1897 / 65 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Mar 1897 18:00:01 GMT) scan diff

3. Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 A 50 9.

Alle NostAnstalten nehmen Kestellnug an;

für Gerlin außer den Nost Anstalten auch die Egpedition

S., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 8.

s

Znsertionsprris für den Raum rinttr rue 39 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Aentschen Reichs Auxeiger⸗

nud Aöniglich Rreußischen Staata- Anzeiger

Berlin 8X., Wilhelmstraßee Nr. 32.

M G5.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Konsul a. D., Gutsbesitzer Eduard von ade aus Geisenheim im Rheingaukreise, z Zt. in Wiesbaden, n Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem Kreisphysikus, Sanitäts⸗Rath Dr. med. Pogge zu ztralsund den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Eisenbahn⸗Stations⸗Einnehmer a. D. 53 zu rankfurt a. M. und dem Kaufmann Wilhelm Seel zu

lin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem Polizei⸗Wachtmeister Zierke und dem Schutzmann hörr zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,

den Schutzmännern Emil Müller und Au gust appert zu Berlin, dem Eisenbahnzugführer a. D. Korn— uber zu Lichtenberg-Friedrichsfelde bei Berlin, dem Ge⸗ inde⸗Vorsteher Hoffmann zu Gadka im Kreise schubin, dem Küster an der katholischen St. Martini⸗Pfarr⸗ rche zu Nieder⸗Elten im Kreise Rees Roelevink, dem hhafmeister Christian Schwarz zu Demerthin im Kreise

prignitz und dem Wildparkwärter Daniel Henkel zu uckow im Kreise Templin das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Forstaufseher Max Finck zu Schwechow bei Pritzier 1. die Rettungs⸗Medaille am Bande zu

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Am Montag, den 22. d. M., dem Tage der feierlichen thüllung des Denkmals Seiner Majestät des Hochseligen aisers Wilhelm des Großen, bleiben die Geschäfts—⸗ äume des Kaiserlichen Patentamts, mit Ausnahme er Annahmestelle und der Kasse, geschlossen. Berlin, den 17. März 1897.

Der Präsident des Kaiserlichen Patentamts. von Huber.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreis⸗-Schulinspektor Maigatter aus Bromberg, ir Zeit in Bütow, den Charakter als Schulrath mit dem unge eines Raths vierter Klasse zu verleihen.

Privileg i um gen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis— nleihescheine des Kreises Osthavelland im Betrage von 1880 000 S

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Vertretung des Kreises Osthavelland auf dem Kreit⸗ ke vom 26. September 1896 beschlossen bat, die sämmtlichen von Attiengesellschaft Osthavelländifche Kreicbahnen zum Bau der einbahn Nauen Retzin bereits ausgegebenen Aktien und die aus laß des Neubaues der Strecke Ketzin Wildpark von derfelben Ge— haft auszugebenden Aktien für den Kreis Osthavelland käuflich zu stnehmen und die hierzu erforderlichen Mittel im Wege einer An— be zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Kreis vertretung,

iu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage bon 1 850 0600 6M auFstellen zu dürfen,

sich hiergegen weder im Interefse der Gläubiger, noch der muldner etwaz zu erinnern gefunden hat, in Gemößheit des * Hesetzes vom 15. Juni 1533 zur Ausstellkung von Anleihescheinen e ige von 1886 090 46, in Buchstaben:; einer Million acht⸗ ertumfachtzig Tausend Möark, welche in Abschnitten zu je Höb,

. und bo00 M nach dem anliegenden Muster auszufertigen,

kei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach nice e eln Tilgungöplan mittels Verloosung oder Ankaufs vom 1. Januar 1900 ab mit wenigstens einem und einem

j Prezent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den ö en Anleihescheinen und Hinzundhme der den Betrag von Proꝛent Res Kapitals übersteigenden Einnahmen, welche der Kreis 7 Besitz der Altien der Aktiengesellschaft Osthavelländische

bbahnen haben wird, zu tilgen find durch gegenwärtiges Privi⸗ m Unsere landesherrliche Genehmigung erthellen. Diefelde er⸗ sc der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser An⸗ . die daraus bervorgehenden Rechte geltend zu machen : . 6 zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums

ein. hi. ch. vorftehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der w, stter abe en hisd fir die n,, mdescheine eine Gewährleiflung feilenz des Staats nicht über.

Uiümbdlich unter n öchsteigenhã nserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und lem Königlichen ., ch e geben Beriin im Schloß, den 1. März 1897. (. 8.) Wilhelm R. von Miquel. Freiherr von der Recke.

Berlin, Mittwoch, den 17. März, Abends.

Provinz 8 ,, Regierungsbezirk Potsdam. nleiheschein des Kreises Ofthavelland II. Ausgabe Buchstabe .

Auf Grund des von dem Bezirksausschuß zu Potsdam bestãtigten Kreis tags ˖Beschlusses vom 26. September 1896 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 880000 M bekennt sich der Kreisausschuß des Kreises Osthavelland namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber

ültige, seitens der Gläubiger unkündbare Verschreibung zu einer

rlehnsschuld von S, welche an den Kreis Osthavelland baar gezahlt worden und mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 880 000 60 5 nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittels Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine vom 1. Januar 1900 ab aus einem Tilgungkftocke, welcher mit wenigstens einem und einem halben Prozent vom Hundert des Kapitals jährlich unter Zuwachs der 86. von den getilgten Anleihescheinen und Hinzunahme der den Betrag von 36069 des Kapitals übersteigenden Cinnabmen des Kreises aus dem D , der Aktiengesellschaft Osthavelländische Kreisbahnen gebildet wird.

Die Ausloosung geschieht in dem Monat Juni jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihe⸗ scheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. .

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung eee drei Monate vor dem Zahlungs termine durch den „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger“, das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und das Osthavelländische Kreisblatt. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. eht eines der vor— bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Kreisausschuß mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Potsdam ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und am 2. Januar, , an gerechnet, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses Anleihescheins bei der Ritterschaftlichen Darlehnskasse in Berlin oder der Kreis⸗ Kommunalkasse in Nauen und jwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfang— nahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die, dazu

ehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. gin die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab— ejogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig ahren . dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der S5 838 ff. der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 R.⸗G;-Bl. S. S5) bezw. nach § 20 des Ausführungsgesetzes zur en gf Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Kreisausschusse angemeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter 6 darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine werden halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1996 ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Aus⸗ gabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Ritterschaft⸗ lichen Darlehngkasse in Berlin oder der Kreis. Kommunalkasse in Nauen gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur . der hierdurch , . ,, haftet , Osthavelland mit seinem Vermögen und mit seiner Steuer⸗

aft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ert heilt.

auen, den 189. Der Kreisausschuß des Kreises Osthavelland.

Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.

Regierungsbezirk Potsdam. chein Reihe zum Anleihescheine des Kreises Osthavelland, 2. Ausgabe, Nr. ... über ... . S6 zu 34 Prozent Zinsen über . 9.

Provinz Brandenburg.

1897.

Der Inbaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1 ab die Zinsen des vor⸗ benannten Anleihescheins für das Halbjahr vom

bis . mit 66 .. 3 bei der Ritterschaft⸗ lichen Darlehnskasse in Berlin oder der Kreis⸗Kommunalkasse in Nauen.

Nauen, den.. ten .

Der Kreisausschuß des Kreises Osthavelland. ; lUnterschriften.) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligk erhoben wird. .

Anmerkung. Die Ramensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens unterschrift des Konfrolbeamten versehen werden.

Provinz Brandenburg. Anweisung

zum Anleihescheine des Kreises Osthavelland, II. Ausgabe, Buchstabe .. . Nr. . . . über

Regierungsbezirk Potsdam.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Kreis⸗-Anleihescheine die . te Reihe von Zinsscheinen für die.. . Jahre von 1... bis 19 .. . bei der Ritterschaftlichen Darlehnskasse in Berlin oder der Kreis⸗Kommunalkasse zu Nauen, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird. a

Nauen, den .

Der Kreisausschuß des Kreises Osthavelland. (Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift des Kontrolbeamten versehen werden.

ie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

. ter Zinsschein.

. .ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗-Angelegenheiten.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Eckernförde ist der Rektor Dr. Richter aus Halle a. S. als Seminar⸗Oberlehrer an⸗ gestellt worden.

Königliche Akademie der Künste. Bekanntmachung.

Zur Gedenkfeier für Kaiser Wilhelm den Großen wird die Königliche Akademie der Künste am Sonnabend, den 20. März d. J., Mittags 12 Uhr, im großen Saale der Sing⸗Akademie eine öffentliche Sitzung halten, zu der der Zutritt nur gegen Einladungskarten, um deren Vorzeigung gebeten wird, erfolgen kann. Das Programm ist dahin fest⸗ gestellt: .

a. Sonata zur Kantate „Der Himmel lacht, diezErde jubilieret“ von J. S. Bach. ; b. Chor „Ehre sei Gott . der Höhe“ von J. S. Bach.

Festrede, ehalten von dem Staats Mrnister und Ober⸗Präsidenten der Provinz Westpreußen D. Dr. von Goßler, Excellenz, Ehren⸗ mitglied der Königlichen h der Künste.

Chöre aus „Herakles“ von Händel: a. „Stimm't an den Preisgesang“, b. „Krön't den Tag mit Festesglanz“.o Der musikalische Theil der Feier 6 unter Leitung des Kapellmeisters der Königlichen Akademie, Direktors, Professors Dr. Joachim, Senators und Mitgliedes der Königlichen Akademie der Künste. Berlin, den 16. März 1897. Der Präsident. H. Ende.

Bekanntmachung.

Der Unterricht in den e n e rn der ö lichen Akademie der Künste, Sektion . die bildenden Künste, für das Sommer⸗Semester 1897 und zwar . in den akademischen Meister⸗Ateliers unter Leitung der Professoren A. von Werner Knille und Hans Gude, R. Begas, H. Ende, F. und K. Köpping, ö 2) in der n ,, für die bildenden ün ste

unter Leitung des Direktors, Professors A. von Werner

beginnt am Montag, den 26. April 1897.

Otto Otzen