1896 / 301 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

im Derr Ring

einer der Vorredner bereit betont hat, und was auch ich betonen möchte, daß wir es durchaus als ein Recht ansehen, daß unserer loyalen Interessen⸗ vertretung eine feste abgegrenzte Mitwirkung an Börse und Markt eingeräumt werde. Worin kann aber diese Mitwirkung bestehen? Sie besteht einzig und allein darin, daß ein Deputirter der Landwirthschaftskammern das Recht bat, den betreffenden Sitzungen, Berathungen und Vorgängen beizuwohnen. Er wird ja nie im stande sein, die Preie bildung zu beeinflussen; er wird aber in die Kreise seiner Fachgenossen Orientierung bringen über die Vorgänge, welche an der Börse stattfinden. Das scheint allerdings den Herren unangenehm zu sein

u. s. w.

Sie sehen also, damals hat man sich die Sache ganz ander gedacht, da hat man es für völlig ausreichend gehalten, wenn Ver= treter der Landwirthschaft in den Vorständen vorhanden und im stande sind, die Interessen der Landwirthschaft zu wahren. Und, meine Herren, reicht denn das nicht aus? Steht nicht hinter ihnen die Aufsichtsbehörde? Bin ich nicht als Handels. Minister befugt, zu sagen: Ich verlange, daß diese oder jene Einrichtung ge⸗ troffen, geändert oder beseitigt wird? Bin ich nicht in der Lage, von der Aufsichtsbefugniß in solchen Fällen Gebrauch zu machen? Ich glaube, Sie haben keinen Anlaß, ohne daß Sie das Bedürfniß genau kennen, mit Anträgen auf Abgrenzung eines ziffernmãßigen Verhältnisses heranzutreten; ich glaube, Sie können das der Fürsorge der Regierung überlassen, die das kann ich Ihnen versichern den besten Willen hat, die berechtigten Interessen der landwirthschaftlichen Produktion zu wahren.

Was nun die allgemeine Bezeichnung der verschiedenen Arten und Qualitäten des Getreides für die Preisfeststellung betrifft, so wird in dieser Beziehung den Desiderien des Herrn Vorredners, wie ich glaube, genügend Rechnung getragen werden. Es ist in den Börsen⸗ ordnungen ausdrücklich vorgesehen, daß die Preise nach Qualitäten notiert werden sollen, sodaß man in der Folge bei den Preigs⸗ notierungen weiß, was man sich darunter zu denken hat, für welche Waare die Preise gelten.

Ueber die Forderung, die Börsenordnungen selbst den Land- wirthschafts kammern mitzutheilen, darüber wird vielleicht der Herr Landwirthschafts. Minister sich erklären. Ich glaube, es würde kaum angängig gewesen sein, noch weitere Zeit zu verlieren, denn zum 1. Januar muß die ganze Einrichtung in Kraft treten; die Zeit drängt in der Beziehung außerordent⸗ lich, und wir sind in der Ausführung auch dadurch sehr aufgehalten worden, daß zunächst von der Reichsregierung in Aussicht genommen war, kommissarische Berathungen über eine gleichmã ßigere Gestaltung verschiedener Ausführungsvorschriften seitens der Bundes— regierungen abzuhalten. Solche kommissarische Berathungen haben stattgefunden; wir haben deren Ergebnisse abgewartet, ehe wir jzu weiteren Bestimmungen bezüglich der Börsen⸗ ordnungen übergingen. Hätten wir dazu übergehen wollen, die einzelnen Börsenordnungen, die erst vor kurzem herausgegangen find, noch vorher den Landwirthschaftskammern vorzulegen, dann würde die Zeit schwerlich ausgerelcht haben, um zu einer rechtzeitigen Fest- stellung zu gelangen.

; Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer— tein: .

Meine Herren! Ich darf kurz anknüpfen an die letzte Bemerkung des Herrn Handels. Ministers und zunächst darauf hinweisen, daß die landwirthschaftliche Verwaltung bei der Prüfung dieser Frage die Absicht gehabt hat, den landwirthschaftlichen Verwaltungk⸗ organen die weitestgehende Mitwirkung einzuräumen. Das geht ja auch daraus hervor worauf Herr Graf von Klinckowstroem schon hingewiesen hat daß seitens der landwirthschaftlichen Ver⸗ waltung die Landwirthschafts kammern sofort aufgefordert wurden, sich über die maßgebenden Fragen zu äußern. Bei der landwirth⸗ schaftlichen Verwaltung haben wir sorgfältig die Frage geprüft, ob bei der kurzen Zeit, die bis zur Emanation der Börsenordnungen zur Verfügung steht, es möglich sein würde, auf Grund von Gutachten der Landwirthschafts kammern, auf Grund der Voten des Landwirthschafts. Ministers bezw. der übrigen betheiligten Ressorts die ausgeaibeiteten Börsenordnungen auch den landwirthschaftlichen Vertretungeorganen zur Prüfung vorzulegen. Wir haben aber die Ueberjeugung gewinnen müssen, daß das wegen Kürze der Zeit nicht möglich war.

Es erschien eine nochmalige Anhörung der landwirthschaft⸗ lichen Vertretungsorgane auch um deswillen kaum mehr geboten, weil ja die Landwirthschafts kammern schon Gelegenheit gehabt hatten, ihre Ansichten über den materiellen Inhalt der Börsenordnungen der Staatsregierung zur Kenntniß zu bringen.

Ich habe mit Rücksicht auf die ausführlichen Darlegungen des Derrn Haadels⸗Ministers keine Veranlassung, noch tiefer auf das Materielle einzugehen; nur in Bezug auf Aeußerungen des Herrn Grafen Klinckowström möchte ich mir folgende Bemerkung gestatten: Bei der Prüfung der Frage, in welchem Umfange landwirthschaftliche Vertreter in die Börsenorgane hineinzuschieben sind, hat die land= wirthschaftliche Verwaltung auch sorgsam die Frage geprüft, ob, wenn eine zahlreiche Bertretung von Landwirthen in diesen Organen in Aussicht genommen werde, die Landwirthschaft in der Lage sein werde, so viele für die Aufgabe geeignete Personen bei den einzelnen Börsen zur Verfügung zu stellen, und zwar Land⸗ wirtbe, welche, ohne Verletzung ihrer Berufspflicht, mit den nõthigen Kenntnissen ausgerüstet, auch mit Rücksicht auf ihren Wohnsitz nahe dem Sitz der Börse, eine sachlich begründete Vertretung der land— wirthschaftlichen Interessen im Börsenvorstand auszuführen im stande wären. Nach den bereit gemachten Eifahrungen haben wir be— gründeten Zweifel, ob das möglich sein wird. Beispielsweise hat schon früher bei der Börse in Berlin eine Betheiligung geeigneter Landwirthe, die an den Probewiegungen und äbnlichen Maßnahmen theilnehmen sollten, versagt. Die Herren, welche dazu designiert waren, erklärten, das nähme ihre Thätigkeit in solchem Umfang in Anspruch, hindere sie so sehr, ihre eigenen Geschäfte zu besorgen, daß sie ablehnen müßten, in solchem Umfange an der Sache sich zu bethelligen. Anknüpfend an die Aeußerungen des Herrn Handels. Ministers, welcher darauf hinwies, daß nicht die Zahl der Vertreter der Landwirthschaft in den Börsenorganen, sondern die Befaͤhigung der Landwirthe ju der schwierigen Aufgabe nach

Schluß möchte ich noch einmal hervorheben, was

Ansicht der Staatzregierung entscheidend zu sein scheine, möchte auch ich auf diesen Gesichtspunkt besonderes Gewicht legen. Aus allen diesen Gründen dürfte es sich empfehlen, zunächst die Er fahrungen aus diesen doch zunächst provisorischen Einrichtungen ab⸗ zuwarten. Als solche muß man sie doch mit Recht einstweilen um deswillen bejeichnen, well eine ganz neue Einrichtung auf Grund einer neuen Gesetzgebung in Frage steht: eine Einrich⸗ tung, welche bisher unbekannte Anferderungen an die Landwirth— schaft, die Börsenorgane und an die Organe der Staats- regierung stellt. Der Herr Handels⸗Minister hat berelts erklärt, die Staatsregierung beabsichtige in loyalster Weise, die bessernde Hand anzulegen, wenn sie durch Erfahrung die Ueberzeugung gewinne, daß die getroffenen Einrichtungen sich als ungenügend erweisen, daß sie dabei stets auch den Interessen der Landwirthschaft die vollste Berück⸗ sichtigung zuwenden werde. Seit Monaten hat sich die Staats— regierung unausgesetzt mit diesen sehr schwierigen Fragen be⸗ schäftigt. Die landwirthschaftliche Verwaltung ist redlich bemüht gewesen, dabei die Interessen der Landwirthschaft im Rahmen des ergangenen Börsengesetzes sachgemäß und nach allen Richtungen wahrzunehmen. Die Fragen, um deren Entscheidung es sich handelt, sind aber so außerordentlich schwierig, es sind so manche Hindernisse zu übersteigen, um in dieser so schwierigen Materie volle Klar— heit zu erlangen, daß, wie ich glaube, auch die berufsmäßigen Land⸗ wirthe, welche in die Börsenorgane berufen werden, vor einer nicht leichten Aufgabe stehen werden. Alle Betheiligten müssen über das neue Gesetz, über dessen Ausführung, über dessen Mängel nach allen Richtungen erst Erfahrungen sammeln. Liegen solche vor, dann wird nach den Erklärungen des Herrn Handels. Ministers, welchen ich mich voll anschließe, die Staatsregierung in der Lage und bereit sein, auf Grund besserer Orientierung wie zur Zeit, in allen Richtungen die bessernde Hand an die jetzt zu erlassenden Börsen⸗ ordnungen zu legen.

Meine Herren, zum Schluß möchte ich noch eine kurze Bemerkung machen. Wer die Geschichte der Börsengesetzgebung anderer Staaten verfolgt hat und ich habe das vor längerer Zeit gethan, weil ich mich schon seit Jahren für diese Dinge interessierte der wird Folgende? bestätigt finden: Am interessantesten ist die Geschichte der Börsengesetzgebung in Frankreich. Lange bevor wir daran dachten, in diese Dinge legislativ einzugreifen, hat die französische Regierung stets erneut gegen die aufgetretenen Mißbräuche auf dem Gebiet der Börse legislativ eingegriffen; bald nachdem ein solches Gesetz erlassen war, stellte sich fast regelmäßig heraus, daß das erlafsene Gesetz unwüksam war, weil neue Mißbraͤuche an der Börse zu Tage traten. Man nahm dann von neuem die Klinke der Gesetzgebung in die Hand, um den neu hervorgetretenen Miß⸗ ständen entgegenzuwirken. Meistens hat sich aber derselbe Vorgang stets wiederholt. Deshalb, meine Herren, darf man sich nicht der Täuschung bingeben, die Auswüchse, die Mißbräuche der Börse seien dauernd durch ein Gesetz wie das vorllegende zu beseitigen. Der Schwerpunkt liegt allein in dessen Ausführung. Um so weniger glaube ich, daß das der Fall sein wird, als wir selbst noch ausgiebige Er⸗ fahrungen bezüglich der Ausführung dieses Gesetzes machen müssen. Ich bin ehrlich gewillt, auf diesem Gebiet die Interessen der Land⸗ wirthschaft im Rahmen meiner Zuständigkeit, soweit wie ich das kann, zu wahren, habe das, wie ich glaube, auch schon bisher redlich gethan. Richtig erscheint mir nun aber auch, daß nun auch die Landwirthschaft selbst mit Vertrauen abwartet, ob denn das Erreichte den Interessen der Landwirthschaft und event. in welcher Nichtung nicht entspricht. Liegt solcher Nachweis vor, dann wird die Staatsregierung bereitwilligst helfen. Wir werden auf diesem Wege besser zum Ziele kommen, als wenn wir jetzt mit mehr oder weniger theoretischen Erörterungen uns be— fassen. Ich wiederhole: es kommt, glaube ich, nicht auf die Zahl der Vertreter an, mit der die Landwirthschaft bei den Börsenorganen ver⸗ treten ist, sondern darauf, daß die Vertreter der Land⸗ wirthschaft diefer schwierigen Aufgabe sich als gewachsen erweisen werden, und ob sich an allen Börsenorten Landwirthe finden werden, welche die Befähigung für diese Aufgabe besitzen und bereit und in der Lage sind, unter Nichtverletzung der übrigen Berufepflichten einer solchen Aufgabe sich voll hinzugeben. Ob das überall der Fall sein wird, erscheint mir noch sehr zweifel haft. Vor allem aber möchte ich Sie davor warnen, Personen mit diesen Aufgaben zu betrauen, die nicht mehr in der praktischen Land= wirthschaft stehen, die anderen Berufen angehören, vielleicht sogar verkrachte Landwirthe sind, Personen, welche glauben, daß sie aus der Vertretung der Landwirthschaft in den Börsenorganen einen Lebens erwerb und Beruf machen können. Ich bitte, nach dieser Richtung hin sehr sorgsam vorzugehen.

Herr von Below. Sales ke: Wir verstehen allerdings sehr wenig von den Interessen der Fondsbörse; aber von den Interessen der Land⸗ wirthschaft verstehen dse Kaufleute noch viel weniger. Also schon aus Nützlichkeitsgründen und der Zeitersparniß halber ist elne Trennung geboten. Sehr angenehm ist es, daß man in Berlin und Breslau zwei Abtheilungen einrichten will; aber das ist nur eine balbe Maßregel. Geben Sie einen Schritt weiter, lassen Sie aus den Abtheilungen besondere Kommissionen werden und richten Sie diese auch in Königsberg, Danzig, Stettin und Köln ein! Sind wir einmal in den Börsenborständen, dann wollen wir auch ein Wort mitreden; wir wollen nicht bloß Gäͤste, sondern voll berechtigte Mit⸗ glieder sein. ‚Warten“, weiter warten soll die Landwirthschaft, nach⸗= dem sie schon so lange gewartet hat! Freilich wird die Erlösung erst kommen, wenn die Handeltzverträge abgelaufen sind, aber in⸗ zwischen soll man nicht einfach die Hände in den choß legen.

Ober. Bürgermeister Becker? Köln: Der Vorrekbner sollte sich doch mit den entgegenkommenden Erklärungen des Ministers be—⸗ gnügen. Praktisch sei doch noch gar nicht bewiesen, ob nicht die ver⸗ langte Trennung der Landwirthschaft durchaus zum Vortheil gereichen 3 es könne auch das Gegentheil eintreten. Thatsaͤchlich später eintretenden Mißständen sei die Regierung nach ihrer heutigen Erkläͤ⸗ rung entgegenzutreten gezwungen.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Es ist mir gesagt, es könnte aus meinen Aeußerungen geschlossen werden, als ob ich mich den Wünschen gegen⸗ über, die hier in Bezug auf die Trennung der Fonds⸗ von der Produktenbörse von vielen Seiten in sehr einleuchtender Weise begründet worden sind, durchaus ablehnend verhielte. Das ist durchaus nicht der Fall. (Bravo) Im Gegen⸗ theil, ich verstehe vollkommen, daß Sie diesen Wunsch haben, und bin meinerseits sehr gern bereit, ihn dort, wo es praktisch autführbar ist, zur Durchführung zu bringen. (Bravo!) Ob es aber überall durchführbar ift, weiß ich nicht; das nur welß ich bestimmt, bis jum 1. Januar wird es nicht gehen; also Sie müssen sich schon mit meinem guten Willen zunächst begnügen.

börse

ö ö

Dann halte ich mich auch für verpflichtet dem sehr scharfen Angriffe, der von Klinckowstroem gegen die Königsberger uns gerichtet ist bezüglich ihres ablehnenden Verhaltenz bel Probeverwiegungen, noch eine berichtigende Mittheilung aus dem mir vorliegenden Bericht der Königsberger Kaufmannschaft zu machen, in welchem die Begründung ihres ablehnenden Verhaltens niedergelegt ist. Ich will nur dielenigen Stellen mittheilen, die, wie mir scheim das Verhalten der Königsberger Kaufmannschaft vornehmlich zu ka, klären geeignet sind. Sie führt an:

Die Jahres zufuhr Königs bergs in in lãndischem Getreide beträgt im Durchschnitt 100 000 und 150 000 t. Es handelt sich also täglich durchschnittlich um 80 = 120 ankommende Posten, die einzeln an der Börse verkauft werden.“

Es heißt dann weiter:

Die Getreidebörse beginnt Vormittags 11 Uhr und dauer eine Stunde. Die einzelnen, an jedem Börsentage für die Kom. missionäre ankommenden Getreidesendungen stehen auf den Bahn. höfen in der Regel erst einige Stunden vor Beginn der Börse zur Verfügung der Empfänger. Sie verbleiben auf den Bahnhöfen u. s. w., bis der Verkauf an der Börse bewirkt ist und darauf die Sendung direkt an die Speicher der Käufer übergeführt wird; in dieser sehr kurzen Spanne Zeit zwischen der Ankunft der Sendung und dem Beginn der Getreidebörse müssen die Kommissionäre von den auf den Bahnhöfen u. s. w. angekommenen Sendungen Proben entnehmen, nach ihren Geschäftsräumen schaffen und dort die Beschaffenheit bei Weizen und Roggen, auch das Qua⸗ litäts gewicht, feststellen lassen. Wenn nach Euer Exeellen Erlaß verfahren werden sollte, se müßte die durch uns und den Vertreter der Landwirthschaft zu kontrolterende Probeentnahme und Nachverwiegung bereits auf den Bahnhöfen und in den Geschäftsräumen der einzelnen Kommissionäre geschehen. Es liegt aber auf der Hand, daß es unmöglich ist, täglich in einer so kurzen Zeit durchschnittlich 100 derartige Probeentnahmen und Ver⸗ wiegungen auf den Bahnhöfen und in den einzelnen Geschaͤfts räumen der Kommissionäre durch unseren Beauftragten und einen Vertreter der Landwirthschaft vornehmen und nachprüfen zu lassen. Die Zeit ist für die Kommissionäre so knapp, daß sie nicht einmal in der Lage sind, die Probeentnahme auf den Bahnhöfen selber zu bewirken, sondern zu diesem Zweck ihr Arbeits personal entsenden und durch dieses sich die Probe in ihr Geschäftslokal zur Verwiegung hringen lassen müssen.“

Ich habe mich für verpflichtet gehalten, Ihnen diese Ausführungen vorjulesen, und füge nur noch das Eine kurz hinzu, daß wir in Aut— sicht genommen haben, demnächst, nachdem die Staatskommissare be⸗ stellt sind, im einzelnen untersuchen zu lassen, ob und in welcher Weise die Probeverwiegungen durchführbar sind.

Im übrigen möchte ich glauben und das ist von dem Herrn Vorredner richtig hervorgehoben —: in dem Börsenvorstand sollen künftig die Vertreter des Handels, die Vertreter der Landwirthschaft und die Vertreter der landwirthschaftlichen Nebengewerbe zusammen wirken. Wenn sie aber in gedeihlicher Weise zusammenwirken sollen, dann ist es doch dringend wünschenswerth, daß man sich miteinander möglichst zu vertragen sucht und möglichst milde und nachsichtig dle gegenseitigen, oft genug sich scharf gegenüberstehenden Interessen be⸗ urtheilt und berücksichtigt. Ich möchte deshalb die Herren, die das Wort hier ergreifen, bitten, thunlichst solche Ausdrücke, die bon der andern Seite schwer empfunden werden, zu vermeiden. Wenn man die Vertreter des Handels, der Börseninteressen, die sogenannten Börsianer, wie man sie zu bezeichnen pflegt, so ansieht, als ob sie gewissermaßen Malefikanten waren, so empfinden sie das sehr übel, es erregt und kränkt sie naturgemäß sehr, und ich kann Ihnen ver⸗ sichern, es sind Kommissionen der Herren bei mir gewesen, die in so hohem Grade der Erregung sich befanden, daß ich alle Mühe gehabt habe, sie zu beruhigen. Ich möchte ein Wort zum Frieden einlegen. Lassen wir ung bemühen, uns gegenseitig zu vertragen. Nur unter dieser Voraussetzung wird es möglich sein, daß die in dem Börsen⸗ vorstande vertretenen verschiedenen Elemente künftig in gedeihlicher Weise zusammenwirken. (Bravo Minister für Landwirthschaft c. Freiherr von Hammer tein:

Zunächst kann ich bestimmt erklären, daß vom Standpunkt der landwirthschaftlichen Ressorts aus es für dringend erwũnscht gehalten wird, daß an denjenigen Börsen, wo die Produktenbörse eine um⸗= fassende Bedeutung hat, selbständige Produktenbörsen errichtet werden, dort also eine Trennung der Produktenbörse von der Fondt⸗ eintritt. (Bravo) Soweit mir eine Einwirkung auf die Organisation zusteht, habe ich bereits und werde ich auch fernerhin dahin zu wirken suchen, daß eine solche Trennung ausgeführt wird (Brabo)h

Zwei Bemerkungen des Herrn von Below geben mir Veranlassung zu einer, wie ich glaube, kurzen Richtigstellung. Wenn ich von der Mit⸗ wirkung landwirthschaftlicher Sachverstandiger an der Berliner Börse sprach, so bezog sich dieser Hinweis nicht auf eine allgemeine Theilnahme an den Verhandlungen der Börse, sondern speziell auf die Probewlegungen. An diesen Probewiegungen theiljunehmen, waren landwirthschaftlicht Sachverständige beauftragt. Da solche Probewiegungen, oft ja meistent an jedem Börsentage vorzunehmen waren, versagten die Herren Land wirthe sehr bald und erklärten: die Ausführung einer so weitgehenden, umständlichen Anforderung gestatte ihnen nicht die Wahrnehmung ihrer eigenen Berufspflichten.

Eine zweite Bemerkung des Herrn von Below babe ich dahin verstanden, daß er sagte, die landwirthschaftlichen Sach⸗ verständigen, die in den Börsenvorstand eintreten sollen, hätten an der Preis bil dung mitzuwirken. (von Below: Preisfestsetzungh!

Dann bin ich beruhigt. Ich wollte sonst darauf hinweisen, daß der Börsenvorstand auf die Preisbestimmung überall keinen Einfluß haben kann oder soll. Die Aufsicht über eine richtige Prelk⸗ festsetzung zu kontrolieren, kann ebenso gut von wenigen in den Börsenvorstand berufenen Landwirthen, wie von vielen ausgeführt werden, wenn sie nur sachverständig sind. Stellen sich dabel unerlaubte Maßnahmen der Börsenorgane heraus, so wird die staatliche Aufsichtsbehöorde über die betreffende Börse ein⸗ zugreifen haben. Es kommt aber meines Erachtens nicht darauf an, um solche Feststellung zu kontrolieren, daß in dem Vorstand dit Hälfte aus Kaufleuten und die andere Hälste aus Vertretern der Land- wirthschaft besteht, wohl aber darauf, daß die Vertreter der Landwlrth⸗ schaft hierbei ebenso sachverftändig sind, wie die Vertreter des Handelt.

den sämmtlichen Handelskammern

Daß führt erneut darauf hin, ob es recht schwer sein. wird, bei der Lugführung dieser Aufgaben so viele und so tüchtige Landwirthe zu sinden, welche sich in die ihnen zufallende schwierige Aufgabe rasch und geschickt hinein finden werden, so daß sie den Kaufleuten ebenbsrtig

sind. Meine Herren, nicht so sehr auf die Zahl, sondein auf die

Dualltät dieser Herren kommt es an.

Graf von Klinckowstroem berichtigt, daß sich fein Ausdruck

Unverschämtheit., den er übrigens bedauére, num darauf bezogen have, daß die Königsberger Börse der , . . jumuthe, das Getreide selbst verwiegen zu lassen

, . Ben der-Bres lau: Der Bteslauer Ge= treidemarkt ist eine stäͤdtische Cinrichtung. Die schlesische Landwirth⸗ schaftekammer hatte die Regierung erfucht, in derselben Richtung, wie eben von Königsberg erwähnt wurde, in Breslau auf regelmäßige Probe⸗ wiegungen hinzuwsrken. Es ist das von der Börsenkommission als unausführbar bezeichnet, der betreffende Bericht aber von der Kammer sehr ungnaͤdig aufgenommen worden; es hieß in der Antwort: wenn man nur den guten Willen hätte, würde es schon gehen. Daß solche Aeußerungen sehr kränkend sind, brauche ich wohl nicht zu beweisen. Ich behaupte, daß auch in Breslau bie Preis notierung ehrlich und richtig besorgt wird; wer das 8, behauptet, hat das zu beweisen. Die Geschäfte werden in abfolut ordnungs mäßiger Weise erledigt. und diese Art der Erledigung würde kaum gewinnen, wenn sie der Börsenvorstand mit einer größeren Zahl landwirthschaft⸗ licher Vertreter, die an der Preisfeststellung ein persönliches, wenn auch nur mittelbares Interesse haben, verfieht.

Graf Udo , Ueber die Zustände an der Breslauer Börse hat noch niemand geklagt; der Vorredner hätte sie also auch nicht zu vertheidigen nöthig gehabt. Der Handels. Minifier hat auf meine Wünsche nicht mit einem non Pbossumus, sondern mit einem non liquet geantwortet. Ich bin ihm dafür sehr dankbar. Ein Gegensatz bleibt allerdings übrig. Die Börse soll, wenigstens die Produktendörse, nicht eine Einrichtung der Kaufmannschaft, sondern nach unserer Ansicht eine Einrichtung der Kaufmannschaft, der Land⸗ wirthschaft und der Müllerei fein.

Graf von Klinckewstroem weist noch darauf hin, daß über die die Königsberger Börse betreffenden Vorgänge von der Landwirth— schaftẽkammer ein umfaßsendes Material gefammelt und das betreffende Aktenstück dem Landwirthschafts⸗ Minister eingereicht sei. Er könne deshalb augenblicklich nicht auf Einzelheiten eingehen.

Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer— stein:

Ich kann Mit

richtig

bestätigen, daß die thatsãächlichen theilungen des Herrn Grafen von Klinckowstrßm sind. Vor etwa acht Tagen, wenn ich nicht irre, ist erst das Material vollständig bei mir eingegangen. Ich hatte schon angeordnet, doß mir ein eingehender Vortrag darüber erstattet werde. Wegen der Geschäftslage, und weil der Herr Referent die Sache noch nicht hat durcharbeiten können, ist das noch nicht geschehen, Die Angelegenheit wird jetzt rasch gefördert werden, dann wird darüber zuständigen Orts zu beschließen sein, in welcher Weise die Ergebnisse veröffentlicht werden sollen.

. schließt die Besprechung. Die Tagesordnung ist erledigt.

ke, Prasident Freiherr von Manteuffel entläßt die

Mit . mit einem herzlichen Weihnachts- und Neujahrtz⸗ wunsch.

Schluß nach 3 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.

Haus der Abgeordneten.

12. Sitzung vom 17. Dezember 1896.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Abänderung des Ge⸗ setzes über die Handelskammern vom 24. Februar 1870.

Ueber den Beginn der Debatte ist gestern berichtet worden.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Ich würde die wenigen Bemerkungen, die ich meinerseits zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zu machen habe, noch zurückgehalten haben, bis auch die übrigen jum Worte gemeldeten Redner zu der Vorlage gesprochen hätten, wenn ich nicht zur Beantwortung einer Inter⸗ pellation, die im Herrenhause an die Regierung gerichtet ist, genöthigt wäre, mich dorthin zuwbegeben und deshalb mich hier schon jetzt zum Worte ju melden. Ich habe indessen zu dem vorliegenden Entwurf nur wenig zu sagen.

Der Entwurf ist nichts Anderes, als das Residuum der vor ãhrigen Vorlage nach Ausscheidung der planmäßigen Organisation der Handels kammern, wie sie bei der vorjährigen Vorlage in Aussicht genommen war. Diese planmäßige Organisation der Handelskammern hat ja hier in diesem hohen Hause im allgemeinen keine günstige Be⸗ urtheilung gefunden. Der Bericht Ihrer Kommission hat sich damals mit überwiegender Majorität gegen eine solche Organisation aus⸗ gesprochen; es wurde aber bereits bei der Verhandlung im Hause selbst und ebenso demnächst in der Kommission hervorgehoben, daß der Entwurf doch im übrigen, abgesehen von der planmäßigen Organisation der Handelskammern, eine Reihe von Be⸗ stimmungen enthielte, die einerseits durch die bestehende Gesetzgebung nothwendig bedingt sind und andererseits an der Hand der bisherigen Erfahrungen sich als zweckmäßig erwiesen haben, zum theil sogar als Bedürfniß erkannt sind. So wurde denn auch der Wunsch ausgesprochen, daß diese Aenderungen und Ergänzungen det jetzt bestehenden Handelskammergesetzes in Form einer Novelle dem⸗ nächst jur Verhandlung und Verabschiedung gelangen möchten. Es erbot sich damals die Kommission, eine Subkommission zu ernennen, um eine solche Novelle auszuarbeiten und sie noch in der damaligen Session zur Vorlage zu bringen. Die Regierung hat es indessen doch für zweckmäßig gehalten, damals die Vorlage zurück⸗ iuriehen und sich selbst die Ausarbeitung einer solchen Nobelle vor— ljubehalten. Das empfahl sich schon aus folgender Erwägung.

Wenn die planmäßige Organisation der Handelskammern aus dem damaligen Gesetzentwurf ausscheidet, so scheiden damit zugleich alle diejenigen Bestimmungen aus, die mit dieser Organisation im Zusammenhang stehen. Nun ist es aber nicht eine Frage, die mit lwei Worten zu beantworten ist: welche dieser Bestimmungen im inneren und nothwendigen Zusammen hang mit der planmäßigen Organisa⸗ tion stehen und welche davon unabhängig sind? Einige von ihnen stehen unbedingt damit im Zusammenhang, wie beispielsweise das Recht der Regierung, die Handelskammern aufzulsen, eg ist nichts Anderes alz das Korrelat des Rechts der Regierung, Handelskammern zu errichten. Bei anderen dagegen ist es zweifelhaft, ob man sie damit in Zusammenhang bringen soll. Die Regierung hat geglaubt, über diese Fragen die Handelskammern noch einmal bören zu müũssen. Sie hat deshalb ihrerseits den Entwurf einer Novelle aufgestellt, hat ihn mitgetheilt und sie zu

Leußerungen daruũber veranlaßt. gegangen und haben dann gu derjenigen Gestaltung der Novelle geführt, die Ihnen jetzt vorliegt, sodaß also thatsächlich die jetzt vorliegende Novelle im wesentlichen den Wünschen und der Auffassuug der Handelskammern entspricht. .

Gs ist also das gegenwärtige Gesetz nichts Anderes als eine Aus- kleidung der jetzt bestehenden Handelskammern mit einigen neuen Be⸗

stimmungen und Befugnissen, wie sie einerseits durch das Bedürfniß, andererseits durch die hestehende Gesetz gebung bedingt sind.

Nun ist es ja zuzugeben, daß die bestehenden Sandelskammern vielleicht in mancher Hinsicht nicht gerade vollkommene Bildungen sind; indessen, meine Herren, man soll an die Stelle desjenigen, was man hat, etwas Anderes erst dann setzen, wenn man sich völlig darüber klar geworden ist, wie denn dieses Andere beschaffen sei. Darüber aber sind die Ansichten im hohen Hause, wie ich aut der heutigen Diskussion entnehme und auch aus der vorjährigen Dic kussion ersehen habe, keineswegs übereinstimmend und geklärt, und es bleibt des halb für eine verständige Gesetzgebung nichts Anderes übrig, als zunächst an das Bestehende sich zu halten und das Bestehende nur soweit zu ändern, als das Bedürfniß und die Erfahrungen ganz klar und deutlich darauf hinweisen. (Sehr richtig Dadurch, meine Herren, ergiebt sich die Umgrenzung des gegenwärtigen Gesetz⸗ entwurf.

Nun sind von seiten der Herren Vorredner bereits einige Wünsche laut geworden, in welcher Weise eine Aenderung der ein⸗ zelnen Bestimmungen herbeizuführen sei, und gerade aus diesem Grunde bedauere ich es auch, nicht die übrigen Herren Redner noch hören zu können, weil ich annehme, daß auch von diesen wohl Er⸗ innerungen theils gegen den Inhalt des Gesetzentwurfs, theils gegen daslenige, was nicht in demselben steht, aber nach ihrer Auffassung hineinkommen soll, gemacht werden werden. Ich muß mich also beschränken auf diejenigen Erinnerungen, die in dieser Beziehung bon den Herren Vorrednern gemacht sind.

Von dem ersten Herrn Redner wurde zunächst hervorgehoben, daß ihm die Bestimmungen Über die Wahl, die in den Gesetzentwurf auf⸗ genommen sind, bedenklich erschienen. Es ist bei den Bestimmungen über die Wahlen, namentlich über die Bildung von Wahlbezirken und Wahlabtheilungen, den Handelskammern selbst eine weitgehende Autonomie zugewiesen worden, und zwar wesentlich in der Erwägung, daß in den einzelnen Bezirken der Handelskammern die Verhalt-, nisse doch thatsächlich sehr verschledene sind; in dem einen ist haupt— sächlich die Großhindustrie vertreten, in dem andern wesentlich die Kleininduftrie. Es ist wünschenswerth, daß man überall in den Han⸗ delskammern eine richtige Vertretung der thatsächlich in den Bezirken vorhandenen kaufmännischen und industriellen Kräfte findet. Das kann aber nur dadurch erreicht werden, daß die Bildung von Wahlbezirken und Wahlabtheilungen in jedem einzelnen Bezirk genau dem Bedürfniß aptiert wird, und das kann zunächst am besten beur⸗ theilt werden von den Handelskammern selbst. Deshalb glaube ich, daß, wenn der erste Herr Vorredner den besonderen Wunsch hegte, daß auch in den Vertretungskörpern für Handel und Industrie vorzugt weise das Kleingewerbe vertreten sein solle, dann gerade diese Be—= stimmung besonders erwünscht ist; denn sie bietet die Möglichkeit, das Kleingewerbe dort in größerem Maße zu berücksichtigen, wo es thatsächlich in erheblichem Umfang vor handen ist.

Von demselben Herrn Vorredner wurden sodann Bedenken er⸗ hoben dagegen, daß auch die wirthschaftlichen Genossenschaften in dem Gesetz ale wahlberechtigt und als beitragepflichtig für die Handelẽ⸗ kammern aufgeführt sind, wenn er namentlich darauf hinwies, daß dies doch eine Best mmung sei, die für die— jenigen wirthschaftlichen Genossenschaften, die speziell für die Vertretung der landwirthschaftlichen Int ressen bestehen, recht bedenklicher Natur wäre. Ich glaube aber, meine Herren, diese Genossenschaften bilden nur einen Theil des weiten Gebiets der Wirthschaftsgenossenschaften, und soll man nun aus dieser Erwägung die sämmtlichen wirttzschaftlichen Genossenschaften von der Wahl berechtigung ausschließen in dem Gesetz? Das würde nach meiner Auffassung zu weit gehen. Ich glaube, die wirthschaf lichen Genossen⸗ schaften spielen gegenwärtig in unserem wirthschaftlichen Leben eine so bedeutende Rolle, daß man sie in der That von Körperschaften, die Handel und Industrie zu vertreten berufen sind, nicht wohl wird ausschließen können.

Ich habe dann nur noch mich zu äußern über einen Wunsch, der von dem letzten Herrn Vorredner ausgesprochen worden ist, daß Für⸗ sorge getroffen werden möge, daß den Handelskammern die Möglichkeit gegeben und zugleich die Verpflichtung auferlegt wird, die Register⸗ richter in der Führung des Handelsregisters durch entsprechende In⸗ formation über die Verhaͤltnisse der einzelnen Firmen zu unterstũtzen. Dieser Wunsch ist vollkommen berechtigt, thatsächlich auch bereits bei Ausarbeitung des neuen Entwurfs zum Handelsgesetzbuch in Rechnung gejogen worden. In dem gedtuckten Entwurf finden Sie in der Be— gründung eine Bestimmung, die ich mir gestatten werde vorzulesen; es heißt dort:

Der Paragraph des Entwurfs beschränkt sich auf die Vor⸗ schrift, daß das Handelsregister von den Gerichten geführt wird (Haudelsgesetzbuch Art. 12 Abs. 1). In der großen Mehrzahl der Bundesstaaten sind mit der Führung bisher die Amtsgerichte betraut, nur in wenigen die Landgerichte. Ueber die zuständigen Gerichte und über das Verfahren in Registersachen die nöthigen Verschriften ju treffen, bleibt dem Gesetz über die Angelegenheiten der frei⸗ willigen Gerichtsbarkeit vorbehalten. In diesem Gesetz werden auch die allgemeinen Grundsaͤtze darüber festzustellen sein, in welcher Weise die zur Vertretung des Handelsstandes berufenen Organe behufs Herbeiführung thunlichster Richtigkeit und Vollständigkeit der Handelsregister mitwirken sollen.

Wenn dieses Gesetz über die Angelegenhelten der freiwilligen Gerichtsbarkeit demnächst erlassen werden wird, wird man natürlich auf Grund dessen eine besondere Ausführung ⸗Instruktion auch an die Handelskammern erlassen müssen, um so den Zweck sicher zu stellen. Ich glaube, daß unter diesen Umständen dem Wunsche des Herrn Vorredners vollkommen Rechnung getragen wird.

Im übrigen danke ich Ihnen für die freundliche Beurtheilung, die der Entwurf gefunden hat. Derselbe wird la, wie ich hoffe, einer Kommission überwiesen werden. Die Regierung ist gern bereit, alle dort geäußerten Wuünsche in eingehende Erwägung zu ziehen, sodaß ich boffe, es wird demnächst durch Verabschledung der Vorlage thatsäch⸗ lich einem allsettig empfundenen Wunsche Rechnung getragen werden. Bravo )

Die Aeußerungen find ein. J.

Abg. Gamp (fr. kons): Ein Zusam menschweißen des Groß. handels und der Gro . mit dem Kleingewerbe halte auch ich. für, bedenklich. Ble Handelskammern find! keingz fre Frg'n?? sationen. Bei den Handelsvertretungen in Berlin, Dan ig u. f w. wird die Mitaliedschaft durch einen Akt des freiwilligen Beitritt er= worben. Aber in die Handelskammern werden einzelne Gewerbetreibende und. ganze Bezirke vlelfach hineingezwungen. Wenn alle Gewerbe treibenden zur Handelskammer gehören, dann überwiegt die große Zahl der Kleingewerbetreibende ĩ ildung einer Vertretung Es müßten min- destens zwei werden; denn aut e ndelskammern

Bildung der zwei das Handelsgefetzbuch wird der Kr erweitert. Wenn meine Freunde werfen, so dürfen darauz Stellung zur Organisatio finanziellen und geistigen tretung zu schaffen. Au Ich möchte nur Herrn die Freihändler in das ene Freunde nicht an Schutzzöllen rütteln wollen. mungen so stark gewor beanlragt werden konnte.

danke. mäßige che und bureaukra fallen ist s z , machung der Sozialdemo Die Kaufleute

man aus dem Gesetz olassen, ebetriebe bilden, sondern nur die Intere egen eine Majorisie aufgenommen nicht in das kammern ein

Verth, weil vertreten

b sollte auch die Be⸗ . daß der Handels. Minister die. , Bei der Vergrößerung der Handelskammer bezirke wird es nothwendig sein, den außerhalb des Sitzes der Handelskammer wohnenden Mitgliedern Reisekoften und Diäten zu gewähren und Stellvertreter wählen zu lossen. Wenn die Handels ˖ kammern besondere Einrichtungen und Anstalten herstellen, so sollten sie an die Zustimmung der betheiligten Kreise gebunden fein. Meine politischen Freunde hegen auch den Wunsch, daß das Gesetz zur Verabschiedung gelangen möge. Ich schließe mich dem Antrag auf Verweisung an eine r von 21 Mitgliedern an.

Abg. Cahensly (Sentr.) bedauert, daß der frühere Gesetzentwurf nicht durchberathen ist; die obligatorischen Handelskammern hätten sicherlich die Landwirthschaft nicht geschädigt. Die Vorlage soll die Mängel des bestebenden Gesetzes verbessern; jedenfalls müsse ein möglichst niedriger Zensus festgesetzt werden, damit die Fleingewerbe⸗ treibenden nicht ausgeschlossen würden. Besonders erfreulich sei es, f die Handelskammern sich der Ausbildung der Lehrlinge annehmen ollen.

Abg. Dr. Eckels (nl.): Herr von Brockhausen hat diese Gelegen heit benutzt, um die Nationalliberalen vor den nächsten ö graulich zu machen. Der Zentral verein der Kaufleute unter Teitun des Herrn Senators Schulze⸗Gifhorn vertritt einen großen Thei von Kaufleuten. Seine Bestrebungen haben vielfach die Unterstũtzung der Nationalliberalen gefunden. Aber das zwingt nicht dazu, alle übertriebenen Bestrebungen zu unterstützen. Ber Antrag von Brock⸗ hausen wegen der Besteuerung der Waarenhäuser hat zu feinem Ergebniß geführt. Gegen unsere Partei deswegen einen Vorwurf zu erheben, lag kein Grund vor. Der frühere Gesetzentwurf hat wenig Anklang im Hause gefunden; ich ftand ihm freundlich gegen⸗ über. Ich bätte gewünscht, daß Handel und Industrie eine gleich⸗ artige Vertretung in ganz Preußen bekemmen. Ueber die Zustãnde der Handelsregister wird vielfach geklagt. Namentlich soll das Berliner Register sehr unvollständig sein. Ber Minister hat erklärt, daß im Wege der Reichsgesetzgebung Aenderungen getroffen werden sollen; da können wir wohl jetzt von dieser Frage abschen. Den Handelt. kammern wird eine größere Freiheit der Bewegung gegeben durch die Verlängerung der Wahlpersode und auch durch die Aenderung des Wahlverfahrens. Sehr erwünscht ist, daß den Kammern die juristische Persönlichkeit verliehen wird. Im früheren Gesetz befand sich die Bestimmung, daß eine Handelt kammer aufgelöst werden kann, daß aber dann in gewisser Zeit die Neuwahlen stattfinden müssen. Hert Gothein hatte diese Bestimmungen bemängelt, weil nicht bestimmt sei, was in der Zwischenzeit geschehen soll. Nach dem Gesetz beruhen die Handelskammern auf der Genehmigung des Miniflers. Kann der Minister diese Genehmigung zurücksieben? Zur Zeit des Fürsten Bismarck wurde eine Handelskammer suspendlert. Konnte sie ihre Beiträge einziehen? Die Zweifel bierüber bestehen immer noch. Redner behält sich vor, in der Kemmisston auf diese Frage zurück jukommen. . * .

Abg. Broemel (fr. Vg.): Die Stellung der Freihändler ist heute eine ganz andere geworden als früher, wo wir nur industrielle und feine landwirthschaftlichen Schutzzölle hatten. Zu einer größeren gemeinsamen Aktion der Freihändler und der Schutzzöllner bot fich eine Gelegenheit nur beim Abschluß der Handelsbertröge. Wir haben die Frage der Schutzzölle nicht bloß vom wirthscha tlichen . aus betrachtet, sondern auch vom volitischen, und wir sind vollständig einverstanden gewesen mit der . des Herrn von Treitschke, daß man solche Interessenkämpfe nicht in die politische Vertretung bineintragen möge. Es ist immer behauptet worden: ohne eine bluübende Landwirthschaft giebt es keine blühende Industrie. Wir leben jetzt in einem wirthschaftlichen Ausschwung, trotzdem man immer noch die Klagelieder von der nothleidenden Landwirthschaft singt. Meine Freunde stimmen dem Entwurf im Großen und Ganzen zu; er ist das Ergebniß der im vorigen Jahre gepflogenen Verhandlungen. Aber ich möchte nicht, daß die Handele kammern als Behörden betrachtet werden. Ueber solche Fragen wie den Achtuhr ˖ Ladenschluß . man nicht zie Handelskammern, sondern die Oeffentlichtelt selbst be— fragen. Redner sieht davon ab, auf die Einzelheiten einzugehen, empfiehlt nur, daß das geheime Wahlrecht aufrechterhalten wird, und spricht seine Befriediqung darüber aus, daß die bestehenden kaufmaͤnnischen Korporationen, die mindestens dasselbe geleistet hätten wie die besten Handelskammern, erhalten bleiben.

Abg. Fuchs (Zentr.): Den Handelskammern

fugnisse gegeben weiden. Das ist nothwendig, denn bisher haben dieselben sich nicht bewährt. Das beweist schon der Umstand, daß das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, welches von dem ge⸗ sammten Handelsftand gebilligt wird, nicht aus den y der Handelskammern hervorgegangen ist. Die Anstalten zur eren technischen Ausbildung der Lehrlinge werden sich auf dem Boden der eig Handelskammern schwer erreichen lassen. Denn nur für größere Bezirke lassen sich i. B. Handelsschulen elnrichten.

sollen große Be⸗