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re, n e.
Anlage II. Zubereitungen, welche zu Heiljwecken aus undenaturiertem Brannt- wein steuerfrei nur für die Verwendung in Apotheken bergestellt werden dürfen.
Acetum aromaticum Aromatischer Essig. PExtractum Calami Kalmusextrakt. Ratanhias spiri- Weingeiniges Ratanhiaextrakt. tuosum Mixtura oleo-balsamica. Vff mann scher Lebens balsam. Solutio Acidi salieylici . . . Salieylsäurelösung. Spiritus Ammonias aromati- Aromatischer (englischer) Ammoniak- cus (London) spiritus. Angelicae. Angelikaspiritus. Lavandulae, Lavendelspiritus. Rosmarini Ros marinspiritus. ö saponatus. Seifenspiritus. Serpylli . . . . . . . Quendelspiritus. Tinctura balsami tolutani Tolubalsamtinktur. BenzoRðs ...... Benzoẽstinktur. eomposita . Zusammengesetzte Benzostinktur. Catechu .. . .. . Katechutinktur. Guajaci ligni. Guajaktholztinktur. k Lavandulae simplex Einfache Lavendeltinktur. ö composita Zusammengesetzte Lavendeltin ktur. Moschi . . . .... Moschustinktur. yrrhae ... . . . Myrrhentinktur. Pyrethri ... . . . Pyrethrumtinktur. Quassias ...... Quassiatinftur. Ratanhiae saccharatae Zuckerhaltige Ratanhiatinktur. Sassafras. Sassafrastinktur. Sumbuli . . ... . Sumbulwarzeltinktur. Die mit “‘ bezeichneten Zubereitungen sind in das Arzneibuch für das Deutsche Reich aufgenommen.
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.
Die Immatrikulationen bei der hiesigen Uni⸗ versität für das bevorstehende Sommer-Semester beginnen am 14. April und schließen mit dem 11. Mai d. J.
Jeder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zu⸗ lassungskarte zu versehen. Ort und Stunde der Imma⸗ trikulatibn wird bei dieser Gelegenheit mitgetheilt werden.
Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämmtliche Zeugnisse im Original:
I) die Studierenden, welche die Universitätsstu dien erst beginnen, und zwar Angehörige des Deutschen Reichs? dasjenige Reifezeugniß einer höheren Lehranstalt, welches für die Zulassung zu den ihrem Studienfach ent— sprechenden Berufe prüfungen in ihrem Heimathsstaat vor— geschrieben ist, Ausländer: ausreichende Legitimations⸗ papiere (Paß 2c) und amtliche Zeugnisse über die erlangte Schulbildung;
2) die Studierenden, welche von einer anderen Univerfität kom men: die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugniß von jeder der früher besuchten Uni— versitäten. .
Angehörige des Deutschen Reichs, welche ein Reife zeug niß nicht erworben, jedoch wenigstens dasjenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für die Erlan⸗ gung der Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligen⸗Dienst vor⸗ geschrieben ist, können mit besonderer Erlaubniß der unter— zeichneten Kommission auf vier Semester immatrikuliert und bei der philosophischen Fakultät eingetragen werden.
Die hezüglichen Gesuche sind unter Beifügung der Zeug— nisse persönlich an den Universitäts⸗ Sekretär abzugeben. Formulare zu denselben können bei dem Ober-Pedell in Empfang genommen werden.
Berlin, den 19. März 1897.
Die Immatrikulations Kommission. Brunner. Daude.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Domãänenpãächter Bernhard Seer zu Nischwitz, Negierungsbezirk Bromberg, ist der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann beigelegt worden.
Justiz⸗Ministerium. Der Senate-Präsident, Geheime Ober⸗Justiz-Rath John
in Breslau ist an das Ober-Landesgericht in Naumburg a. S. versetzt.
Ferner sind versetzt: der Landgerichts⸗Rath Hasenelever in Elberfeld an das Landgericht in Aachen, der Amtsgerichts—⸗ Rath Schmutter vom Amtsgericht I in Berlin als Land— gerichts-Rath an das Landgericht 1 in Berlin, der Amts⸗ gerichts Rath Troplowig in Ellrich als LandgerichtsRath an bas Landgericht in Halle a. S., der Amtsgerichts-Rath Reimer in Pillkallen an das Amisgericht in Gumbinnen, der Amtsrichter Reuter in Münstermaifeld an das Amtsgericht in Rhaunen und der Amtsrichter Fus bahn in Rhaunen an das Amtsgericht in Münstermaifeld.
Der Erste Staatsanwalt Krobitzsch in Saarbrücken ist an das Landgericht in Hannover und der Staatsanwalt Plaschke in Stettin an das Landgericht Jin Berlin versetzt.
Zum Notar ist ernannt: der Rechtsanwalt r. Folkerts in Sens für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Celle, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Esens.
Dem Notar, Justiz Rath Trommer in Strasburg i. Wefstpr. ist der Wohnsitz in Thorn angewiesen.
In der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Rang bei dem Amtsgericht in Gudensberg und der Rechtsanwalt Lossen bei dem Landgericht in Wiesbaden.
In die Lite der Rechtsanwalte sind eingetragen der Rechlsanwalt Anderseck aus Langensalza bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Erfurt, der Rechtsanwalt Lossen zus Wiesbaden bei dem Amtsgericht in Eltville, der Gerichts— Affeffor Dr. Friedemann bei dem Landgericht J in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Dr. Karl Fleck und der Gerichte⸗ Asessor Br. Faul Meyer bei dem Landgericht in Köln, der Herichts-Asseßsor Son dhe imer bei dem Amtsgericht in Geln⸗ hausen, der Gerichts⸗Assessor Ehrlich bei dem Amtsgericht in Rammin, der frühere Gerichts Assessor Dr. Wiester bei dem Amtsgericht ia Tarnowitz, mit dem Wohnsitz in Neudeck, der Tirektor der Rheinisch⸗Westfälischen Kalkwerke, frühere
Gerichts⸗Assessor Kühnemann in Dornap bei dem Amts⸗ gericht in Mettmann, mit dem Wohnsitz in Dornap, der Rechtsanwalt Heilbronn aus Haspe bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elberfeld sowie der Kammer für Handelssachen in Barmen, der Rechtsanwalt Dr. Anhuth aus Kalbe a. S. bei dem Amtsgericht in Kupp, der Gerichts⸗ Assessor Siegfried Jacoby bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Königberg i. Pr., der Gerichts⸗Assessor Georg Sternberg bei dem Landgericht Jin Berlin und der Gerichts⸗ Assessor Dr. Tobler bei dem Landgericht in Meiningen.
Der Landgerichts-Präsident Franz in Beuthen O.-Schl., der AÄmtsgerichts-Raih Molinari vom Amtsgericht I in Berlin, der Rechtsanwalt und Notar, Geheime Justiz-Rath Humbert in Berlin und der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗ Rath Louis Müller in Verden sind gestorben.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Bäckermeister Hermann Prussog in Breslau ist die Medaille für gewerbliche Leistungen in Silber, und
dem Königlichen Hoflieferanten, Zucker- Chokoladen- und Marzipanwaaren⸗-Fabrikanten Car! Micksch, sowie der Firma J. E. Auwand, Mühlenwerke in Breslau, dieselbe Medaille in Bronze verliehen worden.
e 9 betreffend den Anschluß der evangelischen Kirchen—⸗
gemeinde Schöneberg bei Berlin an den Berliner Stadtsynodalverband.
1 Die evangelische Kirchengemeinde Schöneberg bei Berlin wird nach Zuslimmung ihrer Organe und mit Einwilligung der Berliner Stadtsynode dem Verbande der leßteren an⸗ geschlossen und zugleich in den Verband der Berliner Kreis— fynode Friedrichs-Werder eingegliedert. 1. ö . Anordnung nritt mit dem 1. April 18M in Kraft. Berlin, den 25. März 1897. Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abtheilung Berlin. D. Faber.
Bekanntmachung.
Dem Mahrkscheider Karl Fremdling aus Schönberg, Kreis Lauban, ist von uns heute die Befugniß zur Verrichtung von Mark— scheiderarbeiten für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Klausthal, den 24. März 1897.
Königliches Ober⸗Bergamt. Achenbach.
Abgereist: Seine Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober— Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen, nach der Provinz Westfalen.
Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preusdlhen. Berlin, 27. März. Seine Majestät der Kaiser und König empfingen heute Vormittag um 10 Uhr den Chef des Generalstabes, General Grafen von Schlieffen, sowie den Chef des Mllitär—
kabinets, General von Hahnke zum Vortrage und nahmen um 1 Uhr militärische Meldungen entgegen.
2 Die vereinigten Ausschüsse des Bundesxraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Vertehr, sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
Die Nr. 3 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. März d. J. enthält aus dem Gebiete der Invaliditäts- und Altersversicherung folgende Revisions-Entscheidungen;
Das Fehlen einer formellen Krankheitsbescheinigung für den in die Kalenderwoche fallenden Sonn- oder Feiertag kann in der Regel nicht zum Ausschluß der betreffenden Kalender- (Krankheits- Woche, in welche der Sonntag (Feier— tag) fällt, führen (947)
Militärische Dienstleistungen sind bei der Renten— festsetzung nur nach vollen Kalenderwochen anzurechnen (548).
Die Versicherungspflicht eines als Lehrer in der Werkstätten⸗Abtheilung einer Fachschule thätigen, mit einem Monatsgehalt von 166 „6 angestellten Werkmeisters ist verneint worden, da seine Thätigkeit vorzugsweise darin bestand, als Lehrer die Schüler der mechanisch-technischen Ab⸗ theilung praktisch zu unterweisen (549).
Die Versicherungspflicht eines Kreistaxators und Grundstücksverwalters ist verneint worden, da bei seiner Thätigkeit ein Abhängigkeitsverhältniß nicht in Frage kam, und auch seine Beschäftigung im Pxivatdienst nichts weiter als ein Ausfluß seiner amtlichen Wirksamkeit war, die ihn zu seinen Arbeiten in erster Linie berufen und geeignet erscheinen ließ (550).
Der Aichmeister bei einem sächsischen Gemeinde⸗ Aichamt ist nicht als versicherungspflichtig erachtet worden, da das Amt, bei dem er angestellt war, einen Betrieb der Gemeinde nicht darstellte (551).
Bei der erneuten Prüfung eines gemäß 8§ 8 des Inva⸗ liditäts- und Altersversicherungsgesetzes wiederholten Renten⸗ anspruchs können neben den Umständen, welche seit dem von der rechtskräftigen Vorentscheidung umfaßten Zeitpunkt eingetreten sind, auch die bereits früher beigebrachten
und gewürdigten Beweise eine abermalige Würdi finden; daraufhin ist sogar die Feststellung nn daß die Invalidität schon vor Fällun gig
Vorentscheidung eingetreten sei. Die form * Rechtskraft der letzteren kommt alsdann insofern zur enn ; als ungeachtet des früheren Eintritts der dauernden Ern nn unfähigkeit die auf Grund der erneuten Prüfung eiwa zusn— erkennende Rente erst vom Tage nach jener rechtelrãssti Vorentscheidung ab zu bewilligen ist (552). e .
In den Fällen des 8 84 des Invaliditäts- und Alterz— versicherungsgesetzes wird zwar der erneute Antrag auf n validenrente auf Erfolg regelmäßig nur dann rechnen kommer wenn der Eintritt von Umständen, welche für das orha nen
sein der Invalidität des Rentenbewerbers sprechen, seit ö ersten abweisenden Rentenentscheidung nachgewiesen ist ö. die erneute Prüfung kann von der Geltendmachung elch Umstände, sofern die einjährige Frist verstrichen n nicht abhängig gemacht werden; denn jede Abweisung des Invalidenrentenanspruchs wegen Nichtoortiegen? der Invalidität ist naturgemäß eine Abweifun zur Jeit, und die einjährige Frist stellt lediglich eine Orch. nungsvorschrift dar, von welcher die untere Verwaltungs. behörde nach ihrem Ermessen Gebrauch machen kann (53) .
Gemäß 5§ 31 Absatz 1 des Invaliditäts- und Alierz— verficherungsgesetzes steht ein Anspruch auf Beitrags— erstattung nur der Wittwe eines verstorbenen männlichen
Versicherten, nicht aber auch dem nach dem Tode einer pelb⸗ lichen Versicherten hinterbliebenen Wittwer zu; beim Tode einer weiblichen Versicherten haben gemäß 8 31 Absat 2 a. a. O. nur deren Kinder einen Anspruch auf Beitrags erstattung, aber auch diese nur dann, wenn sie „vaterlos“ sind d. h. zur Zeit des Todes ihrer Muiter keinen ehelichen Vater haben (554).
Vorgussetzung für den. Uebergang des Renten— anspruchs auf die Erben ist nicht, daß der bei der örtlichen Verwaltungsstelle angebrachte Antrag noch vor dem Ableben des Rentenanwärters auch bei der nach S 75 des Invalidität und Altersversicherungsgesetzes zuständigen unteren Verwal— tungsbehörde eingegangen ist (555).
Darüber, oh eine zuerkannte Rente ruht, hat zunächst das im Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz für die Feststellung des Rentenrechts selbst vorgesehene Streitver— fahren nach 88 77 ff. a. a9. O. stattzufinden; hiervon ist aber die Frage, von welchem Zeitpunkt ab das Ruhen eintritt nicht zu trennen.
Das Rückforderungsrecht bildet dagegen nicht den Gegen— stand des Rentenfeststellungsverfahrens, und darum ist ordnungsmäßig die Aufforderung zur Rückzahlung der über— hobenen Beträge nicht in den ertheilten förmlichen Bescheid aufzunehmen, sondern besonders — etwa in der Form eines gewöhnlichen Schreibens — zu erlassen (Hö6).
Weiter sind noch folgende Bescheide und Beschlüsse mitgetheilt:
Die Beeidigung der Beisitzer in den auf Grund des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes errichteten Schiedsgexichten gilt für die Dauer ihrer Wahlperiode (557).
Die im S 50 des Invaliditäts- und Altersversicherungs— gesetzes bezeichneten Voraussetzungen der Wä hlbar— kei müssen nicht nur im Augenblick der Wahl selbst, sondern während der ganzen Dauer der Amts⸗ zeit bei dem Vertreter vorhanden sein.
Ihr späterer Wegfall zieht dessen Unfähigkeit zur Fort— führung des Amtes von selbst nach sich. Eine der Voraus— setzungen der Wählbarkeit aber izt der Wohnsitz im Bezirk der Versicherungsanstalt; sobald dieser aufgegeben wird, kann es keinen Unterschied machen, ob der Gewählte seinen neuen Wohnsitz in größerer oder in geringerer Entfernung von jenem Bezirke nimmt, und oh seine versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb oder außerhalb des letzteren stattfindet (658]).
Die Zurücknahme des Antrages auf Beitrags⸗
erstattung ist nach bereits erfolgter Erstattung nach 3 20 des Invaliditäts- und Alters versicherungsgesetzes unzu— lässig (559. . Sie neben den einzelnen Entscheidungen, Bescheiden und Beschlüssen stehenden eingeklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter der diese in den „Amtlichen Nachrichten“ ver— öffentlicht sind.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Staats-Minister Jansen ist von hier abgereist.
Infolge Versetzung des Regierungs⸗Raths Holzapfel nach Höxter ist vom 1. April d. J. ab der Gerichts⸗Assessor Schiffler mit der Verwaltung der Kommission für die Güterkonsolidation in Limburg a. L. beauftragt.
Hessen.
Die Erste Kammer hat gestern ebenfalls den Verkauf der Saline Karl-Theodorshalle an die Stadt Kreuznach ge— nehmigt.
Elsaß⸗Lothringen.
Der Kaiserliche Statthalter Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg hat, wie „W. T. B.“ meldet, das fernere Erscheinen der „Kolmarer Zeitung“ und des „Mül häuser Volksblatts“ verboten, weil beide Blätter zur Hundertjahrfeier unter der Ueberschrift „Wir machen nicht mit. Einen Artikel gebracht hatten, welcher das Andenken weiland Kaiser Wilhelms des Großen in grober Weise beschimpfie und lediglich dem Zweck diente, die Bevölkerung von Elsaß— Lothringen mit Haß gegen das deutsche Kaiserthum zu erfüllen.
Oefterreich⸗ Ungarn.
Die außerordentliche persische Gesandtschaft unter Führung des persischen Gesandten in Berlin Mirza Reza Khan ist zur Notifikation der Thronbesteigung des Schahs in Wien eingetroffen; der Gesandtschaft wurde ein Offizier als Ehrendienst zugewiesen. . .
Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht den Beschluß der vor Kreta kommandierenden Offiziere der Großmächte, betreffend die Blockade der Insel Kreta. .
Zum Präsidenten des Herrenhauses ist, „Wicker Ilg.“ meldet, der Fürst Alfred. Windis
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zum Ersten Vize⸗Präsidenten Fürst Karl Auersperg,
Zweiten Vize⸗Präsidenten Graf Ernst Hoyos berufen worden
Das Abgeordnetenhaus hielt heute seine erste Sitzung. Nahezu sammtliche Mitglieder waren anwesend. Tas Kabinet mit dem Grafen Baden i an der Spitze wurde ron zahlreichen Abgeordneten begrüßt. Der Minister⸗Präsident ersuchte den Abg. Proskoweßz, den Altersvorsiß zu uber⸗ nehmen und zur Konstituierung des Hauses zu schreiten.
Das ungarische Unterhaus begann gestern die Be⸗ rathung des Budgeige setze s. Der frünere Kultus Minister graf Albin Csaky ergriff dabei das Wort und führte aus die Vergewaltigungen bei den Wahlen bildeten in Ungarn wie überall die Klagen der Minderheiten, doch hege die liberale Partei zur Regierung volles Vertrauen und votiere ihr bereitwilligst das Zudget, da die Partei überzeugt sei, daß die Regierung ihre Pflicht redlich erfülle. Der Redner wurde von ahlreichen Abgeordneten beglückwünscht.
Großbritannien und Irland.
Das Oberhaus genehmigte gestern die erste Lesung der Schulvorlage. ; . .
Im Unterhause erklärte der, Parlaments Sekretär des Aeußern Curzon: Griechenland sei bereits von den Mächten zufgefordert worden, die Truppen aus Kreta zurückzuziehen, sei aber der Aufforderung bisher nicht nachgekommen. Unter diesen Uumständen fei es nicht wahrscheinlich, daß die Mächte einen Forschlag Griechenlands, betreffend einen gleichzeitigen Rück⸗ ug der türkischen und griechischen Truppen, berücksichtigen värden. Die Frage des Rückzugs der türkischen Truppen werde besonders erwogen. Die brstische Regierung befürworte die Zurückziehung, die sobald wie möglich zu erfolgen habe. Bei der dann folgenden Debatte über den à conto-Kredit ver⸗ langte Morley Aufklärung über die Politik der Regierung betreffs Kretas. Die Autonomie sei nur eine Phrase, da die Pforte sich die Erörterung der Form und der Einzelheiten der Autonomie vorbehalten habe. Die Mehrheit der Christzn auf Kreta sei gegen die Autonomie. Es sei ein ungehenerliches Paradoxon, die Autonomie der Bevölkerung durch die Mittel der Aushungerung, der Blockade und Beschießung aufzuzwingen. Das britische Polk sei gegen eine solche Politik. Die gegenwärtige Lage sei nicht verheißend für die Freiheit Kretas, auch nicht für den Frieden Europas. Der Erste Lord des S atzamts Balfour wies die Forderung Morley's als unzeitgemäß zurück. Die Mächte, führte er aus, hätten die Aufgabe übernommen, Freta die Freiheit zu geben, und würden sich nur von ihren eigenen Ansichten bei der Durchführung der übernommenen Aufgabe bestimmen lassen. Die kretische Frage sei nur ein Brüchtheil der Politik der Großmächte in Bezug auf den Dsten Europas, sie könne nur als ein Theil von größeren wichtigen Fragen behandelt werden. Die großen , der Politik der Regierung seien dem Hause und dem Lande bekannt. Die Opposition sollte ihre leere Kritik und ihre kleinlichen Anfragen aufgeben, sie sollte vielmehr dem Hause Gelegenheit geben, sich über die Politik der Regierung auszusprechen. Wenn ein Tadelevotum beantragt werde, so sei die Regierung bereit, sofort einen Tag dafür anzusetzen. Im weitere r Verlaufe der Berathung beantragte Labouchére, von dem Gehalte des Premler-Ministers Lord Salisbury 1600 Pfund zu streichen. Dieser Antrag wurde mit 128 gegen 44 Stimmen verworfen und sodann der a conto-Kredit angenommen.
Frankreich.
Der großbritannische Premier-⸗Minister Marquis von Salisbury, welcher vorgestern Abend in Paris eingetroffen war, begab sich gestern Vormittag mit dem großbritannischen Botischafier Sir E. Monson nach dem Elysée, wo er seine Karte abgab, und sodann nach dem Ministerium des Auswärtigen, wo Sir E. Monson ihn dem Minister Lang⸗ taux vorstellte. Lord Salisbury verweilte ctwa eine Stunde bei Hanotaux. Nachmittags stattete der Minister Hanotauxr Lord' Salisbury einen Besuch in der britischen Botschaft ab und hatte mit diesem abermals eine längere Unterredung. Gestern Abend setzte Lord Salisbury seine Reise nach Nizza fort.
Die Deputirtenkam mer berieth gestern die Ab⸗ änderungen, welche der Senat am Budget vorgenommen hatte; die meisten von diesen wurden genehmigt. Das Budget wird nun an den Senat zurückgehen.
Dem „Matin“ zufolge wird der Gesetzentwurf, be— treffend die Schiffsneubauten, bereits heute in der Deputirtenkammer eingebracht werden.
Schweiz.
Gestern ist eine Botschaft des Bundes raths über den Rückkauf der schweizerischen Eisenbahnen veröffentlicht worden.
Dieselbe giebt zunächst eine historische Darstellung über die Ent— wickelung des Eisenbahnwesens in der Schweiz und im Anschluß daran die grundsätzliche Begründung der Nothwendigkeit der Ver⸗ staatlichung. Die Vorlage enthält sodann eine Berechnung der u bezahlenden Entschädigungen, giebt eine Frörterung der Organisation der Staatäbahnberwaltung und stellt den Antrag auf Ankündigung des konzessions gemäßen Rückkauf gegen— über den fünf Hauptbahnen, nämlich der Jura Simplon⸗KBahn, der Schweizer Zenkralbahn einschließlich der Gemeinschaftsbahnen, der Nordostbahn einfchließlich der Gemeinschafts bahnen, der Bahnunter⸗ nehmung Wohlen —Braugarten bezüglich des Antheils der Einwohner der Gemeinde Braugarten, den Veremnigten Schweizerbahnen und der Gotthardbahn. Wenn der einhestliche Rückkauf der gesammten Nord- ostbahn auf Grund der für das Stammnetz gültigen Bestimmungen nicht erreichbar ist, so sollen diejenigen Linien nicht zurückgekauft werden, deren Erwerb nur mit unvei hältnißmäßigen Opfern möglich und deren Besitz nicht für den rationellen Bahnbetrieb unentbehrlich ist. Als Beilage enthält die Vorlage einen Entwurf zu einem Bundes gesetz, betreffend den Erwerb, und Betrieb von Eisenbahnen für Rächnang des Bundes und die Organtsatihn der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen. Bie konzessionsgemäßen Rückkaufs⸗ entschadigungen am 1. Magi 1963 beiw. 1909 werden im Ganzen uf g64 33 769 Fr. berechnet. (Im einzelnen werden die Ziffern heute unter Gewerbe Ind Handel“ mitgetheilt) Die wirklichen Kigusdationzwerthe für die Aktien am 1. Mai sds, ben, 1800 für die Gotthardbahn, werden im Ganzen auf. 285 985 1 1530 Fr. be⸗ rechret, ortet für die Jura. Simplon-Bahn auf 81 318 S866 Fr, für die Nordostbahn auf 4 147 6606 Fr., für die Zentralbahn auf 4 309 445 Fr., für die Vereinigten S weizerbabnen auf 31 703 834 Fr, für zie Golthärbbabn auf. 63 6tzl js Fr. Auf 100 Fr. Nöoiningl= vrth der Aktie berechnen sich die Liquidationswerthe für Prigritäts. Attien der Jura. Simplon. Bahn und der Vereinigten Schweizerbahnen auf 10000, für Stamm Aktien der Jura. Simpionbahn auf 6l. 10 Fr., fin Aktien der Rordostbahn auf 67168 Fr, ter Zentralbahn auf 19s Fr., der Vercinigien Schweizerbähnnen auf 6343 Fr., der yotthar bahn auf 124,12 Fr. Es berechnet sich also der Liquidations⸗ geg fur die Stamm. Aktien der Jurg-Simplonbahn auf 120.19 Fr. ür die Aktien der Nordostbahn auf 353842 Fr., der Zentraleahn auf 6 ß Ft.“ der Vereinigten Schwelzerbahnen auf 316,64 Gr. ö der Gotthardbahn auf 620,53 Fr. per Aktie. Die Vor age hält? dich Berfassungsrepffion, nicht für neathwendig, wohl
aber hält sie es für geboten, die Frage des Rückkauf gleich zeitig mit der Organisation ter Staalsbahnverwaltung durch Gesetz zu regeln. Es wird vorgeseben, daß mit Zustimmung der Bundes versammlung der Bundesrath unter Festhaltung der angegebenen Grundlagen für den Rückkaufspreis die Grwerbung auch durch freibändigen Kauf vornehmen kann; die Vorlage hält es auch für denkbar, daß nach erfolgter Kündigung. von den Gesell⸗ schaften selbst Verhandlungen füc den freihändigen Kauf ein geleitet werden. Bei Aasdehnung der Verstaatlichunge aktion auf andere Babnen eder für den Bau neuer Linien sind die bezüglichen Vorlagen jeweils dem Referendum zu unterstellen. Die Frage der Beschaffung der Geldmittel durch gewöhnliche Anleihen Rer' durch Ausgabe von Rententiteln wird offen gelassen, jedoch der Grundsatz der völligen Amortisation der Eisenbahnschuld bis längstens 12960 festgesttzt. Tas Reckrungswesen der Bundesbahnen foll' von der Übrigen Staatsverwaltung abgelöst, und der Reinertrag soll ausschließlich für die Verzinsung und Amortisation der Bahnschuld, jur Ausgleichung der Schwankungen in den Jahreserträgnissen sowie zur Hebung und Erleichterung des Verkebrs verwandt werden. Eine gußerdem vorgesehene Bestim mung ist, daß die Pri atbahnen die ver— sicherungstechnischen Defizite der Pensiongkassen zu decken haben. Schließlich ladet Fer Bundesrath in der Boischaft die Bundetver⸗ sammlung zu beschleunigter Behandlung der Vorlagen ein, da vor rem 1. Mal 18958 der Entscheid grundfätzlich gefallen sein müsse, der Gesetzentwurf daher vor Ende September 1897 von der Bundesper— sammlung endgültig festzusetzen sei.
Türkei. Die persische Gesandtschaft zur Notifizierung der
Thronbesteigung des Schahs ist, dem „W. T. B.“ zufolge, in Fönstantinopel eingetroffen und hat dem Sultan ein Handschreiben und Geschenke des Schahs überreicht. .
Die Ersetzung des Vali von Adana durch Hussein Hilmi, den früheren Gouverneur von Maan, hat, wie das Wiener „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ meldet, die Bot⸗ schafter befriedigt. Das armenische Patriarchat entsandte den Verweser des Bischofssitzes in Siwas nach Tokat.
Das türkische Geschmader ist in der Besika⸗Bay eingetroffen, wo es vorläufig zu Uebungszwecken vereinigt bleiben wird.
Nach einer Meldung der „Agence Havas, aus Kanea von gestern Nachmittag sind in Herakleion Engländer und in Rethymon 400 Mann russischer Truppen gelandet worden. Der türkische Kontre-Admiral Sami Pascha traf gestern Nachmittag auf einem türkischen Transportschiff in Kaneng ein; zugleich wurde eine große Menge Munition und Pulver aus— geschifft. Der Kampf begann gestern wieder und dauerte um die Dörfer Tsikalaria und Revrokuru den ganzen Tag fort. Die Insurgenten in dem Fort Malaxa feuerten auf das türkische Geschwader in der Suda-Bay.
Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Kanea von gestern gemeldet, daß das österreichische Kanonenboot „Elster“ gestern bei Kissamo von den Aufständischen beschossen worden sei; . „Elster“ habe das Feuer aus Schnellfeuergeschützen erwidert.
Eine Abordnung der vornehmsten Begs eisuchte den Kommandierenden der internationalen Truppen, Kapitän Joritti, ihr Eigenthum in der Umgegend von Kanea be—
wachen zu lassen. Griechenland.
Die „Times“ meldet aus Athen von gestern, daß dort ein Erlaß veröffentlicht worden sei, durch weichen der Kronprinz zum Höchst komm andierenden der griechischen Armee ernannt wurde. Die Abreise des Kronprinzen nach Thessalien sei um einige Tage verschoben worden.
Gestern Nachmittag um 4 Uhr ist, wie die „Agence Havas“ berichtet, den Gesandten der Mächte die Note Überreicht worden, in welcher Griechenland gegen die Blockade Kretas Widerspruch erhebt. Die Note ist vom 21. d. M. datiert und hat folgenden Wortlaut:
„Ich habe die Ebre gehabt, Ihre Note vom 18. d. M. iu empfangen, mit welcher Sie die Güte hatten, zu meiner Kenntniß zu bringen, daß die Insel Kreta von heute ab in Blockadezustand ver⸗ setzt wird. Die Schiffahrt ist hiervon benachrichtigt worden. Da es indessen durch die Blockade in Zukunft unmöglich sein wird, Getreide auf Kreta einzuführen, und da anderer— seits die Bevölkerung, der Insel sich stets von aus—⸗ wärts verpropiantieren läßt, ist es in Anbetracht der Bande, welche uns mit der kretischen Bevölkerung verknüpfen, meine Pflicht, Ihnen von diesen Erwägungen angesichts der Folgen, die daraus ent stehen würden und die wohl den Gefühlen der Menschlichkeit nicht entsprechen könnten, von denen die Regierung (folgt der Name der betreffenden Macht) erfüllt ist, Mittheilung zu machen. Genehmigen Sie u. s. w. Skuses.“
Die Beschießung der Aufständischen im Fort Malaxa hat in Athen große Erregung hervorgerufen. Kretisfche Delegirte veröffentlichten in englischer Sprache eine Broschüre, worin sie Protest gegen die Autonomie einlegen, der sie, wie nach dem Aufstande von 1556, das ottomanische Joch vorzögen. Europa, so heißt es in der Broschüre, könne alles thun und werde es doch nie erreichen, das Nationalgesühl des kretischen Volks auszulöschen. Kreta habe immer für die Vereinigung mit Griechenland gekämpft und werde, so lange auch nur eine lebende Seele auf der Insel existiere, nur die Vereinigung mit Griechenland annehmen. Diese Broschüre ist, der „Agence Havas“ zufolge, sämmtlichen Gesandtschaften überreicht worden.
Serbien. Im ganzen Lande haben, wie W. T. B.“ berichtet, die raditalen Kandidaten bei den Gemeindewahren gesiegt.
Amerika.
Das Repräsentantenhaus hat, nach einer dem „W. T. B.“ aus Washington zugegangenen Meldung, alle üAbänderungsanträge der Kommission zur Taxifbill angenommen. Die meisten Amendements betreffen un⸗ wichtigere Artikel aus dem Chemikalien verzeichniß. Dagegen verwarf das Haus neben mehreren anderen Anträgen der demokratischen Partei auch ein Amendement, wonach alle Artikel auf die Freiliste gesetzt werden sollten, welche unter der Herrschaft von Trusts r hen!
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reich s⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (199 Sitzung des Reichstages,
welcher der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, der Staats⸗ sekretär des Innern, Stdats Minisser Dr. von Boetticher,
der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗Minister Freiherr von Marschall, der Staatssekretär des Reichs Marineamis, Admiral Hollmann, der Staatssekretãr des Reichs Justizamts Dr. Nieberding, der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamtz Dr. Graf von Posgdewskn und der Kriegs⸗Minister, General-Lieutenant von Goßler beiwohnten, wurde die dritte Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1807198 bei den einmaligen Ausgaben des Militär⸗Etats fortgesetzt.
Zur Debatte kommt zunächst folgende, von der Budget⸗ gommission beantragte Resolution:
Die Erwartung auszusprechen, daß bei Beschaffung der Kasernements für die zwei neuen württembergischen Infanterie⸗ Regimenter die in Weingarten vorhandenen Bauten verwendet und dadurch eintretende Ersparnisse an der bier geforderten Bedarft⸗ umme sräter zurückgerechnet werden,.“
Württembergischer Kriegs Minister, General der Infanterie Freiberr Schott von Schottenstein: Ich bitte Sie, die Resolutien nicht anzunehmen. Die württembergische Militärverwaltung bat aus Achtung“ vor dem vorjährigen Beschluß dieses Hauses für die Kasernierung des Regiments drr. 1277, um das es sich hier han⸗ delt, nichts gethan. Wir werden auch ferner jedem auf Er— zielung von Ersparniß gerichteten Beschluß dieses Hauses ge⸗ wissenhaft Rechnung tragen. Dieser Resolution aber eme Folge zu geben, würden wir nicht in der Lage sein. Sie knüpst mit ihren Wünschen jür Weingarten an den Kostenpunkt an. Für die Kasernierung des 127. Regiments stebt uns in Ulm eine Kaserne für 13 Bataillone zur Verfügung. Wir beabsichtigen, die Halbbataillons. Raserne dort für ein Vollhstail on auszubauen mit einem Kufwand von 229 0006 Wenn wir das Bataillon nach Weingarten ver⸗ legen, so müssen wir die dortige Halbbataillons. Kaserne aus bauen mit einem Aufwände von 260 000 6 Wir baten in Weingarten ein Lazareth mit 58 Betten, brauchen aber Raum für J3 Betten. Das jetzige Lazareth kann nach Lage und Bauart nicht erweitert werden. Ein“ neut Tajareth für 93 Kranke würde ungefähr 409 000 t Fosten verursachen. Wir könnten nun die Kasernen des 4. Bataillons aus laufenden Mitteln in ein Lazareth verwandeln und würden damit Ersparnisse machen. Dazu kommen militärische Rücksichten, die uns veranlassen, die Vereinigung des Regiments in Ulm in Aussicht zu nehmen. Seit langem ist es ein Bestreben der gesammten Heeresverwaltung, die Regimenter in einer Kaserne zu vereinigen. Die Cinwirkung des Regiments Kommandeurs auf Tie Erziehung des Ossinier-Korpz, die Gestaltung des gesammten Dienstes, auf die Gleichmäßigkeit der Ausbildung wird durch die Vereinigung gefördert, durch die Zerreißung geschädigt; dazu kommen Rücksichten auf die Mobilmachung. Es ist nicht an— gebracht, im Plenum des Hauses die Mobilmachung eines Regiments zu zergliedern! Nur soviel will ich sagen, daß die Mobilmachung im” wesentlichen darin besteht, aus den vorbandenen Friedens formationen ungefähr ebensopiel Gefechtsformationen zu bilden. Das würde durch die Zerreißung erschwert werden. Ich kann Sie nur dringend bitten, die Resolution nicht zu beschließen.
Bei Schluß des Blattes nahm der Abg. Freiherr von Gültlingen (Rp.) das Wet.
wir 110
— Im Hause der Abgeordneten gelangte in der heutigen (58.) Sitzung, welcher der Finanz-Minister Dr. don? Miquchl und der Justiz-Minister Schönstedt bei⸗ wohnten, der Gesetzent wurf, betreffend die Regelung der Richtergehälter, zur dritten Berathung. Der Abgzg. Beleites (nl) hat gemäß seiner Ankündigung in der zweiten Lesung folgenden Antrag gestellt:
Dem S 4 folgenden neuen Absatz hinzuzufügen:
„Die jenigen Ober-Landesgerichts Räthe und Landgerichts ⸗Direk⸗ toren, welche vor oder an dem 1. April 1897 in ihr gegenwärtiges Amt eingetreten sind, erhalten dasjenige Gehalt, welches der ihnen im Dienstalter als Gerichts. Assessor zunächst folgende Land⸗ oder Amssrichter auf Grund dez neuen Besoldungs⸗Etals zu beziehen hat, so lange, bis sie auf Grund ihres Dienstalters im neuen Amt in ein mindestens gleiches Gehalt einrücken.
Abg. Beleites bezeichnet es in der Begründung des Antrages als eine wirthschaftliche Ungerechtigkeit, daß man bei der Beförderung eines Richters in ein höheres Amt sein bisheriges Gehalt verkürzt, und als eine Ehrenpflicht ausgleichender Gerechtigkeit, diesen Uebel stand mit Hilfe seines Antrages zu vermeiden.
Justiz⸗Minister Schönstedt; Ich verkenne nicht die wohlwollende Absicht des Antrages, und als Ressort⸗Minister könnte ich ihm zu= stimmen; aber es ist dem Antragsteller nicht gelungen, in der For⸗ mulierung des Antrages die großen entgegensthenden Schwierigkeiten einer solchen Regelung za überwinden. Bie Formulierung geht weit über die Absicht des Äntragstellers hinaus. Der Antrag giebt der neuen Gehaltsregelung eine rückwirkende Kraft, wie sie von seiten der Regierung bei den Gehaltserhöhungen stets als unzulässig er⸗ achtet ist. Bie finanzielle Tragweite laßt sich garnicht übersehen. Wenn der Antrag sich darauf beschränkt, nur den in Zukunft in ein böheres Amt beförderten Richtern ihr bisheriges höheres Gehalt zu laffen, so könnten wir ihn annehmen. Nach der jetzigen Formulierung würden wir nur neue Beschwerden herbeiführen. Ich stelle Ihnen daher anheim, dem Antrag Ihre Zustimmung zu , versagen, so sehr ich mich freuen würde, wenn es möglich wäre, die Absicht des An⸗ trages durchzuführen. . J
Abg. Simon von Zastrow (kons.) spricht sich gleichfalls gegen den Antrag aus. Die bisher unter Verkürzung ihres Gehalts be⸗ förderten Richter seien mit dieser Verkürzung einverstanden gewesen, man konne ihnen nun nachträglich nicht eine Entschädigung dafür geben. Volenti non tit injuris,., . .
Abg. Kirsch (Zentr.) theilt die Bedenken des Justiz-Ministers gegen den Antrag und bemängelt die Formulierung des Antrags. Er möchte vorschlagen, den Gegenstand an die Kommission zurückzuver weifen, wenn Aussicht vorhanden sei, daß dort eine entsprechende Fassung gefunden werden könne, welche den guten Absichten des Antragstellers gerecht werde, . ; .
Abg. Schmieding (ul.) macht darauf aufmerksam, daß nur for- male Bedenken gegen den Antrag geltend gemacht seien, und führt als Beispiel an, daß ein Mitglied dieses Haufes als Landrichter 5700 6 Gehalt gehabt hätte, bei seiner Beförderung zum Landgerichts Direktor aber auf 1800 zurückgesetzt worden sei, Ein solcher Zu⸗ stand sei auf die Dauer nicht aufrecht zu erhalten. Der Antrag Beleites sei bescheiden genug, er wolle den beförderten Richtern nur dasselbe Gehalt geben, das die mit ihnen im Dienstalier gleichstehen⸗ den Richter erhalten. In der Instan; des Herrenhauses lasse sich immer noch eine bessere redaktionelle Fassung finden. .
Justiz⸗Minister Schönstedt: In dem angeführten Fall ist der betreffende Herr nur deshalb so svät befördert worden, weil er vorher eine Beförderung immer abgelehnt hat. Der Herr ist schon drei Jahre Landgerichts⸗-Direktor und hat bereits ein solches Gehalt, daß er durch diese Vorlage nicht geschädigt wird. Wenn ich mich wegen dieser Persönlichkeit im Irrthum befinde und es sich um einen anderen Herrn im Rheinland handelt, so liegt auch bei diesem die Sache ähnlich, denn auch dieser ist bereits zwei Jahre Landgerichts⸗ Direktor. ö. (
Hierauf nimmt der Finanz Minister Dr. von Miguel und nach diesem wiederum der Justiz⸗Minister Schönstedt das Wort. . ö
Nachdem dann Abg. Beleites nochmals für seinen Antrag eingetreten ist, wird letzterer abgelehnt und der Gesetz⸗ entwurf unverändert angenommen.
(Schluß des Blattes.)
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