1897 / 15 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

; 'n , ern, ,, ,. w . p ö ö . *. = 2 K

und Glaubwürdigkeit fehlt, nach Möglichkeit durch ihr Spiel verdienen

etzte. Von den übrigen mitwirkenden Kräften

suren san

die erste tade des Monats durch strengen Fr 8 i rn Thermometer . ift n a

unter Null und diese Kälte⸗

er die Herren Ries (Bülau), Herbert) mit besonderer Anerkennung genannt zu

schauer spendeten reichen Beifall, der den k anwesenden

Dichter veranlaßte, nach dem zweiten und dritten Bühne zu erscheinen.

Theater Unter den Linden.

Edmond Audran's anmuthige komische von Narbonne“ gin in Scene. Der Reiz Tage ihrer Vorführung.

schwenderischer Freigebigkeit sind musikalische Gedanken 6 alle drei Akte

Dag provengalische Lied Gillette's im ersten, das Terzett und das Soldatenlied im zweiten, das Liebes duett im dritten Akt gehören Außerdem ist auch das von Henri Chivot und Alfred Du ru verfaßte Libretto den besseren Operettentexten zuzuzählen, obgleich dasselbe nach einem Motiv aus Boecaccio's Erzählungen bearbeitet ist, daz auch Shakespeare in seinem Lustspiel, Ende gut, Alles gut behandelt hat. Die Darstellung griff diefes duftige, zierliche Werk etwas zu kräftig an, um den Reiz der Mussk

Fräulein Fischer führte als Gillette ihre Rolle sehr wirkungsvoll durch; ihr feuriges Tempera—⸗ ment leuchtete durch das anmuthige Spiel und ihren fein nuancierten und derjenigen

zu den schönsten Nummern dieses Genres.

in seiner Zartheit ganz erschöpfen zu können.

Vortrag: von ihrer Leistung Bergère als Rosita konnte man Schwächer war es um die männlichen errn Bruch's Stimme tlingt immer etwas zu chleiert, obgleich er mit Geschmack vorträgt Herr

durchaus

Rolle des Grafen Roger, des ersten Liebhabers giebt, paßte nur mäßig in den Rahmen der Dichtung und der Vorftellung; sein Spiel und sein Gesangsvortrag sind zu derb und reizlos für einen provenga—

lischen Ritter.

Im Königlichen Opernhause wird morgen Beethoven's „Fidelio“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung in folgender Be—⸗ setzung gegeben: Leonore; Fräulein Hiedler; Florestan: Herr Sylva; Marzelline: Fräulein Dietrich; Jacguino: Herr hilipp;

ohland (Konsul Prätorius) und Halm

am Sonnabend nach längerer Pause wieder er Musik wirkte bestrickend wie am ersten ; Der französische Komponist vereinigt in diesem Werk quellfrische Melodik mit feinfühliger, charakteristischer Instrumentationstechnik zu einem harmonischen Ganzen. Mit ver⸗ eigenartige der Oper verstreut. sich

Vertreter

werden. Die Zu⸗

dankend auf der als man na Oper Gillette letzten Dekade vorhanden war,

Tagen des Dezembers wander und gefällige lebhafte südliche Winde, Trübun

im Gefolge hatte. Schon am über dem Gefrierpunkte.

später auch Schnee brachten. Deutschland hinweg nach dem

Erkaltung

des Fräuleins befriedigt sein. bestellt. schwach und ver⸗ Tarnow, der die

Oder- und östliche Elbgebiet erga

Recco: Oeffentliche

periode allein drückte die Mitteltemperatur unter den Burchschnitt herab; denn in der übrigen Zeit entsprach malen. Trotz der großen Bewölkung ist meist weniger Niederschlag gefallen, langjährigen Beobachtungen erwalten sollte. Benn mit Ausnahme kleiner Bezirke in Ostpreußen, Pommern und am Rieder. rhein war es im ganzen Lande viel zu trocken, indem an dem normalen Betrage des Niederschlages ein Viertel, stellenweife sogar die Hälfte fehlte. Dementsprechend hatte auch die Schneedecke, die im Dften fast während des ganzen Monattz, im Westen fast

Riesengebirge betrug sie nur ein halbes Meter.

her langsam über Zentral- Europa nach Rußland und veranlaßte zwar heiteres, aber empfindlich kaltes Wetter. Während das Hochdrucgebiet nach Nordosten verlagerte, drängte sich ein Minimum nach, das 9 Regenfälle und rasche Erwärmung

Von da an hielt sie sich auf nahezu der⸗ selben Höhe bis gegen die Mitte des Monats, da in dieser Zeit Depressionen im Nordwesten maßgebend waren, die Regen und Als jedoch der niedrige Luftdruck über

nördliche Winde zur Herrschaft, die allgemein Schneefälle und schnelle herbeifũührten. Neu anlaßten aber schön um den 18. wieder rasche Erwärmung. Die milde Witterung hielt auch weiter an, obgleich hoher Luftdruck im Nordosten und niedriger im Süden östliche in dieser Jahreszeit von strengem Frost begleitet zu sein pflegen. Vom 25. an lagerte über Zentral-Europa eine Antieyelone; da aber eine Depression im Nordwesten meist sedwestliche Luftströmung ver⸗ ursachte, blieb es auch gegen Monatsschluß ziemlich warm. Das Jahr 1896 war im Osten um einen halben Grad zu warm gewesen; der Westen dagegen hatte es um ebenso viel zu kalt, und nur für das

Vertheilung der Niederschläge war viel ungleichmäßiger: die Küste sowie das östliche und südwestliche Binnenland hatten es meist zu trocken, die übrigen Provinzen zu naß. Oberschlesien und das Münsterkand, biel zu trocken aber Posen.

Unterrichts kurse in der

der Temperaturlauf nahezu dem nor⸗

nur in der keine beträchtliche Höhe; selbst im In den ersten te ein Hochdruckgebiet von Westen

lag die Temperatur einige Grade

westlichen Rußland zog, kamen

erschienene Depressionen ver⸗

inde bedingte, die sonst

b sich eine normale Temperatur. Die

Besonders regenreich waren

Gabels⸗

schwere Verletzungen. Der Brand scheint dadu den daß, nachdem der Trauerzjug die f 2 33 die . dekorationen durch Umfallen ein z Zichtes oder auf sonst eine Wer . baben, welches sich alsdann mit rafender Schnelliglen

Regensburg, 18. Januar. Der hier verstorbene ö ichis ,,, zufolge, sein Gesammtvermögen von 15 Millonen Mart der Stadt Regensburg zu wohlthätigen Zwecken.

Ham bur 16. Januar. Heute Nachmittag gegen 3 u riethen, wie B. T. B. meldet, auf der Unterelbe 61 Dinh ö z die englischen Dampfer . Abana. und . Yartmore? in Kollision. Ersterer wurde von dem Dampfer . Dartmore“ in der ie e. 3 k leck gemacht. Das

ef vo asser un auf dem Grund. Ueber den S Dampfers Vartmore ) sst noch nichts bekannt. J

Laibach, 18, Januar. Gestern Abend Uhr wurde hier ei ziemlich heftiger, in vertikaler Richtung verlaufender dt h 11 spürt, der von starkem unterirdischen Getöse begleitet war. Die ,,. rief indessen bei der Bevölkerung keinersei Beunruhigung

Glasgow, 17. Januar. Gestern um Mitternacht brach hier in den Lagerräu men von Currie u. Co, welche unter anderem 2009 Barrels Naphtha enthielten, Feuer aus. Die Flammen

ergriffen auch mehrere Nachbargebäude, welche sämmtlich zerstèr ö

wurden.

St. Petersburg, 17. Januar. Gestern Abend bra in Sh ukow'sch en Vafelinfabrik in der äußeren . ich der Entzündung von Naphtha Feuer aus. Das brennende Naphtha ergoß sich in die Fabrikräume, ergriff die Apparate, die Maschinen und das in den Räumen lagernde Material und entzündete die Kleider dreier Arbeiter; von letzteren erlitt einer schwerere, die beiden anderen trugen leichtere Brandwunden davon. Der Material⸗

2 .

Herr Stammer; Pizarro: Herr Mödlinger. Zu Beginn der Oper wird die große Leonoren⸗Oupertüre Nr. 3 gespielt.

Im Königlichen Schauspielhaufe geht morgen Friedrich Hebbel's Genoveva! mit Fräulein Poppe und Herrn Matkowely in den Hauptrollen in Scene. Seine Majestͤt der Kaiser ließ nach der gestrigen Aufführung der „Hermannsschlacht? durch den General Intendanten Grafen von Hochberg sämmtlichen Mit⸗ . Allerhöchstseine besondere Zufriedenheit und Anerkennung aussprechen.

Im Theater des Westens werden in dem Spielplan dieser Woche einige Aenderungen vorgenommen. So findet am Donnerstag, zur Vorfeier von Lessing's Geburtstag, eine Aufführung von . Minna von Barnhelm! und am Freitag die Erstaufführung von „Wilhelm Tell' statt. Morgen wird Ludwig Fulda'z Luftspiel „Bie wilde Jagd‘, am Mittwoch von Moser ⸗Trotha's Schwank „Der Militär— ,, und am Sonnabend Philippi's Schauspiel ‚Der Dornenweg“ gegeben.

Für den Orgelvortrag in der Marienkirche am Mittwoch, den 20. Januar, Mittags 12 Uhr, haben Frau Musik⸗Direktor ö Fräulein Frieda Schramke und Herr Robert Schwiesselmann ihre Mitwirkung zugesagt. Der Eintritt ist frei.

Mannigfaltiges.

Ueber die Witterung im Monat Dezember 1896 berichtet das Königliche Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Beobachtungen Folgendes: Kalt, trübe und trocken waren die Haupt⸗ kennzeichen der Witterung er Dezembers. Inkbesondere zeichnete sich

sz Uhr, bern (Wallstraße 91 .

Das Ballfest des Verein

der graphischen Techn geschmückten Bühne werden elekt

alle Ballbesucher ein willkommenes findet im Bureau des Herrn Dr. Mohrenstr. 101, in der Zeit von

Köln, 16. Januar. Wie die

Albrecht zu Waldeck und Py

gerettet

wirrung und Angst aus einem Fenst

berger' schen Stenographie beginnen: heute, Montag, Abends ; im Friedrichs Realgymnasium (Albrechtstraße 5 und Mittwoch, den 20. Januar, Abends 87 Ühr, im Wirths hause Tetten⸗

am 30. Januar in der Philharmonie abgehalten wird, s Kreisen Gelegenheit . eine originelle Erfindung auf dem Gebiete k kennen zu lernen. Auf der mit Tannenbäumen

maschinen vor den Augen des Publikums eine Festzeitung fertig stellen, an deren Inhalt erste Autoren betheiligt sind. Diese e,. wird für

melden, ist gestern die Villa des am JI. d. M. verstorbenen Prinzen

6 kam während der Beisetzungsfeterlichkeit aus Und zerstörte inner⸗ alb einer Stunde die Villa bis auf die Ümfasfungzmauern. Von dem werthvollen Inhalt konnte trotz schneller Hilfe nur verschwindend wenig t Hz werden. Die in dem Hause die Prinzessin, ein! Kind und einige weibliche Dienstboten, entkamen mit knapper Noth den Flammen. Eine

statt. welches Hauses mit

s „Berliner Presse?, welches richtet wurde,

oll weiteren risch betriebene Setze und Druck

Andenken sein. Der Billetverkauf Wasner, im Stangen'schen Haufe, 4 bis 6 Uhr täglich statt.

hiesigen Abendblätter aus Kleve

t ĩ rmont niedergebrannt. Das 3

anwesenden Personen, eingetroffen.

Magd sprang in der Ver er des zweiten Stockwerks und erlitt

Pera, 16. Januar.

einem Kostenaufwande von

von denen 4600 n . Schenkungen ge—⸗ zur Feier des Tages veranstaltei Konzert, Festessen und Ball nahm, nach dem Berl des e fh 63 Freiherr von Saurma⸗-Jelssch theil. ; s ist. dem Vor sitzenden des Vereint, dem hier als Eisenbahn⸗-Direktor thätigen württe mbergischen Baurath Kapp, der auch die Ausführung leitete, zu verdanken.

deckt worden sind.

auch der deutsche Botschafter Das Zustandekommen des Baue

New⸗JYork, 17. Januar. (Texas) brach Feuer aus. um, 9 andere erlitten Verwundungen.

Port Louis (Insel Mauritius), 18. Januar. Truppen ⸗-Transportschiff Warren

schaden wird dem W. T. B.“ zufolge auf 60 066 Rubel geschätzt.

an Stelle des 11000

An dem

In dem Waisen hause in Dallas 15. Mädchen kamen in den Flammen

Das indische astings“ erlitt am

an der Küste von R (union wvollstaͤndigen Schiffbruch. Die Truppen, welche sich auf dem Warren Vastings / r., wurden gerettet und sind heute an Bord des Schiffes Lalpoora“ hier

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

* 7 w / /, / /// / , h h w r

vom 18. Januar,

t 8 Uhr Morgens.

Friedrich Hebbel

Anfang 75 Uhr.

Wind. Wetter.

Stationen. und Gretel.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Me res

Belmullet .. NO heiter Tie Aberdeen .. heiter Christiansund bedeckt Kopenhagen. Dunst Stockholm. bedeckt

Paparanda gebe Jö. ö. bon, eiter . . . ö,, wo ylt ö er, burg Nebel winemünde bedecft k ir, ede

n, y, . bedeckt ünster . . . bedeckt Karlsruhe .. bedeckt Wiesbaden. bedeckt München .. bedeckt Chemnitz.. Regen n Nebel ö, Nebel Breslau ... SO Nebel Ile dMAix .. NO halb bed. Nizza.... wollt , O bedeckt Uebersicht der Witterung.

Der höchste Luftdruck liegt über Finland, gegen⸗ Marcell über einer flachen Depression jenseits der I en. maar G sgrcelle

Ueber dem nördlichen Zentral- Europa dauert . Camille Dum ond schwache östliche Luftströmung . während im Süden schwache, messt füdliche bis westliche Winde wehen. In Deutschland, wo stellenweise Nieder= schlag gefallen ist, ist das Wetter trübe und mild. Deutschland ist frostfrei, auf den Britischan Inseln herrscht fast allenthalben Frostwetter.

Deutsche Seewarte.

von Jofeph Bay

von Ferdinand

von Orleans.

S N - dd do

*

kehr. (Louise

Groß.)

2 —— d .

C 1d O K O Dd— O —— K NO O Q ωοο,.

Niobe. (Jenny

Jacobson. Mittwoch und

Theater. Direktion: Känigliche Schauspiele. Dienetag: Opern. Marcelle, baus, 16. Vorstellung. Fidelis. Oper in 2 Akten Sarpon; Für d von. Ludwig van Beethoven. Text nach dem Fran⸗ ,, Lindau. fösischen von Ferdinand Treitschte. In Scene fesetzt Lautenburg, vom Qber. Regiffeur Tetzlaff. Pergrative Cinrichtung Mittwoch und vom. Ober InsFektor Brandt. Dirigent: Käpell?

meister Dr. Muck. un Beaglnn: ; e Leonore (Nr. 3). kin fa 77 z 4 Duvertũre

Der Schierling.

Schauspielhaus. Tragödie in 5 Aufzügen und einem Nachspiel von

3 in Scene gesetzt, vom Ober⸗Regiffeur Dekoratioe Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt.

Mittwoch: Opernhaus. 19. Vorstellung. Hänsel

Engelbert Humperdinck. Tert von Adelheid Wette. Puppenfee. Pantomimisches Ballet Divertissement von

Schauspielhaus. schwender. Original Zaubermärchen in 3 Aufzügen

Kreutzer. Anfang 74 Uhr.

Nentsches Theater.

sunkene Glocke. Mittwoch: Moriturxi. Das Ewig⸗Männliche. ) Donnerstag: Die versunkene Glocke.

Kerliner Thenter. Dienstag: Die Jungfrau

Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Ascheubrödel. Abends 77 Uhr: Renaissance. . Donnerstag: Kaiser Heinrich.

Lessing · Theater. Dienstag: Die Wieder-

(Jenny Groß.) Anfang 71 Uhr. Mittwoch: Madame Sans⸗Géne.

Donnerstag: Die Wiederkehr. Hierauf: Französisches Ensemble. Gastspiel vom 26. 30. Ja

Residenz · Theater. Direktion: Sigmund Lauten. burg. Dienstag: Die Frauenjäger. (Le Dindon.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, ũbersetzt und für die deutsche Bühne Anfang 74 Uhr.

Neues Theater. Sigmund

Komödie in 4 Akten von Victorien In Scene gesetzt von Sigmund Anfang 74 Uhr. ö ;

Schiller ⸗Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr:

19. Vorftellung. Genoveva.

. Für die Bühne eingerichtet und ax Grube.

Märchenspiel in 3 Bildern von

Haßreiter und Gaul. er. Anfang 78 Uhr. 20. Vorstellung.

Musik Der Ver ˖

aimund. Musik von Konradin

Tie ver⸗

Fritzchen.

Dienstag: Anfang 74 Uhr. Teja.

Anfang 74 Uhr.

Niobe. (Jenny

Hierauf:

Dumont.)

Groß.)

Josset, Antotne, Jean Coquesin, 7 orverkauf täglich.

earbeitet von Benno folgende Tage: Die Frauen jãger. Schiffbauerdainm 4 a. / 5. Lautenburg. Dienstag: ie deutsche Bühne bearbeitet von

folgende Tage: Marcelle.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Mit Vergnügen. ‚. . ;

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof Zoologischer Garten.) Dienstag: Die wilde Jagd. Anfang 73 Uhr.

ittwoch: Der Militärstaat. Donnerstag: Minna von Barnhelm. Freitag: Wilhelm Tell.

Theater Anter den Linden. Behrenstt. S6 /p. Direttion: Julius Fritzsche. Dienstag: Gillette von Narbonne. Komische Oper in 3 Akten von

enri Chivot und Alfred Duru. Musik von

dmond Audran. In Scene gesetzt vom Regisseur Herrn Glesinger. Anfang 79 Uhr.

Mittwoch: Der Schmetterling.

Sonnabend, den 25. Januar: Zweiter großer Maskenball. Die Buffets sowie die Wein lieferungen hat der Hof ⸗Traiteur Seiner Masestät des Kaisers Herr A. Huster (Englisches Haus) übernommen.

Thalia · Theater (vorm. Adolph Ernft Theater. Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Dienstag: Frau Lientenant. Vaudeville in 3 Akten von Paul Ferrier und Antony Mars. Deutsch von Hermann Hirschel. Musit von Gustav Serpette und Victor Roger. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Frau Lieutenant.

Bentral Theater. Alte Jakobftraße 30. Direktion: Richard Schultz. Dienstag: Letzte Woche. Emil Thomas 9. G. Eine wilde Sache. Große Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 6 Bü. dern von W. Mannstädt und Julius Freund. Mußsit von Julius Cinödshofer. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Benefiz des Komponisten und Kapell⸗ meisters Julius Einödsbofer. Gine wilde Sache.

Konzerte.

Sing Akademie. Dienstag, Anfang 8 Uhr: Konzert von Jeanne Golz und Alexander Seinemaun.

Nanzerthans. Karl Meyder Konzert.

Dienstag: Ouvertüren, Marco Spada“ von Auber, Leonore III.“ von Beethoven, Flotte Bursche⸗ von Suppe. Walzer Fliegende Blätter von Seifert. Potpourri ‚Musik⸗Revuen von Linke. „Fantaisie de Ballet“ für Violine von Beriot (Herr Carnier). Introduktion und Brautchor aus Lohengrin! von Wagner. „Trost‘ für Cornet- ä ⸗Piston von Wolf (Herr Werner).

Die Komödie der Irrungen.

Saal Bechstein. Dienstag, Anfang 743 Uhr II. Klavier⸗Abend von Augusta Cottlow.

Zirkus Renz. Karlstraße. (Jubiläums-

Saison 1896/97.) Dienstag, Abends 74 Uhr: Extra⸗Vorftellung. Kolossaler Erfolg! Zum vor⸗ l'itzten Male: Lustige Blätter. Neue Einlage. Original! Leuchtende Karikaturen Kavalkade. Aus dem equestrischen Theil des Programms sind be— sonders hervorzuheben: 6 Trakehner Fuchshengste, in Freih. dress. und vorgeführt von Perrn Hugo een Edinburgh, ostpreuß. Hengst, vorgef. von frau Rob. Renz. Die dophelte . Schule, ge⸗ ritten von den Damen Frl. Wally Renz und Frau Robert Renz mit den Schulpferden Cromwell, Masstro und den Steigern Alep und Solon Außerdem; Letztes Auftreten des phänomenalen k Rechengenie's Mr. Inandi alt

ast. Mittwoch, Abends 7 Uhr: Zum letzten Male: Lustige Blätter!

———

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt; Frl. Magdalene Geiseler mit Hrn. Ka— pitän , Lieut. Friedrich Mugculus (Kiel). Frl. Alexandra von Forckenbeck mit Hrn. Landrath Dr. Alfred Reumont (Aachen Erkelenz). Frl. Martha Hoffmann mit Hrn. Regierungs⸗-AUssessor und Prem. Lieut. d. R. Dr. jur. Frhrn. von . hausen, gen. Wolff (Neugersdorf, Sachsen— Wil⸗ helmshaven). Frl. Frida Jenny mit Hin. Staattz anwalt Hans Schoen (Zurich Berlin).

Verehelicht: Hr. Major von der Lippe mit Fil. Engel ina Gu dewill (Gleiwitz). Hr. Pastor

Fi . mit Frl. Eva Kölling (Pleß

Geboren: Ein, Sohn: Hrn. Sec. Lieut. von Saucken (Charlottenburg). Hrn. pr mann Conrad Grafen von Moltke e n 1... Hrn. Lieut. von Römer (Oschatz). Eine Tochter: Hrn. Alfred von Küster (Hohen

liebenthal.

Gestorben:; Fr. Ida Edle von Graeve, geb. Weiß (Düsseldorf). Marie Franziska Mathilde Edle , . und Freifr. von Plotho, geb. Freiin von Welling (Wiesbaden). Hrn. schwedischen ischerei ö Alexander Krüger Sohn tthur (Berlin). Fr. Prediger 562 Hickel,

geb. Mosel (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8Ww., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen Leinschließlich Börsen⸗Beilage). (92)

Heute fand die Ein weihung des neue Vereinshauses des biesigen deutschen Vereins J im Jahre 1895 n,

Pfund er⸗

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 15.

Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.

1) Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage zu bejeichnende Leistung. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Ver⸗ dingungsanschlägen, den zugebörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Vertrage gehörig bezeichneten Unteglagen. Die in den Ver⸗ dingungsanschlägen angenemmenen Vordersätze unterliegen jedoch den⸗ jenigen Aenderungen, welche ohne wesentliche Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Aus führung der betreffenden Bauwerke sich ergeben. .

kin fern, der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bauleitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgeschen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zu— stimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternebmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein- heitspreise berechnet. Diese Einheitspreise sind auch ni e n wenn der Unternehmer, mit dem ein Vertrag abgeschlossen ist. gleichartige im Koftenanschlag nicht vorgesehene Leistungen ausführt. Abweichungen hiervon sind zu begründen.

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrage mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

3) Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben

leistun gen, Vorhalten von Werkzeug, Geräthen, Rüstungen. .

Inscweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. s. w. nicht besondere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsätze zuglesch die Vergütung für die zur plan mäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, ine besondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Ent schaͤdigung für Vorbaltung von Werkzeug, Geräthen u. s. w.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnabmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent schädigung hierfür gewäbrt wird.

) Mehrleistung gegen den Vertrag. hne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des Garnison⸗Baubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Ver— trage abweichende oder im Verdingungsanschlage nicht vorgesehene

Leistungen ausführen. . Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen

ist die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be⸗

seitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver⸗ gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ist.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Gar nison · Baubeamten getreffenen Anordnungen unter einer im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, Ver säumnißstrafe, Aufgraben von Altertbümern. Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und

Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten

Fristen zu erfolgen. ö . ( .

Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen. .

Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs— fristen fortgesetzt angemessen gefördert werden. . .

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe sowie die Vorrüthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen

Leistungen entsprechen. . ;

Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist. . .

Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

Wenn bei der Bauausführung durch Arbeiter des Unternehmers u. s. w. Alterthümer (Stein- und Erdmonumente, Grãberfelder, Reihengräber, Urnenfriedhöfe, Wendenlirchhöfe, Stein häuser. Hünen—⸗ gräber, Hünen⸗ oder Riesenbetten, Ansiedelungeplätze, Ringwaãlle, Landwehren, Schanzen, Mauerreste, Pfahlbauten, Boblbrücken, Urnen und Thongefäße, Steine, Waffen und Geräthe aus Stein oder Metall, Münzen, Gegenstände von Glas, Bernstein und anderen Stoffen u. .. w. aus römischer, heidnisch⸗germanischer oder unbestimmbar vor⸗ geschichtlitzer Zeit) aufgegraben werden sollten, so ist der weiteren Bloßlegung Einhalt zu thun und dem bauleitenden Beamten sofort Nachricht zu geben. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, daß die Anlage und deren Inhalt in jeder möglichen Weise gegen Zerstörung oder Veränderung bezw. gegen Veräußerung oder Ent⸗ sfremdung der dabei gewonnenen Fundftücke geschätzt wird.

7) Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort—

führung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des

Darnison⸗Baubeamten oder des bauleitenden Beamten, durch höhere

Gewalt oder durch andere zwiagende Umstände oder durch das nicht

gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer behindert,

so erstattet er bei dem bauleitendem Beamten hiervon sofort schrift⸗

liche Anzeige. . Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei

auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An-

sprüche oder Einwendungen zugelassen. . .

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen

ohne weitere Aufforderung ungesäumt wöjeder aufzunehmen. . Der Aufsichtsbehörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine Iangemessene Vexlängerung der im Verirage festgesetzten Vollendung fristen ö. ich gstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen. .

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗ tragzmäßig' bedungenen Preifen entsprechende Vergütung. Ist für derschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Ein heitgpreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den

Berlin, Montag, den 18. Januar

besonders jzu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnabme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Aussichtsbehöͤrde und deren Organen verschuldet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Bebörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf seiten derselben zugetragen haben. .

Eine Entschädieung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ift der Unternebmer zum Schadenersatz ver— pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden ersatzfordetungen kommen die etwa ein gezogenen oder verwirkten Ver⸗ säumnißstrafen in Anrechnung. Ist die Schadenersatzforderung niedriger als die Versäumnißftrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung. .

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als secht Monate, so stebt jeder der beiden Veriragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Räcktrittserklärung muß schriftlich und srätestens 14 Tage nach Ablauf jener sechs Monate dem anderen Theile zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbedungene Vollendunge— frist um die Dauer der Bauunterbrechung verlängert wird.

8) Güte der Leistung.

Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und den besonderen Bestimmungen des Verdingunganschlages und des Ver— trages entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be— schäftigt werden.

Leistungen, welche der Garnison⸗Baubeamte den gedachten Be— dingungen nicht entsprechend findet, sind sofort zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Kosten und Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Bau— kasse schadlos zu halten. .

Arbeiter, welche nach dem Urtheil der Bauleitung untüchtig oder zur Beschäftigung auf fiekalischen Baustellen ungeeignet sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch andere ersetzt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be— dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Garnison⸗Baubeamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Dem von, dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeichneten Fabrikanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sich Anstände bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben. .

Behufs Ueberwachung steht dem GarnisonBaubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

9) Vom Unternehmer verlangte ; a. Auskunft über Verträge mit Handwerkern u. s. w.

Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Aus— führung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen. Der Unternehmer ist ferner verpflichtet für die Errichtung einer Baukrankenkasse für die auf dem Bau be⸗ schäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, bezw. letztere nach Maßgabe des ö , bei einer Krankenkasse und in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Juli 1884 Reichs- Gesetzblatt Nr. 19 für 1884 bezw. 28. Mai 1885 Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 159 für 1885 gegen Unfall zu versichern, Unternehmer haftet der Militärverwaltung für Ausführung dieser Bestimmungen, sowie auch für alle Nachtheile, welche der ge⸗ nannten Verwaltung etwa durch Unterlassung in Beziehung auf die vorgedachten Gesetze entstehen, mit dem von ihm hinterlegten Haft⸗ gelde sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. In gleicher Weise haftet der Unternehmer der Militärberwaltung für Erfüllung sämmtlicher demselben als Arbeitgeber durch das Geseß, ketreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1389 Reichs Gesetzblatt Seite 97 für 1889 —, auferlegten Verpflichtungen.

Eine besondere Entschädigung wird, für die durch Vorstehendes übernommene Verpflichtung seitens der Militärverwaltung nicht gewährt. b. Erklärung hinsichtlich Unterlassung von Geschenken

u. s. w. an Angestellte.

Wegen Unterlassung von Geschenken und Zuwendung von Vor theilen an Beamte u. s. w. hat der Unternehmer eine Erklärung nach hestimmtem Muster zu unterzeichnen.

10 Entziehung der Leistung. J

Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den Vertrag aufzubeben, wenn sich nach Abschluß desselben herausstellt, daß der Unternehmer vorher mit Anderen Verabredungen behufs Ent— haltung von der Verdingung oder sonst zum Schaden der Baukasse etroffen batte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die ere nen nnd Lieferungen ganz oder theilweise zu entzieben, sowie den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder 4 ö

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend

gefördert sind, oder .

c. der Unternehmer den gemäß 9 getroffenen Anordnungen nicht

nachkommt. ;

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief bezw. Brief gegen Behändigungeschein unter An drohung der Entziehung zur Besestigung der vorliegenden Mängel bezw. zür Befolgung der getroffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein— geschriebenen Brief bejw. Brief gegen Behändigungsschein Eröffnung gemacht. ‚.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich. tung n n. . Schadenersatz finden die Bestimmungen in ?

leichmäßige Anwendung. . ö c, 9 I stung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt,

Abschlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter⸗ nehmer nur innerhalb desjenigen Betrages ewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ift.

1) Ordnung svorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Grmessen des letzteren die zu treffenden baulichen An ordnungen ein mäündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich

rückstaͤndigen, ein von dem verabredeten Durchschnittspreis ent sprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete

machen. Die sämmuilichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten,

1897.

Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau- ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bau- platz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bejw. dessen Stell⸗ vertreter unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden. .

Der Unternebmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver⸗ eindart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem kauleitenden Beamten für erforderlich geachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be⸗ seitigung Sorge tragen. . ö ;

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowis seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ift lediglich Sache des Unternehmers.

12) Mitbenutzung von Rüstun gen. .

Die pon dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich zur Be⸗ nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der bequemeren Benutzung seitens der übrigen Bauhandwerker?‘ vor⸗ zunehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet.

13) Beobachtung polizeilicher Vorschriften, Haftung des Unternehmers für seine Angestellten. .

Für die Befolgung der bei Bauausführung zu beachtenden poli- zeilichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden volizeilichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner ver—= tragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ibm dadurch erwachfen, sowie Kosten der Arbeiterversicherung können der Baukasse nicht in Rechnung gestellt werden. .

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gebörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Verantwortungen unbeschadet ist er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Auch hat der Unternehmer die zur Verbüätung von Unfällen sonst noch erforderlichen Schutzvorkehrungen an seinen Arbeiten, so lange sich diese in unvollendetem Zustande befinden, auf eigene Kosten und eigene Verantwortung zu treffen. ; .

Für alle Anspruͤche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Bevollmächtigten, Ge ilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Ver⸗ nachlässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Hand= lungen und Unterlassungen seiner Bevollmächtigten, Gehilfen und Ar⸗ beiter persönlich Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Baukasse zugefügt wird.

1 Aufmessung während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Leistungen von beiderseits Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Aufzeichnungen gemacht werden, welche demnaͤchst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittels eingeschriebenen Briefes bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf— genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen. .

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternebmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, gehöriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bau⸗ leitenden Behörde bewirkten Aurzeichnungen als anerkannt. .

Auf die Feststellung des von dem Unternebmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleichmäßige Anwendung.

Müssen Tbeilleiftungen sofort abgenommea werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmens hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, für seine Anwesenheit oder Ver tretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

15) Rechnungsaufstellung. .

Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der Ansäße, genau nach dem Verdingungkanschlag einzurichten ist, bat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten An⸗ forderungen zu entsprechen. .

Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen sind.

16 Tagelohnrechnungen. .

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten seitens des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Ausstellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitgetheilt. ö

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen.

17) Zahlung. .

Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzu· reichende Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Fest⸗ stellung derselben. . ö

Abschlagszablungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu der von dem Garnison⸗Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe

ewährt. . Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten be⸗ stehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

189) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht

ausdrücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlun an⸗ gebotenen Betrages .. der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten binaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich schriftlich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser An⸗ sprüche später ausgeschlossen ist.

19 Zahlende Kasse. .

Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen bezeichneten Kasse der Behörde. Verweigert der Empfangsberechtigte die Annahme der Zablung, so kann der Betrag bei der zuständigen

interlegungsstelle (Regierung ⸗Hauptkasse) hinterlegt werden, um die Rechnungslegung nicht auflubalten. In diesem Falle sind der Ver⸗ wahrungsschein und die etwaigen Beläge über geleistete Abschlags-⸗ zablungen vorläufig als Belag für den Rechnungsbetrag anzusehen

und der Kassenrechnung beizufügen.