1897 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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Rer Gemgspreis beträgt virrteljährlich 4 M 50 8. Alle Rost Anustalttn nehmen Gestellung an;

Königlich Preußischer Staats⸗ Anzeiger.

far Gerlin außer den Rost · Anstalten auch dir Expedition

8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Insertionzpreia fur den Raum einer Aruckzeilt 30 5. In serate nimmt an:

die Königliche Expedition des Aentschen Reichs Anzeigers nnd Asniglich Rreußischen taatz- Anzeiger Berlin 8X., Wilhelm straße Nr. 32.

M 27.

Seine Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht:

dem Gymnasial⸗-Direktor Dr. Reinhardt zu Frankfurt a. M., dem Gymnasial⸗Direktor, Professor Dr. Fehrs und

dem Gymnasial⸗Oberlehrer, Professor Dr. Haenisch, beide

zu Wetzlar, dem Pastor prim. Pfeiffer an der evan⸗ gelischen Friedens-Kirche zu Schweidnitz, dem Melis⸗ rations⸗Vauinspektor Danckwerts zu Königsberg i. Pr., dem Domänenpächter, Amtsrath Peters zu Papau im Kreise Thorn und dem Rentner und Stadtverordneten Wilhelm Pferdmenges zu Rheydt im Kreise München-Gladbach den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Fabrii⸗-Direktor Max Gentner zu Belleben im ö Sec⸗Kreise den Königlichen Kronen⸗Orden vierter

asse,

dem evangelischen Lehrer und Küster Boeck zu Binow im Kreise Greifenhagen den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern,

dem Futtermeister Krauel bei dem Königlichen Land⸗ gestüt in Celle das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, . dem Förster Angern zu Forst⸗Etablissement Hirschthal im Kreise Goldap, dem pensionierten Förster, Postagenten Kaeker zu Theerbude in demselben Kreise, dem Ober⸗-Hohz⸗— schlägermeister Gottfried Stahr zu Grochowe im Kreise Trebnitz, dem Haumeister Plonus zu Neubruch im Kreise Labiau, dem Hauptmann der freiwilligen Feuerwehr, Ackerer Christian Puhl zu Saarwellingen im Kreise Saarlouis, dem Schuldiener Wagner am Königlichen Gymnasium in Wetzlar, dem Provinzia!⸗Straßen⸗Aufseher Velten zu Meckenheim im Kreise Rheinbach, dem bisherigen Polizei⸗ Sergeanten in Hohenmölsen, Kreis Weißenfels, Nudolf

Birken feld, jetzt zu Piefenort im Großherzogthum Sachsen⸗Weimar wohnhaft, dem Kohlenmesser Fried⸗ rich Wagner zu Püttlingen im Kreise Saarbrücken,

dem Wiegemeister August Loske zu Weißstein im Kreise Waldenburg, dem Steiger Josef Juretzek zu Tarnowitz, dem Steiger Traugott Toepel zu Rothenbach im Kreise Landeshut, den Invaliden, Marken-Aufsehern Wilhelm Böhm und Franz Golla zu Königshütte im Kreise Beuthen, dem Nacht - Aufseher Johann Schigulski zu Brzozowitz, desselben Kreises, dem Maschinenwärter Au gu st Ste ra zu Scharley, desselben Kreises, dem Hausmeister Otto Coenen zu Rheydt, dem Maurermeister Friedrich Roter⸗ mund ebendaselbst, dem Wirthschafts-Schaffer Wil⸗ helm Meier zu Nieder⸗Rathen im Kreise Neurode, dem errschaftlichen Kutscher August Zach rau zu Eszerischken im Kreise Daikehmen, dem Vorarbeiter Kar! Smal zu Gudwallen im Kreise Darkehmen, dem Vorarbeiter Gottlob Natusch zu Jaulitz im Land⸗ kreise Guben, dem landwirthschaftlichen Arbeiter Dühr kop zu. Stubbendorf im Kreise Stormarn, dem Gutsarbeiter Wilhe lm Wiese zu Pulow im Kreise Greifswald, dem Arbeiter Karl Salzwedel zu Konraden im Kreise Arns⸗ walde, dem Dienstknecht Wilhelm Tiesler zu Lestwitzhof im Kreise Guhrau und den Hirten Johann Friedrich Klein zu Nautzau im Kreise Fischhausen und Ehristian Tertin zu Groß⸗Kedingshogen im Kreise Franzburg das Allgemeine Ehrenzeichen, . dem Lehrer Karl Hoffmann zu Mülhausen i. E, dem Seesoldaten Karl Mucks vom 1. See⸗Bataillon und dem Heizer Franz Bernhardt gen. Köster von der II. Werft⸗ Division, ö 9. an Bord S. M. Kreuzer zweiter Klasse „Irene“, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht:

dem Bürgermeister von Kowno, Kaiserlich russischen Titular- Rath Grundmann, dem Marine⸗Aitachs bei der Kaiserlich russischen Boischaft in Berlin, Lieutenant zur See von Kettler und dem Königlich niederländischen Premier⸗ Lieutenant Jonkheer van Sir, Ordonnanz- Offizier Ihrer Majestät der Königin, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Geheimen Regierungs-Rath von Schü bler zu Straßburg i. E, Mügliede der General⸗-Direktion der Eisen⸗ bahnen in Elsaß⸗Lothringen, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Landrentmeister beim Kaiserlichen Gouvernement von Reich zu Dar⸗es⸗Salam und dem Registrator im Intendantur-⸗Bureau des Herzoglichen Hofthealers zu Braunschweig Aug ust Lamm den Flöͤniglichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem Steuer⸗Aufseher Eduard Argus zu Mül 1. E. das Allgemeine ö. sowie gut i Müthansen

dem Bahnhofsarbeiter Leo Wisler zu Lutterbach i K i. E. die Rettungs⸗Medaille am Ban 3 verle hen.

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Einzelne UKummern kosten S5 5.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Forstmeister Deneke in Saargemünd zum Kaiser⸗

lichen Regierungs- und Forstrath in der Verwaltung von Elsaß Lothringen zu ernennen.

Bekanntmachung.

Die seit dem 28. Dezember 1896 für den Güterverkehr in Wagenladungen betriebene Nebenei senbahn Bühl Bühlerthal Oberthal (Gühlerthalbahn) ist am 26. . M. für den Gesammtverkehr eröffnet worden.

Berlin, den 30 Januar 1897.

Der Präãsident . ulz.

Bekanntmachung.

Zufolge Erlasses des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domaͤnen und Forsten wird hierdurch das unter dem 17. August 1893 Amtsblatt Seite 328 angeordnete Verbot der Einfuhr von Heu und Stroh aus Rußland dahin ab⸗ geändert,

daß fortan aus den russischen Grenzdistrikten stam⸗ mendes Heu und Stroh in losem Zustande für den Gebrauch der Einwohner der deutschen 5 . eingeführt werden darf und daß ferner Heu und S . in gepreßtem Zustande, auch wenn dasselbe nicht ab den Grenzdistrikten stammt, zur Durchfuhr dur Deutschland auf der Eisenbahn unter der Bedingung zugelassen wird, daß der Transport unter Plombe⸗ verschluß in geschlossenen oder bedeckten Wagen erfolgt.

Im Falle des Ausbruchs der Maul⸗ und Klauenseuche, der Lungenseuche, des Milzhrandes oder des 3 in Ort⸗ schaften des russischen Grenzdistrikts ist die Einfuhr von Heu und Stroh aus diesen Orten für die Dauer der Seuchengefahr von dem Landrath zu untersagen.

Oppeln, den 15. Januar 1897.

Der Regierungs⸗Präsident. von Bitter.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhi:

den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Georg Kaibel u Straßburg i. E. zum ordentlichen Professor in der philo⸗ . akultät der Universität zu Göttingen, und

den bisherigen außerordentlichen Professor an der Universität zu Königsberg i. Pr und Observator an der dortigen Stern⸗ warte Dr. Julius Franz zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Breslau zu er⸗ nennen, sowie

den ordentlichen Professoren in der theologischen der Universität zu Kiel D. Friedrich Nitzsch und D. Klosterm ann den Charakter als Konsistorial⸗Rath,

dem Bergschul⸗Direktor, Bergrath Dr. Schultz zu Bochum den Charakter als Geheimer Bergrath, und

den Meliorations⸗Zaubeamten, Regierungs- und Bau⸗ räthen Schmidt in Cassel und Wille in Magdeburg den Charakter als Geheimer Baurath zu verleihen.

akultãt u gu st

Auf den Bericht vom 2. Dezember 1896 will Ich der Stadtgemeinde Marburg auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (G⸗S. S. 221) hiermit das Recht verleihen, das Frundeigenthum, welches zur vollständigen Durchführun der flädtischen Kanalisation 29 Maßgabe des landes polizeili

enehmigten Projekts, sowie zur eff hen von Schutzbauten ür die dem Hochwasser der Lahn ausgesetzten Kanalstrecken erforderlich ist, im Wege der Enteignung zu erwerben oder, . e ausreichend ist, mit einer dauer nden Beschränkung uu belasten. t Neues Palais, den 11. Januar 1897.

Wilhelm R. Thiel en.

Bosse. Freiherr . Freiherr von der Recke.

An die Minister der öffentlichen Arbeiten, der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten, * Landwirthschaft, Domänen und Forsten und

Innern. Auf Ihren Bericht vom 11. Januar d. will dem Kreise Sorau im Regierungsbezir 3 . .

Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den . Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 1 8e S. 4 ff) einschließlich der in demselben enthaltenen

estimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich . der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen ö verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Berlin, den 20. Januar 1897. Wilhelm R. Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Berlin, den 31. Januar 1897.

Gestern Mittag um 12 Uhr hat im Königlichen Schlosse zu Kiel in Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers und Königs die Taufe des am 27. November v. J. geborenen Prinzen Sohnes Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzes sin Heinrich von Preußen durch den Haupt⸗Pastor an der St. Nikolaikirche daselbst, Propst Becker stattgefunden. 1

Der junge Prinz hat in der heiligen Taufe die Namen ]

Wilhelm Viktor Carl August Heinrich Sigismund erhalten. 6.

Von den Allerhöchsien und Höchsten Pathen waren außer Seiner Majestät dem Kaiser und König

anwesend: Ihre Königliche Hoheit die Frau Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen, Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Oldenburg; abwesend: ö 2 Königliche Hoheit die Frau Erbgroß—⸗ erzogin von Oldenburg, Ihre Großherzogliche Hoheit die Frau Prin— zessin Ludwig von Battenberg, Prinzessin von Hessen.

Hofansage.

Am Mittwoch, den 3. Februar d. J., wird bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Weißen Saale des Königlichen Schlosses hierselbst ein Ball stattfinden, zu welchem die Einladungen durch die Hoffouriere und durch Karten erfolgen.

Die Damen erscheinen in langen ausgeschnittenen Kleidern, mit hellen Glacẽé⸗Handschuhen, die Herren vom Zivil in Gala, mit weißen Unterkleidern (Kniehosen, Schuhe und Strümpfe), die Herren vom Militär im Hofball Anzuge.

Diejenigen Herren, welche zur Anlegung einer Uniform nicht berechtigt sind und demnach früher im schwarzen Frack und weißer Kravatte erschienen, haben nunmehr die Befugniß, das vorgeschriebene Hoftleid zu tragen.

Für die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften ist die Anfahrt ge * sis Uhr von dem Lustgarten her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe und die Versammlung im Kurfürsten⸗Zimmer.

Die Obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗ die Vize⸗Ober⸗Hof⸗ und die Hof-Chargen, die General⸗Adjutanten, die Generale und Admirale à la suite und die wa, n. Seiner Majestät, der Minister des Königlichen Hauses und der Geheime Kabinets⸗ Rath, sowie die Gefolge der Allerhöchsten und der Höchsten , . nehmen dieselbe Anfahrt und versammeln sich um

1e Uhr im Königs⸗-Zimmer; die Damen treten in die boi⸗ sierte Galerie ein. ö. Alle anderen Gäste sind zu 8 Uhr eingeladen. Die Vorfahrt ist: für die Fürsten, das diplomatische Korps und die cellenzen ebenfalls durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreype, . . die Damen = soweit sie nicht zu den vorstehend be⸗ zeichneten Gästen gehören und die sie begleitenden 336 vom Lustgarten her im Portal Nr. 4 bei der heatertreppe, von wo Eintritt durch den Kapitel⸗ Saal genommen wird, und ̃ die anderen Herren vom Zivil und Militär von der Schloßfreiheit her durch Portal Nr. 3 bei der gegen⸗ über der Wache belegenen Höllen⸗Treppe (Eintritt durch das Königinnen⸗Zimmer).

Die Versammlung ist: für sämmtliche Damen, die Chefs der Fürstlichen und emals reichsständischen Gräflichen Häuser, das lomatische Korps, die Excellenzen und die tanzenden

d Herren im Weißen Saale;

(ee die von ihm erbaute Chaussee von Sorau über Seifers⸗ orf und Albrechtsdorf bis zur Saganer Kreisgrenze gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung kiefer

die General⸗Majors und die Räthe erster Klasse in der Weißen Saal⸗Galerie; ß. f