1897 / 6 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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km tbeil uch füg Frankharter Ge scäftE. Ferner beschäftigen die Tonfektione firmen Stuttgarts in über 70 Srtschaften, das Rem. thal hinauf bis nach Göppingen und bis nach Ludwigsburg bin, land= wirtkschaftliche Familien mit Näharbeit. Gin Groskenfektionär aus Sühbede bat seine Arbeiter auf dem Lande im Umkreis von 3 biz Stunden um die Stadt berum. Die Verhältnisse dieser ländlichen 2 sind, wie der Bericht wiederholt betont, durch die big⸗

zrigen Erbebungen noch nicht vollständig klargestellt. Jedenfalls aber wirkt diese Ausdehnung der FKonfektionzarbest aufg Tand ersichtlich berabdrückend auf die Arbeitslshne der städtischen Berufearbeiter ein'

Auch die Frage, inwieweit der durch die Konfektiongarbeit erzielte

Arbeits verdienst als Zu schuß verdienst! in Betracht kommt, ist in diesem Abschnitt nur karz gestreift. Die Konkurrenz von solchen Arbeiterinnen‘ die, wie man fagt, es nicht nöthig haben“, ist nach den Erbebungen „wohl eine verschwindend geringe“. Aber die den Lohn berabdrückende Wirkung der Mitarbeit der vielen nicht allein 2 angewiesenen Frauen und Töchter wird auch bier ausdrücklich zeugt.

Was sodann die „Saison“ anbelangt, so ist für die wirthschaft⸗ liche Lage der Konfektionsarbeiterschaft der Wechsel der Zeiten mit lebhaftem und der Zeiten mit schwachein oder ganz stillem Geschaftẽgang⸗ natürlich von großer Bedeutung. Im allgemeinen) läßt sich wokl sagen, daß die Arbeiterinnen der Wäͤschefabr kation am wenigsten unter den Saisonverbältnissen zu leiden baben, schon mehr die der Wäsche⸗ konfektion (i. e. S) und der Herren⸗ und Knabenkonfektion, aber am meisten die der Damenkonfektion. In der Herren. und Knaben— konfektion ist! wie der Bericht wörtlich sagt ungefäbr 3 Mo— rate im Jahre wenig oder nichts zu thun. In der Damenkonfeftion sind die Arbeitnehmer sogar nur 6 bis 7 Monate voll beschäftigt. Wäbrend 3 kis 4 Monate gewährt die Arbeit einen unzureichenden Verdienst, und während 2 bis 3 Monate ist überhaupt keine Arbeit zu haben?. Zu bemerken ist aber dabei, daß die stille Zeit in den verschiedenen Branchen nicht zusammenfällt, so daß, wie bereits er. wäbnt, eine Aushilfe gegenseitig möglich ist. Vielfach findet auch sog. Privatarbeit (Kundenarbeit, Musterarbeit) in der stillen Zeit statt, endlich hilft auch die Mufterarbeit theilweise aus.

In dem Abschnitt „Arbeitsvertrag und Art der Entlohnung“ sind zunächft die Verhältniffe der Fabrik. und Werkstatt« arbeiter von denen der Hausgewerbetreibenden (3wischen= meifter und Heimarbeiter) unterschieden. Betont wird dabei die Wirkung der S5§ 134 ff. der Gewerbeordnung auf die unter sie fallenden Fabrikbetriebe im Gegensatz zu der ungũnstigeren Stellung der Arbeiter in den nicht daron berührten Werkstätten. Im allgemeinen sagt der Bericht scheint in der Konfektion. und jwar bei der Beimarbeit noch mehr als im Werkstattbetrieb, die Tendenz zu herrschen, jedes dauernde Verhältniß zwischen Arbeit- geber und Arbeitnehmer auszuschlie ßen. Nur auf den einzelnen bestimmten Auftrag beziebt sich der Arbeitsvertrag; darüber binaus bestebt keinerlei Verbindlichkeit, weder zu weiteren Aufträgen überhaupt, noch hinsichtlich der zu bewilligenden Löhne und sonftigen Bedingungen.. So sei durch die Vernehmungen festgestellt worden, daß nicht nur, wenn ein Kunde bei Bewilligung eines kleinen Preisnachlasses große Aufträge anmeldet, der Konfektionär meistens den Preisnachlaß durch eine Lobnreduktion beim Zwischenmeifter oder Arbeiler für sich auszugleichen suche, sondern auch bei etwaigen während der Saison vor⸗ genommenen Aenderungen in den Fagons und dergleichen würden vielfach die Stücklöbne berabgesetzt. Und wenn auch thatsächlich Zwischenmeister und Arbeiter in vielen Spezialitäten bestimmte Lohn. sätze für den Lauf einer Saijon, zuweilen noch länger als feststehend annehmen könnten, so gelte dies doch namentlich wenig in der Damen konfektion. Hier erschwere auch thatsächlich der Wechsel in den Fagons, von denen eine jede wieder eine ganz andere Kalkulation bedinge, die Feststellung von Tarifen, die über eine Saifen hinauslaufen, sebr. Selbst innerhalb einer Saison seien wohl nur Minimaltarife möglich, deren Werth aber ein ziemlich zweifelbafter sei. Leider gestalten sich nun aber neben dem Mangel allgemein gültiger Vertragsnormen auch die Arbeit sbedingungen für den einzelnen Auftrag“ nicht immer so, wie es zu wünschen wäre. Selten scheinen in genügend geführte Arbeitsbücher die Vertragẽ— punkte, namentlich die Lobnsätze, eingetragen zu werden. Oft erhalt der Arbeiter gar nichts Schrifiliches.

Zwischenmeister und Heimarbeiter arbeiten immer in Stücklobn und jwar reinem Geldlobn. Sie haben ferner in weitestem Umfange die Gestellung von Maschinen und die Lieferung von Nähgarn und anderen Zuthaten zu übernehmen. Bei den Fabrik- und Werkstattarbeitern kommt in aller— dings beschränktem Umfange auch Zeitlohn (Tag-, Wochenlohn, auch Monats. und Jahresgehälter), in ganz verschwindendem Maße auch NRaturallohn neben Geldlohn (Kost und Wohnung) voc.

Bezüglich der früher vielfach gebörten Beschwerden über eine Art von Truck ystem bei der Beschaffung des Nähgarns und dergl. durch den Unternehmer wird in dem Bericht festgestellt, daß zwar ein Zwang, das Garn vom Konfektionär zu kaufen, für den Arbeiter in der Wäschefabrikation, wo auf die Qualität des Fadens besonders viel ankommt, noch bestebt, daß aber auch hier keine U&ebervortbeilung des Käufers stattfinde So viel stebe fest, daß die früber so vielfach be⸗ klagten Mißftände ganz wesentlich zurückgegangen seien.

Auch mißbräuchliche Lo hnabzüge und Geldstrafen, scerie böswillige Verschleppungen und Verweigerungen der Lobn⸗ zahlung sind dutch die Erhebungen als in der Konfektion häufiger denn anderswo vorkommend keineswegs ersichtlich gemacht worden.

Was ferner die überaus wichtige Frage der „Arbeits zeit an belangt, so ist auch hier scharf ju unterscheiden zwischen Fabrik- und Werkftattarbeit einerseits und der Heimarbeit anderer- seits. In den Fabriken, die ja fast nur weibliches Arbeiterpersonal beschäfrigen, erledigt sich die Frage entsprechend den gesetzlichen Vor⸗ schriften. Ueberschreitungen des ulässigen Maßes werden nicht er⸗ wähnt. Ueber die Arbeitszeit in den Werkstätten sagt der Bericht wörtlich: In den Werkstätten der Zwischenmeister dauert schon die effektive Arbeitszeit etwas länger, als in den Fabriken. Dazu

wobl, daß meist während der Arbeit gegessen wird. Namentlich wo, wie in Süddeutschland, die meiften Werkstattarbeiter beim Meifter in Kost und sind, wird nicht immer eine regelrechte Mittag. vause e, elativ am besten steht es mit der Arbeitszeit in den Berkflätten der Damen. und Wäschekonfektion, ibr folgt die weft sälische Arbeiterkonfektion, dann die norddeutsche, endlich die suddeutsche Herren. und nabenkonfektien. Der Bericht tbeilt über die Dauer der Arbeitszeit in den Beikstätten nach einer Reihe von Einzelangaben auch viele Zablen mit. Für die süddeutschen Herren. und Knabenschneider⸗ werkstätten werden 13 bis 15 Stunden genannt, für die norddeutschen durchschnittlich 13. Bei den anderen Branchen liegt die Durchschnifts. zabl, vie gesagt, niedriger. Dabei ist aber noch ju bemerken, daß nach dem icht das pünktliche Einbalten der Stunden? in den Konfektionswerkftätten, wenigstens in denen mit weiblichem Personal, weit weniger Platz zu greifen scheint, als in anderen Er- werbsjweigen. Man gewinnt den Eindruck, daß vielfach die Ar⸗ beiterinnen, namentlich in der Damen konfektion, spät kommen und zeitig gehen, dafür aber Arbeit nach Hause mitnehmen und so neben der Werkftattarbeit nech e eit verrichten. Wir seben desbalb bier von der Wiedergabe weiterer Zahlen für die Werk. stattarbeit ab, indem wir den Leser auf die Details des Berichts selbst verweisen.

Auch die Zablen über die Arbeitszeit der Heimarbeiterinnen sind natürlich im einzelnen sebr verschieden hoch. Es liegen Angaben mit 3 Stunden vor und solche mit 20 Stunden. Wie oft diese ver— schiedenen Zeitmaße bei den einzelnen Arbeiterinnen vorgekommen fein mögen, ist wobl nicht immer genau ersichtlich gewesen. Noch schwerer scheint die Unterbrechung der Näharbeit durch häusliche Arbeit zu einem allzemeinen zahlenmäßigen Ausdruck gestaltet werden zu können. Der Leser findet auch darüber ein reiches und interefsantes Material in dem Bericht zusammengestellt, auf das wit bier lediglich verweisen können.

Vielfache Klagen sind über den Verlust an Arbeitszeit durch das Liefern und Abbolen der Arbeit in den Konfektions- geschäften laut geworden. Personen, die um 10 Ubr Vormittags zum Abliefern erscheinen, sollen manchmal erst Abends 7 Ubr abgefertigt werden. Das sind wohl Ausnahmen, aber immerbin scheint auch der 6 nach die auf das Liefern zu verwendende Zeit eine verhältniß⸗ mäßig überaus große zu sein. Der Bericht theist einige interessante Berechnungen darüber mit.

Ganz besonders ausführlich ift natürlich der Arbeitsverdienst bebandelt. Zunächft werden die Zeitlobnarbeiter besprochen. Die Höhe des Arbeitsverdienstes sagt der Bericht ist relativ gleichmäßig nur bei den in Zeitlobhn stehenden Arbeitern, während sie für die Stücklobnarbeiter wechselt und bedingt wird durch den schwan⸗ kenden Bedarf an Arbeit, die Att der Arbeit und die Arbeitszeit. Von den Zeitlohnarbeitern haben den böchsten Berdienst die Werkfübrer in den zroßen Werkstätten der Damenkonfektion und in den Wäschefabriken, die Directricen, Aufseberinnen in den Wäsche. fabriken und die Zuschneider und Zuschneiderinnen in allen drei Kon— fektionsbranchen. Als sonstige Zeitlohnarbeiter sind hauptsächlich zu nennen die Stepper (Maschinennäher) und Stepperinnen, die Büaler und Büglerinnen der Kleiderkonfektion, dann die handwerkemäßig ausgebildeten Schneidergeselleñ. ferner die sogenannten Ein⸗ richterinnen und Liefermädchen, und endlich gewisse Arbeiterinnen der Wãäschekonfektion.

So erhielt um einige Beispiele zu geben eine Aufseherin in der Plätterei in Aue 18 6 Wochenlohn, ein Zuschneider der Knabenkonfektion in Berlin 150 M Monatsgehalt, Zuschneider in der Berliner Wäschefabrikation Wochenlöbne von 18— 21 24 bis 25, 50 - 26 27 - 28 50 4, Stepperinnen bei einem Breslauer Zwischenmeister haben angeblich 10590 bis 12 6 die Woche. Auf 12 * soll auch in Erfurt der Wochenlohn der Stepperinnen kommen. In Berlin er— halten Bügler der Herren. und Knabenkonfektion 18-21 22350 bis 24 25,50 4M die Woche, die Bügler der Damenkonfektion meist 24 6 Erfueter Büglerinnen sollen 18 erbalten. Für 41 gelernte Schneidergesellen ? also männliche Arbeiter, in Berlin theilt der Bericht aus der Jaquettbranche der Herrenkonfektion folgende Zahlen mit. Es erhielten brutto“ an Wochenlohn

bis 15 15 bis 20 Æ 20 bis 25 M über 25 M 11 21 8 1 Arbeiter.

Der Geldlohn „neben freier Station“ dagegen schwankte zwischen 6 und 12 1 die Woche. Ein Stuttgarter Meister giebt in reinem Geldlohn“ den Gesellen 106,80 ½ und 12 4 die Woche. Ein anderer Meister von da berechnet Kost und Wobnung auf 1 pro Tag und zahlt daneben 3— 4505 4 baar wöchentlich. In Aschaffenburg werden neben Kost und Wohnung Baarlöhne von 5 6 6,508 1 die Woche bezahlt, in Nürnberg neben der Kost allein H 7 9,0 . Unter den weiblichen Arbeitern sind Ein⸗ richterinnen und Liefermädchen in Berlin mit angeblich 10 12 15 —16—18 6 Wochenlohn erwähnt. Von den wenigen in Zeit⸗ lohn arbeitenden Näherinnen in Berlin erhalten 12 Westen—⸗ arbeiterinnen, die der Bericht erwäbnt, 7 bis 15 4 Wochen lohn, 18 Werkstattarbeiterinnen auf Knabenanzüge“ bei 13 stündiger Arbeitszeit 8 bis 14 ½ brutto und 7,68 bis 13,68 netto. Bie K. berechnen sich bei ibnen auf 0,32 bis O62 M in der Woche.

Unter den in Stücklobn stebenden Arbeitern“ werden an erster Stelle genannt die Zwischenmeister!. Ueber deren Einkommen sagt der Bericht wörtlich: Im allgemeinen finden wir die geringsten Einkommen bei den Zwijchenmeistern der Wäschebranche, von denen nur wenige mehr als 16 Arbeiterinnen beschäfigen. Durch⸗ weg böher sind dieselben in der Kleiderkonfektion, scheinbar am böchsten in der Damenkonfektion, wo einzelne Zwischenmeister in Berlin bis 200 Arbeiterinnen beschäftigen. Doch mögen in der billigen Herren und besonders Knabenkenfettion einjelne Zwischenmeister mit 50 und mebt Arbeitern einen Jahresnettoverdi⸗nst von über 30600 4 er— langen Der Bericht giebt folgende Zablen über das Einkommen von 97 Zwischenmeistern der Herren, und Knabenkonfektion in Berlin:

kommt, daß die Frübftücks⸗ und Vesperpause unbestimmt oder in das Belieben der Arbeiterinnen gestellt‘ sind, d. b. in Wirklichteit

33 Meister der Jaquettbranche mit durchschnittlich je 3 Hilfspersonen

Westenbranche mit je 10

Dosenbranche mit je 17 onen 1500 eren, dz

weise wurde (vom Berli

J . ; Dosenbt mit 35900 4 und in der Knabenkonfektion mit 3000 Æ In der

Damenkonfektion werden einzelnen Zwischenmeiftern, und jwar ni nur in Berlin, erheblich höhere Nettojahres einkommen ——

Abgesehen von den Zwischenmeistern, ift das Ginkommen der Stücklobnarbeiter aus der Konfektionsarbeit in der Regel geri als das der Zeitlobnarbeiter., Es hängt dies, wie der Beri damit zusammen, daß die Stücklöhne an und für )

ind und immer mehr herabgedrückt werden, und daß felb ruttoverdienft beider Arbeiterklassen die Unkosten der Zeitlohnarbeiter meist nur in Auslagen für Kranken- und Invalidendersicherung be— stehend, viel geringer sind als die der Stücklohnarbeiter . Unter den Stücklohnarbeitern haben wieder unter sonst gleichen Verbältnissen die Heimarbeiter in der Regel einen geringeren Nettoverdienst als die Werkstattarheiter. Die Heimarbeiter baben eben die größeren Unkosten. Wärend nämlich fär die Werkstattarbeiter nur die al. geme nen Unkosten der Stũcklohnarbeiter ), Garn, Seide, Kassenbeitrãge ꝛc. in Betracht kommen, haben die Heimarbeiter meift noch befonder⸗ Unkosten für Abnutzung und Reparatur der Maschinen, Oel, event. Miethe für besondere Arbeitsräume, Heizung und Beleuchtung“.

Nach den Angaben des Berliner Einigungsamts theilt der Bericht u. 4. folgende Zahlen mit. Es verdienten 27 Heimarbeiter der Paletot⸗, Rock. und Jaquettebranche (Männer) durchschnittlich 2004 M netto in der Woche; 33 Arbeiterinnen in der Westenbranche 1246 *; von 983 Arbeiterinnen der Hosenbranche 48 Handnäherinne⸗ 630 1 und 45 Maschinennäberinnen 70 „; 98 Arbeiterinnen für Knabenanzüge 6, 39 . Die tägliche Arbeitsdauer betrug 12 bis 1 Stunden, vielfach waren Hilfsversonen an der Arbeit betbeiligt die Unkosten beliefen sich bei den verschiedenen Kategorien durchschnitt. lich auf 361 2.15 070 1.65 1,33 4 wöchentlich.

Im übrigen müssen wir auf die vielen weiteren Zahlenangaben des Berichts selbst verweisen. Die Schwierigkeit, ein genaues Zablen⸗ kild in dieser Frage zu geben, liegt auf der Hand. Es sst eben kaum möglich, in jedem einzelnen Falle alle den Verdienst bein flussenden Momente mit sicheren Ziffern in Rechnung zu stellen, ledenfalls scheint es nach dem gegebenen Material nicht möglich gewefen zu sein, für den Nettostundenverdienst vergleichbare Zahlen zu ze— winnen. Nichtsdestoweniger läßt die Zusammenstellung, wie sie vor, liegt, in Bezug auf die Gesammtlage des Arbeits verdienstes in ibrer sozialpolitischen Bedeutung sehr werthvolle Schlüsse zu.

Bezüglich der Gesundheitsverhältniffe weist der Bericht in erfter Linie darauf hin, daß die Peisonen, welche die Konfektions. arbeit als Beruf ergreifen, vielfach von vornherein schwächlich und kränklich sind. Für diesen gesundheitlich nicht einwandsfreien Zugang ist natürlich die Beschaffenheit der Arbeitsräume besonder: wichtig. Leider lassen diese noch häufig zu wünschen übrig. Was zu— nächst die Werkstätten anbelangt, so haben die von den zuständigen Behörden im Frübiahr 1895 vorgenommenen Revisionen im allge— meinen ein günstiges Ergebniß gehabt, wenigstens was die Lage und Bauart! anbelangt. Die rege Bauthätigkeit in den Großftädten bat bier sichtlich vortbeilbaft eingewirkt. Mehrfach ist jedoch eine Ueberfüllung der Werkstatträume, wenigstens für die Saison, anzu— nebmen. Der Mangel eines einheitlichen Maßstabes für die Be— messung des erforderlichen Mindestlustraumes pro Person wird im Bericht betont. Der Zutritt des Tages lichtes, die künstliche Be— leuchtung und die Lüftung haben nur zu einzelnen Bemängelungen Ver, anlassung gegeben. Eine Verwendung der Werkstatträu me, namentlich in kleinen Betrieben, zu anderen Zwecken (Wohnen, Schlafen, Kochen 2c findet in weitem Umfange statt, jedoch zumeist, obne erhebliche Be— denken hervorzurufen. Nicht wesentlich abweichend lauten die Urtheile über die Arbeitsräume der Hausgewerbetreibenden. Eine Ueberfüllung derselben wir? nur in Breslau und Bielefeld und nur in der Kleiderkonfektion beklagt.

Besonders erwäbnt wird in dem Bericht für Berlin die Gefahr der Verschleppung ansteckender Krankheiten durch Kon— fektionsarbeit aus den Heimbetrieben.

Was die gesundbeitliche Einwirkung der Konfektions— arbeit an sich anbelangt, so wird namentlich das haltende Arbeiten an den Nähmaschinen mit Fußbetrieb als schädlich für den weiblichen Organismus, zumal den jugendlichen, bezeichnet. Diesem Uebelstande durch Motorenbetrieb abjubelfen, ist angeblich wiederholt versucht worden, ohne zu einem günstigen Ergebniß ju fübren, da anderweitige Beschwerden dabei hervortraten. Möglichft bäufige Pausen in der Näharbeit an der Maschine, d. b. Unter- brechungen durch andere Arbeiten, werden empfohlen. In der Waäsche⸗ fabrikatlon wird die Verwendung giftiger Farben, theilweise auch die hohe Zimmertemperatur beim „Stempeln“ beklagt. Besondere Be⸗ mängelungen sind bezüglich des Bügelns laut geworden, namentlich wird die Verwendung der durch Einschütten von glühenden Kobler erhitzten Bügeleisen wegen der giftigen, dem Bügler direkt in Mund und Nase steigenden BSase als gesundheitswidrig bezeichnet. Das Feblen binreichender Pausen in den Werkstätten ist wiederholt getadelt worden, besonders der Mangel ge= böriger Mittagspausen. Im Zusammenhang damit steht die bei vieler Arbeiterinnen arg vernachlässigte Ernährung, auch wo die Mittel zu besserer Nahrung vorhanden sind. Die Wohnver hält nisse (abgesehen von den Arbeitsräumen), namentlich die Schlafstellen, leiden in den norddeutschen Großstädten durch das Aftermiether⸗ und Schlafgängerwesen, in Süddeutschland läßt die vom Meister gewährt Schlafstelle vielfach zu wünschen Übrig.

In Bezug auf die fittlichen Zustände in der Konfektion haben die Erhebungen das Vorhandensein der mehrfach behaupteten beson— deren Mißstande nicht ersichtlich gemacht.

Die im Anbang“ mitgetheilten Beftimmungen, betreffend die Regelung der Konfektionsarbeit in einigen fremden Staaten, werden

batten ein Nettojabreseinkommen von 1080,40 ; 15 Meister der

noch besonders besprochen werden.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen z. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Bank⸗Ausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

DSS S&S

) Untersuchungs⸗Sachen.

Reine.

brũcken.

97 Aufgebot, Zustellungen und dergl.

40300 Aufgebot.

Es sst das Aufgebot der nachfolgenden, angeblich abhanden gekommenen bez. vernichteten Reichs⸗Schuld.˖ verschreibungen beantragt worden:

a. der 31 0/0 Reichs ⸗Anl. v. 1887 itt. B. Nr. 8863 13368 über je 2000 M, der 31 0,00 Reiche Anl. v. 1885 Litt. C. 16439 164350 über je 1000, Litt. D. 14932 bis 14937 über je 500 AÆ, Litt. E. 23449 bis 23454 und 23456 bis 23469 über je 200 Æ von der Witwe Anna Sintenis in Hamburg;

b. der 35/0 Reichs. Anl. v. 18890 itt. C. 3989065 über 1009 Æ von der Wittwe Elise Voll zu Bamberg;

6. der 35 9υν Reichs Anl. v. 1888 Litt. D. 57993

61700

7. Februar 1868

/

über 500 4 von dem Fräulein Clemence von Bro⸗ dowska zu Wittenberg; d. der 4060 Reiche Anl. v. 1881 Litt. E. 493 494 über je 200 M von dem Büdner Kunze zu Marzahn; e. der 300 Reichs ⸗Anl. v. 1890 Litt. D. 364989 ö über 500 * und Litt. E. 55661 bis 5566 z über je 200 Æ von dem Kaufmann S. Braun in Saar⸗

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, srätestens in dem auf den 8. Oktober 1897, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richte, Neue Friedrichstra e 13, Hof, part. Zimmer 32, anberaumten Aufgebotstermine ibre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfall⸗ die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 2

Königliches Amtegericht J. Abtheilung 82.

meisters Anton Julius Hövener in Duderstadt und auf Inhaber lautend ift abkanden gekommen. Auf Antrag der Wittwe des Versicherten, der Frau Anna

Lübeck, den 283. Dezember 1896.

ls 1693) Anfgebor. versicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck: Ottober 1886. . 2) Nr. 45 970, am 31. Januar Aufgebot.

auf das Leben des Buchbinder⸗

Hörener, geb. Bernhardt, in Duderstadt, als Erbin ibres genannten Ehemannes, ergeht hierdurch an den unbekannten Inbaber der Police die Aufforderung, spätestens in dem auf den E 4. Juli 1897, Vor— seine Ansprüche auf die selbe spätestens in dem auf mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin den 14. Juli 1897, 11 uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, auch die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Das Amtsgericht. Abth. IV.

Die nachbenannten Polten der Deutschen Lebens—⸗

1 Nr. 36 729 und Nr. 54 253, am 15. Deiember Sparkassenbuches 1865 kein 7 Juli 1871 auf das Leben des Schlosser⸗ meisters Johann Max Böhme zu Kulmbach,

. Leben des Müllers Heinrich Friedrich Wilhelm Buch

Die Police Nr. 44017 der Deutschen Lebens. zu Blankenburg ausgestellt, und jämmtlich auf In. versicherungs Gesellschaft in Lübeck, ausggestellt am haber lautend, sind bbanden gekommen.

Auf Antrag zu 1 der Ehefrau des Schlossermeisters Nicolaus Harttig, Kunigunde, geb. Böhme, in Kulm. werden wird. bach. unter Beitritt ihres genannten Ehen annes, zud⸗ v2 Beuthen O. -S., den 21. November 1896. des Mühlenbesitzers Friedrich Buch m Kyritz erhebt

hierdurch an die unbekannten Inbaber der Policen die Aufforderung, ihre Anspruüche auf diesel ben

bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, auch die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben für fraftlos erklärt werden. Lübeck, den 30. Dejember 1896. Das Amtsgericht. Abtheilung IV.

52699 Aufgebot.

Auf den Antrag des Häuers Abert Goradta⸗ früber zu Scharley, jetzt zu Tarnowitz wohnhaft, wird der Jahaber des angeblich verloren gegangenen der städtischen Sparkasse in Beuthen O. S. Nr. 10 377 über 241 Æ 17 3, art gestellt für Albert Goradza, Häuer in Scharley, 1868 auf das aufgefordert, srätestens im Äufgebotstermine, welcher auf den 3. Juli 1897, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 4 des Gerichtegebaudes, anberaumt wir? seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbu vorzulegen, widrienfalls dasselbe für kraftlos erklä

z Königliches Amtsgericht.

M G.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zufstellungen u. dergl. 2

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkaufe, Verpachtun gen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Zweite Beilage J zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger

Berlin, Freitag,

Deffentlicher Anzeiger.

den 8. Janugr

1897.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Attien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbẽ⸗ un Wirtbschafts Genossenschaften. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten. BBant⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

7) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

16 Aufgebot. lech lg ittang dbu Nr. 29 234 der Kreis Spar kaffe zu Neumarkt, ausgefertigt für Josefa Hecker in Lobetirz, über 202 6 52 lauten, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des durch den Rechtsanwalt Keil in Neumarkt vertretenen Vormundes der Joslefa Hecker, des Stellenbesitzers Farl Halbsgut zu Groß⸗Soblau, zum Zwecke der neuen Ausferrigung amortisiert werden. Gs wird daher der Inhaber dieses Buches aufgefordert, srätestens im Aufgebotstermine am 18. Juni 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter— zeichneten Gericht (Zimmer II) seine Rechte anzu ˖ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des selben erfolgen wird. Neumarkt, den 27. Oktober 1896. Königliches Amtsgericht.

61539 Aufgebot. . . Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Jauer Nr. 676 über 980 59 * ausgefertigt für den Fr wriester Iznatz Muche zu Profen, ist angeblich perloren gegangen und soll auf den Antrag der Unversalerbin des Senannten, nämlich der Stadt- gemeinde Jauer, vertreten durch den Magistrat, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklãrt Derden. Der Inhaber des Srarkassenbuchs wird

daher aufgefordert, spätestens im Aufgebotẽtermine 9 18. September 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7, feine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklãrung erfolgen wird. Jauer, den 2. Januar 1897. Königliches Amtsgericht.

oi53s Aufgebot. Die Reichsbank⸗ . zu Magdeburg hat das Aufgebot zwecks Kraftlos rklärung eines. verloren gegangenen, von Levin's Witiwe & Co. in Berlin ausgeftellten und von W. Reich in Bernburg acceptierten Wechsels d. d. Berlin, den 21. April 15965 nbrer 100 , geschrieben Ginbundert Mark laufend, zablbar am 260. Juni 1896, beantragt. Der Inhaber dieses Wechlels wird aufgefordert. pätestens in dem auf Freitag, den 16. Juli is9g7, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 28, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte auzumelden und. den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklirung dieses Wechsels erfolgen wird.

Bernburg, den 4. Januar 1897,

Herzogliches Amtsgericht. Haenisch

51336 Aufgebot. . , . dem Gärtner August Bode hierselbst gebörigen, am Wollmarkt sub No. ass. 1188 be- egenen Haufe und Hofe ist zum Zwecke der Re⸗ ulierung der Beckenwerperstraße eine 19,5 am altende Theilfläche b. C. E. J. b. des Lage⸗ planes im Wege der Zwangsenteignung an die hiefige Stadtgemeinde abgetreten. Auf den Antrag des Stadtmagistrats hierselbst ist zur Auszahlung der Entschädigungsgelder für das abgetretene Theilgrund⸗ stück in Höhe von 2632 Æ 50 A Termin auf den 26. Februar E897, Vormittags 11 uhr, Zimmer 42, vor Serzoglichem Amtsgerichte hier selbst, Augaftstraße 6, anberaumt, zu welchem die Real⸗ berschtigten unter dem Rechtänachtheile damit por⸗ geladen werden, daß sie im Falle ihres Nicht . ö ö an das Ent⸗

ädigungskapital ausgeschlossen werden.

ö den 28. Dezember 1896.

Herzogliches Amtsgericht. VII. Haar.

61704 Oeffentliche Ladung. Bei den Verhandlungen betreffend die Anlegung des Grundbuchs baben das Eigenthum an den nach⸗ stehenden Grundstücken in Anspruch genommen A. die Zivilgemeinde Denklingen und zwar das nackte Sigenthum, wäbrend das unbeschräntte un⸗= entgeltlich‘ Benutzungsrecht den Einwobnern der betreffenden Orte zasteht, an folgenden in der Kata stergemeinde Heischeid belegenen Parzellen, als: a. Flur 12 Nr. 36, oberm Hanssiefen im Sang, olz, 15 a 65 4am groß, Flur 12 Nr. 125. oberm bligssiefen, Holz. IIa 58 4m groh. Flur 12 Nr. 164, oberm Kürpel, Weide, 718 a 43 am groß, Flur 25 Nr. N78, im Hof Heienbach, Weide 84 am ie. lur 25 Nr. bos, in der Heienbacher Hof . wiese, Wiese, 1 a 89 am groß, Flur 25 Nr. 560, die Uhmigswiese, Wiese, 1 à 066 am groß, ze eg ge . 460 auf den Namen der achbarschaft Heien . b. Flur 17 Rr. 1106, im alten Garten, Wasser⸗ stück. J a 86 dm groß, ; eingetragen unter Ärtikel 2688 auf den Namen Ghristian Klein und Konsorten zu Pettseifen; c. Flur 19 Nr. M47, im Hof Mennkausen, Weide, a I A4qm groß, Flur 19 Nr. 3 2, vorrn Wäldches⸗ thor, Holz. 10 a 65 m groß, Flur 20 Nr. 536, hof, Acker, 6 a 82 am groß, zan e . 2 3 101 auf den Namen der ennkausen; 4. r 21 Nr. 40, im untersten Hof Volken⸗ tath, Wiese, 22 51 4m groß, Flur 22 Nr. 135, auf der Brannler Eich, . 6 a 48 am groß, 96 22 Nr. 155, in der Hinkenschlade, Holz. 4 2 * ffoß· lur 22 Nr. 365, vor der grünen Eichen, Hol, LL a 75 am gęoß,

S. Flur 5 Nr. 418, im Hof Heischeid, Weide, 3 a 22 am groß,

eingetragen unter Artikel 440 auf den Namen Christian Rau und Konsorten zu Heischeid;

f. Flur 5 Nr. 415, im Hof Heischeid, Weide, 1 a S4 4am groß,

eingetragen unter Artikel 504 auf den Namen Wilbelm Schütz und Konsorten ju Heischeid.

B. die Zivilgemeinde Ecken bagen das nackte Eigen⸗ tbum, während das unbeschränkte unentgeltliche Be⸗ nutzungsrecht den Einwobnern der betreffenden Orte zufleht, an folgenden in den Katastergemeinden Ecken⸗ hagen und Hesvert belegenen Parzellen, als:

a. Flur G. Nr. 429, auf der Höhe, Weide, 23 a o? qm groß, .

eingetragen unter Artikel 107 auf den Namen der Gemeinde Geschleide; . .

b. Flur G. Nr. 1647 /431, oberm Halsterbacherhof, Acker, 6 a 77 4m groß. .

eingetragen unter Artikel 108 auf den Namen der Semeinde Halsterbach; .

c. Flur D. Nr. 293, im Breitkamp, Wasserstũck, 26 a 10 m groß, Flur F. Nr. 307, an der Leye, Holi, 1 ha 76 a 260 4m groß, Flur FE. Nr. 6066, Dof Hesvert, Wasserstück, 14 2 33 am groß, Flur F. Nr. 725, aufm Bruche, Weide, L ha 74 a O6 4m groß, .

eingetragen unter Artikel 190 auf den Namen der Nachbarschaft Hespert; .

d. Flur D. Nr. 1141725, Hamig, Weide, 6 a 977 am groß, . ö

eingetrag'n unter Artikel 75 auf den Namen der Gemeinde Hamig; .

8. Flur D. Ne. 374, Hof Hassel, Weide, 3 a 76 qm groß,. Flur D. Nr. 384 unter dem Hof, Wiese, 3 a 26 am groß, Flur D. Nr. 400, unter dem Hef, Oedland, 19 a 96 am groß,

eingetragen 6 Artikel 76 auf den Namen der Gemeinde Hassel. .

C. 5 Wilbßelm Solbach, Tagelöhner in Bettingen, an folgenden Parzellen, als:

a. Flur 11 Nr. 23, Flur 11 Nr. 224;

D. Wilhelm Lauff, Ackerer in Hermes dorf, an fol⸗ gender Parzelle;

b. Flur 18 Nr. 234;

anberaumten Aufgebotstermine ibre Ansprüche anzu⸗

der Erblasserin aufgekommenen Nutz h Be⸗ friedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschspft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichts schreiberei, Zimmer 212 II., von 11 bis 1 Uhr Nach⸗ mittags eingesehen werden. Berlin, den 30. Dezember 1896.

Königliches Amtsgericht L. Abtheilung 81.

61540 Aufgebot. Auf Antrag des Rechteanwalts G. Feldmann bierselbst als Verwalters der im Bremischen Staats gebiete befindlichen Theile des Nachlasses des in Washington, Bereinigte Staaten von Nord. Amerika, unter dem Namen Jsäcob Gath wohnhaft gewesenen, am 16. März 1828 als Sohn der Eheleute ö. Hamann und Dorothea, geb. Kobl, in Wittlich ge⸗ borenen, am 26. April 1896 an Bord des Dampfers Crefeldꝰ während der Reise von Baltimore nach Bremen verstorbenen Peier Hamann werden die Erben des letzteren damit aufgefordert, ibre Erb⸗ anfprüche späfestens in dem biermit auf Freitag, den 30. April 18927, Vormittags 93 Uhr, vor dem Amtszerichte, im Gerichtsbause bierielbst, J. Obergeschoß, Zimmer Nr. 65, anberaumten Auf- gebotstermine bei Strafe des Ausschlusses anzu⸗ melden. . Bremen, den 5. Januar 1897.

Das Amtsgericht.

(gez) Arnold Dr. . Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

53735 Bekanntmachung. Durch Testament der am 4. Februar 1877 in Putzig verstorbenen Wittwe Caroline Boehm, ge⸗

borene Barkholz, ist deren Großnichte, der damals

Legat von 600 ausgesetzt worden. Da der Auf⸗ enthalt der Ebner nicht ermittelt worden ist, wird

E. Erben Abraham Lauff in Dreslingen an folgender Parzelle:

c. Flur 11 Nr 195; .

F. Klein, Wilheim, Ackerer in Hasenbach, an folgender Parzelle:

4d. Flur 9 Nr. 196; . . zu C. a. d. belegen in der Katastergemeinde Hermes dorf und eingetragen unter Artikel 71 auf den Namen Jobann Heinrich Bitzer in Hasenbach. ; G. a. Wilhelm Dresbach, Handelsmann in Heid⸗

berg, . b. Richard Meuer, Handelsmann in Borner, C. Eduard Meurer, Fabrikarbeiter in Plumbaser⸗ Bach 31 bei Barmen-⸗-Rittersbausen. d. die Erben von Gerhard Schmeis in Ecken hagen, . an den unter Artikel 63 Gemeinde Hespert aufge—⸗ führten 39 Parzellen, eingetragen auf den Namen: I) Dres ach, Christian, zu Hespert, 20 Dresbach, Anton, zu Hakn, 3 Schmeis, Gerhard, zu Eckenhagen, 4 Ospelkaus, Wilbelm Wittwe, zu Euel.

Dle Artikelinbaber beziehungsweise die Erben der- selben baben nicht ermittelt werden können. Gemäß 5 58 Äbf. 2 des Gefetzes vom 12. April 1888 werden daber die Artikelinhaber bezw. die ibrem Wohn, und Aufenthaltsort nach unbekannten Erben derfelben biermit öffentlich zu dem auf den 18. Fe⸗ bruar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Termine mit der Aufforderung geladen, ihre etwaigen An⸗ sprüche an obigen Parzellen spätestens im Termine geltend zu machen, widrigenfalls die Inanspruch⸗ nebmer als Eigenthämer im Grundbuch eingetragen werden.

Waldbröl, den 30. Dezember 18965.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Eschner.

61535 : Hes hehre Georg Meyer hier, Potsdamer straßze 41, als Nachlaßpfleger, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des zu Berlin wohnbaft gewesenen, am JI7. Seytember 18965 verstorbenen Kaufmanns Paul Max Randel beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläu⸗ biger des Berstorbenen werden demnach Aaufgeforzert, fpätestens in dem auf den 9. April 1897, Vor. mittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, zur Zeit Reue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre An⸗ sprůche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefinialerben nur noch in so weit gelten machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Rutzungen, durch Befriedigung der ö . slaubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßber⸗ zeichniß' kann in der Gerichteschreiberei ebenda, Immer 25, von 11 bis J Uhr Nachmittags einge⸗ werden. seb g eln. den 2. Januar 1897. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 82.

ls bea h gi gannglt Baron in Berlin, als Nachlaß

at das Aufgebot der Nachlaßgläubiger der 6st Punt Teltowerstraße 53, wobnhast gewesenen, am 2. November 1583 verstorbenen Wittwe Wil⸗ helmine Louise Pauline Giestmann, geb, Wedel be. artragt. Sãm mffiche Nachla gläubiger der Verftorbenen werden demnach aufgefordert, späteftens in dem auf den 10. April 1897, Vormittags

beitsvormunde, dem Tischlermeister Robert Bacho in Putzig W.⸗Pr., verwaltet. Auf Antrag des Vormundes werden die oben bezeichnete Ebner und für den Fall, daß dieselbe bereits verstorken ist, deren Rechtsnachfolger hierdurch öffentlich aufgefor⸗

Legat zu melden. ö. Putzig, den 25. November 18686. Königliches Amtègericht.

(61043 . ; Das Verfal ren, betreffend das Aufgebot der Nach- laßgläubiger des verstorbenen Brauereibesitzers Emil Stantke aus Oblau, ist beendet. Ohlau, den 29. Dejember 1896.

Königliches Amtsgericht.

61513 Bekanntmachung.

meyer in Hilbersdorf über 5. 47 3; 2) Nr. 26 366 lautend auf Karl Voigt in Eisenberg über 154 4

in Roben über 291 60 20 3; ) Nr. 78 546 lautend auf Minna Grötsch in Roben über 182 Æ 04 4. Gera, den 5. Januar 1897. . Das Fürstliche Amtsgericht, Abtheilung für Zivilprozeßsachen. Münch.

si50? . l 6 Urkunden sind am 19. Dezember 1896 für kraftlos erklärt worden: .

1) die Hppothekenur kunde über 15 Thaler rechts- kräftige und 3 Thaler 11 Sgr. Kostenforderung, ein. getragen auf Nr. 77 Brzenckowitz Abth 111 Nr. 10 für den Syvnagogendiener Alexander Kiksmann zu Myẽlowitz, .

3 der i g ehe ie über 1290 6 Kaufgeld, eingetragen auf Nr. 77 Imielin Abth. III Nr. 6 für Marianna Hachula, geb. Olexik, zu Imielin,

3 der Grundschuldbriet über 5 Thaler Grund- schuld, eingetragen auf Nr. 39 Imielin Abth. II Rr. 14 für den Schwarzviebhändler Florian Rad- wauski zu Chelm, 3

4 283 Hypothekenschein über 2 Thaler Abfindung, eingetragen auf Nr. 10 Sciern Abth. III Nr. 2 für Agathe Kasverek, verwitwete Stolletzki, .

8) die Hypothekenurkunde über 49 Thaler 20 Sgr, Darlehn, eingetragen auf Nr. 11 Kozinietz Abth. III Rr. 1 für das General Pupillen⸗Depositum des Derichtsamts Kattowitz, überwiesen den Geschwistern Ludwina, Carl und Marianna Goiny, als Stamm- dokument über die Antheile der Ludwina und Ma— rianna Goiny noch gültig auf 35 Thaler 3 Sgr. 4 Pf.

6) die Zweighrvothekenurkunde über 16 Thaler 16 Sgr. 8 95 Antheil des Carl Goiny an der Abth. Nr. 1 des Grundstücks Nr. 11 Kozinietz eingetragenen Darlehnzpost von 49 Thalern 20 Sgr.,

die Hypothekenurkunde über 12 Thaler dãter liches Erbtheil der Sophie Kubitza. eingetragen auf Blatt Nr. 10 Kostom Abth. II Nr. 3, übertragen auf Nr. 102 und 155 Kostow Abtb. III Nr. 3 bejw. 12.

Myslowitz, den 29. Dezember 1896.

Königliches Amtsgericht.

etragen unter Artikel 02 auf den Namen der xen ,, im unterften Hof Voltkenrath;

11 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich

straße 13, Hof, Flügel B, part, Zimmer Nr. 2), 1615812

eingetragenen, zu 5 0o

Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurteil des biesigen Amtsgerichts

melden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Bene. vom 23. Dezember 1895 sind die Inhaber der auf fizialerben nur noch in so weit geltend machen können, Schmoditten Nr. 21 . Abtbeilung I Nr. 9 auf als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode Grund der Sculdurkunde dom 14. August 1868

n,. durch Be für den Missionsprediger Immanuel Tartakower

verzins lichen Darlehns⸗

forderung von 250 Thlr. mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschloffer; zugleich ift auch das Hvvotbekeni strument vom 29. Januar 1855 über

die auf demselben Grund;itück Abtheilung HII Nr. 7

für den Schmiedemeister Ferdinand Glaser zu Mühl⸗

haufen eingetragene Darlebnsforderung von 3650 Thlr.

für kraftlos erklärt worden.

Pr. Eylau, den 2. Januar 1897. Königliches Amtsgericht. 61516 .

In der Aufgebotssache des Schenkwirths Heinrich Wettingfel zu Espelkamp bat das Königliche Amts—⸗ gericht in Rahden für Recht erkannt:

L Die unbefannten Eigenthumeprätendenten werden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf, das Grund stück Flur 21 Nr 234 der Steuergemeinde Großendorf, im Mittwalde, Holz, zur Größe von 27 a s8 am, eingetragen im Grundhuche von Großendorf Band? Blatt 235 auf den Namen des Kolens Kristian Friedrich Wilhelm Lange Nr. 127 Großendorf aus- geschlossen; ; 1

II. dem bekannten Eigentbumeprätendenten, Kolon Wilhelm Schnier zu Nr. 79 Großendorf werden dessen Ansprüche zur Ausführung in einem besonderen Prozesse vorbebalten;

III. die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragfteller Schenkwirth Wettingfeld zu Espelkamp auferlegt.

61506 - ; ; In Sachen, betreffend das Aufgebot folgender ein⸗

getragener Posten zum Zwecke der Löschung derselben: a. der auf den Grundstücken Grundbuch von

Klötze Band 17 Blatt 163 Abtbeilung 111 Nr. 8

anverebelichten Laura Emilie Auguste Ebner, ein eingetragenen Forderung ven 100 Thalern rückttãndiges

Kaufgeld und 40½ Iinsen aus dem Kaufkontrakte

dieses Legat von dem der Ebner beftellten Abwesen⸗

16 3; 3) Nr. 69 480 lautend auf Robert Grötsch

.

vom 25. Sertember 1856 für die Adckerbürgers- wittwe Schulje, Sophie, geb. Gruß, zu Klötze,

b. der auf den Grundstücken Grundbuch von Trixpigleben Band der Landungstabellen Blatt 16, Abtheilung III Nr. 3 eingetragenen 150 Thaler,

Darlehn, nebst 46/0 Zinsen aus der Obligation vom

dert, sich mit ibren Ansprüchen auf das bezeichnete

25. Juni 1863 für die verwittwete Ober Poftsekretär Jahn, Rosine Sophie Charlotte Dorothee, geb. Roßfeld, zu Gardelegen, ;

c. der S8, 65 1, Rest.Darlebn, nebst Zinsen aus der Obligation des Joachim Heinrich Kausohl vom w * K 5 * 1823 für den Kirchenvorsteber Jaco Mertens zu Klötze, eingetragen auf den Grundstücken Grundbuch von Klötze Band 1 Blatt 13 Ab- theilung II Nr. 3,

d. der auf den Grundstücken Grundbuch von Quarnebeck Band 1 Blatt 5 Abtheilung III Nr. 2a. für Katharine Elisabeth Schulze eingetragenen 100 Thaler Kurant nebst Naturalabfindung aus dem

Uebergabe⸗ und Altentbeils vertrage vom 24. Juli 1850,

Durch Urtheil von beute sind folgende Schuld. bücher der Fürstlichen Sparkasse zu Sera für kraftlos erklärt: 1) Nr. 76 947 lautend auf Ida Sommer.

bat das Königliche Amtsgericht zu Klötze in der Sitzung vom 18. Dezember 1896 für Recht erkannt: Die ihrem Aufenthalte bejw. ihrem Aufentbalte

und ibrer Person nach unbekannten Berechtigten der

1

zu a., b., S. und d. aufgefübrten Posten werden mit ihren Ansprüchen auf dis letzteren ausgeschlossen und die Kosten fallen den Antragstellern zur Last. Klötze, den 22. Dezember 1886. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 22. Dezember 1896. Lange, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot eingetragener Forderungen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neumark Westpr. durch den Amtsrichter Fischer für Recht: ; ;

1) Die unbekannten Berechtigten folgender auf dem Grundbuchblatte der Grundstucke Groß · Ballowken Blatt 40, 46, 48, 49, 50, 80 und 108 eingetragener

osten: . ö . Abtheilung III Sp. Hypotheken 2c. Nr. ]: Die Solidarbaft für die auf Gr. Ballowken Nr. 26 Rubrika III Nr. 2 für die Geschwister Franz und

s 1510

Hedwiga Nowinska es decreto vom 18. Ottober

i837 eingetragene Post von 57 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf. (Siebenundfünfzig Thaler neunzehn Silber- groschen zehn Pfennig) nebst Zinsen, übernommen fraft Verfügung vom 5. Februar 1866 auf Gr. Balloewken * 44 nnd von dort übernommen kraft Verfügung vom 14. Juni 1856 auf Gr. Ballowken Nr. 46 sowie von 36 . übernommen kraft Verfügung vom 2. Mai .

3 Krenn, Veränderungen: zu Nr, 1. Neben stebende Post ist zwar bei dem Verkaufe des mit. verpfändeten Grundstücks Gr. Ballowken Nr. 4 volfftändig berichtigt worden, es sind aber von den auf diesem Grundstück postintabulierten Gläubigern der Kaufmann Ephraim Soutoweki mit 362 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. und 192 Thlr. 19 Sgr., die Salarten. kaffe des Königlichen Kreisgerichts zu Löbau mit 68 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. ausgefallen und ist daher der Anspruch dieser Gläubiger auf Befriedigung an der Stelle der nebenstehenden Post nach Maßgabe des 5 56 Konkurgordnung hier vermerkt worden zu folg? Verfügung vom 3. März 1860]

werden 33 ö Ansprüchen auf diese Forde rungen ausge en.

3 Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag stellern zur Last. F. 8 / 98 Nr. 10.

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