1897 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

bilannteren, nicht bedenkend, daß man die Anleihe schon im Vorjahre kontrahiert batte. .

Meine Herren, Sie haben nun die Güte gehabt, den Betriebs fonds der Staatsverwaltung um 100 Millionen zu verftärken, ein Antrag, der damals auch vielseitig bekämpft und garnicht für nõthig gehalten wurde. Dieser Betriebsfonds von 100 Millionen jusammen

mit dem damals schon vorhandenen Betriebsfonds von 33 Millionen bewirkt nun, daß diese Art geschilderter Finanigebabrung nicht mehr mõglich ist. Wenn wir auch einmal in einem einzelnen Jahre ein Defizit vor uns haben, so sagen wir uns: es ist doch nur noch etatsmãßig, es kann sehr wohl sein, daß es in der Rechnung nicht figurieren wird. Wir werden also zur Zeit überhaupt noch gar keine Anleihe aufnehmen, und, wenn im Laufe des Jahres Vorschüsse zu machen sind beim Mangel an den nöthigen Cinnahmen gegenüber den zu leistenden Aus⸗ gaben, so reicht der Betriebsfonds von 100 Millionen vorläufig aus, man kann warten, bis man am Schlusse des Jahres sehe, ob man überhaupt eine Anleihe braucht. Wenn das Jahr 1894/95 noch mit Defizit endet, aber im Jahre 1895/96 schon große Ueberschüsse ent⸗ stehen, so kann ich aus diesen Ueberschüssen auch das Defizit des Vor- jahres begleichen, ohne eine wirkliche Anleihe zu machen. Ich komme sogar vielfach in die Lage, diese Ueberschüsse dann zeitweilig zweckmäßig rentabel zu machen, wie das in diesem Jahre geschehen ift worüber sich die Freisinnige Zeitung‘ mit Unrecht wundert. (Heiterkeit rechts Meine Herren, Sie sehen also, daß dies auch eine sehr nützliche Maßregel gewesen ist, unser ganzes Finanzwesen zu konso⸗ lidieren. Daß der Staat eine Eisenbahn betrieb mit einer Schuldenlast von 6 Milliarden und dafür gar keinen Betriebsfonds hatte so wird man sich wundern, wie das möglich gewesen ist, wenn man sich nicht vergegenwärtigt, daß es dadurch möglich geworden ist, daß die An—= leihen, die auf Kredite für bestimmte Zwecke bewilligt wurden, immer vorzeitig realisiert wurden, was nach meiner Meinung, streng ge— nommen, vielleicht nicht zulässig war; aber man konnte nicht anders, man hatte Mittel nöthig, ein Betriebsfonds war nicht da, man mußte diese Anleihen realisieren; sie dienten so als Betriebsfonds.

Meine Herren, ich habe Ihnen kurz die Geschichte unserer Rechnungergebnisse seit dem Jahre 1880 / 81 vorgetragen. Ich möchte aber noch hinzufügen, daß neben diesen zur Deckung von Fehlbeträgen in der Rechnung nöthigen Anleihen noch immer herliefen Anleihen, nicht bloß für neue Eisenbahnlinien, sondern fur Deckung von Ausgaben, die aus den Betriebseinnahmen der Eisenbahnen hätten geleiftet werden sollen. Ich brauche das nicht näher auszuführen. Anleihen für solche Zwecke sind jetzt auch weggefallen. Wir leisten jetzt das, was wir leisten müssen in Bezug auf die Eisenbahnen; was irgend zu den laufenden Ausgaben des Betriebes gerechnet werden kann, wird auch aus den laufenden Einnahmen des Betriebes gedeckt. Auch in dieser Be— ziehung ist unser Finanzwesen jetzt allerdings mehr konsolidiert als früher. Wenn ich daneben annehme, daß wir wirklich dauernde auch in schlechten Zeiten zu erwartende Ersparungen in den Betriebs⸗ verwaltungen gemacht haben, so kann ich nur meine Ansicht wiederholen, daß wir solche gewaltigen Rückschläge, wie wir sie erlebt haben, in Zukunft wohl kaum noch zu befürchten haben. Aber sehr bedeutende Rückschläge werden immer noch möglich bleiben.

Meine Herren, man hat mir vorgeworfen, ich hätte namentlich den laufenden Etat zu niedrig etatisiert. Ich habe schon hervor gehoben, daß dieser Vorwurf durchaus unbegründet ist, daß er jeden⸗ falls nicht meine Adresse, sondern höchstens die der Reffort⸗Minister treffen würde. Aber ich will ein Beispiel herausgreifen, wie das in früheren Zeiten gewesen ist, wo man sich darüber garnicht gewundert hat. Im Jahre 1887488, wo doch Herr Abg. Richter auch schon mitwirkte, wurde ein Defizit von 40 Millionen etatisiert, und der Ueberschuß betrug 79 Millionen. (Zuruf des Abg. Richter: Die Branntweinsteuer) Die Branntweinsteuer war im Jahre 1887/88 noch nicht eingeführt. (Zuruf des Abg. Richter: Jawohl!) Nein, aus dem Reich kamen wenigstens noch keine wesent— lichen Einnahmen.

Meine Herren, ich sage so: In unseren Finanzen sind mit Rück— sicht auf den Besitz der Betriebsverwaltungen, die ja eine ganz über— wiegende Bedeutung im preußischen Staat haben, starke Rückschläge von einem Jahre zum andern nicht bloß, sondern von einer Periode von Jahren zu einer anderen Periode faft unvermeidlich. Diese Rückschläge drängen naturgemäß zu einer Stockung in allen neuen Unternehmungen, zu einer Verzögerung und Hinausschiebung bereits unternommener Unternehmungen, somit zu einer stark veränderten Lage bei der In— dustrie, machen Störungen im ganzen wirthschaftlichen Leben, und diese Umstände vergrößern den Uebelstand unserer sozialen Verhält« nisse überhaupt, nämlich den Uebelstand der periodischen Ueberproduk⸗ tion, der Baissezeiten und der darauf folgenden Ueberarbeitung, der Haussezeiten. Der Staat muß wie jeder vernünftige Mann mitwirken, diesen Uebelstand, soweit möglich, zu bekämpfen, und wir, namentlich der Herr Minister Thielen, haben das, soweit wir das bei den heutigen etatsmäßigen Zuständen konnten, bereits in ausgiebigster Weise gethan; es ift uns das auch gut angerechnet worden gerade von den gewerblichen Kreisen. Dieser Ausgleichs fonds würde nun in einem sehr bedeutenden Maße zu dem bezeichneten Zwecke mitwirken und er kann andererseits keine Uebelstände herbeiführen. Die Art und Weise, wie er verwaltet wird, sichert gegen jede andere Verwendung als zur Deckung von Mindererträgen. Wenn nun die Herren Abgg. Sattler und Freiherr von Zedlitz sagen: der Fonds steht nicht an der richtigen Stelle so verstehe ich das eigentlich nicht, denn der Ausgleichs fonds, den die Herren selbst in ihren weitergehenden Anträgen aufgenommen haben, steht ganz an derselben Stelle. Wenn derselbe bloß zur Deckung von Ausfallen in der Eisenbahnverwaltung bestimmt wäre, dann hätten Sie ja Recht; aber Sie wollen jal auch einen allgemeinen Ausgleichsfonds, und ich muß auch sagen: es hat gar keinen Zweck, einen besonderen Ausgleichsfonds für eine bestimmte Verwaltung zu schaffen; denn Geld ist Geld, und wenn es der Staatgkasse gehört, so ist es Staatsgeld. Ob das nun herstammt aus Ueberschũssen vom Reich oder von den Eisenbahnen, das macht materiell keinen Unterschied. Ich glaube also, der Fonds steht genau da, wo er stehen muß. Es wäre sogar eine Wohlthat, wenn der Fonds nicht bloß die Wirkungen der Schwankungen der Betriebsverwaltungen vermindern würde und die nachtheiligen Ginflüsse desselben, sondern auch diejenigen, die aus der Reichsfinanzgebahrung hervorgehen. Nun aber fürchten die Herren vielleicht, daß ihre Anträge, welche eine Ver⸗ wendung der Eisenbahnüberschüsse für die allgemeinen Staate zwecke auf eine beftimmte Summe beschränken wollen, darunterfleiden würden,

wenn jetzt der Ausgleichsfonds angenommen würde. Ich glaube aber, das ist nicht der Fall. Wenn wir unt wirklich entschließen in der

Tendenz, die die Herren verfolgen, das Drängen auf Vexmebrung der

Ausgaben zu verhindern dadurch, daß die Eisenbahnen nur verpflichtet werden sollen, eine beftimmte Summe jeweilig an die Staatakasse abzuführen, wenn wir uns dazu entschließen, dann können wir doch aleich den jetzigen Ausgleichsfonds für diese Zwede gebrauchen, da die Herren ja selber glauben, es sei auch in diesem Falle ein Ausgleichs-

fonds nothwendig, und der Herr Abg. Richter mit Recht sagt: die

Frage der Schuldentilgung, die Begrenzung der jeweiligen freien Dis-

position hängt mit diesem Ausgleichsfonds einigermaßen zusammen.

Das ift vollkommen zutreffend!

Ich kann also noch immer nicht recht sehen, warum die Herren Bedenken haben, gerade gegenwärtig diesen Ausgleichsfonds zu be⸗ willigen. Sie halten ibn selbst für nothwendig. Sie billigen den Zweck. Ich kann es mir nur so erklären, daß Sie glauben: wenn der Ausgleichsfonds jetzt gestrichen wird, so ist das ein starker Druck auf die Regierung, auf diese feste Eisenbahnrente einzugehen; aber selbst das kann man nicht annehmen, denn dies ist ja wirklich eine Frage nicht politischer Natur, sondern eine reine Frage der zweckmãßigen Finanzgebahrung; da braucht man doch solche Kraftmittel nicht, und die würden auch nicht wirken.

Meine Herren, ich habe diesen Ausgleichs fonds bezeichnet nicht als eine nothwendige, sondern nur als eine zweckmäßige Einrichtung; ich habe von vornherein erklärt: man kann auch so vernünftig ver⸗ walten und auch manches zur Ausgleichung des einen Jahres aufs

andere thun, wenn man die Erfahrungen hinter sich hat, die wir

hinter uns haben.

Meine Herren, dieses Wort erinnert mich daran, was ich mir vorgenommen hatte: ausdrücklich zu betonen, daß, wenn ich hier die Finanzpolitik der Vergangenbeit etwas kritisiert habe in manchen Punkten, ich damit keineswegs einen Tadel gegen die Männer aus⸗ sprechen will, die damals diese Finanzpolitik geführt haben. Sie hatten unsere Erfahrungen nicht. Seit den achtziger Jahren, wo die großen Verstaatlichungsperioden anfangen, waren wir gewissermaßen in einer finanziellen Revolution, in einer totalen Umwälzung. Diese Männer konnten die Erfahrungen noch ficht haben, auf die wir jetzt zurüdblicken können, und wahrscheinlich wären wir auch nicht klüger gewesen, wenn wir damals die Sache hätten machen sollen.

Also ein Tadel gegen die damalige Finanzführung hat nicht erhoben werden sollen; ein solcher Tadel würde nur berechtigt sein gegen uns, wenn wir uns diese Erfahrungen in keiner Weise zu Nutze machten.

Meine Herren, 'ich lasse also den Ausgleichsfonds nicht fallen. Gelingt es jetzt nicht, eine Mehrheit dafür zu finden, so kann ich das ja sehr bedauern, aber ich würde doch nicht allzu bittere Thränen daruber weinen. Ich bin überzeugt: man wird doch bei gelegener Zeit auf eine ähnliche Maßregel wieder zurückkommen. Das Zentrum hat das auch ganz richtig gefühlt; es hat zwar nicht eine dauernde Institution schaffen wollen, sondern nur vorläufig einen einmaligen Ausgleichs. fonds von 60 Millionen wahrscheinlich in der Erwartung, daß, wenn derselbe einmal aufgezehrt wäre, man in Erwägung treten könnte, den Ausgleichsfonds wieder neu zu begründen. Also insofern habe ich dort eine kleine Stütze; sie nützt mir aber nur nicht, denn zwar die Motive sind einigermaßen auf meiner Seite, aber nicht die Ab stimmung.

Meine Herren, was nun die obligatorische Schuldentilgung betrifft vielleicht das einzig Praktische, was diesmal zum Vorschein kommt —, so ist über die Sache bei der ersten Lesung soviel schon gesprochen und bei der früheren Berathung des Antrags der Budgetkommission, daß ich mich sehr kurz fassen kann. Ich will nur noch ein Wort an— knüpfen, um das Haus nicht zu sehr zu ermüden.

Der Herr Abg. Bachem sagt: wozu ist diese obligatorische Schul⸗ dentilgung nothwendig? sind Ueberschüsse vorhanden, dann tilgen wir ja von selbst; sind aber keine vorbanden, sondern Fehlbeträge, dann muß man tilgen mit neuen Schulden. Hierin liegt vollständig die ganze Frage. Wenn keine obligatorische Schuldentilgung vorhanden ist, wenn man darüber jedes Jahr ad libitum beschließen kann, so ent— steht eben die Gefahr, daß keine Ueberschüsse vorhanden sind; denn, meine Herren, man wird die Lücken, die wir ausfüllen wollen durch Schuldentilgung, durch andere Ausgaben ausfüllen und wird nicht in die Lage kommen, Schulden zu tilgen, weil man die betreffenden Mittel schen zu anderen Zwecken verwendet hat. Nun aber der Fall des Fehlbetrags. Es sieht ja allerdings sonderbar aus, daß, wenn man mit einem Fehlbetrag abschließt, nan doch Schulden tilgt; aber, meine Herren, der Fehlbetrag kommt erst in der Rechnung zur Erscheinung, während die Frage der Schulden⸗ tilgung bei der Etatsaufstellung entscheidend ist. Meine Herren, es können Jahre kommen und solche sind ja genug vorhanden gewesen —, wo man den Gtat mit einem Fehlbetrag aufstellen muß. Hinterher ergiebt sich aber in der Rechnung kein Fehlbetrag. Hat man keine obliga⸗ torische Schuldentilgung wird man leicht versucht sein, den Fehlbetrag dadurch wegjuschaffen, daß man die Schuldentilgung fallen läßt, und bat man nachher doch keinen Fehlbetrag, so hat man dennoch keine Schuldentilgung. Meine Herren, der regelmäßige Zwang zur Schulden tilgung bei der Etatsaufstellung zur Abwehr gegen eine angemessene Steigerung der Ausgaben ist so auch in Fehljahren von der aller— größten Bedeutung. Ich kann mich in dieser Beziehung nicht nur auf meine eigenen Erfahrungen berufen, namentlich auch in Bezug auf die Kommunen, sondern auch auf die Stellung, die das hohe Haus selbst eingenommen hat. Ein sehr nett geschriebener Artikel in der Köͤlnischen Volkszeitung“ kann garnicht begreifen, wie man überhaupt verfahren soll bei der obligatorischen Schuldentilgung, wenn man Anleihen machen müßte; er kalkuliert, daß das eigentlich unmöglich wäre. Ich habe den Artikel nicht ganz verstanden, obwohl er, wie gesagt, sehr knapp und hübsch geschrieben ist, aber ich verstehe nicht, wie der Schriftsteller sich so unnützes Kopf⸗ zerbrechen darüber macht. Wenn er nur etwas unseren hiesigen Be⸗ rathungen gefolgt wäre, so würde er gefunden haben, daß das, was er so sonderbar findet, schon vier Jahre so gegangen ist. Wir haben in den letzten vier Jahren Defizite gehabt, auch im Etat, und doch haben wir die Schulden weiter getilgt. Die Sache ist also gegangen, glücklicherweise so gegangen, daß mit Rücksicht auf das starke An⸗ wachsen der Ueberschüsse in den letzten Jahren wir garnicht genõthigt gewesen sind, diese bewilligten Anleihen zur Deckung des Defizits immer zu realifieren. Geht es aber wirklich nicht anders, als die zur Deckung des Fehlbetrages ausgeworfenen Anleiben ju realisieren, so können wir sie immer einfach verrechnen auf Anleihen.

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Wir brauchen nicht wirklich neue Anleihen hierzu aufmebmenz l ber Voenueh zaß s mmnsitbioe Cefter derussacte Arienker n

und neue Schulden zu machen, kann bei uns nicht platzgreifen;

die Eisenbabninteressenten im Lande sorgen schon dafür, daß Jahr neue Kredite bewilligt werden, und es laufen zu diesem

im Augenblick noch über 500 Millionen Bewilligungen. Kommission wollte man ich glaube, es war der Herr Aba. vn Strombeck nicht zugeben, daß die Verrechnung der Anleihen re auch der Schuldentilgung gleich sei. Meine Herren, stellen Sie sich den einfach vor, wie die Sache geht. Wenn man einen bestimmten Vet im Etat zur Dieposition bat zur Schuldentilgung, aber eine Anlei machen muß, macht man nicht den Umweg, erst die Schulden tilgen und dann neue Anleihen zu realisieren man nimmt das Geh das aus dem Etat zur Disposition steht, und baut damit die betreffe den Eisenbahnen. Also diese Bedenken, die man frũher, namentss⸗ 1869, wo die Verhältnisse ganz anders waren, hatte, greifen bei n nicht platz. Sie sind übrigens auch sonst nicht durchgãngig richtig

Meine Herren, sehr lange kann ich wohl nach meinem Al schwerlich mehr die preußischen Finanzen verwalten. Es wũrde abe doch eine Beruhigung sein, glaube ich, für uns alle, wenn wir mn hier einmal entschließen wollten, als einen festen bestimmten Grun. satz durchzuführen: zu allen Zeiten sollen bei einer so kolossel⸗ und wachsenden Schuldenbelaftung des preußischen Staatz de Schulden regelmäßig vermindert werden; wer Schulden tilg der verbessert sein Vermögen. (Sehr wahr! rechts) Ich glaube, sᷣ uns alle wird das eine Beruhigung für die Zukunft sein.

Einige Herren sagen: es hat ja keine Gefahr, es werden ja des immer Schulden getilgt werden, auch ohne Gesetz. Wenn aber d Herren Richter und dessen Freunde mit den Herren vom Zenttun mal die Mehrheit hätten, so würden sie doch sehr schne mit dem Schuldentilgen in ungünstigeren Jahren aufhöten Und dann, wie gesagt, könnten die Ueberschüsse immer länger ant bleiben, weil fie immer rascher verzehrt werden durch neue anderwenn Ausgaben. Ich glaube, das hohe Abgeordnetenhaus, welches sich das kann man wohl sagen zur Aufgabe gestellt hat. mitzuwitlen unser Finanzwesen in Preußen auf feste solide Grundlagen wiede zu stellen, wo es nicht der Fall war wo es der Fal war, sie zu erhalten, wird sich um das Land ein Verdienst erwerben wenn es das Prinzip, das in allen Kulturstaaten bestebt, auch jn Frankreich, auch in England ich will darauf nicht weiter eingebe einer festen gesicherten Schuldentilgung wieder zum Gesetz macht Wir sind dazu umsomehr verpflichtet, als wir für die Reichsschulde⸗ mindestens zu drei Fünfteln mithaften, und als zwar car gefangen ist, im Reiche Schulden zu tilgen, aber eine read, mäßige Schuldentilgung auf festen Prinzipien im Reiche nicht beftebt. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, man hat mir in der Presse vorgeworfen, als wem ich grundsaͤtzlich gegen eine Tilgung der Reichsschulden sei. Nichte it falscher als das; den damaligen Antrag, der, glaube ich, ven Herrn Lieber ausgegangen war, habe ich nur sowet bekämpft, als man dieses neue Prinzip in das Etat⸗ gesetz aufnahm und der Bundesrath dadurch allen konstitutionellen Traditionen zuwider in eine Zwangslage gebracht wurde, entweder de ganzen Etat zu verwerfen, oder unbedingt diesem Antrag zuzustim mer. Ferner wollte ich nicht einen Rückgriff auf in den einzelnen Staate bereits abgerechnete Jahre, und in der Beziehung hat ja eine Ver, ständigung im Reichstage stattgefunden. Davon, daß ein Theil der Mehrüberschüsse über die Ueberweisungen zur Schuldentilgung ver⸗ wandt werde, bin ich nie ein Gegner gewesen und werde es auch nich sein. (Abg. Richter: Da können wir es jetzt wieder machen) Gewiß! Ich nehme aber dabei an, daß die Herren dasselbe dann arch in Betreff der Matrikularumlage thun werden. Wir werden St einladen, Herr Abg. Richter, bezüglich der Matrikularumlaze⸗ dann ebenso zu verfahren. (Sehr gut! rechts) Ich hi ganz damit einverstanden, wenn das Reich die Mehrüberschift an sich zieht, wenn es dann auch aufhört, Matrikuln— umlagen im gleichen Betrage in Fehljahren von den Einzelstaaten verlangen. (Sehr richtig! rechts) Auf dieser Basis werden wir un wahrscheinlich leicht verständigen. Dann nähern wir uns all mäbltz der reinlichen Scheidung zwischen Reich und Einzelstaaten, wenigsten zum theil (sehr gut! rechts), und ich muß allerdings sagen daß nach den sehr einsichtigen Ausführungen des Herrn Abg. Liebe im Reichstage über die Versuche einer Scheidung der Reichs finanz⸗ von denen der Einzelstaaten ich mir wohl denken könnte, daß ma beabsichtigt, auf diese Weise, Schritt vor Schritt, zu dem erhoffte⸗ Ziele ju kommen; und da könnten wir dann ja sagen: Und in de⸗ Armen lagen sich beide. (Heiterkeit)

Meine Herren, eine Differenz besfteht noch über die Höhe der Tilgung. Ich meine doch, meine Herren, eine regelmäßige, gesichert unbedingt in allen Jahren eintretende Tilgung von o i für unsere Verbältnisse genügend, wenn ich dabei n Betracht ziehe, daß ja hoffentlich auch in Zukunft noch die Land

tage die sogenannte extraordinäre Schuldentilgung aus den ersparte⸗

Amortisationsbeträgen der Eisenbahn Prioritäten bestehen laffe⸗ werden, also dadurch doch eine allmähliche Steigerung für noch längen Jabre eintreten wird, und wenn worauf ich großes Gewicht lege ausdrücklich in diesem Gesetzentwurf ausgesprochen bleibt, daß di Ueberschüffe unbedingt zur Schuldentilgung verwandt werden, dann würde nach meiner Meinung ein Betrag von oso durchaus g= nügen, und ich habe sogar einige Bedenken, weiter U gehen, weil man eben immer die schwache Seite der Reicht finanzen als preußischer Finanz ⸗Minister vor sich baben muß, und wenn diese Politik, die Herr Dr. Bachem uns geschildert bat, dauernd im Reich Boden faßt, ja die Gefahren für die Einzelstaate⸗ noch ganz eminent wachsen. Wollen die Herren aber Is /s Tilgung in det Gesetz schreiben, so weiß ich nicht, wie die Staatsregierung sich dan stellen wird. Was mich betrifft, so glaube ich, daß wir für di nächsten Jahre wohl unbedenklich 6 Millionen mehr aufwenden können; ob das aber dauernd möglich ist, vermag ich nicht zu Über sehen, werden auch die Herren selbst nicht übersehen können.

Ich bitte daher, bei der Reglerungsvorlage auch bezüglich der Höhe zu bleiben und daneben den Ausgleichsfonds nicht zu weit ven sich zu weisen. (Bravo)

(Schluß in der Zweiten Beilage)

M 11.

(Schluß aus der Ersten Beilage.

Abg. Broem el (fis. Vag ): Dem Gesetzentwurf legt man eine. zu große Bedeutung bei. Wird dadurch die Finanzgebahrung wirklich sollder werden? In Defizitiahren wird die Schuldentilgung doch nur auf dem Papier stehen. Auch wenn Ueberschüffe da sind, wird man dem Drängen auf Vermehrung der Ausgaben im Landtage besser widerstehen können, wenn man darauf hinweisen kann: Wir haben in schlechten Jahren Schulden gemacht und müssen jetzt eine stärkere Tilgung vornehmen. Der Landtag muß darauf halten, daß fein Gtatsrecht nicht geschmälert wird. Die Absicht des Fincnz= Ministers ist ja eine richtige, aber ist diese Maßreg-l wirklich ein überall durchzuführendes Abhilfemittel für den preußischen Staat? Die Eisenbahnen sorgen nur für Ueberschüsse, leisten aber für die Allgemeinheit nicht, was sie leisten follen. Ünd diese raxis hat gerade unter dem jetzigen Fingaz Minsster ibren Höhepunkt erreicht, wenn auch der Finanz. Minister in der Kommission versicherte, daß er den Tarifreformen keinen Widerstand entgegensetze. Auf den Landes -Eisenbabnrath soll man uns nicht verweisen, er hat niemals die Initiative zu zroßen Tarifreformen ergriffen. Wenn einmal ein Vorschlag dazu ge⸗ macht wird, so finden sich im Landes ⸗Eisenbahnrath immer Interessenten dagegen. Da muß die Regierung seibst ihre Stimme für Tarif- reformen erheben, denn der Landes Eisenbahnrath zeigt sich als Interessen vertretung und erfüllt seine Aufgabe nicht. Die Landes. vertretung bat auch die Aufgabe, sich gegenüber dieser Intereffenten⸗ vertretung mit den Tariffragen zu beschäftigen. Befonders in guten Jahren muß die Landesvertretung mit aller Energie Tarifreformen verlangen. Vielleicht wäre es auch angebracht, den Landes eisenbahn⸗ rath zu reformieren, da er den an ihn gestellten Erwartunzen nicht entsprochen hat. Der Finanz . Minister soll die Finanzpolitik des Reichstages nicht so herabsetzen, die Reichstags mehrheit hat sich mit ibren Etateansätzen nicht geirrt, wie der Finanz⸗Minister in Preußen. Wir balten an unserer . fest.

Abg. von Arnim (kons): Wir stehen auf dem Boden der Kommiffionebeschlüsse und halten die obligatorische Schuldentilgung ür einen Fortschritt, für den Staat wie für die Gemeinden. Ein Theil meiner Freunde ist der Ansicht, daß es am besten wäre, den Drozentsatz für die Schuldentilgung zu nehmen, der im Eifenbahn— Garantiegesetz steht, nämlich o/ g. Wir begnügen uns aber mit der Kommissionsfassung von 4 Co. Nach meiner persönlichen Auffassung wäre es am besten, den Eisenbahnen elnen hohen Reservefonds zu geben, da sie doch eigentlich ein industrielles Unternehmen sind. Zu der Resolutien nehme ich zur Zeit noch nicht Stellung.

Abg. Schmieding (nl): Ein Staats⸗-Etat balanciert nicht richtig, wenn nicht ein poll für Schuldentilgung darin steht, aber es war nicht nöthig, über das o der Regierungsvorlage hinaus. zugehen. Nicht die Neigung der Gemeinden, auf den Beutel des Staats überzugreifen, wächst, sondern die Neigung, des Finanz— Ministers, die Verpflichtungen des Staats auf die schwächeren Schultern der Gemeinden abzuwälzen. Das Lehrerbesoldungsgesetz mit der Entziehung der Zuschüsse an die Städte ist eine treffende Illustration dazu. Ich bitte, die Regierungsvorlage anzu⸗ nehmen. Auf die Reichsfinanzen gehe ich nicht ein; auch ich bin für eine Beseitigung der Schwankungen im Reich und in den Einzel staaten. Hier wollen wir eine reinliche Scheidung zwischen all⸗ emeinen Staatsfinanzen und Betriebsverwaltungen durchführen.

n der Gisenbahnpolitik sollte man nach dem Ausshruch des Fürsten

Bismarck daron ausgehen, daß die Eisenbahnen kein Finanzobjett sein dürfen, sondern dem Verkehr zu gute kommen müssen. Die gegebenen Verfprechungen sind nicht gehalten worden. In schlechten Jahren muß der Staat mit Beftellungen bei der Industrie vor— gehen, und erst im vorigen Herbst ist man aus der bisherigen Reserye berausgetreten. Man bemüht sich hinsichtlich der Bahnhofskalamität u s. w., die Laften auf die Gemeinden abzuwälzen. Nach dieser Richtung muß Wandel geschaffen und vermieden werden, daß aus den Eisenbahnen der letzte Groschen herausgepreßt wird. Ein brauchbares Eisenbahn⸗Garantiegesetz ist deshalb eine unabweisbare Nothwendigkeit. ö .

Abg. von Tiedemann ⸗Bomst lfr. kons. ): 64 Millionen sind für Neubeschaffung von Betriebsmitteln ausgegeben worten; Lie Eisenbahnverwaltung verdient also nicht die heftigen Vorwütfe. Sollen etwa die . gar keine Ueberschüsse abwerfen? Das wäte eine Thorheit. Die Schwierigkeiten liegen nicht auf finanziellem, sondera auf wirthschaftlichem Gebiet; sie verhindern zum theil die Einführung neuer Tarife. Gewiß bestebt der Landes. Eisenbahnrath aus Interessenten, aber nur diese können ihre Interessen gegen einander ausgleichen. Herr Broemel ärgert sich vielleicht darüber, daß er nicht im Landes Eisenbahnratb sitzt; seine Freunde sind darin. Das Abgeordnetenhaus ist nicht der Ort, diese Interessen mit einander streiten zu lassen. Bei den Düngertarifen handelt es sich nicht um persönliche Interessen. Was die Sache selbst betrifft, so stehbt die Mehrheit meiner Freunde auf dem Boden der Kommifsfionsbeschlüsse; 6 mehr Schuldentilgung, um so besser; Schuldentilgen ist nicht Ausgabenmachen. Bei den Eisenbahnüherschüssen kommt es zunãchst auf ihre richtige Ermittelung an. Ich habe in der Kommission einen entsprechenden Antrag gestellt, ihn aber nicht wiederholt, da ich glaube, daß die Ordnung dieser Sache die Aufgabe der Regierung ist.

Abg. Bueck (n.): Wir können uns dem Beispiel von Frank⸗ reich und England nicht länger verschließen. Auf exceptionelle Ver hältnisse können wir nicht Rücksicht nehmen. Neue Steuern zur Deckung von Schulden können wir doch nicht erheben; die großen Massen haben dafür kein Verständniß. Bis jetzt ermöglicht nar die verwerfliche Verkehrssteuer eine Verzinsung unserer Schulden. Wollen wir diese Verkehrssteuer ermäßigen, so müssen wir diese Vorlage an nehrzren. Eine Einwirkung des Hauses auf, die Tariffrage möchte ich aber nicht von der Hand meisen, wenn ich auch nicht will, daß das Abgeordnetenhaus über die einzelnen Positionen sich herum⸗ streitet. Der Landes. Eisenbahnrath ist lediglich ein Beirath, er bat keine beschließende Stimme, das verkennt die Elsenbahnverwaltung.

b der Ausgleichsfonds so gedacht wird, wie es die Regierungsvorlage will, oder als Neferve⸗ oder Erneuerungsfonds, kommt auf dasselbe binaus; es ist ein guter Gedanke der Regierung und kann dazu dienen etwaige Ausfälle infolge von Tarifermäßigungen auszugleichen. Der Finanz⸗Minister würde sich aber ein weiteres Verdienst erwerben, wenn er uns ein neues EisenbahnGarantiegesetz vorlegte.

Abg. Dr. Irmer (kons . Ich schließe mich diesen Ausführungen an. Nur formell ist unsere Staatsschuld eine Rentenschuld, materiell aber eine Darlehnszschuld, an deren Rückzahlung wir denken muͤssen, ohne Rücksicht auf die günstige Lage der Finanzen. Bei einem ungünstigen Kriege und zurückgehenden Eisenhahneinnghmen könnte unsere Schuld sonst ins Ungemesfene steigen. Am liebsten wäre mir 6, Tilgung, an den go / 9 bitte ich wenigstens festzuhalten. Dem Ausgleichs fonds stehe ich kübl gegenüber; wir können ihn fallen lassen, um das Geseg glatt durchbringen zu können. Die reinlsiche Scheidung, die die Resolu⸗ tion will, hätte eigentlich bei der Verstaatlichung vorgenommen werden sollen; ich will ihr aber nicht widersprechen. Dem von frei⸗ sinnigen Blättern so scharf angegriffenen Finanz. Minister möchte ich namens melner Freunde sagen, daß, wenn es ihm gelingen sallte die obligatorische Schuldentilgung durchzuführen, er sich ein Denkmal gesetzt hätte are perennius.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel: ; Meine Herren! Man hat aus meinen Worten abgeleitet, daß es

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Köni

Berlin, Donnerstag, den 14. Januar

glich Preußischen Staats⸗Anzeiger

1897.

in meiner Absicht liege, in einer kurzen gegebenen Zeit zurückzutreten. So babe ich mich nicht ausgedrückt; das würde auch von mir allein nicht abbängen. Ich babe nur gemeint, daß ein Mann, der an die 70 Jahre kommt, naturgemäß denkt: es wird nicht mehr sehr lange dauern können, daß du dem schweren Amt des Finanz ⸗Ministers vor⸗ stehst, und daß es eine Beruhigung ür ihn wäre, auch darch eine obligatorische Schuldentilgung das finanzielle Staats schiff in den sicheren Hafen gebracht zu haben. as ist doch wobl ganz natürlich; weiter habe ich nichts fagen wollen.

Wenn der letzte Herr Redner auf die An ziffe der freisinnigen Presse, die sich systematisch und

schlecht; 1

30 Jahren dauern diese Angriffe fort. io lange ich volitisch affentlich thätig bin, habe ich mich nie der Zaftimmang der freisinnigen Partei und deren Blätter erfreut, uad ich ware sicher, alterz wach zu werden, wenn ich mich derselben in Zekantt wärde erfreuen können. (Heiterkeit.

Nach 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Donnerztag 11 Uhr vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist eine vergleichende Uebersicht der Ergebnisse der Einkommensteuer und Ergänzungssteuer-Veranlagung für 189595 und 189697 zugegangen. .

In den der Uebersicht beigefügten Erläuterungen

heißt es: *) A. Die Einkomm'ensteuer. I) Nicht physische und physische Personen zusammen. An Einkommenfteuer ist in Preußen für das Steuerjahr 1896597 (1895,36) bei 26534444 (2605 183) Zensiten rer Betrag von 127 089 749 (123 433 466 66 veranlagt worden, gegen das Vorjahr also ein Mehr an Zensiten von 495261 (984 253 und an Steuern 3 647 274 (1 403 701) . ; Dies Mehr entfällt ganz allein auf die physischen Personen, welche bei 2 652 515 (2 603 292) Zensiten mit 120 305 978 (II6 516 284) , also mit einem Mehr von 3789 694 (2243 67) 4 veranlagt sind, wogegen die Veranlagung der juristischen Personen 1929 (1891) Zensiten, also ein Mehr von 38 (ein Weniger von 31) Zensiten auch in diesem Jahre wieder ein Weniger an Steuern, und zwar in Höhe von 142420 (840 256) S bei 6774762 (6 917182) 4 Steuern ergeben hat. . . 2) Nicht physische Personen. Die nicht physischen Personen (Äktiengesellschaften u. s. w.) sind (waren) nach ihren einzelnen Arten, wie folgt, veranlagt: 1355 (1324) Aktien⸗ und Aktien ⸗Kommanditgesellschaften mit 6 301 481 (6 387 109) 4 Steuer, 77 (93) Berggewerkschaften it 341 941 (399 747) ö nossenschaften mit 55 991 (70018) , ö 191 (169) Konsumvereine (861 Nr. Hh des Gesetzes) mit 75 319 (69 os)... Das dieser Veranlagung zu Grunde gl ft, nach dem Durchschnitt der leßten drei Geschäftsjabre und nach Vorschrift des 5 16 des Ge— setzes berechnete steuerpflichiige Einkommen hat betragen: davon in Preußen steuerpflichtig: 16

2öb 559 640 162 386 50 (241 435 296) (163 861 732) 8777 584 8 777 584 (109326 483) (10292723) 2113151 2006165 (2463 231) (2319126)

2316743 2316743 U Sir Gl UL sr sd 269 767 118 175 457 447 (G56 js oi 1) (175 356 353) Das eingezahlte Aktienkapital, bezw. bei den ,, n das Grundkapital und bei den, eingetragenen Geno senschaften die Summe der eingezahlten Geschäftsantheile der Mitglieder hat sich belaufen: bei den Aktien- und Aktien, 2 Kommanditgesellschaften auf 3 9831 632 869 (3 525 810 264) bei den Berggewerkschasten auf 297 083 788 (296780 666) , bei den eingetragenen Genossen⸗ ö. f 23 592 332 ,, ,,,

JJ bei den Konsumvereinen (8 1 . . Nr. 5 des Gesetzes) auf 2363 129 (65 129 958) , zusammen 42757722 113 (63 854 Ja4 591) * Der von der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens als steuerfrei in Abzug zu bringende Betrag von 30 erreichte 148 795 028

(138 505 779) 0 . . 3) Pbysische Personen. . 3 a. Zahl der Zensiten, sowie Kopfzahl der einkommensteuerpflichtigen Bevölkerung. .

Die Zahl der Bevölkerung hat sich bei der zum Zwecke der Ver⸗ anlagung vorgenommenen ersonenstandegufnahme 1896/57 auf 31348233 (560 812583) Köpfe gestellt. Einkommensteuerfrei sind hiervon verblieben als Exterritorlale und dergl. 8303 (74659), als solche, deren Einkommen go0 M nicht üͤberstieg, 21 058 150 E2lL 1566 404), zusammen 21 066 453 (21 163 863), und zwar in den Städten 7 165 678 ( 500 957 und auf dem Lande 13 603 778 (13 662 906). Hiervon sind Einzelsteuernde und Haushaltungsvorstände in den Städten 3746 204 66 563 602), auf dem Lande 4367790 (4 832 188), zusammen also 8 E13 894 (8 495 790), d. i. in den Städten o020 (48,84), auf dem Lande 35,8 (35,37 und übechaupt 40, 8] (40,14) Prozent der Eimnkommensteuerfreien. ö

Die veranlagten Zensiten ergeben 8,46 (8,45) C der Gesammt⸗ bevölkerung; von denselben entfallen auf ;

die Städte 1572 501 (1541 453) das Land. 1080014 (1061839) zusammen 2 652515. 3 605 293);

die einkommensteuerpflichtige Bevölkerung (einschl. der Freigestellten und ihrer Angehörigen) betrug

) Die in Klammern beigefügten Zahlen geben die Ergebnisse des Vorjahres an.

bei den Aktien- und Aktien⸗Kommandit⸗ gesellschaften

bei den Berggewerkschaften bei den eingetragenen Genossenschaften ö

bei den Konsumvpereinen G6 1 Nr. 5 des Gesetzes)

zusammen ..

in den Städten 5287 466 1 249 556) Köpfe, auf dem Lande 4 995364 (4 6991645 x. zusammen 10 2872 83560 8 Gs Fo T oder auf einen Zensiten in den Städten 3.38 (3,21), auf dem Lande 463 (4,43) und überhaupt 3 885 (371) Köpfe.

Mit einem Einkommen von mehr als 3060 A sind veranlagt B31 091 (324 294) Zensiten (pJhysische Personen), und zwar in den Städten 251 853 (Mä zi7) in den Stadttreifen insbesondere 165 454 (159 734) und auf dem Lande 79133 (77 977), mithin

rozent und Prozent

; der Berölkerung aller Zensiten in den Stãdten... . 1,98 (1, 98 16,092 15, 98) in den Stadtkreisen insbesondere 2,50 (2.53 1693 (16,98) auf dem Lande ; . O0, 43 (0, 42) 7,33 (7.34) ũberhatpt ö 12418 1h

Gruppenweise nach dem Einkommen geordnet, betrãgt im

. e nlagungsabre 1896ñ97 die Anzahl der Zensiten

in den

Einkommenẽstufen von uber I. den Städten

22 auf dem Lande 10003581 (983 862

doo bis zoo0 0 I IIe pi 5331 424 (63e 55 oder 87, 52 (37, 54) 0/0 der Gesammtzahl,

. den Städten 156 354 (1654 008)

1320543 (1285 ö

über

z0oo bis H0oo M ] auf dem Lande o8 606 (57 753)

überhaupt 214 960 (211761 oder 8,10 S, 13) 0ͤé0 der Gesammtzahl,

4 den Städten 46 825 (45541)

über

ooo bis Joo J auf dem Lande 11034

(10 846) überhaupt 57 859 (56 387 oder 2, 18 (2,17) υ der Gesammtzahl. in den Städten 48779 (46 69 auf dem Lande 9 493 (89 378 (56 146

über

ö 55 27

oder 2,19 (2, 16) 0 der Gesammtzahl. b. Veranlagtes Einkommen der Zensiten.

Das veranlagte Einkommen der Zensiten beträgt 6 ost os2 635

(5 936 867 635) 6; hiervon entfallen

auf die Städte.. . 4183 279 309 (4 060179 427)

und auf das Land.. 1 902773 326 (1 876 688 208; das Durchschnittseinkommen stellt sich daher

in den Städten auf. 2 660,26 (2 633,99) 0

auf dem Lande auf 1761,80 (1 767, 399.

überhaupt aug... . 2 293,45 (2 2580, 5975

„Betrachtet man hierbei die Regierungsbezirke im einzeinen, so

weist wie bisher das böchste Durchschnittseinkommen Wiesbaden mit 3494551 (3404 15] 4 auf: die niedrigsten Beträge haben wiederum Arnsberg mit 1671,11 (1662,43) S6, Trier mit 1713,34 (1728, 93) 46 und Stade mit 1815,60 (1789, 8) 6 Für Berlin stellt sich das Durchschnittseinkommen auf Nö4 58 (2726, 13) .

Scheidet man das Durchschnittseinkommen der Zensiten innerhalb der Regierungsbezirke nach Stadt und Land, so finden fich die böchsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Wiesbaden 4252,32 (4126,43), Aachen 3520,57 (3448.71) und Köln 2973,55 (2842, 12) und auf dem Lande bei den Regierungsbezirken Breslau 2512,18 . Magdeburg 2111,42 (2213, 365), Aurich 2073,38 (2073,86), dwie Stralsund 2018,45 (2128,11), die niedrigsten Ziffern in' den Städten der Regierungsbezirke Stade 1954 30 (528, 653, Ärnsberg 200567 (1994 32 und Schleswig 2202,32 (2149 43), auf dem Lande bei Arnsberg 1409,54 (1409, 41). Trier 1459, 62 (14860, 8. v, Düssel dorf 1600,26 (1594.28) und Aachen 1606,52 (1588,49.

In den Stadtkreisen stellt sich das Durchschnittseinkommen eines Zensiten auf 2915,64 (2896 86) Am niedrigsten stehen bierbei, wie früher Linden mit 1666,58 (1630,81), Spandau mit 1645,79 (160741) und Bochum mit 1672,89 (1641359) 46; die höchsten Stellen haben behauptet Frankfurt am Main 4931,77 (HI65, 19), Bonn 4580, 5 (4505,89) und Wiesbaden 774,59 (4075, So)

c. Einkommen und Cinkommensquellen der Zensiten mit mehr

als 3000 S Einkommen.

Das veranlagte Einkommen dieser Zensiten beträgt 2 889 314 435 (2 800 990 639) S6 und sondert sich nach den einzelnen Einkommens⸗ quellen, wie folgt:

JL. aus Kapitalvermögen 12 455 668 (904 491 936) 40;

II. aus Grundvermögen 755 285 319 (739 470 900) 46;

II. aus Handel, Gewerbe und Bergbau 1019219175 963 28 61 .

TJ. aus Gewinn bringender Beschäftigung 684 853 040 (660 045 921) 6

In Abzug sind an Schuldenzinsen, dauernden Lasten ꝛe. und sonfstigen gesetzlichen Abzügen 482 498 767 (466 447 079) M gebracht.

d. Sollauffommen der Einkommensteuer.

Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 120 305978

(116516 284) 6 vertheilt sich auf die Städte mit 89 769 873 (86 449 154) (S0 und auf das Land 30 536 105 (30 967 130) .

Dasselbe ist mithin gestiegen von je 100 überhaupt auf 193,B25 (101,86), in den Städten auf 103,84 (102,39) und auf dem Lande oi, Ss (100 76. .

Der Steuerbetrag des einzelnen Zensiten stellt sich im Durch

nitt 9 den Städten.. . auf 2,15 (Q, 13) a in den Stadtkreisen insbesondere , 2,27 *! des deranilagten k n gin lom men e g ;

Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 7, 04 (6, 94) in den Stadtkreisen 9.77 (9,74) —, auf dem Lande 1,64 (l, S4) und überhaupt 3, 84 (3,78) M

An Steuern bringen die einzelnen Einkommensgruppen der Zensiten auf:

Zensiten mit einem

Einkommen von in den Städten. . 21 977 407 (21 420 944) 6

über ⸗‚ ; 3a * 5 auf dem Lande. . 14192 251 (13 987 972) K * , oder 30, 06 6 oso des Gesammtsolls. o , . . auf dem Lande .. 3 128 zooo bis Sodo M . lcp ande, , i ste ö (iz Rs sz oder 15,309 (16,56) υ des Gesammtsolls, uber in den Städten . . 9463 702 (9 208444)

tzooo bis hoo 4. auf Lem Lande.. 2192 456 (2160157)

überhaupr. . . 11 646158 (11 368 601) oder 9, 8 (9, 6) ½ des Gesammtsolls,

ĩ⸗ in den Städten. . 45 846 630 (41 570 432) über auf kem Lande. 3 633 2755 (s Zos 86d) doo , berhaupt... 82 554 soß (6 115 353) oder 43,96 (43,29) G des Gesammtsolls.

8. Ermäßigungen und Befreiungen nach S§s 18 und 19 des 86

Die §S8§ 18 und 19 des Gesetzes haben wiederum eine erhohte Anwendung gefunden. Auf Grund des § 18 nach welchem bei den bis zu 3000 S Einkommen veranlagten Zensiten für jedes Kind unter

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