1897 / 10 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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leine großen Neuigkeiten, aber sie bieten den Beweis dafür,

beschränkte, die durch die Einzelberichte gegeben werden vermag ich nicht zu theilen. Ich glaube vielmehr, daß dieser Vorwurf, zumal in seiner Allgemeinheit, nicht zutrifft ins besondere nicht bei dem Beispiel, das er dafür angejogen hat. Subjektive Urtheile sind in der Zusammenstellung nur insoweit enthalten, als sie sich als eine Zusammenfassung derjenigen Urtheile ergeben, die aus den Einzelberichten geschöpft worden sind, und als sie nur da vor⸗ kommen, wo sie sofort durch die Angabe der Thatsachen, auf denen sie beruhen, erschöpfend begründet sind. Der Herr Vorredner hat moniert, daß auf Seite 65 der Zusammenstellung gesagt sei: Die Kesselrevisionsgeschãfte scheinen die Thätigkeit der Beamten im Intere sse des Arbeiterschutzes nicht mehr allzusehr zu beeintrãchtigen. Der Verfasser der Zusammenstellung hat aber dieses Urtheil lediglich als Eingang für die Aufzählung der einzelnen Thatsachen benutzt, aus denen sich dieses Urtheil zusammenfassen läßt, und wenn der Herr Vorredner die Güte haben will, einen Blick auf Seite 6 der Berichte zu werfen, so wird er mir nicht Unrecht geben, wenn ich sage: es ist das nicht ein Urtheil des Verfassers, sondern es ist das Urtheil, das sich ergiebt aus den Einzelberichten, die ihm vargelegen haben.

Nun, meine Herren, hat der Herr Vorredner insofern einen Mangel an der vorliegenden Zusammenstellung hervorgehoben, als er es beklagt hat, daß zwar die Zahl der von den Fabrikaufsichts. beamten vorgenommenen Revisionen angegeben sei, daß dagegen die Zabl der revisionspflichtigen Betriebe fehle, sodaß man also mit Sicherheit nicht übersehen könne, ob in Bezug auf die Entwicklung der Thätigkeit der Fabrikaufsichtsbeamten eine Besserung gegen früher eingetreten sei. Meine Herren, es wäre ja zu machen, daß man das Verhältniß der revidierten Betriebe zu der Zahl der revisions⸗ pflichtigen Betriebe feststellte; das würde aber nur zu machen sein entweder im Wege einer allgemeinen Zählung, oder etwa dadurch, daß man die Aussichtsbehörden, in deren Bezirk sich revisionspflichtige Betriebe befinden, zu einer besonderen Aufnahme darüber veranlaßte. Meine Herren, was Sie in dieser Beziehung an Zahlen vorfinden, beruht wesentlich auf Schätzung, und absolut richtig sind die Zahlen nicht und können es auch nicht sein, weil toto die in dem Bestande der xevisionspflichtigen Betriebe Aenderungen vorkommen. Ich kann dem Herrn Vorredner aber, um ihm entgegen zu kommen, in Aussicht stellen, daß wir den Versuch machen wollen, in den künftigen Berichten in dieser Beziehung eine größere Klarheit zu schaffen, als sie jetzt besteht.

Im übrigen möchte ich ihn aber noch darauf aufmerksam machen, daß eine Besserung in Bezug auf die Thätigkeit der Revisions⸗ beamten sich schon aus den Zahlen ergiebt, die die vorliegende Zu⸗ sammenftellung enthält. Wenn beispielsweise im Jahre 1894 78 097 Betriebe revidiert worden sind, und wenn die Zahl der revidierten Betriebe im Jahre 1895 auf 86 514 gestiegen ist, wird er mir zu— geben, daß sich schon aus dieser Steigerung ein günstiger Schluß auf die Vermehrung der Thätigkeit der Fabrikaufsichtsbeamten auch dann wird ziehen lassen, wenn man annimmt, daß sich in Ctwas in⸗ zwischen auch die Zahl der Betriebe vermehrt hat.

Nun hat der Herr Vorredner noch von dem Verhältniß der Fabrikinspektoren zu den Arbeitern gesprochen. Es ist ja gewiß ein sehr erstrebenswerthes Ziel, daß der Fabrikinspektor der Vertrauens— mann des Arbeiters wird, und daß der Arbeiter sich in denjenigen Angelegenheiten, die ihm zum Druck gereichen, an den Fabrikinspektor wende. Ich habe aus den Berichten nicht entnommen, daß in Bezug auf das Verhältniß zwischen Arbeitern und Fabrikinspektoren eine Verschlechterung gegen früher eingetreten wäre. Im Gegentheil, nach der vorliegenden Zusammenstellung kann ich konstatieren, daß wenigstens aus 25 Bezirken berichtet wird, daß der Verkehr der Arbeiter mit den Aufsichtsbeamten reger geworden ist, während aus keinem Be⸗ zirk der Bericht dahin lautet, daß die Arbeiter gegenüber dem Fabrikaufsichtsbeamten zurückhaltender geworden seien. Meine Herren, es bilden diese Beziehungen zwischen Arbeitern und Fabrikaufsichts⸗ beamten ein nicht ganz leichtes Kapitel, und es ist nicht zu erwarten, auch bei dem größten Fleiß und Eifer, den die Fabrikaufsichts. beamten nach dieser Richtung hin entwickeln, daß das Verhältniß in kurzer Zeit zu einem idealen werde. Das läßt sich nach der Natur der Dinge nicht erwarten; ich brauche mich darüber nicht weiter zu äußern. Wenn aber auf diesem Gebiet ein Fortschritt zu verzeichnen ist, so ist er einmal mit Freuden zu begrüßen, und vor allen Dingen läßt sich daran die Hoffnung knüpfen, daß auch in Zukunft ein weiterer Fortschritt sich ergeben wird.

Dann hat weiter der Herr Vorredner wieder den Wunsch zur Sprache gebracht, es möge eine weibliche Fabrikaufsicht eingerichtet werden. Die Reichsverwaltung kann nach Lage der Gesetzgebung dazu nichts thun. Ob weibliche Fabrikinspektoren zur Verwendung kommen sollen oder nicht, ist Landessache. Die Auffassung der Königlich preußischen Regierung ist den Herren hier vorgetragen worden im vorigen Jahre; danach hat sich der damalige Herr Handels⸗Minister positiv gegen die Verwendung weiblicher Kräfte im Fabrikaufsichte⸗ dienst ausgesprochen. Ich habe keinen Grund zu der Annahme, daß in dieser Beziehung in den Anschauungen der preußischen Regierung eine Aenderung eingetreten sei, und ich kann deshalb denjenigen Herren, die sich dafür interessieren, nur anheimstellen, ihre Be⸗ mühungen da einzusetzen, wo sie allein von Erfolg begleitet sein können, d. h. also bei der Königlich preußischen Regierung.

Abg. Fischer (Soz.): Die Fabrikinspektoren · Berichte bringen ] daß die Arbeiterschutzgesetze nicht genügend durchgeführt sind. E den Fabrikinspektoren an jeder Zentralstelle, nn, mn. vermittelt werden fann.

der Fabrikaufsichtsbeamten von den Arbeit

amten durchaus . dari Aber in dem Innern veröffent. licht hat sin unterdrückt, wie sie sich namentli in den Berichten Beamten finden. Man müßte do endlich einmal ionen in die Hande des Reichs bringen. Reichsberwaltung dazu übergehen, die * Hausindustrie auszudehnen, damit die Schutz der jugendlichen Arbeiter er wirksam werden, während ssie jetzt I die jugendlichen und weiblichen Arbeiter Hausindustrie gedrängt werden? Bei Ausdeh—

eine einseitig gefärbte.

Beamten er pnigtige Betriebe vorhanden sind, sollte doch 2g werden;

Betriebe aber sind diejenigen, vorkommen, und diese werden selten oder Bayern hat man in Aussicht genommen, a Tektion heranzuziehen, und Hessen wird zuerst weibliche Au führen. Für Preußen aber wird keine Aussicht nach diefer hin eröffnet.

Staatssekretãr des Innern, Boetticher:

garnicht revidiert.

und

ihnen die Zustimmung ertheilen, werden. Ich glaube aber kaum, empfinden wird, die Gewerbeaufsicht zur Reichssache zu machen. Mi einer solchen Maßregel würde nicht

Bundesstaaten zum Reich, und ich glaube kaum, angethan ist, auf diesem Gebiet läufig handelt es sich darum, Durchführung zu bringen. Das ordnet die Fabrikaufsicht nicht als halb wohlberechtigt,

Landesinstanzen zu verweisen. Abgeordneten die Gelegenheit, zubringen;

Landesregierungen Ersuchen zugehen läßt, Thatsachen, die vorgekommen sind, Begründung haben.

Meine Herren,

ergiebt, war ich kann

der Fabrikaufsichtsbeamten zu den Arbeitern, Fabrikaufsichtsbeamten zu den Berufsgenossenschaften und überhaupt auf die Thätigkeit dieser Beamten, und er hat sich dazu herbeigelassen, Privatäußerungen eines Fabrikaufsichts beamten, die bei Benutzung der Pferdebahn gefallen sind, aufzugreifen, um daraus zu deduzieren, daß diese Beamten eine ganz mangelhafte Institution seien. Nun, wenn man Privatãußerungen der Sozial. demokratie aufgreifen wollte, da würde eine schöne Blumenlese zu⸗ sammenkommen, eine Blumenlese, die den Herren garnicht angenehm sein würde. Mir ist neulich noch ein Brief eines ehemaligen Sozial demokraten zugekommen ich mache keinen Gebrauch davon —, darin erscheinen die Führer just in demselben Lichte, in welchem jener Fabrikaufsichtsbeamte diejenigen Agitatoren, die in Lübeck thätig ge⸗ wesen sind, geschildert hat. Nun, meine Herren, ich sehe gar nicht ein, weshalb Sie das auf sich beziehen, wenn ein Fabrikaufsichts⸗ beamter in einem Pferdebahnwagen sich dahin äußert, der Lübecker Strike sei eine Frucht der Agitatoren, die in Lübeck ihr Wesen trieben. Keiner von Ihnen ist ja in Lübeck gewesen, also haben Sie ja gar⸗ nicht nöthig, hier zu konstatieren, daß dort sozialdemokratische Agitatoren es gewesen sind, die zu schützen Ihre Aufgabe wäre.

Nun, meine Herren, wie der Herr Vorredner die Inspektions⸗ berichte, von denen er selber sagte, daß sie ein Gegenstand seines eifrigen Studiums gewesen wären, wie er sie gelesen und wie er sie ausgenutzt hat, davon nur einige kleine Beispiele. Ich hatte bei meiner früheren Ausführung gesagt, der Vorwurf des Abg. Schneider, daß in den In⸗ spektionsberichten zu viel subjektive Urtheile desjenigen Beamten ent⸗ halten wären, der die Zusammenstellung dieser Berichte gemacht hat, und daß es den Vorzug verdiene, wenn der Verfasser dieses Berichts sich mehr auf die Feststellung von Thatsachen beschränkt hätte, ich hatte diesem Monitum gegenüber darauf verwiesen, daß die sub⸗ jektiven Urtheile sich lediglich als die Einleitung, gewissermaßen als die Quintessenz dessen ergeben, was nachher in thatsächlicher Be⸗ ziehung ausgeführt und aufgeführt sei.

Ich hatte dann hingewiesen auf die Seiten 6 und 7 der Zu⸗ sammenstellung, wo das Uriheil: Die Kessel revisionsgeschãffe scheinen die Thätigkeit der Beamten in Bezug auf den Arbeiterschutz nicht allzu sehr zu beeintrãchtigenn, durch die thatsächlichen An gaben begründet werde. Daraufhin sagt nun der Herr Vorredner: diese Vertheidigung sei eine ganz unberechtigte; der Vorwurf des Herrn Abg. Dr. Schneider sei durchaus begründet, und wie von seiten des Verfassers dieses Generalberichts auch aus den Thatsachen, die den einzelnen Berichten entnommen sind, ganz falsche Schlüsse gezogen worden seien, das ergebe sich aus Seite 9, bis zu welcher wohl meine Lektüre nicht gelangt sein dürfte. Hier sage der Generalberichterstatter: von seiten der Orts- polizeibehörden fanden die Aufsichtsbeamten fast durchweg Entgegen⸗ kommen und Unterstützung“, und nachher stehe dort zu lesen: die Thätigkeit der Ortspolizeibehörde sei im allgemeinen noch eine un⸗ genügende. Daraus deduziert der Herr Vorredner: mit dem günstigen Urtheil, das der Verfasser des Generalberichts über die Polizeibehõrde gefällt hat, muß es doch nicht viel auf sich haben, denn aus dem folgenden Satz ergiebt sich ja gerade, daß über diese Polizeibehörden geklagt wird. Aber wenn der Herr Vorredner die Güte haben will, noch einmal die Seite 9 anzusehen, was findet er dann? Er findet dann, daß zuerst von dem Entgegenkommen der Ortspolizeibehörden gegenüber den Fabrikaufsichtsbeamten die Rede ist, und daß in dem weiten Satz die Rede ift von der selbftãndigen Aufsichtsthãtigkeit der Ortspolizeibehörden. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge, und die Argumentation des Herrn Vorredners widerlegt mich daher in keiner Weise.

Um noch einen weiteren Beweis für das aufmerksame und frucht⸗ bare Studium der Inspektorenberichte durch den Herrn Vorredner zu erbringen, will ich Folgendes erwähnen: Er hat gemeint, ein sehr wesentlicher Theil des Berichts des Fabrikaufsichtsbeamten aus Frank⸗ furt a. O. sei nicht in den Generalbericht übergegangen, nämlich derjenige Theil, der sich auf die Revisionen von Ziegeleien bezieht. Wenn der Herr Vorredner aber die Güte haben will, seine Blicke auf Seite 249 zu wenden, so findet er hier gerade das, was er vermißt hat, und ausdrücklich unter Bezugnahme auf den Bericht

nung der Aufsicht auf die Hausinduftrie wird allerdings die Zahl der

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aus Frankfurt a. O.

heblich vermehrt werden müssen. Auch wie viele revisiong⸗= es würde sich dann zeigen, daß ef n weh mel en n

rde n da s h briken mit zahlreichen Arbeitern revidiert werden; 3 23 in welchen die meisten y

uch Arbeiter zur In⸗ t ein⸗ chtung

Staats⸗Minister Dr. von

Ob der Reichstag der Aufforderung des Herrn Verredners folgen die Fabrikinspektion zur Reichssache machen wird, habe ich ab⸗ zuwarten und kann dem Herrn Vorredner nur anheimgeben, dahin gehende Antrãge im Reichstage einzubringen. Sollte der Reichstag so werden diese Anträge an den Bundesrath gehen und dort einer sorgfältigen Erwägung unterjogen daß der Reichstag das Bedũrfniß

vorgegangen werden können ohne eine ganze Reihe von sonstigen Aenderungen in dem Verhältniß der daß die Zeit dazu einen Versuch zu machen. Vor— das gegenwärtig geltende Gesetz zur gegenwärtig geltende Gesetz aber eine Reichssache, und ich bin des— diejenigen Beschwerden, welche bezüglich der Handhabung der Fabrikaufsicht vorzubringen sind, zunächst an die Damit nehme ich keinem der Herren hier im Reichstage seine Klagen vor⸗ nur soll er nicht von der Reichs verwaltung verlangen, daß sie sofort auf diese Klagen hin in Thätigkeit tritt und den die an der Hand der vielleicht materiell gar keine

die Darstellung des Herrn Vorredners über den Zustand der Fabrikaufsicht, wie er sich aus dem vorliegenden Bericht ihm diesen Vorwurf nicht ersparen Er hat mit vielem Bemühen alles das zu⸗ sammengetragen, was noch einen Schatten wirft auf das Verhältniß auf das Verhältniß der

sogar

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Ich könnte diese Blumenlese zu lang zu werden,

nigt Bemerkungen dez er hat darũber ge⸗

als eine einheitlich ellt. Daß natũrlich der Geschaftsfũbrung das liegt auf der seine Eigenthümlichkeiten auch und da die Individuen nicht so kann auch ihre Geschãftt. en werden. gegenüber den Fabrikanten den

genommen wären, daß sie namentlich eingenommen wãren gegen die Einrichtung der Arbeiterausschũsse. Auch dieser Vorwurf ist in der Allgemeinheit nicht richtig. Arbeiterausschüsse sind in sehr vielen Fabrikations st'tten errichtet und erfreuen sich da auch der vollen Anerkennung der Unternehmer.

Nun hat der Herr Vorredner von dem Koalitionsrecht der Ar= beiter gesprochen und hat gemeint, man sei sehr geneigt, es den Arbeitern zu verkümmern, während man die Bildung von Syndikaten, von Trusts, bei den Unternehmern für ganz natũrlich halte. Mir ist keine Regierungsmaßregel bekannt, aus der der Herr Vor⸗ redner einen Vorwurf dahin ableiten könnte, daß den Arbeitern das Koalitions recht verkümmert würde. Insbesondere hat gerade der Verlauf des neuesten Hamburger Strikes den Beweis geliefert, daß von seiten der Behörden dem Zusammenwirken der Arbeiter auf dem Gebiete ihrer Interessen nach keiner Richtung ein Zwang auf⸗ erlegt ist. (Zurufe bei den Soꝛialdemokraten. ) Das werden auch die Herren Sozialdemokraten nicht leugnen können. Wiederholte Zurufe bei den Soꝛialdemokraten) Ich verstehe die Zwischen rufe nicht, würde aber sebr gern darauf antworten, wenn sie mir in arti- kulierter Weise gemacht wären.

Nun hat der Herr Vorredner noch davon gesprochen, daß es nützlich sein werde, die Hausinduftrie in die Gewerbeaufsicht hinein zu beziehen. Nun, in der Beziehung sind die Dinge berelts im Gange. Sie wissen, daß wir uns im vorigen Jahre über die Zustände in der Kon⸗ fektionsindustrie unterhalten haben. Die Kommission für Arbeiter- statistik ist mit dieser Materie befaßt. Sie hat inzwischen bereits ihre Verhandlungen abgeschlossen und wird jetzt in nächster Zeit den Bericht erstatten; und es wird dann Veranlassung genommen werden auf dem Gebiete der Hausindustrie diejenigen Mittel zu treffen, die sich im Interesse des Arbeiterschutzes als nothwendig herausftellen.

Wenn schließlich der Herr Vorredner gemeint hat, daß jeßt die Parole ausgegeben sei: auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes mit Volldampf zurück!“, so ist er auch hierfür den Beweis schuldig ge⸗ blieben. Im Gegentheil, ich nehme für die Regierungen in Anspruch, daß sie in lovaler und einsichtiger Weise den Arbeiterschutz, den das Gesetz vorgesehen hat, auch zur Durchführung zu bringen bestrebt sind. (Bravo

gr würde hemmen. Gerade der Vorwär same Reviston ausgesprochen, weil Mitglieder der Berufsgenossenschafte visionen benachrichtigen könnten. Zweck der Unfallverhütung ist not sicht seitens der Berufs kennen werden. Die A

ichtigung zum eiter die Auf⸗ sgebend aner⸗

welche die etze zu verstehen, en gemacht würden. eder aufheben und di mmun

9 . ab der Sonntagsruhe in der M

betrieben der Nahrung mungen sei die Sonnta

ung son⸗

Staatssekretär des Boetticher:

Soweit der Herr Vorredner seine Beschwerden gegen das Reichsamt des Innern gerichtet hat, sind sie durchweg unberechtigt. Denn diese Verordnungen rühren nicht vom Reichsamt des Innern ber, und noch weniger hat das Reichsamt des Innern mit ihrer Handhabung etwas zu thun.

Königlich sächsischer Geheimer Regierungsrath Dr. Fischer wendet sich gegen eine von dem Abg. Fischer im Laufe feiner Rede gemachte Bemerkung gegen den fich fhen Minister von Metzsch. Die kritisiert= Aeußerung, die der Minister im sächsischen Landtage gemacht babe, sei einseitig reproduziert worden. Ser Minifter habe bei Ver⸗ bandlung einer Beschwerde über die Handhabun des ere een. auseinandergesetzt, daß hierbei Verhältnisse in Frage kämen, we che durch zwingende, streng gesetzliche Vorschriften bestimmt würden, und außerdem solche Verhãältnisse, welche die Ents erg, der Behörden in ein gewisses diskretionäres Ermessen stellten. sei selbstver⸗ ständlich, daß es bei Anwendung dieser Bestimmungen von Einfluß sein könne, welche Personen den Vereinen angehören, oder wie die Zusammensetzung des Vereins sei, der bon den Entschließungen ge⸗ troffen werde. .

Abg. Möller⸗Waldenburg (Soz ) bespricht eingehend die Berichte der Aufsichtsbeamten über die Verhältniffe der Bergarbeiter und über die Ausführung des Unfall. und Invaliden ⸗Versicherungt⸗ gesetzes für dieselben. Redner macht im Verlaufe seiner Ausführungen der preußischen Bergverwaltung beleidigende Vorwürfe, die der Präsident Freiherr von Bu of als solche rügt und als des Reichstags unwürdig bezeichnet.

Darauf wird um 6i/ Uhr die weitere Berathung bis Mittwoch 1 Uhr vertagt.

Innern, Staats-Minister Dr. von

Organisationen der Arbeiter ein

Preußszischer Landtag.

Haus der Abgeordneten.

16. Sitzung vom 12. Januar 1897. Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet

J zweite Berathung des Lehrerbesoldun gsgesetzes

i t ö. wird e or e, Bestimmungen über die Anrechnung der Dienst⸗ eit an Privatschulen, in denen nach dem Lehrplane einer offentlichen Volksschule unterrichtet wird.

Abg. Dr. Opfergelt (Zentr. ) bemängelt die Bestimmung, daß die Lekrer, welche erst nach dem Inkrafttreten diefes Gefetzes aus einer Privatschule in den öffentlichen Schuldienst übertreten, die Alters⸗ zulagetafsen⸗ Beiträge nachzahlen sollen, um eine Anrechnung ihrer Dienftzeit an der Privatschule zu erreichen. Diese Best mmung der Vorlage habe die Kommission damit zu rechtfertigen sich bemũht, daß dann die Privatschulen gute Lehrer behielten, was besonders für die

rivatschulen für konfessionelle Minderheiten von Bedeutung sei. * Kommission habe deshalb auch die Bestimmungen des 5 fl für die Gewährung des Ruhegehalts maßgebend sein 32

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Wir begegnen uns mit dem Herrn Abg. Dr. Opfergelt und auch mit den Mitgliedern der Kommission voll— ständig in dem Wunsch, den Lehrern, die an Privatanstalten dem Staat helfen, die staatlichen Kulturaufgaben zu lösen, soweit wie möglich entgegen zu kommen. Wir haben das größte Interesse daran, daß den Lehrern, die in schwerem Dienst an Anstalten, die auf der chriftlichen Liebesthätigkeit beruhen oder an Privatschulen für kon⸗ fessionelle Minderheiten beschäftigt sind, soweit entgegengekommen werde, als es nur immer möglich ist. Wir bedauern aber, daß wir uns nicht haben überzeugen können, daß der Antrag des Herrn Dr. Opfergelt, wie er jetzt in dem Kommissionsvorschlag zu § 11 Ausdruck gefunden hat, wirklich zum Ziel führen würde; wir fürchten im Gegentheil, daß dadurch die an Privatanstalten beschäftigten Lehrer sebt geschädigt werden, weil allmählich die Praxis von selber dahin sibren wird, die Uebernahme solcher Lehrer in den öffentlichen Schul⸗ dienft soviel als möglich auszuschließen um der Schwierigkeit willen, die dieser 5 11 der Kommissionsbeschlüfse machen wird. Ich will nur auf das eine hinweisen, daß erstens Leistung und Gegenleistung hier in keinem richtigen Verhältniß stehen. Darüber könnte man dem wird auch der Herr Abg. Opfergelt gern zustimmen allenfalls noch rechten, man könnte sehr gern den Privatlehrern einen kleinen Vortheil gönnen und Billigkeit statt der Gerechtigkeit. Damit sind wir vollkommen einverstanden und durch unseren Vorschlag, ibnen 7 Jahre anzurechnen, haben wir bewiesen, daß wir ihnen thunlichst entgegenkommen wollen, soweit sich das auf rechnungsmãßiger Grundlage machen läßt. Wir haben auch nichts dagegen, daß man diese 7 Jahre im Interesse der Billigkeit auf 10 Jahre erhöht. Da wird die Sache ganz glatt verlaufen; aber so, wie es hier die Kommission beschlossen hat, wird sie nicht glatt verlaufen. Wir haben diese Gründe in der Kommission sehr ausführlich entwickelt; namentlich auf Seite 28 des Berichts hat der Herr Berichterstatter in durchaus einleuchtender Weise die Deduktionen wiedergegeben, die wir in dieser Beziehung gemacht haben. Ich will nur noch eins hervorheben: Der Schlutzsatz, den der Herr Abg. Dr. Opfergelt hinzugefügt hat, wonach die Berechnung der im Privatschuldienste zugebrachten Dienstzeit auch für den Anspruch auf Ruhegehalt, nämlich auf den Ruhegehalt für Alterszulagen und für die Berechnung eines entsprechenden Theils des Rubegehalts maßgebend ist oder sein soll, wird zu den allergrößten Sonderbarkeiten fübren. Dadurch kann es vorkommen, daß ein Lehrer, der 30 Jahre an einer Priratschule thätig gewesen ist, überhaupt nach unserem Pensionsgesetz keinen staatlichen Anspruch hat auf Pension von seinem Grundgehalt, wohl aber würde er von dem Moment der Uebernahme an Anspruch auf Pension von seinen Alterszulagen haben. Zu welchen horriblen Resultaten wird es führen, wenn der Mann von dem Grundgehalte nicht pensioniert wird, und von den 900 Alterszulagen eine kleine Pension bekommt! Diese Zustände können unmöglich im Interesse der Privatlehrer liegen. Ich mõchte

Ihnen anheimgeben: ändern Sie die 7 Jahre der Regierungs⸗ dorlage in 10 Jahre; damit werden die praktischen Fälle, die vorkommen, alle gedeckt werden. Ist Ihnen das zu wenig, dann bitte ich wenigstens bis zur dritten Lesung die Sache noch einmal in eingehende Erwägung zu nehmen. Wir sind bereit auszuhelfen; wir haben ja genau denselben Wunsch, den der Herr Abg. Opfergelt hat, den Privatlehrern soweit als irgend möglich entgegenzukommen. Ich glaube aber doch meine Ueberzeugung dahin aussprechen zu müssen, daß die Frage auf diese Weise nicht gelöst werden kann. Das ist unmöglich! Sie werden sehen, daß es dahin kommt, daß die Privatlehrer darunter leiden, daß Schulverwaltung und Gemeinde sich dagegen wehren werden, Privatlehrer ũberhauyt ju übernehmen. Ich rathe deshalb, daß man sich mit den Grund— sätzen, wie sie die Vorlage vorgeschlagen hat, unter Erhöhung meinet— wegen auf 10 Jahre begnügt. Damit wird man den Privatlehrern einen wirksamen, kräftigen und praktischen Vortheil geben.

UI wird in der Kommissionsfassung angenommen.

ö S 15 (Unterhaltung der Dienstwohnung) beantragt

Abg. Kahlcke (ul.) folgenden Zusatz: Auf Antrag der Vertreter des Schulverbandes und der Lehrer oder eines derfelben kann die Schulaufsichts behörde kleinere, befonders zu bezeichnende Reparaturen m 6 h, de fene den örtlichen Verhältnissen ent⸗ . Kren rre (kons.) hält den Vorschlag des Abg. Kahlcke nicht für prakftisch. .

Unter Ablehnung des Antrages Kahlcke wird S 15 unver⸗ andert angenommen. * ;

8 20 regelt die Anrechnung anderweitiger Bezüge auf das rande chf Abg. von Tzsch o ppe (fr. kons) beantragt, daß der Erirag der Landnutzung mit dem ein- big dreifachen Grundsteuer⸗Reinertra anzurechnen ist und Abweichungen nur aus besonderen Gründen zulässig sind. (Die Vorlage be— stimmt nur: Der Ertrag der Landnutzung ist anzurechnen.

6 bestimmt die Vorlage, daß das Brennmaterial mit der Beschränkung angerechnet wird, daß das verbleibende Grundgehalt nicht unter gi „t, bei Lehrerinnen nicht unter S0 M jährlich beträgt. Abg. Rickert beantragt, das Brenn⸗ material nach seinem wirklichen Werth, jedoch höchstens mit einem Dns el des Grundgehalts oder der nach 8 3 ge—⸗ währten Besoldung anzurechnen.

Abg. von Tzschoppe empfiehlt seinen Antrag. Es sei noth⸗ wendig, bei der Anrechnung des Ertrages der Landnu ung einen ganz bestimmten Maßstab festzulegen. Wo der Grundsteuer.; einertrag einen 6 Mahßstab nicht gewähre, lasse fein Antrag ja Ausnahmen zu.

bg. Winkler (kons.) wendet sich gegen diesen Antrag. Die Fassung der en, m. gewähre den Lehrern größere Vortheile.

Dr. von Hevdebrand und der Lasg (kons.): Der An—⸗ tr n bat für uns manches Sympathische, fübrt aber . Konsequenzen zu 4 Schwierigkeiten bei der Bemesfung der Grundgehälter. Gg sst weit vraktischer und nützlicher für die Lehrer, wenn das Brennmaterial fe angerechnet wird, daß das verbleibende Grundgehalt auch in besonders billigen Orten nicht unter S840 M für die Lehrer und nicht unter 656 für die Lehrerinnen

betragen ö fen Haugmann (nl) kann nicht anerkennen, daß der Antrag

Tischophe die Frage in richtige, Were jsft; die Kommission habe

vergeblich nach einem besseren Wege gefucht, sei aber schließlich bei

, geblieben. er Antrag werde die Lehrer en.

3 von Tzschoappe bestreitet das letztere und ift auch durch die Aar hn nge, der konserpativen Redner nicht dabon überzeugt worden, daß sein Antrag verfehlt sei.

Abg. Ricke rt spricht gegen den Antrag Tischoppe und empfiehlt seinen Antrag, der mit dem Beschluß der e, Kommission übereinstimme. Eine feste Grenze und nicht die Entscheidung der Ver⸗ waltungsbehörde sei für beide Theile das Beste.

Geheimer Ober · Finanz · Rath Dr. Ger mar führt aus, daß nach ge⸗ nauer Berechnung der Antrag Rickert die Lehrer schädigen könne. .

Abg. Han sen (fr. kons) macht darauf aufmerksam, daß in Schleswig-Holstein der Werth des Feuerunggmaterials ein sehr ver⸗ schiedener fei; sonst völlig gleichgeftellte Lehrer würden dadurch zu einem ganz verschiedenen Ginkommen kommen.

Geheimer , ,, . Dr. Germ ar empfiehlt gerade mit Rücksicht auf solche Verschledenbeiten die Re ierungsvorlage. .

Unter Ablehnung der Anträge 3 und Rickert wird

2 unverändert angenommen.

Bei 8 22 warnt

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) vor der Annahme der Kom⸗ missionsfassung, daß bei Versetzungen im Interesse des Dienstes aus der Staatskasse eine Vergütung für Umzugskosten unter Wegfall der von den Schulunterhaltungepflichtigen zu entrichtenden Anzugs. oder e,, . gezahlt werden solle. Dieselbe Bestimmung finde

in einem der Polengesetze. Die Regierung wolle jeßt alle Lehrer mit dieser Bestimmung beglücken. Die Polengesetze müßten aber auf⸗ gehoben werden.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bos se:

Meine Herren! Die Aufhebung des Gesetzes, von der der derr Abg. Dr. von Jasdzeweki gesprochen hat, für die Provinzen Posen und Westpreußen nehmen wir nicht in Aussicht. Auf diese Forderung können wir nicht eingehen, am allerwenigsten in der Provinz Posen. Wir sind dort in der Nothwendigkeit, unter Umständen Lehrer der setzen zu müssen schon um sprachlicher Verhältnisse willen. Ich will nicht weiter auf die Sache eingehen und will namentlich eine Polen⸗ debatte vermeiden. Im übrigen will ich nur bemerken, daß Herr Dr. von Jasdzewsli gegen Windmühlenflügel kämpft. Meine Herren, wir haben an Versetzungen aus politischen Gründen bei diesem Para⸗ graphen überhaupt nicht gedacht, und bei dem ersten Absatz des Paragraphen haben wir lediglich im Auge gehabt eine Erweiterung der Befugnisse des Staats. Ministeriums, in Disziplinarsachen auch auf eine mildere Strafe zu erkennen, als auf die sofortige Entlafsung aus dem Dienst. Nun, meine Herren, die Sache geht natürlich auch so; wenn Sie keine Lust haben, diesen ersten Absatz anzunehmen, den wir lediglich im Interesse der Lehrer vorgeschlagen haben, wir werden keine Schwierigkeiten nach dieser Richtung daraus machen. Wir können ganz zufrieden sein, wenn das Gesetz überhaupt unter Dach und Fach kommt mit oder ohne diese Bestimmung. Wir haben diese Bestimmung gemacht lediglich im Interesse einer milderen diszipli⸗ narischen Behandlung der Lehrer, die zuweilen an einem Ort unmög⸗ lich geworden sind, während sie an anderen Orten noch ganz gut ihres Dienstes walten können. Wir haben es oft schmerzlich vermißt, daß wir in solchen Fällen nicht eine mildere Praxis walten lassen konnten. Wenn aber das hohe Haus irgendwie Bedenken oder Miß⸗ trauen bat, daß die Sache politisch gemißbraucht werden könnte, dann lassen Sie den ersten Absatz in Gottes Namen weg —: wir werden auch ohne ihn auskommen!

Abg. Böttin ger (nl) empfiehlt die Annahme de? Kommissions⸗ vorschlags, ebenso der Abg. Bartels (kons.), der die Ausführungen des Abg. von Jazdzewski an dieser Stelle für ganz unangebracht hält. .

Abg. Rickert: Wenn diese Bestimmung wegfällt, bleibt es bei dem bisherigen Gesetz, wonach die Lehrer schon jetzt Umzugskesten be— kommen. Ist also diese Bestimmung nicht überflüssig?

Ministerial ⸗Direltor Dr. Kügler: Für größere Entfernungen bat jetzt der Lehrer einen Theil der Umzugs kosten selbft zu tragen. Ohne diese Bestimmung würden also die Lehrer geschãdigt. .

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) erklärt sich für die Kom missions⸗ fassung, die ja nicht der Regierung ein neues Versetzungsrecht in Bezug auf die Lehrer gebe, sondern nur die finanziellen Konsequenzen bei Versetzungen zweckentsprechend regele. Das Versetzungsrecht der Re⸗ gierung ke llel ja leider, könne aber nicht hier., sondern nur in einem Volksschulgesetz beseitigt werden. Diese Debatte zeige aber wieder, wie mißlich es sei, einen Theil des Schulwefens partiell u regeln. . bg. Rickert setzt voraus, daß neues Recht durch diese Be— stimmung nicht geschaffen werde. ö

§ 22 wird unverändert gegen die Stimmen der Polen angenommen. . .

s8 * regelt die Leistungen des Staats und bestimmt unter anderem, daß denjenigen Gemeinden, denen durch dieses Gesetz geringere 3h u ge, aus der Staatskasse zu leisten sind, als ihnen nach den Gesetzen von 1888 und 1889 . würden, der Ausfall durch Gewährung eines dauernden Zu⸗ . aus der Staatskasse insoweit ersetzt wird, wie dieser

usfall den Betrag von 2 Proz. der Gemeindebesteuerung der Einkommen von mehr als 900 M übersteigt.

Die Abgg. Groth, Hausmann, Noelle (nl) und Gen. beantragen, daß den Gemeinden der Ausfall ganz ersetzt wird.

Abg. Noelle erkennt an, daß die jrbige Vorlage den Gemeinden etwas mehr entgegenkomme als die vorjãhrige. Viele Gemeinden des Westens seien aler schon so belastet, daß sie die 20; nicht entbehren könnten. Die Vorlage sehe allerdings einen Dispositionsfonds vor, die Gemeinden verlangten aber nicht Gnade, sendern ihr Recht. Die Gemeinden hätten auf Grund der Gesetze von 1888 und 1889 große Aufwendungen für Schulen und Lehrer gemacht, jetzt solle nun die Gegenleistung des Staats zum theil in . kommen, die Städte sollten also gewissermaßen für ibre kulturellen Leistungen bestraft werden. Das müsse sehr entmuthigend wirken. Auch sei es falsch, einen Gegensatz zwischen großen und kleinen Städten und dem platten Lande zu schaffen; es beständen schon Gegensãtze genug. Durch die Annahme seines Antrags würde es den 3 im Herrenhause erleichtert, für das Gesetz zu stimmen. Dle Finanzlage des Staats jeige eine finanzielle Hochfluth, deshalb könne unser Antrag an=

ommen werden.

8 5 Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Der Antrag ist nicht so gerecht, wie die Kommissionsvorlage. Ist nicht der Standpunkt der berechtigte, 3 der 4 mehr be⸗ kommt, als der Reiche? Der einmal bestehende Gegensatz jwischen Stadt und Land wird bestehen bleiben, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Uns ist es auch nicht leicht geworden, dem zuzu⸗ stimmen, was die Regierung jetzt abweichend von der vorjährigen Vor⸗

lage zu Gunsten der Städte vorschlägt; die Gesetze von 1888 und ö . keine Rücksicht auf die Bed ftig t der Gemeinden,

ondern wendeten allen Zuschäüsse zu, und das haben wir immer an . Gesetzen . babt. Eine koloffale Grschwerung für die Stãdte ist der e n fe n rf, nicht. Die Landgemeinden müfsen bis ju 75 o ibrer Steuerkraft für die Schulen aufwenden, ehe der Staat mit einem Zuschuß eintritt, bier sollen die Städte nur bis zu 29, die Lasten selbst tragen. Von einer unzulãssigen Belaftung ist hier also nicht die Rede. Ich denke größer von den Vertretern der Städte im enhause. als e. ich annehme, sie würden wieder das Gesetz ablehnen. Die Vorlage ist doch kein Grund für die Städte, in ihrem Bestreben für das Schulwesen nach · julaffen, denn was sie dafür thun, kommt doch ibren Kindern, ihnen selbst und ibren kulturellen Interessen zu gute. Die Sache iff bis zur Ermüdung erörtert, ich bitte Sie dringend, den Antrag abzulehnen.

Abg. Seyffardt (nl): Wir müssen uns bis zum äußersten bestreben, diefe Schadigung der Städte fernzuhalten; in allen Punkten sind wir den Ober⸗Bürgermeistern im . nicht gefolgt, . B. nicht in der Frage der Alterszulagekaffen. In dieser Frage der Staatszuschüsse bin ich aber derselben Ansicht, wie mein Freund Noelle. von Woyna habe auch in der ersten Lesung gesagt, daß es konservativer Gesinnung entspreche, an wohlerworbenen Rechten nicht zu rütteln. Die Majoritäten können sich ändern, und dann könnten die Konsequenzen des jetzigen Verfahrens der Majoritãt hier Anderen sehr . werden. In manchen Landgemeinden sind die Schulbedürfnifse durch die Staakszuschüffe ganz gedeckt worden. Ich bitte Sie noch in leßter Stunde, unfern Antrag? aus Gerechtig= keit und Billigkeit anzunehmen. H

; ; s ): Der Antrag entspricht ni urch⸗ aus ö. gen . 26 3 66 . für die Städte, welche jetzt benachtheiligt werden, nicht für solche, die noch in Jukunft benachtheiligt würden. Die Zuschüffe auf Grund der Gesetze von 1888 und ISs9 sind nie als ein nęli me tangere, fondern nur als propisorisch betrachtet worden. Einen Rechtsanspruch haben die Städte also nicht, der größte Theil meiner Freunde ftimmt für die Kommissionsfaffung.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Das hohe Haus hat bei der Berathung der ersten Vorlage den Antrag Sattler abgelehnt. Die Staatsregierung stand nun vor der Frage: ob sie bei der zweiten Vorlage diesen Antrag aufnehmen sollte, um die Wünsche der Städte zu befriedigen? Hätte die Staatsregierung das gethan, so würde sie einen von der⸗ selben Mebrheit dieses hohen Hauses abgelehnten Antrag in das Gesetz aufgenommen haben; sie würde Gefahr gelaufen sein, dadurch das Gesetz zu gefährden, ohne doch die Vertreter der großen Staͤdte nach ihrer in der Zwischen⸗ zeit eingenommenen Haltung nicht befriedigen zu vermögen. Es hat sich gejeigt, daß die Vertreter der großen Städte ganz andere Ein⸗ wendungen gegen dieses Gesetz machen, als die hier in Rede stehende finanzielle Frage, daß also keineswegs die Hoffnung vorhanden ist, daß sie für das Gesetz sich erklären würden, selbst wenn der Antrag Sattler so, wie er damals gestellt war, aufgenommen wäre. Da wäre es doch eine verkehrte Behandlung von Majoritätsbeschlüssen gewesen, anders wie gescheben zu verfahren.

Meine Herren, die Staatsregierung hat bei Prüfung der Be⸗ schlässe des Hauses aus der vorigen Session gefunden, daß es sehr schwierig sein würde, den Fonds von 1 500 000 , den wir vertheilen sollten unter die Städte, und zwar dauernd, in einer gerechten, den Ver— hältnissen vollkommen entsprechenden Weise zu verthellen. Es war doch auch die Vorschrift in dem Gesetz für die Staatsregierung enthalten, diesen Fonds zur Entlastung der durch Schullasten überlafteten Gemeinden nach Maßgabe ihrer Leistungsfäbigkeit zu vertheilen und nach Maß⸗ gabe der Höhe ihres Bedürfnisses. Wir fanden das, wie gesagt, außer ordentlich schwierig, als wir uns näher mit der Art der Ausführung beschäftigten, und kamen in dem Wunsche, den Städten doch mit Rücksicht auf den bestehenden Zustand weiter entgegenzukommen, zu dem Vorschlag, welcher Ihnen jetzt gemacht ist.

Meine Herren, es kann nicht behauptet werden, daß Städte von dieser Größe, von dieser Leistungsfähigkeit, um die es sich hier handelt, finanziell wesentlich bedrückt würden, wenn sie genöthigt werden durch eine gesetzliche Bestimmung, 20 mehr am Einkommen steuerzuschlage zu erheben unter Nichtberücksichtigung aller derjenigen Steuerpflichtigen, die unter 900 Einkommen haben. Ich acceptiere es gern, wenn der erste der Herren Redner, der den hier vorliegenden Antrag begründete, ausdrücklich anerkannte, eine finanzielle Frage von großer Bedeutung sei es nicht, um welche es sich hier handelt, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.

Meine Herren, wenn Sie die Anlage 1 durchsehen, wo ja an⸗ geführt ist, welche Mehrbelastung die einzelnen Städte trifft, so werden Sie vollends sich überzeugen, daß von einem übermäßigen Druck auf Seiten der Städte nicht gesprochen werden kann. Wesentlich in Be⸗ tracht kommt nur Berlin, und für Berlin sind die Beträge, um die es sich hier handelt, auch nicht von der Höhe, daß das irgendwie fühlbar wäre für die Bewohner der Stadt.

Eine finanzielle Frage also sagen die Herren selbst von Erheblichkeit ist es nicht, aber es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Ich glaube, die Herren von Heydebrand und Dr. Porsch haben darauf doch schlagend erwidert. Die Vertheilung der staatlichen Zuwendungen für Erleichterung der Schullasten in den Gesetzen von 1888 und 1889 war, wie ich früher ausführlich dargelegt habe, überhaupt gar keine nach Maßgabe der Verfassung eingeführte Erleichterung der Schul⸗ lasten, sondern eine Erleichterung der Kommunen überhaupt in der Form der Zuwendungen nach rein mathematischen Grundsaͤtzen nach der Zahl der Schulstellen; sonst wären diese Gesetze mit der Verfassung auch kaum in Einklang zu bringen. Ez ist in der Zwischenzeit nun eine andere und viel durchgreifendere und bedeutsamere Art der Erleichterung der Kom munen, um die sogenannte Kommunalnoth zu beseitigen, durchgeführt worden, nämlich die Steuerreform, und es ist unwiderlegt geblieben, kann auch garnicht widerlegt werden, daß gerade die großen Städte infolge dieser Steuerreform vorzugsweise, wenn ich den Durchschnitt nehme, erleichtert worden sind. (Sehr richtig! rechts. Zurufe links.) Darüber ist nicht der geringste Zweifel; gegen klare Zahlen kann man nicht ankämpfen.

Nun lag es doch nahe, wenn wir es mit den Gesetzen von 1888 und 1889 zu thun haben, welche von vornherein die damalige Ver⸗ theilung an die Gemeinden als eine provisorische bezeichnen und nicht als Definitivum charakterisieren, wie Herr Dr. Porsch ganz richtig aus⸗ geführt hat, daß wir, nachdem wir so erhebliche neue Staatsmittel, die sich jetzt auf 190 Millionen stellen, verwendet für die Unterstützung der Ge⸗ meinden bei Tragung der Schullasten; nachdem wir in der Zwischenzeit die Steuerreform durchgeführt haben, daß wir da in Erwägung zogen: ist es denn nun richtig, die unter ganz anderen Umftänden stattgehabte Vertheilung staatlicher Zuwendungen der Jahre 88 und 89 unver⸗ ändert bestehen zu lassen? Das lag doch so auf der Hand, da kann

doch unmoglich von einer feindseligen Stellung der Staatsregierung