ö
aber vorhanden, so werden sie rechnungsmäßig als etate mäßige Ver⸗ wendungen behandelt. Dann sind also Ueberschüsse erst vorhanden, wenn der betreffende Fonds gefüllt oder ergännt ist. Ich kann also materiell der Auffassung des Herrn Freiherrn von Zedlitz vollkommen beitreten. Die Sache wird so behandelt werden, wenn dieser Antrag nicht angenommen wird, als wenn er angenommen wäre. Aber ich finde nicht, daß es richtig ist, eine kelnem Zweifel unter ⸗ liegende Sache durch eine besondere gesetzliche Be timmung ausjudrücken. Es können ja ganz verschledene Fälle vor⸗ kommen. Wenn der Fonds beispielsweise gefüllt ist und wird gar⸗ uicht verwendet, so wird in den nächsten Ctat eine Summe für die Ergänzung desselben nicht einzustellen sein. Dann kommt der Fonds überhaupt nicht in Betracht oder er ist gänilich geleert; dann mũssen 20 Millionen vorber in den Fonds gebracht werden, ehe Ueberschüsse vorhanden sind, ebenso bei theilweiser Aus⸗ füllung der Ueberschüsse in der Rechnung. Ich habe vielleicht auch aus den Worten des Herrn Berichterstatters die Verwechselung entnehmen zu müssen geglaubt, als wenn hier die Rede wäre von Ueberschüssen der Eisenbahn · Viĩzrswaltung. Nein, wir haben es hier nicht mit einem Eisenbahngesetz zu thun, sondern mit einem allgemeinen Finanzgesetz. Es handelt sich hier um Neberschüsse des Staatshaus⸗ halte, und die können erst vorhanden sein, wenn alle diejenigen Aus⸗ gaben wirklich rechnungs mäßig beglichen sind, zu welchen der Finam⸗ Minister etatsmäßig ermächtigt ist. Unter diesen Umständen glaube ich, da wirklich materiell eigentlich kein Zweifel obwalten kann, wãre es wohl richtiger, diesen ganzen Antrag zurückzustellen. In der Sache sind wir ja vollständig einig.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch fr. kons.) hält seinen Antrag nicht für ganz überflüssig; denn es stebe nicht fest nach dem Sprachgebrauch, daß in dem rechnungsmäßigen Ueberschuß. auch wirklich schon der Fonds von 26 Millionen für die Eisenbahnver⸗ waltung mit enthalten sei.
Abg. Richter erklärt sich gegen den Antrag, weil sonst diese Ausnahme als die einzig kla ss g. gelte. Diese Debatte, führt Redner aus, zeigt, zu welchen Komplikationen der 8 3 überbaupt führen kann. 5 1 limitiert die Tilgungssumme, und 33 sieht dafür eine weitere, garnicht vorherzusehende Summe vor. ie Aufstellung des Etats bängt von der Veranschlagung des jeweiligen Ministers ab, wir haben alfo keinen Einfluß auf die Bemessung der Ueberschüsse. Verbefferungen im Eisenbahnwesen sind nöthig, die Regierung braucht aber keine Furcht vor der Macht des Landtages zu haben, denn gegen den Widersornch der Reglerung kann keine neue Ausgabe gemacht werden. Ber Bericht der Seehandlung zeigt, daß die Regierung piei zu hohe flüssige Mittel hat, obwohl sie über Knappheit der
Mittel immer klagt. Die Seehandlung zeigt uns in einem
Jahre 110, in einem jweiten sogar über 300 Millionen Mark Tombarddarlehen, was nur die Spekulation ciniger Berliner Banquiers fördert. Wozu überhaupt die Schuldentilgung? Wir besitzen etwa 5 Milliarden werbendes Kapital mehr als unsere Schulden⸗ last von 67 Milliarden. In einem unglücklichen Kriege haben wir sberhaupt miß ganz anderen Verhältnissen zu rechnen, für welche diese Maßregeln hier überhaupt nicht genügen. Abgeschriehen wird ja schon an unserem werbenden Kapital. Wenn auch durch Einführung der Glertrizität für 500 Millionen Lokomotiven überflüssig werden, so vollzieht fich doch die Einführung der Elektrizität nur allmählich, und in dem entsprechenden Grade baut man keine neuen Lokomotiven mehr. Cine Bankerotteurspolitik treibe ich nicht, ich verlange nur eine Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des einzelnen Jahres. An der Verquickung der Reichs und Staatsfinanzen war weder das Zentrum noch die rationalliberale Partei allein, sondern hauptsächlich Fürst Bismarck schuld, der allerdings von den National. liberalen lebhaft unterstützt wurde. Uns gefielen damals die konstitutio⸗ nellen Garantien des Herrn von Bennigsen besser als die lex Francken⸗ stein, und wir haben gegen letztere gestimmt. Zentrum und National⸗ liberale werfen sich gegenseitig die Bewilligung neuer Reichs⸗ ausgaben vor, Fürst Bismarck regierte eben mit zwei Majoritäten und spielte sie gegeneinander aus. Herr Windthorst stand gewöhnlich früher auf und machte sein Geschäft mit dem Fürsten Bikmarck. Die falsche Finanzpolitik Bismarck's will man nun fortsetzen. Hundertmal sparsamer als Graf Limburg, ist das Zentrum schon. Graf Limburg hat nur ein bischen bei den Kanal— ausgaben und den Postbauten gespart. Es wäre falsch, wenn das Reich feine Ginnahmen erhöhte, um den Einzelstaaten Mittel zur höheren Schuldentilgung zu überweisen. Die Franckenstein'sche Klausel ist verbesserungsbedürftig; wir sind aber gegen eine Aenderung, weil wir nicht wissen, wie weit unser Einnahrnebewilligungsrecht dabei beeinträchtigt werden könnte, Wenn Sie (rechts) die früheren Finanz⸗ Mintster angreifen, so greifen Sie den. Fürsten Bismarck an, der war bis 1896 der eigentliche Finanz Ministeg und ich muß ibn gegen Ibre Uebertreibungen in Schutz nebmen. Die ungemessene Vermeh⸗ zung unseres werbenden Vermögens, wie sie der Finanz Minister erstrebt, ist bedenklich. Herr Miquel hat seit seinem Amtsantritt das werbende Staatdvermögen schon um z Milliarde gesteigert, und er will mit dieser Aufsyeicherung forifahren. Ich überlaffe es dem Abg. von Zedlitz, an dem festlichen Tage, wo der Finanz⸗Minister in dieser Weise die 1000. Million erreicht, den Sessel des Ministers zu be—⸗ kränzen. Wir machen eine solche Thesaurierungspolitik nicht mit, fondern meinen, daß der Staat seine Kulturaufgaben erfüllen müsse.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Wenn man dem Herrn Abg. Richter zuhört, so ist man versucht, alles, was er sagt, zu glauben (Heiterkeit; man muß das dem Herrn Abg. Richter lassen, daß er mit seiner großen finanziellen Sachkenntniß eine Darstellungsgabe verbindet, welche kritisch nicht veranlagten oder nicht genügend finanziell vorgebildeten Hörern eine Ueberzeugung von Dingen beibringen kann, die er vielleicht in ähnlicher Weise das nächste Mal in das gerade Gegentheil verkehrt. (Heiterkeit.) Ich bin in einer sehr komischen Lage gegenüber den beiden Herren von der freisinnigen Partei in ihren Schattierungen. Herr Abg. Broemel entsetzt sich und entrüstet sich darüber, daß während meiner Amtszeit die Ausgaben so gewaltig gesteigert seien, daß in einer ganz unzulässigen Weise die Ueberschüsse der Eisenbahnen dafür hätten verwendet werden müssen, und der Herr Abg. Richter sagt: dieser Minister erfüllt die Kulturaufgaben nicht, er hat nur einen Ge⸗ danken, möglichst viel Geld aufzuhäufen, die Bilanz des Staates für die Zukunst zu verbessern. Welchem von den beiden gelehrten Herren soll ich nun folgen? (Heiterkeit. ) Das ist sehr schwer zu entscheiden. Uebrigens diese sonderbare kontra⸗ diktorische Auffassung zeigt sich nicht nur im Hause, sondern im Volke
gerade so, auch selbst bei den gelehrten Männern anderer Parteien.
Ich babe in der Kommission für dieses Gesetz darauf hingewiesen, daß aus derselben Partei mir der Vorwurf allzu großer Fiskalität, d. h. das Zarückbalten in den Ausgaben, gemacht worden ist, und aus derselben Partei von sehr sachkundigen Männern der entgegengesetzte, daß zuviel Eisenbahnüberschüsse verwendet werden zur Steigerung der Ausgaben. Wenn man nun von fachkundigen Männern die entgegengesetzten, sich selbst wider- sprechenden Vorwürfe erhält, so kann man doch wirklich auch mit einiger Bescheidenheit glauben, daß die Wahrheit vielleicht in der Mitte liegt (Heiterkeit), und daß wir nach dieser Wahrheit auch in Zukunft verfahren sollten.
Meine Herren, der Herr Abg. Richter hat einmal in der Kom⸗ mission des Reichstages, als es sich um die Steigerung der Gin nahmen handelte, dargelegt, daß die Finanzen des Reiches so glãnzend wären, daß eine weitere Stelgerung von Einnahmen nicht erforderlich sei, und dann mit derselben Dialektik ein anderes Mal — ich glaube, das folgende Jahr — umgekehrt dargethan, daß gar keine Steigerung der Ausgaben möglich sei, da die Mittel bierzu nicht augreichten. Im Jahre 1890 — ich habe die Rede hier vor mit — hat der Herr Abg. Richter eine ganz ähnliche Darlegung gemacht, daß meine Auf⸗ fassung, daß die Finanzen an einem Wendepunkt ständen, daß wit wahrscheinlich in ein Defizit kommen würden, gänilich falsch sei, daß gegenwärtig vielmehr die Zeit gekommen sei — sagte er wörtlich — sowohl im Reich als in Preußen die Steuern herab jusetzen. Und, meine Herren, im folgenden Jahre hatten wir ein wirkliches Defißit in Preußen von 42 Millionen. Da siebt man, wie selbst ein so sachkundiger Mann im Jahre 1890 vorschlagen kann, wegen der ungebeuren Fülle von Geldmitteln, die wir besäßen, die Steuern herabzusetzen, und im Jahre 1891 / 92 schweigt, wenn er hinterher belehrt wird, daß statt dieses kolossalen Aufschwunges ein Defizit von 42 Millionen zur Erscheinung gekommen ist.
Meine Herren, die ganzen Ausführungen des Herrn Abgeordneten sind deswegen, ich möchte sagen, so verführerisch, aber auch so unrichtig, weil immer nur die eine Selte der Sache betrachtet wird, nämlich die Einnahmeseite.
Gewiß, meine Herren, sind auch in diesen Jahren auf manchen Ge⸗ bieten Verbesserungen des Vermögens eingetreten, auf manchen Gebieten Ginnahmesteigerungen dazugekommen. Aber die Ausgabe steiger ung, wo ist sie geblieben in der Rechnung des Abg. Richter? Wenn wir wirklich seit 1370 — so, glaube ich, sagte er — 3 Milliarden mehr Vermögen erworben hätten, so bedeutet das garnichts, so⸗ lange nicht dargelegt ist, welche neue Ausgaben imwischen hinzugekommen sind. Seit 1880 ist unser Bruttoausgabe⸗ Etat von 700 Millionen auf 2 Milliarden gestiegen. Man muß erst diese Rechnung anstellen, wenn man hier von einer Vermögens— vermehrung und thesaurierung sprechen will. Diese ganze Ausführung — wenn er uns z. B. aufrechnet, daß das ganze Extraordinarium eine wirklich dauernde Vermehrung des Staats vermögens sei, — ist gänzlich un richtig; da braucht man bloß die einzelnen Positionen des Extraordinariums sich anzusehen, — beweist in ihrer Einseitigkeit nichts. Aber wenn das alles richtig wäre, so würde eine solche Rechnung nicht das geringste bedeuten, wenn man nicht die Steigerung der dauernden Ausgaben des Staats in der Zwischenzeit dabei betrachtet.
Meine Herren, beruhen denn die Verpflichtungen des
Staats allein auf den Schulden, die der Staat Preußen bestimmten Gläubigern schuldig ist? Die Schulden des Staats beruhen auf den gesammten Verpflichtungen, die auf der Staatsverwaltung liegen. Ein Anspruch eines Beamten der Generalstaatskasse gegenüber, Gehalt ausgezahlt zu bekommen, ist für den Staat genau dasselbe als der Anspruch eines Gläubigers, Zinsen zu bekommen. Sehen Sie sich einmal die Steigerung der Ausgaben des Etats nicht bloß in den Betriebsverwaltungen, sondern in allen anderen Verwaltungen an, ich bin überzeugt, daß — die Rechnung ist aber überhaupt nicht zu machen, weil die Schätzung unseres Staatsvermögens nach meiner Meinung unmöglich ist — aber wenn man sie wirklich machen könnte, so bin ich noch viel eher überzeugt, daß wir eine Unterbilanz seit 1870 haben als eine Ueberbilanz. (Widerspruch links) — . Jawohl! Ich gehe aber noch weiter! Gewiß wächst die Bevölkerung, damit auch die Steuerkraft, aber nicht im Verhältniß, nicht einmal zu den Ausgaben, die sie verursacht. Die Entwickelung der modernen Zeit führt noth— wendig dahin, neue Ausgabezweige auf die Staatskasse zu übernehmen. Wir können uns dem gar nicht entziehen; die ganze sozial⸗ politische Gesetzgebung ist ja ein Beispiel dafür. Aber ab⸗ gesehen davon, auch auf vielen anderen Gebieten wächst noth⸗ wendig die Verpflichtung des Staates zu neuen Verwendungen und ich bin sehr zweifelhaft, ob die Steuerkraft, welche durch die Vermehrung der Bevölkerung zuwächst, dem entfernt entspricht. Wenn also das Staatsvermögen sich vermehrt, so giebt das nur einen Bei⸗ trag zu dieser Unverhältnißmäßigkeit der steigenden Ein— nahmen und Ausgaben. Diese Frage ist wissenschaftlich genug behandelt, und es haben hervorragende Männer der Finanz⸗ wissenschaft daraus hergeleitet, daß es nicht zu vermeiden sei, daß die Staaten erdrückt würden umer einer wachsenden Schuldenlast.
Meine Herren, zwei Worte über das Reich. Ich möchte darauf nicht genauer eingeben, denn es würde schließlich so scheinen, wir wären im Reichstage. Aber eine Frage möchte ich allen Deduktionen des Herrn Abg. Richter gegenüber an ihn richten. Er sagt: Die Ueber⸗ weisungspolitik war eine falsche. Ich theile die Meinung; ich habe das oft genug ausgesprochen, ich babe deswegen auch die lex Huene beseitigen helfen, weil ich die Wirkung derselben ganz genau so ansehe wie die Ueberweisungepolitik des Reichs, unter einer Voraussetzung, daß nämlich die Ueberweisungen schwankender Natur sind. Hätte das Reich den Einzelstaaten gegenüber eine feste Rente übernommen, wie die erste Vorlage zur Reichsreform das forderte— von 40 Millionen, dann wären diese Bedenken, die der Herr Abg. Richter aus den Ueberweisungen an sich hergeleitet hat, von selbft weggefallen. ᷣ
Aber nun stelle ich die Frage: das jweite Finanzreformprojekt ging ja dabin, daß die Ueberweisungen verschwinden sollten, ebenso die Matrikularbeiträge; wir wollten eben eine reinliche Scheidung, und doch war der Herr Abg. Richter der erste, der das auch zurũckwies.
Was soll man also dem Herrn Abg. Richter bleten? Ich weiß: mit ihm ist eine Reform überhaupt nicht zu machen; denn ich bin sicher: wenn man ihn mit irgend einer Vorlage kommt, wird der Abg. Richter seine verneinende Kritik daran üben. (Sehr richtig! rechts Sehr schade, meine Herren, kann ich wohl sagen, und sehr bedauerlich für einen Finanz ⸗Minister, daß der Herr Abg. Richter mit seinen Talenten und Kenntnissen diese Stellung einnimmt! Er würde, glaube ich, dem Lande viel größere Dienste leisten, wenn er auch ein mal positiv mitwirkte. (Sehr gut! rechts.)
Der Herr Abg. Richter verkennt auch die Natur der Matrikular⸗ umlagen, wie sie ursprünglich gedacht waren, wenn er die Behauptung aufstellt, daß die Matrikularumlagen nach den Intentionen der Ver fassung des Reichs so lange dauern sollten, als nicht die Ausgaben des Reichs durch direkte Steuern gedeckt werden. Ich muß diese Auf⸗ fassung von der Natur der Matrikularumlagen ebenso bier, wie ich
das früber im Reichstage getban habe, mit Entschledenheit ablehnen. Gewiß babe ich selbft mitgewirkt, daß das Reich die Kompetenz haben sollte, auch direkte Steuern ju erheben als Reichssteuern, und ich bin auch heute der Meinung, daß die Auffaffung, dag Reich sei verfassungsmäßig nur auf indirekte Steuern angewiesen, eine irrige ist. Aber daraus folgt nicht entfernt, daß das Reich verpflichtet sein soll, das Manke, welches durch seine Ausgaben entfteht, nur durch direkte Steuen zu decken; es ist ebenso berechtigt, durch indirekte Steuern sie zu decken, und darũber war doch von vornherein gar kein Zweifel, daß das Wesentliche an Ginnahmen, welche das Reich damals und in Zukunft bekommen würde, in Zöllen und Verbrauchsabgaben liegen würde, also in indirekten Steuern — darüber ist nie ein Zweifel gewesen!
Ich stelle also fest, daß die Matrikularbeiträge lediglich pro⸗
visorischer Natur waren, daß die Absicht bestand, das Reich selbst.
ständig hinzuftellen, vom ersten Tage der Gründung des Reichs an, und daß diese Absicht, die auch durch die Gesammtinteressen des deutschen Staatswesens, durch unsere ganze historische und gegenwärtige Ent wickelung zu realisieren alsolut nothwendig ist, gescheitert ist an dem Widerstande der freisinnigen Partei und leider auch — bis jetzt wenigftens — des Zentrums.
Ich will nicht weiter auf diesen Gegenstand eingehen und komme nun wieder auf die hier vorliegende Frage zurück. Da hat der Herr Abg. Richter meine Ansicht, daß superflua bisweilen nocent, in durchaus zutreffender Weise illustriert. Er hat, glaube ich, ganz richtig dargelegt, daß der Antrag von Zedlitz doch viel weitere Konsequenzen haben kann, wenn er in das Gesetz aufgenommen wird, als der Antragsteller selbst es wünscht. Andererseits kann ich nur dabei bleiben, daß ein wirklicher Zweifel nach unserer Staatsverfassung und nach den Begriffen, die die Ober⸗Rechnungskammer stets festhält, nach unserer Ober ⸗Rechnungskammer⸗Instruktion garnicht entftehen kann, daß Ausgaben, zu welchen im Etat die Ermächtigung gegeben ist, genau so behandelt werden müssen wie Ausgaben, die ge⸗ leistet werden aus privatrechtlichen Verpflichtungen oder auf Grund bestehender Gesetze. Der Gtat ist eben ein Gesetz. Wenn es im Etat heißt: unter gewissen Voraussetzungen soll ein Fonds von 20 Millonen aus den Etatsmitteln gebildet werden, so muß, ehe die Rechnung einen Ueberschuß liefern kann, dieser Fond gebildet sein, und dann erft kann von einem Ueberschuß die Rede sein. Meine Herren, nehmen Sie das Beispiel der Schuldentilgung. Wenn wir eine Schuldentilgung auf Grund des Gesetzes leisten, so muß sie geleistet werden aus den laufenden Mitteln des Etats. Und erst, wenn sie geleistet ist, bleibt datjenige, um welchen Betrag die Ein⸗ nahmen die Ausgaben überschreiten, als Ueberschuß übrig. Wir wollen die obligatorische Schuldentilgung wieder einführen, weil wir nicht wünschen, daß, wenn ein solcher Zwang zur Tilgung nicht vor— handen ist, dann andere Ausgaben die Ausgaben für Schuldentilgung ersetzen, daß wir Ausgaben, die wir vielleicht vermeiden können, dann machen und die Schuldentilgung bleiben lassen. Ich meine, daß ein Etat dann erst balanciert, wenn eine mäßige Summe für Schulden tilgung aufgenommen ist; sonst ist der Etat nach meiner Auffassung unvollstandig.
Nun sagt der Herr Abg. Richter: warum brauchen wir gerade solche Schuldentilgung, denn wir haben ja das kolossale Vermögen; wenn man das Vermögen des Staats schätzt und die Schulden abzieht, so bleiben immer noch, preist er, 8 Milliarden übrig. Es wäre auch ganz gleichgültig, wenn er gesagt hätte: es bleiben 1 Milliarden übrig; die Sache selbst wird dadurch nicht berührt — warum sollen wir also abschreiben? Meine Herren, ich glaube, es ist darauf schon gam richtig geantwortet. Wenn wir keinen anderen Grund bätten, wenn wir die Konkurrenz mit anderen Staaten bei all diesen Fragen aus dem Spiel lassen könnten, als den Grund, daß wir diese geringe Abschrei bung dem Risiko entgegensetzten, das mit diesen ganzen industriellen Unternehmungen verbunden ist, so wäre dadurch schon allein die obligatorische Schuldentilgung vollkemmen gerechtfertigt. (Sehr richtig! rechts) Wenn wir sagten, wir brauchten nicht mit Rücksicht auf die zukünftigen Generationen unsere Schulden zu vermindern, so würde allein doch es nothwendig sein, um die gegenwärtige Bilanz zu erhalten, die Risiken, die täglich auf diesen großen Unternehmen lasten, zu äquivalieren durch eine mäßige Verminderung der Schulden, die das Unternehmen gebracht hat. Ich glaube, meine Herren, dieser Grundsatz ist unanfechtbar, den, möchte ich sagen, jeder solide Privatmann in seinem Geschäft fefthält, den die Kommunen festhalten, der so zu sagen auf der Hand liegt, den man in Preußen nie verlassen wollte — ich habe dem Herrn Abg. Richter nachgewiesen, daß der Minister Camphausen nie daran gedacht hat, die obligatorische Schuldentilgung gänzlich zu beseitigen oder nur auf Ueberschüsse zu verweisen. Er sagte aus— drücklich damals: das ist garnicht meine Meinung; es bleiben ja noch über 470i solcher Schulden übrig, welche zwangsweise nach Maßgabe der Anleihebedingungen getilgt werden müssen. Wenn der Minister Camphausen hier an dieser Stelle stände, so würde er sagen: heute, wo diese Schulden sich derartig vermindert haben, daß sie ftatt 47 9 nur noch 400 betragen, liegt die Sache ganz anders; da müssen wit allerdings wieder zu einer gesetzlichen Schuldentilgung zurückkehren, da können wir uns nicht damit trösten, daß unser Vermögen doch noch mehr werth ist als Schulden.
Meine Herren, ich habe mich ja über die Frage der Höhe der Schuldentilgung bereits ausgesprochen. Nach meiner Gesammtauf⸗ fassung wäre Jo genügend, aber ich will nicht behaupten, daß das Staatz-Ministerium sich unbedingt widersetzen wird, wenn Sie den Antrag auf 3/3 0ιο annehmen.
(Schluß in der Zweiten Beilage)
M 12.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger
Berlin, Freitag, den 15. Januar
(Schluß aus der Erften Beilage)
Zum Schluß möchte ich noch ein Wort sagen über die Be⸗ merkung des Herrn Abg. Richter wegen der Verwendung der neberschüsse. Meine Herren, die Ausführungen haben gewiß einige Wahrheit. Die Bedenken, die er in finanzieller Be⸗ ziehung vorbringt, werden nach meiner Meinung aber erheblich sberwogen durch andere Gesichtspunkte, die der Herr Abg. Richter nicht vorgebracht hat. Er sagt: Warum soll ich das Haus binden, indem es in das Gesetz schreibt: die Ueberschüsse der Staatsverwaltung sollen zur Schuldentilgung verwandt werden? Da bindet sich das Haus ganz unnütz! Es sei jn in vielen Fällen zweckmäßiger, diese Neberschüsse in den nächstfolgenden Etat eirzustellen als Einnahmen, und dann könne das Haus darüber beschließen, welcher Betrag in demselben Etat zur Schuldentilgung in Ausgabe gestellt werden soll; dann sei das Haus in dieser Beziehung frei. Meine Herren, wenn ich die Deduktion so referiere, so ergiebt sich von selbst, daß bei der Verwendung der Ueberschüsse genau dieselbe Frage vorliegt wie bei der obligzatorischen Tilgung überhaupt; denn die Gefahr würde ja imminent werden, das Drängen zu neuen Ausgaben aller Art würde ins Ungemessene gesteigert werden, wenn man die Gesammtüũberschũsse des Vorjahres als Einnahme in den Etat des folgenden Jahres stellte. Dann würde doch der Glaube an einen unendlichen Reich ˖ thum noch viel stärker hervortreten als heute; dann würden wir auf einmal jetzt 60 Millionen mehr in diesem Etat in Einnahme stehen haben, und wir hätten keine Ausgabe dafür. Ja, meine Herren, dann möchte ich die Reflektanten wohl sehen (Heiterkeit), welche nicht geneigt wären, auf diesen Einnahmeüberschuß Wechsel zu ziehen, und ich möchte schließlich den Minister und das Haus selbst sehen, welches auf die Dauer gegenüber derartigen Forderungen Widerstand leistete.
Außerdem, meine Herren, werden durch ein solches System, wie es im Reiche vorhanden ist, die Schwankungen noch viel größer; dann hat man in einem Jahre noch viel mehr überflässige Einnahmen in dem Etat und im anderen Jahre noch ein viel größeres Defizit zu erwarten. Das hat sich ja im Reiche in eklatantester Weise herausgestellt. Wir haben es in Preußen wohl auch so gemacht, in den letzten Jabren aber nicht mehr, und ich glaube, wir stehen uns gut dabei. Es wird dabei auch viel größere Klarheit über die wirk— lichen Etatsverhältnisse erhalten, als wenn man das System des Reichstags acceptiert. Nach unserem System muß jedes Jahr für sich finanziell und wirthschaftlich dastehen, es muß die eigenen Ein— nahmen verwenden und die eigenen Ausgaben bezahlen. Dies System würden wir verlassen und eine Unklarheit über die wirkliche finanzielle Lage des einzelnen Jahres herbeiführen, wenn wir zur Bilaneierung des Etats die Einnahmen oder Ueberschüsse aus den Vor— jahren heranziehen. Ich würde davor sehr warnen, und wenn ich auch anerkenne, daß die Ausführungen des Herrn Abg. Richter in mancher Beziebung beachtenswerth sind, so bin ich doch der Meinung, sein Vorschlag würde die Gefahren einer auf schwankenden Einnahmen basierten dauernden Ausgabevermehrung noch mehr in sich tragen als der gegenwärtige Zustand; dann wäre es vielleicht richtig, überhaupt gar keine Schuldentilgung vorzuschreiben, sondern es bei dem Be— stehenden zu belassen.
Ich kann Ihnen also nur empfehlen, unter Nichtannahme des Antrages des Herrn Freiherrn von Zedlitz den F 3 in der Fassung der Kommission anzunehmen. (Lebhafter Beifall rechts.)
Abg. Dr. Irmer (lons. ). Staat und Aktiengesellschaft kann man nicht vergleichen, wie es der Abg. Richter thut. Bei der Aktiengesell⸗ schaft ist die Grundlage das Grundvermögen, beim Staat kommt außer der realen Grundlage noch in Frage das Verhältniß zwischen Volk und Hertscher. Melne Partei theilt hinsichtlich des Antrages von Zedlitz die Ansicht des Finanz. Ministers, daß auch ohne ihn die 20 Millionen in den Etat eingestellt werden müssen.
Abg. Kir sch (Zentr) schließt sich dieser Erklärung an, und be merkt dem Abg. Richter gegenüber, daß die Finanzpolitik des Zentrums lediglich das Wohl des Reichs, und zwar zu allen Zeiten, im Auge gehabt babe.
Abg. Br. Sattler (nl): Ich halte ebenfalls den Antrag von Zedlitz fär Überflüssig. Der 3 andert an dem bestehenden Zustande nichts. Es wird aber verhindert, daß der Staat in den Bereich seiner Ausgaben noch weitere Gebiete zieht, das muß auch dem Abg. Richter willkommen sein. Herr Richter ist heute dem Zentrum beigesprungen. Ez bieibt aber dabei, daß das Zentrum in hervorragendem Maße Ausgaben im Reich mit bewilligt hat. Herr Richter hat sich wohl als Patron des Zentrums bereit gestellt, weil diesem die scharfen Klingen fehlen. Wir haben die Ueberweisungen von jeher auf das nel f bekämpft, weil wir in der Verquickung von Reichs, und Staatsfinanzen eine Gefahr erblicken, und darum haben wir uns für eine Reichs -Finanzreform erklärt. Herr Richter ist ein kluger Mann, aber er laͤßt sich hauptsächlich von finanziellen Gesichtspunkten leiten; er überschätzt den Besitz des Staats. Wir . wollen eine Abschreibung durch eine obligatorische Schulden⸗ tilgung. ; —
; K. Freiherr von Zedlitz und Neukirch giebt sich mit der egebenen authentischen Interpretation des F 3 zufrieden und zieht re. Antrag zurück. ⸗ .
Abg. Broem el (fr. Vgg.): Ich. bin nur gegen eine schablonen · hafte Schuldentilgung, nicht gegen eine Schuldentilgung überhaupt. Es ist viel richtiger, wenn die gesetzgebenden Faktoren von Jahr zu Jabr diese Schuldentilgung vornehmen und dabei auch Eisenbahn⸗ reformen nicht außer Augen lassen. Ich glaube, daß man sehr bald zu dieser Praxis zurückkehren wird. .
Abg. Dr. Friedberg ul); Die Dialektik des Abg. Richter und des Finanz⸗Ministers . sich die Wage: Der eine Kerl hat Recht und der andere Kerl hat auch Recht, sagte Friedrich Wilhelm J. ein wal. Staat und Privatgesellschaften sind nicht mit einander zu vergleichen. Eine zu starke S uldentilgung im allgemeinen sann wirthschaftliche Nachtheile haben. Die Tilgung der Eisenbahnschuld hat aber einen andern Charakter. Eine Abschreibung beim Anlage⸗ fapital ist fehr nüßlich und kann erst die Grundlage für eine Tarif⸗ reform bilden. Eine Thesaurierung ist allerdings nicht am Platze, darin gebe ich Herrn Richter Recht. Die Verkürzung der Eisenbahn ausgaben rächt sich stets. Eine scharfe Kontrole des Landtages und ein Zufammengehen des Landtages mit der Regierung ist besser als alle solche Gesetze. .
Die Diskussion wird geschlossen und 8 3 in der Fassung der Kommission an genommen. . .
Die auf den Ausgleichsfonds bezüglichen weiteren Be⸗
frimmungen der Regierungsvorlage werden nach dem Kom⸗ missionsantrag gestrichen. . Ohne Debatte nimmt das Haus die von der Kommission vorgeschlagene Resolution an, in welcher die Regierung zur ungesäumien Vorlegung einer. Abänderung des Eisenbahn⸗ Garantiegesetzes behufs anderweitiger Regelung der Verwendung der Eisenbahnüberschuͤsse für die allgemeinen Staatsbedürfnisse aufgefordert wird. ⸗ Es folgt die zweite Berathung der Novelle zu dem Gesetz über die k in Westpreußen und Posen. Nach Art. 1 darf an den Sonntagen während des Hauptgottesdienstes Unterricht nicht ertheilt werden. Abg. Pr. von Jajdzewski (Pole) beantragt, die gesperrten Worte zu streichen. Ser Sonntag müsse überhaupt frei bleiben. Abg. von Tzscho ppe (fr. kons) macht darauf aufmerksam, daß
.
dieser Antrag den ganzen Fort ildunge⸗ Schulunterricht vernic ten würde. Abg. Freibert von Heereman Gentr.) bemerkt, daß der
Antrag der Polen nur eine Reaktion gegen den obligatorischen Charakter des Gesetzes sei.
Nachdem sich noch der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lüders gegen den Antrag von Jazdzewski ausge prochen, wird der Antrag abgelehnt und der Art. 1 unverandert an⸗ genommen.
Im Art. 2 will
Abg. Dr. von Jazdzews ki die angedrohten Strafen von 20 auf 3 4 und von 1 bis zu 3 Tagen Haft auf einen Tag Haft ermäßigt wissen.
Abg. von Tzschoppe (fr. kons.) fübrt aus, daß eine so niedrige Strafe überhaupt keine Strafe sei.
Abg. Freiherr von Heereman (Zentr.) hält im Gegentheil eine Strafe von J M für hoch genug; er findet es unbegreiflich, daß man so horrende Strafen überhaupt beantragen könne.
Abg. Dr. von Jazdzewski zieht seinen Antrag zu Gunsten des Vorschlags von Heereman zurück. Abg. von Strombeck nimmt ihn jedoch wieder auf.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Ich habe mich über die Höhe der im Gesetz vor⸗ gesehenen Strafe bereits bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs ausgesprochen und darauf aufmerksam gemacht, daß hier genau die⸗ selbe Strafe vorgesehen sei wie in der Reichs. Gewerbeordnung für die gleichen Fälle. Dort handelt es sich um die Uebertretung einer Votschrift, die auf einem statutarischen Beschluß der betreffenden Gemeinde berubt. Solche Beschlüsse sind ja in großer Zahl gefaßt worden, seitdem die Bestimmungen in den S5 120 und 150 Nr. 4 der Reichs⸗Gewerbeordnung in Geltung stehen, also seit 15991. Seit der Zeit steht diese Bestimmung in Geltung im ganzen Deutschen Reich, und nirgendwo hat sich jemand darüber beklagt. Deshalb haben wir die nämliche Bestimmung auch in dieses Gesetz aufgenommen; denn wir wollen doch für Posen und Westpreußen keine Verschiedenheit schaffen gegenüber dem, was im ganzen Deutschen Reiche gilt, und das, was überall anderswo nicht empfunden wird als schwere Belästigung derjenigen, die durch diese Strafe bedroht sind, wird man in Posen und Westpreußen auch nicht als solche zu empfinden haben. Ich sehe daher keinen Grund ein, weshalb man Bedenken tragen sollte, an dergleichen Be⸗ stimmung in diesem Gesetzentwurf festzuhalten.
Abg. von Tzschoppe glaubt, daß die Behörden in den meisten Fällen ohnebin auf das Minimum ven 1ẽ46ẽpr̃rkennen werden. Das Gesetz dürfe aber kein Scheingesetz bleiben.
Die Anträge von Heereman und von Strombeck werden abgelehnt und Art. 2 unverändert angenommen.
Die allgemeine Rechnung pro 1893/94 und die Uebersicht der Staatseinnahmen und VUusgaben pro 1895 / 96 werden der
Rechnungskommission überwiesen. han, ö 4 Uhr. Näͤchste Sitzung: Sonnabend 11 Uhr.
(Dritte Berathung des Lehrerbesoldungsgesetzes.)
Sandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks ? . m und in ODberschlesien. An der Ruhr find am 14. d. M. gestellt 13 587, nicht rechtzeitig
tellt keine Wagen. ve Un Ob ren sind am 14. d. M. gestellt 5299, nicht recht⸗
zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs- Versteige rungen.
Beim Königtichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 14. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Koloniestraße 137, dem Maurermeister Gregor Andritz ki ge⸗ hörig; Nutzungswerth 7109 „; für das Meistgebat von 83 300 0 wurde der Kaufmann Gustav Evers, Elisabethstraße 4, Ersteher. — LTandwehrstraße 33 und Lietzmannstraße 4, der Frau Maurermeister Agnes Schindler, geb, Draff ke, gehörig; Nutzungswerth 7650 für das Meistgebot von 130 000 MS wurde der Restaurateur Friedr. Radtke in Berlin Ersteher.
Beim Königlichen Amtsgericht zu Köpenick wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des zu Rahns dorf belegenen, dem Schlossermesster Au gu st Sch wiek zu Rummelsburg gehörigen Grundstücks aufgehoben. Die Termine am 19. Januar d. fallen fort. ;
Königliches Amtsgericht zu Rixdorf: In der Häus ler schen wan gsversteigerungssache wird bekannt gemacht beg n. be⸗ richtigt, daß die Versteigerung des im Grundbuche von Rixdorf Band 59 Blatt Nr. 1840 auf den Namen der verehelichten Maurer- meister Anna Häusler, geb. Kalisch, zu Rixdorf eingetragenen, zu Rixdorf, Wiffmannstraße 13, belegenen Grundstücks nicht am 24. Februar 1897, sondern am 27. Februar 1897, Vormittage 10 Uhr, und der Termin zur Verkündigung des Zuschlagsurtheils nicht am 77. Februar 1897, sondern am 3. März 1897, Vormittags
10 Uhr, stattfindet. .
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtoiehmar kt vom 13. Januar 1897. Auftrieb und Markt · relfe nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der . welche nach He ede g gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 440 Stück. Durchschnitts preis für 109 3 IJ. Qualitãt — — . . Gualitãäi: — — t, III. Qualität S6 —- 2 , 1X. Qualitã 74-54 M — Schweine. Nuftrieb 9465 Stück. 89 preis für 100 kg.) Mecklenburger 8 M6, Landschweine: a. ute ha = 96 M, b. geringere 88 82 , Gallier —— , leichte Ungarn —— 4 bei 20 0so Tara. Bakonyer —— „ bei — Eg
1897.
Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 1686 Stück. (Durchschnitts preis für 1 g.) I. Qualitãt 120 - 1258 M6, IL. Qualität 108 - . 6 Schafe. Auftrieb 46 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Rg. J. Qualitãt 0,92 — 104 MÆ, II. Qualitãt o, Sss - O, 90 M, III. Qualitãt = — 10
— Die für die Berliner Börse errichtete Zulassungs⸗ stelle für Werthpapiere hat sich gestern konstituiert und Herrn Stadtrath Kämpf zum Vorsitzenden gewäblt; als Erster Stellver- treter wurde Herr C. Schwarz, als Zweiter Stellvertreter Herr Kommerzien. Rath Landau berufen. Demnächst wurde, wie die 3. Börf.-Itg.“ mittheilt, eine Kommission niedergesetzt, um eine Ge⸗ schäftsordnung für die Zulassungsstelle auszuarbeiten. Inzwischen macht die Zulassungsftelle bereits bekannt, daß von der Aktiengesell⸗ schaft für Möontanindustrie zu Berlin der Antrag gestellt worden ist, bobb 000 M 40 ige Theil. Schuldverschreibungen der Gesellschaft Steinsalzbergwerk Inowrazlaw zum Börsenhandel zuzulassen.
— Der Redakteur der „Kastern world“ F. Schöder in Yokohama beabsichtigt, im Interesse der deutschen Industrie und des deutschen Handels mit Japan, unter dem Namen Deutsche Nachrichten aus Japan“ ein deutsches Wochenblatt zu gründen. In dem Pro pekt des neuen Unternebmens wird darauf hingewiesen, daß es noch kein einziges deutsches Blatt in Japan gebe, das den Kaufmann und . in Deutschland von den industriellen und. politischen
gorgängen in diesem Lande unterrichtet, wäbrend z. B. die englischen Handelsinteressen durch 17 Blätter vertreten sind. Die „ Deutschen Nachrichten aus Japan“ werden wöchentlich einmal in einer Slãrke pon mindestens 8 bis 12 Seiten von etwa 10 X 15 Zoll erscheinen; sie bringen Leitartikel und Notizen politischen und industriellen In⸗ halts, Üebersetzungen aus japanischen Blättern über Vorkommnisse in Handel und Industrie, Gerichtsfälle von seerechtlichem und kaufmännischem Interesse, Winke über neu einzuführende Artikel oder neu einzuleitende Verbindungen, soziale Skizzen über Land und Leute ꝛc. Um das Unternehmen ins Werk zu setzen, ist eine Abonnentenzahl von mindestens 1000 Abonnenten nothwendig. Das Abonnement von 18 jährlich ist für je ein Jahr im voraus zu bezahlen. Inner⸗ halb eines Monats nach Eingang der Abonnementsgelder wird die Herausgabe beginnen. Herr Max Nößler in Bremen, der Heraus⸗ geber des Japanisch⸗Deutschen Industrie. Anzeigers hat die Vertretung des neuen Üünternehmens in Deutschland übernommen.
— Wie die „Frkf. Ztg. meldet, sind in den Börsenkreisen in Frankfurt a. M. Besttebungen im Gange, welche die Gründung Eines Vereins zur Förderung der Interessen der Fonds- börse zum Zwecke haben. Der Verein soll für seine Mitglieder eine Zentralstelle sein, wo Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Bank⸗ ünd Böoͤrsengeschäfte zur Besprechung und eventuellen Erledigung kommen können. Ein aus allen Geschäftzzweigen der Börse zu⸗ sammengefetztes provisorisches Comité ist mit den Vorarbeiten be⸗ schäftigt und wird demnächst die Einladungen zur konstituierenden Verfammlung an alle Interessenten ergehen lassen.
— Von 'der Ruhr wird der „Köln. Ztg.“ unter dem 11. Januar . Für die Zweige des Kleineifengewerbes, die für den ö nbau arbeiten, hat sich die Beschäftigung in den letzten Wochen noch gut vermehrt und den Fabriken ist für lange Zelt eine regel- mäßige Fortführung ihrer Betriebe gesichert. Auch in Werk⸗ zeugen ist die Beschäftigung recht gut, und für Ambosse und Schraubstäcke konnten die Preise um 2 bis 3 * für 100 kg erhöht werden. Ueberall beginnen die höheren Preise des zur Verarbeitung kommenden Halbzeugs und ihnen folgend die Vertheuerung für Eisen in Platten und Stäben zu kräftigerer Erhöhung der Verkaufspreise anzuregen, besonders weil mehrfach auch höhere Löhne gejahlt werden müssen. Die heutigen Preise entsprechen der lebhaften Nachfrage größtentheils nicht und stehen in einem olchen Mißverhältniß zu den Roh. und Brennstoffpreifen, daß die Fertigwaare sich für den Hersteller ungünstiger stellt als zur Zeit der niedrigsten Ver⸗ faufspreise, bei denen man schon über ihre Unzulänglichkeit klagte. Der Grund hierfür ist darin zu finden, daß es früher manchen Fabriken gelungen war, auf Lieferung große Posten zu kaufen, besonders in Feinblechen, die jetzt zum größten Theil verarheitet sind. Werkzeugstahl konnte im Verkaufspreise wegen amerikanischen und englischen Wettbewerbs erst wenig oder garnichts von den theureren
erftellungspreisen wieder einbringen. In Schlittschuhen sind einzelne
abriken fo beschäftigt daß sie ihre Sommerartikel dagegen ganz zurückstellen müssen. Schneidwagren finden ebenfalls sehr guten Absatz, befonders auch zur Ausfuhr nach denjenigen Ländern, wohin andere Eifenwaaren wegen ihrer Herstellung im eigenen Lande in ihrer Aus⸗ fuhr zurückgehen. Für Nieten konnte man eine Preigerhöhung all gemein durchfetzen; für Drahtstifte aber liegen die Verhältnisse nach wie vor ungünstig. Für das Nadelgewerbe ist der Absatz gewachsen, die Preise blieken aber zurück. Landpwirthschaftliche Geräthe erzielten in deuester Zeit fast allgemein höhere Preise, der Absatz für den Inlandeverbrauch ist sehr gut. Schlosserei, und Schmiede⸗Bedarft⸗ artikel haben im Preise angezogen und finden guten Absatz.
— Die gestrige Generalversammlung der Mannheimer Pro⸗˖⸗˖ dukten börse 3 wie die N. Bad. Landes ztg.“ meldet, nach eingehender Berathung mit 39 gegen 2. Stimmen, durch die Handels kammer den Versuch bei der badischen Regierung zu machen, eine Ab⸗ änderung der vorgeschlagenen Börsenordnung zu erzielen. Die Mino⸗ rität war für die sofortige Auflösung der Börse,. .
Stettin, 14. Januar. (W. T. B.). Nach Privatermittelungen wurde im freien Verkehr notiert: Weizen I76, 00 bez., Roggen 124, 00 bez, Hafer 133,00 Gd. Rüböl Januar hö, 00, Spiritus loko 37,30.
Thorn, 14. Januar. (W. T. B;) Die hiesige Handelskammer veröffentlichte bisher dreimal wöchentlich Rotierungen von Thorner Getreidepreisen. Die Richtigkeit der Notierungen wurde von landwirthschaftlichen Vereinen wiederholt angegriffen. Die Handels kammer beschloß infolgedessen, Notierangen nicht mehr zu veröffentlichen.
Breslau, 14. Januar. (W. T. B). (Schluß, Kursen Schl. zz oo 2. Pfdbr. itt. A. 1090,30, Breslauer Diskontobank 119.00, Bres⸗ lauer Wechslerbank 104335, Kreditaktien — — Schles. Bankderemn 129,25, Bresl. Spritfbr. 135, 00, Donnersmarck 156,00, an,, 1658,10. Oberschl. Eis. 3 50, Caro Hegenscheidt Akt. 134,00, Oberschl. P. 3. 136.50. Opp. Zement 163, Giesel Zem. 129,59, C Ind. Kramsta 144325, Schles. Zement 195,75, Schl. Zinkb.. A. zor 0, Laurahütte 16ö 25, BreslI. Selfbr. 1975090
— Getreide und Produktenmarkt. Spiritus per 1001 1000/0 exkl. 50 M Verbrauchsabgaben pr. Januar hö, 30 Gd., do. do. 0 M Verbrauchsabgaben pr. Januar 36, 80 Gd. .
Magdeburg, 14 Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92/9 — —. Kornzucker exkl 88 ν Rendement gd. S5 10,090. Nachprodutte exkl. Joa Rendement 7,30 - 8, 00. Ruhiger. Brotraffinade 1 23.50. Brotraffinade 1J. 23,25. Gem. Raffinade mit Faß 23.37 — 24 00. Gem. Melis 1 mit Faß 22.50. Ruhig. Rohbzucker J. Produkt Transito fr. a. B. Hamburg pr. Januar 9.50 Gd., 9337 Br., Pr. Februar 9.30 Gde., 9,35 Br., vr. März 9,379 Go., 9,424 Br, pr. April , 423 Gd., 8.47 Br., pr. Juli 5.70 Gd, 9.724 Br. Ruhig. . .
Haile a. d. Saale. 1d. Janugr. (W. T. B). Die biesige freie Vereinigung der etreidehändler beschloß in der heutigen Generalverfammlung, sämmtliche Notierungen einzustellen.
Frankfurt a. M., 14. Januar. (W, T. B.) (Schluß ⸗Kurse.) Lond. Wechs. 20,382, Pariser do. 80, 833, Wiener do. 170,05,