1897 / 35 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

er ö

außerdem kommt ein Bericht der Geschäftsordnungs⸗Kommi wegen Ertheilung der Ermächtigung zur strafrechtlichen ker folgung des Abg. Dr. Sigl (b. k. F) zur Verhandlung.

Parlamentarische Nachrichten.

Von dem Grafen von Frankenberg ist im Herren haue nachstehender Antrag eingebracht worden: Das Herrenhaus wolle beschließen:

die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dem von mehreren 6 im Reichstage eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend den

ehr mit Butter, Käse, Schmal; und deren Ersatzmitteln, im Bundezrath ihre Zustimmung zu ertheilen.“

Die dem Antrage beigegebene . ung lautet:

Am 1. Oktober 1887 ist ein Reichsgesetz über den Berkehr mit Kunstbutter in Kraft getreten. Angesichts der raschen und um⸗= 1 Entwickelung der bisher unbekannten Induftrie Butter, Käse, Speisefetteꝰ aus allerlei Ersatzmitteln herzustellen, zeigte sich dieses Gesetz sehr bald als ungenügend und unwirksam in mannigfacher Hinsicht.

her legten im Dezember 1895 die verbündeten Regierungen

einen neuen erweiterten Gesetzentwurf dem Reichstage vor.

Dieser Entwurf, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln, wurde vom Reichstage nach ein- gehender Kommissionsberathung am 2. Juli 1896 in der letzten Sitzung der Sommer⸗Tagung mit großer Mehrheit angenommen.

Durch den Mund des Königlich preußischen Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hatten während der dritten Lesung die verbündeten Regierungen erklärt, die Annahme von zwei Herred de, welche die Reichstags⸗-Kommission in den Entwurf hineingebracht hatte, nämlich:

Die Verschrift (6 3), daß der Zusatz von Färbemitteln zu Margarine und ähnlichen Kunstprodukten unter Verbot gestellt werde,

und daß (6 7) der Verkauf von Natur und Kunstbutter räumlich getrennt werden müsse

mache für sie den Gesetzentwurf unannehmbar.

Infolgedessen lehnte der Bundesrath unter Zustimmung Preußens den Gesetzentwurf ab.

In der laufenden Tagung des Reichstages haben 158 Mit-

ieder des Reichstages unter Führung der Abgg. von Kardorff, iebermann von Sonnenberg, Freiherr von Manteuffel, von Ploetz und Graf von Hompesch den abgelehnten Gesetzentwurf unverandert wieder eingebracht.

Die preußische Regierung dürfte sich überzeugt haben, daß ihre Abstimmung im Bundesrath gegen die Beschlüsse des Reichstages in den allerweitesften Kreisen der Landwirthschaft sowohl, wie in anderen Schichten, welche Interesse an gesunder unverfälschter Volks ernährung haben, nicht verstanden oder gebilligt worden ist.

Die wirthschaftliche Vereinigung des Herrenhauses hat nahezu einftimmig dem zu Gunsten einer wirksamen Bekämpfung der Ver— fälschung von Nahrungsmitteln und unlauteren Wettbewerbes ge⸗ stellten Antrage zugestimmt.“

Dem Hause der age rn, ist folgender Nachtrag um Normal⸗Etat vom 4. Mai 1892 über die Besoldungen er Leiter und Lehrer an höheren Unterrichts—

an stalten zugegangen:

An die Stelle des 5 1 Rr. 1, 2 b, 3 bis 6, des 52 Nr. 1, 2b,

3 bis 5 und Schlußabsatz, sowie des 5 3 des Normal Etats vom 4. Mai 1892 treten vom 1. April ö ab folgende Bestimmungen:

§1.

Die Besoldungen betragen jährlich

1 für die Leiter der Vollanftalten (Gymnasien, Realgymnasien, Ober Realschulen)

a. in Berlin 6000 bis 7200 4,

b. in den Städten der ersten Servisklasse oder mit mehr als do 000 Zivileinwohnern 5100 bis 7200 4,

2. in allen übrigen Orten 4800 bis 6900 A;

2) für die Leiter der Anstalten von geringerer als . Lursusdauer (Progymnasien, Real⸗Progvmnasien, Realschulen, höheren Bũrgerschulen) .

b. in den Städten mit weniger als 50 00 Zivileinwohnern Soo -= 6090 4; . =

die definitiv angestellten wissenschaftlichen Lehrer

Die Hälfte der Gesammtzahl dieser Lehrer an den staatlichen und den unter staatlicher Verwaltung stehenden Vollanstalten, sowie der vierte Theil der Gesammtzahl derselben an solchen Anstalten von geringerer als neunjähriger Kursusdauer beziehen neben dem Gehalte eine feste pensionssfähige lage von 900 Æ jährlich. Die Ent- scheidung darüber, welchen Lehrern die Zulage zu gewähren ist, erfolgt ohne Rücksicht auf das Einhalten der bezeichneten Verhältnißzahl bei den einzelnen Anstalten;

4 für die definitiv angestellten Zeichenlehrer 1800 400

Die definitive Anstellung als Zeichenlehrer mit vorstehenden Ge⸗

altssätzen hat zur Voraussetzung, daß der Lehrer die vorgeschriebene fun als Zeichenlehrer für höhere Unterrichtsanstalten bestanden t, voll beschäftigt wird und mindestens 12 Zeichenstun den wöchentlich iu ertheilen hat; .

5) für die definitiv angestellten sonstigen technischen Lehrer, die Glementar und die Vorschullehrer

a. in Berlin 1800 - 3400 4A,

b. in den übrigen Orten 18500 3000 ;

6) die wissenschaftlichen Hilfslehrer erhalten Jahres remunerationen in Höhe von 1700-2100 4

5 2.

Das Aufsteigen im Gebalt geschieht in der Form von Dienst⸗ alterszulagen:

I) bei den Leitern der Vollanstalten 6 a. in Berlin (6 1 Nr. La) mit je 400 nach 3, 6, 9 Dienst⸗

ren,

b. in Städten der ersten Servisklasse oder mit mehr als 50 000 Zivileinwohnern (5 1 Nr. 1b) mit 506 A nach 3 Dienftjahren, mit je 400 nach 6, 9, 12, 15 Dienstjahren,

S in den übrigen Orten (6 1 Nr. 16) wie vorstebend ju b;

2b. bei den Leitern der Nichtvollanstalten in den Orten mit weniger als 50 000 Zivileinwohnern (8 1 Nr. 26) mit je 300 nach 3, 6, 8, 12, 15 Dienstjahren;

3) bei den wissenschaftlichen Lebrern (5 1 Nr. 3) mit je 300 4 nach 3, 6, 9, 12, 15, 18, 21, 24 Dienstjahren.

Die im §S 1 Nr. 3 zweiter Absatz erwäbnte feste Zulage von 20 wird nur bei nachgewiesener wissenschaftlicher und praktischer Tüchtigkeit gewährt, sofern eine solche Zulage frei geworden ist;

4) bei den unter 5 1 Nr. 4 bezeichneten Zeichenlebrern mit je 20 M nach 3, 6, 9, 12, 15 und mit je 150 S nach 18, 21, 2, 27 Dienstjabren; :

5) bei den sonstigen technischen Lebrern, den Elementar⸗ und Vorschullehrern

a. in Berlin (6 1 Nr. 5a) mit je 200 nach 3. 6, 9, 12, 15 Dienstjahren und mit je 150 M nach 18, 21, 24, 27 Dienstjahren,

b. in den übrigen Orten (3 1 Nr. 5b) mit je 200 Æ nach 3, 6, 3 Dienstjabren und mit je 150 * nach 12, 15, 18, 21, 24, 27 Dienstjahren.

6) Die in 5 1 Nr. 6 bezeichnete Remuneration der wissenschaft⸗ lichen Hilfslehrer beginnt mit 1700 4 und steigt nach 2 Jahren auf 1900 4, nach einem ferneren 2 2100 4

Das Dienstalter wird für den vorliegenden Zweck berechnet: 1) bei den Anstalteleitern (5 1 Nr. 1 und 3) vom Amtsantritt

als Leiter einer höberen Unterrichtsanstalt ab;

Aigle Sehne (6 1 t. M von det denn

e , , ,

; td ei 162 von einer nichtftaatlichen Anstalt an eine staat⸗

liche oder 5 Staatsverwaltung stebende Anstalt mit seiner Ein⸗ ung

mill „so kann der terrichts Minister eine n eg der m , . so . anordnen, daß dadurch eine Bevorzugung dieses Lehrers vor den bereits an Staats anstalten angestellten . vermieden wird;

, , lle n ,,,, te nen ,, n h n ne gf ul el r,

als solcher igt gewesen,

33 bel den wissenschaftlichen Hilfslehrern 6 1 Nr. 6) vom Tage der ersten Einweisung in eine r,, oder jur Aufnahme in den Etat geeignete Remuneration eines vo rn, . Hilfslehrers ab.

Die im Universitäts⸗, Schulaufsichts. oder Kirchendienst im Ja—⸗ lande oder Auslande zugebrachte Zeit und derjenige ausländische Dienst, welcher, wenn er im Inlande geleiftet wäre, zur Anrechnung gelangen würde, sowie die über vier 89 hinausgehende Beschäftigung als Hilfslehrer kann von dem Unterrichts- Minister im Einverständniß mit dem Finanz⸗Minister ganz oder zum theil eingerechnet werden.

; n gleicher Weise kann von der früheren Dienstzeit des Leiters einer Anstalt als wissenschaftlicher Lehrer ein solcher Theil als an= rechenbar erklärt werden, daß ihm in seiner Stellung als Leiter ein gleich hohes Gehalt gewährt wird, wie es ihm zustehen würde, wenn er in der Stellung eines wissenschaftlichen Lehrers geblieben wäre.

Die Begründung lautet:

Die Aufstellung eines Nachtrages zum Normal- Etat vom 4. Mai 1892 ist nothwendig geworden, weil gelegentlich der für die mittleren und höheren etatsmäßigen Beamten vorgeschlagenen Besoldungsauf⸗ i eine solche auch für die Leiter und Lehrer der staallichen höheren Unterrichtsanstalten in Aussicht genommen ist und demgemäß die im Normal - Etat vorgeschriebenen Gehaltssätze und „stufen, sowie die Altersstufen sich ändern.

Bezüglich dieser Aenderungen wird auf die Denkschrift, betreffend die Fortführung der Besoldungsaufbefferung für die obenerwähnten Beamten und die derselben beigefügten Nachweisungen (Beilage B zu dem Entwurf des Etats des Finanz⸗Ministeriums für 1. April 1897/98) , genommen.

m übrigen beschränkt sich der Nachtrag auf die für den vor— liegenden Zweck erforderlichen Anordnungen; er erstreckt sich ins⸗ besondere, da die Besoldungserhöhung nur für die unmittelbaren Staatsbeamten ins Auge gefaßt ist, auf die vom Staat zu unter haltenden höheren Schulen, mit der Maßgabe jedoch, daß die Durch führung der für die unmittelbaren Staatsbeamten beabsichtigten Be= soldungsverbesserung auf die Lehrer derjenigen Anstalten ausgedehnt werden soll, deren Verwaltung dem Staate zustebt.

Für die übrigen nichtftaatlichen Anstalten wird nach erfolgter Feststellung darüber, ob und in welchem Umfange die Besoldungs⸗ verbesserung der Staatsbeamten ins Leben tritt, anderweit Vorsorge zu treffen sein.

Aus dieser Rücksicht ist auch davon abgesehen worden, durch den Rachtrag eine Aenderung des 5 1 Nr. Ta und 52 Nr. 2a des Normal⸗Etats herbeizuführen, weil staatliche oder vom Staat ver⸗ und andere Nichtvollanstalten sich in Berlin, in den Städten der ersten Servisklaffe oder mit mehr als 50 0060 Einwohnern nicht befinden.

Der Nachtrag schließt sich ferner im allgemeinen thunlichst genau dem Wortlaut der 8s§ 1 bis 3 des Normal-⸗Clats an. Nur einjelne Be⸗ stimmungen desselben werden daher einer näheren Begründung be⸗ dürfen. Nach 51 Nr. 3 Abs. 2 sollen die staatlichen und unter Staatsverwaltung stehenden böberen Schulen bezüglich der Ober⸗ lehrerzulage von 900 ½ς künftig zusammengefaßt werden. Davon ist bisher abgesehen, weil die betreffenden nichtstaatlichen Anftalten be⸗ sondere für sich bestehende juristische Personen mit eigenem Ver⸗ mögen bilden und nicht vom Staate zu unterhalten sind. Es sind dies die 6 Anstalten landesherrlichen Patronats (Bei- lage 8 Abtheilung A des Etats des Kultus. Ministeriums) und einige der unter Kap. 120 Tit. 4 aufgeführten Schulen (das Pädagogium und Waisenhaus zu Züllichau, das Progymnastum ju Rietberg, das Gymnasium zu Düren). Bei diesen Anstalten werden zur Zeit die 800 4 Zulagen ohne Rücksicht auf das Dienstalter der durch die ganze Monarchie rangierenden staatlichen Oberlebrer dem jeweilig älteften und geeigneten Oberlehrer beim Freiwerden einer Zu⸗ lage an der betreffenden Anstalt verlieben. Dies Verfahren hat bezüglich des Dienstalters der bedachten Oberlehrer so⸗ wohl unter den gedachten Anstalten als auch gegenüber den staatlichen Schulen zu erheblichen Verschiedenbeiten geführt. Da diese Oberlehrer gleich denen der staatlichen Anstalten von der Staats- behörde berufen werden, entspricht es namentlich auch dem dienstlichen Interesse, daß sie mit den Oberlehrern der staatlichen Schulen gleich behandelt werden. Es erscheint mithin angezeigt, jene Unterscheidung künftig fallen zu lassen und die betreffenden Oberlehrer mit den staat⸗ lichen zusammenzurangieren. Darnach wird künftig die Zulage gleich wie bei den staatlichen Schulen gewährt werden obne Rücksicht darauf, ob die Zahl von 2 bei den Vollanstalten und von 42 bei . rr n H an der einzelnen Schule eingehalten wird oder nicht.

Die durch diese Neuregelung wie durch die Gehaltserhöhung überhaupt bei den vom Staate verwalteten Anstalten entftehenden Mehrkoften sind zunächst aus den Mitteln der einzelnen Anftalt bereit zu ftellen; soweit diese dazu nicht ausreichen, werden die erforder⸗ lichen Beträge aus dem unter Kar. 63 Tit. 5 für die geplante Besoldungsaufbesserung eingeftellten Fonds zu gewäbren sein. Bei der Bemessung dieses Fonds ist zwar auf die vorbezeichneten neun höheren Schulen keine besondere Rücksicht genommen, weil sich der für dieselben erforderliche Bedarf wegen ihres eigenen Vermögens nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen ließ. Da jedoch die Lehrer der 1 Anstalten bei dem gedachten Fonds mit dem vollen Mehr—

edarf in Ansatz gekommen sind, aber die ibnen zu gewährenden Ge—⸗

hälter zum theil aus den eigenen Mitteln der staatlichen Anftalten erkalten werden, so wird die Deckung des in Frage stehenden ver⸗ bältnißmäßig geringen Mehraufwandes für die erwähnten neun An⸗ stalten voraussichtlich eine Ueberschreitung der obgedachten Fonds nicht herbeifũhren.

ür die gleichfalls als nöthig anzuerkennenden, aber außerhalb des Rabmens der Besoldungsaufbesserung für die etatsmäßigen Staats beamten stebende Erböbung der . der wissen⸗ schaftlichen Hilfslehrer (8 1 Nr. 6 des Nachtrag) ist bezüglich dieser Lehrer an den vom Staat zu unterhaltenden Anstalten ein besonderer Fonds unter Kay. 120 Tit. 5 des Entwurfs zum nächstjäbrigen Staatshausbalts⸗Ctat eingestellt worden. Zur Erhöhung der Re⸗ munerationen dieser Hilfslehrer an den oben erwäbnten vom Staat verwalteten neun Anstalten gewähren die eigenen Mittel der letzteren unfraglich die erforderliche Deckung.

Nach § 1 Nr. 4 des Nachtrags soll die bisber für die Anstellung als Zeichenlebrer erforderte Ertheilung von 14 wöchentlichen Zeichen⸗ stunden auf 12 Stunden ermäßigt werden. Dies wird als zulässig zu erachten sein, da die Zahl der Pflichtftunden der Zeichenlehrer, welche früher 28 betrug, bereits durch den Normal⸗Etat auf 24 berab⸗

esetzt ist und hiernach auch diejenigen Lehrer, welche nur 12 Stunden

n zu ertheilen haben, mehr als nur nebenbei in der Eigenschaft als Zeichenlehrer beschäftigt sind. Der hiermit verbundene Mehraufwand ist gegenwärtig nicht mit voller Sicherbeit zu berechnen, wird indeß unerbeblich sein und voraussichtlich in gleicher Weise wie derjenige für die Besoldungsverbesserung der Lehrer an den vom Staate verwalteten Anstalten Deckung finden.

Die neue Bestimmung im 33 Nr. 2 deg Nachtrageg wegen an staatliche bew. Anstalten nichtstaatlichen Lebrer ist durch den Umstand veranlaßt, daß diese Lehrer von den betreffenden Patronaten aus Erspernißrũ ten meist in einem wesentlich jüngeren Lebeng. und flalter

wegen der kann. Gz

zu werden en, als dies den l ebotenen . auf die älteren Hilfslehrer ge

* n 2 ir c e der 8 oder ũ 8 * staat⸗ ichen chulen g gewesenen ter gegenüber : J

2

Söhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 8. Februar 1897, um 7 Uhr Morgens.

von ehntgtig Prertftt , eroatfqrr 8 om Königli reu en Meteorolo (Die Stationen sind nach n Memel (danse el r h T Kr sers emel (Dange) Ti em , er . Heilsberg (Pregel) 22, Königsberg i. Pr. (Pregel) . a, Weichsel.

Groß Blandau (Gobr, Narem) 36, Czerwonken (Bobr, N Marggrabowa (Bobr, Narew) 44, Klaussen 6 3 3e, d ,

oni ra Brom ra ? Marienburg (Nogat) 22. g ; Cen nn

Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) Köslin (Mühlenbach) Schwelbein (Rega) 17. ö. er.

Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe. utbus —, Rostock Kirchdorf auf Poel 11, Segeberg (Trave 14. Lübeck (Trave) Eutin (Schwentine 18, Plön (Schwentine) 8 Schleswig (Schleij 21, Flensburg Gramm (Fladsau) 21, Wester, land auf Sylt —, Wyk auf Föhr —, Husum 12, Meldorf 8. Elbe.

Torgau 15, Dessau (Mulde) 15, Rudolstadt (Saale) Jena Saale) —, Stadtilm (Saale) 15, Dingelstãdt (Saale) 5, Erfurt Saale) 11, Sondershausen (Saale) 14, Nordhausen (Saale) 27,

He (Saale) 18, Kloftermansfeld (Saale) 25, Bernburg (Saale) 23, Quedlinburg (Saale) 4. Magdeburg 27, Neustrelitz (Havel 26, Kottbus ie . 31, Dahme re, 26, Berlin (Havel) 17, Blankenburg

ei Berlin (Havel) 22, Spandau (hrreg 21, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) 23, Potsdam (Havel) 31, Brandenburg (Haveh 26, Kyritz (Havel) 13, Gardelegen (Aland) 37, Waren (Elde) 5, Marnitz (Elde) 24, Schwerin (Elde) 9, Uelzen (Ilmenau) 18, Lüneburg (Ilmenau) 14, Bremervörde (Oste) —.

Weser.

Meiningen (Werra) 30, Liebenstein (Werra) 37, Fulda (Fulda) 12 Schwarzenborn (Fulda) 36, Cassel (Fulda) 12, Uslar 360, Herford (Werre) 20, Scharfenstein (Aller) 83, Ilsenburg (Aller) 48, Braunschweig (Aller) 30 Celle (Aller) 26, Göttingen 2 14

erzberg (Aller) 38, Klausthal (Aller) —, Seesen ler] 37, nnover (Aller j Bremen 23, Oldenburg (Hunte) 19, Elsfleth 15. Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems.

Jever 12.

Ems.

Gütersloh (Dalke) 18. Münster i. W. 23. Lingen 20, Osnabrid (Haase) Löningen (Haase) 19, Aurich 23, Emden 17. Rhein. Dar mstadt 2, Coburg 6 14, Frankenheim (Main) B, Frankfurt (Main) 0, Wiesbaden 1. Geifenheim Birkenfeld be) 1, Schweinsberg (Lahn) 3, Raufschenberg (Lahn) 22, Mar⸗ urg (Lahn) 16, Weilburg (Lahn) O, SchneifelForsthaus (Moseh 22, Bitburg (Mosel) 0, von der Heydt⸗GSrube (Moseh 0, Trier (Mosels 0, Neuwied O, en go 12, Siegen (Sieg), Mullen. bach (Sieg) 32, Köln 1, efeld 2. Arnsberg (Ruhr) 36. Brilon abr 13 Liden che Nuhr; = Ait. Affenkerg abr) Als, Me nlhenm (Ruhr) 4, Kleve 8, Ellewiek (Yssel) —, Aachen (Maaß) 3. Der Höhe von 1 em Schneedecke entsprachen: am 7. Februar 13897 in Czerwonken 1. 3 Marggrabowa Neidenburg

3 Schivelbein 3 deobschũtz ! Schwarmitz . Wang s. Ostrowo ö Samter 6 Rudolstadt . Nordhaufen Potsdam

ar.

Brandenburg

Liebenstein

Tulda ;

3 , , orn Weser

Gelle Klausthal v. d. Heydt · Grube Rhein)

bo is e o Q io œ&O α I C G0 , & ie & - do

Sr, O , go go -, o , ü g , d , , , , . I EREKSREECL̊RI

Neuwied Brilon

o C O

, , , , , m, n , n n , , , n , , n, , n, ,, n, n, n, , , , ,, , , , , , , , ,, m, , m m,, m , n

Laud⸗ und Forstwirthschaft.

In der gestrigen Sitzung des Dentschen Landwirthschafte— raths ftand als erster Gegenstand die Zackersteuerfrage zur i , r. Der Referent, Geheimer Regierungs. Rath, Profe ssor Dr. Maercker (Halle a. S), befürwortete in längerer Ausführung die Annahme des 6 Antrages: Der Deutsche Landwirthschaftsrath wolle beschlteßen. 1) daß der Kontingentierung der Zuckerfabriken nicht die inner Ib einer Kampagne abgefertigte, sondern die wirklich erzeugte Zucker⸗ menge zu Grunde gelegt werde; *) daß bei der Kontingentierung neuer Fabriken ftrengftens nach einheitlichen Srundsätzen, unter Hinzuniehung von sachverständigen Zuckerfabrikanten, verfahren werde; die Ein schätzung der Leiftungsfähigkeit soll nicht nur nach der maschinellen Einrichtung, sondern unter Berücksichtigung der den betreffenden Fabriken zur Verfügung stehenden Rübenfläche bejw. der darauf in Erodusierenden Zuckermenge erfolgen; 3) daß das von Fabriken nicht ausgenutzte Kontingent, denjenigen Fabriken, welche ihr Kontingent üÜberschritten, im Verhältniß dieser Kontingentsüberschreitung unverzüglich ausgezahlt werde. ) Ginzelkontingent dieser Fabriken soll hierdurch jedoch nicht berührt werden. Der Rorreferent, Amtsrath Seer (Nischwis) äußerte sich in demselben Sinne und empfahl ebenfalls die Annabme des Antrages. Nach kurzer Debatte wurde derselbe angenommen.

* *

9 im geg n

*

getragenen wi

ĩ

u treffen.

n d lstimmun genommenen

Dekonomie⸗

PYaffus J hinter zuzuftimmen, einzuschalten: und hat deren Aufrecht ethaltung für die deutsche Landwirthschaft ein erhebliches Interesse == Professor May (München) beantragte, im Passus 2 hinter dem Wort Kreditanstalten . einzuschalten: „genossenschaftliche Lagerbäuser für sandwirthschaftliche Erzeugnisse.· Die Thesen des Referenten ge⸗ langten mit den beantragten Abänderungen zur Annahme.

Demänen, Rath Rettich (Roftock) erstattete hierauf namens der Kommission über die Regelung der Gebräuche im Dünger und Futtermittelhandel Bericht. Der Redner betonte die Notb⸗ wendigkeit der gesetzlichen Regelung des Dünger und Futter⸗ mittelhandels und ersuchte, folgendem Antrage zuzustimmen: „Die

esetzliche Regelung des Verkehrs mit Futter und Düngemitteln und

Ie reien ift in Uebereinstimmung mit dem vorjährigen Beschluß des Deutschen Landwirthschaftgraths nach wie vor als eine im Inter- ese der deutschen Landwirthschaft liegende berechtigte Forderung zu bezeichnen. Regierungs- und Landes Dekenomie Rath Dr. Müller erklärte: Der Entwurf sei im vorigen Jahre von dem preußischen Ministerium für Landwirthschaft dem Deutschen Landwirthschaftsrath jur Begutachtung vorgelegt worden. Es dürfte bekannt sein, daß der Gntwurf auch den Kreisen des Handels und der Industrie zur Begut⸗ achtung vorgelegt worden sei. Aus diesen Kreisen nun seien eine Anzabl Gegenvorschläge gemacht worden; der Entwurf werde jetzt einer Abänderung unterworfen. Sobald die betheiligten Ressorts, das JuftizMinisterium, das / und das Land⸗ wirthschaftliche Ninisterium, sich über den Entwurf geeinigt baben würden, werde Preußen bei dem Bundesrath . den Entwurf zur Gesetzesvorlage zu machen. Der Äntrag des Referenten gelangte, nachdem noch einige Redner hierzu das Wort genommen hatten, ein- stimmig zur Annahme, .

Schließlich berichtete Freiherr von Cetto (Reichertshausen) namens der Kommission über die ländliche Arbeiterfrage. Der Redner erwähnte, daß die Kommissisn sich im Laufe des verflossenen Jahres mit der Verwendung der Gefangenen für Landarbeiten, mit dem Arbeits nachweis u. s. w. beschäftigt habe. Er beantrage, die Kommission in anenz zu erklären, damit diese in die Lage dersetzt werde, der nächstjährigen Plenarversammlung ein vollständiges Pro⸗ gramm vorzulegen. Auch dieser Antrag fand Annahme.

Danach wurde die Verhandlung auf heute, Mittwoch, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vertagt.

Die Deutsche Landwirthschafts-Gesellschaft hält ihre diesjährige Winterversammlung bierselbst in den Tagen vom 15. bis 18. Februar ab. Im Ganzen werden 36 kleinere und größere Sitzungen stattfinden. Wie die Hauptversammlung, so sind auch die re feng re allen Mitgliedern zugãnglich.

In der am Donnerstag, den 18. d. M., Nachmittags 1 Uhr, im roßen Saale des Architektenhauses stattfindenden Hauptver- ö der Deutschen Landwirthschafts⸗Gesellschaft wird Herr Amterath Hr. Rimpau ⸗Schlanstedt die Aufgaben erörtern, welche den mit nicht thierischer Kraft bewegten Pflügen seitens der Landwirthschaft gestellt werden. Dieser Vortrag bildet eine Vorbereitung für die große Hauptvrüfung, welche seitens der Gesellschaft im Sommer d. J. veranstaltet wird. Hierbei werden sowohl Dampfpflüge wie Vfluͤge, welche mit elektrischer Kraft bewegt werden, zur Prüfung stehen. Der Umftand, daß für diese Prüfung 560 an Preisen ausgesetzt 6 beweift, welcher Werth dieser Unternehmung seitens der Gesell⸗= Haft beigemessen wird. Besonders wird es sich darum handeln, die neu in die Erscheinung tretenden elektrischen Pflüge in Bezug auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Der zweite Vortrag wird einen Bericht geben über die Hauptergebnisse der umfänglichen Stallmistversuche, die in den Jahren 1895 bis 18936 seitens der Dungerabtheilung der Gesellschaft durchgeführt worden sind. Es handelt sich hierbei um die ver schiedenen Methoden der Aufbewahrung und Verwendung des Stall- miftes mit Bezug auf die Erhaltung der Dungungskraft, die bekanntlich leicht in Verlust gerathen kann. Da diese Versuche in einem der⸗ artigen Umfange bis jetzt noch nicht stattgefunden hatten und eine e. von klaren Ergebnissen gezeitigt haben, so dürfte dieser Vortrag für alle praktischen Landwirthe von Bedeutung sein. .

In der Dünger⸗Abtheilung, welche am Dienstag, den 16. d. M., Vormittags 8 Uhr, im Klub der Landwirthe tagt, wird Herr Gutsbesitzer Vibrans⸗Caldörde die Sicherung der Düngerwirkung auf leichtem ie behandeln. Zweifellos sind für den leichten Boden durch Anwendung mineralischer Dünger, durch Gründüngung und durch zweckmäßige Einrichtung der Fruchtfolge im letzten Jahrzehnt große Fortschritte gemacht worden, welche in dieser Sitzung zusammen. efaßt dargelegt werden sollen. Die Frage der Wirkung des ,. im a nn wird Her Professor Wagner Darmstadt erörtern, während Herr Geheimer Regierungg, Rath, Pro- fessor Pr. Märcker-Halle über die neuerdings ergänzten Festftellungen bezüglich der Gebräuche im Düngerhandel berichten wird. Daneben wird über die noch nicht allgemein zur Einführung gekommene Ver- Kuféart des Thomasphosphatmebls nach Gehalt an zitratlöslicher Phosphorsaure verhandelt werden. Ferner follen Mittheilungen ge. macht werden über ein Superphosphat, welches weder die Säge, noch die Düngerstreumaschinen, noch die Hände der Arbeiter angreift, sowie der einen neuerdings in den Handel gebrachten sauren Gips. Diese Mittheilung wird Profefsor Dr. Vogel erstatten.

In der Ackerbau-Abtheilung wird am Mittwoch, den 1. d. M., Vormittags 9 Uhr, im Klub der Landwirthe, Herr Guts⸗ besitzer und Kämmerer Freiherr von J. (Schönbühl bei Lindau am Bodensee) einen Plan vorlegen, landwirthschaftliche Wander chulen einzurichten, Um auch in den Kreisen der bäuerlichen Wirthe noch mehr Aufklärung über gute landwirthschaftliche Betriebs methoden zu ver⸗ breiten. Fur die größerer Städte wird ein jweiter Vor- trag über die städtischen Rieselfelder und deren Einfluß auf den Landwirthscheftsbetrieb der Umgegend, welchen die Herren Fischer⸗ Diedersdorf und Grandke⸗Berlin übernommen haben, von Interesse sein; namentlich find nach dieser Richtung bin in der Gegend von r. in den letzten 25 Jahren ausgiebige Erfahrungen gemacht

orden. . Die Thierzucht Abtheilung wird in ihrer Versammlung am Dienstag, den 16. d. M., Nachmittags 1 Uhr, im Klub der Land wirthe, über die Zugprüfung für Pferde und Rinder auf den Aus— stellungen der Deuilschen Lan wirthschaftlichen Gesellschaft verhandeln.

ie Erfolge der bisherigen Ii u frnsen und die Aussichten für die

ukunft werden bier zur Prufung kommen. Ferner wird Herr Dr. Vieth, Direktor des milchwirthschaftlichen Instituts in Hameln, aus eigenen Erfahrungen über die Auswahl der Kühegnach Fettgehalt der Milch berichten.

Die Geräthe⸗Abtheilun am Dienstag, den 16.8. M., * .

geben GSesnundheitõwesen, Thierkrankheiten und Absperrungõ⸗ Maßregeln.

Italien. Der italienische Minifter für Landwirthschaft, Industrie und . hat unter Aufhebung der Verordnung vom 7. v. M. für die infuhr von Vieh und thierischen Produkten auf dem Seewege nach Italien unter dem 26. v. M. Folgendes ver⸗

ordnet: Artikel 1.

Das Einfuhrverbot wird aufrecht erhalten:

a. für Rindvieh und Schafe, welche aus nachgenannten Staaten und Ländern kommen: der Europäischen und Asiatischen Türkei, Cypern, Egypten, Bombay, den russischen Häfen des Schwarzen und Asow'schen Meeres, Bulgarien, Griechenland, den Somaliländern und

ibar; b. für Rindvieh, welches von der Insel Malta kommt; C. für Schweine, welche von der Europäischen und Asiatischen Türkei, Cypern, Egypten und den Vereinigten Staaten von Amerika

kommen. Artikel 2. .

Die Einfuhr von Schafen von der Insel Malta ist unter der Bedingung zugelassen, daß die Schafe im Bestimmungsbafen einer veterinärpolizeilichen Untersuchung auf Kosten der Interessenten unter⸗ zogen werden. ö

i ;

Das Einfuhrverbot von 2 oder in anderer Weise zur Konservierung zubereitetem weinefleisch erftreckt sich auf alle Staaten, mit Ausnahme folgender: Desterreich⸗Ungarn, Serbien, Deutschland, der Schweiz, Frankreich, Dänemark und der Vereinigten Staaten von Amerika. ; .

Das aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführte Fleisch muß von einem sanitätspolijeilichen Ursprungszeugniß begleitet sein, das von der zuständigen Ortsbehörde auszufertigen und von den Königlichen Konsuln oder Konsular⸗Agenten zu beglaubigen ift, die in den Orten, von wo das Fleisch Lersandt wird, residieren oder dort Gerichtsbarkeit ausüben. Bei der Fleischeinfuhr aus den vorgenannten europãischen Ländern dagegen haben die Zeugnisse, welche von den zustãndigen Ortsbehörden auszustellen sind, ohne konsularische Be⸗ glaubigung Gültigkeit. ,,

ikel 4.

Aus allen den Ländern, auf welche sich das Einfuhrverbot von Rindvieh und Schafen erstreckt, ift die Einfuhr von ., . Häuten gleichfalls nicht geftattet. Die Insel Malta bleibt hiervon aus genommen.

Artikel 5.

Die Einfuhr von ungegerbten Häuten, Rohwolle, Knochen, Hörnern, Klauen und anderen Abfällen von Rindvieh und Schafen aus der Asiatischen Türkei, den Somaliländern und Sansibar ist gleichfalls verboten. mul, ,

e

Die Einfuhr von Vieh und voraufgeführten thierischen Bestand-⸗ theilen ist aus allen übrigen Staaten unter der Bedingung gestattet, daß sowohl das Vieh wie die thierischen Beftandtheile von dem sanitätspolizeilichen Ursprungszeugniß begleitet sind, das von der zu⸗ ständigen Ortsbehörde auszufertigen und von den 3 Konsuln oder Konfular -⸗Agenten zu beglaubigen ist, die in den Orten, von wo das Vieh oder die thierischen Bestandtheile ursprünglich versandt wurden, Gerichtsbarkeit ausüben.

Artikel 7.

Eingesalzene Eingeweide und gewaschene oder kalzinierte Wolle

können ohne Ansehen ihrer Herkunft nach Italien frei eingeführt

werden. Artikel 8.

Die minifterielle Verordnung vom 7. Januar 1897, welche in der Sazzetta Ufficiale' am 9. d. M. (Nr. 6 Jahrgang 1897) ver⸗ öͤffentlicht ist, wird aufgehoben.

Artikel 9.

Die Herren Präfekten der Seeprovinzen, die Hafenkapitanate, die Hafenbehörden und auch die Königlichen Zollämter sind mit der e n dieser Verordnung, welche von heute an in Kraft tritt,

eauftragt.

Norwegen. . Durch Königliche Verordnung vom 1. d. M. sind die Häfen in Arabien, r f c und Vorder⸗Indien, sowie Form osa und die Pescadoren in Ost⸗Asien als von Beulenpest verseucht er⸗ klärt worden.

Der n, , in Berlin blieb auch in der Woche vom 24. bis 30. Januar ein günstiger und die Sterblichkeit die gleich niedrige wie in der Vorwoche (von ö 1000 Einwohnern starben, aufs Jabr berechnet, 16,8). Auch in dieser Woche blieben akute Ent⸗ zündungen der Athmungsorgane die vorherrschen den Todes ursachen; indeß auch Erkrankungen an Grippe, die in 10 Fällen zum Tode führten, wurden häufig beohachtet. 24 war das Vor⸗ kommen von a kuten Darmkrankheiten ein seltenes, obgleich diese Krankheitsformen etwas mehr Opfer forderten als in der Vorwoche. Die Betheiligung des , . an der Sterblichkeit blieb eine geringe; von je 19000 enden starben, aufs Jahr berechnet, 141 Säuglinge. Von den Infektion krankheiten wurden Erkrankungen an Masern weniger, an Scharlach und. Diphtherie in wenig gegen die Vorwoche veränderter Zahl zur Anzeige gebracht, und zwar kamen Erkrankungen an Masern nur in der Oranienburger Vorstadt, solche an Diphtherie nur in der jenseitigen Luisenstadt in größerer Zahl zur Meldung, während sich Erkrankungen an Scharlach in keinem Stadttheil in nennenswerther Zahl zeigten. Erkrankungen an Typhus blieben selten und vereinzelt. Erkrankungen an Kindbett-⸗ fieber wurden 4 bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut gelangten nur wenige zur ärztlichen Behandlung. Dagegen war das . von Keuchhusten, dem 9 Kinder erlagen, noch immer ein zahlreiches. Häufig wurden auch rheumatische Beschwerden aller Art zur ärjtlichen Behandlung gebracht, doch war deren Zahl erheblich kleiner als in den Vorwochen.

Bu dapest, 10. Februar. (W. T. B.) Ein in Neupest er⸗ schienenes Extrablatt hatte die Nachricht verbreitet, daß in der Neupester Jutefabrik infelge der Einschleppung von Jute aus Indien ein pestverdächtiger Fall vorgekommen sei. Demgegenüber wird amtlich festgestellt, daß eine vollkommene Unter⸗ suchung der betreffenden Wagrensendung durchgeführt worden ist, nach⸗ dem die Sendung schon vorher die Quarantäne passiert hatte. Weder an der Waarensendung 3. ö. den . derselben , n. Per⸗ onen sind verdächtige Symptome wahrgenommen worden.

. 861 . 19. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird mitgeteilt: Die Kommission, welche zur Berathung vgn Vor- kehrungen gegen die Pest eingesetzt ist, verfügte gestern, daß

Aerjie zum Studium der nach Indien gesandt werden;

2 diesem Jahre Hilgerfahrten ruffischer Mohamedaner

Mekka und nach Orten, wohin die Anhänger

iiten Sekte zu wallfahren pflegen, ebenso der Besuch von heiligen Stätten des Orients durch russische Christen unterbleiben; daß in Dertlichkeiten, welche für die Einschleppung der Pest ausnehmend günstige Gelegenheit bieten, von der Kom⸗ wission besonders ollmächtigte Personen nebst diesen unter⸗ fte Aerzten, Offizieren und Zwilbeamten entsendet werden, welche die Ortsbehörden in der Ausführung der von der Kommission empfohlenen Maßnahmen ju unterstũtzen haben; endlich daß im Regierungsboten! ausnahmslos alle zuverlässigen Nachrichten über den der Pest⸗Epidemie sowie Mittheilungen über die Thätig⸗ keit der mission und über weitere Maßregeln veröffentlicht werden. Bom bay, 9. Februar. (W. T. B.). Der * hat seine Genehmigung dazu ertheilt, daß Theilnebmer an der Pilger fabrt nach Mekka von Madras abreisen. Die Bürger von Madras haben indessen Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben. Der hierher gesandte egyptische General Direktor für den Sanitäts- dienft, Dr. Roggers Pascha, ist der Ansicht, 3. die Pest in Bom bay keineswegs zum Stillstand gekommen sei, sondern im Gegentheil bestãndig june hme. w

Madras, 9. Februar. (W. T. B) Antlich wird die Nach richt aus Bombay, nach welcher in Madras ein Pestfall vorge⸗ kommen sein soll, als unrichtig bezeichnet und erklärt, daß sowohl Madras als ganz Süd⸗Indien gänzlich pe stfrei seien.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen and Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 9. d. M. gestellt 13 525, nicht rechtzeitig geftellt keine en.

In Oberschlesien sind am 8. d. M. geftellt 4903, nicht recht⸗ zeitig geftellt keine Wagen; am 9. d. M. sind gestellt 5oꝛ7, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht J Berlin standen am 8. Februar die nachbezeichneten Grundstäcke zur Verfteigerung: allasstraße 7. dem Maurermeister Heinr. Kaese gehörig; läche 11,88 A; Nutzungswerth 20 090 „6; Meistbietende blieb die ank für Immobilien⸗Verw., G. m. b. H., Kaiser Wilhelm⸗ ftraße 37, mit dem Gebot von 313 370 6 ,, , 12, dem Maurermeister Ferd. Linke gehörig; Fläche 6,86 a; Meist⸗ bietender blieb der Kaufmann Otto Stutz, Waldstraße 9, mit dem Gebot von 87 000 ½ Novalisstraße 2, dem Kaufmann Rein⸗ bold Seelig gehörig; Nutzungswerth 11 100 ; Meistbietender blieb der Kaufmann Wilh. Wolff, Behrenstraße 52, mit dem Gebot von 166 1099 M Beusselstraße 23, dem Bauunter⸗ nehmer Julius Ewert gehörig; Fläche 11,86 a; mit dem Gebot von 51 500 M blieb der Kaufmann Moritz Alexander -Katz, Tauenzienstraße 11, Meifstbietender. Neue . 55, dem Weingroßhändler Gustav Willböfft gehörig; Fläche 1644 a; Nutzungswerth 8720 ; für das Meistgebot von 172005 Æ wurde

der Architekt Bodo Lütgen, Wilhelmstraße 2, Ersteher.

—. Der Aufsichtsrath der Großen Berliner Pferde⸗ Eisenbahn-Gesellschaft hielt am Sonnabend eine Sitzung ab, in welcher von der Direktion der Rechnungsabschluß für das Ge⸗ schäftsjahr 1895 vorgelegt wurde. Der Reingewinn geftattet die Ver= theilung einer Dipidende von 150½ (gegen 1275 9, für das Vorjahr). Der am 26. d. M. stattfindenden Generalversammlung soll die Divi⸗ dende in dieser Höhe vorgeschlagen werden.

Gestern fand in Berlin eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung der Aktiengesellschaft für Montanindustrie ftatt, in n. die Erhöhung des Grundkapitals um 3 000 000 M zur Be— theiligung an der mit einem Kapital von 5 900 0090 4 zu e rg mn Rheinischen Bank in Mülheim a. d. Ruhr beschlossen wurde.

Der Aufsichtsrath der Nord deutschen Lagerhaus Aktiengesellschaft hat beschlossen, nach den üblichen Abschrei⸗ bungen der auf den 8. März einzuberufenden General versammlung eine Dividende von 11 00 vorzuschlagen gegen 20,0, die für 1895 zur Vertheilung kamen. z

Der Aufsichtsrath der Frankfurter Güter⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft hat beschlossen, der Generalversammlung bei größeren Abschreibungen eine Dividende von 5 Yo für 1896 (gegen 385 0 im Vorjahre] vorzuschlagen. .

Der Aufsichtgrath der Aktiengesellschaft für Berg-. bau, Salinen und Soolbadbetrieb „Königsborn“ beschloß, der auf den 5. April d. J. einzuberufenden ordentlichen Generalversammlung nach angemessenen Abschreibungen die Ver⸗ theilung einer Dividende von 670 0 vorzuschlagen.

Königsberg, 9. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen behauptet, pr. 2000 Pfd. Zollgew. 107. 108. Gerste matt. Hafer ruhig, do. loko . 2000 Pfd. 3 t 128. Weiße Erbsen pr. 2006 Pfd. Zollgewicht 118,00. Spiritug pr. 100 Liter 100 0,ö04 loko 38,90, do. pr. Februar 38,50, do. pr. Fruühlahr 40,90.

Danzig, 9. Februar. (W. T. B. Getreidemarkt. Weizen lolo matt, Umsatz 150 t, do. inland. hochbunt und w 155 166, do. inländ, heslbunt 1656, do. Tranfit Fochbunt und w 135,00, do. hellbunt 12700, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Februar —, do. Tranflt pr. Februar —, Regulierungspreis zum freien Verkehr = Roggen loko unverändert, inländ. 109 60, do. russischer und polnischer zum Transit 75,00, do. Termin pr. Fehruar —, do. Termin Transit pr. Februar ———, do. Regu⸗ lierungsprels zum freien Verkehr —. Gerste, große (660 - 700 Gramm) 144. Gerste, kleine ,, Gramm) 11400. Hafer, inläͤndischer 1335 09 Erbsen, inlandische 13660. Spirltugs I6ko kontingenkieri b, Ho, nicht kontingentiert 36,75.

Stettin, 9. Februar. (W. T. B.) h , ,, wurde im frelen Verkehr nolsert:; Weizen sofo 167,60, Roggen loko 122,00, Hafer loko 128,0 133,90. Rüböl Februar 56, bo, Spiritus loko 36,40.

Breslau, 9. Februar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Schl. 34 o/o . Pfdbr. Litt. A. 100,65, Breslauer Diskontobank 119 00, Bres⸗ lauer Wechslerbank 104. 75, Krebitaktien 255, 45 uit. Schles. Bankderesn 130,50, Brel. Spritfbr. 135,00, Donnersmarck 154,25, Kattowitzer 166, 00, Oberschl. Eis. 98.00, Caro Hegenscheidt Akt. 133,90, Dberschl. B. J. 37 056. Spp. Zement 163,73, Biesel Jem. 33 ze, L. Ind. Kramsta 145,75, Schles. Zement 190,00, lI. Zinkh. A. 207, 10, Laurahütte 169,00, Bresl. Oelfbr. 107,00.

= Produkte nmaärkt. Spiritug per lö0 1 1000 erkl, bo Verbrauchsabgaben pr. Februar hh, 00 Gd., do. do. 70 AM Verbrauchz⸗ abgaben pr. Februar 35,50 Gd.

Magdeburg, 9. Februar. (W. T. B. Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 , Kornzucker exkl. 8 o /o Rendement d ö .* g. „h. Jlachprodukte erkluslve 7 öso, Rendement 7.20 ,o. Ruhig, ftetig. Brotraffinade 1 23,25. Brotraffinade II —. Gem. Raffinade mit Faß 235,00 23,75. Gem. Melis 1 mit Faß 22,26. Rubig. Rohzucker J. Produkt n, fr. a. B. Hamburg pr.

ebruar 9,033 Gd., 9, O75 Br., pr. März 9,00 Gd., 9.05 Br., pr. ril 9, 07 bez., 9, 10 Br., pr. Mai 9g, 179 bez. und Br., pr. Juli där Gd., 9,53 Br. Sietig.

Frankfurt a. M., 9. . (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Lond. Wechs. 20,402, Pariser do. 81,00, Wiener do. 170,36, 3 os9 Reichs⸗A. 9g8, 20, Unif. Egypter 105,60, Italiener 91 00, 30 port. Anl. 25,50, 5H υ amort. Rum. 101,20, 490 rufs. Kon . 105 66, 4 0so ag, 1894 66,50, 40/0 Spanier 63, 50, Mainzer 119,90, Mittel meerb. 95,80, Darmstädter 159,50, Bigtonto· Kommandit 210,830, Dresdner Bank 159,69, Mitteld. Kredit 118,19, Oesterr, Kreditakt. 314, Oest.⸗Ung. Bank 827,00, Reichsbank 157,30, Laurahütte 169, 90, Wefstercgeln ids sh. Höchsier Farbwerie 43 ob, Priratdiötent 35.

Effekten Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kreditaktien Ilz,