1897 / 55 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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lautere Gefũüble zu erwecken, zubilli mag, ihre Ausdrucksmittel reichen doch nicht aus, um das ga e. was wir besitzen, gebührend dar ustellen oder der Dichter müßte noch geboren werden, der einen solchen Stoff in seiner ganzen Tiefe zu erfassen im stande wäre. Selbst dann aber würde man unseres Grachteng stets ein Gefühl des Mißbebagens empfinden, an so weltlicher Stätte die Gestalten nachgebildet zu sehen, welche man nur im Lichte der Verklãrung mit dem geistigen Auge zu schauen gewöhnt ist. Dieses beklemmende Gefũbl lastete gestern auf der Mehrzahl der Zuschauer; darüber ver⸗ mochte auch der laute Beifall nicht binwegzjutäuschen, welcher einigen dramatisch bewegten Scenen galt. Diese letzteren finden sich 283 nur sebr vereinzelt in dem Werke vor, und in den sonft glattfũʒigen Versen offenbart sich eine der Größe des Stoffes gegenüber Ppe— sonders auffallende Gedankenarmuth. Das Milien ift ein griechisches; den Hintergrund bildet das wüste Treiben des wybele⸗ und Dionvsos-Kultus, den Inbalt im wefentlichen die Ge— schichte der Magdalena, die bier als Lysilla eingeführt wird. Ser letzte, eine Gerichtsscene vor dem römischen Statthalter Rufinus dar⸗ stellende Akt endet mit dem Tode des Propheten Hairan, welcher bon den eindringenden Anhängern der Kybele.Priester erschlagen wird. Die Aufführung, die dem Werke zu theil wurde, war im Ganzen eine vorzügliche. Herr Sommerstorff gab den Hairan mit edler Würde und in äußerst charakteristischer Maske, Frau Geßner die Lysilla in ibrer warmherzigen Weise. In den übrigen Aufgaben bewährten sich Fräulein Hofer sowie die Herren Bassermann, Hecht, Nollet, Droescher, Blankenstein u. A. Lauten Beifall errang nur der zweite Akt, nach welchem der Intendant Prasch, welcher das Werk geschickt in Scene gesetzt hatte, für den abwesenden Dichter danken konnte. Lessing Theater.

Oscar Blumenthal s Schauspiel Ein Tropfen Gift“ wurde gestern Abend aufgeführt, um dem Gast der Bühne, Frau Dedwig Niemann Rabe, Gelegenheit zu geben, sich in der Paraderolle der Hertha von Weidegg zu zeigen. Je öfter man das Schauspiel siekt, um so klarer tritt das Gekünstelte im ganzen Aufbau der Handlung und in der Charakteristik hervor. Oscar Blumenthal hat fast niemals seine Bühnenfiguren und die Ereignisse echt und lebendig zu gestalten verstanden, aber er nimmt den naiven Sinn durch seine geschickte Verwendung aller theatralischen Mittel, durch die er äußerliche Effekte in reicher Zahl zu erzielen weis, gefangen und blendet durch den glatten Fluß der Sprache, durch geistvolle Wen—« dungen der Rede und entfesselt wirkliche, unwillkürliche Heiterkeit durch seine witzigen Einfälle, die er vorsichtig in den Dialog ver⸗ flicht. Darum wirken die fröhlichen Scener des alten Stücks auch heute noch unverändert, während die ernsthaft gedachten und an— gelegten gestern Abend nur glaubhaft wurden durch das unvergleich⸗ liche Spiel des Gastes Hedwig Niemann, die hier in fast steter Verschmelzung ihr frohes Lachen und ibre rührenden Thränen wirken lassen konnte. Der rierte Att brachte eine solche Musterleistung der Künstlerin, daß ihr tiefes Weh und ihr noch vom Weinen durchzittertes Lachen die Zuhörer vorüber— gehend an die Echtheit und Lebenswahrheit der Vorgänge zu glauben verleitete. Herr Max Löwenfeld zeigte reiches darstellerisches Vermögen, schien aber doch für die Gestalt der alten stillen Excellenz, des Grafen Vahlberg, nicht recht geeignet. Die übrigen Mitwirkenden einten sich zu einem glatten, trefflichen Zusammenspiel, das der Gesammt— vorftellung einen schönen Erfolg sicherte.

Im Königlichen DODpernbause geht morgen Bizet's Carmen“

Oberrichter: Herr Grube; Graf von Northumberland: Kahle; ö .

Herr stings: ꝛ; 7 Her ne; Pistol. Herr mer; Poins: Herr Hertzer; Lady thumberland: Fräulein Abich; Lady Percy. Fräulein Lindner; Frau

a. Frau Schramm; Dortchen Lakenreißer: Frau Conrad.

m 18. März, Abends 8 Uhr, findet in den Börsensälen ein Konzert aus Anlaß der Centenarfeier für Kaiser Wilbelm ]. zum Besten des König Wilhelm und Kaiser Wilbelm-Invalidenfonds statt, welches von den Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft ver= anstaltet wird. Die ersten Kräfte der Hofoper, drei der bewvor⸗ ragendsten Gesangvereine Berlins, das Berliner Philharmonische Orchefter und zwei Militärkapellen werden in diesem Konzert mitwirken.

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten stand zunächst die erste Berathung des Stadthauthalts. Etats auf der Tagesordnung. Der Etat schließt bekanntlich ab in Einnahme und Ausgabe mit 88 110 451 „, einschließlich der städtischen Werke, welche einen Gesammt - Etat von 65 585 800 M aufweisen. Die Etats der städtischen Werke sind: Gaswerke 40 257 200 , Wasserwerke 11 532 205 M FKanalisationswerke 10 066 010 , Viehmarkt 2 10 253 6, Schlachthof 2114200 , die Fleisch⸗ schau daselbst 675 400 6, die Fleischschaun für das von außer halb eingeführte Fleisch 256 692 46, Markthallen 1 584 900 6 Zu decken sind durch Steuern 49 4665780 *; die festen Steuern, Be⸗ triebs⸗. Braumalz', Wanderlager. und Hundesteuer bringen zusammen 3 301 780 1 ein; durch die Real⸗ und die Personalsteuern sind 46 176 000 M aufzubringen. Im Verhältniß von 5:2 würden an Ge⸗ meinde⸗Grundsteuer 15069 des staatlichen Steuersolls gleich 16 2000003, an Gewerbesteuer des gleichen 15000 mit 7020 900 A und die Gemeinde⸗ Einkommensteuer mit 100 00 gleich 22 800 000 M aufzubringen sein. Der Kämmerer Stadtrath Maaß begründete den Etat, desfen Auf— stellung diesmal, wegen des Ausfalls der Bauplatzsteuer viel Arbeit gemacht habe, damit 1990/9 Gemeinde. Einkommensteuer nicht überschritten würden. Die Ueberschreitung von 100 0 würde mißlich sein, da hierzu die staatliche Genehmigung erforderlich wäre. Auf die einzelnen Positionen des Stadthaushalts-Etats eingehend, wies der Kämmerer darauf hin, daß die Stadt seit dem Jahre 1883 allein 63 460 593 M für Pflasterung ihrer Straßen ausgegeben babe, in einzelnen Jahren weit über 5 Millionen Mark. Hierin müsse, wenn der Etat balancieren solle, eine Aenderung eintreten, und deshalb seien für das laufende Etatsjahr für diesen Zweck nur eiwa 2] Millionen Mark eingestellt worden. Auch der Hochbau⸗Etat habe viel Schwierigkeiten gemacht, da die vor= liegenden, von der Stadtverordneten Versammlung bereits beschlossenen Projekte 17 bis 18 Millionen Mark erforderten, darunter allein das Krankenhaus in der Seestraße 9 bis 10 Millionen Mark. Gleichwohl gab der Kämmerer der Hoffnung Ausdruck, daß der nächste Etat besser abschließen werde als der vorjährige, der durch die Rückzahlung der Bauplaßzsteuer keinen guten Abschluß gefunden. Nach längerer Debatte wurde die Vorlage auf Antrag des Stadtverordneten Friederici einem Ausschuß von 15 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen. DObne Debatte genehmigte die Versammlung das Projekt zur Herstellung eines Verbrennungsofens auf dem Grundftücke der Leichen sammelstelle in der Diestelmeyerstraße. Der Ofen soll zur Ver—⸗ brennung von Leichentheilen und sogenannten Anatomieleichen dienen. Die Kosten des Verbrennungsofens sind auf 27 600 K festgesetzt.

dom Stadtrath Namelau zurückgewiesen und die Vorla i Majorität angenommen. Die Kosten des Baues find ö i che veranschlagt. · Die Vorlagen, betreffend den Umbau der Möckern. brücke, der Roßstraßenbrücke, der Eisernen Brücke und der Alsenbrũck⸗ sowie die Ueberführung der verlängerten Putlitzstraße ber den Bahnhof Moabit, wurden auf Antrag des Siaxtverordnefen Bin se einem Aus

zu Vorberathung überwiesen. Ebenso ging die Vorlage üben die Verbreiterung des Fahrdamms der Potedamerstraße zwischen Pots. damer Pla und Lüßomstraße auf den Antrag des Stadtverordneten Vortmann an einen Autschuß von 19 Mitgliedern. Die Ver. sammlung genehmigte dann noch obne Debatte die Projektffizzen fũr die Um- und Crweiterungsbauten auf dem Krankenbaus, Grundstüc am Friedrichshain. Auf die öffentliche folgte eine gebeime Sitzung.

In Anlaß der Feier des hundertjährigen Geburtstags Seiner Majestät des Hochseligen Kaisers Wilbelm J. wird am Dienstag, den 9. März, Abends 3 Uhr, im Architektenhause, Wilbelmstraße 8293, unter dem Präsidium Seiner Hoheit dez Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg von der Deutschen Kolonial—= gesellschaft eine Feststzung (Herrenabend) veranstaltet werden. Die Festrede wird Herr Staats. Minister von Hofmann balten. Eintritts. karten für die Festversammlung werden den Mitgliedern im Bureau der Gesellschaft, Potsdamerstraße 2a, bis zum 8. März, wochen. täglich von 10 bis 3 Uhr, verabreicht

Die Deutsche Gesellschaft für volkstbüům liche Natur- kunde, welche vor etwa zwei Jahren begründet wurde, um mit der Verbreitung naturwissenschaftlicher Erkenntniß die Liebe zur Natur und ihren Gebilden in die weitesten Kreise zu tragen, und durch anregende, von anerkannten Fachgelebrten gehaltene und durch werthvolle De. monstrationen unterstützte Vorträge wie auch durch Veranstaltung von Exkursionen in die nähere und weit-re Umgebung der Reichsbaupt⸗ stadt und gemeinsame Besuche von Sammlungen und Museen

unter sachkundiger Führung ibr Ziel zu erreichen sucht, hat

folgenden Arbeitsplan für den Monat März 1897 festgesetzt: Sonn= tag, den 7. März. Mittags 12 Uhr: Besichtigung des Museums für Bergbau und Hüttenwesen in der Königligen Berg. Akademie unter Führung des Direktors, Herrn Geheimen Ober-⸗Bergraths Dr. Hauche. corne; Mittwoch, den 10. März, Abends 8 Ubr, im Bürgersaale des Rathhauses, Vortrag des Hertn Dr. R. Schneider über: „Bedeutung und Verbreitung der Mineralstoffe, besonderen des Cisens, im Thierkörper; ein Beitrag zu den neuesten Kenntnissen vom Kreislauf der chemischen Elemente und ibrer Verbindungen in der Natur“ (mit Demonstrationen); Montag, den 15. März. Abends 8 Uhr, in den Germania-Festsälen (Chaussee⸗ straße 1035) Vortrag des Königlichen Landes⸗Geologen Herrn Pro⸗ fessors Dr. Wahnschaffe über: Unsere Heimath zur Eiszeit. (Eintritt für jedermann frei).

London, 5. März. Nach einer bei Llovds eingegangenen De— pesche aus Newquay (Grafschaft Cornwall) ist ein Bampfer in der Nähe von Nemquay gescheitert; nur die Masten find über dem Wasser sichtbar. Man befürchtet, daß die Mannschaft ertrunken ist, und glaubt, der Dampfer sei der Syrakus“ aus Hamburg.

San Sebastian, 4. März. Der französische Dampfer „Blanche n ist in einem heftigen Sturme bei Verlassen des Hafens

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

M 55.

Berlin, Freitag, den 5. März

Berichte von dentschen Fruchtmãrkten.

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Ver⸗ Durch

gering mittel gut

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Gezablter Preis für 1 Doppel ientner Menge fer

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unbekannt)

unter Kapellmeister Weingartner's Leitung in Scene.

Zu der Magistratsvorlage,

Im Königlichen Schau spielhause wird morgen Sbakespeare's Gas behälterhaufes Rr. 4 in König Heinrich der Vierten (2. Theih in folgender Besetzung gegeben: Stadtverordnete Deter das Wort,

König Heinrich: Herr Ludwig; Prinz Heinrich zu Wales: Herr Purschian;

gegen die Verwaltung der Gaswerke zu erheben. Die Angriffe wurden

betreffend die Erbauung des der Fichtestraße, nahm der um von neuem seine alten Angriffe

von Los Pasajes gescheitert. Neunzehn Personen sind, dem W. T. B.” zufolge, ertrunken.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

Wetterberi 8

83 35.

p. m. S 40 R.

8

Stationen.

Wind. Wetter.

in O Celsius

56 C.

Temperatur

u. d. Meereszs red. in Milli

Belmullet .. 7 bedeckt Aberdeen 3 wollig Christiansund 745 4 herter Kopenhagen. e 3 Dunst Stockholm . X heiter SVaxparanda ; RD 2 halb bed. St. Petersbg. J 2 bedeckt Mosßtaunu.. 75 L bedeckt

3 O C N NX 0

Cork, Queens N 5 wolkig Cherbourg. 5 Regen Ider.. 4 beiter H o bedeckt mburg .. 2 bedeckt winemünde 4 wolkig Neufahrwasser L wolkenlos 2X beiter

C GGG

GG

68

3 wolkig

still wolkig 8 Regen 1 Regen 4 wolkig wolkig 2Schnee wolkenlos 2 halb bed.

7 wolfig still wolhkig wolkenlos

Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, das gestern nördlich von Irland lag, ist langsam ostwärts nach den Shetlands fortgeschritten, das andere, das gestern über Jütland lag, bat sich ausgeglichen. Am böchsten ist der Luftdruck über Nordost⸗ Europa. Bei schwacher bis frischer südlicher Luftbewegung ist das Wetter in Deutschland, wo meistens Miederschlag gefallen ist, mild, im Westen trübe, im Osten heiter. In Ost—⸗ deutschland haben Nachtfröste stattgefunden. Im nördlichen Rußland herrscht strenge Kälte.

Deutsche Seewarte.

Wiesbaden München Chemnitz. Berlin ... 1 Breslau...

Ot G66

GGcGe

* 86

68 O O N OM . Q, O M, M . O

89

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 58. Vorstellung. Carmen. Oper in 41kten von Georges Bizet. Tert von Henry Meilhac und Ludovic Halevy, nach einer Novelle des Prosper Merimée. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzz vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Rapellmeifter Weingartner. Anfang 79 Uhr.

Schaan spielhaus. 65. Vorstellung. 49 Hein rich LIV. II. Theil. Schauspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Uebersetzung für die deutsche Bühne bearbeitet von Wilhelm Oechelhäuser. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube.

Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 59. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Text von Eugéne Scribe, deutsch von

erd. Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. Nelusco: Herr Theodor Reichmann, K. K. Kammersänger aus Wien, als Gast.) Anfang? Uhr. Schauspielhaus. 66. Vorstellung. 1812. Schau- spiel in 5 Aufzägen von Otto von der Pfordten. Anfang 73 Uhr. .

Neues Dpern⸗Tbeater (Kroll). Die Grille. Ländliches Charakterbild in 5 Aufzügen mit theilweiser Benutzung einer Erzählung von George Sand, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Der Billet. Verkauf zu dieser Vorstellung findet heute und morgen in der Zeit von 9—– 19 und 12 13 Uhr im König— lichen Schauspielbause statt. Preise der Plätze: 3, 2, 120 M und 75 3. Aufgeld wird nicht er⸗ hoben. Anfang 7 Uhr.

Mit Allerhöchster Genehmigung: Sonnijag, den 7. März. Mittags 12 Uhr, im Königlichen Opern— hause Matinée zum Besten der Unterstützungs⸗ Kassen des Vereins „Berliner Presse“, unter gütiger Mitwirkung der Damen: Sandra Drouker (Klavier), Rosa Ettinger (Gesang), der Königlichen Sängerinnen Emilie Herzog, Martha Kopka, Therese Rothauser; der Herren: Arrigo Serato (Violine),

des K. und K. Kammersängers Theodor Reichmann

aus Wien, des Königlichen Kammersängers Franz

Krolov, der Königlichen Sänger Kurt Somme n Theodor Schmidt und 6

; eisen findet heute und morgen in der Zeit von 109 * 1. Uhr im

Königlichen Dpernhause an der Mati geetasfe statt

Deutsches Theater. Sohrabend: Die ver. sunkene Glocke, Infang i hr. Sonntag, Nachmittags uhr Die Jüdin von

.

Montag: Die versu greue Glocke.

de,, en Sonnabend: Renaissance. Sonntag, Nachmittags .

( , itte, Uhr: König Heinrich. Montag: Uriel Acosta n.

.

geln. . Deonnaberd; Gastspiel von * ki. . u Arropfen Gift. Anfang pee, nee g tte 3 utzt seelt,tt lich Abends 73 Uhr: Hastspiel , e. r, . Ein Tropfen Gift. von Hedwig Niemann.

Montag: Das Glück Dumont )

Residenz D , e. . . iirektton: Sigmund Lauten · 45 ni Luftspiel in 3 Atten

von Léon Gandillot. D Etch von Mar Schoͤnan.

im Winkel. (CTouise

Anfang 75 Uhr.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. / 5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Marcelle. Komödie in 4 Atten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne bearbeitet von . Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund

utenburg. Anfang 741 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Marcelle.

Sonntag Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen, Die Waise von Lowood. Schauspiel in 2 Abtbeilungen und 4 Atten von Charlotte Birch⸗ Pfeiffer.

Schiller · Theater. Sonnabend, Aben Am Tage des Gerichts.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Abends 38 Uhr: Der Widersp

Thenter des mesens Kantstraße 12. (Babn⸗ bof Zoolgischer Harten) Sonnabend, Nachmittags Uhr. Sc ier. Vorsteslung zu ermäßigten Preisen: Wilheln Teil. Abends . Ubr: Baftfhiel des herrn 4HGustar Kadelburg. Die berühmte Frau.

SXanntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Prei sen: Üinsere Frauen. Abendẽ z Uhr:

¶Nast viel des Herrn Gustas Kadelburg. Die be⸗

rühmte Frau. .

Montag: Gastspiel des Herrn Gustav Kadelburg. Dir wie mir, oder Dem Herrn ein Glas Wasser. Hierauf: Eine vollkommene Fran. Zum Schluß: Der Zigeuner.

Theater nter den Linden. Bebhrenftr. S6 / g. Direktion: Julius Fritzsche. Sonnabend: Mit neuer Ausstattung: Strauß Cyclus. Indigo und die vierzig Räuber. Große Ausstattungsoperette in 3 Akten, nach einem alteren Sujet für die hiesige Bühne bearbeitet von Eduard Jacobson. Mustk von Johann Strauß. Drei große Ballets, entworfen und arrangiert vom Balletmeister Greco Poggiolesi. Anfang 71 Uhr. U .

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Mikado. Abends 75 Uhr: Indigo und die vierzig Räuber.

Thalia Theater vorm. Adolph Ernst. Theater). Dresdenerstraße 7273. Direktion: W. Hasemann. Sonnabend: Fran Lientenaut. Vaudeville in 3 Akten von P. Ferrier und A. Mars. Deutsch von H. Hirschel. 36. von G. Serpette und V. Roger. Anfang 7 Uhr.

Sonntag und folgende 74 Fran Lieutenant.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Trilby.

Bentral Theater. Alte Jakobftraße 30. Direttion: Richard Schultz. Sonnabend: Emil Thomas a. G. Ein sideler Abend. Burleske dramatische Revue in 1 Vorspiel und 3 Bildern von J. Freund und W. Mannfstäãdt. Mustk von verschiedenen Meistern, arrangiert von Julius Einödshofer. Anfang 75 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Ein fideler Abend.

e . ; Sonntag und folgende Tage: Associss.

Konzerte.

Sing -Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Ubr⸗ Klavier⸗Abend von Conrad Ansorge.

Konzerthaus. Karl Meyder-Konzert. Sonnabend: 25. Operetten und Walzer⸗ ah , den 8. März, A ontag, den 8 März, Abends 75 Uhr: Konzert des Erk schen Yan aer. Ge saungvercins. (Chor-

meister: Theodor Hauptstein.)

Saal Bechstein. Sonnabend, Anfang 75 Uhr: EI. Lieder Abend von Ludwig Strakosch. Mitwirkung: Fräulein Augusta Cottlow (Klavier).

Zirkus Renz. Karlstraße. (Jubiläums- Saison 1896/97.) Sonnabend, Abends 74 Uhr: Grande soirse squestre-. Durchschlagender Erfolg! Aus der Mappe eines Riesen gebirgs⸗Phantasten. Außerdem die hervorragendsten Nummern des Repertoires. 4 arabische Vollblut⸗ Schimmel hengste, als Fahnenpferde dressiert und vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. El Bolero, spanische hohe Schule geritten von 6 Damen und 5 Herten. Mr. Gaberel mit dem Schulpferde Albarac. 16 Spring⸗Akrobaten.

Sonntag Zwei große Vorftellungen. Nach⸗ mittags 4 Uhr (ermäßigte Preise und 1L Kind unter 10 Jahren freih: Lustige Blätter! Großes elektrisches Ballet. Abends 7 Uhr: Aus der Mappe eines Riesengebirgs⸗Phantasten.

Familien ⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha von Gillhaußen mit Hrn. Amtsrichter und Sec ⸗-Lieut. d. R. Dr. Anton Lazarus (Bonn . Zt. Durlach, Baden). Frl. Erna von Horschitz mit Hrn. Lieut. Victor von Stechow (9amburg Berlin). Frl. Tilly Lange mit dem Landschaftsmaler Hrn. Otto Protzen

SBerlin Stralau).

Verebelicht: Hr. Bürgermeister und Lieut. d. R. 2 Geisler mit Frl. Bianka Hoeregott (Lewin

abelschwerdt).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem. ⸗Lieut. von Muschwitz (Schlawe). Hrn. Prem. ⸗Lieut. Feodor von Puttkamer (Stettin). Eine Tochter: Hrn. Militär⸗Intendantur⸗Rath Dr. Behrens (Schöneberg). Hrn. Lieut. Georg von Treskow

Metz).

Gestorben: Diakonisse Marie Gräfin Platen ju Hallermund (Frankfurt a. M Hr. Rendant a. D. Rudolf von Helmrich (Tarnowitz).

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Dr. Fischer in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagtz⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen

leinschließlich Börsen⸗Beilage).

1400 14,80 14,90 15,25 1200 1280 13,20 13,50 14,25 Döbeln. .

15,00 Breslau 14570 15,20

k 1570 16 45 Renn, , , s d idd 16 36

Ratibor Aschersleben

1 1170 12,00 Aschersleben 11,70 . 2 , 11,50 Breslan .. 11,90 d , 11,10

Ratibor... 1200 18250 132099 h Aschersleben 26 1155 1izis 156 1320 Breslau 165 15500 1536 1450

Ratibor 1 11,50 12,00 12,00 12,60 12,50 Aschersleben . 12,40 1270 13,30

Dobeln. 11.56 Sresiau 1250 1280 13.15

Neuß 11,60

1710 1730

Weizen.

15, 4 16,20 15,60 15,30 16,70 16,80

Roggen.

Ger st e.

Hafer.

12, 30

12,10 ; . K 11,60 i 11,36 4. 3.

1630 15345

12, So

11,80 ; ; ; x

15336 ; . 12356 30 357 1130 ] 1725 43.

Bemerkungen.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durch

schnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Ein liegender Strich in den Spalten fuͤr Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Kunst und Wissenschaft.

Unter den die moderne Rechtswissenschaft beherrschenden Ent- wickelungstendenzen tritt keine klarer zu Tage, als diejenige nach einer Ueberwindung der alten, isolierenden, im wesentlichen in die Grenz- pfähle des jeweiligen Heimathsstaats gebannten Betrachtungsweise und ihrer Eisetzung durch eine das Recht mehr oder minder aller Nationen umfassende. Zwei Richtungen, nicht immer mit der nöthigen Klarheit auseinander, gehalten, sind nun in der beutigen vergleichenden Rechtswissenschaft? zu unterscheiden, von denen die eins es mit den Rechten der Natur— völker in Vergangenheit und Gegenwart, die andere mit denen der modernen Kulturnationen allein oder doch vorwiegend zu thun hat. Wäbrend dieser letztere Zweig: die zielbewußte, systematische Pflege der modernen, oder wie sie auch genannt wird, der dogmatischen Rechtsvergleichung, eigentlich erst in den letzten Jahren in Aufschwung gekommen ist, bat jene erste Richtung der vergleichenden Rechtswissenschaft, die ibren hauptsächlichen Werth für Rechts. und Kulturgeschichte, nicht minder auch weiterbin für die Rechtsphilosophie hat, schon seit längerer Zeit auch in Deutschland zablreiche Anhänger und glänzende Vertreter gefunden, die in gewissen ostemctischen Gruppierungen eine Reihe unter den Negern in Geltung stehender ziviler, kriminaler und projessualer Rechtsnormen skiniert baben. Als Grundlage konnten indessen zumeist nur sehr unvoll⸗ ständige Berichte von Reisenden dienen. Seit einigen Jahren lassen es 6 nun die leitenden Beamten der deutschen Schutzgebiete an— gelegen sein, aus eigener Anschauung zuverlässige Aufzeichnungen über die Rechte der in denselben wohnenden Völkerstämme zu machen, und haben namentlich für die Kenntniß des Rechts einzelner Theile von Deutsch - Ostafrika Material dargeboten. Eine Abhandlung des soeben erschienenen ersten Heftes T. Bandes der von Dr. Freiberrn ven Danckelmann herausgegebenen . Mittheilungen von Forschungs⸗ reisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten! wendet sich auch einem polynesischen Rechte zu, und zwar den Rech tsanschauungen der Eingeborenen von Nauru, einer Insel des unter deutschem Schutze stehenden Marshall⸗Archipels. Der Verfasser, Bezirksamts⸗ Vorfteher Fung, hat damit ein neues, bisher wohl noch nie be tretenes und durchforschtes Gebiet unter den exotischen Rechten occupiert. Aus seinen interessanten Ausfübrungen sei daher das Charakteristische diests Rechts in Nachstehendem mitgetheilt.

Die eingeborene Bevölkerung der genannten Insel gliedert sich in zwölf Stämme, denen je ein Häuptling vorstebt. Die Stelle des letzteren ist ein Privilegium, welches sich in der Familie forterbt. Die Frau nimmt an den Rechten des Standes ihres Mannes theil. Die Machtbefugnisse der Häuptlinge waren vor Einverleibung Naurus in das Schutzgebiet viel weitgehendere als jetzt, wo ibre Stellung größtentheils nur noch durch die Anerkennung, welche ihnen von der Verwaltung zu theil geworden ist, aufrecht erhalten wird. Wenn schon ihre Macht vordem größer war, so konnte sie doch niemals als eine unumschränkte angesehen werden, und alle Häuptlinge waren mehr oder weniger dem Regiment des Hauptchefs der Amed, des Stammes mit den zahlreichsten Angehörigen, un erworfen. Er war der Einzige, der zur Zeit der Kriege ohne jede Gefahr für sein Leben andere Distrikte besuchen konnte. Es lag auch in seiner Macht, jeitweise Frieden zu gebieten oder aber auch die Streitigkeiten wieder in Gang zu setzen. Ihm stand ferner das Recht zu, alles während der Kriege von seinem Stamm eroberte Land für sich in An⸗ spruch zu nehmen oder es unter andere Häuptlinge seines Stammes zu vertheilen. Die Häuptlinge wurden früber auch wohl zur Schlichtung von Streitigkeiten über Landbesitz unter den Eingeborenen angerufen. Sie gebrauchten ihre Macht dann gewöhnlick zu dem Zweck, daß ste den streitenden Parteien das Land. abnahmen und. als ihr Gigenthum betrachteten. Auf diese Weise haben sich die meisten

äuptlinge bereichert und gleichzeitig ihren Einfluß ausgedehnt. Die

wäche der Eingeborenen verbot ihnen, biergegen Einspruch zu er · beben, und so gaben sie sich zufrieden. Im Vergleich zu den Amed nehmen die übrigen Stammeshäuptlinge nur eine untergeordnete Stellung ein, und ihr Ansehen ist nicht derartig, daß sie einen beson⸗ deren Einfluß gegenüber den Gingeborenen ausüben können. Die= selben gehorchen und achten sie: einestheils einer altbergebrachten Sitte entsprechend, andererseits weil sie, gewissermaßen als Mundstück der Verwaltung dienend, ihnen Gehorsam schuldig sind.

Als Haupt der Familie ist der Mann anzuseben, dagegen richtet sich bei den Kindern, gleichviel ob männlichen oder weiblichen

Geschlechts, die Stammesangebsörigkeit stets nach derjenigen der Mutter. Die Eingehung einer Ehe zwischen zwei gleichen Stammes angehörigen gilt bei den Eingeborenen als das schwerste zu begehende Verbrechen. Trotzdem kommen derartige Ehen, wenn auch nur höchst selten, vor. Solche Ehekontrahenten verlieren alles Anseben, werden aus ihrem Stamm ausgestoßen und der Verachtung preisgegeben. Entspringen der Ehe Kinder, so ist es allgemein Brauch, daß dieselben bei der Geburt oder kurz nachher durch irgend eine versteckte Un vor sichtigkeit oder Nachlässigkeit von ihren Angehörigen getödtet werden. Hier verdient auch eine andere Sitte Erwähnung, und zwar die, daß dei der Geburt von Zwillingen ungleichen Geschlechts fast stets das eine Kind; und zwar am häufigsten das männliche, auf ähnliche Weise aus der Welt geschafft wird. Der Grund hierfür ist die Ansicht der Eingeborenen, daß solche Zwillinge sich schon im Mutterleibe verehelicht baben und, da sie doch gleichen Stammes sind, damit eine Blutsünde be angen haben. Die Ehe wird im allgemeinen respektiert; jedoch kommt der ö häufig vor. Eine besondere Strafe, . eventuell die Auflösung der Ehe, giebt es jetzt nicht mehr. Früher hatte der Mann das Recht, die ehebrecherischen Parteien zu tödten. Sind bei der Auflösung der Ehe Kinder vorhanden, so bleiben die Söhne gewöhnlich bei dem Vater, die Töchter dagegen folgen der Mutter. Die Eingebung einer Ehe eines Mannes mit zwei oder mehreren . oder einer Frau mit mehreren Männern ist nicht selten. Der Mann wählt sich dann gewöhnlich die Töchter einer Familie zu Frauen. Kinder werden in vielen Fällen noch während der Jugendjahre verbeirathet, und hierbei treten oft recht erhebliche Altersunterschiede zu Tage. Das trifft hauptsächlich bei Mitgliedern angesehener Fami⸗ lien zu, wo die Eltern immer danach trachten, ebenbürtige Gatten für ibre Kinder zu gewinnen. Bei kinderlosen Ehen ist die Annahme an Kindesstatt sehr häufig. Adeptierte Kinder genießen dieselben Vor— rechte wie die leiblichen. Daß sich Familienmitglieder gegenseitig in ibrem Lebensunterhalt unterstüͤtzen, kann nicht als Regel angenommen werden. Geschiebt es doch, so sind fast immer versönliche Interessen im Spiel. Haben z. B. altersschwache Eltern Besitzthum, so wird es ihnen an Unterstüßung von seiten der Kinder nicht fehlen; sind die Eltern jedoch undermöͤgend, so kümmern sich die Kinder wenig oder garnicht um sie. . ö

Wie oben angeführt, nehmen Kinder die Stammesangehörigkeit der Mutter an, folglich sind also die Kinder von Häuptlingen, als nicht ju dem Stamm des Vaters gehörend, auch nicht berechtigt, eine Häuptlingsstellung in demselben zu bekleiden. Um nun aber doch die Erbfolge in der Familie zu erhalten, so gilt der Grundsatz, daß die Kinder von Häuptlingen sich eine Ehehälfte aus den gleichen Stammetangehörigen wählen, zu welchen der Vater gehört, und auf das erste Kind, männlichen Geschlechts aus dieser Ehe pflanzt sich der Titel und die Stellung des Häuptlings fort. Es ist also nicht der Sohn, sondern der Enkel des zeitweiligen Häuptlings, der bei dem Ableben Tes letzteren in dessen Stelle tritt. Dagegen nehmen die Häuptlingssöhne und Töchter in dem Stamme der Mutter (also auch in ihrem) eine bevorzugte Stellung ein.

Einen anerkannten Grundsatz, nach welchem sich das Erbrecht regelt und welcher als unumfiößlich gelten könnte, giebt es nicht. Ats Regel kann angenommen werden, daß die Kinder zu gleichen Theilen erben. Eine Ausnahme tritt dann ein, wenn in einer Familie mehrere Töchter und nur ein Sohn vorhanden sind. Hier fällt dem Sohn immer ein größeres Erbtheil zu als seinen Ge— schwistern. Wo Kinder sich einer schlechten Bebandlung der Eltern schuldig gemacht haben oder unterlassen, ibnen an ihrem Lebensende die nöthige , und Pflege angedeiben zu lassen, tritt in der Regel gänzliche Enterbung ein. Der Nachlaß fällt dann gewöhn⸗ lich demjenigen zu, welcher für den Lebensunterhalt, des Erb⸗ lassers Sorge getragen hat, oder aber der , , tritt die Erbschaft an. Wie es in dieser Beziehung zu halten ist, wird in der Regel von dem Erblasser vor seinem Tode bestimmt. Durch die Vollziehung einer Che geht das Vermögen der Frau in die Verwaltung des Mannes und bei ihrem Tode in dessen Besitzthum über. Ebenso wird die Frau bei dem Ableben ihres Mannes Besitzerin seines Ver⸗ mögens. Als von der Frau Eingebrachtes gelten ihre Schmuck sachen und Kostbarkeiten. Diese fallen bei ihrem Tode stets der ältesten Tochter zu, und ist keine Tochter in der Familie, so werden dieselben vergraben oder außerhalb des Riffs in das Meer versenkt.

Außereheliche Kinder haben weder auf den Nachlaß des Vaters noch der Mutter Anspruch, dagegen erben Stiefkinder in das Ver⸗

mögen der Mutter.

1897.

Auf dem Gebiete des Sachenrechts kommt in erster Linie der Landbesitz in Betracht. Fast jeder Eingeborene auf Nauru ift Land⸗ oder Palmenbesitzer. Eine Ausnahme hiervon machen die Leibeigenen. Wie jedes Fleckchen Land und jede Palme, so bat auch das dis Insel umgebende Riff und selbst das die Küste umspülende Meer seinen Eigenthümer. Es darf 3. B. kein Eingeborener einen Fischkorb außerhalb des Riffs niederlassen, ohne bierzu die Erlaubniß des betreffenden Eigenthümert erst eingeholt zu haben. Auch sind einige der Stämme sowie verschiedene Gemeinden Kollektivbesitzer größerer Landkomplexe, deren 2 nur den Stammes⸗ oder Semeindemitgliedern zu gute kommt. Die Ver⸗ äußerung von Landbesitz kommt selten vor, dagegen findet der Aut⸗ tausch verschiedener Parzellen häufig statt. Erwähnung verdient der Umstand, daß auf vielen Stellen der Grund und Boden und die darauf stehenden Palmen sich in Händen von zwei verschiedenen Be⸗ sitzenn befinden. Hier darf der Palmenbesitzer außer den schon auf dem Land befindlichen Bäumen keine weiteren pflanzen. Stirbt eine Palme ab, so muß er bei Neuanpflanzung genau auf die Stelle pflanzen, wo die frühere Palme stand. Gemein⸗ gut Aller sind diejenigen Palmen, von denen Toddy (Palmwein) gejapft wird. Es bleibt jedem Eingeborenen unbenommen, irgend eine Palme zur Gewinnung des Toddy anzuschneiden, und derselbe wird, so lange er diese in Gebrauch hat, als Besitzer anerkannt. Ein anderes sachliches Recht, welches bei den Cingeborenen ebenso bohen, wenn nicht höheren Werth als Landbesitz hat, ist ein anerkanntes Zeichen, welches die Eigenthämer von gezähmten Fregattvögeln gebrauchen, um die ihnen gehörenden Vögel von denjenigen anderer Fangsteller unterscheiden zu können. Die Zeichnung geschieht durch eine bestimmte Anzahl größerer und kleinerer Einschnitte in die Schwanz. und Flügelfeldern der Vögel. Jede Fangstelle hat ihre besonder, Schutzmarke, welche den Ein⸗ geborenen wehlbekannt ist. Neue Erkennungszeichen dürfen nicht eingeführt werden, würden auch nicht respektiert werden. Für ein solches anerkanntes Schutzzeichen werden nach Naurubegriffen ganz bedeutende Preise gezahlt, und sind es fast ausschließlich nur wobl babende Familien, welche sich dieses Vergnügen leisten können. Das Zeichen gilt als Erbftück in der Familie.

Es existiert auf Nauru noch ein Verhältniß, dessen Ursprung vielleicht auf die weiter unten erwähnten Vorkommnisse zu— rügtjuführen ist, das jedenfalls sehr alt sein muß und zu dessen Verbreitung die früher herrschenden Kriege viel beigetragen haben, wonach viele Familien in dem Verhältniß der Leibeigen⸗ chaft gegenüber den Häuptlingen und sonstigen angesehenen amilien stehen. Die Macht, welche die Herren über diese Sklaven besaßen, muß eine sehr große gewesen sein und soll sich selbst, auf, die Verfügung über Leben und Tod erstrect haben. Die Kriege haben insofern viel zur Verbreitung der Leib—⸗ eigenschaft beigesteuert, als zu jener Zeit viele Familien und selbst reichbevölkerte Distrikte von einer feindlichen Partei aus ihrem Besitzthum vertrieben wurden und anderswo Unterkunft suchen mußten. Wurde nun eine der verjagten Familien von einem freund lichen und gleichzeitig mächtigen Häuptling oder einer sonst angesehenen Persönlichkeit in Schutz genommen, so war die erste Bedingung, daß sie ihres Besitzthums ju Gunsten ihres Beschützers entsagte und den Schutz gewissermaßen mit ihrer Freiheit erkaufte. Der Flüchtling gab sich mitsammt seiner Familie vollständig in die Macht des ihn be⸗ schützenden Häuptlings und hatte außer seinem Lebensunterhalt nichts mehr zu erwarten. Nach der Entwaffnung der Eingeborenen, und nach dem die Einwohner der vertriebenen Distritte wieder nach ihrem früheren Wohnort zurückgekehrt waren, wurden viele dieser Leibeigenen von ihren Herren auf ihrem vormaligen Besitzthum als Wächter eingesetzt. In dieser Stellung leben sie ganz ungestört, haben nur die Verpflich—⸗ tung, die Produkte des Landes an ihren Herrn abzuliefern, was aber infolge der schlechten Beaufsichtigung nicht immer geschieht. Obgleich nun durch die Einsetzung als Wächter an dem Verhältniß der Leib eigenschaft durchaus nichts geändert wird, so verliert dasselbe doch mit der Zeit viel von seiner früheren Strenge, und gerade dieser Umstand hat viel Anlaß zu Landstreitigkeiten gegeben, indem der Wächter oder nach Jahren dessen Kinder sich wieder als rechtmäßige Eigenthümer des doch nur von ihnen verwalteten Landes betrachten und in Konflikt mit dem wirklichen Eigenthümer (ihrem Herrn) gerathen. Der Leibeigene versieht die Stelle eines Dieners bei seinem Herrn und hat dessen Befehlen zu gehorchen. Ungeborsam wurde früher mit körperlicher Züchtigung bestraft, dies geschiebt aber schon seit Jahren nicht mehr. Die Leibeigenschaft vererbt sich vom Vater auf den Sohn und lebt in der Familie fort. Der Diener darf ohne Erlaubniß seines . keine freie Frau heirathen. Durch eine solche Heirath tritt die Frau in dasselbe Verhältniß, in welchem sich der Mann befindet. In der Regel wählen die Herren von anderen ihnen Untergebenen Frauen für diese. Es kann aber auch mit Einwilligung seines Herrn durch die Vollziehung einer Ehe zwischen einem Leibeigenen und einer freien Ein geborenen ersterer sich seine Freiheit wieder erwerben, und dies tritt fast regelmäßig dann ein, wenn die freie Partei eine angesebene Persoͤnlichkeit oder ein größerer Landbesitzer sein sollte. Die Zahl derer, die je einer Familie als Leibeigene untergeben sind, schwankt von zwei und drei Familien bis zu iwanzig und mehr. Im allgemeinen hat sich das Loos dieser Leute, seitdem wieder Frieden auf der Insel herrscht, merklich gebessert und kann unter den jetzigen Umständen als ein erträgliches bezeichnet werden. Der krasse Unterschied zwischen ibnen und ihren Herren, wie er früber existierte, gleicht sich mit der Zeit immer mehr aus, und mit dem Aufhören der Kriege ist denn auch eine der Hauptursachen, welche zu der Entstehung und Verbreitung der Leibeigenschaft beigetragen hat, verschwunden. . .

Zu den kriminalen Rechtsanschauungen der Nauru-⸗Ein⸗ geborenen gehört es, daß bei Körperverletzungen oder auch bei Be⸗ schädigung der Gesundheit oder des Allgemeinbefindens durch Zauberei (an deren Wirksamkeit die Eingeborenen mit unerschütter— sichem Glauben festhalten der Thäter dem Betroffenen eine ent— sprechende Sühne zu gewähren bat. Je nach der Stellung, welche der Verletzte in der Gesellschaft einnimmt, richtet sich die Höhe und Art der Entschädigung. Sie kann nur aus einigen Hundert Kokosnüssen bestehen, kann aber auch das ganze Vermögen und Besitzthoem des Thäters in Mitleidenschaft ziehen. Es sind Fällè bekannt, wo Zaubereien, welche gegen das Leben eines Häuptlings oder einer sonstigen angesehenen rn e ge⸗ richtet waren, und wo es der Zufall gerade wollte, daß der Betreffende starb, der Hexenmeister seine Unvorsichtigkeit mit dem Leben büßen mußte und sein Besitzthum der betroffenen Familie zufiel. Wenn dies auch nur vereinzelt vorgekommen sein mag, so 9 es doch als Grundsatz, daß da, wo ein Zusammenhang mit dem Ableben des Be— zauberten und den Handlungen des Thäters nach den Ansichten der Eingeborenen obwaltet, der letztere stets der Leibeigenschaft der be- troffenen Familie anheimfiel und sein Eigenthum verlor.

Die Verbreitung und die ganz bestimmten Regeln und Formen, nach welchen der Tabu (d. 1. die Satzung über die Heiligkeit und Unantastbarkeit gottgeweihter Gegenstände, Personen und Orte, dann auch deren Heiligkeit und Unverletzlichkeit selbst) gehandhabt wird, ferner auch die strikte Befolgung dieser Regeln von seiten der Ein= geborenen lassen denselben als theilweise zu den Rechtganschauungen der Eingeborenen gehörend erscheinen.

Der Tabu auf Nauru ist Eigenthum der Häuptlinge, und nur