1896 / 309 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

* landräthlichen

Das Stagts⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 im Dienstgebäude, er gr, Platz 11, unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten, Staats-⸗Münisters Dr. von Boetticher zu einer Sitzung zusammen.

Der Regierungs⸗Assessor Kluge aus Osnabrück ist dem Landrath des Kreises Ragnit im Regierungsbezirk Gumbinnen d der Regierungs⸗Assessor Graf Schack von Witten au gus Posen dem Landrath des Kreises Plön im Regierungs⸗ zir . bis auf weiteres zur Hilfeleistung in den eschäften zugetheilt worden.

Nach einer telegraphischen Meldung an das Ober⸗Kom⸗ mando der Marine ist S. M. S. . Kommandant Korvetten⸗Kapitän Krieg, am 14. Dezember in Matupi (Bismarck⸗Archipel) angekommen.

6 ö Der heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers⸗“

ist eine „Besondere Beilage“ (r. 4), enthaltend Entschei⸗

6 en des Reichsgerichts, nebst Sachregister für 1896, gefügt.

Bayern.

Der General⸗Major Ritter von Lobenhoffer, Kom⸗ mandeur der 3. Infanterie⸗Brigade, ist zum Chef des General⸗ stabes ernannt worden.

SDachsen.

In dem Befinden Ihrer Majestät der Königin ist, wie dem „Dresdner Journal! / von amtlicher Seite mitgetheilt wird. eine fortdauernde Besserung zu konstatieren, und die gichtischen Schmerzen sind fast ganz verschwunden. Ihre Majestät bedarf in⸗ deffen noch großer Schonung und muß Allerhöchstsich daher versagen, den am bevorstehenden Neujahrstage stattfindenden Glückwünschungscouren sowie der Assemblée beizuwohnen.

Oesterreich⸗Ungarn.

In der gestrigen Sitzung des böhmischen Landtages kam bei der Berathung des Budgetprovisoriums auch die Frage der direkten Wahlen in den Landgemeinden zur Erörterung. Sämmtliche Redner sprachen sich 1 deren Ein⸗ führung aus, wobei sie allerdings en, n ein hierauf be⸗ zügliches Gesetz selbst bei einem beschleunigten Verfahren bis zum Beginn der Neuwahlen zum Reichsrath nicht mehr in Wirk⸗ samkeit kreten könne. Schließlich wurde daz Budgetprovisorium mit allen Stimmen gegen die der Deutsch⸗Nationalen ange—

nommen. H Der schlesische Landtag nahm gestern mit 15 gegen

rung von schriftlichen direkten Wahlen in den Landgemeinden, owie auf Vorlegung eines , . Gesetzentwurfs seitens des Landesausschusses beim Wlederzusammentritt des Landtages im neuen Jahre an. Hierauf vertagte sich das Haus.

Frankreich.

Mehrere Pariser Blätter versichern, wie W. T. B.“ be⸗ richtet, daß die neuen Schnellfeu er . ütze, mi welchen im Jahre 1894 Versuche angestellt worden seien, allen Anforderungen entsprächen. Die einzelnen Bestandtheile dieser Kanonen, welche in verschiedenen Fabriken hergestellt würden, seien für die Zusammensetzung bexeit. Die Ausrüstung von 600 Batterien werde im Jahre 1898 vollendet sein.

Ruszland.

Der Groß fürst und die . Sergius Alexandrowitsch haben sich, wie dem „W. T. B. aus . ? etersburg gemeldet wird, gestern von dort nach Moskau egeben.

ĩ Nach weiteren Berichten aus Warschau ist das Befinden des Grafen Schu walow trotz der neu aufgetretenen Symptome ohne augenblickliche Gefahr.

Türkei.

Zweitausend Marine⸗Reservisten veranstalteten gestern in Konstantinopel lärmende Kundgebungen vor dem Marine⸗ Arsenal wegen rückständiger Soldzahlung und deshalb, weil die , lie, infolge Mangels an Transportschiffen ger

ochen nur in kleinen Abtheilungen erfolge. Die Reservisten konnten nur mit Mühe durch das Versprechen baldiger Be⸗ friedigung ihrer Wünsche beruhigt werden.

Serbien.

Das neue Kabinet ist, dem W. T. B.“ zufolge, nunmehr ebildet und in folgender Weise zufammen gesetzt Simitfch Prãä⸗ fn und Aeußeres, General Mis kowitsch Krieg, Welimiro⸗ witsch öffentliche Arbeiten, Wuitsch Finanzen, Mika Georgiewitsch Inneres, Andra Nikolitsch Kultus, Milowanowitsch Justiz.

Bulgarien.

In dem Prozeß gegen die Mörder Stambulows begannen gestern die Plaidoyers der Vertheidiger. Dr. Danew, der I ff en vertheidigte, führte aus: die Art der Führung des Prozesses beweise, daß die Regierung alles Mögliche thun wolle, um die Schuldigen ausfindig zu machen und zu bestrafen. Der . besprach sodann die Zeugenaussagen im Allge⸗ meinen und bezeichnete dieselben als stark beeinflußt von

olitischen Erwägungen sowie von der Hoffnung, die ausgesetzte hen, von 10 909 Fr. zu gewinnen. Er bemühte sich ferner nachzuweisen, daß Tüfektschiew weder der Anstifter, noch Theil⸗ nehmer des Verbrechens gewesen sei, und verlangte dessen Freisprechung. Der Vertheidiger Bone Georgiew's stellte den Brief Stambulow's als Ausfluß eines kranken Gemüths dar und wies darauf hin, daß Stambulow außer

Komplotts an sein Leben beschuldigt habe. Diese Anklage ei nicht ernst zu nehmen; niemand werde glauben, daß die

ö, welche jede Nögli keit gehabt, Stambulow in den An liagezustand ö versetzen und ihn ag . zu machen, ihre Stellung durch die ihr , Anschläge kompromittiert hätte. Es sei die Anklage eines Kranken, der in fort⸗ währender Furcht vor seinen politischen Gegnern gelebt habe. Der Vertheidiger suchte schließlich die Sci du keit Bone Georgiew s nachzuweisen und betonte hierbei, Georgiew seit 1885 an der Befreiung Macedoniens gearbeitet habe; derselbe . ein offener, aufrichtiger Charakter und würde, wenn er das Verbrechen begangen hätte, es auch eingestanden haben. Redner bat um die n Georgiew . Nach ihm sprach der Rechtsanwalt Makedonski zur Vertheidigung des mitangeklagten Kutschers Atzow.

Schweden und Norwegen.

Der König und die Königin, Allerhöchstwelche vor ungefähr einer Woche in Christiania eingetroffen sind, werden, der „Pol. Korr.“ zufolge, bis gegen Mitte des nächsten Monats daselbst verweilen.

Amerika.

Aus Havanna wird berichtet, der Oberst⸗-Lieutenant Cirujeda habe die Aufständischen unter Acosta, Villa⸗ nueva und Castillo geschlagen; in dem Treffen seien 12 Aufständische, darunter Villanueva, getödtet und viele ver⸗ wundet worden. Die Nachricht, daß ein Angriff auf das amerikanische Konsulat in Cardena stattgefunden habe, werde amtlich für unrichtig erklärt.

Asien.

Rizal, einer der Anstifter des Aufstandes auf den . ist, einer in Madrid eingetroffenen Nachricht zu⸗ folge, von dem Gerichtshof in Manila zum Tode verurtheilt worden. Derselbe soll gestern erschossen worden sein.

Afrika.

Die Zeitung „Ons Land“ hat, wie aus Kapstadt emeldet wird, alle Afrikaner aufgerufen, ihre Meinung über die Cecil Rhodes dargebrachten Ehrungen zum Ausdruck zu bringen. Das Blatt spricht die Befürchtung aus, daß der Samen dieser Kund⸗ gebungen bittere Frucht bringen werde, und schlägt vor, Resolutionen gegen diese Kundgebungen anzunehmen und dieselben an den High⸗Commissioner zur Uebermittelung an die britische ö einzureichen mit dem Ersuchen, die Re⸗ solutionen in der britis h. Presse zu veröffentlichen.

Das „Reuter'sche Bureau“ erfährt aus Pokwani von gestern, daß die Eingeborenen, welche sich vorgestern zurück⸗ gezogen, von Edge (an der Grenze von Transvaal) aus von neuem gefeuert hätten; wegen der Nähe der Grenze sei das Feuer von der Polizei nicht erwidert worden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

12 Stimmen den dringlichen Antrag des Abg. Haase auf Ein⸗

Tüfektschiew auch die Regierung und sogar den Fürsten des

Beilage.)

Wetterberi

t vom 30. Dezember,

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r Morgens.

Stationen.

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red. in Millim

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Wind. Wetter.

Temperatur in O Celsi 50 C.

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750 7563 748 767 762 749 762 767

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bedeckt Nebel bedeckt bedeckt ill halb bed. Z heiter bedeckt bedeckt

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bedeckt wolkenlos halb bed.

Uebersicht der Witterung. Gin umfangreiches Depressionsgebiet liegt über Nordwest⸗Curopa gegenüber einem Hochdruckgebiete, dessen Kern über dem nördlichen Oesterreich sich be⸗

indet.

Dem entsprechend

wehen im Nord⸗ und

stseegebiete südliche und südwestliche Winde, die an

der deutschen Küste frisch

stürmisch auftreten. trübe, nur das ostdeutsche Grenzgeblet, wo fast überall Niederschlag gefallen ist, ist frostfrei. Chemnitz

und Königsberg melden minus 8

über Süd Skandinavien In Heutschland ist das Wetter

Grad, Reif.

Ausbreitung der milden Witterung ostwärts wahr—

scheinlich.

haus. Diavolo.

Theater. Königliche Schanspiele. Donnerstag: Opern

259. Vorstellung. Komische Text von Eugone Seribe,

Zum 200. Male: Fra per in 3 Akten von Auber. bearbeitet von Carl

In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur

ie.

Max Grube. Inspektor Brandt. Musikalische Direktion: Musik⸗ direktor Steinmann. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 1. Vorstellung. Auf Aller⸗ böchsten Befehl: Der . k Oper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleich⸗ namigen Erzählung August Apel's). Anfang 741 Uhr.

Schauspielhaus. 1. Vorstellung. Sonder⸗Abonne⸗ ment B. 1. Vorstellung. Faust von Wolfgang von Goethe. Der Tragödie erster Theil. Die zur Handlung gehörende Musik von Anton Fürsten Radziwill und von Peter Joseph von Lindpaintner. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Lumpaei⸗ vagabundus. Anfang 76 Uhr.

Freitag, Nachmittags 25 Uhr: Der Talisman. Abends 75 Uhr: Die versunkene Glocke.

Sonnabend: Morituri. (Teja. Fritzchen. Das Ewig⸗Männliche. )

Berliner Theater. Donnerstag, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. Abends 74 Uhr: Renaissance.

g tag Nachmittags 2 Uhr: Aschenbrödel. Abends 79 Uhr (außer Abonnement): Renaissance.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. Abends 76 Uhr (16. Abonnements⸗Vorstellung): König Lear.

Lessing · Theater. Dennerstag: Zum ersten Male: Jedem das Seine. Schwank in 3 Auf⸗ zügen von T. Kanzler und Hanns Fischer. Hierauf: Das Oelkrüglein. Anfang 74 Uhr.

Freitag. Nachmittags 3 Uhr (volksthümliche Preise)h: Der Herr Senator. Abends 795 Uhr:

edem das Seine. Hierauf: Das Oel krüglein.

Sonnabend: Coflege Crampton. (Letztes Auf⸗ treten von Georg Engels.)

Residenz ·˖ Theater. Direktion: Sigmund Lauten. burg. Donnerstag: Die Frauen jãger. Les Dindons.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, über⸗ etzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 75 Uhr.

en und folgende Tage:; Die Frauenjäger.

freitag, den 1. Januar, und Sonntag, den 3. Ja⸗ nuar, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Stellvertreter. (Le Remplagant.) Schwank in 3 Akten von W. Busnach und G. Duval.

Nenes Theater. Schiffbauerdamm 4a. / 6. Direktlon: Sigmund Lautenburg. Donnerktag: Marcelle. Komödie in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne bearbeitet von . Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund autenburg. Anfang 7 Uhr.

Freitag, den J. Januar 1897: Marcelle. Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der vin ref er.

Sonnabend und folgende Tage: Mareelle.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Bocksprünge.

Dekorative Einrichtung vom Ober⸗

Schiller Theater. Donnerstag, Abend 8 Uhr: Der Millionenbaner.

Freitag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Winter⸗ dr, Abends 7 Uhr: Der Millionen⸗ auer.

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof Zoologischer Garten.) Donnerstag: Die wilde Jagd. Anfang 74 Uhr.

Freitag, e , mllttas⸗ 3 Uhr: Bei halben Preisen; Schiedsmann Hempel. Abends 74 Uhr; Mit aufgehobenem Abonnement: Zum ersten Male: Harakiri. Schwank in 4 Akten von Max Kempner⸗ Hochstãdt.

Wegen des Neujahrstages findet für die Freitags— Abonnenten die nächste Vorstellung Mittwoch, den 6. Januar 1897, statt.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. bb / dz. Direktion: Julius Fritzsche. Donnerstag: Der Schmetterling. Operefte in 3 Akten (mit theil⸗ weiser Benutzung einer fremden Grundidee) von A. M. Willner und Bernh. Buchbinder. Musik von Carl Weinberger. In Scene gesegt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Korolanyl. Anfang 741 Uhr.

Freitag: Der Schmetterling.

Freitag, den 1. Januar 1897, Nachmittags 3 Uhr: Bet halben Preisen: Der Zigennerbaron.

Sonntag, Nachmittags 3 Ühr: Bei halben Preisen: Der Mikado.

Sonnabend, den 9. Januar 1897: Erster großer Maskenball.

Thalia Theater (vorm. Adomyh Ernst · Theater. Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Donnerstag: Goldene Herzen. Schwank in 4 Akten don C. Karlweis. Hierauf; Das Wetterhänschen. (Weather or no) Musika⸗ lisches Genrebild von Adrian Roß. Deutsch von Hermann Hirschel. Musik von Bertram Luard Selby. Anfang 77 Uhr.

Freltag und folgende Tage: Goldene Herzen. Hierauf: Das Wetterhänschen.

Freitag, Nachmittags 2 Uhr: Drittes Opern ˖ Enfemble⸗Gastspiel unter Leitung des Herrn Kapell⸗ meisters Carl Meyder. Don Juan. Oper in 2 Akten von W. A. Mozart.

Bentral - Theater. Alte Jalobstraße 306. Direktion: Richard Schultz. Donnertztag (am Syl⸗ vestertage)h: Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Große nn,, , mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von W. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 7 Uhr. e i und die folgenden Tage: Eine wilde

ache.

Es sei, um Irrthümern vorzubeugen, ganz be— sonders darauf hingewiesen, daß. Donnerstag (Sylvester im Zentral⸗Theater die übliche Abend⸗ Vorstellung, wie vorstehend Nee it stattfindet und daß erst nach Schluß dieser Vorstellung im Zentral⸗ Theater die Mitglieder das Sylvester⸗Gastspiel im Wintergarten absolvieren.

Konzerte.

Konzerihans. Karl Meyder⸗ Konzert.

Donnerstag, den 31. Dezember: Große Sylvester⸗ Feier und Ball. Arrangements: Vorsitzender des Vercing . Tvlf Gnjenspiege f Herr De gr Klein. Anfang 9 Uhr. Billets Hauses.

Freitag, den 1. Januar, Abends 6 Uhr: Fest⸗ Konzert.

3 9 im Bureau des

Birkus Renz. Karlstraße. (Jubiläums Saison 1896.97.) Donnerstag, Abends 74 Uhr: Grose Sylvester⸗Vorstellung. Kolossaler Erfolg! Lustige Blätter! Auftreten der ersten Künstler⸗ Spezialitäten des Kontinents. Vorführung der be—

Komische Entrées und Intermezzi von sämmtlichen Clowns. . Freitag, 1. Januar 1897 (Neujahrsfest), Sonn— abend, 2. Januar, und Sonntag, 3. Januar 1897, je 2 Fest⸗Vorstellungen, Nachmittags 4 Uhr und Abends 75 Uhr. Freitag Nachmittag: Zum letzten Male: Weihnachten im Zirkus Renz. Sonn⸗ abend und Sonntag Nachmittags: Auf vielseitiges Verlangen: Aufführung des großen militärischen Ausstattungsstückes: 870/71; Abends 79 Uhr: 4enstige Blätter!“ Preise der Plätze an den Nachmittags⸗Vorstellungen: Logensitz 3 M, Parquet- und Tribünensitz 2 S. Balkon 14 50 41, Zweiter Platz 1 „S, Galerie (Stehplatz) 59 4. Außerdem hat jeder Besucher das Recht, auf das von ihm gelöste Billet 1 Kind unter 10 Jahren frei miteinzufübren. Jedes weitere Kind zahlt auf Balkon, zweitem und drittem Platz die Hälfte. Abends gewöhnliche Preise. Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Glisabeth Giseke mit Hrn. ir. Lieut. Bode (Berlin). Frl. Clementine Friling mit Hrn. Ingenieur Thun (Charlottenburg). Verehelicht: Hr. Hauptmann Constantin von Altrock mit Frl. Ewlisabeth Töche⸗Mittler (Berlin). Hr. Geh. Medizinal · Rath, Professor Dr. Emil Behring mit Frl. Else Spinola (Berlin). Geboren: Eln Sohn: Hrn. Prediger Job. Hennicke (Magdeburg). Hrn. Kammerherrn F. von Kalitsch⸗Polenzko (Bärenthoren). H Licut. von Götz (Wierzonka). Hrn. K Bauinspektor von Busse (Bromberg). Eine Tochter: Hrn. Hans von Tresckow (Berlin). Gestorben: Hr. General ⸗Lieut. 3 D. Frhr. Adalbert von Schleinitz (Berlin). Hr. General der Infanterie z. D. von Woyna (Bonn). Frl. Eleonore von Braunschweig (Fraustadt). Magdalene Feeffr von Türckheim, geb. Hornung (Altdorf, Baden).

Verantwortlicher Redakteur: Sie menroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 82.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

und die Besondere Beilage Nr. 4.

rühmten Original⸗Dressuren des Direktors Fr. Renz.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 309.

Deutsches Reich.

en n mm g chu n n

betreffend die einstweilige Regelung der Annahme von Militäranwärtern bei den Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalten.

Vom 24. Dezember 1896.

Der Artikel 12 der Novelle zum Militär⸗Pensionsgesetz vom 22. Mai 1893 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 171) bestimmt im 3 77 Absatz 1 u. a., daß die Subaltern⸗ und Unterbeamten⸗ stellen bei den Invaliditäts- und Altersverficherungsanstalten nach Maßgabe der darüber von dem Bundegsrath festzustellenden allgemeinen Grundsätze vorzugsweise mit Inhabern des Zivil⸗ versorgungsscheins , u besetzen sind. Vom Bundesrath sind hierzu Ausführungsvorschriften bisher nicht erlassen worden. Dagegen hat das Reichs⸗ Versicherungsamt mit den Vorständen der folgenden ihm aus⸗ schließlich ünterstellten Invaliditäts-, und Altersversicherungs⸗ anstalten: Ostpreußen, ,, Berlin, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen⸗Anhalt, Schleswig⸗ . Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau, Rheinprovinz, Thüringische Staaten, Oldenburg, Hansestädte und Elsaß⸗ Lothringen, für deren Bezirke im Einvernehmen mit dem Königlich preußischen Herrn Kriegs⸗Minister die nachstehenden „Grundsätze“ vereinbart, welche vom 1. Januar 1897 ab bis zum Erlaß der oben erwähnten endguͤltigen Bestim⸗ mungen des Bundesraths über die Annahme von Militär⸗ anwärtern zur Besetzung der in Betracht kommenden Beamten⸗ stellen zu gelten haben:

Grund sätze, nach welchen bei Neu⸗Einberufungen von Militär— anwärtern für die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Invaliditäts, und Altersversicherungsanstalten bis zum Erlaß von Bestimmungen durch den 8 gemäß Artikel 12 der Novelle zum Militär⸗Pensions⸗ gesetz vom 22. Mai 1893 (Reichs- Gesetzbl. S. 171) zu

verfahren ist.

1.

Die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten sind gemäß den nachstehenden Grund⸗ sätzen vorzugsweise mit Militäranwärtern zu besetzen. Die Kontrol⸗« beamten gelten hierbei nicht als Subalternbeamte.

Militäranwärter im Sinne dieser Grundsätze ist jeder Inhaber des Zivilversorgungsscheins, welcher aus dem Heere oder aus der Marine hervorgegangen ist. Die Anstellungs berechtigung eines Militäranwärterg beschränlt sich auf denjenigen Bundesftaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Invaliditäts- und Altersversicherungs— anstalten, deren Wirksamkeit sich auf mehrere Bundesstaaten erstreckt, sind zur Anstellung nur solcher Militäranwärter verpflichtet, welche in einem dieser Staaten die Staatsangehörigkeit besitzen.

§ 2. Ausschließlich mit Militäranwärtern sind zu besetzen: 1) die Stellen im Kanzleidienst, ,,. derjenigen der Lohnschreiber, soweit deren Inhabern die Besorgung des Schreibwerks und der damit zusammenhängenden Dienstverrichtungen obliegt;

2) sämmtliche Stellen, deren Obliegenheiten im wesentlichen in mechanischen Dienstleistungen bestehen und keine technischen Kenntnisse

erfordern. § 3.

Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern sind zu besetzen die Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienst, jedoch mit Ausnahme

1 re ich Stellen, für welche eine besondere wissenschaftliche oder technische Vorbildung erfordert wird,

2) der Stellen derjenigen Kassen⸗Vorsteher, welche eigene Rechnung zu legen haben, sowie derjenigen Kassenbeamten, welche Kassengelder einzunehmen, zu verwahren oder auszugeben haben,

3) der Stellen der Bureau⸗Vorsteher.

§ 4.

In welchem Umfange die nicht unter die 55 2 und 3 fallenden Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern zu besetzen sind, ist unter Berücksichtigung der Anforderungen des Dienstes und unter sinngemäßer Zugrundelegung der für die Reichs- und Staats⸗ behörden jeweilig geltenden Verzeichnisse über die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen zu bestimmen.

§ 5.

Insoweit in Ausführung der S5 3 und 4 einzelne Klassen von Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen den Militäranwärtern nicht mindestens zur Hälfte vorbebalten werden können, hat nach Möglich⸗ keit ein Ausgleich in der Weise stattzufinden, daß andere derartige Stellen innerhalb derselben Verwaltung in entsprechender Zahl und Besoldung vorbehalten werden.

Unter einer Klasse im Sinne dieser Bestimmungen ist die Ge— sammtheit der bei der Versicherungsanstalt beschäftigten Beamten zu verstehen, deren dienstliche Obliegenheiten ihrer gien nach im

wesentlichen dieselben sind.

Enthält eine Klasse nur eine Stelle, so bleibt dieselbe den Militäranwärtern vorbehalten oder versagt, je nachdem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des len es zur Besetzung mit

einem Milstäranwärter geeignet oder nicht geeignet ist. § 6.

Ueber die gegenwärtig vorhandenen, den Militäranwärtern vor⸗ behaltenen Stellen werden nach Beamtenklassen (5 5) geordnete Ver- zeichnisse angelegt.

leichartige Stellen, welche in ig errichtet werden, sind in die Verzeichnisse aufzunehmen. Die Verzeichnisse, sowie etwaige Nach- träge werden veröffentlicht. § 7.

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen können auch

verliehen werden:

1) an Offiziere und Deckoffiziere, welchen beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienste die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst ver⸗ liehen worden ist;

2 ehemaligen Militäranwärtern, welche sich in einer auf Grund ihrer Versorgungtansprüche erworbenen etatsmäßigen Anstellung be⸗ finden oder infolge eingetretener Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind;

3) ehemaligen Militärpersonen, welchen der Zivilversorgungsschein lediglich um deswillen versagt worden istz weil sie sich nicht fartgesetzt I üährt haben, und welchen gemäß einer von der zuständigen

rbehörde ihnen später ertheilten Bescheinigung eine den Militär

Berlin, Mittwoch, den 30. Dezemher

anwärtern im Reichs⸗ oder Staatsdienst vorbehaltene Stelle über⸗

tragen werden darf;

4) solchen Beamten und Bediensteten der betreffenden Ver- sicherungsanstalt, welche für ihren Dienst unbrauchbar oder entbehrlich geworden * und einstweilig oder dauernd in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden müßten, wenn ihnen nicht eine den Militär⸗ anwärtern vorbehaltene Stelle verliehen würde;

5) sonstigen Personen, denen die Berechtigung zu einer An stellung auf, dem im z 19 Ziffer 7 der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom T/21. März 1882 (Bekanntmachung vom 25. März 1882, Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 1235) vor⸗ gesehenen Wege ausnahmsweise verliehen worden ist.

§ 8.

Stellen, welche den Militäranwärtern nur theilweise (zur Hälfte, zu einem Drittheil u. s. w. vorbehalten sind, werden bei eintretender Erledigung in einer dem Antheilsverhältniß entsprechenden Reihen⸗ folge mit Militäranwärtern oder Zipilpersonen besetzt, und zwar ohne Ruͤcksicht auf die Zahl der zur Zeit der Besetzung thatsächlich mit Militäranwärtern und Zivilpersonen besetzten Stellen.

Wird die Reihenfolge auf Grund des 5 7 unterbrochen, oder wird infolge des 57 Nr. 4 eine ausschließlich mit Militäranwärtern zu besetzende Stelle mit einem Bediensteten der Versicherungsanstalt besetzt, so ist eine Ausgleichung herbeizuführen. Dabei sind Personen, deren Anstellung auf Grund des § 7 Nr. 4 und 5 erfolgt, als Zivil⸗ personen, Personen, deren Anstellung auf Grund des 57 Ne. 1 bis 3 erfolgt, als Militäranwärter in Anrechnung zu bringen.

§ 9. Die Militäranwärter haben sich um die von ihnen begehrten Stellen bei dem Vorstande der Versicherungsanstalt zu bewerben. Die Bewerbungen haben zu erfolgen: A. seitens der noch im aktiven Militärdienst befindlichen Militär anwärter durch Vermittelung der vorgesetzten Militärbehörde;

b. seitens der Angehörigen einer militärisch organisierten Gen darmerie oder Schutzmannschaft, seitens der Angehörigen der in den deutschen Schutzgebieten durch das Reich oder die Landesverwaltung errichteten Schutz- oder Polizeitruppen, sowie seitens der in den Schutz⸗ gebieten angestellten Grenz oder Zollaufsichtsbeamten durch Vermitte⸗ lung der vorgesetzten Dienstbehörde;

C. seitens der übrigen Militäranwärter entweder unmittelbar oder durch Vermittelung des heimathlichen Bezirks⸗Kommandos, welches jede eingehende Bewerbung sofort der zuständigen Versicherungs⸗ anstalt mittheilt.

Militäranwärter sind zu Bewerbungen vor oder nach der Stellen erledigung so lange berechtigt, als sie noch nicht eine etatsmäßige Stelle erlangt und angetreten haben, mit welcher ein pensionsfähiges Diensteinkommen von mindestens 900 S verbunden ist. Bewerbungen um Stellen, welche nur im Wege des Aufrückens zu erlangen sind, werden jedoch hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 10.

Ueber die Bewerbungen um noch nicht erledigte Stellen haben die Versicherungsanstalten Verzeichnisse) anzulegen, in welche die Stellenanwärter nach dem Datum des Eingangs der ersten Meldung eingetragen werden. War die Befähigung noch durch eine Prüfung (Vorprüfung) nachzuweisen, so kann die Eintragung auch nach dem Tage des Bestehens der Prüfung erfolgen.

Bei der Besetzung erledigter Stellen sind unter sonst gleichen Verhäͤltnissen Unteroffiziere, welche mindestens acht Jahre im Heere oder in der Marine aktiv gedient haben, in erster Linie zu berück⸗ sichtigen.

Bewerbungen um noch nicht freigewordene Stellen sind alljährlich 96 J. Dezember zu erneuern, widrigenfalls dieselben als erloschen gelten.

§ 11.

Stellen, welche mit Militäranwärtern zu besetzen sind, müssen im Falle der Erledigung und wenn keine Bewerbungen von Militär- anwärtern für dieselben vorliegen, seitens des Vorstandes der Ver⸗ sicherungsanstalt der zuständigen Vermittelungsbehörde behufs der , mittels Einreichung einer Nachweisung bezeichnet werden.

Ist innerhalb sechs Wochen nach der Bekanntmachung eine Be⸗ werbung bei dem Vorstande nicht eingegangen, so hat derselbe in der Stellenbesetzung freie Hand.

§ 12.

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen dürfen, außer in dem Falle des § 7, mit anderen Personen nicht besetzt werden, so fern sich Militäranwärter finden, welche zur Uebernahme der Stellen befähigt und bereit sind. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Stellen dauernd oder nur zeitweise bestehen, ob mit denselben ein etatsmäßiges Gehalt oder nur eine diätarische oder andere Remu⸗ neration verbunden ist, ob die Anstellung auf Lebenszeit, auf Künd i⸗ gung oder auf Widerruf geschieht.

Zu vorübergehender Beschäftigung als Hilfsarbeiter oder Ver⸗ 3 können jedoch auch Nichtversorgungsberechtigte angenommen werden.

In Ansehung derjenigen dienstlichen Verrichtungen, für welche wegen ihres geringen, die volle Zeit und Thätigkeit eines Beamten nicht in Anspruch nehmenden Umfanges und der Geringfügigkeit der damit verbundenen Remuneration besondere Beamte nicht angenom⸗ men, welche vielmehr an Privatpersonen, an andere Beamte als Nebenbeschäftigung oder an verabschiedete Beamte oder an weibliche Personen übertragen zu werden pflegen, behält es hierbei sein Be—⸗ wenden. Wenn sich jedoch Militäranwärter ohne Aufforderung zu solchen dienstlichen Verrichtungen melden, so sind dieselben vorzugs⸗ weise zu berücksichtigen.

§13.

Die Versicherungsanstalten haben darin freie Hand, welche ihrer Subaltern· und Unterbeamten sie in höhere oder besser besoldete Stellungen aufrücken lassen wollen. Ebenso sind sie in der Ver⸗ setzung eines besoldeten Subaltern⸗ oder Unterbeamten auf eine andere nicht ausschließlich mit Militäranwärtern zu besetzende besoldete Subaltern⸗ oder Unterbeamtenstelle ihrer Verwaltung nicht beschränkt. Wäre die auf solche Weise mit einer Zipilperson besetzte Stelle der bestehenden Reihenfolge nach mit einem Militäranwärter zu besetzen gewesen, so ist eine Ausgleichung herbetzuführen.

Die Ansprüche der Militäranwärter auf die nur im Wege des Aufrückens zu erlangenden, ihnen ausschließlich oder zum theil vor⸗ behaltenen Stellen werden durch diese Vorschrift nicht berührt. Den aut den Militäranwärtern hervorgegangenen Beamten ist Gelegenhelt 8 eben, die für das Aufrücken in höhere Dienststellen erforderliche

fh un zu erwerben.

) Die Muster für die in den ‚„Grundsätzen⸗ vorgesehenen Ver⸗ eichnisse und Nachweisungen werden hier nicht mitgetheilt, da sie nur . , Dienstbetrieb der Versicherungsanstalten von Be eutung sind.

1896.

§ 14.

Die Versicherungsanstalten sind zur Berücksichtigung von Bewer⸗ bungen nur dann veryflichtet, wenn die Bewerber eine genügende Be⸗ fähigung für die fragliche Stelle beziehungsweise den fraglichen Dienst- zweig nachweisen. Darüber, ob der Bewerber genügende Befähigung besitzt, entscheidet auf Beschwerde das Reichs. Versicherungsamt.

. Sind für gewisse Dienststellen oder für gewisse Gattungen von Dienststellen besondere Prüfungen (Vorprüfungen) vorgeschrieben, so hat der Militäranwärter auch diese Prüfungen abzulegen. Auch kann, wenn die Eigenthümlichkeit des Dienstzweiges dies erheischt, die Zu⸗ lassung zu dieser Prüfung oder die Annahme der Bewerbung über- haupt von einer vorgängigen informatorischen Beschäftigung in dem betreffenden Dienstzweige abhängig gemacht werden, welche in der Regel nicht über drei Monate auszudehnen ist. Ueber die Zulãssig keit einer informatsrischen Beschäftigung entscheidet das Reichs- Versicherungsamt.

Die Anstellung eines einberufenen Militäranwärters kann zunächst

auf Probe erfolgen oder von einer Probedienstleistung abhängig ge⸗

macht werden. Die Probezeit darf vorbehaltlich der Abkürzung bei früher nachgewiesener Befähigung in der Regel höchstens sechs Monate betragen. Handelt es sich um Anstellungen im Bureau oder Kassen⸗ dienst, so kann die Probezeit mit Genehmigung des Reichs⸗Versiche⸗ rungsamts bis auf die Dauer eines Jahres verlängert werden. Während der Anstellung auf ee ist dem Anwärter das volle Stellenein kommen, während der Probedienstleistung eine fortlaufende Remuneration von nicht weniger als Dreiviertel des Stelleneinkommeng zu gewähren.

Einberufungen zur Probedienstleistung dürfen nur erfolgen, inso⸗ weit Stellen (5 12 Abs. I) offen sind; eine Entlassung Einberufener wegen mangelnder Vakanz kann daher nicht stattfinden.

Spätestens bei Beendigung der Probejeit hat, der Vorstand darüber Beschluß zu fassen, ob der Stellenanwärter in seiner Stelle zu bestätigen beziehungsweise in den Dienst der Versicherungsanstalt zu übernehmen, oder wieder zu entlassen ist.

§ 16.

Welche Subaltern· und. Unterbeamtenstellen und, gegebenen Falls, in welcher Anzahl dieselben gemäß den vorstehenden Be—⸗ stimmungen den Militäranwärtern vorzubehalten sind, hat das Reichs⸗ Versicherungsamt festzustellen. Stellen, wegen deren eine solche Feft⸗ stellung noch nicht stattgefunden hat, dürfen, insofern nicht Milltär.« anwärter zur Anstellung gelangen., oder das in diesen Bestimmungen bezüglich der Besetzung der Stellen mit Militäranwärtern vor—⸗ geschriebene Verfahren erledigt ist, bis zu der erfolgten Feststellung nur widerruflich besetzt werden.

§ 16.

Von der Besetzung der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen hat der Vorstand am Schlusse des Quartals den Ver⸗ mittelungsbehörden seines Bezirks durch Zusendung einer Nachweisung Mittheilung zu machen.

Die Vermittelungsbehörden veranlassen eine entsprechende Be—⸗ kanntmachung in der Vakanzenliste.

§ 17.

Das Reichs⸗Versicherungsamt hat darüber zu wachen, daß bei der Besetzung der den Milltäranwärtern vorbehaltenen Stellen nach den vorstehenden Grundsätzen verfahren wird.

Nach erfolgter etatsmäßiger Anstellung wird der Zivilversorgungs⸗ schein zu den Akten genommen.

§18.

Die 55§ 25 bis 29 der Anstellungsgrunzsätze für Militäranwärter vom 7.21. März 1882 finden sinngemäße Anwendung.

§ 19.

Die vorstehenden Grundsätze treten am 1. Januar 1897 in Kraft und behalten nur so lange Gültigkeit, bis vom Bundesrath auf Grund von Artikel 19 der Novelle zum Militär-Pensionsgesetze vom 22. Mai 1893 allgemeine Grundsätze über die Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Invaliditäts- und Altersversicherungs« anstalten mit Militäranwärtern festgestellt sind.

Berlin, den 24. Dezember 1896. Das Reichs⸗Versicherungsamt. Abtheilung für Invaliditäts- und Altersversicherung. Dr. Bödiker.

Verzeichniß der bei den dem Reichs-Versicherungsamt ausschließlich un terstellten Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗

anstalten) vorhandenen, den Militäranwärtern vor⸗ behaltenen“) Stellen.

A. Im Bureaudienst:

Sekretäre (Bevollmächtigte und Expedienten 1. Kl. bei der V. A. Schleswig⸗Holstein), (Kanzlisten 1. K. bei der Hanseatischen V-⸗A), Buchhalter, Revisoren, Kontrol⸗Inspektoren;

Sekretariats Assistenten, Bureau⸗Assistenten (Expedienten 2. Kl. bei der V. A. Schleswig ⸗Holstein), (Kanzlisten 2. Kl. bei der Han⸗ seatischen V.⸗A.); .

Bureau⸗Diätare, Kassen. Diätare;

Bureau Hilfsarbeiter. Sekretariats Hilfsarbeiter, Expeditions-. Hilfsarbeiter, Bureau. Gehilfen, Bureau⸗Anwärter;

Registratur⸗Vorsteher, Registratoren, Registratur - Assistenten, Registratur Diätare, Registratur, Hilfsarbeiter, Hilfsregistratoren, Registratur⸗Gehilfen, Expedienten und Hilfsarbeiter der Karten Abtheilung, Kartenverwalter.

B. Im Kanzleidienst:

Kanzlei. Vorsteher, Kanzlisten, Kanzlei⸗-Diätare, Kanzlei - Hilfs« arbeiter, Hilfs⸗Kanzlisten, Schreiber, Hilfsschreiber, Schrei bgehilfen.

C. Im Unterbeamtendienst:

ped . Haushälter, Hausmeister, Hauswarte, Kastellane, edelle; Boten, Diener, Amtsdiener, Bureaudiener, Kassenboten, Kassen⸗ diener, Hilfsboten, Hilfsdiener; Akten hefter, Buchbinder; Drucker, Tachographisten; 3 Hilfsheizer;

chter.

) Es handelt sich bis auf weiteres um die Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten für r Westpreußen, Berlin, Brandenbur mn Schlesien, Sachsen⸗ Anhalt. Schleswig

olstein, nnover, estfalen, ssen ⸗Nassau einprovinz, ö Staaten, Oldenburg, die drei Hanfeslãdte und Elsaß⸗ othringen.

**) Die Stellen des Buregudienstes sind den Militär- anwärtern mindestens zur Hälfte ff en des Kanzlei⸗ und Unterbeamtendienstes ausschtieß * vorbehalten.