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Gmil Graeb. In Scene gesetzt vom Dber⸗Regissenr
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tag es befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (172) Sitzung des Reichstages welcher der Staatssekretãr des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nie berding beiwohnten, genehmigte das . zunãchst in dritter Berathung die am 4. Mai v. J. in Paris verein⸗ barten Zusatzab kommen zur Berner Uebereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst.
uf Grund des Berichts der Geschäftsordnungs⸗Kommission wurde die Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Dr. Sigl (b. k. F) in einer Privatkla 41 verweigert.
Darauf wurde die erste Berathung ntw 1 ei nes . fortgesetzt.
Das Wort nahm r der Abg. Bassermann (nl.), dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.
— Das Haus der . überwies in der heutigen (29) Sitzung, in welcher der Minister des Innern reiherr von der Recke zugegen war, zunächst in erster athung den Gesetz entw 36 betreffend die Fischerei der Ufereigenthümer und die Koppelfischerei in der Provinz Hannover, nach kurzer Debatte einer Kommission von 14 Mitgliedern und begann dann die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1897ͤ'98 und, zwar des Spezial⸗Etats des Ministeriums des Innern. Bei den Einnahmen gus Beiträgen der Gemeinden für die Kosten der Königlichen Polizeiverwaltungen bemerkt
Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): ch babe noch eine schwere Klage vorzubringen. Sie betrifft das . Die Regierung batte bei der Beratbung dieses Gefetzes versprochen, daß die Wohlfahrtspolizei der Stadt Berlin übertragen werden sollte. Hinterher aber bat das Ministerium es ent—⸗ schieden abgelehnt, auf die Wünsche Berlins einzugeben. Die Uebertragung der Hochbaupolizei hat die Regierung an ganz unerfüll⸗ bare Bedingungen geknüpft. Gingen wir auf diese Bedingungen ein, so würden wir nur ein ausführendes Organ der Polizei sein, alles soll von der Genehmigung der Polizei abhängig sein. Ein solches Mißtrauen ist nur Kindern gegenüber zulässig. Das Vorgehen der Polizei ist überbaupt w . man Ungehörigkeiten von seiten der Selbstverwaltung, so
at ja der Ober⸗Präsident das Recht der Aufsicht zur Verfügung. Man sell uns aber nicht in unserer Selbstverwaltung bindern, die⸗ jenigen Maßregeln zu treffen, die im Interesse der Wohlfahrt und Gesundheit unserer Mitbürger erforderlich find und schnell ausgeführt werden müssen. Außerdem kann die städtische Zentralbebörde eine viel schärfere Kontrole ausüben als die Polizei. Das Mißtrauen gegen die städtische Verwaltung ist ganz unberechtigt.
Geheimer Ober⸗Regierungs Rath Dr. Lindig: Ich muß dem Vorwurf, daß die Regierung ein Versprechen nicht gebalten bat, ent⸗ gegentreten. Es wurde versprochen, daß auf Antrag der Städte ibnen die Wohlfahrtepolizei übertragen werden sollte. Diese Genehmigun wurde aber an gewisse Bedingungen geknüpft und insbesondere au in Bezug auf Berlin. In den Motiven ist darauf hingewiesen worden, daß wahrscheinlich einzelne Zweige der Wohlfahrtspolizei dem Staat verbleiben müßten. Prinziviell baben wir uns für die Uebertragung der Wohlfahrtspolizei an die Stadt Berlin entschlossen. Im Interesse des Staats und Reichs haben wir einige Einschränkungen machen müssen, die Stadt Berlin hat aber auf unsere Frage bis jetzt keine Antwort gegeben. Die Uebertragung der Feuer wehr mußte aus sicherbeitepolizeilichen Gründen abgelehnt werden. Die Wohlfahrtspolizei könnte nicht den Städten, sondern nur den Ober⸗Bürgermeistern übertragen werden. Das ist nach Lage der Ge⸗ setzgebung garnicht möglich. Daß die Uebertragung nur auf Wider⸗ ruf erfolgt, ist ebenfalls selbftverständlich. ;
Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.) macht darauf aufmerksam, daß Berlin für die Baupolizei bereits eine Reihe von Beamten an⸗
gestellt babe. Alle solche Maß: egeln würden doch im Interesse des allgemeinen Besten getroffen, und man könne der Stadt nicht nach daß sie irgend einmal etwas Illoyales unternommen babe. Gr hoffe, daß die ng nach abermaliger Prüfung der Sache den Wänschen der Stabt Berlin entgegenkammen werde. Bei den Einnahmen aus Strafanstalts⸗Ver⸗ waltung fragt 2 von Riepenbaufen (lons.), wie weit die Regierung Strafgefangene zur Ausführung von Kulturarbeiten, wie Deicharbeiten, Moor- und Forstkulturen u. s. w. herangezogen babe. Dem Hand⸗ werk dürften die Strafgefangenen keine Konkurrenz machen; das Hand⸗ werk habe längst seinen goldenen Boden verloren. Geheimer Regierungs ⸗ Rath Dr. Krohne: Die Domänen pächter haben Strafgefangene mit großem Erfolge verwendet, und auch bei anderen Meliorationsbauten baben sich diese Gefangenen
brt.
Abg. Lü ckhoff (fr. kons.) spricht seine Befriedigung über diese Erfolge aus.
Die Einnahmen werden bewilligt.
(Schluß des Blattes)
Arbeiterbewegung.
Aus Hamburg wird dem Wolff 'schen Bureau“ über die weitere Entwicklung der Arbeiterverbältnisse nach der Beendigung des Ausstandes der Hafenarbeiter berichtet: Der Arbeitgeber verband bat in seiner gestrigen Sitzung den Verlauf und das Ende des Hafenarbeiter⸗Ausftandes besprochen und noch einmal festgestellt, daß der Ausstand für den Arbeitgeberverband eine Macht frage und keine drag über Lohn- und Arbeitsbedin⸗ nge, gewesen ist. 3 wurde dann in einer langen
arlegung die Nothwendigkeit des festen Verhaltens des Arbeit⸗ geberverbandes betont, weil es galt, das gesammte deutsche Erwerbs⸗ und Wirthschaftsleben gegen die internationale Sozialdemokratie zu schützen. In der Darlegung heißt es weiter Es ift unrichtig, wenn bebauptet wird, daß der Verband Verhandlungen mit den Arbeitern abgeneigt ist, auch besteht keine prinzipielle Abneigung gegen Einigungsämter in den verschiedenen Arbeitszweigen, nur hält der Verband die Zuriehung Unbetbeiligter im allgemeinen für schädlich. Der Verband wird es als seine Aufgabe betrachten, die Arbeitsbedingungen der Hafenarbeiter eingehend zu prüfen und die Abstellung etwa sich ergebender Mißstände nach Möglichkeit zu fördern, wozu die nöthigen Vorarbeiten bereits vor einigen Wochen in die Wege geleitet worden sind. Im übrigen bat der Arbeitgeberverband durch seinen Antrag auf Ernennung eines Hafen Inspektors den Weg vorgeschlagen, durch welchen Mißstände beseitigt werden können, welche durch den Willen des einzelnen Arbeitgebers allein nicht aus dem Wege zu schaffen sind. Schließlich ist der Ver⸗ band nach wie vor bereit, an einer Enquste des Senats über die Arbeitsverhältnifsse im Hafen theiljzunebwen, und hat dem Senate hiervon Mittheilung gemacht. — Sechs Versammlungen, welche für den gestrigen und heutigen Tag und für Freitag angesetzt waren, und deren Tagesordnung cin gegen die Polizei gerichketes, ironisch lautendes Thema enthielt, sind polizeilich verboten worden. = Gestern Abend sind alle Zugänge zum Schaarmarkt“ mit starken Schutzmannsposten besetzt worden. Die Ruhe wurde nirgends gestört. Unbefugten wird der Zutritt zum Markte verweigert. — Wie der „Voss. Ztg.“ gemeldet wird, reisen die fremden Hilfsarbeiter fortgesetzt truxpweise ab. Die Ausständigen, die eingestellt werden, müssen einen Revers unterschreiben, worin sie versprechen, mit den fremden Ar⸗ beitern Frieden zu halten. Obschon die . wegen der Witte⸗ rungs und Gisperhältnisse gering ist, stellen die Rbeder tbunlichst viele Ausftändige ein. Die gestrige Erklärung des Arbeitgeber⸗ verbandes macht durch ihre Bereitwilligkeit. Mißstände abzustellen, dem Einigungeamt beizutreten und bei der Senatsenqueête mitzu wirken, in den Arbeiterkreisen guten Eindruck.
Aus Hanau wird der Rhein.⸗Westf. Ztg.“ geschrieben: Die Aussichten auf erfolgreiche Durchfübrung des Dia mantarbeiter⸗ Ausst andes sind im Schwinden begriffen. Die Unterstützungsgelder aus dem Inlande flossen schon lange schwach, jetzt aber ist das Gleiche auch von den ausländischen Geldern zu sagen. Aus diesem Grunde baben die Unterstützungsbeträge herabgesetzt werden müssen.
gs Moran wird demsesben Blatt beriätet: Zu G 6 Been ee,
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Aus tandes
Kunst nud Wissenschaft.
Die Friedrich⸗Bilßelms- Unipersität Berlin begebt den vierhundertsten Geburtstag Philip Melanchthon“ a r, den 5 2 r r, durch eine Ge?
ächtnißfeier in ibrer Aula. ie rede wird Prof Ir. A v Elf. Sa rn ad Kalter. . W In der Säulen halle der National- Galerie ist jezt die in Sandstein ausgeführte allegorische Figur Der Bildhauer bon erdinand Lercke zur Aufstellung gebracht worden. Das von der nstansstellung des Jabres 1893 ber bekannte Werk zeigt einen bärtigen Mann, der den Meißel in der Linken bält, während er den rechten Arm, dessen Hand den Hammer trägt, über die Kolossalbäst⸗ des Zeus gelegt hat.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernbause wird mergen Lortzing's Oper AUndine“ mit Fräulein Hiedler in der Titelrolle gegeben. Di- Bertalda singt Frau Herzog, den Ritter Hugo Herr Sommer, Ten Kübleborn Herr Bulß. Kavellmeister Sucher dirigiert.
Im Königlichen Schauspielhause findet morgen eine Auf⸗
fübrung von Otto von der Dor dten Schauspiel 1812 in gener Besetzung statt: Napoleon: Herr Kahle; General Jork: Herr Molenar; Rittmeister Hertling: Herr Matkomsly. Als Luise tritt Fräulein Lindner, welche soeben ein erfolgreiches Gastsviel in Königsberg ab. solviert bat, wieder auf.
Im Theater des Westens wird am 18. d. M. Schönthan. Kadelburg's Lustspiel Die berübmte Frau‘ gegeben werden, und 6 wird 2 e n,. 2 2. een Bela
almay als Gaft sxrielen. Am Freitag findet die erste Auffübrrn, gen Bilbeim il · steit ö . dem siebenten Symphonie ⸗Kenjert der König. lichen Kapelle, am nächsten Freitag, wird statt Bruckner's fünfter Symphonie lin B) die vierte Symphonie (in Es-dur) aufgeführt. Mittags 12 Uhr, findet die öffentliche Hauptprobe statt.
Morgen Abend findet im Saal Bechstein der ursprünglich für den J. Februar angesetzt gewesene Klaviervortrag des russischen Pianisten Nicolai von Lestopnitschv statt; die für den 1. Februar ausgegebenen Karten haben für morgen keine Gültigkeit.
Der Königliche Kapellmeister Dr. Muck, welcher mit Ge— nebmigung der General ⸗Intendantur einer Einladung der König- lichen Kapelle in Madrid Folge leistete, um einige Konzerte zu dirigieren, bat daselbst am vergangenen Sonntag einen großen Erfolg errungen. Das Publikum nabm den deutschen Künstler mit Enthustas mus auf, und der glänzende Cindruck, den der Dirigent bervorgerufen bat, wird von der Madrider Presse bestätigt.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Kon sstantinopel, 10. Februar. (Meldung des Wiener Telegraphen⸗Korrespondenz⸗gureaus.) Nach Meldungen aus Kreta ereignete sich heute Nacht ein Zusammenstoß zwischen Mohamedanern und Christen. Einzelheiten fehlen noch.
Den Botschaften ging eine jungtürkische Lund⸗ gebung zu, in welcher angekündigt wird, daß das Comits sich zu einer Aktion veranlaßt sehe, wenn nicht eine Aenderung des jetzigen Regierungesystems eintrete. Aehnliche Flugblätter sind in Galata vorgefunden worden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Wetterbericht vom 10. Februar, 8 Ubr Morgens. Brandt.
73 Uhr.
3
o Celsius 55 C. — 40 R.
Wetter.
*
Freitag:
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim.
Temperatur
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1 bedeckt 3 **
Belmullet .. Aberdeen. Cbristiansund Kopenhagen. St. Petersbg. Moe kau ... Cort. Queens⸗ J Velder.... G,, burg... winemünde Neufabrwasser Memel...
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8 Dunst Schnee) 2 Dunst I dedeckt 5 bedeckt 1 bedeckt 4 Regen) 4 bedeckt 4 Regen?) 769 still Nebel 766 S dedect 770 WSW 3 wolkig 1 1 Gestern Regen.) Nachts Schnee, Glatteis. 2 Schneewehen. 9 Nachts Schnee. 3) Nachts nee.
Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Minimum, welches gestern nördlich von Schottland lag. ist ostwärts nach der norwegischen Küste fortgeschritten, während über Weftfrankreich ein Maximum des Luftdrucks erschienen ift. Inn Nordseegebiet weben westliche, im östlichen Oftseegebiet stürmische südliche Winde. In Deutsch⸗ land, wo seit geftern Niederschläge gefallen sind, ist das Wetter trübe und wärmer. Das Thauwetter ist bis zur Oftgrenze Dentschlands vorgedrungen.
Deutsche Seewarte. * Prei len:
— —— — — Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern- haus. 38. Vorstellung. Undine. Romartische Zauber ⸗ Oper in 4 Akten von Albert Lortzing. Text nach Fonqus's Frjäblung frei bearbeitet. Tanz von
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Freitag: Dumont)
burg.
Sonntag,
Direktion:
Lautenburg.
Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober -⸗Inspektor Dirigent: a,,
Schauspielhaus. 42. Vorstellung. 1812. Schau- spiel in 5 Aufzügen von Otto von der Pfordten. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 74 Uhr. Opernhaus. findet kein Billetverkauf statt. Abend der Königlichen Kapelle. . Herr Felix Weingartner. Anfang 74 Ubr. Sämmt⸗ liche Sitzpläge sind vergriffen.
Mittags 12 Uhr Oeffentliche Hauptprobe. Billet verkauf bei 11— 12 Uhr Vormittags im Opern hause.
Schauspielhaus. Abonnement B. Luftspiel in 4 Aufrügen von Gustav Freytag. Anfang 7 Ubr.
Deutsches Thealer. Donnerstag: Die ver- sunkene Glocke.
Freitag: NAorituri. (Teja. Fritzchen. Das Ewig ⸗Mãnuliche.)
Sonnabend: Die versunkene Glocke.
Berliner Theater. Seinrich. Anfang 75 Uhr. Freitag (22. Abonnements⸗Vorstellung): Neu ein⸗ studiert: Uriel Acosta.
Sonnabend: Mutterrechte.
Lessing Theater. Donnerstag: Die Wieder ˖ kehr. — Hierauf: Anfang 77 Uhr. Das Glück im Winkel.
Sennabend: Zum ersten Male: Meerleuchten. Schauspiel in 4 Aufzũgen von Ludwig Ganghofer.
Residenz . Theater. Direktion: Sigmund Lauten · Donnerstag: Afsociss. von Leon Gandillot. Anfang 78 Ubr.
Freitag und folgende Tage: Affoci ss. 2 —— 3 . —
er Hüttenbesitzer. chaufriel in 1 Akten von Georges Obhnet.
NAenes Theater.
Sigmund Lautenburg. Marcelle. Fomẽ die in 4 Akten von Victorien Sardon. Fär die deutsche Bühne bearbeitet von Paul Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund Anfang 76 Uhr.
ter Sucher. Anfang
Agnete.
Keine Vorstellung, auch VI. Symphonie Direktion:
. e e Garten.) e, Tre ö nfang t.
Bote & Beck Freitag von Feitag:; Wilhelm Ten. Sonder⸗
43. Vorstellung. Jonr⸗
7. Vorftellung. Die
Direktion: Julius Fritzsche. Fledermaus.
Anfang 73 Uhr. Pierrot als Rekrut.
Anfang 78 Ubr. Freitag: Der kleine Herzog.
Donneiẽtag: Raiser
1. Abend: Große Ausẽstattungsoperette.
Niobe. Dumont.)
(E Louise
(Eouise Dres denerstraße 72773. 3 Akten don
von H. Hirsche Roger. Anfang 74 Uhr.
Lustspiel in 3 Akten
, Bentral ˖ Theater. Alte
Direktion:
Uhr: Bei halben
W. Marnftãdt.
Schiff bauerdamm 42a. / 5.
Freitag und folgende Tage: Marcelle. ; Sonntag, Mittags: Matinée. Zu halben Preisen:
Schiller Theater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Eine FPalastrevolution. Freitag, Abends S Uhr: Eine Palastrevolntion.
Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn. Donnerstag: Trene.
Sonnabend: Der Militärstaat.
Theater Unter den Linden. Bebrenstr. S5 / 57. — Donnerstag: Die Operette in 3 Akten von Meilbac und Halsévy, bearbeitet von C. Haffner und Rich. Gene. Musik von Jobann Strauß. Pantomimische Balletscene von Greco Poggiolesi. Musik von M. Dahms.
Senntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis zur Hälfte ermäß gten Preisen: Der Obersteiger.
Mittwoch, den 17. Februar: Strauß⸗Cyelus. Indigo und die vierzig Räuber.
Thalia Theater worm. Adolvh Eraft. Theater). Direktion: Donnerstag: Frau Lientenant. Vaudeville in Ferrier und A. Mars.
Musik von G. Servette und V.
Freitag und folgende Tage;: Fran Lieutenant. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Trilby.
Jakobftraße 30. Richard Schultz. Donnerstag: sideler Abend. Burleske dramatische Revue in 1 Vorspiel und 3 Bildern von J. Freund und Musik von verschiedenen Meiftern, atrangiert von Sulius Einẽde hofer. Anfang 71 Uhr.
Freitag und die folgenden Tage: Ein fideler
Dirkus Renz. Karlstraße. ( Jubilãums. Saison E896 97.) Donnerstag, Abends 7 Uhr: Elite Vorstellung. Aufführung der Novität: Durchschlagender Erfolg! Aus der Mappe eines RNiesengebirgs⸗Vhautasten. Eine tomantisch⸗ phantastische Handlung von Direktor Fr. Ren; und dem GSreßberjeglich Hessischen Hof-⸗Balletmeister August Siems. Außerdem die bervorragendsten Nummern des Repertoirs. Mezud und Atharguel, arabische Hengste, dress. und vorgef. von Herrn Sugo Heriog. Auftreten der Schulreiterin Frau Robert Renz mit dem Schulpferd Cyd und dem Springpferd Blitz. Qaadrills à la cour, geritten ven 8 Damen und 8 Herren.
Freitag, Abends 77 Uhr: Aus der Mappe eines Riesengebirgs⸗Phantaften.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Fr. Frieda, verw. Metzner, geb. 6 mit Hrn. Hauptmann a. D. Albert von Ferber (Leipzig Berlin). — FIrl. Anna Helbig mit Hm. Sec ⸗Lieut. Walter Rüͤhlmann (Döbeln).
Verebhelicht: Hr. Gerichts⸗Assessor a. D. Dr. Ernst Gartenschlãger mit Frl. Frieda Holtzinger (Berlin). D Hr. Dr. phil. Paul Mohr mit Frl. Margarete Einicke (Weißwasser O. L.).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs ⸗Assessor Dr. jur. Eduard von Joeden Koniecpolski (Han⸗ nover). — Hrn. Lieut. Weishaupt (Oppeln). Eine Tochter: Hrn. Regierunge⸗Rath Frbrn. Senfft von Pilsach (Liegnitz. — Hrn. Oberlebrer Dr. Broßmann (Liegnix). — Hrn. Prem . Lient. a. D. Klose (Striegau. — Hrn. Regierung ˖ Assessor Kaulisch (Allenstein).
Gestorben: Hr. Leonhard von Ostau (Berlin). — Hr. General Major j. D. Adolph von Goetze Berlin). O Hr. Superintendent a. D. Gduard Lebmann (Schöneberg b. Berlin). — Hr. Major d. E. . Adametz (Ober ⸗ Glogau). — Hr. Sanitãts Rath Dr. med. Gustav August Reichel Breslau). — Schweinitz (Vosen).
Hierauf:
W. Hasemann.
Deutsch
Ein Gräfin Clara von
Verantwortlicher Redakteur: Siemenr oth in Berlin.
Verlag der Expedition (Schol;) in Berlin.
Donnert tag: Konzerte
Saal BSechsluein. Donnerstag, Anfang 8 Ur: Klavier Abend von Nicolai von Lestovnitschy.
Druck der Norddentschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin SW. , Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
zum Deutschen Reichs⸗Anz
M 35.
Erste Beilage
Berlin, Mittwoch, den 10. Februar
Berichte von dentschen Fruchtmãrkten.
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15,40
12 1: 280 1500 5.2 1ün, 1 nn
1350 95
Bemerkung. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durch⸗
schnittsvreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
Per sonal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee-Fäbnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versegungen. Im aktiven Heere. Berlin, 5. Februar. Frhr. v. Steinaecker, See. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 137, bisher kommandiert zur Dienstleistung bei dem 2. Westfäl. Feld ⸗ Art. Regt. Nr. 22 in dag letztgenannte Regt. versetzt.
Berlin, 6. Februar. v. Sick, Königl. württemberg. Gen. Major, beauftragt mit der Fübrung der 27. Div. C2. Königlich Württemberg.) bis her kommandiert nach Preußen als Kommandeur der 1. Garde⸗Kav. Brig., von der Stellung als Mitglied der Studien kommission der Kriegs⸗Akademie entbunden. Frhr. v. Gavl, Gen. Major und Abtheil. Chef vom Großen Generalstabe, kommandiert bei dem Stabe der 1. Armee⸗Insp. behufs . der Ge⸗ schäfte des Chefs des Stabes, zum Mitglied der Studienkommission der Kriegs⸗Akademie, v. der Boeck, Gen. Major, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors des Zentral Departements im Kriegs Ministerium, zum Direktor des allgemeinen , ments im Kriegs Ministerium, — ernannt. v. Bülow, Oberst und Sommandeur des 4. Garde⸗Regts. z. F., unter Verleihung des Ranges eines Brigade Kommandeurs, in das Kriegs⸗Ministerium versetzt und mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors des Zentral Dexartements beauftragt. v. Goß ler, Oberst⸗⸗Lt. und Chef des General⸗ stabes des VI. Armee-Korps, zum Kommandeur des 4. Garde⸗Regts. 3. F. ernannt. = Nachgenannte Ober⸗Primaner der Haupt Kadettenanstalt als Port. Fäbnriche in der Armee angestellt, und zwar die Port. Unteroffiziere: don der Marwitz IV. bei dem Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, v. Amann J. bei dem Garde ⸗Füs. Regt., Frhr. v. Freyberg ⸗Eisenberg bei dem 3. Garde⸗Regt. 3. F., v. Amann II. bei dem Königin Augusta Garde ⸗ Gren. Regt. Nr. 4, GHerbardt bei dem Gren. Regt. König Friedrich III. (1. Ostpreuß; Nr. 1, v. Kaisenberg bei dem Gren. Regt. König Friedrich Wil⸗ belm IV. (J. Pomm) Nr. 2, Rogalla von Bieberstein II. bei dem Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilbelm (2. Schles.) Nr. Il, Lübcke bei dem Inf. Regt. Prinz Moritz von Anhast⸗Dessau 6. Pomm.) Nr. 42. Lueder L,, v. Rodewald bei dem Füs. Regt.
eneral· Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, Laeger bei dem 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113, Ha 1m bei dem Danngd. Jäger⸗Bat. Rr. 16, v. Gijycki J. bei dem Drag. Regt. don Bredow (1. Schles.) Nr. 4, v. Lieben bei dem Braunschweig.
us. Regt. Nr. 17. Rogalla v. Bieberstein J. bei dem 2. Wesff. eld. Art. Regt. Nr. 22, Frhr. von Wangen heim II. bei dem olstein. Feld. Art. Regt. Nr. 24. Bernet bei dem Garde⸗Fuß ⸗ Art. egt, Schultz J. bel dem Fuß⸗Art. Regt. General ⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Im Sanitäts-Korps. 5. Februar. Die Unterärzte der Res. ! Dr. Grill vom Landw. Bezirk Reutlingen. Dr. Serjog dom Landw. Bezirk Heilbronn, Koester vom Landw. Bezirk Reut⸗ lingen, Walther vom Landw. Bezirk , , — zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. Dr. Bonjelius, Afsist. Arst 1. Kl.
8. Inf. Regt. Nr. 125 Großherzog Friedrich von Baden, mit Pension der Abschied bewilligt.
Deutscher Reichstag. 171. Sitzung vom 9. Februar 1897, 1 Uhr. Ueber die am Anfang der Sitzung berathenen Wahl⸗ prüfungen wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. Darauf wird die erste Berathung des Entwurfs eines Handelsgefetz buchs fortgesetzt. Abg. Roeren, (Zentr.): Die Vorlage enthält kein neues Handels. recht, denn dag wärs wohl eine . Aufgabe; sie lehnt
an die bestehende Gesetzgebung an, die durch die vortreffliche echtsprechung des Reicht ⸗Ober Handelsgerichts in die richtigen
Babnen gewiesen ist. Man hat manche Sonderbestimmungen be⸗ stehen lassen, so z. B. bezüglich des Zinefußes u. s. w. Man hätte alle diese Sonderbestimmungen fallen lassen und an ihre Stelle die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs treten lassen können, damit eine möglichst große Rechtseinheit entsteht. Daß die lokalen Handelsgebräuche dem allgemeinen bürgerlichen Recht derogieren, hat zu manchen Unzuträglichkeiten geführt. Diese Bestimmung hätte man wohl beseitigen können. ie wichtigste Aenderung liegt in den SS 1—3, die davon handeln, wann jemand die Eigenschaft als Kaufmann haben soll. Ich habe Bedenken, ob die Aus nahmestellung derjenigen, welche landwirthschaftliche Nebengewerbe treiben, Zuckerfabriken, Brennereien, Ziegeleien u. s. w. nicht zu weit gehe. Es befinden sich darunter doch große, ganz kaufmännisch ge⸗ leitete Betriebe mit kaufmännisch ausgebildetem Persongl; man kann es nicht von dem Belieben des Geschäftsinhabers abhängen lassen, ob das Geschäft als kaufmännisches zu gelten hat oder nicht. Ich bin ferner gegen die Bestimmung, daß die Firma von dem Erwerber eines , Geschäfts ohne weiteres fortgeführt werden kann; darin liegt eine Benachtheiligung derjenigen, welche lediglich ihren Namen in die 3 aufnehmen. Die Bestimmungen über die Kün= digung des eschäftsverhältnisses seitens der Angestellten und über die , ufhebung desselben sind mehrfach geändert; es wäre vielleicht besser gewesen, in manchen Punkten die bestehenden Vorschriften aufrecht zu erhalten. Auch die Bestimmungen über die Konkurrenzklausel sind kaum durchführbar; bedenklich wäre es, daß die Konkurrenzklausel n g n, gegenüber nicht zu. elassen werden soll. Da werden die Minderjährigen überhaupt ken Anstellung mehr finden. Die Unterscheidung zwischen Reisenden und Agenten in ihrer Stellung dem Publikum gegenüber bezüglich der Annahme von Zahlungen führt zur Verwirrung des Publikums; eine Fleichstellung beider Kategorien wäre nothwendig. Von den Kauf⸗ leuten ist es bemängelt worden, daß auf die Nichterfüllung der Pflichten des Lehrherrn eine Strafe gesetzt war. Die Strafbestimmung ist nachträglich gestrichen worden, weil dadurch das Ansehen der rü zipale gefährdet wird. Wenn in der , , n . eine solche Be⸗ stimmung unbeanstandet besteht, so könnten die Kaufleute sich dagegen nicht sträuben. Trotz aller dieser Bedenken bin ich doch der Ueber⸗ zeugung, daß der Entwurf, wenn er einmal Gesetz geworden sein wird, dasselbe Ansehen erreichen wird, wie das Handelsgesetzbuch. Dazu ist erforderlich, daß die Anwendung des Gesetzes in demselben Geiste und Sinne geschieht, wie es erlassen ist, daß alles . vor einer freieren Auffassung zurücktritt, daß die Ansichten des praktischen Lebens, daß Treue und Glauben in den Vordergrund treten.
Abg. Traeger (fr. Volksp.): Ich freue mich, daß der Entwurf auf dem Geiste des bestehenden Handelsgesetzbuches aufgebaut ist, welches bei seiner Entstehung der erste Schritt zur Schaffung der deutschen Reichseinheit war. Das Handelsgesetzbuch brachte damals wichtige Neuerungen auf rechtlichem Gebiete. Die bisherige Subtilität bei der Definition des Begriffs Kaufmann ist in diesem Entwurfe glücklich vermieden. Umfang und Art des Geschäftes sollen fortan maßgebend sein; damit ist auch die Behandlung der Bauhandwerker einer besseren Lösung näher geführt. Dagegen halte ich die Regelung der landwirthschaftlichen Nebengewerbe nicht für glücklich. Allerdings ist das land und forstwirthschaftliche Gewerbe rich als kaufmännisches
ewerbe an sich anzusehen. Wenn es aber dem landwirthschaftlichen Nebengewerbe nur gestattet, also nicht zur Pflicht gemacht werden soll, sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen, so entspricht dies nicht einmal dem Interesse dieser Unternehmer selbst. Molkerei⸗ enossenschaften sind schon durch das Genossenschaftsgesetz verpflichtet, wi. zu führen und eine Bilanz aufzustellen. Die vom Vorredner bemängelte Bestimmung, daß mit einem Geschäft auch die Firma übertragen werden kann, ist nicht neu. Sie ist nicht ohne Be— deutung, denn die Firma hat zuweilen einen sehr materiellen Werth. Die Verbindlichkeiten der alten Firma gehen auf den neuen Inhaber über und gegentheilige Verabredungen verlieren Dritten gegenüber ihre Gültigkeit. Daß der Name des Firmeninhabers angegeben werden soll, 23 schließlich nur bei offenen Geschäften von Wirkung sein; für die 3. en Firmen, die kein offeneg Geschäft haben, hat es kaum eine Bedeutung. Das e n, wischen Prinzipal und Gehülfen, bezw. , hat man so ziemlt , n, . ge⸗ ordnet; man hat Wind und Luft auf beiden Seiten gleichmäßig ver—⸗
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1e.
theilt. Daß die Konkurrenzklausel Minderjährigen gegenüber nicht gelten soll, ist nicht ohne Bedeutung, denn die Lehrlinge sind dadurch dollftändig von dieser Klausel befreit. An und für sich liegt ein Bedürfniß zur Revision des Aktiengesetzes nicht vor. Wenn trotzdem verschiedene Aenderungen vorgenommen werden sollen, welche die Einmischung des Staats in die Aktiengesellschaften festsetzen, so ist das ein Mißtrauen, das unberechtigt ist, und zwar gegen die Register⸗ richter, welche die Eintragungen der Aktiengesellschaften nach ftatt⸗ ebabter Prüfung besorgen. Nicht einverstanden bin ich mit der Rück⸗ d die man auf die Aktienzuckerfabriken bezüglich der Ver⸗ pflichtung zur Lieferung von Rüben genommen hat. ktiengesell schaften sind eigentlich nur Assoziationen von Kapital; nach der neuen Fassung könnten die Aktionäre aber noch zu persönlichen Leiftungen verpflichtet werden. Ich schließe mich dem Antrage auf Kommissionsberathung an.
Abg. Dr. von Buch ka (d. kons. ): Durch das deutsche Handels- gesetzbuch und durch die Wechselordnung, eine der wenigen guten Er⸗ tungenschaften des Jahres 1848, hat sich die deutsche Juriéprudenz ein glänzendes Denkmal gesetzt. Die Gründe, weshalb wir zur Re⸗ vision des Handelsgesetzbuches schreiten, liegen nicht in dem Gesetze selbst, sondern sind von außen bineingetragen. Es handelt sich um eine Gelegenheitsreform infolge der Neuregelung des bürgerlichen Rechts. Denn es muß die Frage gestellt werden, ob nicht die Kaufleute den allgemeinen Rechtsregeln unterstellt werden müßten. Dazu ist der Zeitpunkt noch nicht gekommen. Es giebt manche Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, die sich für den Handel nicht eignen, und manche Bestimmungen des Handelsrechts, die sich für bürgerliche Ver⸗ bältnisse nicht verwenden lassen. Die Vorlage hat die gestellte Aufgabe zumeist in befriedigender Weise gelöst. Ver⸗ besserungen im einzelnen vorbehalten, sind meine bereit, dem Entwurfe zuzustimmen. Daraus
Die Fortführung einer Firma beim Besitzwechsel ist von großer Bedeutung; der gute Ruf einer Firma ist ein werthvolles Objekt. Aber es entstehen daraus auch manche Miß⸗ stände. Die Angabe des Namens des Inhabers bei offenen Geschäftem ist ja ein gewisser Schutz, aber nicht für diejenigen, welche nur schriftlich mit einer Firma verkehren. Redner geht dann auf die Einzelheiten ein, namentlich auf die Kündigungsfristen und die Auf bebung des K. und erklärt sich schließlich für die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission.
Abg. Frese ff. Vgg.): Ich begrüße die Vorlage ebenfalls mit reuden, weil sie sich an die bestehenden Rechtsverhältnisse anschließt. er erste Entwurf des Handelsgesetzbuchs ist ja den Handelskammern
zur Begutachtung vorgelegt worden, und ihre Einwendungen sind zum großen Theil berücksichtigt worden. In dem Entwurf ist der Begriff „Kaufmann“ wesentlich erweitert worden; das ist lobenswerth, aber die Ausnahmen in Bezug auf die Landwirthschaft gehen doch wohl etwas zu weit. Auf dem Handelstag hat man diese Rechts ungleichheit als etwas Verletzendes, mindestens aber als etwas Schädliches für den Kaufmannsstand empfunden. Die Landwirthe selbst müßten wünschen, daß ihnen die Buchführung, die Auf- stellung von Bilanz und Inventuren auferlegt würde. Die Fort- führung der Firma beim Besitzwechsel ist bei allen Kulturnatktonen ö Selbst die Amerikaner wissen den Werth eines großen Namens zu schätzen; wenn eine Firma ein gewisses Alter erreicht hat, gilt sie als äbertragbar. Ueber die Besitzer der Firma wird der Kaufmann sich sehr leicht orientieren. Zwischen Handlungsreisenden und . weiß das betreffende Publikum sehr wohl zu unterscheiden. icht billigen kann ich, daß dem Kapitalisten eine Verzinfung im voraus nicht gewährt werden soll. Das wird nur dahin führen, daß sich bei jungen Anfängern keine Leute mehr finden, die sie mit Kapital unterstützen. Daß den Aktionären persoönliche Verpflichtungen auferlegt werden können, widerspricht allerdings dem Aktienrecht an sich, denn die Aktiengesellschaften sind nur Kapital⸗ assoziationen. Eine Durchhrechung dieses Prinzips sollte nicht in das Gesetz hineinkommen. Warum soll die Uebertragbarkeit von Lagerscheinen nur bei staatlich anerkannten 1 erfolgen können? Warum soll nicht jeder Spediteur zur Ausstellung solcher Scheine berechtigt sein? Redner erklärt zum Schluß, daß seine politischen Freunde an dem so vorzüglich ausgestalteten Werke mit Freuden mitwirken würden.
Abg. Gamp (Rp.): Den Lobsprüchen auf das bestehende und das neu vorgelegte Handelsgesetzbuch kann ich mich nur vollständig anschließen. Der Handelsstand ist in der That der Pionier gewesen für das einheitliche Recht; dafür haben wir ihm besonders dankbar zu sein. Die Bestimmungen des S3 haben eine Infechtung erfahren, die nicht berechtigt ist. Die Landwirthschaft will keine Ausnahmerechte für sich haben. Es fragt sich nur, wo hört die Urproduktion auf und wo fängt der kaufmännische Betrieb an. Die Produktion von Fleisch kann leicht einen kaufmännischen Charakter annehmen. Aber die
auptsache ist, daß ein landwirthschaftlicher Hauptbetrieb vorhanden ein muß; den rechtlichen Verhältnissen dieses Hauptbetriebes folgt der Nebenbetrieb. Nimmt der Nebenbetrieb einen solchen Umfang an, daß er nicht mehr als Nebenbetrieb der Landwirthschaft erscheint, dann Elf alle die Bedenken weg. die für die Landwirthschaft gegen die Unter⸗ tellung unter das Handelsrecht sprechen. Daß eine Brennerei einmal bei schlechter Ernte Kartoffeln zukauft, macht sie noch nicht zum kaufmännischen Betriebe. Sehr erwünscht ist es, daß die Handelsgebräuche beseitigt sind, denn diese Handelsgebräuche finden fast stets zu Ungunsten des nicht Handeltreibenden Anwendung, der diese Gebräuche garnicht kennt. Aenderungen sollen nur soweit angenommen werden, als sie nothwendig sind. Einzelne der vorgeschlagenen Aenderungen könnte man wohl fallen lassen. Die Beibehaltung der Firma beim * des Inhabers ist für das Inland unbedenklich; für das Ausland sollte man aber nicht daran festhalten, denn das könnte für unsere Industrie zum Nachtheil werden. Ich bin einverstanden mit den Bestimmungen über das Verhältniß der Gehilfen und Lehrlinge, aber nicht n einverstanden mit den Bestimmungen über das nene dan sollte eine Revisionspflicht für die Aktiengesellschaften einführen, wie . für die Genossenschaften besteht. Die Statuten der Aktiengesell⸗ chaften werden meistens von den Gründern gem. es sollte dafür tinderheiten in den Auf-
esorgt werden, daß auch die erheblichen tsräthen vertreten sind, daß die , n der Aufsichtgrätbe
ür die richtige Aufstellung der Bilanz schaäͤrfer gefaßt werden. Ich schließe mich dem Antrage auf Einsetzung einer Kommission von 21 Mitgliedern an. .
Abg. von Strombeck (Zentr.) bemängelt insbesondere die Bestimmungen des Aktienrechts. Aktien zu Wo „ Nominalbetrag sollten nicht bloß aus örtlichen Rücksichten, sondern auch für gemein nützige Unternehmungen n lasn werden. Die Entscheidung darüber sollte nicht dem Bundesrath, ö den , en zusteben. Redner empfiehlt ferner einen besseren Schutz der Minderbeiten.
Um Hi, Uhr wird die weitere Berathung bis Mittwoch 1 Uhr vertagt. Vorher wird die Zusatzkonvention zur Berner Literarischen Uebereinkunft in dritter Lesung erledigt werden;
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