1897 / 40 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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ohne daß es möglich gewesen wäre, den Thäter zu ermitteln. Die

setzte nun ju der Einforderung des Berichts hin ju was an sich überflüssig,

die Schwere der Verletzungen, die einer der Duellanten erlitten hat und die oft allein dazu angethan sind, ihm als eine schwere Buße für das ganze Leben zu erscheinen. Manchmal handelt es sich auch darum, einen der Billigkeit entsprechenden Ausgleich herbeizuführen, wenn ein Zivilgericht und ein Militärgericht bezüglich desselben Falles zu wesentlich verschiedenen Urtheilen gelangt sind. Es kommen weiter in Betracht die Vergangenheit der Duellanten, ihre wirthschaftlichen Verhältnisse, die Nachtheile, die manchmal die Verbüßung der vollen Strafe für den Verurtheilten weit über das Maß seines Verschuldens hinaus zur Folge baben kann. Alle Umstände des Einzelfalls, meine Herren ich gebe Ihnen die Versicherung —, werden sorgfältig erwogen, und es wird nicht etwa nach der Schablone ange⸗ nommen, jeder, der wegen Duells verurtheilt worden ist, habe einen Anspruch auf Begnadigung; sondern lediglich nach den Umständen des Falls richten sich Art und Maß der Beurtheilung, die ihm zu theil wird.

Dann, meine Herren, die Begnadigungen bei Ausschreitungen polizeilicher Exekutivbeamten! Auch solche sind in großer Zahl im Laufe des vorigen Jahres vorgekommen, aber auch da möchte ich die Bitte vorausschicken, daß Sie die Frage nach der Berechtigung solcher Begnadigungen nicht einfach beurtheilen nach Zeitungenachrichten, denen nur eine unvollkommene Kenntniß des Thatbestandes zu Grunde liegt. Die Dinge liegen vielfach ganz anders, als sie die Zei⸗ tungen ansehen, und auch da, wo die Gerichte auf hohe Strafen erkannt haben und haben erkennen müssen, ergiebt vielfach eine spätere ruhige und objektive Prüfung, daß auch diesen Verurtheilten erhebliche Begnadigungs gründe zur Seite stehen. Ich darf in dieser Beziehung hervorheben, daß in einer großen Zahl solcher Fälle zum theil auch in denjenigen, die der Herr Abg. Munckel vorhin erwähnt hat —, die Begnadigung nicht erfolgt ist lediglich auf die Bitten des Verurtheilten, sondern auf die Bitten der städtischen Behörden, des Magistrats, der Stadtverordneten und zahlreicher, manchmal Hunderter von an—⸗ gesehenen Bürgern aus allen Kreisen der Bevölkerung, also von Männern, die den Verhältnissen unmittelbar nahe stehen, und die deshalb besser als diejenigen, die den Fall nur aus den Zeitungen kennen, zu beurtheilen vermögen, ob die Vollstreckung des Urtheils in seiner ganzen Strenge eine Forderung der Gerechtigkeit sei oder nicht.

Ich will hierbei einen Fall kurz skizzieren, den der Herr Abg. Munckel am Schlusse feines Vortrags erwähnt hat. Dieser Fall be⸗ trifft den Schutzmann Lorenz aus Alt Damm. An diesem Fall wird erkennbar, wie sich gewisse Mythen bilden können durch unverbürgte, aber überall geglaubte Zeitungsnachrichten. Dieser Schutzmann Lorenz war verurtheilt worden vom Landgericht in Stettin zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr auf Grund des 5 343 des Strafgesetzbuches, wonach mit mindestens einem Jahre Zuchthaus der jenige Beamte bestraft wird, der in einer Untersuchung durch An— wendung von Zwangsmitteln ein Geständniß zu erpressen sucht. Dieser Fall hat nach der Auffassurg des Gerichts vorgelegen. Es war nämlich die Stadt Alt⸗Damm in hohem Maße beunruhigt worden durch eine Reihe von Brandstiftungen, die in kurzer Zeit aufeinander folgten,

ganze Bevölkerung befand sich deshalb in großer Angst und Erregung. Nun wurde eines Tages dort ein übelbeleumdeter Mann verhaftet, der auf einem Gut, in nächster Nähe von Alt⸗Damm, glaube ich, ge—⸗ bettelt hatte und nicht zu bewegen war, das Haus zu ver— lassen. Es wurde die Hilfe der Polizei in Anspruch ge— nommen, um den Bettler wegzubringen; er wurde also dort weggeholt, widersetzte sich unterwegs, widersetzte sich später im Gefängniß, und derjenige Polizeibeamte, der ihn eingebracht hatte, hatte sich schon einiger Mißhandlungen gegen ihn schuldig ge— macht. Nun kam der Polizeisergeant Lorenz hinzu, ein Mann, der in dem Rufe eines sehr thätigen und pflichttreuen Polizeibeamten steht, der sich der größten Achtung und Anerkennung in seiner polizeilichen Wirksamkeit in einer langen Reihe von Jahren erfreut hat. Dem stieg auf einmal der Verdacht auf, dieser Bettler könne der Brandstifter sein, oder er könne doch in der Lage sein, über den Brandstifter Auskunft zu geben. Er verschaffte sich also auf nicht ganz korrektem Wege, durch die Vermittelung der Frau des Gefängniß⸗ wärters den Eintritt in die Polizeizelle, in der der Mann ver— baftet war, stellte ihn zur Rede und sagte ihm auf den Kopf zu, er sei der Brandstifter. Der Mann leugnet, daß er der Thäter sei, es entsteht daraus ein lebhaftes Zwiegespräch, der Mann behauptet, absolut nichts von der Sache zu wissen; da läßt sich Lorenz hinreißen, junächst den Mann gegen die Wand zu stoßen, wodurch er eine Verletzung am Kopfe davongetragen bat, und ihm auch einen oder einige Säbelhiebe über die Schulter zu versetzen, die an sich nicht erhebliche Verletzungen zur Folge hatten. Dieser Thatbestand ist also von dem erkennenden Gericht dahin aufgefaßt worden, daß die Absicht des Lorenz dahin gegangen sei, durch Anwendung von Gewalt ein Geständniß von dem Verhafteten zu erzwingen. Er wurde zu einem Jahre Zuchthaus verurtbeilt. Eines Tages las ich nun in der Zeitung als eine Aufsehen erregende Neuigkeit, es sei ein Schutzmann oder ein Polizeimann aus Alt— Damm, der zu einem Jahre Zuchthaus verurtheilt sei, nach 8 Tagen als begnadigt aus dem Zuchthaus entlassen worden. Die Sache wunderte mich, da ich etwas davon hätte wissen müssen, weil die Sachen alle durch meine Hände gehen; ich nahm aber zunächst keine Notiz davon, weil ich annahm, solche Erfindung werde sich von selbst berichtigen. Das geschah aber nicht, vielleicht, weil die erste Nachricht durch das Kreisblatt von Alt⸗Damm gebracht war und deshalb besonderen Glauben fand. Als die Presse sich nun weiter der Sache bemächtigte, trat ich der Frage näher, ließ mir die Akten vorlegen und fand da, daß allerdings ein Gnadengesuch von diesem Mann eingereicht war, daß aus dem Kabinet Bericht über das Gnadengesuch eingefordert und dementsprechend das Gesuch an die Staatgzanwaltschaft zu Stettin abgegangen war. Nun besteht eine Allerböchste Ordre, vom Jahre 1878, glaube ich; sie ist publiziert im Justiz⸗Ministerialblatt; die geht dahin, daß, wenn auf ein erstes Gnadengesuch ein Bericht erfordert wird aus dem Kabinet, die noch nicht begonnene Strafvoll⸗ streckung ausgesetzt werden soll. Im vorliegenden Fall war das erst wenige Tage vorher eingegangene Gnadengesech datiert aus Stettin, also nicht aus dem Ort der Strafanstalt. Der Dezernent, der die Sache bearbeitete, nahm daher an und war zu dleser Annahme voll⸗ kommen berechtigt, der Mann habe die Strafe noch nicht angetreten, und

sich die Sache auf, und da bin ich nicht grausam genug gewesen, nun anzuordnen, daß der Mann ins Zuchthaus zurückgebracht werde und im Zuchthause das Schicksal seines Gnadengesuchs abwarten müsse. Ich habe ihn vielmehr auf freiem Fuß gelassen, da ein Flucht⸗ verdacht nicht vorlag. Ich kann weiter hinzufügen: inzwischen ist die Allerhöchste Entscheidung gefallen, wonach die Zuchthausstrafe von einem Jahre in eine Gefängnißstrafe von gleicher Dauer umgewandelt ift. Ich glaube, jeder, der die Entftehung des Falles angehört hat, wird mir darin Recht geben, daß der Mann damit hinlänglich bestraft ist. (Zustimmung rechts.) Allerdings habe ich in den Zeitungen auch Aeußerungen gelesen, der Fall müsse doch furchtbar schwer liegen, sonst würde das Gericht nicht gleich auf ein Jahr Zuchthaus erkannt haben. Das war aber nur geschrieben von Leuten, die das Strafgesetzbuch nicht eingesehen hatten oder nicht kannten; denn wenn sie hineingesehen hätten, würden sie sich überzeugt haben, daß eine mildere Strafe nicht ausgesprochen werden konnte, weil das Gesetz für diese Strafthat mildernde Umstände nicht zuläßt, und gerade für solche Fälle ist die Begnadigung manchmal besonders am Platze. Daß aber nicht alle Exekutivbeamten, die sich einer Ueberschreitung ihrer Befugnisse schuldig machen, begnadigt werden, ergiebt sich daraus, daß im Laufe des vorigen Jahres neunzehn solcher Begnadigungsgesuche zurückgewiesen sind, während, wie ich gleich der Vollständigkeit wegen hinzufügen will, in dreiundzwanzig Fällen Begnadigung eingetreten ist. Die Zahl der Zurückweifungen reicht also an die Zahl der Begnadigungen ziemlich nahe heran. Die Begnadigungen haben sich fast in allen Fällen gestützt auf die Schwierigkeiten ibrer Stellung, auf ihre gute Führung in der Vergangenheit, auf die ihnen von ihren vorgesetzten Behörden ertheilten vorzüglichen Zeugnisse, auf ihre vorwurfsfreie Führung während der Militärzeit, auf besonders ungünftige Familien⸗ und Vermögensverhältnisse und sonstige Umstände, wie sie auch bei anderen Verurtheilten in Betracht kamen, und die man auch bei Polizeibeamten, welche sich Ausschreitungen haben zu Schulden kommen lassen, billiger Weise gelten lassen muß. Zu einer Beunruhigung der Bevölkerung bieten diese Begnadigungen keinen Anlaß.

Nun hat der Herr Abg. Mänckel gemeint: auffallend sei es doch, daß gerade bei diesen Vergehen so häufig Be— gnadigungen vorkämen, während man bei Majestätsbeleidi⸗ gungen, die doch vielfach nicht weniger Anspruch hätten auf eine milde Beurtheilung, von solchen Begnadigungen nichts böre. Ja, meine Herren, es giebt gewisse Blätter, die eine Sammelstelle bilden für alle Begnadigungen, die in ihren Augen tadelnswerth oder ungerecht sind; es giebt Blätter, die es sich nicht entgehen lassen, wenn irgend eine Begnadigung erfolgt wegen eines Duells oder zu Gunsten eines Polizeibeamten, der einmal über die Stränge geschlagen hat. Von anderen Begnadigungen aber, die sie nicht für ihre Zwecke ausbeuten können, nehmen sie keine Notiz.

Ich will Ihnen deshalb sagen, daß im Vorjahre in Majestäts— Beleidigungssachen in 29 Fällen Begnadigung eingetreten ist, also in größerer Zahl, als bei Polizeiausschreitungen. Darum, meine Herren, können Sie sich überzeugt balten, daß in Be— gnadigungssachen überall verfahren wird nach gewissenbafter Prüfung aller in Betracht kommenden Umstände.

Nun ist mir in der Presse wohl entgegengehalten worden, es kämen doch gewiß Fälle vor, in denen der Justiz⸗Minister mit der Allerhöchsten Entscheidung nicht einverstanden sei, und wenn er sie nicht billige, dann müsse er sich dagegen wehren, seine Gegenzeichnung ablehnen, Seiner Majestät gegenüber remonstrieren. Ja, meine Herren, der Abg. MunckeDl nimmt mir ja das Wort aus dem Munde: nur dann, wenn er die Begnadigung nicht vertreten kann. Die Fälle sind ja denkbar. Mir ist in meiner Praxis kein solcher Fall vorgekommen, wo ich mich außer stande gefühlt hätte, die Verantwortung für einen Allerhöchsten Gnadenerlaß zu übernebmen. Daß in Fällen der vorausgesetzten Art für den Minister die größte Zurückbaltung geboten ist, werden Sie mir zugeben. Sonst könnte leicht der Schein entstehen, als wolle der verantwortliche Minister sich an die Stelle des Monarchen setzen, dem allein das Begnadigungsrecht zustebt. Es möüssen ganz eklatante Fälle sein es müßte sich um eine ernstliche Gefährdung öffentiicher Interessen handeln, wenn der Minister sich veranlaßt seben sollte, gegen einen von Allerböchster Stelle befohlenen Gnadenakt vorstellig zu werden. Wie gesagt, mir ist ein derartiger Fall nicht vorgekommen und deshalb habe ich für alle Fälle, die hier zur Sprache gekommen sind, die Verantwortung übernommen und übernehme sie auch jetzt. Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Der Herr Justiz⸗-Minister hat eben, ich glaube, in schlage nder Weise, gewisse Mythen berichtigt und beseitigt, welche in der Presse und, wie sich gejeigt hat, auch bier zum Ausdruck kommen und vielfach geglaubt werden. Ich benutze die gute Gelegen⸗ beit, um eine andere Mytbe, die sich nicht gegen den Jastiz⸗Minister, sondern gegen den Finanz -⸗Minister richtet, in gleicher Weise etwas zu beleuchten.

In freisinnigen Blättern, zu deren Organe sich hier leider der Herr Abg. Munckel gemacht hat, wird seit längerer Zeit die Be— hauptung aufgeftellt, daß gerade die Juftiverwaltung das Stief⸗ kind der Finanzverwaltung sei (sebr richtig! links), daß gewissermaßen eine Art Abneigung gegen die Justiz, jedenfalls eine Begünstigung der Verwaltung beim Finanz ⸗Minister vorbanden sei. Ich behaupte: eine solche Behauptung kann überhaupt nur ver⸗ treten und aufstellen, wer die gesammten Finanzverhältnisse auf das genaueste kennt und im stande ist, wirklich zu vergleichen, wie die Staatsmittel unter die einzelnen Ressorts zur Vertheilung kommen müssen nach Maßgabe des größeren oder geringeren Bedürfnifses und des größeren oder geringeren Staatsinteresses. Aber ich möchte doch einige Thatsachen mittbeilen, aus denen man erseben wird, wie völlig unbegründet diefe Behauptung ist.

Meine Herren, in den Jahren 1880 bis 1890 sind die richterlichen Beamtenstellen um 148 vermehrt und in den Jahren 1890 bis 1898 um 486. (Hört! hört) Darin liegen die kargen Jabre, wo alle Ressorts sich Einschränkungen gefallen lassen mußten. Wie kann nun

aber ganz harmlos war es war ein als Ferienderernent fungie⸗

render Hilfsarbeiter um Bericht unter Aussetzung des Straf⸗ volljzugs . Die ganze Sache fiel in die Ferien; ich glaube, bei der Staatsanwalischaft war es auch ein Feriendezernent, der die Sache in die Hand bekommen bat, der vielleicht nicht vollkommen sicher in den Geschäften war und der glaubte, er müsse obgleich die Staats anwaltschaft wußte, daß die Strafe angetreten war nun sofort eine Unterbrechung der Strafhaft anordnen. Er telegraphierte an die Strafanstalts verwaltung, der Mann sei sofort zu entlassen. So klärte

Weise die Vermehrung der Richterstellen abgelehnt babe! In Gegentheil, in keinem Ressort sind die etatsmäßigen Stellen in einer so starken Weise selbst während der Defiji jahr vermehrt worden wie in dem Ressort der Justiz. Ich bitte Herr Abg. Munckel, das demnächst zu widerlegen.

Aber auch auf anderen Gebieten! Ich habe immer anerkannt daß namentlich ein dringendes Bedürfniß sei für die Verbeff erung unserer Juftizgebäude, und daß das Extraordinarium in dieser Se, ziebung möglichst hoch geftellt werden müsse. Wir haben daz Extraordinarium in den letzten Jahren sehr bedeutend vermehrt, und nur zufällige Umstände, namentlich nicht genügend vorbereitete Bauxläne haben es verhindert, auch in diesem Etat es in der früher bereits stattgefundenen Weise gescheben ist. Wir haben auch, was die Justizbeamten betrifft, nament. lich die Subalternbeamten, für dies Ressort mehr gethan, als für irgend ein anderes Ressort. Allein die Einfübrung des Dienstalters. Zulagenspstems hat bei der Juftiz eine Mehrausgabe über den Durch. schnitt der übrigen Ressorts von 1199 020 4 herbeigeführt. (Hört! hört) Die Vereinigung der Assistenten mit den Sekretären, die wir vor zwei Jahren vorgenommen haben, hat in der Justijz allein 600 000 4 gekostet, obwohl die Schätzung für die ganze Monarchie und für alle Ressorts nur auf 500 000 gegangen war. Alse gerade die Justiz hat von dieser finanziellen Maßnahme den Haupt, vortheil gehabt.

Meine Herren, es ist überhaupt nicht richtig, daß gerade unsere preußische Justizverwaltung so karg behandelt wurde, namentlich in Vergleich mit den übrigen deutschen Staaten. Der Mehrzuschuß über die Einnahmen, den die Justizverwaltung verursacht, alles ge, rechnet einschließlich der Pensionen und Gebalte, beträgt im Jahr 1895ñ96 über 61 Millionen; wir sind in dieser Beziehung meistent über, in der Regel aber jedenfalls nicht niedriger als die Justh— verwaltungen in Deutschland. Es ist also gar kein Grund vor. handen, in dieser Beziebung besondere Klage zu erheben Ich kann mir auch nicht vorftellen, daß die Justizverwaltung solcht Klage erbebt. Das sind die Stimmen einzelner wenig unterrichteter Personen, die in der Presse zur Sprache kommen. (Sehr richtig) Es ist sehr erfreulich, und ich danke dem Herm Abg. Munckel, daß er sie hier wiederholt hat, da ich so Gelegenheit habe, vor dem Lande ihre Haltlosigkeit darzutbun. (Bravo

Auf die Frage der Erhöbung der Richtergebalte im Vergleis mit denen der Verwaltungsbeamten gehe ich zur Zeit nicht ein; is hoffe, auch hier Herrn Munckel zu überzeugen, daß bei dieser Er, höhung und ihrer Bemessung von einer Ungunst gegen den Richter stand nicht im allerentferntesten die Rede ist. (Bravol rechts.) Abg. von Eynern (al.) erinnert an seine voꝛrjährige Be= schwerde über die Bevorzugung der Katholiken in den höheren Se, amten⸗ und Richterstellen; erfreulicher Weise scheine seine damalige Klage auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Abg. Willebrand (Zentt) erwidert, daß die Katholiken nichts Anderes als Parität verlangen, und dankt dem Minister für die Aufbesserung der Kanzleigebilfen, wünscht aber noch eine weitere Auf

besserung derselben, da ihr Einkommen noch unter dem Durchschnitte— gehalt der Gerichts? iener bleibe.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ueber die Verhältnisse der Kanzleigehilfen liege dem Hause verschiedene Petitionen vor, die jedenfalls in nicht ferme Zeit hier zur Verhandlung kommen werden. Dabei werden alle die von dem Abg. Willebrand angeregten Fragen zur Erörterung gelangen. Ich glaube deshalb heute mich des Eingebens auf diese Angelegenhen enthalten zu dürfen und möchte nur einer Ausführung entgegentreten, damit sich nicht mißverständliche Auffassungen hier festsetzen.

Wenn ich den Herrn Abg. Willebrand richtig verstanden babe, hat er in einer Vergleichung zwischen dem Durchschnittseinkommen der Kanzleigehilfen und dem der Gerichtsdiener das Durchschnittseinkommer der Gerichts diener auf über 1609 oder 1700 angegeben (Zurn: 1600 M)) einschließlich des Wohnungsgeldzuschusses. Damit wir Herr Willebrand sich in einem Irrthum befunden haben, denn daz Durchschnitts gehalt der Gerichtsdiener beträgt nur 1200 Æ fit steigen von 800 Æ bis 1500 Æ und der Wohnungsgeldzusche 131 A (Zuruf: Höchstgehalt.) Also Höchstgehalt. Ich habe de Sache vom Duichschnittsgebalt verstanden und da würde ein Irrthaa vorliegen. .

Abg. Simon von Zastrow (kons.) lehnt es namens seen Partei ab, sich auf eine Diskussion über das Begnadigungsrecht der Krone einzulassen, da dies ganz allein Sache der Krone sei. Aller= dings habe der Minister in seiner großen Leutseligkeit sich auf di einjelnen Fälle eingelassen und sogar erklärt, daß er die Verantwortung dafür übernehme. Er habe über die Falle gesprochen, um nicht eine Mißstimmung aufkommen zu lassen. Er sei in die Bresche gesprungen und habe sich preisgegeben, aber die konservative Partei balte an dem Prinzip fest, sich auf die einzelnen Begnadigungsfälle nicht einzulassen. Nach von Rönne habe der Minister keine Ver= antwortung für die Ausübung des Begnadigungsrechts.

Abg. Reichardt (nl) meint im Gegentbeil, daß der Minister das Prinzip gewabrt habe und daß dessen Ausführungen gerade danken? ; werth gewesen seien, weil sie in weiten Kreisen eine falsche Auj— fassung der Thatsachen beseitigten. Redner verwendet sich ferner gleich falls är die Aufbesserung der Kanzleigebilfen und bittet darum, dat Magdeburg endlich ein neues Gerichtsgebäude erhalte.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Den Schluß der Frage glaube ich ohne weiteres bejaben in können. Magdeburg wird in absehbarer Zeit ein neues Justijgebäude bekommen (Heiterkeit); wann aber der Zeitpunkt eintreten wird, dat ju sagen bin ich außer stande. Die Sache liegt bei den Ban— behörden; die Pläne werden ausgearbeitet und, soviel ich unter⸗ richtet bin genau kenne ich dle gegenwärtige Sachlage nicht ist eine Verjögerung dadurch eingetreten, daß Ver⸗ handlungen sowohl mit der Stadt, wie mit der Eisenbabn⸗ verwaltung wegen der Abgrenzung des Platzes und des Straßen, alignements stattfinden, die noch nicht zum endgültigen Abschluß gelangt sind. Ich will zugeben, daß die Vorbereitung unserer staat⸗= lichen Bauten zeitraubend und vielleicht einer Vereinfachung bedürfti und fähig ist. Soweit ich in der Lage bin, auf eine solche Ber. einfachung hinzuwirken, bin ich dazu sehr gern bereit, und ich wärde mich freuen, wenn das dem Bau in der Stadt Magdeburg noch in gute kãme.

Abg. G Eels (al) wünscht, daß die Reriston der Zivisproieh ordnung sich nicht allein auf die Punkte beschränke, welche mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Einklang ju bringen seien, onder auch einige andere revistonsbedürftige Punkte umfassen möge. Justiz⸗Minister Schönstedt: . Meine Herren! Die im Reichs- Justijamt in der Vorbereitnr

jemand behaupten, daß die Finanzverwaltung in einer übermäßigen

begriffene Novelle zur Zivilprojeßordnung hat zunächst dleseniger⸗

wenn diese

zum Gegenstande, die durch die Ginfübrung des Bürger

lichen Gesetzbuchs geboten sind. Wie weit die Vorlage im Augenblick

gedieben ist, kann ich mit Bestimmtbeit nicht sagen; nur das Eine weiß ich, daß sie unter keinen Umständen dem gegenwärtig versam⸗ melten Reichstage vorgelegt werden wird, sondern daß die Vorlage allerfrübeftens in der nächften Session erfolgt. An und für sich würde ich es für durchaus wünschenswerth halten, Novelle sich nicht beschränkte auf die Punkte, die ich vorber als nothwendig bezeichnet hake; es liegt aber eine Schwierigkeit in der Sache, das ift die, daß die Novelle in dem eben ron mir erwäbnten Umfange bis zum 1. Januar 18900 verabschiedet sein muß, weil anderenfalls auch das Bürgerliche Gesetzbuch nicht in Traft treten kann. Wenn man aun diese Novelle mit anderen streitigen Punkten belasten wollte, so könnte die Gefahr entfteben, daß der Abschluß nicht rechtzeitig erreicht würde. Es ist also eine taktische Frage, in welchem Umfange man noch andere Fragen aus der ganz gewiß reformbedürftigen Zwil⸗ prozeßordnung in diese Vorlage mit hineinzieben kann oder nicht. Wenn an die Erwägung der Frage im einzelnen berangetreten wird, so werden bierbei jweifellos auch die von dem Herrn Abg. Eckels hervorgehobenen Punkte eine gebührende Berücksichtigung finden.

; s entr.) bemerkt, daß es sich hier k ineswegs um eine 2 6 der ,,. der . babe wobl daran gethan, die Fälle zu besprechen, und babe so . im Falle Lorenz die falschen Auffassungen widerlegt. Daß Mag strate Bärgerschaft 2c. Begnadigungsgesuche einreichen, sei ibm (Redner) Allerdings verwunderlich. Dem Finanzminister gegenüber müsse er sagen, daß die Vermehrung der Richterstellen lediglich auf, die dira nece ssitas zurückzufübren sei, weil die Geschäfte sonst nicht bätten erledigt werden können.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Ich will nur die thatsächliche Frage des Herrn Abg. Kirsch be⸗ antworten. Selbstverständlich ist die Regel die, daß Gnadengesuche von den Berurtheilten unmittelbar eingeben. Der Fall ist aber gar⸗ nicht selten, daß sie von anderer Seite eingereicht werden, sei es von den Angebörigen, sei es von seiten der Geschworenen, die bei der Sache mitgewirkt bäben, sei es von anderen Personen, die sich für die Be⸗ gnadigung interessieren. Und was die Unterstützung durch Gemeinde behörden, Stadtverordnete ꝛc. angebt, so ist die Regel die, daß solche Vorstellungen dem von dem Verurtheilten eingereichten Begnadigungs⸗ gesuch beigefügt werden; es kommt aber auch vor, daß sie ohne Mit- wirkung des Verurtheilten an den Justiz . Minister gelangen.

Um 4 Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag, 11 Uhr, vertagt.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Deutsche Landwirthschafts-Gesellschaft eröffnete gestern ihre Wintertagung mit Ausschußsitzungen, deren Mehr⸗ zahl sich mit Angelegenheiten der Tbierzucht beschäftigte. In allen diesen Sitzungen wurde eine erste Lesung des Pegzramms der nãchst · jährigen Brer dener Ausstellung vorgenommen. Ferner wurde über Leiftungsprüfungen für Pferde und Rinder verhandelt und in Bezug auf letztere der Beschluß gefaßt, einen Brems Apparat. zur Messung der Zugkraft herstellen zu lassen. Eine lebhafte Verhandlung der Pferdezucht Sachzerständigen beschãftigte sich mit der Anerkennung von Züchtervereinigungen seitens der Deutschen Landwirtbschafts⸗Gesellschaft; desgleichen mit Be⸗ rathungen über das Preisrichten auf der diesjährigen Hamburger und der nächftjäbrigen Dresdener Ausstellung. Erwähnenswerth ist noch, daß auf Antrag der Deutschen Landwirthschafts. Gesellschaft im Inter⸗ esse der deutschen Pferdezucht demnächst die sämmtlichen preußischen Landbeschäler in Zahl von 2300 einer genauen Körpermessung und Wägung unterzogen werden sollen. Ein anderer Ausschuß besprach die Ausführung des für den nächsten Sommer beabsichtigten Wett. bewerbes von mit mechanischer Kraft betriebenen Pflügen. Die auf Antrag der Deutschen Landwirthschafts⸗-Gesellschaft kürzlich gewährte theilweise Ermäßigung der, Eisenbahntarife für Torfstreu und Torfmull, sowie die näheren Bedingungen, unter denen die um. faffenden, über ganz Deutschland sich eistceckenden Kalkdüngungs⸗ verfuche in die Wege zu leiten sind, wurden im Ausschuß der Dunger— Kainit). Abtbeilung besprochen. In der Sitzung des Sonder⸗ ausschasses für Buchführung wurden die im Verlauf der bisherigen Thängkeit der Buchstelle weiter als nothwendig befundenen Formulare vorgelegt und durchberathen, sodann die Ausstellungs gegenstände fũr er. ausgewählt und verschiedene Fragen bezüglich des Ein ommensnachweises behandelt.

Gesnundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Belgien.

Die Commission sanitaire de lEscaut hat für Herkünfte aus veftverseuchten Ländern eine an der Szanitätestation in der Schelde lam Doel) vorzunehmende sanitätepoltzeiliche Behandlung angeordnet. Bejüglich der Ein und Durchfuhr von Waaren gelten folgende Bestimmungen. . ö

A. Waaren, deren Ein. und Durchfuhr verboten ist: .

I Leder, roh, gesalzen oder gelaugt, frische Häute, frische Thier abfälle, Klauen und Hufe. (Es werden jedoch zum Gebrauch zuge—⸗ lassen die rohen Felle, wenn sie gesalzen und zugleich mit Arsenik be. handelt sind.) . .

27) Leibwäsche, alte und abgetragene Kleider (Bekleidungsgegen- 66 für den täglichen Gebrauch und gebrauchtes und ungebrauchtes

ettzeug.

3) lte und nene Teppiche, alte und neue Wollsachen, Seiden⸗ waaren.

) Pfauenfedern und alle kleinen Gegenstände, welche einzeln mit gefübrt werden und den Keim der Pest weitertragen können. .

5) Fläschchen mit Liqueur und Parfümerien, welche einzeln mit— geführt werden. ö .

65 Alle Sorten von Lumpen und Hadern, die nicht in mechanisch komprimierten und mit eisernen Reifen versehenen Ballen jur Ver sendung kommen. .

7) Muster von roher Wolle. Baumwolle und Jute, die nicht komprimiert und mit Reifen versehen sind.

Die unter Nr. 2, 3, 4, G und 7 aufgzefübrten Waaren können nach Desinflsierung auf der Sanitätsstation in Doel frei eingeführt wor den.

B. Waaren, die nur zur Durchfuhr zugelassen werden:

I Rohe Wolle, welche in mechanisch komprimierten und mit eisernen Reifen versehenen Ballen versandt wird.

2) Alle Sorten von Lumpen und Hadern, die in komprimierten und mit Reifen versebenen Ballen versandt werden.

Die Santtätspolijei kann jedoch anordnen, daß die Ballen vor der Ausladung an der Oberfläche mit einer desinfizierenden Lösung gewaschen werden.

Tur kei.

Zufolge Beschlusses des internationalen Sesundbeitsratbs in Konstantinopel ist die gegen indische und persische Provenienzen an⸗ a . 10 tãgige Quarantäne auch für Bafsra auf 20 bezw. 4 Tage erhöht worden. (Vgl. . R-Anz“ Nr. 283 vom 19. und Nr. 367 vom 28. Deiember d. , sowie Rr. 28 vom 3. d. M.)

Rumänien.

Die rumtnische Regierung bat seit dem 4. d. M. die Einfuhr von schmutzigem Makulaturwapier, von alten (gelesenen) Zeitungen, sowie von jeder Art schmutzigen, als Makulatur eingeführten Druck sachen nach Rumänien verboten.

Briti sch⸗Ost afrika. ;

Die von Indien kemmenden Dampfer unterliegen in den Häfen von La mu und Mom bassa einer äritlichen Unter suchung und werden, falls ein Pestfall an Bord vorgekommen ist, an dem Verkehr mit dem Lande gehindert.

Siam. Die siamesische Regierung hat für Herkünfte aus Bom bay eine ärztliche Untersuchung angeordnet.

London, 15. Februar. Das ‚Reuter'sche Bureau“ verbreitet eine Meldung aus Kapstadt, derzufolge Professor Dr. Koch ein Verfahren entdeckt habe, nach welchem Rindvieb mittels einer Mischung, die aus Serum und dem Blut rindervestkranker Thiere bestebt, gegen die Rinderpest im mun zu machen sei. Die Immunität trete innerbalb eines Zeitraums von 14 Tagen ein. Professor Koch sei jetzt bemüht, diejen Zeitraum abzukürzen. Er soll die Ueberzeugung ausgesprochen haben, daß die Rinderpest mittels des von ihm gefundenen Verfahrens schnell und leicht aus der Welt

geschafft werden könne. ; Venedig, 15. Februar. (W. T. B.) Die Vertreter des Deutschen Reichs bei der internationalen Pest⸗Konferen;

sind heute Nachmittag gegen 3 Uhr hier eingetroffen.

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengeftellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oherschlesien.. . An der Rubr sind am 15. d. M. gestellt 13 333, nicht rechtzeitig geftellt keine Wagen. . In Oberschlesien sind am 15. d. M. geftellt 4892, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs ⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 13. und 15. Februar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung; Britzer⸗ straße 23 und Kottbuser Ufer 46, dem Lehrer Wilhelm Siekaff gehörig; Nutzungswerth 12 070 M ; Ersteherin wurde Frau Marie Tieseler zu Rummelsburg, Kantstr. 37, für das Meistgebot von 196 000 M Landsberger Allee, dem Maurermeister G. Koethe gehörig; Fläche 8, 93 a; Meistbietende blieb die Terraingesell-⸗ schaft Peters burgerstr aße, G m. , Potsdamerstr. 121, mit dem Gebot von 182 000 M Lübeckerstraße 28, dem Heil⸗ ehilsen und Bandagisten G. A. Voigt gehöris; Flaͤche d, 11 a; Nutzungswerth 11 900 6; Meistbietende blieb Frau Luise Nürn⸗ berg, Wilhelmstraße 3b, mit dem Gebot von 172 100 . Holzmarktstraße 37a., dem Gatsbesitzer W. Wobig gehörig; Nutzungswerth 15 430 Æ ; mit dem Gebot von 231 0900 ½ wurde die Deutsche Grundschuldbank, Dorotheenstraße 95, Ersteherin.

Der Aussichtsrath der Ak tiengesellschaft Er ste Deutsche Fein⸗Jute⸗Garn- Spinnerei hat beschlossen, der Generalversamm⸗ fung nach reichlichen Abschreibungen und Ueberweisung von 36 000 in den Sxezial-Reservefonds die Vertheilung einer Dividende von 80o (gegen 7 o im Vorjahre) vorzuschlagen, ;

In der am Sonnabend stattgehabten Sitzung des Aussichts . raths der Königsberger Vereinsbank wurde beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 5 oo (gegen 5 olo im Vorjahre) vorzuschlagen. .

Der Aufsichtsrath der Schlesischen Da mpfer ˖ Compagnie beschloß, bei reichlichen Abschreibungen 5 o Dividende für 1896 vor- zuschlagen; im Vorjahre wurde keine Dividende vertheilt.

Am 13. d. M. hat eine Sitzung des Aufsichtsraths der Saganer Woll-Spinnerei und Weberei stattgefunden, in welcher die Bilanz der Gesellschaft für 1396 vorgelegt wurde. Es wurde beschlossen, der im März d. J. einzuberufenden Generalver⸗ sammlung der Aktionäre die Vertheilung einer Dividende von 78 0 gegen 8 Go im Vorjahre vorzuschlagen.

Der Aussichtsrath des Steinsalibergwerks Inowraz⸗ law Akt. Ges. hat beschlossen, der Generalversammlung die Ver—⸗ theilung einer Dividende von 18 pro Aktie, gleich 4 0 auf die abgestempelten, bezw. 3! / s o/ auf die nicht abgestempelten Aktien, neben den üblichen Abschreibungen vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrath der Ostfriesischen Bank zu Leer beschloß, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 79/9, wie im Boriahre, vorzuschlagen. .

Der Aufsichtsrath des Gersdorfer Steinkoblenbau— Vereins hat beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 180 auf die Prioritäts⸗Aktien Serie 1, 16600 auf die Pioritäts Aktien Serie II und 660 o auf die Stamm Aktien für das Jahr 1896 in Vorschlag zu bringen. . ;

Die Direktion der Bergbau- Aktiengesellschaft Massen berichtet, daß das Gewinn⸗-Resultat des Geschäftsjahres 1896 um 123 551 46 höher war als im Vorjahr. Der Rohgewinn einschließlich des Vortrages aus dem Vorjahre beträgt 308 283 S li. V. 151576 M), von welchen zunächst 125 000 zu Abschreibungen Verwendung finden, sodaß 183 293 66 zu vertheilen bleiben. Von diesen werden 8o99 66 dem Reservefonds zugeführt, 10499 als Tantismen gezablt und 36985 6 auf neue Rechnung vorgetragen. Als Dividende werden 40½ (i. V. 20 / o) gezahlt. k

Der Aufsichtsrath der Hannoverschen Bank hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Vertheilung einer Dividende von 53, S o für das Geschäftsjabr 1896 vorzuschlagen. .

In der gestrigen n ,,, der Leipziger Bank wurde beschlossen, der auf den 23. März d. J. einzuberufenden Generalversammlung die Vertbeilung einer Dividende von 9oso für das Betriebejabr 1896 (gegen 7 im Vorjahre) in Vorschlag zu bringen.

Stettin, 15. Februar. (W. T. B.) Nach Privatermittelungen wurde im fteien Verkehr notiert: Weizen loko 165,00, Roggen loko 121,50, Hafer loko 128— 132. Rüböl Februar Hö, 00, Spiritus loko 37,09.

Breslau, 15. Februar. W. T. B) (Schluß. Kurse) Schl. 34 0/8. Pfdbr. Litt. . 100 40, Breslauer Diskontobank 11775, Bres- lauer Wechslerbank 104 00, Kreditaktien 22425 ult, Schles. Bankverein 127.75, Brel. Spritsbr. 133,00, Donnersmarck 149, 25, Kattowitzer 159,10, Dberschl. Eis. 93 00, Caro Hegenscheidt Akt. 124,85, Dberschl. P. 3. 135 00. Opp. Zement 148,50, Giesel Zem. 131,00, T Ind. Kramsta 142350, Schles. Zement 1388,25, Schl. Zinkb.. A. 2053 00, Laurahütte 158,40, Bresl. Selfbr. 1095,50.

Produkte nmarkt. Spiritus per 100 1 10900, 50 4A Verbrauchsabgaben pr. Februar 56. 30 Gd., do. do. 70 Verbrauchs abgaben pr. Februar 35, 09 bez. u. Gd.

Magdeburg, 15. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 82 0 Kornzucker exkl. Sn ο Rendement 970 - 9, S8n. Nachprodukte exklusive 75 0/0 Rendement 736 7,85. Ruhig. Brotraffinade 1 23.25. Brotraffinade II 2500. Gem. Raffinade mit Faß 23,90 23K 135. Gem. Melis 1 mit Faß 22,25. Ruhig. Robjucker J. Produkt Transito fr. a. B. Hamburg pr.

ebruar 98.10 Gd., 9.15 Br., vr. März 9.121 Gde. M5 Br., vr, rik 9, 17 Gd. g, 20 Br., pr. Mai 9.25 Gd., 9,274 Br., pr. Juli 9, 40 Gd., , 45 Br. Rubig.

Frankfurt a. M., 15. Februar. (W. T. S.) (Schluß ⸗Kurse.) Lond. Wechs. 20 415, Pariser do. So 0916. Wiener do. 169, 90, ar, Reiche i. S7 70. Unsf. Cgopter 138 10, Ftalsener Ss C0, Zoo port. Anl. 24, 10), 5 οί amort. Rum. S9, So, 4 00 rufs. Kons. 192,59, 40/0 46 1894 66, 20, 40,0 Spanier ——. Mainzer 118,89, Mittel meerb. S3. 10, Darmstädter 154,00, Diskonto ⸗Kommandit 201, 60, Dresdner Bank 154370, Mitteld. Kredit 117.00, Oesterr. Kreditakt. 3018, Oest. ng. Bank 805, 00, Reichs ank 157 10, Laurabüũtte 166,00,

Westercgeln 705, Pöchster Farbwerte C30 O5, Pripatdigkont 31.

Effekten ⸗Sozietät. (Schluß.) Desterr. Kreditaktien 307, Gotthardbahn 165, 50. Diskonto Tᷣomm. 205, 50, Laurahũtte 16250, ernie, Itallen. Mittelmeerb. = Schwei er Nord oss⸗ hn 131.30, Italienische Méöridionaux 126 00, Mexikaner 93, 90, Italiener 88. 60. Köln, 15. Februar. (W. T. B) Getreidemarkt. In Weizen, Roggen, Hafer kein Handel. Rüböl loko 60,00, per Mai 58,70. Dresden, 15. Februar. (W. T. B.) 3 0,0 Sächs. Rente 97,25, 3 0/9 do. Staatsanl. 101, 60, Dresdn. Stadtanl v. 93 102,25, Allg. deutsche Kredit —— , Dresd. Kreditanstalt 134,350, Dresdner Bank 155,00, Leipziger Bank —— Sächs. Bank 12275, Dresd. Straßen⸗ babn 199 50, Sächs. Böhm. Dampsschifffahrts Ges. 232,59. Dresdn. Baugesellsch. 197 00, Bergmann Elektr. A. 260 75, Gußstahlkugelfabr. 388 00, Elektrizitãtswerk 178 00, Germania, Schwalbe 157,00.

Leipzig, 14 Februar. (W. T. B.) (Schluß ⸗Kurse) 3 Yo Sächsische Nente 97 25, 34 , do. Anleihe 163,70, Zeitzer Paraffin und Selaröl Fabrik 106,00, Mansfelder Kuxe 990 00, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 210 00, Kredit und Sparbank zu Leipzig 117,76, Leipziger Bankaktien 180, 00, Leipziger Hypothekenbant 146,50, Sächsische Bankaktien 123,00, Sächsische Boden Kreditanstalt 120,00, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 168,59, Leipziger Kammgarn⸗ vinnerei⸗ Aktien —, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 179,75, Wernhausener Kammgarnspinnerei , Altenburger Aktien brauerei 240,00, Zuckerraffinerie Halle⸗Aktien 111,00, Große Leipziger Straßenbahn 212,50, Leipziger, Elektrische Straßenbahn 169 60, Thürinzische Gasgesellschafts Aktien 201,00, Deutsche Spitzenfabrik 2 Leipziger Elektrizitätswerke 134,50. Böhmische Nordbahn

en —.

Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. Er. Februar 3, 127 M, Pr. März 3,123 3, 19 „6, vr. April 3, 15 , pr, Mal 3,15 4, pr. Juni 3,15 Æ, pr. Juli 3,15 M, pr. August 3, 18 4M, pr. September 317 , pr. Oktober 3, 174 A, pr. No- vember 3,20 S6, pr. Dezember 3,20 S, pr. Januar 3, 20

Umsatz 10 000. Ruhig.

Mannheim, 15. Februar. (W. T. B.. Der . NJ. Bad. Lditg.“ jufolge hat die heutige außerordentliche Generalversammlung der Mannheimer Produktenbörse mit 41 gegen 38 Stimmen nach längerer Berathung die Auflösung der Produktenbörse beschlossen. Die Verbindlichkeit dieses Beschlusses wird von der Minderheit in Anbetracht der mangelnden Zweidrittel⸗Mehrheit bestritten. Die hiesige Handelskammer wird über diese Streitfrage entscheiden.

Bremen, 18. Februar. (W. T. B.) Börsen ⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse) Matt. Loko 5,0 Br. Am 13. Februar d. J. war Petroleum loko ruhig, 5,80 Br. Schmalz. Fester. Wilcox 216 A, Armour shield 214 4, Cudaby 22 . Choice Groe 22 , White label 29 3. Speck. Ruhig. Short elear middl. loco A 3. Reis ruhig. Kaffee flau. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 366 8.

Kurse des EGffekten⸗Makler⸗Vereins. 5 G Nord— deutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei⸗Aktien 165 Br, 5 oO Norddeutsche Llovd Aktien 110 Br., Bremer Wollkämmerei

282 Gd.

Hamburg, 15. Februar. (W. T. B.) (Schlußkurse) Hamb. Kommerzb. 129,50, Bras. Bk. f. D. 167,25, Lübeck⸗Büch. 1897,50, A.-C. Guano W. S0, 0, Privatdiskont 23, Hamb. Packetf. 128.00, Nordd. Lloyd —, Trust Bynam. 181,00, 30 0 H. Staatsanl. 96,40, zz / g do. Staatsr. 105,30, Vereinsbank 155,00, 34 9/0 Pfand briefe der finländischen Vereinsbank 99,900, Hamburger Wechsler⸗ bank 134.00. Gold in Barren pr Kilogr. 2789 Br., 2785 Gd. Silber in Barren pr. Kilogr. 87, 85 Br., 87, 33 Gd. Wechselnotierungen: London lang 3 Monat 26,305 Br., 20,239 Gd., 20,294 bez., . kurz 20,29 Br., 20,389 Gd., 20,41 bez., London Sicht 20436 Br., 20,397 Gd., 20423 bez, Amflerdam 3 Monat 16770 Br., 167,365 Gd., 167,60 bez.. Wien Sicht 168,10 Br., 167,80. Gd. 168,10 bez, Paris Sicht 81,15 Br., S0, 95 Gd., 81,08 bez., St. Petersburg 3 Monat 23,50 Br., 213,00 Gd., 213,26 bez., New⸗Jork Sicht 420 Br., 417 Gd., 4,19 ber, do. 60 Tage Sicht 4,17 Br., 4,144 Gd., 4161 bei.

Getreidemarkt. Weizen loko still, holsteinischer loko 166 170. Roggen loko still, mecklenburger loko. 123 2130, russischer loko matt, 8g 88. Mais 835. Hafer still, Gerste ill, Räböl ruhig, loko 57 Be. Spirltus (unverzollt sest, pr. Februar. März 1946 Hr. vr. April⸗Mai 193 Br., pr. Mai⸗ Juni 199 Br., pr. September Oktober —, Kaffee ruhig, Umsatz 1500 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loko 5,70 Br.

Kaffee. (Nachmittagsbericht; Good average Santos pr. März 48ᷓ5, pr. Mai 191, pr. September 50t, pr. Dejember 50. Zuckermarkt. (Schlußbericht. . Rüben⸗Roh⸗ zucker J. Produkt Basis 8380/9 Reudement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Februar 9, 074, vr. März 910, pr. April 9, 173, pr. Mai 9g, 25, pr. August 9,474, pr. Oktober 9,425. Ruhig.

Wien, 15. Februar. (W. T. B.) (Schluß Kurse.) Defterr. 41 z 0 Papierrente 100, 40, Oesterr. Silberrente 100,0, Oesterr. Goldrente 122,75, Oesterr. Kronenrente 100,10, Ungar. Goldrente L250, do. Kron. A. 98,75, Oesterr. 69r. Loose 142,0, Länderbank 231,50, Oesterr. Kredit 357,75, Unionbank 280,00, Ungar. Kreditb. 390, 00, Wiener Bankverein 249,00, Wiener Nordbahn Bußchtiehrader 538, 00, Elbethalbahn 262 90, Ferd. Nordb. 3390, Oest Staatsbahn 359, 00, Lemb. Czern. 286,900, Lombarden 84,50, Nord—⸗ westbahn 260, 90, Pardubitzer —, Alp. Montan 79,50, Amsterdam 89,35, Deutsche Plätze 8,874, Londoner Wechsel 129,25. Pariser Wechfel I, 75, Napoleons 9, 55, Marknoten 58, 874, Russ. Banknoten l, 7, Brüxer 268. .

Getreide markt. Weizen pr. Frühjahr 8, Gd, 8,02 Br., pr. Mai-Juni 7,92 Gd. 7.93 Br., pr. Herbst Gd.,, Br. Roggen pr. Frühjahr 6,85 Gd, 687 Br., do, pr. Mai-Juni 6.32 Gd, 6,84 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 417 Gd., 418 Br. Hafer pr. Frübjahr 6,44 Gd., 646 Br. . .

16. Februar. (W. T. B.) Fest. Ungar. Kredit Aktien 395,50, Oesterreichische Kredit⸗Aktien 363 25, Franzosen 346,00, Lombarden S6 00, Elbethalbahn 267,00, Desterreichische Papierrente 101,36, 400 Ungarische Goldrente 122, Oesterreichische Kronen ⸗Anleihe 191.25, Ungar. Kronen. Anleihe 89,40, Marknoten 58,76, Bankverein 255,00, Länderbank 238, 00, Buschtierader Litt. B. Aktien 545,00, Türkische Loose 47, 00, Brüxer —, —.

Pest, 15. Februar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weljen loko matt, vr. Frühjahr 7.7? Gd. 7.74 Br., pr. Mai. Juni 7.70 Gd., 7,72 Br., pr. Herbst 7,34 Gd., 7,5 Br. Roggen per . 645 Gd, 647 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,064 Gd.

o6 Br. Mais pr. Mai- Juni 3,81 Gd., 3,83 Br. Kohlraps pr. August . September 10,90 Gd., 11,00 Br.

London, 15. Februar. (W. T. B.) Schluß ⸗Kurse.) 6 280 Kons. 112/16, Preuß. 9/0 Kons. —, Ital. 5o/ g Rente 8 t, 40 /o sg er Rufs. 2. S. 1024, Konvert. Türk. 189, 40ͤ0. Spanier 61, 3060 Egypt. 16604, 40so unif do. 945, 410ꝭ0 Trib. Anl. 944, 6 kons. Mex. I4R, Neue 3er Per. 931, Ottomanbank 195, De Beer neue At, Rio Tinto 264. 350, Rupees 628, 6 M fund. Arg. A. 78. 5 Cho Arg. Goldanl. 79, 410 auß. do. 52, 36. Reichs. Anl. 274, Brasil. S9 er Anl. 664, Platzdiskont 2. Silber 29u / 1s, 5 υά Chinesen 1001, Anatolier 864. .

In die Bank flofsen 8000 Pfd. Ster,

Getreidemartt. (Schluß) Markt träge, gemischter amerikanischer Mais fest.

An der Küste 1 Weizenladung angeboten.

986 Javazucker 115 ruhig, Rüben Roh zucker loko gz ruhig. Chile- Kupfer bot, vr. 3 Monat 50z.

Liverpoof, 15. Februat. (W. T. B.) Baum weol le. Umsatz: 10 000 B., davon für Spekulation und Erport bo0 H.

ester. Egyvter 1s16 niedriger. Middl. amerikan. Lieferungen; Fest. ebruar⸗ März 340 /e, Verkäuferpreis, März April 3* /e d / eg do, ril-⸗ Mai Zoo / . Käuferpreis, Mai. Juni ö / Verkäuferpreis, Juni⸗

1 .

Mehl flau

Juli Zöm /e. Bas /. do., Juli Auquft 352 s do., August⸗Seytem ber