2 ö 83 w —
Gründe gegenseitig auf diplomatischem Wege mitgetheilt werden.
gängigen Benachrichtigung im Sinne von Nummer des — Protokolls Einschränkungen unterworfen werden kann.
II. Gegenseitiger Nachrichten-Austausch. Entsprechend dem in 8 20 des vierten Theils des Schluß⸗ Protokolls zum Handelsvertrage aufgestellten Grundsatze, soll das folgende Verfahren beim gegenseitigen Nachrichten⸗Augtausch Platz greifen. Die lokalen Maßnahmen, die — aus eigener Entschließung — von dem Vorstand eines Bezirks (Pandrath in Deuischland, Natschalnik Ujesa, Isprawnik in Rußland) getroffen werden, sollen unmittelbar den hetreffenden Vorständen der Bezirke des anderen Landes mitgetheilt werden. Diese Mittheilung soll zugleich die Gründe der Maßregel enthalten, soweit dies nicht nach der Beschaffenheit derselben überflüssig ist. Die Maßnahmen, die in Deutschlansd von einem Ober— . oder von einem Regierungs⸗Präsidenten und in ußland von einem General-Gouverneur oder von einem Gouverneur getroffen werden, sollen gegenseitig dem im Range entsprechenden Beamten ,,, werden. Die Mittheilung . e n dieser Maßregeln soll auf diplomatischem Wege olgen. Die Maßnahmen, welche von den Zentral⸗Behörden der beiden Länder getroffen werden, sollen einschließlich ihrer
Man ist darüber einig, daß die Mittheilungen über veterinäre Maßregeln ber geitẽ thunlichst vor Ausführung a ben und spätestens gleichzeitig mit ihrem Erlaß erfolgen ollen.
Die beiden Regierungen werden Listen austauschen, in welchen die beiderseitigen Behörden bezeichnet sind, zwischen denen der gegenseitige Austausch in Gemäßheit des oben an— gegebenen Verfahrens stattfinden soll.
IIIA. Fragen des Zoll verkehrs.
1) Die deutschen Delegirten haben den russischen eine Aufstellung übergeben, worin die Maßnahmen angegeben sind, welche deutscherseits zur Erfüllung der in § 1 des vierten Theils des Schluß⸗-Protokolls zum Handelsvertrage vorgesehenen Bedingungen getroffen worden sind.
2) Das deutsche Zollamt zu Gurzno gegenüber von Karw wird an die e,. verlegt werden, sobald der, übrigens bereits begonnene, Bau der nöthigen Räumlichkeiten vollendet sein wird. Die Möglichkeit dieser Vollendung ist für den 1. November (n. St.) dieses Jahres vorgesehen. Doch werden jetzt schoön Maßnahmen getroffen werden, um die Beförderung von Waaren unter Zollbewachung von der Grenze nach der Zollftelle häufiger zu ermöglichen.
3) Die deutsche Regierung hat die nöthigen Vorkehrungen getroffen, um in Herby baldmöglichst die Transitabfertigung russischer Waaren zulassen zu können, insoweit das eni— sprech nde Zollamt auf russischer Seite mit gleichen Be⸗ fugnissen ausgestattet wird.
Die deutsche Regierung wird übrigens die russische von dem genauen Zeitpunkt, von dem an die gedachte Zulassung Platz greifen kann, vorher benachrichtigen.
4. Die deutsche Regierung gestattet grundsätzlich, jedoch unter Vorbehalt des Widerrufes im Falle des Mißbrauchs, daß das russische, aus der Gemeinde Boleslawice stam— mende Vieh die Grenze überschreiten kann, um auf den in Deutschland belegenen und jener Gemeinde oder Privateigen⸗ thümern des Viehs gehörigen Grundstücken zu weiden. Doch ist dieses Zugeständniß an die Bedingung geknüpft, daß die Gemeinde Boleslawice frei von Viehseuchen ist, und daß deutsche Thierärzte jederzeit auf das Gebiet dieser Gemeinde zugelassen werden, um die erforderlichen Feststellungen hinsicht— lich des veterinären Zustandes des Ortes und des zum Weiden jenseits der Grenze bestimmten Viehs vorzunehmen. Diese Feststellungen sollen, insoweit sie aus eigener Entschließung der deutschen Behörden und zu von diesen vorher bestimmten Zeit— punkten statifinden, kostenfrei erfolgen.
Im übrigen würde die deutsche Regierung zwecks Ver— hütung des Schmuggels mit russischem Vieh verlangen, daß, um die Feststellung der Identität der Thiere zu ermöglichen, die nöthigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Die vorstehenden Bestimmungen sollen mit dem Beginn der Viehweide im nächsten Frühjahr in Kraft treten.
5) Die russische Regierung hat die erforderlichen Anord— nungen getroffen, daß
a. vom 27. / 15. Januar dieses Jahres ab die Waaren, auf welche die Nummern 1, 2, 3 und 5. des russischen Zoll— zirkulars vom 3. September / 22. August 1896 abzielen, bei ihrer Einfuhr nach Rußland zu den bis zur Inkraftsetzung dieses Zirkulars in Geltung gewesenen Satzen verzollt werden, und
b. vom 7. Februar / 6. Januar 1897 ab die in der An⸗ lage aufgeführten Gegenstände bei ihrer Einfuhr nach Rußland die darin festgesetzten Zollsätze zu zahlen haben.
6). Was die Effetten und Hausgeräthe der deutschen Be⸗ rufskonsuln anlangt, so erklärt sich der russische Finanz— Minister bereit, eine die zur Zeit vorgesehene Ermäßigung des Eingangszollbetrages übersteigende Vergünstigung zu gewähren, indem er sich jedoch seine Enischeidung auf Grund der Prüfung in jedem Einzelfalle vorbehält.
ö Derselbe Minister erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, die besonderen Befugnisse, die er einzelnen Zollbarrieren bei⸗ gelegt hatte, wieder herzustellen.
OS). Hinsichtlich des Zollstrafensystems, dessen Abänderung in S 15 des vierten Theils des Schluß⸗Protokolls zum Handels— verirage vorgesehen ist, verpflichtet sich die russische Regierung, indem sie erklärt, daß die vorbereitenden Arbeiten hierzu be— reits im Gange sind, ihr Versprechen baldmöglichst zu erfüllen.
OY Was die Klagen der deutschen Interessenten wegen der Tarafrage anlangt, so beziehen sich die russischen Dele— girten auf das Zirkular des Zoll⸗Departements vom 28 No— vember 1896 (a. St.. ö.
. lußschiffahrt.
Was die im ersten Theil des Schluß-Protokolls zum , en , vorgesehene besondere Vereinbarung über die usübung der 6 auf dem Niemen, der Weichsel und der Warthe anlangt, so wird seitens der russischen Regierung I) bewilligt, daß die deutschen Passagierdampfer auf dem Niemen bis nach Georgenburg zugelassen werden, jedoch unter der von Deutschland angenommenen Bedingung, daß die russischen Passagierdampfer bis Schmaleningken zugelassen
A bewilligt, daß die Abstempelung der Frachtbriefe und ,. äber die Ladung der 22 Deutschland be⸗ stimmten S durch die an den Ufern der Weichsel be⸗ stehenden rusfischen Zollämter erfolgen darf;
3) beabsichtigt, in Rußland für die Flußschiffahrt das System der Meßbriefe einzuführen und die BHereitwilligkeit dazu erklärt, sich seinerzeit mit Deutschland über die gegen⸗ seitige Anerkennung dieser Meßbriefe zu einigen.
Hinsichtlich der weiteren Abmachungen werden sich die beiden Regierungen im Bedarfsfall verstaͤndigen.
V.
, . und Grenzbeziehungen.
I) Rußland bewilligt für die Legitimationgkarten, welche, wie dies gegenwärtig der Fall ist, den Inhaber zum mehr—⸗ maligen Ueberschreiten der Grenze berechtigen, eine Gültigkeits⸗ dauer von 28 Tagen. Diese Legitimalionskarten sollen in wei Sprachen, in russisch und in deutsch, abgefaßt und beider⸗ a nur den eigenen Siaatsangehörigen und denjenigen An⸗ gehörigen des anderen Landes ertheilt werden, welche in dem Lande wohnen, wo die Karten ausgestellt werden.
2) Man ist darüber einig, daß die russischen Arbeiter, welche nach Deutschland kommen, um daselbst in landwirth— schaftlichen Betrieben oder Nebenbetrieben zu arbeiten, kosten⸗ fe mit Legitimationspapieren versehen werden sollen, welche ür acht Monate, vorläufig vom 1. April bis 1. Dezember (n. St. Gültigkeit haben. Diese Papiere sollen in russisch und deutsch abgefaßt sein.
Die unter den Nummern 1 und 2 erwähnten Dokumente sollen spätestens am 1. April (a. St) d. J. in Gebrauch gegeben werden. ;
3) Die deutschen Delegirten haben den russischen eine Liste der in Deutschland zur Wiederaufnahme von Reisenden er⸗ mächtigten Behörden übergeben (8 22 des vierten Theils des Schluß⸗Protokolls zum Handels vertrage).
Im Begriff, zur Unterzeichnung des gegenwärtigen Pro⸗ tokolls zu schreiten, sind die Unterzeichneten Übereinge kommen, daß die beiderseits gemachten . soweit nicht im Protokoll selbst ein besonderer ö angegeben ist, bald⸗ möglichst ausgeführt werden sollen.
Zu Urkund dessen ist dieses Protokoll in doppelter Aus—⸗ fertigung zu Berlin am 9. Februar 1897 unterzeichnet worden.
Freiherr von Marschall. Graf von der Osten⸗Sacken. Reichardt. von Timiriasew.
(Anlage.)
I) Stecknadeln aus Eisen oder Stahl, nicht zum Schmuck bestimmt, gleichviel ob sie mit Köpfen aus Metall oder mit kugelförmigen Köpfen aus schwarzem, einfarbigem oder mar— moriertem Glas, welche nicht unter die Rubrik der künstlichen Steine fallen, versehen sind, zahlen, wenn sie einschließlich des Nadelkopfes nicht länger sind als A/ Zoll russisch (6,35 em) und den den Zollämtern zugesandten Musterkollektionen von Nadeln der hierher gehörigen Art entsprechen, den Zollsatz für Drahtfabrikate aus Eisen oder Stahl nach Art. 155 Punkt 1 des Tarifs.
2) Die in Art. 57 Punkt 5 genannten Waaren aus Sämisch⸗ und Glace⸗Leder, Saffian und Pergament unter— liegen dem in diesem Punkte bestimmten Zolle, selbst in dem Falle, wo Seide und Halbseide eine Verzierung sowohl der inneren als auch der äußeren Theile bilden, und zwar unter der Bedingung, daß diese Verzierung den Charakter der Leder— waaren nicht ändert.
3) Uhrwerke nach amerikanischem System, d. h. mit ge⸗ stanzten, gebeizten lackierten und auch polierten durchbrochenen Gestellen und ebensolchen Rädern und Hohltrieben, letztere beide nicht geschnitten, auch wenn die Aufziehfedern in ge— schlossenen Trommeln (eingebauten Federhäusern) untergebracht sind, zahlen 60 Kop. Gold für das Stück; ein Gewichtszoll wird nicht erhoben.
Nach der im Reichs⸗-Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen — aus— schließlich Bayerns — im Monat Dezember v. J. vorgekom—⸗ menen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen:
Entgleisungen auf freier Bahn in Stationen Zusammenstöße auf freier Bahn in Stationen ö sonstige Betriebsunfälle. . zusammen 252 ge⸗ ver⸗ tödtet letzt ,, Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst.. 41 10 Post⸗, Steuer⸗ Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc. i, Fremde Personen, einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter, aber ausschließlich der Selbstmörder ;
zusammen
Die den Reisenden zugestoßenen Unfälle sind auf folgenden Bahnen vorgekommen:
Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen
in Altona
„Berlin
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, ,
? 6 . r
„Konigsberg i. Pr.
1 Königlich württembergische Staatseisenbahnen. e fh Ludwigs⸗Eisenbahn
Dabei wurden:
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wie vor Bei den Betriebsunfällen wurden
S8 Eisenba eblich, ö. sen hnfa hrteuge erh *
uner beschãdigt.
Von den Betriebsunfällen ereigneten 26 auf den Staatsbahnen bei einer , von 387 087 km . Fälle,
werden und in diesem aßen überwintern dürfen. Diese Zulassung soll beiderseits mit dem Beginn der dies⸗ jährigen Schiffahrt in Kraft treten;
Je ein Unfall kommt auf Kilometer Tausend Betriebs länge Zugkilometer
bei den Staatsbahnen 166 115 bei den Privatbahnen 141 68
Wenn die Verwaltungen nach dem geometris M aus den Betriebslängen und den geleisteten . n. ordnet werden, so treten an die ungünstigste Sielle:
, n,, ke der Königlichen
ie Verwaltungsbezirke õnig isenbahn⸗ Direktionen in Elberfeld, in Berlin und in kn a. Ruhr bei den Privatbahnen: ö die Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn, die Mecklen⸗ burgische Friedrich Wilhelm-Eisenbahn und die Krefelder Eisenbahn.
Die Nr. 1 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗
Versicherungs amts“ vom 1. Januar 1897 enthãlt aus dem Gebiete der Unfallversicherung eine Nach⸗ weisung über die gesammten Rechnungser gebn isse der Berufsgenossenschaften und Ausführungebehörden für daz Jahr 1895, aus dem Gebiete der Invaliditäts- und Altersversicherung eine Nachweisung der Geschäfte⸗ und Rechnungsergebnisse der auf Grund des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes errichteten Versicherungsanstalten für das Jahr 1895. Die Nr. 2 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs-Ver⸗ sicherungsamts“ vom 1. Februar 1897 enthält aus dem Ge— biete der Unfallversicherung eine Bekanntmachung vom 2B. Januar 1897, betreffend die Sitze derjenigen Schiedsgerichte der Fleischerei-⸗Berufsgenossen— schaft, deren Bezirke über die Grenzen eines Bundes staats hinausgehen, ferner eine Bekanntmachung vom 5. Dezember 1896, betreffend die Prämientarife für die Versicherungs— anstalten der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft und der dem Reichs Versicherungsamt unmittelbar unterstehenden Bauge werks Berufsgenossenschaften, ein Rundschreiben an die Vorfitzenden der Schiedsgerichte der Nahrungsmittelindustrie⸗Berufs— genossenschaft und der Fleischerei-⸗Berufsgenossenschaft und an die Vorstände dieser Berufsgenossenschaften vom 10. De—⸗ zember 1896, betreffend die Zuständigkeit der Schieds— gerichte bei Unfällen, die sich vor dem 1. Januar 1897 in versicherungspflichtigen Fleischereibetrieben ereignet haben, sowie betreffend die Anweisung der übergehenden Renten auf die Post, ein Rundschreiben vom 10. Dezember 1896 an die Vorstände sämmtlicher Eisen⸗ und Stahl⸗Berufs⸗ genossenschaften, der drei e, , wr , ,, ossenschaften und der See-⸗Berufsgenossenschaft, betreffend Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen an Dampfkefsfeln, und endlich ein Rundschreiben vom 14. Januar 1897 an die Vorstände der Berufsgenossenschaften und Sektionen, zu deren Bezirk Berlin gehört, betreffend die Errichtung ein er Ab—⸗ theilung für Unfallverletzte sowie einer Sanitäts—⸗ wache bei der Königlichen Charits zu Berlin.
Aus dem Gebiet der Invaliditäts- und Alters— versicherung ist u. a. eine Bekanntmachung vom 24. De⸗ zember 1896, betreffend die einstweilige Regelung der Annahme von Militäranwärtern bei den Invaliditäts— und Altergversicherungeanstalten, nebst einem Verzeichniß der bei den Versicherungsanstalten vorhandenen, den Militär⸗ anwärtern vorbehaltenen Stellen mitgetheilt; außerdem sind folgende Revisionsentscheidungen veröffentlicht:
Die Versicherungspflicht einer hausgewerblichen Spinnerin ist verneint worden, weil durch den Bundes— rathsbeschluß vom J. März 1894 der Versicherungszwang des Invaliditäts- und Altersversicherungegesetzes nicht auf sämmt⸗ liche, sondern nur auf einzelne bestimmte Gruppen von Haus— gewerbetreibenden der Textilindustrie, nämlich auf solche aus⸗ gedehnt worden ist, welche sich mit der Weberei oder Wirkerei einschließlich der Maschinenstrickerei beschäftigen, auch das Spinnen nicht zu den „zur Herstellung der Gewebe⸗ und Wirkwaaren erforderlichen Nebenarbeiten“ zu rechnen war (543).
Das hausgewerbliche Pflücken von gewebten Seidenstoffen ist nicht als eine versicherungs⸗ pflichtige Nebenarbeit der Weberei, sondern als eine „Bearbeitung“ des Gewebes angesehen worden (544).
Die Versicherungsberechtigung eines Haus⸗ webers, der seit mehr als 50 Jahren für eine Seidenfabrik thätig gewesen war, später aber, als mit zune mendem Alter seine Sehkraft nachließ, nicht mehr wie früher Seidenstoffe sondern Leinwand angefertigt hatte, die ausschließlich in der Fabrik zu Arbeitsschürzen. Maschinenhüllen, Putzlappen u. dergl. verwendet wurde, ist anerkannt worden, weil durch den Wortlaut des 2 Abs. 1 Ziff. 2 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes und der Ziff. 1 Abs. 1 des Bundes- rathsbeschlusses vom 1. März 1894 eine Unterscheidung zwischen solchen hausgewerblichen Arbeitskräften, die unmittelbar mit der Herstellung der von den auftraggebenden Fabrikanten u. s. w. weiter zu veräußernden Waaren befaßt, und solchen, welche nur mittelbar bei dem eigentlichen Produktionsprozeß betheiligt sind, nicht begründet werde, und die Embeziehung dieser letzteren Klasse in die Versicherung nicht ausgeschlossen sei, sofern nur sonst die zur Abgrenzung des Begriffs der Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie aufgestellten Merk— male zutreffen (545).
n einem Einzelfalle, in dem das Reichs⸗Versicherungsamt als Revisionsgericht die verspätet eingelegte Revision des Klägers lediglich wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zurückgewiesen hatte, ist angenommen worden, daß nur das Schiedsgericht, welches das Berufunggzurtheil erlassen hatte, zur Entscheidung über eine nachträglich er— hobene Restitutions klage zuständig sei (546).
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem⸗ — Ober⸗Kriegsrath von Landbeck ist von hier ab⸗ gereist.
Laut tel 3 Meldung an das Ober⸗sstommando der Marine ist S M. S. „Molten“, Kommandant Forvetten⸗ Kapitän Stiege, heute von Alexandria nach Messina in See gegangen.
auf den Privatbahnen bei einer Betriebalãnge 22
? vinzial⸗Aus rein , ,
en größeres Interesse bezeigen und eine günstigere Form wäblen, so
annover, 9. Februar. In der heutigen Sitzung des em aß. Ca nd t es gelangte folgender Antrag des ö anf zur Bera s zial · Aandtag wolle beschließen: unter Beibehaltung der bicberigen Grundsätze für die Gewährung von Darlehen zu dandesmeliorationen, den Provinzial⸗Ausschuß zu ermächtigen, in einzelnen, stãrkeren Unterstũtzung besonders bedürftigen Fällen den JZinsfuß und die jährliche Tilgung auf je 19 berabzusetzen, und Unter besonderen Verhältnissen auch diese Zahlungen für einige Jahre, höchstens auf die Dauer von fünf Jahren, zu erlassen, auch don blesen Ermächtigungen in Nothfällen bezüglich bereits bewilligter Barleben Gebrauch zu machen.“ ?
Der Landes · Direktor Müller rn den Antrag dar, daß bisber aus dem Fords Darlehen gegen einen Zinsfuß von nicht unter 2 0o und gegen die Verpflichtung zur jäbrli Tilgung mir mindestens 2oso bewilligt werden seien. Bisher seien als Bei⸗ hilfen in den Etat 30 000 M eingestellt gewesen. Den großen An⸗
und legte
en gegenüber sei dieser Betrag aber nicht mehr ausreichend; . 6 alb beantragt, diefe Etats-Position auf 50 0900 4 zu erböhen, und zur Entlastung der Genossenschaften, entsprechend den ent Geldverhälinissen, den Zinssatz auf L' zu ermäßigen und die ũ
igen in dem Antrage ausgesprochenen Vergünstigungen zu schaff en. Abg. Dr. Heye 3366 statt in besonders bedürftigen illen' zu setzen: in Nothfällen '. . dil g ö . die Festsetzung des Zins, und
isationsfußes au 0. ; ‚. .
a . e gn, Dr. von Bennigsen führte bierauf aus, daß sich von Jahr zu Jahr größere Bedürfnisse binsichtlich der Melio⸗ nlions-Unternehmungen herausgestellt hätten und in dieser Beriehung die Anforderungen an die Staatsregierung gestiegen seien. Diese sei seit Jahren bemübt gewesen, zie Mittel für Melioratisns zwecke zu rermehren. Für die einzelnen Provinzen seien aus Staatämitteln für die Melioration bedeutende Sunimen à fonds perdu geleistet, wäbrend die Propinz Hannover nur Darleben dazu gegeben hätte. Vor acht Jahren ei in der Propinz nur ein MeliorationsBauinspektor angestellt ge= wesen; jeßt feien deren drei vorhanden, zwei in Hannover und einer in Denabrück. Alle drei seien mit dem 9 Hilsspersonal — auch mit Niesen. Baumeistern — ausreichend verfehen. Sollte sich in späterer Jeit das Bedürfniß für Vermehrung der Beamten geltend machen, so würden zweifelles seitens der rel, w,, ne, weitere Beamte an⸗ zestellt werden. Der Antrag wolle nicht die bis herigen Srundsätze auf, den Kopf flellen, sondern es solle den Staatsleiftungen gegenüber eine grõßere Summe bewilligt werden und eine größere Freiheit in der Bewilligung eintreten. Die Grundlagen der Unterstützung sollten nicht geändert, sondern nur die Zinszablen dem veränderten Zinsfuße angepaßt werden. Andere Provinzen leisteten böhere Zuschüsse zu den Meliorationen als
nnoper und hätten auch schon früher günstigete Bedingungen zufgestellt, indem sie vielfach Summen à fonds perdu gegeben hätten. Für die Melioration der Geeste⸗ Niederung habe der Staat s. 3 30 00 Æ à fonds perdu geleistet und babe in den diesjährigen Ftat noch weitere 150 900 M eingestellt. Werde der Landtag nicht
es der Staatsregierung unmöglich sein, künftig Hannover so 24 bewilligen, wie 3 ö und nicht mehr so viel, wie fie wünsche und im Interesse der Landwirthschaft und der in schwierlger Lage sich befindenden Meliorationsgenossenschaften für noth⸗ wendig halte. Er empfehle deshalb dringend, den Antrag anzunehmen.
Bei der Abstimmung wurde die Etateposition von 50 000 M genehmigt, der Antrag Ludowieg abgelehnt und das Amendement Heye sowie darauf der vorliegende Antrag angenommen. .
Sodann gelangte folgender Antrag f Verhandlung:
„Der Provinzial Landtag wolle beschließen: zu genehmigen, daß dem Vorsstzenden des Vorstandes der Invaliditäts- und Her nm e ee ge nr Hannover neben seiner Dienst⸗ wohnung im Anstalts gebäude die kostenfreie Benutzung der in der selben vorhandenen Heizungs und Beleuchtungsanlage als Theil seiner dienstlichen Bezüge beigelegt wird.“
Der Antrag wurde nach längerer Debatte abgelehnt. Schließlich kam ein Antrag der Kommission zur Vorberathung des Antrages der Abgg. Graf zu Inn- und Knyphausen u. Gen., betreffend die Ausübung der ostfriesischen Wasservogeljagd, zur Verhandlung. Der Antrag der Kommission wurde abgelehnt und nachstehender Antrag des Abg. Dr. Iderhoff mit großer Majorität angenommen;
Wilde Enten, Gänse und Schwäne und sonstige wilde Wasser⸗ vögel darf jeder auch zur Jagd nicht berechtigte Eingesessene der Provinz schießen und fangen, jedoch nur am Strande der See, an en Ufern der Ströme, sowie auf und an dem 5 und dem Lerversumer Meere; doch dürfen behufs Ausübung der Jagd überall fremde Grundftücke nicht betreten werden, soweit solches nach anderen Gesetzen verboten ist.“
Hessen.
Seide Kammern der Stände hielten gestern kon— situicrende Sitzungen ab. In der Ersten Kammer machte der Großherzogliche Kommissar, Geheime Staatsrath von Berner die Mittheilung, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog für die Dauer dieser Legislaturperiode des Land⸗ tags den Fürsten zu YJsenburg-Büding en zum Ersten Präsidenten ernannt habe. Auf Vorschlag Seiner Greßherzog⸗ lichen Hoheit des Prinzen Wilhelm ivurden der bisherige Zweite Präsident, rn zu Solms-Laubach, sowie die bisherigen beiden Schr ichen, Graf zu Schlitz und Ober— Konsistorial⸗Präsident D. Goldmann, durch Zuruf wieder⸗ gewählt. Die Zweite Kammer wählte den Abg. Haas zum Ersten und den Abg. Metz zum Zweiten Präsidenten. Zu f mhm wurden die Abgg. Hechler und von Rökh gewahlt.
Braunschweig. . Bei Ihren Königlichen Hoheilfen dem Prinzen und der ei, ff Albrecht von Preußen fand im Herzoglichen re eff. zu Braunschweig ein Hofball statt, zu dem etwa bo0 Einladungen ergangen waren. Zu den Geladenen gehörte auch der Königlich preußische außerordentliche Gesandte und
bevollmächtigte Minister von Bülow.
Anhalt.
Ihre Durchlaucht die Prinzessin Eduard von Anhalt, geborene Prinzessin von Sachsen-Altenburg, ist heute früh 3 Uhr in Dessau von einem Prinzen entbunden worden.
Elsaß⸗⸗Lothringen. .
Der Kaiserliche Statthalter Fürst zu Hohenlohe⸗ Lan genbur . für gestern Abend einige 70 Einladungen ö einem parlamentarischen Diner erlassen, zu welchem beinahe ammtliche Mitglieder des Landes⸗Ausschusses, der Staatesekretär don Puttkamer, die Unter⸗Staatssekretaͤre sowie andere höhere Beamte erschienen waren. In seiner Begrüßungs ansprache drückte, wie W. T. B.“ berichtet, der Skatthafter seine eude über das zahlreiche Erscheinen der Abgeord⸗ neten zu den Berathungen sowie über die Stetigkeit im Beslande des Landes-Ausschusses aus, in welcher er einen Vortheil für die Arbeiten der Gesetzgebung erblicke. Der Statthalter betonte, daß es in dem Amt, zu welchem ihn die Gnade des Kaisers berufen habe, fein eifrlgstes Bestreben
lu stãnde ei . r 1 dan anerkennen, wenn in den öffentlichen Blãttern in ruhiger und objeknver Form auf Mißstãnde aufmerksam gemacht wird, und wenn berechtigte Wünsche der Bevölkerung zur Kenntniß der Regierung gebracht werden. Jede Regierung darf einer solchen Kontrole, und ich glaube, es wird niemand, der die Zuftände unbefangen beurtheilt, behaupten kõnnen, daß der Presse hier im Lande nicht die größtmögliche Freiheit gewährt werde. Eine Regierung, die eine solche Kritik nicht verträgt, wäre eine schlechte Regierung; wenn aber die von mir gekennzeichnete Presse den Bogen zu straff spannt, so mag sie auch die Verant⸗ wortlichkeit tragen für die uns aufgedrungene Strenge, die ich nur ungern anwenden wũrde, nicht um die Freiheit der Presse zu unterdrücken, sondern um Land und Leute vor Unheil zu be⸗ wahren. Sie, meine Herren, möchte ich bitten, dahin zu wirken, daß solche Maßnahmen nich! nothwendig werden.“ Der Fũrst schloß, indem er des erkrankten Präfidenten Dr. von Schlumberger freundlich gedachte, mit den aufrichtigsten Wünschen für Elsaß⸗Lothringen und den Landesausschuß. Der Vize⸗Prãsident Jaunej⸗Saargemünd dankte mit einem freudig aufgenommenen Hoch auf den Kaiserlichen Statthalter.
Oefterreich⸗ Ungarn.
Der Minister⸗Präfident Graf Badeni hat sich gestern Mittag von Wien nach Lemberg begeben. . Im böhmischen Landtage richteten gestern die Abgg. Richter und Genossen eine Interpellation an den Statthalter wegen des Gebrauchs der höhmischen Straßen— bezeichnun gen in der amtlichen Kundmachung des Bärger— meisters von Prag, betreffend die Wahl eines Reichs raths⸗ Abgeordneten aus der allgemeinen Vählerklasse, wa⸗ durch die Gleichberechtigung der Deutschen Prags hinsichtlich der staatsbürgerlichen Rechte beeinträchtigt erscheine. Der Abg. Herold erklärte in der Be⸗ ründung eines ntrags auf Ueberreichung einer in aatsrächtlichem Sinne gehaltenen Adresse an den Kaijer: die staatsrechtliche Idee sei der Leitstern der Czechen, welchem sie folgen wurden, bis sie endlich ihr Verlangen durchgesetzt hätten. Dieselbe entspreche aber auch den praktischen Bedũrf⸗ nissen des Landes und den materiellen . der beiden Volksstämme Böhmens. Redner wies dabei auf andere Länder hin, welche aus dem Föderalismus einen günstigen Ent⸗ wickelungsgang genommen hätten, wie beispielsweise Deutsch⸗ land, welches seit jeher ein Föderativstaat gewesen sei⸗ er staatsrechtliche Gedanke greife auch bei den Deutsch⸗ Böhmen durch. Redner schloß mit den Worten; „Welcher Jubel, wenn es dem 2 gelänge, den staatsrechtlichen Aus⸗ gleich zur Befriedigung beider Volksstämme auf der Basis der BGleichberechtigung durchzuführen, wenn der Kaiser in Böhmen erschiene und sich krönen ließe!“ Der Abg. Scharschmidt erklärte darauf namens der Deutschen, daß sie der Abstimmung fernbleiben und auch an der be⸗ antragten Kommissionsberathung nicht theilnehmen würden. Redner bezeichnete die staatsrechtlichen Bestrebungen als durchaus vergeblich und schädlich, weil sie gegen die historische Entwickelung Hesterreichs gerichtet seien. Die⸗ selben seien geeignet, die Monarchie zu schwächen und die Czechen selbst zu schädigen, welche nur in einer starken gen chl⸗ einen sicheren Bestand hätten. Die Deutschen würden immer gegen die staatsrechtlichen Bestrebungen kämpfen. Nach der Rede des Abg. Scharschmidt verließen die Deutschen den Saal. Der Antrag des Abg. Herold auf Wiederein⸗ etzung der vorjährigen Adreßkommission wurde alsdann mit 7 Stimmen der Czechen und Großgrundbesitzer angenommen.
Der mährische Landtag wählte gestern einen Ausschuß zur Berathung des Antrags, betreffend eine an den Kaiser zu richtende Adresse. Der Abg. Fux begründete sodann die An⸗ träge auf Trennung des Landes- und Bezirksschulraths in eine deuische und eine Jechisch Sektion und thunlichste nationale Abgrenzung auf allen Gebieten. Redner betonte, daß, wenn es gelänge, den Frieden zwischen den Deutschen und Czechen Mährens herzustellen, dies ein unsterbliches Verdienst nicht nur um Mähren, sondern auch um das ganze Reich sein würde. . . .
Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des ungarischen Unterhauses besprach der Minister-Präsident Baron Banffy die Fiumaner Verhältnisse und erklärte: Der Sieg der Autonomisten bei den letzten Munizipalwahlen sei kein Unglück. Die Regierung wolle die Autonomie Fiumes nicht einschränken, sondern nur den engen Anschluß Fiumes an Ungarn sichern, und dies werde auch wohl gelingen, wenn diese Angelegenheit immer objektiv behandelt werde.
Großbritannien und Irland.
Im Ob erhause richtete gestern Lord Loch die Anfrage an die Regierung, ob sie die Telegramme vom 1. Februar gesehen habe, denen zuft i respondenten des „Daily Telegraph“ aufgefordert habe, nach London zu . es sei Zeit, daß der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain seine Anschuldi⸗ ungen gegen Krüger genauer bezeichne. Der Parlaments⸗ Ee ar des Kolonialamts Earl of Selborne er⸗ widerte, der Staatssekretär für die Kolonien habe durch den Gouverneur der Kap⸗Kolonie Lord Rosmead bei dem Prä⸗ sidenten Krüger . anfragen ahn. ob er jene Ansichten wirklich ausgesprochen habe. ierauf habe der Präsident Krüger geantwortet, daß ein Irrthum vorliegen müsse, und hinzugefügt, er sei nicht ö, derartige Bemer⸗ kungen, wie die in der Anfrage bezeichneten, durch einen solchen Kanal, wie den erwähnten, zu machen, und habe dies 19 im gegenwärtigen Falle nicht gethan. -
Unterhause theilte der Staatssekretär des Innern Sir . Ridley mit, daß die Unterredung, welche Cecil Rhodes mit den wegen der Betheiligung am Jameson schen Einfalle im Gesängniß sitzenden Obersten Willoughby und White gehabt habe, keine private ge⸗
sei, die Bedurfniffe bes Landes kennen zu lernen und denselben
wesen sei, sondern im Beisein eines Gefangenwärters statt⸗
ufolge der Präsident Krüger den Kor⸗
nden habe. Der Erste Lord des Schatzes A. k ärte, die Frage der aus Indien kommenden Wolle und Wollwaaren bilde gegenwartig den Gegenstand eines Schrift⸗ wechsels mit der indischen 1 welche sich ihrer Verantwortlichkeit vollkommen bewußt sei. Es würden alle nõthigen Vorsichtsmaßregeln getroffen, doch hoffe er, daß nichts gesagk oder geihan werde, was den Gang des Handels un⸗ nöthig behindern würde. Der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Curzon erwiderte auf eine Anfrage: er habe nichts von der Proklamierung einer provisorischen Regierung auf Kreta gebört. Die einzige hierauf bezügliche Nachricht, welche eingegangen sei, habe gemeldet, es heiße, vor drei Tagen sei zu Akrotiri die griechische Flagge von Auf⸗ sftändischen gehißt worden, welche die Vereinigung mit Griechenland proklamiert haben sollten. Die neuesten aus Kanea eingegangenen Nachrichten lauteten dahin, dah die Herstellung der Ordnung rasch fortschreite und der Geschäfts⸗ verkehr wieder begonnen habe. Samuel Smith brachte einen Antrag ein zu Gunsten der Entstaatlichung der Kirche in England und Wales. Der Antrag wurde, nachdem Balfour denselben als nutzlose Zeitvergeudung bekämpft hatte, mit 204 gegen 86 Stimmen verworfen.
Rußland. Gestern Abend fand, wie W. T. B. aus St. Peters⸗ burg meldet, bei dem deutschen Botschafter Fürsten Radolin zu Ehren des russischen Ministers des Aeußeren Grafen Murawjew ein Diner statt, zu welcher der österreichisch⸗ ungarische Botschafter Prinz zu Liechtenstein, der italienische Botschafter Marquis Maffei, die Ober⸗Hofmeisterin Fürstin Galitzin, der General- Adjutant, General von Richter, sowie zahlreiche hohe russische Würdenträger und Mitglieder des diplomatischen Korps geladen waren.
Italien. Der General Baratieri hat, wie „W. T. B.“ meldet, an seine Wähler einen Brief gerichtet, worin er erklärt, daß er fich für immer vom politischen Leben zurückziehe, und die⸗ selben auffordert, einen anderen Vertreter in das Parlament zu wählen. . . In Turin fand gestern Nachmittag die Beisetzung der Leiche des Generals Grafen Cadorna in feierlicher Weise statt. Der König hatte sich bei der Feier durch den Herzog don Aosta vertreten lassen.
Spanien.
Der Marschall Martinez Campos hatte, wie W. T. B.“ gestern eine längere Unterredung mit dem Kriegs⸗ Minifter, General de Azearraga.
Portugal.
Dem „W. T. B.“ zufolge werden die Cortes am 10. Juni zusammentreten. An den Wahlkämpfen bei den bevorstehenden Deputirtenwahlen werden die Republikaner sich nicht betheiligen.
26 — 2* melder,
Türkei.
Das Wiener „Telegraphen⸗Korrespondenz- Bureau“ be⸗ richtet aus Konstantinopel, daß der Ministerrath sich gegen die Entsendung von Truppen nach Kreta aus— gesprochen habe, während man im MHildiz-⸗Palast dafür sei. Vorläufig sei die Entsendung zweier Kriegsschiffe nach Kreta beschlossen und Schiffe zur Truppenbeför⸗ derung seien bereitgestellt worden. — Dasselbe Bureau meldet ferner, daß infolge der Entdeckung zahlreicher jungtürkischer Schriften in Stambul und infolge von Rachrichten aus Paris, nach denen die Aktionspartei im jungtürkischen Comité überhand genommen 1 und eine regierungsfeindliche Kundgebung plane, der
ach⸗ und Patrouillendienst in Konstantinopel bedeutend ver⸗ stärkt und einige Bataillone in Bereitschaft gestellt worden eien. Aus Kanea erfährt die „Agence Havas“, die Lage da⸗ selbst sei, dank der thatkräftigen Haltung der Konsuln und der Kommandanten der fremden Kriegsschiffe, ruhiger geworden. Matrosenabtheilungen hielten das Telegraphenamt und andere wichtigen Punkte besetzt. ö
Das griechische Kriegsschiff „Hydra“ ist von Kanea nach Rethymon abgegangen, da dort Unruhen befürchtet werden, und wird daselbst in Gemeinschaft mit dem Schiff „Alpheios“ Christen an Bord nehmen.
Griechenland.
In der Deputirten kammer griff gestern, wie, W. T. B.“ berichtet, der Deputirte Stais die Regierung wegen ihrer Politik bezüglich Kretas heftig an. Zwischen dem Redner und dem Kriegs-Minister Smolenitz kam es zu einem erregten Zwischenfall. Die Sitzung verlief äußerst stürmisch; einen Augenblick lang waren einige Deputirte nahe daran, hand— gemein zu werden, doch wurden sie durch andere ic .
Der „Agence Havas“ zufolge hat der griechische Dampfer „Hydra“ am Tage nach seiner Ankunft in Kanea die tür⸗ kische Flagge salutiert. Der Salut wurde von dem Fort erwidert.
Amerika.
Das Repräsentantenhaus hat, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, den Bericht des Konferenz-Comités beider ö über die Einwanderungs-⸗Bill genehmigt. Die Bill, wie sie nunmehr angenommen ist, gestattet die Ein⸗ wanderung des Lesens und Schreibens unkundiger Frauen und Kinder der zur Einwanderung qualifizierten männlichen Per⸗ sonen. Die Klausel, welche verlangte, daß Einwanderer ent⸗ weder die englische oder die Sprache ihres Geburts⸗ bezw. Heimathlandes lesen können müßten, ist dahin abgeändert worden, daß Einwanderer die englische oder irgend eine andere Sprache lesen können müssen.
Afsien.
Nach einer in Madrid eingetroffenen Meldung ist in Manila ein eingeborener Beamter des Marine-Bureaus, mit Namen Baza, erschossen worden.
Afrika.
Das Reuter sche Bureau“ meldet aus Braß von gestern: die von der Royal Niger Company ausgesandte Streitmacht ei am 25. Januar in einer Entfernung von 12 englischen
eilen von Bida, der Hauptstadt der Fullahs, angekommen. Die Truppe habe an demselben Tage die feindlichen Vor⸗ posten zurückgeworfen, wohei viele Fullahs getödtet und gefangen genommen worden seien. Das Haupttreffen sei für den 26. und
die Beschießung von Bida für den N. Januar erwartet worden.