Dentscher Neichs⸗Anzeiger
und
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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aer Kemgspreis heträgt vierteljährlich 4 M 50 g.
Alle Nost · Anstalten z
Juferate nimmt an: die stönigliche Expedition
y 10.
eine Majestät der König haben Allergnäͤdigst geruht: den gl chn Kapellmeistern Weingartner und phil. Muck, beide zu Berlin, dem Sanitäts⸗Rath Dr. atmann zu Solingen und dem Eisenbahn⸗-Sekretäͤr Roß wdagdeburg den ir hen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Second⸗Lieutenant Naumann vom Invalidenhause erlin, dem Königlichen Kapellmeister Kotzky zu Han⸗ den Königlichen Kammermusikern Hartmann zu baden und Fein' ebendaselbst, dem Rektor a Gruß jllin in Böhmen, bisher zu Berlin, und dem Rente“ emann zu Steglitz im Kreise Teltow den Königlichen en⸗COrden vierter Klasse, dem emer. Lehrer Marsch zu Holbach im Kreise Graf⸗ Hohenstein den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ 6 von Hohenzollern, sowie dem früheren Gemeinde ⸗Vorsteher, Bauerngutsbesitzer stmann zu Merzdorf im Kreise Glogau, dem Kanzlei⸗ lfen Heiser bei dem Amtsgericht in Lippehne im Kreise in, dem Königlichen Theaterdiener a. D. Kues zu over, dem w ,. Daume zu Sömmerda im e Weißensee, dem Wirthschaftsvogt Weidner zu Klein⸗ hein im Kreise Glogau, dem Gutsaufseher Reinke zu msfelde im . Greifenhagen, dem Gutsarbeiter drich Jahn ke ebendaselbst, dem Bohrer Wilhelm ulz und dem Schmiedegesellen K Mau, beide berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gi geruht:
den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen
s die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen
Bnien zu ertheilen, und zwar
Großkreuzes des Großherzoglich mecklenburg⸗
schwerinschen .
dem Zweiten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in
Prinzen von Schönburg-Waldenburg;
Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich sischen Haus⸗Srdens der Wachsamkeit oder vo m weißen Falken:
dem kommissarischen Bezirks⸗Amtmann und bisherigen dagnieführer in der Kaiserlichen Schutztruppe für Ven nn a von Elpons; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens: dem Chiffreur im Auswärtigen Amt, Hofrath Taegen; des Königlich sächsischen Albrechts-Kreuzes: — P Geheimen Kanzleidiener im Auswärtigen Amt 8 ferner: ertten Stufe der zweiten Klasse des Kaiserlich hinesischen Ordens vom doppelten Drachen:
dem Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath von Eich⸗ ä, Dirigenten der Personalien-Abtheilung im Auswärtigen
er Großoffizier-Insignien des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens:
dem Wirklichen Legations⸗Rath, Kammerherrn Hr. Mumm
Schwarzen te in, vortragendem Rath im Auswärtigen
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kr Kom mandeur-Insignien desselben Ordens; dem Regierungs-Rath Dr. Bumiller, ftändigem Hilfs⸗ er beim Gouvernement von Deutsch⸗Ostafrika, z. Zt. nissarisch im Auswaͤrtigen Amt thäͤtig;
r Kommandeur-Insignien des Großherrlich
türkischen Osmanis⸗Ordens: .
dem Zweiten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Fantinopel von Below⸗Saleske, z. Zt. interimistischer häftsträger in Bukarest; sowie
des Ritterkreuzes des Königlich serbischen
Takowo⸗Ordens: dem Vize⸗Konsul in Piräus Bucherer.
Deutsches Reich.
Das außerordentliche Mitglied der Königlich ef e, ischen Deputation, Geheimer Yegierunge Rath, Professor . Nagel zu Dresden ist fuͤr die Dauer von ferneren fünf fen zum beigeordneten Mitgliede der Kaiserlichen Normal⸗ ungg⸗Kommission ernannt worden.
— —
233 Iusertionapreis fur den Raum einer Aruchzeile 30 5. /
den Nentschen Reichs · Aupeiger⸗ und Abniglich Rreußischtn gtaatz - Aufeigers
Berlin ST., Wilhelmstraße Nr. 32.
*
1897.
Den nachbenannten Krankenkassen: z St. Laurentius⸗Krankenkasse [. He in Arnsberg, 2 Krankenkasse des Kirchspiels Enstedt (E. H.), 3 Veber⸗Krankenkasse (E. H) in Niedergebra, 4 Kranfenkasse für die Beamten und ngestellten der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, sowie der In⸗ I l ft und Alters verficherunggzanstalten in Berlin 5) Ein d ungskasse (. H) der Schlosser, Büchsen— 4 Nadler, Feilenhauer und Siebmachergesellen zu Danzig, 6) Allgemeine Kranken⸗ Unterstützungs⸗Kasse „Freie . (E. H.) in Weichselmünde, z Allgemeine Krankenkasse (E. H in Glückstadt ist die ef ni nn ertheilt worden, daß fie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 5 75 des an enn erf cher gn geg e ef genügen. Berlin, den 8. Januar 1897. Der Minister für Handel und Gewerbe. Vertretung: Lohmann.
Erzeugung, Verbrauch und Bestand inländischen Branntweins.
Nach den Angaben der Direktivbehörden.
Monat Menge
Dezember 1896.
des zu des am Schluß ede f erl. des b n, n.
. en mona . ? u. s. w. in den Lagern
er gestellten¶ Verbrauchs · wecken unb Reinigungs⸗ Verwaltungs Brannt · in r . steuerfrei ¶ Anstalken
; . ver ⸗ unter steuerlicher bezirke weins . . . ; rannt⸗ verbliebenen Branntweins n eing Bestandes
Hektoliter reinen Alkohols
Preußen. Ostpreußen .. 18988 11169 1180 reußen .. 28 715 882 1412 Brandenburg.. 73 652 2 48599 11181 ommern.. . 51417 12990 2410 . 72 540 13 622 stenn 28 522 Gai bär , . eswig⸗ Holst. 4 k . 12141 9764 k 44 en⸗Nassau. 2217 2858 heinland ... 7469 10 650 Hohenzollern.. 6 —
Summe Preußen 372 73 161 825
22 370 6129 21 444 12271 2132 1277 w 4442 3263 , 2512 2060 ecklenburg .. 4986 2293 Thüringen einschl. Allftedt und Ost⸗ 1 797 1258 Oldenburg... 554 1291 Braunschweig. 2563 1159 Anhalt 5572 263 101 . . 226 656 , 2370 3986 lsaß⸗Lothringen 4405 5 696
Deutsches Steuer . .. 4466 552 L2oz 80a 418 358
Nach den halbmonatlichen Verkehrs-⸗Nachweisungen der Zollbehörden wurden ausgeführt im nat Dezember: Spiritus, roh und raffiniert. 4 400 hl r. A. In Trinkbranntweinen und anderen alkohol⸗ haltigen K die unter Steuerkontrole mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus⸗ geführt worden sind, waren enthalten 1023,
) Vorläufige Zabl. Berlin, den 13. Januar 189.
Kaiserliches Statistisches Amt. von Scheel.
Bekanntmachung.
Am 9. d. M. ist an der Strecke Jagstfeld —Osterburken der Königlich württembergischen Staatseisenbahnen der Halte⸗ punkt Herbolzheim für den Personenverkehr eröffnet worden.
Am 15. d. M. werden im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion in Essen die Verbindungsbahn zwischen ö ahnhöfen Oberhausen K. M und Ofterfeld
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Brom— berg an der Strecke Callies Wulkow der Personenhaltepunkt Goldbeck i. Pm. und
im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktion in Halle der zu einer Haltestelle erweiterte bisherige Personenhaltepunkt Grüna auch für den Güterverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 12. Januar 1897.
Der Präsident w n nnn. ulz.
Verordnung.,
betreffend das Verbot der Abhaltung von Vieh⸗ märkten und des Handels mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen im Umherziehen.
Zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauen— seuche wird auf Grund des 8 28 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes . des S 56h Abs. 3 der Gewerbeordnung angeordnet, was olgt:
81.
Die Abhaltung von Märkten für Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen ist bis zum 15. März d. J. einschließlich verboten.
Schlachtviehmärkte dürfen 3 werden, wenn das aufgetriebene Vieh ohne jede Ausnahme nicht wieder ab— getrieben, sondern innerhalb dreier Tage nach dem Markttage in dem öffentlichen, unter veterinärpolizeilicher Kontrole stehenden Schlachthause des Marktortes geschlachtet wird.
2.
Der Handel mit Rindvie Ziegen im Umherziehen ist eben einschließlich verboten. ⸗
Diese Verordnung tritt 9 15. Januar 1897 in Krast. § 4.
Zuwiderhandlungen gegen s 1 dieser Verordnung werden nach Z 66 Ziffer 4 und 5 67 des Reichs ⸗Viehseuchengesetzes und Zuwiderhandlungen gegen § 2 dieser Verordnung nach 5 148 Ziffer 7a der Gewerbeordnung bestraft.
Straßburg, den 3. Januar 1897.
Ministerium für Elsaß⸗-Lothringen, Abtheilung für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten. Der Unter⸗Staatssekretãr Zorn von Bulach.
] Schweinen, Schafen und alls bis zum 15. März d. J.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats-Anzeigers“ wird eine Ueberficht der 'in den deutschen Münzstätten bis Ende Dezember 1895 vor— genommenen Ausprägungen von Reichsmünzen,
in der Zweiten Beilage werden statistische Ueberfichten über Rüben⸗Verarbeitung und In landsverkehr mit . im Dezember 1896 sowie über Ein- und' Aus⸗
uhr von . im Dezember 1896,
in der Dritten Beilage wird eine Zusammenstellung der Betrieb sergebnisse der Zuckerfabreken des deut chen Zollgebiets im Dezember 1896 und in der Zeit vom
August 1896 bis 31. Dezember 1896 veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die bisherigen Gewerbe⸗-Inspektoren Wilhelm Opper⸗ mann in Posen und Max Beckmann in Frankfurt a. d. Oder zu Königlichen Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Raͤthen zu ernennen. ;
Auf den Bericht vom 8. Dezember d. J. will Ich der Stadtgemeinde Berleburg im 6 irk Arnsberg auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 187 d e er S. 2Q2I) hiermit das Recht verleihen, behufs Erweiterung des alten kommunalen Begräbnißplatzes die auf der zurückfolgenden Handzeichnung des Katasteramis zu Berleburg vom * Fe⸗ bruar 1896 näher bezeichneten, in der Gema ung Berleburg
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