1897 / 65 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Mar 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Dick (Ent wigsbafen), ? berg). Sec. , der ? anitãts⸗Koryvs.

Lts. von der Inf., Förster er Abschied bewilligt.

. olff (Wurzburg),

Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. J. Aufgebots, mit der Erlaubniß zum

Tragen der Landm. Uniform mit

a . Abzeichen

3 zum Assist. Arzt 2. Kl. der Res. befördert. Beamte der Militär⸗Verwaltung. März. Wel; (Bamberg), 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt. März. Popp (1 München), Unter⸗ Ober Apotheker der Res. befördert. 10. März. Schneider, Korps. Kommando J. Armee Korps, mit Pension in den erbetenen Ruhestand

den für Verabschiedete vor ˖ der Abschied bewilligt. Bräutigam (Nürnberg), Unterart der Res.,

Ober · Apotheker der Landw. Apotheker der Resl, zum

Stahsveterinär vom General⸗

Kaiserliche Marine.

Ernennungen, Beförderungen un Berlin, 1. März. Grapow (Marx), Kapitän Kommando als Admiralstabsoffizier der Marine⸗ Ostsee entbunden.

Pa schen, Korp. Kapitän,

Offiziere Versetzungen. Lieut.,, von dem station der b

Berlin, 15. März. in der Stellung als Kommandant einer Panzer-

unter Belassung S. M. Panzer Kanonenboot Kanonenboots⸗ Div. ernannt. en., zum Maschinen⸗Ober⸗Ingen. Mor⸗ aschinen⸗ Unter. Ingenieure, zu Maschinen Maschinisten, zu über⸗ Ingenieuren, befördert. Sffenberg, über⸗ Ingen., rückt mit dem 1. April 1897 in eine Lts. . S. der Res. im Lts. zur See der Reserve des Steuermann der Seewehr 1. A zum Unter ˖ Lt. zur See der ffizierkorps, Meininghaus, Vize- Bezirk 11 Bremen, jum Unter ˖ Lt. Matrosen ˖ Art., Dr. Cvron, Dr. Berning, im Landw. Bezirk Leipzig bezw. Lingen, Res, befördert.

(August z

ing Schul ichiff . Charlotte m ank, Korvetten Kapitän mit Oberst ⸗Lieutenantsrang, en eines Panzerschiffes 4. Klaͤsse der Res. Div. zum Kommandanten S. M. Schulschiffes Korv. Kapitän, unter Entbindung von 1. Matrosen⸗Div., Franz, Korv.

zum Chef

Prüssing, Maschinen⸗˖ nstern, Trümper, ngenieuren, zäbl. Maschinen ˖ Unter · chinen · Unter stelle ein. Scheller, Bruhn, Unter.

Mattern, Striepe, O

off ene Etatsstelle Landw. Bezirk Kiel bezw. Lübeck, zu See⸗Offizierkorpys, Meiß el, Vize ˖ Landw. Bezirk II Bremen eewehr 1. Aufgebots des See O FTeuerwerker der Res. zur See der Res. der Unterärzte der Marine Res. ; zu Assist. Aerzten 2. Klasse der Marine. besetzungen für das Frü

im Landw.

hjahr 1897: Außerdienftstellung als Kommandant auf über. Brink zum Kommandanten e Goecke, Korv. Kapitän, Nixe, Walther (Heinrich), der Stellung als Kommandeur der zum Fommandanten S. M. S Kapitän, zum Kommand Wentzel, Korv. Kapitän, Kommandeur der 2. Abtheil. 2 eines Panzerschiffes 4 Klasse d Kapitän, unter Belassung in 2. Torpedo ·˖ Abtheil. v. Dassel, Korv.

2. Abtheil. chulschiffes Carola“, S. M. Transportschiffes unter Belassung in seiner Ste Matrosen⸗Biv., zum Kommandanten er Res. Div., Poschmann, Korv. einer Stellung als Kommandeur der Flottille, ernannt.

zum Chef der Torpedoboots Kapitän, unter Belaffung in seiner Stellung als Kommandeur der 1. Abtheil. 2 Matrosen. Div. eines Panzerschiffes 4 Klass zum Kommandeur der 2. ust au, Korv. Kapitän, chiffes Pelikan. entbunden. . mandantn S. M. Vermessungeschiffes um Kommandanten S. Reißte, Kapitän. Lt., zum Kommandanten ͤ Musculus, Kapitän ⸗Lts., zu Kommandanten eines P. böotes der Ref. Div Danzig, Koch (Richard), Kapitän Lt., um Kommandanten eines Kanonenbootes der R Schäfer (Erwin), Bern ingha Torpedoboots⸗Div.. Wedding, S. M. Schulschiffes Rhein“, ernannt. Abschiedsbewilligungen. hoff, Korv. Kapitän mit Oberst Lieutenant ension nebst Aussicht zum Tragen der te porgeschrie benen Abzeichen, apitän zur See, der Abschied bewilligt. behufs Uebertritts zur Armee aus dem Dr. Voigt. Marine - Assist. Arjt 2. Kl., scheidet aus dem aktiven Sanitäts-Korps aus und tritt zu den Sanitäts offizieren der Marine Res. über.

zum Kommandanten Korv. Kapitän,

e. J 23 3 4 s =. . * 2 g 2 ' c . ; . . 3 2 . 8 * 9 1 6 Deren mee, de me, de mm ane, eee, e r, s ; * = : ö ; . s . 5 * ö. . ö . ; 2. w *

e der Res. Div., Jan ke, Abtheil. 1. Matrosen Div. ernannt. von dem Kommando S. M. Traneport⸗ Wilde, Korv. Kapitän, zum Kom⸗ Albatroß', Heintzmann,

Schulsckiff es

Kar itãn t S. M. Avisos „Zieten“,

us, Kapitän. Lts., zu Chefs einer Lt. zur See, zum Kommandanten

15. März. srang, mit der gesetzlichen im Zivildienst und der bisherigen Uniform mit den Verleibung des

auf Anstellung

Verabschiede Charakters als K fall, Marine ⸗Stabsarzt, Marinedienst entlassen.

Deutscher Reichstag. 192. Sitzung vom 16. März 1897, 2 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunäch des Auslieferungsvertrages zwi und den Niederlanden.

Abg. Dr. Spahn Gentr.) hält es für angemessen, ssionsberathung anzunehmen; denn es welche die deutschen Einzel⸗ Niederlanden abgeschlossen haben, unter Berück⸗ ten Erfahrungen zu ergänzen.

Marquardsen (nl.) schließt sich diesen Aus⸗ Vertrag enthalte einen erheblichen Fortschritt gegen

Buchka (d. kons.) empfiehlt ebenfalls die Annahme

chließt die erste Berathung. Der Vertrag wird weiter Berathung unverändert genehmigt. Es folgt die erste Berathung des Gesetz es über das

Wirklicher Geheimer Rath Reichardt: Meine Herren, diese Vorlage ist dazu bestimmt, einen ervorgetretenen und vollberechtigten Wunsch zu e einzulösen, die von dieser Stelle seiner erneuert worden

ächst die erste Berathung schen dem Reiche

den Vertrag ohne befondere Kommi handle sich die Bestimmungen der Verträge, staaten mit den

sichtigung der gemach Abg. D

führungen an; der über den bisherigen

Abg. Dr. von der Vorlage.

Auswanderungswesen. im Auswärtigen Amt,

feit langen Jabren he erfüllen und eine Zusag Zeit gegeben und mehrfach Jahre vergangen sind, Bgerung suchen einmal handelt sich um eine Aufgabe, lamentarischen Versammlungen, Strömungen der nicht nur an den alten Bun Parlament, an das Erfurter galt bierbei, ein sebr bedeutsames in Betracht Strömungen die keineswegs in weitesten

6. Wenn darüber llen Sie den Grund für diese Ver. der Schwierigkeit der Materie; ch von früheren deutschen var obwobl ihnen sehr detaillierte und den Zeit entsprechende Entwürfe vorlagen destag, sondern auch an das Frankfurter Parlament nicht gelöst worden ist. Es Material zu bewältigen, und ich bitte Entwurf sich durch durcharbeiten

ich erinnere

zu nehmen, und Gegenströmungen amtlichen Stellen, Kreisen hervorgetreten waren. Die Motive entkalten alles, was in einem für die Oeffentlichkeit bestimmten und Kommissionsberathung vorbebaltenen Dokument gesagt sie enthalten alles, was die großen Gesichts punkte, und alles, was das Detail betrifft. Varlegung bedarf es daher nicht. Erlaubniß bitte,

bestimmend, daß aus d vornherein gewisse nach dem Bekann sind und denen, ZJustandekommen der Sache sind ewisse Wichtigkeit beigelegt t mit anderen Worten ge

sie enthalte

nicht etwa der werden kann;

einleitenden näheren Wenn ich gleichwohl um die wenige einleitende Bemerkangen voraus ist dafür nur die er Berathung auch schon im Plenum von edenken fern gehalten werden möchten, die

werden des Entwurfs in der Presse hervorgetreten obwohl sie nicht von präjudizieller Natur für das in den betreffenden Kreisen doch Eine namhafte deutsche Zei⸗ sagt, die Vorlage sei eigentlich über⸗

sie enthalte im

garnichts Neues,

chriften die Ueberfahrt der Auswan . 1 e,, sei 6 die Hambur und die Bremer

bung in genügender Weise geregelt. an vergißt dabei, . Auswanderung, und namentlich dann, wenn die Aus- wanderung in nationalem Sinne geregelt werden soll, sich nicht bloß um das Stadium der Ueberfahrt, sonde n um drei Stadien bandelt: um das Stadium der Vorbereitung, um das Stadium der Neber⸗ fahrt und ganz besonders um dag Stadium des schließlichen Schicksals, dem der Aucwanderer im Bestimmungs lande entgegengebt. delte es fich nur um das Ueberfabrtsstadium, dann hatten jene eitungsstimmen Recht, es wäre dann jedenfall kein dringendes dürfniß vorhanden gewesen; denn die Hamburger und die Bremer Gesetzgebung sind in dieser Beziehung als ma gebend ju er⸗ achten. Es bandelt aber wesentlich um jene beiden anderen Stadien, auf die ich hindeutete. Was das Vorbereitungsstadium an⸗ langt, so war man bei der Aufstellung des Entwurfs dor die Wabl geftellt jwischen sehr divergierenden Meinungen. Die Einen wollten das Auswanderungswesen verftaatlichen, die Anderen wollten es rein der Priwatinitiatiwe überlassen; der Entwurf hat den Mittelweg, den in Preußen und anderen Staaten bewäbrten Mittelweg ein. geschlagen und das System gewãhlt der Vermittlung durch zwei kategorien von Mittels berfonen, für welche er an der Konessions. pflicht festhãlt. Der Entwurf berubt in der Ueberzeugung, meine Herren und das möchte ich ganz besonders betonen = daß das nur durch Rücksichten der Wehrpflicht beschränkte Prinziy der Aus⸗ wanderungsfreiheit zu einem noli me tangere des öffentlichen Rechts in Deutschland geworden ist; er berubt auf der Ueberzeugung, daß die Regierung gegen die Auswanderung als solche,ů mag man sie, wie die Einen wollen, als ein nationales Unglück, oder, wie die Anderen wollen, als eine nationale Notbwendigkeit, oder, wie Dritte meinen, als ein nothwendiges Uebel anseben, daß, sage ich, die Regierung die Auswanderung als solche nicht bekãmpfen soll und darf, sondern daß sie ihren Kampf nur richten darf, aber auch muß gegen die Gründe der Auswanderung, und dieser Kampf ist in Deutsch · land mit sichtlichem Erfolg gefübrt worden. Ich erinnere an die fozialpolitische Gesetzgebung, ich erinnere an die Reform der Ägrargesetzgebung in Preußen und in anderen deutschen Staaten und an anderes mehr. Aber, meine 6 trotz der voll zu gewährenden Auswanderungẽfreibeit muß die Regierung auch Handhaben besitzen, um es zu verbindern, daß dieses Prinzip in miß⸗ pFräuchlicher Weise zu einer Einwirkung auf die Entschließungen des

Einzelnen benutzt wird. Abgeseben von diesem Punkte, ist aber das

erstè Stadium, das Stadium der Vorbereitung, auch schon dasjenige, wo die Bemühungen einsetzen müssen, die darauf gerichtet sind, die Auswanderung nach rationellen Zielen zu lenken, Aus diesen beiden Gründen mußte diese sogenannke, wenn auch mehr Polizeiliche Seite der Materie reichsgesetzlich geregelt werden. Die jwei⸗ undzwan zig Partikulargesetzgebungen, so äbnlich sie auch unter einander sind, genügen hierfür nicht, namentlich dann nicht wenn man das dritte Stadlum, nämlich die Lenkung der Auswanderung ins Auge faßt. Meine Herren, das ist eine Forderung, die seit mebr als 50 Jahren in Deutsch land in steigendemn Maße geltend gemacht wird. Auf die Frage, wie man die Auswanderung lenken soll, ist niemals eine schlũssige und rlausible Antwort gegeben worden; denn die Meinung, die ge⸗ legentlich hervorgetreten ist, daß man die Lenkung durch ein so— genanntes Autwanderungsburcau bewirken könne, meine ich, wird in shrer Allgemeinbeit wohl schwerlich beute noch vertreten werden. Der Entwurf rerfucht in dieser Beziebung einen Weg zu gehen, den er aus den Gründen, die in den Motiven dargelegt sind, als den allein gangbaren erachtet. Da hat man uns nun vorgeworfen Sie können Fas in verschiedenen deutschen Zeitungen lesen daß es an einem klaren Programm in dieser Beziehung fehlt. Meine Herren, soweit man solche Dinge überhaupt vorher überseben kann, ist die Richtung linie und der Weg in den Motiven kenntlich gemacht. Aber die Auswanderungspolitik läßt sich ebensowenig wie irgend eine andere Politik in Paragraphen festlegen; sie muß mit dem Wandel der Verbältnisse, sie muß mit unbekannten Faktoren, mit anderen Worten, sie muß mit den Verbältnissen des Einzelfalles rechnen. Es kam nur barauf an, Handhaben zu schaffen, um eine solche nationale Aus⸗ wanderungepolitik zu ermöglichen, und diese Handbabe beabsichtigt der Entwurf zu schaffen, indem er erstlich das Konzessionierungswesen in eine Reicheinstanz verlegt, indem er zweitens der konzessionierenden Stelle das volle freie Ermessen einräumt und dieses freie Ermessen hFöchstens balanziert durch die Mitwirkung eines sachverständigen Bei⸗ raths, und, indem er drittens das ist das wichtigste Moment die Spezialisterung der Konzessionierungsurkunde in dem Sinne vor⸗ fieht, daß die Konzessionierungsurkunde nicht mehr wie bisber ein ausgefülltes Formular, sondern, daß sie ein Wegweiser sein wird, der ohne Zwang für die Einzelnen der großen Masse den Weg zeigt, der zum Jiele führt, wo in abstracto die Voraussetzungen füt eine gedeibliche Existenz gegeben sind. Und wenn ein bervorragendes deutsches Blatt bebauptet, das seien Illusionen, das würde kittere Enftäuschungen geben, so übersiebt es meines Erachtens einen vierten Faktor, der nicht in dem Entwurf steht und nicht darin steben kann: das ist die attraktive Kraft, die eine im Sinne des Entwurfs geartete und geförderte deutsche Ansiedelung erfahrungs— mäßig auf die in der Heimath befindlichen aber zur Auswanderung entfchloffenen Stammes genossen ausübt. Meine Herren, in gewissen Kreifen bat der Eniwurf, trotz aller Darlegungen in den Motiven, eine Enttäuschung insofern hervorgerufen, als sie das gewünschte Auskunstsbureau in den Paragraphen nicht vorfinden. Ich muß daher einige Worte in dieser Beziehung den. Motiven hinzufügen, weil dieser Punkt, wenn ich so sagen darf, die allerpopulärste Seite der ganzen Materie berührt. Das Auskunfts bureau ist das Schlagwort, kaz wie ein rother Faden durch die fünfzigjäbrigen Bewegungen hin durchgebt, und was man sich auch erklären fann, wenn man zurück blickt auf die Verbältnisse in den 40er und 50er Jahren. Damals, meine Herten, gab es nur Konsuln einzelner deutscher Staaten in den fernen Ländern; damals wurde, wenn diese Konsuln überhaupt berichteten und wenn eine Verwerthung der Nachrichten überhaupt erfolgte, die Verwerthung höchstens in dem eigenen Lande vor⸗ genommen; eine einheitliche Verwerthung zum allgemeinen Besten BVeutschlands erfolgte nicht, und da war es ganz naturgemäß, daß das erste Verlangen sich dahin richtete, das Auskunftswesen zu zentralisieren, und weil eben keine amtliche Zentralstelle war, es zu zentralisieren in der Form einer Stelle, die man als Auskunftsbureau bezeichnete. Heute, meine Herren, wo wir Reichs Konsuln haben, wo wir eine Zentralstelle haben, an der fämmtliche Nachrichten, die in dieser Beniehung von Belang sind, zufammenfließen und nutzbar gemacht werden, da ist, wenn dies Verlangen nach einem Auskunfisbureau noch immer mit einem ge wiffen Nachdruck geäußert wird, dieses Verlangen nur noch erklärlich, wenn man und dies ist von mancher Seite auch ausdrücklich aus⸗ gesprochen worden dieseg gewünschte Auskunfte bureau geirennt denkt von jeder amtlichen Stelle, getrennt sogar, wie es an einer Stelle einmal hieß, von jeder bureaukratischen Einwirkung. Hier aber tritt, foweit es sich um den Kardinalpunkt des Auskunftswesens handelt, von vornherein die Unausfübrbarkeit dieser Wünsche klar zu Tage. Es ist bei dem Auskunftswesen ein Unterschied za machen das Nähere besagen die Motive einerseits zwischen derjenigen Auskunft, die für die Entschließungen des Auswanderers, für das Ob und das Wohin, maßgebend ist, auf der anderen Seite diejenige Aus⸗ kunft, die das Detail der Ansiedelungsbedingungen und Verhälinisse betrifft. Bei der Auskunft der ersten Kategorie handelt es sich vor allem darum, eine Auskunftsformel zu finden, eine Formel, für die die Verantwortlichkeit übernemmen werden kann und muß, eine Verantwortung, die nur die , übernehmen kann; und es folgt daraus, daß diese oberste Aus . auch nur von amtlicher Stelle gesucht und gefunden werden kann eine Mũhewaltung, der sich das Auswärtige Amt seit langen Jahren und fast täglich unterzieht. An die große Glocke kemmt das freilich nicht, und ich glaube, es ist ein Vorzug des bisherigen Auskunftswesens unter den jetzigen Ver-

andere Enttäuschung haben diejenigen erfahren durch den deren Wünsche darauf gerichtet waren, in demselben glei siedelung in den deutschen Schutzgebieten geregelt zu seb Herren, wir haben diese Frage nicht bloß vom grünen Tisch sie in eingebenden Berathun kundigen Männern und ganz besonders mit dem Koloni 2 wogen und mit dem Resultat, daß schließlich der Kolonialtatz , seiner Majoritãt sich nicht den Gründen verschlessen bat, die eine Vermischung dieser beider Materien sprechen. Gründe einmal der legislativen Logik und andererseits der Opportunn In ersterer Beziehung darf darauf aufmerksam gemacht werden,

ö selbst wenn sie mit Siedelung verbunden begreiflich etwas ganz anderes ist als eine Ansiedelung in den gebieten. In den Schutzgebieten finden die deutschen Ansie deutsche Gese deutsche Verwaltung. Anders bei der mit fremden Faktoren zu rechnen ist. Berechtigung, die Verbindung mit dem Vaterlande zu erkalten, währen an deren Lockerung in den Schutzgebieten garnicht gedacht werden kann Die Auswanderung, darüber werden Sie alle einig sein, darf zwa aber von den Behörden aach nicht beförden Die Ansiedlung in den Schutzgebieten wird, sobald de Voraussetzungen dazu k sichen Weise zu befördern sein, sogar durch legale Werbemaßregeln laube ich, auch der entschiledenst Kolonialenthusiast nicht daran glauben, daß in einer nahen Zulunß unsere Schutzgebiete in dem Maße aufnahmefähig sein werden, an ernstlich als Konkurrenten der Auswanderung in Betracht zu kommen. Das führt zu dem jweiten, dem Opportunitätsgrunde, der die Vermischung beider Materien spricht. Gemeinsam beiden M und, auch was die Schutzgebiete betrifft, auch der Reichsgesetzgebang unterworfen ist allenfalls das Beförderungswesen, aber darüber binau hat nach den organischen Gesetzen der Schutzgebiete Seine Majestit der Kaifer dort das freie Verordnungsrecht. Nun sind in den Schuß, gebieten erst die allerersten Anfänge der Besiedelung gemacht; es werden die Verhältnisse noch manchen Wandelungen unterliegen, es werden nothwendigerweise noch manche Versuche gemacht werden müssen, und es fragt sich, ob da überhaupt schan der Moment gekommen erscheint, setzliche Regelung der Frage für die Schutz gebiete auch mt in Erwägung zu zieben, und ob nicht vielmebr gerade da die Verhält nisse so liegen, daß zur Zeit das Allerböchste Verordnungsrecht die allen richtige Form ist, in der man der Sache weiteren Fortgang geben lam. Sollte man aber zu der Entschließung kommen, auch dort die Matern In, dann wird jedenfalls ein besonderes Gesetz, und nicht eine Vermischung mit dem Auswanderungswesen am P Allerdings das möchte ich auch betonen lassen sich Faͤlle denken wo sich die Interessen der Schutzgebiete und die Auswanderunge politik sebr nabe berühren, nicht nur, wenn es sich um die Auswanderung nach Ländern bandelt, die den deutschen Gebieten benachbart sund fondern auch, wenn man an einen Zeitpunkt denkt, wo in größeren Maßstabe die Besiedelung der Schußgebiete möglich sein wird. Dam

sondern wir haben

eine Auswanderung,

Snderhobcn. ,

uswanderung, wo dur Dort bat das Bemühen sein

nicht verhindert,

tz aller Förderung wird,

um eine ge

gesetzlich zu regeln,

Chef stebt. dem Hause gelegt würde,

ckt und g

wollte den Versuch machen, die Sache jetzt umgekehrt in d die Reichskommissarien zur oberen Instanz zu Es sollten ferner besondere Reichs kommissarien für die der Auswanderung nach den Kolonien angestellt werden.

fe, daß eben diese eriheilten Auskünfte anter vier Augen, wenn ich so sagen darf, geblieben sind. Denn die Gefahr, eine Auskunfts⸗ ertheilung, die in anderer Weise sich vollzieht, nußbar zu machen für

läßt die Züge einer deutschen nationalen Auswanderung yo deutlich erkennen; wir wollen hoffen, daß sich das in der Komm

lassen, ein Gesetz über

die

Ich Vers J dern, n line, h. wesens

1

3 inem e Kommissi die don

i.

Vinschen

etz n

in eine w pelitik. Dieses wanderer von Eng no der deutsche Ei Fonkurrenz malt. Autwanderer im Anuslan 1 itte Bedürfnisse verbrauchen. Auch die Förderung der Auswande . mg nach den deutschen Kolonien ist beabsichtigt. Die Reichs ; e tuns sollte sich nur auf Schutz und Fürsorge für die Aus⸗ anderer beschränken. Die Uebernahme weiterer Aufgaben legt dem Reicke eine Verantwortung auf, die es nicht tragen kann. Die Ein- sbränkung der Auswanderungsfreiheit würde schließlich für das Reich ren mißlichem Erfolge begleitet sein. Wenn der Auswanderung

mniffe entgegengestellt werden, so wird dadurch nur die deutsche

Krerei geschädigt; denn die Auswanderer werden Dann einfach die auzsaändischen Häfen aufsuchen. Der sachverständige Beirath ist eine prollematische Einrichtung. Schließlich wird der Reichskanzler doch erne Anbörung des Beiratbs seine Entscheidung fällen. Zum Theil sst tie Beförderung von Auswanderern mit der Güterausfuhr ver⸗ kenden, und dieser Güterverkehr verfolgt seine bestimmten Bahnen, umd es muß dafür gesorgt werden, daß diesen Rhedern die Beförderung der Auswanderer zugestanden werde und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wieder genommen werden kann.

Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.): Es wird nicht möglich sein, der Auswanderung solche Direktiven zu geben, daß die Auswanderer vor Schaden bewahrt werden. Damit würde das Reich eine viel zu große Verantwortung auf sich nehmen. Wie ist es denn mit der Besiedelung den Färsten und Grafen im Jahre 1844 gegangen? 5246 Auswan . derer wurden nach Texas gebracht: 3000 blieben an der Küste zurück, und nach Jahresfrist war die Hälfte davon gestorben, die anderen befanden sich im tiefsten Elend, und dabei ist Texas ein durchaus blühen der Landstrich. Wer soll denn die Auskunft ertheilen? Das kann doch nur geschehen auf Grund der Berichte der Konsuln oder auch einzelner Folonialschwärmer. Es hängt aber die Möglichkeit einer Ansiedelung nch ab von den Menschen, die sich ansiedeln. Die Fürsten und Grafen hatten 1844 Fiasko gemacht; aber bürgerliche Elemente, die nachher nach Texas kamen, haben Erfolge erzielt und fühlen sich dort glücklich. Trotz seiner Kolonien schickk England seine meisten Aus⸗ anderer nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, weil sie dort annähernd die alten Lebensbedingungen wiederfinden. Die Absicht, daß man die Auswanderung von einer Stelle weg und an eine andere ableiten will, erfüllt mich gegen die Verlage mit großem Mißtrauen, Bedenklich ist deshalb auch die Kon⸗

nierung, die jeden Augenblick aufgehoben oder beschränkt werden an. Dadurch kann jedes Unternehmen schwer geschädigt werden. . die Agenten sind bollständig der Verwaltungswillkür ausgesetzt.

lle diese Dinge müssen in der Sxezialdiskussion eingehend erörtert derden. Verwahrung muß aber dagegen eingelegt werden, daß nditekt ein Monopol für die deutsche Schiffahrt durchgeführt werden Ell, der Entwurf von 1892 sprach das deutlich aus; in der jetzigen Vorlage bat man dies etwas mehr verklausuliert. Wir haben von den Repressalien der anderen Staaten viel mehr zu befürchten als von bbrer Konkurrenz. Wenn England oder die Vereinigten Staaten ähnliche Vorschriften machen, dann wird der Schaden für Heutschlands Rhederei ein übergroßer sein. Das von Cleveland abgelehnte Einwanderungs⸗ geset dürfte wieder vorgelegt und schließlich angenommen werden, und das deutsche Vorgehen dürfte die Jingoes verleiten, unseren Schiffen mmer mehr , r, w. zu bereiten. Was sind denn Auswanderer? * ich ven New . York nach Neapel fuhr, befanden sich auf dem Schiffe 500 stalienische Rückwanderer, die im nächsten Frübjahre wicher nach Amerika gehen wollten. Sind das Auswanderer oder gewöhnliche Passagiere? Der Grundbegriff der Auswanderer sollte . festgelegt werden. Man sollte sich an dem Börsengesetze ein

eisriel nehmen. Ein Börsengesetz ist erlassen worden, und trotzdem weiß niemand, was eine Börse ist.

Abg. Dr. För ster-Neustettin (Reformp.): An der Klarstellung * Begriffes Auswanderer“ wird das Gesetz wohl nicht scheitern. ie Vorlage kommt viel zu spät, aber nicht ünzeitgemäß. Der Vor—⸗ Edner und seine Fraktionsgenossen haben erheblich übertrieben und i ngen aus den Vorschriften gezogen, die durchaus nicht t wendig sind. Wenn die Konzessionierung dem Reichskanzler Ibertragen wird, so ist sie damit nicht der Willkür eines einzelnen n preisgegeben, gegen die man auf Grund freiheitlicher tundsätze sich erklären müßte. Die Auswanderung nach Texas liegt ahtzehnte zurück, als von einer Ueberwachung der Auswanderung noch lar keine Rede war. Was soll immer wieder dieses klägliche Aufrufen * Vorsicht gegenüber England aus Furcht vor englischen Nasen⸗ 4 Es handelt sich nur darum, ob es richtig ist, für die utchen Auswanderer zu sorgen. Alle anderen Gesichtspunkte . in den Hintergrund treten. Die Auswanderer müssen dem 5 tschthum erhalten und daher die Auswanderung von in dieser dini ht ungeeigneten Zielen abgelenkt werden. Nach Süd. Amerika, ach Ost⸗Afrika und nach Süd-⸗Afrika muß die Auswanderung ge— Eben Nord-Amerika muß sie grundsätzlich abgelenkt werden.

Direktor im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Rath eichardt: Mit Rücksicht auf die bevorstehenden Kommissions⸗ re h ungen verfage ich mir, auf die Einzelheiten der Be— ci ngen der Vorredner einzugehen. Der Entwurf von 1892 die autzländische Flagge aus, der gegenwärtige läßt sie d legt ihr nur gewi e Modalitäten auf. Ein Monopol nur die Hamburger und Bremer Linien wird nicht geschaffen, sondern 3 gr diejenigen, welche eigene Schiffe hesitzen, also für die 6 die binnenländischen Auswanderungt. Unternehmungen . ne beschlossen werden. Der ere, n, . wird nicht die großen Unter⸗ garn gen, in denen Millionen von Kapital angeht sind, mit einem . rich vernichten. Das ist nur Theorie. Aber es wird Zeiten kie h wo der Auswanderung entgegengetreten werden muß, wo

nternehmungen hinter die nationalen Interessen zurückgestellt

ich dahingestellt sein l ö

Ker ez Vorl. . . nãnmli

Haie Pers sich aufn Vorkehrungen

wir nich wanderer, die letzteren fehlen bei uns. gliedern ũberwiesen.

Aenderung der Bäckereiverordnung.)

Preusßischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

51. Sitzung vom 16. März 1897.

worden. Stats des Ministeriums für Handel und Gewerbe. Titel „Gehalt des Ministers? nimmt das Wort

Reichstag provoziert, mußte ich au

ei, fich dazu bereit erklärte; der andere habe aber diese Zumuthun seine Existenz in der Oderstraße ruiniert sei. Herr Vorberg ist bereit, Herrn Broemel das zu bestätigen. Ich persönlich bin bei den Er⸗ mittelungen der Kammer garnicht betheiligt gewesen. Herr von Knebel ⸗Böberitz, der noch unter einer schweren Operation zu leiden hat, hofft in allernächster Zeit die Angelegenheit auch noch selbst ver— treten zu können. Herr Broemel behauptete, die nicht vereideten Makler der Stettiner Börfe hätten einstimmig dem Vorsteber der Stettiner Kaufmannschaft erklärt, daß kein einziger von ihnen ver⸗ nommen worden sei. Nur ein einziger habe einmal eine Unter- redung mit Herrn von Knebel⸗Döberitz gehabt, und selbst dieser Makler habe fofort jedem Kaufmann, der es hören wollte, erklären wollen, daß eine solche ihm in den Mund gelegte Aeußerung von ihm nicht gemacht worden sei, und daß er sie nicht habe machen können, weil sie den n. schnurstracks zuwider⸗ saufe. Wie ist es möglich, daß dieser Mann schon vorher eine solche Bemerkung hat machen können, ehe ich im Dezember meine Erklärung im Reichstage abgegeben habe? Wie können da die Vor⸗ steher der Kaufmannschafst dagegen protestieren und behaupten, es sei kein einziger vernommen worden? Ich beabsichtige nicht, den Vorstehern den Vorwurf wissentlicher Uuwahrheit zu machen. Der Widerfpruch bleibt jedenfalls unaufgeklärt. Der Abg. Broemel erhebt gegen uns den Vorwurf, wir hätten gegen dig Börse den schweren' Vorwurf erhoben, daß sie bei der Feststellung der Notierungen nicht ehrlich verfahren sei. Er spricht sogar von Verleumdung, allerdings nicht im eigenen Namen, sondern als Mundstück der Stettiner Kaufmannschaft. Es wäre aber seine Schuldigkeit, selbst zu prüfen, welche Grundlagen 9 solche Unterstellung vorhanden waren. Ich fordere ihn ẽ. mir irgend einen Satz oder auch nur eine Zeile aus den Kundgebungen der Gegner oder aus meinen per⸗ fönlichen Erklärungen vorjutragen, auf welche sich seine Unterstellung stützt. Kann er es nicht, so muß ich ihm seinen Vorwurf in vollem Üümfange zurückgeben. In meinem Schreiben an den Kriegs Minister habe ich die Notierungen der Börse als objektiv falsch und unzutreffend gegenüber der Qualität hingestellt, und das ist auch thatsãchlich der Fall gewesen. Dem Kommissar habe ich damit keine ebrenrührige andlungs⸗ weise vorgeworfen. In dem Schreiben der Kammer vom Oktober heißt es war: hier liegt eine absichtliche Verschleierung der wirklichen Markt⸗ lage für die Landwirthschaft vor. Aber es wird hier gegen die . nicht gegen den Kommissar ein Vorwurf erhoben. uch der gewiffenhaftefte Kommissar könnte das nicht hindern. Glauben Sie, daß alle Getreidehändler so uneigennützige Männer

ka daß sie ihre Geschäfte auch dann anmelden, wenn e nicht dazu verpflichtet sind? Ich habe am 16. Dezember v. 2

werden müßsen. Eine Definition des Begriffes Auswanderer haben t für nöthig gebalt lien die V anders als bei 3 dort ht 2 —— . 38

Darauf wird die Vorlage einer Kommission von 21 Mit⸗

Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. Antrãge, darunter ein Antrag des ans von Kardorff 4

Ueber den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des

Bei den dauernden Ausgaben und zwar bei dem

Abg. Graf von Schwerin⸗Löwitz (kons.): Ich muß einen Angriff des Abg. Broemel zurückweisen und das in einer so be— k und zurückhaltenden Weise wie möglich. Der Abg. Broemel

at diesen Angriff hier wenige Tage vor meiner Wabl erboben.

Wenn er aber glaubte, damit noch Einfluß auf meine Wahl üben zu konnen (Oho! links. Ruf rechts: Alles möglich), so hat er sich darin erheblich getãuscht. Die Einstimmigkeit, mit der ich gewählt wurde, hat mich selbst überrascht. Was mich aber als die beste Antwort auf den Angtiff des Herrn Broemel gefreut hat, ist, daß bei dieser Wahl auch alle Wablmänner, die Kaufleute sind, mir sämmtlich ihre Stimme gegeben haben, ein Beweis, daß nicht alle Kaufleute mich so un freundlich beurtheilen, wie Herr Broemel bebauptet. Die Herren sollten daraus erkennen, daß man für ihre persönliche Gehässigkeit im Lande keinen rechten Geschmack mehr hat, und daß sie damit ihre Partei schließlich um den letzten Rest von Anseben bringen, den sie uͤberbaupf noch hat. In dem betreffenden Fall ist die Vernehmung der Makler seitens der pommerschen Landwirthschaftskammer für die Sache selbst, d. h. für die Beurtheilung der Richtigkeit unserer Dar⸗ stellung der Börsengebräuche, von nebensächlicher Bedeutung, weil wir eine Beweiskraft aus den Mittheilungen der Makler nicht in Anspruch nehmen, fondern uns dieselben lediglich zu unserer In⸗ formation geben ließen, und weil ich in meiner Erklärung vom 16. Dezember den Beweis für die Richtigkeit der Behauptungen der Landwirthschaftstammer garnicht auf die Mittheilungen der Makler, sondern lediglich auf die Erhebungen der Kammer in der Sache selbst 6 habe. Aber ich will auch diesen Punkt klarstellen. Die andwirthschaftskammer in PHi'mnmern hatte im Auftrag des Landwirth⸗

schafts. Ministers einen Bericht über die Börsenverhältnisse in Stettin zu erftatten, und der Bericht gelangte in die Oeffentlichkeit. Im j die Entstehung des Berichts

eingehen. Gleich darauf hat der Vorsteher der Stettiner Kaufmann⸗ schaft, obgleich meine Ausführungen nicht das geringste erletzende enthielten, in der schärfsten persönlichsten Weise darauf reagiert. Ich fetzte mich darauf mit dem Berichterstatter der Kammer, dem Herrn bon Knebel⸗Döberitz, in Verbiadunß und konnte danach einen mir in der unvporbereiteten Erklärung im Reichstag passierten Irrthum in Bezug auf die Zahl der vernommenen Makler üichtigstellen, indem ich wörtlich den Bericht des Referenten der Kammer in den Blättern zum Abdruck brachte. Darin ist auch gesagt, daß der Referent nicht wisse, ob einer der vernommenen Makler pereldet war oder nicht, und daß jedenfalls ihre Namen nicht genannt werden durften. Die drei Gutachten der vernommenen Makler, die natürlich nicht unterschrieben waren, sind mit den übrigen Akten der Kammer und den Notizen, die Herr von Knebel ⸗Döberitz bei der Vernehmung der Makler machte, schriftlich dem Landwirthschaͤfts. Minister am 5. Februar eingereicht worden. Bei der Besprechung der Sache am 5. d. M. konnte der Tandwirthschafts⸗Minister die Unterstellung, als ob die Kammer oder ich perfönlich einen ehrenrührigen Vorwurf gegen die Stettiner Kaufmannschaft erhoben hätte, nicht entschieden zurückweisen, weil er dem Handels. Minister nicht vorgreifen wollte. Was hätte ich als Vorsitßzender der Kammer denn noch Anderes thun sollen? Der Vor⸗ steher der Kaufmannschaft wußte, daß Herr von Knebel ⸗Döberitz die brei Makler vernommen hatte. Warum hat er Herrn von Knebel felbst nicht um Aufklärung gebeten? Dann hätten die Herren besser erreicht, was sie erreichen wollten. Auf eine Anfrage an Herrn von Knebel Döberitz, ob er nicht die Einwilligang der Makler zur Nennung ihrer Namen erhalten könnte, hat er mir geftern geantwortet, er habe fofort den Direktor der Hauptgenossenschaft, Herrn Vorberg nebenbei bemerkt, ein angesehener Stettiner Kaufmann um die erforder⸗ lichen Schritte gebeten. Herr Vorberg ist gestern hier gewesen und theilte mir in Gegenwart anderer Herren mit: er habe den einen der in feiner Gegenwart von Herrn von Knebel ⸗Döberitz vernommenen beiden Makler in seiner Gegenwart seien nur zwei vernommen worden! gefragt, ob sein Name als Gewährsmann der Kammer öffentlich genannt werden könne, was dieser Makler unter der Bedingung frei habe, daß auch der andere, der zugleich mit ihm vernommen

mit der größten Entschiedenheit ,, . zwar weil sonst

ausdrücklich erklärt, daß ich dem Kommissar und den Borstehern der Stettiner Kaufmannschaft einen ebrenrührigen Vorwurf inicht habe machen wollen. Gegen eine solche Unterstellung muß ich protestieren. Dies entspricht ganz der Kampfesweise der frei nigen Partei und des freisinnigen Derr Broemel drohte, daß, wenn der Landwirthschafta⸗Minister eine Untersuchung nicht einleiten würde, die Vorsteher der Kaufmannschaft sich in die Deffentlichkeit flüchten und uns durch öffentliche Angriffe zu einer Klage zwingen würden. Die Deffentlichkeit brauchen wir nicht zu scheuen, auch nicht die Unter⸗ suchung durch den Prãsidenten oder Ober Prãsidenten. Diese Drohung erinnert mich an einen Pferdebändler, der einen meiner Regiments kameraden verklagen wollte, weil er von dem Pferde, das er ihm verkaufen wollte, sagte, es sei doch ein ganz gemeines Thier. Einen Grund zur Beleidigungsklage bat man nicht, denn sonst würde man nicht mit Gewalt ein Beleidigunge⸗ verfahren gegen uns provozieren. Wenn das der bürgerlichen Ehre entspricht, dann sind unsere Begriffe darüber verschieden. Absichtli und bewußt grundlos zu beleidigen, ist nicht bürgerliche Ehre, und i laube nicht, daß die Stettiner Kaufmannschaft sich zu einem solchen

orgehen bereit finden würde. Jedenfalls lassen wir uns durch solche Drohungen nicht abschrecken. Ich hoffe, daß nach der Zeit des Kampfes eine Zeit der friedlichen Verständigung kommen wird, und darum babe ich gegen eine friedliche und schiedliche Beilegung des Streites an der Produktenbörse nichts einzuwenden. Ich babe mich nur dagegen verwahrt, . man auf eine nicht vorhandene ebren⸗ rührige Beleidigung eine ntersuchung stützen will. Die Regierung ist verpflichtet, das einmal bestebende 55 durchzuführen, und Pflicht der Landwirthschaftskammer ist es, die Regierung darin zu unter- stützen. Man will aber den Kampf zwischen Kaufmannschaft und Landwirthschaft beständig schüren, anstatt ihn beizulegen. Darunter leidet der Handel mebr als die Landwirthschaft. Beide sind darauf angewiesen, sich zu unterstützen. Die pommersche Kammer bedauert diefen Kampf ebenso wie verständige Kaufleute.

Abg. von Eynern (ul); Ich bin aufs innigfte mit Handel und Industrie verbunden, aber es ist mir niemals in den Sinn kommen, daß das Vorgehen der Regierung das Ansehen und die

ürde der Börse untergrabe. Dann müßten die Maßregeln gegen Verfälschung der Butter u. s. w. gegen den Stand der Rittergutsbesitzer gerichtet sein. Auswüchse an der Börse waren zweifellos vorhanden, wenn ich auch zugebe, daß Uebertreibungen vorgekommen sind. Aber die Ehre der Kaufleute kann durch die wilden Gesellen in Volks versammlungen nicht angetastet werden. Solche Uebertreibungen ver dienen affen. Verachtung. Es gab aber unlautere Elemente an der Börfe, gegen die die guten Elemente der Kaufleute geschützt werden mußten. Diese hatten selbst ein Interesse daran, daß die Spiel⸗ wuth eingedämmt würde. Man hat sich aber übereilt und vergessen, daß der Handel sich selber helfen kann. Das Vorgehen gegen die Ber⸗ liner Börse erklärt sich aus dem Neide der 1 Die vielfach getroffenen Einrichtungen haben das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, sie beruhen auf Unkenntniß der Verhältnisse. Die Einwirkung der Landwirthschaft war theoretisch ganz plausibel. Die Landwirthe haben aber praktisch nicht die erforderliche Kenntniß der Dinge. Bei wohlwollenden Personen auf beiden Seiten ginge es noch, aber bei der feindseligen Haltung der Landwirthschaft gegen über der r iti gj mußten die von dem Minister in den Vorstand gewählten Landwirthe Konflikte zum Schaden der Landwirthschaft selbst herbeiführen. Der Handel kann Konflikte viel leichter ertragen. Die Ungebundenheit des Handels und der Mangel an festen Preisen ö der Landwirthschaft schaden, und aus allen diesen Besttebungen geht der Wunsch hervor: Schafft uns die Börfe, wir können ohne sie nicht existieren! Die Börsengesetz⸗ gebung beruhe auf Feindseligkeit gegen einzelne Personen, die gegen die Allgemeinheit nicht berechtigt ist. Der Minister wird dann nichts thun konnen. Gesetzt, er erklärt die freie Vereinigung als Börse und das Ober⸗Verwaltungsgericht auch, so löst sich diese Börse einfach auf. Was dann? Dann stehen Sie vor einem Nichts und werden einsehen⸗ daß Landwirthschaft und Kaufmannschaft fich wieder friedlich verständigen und ihre feindselige Haltung auf⸗ geben müssen. Hoffentlich gelingt es dem Minister, eine 6 gung zwischen beiden Thellen zu erzielen. Die Organe des Bundes der Landwirthe sollten ihre dauernden und unaus— gesetzten Hetzereien gegen den Handelsstand unterlassen, dann ist dazu auch Hi eng vorhanden. Man vergesse nicht, daß die beiden Stände nicht ungestraft einander bekãmpfen können. Ich möchte ferner den Minister bitten, unserem Ausfuhrhandel und dem Gewerbefleiß, der sich damit beschãftigt, feine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Der Schutz dieses Gewerbe⸗ fleißes ift aber nur möglich, wenn unsere Marine dem Handel den nöthigen Schutz verleihen kann. Wir nehmen im Welthandel den zweiten Platz nächst England ein, aber unsere Marine steht weiter hinter den Marinen anderer Staaten zurück. In allen gewerblichen Kreifen, die Verstaͤndniß für die Größe und Macht unseres Vater⸗ landes haben, hat deshalb die Ablehnung der Marineforderung im Reichstage die größten Bedenken und Entrüstung hervorgerufen. Wenn das Plenum des Reichstages die Ablehnung be- ssätigen sollte, so würde unser Handel und Gewerbefleiß fafst der Gnade der anderen seetüchtigen Staaten k Die Ablehnung in der Kommission ist erfolgt durch die Majorstät aus Zentrum, Sozialdemokraten und Freisinnigen, und zwar nicht, weil man die Forderung nicht für nothwendig , im Gegentheil, die Nothwendigkeit ist anerkannt, sondern mit ücksicht auf die ungünstigen Finanzverhältnisse des Deutschen Reichs. Die . des Reichs flnd aber jetzt so glänzend, wie kaum jemals. Wir repräsentieren hier F der deufschen Nation, und die Entwicklung don Handel und Gewerbe liegt wesentlich im Interesse des preußischen Volks Wir können uns daher dem Urtheil des Reichstags nicht unterwerfen, wenn der preußische Staat in Bezug auf seine Industrie und seinen Handel in Noth und Elend gestürzt wird. Deshalb müssen wir unfere Stimme gegen die Majorität der Reichstags⸗

kommission erheben. Unser preußischer Etat für 1896/97 wird

vorausfsichtlich einen Ueberschuß von 66 bis 80 Millionen aufweisen,

der des nächsten Jahres wahrscheinlich einen noch größeren. Der Ueberschuß ftammk aus der Entwickelung des Verkehrs infolge der Hebung von Handel und Gewerbe. Was wäre also natür—⸗ licher, als daß der preußische Staat der Finanznoth des Reiches zu“ Hilfe käme? Preußen und hoffentlich würden sich die Parlamente der anderen Einzelstagten uns anschließen sollte die nothwendige Summe zur Vermehrung der Marine dem Reiche an⸗ bieten; dann wären die Gründe des im Reichstag jetzt herrschenden Mannes, des Herrn Lieber, hinfällig. Anders ist, die Ablehnung nicht motiviert worden. Ein Antrag nach dieser Richtung würde hier sicherlich einstimmig angenommen werden. Das könnte aber erst ge⸗ schehen, wenn dag Plenum des Reichstages entschieden hat. Ich bitte den Handels. Minister, seinen ganzen Einfluß im Staats⸗ WMinistersum anzuwenden, daß die Reichsregierung nicht ein Jota von , ,,, auf Vermehrung der Marine abgeht. g.

roemel (fr. Vgg.): Ich widerstehe dem Versuche, auf

diese Jensur des Reichstags einzugehen, die weder praktischen Erfolg haben, noch dem Ansehen des Hauses nützen kann. Dem Reichstage siegt das ganze Material vor. Worguf stützen sich aber die Aus- führungen des Herrn von Eynern? Auf unkontrolierbare Zeitungs= mitthellungen. Herr von Eynern hätte mindestens erst den Kom⸗ missionsbericht im Reichstage abwarten müssen. Der Hinweis auf die Parlamente der Einzelstaaten ist ganz versehlt. Es fehlte noch, daß man von dem Reichstage an die Parlamente der Einzelstaaten appelliert! Ich weise diese Zumuthung entschieden zurück. Von dem Vorsteher der Stettiner Kaufmannschaft ift mir eine Mittheilung zu⸗ er ge, wonach der Handels. Minister aus den Akten der Landw rth⸗

chafteẽkammer von Pommern nicht habe entnehmen können, daß die

(,, ,,. an der Stettiner Börse nicht richtig seien. Die

aufmannschaft wird diese Erklärung. mit allgemeiner Genug⸗

thuung begrüßen. Die Makler, welche sich in ihrer Ehre verletzt ge⸗ fühlt haben, werden dem Minister für die schleunige und unparteiische Untersuchung der Sache dankbar sein. Die Ausführungen des Herrn

von werin enthalten eine unrichtige Darstellung der Angelegenheit.

2 —— 5 0

——