Gine Erböhung des Mindestgebalts ift hiernach nur in einzelnen, durch das Bedärfniß besonders begründeten Ausnahmefällen und außerdem da vorgesehen, wo durch eine solche eine Zusammenlegung von Besoldungeklassen zur Verminderung der Zabl derselben er⸗ möglicht wurde. o in einzelnen Fällen eine Herabsetzung des Anfangsgehalts vorgeschlagen fit, rechtfertigt sich dies entweder aus achlichen Gründen — wie nach bei einzelnen Beamtenkategorien in Berlin — theils aus der obigen
ücksicht auf Verminderung der Zabl der Befoldungesklassen. In den letzteren Fällen ist die Maßregel übrigens meistens ohne materielle
Bedeutung, weil es sich bier um Stellen handelt, die erst durch Auf⸗
rücken aus einer geringer dotierten Stelle erlangt werden und in welchen nach Einführung des Dienstalterszulagen. Systems der be. förderte Beamte sein in der Regel schon höheres oder doch gleich hohes Gehalt behält. ( ;
Ebenso wie von der Erhöhung der Mindestsätze bei den auf— steigenden Gehältern ist in der Regel von einer Renderung der bis. berigen Aufrückungsfristen Abstand genommen. Soweit ausnahms.˖ weise die Fristen verkürzt sind, wird es in den einzelnen Fällen einer besonderen Rechtfertigung nicht bedürfen; die wenigen Fälle der Ver⸗ längerung erklären sich theils aus einer beträchtlichen Erböhung der Höchstsätze, theils aus Rücksichten der Gleichstellung und Bereinigung mit ähnlichen Beamtenkategorien.
Das System der Einzelgebälter hat nicht durchweg beseitigt werden können. Außer bei den höberen Beamten in Vorstands⸗
ellungen sind Einzelgebälter mit Rücicht auf die Besonderheit des
mts (wie z. B. bei einzelnen Kategorien von Kassenbeamten und technischen Beamten) bezw. für solche Beamte beibebalten worden, denen erst in vorgerückteren Jahren die betreffende Stelle verliehen zu werden pflegt.
Einer näheren Erörterung bedarf noch die Frage wegen Beband— lung der neben den Gebältern verschiedenen Beamten gewäbrten be— sonderen Zulagen. Soweit solche Zulagen in Rücksicht auf die objektive Bedeutung des Amts einzelnen Beamtenkategorten gewährt werden, wie z. B. die Rendantenzulagen bei der Polizeiverwaltung, die Stellenzulagen der Oberförfter, die Stellenzulagen der bei den Regie⸗ rungen beschäftigten Baubeamten und dergl., sollen sie unverändert
eben bleiben. Eine besondere Art diefer Zulagen trägt aber den Gharakter von Theuerungszulagen und wird gewissen Beamtenkategorien in Berlin, Frankfurt a. M. und im Jadegebiet bisher in Rücksicht auf die in diesen Orten herrschende Theuerung tbeils als pensions— fähiges, theils als nichtpensionsfähiges Diensteinkemmen unter dem Namen Zulage, Ortszulage und Stellenzulage gewährt. Diese Zulagen für die Beamten an den bezeichneten Srten beizubehalten, erschien nicht gerechtfertigt. Denn inzwischen hat sich die Lebenshaltung in einer ganzen Reihe anderer Städte, namentlich in den Industrie— bejirken so gestaltet daß sie derjenigen in Berlin und Frankfurt a. M. hinsichtlich der Preise für Wohnung und sonstige Lebensbedürfnisse nicht oder doch nur unbedeutend nachstebt. Die Beibehaltung der Theuerungszulagen für die genannten Orte würde nicht obne Be— recktigung seitens der Beamten in gleich oder annähernd gleich theueren anderen Städten den Wuansch wachrufen, ebenfalls mit Theuerungszulagen bedacht zu werden. Hierbei eine Grenze zu finden, würde aber mit nicht zu überwindenden Schwierigkeiten verbunden sein. Die Staatsregierung hat sich deshalb entschlossen und glaubt sich hierbei in Uebereinstimmung mit der mebrfach innerhalb der Landes vertretung geäußerten Anschauung zu befinden, auf eine Be— seitigung dieser Theuerungszulagen Bedacht zu nehmen. Hierbei foll aber mit allen Rücsichten auf diej nigen Beamten verfahren werden, welche am 1. April k. J. bereits etatsmäßig angestellt waren. In soweit sie sich im Bezuge pensionsfäbiger Zulagen befinden oder doch, soweit die Zulagen nur einem Theil der Beamten aus der betreffenden Kategorie gewährt wurden, die sichere Aussicht auf Erlangung solcher hatten, sollen diese Beamten die Zulagen während ihrer Amtsdauer behalten, bezw. sie später erlangen und außerdem von dem Vortheil der Gehaltserhöhung nicht ausgeschlossen werden, während sie bei den⸗ jenigen Beamten wegfallen, welche erst nach dem 1. April 1897 zur Anftellung gelangen werden. Nicht pensionsfähige Zulagen sollen den am 1. Apcil 1897 vorhandenen Empfangsberechtigten neben dem er⸗ höhten Gehalt belaffen und erst bei deren Ausscheiden in Abgang ge— stellt werden. Im Etat werden die Zulagen einstweilen als künftig wegfallend bezeichnet werden. Auf diese Weise wird allmählich eine Gleichstellung der Beamten in Berlin, Frankfurt a. M. und im Jadegebiet mit den übrigen Beamten der Monarchie erreicht werden.
Wie sich die Sache im einzelnen gestaltet, ist in der Beilage B? bei den betreffenden Etats titeln angegeben. Hier ist noch Folgendes zn bemerken:
Für die vor dem 1. April 1897 angestellten Rechnungs-Revi⸗ y. Amtsanwalte, Gerichtsschreiber ꝛc, sowie für die Gerichts— chreiberge hilfen und Assistenten bei den Land⸗ und Amtegerichten in Berlin, für welcke im Etat pensiens fähige Lokalzulagen bis zu 300 4, beim. von 150 A* his 300 6, im Durchschnitt 225 S, vorgesehen sind, soll das bieherige System der Zulagegewährung beibehalten werden. Die Zulagen werden einstweilen als künftig wegfallend be— zeichnet und demnächst in Abgang gestellt, insoweit Beträge verfügbar werden, welche nach den bisherigen Vertheilungsgrundsätzen den nach dem 1. April 1897 anzuftellenden Beamten zu ö sein würden.
Für die Bureaubeamten ꝛc. der Direktion der Verwaltung der direkten Steuern und der Provinzial⸗Steuer-Direktion, die technischen Sekretäre der Bauverwaltung und die Bureaubeamten 2c. der Minifterial⸗, Militär und Bau- Kommissien, des Kammergerichts, des Konsistoriums, des Provinzial Schulkollegiums und verschiedener Kunftinftitute in Berlin, welche pensionsfähige Zulagen bis zu 600 M neben dem jetzigen Gehalt von 1800 bis 3500 „ beziehen, ist in Aussicht genemmen, die Zulage in das Gebalt einzurechnen und den vor dem 1. April 1857 angefstellten Beamten statt des künftigen Höchstgehalts von 4200 M ein solches von 4800 4 zu ewähren. Dies rechtfertigt sich deshalb, weil die Zahl der
eamten bei verschiedenen der ebigen Behörden so gering ist, daß bei Beibebaltung des jetzigen Zulagespstems die Erreichung des Höchst⸗ betrages der Zulage von 600 S6 und damit eines Einkommens von 1800 M oftmals nicht möglich sein würde. Mit Räcksicht darauf, daß in dem erhöhten Gebalt die bisherige Lokalzulage mit enthalten ist, wird im Falle der Versetzung, insbesondere nach einem Orte außerhalb Berlins oder der Beförderung von Berliner Bureau. ꝛc. Beamten aus der neuen, nur vorübergehend gebildeten Gebalteklasse ven 1809 bis 48090 M das Besoldungsdienstalter tür die neue Stelle in der Weise festgesetzt werden, daß demselben nicht das wirklich be— jogene, sondern nur dasjenige Gehalt zu Grunde gelegt wird, welches der Beamte bei gleichem Dienstalter beziehen würde, wenn er eist nach dem 1. April 1897 angestellt wäre.
Gbenso sollen die Buregubeamten der Lotterieverwaltung (jetzt 200 bis 42060 4 Gehalt), die Bureaubeamten der Münze, ein Formereibuchhalter der Porzellanmanufaftur, die Verwaltungsbeamten der Geologischen Landesanstalt zc. (jetzt 2100 bis 42095 1 Gehalt), die Bureaubeanmten ꝛc. des Statsstischen Bureaus, des Korps ftabes der Landgendarmerie, der Universität, der Kunstmuseen ꝛc. in Berlin (jetzt 1309 bis 4200 Æ), insoweit sie vor dem 1. April 1897 angeftellt sind, ein Höchstgebalt von 4800 M erreichen. Künftig sollen jedoch alle dies⸗ Beamten das für die Bureaubeamten der Propinzialbebörden in Aussicht genemmene Gehalt von 1800 bis 420 t bezieben, was nach der dienstlichen Stellung der Beamten gerechtfertigt erscheint.
Die Zulagen für Beamte in Frankfurt a. M. und im Jadegebiet sind durchweg nicht pensionstäbig; dieselben kommen in Wegfall, fo⸗ . die am 1. April 1897 vorhandenen Empfangsberechtigten aus-
iden.
Die Lokalzulagen der Polijzei⸗Präsidenten in Berlin und Frank- furt a. M. sind als Repräsentationekosten anzusehen und sollen als solche beibebalten werden.
Die bei der Ansiedelungs⸗Kommissien zahlbaren nicht pensions« fäbigen Funktionszulagen werden gleichfalls nur den am 1 April 1897 vorbandenen Stelleninhabern belassen und bei eintretendem Personen— wechsel in Wegfall gebracht. Dem Spezialkassenrendanten soll alsdann eine nicht pensionsfähige Stellenzulage von 300 gewährt werden.
den unten folgenden Darlegungen
Im einzelnen ist über die neuen Besoldungssätze hinsi 1 ein zelner Beamtenkategorien Folgendes zu — nn,, Nachweisung 1 * minded nter, t
Es schien dringend nothwendig, auch für die Regierungs. Präsi⸗ denten Repräsentatonskoften im Durchschnitt von 2060 MÆ, in Ab⸗ stufungen von 1000, 2000 und 3000 4 in Aussicht zu nehmen. Daneben ift für die 31 Regierungs-⸗Präsidenten. welche Fisher 11400 * Gehalt bezogen, eine mäßtge Gebaltserhöbung auf 12990 * vorgeschlagen. Dasselbe Gebalt sollen auch die Regierungẽ⸗ . in Stralsund, Osnabrück, Aurich und Sigmaringen er⸗
alten, welche bisber nur 9300 bejogen, weil die geringere Aus⸗ debnung dieser Bezirke nicht als ausreichender Grund der ungleich⸗ mäßigen Bebandlung angesehen werden kann, und weil außerdem durch
die Gleichstellung ein öfferer Wechsel in der Besetzung dieser Stellen
vermieden wird. Nachweisung Bl, , Gehälter.
62 Das Gehalt der Ober Präsidial. Räthe von 7500 M erscheint nach der Bedeutung der Stellung unzureichend und ist deshalb vor. geschlagen, diesen Beamten ein aufffeigendes Gehalt von 7500 bis O0 M zu gewähren, was zußerdem den Vortheil bieten wird, daß vortragende Räthe aus den Ministerien in die wichtigen Stellungen der Qber⸗Präsidial· Räthe versetzt werden können.
Dieselben Sätze sind auch für die Räthe bei dem Ober- Landes. kulturgericht in Aussicht genommen. Deren bisherige Besoldung von 6000 bis 7809 6 erscheint der Bedeutung des Ober Landeskultur⸗ gerichts als obersten Gerichtshofs der Monarchie in Agrarsachen nicht entsprechend. k.
1. 6
Von den Polizei⸗Präsidenten bezw. Polizei⸗Direktoren beziehen bisber 6, nämlich diejenigen in Königsberg, Danzig, Breslau, Magde— burg, Hannover und Köln das Gehalt von je 6060 M, während die Polizei⸗Direktoren in Charlottenburg, Polsdam, Stettin, Posen, Cassel, Wiesbaden und Aachen je 5460 „ erhalten. Die Verschie⸗ denbeit der Gehaltssätze erscheint nach den gegenwärtigen Verhält- nissen der betreffenden Städte nicht mehr gerechtfertigt, und es ist deshalb die Gleichstellung der genannten Beamten unter Festsetzung eines aufsteigenden Gehalts von 000 bis 8000 M vorgesehen.
Nr. 2, 9, 23 (Richter).
ie Nothwendigkeit, die Gehälter der richterlichen Beamten auf— zubessern, ist in der Landesrertretung wiederholt zur Sprache gebracht und von der Staatsregierung auch anerkannt. Eine wirksame Auf— bessexung soll für die Land und Amtsrichter nunmehr durch Erhöhung des Mindestgebalts von 2400 MÆ auf 3000 4 stattfinden, während die Steigerung des Höchstgebalts um dieselbe Summe nicht angemessen, die Erhöhung desselben von 6000 Æ auf 5300 6 vielmehr aus⸗ reichend erscheint. Den Staates anwalten bei den Ober-Landesgerichten und den Landgerichten soll das Gehalt der genannten Richter zu theil werden. Beige Kategorien sollen nach einem einzubringenden Gesetz—⸗ entwurf eine Besoldungsgemeinschaft für die ganze Monarchie bilden.
Für die Senats, Präsidenten bei den Ober- Landesgerichten, die Ober Staatsanwalte und die Landgerichts - Präsidenten, die Ober Landesgerichts, Räthe, die Landgerichts Direktoren und die Ersten Staatsanwalte bei den Landgerichten, ausschließlich Landgericht J in Berlin, soll das Dienstaltere stufenspstem eingeführt werden.
Die Aufbesserung für die Ober⸗Landesgerichte⸗Räthe und die ihnen gleichstehenden Beamten ist in der Weise beabsichtigt, daß sie ftatt des jetzigen Gehalts von 4800 bis 6600 6 ein solches von 540d bis 72090 S erhalten sollen, während für die Regierungs. Räthe (Nr. 12), die in früheren Jahren in ihr Amt gelangen, das bisherige Mindest⸗ gebalt von 4200 e beibehalten werden soll. Für die Senats ⸗Prä—⸗ sidenten bei den Ober Landesgerichten, die Ober⸗Staatsanwalte, die Landgerichts. Präsidenten ꝛc. ist dieselbe Erhöhung wie für die vor— tragenden Räthe: der Ministerien und der ihnen gleichstehenden Beamten von 7500 bis 8900 4 auf 7500 bis 11 000 M in Autsicht
genommen. Nr. 140, 35, 72, 76 und 92.
Eine wesentliche Umgestaltung soll die Diensteinnahme der Pro— fesso en an den Universiläten, der Akademie in Münster und dem LYceum Hosianum in Braunsberg erfahren. Allerdings ist es nach eingehender Erwägung nicht als rathsam erachtet, für diese Professoren die Besoldung nach Dienstaltersstufen zu regeln. Vielmehr empfiehlt es sich, hier — gleichwie namentlich auch bei den Technischen Hochschulen — Tas kisberige System beizubebalten, daß die Mäglichkeit ,. wird, unberechtigte Verschiedenbeiten in der Bemessung des
diensteinkommens der Profefsoren zu vermeiden und denselben auch obne die Zufälligkeit der Berufung ꝛc. ein angemessenes Ein⸗ kommen zu sichern. Dieses Ziel wird bei der vorgeschlagenen Erhöhung des Durchschnittssatzes der Besoldung der ordentlichen Professoren in Berlin auf 6500 MÆ (etzt 6600 ), an den uUbrigen Universitäten, der Akademie in Muünster und dem Lyceum Hosianum in Braunsberg auf 5500 4 (jetzt 5100, 4800 und 4000 6), ferner des Durchschnittssatzes der Besoldung der außerordentlichen Professoren auf die Hälfte der genannten Beträge in Verbindung mit der in Aussicht genommenen, am Schlusse der anliegenden Uebersicht unter Nr. 92 näher bezeichneten Aenderung der 1e; geltenden Bestimmung erreicht werden können, nach welcher die Vorlesungs- Honorare der Prefessoren an den Universitäten ausschließlich den Professoren zu— fließen. Die vorgesehene Aenderung wird zugleich dazu beitragen, die Einrichtung der Vorlesungs Honorare, deren Beibehaltung im Interesse r. Unmversitäten erwünscht ist, gegen begründete Einwendungen zu
ützen. . Im Anschluß an die Regelung der Besoldung der Universitäts⸗ n,, . sollen die Professoren an der Technischen Hochschule in
harlottenburg, ebenso wie die 8 Lehrer an der Berg. Akademie und der Geolegischen Landesanstalt in Berlin, deren Gehälter ohne zu—⸗ treffende Gründe hinter denen der erstgedachten Professoren erheblich zurückgeblieben sind, und die Professoren an der Landwirthschaftlichen Hoch chule in Berlin künftig ein Durchschnittegehalt von 6500 „, die Professoren an den Technischen Hochschulen in Hannover und Aachen ein solches von 5500 M erhalten.
Nr. 12 (Landes. Geologen), 19 und 30.
Das bisherige Gehalt der Landes-Geologen an der Berg Akademie und der Geolo en Landes Anstalt von 4200 bis 4800 4 (Nr. 12) erscheint mit Räcksicht auf die Wichtigkeit der Aufgaben, welche den Landes⸗Geologen obliegen, und auf ihre Thätigkeit als Dozenten un— zureichend. Es erschien nothwendig, sie den Beamten aus der Kategorie der RegierungsRäthe mit dem Gehalt von 4200 bis 7200 M gleich—⸗ zustellen, zumal ohne diese Aufbesserung die Gewinnung geeigneter tüchtiger Krä te gefährdet werden würde.
Die vorgeschlagene Aufbesserung für die Lehrer der Thierärzt— lichen Hochschulen in Berlin und Hannoper (Nr. 30) von durch— schnittlich 3450 S, höckstens 500 4, auf durchschnittlich 4000 , höchstens 69090 1, entspricht der gesteigerten Bedeutung der thier⸗ ärztlichen Wissenschaft.
In den Gehältern gleichgestellt sind die Professoren an der Land— wirthschaftlichen Akademie in Poppelsdorf, die Vojenten an den
orst⸗Akademien in Ebertzwalde und Münden und an der Berg—⸗ kademie in Klausthal, für welche der Satz von je 3800 K bis 6600 MÆ in Autsicht genommen ist (Nr. 19). Nr. 8, 10, 185, 25 und 424.
Das System der Beseldungen für die Direktoren und die wissen—⸗ schaftlichen Lehrer an den höberen Unterrichtsanstalten ist unter An— lehnung an den Allerhöchst genehmigten Normal⸗Etat von 1892 ge. ordnet. Bei Berathung desselben wurde zum Ausdruck gebracht, daß die damalige Besoldungsfestsetzung keine abschließende sein solle, daß vielmehr bei einer allgemeinen Gehaltsaufbesserung auch eine weitere Erhohung der Gehälter der bezeichneten Direktoren und Lehrer zu er— folgen haben werde. Dem entsprechend sind jetzt die genannten Beamten in umfassender und ausreichender 266 berücksichtigt.
Für die Lehrer ist das Gehalt im Mindestsatze von 2100 M auf 2700 , im Höchstsatze von 4500 Æ auf ol00 M unter Beibehaltung des Systems der festen Zulagen erböht, wonach für die Hälfte der Lehrer an den Vollanstalten und für ein Viertel der Lehrer an den
Nichtvollanftalten feste Zulagen von je 900 0 gewährt werden. Die wissenschaftlichen Lehrer an den höberen Unterrichtsanstalten können also bis zu einem Gebalte von 6000 M aufricken und werden Land, und Amtsrichtern nur um 300 * im Durchschnitt nachsteben.
Eine wirksame Aufbesserung haben auch die Leiter und Lehrer an den Seminarien und Präpargnden⸗Anstalten erfahren, worüber auf die betreffenden Positionen der Nachweisung verwiesen wird.
: . Nr. 20 (Landrãthe).
Die Unzulänglichkeit des jetzigen Gebalts der Landräthe (3600 bin 1800 6 ist längst anerkannt. Die vorgeschlagene Aufbesserang auf I6)⸗ bis 6b00 A ent hricht der durch die neuere Gesetzgebung noch r Bedeutung des Amts. Auch ist bei der Gehältsbemeffung der Tand.
räthe zu berücksichtigen gewesen, daß dieselben sich gewissen Repraͤ.
sentationsagegaben nicht ent, ieben können. Die Gieichstellung der Oberamtmänner in den Hohenzollernschen Landestheilen, welche kiel? das geringe Gehalt von 3009 bis 3900 * beziehen, mit den Land. räthen ist vorgeschlagen, weil der geringere Umfang der Oberamtz. bezirke als ein hinreichender Grund der verschiedenen Gebhaltsfestsetzung nicht mehr zutreffend erscheint.
Dem entsprechend sollen auch die Oberamtssekretäre den Kreis. sekretãren im Gehalt gleichgestellt werden. (Vergl. Nr. 60.)
Nr. 26.
Die vor einiger Zeit neu geschaffene Stellung der Vorstände der
Rechnungs bureaur bei der Staatseisenbabr⸗Verwaltung ist fo wichtig und hat sich die Einrichtung als so werthvoll erwiesen, daß eine welentliche Erböbung des Gebalts im Höchstbetrage von 4805 * auf 6000 4 angezeigt erscheint. 1
r. 28.
Die Gesärgniß⸗Direktoren und die Strafanstalts. Direktoren sind im Gehalt gleichgestellt (3600 bis 6000 S), und ist bei dieser Gelegenheit die Frage wegen des Gefangenen⸗Neberberdienstes nach den in der Beilage B2 bei Kap. 75 des Ctais der Junizverwaitung gegebenen Erläuterungen anderweit geregelt.
. S Nr. 33 und 85.
Wiewobl die Oberförster zwischenzeitlich eine Gebaltserböhung erfahren baben, so hat doch eine weitere Aufbesserung bon 2400 bis 4500 auf 2700 bis 5700 4 in Aussicht genommen werden müssen. Bei der Abmessung der neuen Sätze waren die den Oberförstern zu⸗· stehenden Emolumente mit in Betracht zu ziehen.
Die Revierförster sind zwar im Etat der Forstverwaltung unter Kap. 2 Tit, 3 mit den Förstern zusammen aufgeführt, sie haben aber nicht wie die letzteren die Eigenschaft als Unterbeamte, sondern sind stets als Subalternbeamte angesehen. Es ist des balb zulässig, sie an der jetzigen allgemeinen Gehaltsausbesserung theilnehmen zu kassen.
Nr. 36.
Die Gleichstellung der sämmtlichen Regierungs- Präsidenten im Gehalte läßt es begründet erscheinen, daß auch die Rendanten der⸗ jenigen ⸗7 Regierungẽ⸗Hauptkassen, welche ein geringeres Sehalt als die übrigen bezogen, mit diesen gleich behandelt werden.
; Nr. 58 b.
Die Eisenbabnstations, Vorsteher J. Klasse mit einem Gehalte von jetzt 21990 bis 200 M sollen, um den vielfach geäußerten be⸗ gründeten Wünschen nachzukommen, eine erbebliche , er⸗ fabren, indem für dieselben der Satz von 2400 bis 4300 Æ in Aussicht genommen ist. ö
r. 80.
Für die Lokomotivführer wird eine erneute Aufbesserung durch Erhöhung des Höchstsatzes von 2009 M auf 22060 6 mit einem Mehrbedarf von 10986 060 4 in Vorschlag gebracht.
Beiden Häusern des Landtags sind die Nachrichten von der Verwaltung der preußischen Staats Bergwerke, Hütten und- Salinen während des Etatsjah res 1895,96 zugegangen. Danach ist in der seit mehreren Jahren ungünstigen Lage des ftaatlichen Bergwerks- und Hüttenbetriebes im Berichte j abre eine er⸗ freuliche Wendung zum Bessern eingetreten. Die Nachfrage auf dem Bergwerksvroduktenmarkte, insbesondere auf dem Steinkohlenmarkte war lebhaft, die Preise zogen an. Demgemäß gestaltete sich das wirthschaftliche Gesammtergebniß des staatlichen Bergwerks⸗, Hütten- und Salinenbetriebes recht befriedigend.
Für Rechnung des Staates standen im Betriebe:
Art der Werke 1895.98 1894/95 1893/94
Berawerke. 1) Steinkohlenbergwerke 2) Braunkohlenbergwerke 3) Eisenerzbergwerke.... 4) Blei⸗, Zink., Kupfer und Silbererzbergwerke 5) Saljzbergwerke.
Summe J.
Hütten. JI 2) Blei, Silber ⸗ und sonstige k Summe II.
Salinen, . Steingewinnungen
Hauptsumme.
Von den im Vorjahre betriebenen Bergwerken ist das der Berg—⸗ inspektion Weilburg unterstellte Eisenerzbergwerk Eisensegen in Fort⸗ fall gekommen. Unter den aufgezählten Werken befinden sich ein Erzbergwerk und zwei Metallbütten (am Unterhar f), welche mit Braunschweig gemeinschaftlich betrieben werden, sowie ein Stein⸗ kohlenbergwerk (bei Obernkirchen), welches im gemeinschaftlichen Be— sitze Preußens und des Fürsten von Schaumburg-Lippe steht An dem Ertrage der Kalksteingewinnung bei Rüdersdorf ist die Stadt Berlin zu einem Sechstel betheiligt.
Die Förderung der Steinkohlen, Braunkohlen⸗, Erz. und Salz⸗ bergwerke des Staates ist im Berichte jahre Eden das Vorjahr der Menge und dem Werthe nach gestiegen. Es kamen nämlich auf sämmtlichen staatlichen Bergwerken zur Förderung: im Jahre 1895/96: 12595877 t im Werthe von 102 977 409 1 bei 53 662 Arbeitern, im Jahre 1893595: 11 937 895 t im Werthe von 96766 501 bei 51 755 Arbeitern. Hieraus berechnet sich eine Zunahme der Vro⸗ duktionsmenge von 657 9381 t oder 5,51 vom Hundert und des Pro— duklionswertbes von 6 210 808 A oder 6,42 vom Hundert.
Die Steinkohlenbergwerke des Staates förderten im Jahre 1895/95: 11757375 t im Werthe von 91 350 630 Æ bei 46 996 Arbeitern, im Jahre 1894395: 11070302 1 im Werthe von 85 874 497 6 bei 45 001 Arbeitern. Die Steinkohlenförderung ist also um 667 073 t oder 6, 03 vom Hundert, ihr Werth um 5 476 138 4 oder 6,33 vom Hundert gestiegen. Die Jabresleistung eines Arbeiters berechnet sich auf 250 t. Der Durchschnittswerth einer Tonne Stein⸗ koblen ergiebt sich zu 7,8 „ oder 0,0? M mehr als im Vorjahre, aber 0, 6 M weniger als in 1893.94; 0, 85 M weniger als in 1852,83 und 1409 4 weniger als in 1891/92.
Auf den staatlichen Braun kohlenbergwerken kamen zur Förderung: im Jahre 1895/96: 375193t im Werthe von 1181573 4 bei 702 Arbeitern, im Jabre 18945395: 380466 t im Werthe von 1169785 4 bei 699 Arbeitern.
Die Braunkohlenförderung hat also der Menge nach um 1,38 vom Hundert abgenommen, dem Werthe nach aber um 1,01 vom . zugenommen. Die Belegschaft hat sich um 3 Mann ver⸗ mehrt.
Der Menge und dem Werthe nach ist somit ein Rückgang von 2217 bezw. 23 566 vom Hundert eingetreten.
Auf den fünf übrigen Erzbergwerken des Staates betrug die Förderung an Blei⸗, Jink-, Kupfer, und Silbererzen, Schwefel ies und Vitriolerzen; im Jahre 1895/96; S6 547 t im Werthe von 6 651 8581 6 bei 4321 Arbeitern, im Jahre 1894,95: 83 956 t im Werthe von 5 497 M9 M bei 4313 Arbeitern.
Die Förderung hat also der Menge nach eine Zunahme von 1,9 vom Hundert, dem Werthe nach eine solche von 15,1 vom Hundert erfahren. Beschäftigt wurden 8 Arbeiter mehr als im Vorjahre.
Auf den staatlichen Salzbergwerken wurden gewonnen: im Jahre 186ỹ65‚96: an Steinsals 77321 t im Werth von 354218 4. dei 99 Arbeitern, an Kalisaljen u. s. w. 245 805 t im Werthe pon 3 486 599 4 bei 859 Arbeitern, zusammen 323 126 t im Werthe von 38534 817 1 bei 949 Ambeitern, im Jahre 1894/95 307 356 t im Werthe von 3 493 692 * bei 994 Arbeitern.
Die Förderung ist also der Menge nach um 5,13 vom Hundert, dem Werthe nach um 9.76 vom Hundert gestiegen. Die Zahl der Arbeiter hat sich um 453 vom Hundert vermindert. Der Durch— schnittswerth einer Tonne Steinsalz hat 458 6 oder 0, H6 „ weniger als im Vorfahre, a . einer Tonne Kalisalze 14,16 M oder 646 4 mehr als im Vorjahre betragen.
Die in den bergfiskalischen Steinbruchbetrieben gewonnenen Steine und Erden hatten einen Gesammtwerth von 1522833 4, gegen 1584348 16 im Vorjahre. Der Rückgang im Werthe der Pro⸗ duktion berechnet sich zu 3.33 vom Hundert. Beschäftigt wurden bei diesen Gewinnungen 962 Arbeiter oder 32 weniger als im Vorjahre.
Die sechs staatlichen Salinen stellten 117 508 t Siedesalz im Werthe von 3 055 193 M dar, gegen 118900 t im Werthe von 3061 543 im Vorjahre. Die Erzeugung hat also der Menge nach um 1ůI7 vom Hundert, dem Werthe nach um 1,18 vom Hundert ab—⸗ genommen. Die Zahl der Salinenarbeiter betrug 801 oder 1 weniger als im Vorjahre. . ; .
Der Werth der Produktion der sämmtlichen Hütten des Staates betrug: im Jahre 1895/96: 15 709 388 M bei 3517 Ar⸗ beitern, im Jahre 189495: 14 330 999 M bei 3458 Arbeitern.
Der Mehrwerth der Produktion berechnet sich somit zu 5, ) vom Hundert. An Eisen« und Stahlwaaren wurden auf fünf Eisen⸗ hütten 2 768 t im Werthe von 3 553 298 MSc hergestellt, gegen 24 500 t zum Werthe von 3 8860 237 M im Vorjahre. Die Pro⸗ duktionsmenge ist hiernach um 11 15 vom Hundert, ihr Werth um 8.43 vom Hundert zurückgegangen. Beschäftigt wurden 1651 Arbeiter oder sh mehr als im Vorjahre. Auf den sieben Metallhütten des Staates wurden mit 1866 Arbeitern dargestellt: 82.07 kg Gold, 48 404 88 kg Silber und 46 494 t Blei, Kupfer, Schwefelsäure u. s. w. zum Gesammtwerthe von 12156090 ½Ʒ½ Gegen das Vorjahr hat die Produktion an Silber um 4450 kg oder 10,1 vom Hundert, an Blei, Kupfer u. s. w. um 26 t oder 0,06 vom Hundert zu⸗
enommen. Der Gesammtwerth der Erzeugnisse der Metallhütten at sich 9. 1205 328 M oder 11,07 vom Hundert gegen das Vor⸗ jahr erhöht.
Der Gesammtwerth der Erzeugnisse der staatlichen Bergwerke, Hütten uns Salinen einschließlich der unter der Verwaltung der Bergbehörden stehenden Steingewinnungen hat im Etatsjahre 1895/96 123 264 823 ½ς betragen und den Werth der vor⸗ jährigen Produktion um 6991 432 46 oder 6,01 vom Hundert über⸗ troffen. Beschäftigt wurden in sämmtlichen Betrieben im Jahres durchschnitt 98 942 Arbeiter. Die Staatswerlsbetriebe erzielten im Ganzen einen rechnungsmäßigen Ueberschuß von 19 440 106 46 Dieser Ueberschuß übertrifft den vorjährigen um 4415 191 M und den Vor⸗ anschlag des Staatshaushalts- Etats um 5 336 309 41
Statiftik und Bolkswirthschaft.
Die Arbeits verhäãltnisse in der Kleider ˖ und Wäsche⸗Konfektion.
Unter dem Titel . Zusammenstellung der Ergehnisse der Ermitte⸗ lungen über die Arbeitsverbältnisse in der Kleider und Wäsche⸗ Konfektion, bearbeitet im Kaiserlichen Statistischen Amt“ ist soeben die neueste Drucksache der Kommission für Arbeiterstatistik“ (Er⸗ hebungen Nr. XV) , aus deren Inhalt in Nachstehendem einiges mitgetheilt werden soll. Ganz besonders muß in diesem Falle betont werden, daß eine kurze Besprechung dieser Veröffentlichung, wie sie hier nur möglich ist, lediglich als Hinweis auf das unmittelbare, eingehende Studium des Werks selbst aueh werden kann, zumal für alle dielenigen, welche in dieser recht komplizierten und durch die öffentliche Diskussion nicht immer in klärendem Sinne beeinflußten Frage sich ein eigenes Urtheil bilden wollen. Bemerkt sei dabei aus⸗ drücklich, daß auch die wichtigsten Materialien für die jetzt veröffent- lichte Jusammenstellung bereits in der ersten Hälfte des Jahres 1896 n , der Kommission für Arbeiterstatistik, Verhandlungen
1. 19 und 11 mit Nachtrag“) erschienen sind und ihr Heranziehen beim Studium der hier zu besprechenden Arbeit, als von ganz be— sonderem Interesse, nur dringend empfohlen werden kann.
Wie das Kaiserliche Statistische Amt in der Vorbemerkung sagt, lieferten nämlich für den vorliegenden Bericht, betreffend die Er—= ebnisse der von der Kommission für Arbeiterstatistik veranstalteten
rhebungen über die Arbeitsverhältnisse in der Kleider- und Wäsche— Konfektion“, das Material: ;
I) die vor der Kommission vom 14 bis 17., 20. und 21., 28. bis 36. April und am 2. Juli 1896 erfolgten mündlichen Ver⸗ nehmungen von Auskunftspersonen über die Verhältnisse in der Kleider, und Wäschekonfektion (Drucksachen z., Verhandlungen Nr. 10 und 11 mit Nachtrag).
„Dieselben erstreckken sich auf insgesammt 122 Personen, von denen hz der Herren und Knaben konfektion, 36 der Damenkonfektion und 383 der Wäschetonfektion an— gebörten, und zwar 22 als Konfektionäre (Kaufleute oder Fabrikanten), 36 als Zwischenmeister, 4 als Zwischen meisterinnen, 16 als Arbeiter und 54 als Arbeiterinnen. Von diefen Auskunftsperfonen waren die aus der Herren- und Knabenkonfektion Vernommenen in Berlin, Stettin, Lübeck,
erford, Gadderbaum bei Bielefeld, Nürnberg, schaffenburg und Stuttgart, die aus der Damen konfektion Vernommenen in Berlin, Breslau und Erfurt, die aus der Waͤschekonfeftioöon Vernommenen in. Berlin, Breslau, Bielefeld, Gadderbaum bei Bielefeld, Köln, München, Aue und Niederpfannenstiel bei Aue, alle zusammen
in 13 Konfektionszentren, ansässig.“ .
2) wurden bearbeitet die Berichte der zuständigen Be— hörden über die Verhältnisse — namentlich die gesundheitlichen und sittlichen — in der Kleider, und Waͤschekonfektson der genannten 13 Orte. Dieselben wurden erstattet auf Grund der wohl meist im April 1856 vorgenommenen) Besichtigung von 8o0 bis 900 Werk— staͤtten und über 4000 Wohnungen (inkl. Arbeitsräumen) von „Haus— gewerbetreibenden.
) wurden benutzt die von dem Berliner Einigungsamt von Ende Februar bis Anfang April und dem Stettiner Ge⸗ werhbegericht vom 4 bis 11. April 1896 erfolgten mündlichen
ernehmungen von Auskunftepersonen über die Verhältnisse in der dortigen Herren. und Knabenkonfektion, fowie die Akten des Berliner Gewerbegerichts, betreffend Lohnstreitigkeiten in der Konfektionsbranche, vom 1 Januar bis 1. April 1896. ;
Geht aus dieser Quellenangabe einerseits hervor, daß die vor⸗ liegende Zusammenffellung nur das fo begrenzte Material zu be⸗ grbeiten hatte — anderweitige Quellen sind ersichtlich nur in den Anmerkungen benutzt — und deshalb auch nur die Verhältnisse der beielchneten Orte bezw. Bezirke dabei in Betracht kommen konnten,
) Berlin, Carl Heymann's Verlag.
hebungen wesentlich nur um die
so ergiebt sich andererseits, wie hier bereits betont sein möge, aus dem Wortlaut des Berichts selbft (Seite , daß es sich bei den Er= n eff har sers eum, m g 2 36 5 e, 6. andelt hat, sow e im Großen für den assenabsatz an den Klein händler fabriziert? 6
Das ganze Material ist von folgenden Gesichtspunkten aus in 10 entsprechend bezeichneten Abschnitten bearbeitet worden: 1) die Arten und die örtliche Vertheilung der Konfektionsindustrie; Y) die
Betriebsformen der Konfektionsindustrie; 3) Arbeit und Arbeiter; 5) Saison; 6) Arbeitsvertrag und Art der Entlohnung; 7) Arbeits- zeit; 8) Arbeitsverdienst; 99 Gesundheitsverhältnisse; 15 sittliche Zu‚ stände. Als „Anhang“ endlich sind angefügt Mittheilungen über Die Regelung der Konfektionsarbeit in der Schweiz, Oesterreich, England, Frankreich und den Vereinigten Staaten von- Amerika. —
Was die Arten und die örtliche Vertheilung der Konfektionsindustrie anbelangt, so sind zu unterscheiden:
a. die Kleider konfektion, umfassend:
I) die Herren- und Knabenkonfektion einschließlich der Sommer⸗ und Arbeiterkonfektion, 2) die Damenkonfektion;
die Wäschekonfektion, umfassend:
I) die Wäschefabrikation (gestärkte Wäsche, d. h. Manscketten, Kragen, Oberhemden u. dergl.),
2) die Wäschekonfektion im engeren Sinne (ungestärkte Wäsche, d. h. Damen und Kinderwäsche, Nachthemden u. dergl.).
Oertlich sind unterschieden worden: ein norddeutsches“, ein „ füd⸗= deutsches! und ein „westdeutsches Produktionègebiet.“
Im norddeutschen Produkt ionsgebiet kam Berlin für sämmtliche Konfektionsarten, und zwar durchweg (die Oberbemden— einsätze der Wäschefabrikation etwa ausgenommen) als Hauptsitz in Betracht; aber nicht nur als Hauptsitz für Norddeutschland, sondern für Deutschland überhaupt. In Stettin war nur die Herren- und Knabenkonfektion zu berücksichtigen, in Breslau — wenn man dieses auch zum norddeutschen Gebiet rechnet — die Damenkonfektion und die Wäschekonfektion im engeren Sinne (ungestärkte Wäsche).
Im süddeutschen Produktionsgebiet waren — neben dem nur beiläufig erwähnten Frankfurt a. M. — Aschaffenburg, Nürnberg und Stuttgart nur mit ihrer Herrenkleiderkonfektion , , m, für München nur die Wäͤschekonfektion im engeren
inne.
Im westdeutschen Produktionsgebiet kam neben der Bielefelder Wäschefabrikation als Besonderheit namentlich die Arbeiter- und Sommerkonfektion, d. i. die Herstellung von Arbeitsanzügen sowie Jagd⸗, Touristen-⸗, Turn«, Tropen. und sogenannten wasserdichten Kleidungsstücken, in den Kreisen Minden, Herford, Lübbecke, Bielefeld Stadt und Land in Betracht. M.⸗Gladbach und Barmen⸗ Elberfeld ist hier nur nebenher als in der Branche besonders bedeutend erwähnt. In Köln war wie in München nur die Wäschekonfektion im engeren Sinne zu berücksichtigen.
Auch der Absatz der Konfektionsartikel ist in diesem Ab schnitt kurz behandelt. Danach arbeitet, was den Inlandsmarkt an, belangt, Berlin für ganz Deutschland. Der Nordosten wird mit billigen Sachen vorwiegend von Breslau, auch von Stettin versorgt. Bielefeld liefert seine Hemdeneinsätze für ganz Deutschland, Stutt— gart seine meist bessere Herrenkonfektion weniger für Süddeutschland als nach Sachsen, der Lausitz, Berlin und, Schleswig Holstein. Ex— portiert wird die Herren, und Knabenkonfektion im Ganzen wenig, von allen Zentren gehen Sachen nach der Schweiz; Arbeiterkonfektion nach Holland, England, Skandinavien. Der auswärtige Hauptmarkt für die Damenkonfektion ist England; auch Nord⸗Amerika, namentlich Canada, ist noch Abnehmer; dann die Schweiz, Holland, Belgien und Skandinavien. Nach Desterreich und Rußland hat der Export fast ganz aufgehört. Die Wäscheindustrie hat noch eine bedeutende Ausfuhr, außer den vorgenannten Ländern, unter denen Holland der Haupt, abnehmer ist, vor allem nach Mittel⸗ und Süd-Amerika und auch nach Kapland. ;
pin Betriebsformen der Konfektionsindustrie nennt der Bericht: Fabrik, Werkstatt und Hausindustrie“. Zu be⸗ merken ist hier, daß unter den „Werkstätten“' auch , n. vorhanden sind, d. h. Zwischenmeisterbetriebe, die in Werkstätten für Konfektionsgeschäfte arbeiten. Unter „Hausindustrie“ ist hier mithin, im Unterschiede vom Werkstattbetriebe, wohl hauptsächlich die im Bericht wiederholt als „Heimbetrieb“ bezeichnete Arbeit der allein oder nur mit Angehörigen in der Wohnung arbeitenden „Heimarheiter.? ver—= standen. Es sst dies als Abweichung von der mehrfach vom Reichs— versicherungsamt angenommenen Begrenzung des Begriffs Heim arbeiter — wonach diese keine Hausgewerbetreibenden sind — besonders zu beachten. . . Definition dieser Begriffe ist im Bericht elbst überall abgesehen. . tele lh Fabrikbetrieb scheint nach dem Bericht in der ganzen Kleiderkonfeltion so gut wie garnicht vorzukommen, mit Aus— nahme der Arbeiterkonfektion, in der wir ausgesprochene Fabrikbetrieb näher kennen lernen. Werkstätten, die vom Konfettionär selbst für die Ausführung spezieller Arbeiten gehalten werden und gewerbepolizeilich als Fabriken gelten, konmen in der Damenkonfektion vor, aber immer nur vereinzelt. In der Wäscheindustrie weist die sog. Wäschefabrikation für die Hauptarbeiten den Fabrikbetrieb als vorherrschend auf, die Wäschekonfektion dagegen kennt ihn nur ganz vereinzelt. .
So ist die Konfektion mit Ausnahme der Fabrikation gestärkter Wäsche im allgemeinen noch als Domäne, des Werkstatt⸗ und des Heimbetriebs (Werkstatt⸗ und Hausindustrie) im eben bezeichneten Sinne u betrachten. ̃ ch Werkstätten werden im Bericht auch als „Werk— stätten der Zwischenmeister“ bezeichnet. Der Begriff -Zwischen« meister“ ist sonach, wie der Bericht selbst sagt, nicht auf diejenigen
ausgewerbetreibenden eingeschränkt worden, welche die ihnen vom e rn! übertragene Arbeit ihrerseits wieder ganz oder theilweis an andere Hausgewerbetreibende (Heimarbeiter) weitergeben, sondern auch auf solche ausgedehnt, welche die ihnen vom Konfektionär über tragenen Austräge in ihren eigenen Werkstätten mit Hilfe fremder Lohnarbeiter ausführen. Zwischenmeister, welche Heimarbeiter be— schäftigen, sind am stärksten vertreten in Berlin, nächstdem in Stettin und Breslau, weniger in Erfurt; sie sind nicht ersicht⸗ lich im Regierungäbezirk Minden und in Aue, scheinen ganz unbe— kannt zu sein im süddeutschen Produktionsgebiet. Aber auch in Berlin ist das Dazwischentreten von Zwischenmeistern zwischen Konfektionär und Heimarbeiter, nicht in allen Konfektionsbranchen leich und in keiner ausschließlich üblich, vielmehr werden in allen
ranchen, und in einzelnen in erheblichem Umfange, auch die einzelnen Heimarbeiter direkt vom Konfektionär beschäftigt. In Stettin ver⸗ geben unter 88 Zwischenmeistern (Werkstattinhabern) nur 31 auch Arbeit an Heimarbeiterinnen weiter. In Breslau scheint die Werkstatt⸗ arbeit in der 3 , die ö e , , vernommenen Zwischenmeister beschäftigen weniger Heimarbeiterinn als Werkstattarbeiterinnen. In der Wäschekonfektion besteht hier das Zwischenmeisterthum nur für Detailgeschäfte, die Grossisten beschäftigen die Heimarbeiter direkt. In Erfurt beschäftigten nach dem Bericht des Gewerbe⸗Inspektors 212 Zwischenmeister im April gar keine Heim- arbeiterinnen, in der Saison nur wenige. Was die Größe der Werkstattbetriebe anbelangt, so sind in den süddeutschen Werkstätten selten mehr als 3 Gehilfen vorhanden, im westdeutschen Produktionsgebiet (Arbeiter- und Sommerkonfektion) etwa im Durchschnitt 5 Arbeiterinnen. Aehnlich steht es in der Wäschekonfelktion und in der norddeutschen Herren und Knaben, konfektion. Dagegen finden sich in der Damenkonfektion noch erheblich größere Werkstattbetriebe von Zwischenmeistern, die dann zum theil polizeilich als Fabrikbetrieb behandelt werden. . ;
Beachtenswerth ist, daß die Zwischenmeister in der Regel für mehrere Konfektionsgeschäfte zu grbeiten pflegen. Nur in der Damenkonfektion, wohl auch in der Arbeiter⸗ und, Sommerkonfektion, scheint dies in geringerem Umfange der Fall zu sein. .
Eine besondere Verbindung von Werkstatt⸗ und Heimbetrieb' — sagt der Bericht — ist das Mitnehmen von Arbeit aus der Werkstatt zur Fertigstellung in der Wohnung. Dasselbe ift in er beblicher Weise ersichtlich in Berlin mit Ausnahme der Paletot, und
Rockbranche; es ist ferner häufig in Stettin und Breslau. In E arbeitet 16 1 der Werkstattarbeiterinnen während der Saison noch? bis 3 Stunden zu Hause. Auch in Bielefeld und Aue kommt diese Art von Heimarbeit wohl vor.“ — ; In dem Abschnitt „Arbeit und Arbeiter“ unterscheidet der Bericht zunãchst: . . I) die Erfindung des neuen Modells, d. h. die Schaffung neuer Formen im ersten Stück“;
2) die Vervielfältigung derselben zu Mustern, die zum Auf⸗ suchen der Bestellungen mit auf die Reise genommen (Reisemufter) oder in den Salons der Geschäfte aufgestellt werden (Salonmuster) *;
3) die eigentliche Konfektionsarbeit, die Herstellung der sogenannten Lieferwaare für die Detaillisten“.
Wir müssen es uns hier versagen, auf die Modell⸗ und Muster⸗ arbeit näher einzugehen, obgleich in letzterer mehrfache Beschwerden ihre Begründung finden sollen. In der eigentlichen Konfektions⸗ arbeit nennt der Bericht zunächst als eine der vornehmsten und best⸗ bezahlten Arbeiten das Zuschneiden“, zumeist noch Handarbeit, tro verschiedener Verwendung findender Zuschneidemaschinen. Diese Theil= arbeit bildet vielfach die Hauptverrichtung, die im Geschäft des Kon⸗ fektionärs selbst an dem Stück ausgeführt wird, zum theil ist aber auch sie dem Zwischenmeister — z. B. in der Damenkonfektion faßt ganz = überlaffen. Dann wird daz „Einrichten! genannt, d. b. das k der zu einem Stück nöthigen Theile, Stoff, Futter,
uthaten, ferner das Ausgeben“ der eingerichteten Stücke an den Arbeiter oder Zwischenmeister.
Die eigentliche ‚Herstellung der Konfektionswaare“, die nun folgt, zeigt eine weitgehende Arbeitstheilung, wie der Bericht sagt, so⸗ wohl bezüglich der Art der Artikel“ wie auch bezüglich der einzelnen Arbeiten im Stück selbst«. — Wir finden schon besondere Konfektionsgeschäfte für einzelne Artikelgruppen innerhalb der verschiedenen Branchen; noch weit mehr greift diese Theilung Platz in Bezug auf die Werkstätten bezw. Zwischenmeister und vollends be= züglich der Arbeiter selbst. ‚Analog dieser Spezialisierung der Be triebe! — sagt der Bericht — jist die Arbeiterschaft gruppiert. Die vielseitige handwerksmäßige Durchbildung weicht einer einseitigen Ein⸗ übung auf gewisse Stücke; Rock, Hosen⸗, Westenschneider werden gesucht, und die Zwischenmeister ziehen die einseitigen Konfektions⸗ arbeiter sogar theilweise den vielseitig ausgebildeten gelernten. Gesellen des Maßgeschäfts vor. Trotzdem finden, begünstigt vornehmlich durch die Technik der Nähmaschine, häufige Uebergänge von einer Spezialität in die andere statt. Herrenschneider gehen in die Damenschneiderei über, Damenschneiderinnen zu den Westen⸗ und Hosenarbeiterinnen u. s. f. Auch füllen, wenn die Saison für die Spezialität vorüber ist, die Zwischenmeister und Arbeiter die Lücke in ihrem Hauptfache durch Uebernahme scheinbar ganz fern liegender Arbeiten mit anderen Spezialitäten aus.“ .
Noch „komplizierter“ ist, wie der Bericht bemerkt, die Arbeits⸗ theilung am einzelnen Stück, wenn auch nicht zu , ,, „»daß die Fertigstellung des Stücks in einer Hand für einzelne Artikel, besonders bessere, auch heute noch überwiegt‘. In der geringeren Herren⸗ und Knabenkonfektion, in der Damenmäntelkonfektion sowie in der Wäscheindustrie hat sich bezüglich der „Hauptarbeit“, d. h. der Nähexei leinschließlich der Knopflecharbeit und des Annähens der Knöpfe) eine „sehr scharfe Arbeitztheilung entwickelt, die in erster Linie dahin geht, daß besondere Arbeiten die Maßschinen nähere und besondere Arbeiten die Handnäherei übernommen haben“.
Als Spezialarbeiten in der Wäschefabrikation sind zu erwähnen das Stempeln, in gewissem Sinne auch das Borrichten, sowie das Kleben, Waschen und Stärken. Von allgemeinerer Bedeutung dagegen ist das Bügeln und Plätten. Bezüglich all dieser Details müssen wir hier auf den Bericht selbst verweisen, und es sei nur noch hervorgehoben, daß eine viel besprochene und viel beklagte Arbeit in dem ‚Abliefern“ an das Geschäft besteht, verbunden vielfach mit einem ganz außer ordentlichen Zeitaufwand, zum theil auch mit erheblichen baaren Aus⸗ lagen, wenigstens für die Zwischenmeister. ;
Was das nach dieser Arbeitstheilung sich gruppierende Arbeiter- per sonal anbelangt, so bemerkt der Bericht, daß sich, wo die Kon⸗ fektionsarbeit noch in einem Zusammenhange mit der alten hand- werksmäßigen Schneiderei steht, die Eintheilung in „Meister“, „Ge⸗ sellenꝰ und „Lehrlinge“ theilweise noch ungestört erhalten und auch die Bezeichnung „gelernte Schneider“ hier noch eine ziemlich bestimmte, anerkannte Bedeutung hat“. Auch der Begriff „Schnei= derin“, als die berufsmäßige, gelernte Verfertigerin ganzer Frauen—⸗ kleider, sei in der Konfektion wohl noch gebräuchlich. Im großen Ganzen hat sich aber gerade hierin eine sehr erhebliche Umwandlung vollzogen, namentlich, wo die Frauenarbeit und mit ihr die Verwen⸗ dung „ungelernter! Kräfte vorherrschend geworden ist, und dies ist eben in weitestem Maße geschehen.
Ueber das er ce c und den Famil ienstgnd der Arbeiter sagt der Bericht wörtlich Folgendes: Im großen Ganzen kann man die thatsächlichen Verhältnisse etwa dahin zusammenfassen, daß die ledigen Männer in der Werkstatt, die verheiratheten Männer im Heimbetrieb, die ledigen Arbeiterinnen in beiden Betrieben, die ver⸗ heiratheten im Heimbetriebe arbeiten, und daß insbesondere in der Rock⸗ und Paletotbranche ausschließlich männliche Arbeiter, in der Jacketbranche mehr männliche als weibliche Arbeiter, in der Hosen—⸗ und Westenbranche sowig in der Arbeiter und Sommerkenfektion überwiegend und in der Damenkonfektion und der Wäscheindustrie fast ausschließlich weibliche Arbeiter beschäftigt werden.“
Bestimmte Zahlen zu geben, ist der Bericht außer stande. Jedenfalls scheint, soweit die beiläufig erwähnten Schätzungen einen Schluß zulassen, der Antheil der Männer in der Konfeftionsarbeiter. schaft fast verschwindend zu sein im Vergleich mit dem der auf weit über 106 000 zu schätzenden Arbeiterinnen. :
Das Kaiferliche Statistische Amt nimmt hierbei Gelegenheit, in einer Anmerkung darauf hinzuweisen, daß nach der Berufszählung vom 14. Juni 1895 als in der Konfektion thätig im Ganzen 55 844 Personen, nämlich 3225 männliche und 2763 weibliche Selb⸗ ständige, die hier nicht in Betracht kommen, dann aber 1647 männ— liche und 8936 hausgewerbetreibende Selbständige, ferner 3064 männ⸗ liche und 24 352 welbliche Konfektiontzarbeiter 2c. gezäblt worden sind, während außerdem noch allein 169 263 Schneiderinnen im Hauptberuf, 10 964 im Nebenberuf, ferner 289 263 Näherinnen im Hauptberuf, 16483 im Nebenberuf, 118515 Wäscherinnen und Plätterinnen im Hauptberuf, 11 274 im Nebenberuf vorhanden waren. „Von den ,,, dieser drei Berufsarten! — sagt der Bericht — arbeitet eine große Zahl entweder gusschließlich oder einen Theil des Jahres für die Konfektion, ohne daß es aus den Angaben der Hauslisten zu erkennen war.“
Noch ist hier mitzutheilen, daß nach der dem Bericht eiuverleibten Angabe des Kaiserlichen Statistischen Amts der Antheil der Ins . en von Strafanstalten und Gefängnissen an der Konfektions⸗ arbeit ein verhältnißmäßig sehr bescheidener zu sein scheint. Es liegen darüber nur vor die Zahlen aus den dem Königlich preußischen Mi⸗ nisterium des Innern unterstellten Anstalten. Im Jahre 1894/95 arbeiteten von 21 100 männlichen und 3073 weiblichen Insassen der selben in der Schneiderei und Näherei nur 99 Männer und 322 Weiber.
In dem Abschnitt „Konfektion in Verbindung mit ander weitiger Beschäftigung“ erwähnt der Bericht zunächst kurz die innige“ Verbindung der Konfektion und Maßarbeit. Es ist wohl zu erwarten, daß diese Frage in späteren Bearbeitungen des Materials noch weiter behandelt werden dürfte, zumal da sie die wichtigen Beziehungen der Konfektions⸗Industrie zum Handwerk be⸗ rührt, mit denen die vorliegenden Erhebungen sich nicht zu beschäftigen
atten. ? Dagegen geht der Bericht näher ein auf die Verbindung der Konfektion mit der Landwirthschaft, wie diese sich als charakteristische Erscheinung sowohl im süddeutschen wie im weft deutschen Produktionsgebiet im Laufe des letzten Menschenalters ber- ausgebildet hat. Sie findet sich nach den Materialien dieser Ver bindung zur Zeit ersichtlich nur in der Herrenkleiderkonfektion und der Arbeiter ⸗ und Sommerkonfektion. Was Süddeutschland anbelangt, so arbeiten etwa 2000 Arbeiter, die zugleich landwirtbschaftlich tbätig
sind, in Unterfranken für Aschaffenburger Konfektionsfirmen.