1897 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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daß seitens der Justizverwaltung anerkannt worden sei, es sei

Der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz bat ferner eine Bemerkung dahin gemacht, daß die Semester durch die Ausdehnung der akademischen Ferien sich mehr und mehr kürzen und daß es vielfach unmöglich wird, in den wenigen Monaten, die für die Vorlesungen übrig bleiben, die einzelnen Materien genügend zu erschöpfen. Auch dieser Uebelstand wird seitens der Staatsregierung als ein bestehender vollständig an⸗ erkannt. Wenn ich mich recht erinnere, hat der frühere Kultus. Minifter Herr Graf Zedlitz einmal den Versuch unternommen, der zunehmenden Verlängerung der akademischen Ferien durch zu späten Beginn und iu frühen Schluß der Vorlesungen ent⸗ gegenzutreten. Es sind, wenn ich mich nicht tãusche, damals beftimmte Termine als äußerste Anfangs und Schlußtermine für die Vorlesungen vorgeschrieben worden. Aber die Durchfũhrung dieser Bestimmungen ist einem sehr lebhaften Widerstand begegnet, sie haben sich in der Praxis nicht vollständig durchführen lassen und es ift alles so ziemlich beim Alten geblieben. Welche Mittel der Unterrichts verwaltung etwa zu Gebote stehen, um in dieser Richtung Wandel zu schaffen, entzieht sich meiner Beurtheilung. Aber das Eine weiß ich, daß auch die Unterrichtẽ verwaltung den größten Werth darauf legt, daß in dieser Beziehung den Anforderungen des aka⸗ demischen Unterrichts mehr als bisher Genüge geschiebt. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Bestrebungen der Unterrichts verwaltung auf diesem Gebiet in Zukunft von besserem Erfolg begleitet sein mögen, als bisher. (Bravo)

Abg Rickert (fr. Vggn fragt an, ob die Beamten des Fůrsten⸗ thums Waldeck, mit dem Preußen einen Accessionsvertrag geschloffen habe, bei den Beamtenbesoldungen ebenso behandelt werden sollen wie die preußischen Beamten.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Die von dem Herrn Abg. Rickert gestellte Frage, ob die Königliche Staatsregierung schon prinzipiell Stellung genommen habe bezüglich der Behandlung der waldeckischen Beamten nach Durchführung der Besoldungsverbesserungen in Preußen, bin ich in der Lage, zu verneinen. Meines Wissens ist diese Frage innerhalb der Staatsregierung noch nicht Gegenstand der Verhandlung geworden. Ich bin im einzelnen nicht vorbereitet auf die von dem Herrn Abg. Rickert gegebenen Anregungen und kann mich deshalb zu allen Punkten nicht äußern. Ich möchte mich nur auf Weniges beschränken.

Die waldeckischen Beamten haben einen Rechts anspruch auf gleichmäßige Behandlung mit den preußischen Beamten nach meiner Auffaffung nicht. Nach dem Aceessionsvertrage sind sie waldeckische und nicht preußische Beamte geworden; es besteht für sie ein besonderes Beamtengesetz und besondere Pensionsbestimmungen. Aber thatsächlich ist das Bestreben der preußischen Regierung immer dahin gerichtet gewesen, nach Möglichkeit die waldeckischen Beamten aller Vortheile, deren die preußischen Beamten sich erfreuen, gleichfalls theilhaftig zu machen und sie ihnen überall gleichzustellen. Es ist das

und ebenso durch die in den letzten Jahren erfolgte Aufbesserung der Gehälter für die Bureau. und Unterbeamten. Zu berück⸗ sichtigen sind dabei aber immer die finanziellen Verhältnisse des Staats Waldeck und die Höhe der von Preußen zu leistenden Zuschüsse. Inwieweit diese es gestatten werden, daß nach Durch⸗ führung der Besoldungsverbesserungen in Preußen auch in derselben Weise für die waldeckischen Beamten gesorgt werde, das zu übersehen bin ich im Augenblick nicht im stande. Aber davon bin ich über— jeugt, daß eine wohlwollende Berücksichtigung der Interessen der waldeckischen Beamten nirgendwo in der Staatsregierung, auch nicht bei der Finanzverwaltung, einem Widerspruch begegnen wird.

Abg. Hansen (fr. kons) dankt dem Minister namens seiner Freunde für die gestrigen Erklärungen in der Begnadigungsfrage und kittet den Minister, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, bei der Er⸗ hebung des Widerspruchs gegen Polizeistrafen den Polizeibehörden Mitteilung von dem schöffengerichtlichen Urtheil zu geben.

Abg, von Werdeck (kons.) beschwert sich über die Handhabung der Revisionsbestimmungen des Genossenschaftegesetzes durch die Registerrichter. Alle zwei Jahre solle eine Reviston ftattfinden, die d Registerrichter rechneten nun nach zwei Kalenderjahren, sodaß bei b neun im Dezember gegründeten Genossenschaften die ersten Revisionen schnell aufeinander folgten. Im Verwaltungswege muͤsse eine klare Auslegung des Gesetzes stattfinden. d

Geheimer Ober⸗-Justiz-⸗Rath Vierhaus: Die Justizberwaltung 4 ist nach den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes nicht in der Lage, autoritatiy auf die Erfüllung des Wunsches des Vorredners hin. zuwirken, aber im Justiz ⸗Ministerialblatt sind Belehrungen in dieser Sache erfolgt. Den Genossenschaften steht auch eine Beschwerde an das Kammergericht zu.

Abg. Schmidt. Warburg (Zentr) tritt für die Aufbesserung der Kanzleigehilfen ein, besonders durch alternierende Besetzung der etatsmäßigen Stellen mit Militär und Jivilanwärtern, und empfiehlt eine a, m. Revision der Zivilprozeßordnung.

Justiz-Minister Schönstedt: h

Meine Herren! Zu den Eingangsworten des Herrn Abg. Schmidt möchte ich mir die Bemerkung gestatten, daß mir nicht erinnerlich ist, g

wünschengwerth, die Kanzleigehilfen zu etatsmäßigen Beamten zu er g beben. Die Schwierigkeiten, die einer solchen Regelung im Wege g stehen, haben hier schon wiederholt den Gegenstand von Ver hand⸗ lungen gebildet, und ich glaube, daß der Herr Abg. Schmidt die Schwierigteiten unterschätzt, welche sich einer etwaigen Beschränkung der Anstellungsberechtigung der Militäranwärter auf diesem Gebiet n entgegenstellen würden. Wenn Herr Schmidt wüßte, mit welcher Zähigkeit und Hartnäckigkeit die Militãrverwaltung darauf besteht, daß den Militäranwärtern nichts von den ihnen einmal zugestandenen Rechten entzogen würde, wenn ihm die große Bedeutung bekannt wäre, welche im Interesse der Armee 1 darauf gelegt wird und auch gelegt werden muß, daß für die Zukunft den Unteroffizieren nach Zurücklegung ihrer militärischen Dienstzeit eine größere Sicherheit gewährt werde, dann würde er, glaube ich, a nicht die Sache so leicht ansehen, wie er sie scheinbar angesehen hat.

Nachdem nun heute von verschiedenen Seiten wiederum die Re— form der Zivilprozeßordnung zum Gegenstand der Besprechung ge⸗

debnung der Ferien seien die Studierenden selbst schuld, die nicht Mitte Oktober kommen, um nicht die Miethe für den Oktober bezahlen zu müssen, und aus demselben Grunde nicht bis zum 8. März bleiben. Redner empfiehlt ferner eine Reform des Administrationswesens für

wiederholt geschehen, auch dutch die Regelung' der Richter gebẽlter, k durch Zulassung anderer Administratoren als der amt—

Administrationswesens in Berlin haben schon vor einigen Jahren ein- gehende n, . stattgefunden, man

möglich gehalten, 6 Administration zu übertragen als den amtlichen Administratoren.

minderung des Schreibwerks durch Floskeln des alten Kurialstils.

haben auch bereits Ausdruck gefunden in einer Verfügung, die ich bald nach meinem Amtsantritt erlassen habe, die damals, soviel ich mich erinnere, auch in den weitesten Kreisen beifällig aufgenommen worden ist und der inzwischen eine Reihe anderer Ressorts gefolgt ist. Ich habe allerdings zu meinem Bedauern wahrnehmen müssen, daß in der Praxis diese Verordnung nicht überall genügend beachtet wird; wenn in dieser Beziehung auch von den Mitgliedern des Hauses dahin mit gewirkt werden könnte, daß das, was von der Zentralverwaltung in

machen wollen, und bittet dann um eine Verbesserung der Lage

wird mein Kommissar demnächst die gewünschte Erklärung abgeben. Ich will nur auf die erste Frage des Herrn Abg. Wetekamp ein paar Bemerkungen machen. Ueber die Frage, ob das durch den Aller

Strafvollstreckung in solchen Fällen, in denen eine spätere Begnadi⸗ werden kann, durch den Justiz ⸗Minister in unbeschränkten Maße aus⸗ ich boffentlich bei der Etatsberathung des nächsten Jahres nähere

Auskunft geben können. Bis jetzt bin ich dazu noch nicht im stande, weil überall noch die Probefristen laufen, die den Verurtheilten zu⸗

die vielleicht für das Haus von Interesse sind, und aus denen sich ergiebt, in welchem Umfange von diesem Verfahren Gebrauch gemacht ist. Es liegen mir Zahlen vor vom Dezember 1895 bis Ende August

Strafaussetzung in Antrag gebracht an die zuständigen Behörden zu Gunsten von 2034 jugendlichen Verurtheilten, also bis zu 18 Jahren,

zu Gunsten von 747 Personen höheren Lebensalters. Eine Ablehnung der Gesuche hat stattgefunden, weil die Voraussetzungen nach der Auf⸗

meinem Standpunkt als sehr wünschenswerth an, daß nach einer Reihe von anderen Punkten, auch nicht nur die, welche in der gestrigen und heutigen Diskussion erwähnt worden sind, sondern noch viele andere, wo die praktische Erfahrung eine Reformbedũrftig⸗ keit der Zivilprozeßordnung gezeigt bat, möglichst bald zum Gegen⸗ stand einer Revision gemacht werden. Vorarbeiten liegen dazu auch in umfassender Weise vor. Ich babe nur aufmerksam gemacht auf die Schwierigkeiten, die sich erheben würden, wenn man versuchen wollte, zu viele von diesen doch nicht überall unbestrittenen Punkten noch in die Novelle, in die nothwendige Novelle, wenn ich mich so ausdrücken darf, zur Zivilprozeß ordnang hinein zubringen, weil dadurch der rechtzeitige Abschluß der Sache vielleicht gefährdet werden könnte. Wenn nun einflußreiche Mitglieder des Reichstages, wie der Herr

Abg. Schmidt, versichern zu können glauben, daß die Sache im Reichs. tage nicht so großen Hindernissen und Schwierigkeiten begegnen würde, so kann das selbstverständlich die Justizverwaltungen im Reich wie in den Bundesstaaten nur ermuthigen, auf dem Gebiete der Reform etwas weiter zu gehen, wie sie es sonst riskieren zu durfen glauben, und es würde mir nur angenehm sein, wenn von maßgebender Seite in den verschiedenen Fraktionen der Justizverwaltung darüber eine Gewißheit gegeben werden könnte, wie weit sie wohl gehen dũrfe; dann, glaube ich, wird es an der Justizverwaltung nicht liegen, wenn nicht auch auf eine Reihe von anderen Gebieten des Zivilprozeß; verfabrens die befsernde Hand angelegt wird. Im übrigen darf ich mir wohl hier die Bemerkung gestatten,

daß auf dem Gebiete der Justizgesetzgebung doch nicht zupiel Neues noch für die allernächsten Jahre verlangt werden darf. Die Aufgaben des Reichs⸗Justijamts und der einzelnen Landes · Justizverwaltungen infolge der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind so außer⸗ ordentlich umfassend, so außerordentlich schwierig, daß es wirklich der größten Anspannung aller Kräfte bedürfen wird, um das unbedingt Nothwendige rechtzeitig zur Vollendung zu bringen, und wenn darüber binaus nicht alle Wünsche erfüllt werden, dann, glaube ich, dürfen wir dafür wohl eine nachsichtige Beurtheilung der parlamentarischen Körperschaften in Anspruch nehmen. Abg. Dr. Friedberg (l) spricht seine Freude über die leyalen Erklãrungen des Ministers bezuglich der Begnadigungen und die Ueber⸗ nabme der Verantwortung für diefelben aus und dankt dem Minister ferner für die wohlwollende Erklärung bezuglich der waldeckischen Beamten. Daß das öffentliche Recht bisber im Studium zurückgetreten sei, sei nicht Schuld der Universitäten, sondern der Prüfungsordnung, die bisher zu wenig Werth darauf gelegt habe. Auch bei den Assessoren⸗ räfungen sei eine ungenügende Kenntniß des öffentlichen Rechts zu age getreten. Die Länge der akademischen Ferien sei ihm Redner) piefer noch nicht unangenehm fühlbar geworden. An dieser Aus

ichen Zwangsverwaster. Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Vierhaus: Ueber die Reform des

hat es aber nicht für

einer Stadt wie Berlin anderen Perfonen die

Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.) befürwortet eine Ver⸗ eglassung aller überflüssigen

Justiz⸗Minister Schönstedt: Meine Herren! Diese Wünsche des Herrn Abg. von Eynatten

ieser Beziehung den Behörden empfoblen wird, überall im Lande eobachtet wird, so würde ich dafür nur durchaus dankbar sein können.

Abg. Wetekamp (fr. Volksp.) fragt an, welche Erfolge mit er vorläufigen Strafaussetzung gemacht worden seien, mit der man n Stelle der bedingten Verurtheilung bei uns einen Versuch habe

er Strafanftaltsaufseher, die keine regelmäßige Mittage aufe, sacht⸗ und Sonntage ruhe hätten und deren Gehalt zu gering sei.

Justi Minister Schönstedt: Meine Herren! Bezüglich der Verhältnisse der Gefangen. Aufseher

öchsten Erlaß vom Oktober 1895 eingeführte Verfahren, wonach die ung nach Lage des Falles von vornherein in Aussicht genommen

esetzt werden kann, sich in der Praxis bewährt, ob seine Erfolge als ünstige und erfreuliche zu betrachten sein werden, darüber werde

ächst zur Bewährung ihrer guten Führung gestellt werden müssen. Ich bin in der Lage, Ihnen einige Zahlen mittheilen zu können,

896. Bis dahin war auf Grund dieser neuen Bestimmung eine

uf die in erfter Reihe das Verfahren Anwendung finden soll, und

Gunften alterer Personen doch auch schon ein recht umfafse: der . brauch gemacht worden ist. Nach allem, wes mir bisher gelegertlich mitgetheilt ift, scheint das Verfahren sich zu bewähren, und ich der. spreche mir dapon einen guten Erfolg; aber ein endgültiges Urtheil läßt sich zur Zeit in der Sache nicht fallen.

Geheimer Justiz Rath Werner sagt Erwãgungen über dir Verhaltnl se der Stra far alte au fiber zn! d Abg. Dr. Enneceerus (al.) bält die Behauptung nicht far richtig, daß das öffentliche Recht auf der Universität nicht genügend studiert werden könne. Für den praktischen Juristen sei die Kenntniß des öoͤffentlichen Rechts aber in sehr selsenen Fällen er forderlich; dieser bedürfe vor allem der Kennkniß des Zivilrechts und des Kriminalrechts. Die neue , sei nothwendig und richtig, aber das neue bürgerliche Recht 33 sich garnicht ohne Kücksicht auf das gemeine römische und deutsche ,, lehren. Ohne Pandektenexegese, die völlig fortfallen solle, sei ein volles BVerftändniß des römischen Rechts nicht möglich. Was die Ferien betreffe, so fange die iuristische Fakultät in Marburg mit allen Professoren an einem bestimmten Tage, gewöhnlich am 20., mit den Vorlesungen an, und der größte Theil der Studenten find sich dazu ein. Am Schluß des Semesters müsse aber das A testieren geändert werden, denn fefort nach dem Abtestat am 1. oder? teise der Student ab.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ich werde nicht verfehlen, die letzte Anregung zur Kenntniß des Herrn Kultus⸗-Ministers zu bringen. Im übrigen kann ich mich vollständig einverstanden erklären mit den Aus fũhrungen des Herrn Dr. Enneccerus, daß eine fruchtbringende Vorle sung über bürgerliches Recht nicht gedacht werden kann ohne fortlaufende Bezugnahme auf das früher geltende gemeine Recht, aus dem das bürgerliche Recht herausgewachsen ist. Von dieser Auffassung ist auch beim Erlaß der Verfügung vom 18. Januar ausgegangen worden, und es bat das zum Ausdruck gebracht werden sollen durch die Fassung: ‚Deuntsches bürgerliches Recht in seiner dogmen⸗ geschichtlichen Entwickelung. Daß diese Verfügung nicht in jeder Einzelheit allgemeinen Beifall finden würde, daß sie auch unsererseits keineswegs als eine in jeder Beziehung unfebl. bare und unanfechtbare angesehen werde, das habe ich mir schon gestern hervorzuheben erlaubt. Ich habe nur die Bitte ausgesprochen, man möge es einmal mit der Verfügung versuchen, die Praxis in dieser Beziehung abwarten.

Die Urtheile darüber, ob die Verfügung überall das Richtige ge⸗ troffen habe, ob insbesondere die Stundenzahl, die für die einzelnen Vor⸗ lesungen in Aussicht genommen sei, überall richtig bemessen worden ist, werden selbstverständlich weit auseinandergehen. Es wird auch da der Gegensatz zwischen Romanisten und Germanisten sich wiederum gel⸗ tend machen; die Herren, die bisher ausschließlich römisches Recht ge⸗ lesen haben, und die nunmehr vor die Aufgabe gestellt werden, das Bürgerliche Gesetzbuch in seinem organischen Zusammenbang mit dem früberen gemeinen Recht zum Gegenftand ibrer Vorlesungen zu machen, werden vielleicht von selbst die Neigung haben, in größerem Umfange, als dies von anderer Seite für un⸗ bedingt geboten erachtet wird, auf das römische Recht bei ihren Vorlesungen wieder zurückzugehen. Daraus erklärt es sich von selbst, wenn sie von ihrem Standpunkt aus für diese Vor⸗ lesungen eine größere Stundenzahl in Anspruch nehmen.

Wie gesagt, die Erfahrung muß zeigen, wie mit den Vorschriften zu operieren sein wird. Ich kann nur noch hinzufügen, sie sind selbst⸗ verständlich nicht erlassen worden obne Fühlung mit erfahrenen und bewährten Rechtslehrern, und eine Reihe der angesehensten Rechts. lehrer hat sich mit ihnen einverstanden erklärt, auch bezũglich der in Aussicht genommenen Stundenzahl. Daß die Herren, die bisher in ihren Vorlesungen über römisches und deutsches Recht sich viel freier gehen lassen konnten, in Zukunft sich hierin wesentliche Be⸗ schränkungen werden auferlegen mässen, ist eine nothwendige Folge der Einführung des deutschen bürgerlichen Rechts. Ich boffe, es wird mit der Sache gehen und die von dem Herrn Abg. Enneccerus aus— gesprochenen Schwierigkeiten werden sich in der Praxis nicht als unüũberwindlich herausstellen.

Abg. von Sanden (nl) regt an, ob nicht die Amortisaticnẽ-⸗ beiträge der Drainagegenossenschaften ins Grundbuch eingetragen werden könnten. . Abg. von Riepenhausen (kons) befürwortet eine Verbesserung der baulichen Verhältnisse unserer Gerichtsgebäude, über die sek⸗ vielfach im Lande geklagt werde.

Justiz⸗-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Darüber, daß sehr viele Justizgebäude im Lande sich in einem außerordentlich unbefriedigenden Zustande befinden, be⸗ steht hier seit Jahren allgemeines Einverstãndniß. Daß dies von niemand mehr empfunden wird, als von der Justizverwaltung selbst und ihren Beamten, die in diesen Gebäuden einen großen Theil ibres Lebens zubringen müssen, wird auch nicht bestritten werden. Was don den Justizgebäuden im allgemeinen gilt, das gilt insbesondere auch von den Warteräumen. In den alten Gebäuden fehlt manch⸗ mal ein solcher Raum vollständig; in manchen hat das Be— dürfniß dazu geführt, daß ein dem Publikum zur Verfügung geftellter Raum zu geschäftlichen Zwecken in Anspruch genommen werden mußte. Das aber ist selbstoerständlich, daß bei jedem Neubau auf die Gin⸗ richtung genügender und angemessener Warteräume Bedacht genommen wird und daß namentlich die Justizverwaltung ihr Augenmerk hierauf richtet. So lebhaft aber, wie nach den Schilderungen des Abg. von Riepenbausen angenommen werden müßte, sind mir doch die Klagen selten zu Ohren gekommen.

Ich glaube, es handelt sich immer um vereinzelte Fälle. Das Eine halte ich freilich für ausgeschlossen, daß wir auch in Neubauten, ima Warterãume erster, zweiter und dritter Klasse einrichten. Heiterkeit. Es wird immer ein mehr oder weniger bescheidener Raum für das gesammte Publikum angewiesen werden müssen. In besonderen Fällen, wenn Personen aus höheren Gesellschaftskreisen, Damen u. s. w. ju warten haben, pflegt man sich wohl in anderer Weise zu belfen. Es findet sich da leicht ein liebenswürdiger Richter, der sein Zimmer als Warteraum zur Verfügung stellt, oder es wird sonstwie geholfen.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

n 41.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Das Eine kann ich andererseits aus meinen Erfahrungen bervor· beben, daß Warteräume da, wo sie sind, vielfach unbenutzt bleiben, weil das Publikum eine Vorliebe hat für den Aufenthalt auf Korri⸗· deren. Die Korridore sind fast immer überfüllt. und auch beispiels· weise bier in Berlin sind die Warteräume leer. Worin der Reiz der Korridore liegt, weiß ich nicht, zumal wenn für angemessene Varterãume gesorgt ist. Daß die Justizverwaltung den ernstlichen Willen hat, überall den Wünschen des Publikums entgegen ukommen, will ich aus⸗ drücklich erklären. Soweit es an mir liegt, werde ich überall, wo be⸗ grũndete Beschwerden an mich berankommen, thun, was in meinen

2 rsichert, daß auch seitens DOber⸗Finanz Rath Belian ve daß auch seiten der e alles Mögliche geschehe, um dem gerügten Uebel⸗

tante gel Cr. Beltz) wat suf den sclechtez Zufnd

i äudes in Posen aufmerksam. 36. 894 k bemerkt, daß er nicht die Anlegung von Wartesälen L, II. und III. Klasse verlangt babe.

JustizMinister Schönstedt:

Das Gerichtsgebäude in Moabit, obgleich es zu den neueren Gebäuden gebört, genügt schon seit längerer Zeit auch nicht annãhernd mehr den Ansprüchen. Es wird da auch so liegen wie anderswo, daß die War terãume zu anderen Zwecken haben in Anspruch genommen werden müssen und nun nur noch die Korridore dafür vorhanden sind. .

Den Vorschlag, daß Warteräume erster zweiter und dritter glasse eingerichtet werden sollen, hat selbstverftändlich der Herr Abg. von Riepenhausen nicht gemacht; aber ich war der Auffassung. daß den Klagen, die er erhob, daß Damen und anderen Personen hõherer Gesellschaftsklassen vielfach zugemuthet würde, sich stundenlang in sehr übler Umgebung in den Gerichten aufzubalten, gründlich nur abge⸗ holfen werden könnte, wenn verschiedene Varterãume eingerichtet würden. Wenn der Herr Abg. von Riepenhausen diese Forderung sich aber nicht aneignet, dann werden seine Wünsche sich leichter er · füllen lassen, als es bei der anderen Auslegung möglich gewesen wäre.

iterkeit.

K 9 2 ckh off. (fr. kons.) bedauert, daß das Extraordinarium für Neubauten im Juftiz⸗Etat diesmal geringer bemessen sei als früher, und verlangt einen Neubau für das Gerichtsgebäude in Reichenbach.

Justiz Minister Schönstedt: . .

Meine Herren! Der Unterschied von zwei Millionen im Extra⸗ ordinarium des diesjährigen und des vorjährigen Etats erklãtt sich, wie ein Vergleich der beiden Etats sofort ergiebt, lediglich aus ge⸗ ringeren Verwendungen für Berliner Bauten. Darin allein stecken die beiden Millionen. Im vorigen Jahre haben wir für die Gerichte Neubauten in Berlin, Charlottenburg und Tegel ganz außerordentlich hohe Bausummen in Aussicht genommen, die . theilweise über das wirkliche Bedürfniß weit hinausgingen und garnicht haben verwendet werden können. Infolge dessen sind da erhebliche Ersparnisse gemacht, und in diesem Jahre hat man geglaubt, die Summen niedriger be⸗ messen zu können, weil es sich nicht empfiehlt, grõßere Beträge zu verlangen, als voraussichtlich im Laufe des Jahres zur Verwendung gelangen. Im übrigen kann ich nur die Erklärung wiederholen, die ich schon bei der ersten Lesung des Etats bier abgegeben hatte, daß den Dertn Finanz⸗Minifter bezüglich der Ausstattung des Ertraordinariums für das nächfte Etatsjahr absolut kein Vorwurf trifft. Der Derr Finanz⸗ Minifter bat sich außerordentlich entgegenkommend bezüglich aller Forderungen der Justizverwaltung erwiesen. Venn nicht größere Mittel seitens der Justizverwaltung gefordert sind, o hat es nur daran gelegen, daß nicht eine größere Zahl von vollstãndig aus · gearbeiteten Bauplänen vorgelegen hat. Daß noch ein Bedürfniß zu umfangreichen Neubauten vorhanden, darũber ist 1a gar lein Zweifel. Aber es kann nicht auch die technischen Frãfte bei den Provinzialbehörden reichen - in der Beziehung nicht überall aus auf einmal alles das geschaffen werden, was an sich notbwendig oder erwünscht ist. Es sind, wie ich soeben festgestellt habe, neunzehn erste Bauraten in den Etat eingestellt deren Durch⸗ führung erhebliche finanzielle Opfer erfordern wird; daneben sind noch derschiedene kleinere Bauten, die im Laufe . . . Durchführung gebracht werden sollen, eingestellt. so so ganz gering . . 3 Lückhoff die Sache dargestellt bat, sind die Aufwendungen keineswegs. Eins aber, was ich früher bereits betont habe, kann ich nur wiederholen: die Höhe des Ertraordinariumẽ geht über den Durchschnitt früherer Jahre nicht unerheblich binaus .

Ueber die Verhältnisse in Reichenbach bin ich im Augenblick nicht vollstãndig orientiert. Soviel mir vorschwebt, haben die Vorstande beamten in Breslau sich dahin ausgesprochen, daß die Verhãltnisse in Reichenbach noch nicht so seien, daß ein dringendes Bedürfniß alsbaldiger Neubauten vorliege, und an diese gutachtliche Aeußerung des Vorstandsbeamten habe ich mich gehalten. Im übrigen darf ich die doff nus aus sprechen, daß die Besprechungen, die in der letzten Stunde statt⸗ gefunden haben, dazu beitragen werden, die Berathung des Extra— ordinariums wesentlich abzukũrzen. (Heiterkeit. ;

Abg. Schmieder (fr. ang . einen Neubau für ein , n ere ban in Brieg schon ein Projekt aufgestellt sei. Durch das Fallen der Justiznovelle im Reichstage sei die . der Besetzung der , f, wit drei oder fünf Richtern unentschieden geblieben, und dadurch se

das Projekt verzögert worden.

Reichenbach bezuüglichen Passus vorzulesen:

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 17. Februar

Wenn auf dem Gebiete der Strafprozeßordnung und der Zivilprozeßordnung diejenigen Erweiterungen der amtsgericht · lichen Kompetenz zur Ausführung kämen, die in Aussicht genommen oder wenigstens in Erwägung gezogen find dann wůrde das schon jetzt überaus schwach beschäftigte Landgericht Brieg aller⸗ dings seine Lebensfäbigkeit wahrscheinlich verlieren, und es würde der Frage nicht ausgewichen werden können, ob nicht die Auftheilung des Bezirks unter die benachbarten Landgerichte berbelzuführen sei. Ich darf in der Beziehung bemerken, daß ursprünglich die Bildung des Landgerichts Brieg gar nicht gevlant war. Erst im Laufe der Ver handlungen bat ich glaube, auf Anregung aus dem Landtage oder aus der Provinz die Staatsregierung sich entschloffen, auch in Brieg ein Landgericht zu errichten, obgleich schon damals erbebliche Zweifel be⸗ standen, ob für dasselbe eine ausreichende Beschäftigung sich finden werde. Ich hatte meinerseits schon Schilderungen der Zustände in Brieg entworfen, von denen ich hoffte, daß sie die Serien des Land⸗ tages rühren würden zu den weitgehendsten Bewilligungen für einen schönen Neubau, aber sie sind vorläufig gegenftandslos geblieben Ob bei der veränderten Sachlage im nächsten Jahr an die Ausfũhrung des vorläufig zurückgestellten Planes herangetreten werden kann, wird den Gegenstand weiterer Erwägungen kilden. . .

Abg. Krause⸗Waldenburg (fr. kons.) bestreitet, daß in Reichenbach ein Bedürfniß nach einem Neubau nicht vorliege.

Justiz⸗Minister Schönstedt: .

Nur zwei Worte! Ich bitte, mir zu gestatten, aus der mir vor— liegenden Uebersicht der in Anregung gekommenen Neubauten den auf

Auf Grund wiederholter Erörterungen ift von dem Neubau in Uebereinstimmung mit dem Vorschlage der Vorstands⸗ beamten des Ober Landesgerichts einstweilen abgesehen.

Weitere Grundlagen für die Richtigkeit meiner Behauptung habe ich im Augenblick nicht. . . ö.

Abg. Jansen (Zentr) tritt für den Neubau in Brieg ein.

Das Ministergehalt wird darauf bewilligt.

Beim Kapitel „Landgerichte und Amtsgerichte“ kommt ;

Abg. Stöcker auf seinen Prozeß mit Pastor Witte zurück. Herr Munckel habe im Reichstage für Verleumdungen Gefängnißstrafe verlangt. Er stimme dieser Ansicht zu; nur müßten die Beweise für Verleumdungen besser sein, als in seinem Prozeß. Es könne keine Rede davon sein, daß er die Existenz seines Amtsbruders untergraben habe. Die Angriffe auf ihn lägen fur ihn nicht mehr auf politischem, sonden auf psvchologischem und pielleicht schon auf pfychiatrischem Gebiete. Herr von Stumm habe ihm gestern im Reichstage bewußte Unwahrheit vorgeworfen. Die Behauptungen des Herrn von Stumm seien aber eine nachgewiesene Unwahrheit. (Rufe links: Zur Sache! Was geht das uns an) Wenn er ebenso leidenschaftlich und ungerecht wäre, könnte er mit mehr Recht den Vorwurf der Lüge erheben. Herr von Stumm habe in einer Rede 8 Unwahrheiten ausgesprochen.

Vize⸗Präsident Dr. Krause bemerkt, daß er dem Redner den weitesten . gelassen habe, daß er aber die Vorbringung der persönlichen Differenzen bei diesem Titel nicht zulassen könne.

Abg. Stöcker: Ich glaubte, es würde dem Hause daran liegen, daß unbegründete Beschuldigungen zurückgewiesen werden, die im Reichstage auf Grund von Verhandlungen in diesem Hause ge—

mach g r landen Dr. Krause: Diese Annahme kann ja an sich richtig

sein, darum brauchen aber diese Ausführungen noch nicht bei diesem

Ti t zu werden. ö . Dann kann ich nicht fortfahren und kann nur

diese Dinge auf die Unzurechnungsfähigkeit des Herrn von Stumm

inte ee von gepltß gad Nenkir se Heul; in

e don Stumm gegen die Angriffe des Abg. Stöcker in Schutz 2 wird aber vom Vize⸗Präsidenten Dr. Krauf e daran verhindert und bedauert dann, daß die Angriffe Stöcker's unerwidert bleiben

3 Groth (al.) ist erfreut über die Vermehrung der Richter

ft s die Regierung auch in Bezug auf die Besol⸗ k . * werde. Redner führt 35 Klage über die Geschäfisüberlaftung der Gerichte in Kiel und 3 eu⸗ münster und darüber, daß die eingezogene Richterstelle in Pellworm dem Amtsgericht und nicht dem Landgericht zugetheilt worden sei.

Justiz⸗Minister Schönstedt: .

Meine Herren! Es wird seitens der Justizderwaltung anerkannt daß das Landgericht in Kiel sehr erheblich beschäftigt ist, . daß auch die Geschäfte dem Anschein nach der Zunahme der Bed oͤlkerung entsprechend in fortgesetzter Zunahme sich befinden. Es ist dem⸗ entsprechend auch für die Verstãrkung des Personals bei dem dand⸗ gericht in den letzten Jahren mehrfach gesorgt worden. Es sind im Jahre 1893 eine neue Landrichterstelle, 1894 eine neue Direktor und eine Landrichterstelle geschaffen worden. Wenn in diesem Jahre nicht weiter fortgeschritten ist in der Vermehrung des Personals, so bat das seinen Grund darin gehabt, daß man zunächst abwarten wollte, ob in der That die Vermehrung der Geschäfte als eine dauernde angesehen werden kann, und Zweifel in dieser Beziebung lassen sich immerhin recht⸗ fertigen aus der Thatsache, daß im Jahre 1895 gegen das . nach den im Justiz⸗Ministerium geführten Berechnungen ein mãßiger Rückgang in den Geschäften stattgefunden bat. Möchte aber die ser Rückgang nicht weiter fortschreiten, so wird für das nãchste Jahr zweifellos wieder in Erwägung gezogen werden, ob nicht abermals zu einer Vermehrung des Personals bei dem Landgericht in Kiel zu . durch die Aufhebung des Amtsgerichts in Pellworm frei gewordene Stelle nicht auf das Landgericht, sondern auf das Amtẽgericht in Kiel übertragen worden ist, das hat seinen Grund darin, daß die Ueber⸗

1892.

mehrung des etatsmäßigen Personals an die Justiiwerwaltung bald herantreten; und wenn die Ueberzeugung von der Nothwendigteit ge⸗ wonnen wird, so wird es an den nöthigen Antrãgen seitens der Justiz⸗

verwaltung nicht fehlen. 9 ö Die Abgg. Dr. Lotichius (nl.) und Kir entr. ten eine . der Anstellungs verhältnifse der Aktuare in den Ober⸗Landesgerichtsbeirken Köln und Frankfurt a. M. ein. Geheimer Ober⸗Justiz-Rath Vierhaus verweist auf die Kem⸗ missiongverbandlungen und darauf, daß die Kommission über dies. bezũgliche ,,. einstimmig den Uebergang zur Tagesordnung n habe. 26. 2 edel. Htrschbern (al.) bebt den Mißftand bervor, daß die Bureauvorsteher der Rechtsanwalte sich von den Gerichtsvoll. ziehern Vergütungen für die Ueberweisung von Geschäften gewãhren laffen. Sechzig Gerichtsvolliieber in Berlin hätten in der Berliner Gerichtsvollzie her ⸗Zeitung' erklärt, daß sie es thun müßten, weil sie sonst die Aufträge verlieren würden; die Zuständigkeit der Ge⸗ richts vollzieher müsse nach Bezirken abgegrenzt werden. Um 4M Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung auf Sonnabend 11 Uhr; außer dem Justiz-Etat stehen die Etats der Gestütsverwaltung und der landwirthschaftlichen Verwaltung auf der Tagesordnung.

Söhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 15. Februar 1897, um 7 Uhr Morgens.

Mitget heilt . ; vom Königlich Preußischen Meteorologischen Institut. (Die Stationen sind nach Flußgebieten geordnet.) Oestliche stenflüsse.

Memel (Dange) 46 Tilsit (Memel) 51, Insterburg (Pregeh 38, Heilsberg (Pregel) 29, Konig e g, ö (Pregel) 37. eichsel.

Groß · Blandau (Bobr, Narem) = Gzerwonken (Bobr, Narewm) —, Marggrabowa (Bobr, Narew) 49, Klaussen (Pissa) 256, Neidenburg (Wkraj 44. Osterode (Drewen) 26, Altstadt (Drewenz) —, Thorn 4 Konitz (Brahe) 20, ,, (Brahe) 13, Berent (Ferse) 27,

ienb Nogat) 11. ;

J H. Mean aj, zwischen Weich sel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 17, Köslin (Mühlenbach) 16, Schivelbein

K Oder.

obschütz (Zinna) . Ratibor 9, Beuthen (Kloꝛnitz. 16, Oppeln 11, abcr er 8m Neisse) 8, Brand (Glatzer Neisse) 60, Reiner; (Glatzer Neisse) 45, Glatz (Glatzer Neisse) 8, Görbersdorf (Glatzer Neisse) Friedland (Glatzer Neisse) 35, Weigels dorf (Glatzer Neisse) 0, Rosenberg (Stober) 17, Breslau, Liegnitz k 1I, Fraustadt (Land⸗ raben) = Schwarmitz 14. Grünberg 25, Gottes berg (Gober) Krumm⸗ übel (GBober) 2, Wang (Bober) 49, Eichberg (Bober) —, Schreiberhau (Bober] 37. Warmbrunn (Bober) 3, Bunzlau (Bober) 13. Görlitz (Lausitzer Neisse) 10, erg 18, Ostrowo (Warthe) 12, Posen (Warthe) 3, Tremessen (Warthe) 3. Samter Warthe) 8, Paprotsch (Warth) —, Neustettin (Warthe) 18, Deutsch⸗Krone Warthe) 27, Landsberg (Warthe) 2, Stettin 10, Pammin (Ihna) 14, Prenzlau (Uecker) 2, Demmin 6 ö ö leine Flüsse zwischen Oder und Elbe.

pub , zg erg 0, Kirchdorf auf Poel 0, Sege⸗ berg Trave) 2, Lübeck (Trave 9, Eutin (Schwentine) 6, Plön Egchwen f —, Schleswig (Schlei) Flensburg —, Gramm (Fladsau) 18, Westerland auf Sylt Wyk auf Föhr —, Husum 8, Meldorf 4.

Elbe.

9, Dessau (Mulde) 2, Rudolstadt (Saale) —, Jena (act) . * —, Stadtilm (Saale 9, Dingelstãdt S* 35, Erfurt (Saale) 5, Sondershausen (Saale) 6, Nord hausen (Sagle) 17, Valle (Saale) 3, Klostermansfeld (Saale) 10, Bernburg (Saale) 1, Quedlinburg (Saale) 4, Magdeburg 8, Neustrelitz (Havel) 15. Kottbus (Havel) 23, Dahme SHavel) 17, Berlin Bavelh 5, Blankenburg bei Berlin (Davel) 7, Spandau abel) * Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) 10, Potsdam (Haveh o. Branden. be (Haveh 10. Kyritz (Havel) —, Gardelegen (Aland) 22. Jeetze (Aland) Waren (Glide) 15. Marni (Elde) 15, Schwerin (Elde) 0, Uelzen (Ilmenau) 2, Lüneburg (Ilmenau) O, Neumũnster (Stör) Bremervörde 6

e ser. iningen (Werra) 18 Liebenstein (Werra) 26, Fulda (Fulda) , ,. 63 23, Cassel (Fulda) 4. Uslar 23, ee , (Werre 8, Scharfenstein (Allery 58. Ilsenburg Aller) ) Braunschweig (Aller) 6. 5 96 . nn,, 25 8 (Aller) 28, Klausthal (Aller) —, S e ⸗, ö 8e 5, Bremen 10, Oldenburg (Hunte) 8, Elsfleth —. Kleine Flüfse zwischen Weser und Ems. Jever 0. Ems.

ü ing brũck Hüätersloh (Dal ke) o. Münster i. W. 9, Lingen 3, Osna (Has) 8, Löningen (Haase) ar,. —, Emden 9. dt 0, Coburg (Main) 6, Frankenheim Main 42, gear r; 0, Wleeber en Jeisenheim Birken eld Rabe) 0, Schwein sberg (Labn) Rauschenberg (Lahn) —, X 6. Lahn) 8, Weilburg (Lahn) 0. Schneifel Forsthaus (Mosel⸗ 2, Bitburg (Mosel) —, von der Heydt⸗Grube (Mosel) 0. 6 Mosen O, Neuwied 0, Hachenburg 24 Siegen, Nũllenbach . Köln 0, Krefeld 0, Arnsberg (Ruhr) 18, Brilon (Ruhr) 3 k: Aftenberg (Ruhr) 110, Mülheim (Ruhr) —, Kleve —, Ellew (Vsselh 6, Aachen (Maaß) . Der Höbe von 1 em Schneedecke ent sprach en 5 Februar 1897 in Czerwonken mm Schme

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; ö ö Marggrabowa G wasser. 1 Neidenburg (Weichsel) ö Altstadt 13 Schivelbein Rega)

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14. 15. 11. 14. 13.

14.

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Rudolstadt

Rordhausen

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(Elbe)

fassung der Zentralinstanz nicht vorlagen, in 255 Fällen. In allen übrigen Fällen ist die Strafaussetzung bewilligt worden, zwar mit ver⸗ schiedenen Friften: in einer geringeren Zahl von Fällen, die besonders milde lagen, bis zu einem Jahre; in der Regel wird die Frist auf 2 Jahre bemessen. Eine längere Frist ist in 1216 Fällen beftimmt worden. Nur in 37 Fällen hat bisher die Bewilligung wegen Weg⸗ falls ihrer Voraussetzung zurückgenommen werden müssen, in 33 Fällen gegenüber von jugendlichen, in 4 Fällen hat es sich um ältere Per⸗ sonen gehandelt.

Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß von der eigentlich ja nur ausnahmsweise zugelassenen Vergünstigung dieser Verordnung, ju

s Amtsgerichts sich noch wesentlich höher herausstellte als diele nige we, e 2. daß deshalb an erster Stelle die Berücksich⸗ tigung des Amtegerichts gerechtfertigt erschien.

Für das Amtsgericht in Neumünster ist auch vor wenigen Jahren eine neue Richterstelle geschaffen worden. Allerdings ist dort ein Neberschuß ven Arbeit vorbanden, der eine balbe Richterkraft nach Schätzung des Justiz⸗Ministeriums erfordert. Da nach den Angaben des Herrn Abg. Groth auch in Neumünster eine sehr lebbafte ge· schäftliche Entwickelung und damit eine Vermehrung der Geschäfte in Aussicht steht, so wird auch hier voraussichtlich die Frage einer Ver

Potsdam Brandenburg Liebenstein

ulda Schwarzenborn 6

15. 12. 15.

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deobschũtz Schwarmitz

iz⸗Minister Schönstedt: .

ee, e. . , . des Herrn Finan · Ministers will

ich nur binzusetzen, daß ich es auf das allerlebhafteste bedauert babe,

daß den in der That bochdringenden Bedürfnissen eines Neubaues in

Brieg nicht bat abgeholfen werden können. Aus den Ausführungen

des Herrn Kommissart haben Sie aber gehört, daß es in diesem

Falle nicht finanzielle, sondern organisatorische Grwãgungen gewesen

sind, die die Zustimmung des Herrn Finanz ⸗Ministers zu dem von

mir gestellten Antrage verhindert haben, und dem Gewicht dieser orgaaifatorischen Bedenken habe ich mich nicht verschließen können.

macht worden ist, fühle ich mich veranlaßt, meine gestrigen Bemer⸗ kungen noch einmal zu präzisieren. Ich habe den Eindruck gehabt, daß sie vielleicht nicht überall ganz richtig verstanden worden sind, und daß man meine Bemerkungen etwas beschränkter aufgefaßt bat, als ich sie habe machen wollen. Ich habe nur sagen wollen, meiner Erinnerung nach auch gesagt, daß das gegenwärtig in der Aus⸗ arbeitung begriffene Gesetz zur Reform der Zivilprozeßordnung als nothwendigen Inhalt zunächst nur diejenigen Gegenstände habe, deren Neuregelung durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bis aum 1. Januar 1900 unbedingt geboten ist. Ich erkenne es von

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(Schluß in der Zweiten Beilage.) Ne lar

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14.

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