1897 / 81 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Apr 1897 18:00:01 GMT) scan diff

emeinde zur Ausführung zu bringen. Run, meine Herren, ist nach der Auffassung der Königlichen Staatsregierung für eine derartige ausführende Behörde eine kollegiale nicht die richtige. Wir sind der Meinung, daß mindestens in den kleineren Landgemeinden ein Einzelbeamter die Ausführung der Beschlüsse der Gemeinde vertretung übernehmen muß, und ich kann durchaus nicht anerkennen, daß in der Forderung der Königlichen Staatsregierung, einen bureau—⸗ kratischen Gemeindevorstand zu wählen, irgend eine Beeinträchtigung der Selbstbestimmung der Gemeinden zu finden wäre.

Wenn ferner der Einwand gemacht ist, man erziehe sich unselbst⸗ ständige Bürgermeister, so meine ich, die Herren, welche diese Be⸗ hauptung aufgestellt haben, haben dabei wohl nicht daran gedacht, daß fast im ganzen Westen selbst die städtische Verfassung auf dem bureau— kratischen Prinzip beruht, und man wird doch wohl nicht behaupten wollen, daß alle die Bürgermeister der großen Städte, beispielsweise am Rhein, deswegen, weil sie bureaukratisch regieren, unselbständig wären. Im Gegentheil, meine Herren, ich habe die Erfahrung ge⸗ macht, daß die größere Verantwortung, die auf ihre Schultern gelegt wird, sie sehr viel selbständiger gemacht hat als in denjenigen Theilen, wo die Magistratsverwaltung herrscht. Sollte aber wirklich der eine oder der andere diese Selbständigkeit nicht vertragen oder den Schutz des Gemeindevorstandes nicht entbehren können, dann, meine Herren, sind ja in der Gesetzgebung genügende Kautelen vorhanden, z. B. die Möglichkeit, den Bürgermeister, welcher der Gemeinde nicht mehr konveniert, nicht wiederzuwählen.

Wenn man ferner hervorgehoben hat, daß der bureaukratische Bürgermeister nicht genügende Gewähr leiste für eine zweck⸗ entsprechende Vermögensverwaltung, so kann ich mich auch hier nur darauf beziehen, daß dieselbe Verfassung im Westen ohne jede Schwierigkeit sich vollzogen hat, wo voraussichtlich sehr viel größere Vermögensmassen zu verwalten sind, als in den Gemeinden von Hessen⸗Nassau. Im übrigen hat auch die Gemeindevertretung, welche über die Verwaltung und Verwendung des Vermögens zu beschließen hat, jetzt ganz andere Funktionen als der frühere Ausschuß, und es wird Sache der Gemeindevertretung beziehungsweise der Gemeinde⸗ versammlung sein, ein wachsames Auge auf die Vermögensverwaltung zu haben.

Meine Herren, wenn ich mich nun resümieren darf, so möchte ich behaupten, daß die Auffassung der Staatsregierung über die Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer bureaukratischen Verfassung in den Landgemeinden in dem § 45 der Regierungsvorlage einen voll⸗ ständig entsprechenden Ausdruck gefunden hat. Wir sind der Meinung gewesen, daß es sich empfehle, grundsätzlich die bureau— kratische Verfassung einzuführen und nur denjenigen Gemeinden, welche über 1200 Einwohner haben, die Möglichkeit zu geben, sich durch Ortsstatut einen kollegialischen Gemeindevorstand einzuführen. Ich will zugeben, daß man über diese Zahl 1200 diskutieren kann, ich will mich auch auf diese Zahl nicht direkt festlegen, aber ich bin der Meinung, daß man an der Konstruktion und dem Prinzip des § 45, wie sie sich in der Regierungsvorlage finden, fest— halten muß. Demgegenüber wird nun in § 465 der Kom⸗ missionsvorlage ein vollständig anderer Grundsatz aufgestellt; der Herr Berichterstatter hat schon die Gewogenheit gehabt, die Einzel⸗ heiten näher auseinanderzusetzen. Es wird hier das Prinzip der bureaukratischen Verfassung derartig durchlöchert, daß ein ganz anderes System sich ergiebt, welches die Staatsregierung für zweckmäßig nicht erachten kann. Ich bin daher zu meinem Bedauern in der Lage, wiederholen zu müssen, daß bei Aufrechterhaltung dieser Konstruktion, insbesondere auch der des vorletzten Absatzes, das Zustandekommen des Gesetzes leicht ernstlich gefährdet werden könnte. Ich bitte Sie des— wegen, meine Herren, in erster Linie die Regierungsvorlage wieder herzustellen; es wird sich ja dann fragen, in wie weit dem Antrage von Pappenheim wird stattgegeben werden können.

Ss P wird, wie bereits mitgetheilt worden ist, in der Kommissionsfassung angenommen.

5s 46 bestimmt in der Kommissionsfassung: „In Land⸗ gemeinden mit mehr als 1500 Einwohnern oder mit größerer Vermögensverwaltung kann die Gemeindevertretung die Wahl eines besoldeten Bürgermeisters beschließen.“

Abg. von Pappenheim beantragt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage durch Streichung der Worte „oder mit größerer Vermögensverwaltung“.

Abg. Junghenn (nl. beantragt, im Fall der Annahme des Antrags von Pappenheim die Zahl „1500“ durch „1200“ zu ersetzen.

Geheimer Regierungs⸗Rath von Trott zu Solz empfiehlt den Antrag von . hat indeß auch gegen den Antrag Junghenn keine erheblichen Bedenken.

8 45 wird in der Fassung der Anträge von Pappenheim und Junghenn angenommen.

s 100 trifft Bestimmung über die Vereinigung mehrerer Gemeinden oder Gutsbezirke zu kommunalen Zweckverbänden. Die Kommission hat folgende Bestimmung der Regierunge⸗ vorlage gestrichen. Wenn ein Einverständniß der Betheiligten nicht zu erzielen ist, kann, el das öffentliche Interesse dies erheischt, die Bildung eines solchen Verbandes durch den Ober— Präsidenten erfolgen, nachdem die Zustimmung der Betheiligten im Beschlußverfahren durch den Kreis⸗Ausschuß ersetzt worden ist.

Abg. von Pappenheim beantragt die Wiederherstellung dieser Bestimmung.

Geheimer Reglerungs⸗Rath von Trott zu Solz bittet um Annahme diesetãz Antrages. .

Nachdem sich die Abgs. Wintermeyer (fr. Volksp.), Cahengly und Kircher (Zentr.) gegen die Zwangsbildung solcher Verbände ausgesprochen haben, während die Abgg. von , ,,, . Dr. Enneccerus (nl.) und Hansen⸗ Olden ung (fr. kons.) die Wiederherstellung der Regierungs⸗ vorlage befürworten, wird 8 100 nach dem Antrag von Pappenheim angenommen.

Der Rest der Vorlage wird ohne Debatten angenommen. Die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt.

Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staattz⸗ beamten.

Fl setzt die Tagegelder bei Dienstreisen je nach dem Range der Bamten in acht Abstufungen auf 35 MS (aktive Staats⸗Minister) bis 4 SM (Unterbeamte) täglich und für Dienstreisen, die an einem und demselben Tage angetreten und beendet werden, auf 27 bis 3 M fest.

Abg. Kirsch (Zentr.) beantragt, bei Dienstreisen, die innerhalb 4 Stunden angetreten und beendet werden, diese Sätze auf die Hälfte, nämlich 17,50 6 bis 2 A, zu ermäßigen.

Abg. Dr. Sattler (ni.) beantragt folgenden Zusatz:

Wird eine Dienstreise innerhalb 24 Stunden vollendet, so ist jedenfalls nur für einen Tag zu ö bg. Dasbach (Zentr.) erklärt sich gegen die Vorlage, die in ibren einzelnen n . nicht das 6 treffe. Mit Rücksicht auf die Aufbesserung der Beamtengehälter sollten die Tagegelder und Reise⸗ kosten so bemessen werden, daß nur noch die wirklichen Auslagen ver⸗ gütet werden, die Beamten aber keine Ueberschüsse mehr aus Dienst⸗ reisen erzielen können. Diese Absicht der Vorlage werde nicht erfüllt, es komme vielmehr in manchen Fällen, namentlich für die höberen Beamten, nach der Vorlage noch eine Erhöhung der bisherigen Ver⸗ gütung heraus. Redner sucht dies ziffermäßig an einigen Beispielen nachzuweisen. Bei Beamten, die viele Inspektionsreisen machen müßten, wie die Bergbeamten, komme so im Jahre eine indirekte Gehalts- erhöhung von 500 S und mehr heraus. Er beantrage die noch⸗ malige Verweisung der Vorlage an die Budgetkommission.

Abg. Dr. Sattler (nl) schließt sich diesem Antrage an. Dem Reichstage sei eine Zusammenstellung der Reisevergütungen der Be⸗ amten in den bedeutendsten Bundesstaaten zugegangen, und es sei wünschengwerth, daß die Kommission die Vorlage nochmals prüfe und dabei das dem Reichstage vorgelegte Material benutze.]

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) will gegen die Zurückverweisung an die Kommission nichts einwenden, glaubt aber nicht, daß sich an den bisherigen Kommissionsbeschlüssen etwas ändern lassen werde, und spricht sich sachlich gegen die Anträge Sattler und Kirsch aus; namentlich sei die Begrenzung von vier Stunden ganz willkürlich gewählt.)

Abg. Kirsch (Zentr.) befürwortet ebenfalls die Zurückverweisung an die Kommission.

Das Haus beschließt demgemäß.

Schluß nach 4 Uhr. Nächste Sitzung: Montag 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen; hessische Städte⸗ und Landgemeinde⸗ irn n Antrag Motty wegen der bevorrechtigten Meliorations⸗ arlehen.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes wegen anderweiter Bemefsung der Wittwen- und Waisengelder zugegangen:

Artikel J.

An Stelle des 5 8 des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Zivilverwaltung, vom 20. April 1881 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 85) treten folgende Vorschriften:

§ 8.

Das Wittwengeld besteht in vierzig vom Hundert derjenigen Pension, zu welcher der Verstorbene berechtigt gewesen ist oder be⸗ rechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestag in den Ruhestand versetzt wäre.

Das Wittwengeld soll jedoch, vorbehaltlich der im § 10 ver⸗ ordneten Beschränkung, mindestens zweihundertsechzehn Mark be— tragen und

für Wittwen der obersten Reichsbeamten einschließlich der unter J des Tarifs zum Gesetz vom 30. Juni 1873 (Reichs. Gesetzbl. S. 166) bezeichneten den Betrag von drei Tausend Mark, für Wittwen der unter II des Tarifs bezeichneten Reichsbeamten den Betrag von zwei Tausend fünfhundert Mark, im übrigen den Betrag von zwei Tausend Mark nicht übersteigen. = Ueber die Zugehörigkeit zu den Klassen entscheiden die Be⸗ stimmungen im § 2 des Gesetzes vom 30. Jani 1873. Artikel Il.

An Stelle des 5 9 des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Maxine, vom 17. Juni 1887 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 237) treten folgende Vorschriften:;

F. 8.

Das Wittwengeld besteht in vierzig vom Hundert derjenigen Pension, zu welcher der Verstorbene berechtigt gewesen ist oder be—⸗ rechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestag in den Ruhestand versetzt wäre.

Das Wittwengeld soll jedoch, vorbehaltlich der im § 11 ver— ordneten Beschränkung, mindestens zweihundertsechzehn Mark be— tragen und

für Wittwen von Offizieren, Aerzten im Offiziersrang und Beamten der höchsten Chargen einschließlich der unter J des Tarifs zum Gesetz vom 30. Juni 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 166) be— zeichneten, den Betrag von drei Tausend Mark,

für Wittwen der unter II des Tarifs bezeichneten Offiziere, Aerzte im Offiziersrang und Beamten den Betrag von zwei Tausend fünfhundert Mark, .

im übrigen den Betrag von zwei Tausend Mark

nicht übersteigen. .

Ueber die Zugehörigkeit zu den Beamtenklassen entscheiden die

Bestimmungen im § 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1873.

Artikel III.

An Stelle der 58 2 und 3 des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts, vom 15. Juni 1895 (Reichs- Gesetzbl. S. 261) treten folgende Vor⸗ schriften: ;

§ 2.

Das Wittwengeld beträgt zweihundertundsechzehn Mark jährlich, gleichviel, welcher Charge der Ehemann zur Zeit seines Todes angehört beziehungsweise ob und welche Pension er bezogen hat.

Das Waisengeld für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Tode des Ehemannes zum Bezuge von Wittwengeld berechtigt war, beträgt vierund vierzig Mark jährlich für jedes Kind; für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Ehemannes zum Bezuge von Wittwengeld nicht berechtigt war, zweiundsiebenzig Mark jährlich für jedes Kind. . .

Waisengeld wird für Kinder, welche in Militär Erziehungs— anstalten aufgenommen worden sind, nur zu demjenigen Betrage gejahlt, bis zu welchem für das betreffende Kind Pensionsgeld oder Erziehungsbeitrag an die Anstalt zu entrichten ist.

3.

Das Wittwen« und Waisengeld erhöht sich für die Hinter⸗ bliebenen derjenigen Mannschaften vom Feldwebel abwärts, welchen eine mehr als fünfzehnjährige Dienstzeit zur Seite steht, für jedes Jahr dieser weiteren Dienstzeit bis zum vollendeten vierzigsten Dienst⸗ jahr um sechs vom Hundert der im § 2 bestimmten Sätze.

Artikel IV. . Dem J§5 12 des in. vom 20. April 1881 (Reichs Gesetzbl.

S. S5), dem 513 des Gesetzes vom 17. Juni 1887 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 237) und dem F 4 des Gesetzes vom 153. Junt 1895 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 261) tritt folgende Vorschrift hinzu: Nach fünsjähriger Dauer der Ehe wird für jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer dem gekürzten Betrag ein Zwanzigstel des berechneten Wittwengeldes so lange hinzugesetzt, bis der volle Betrag wieder erreicht ist. Artikel V.

Die Bestimmungen in den Artikeln II bis IV kommen in Bayern nach Maßgabe des Bündnißvertrags vom 253. November 1870 (Bundes Gesetzbl. 1871 S. 9) zur Anwendung.

Artikel VI. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1897 in Kraft.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die technischen, kaufmännischen u. dgl. Betriebs und Hilfspersonen in Preußen nach den Berufszählungen von 1382 und 1895.

Das zunftmäßige Handwerk kannte so wenig die technisch gebildeten Betriebsbeamten und das kaufmännisch gebildete Rechnungs. und Ver⸗ waltungspersonal, wie die moderne Großindustrie ohne diese Hilft. versonen denkbar ist. Sie bilden ebenso wie die ungelernten Arbeiter ein charakteristisches Merkmal in der Organisation der Massenerzeu⸗ gung. Wenn man es dem Großbetriebe zum Vorwurf gemacht hat, daß er die unterste soziale Klasse geschaffen oder doch stark vermehrt hat, so muß man andererseits auch hervorheben, daß die Klassen⸗ differenzierung' nach unten in der Schicht der industriellen, technischen, kaufmännischen u. dgl. Betriebs- und Hilfspersonen gewisser⸗ maßen ein Gleichgewicht nach der anderen Seite erhalten hat. Man kann diese Personen als ein neutrales Element ansehen, welches die entgegengesetzten Interessen des Unter⸗ nehmerthums mit denjenigen des Arbeiterstandes in gleicher Weise in sich heren gt, da ihnen die Höhe der gezablten Löhne nicht weniger wichtig erscheinen wird als das Gedeihen des Betriebes. Wie diese Personen sich in der Mehrzahl aus dem besseren Bestande der ge= lernten Arbeiter ergänzen, so bilden sie später oft den Kern eines hoch⸗ stehenden Unternehmerthums, Thatsächlich sind sie auch sehr häufig am Gewinn betheiligt. Einige zahlenmäßige Angaben über diesen Personenkreis dürften daher willkommen sein.

Unterscheidet man nach den Ergebnissen der Berufe zählung vom 14. Juni 1895 das männliche und weibliche Geschlecht der in der Ueberschrift genannten Personen und ihr Zahlenverhältniß zu den Selbständigen und selbständigen Hausindustriellen, so bewegen sich die Verhältnißzahlen für einzelne Berufsarten der Berufgabtheilungen . und Handel, der Stat. Korr. zufolge, innerhalb folgender

renzen. Es entfallen technisch gebildete Betriebs- und kaufmännisch ge— bildete Rechnungs- und Verwaltungsbeamte

bei männlichen Personen bei weiblichen Personen

in der Berufsabtheilung Industrie: auf je 100

auf je lo0 ständige

ständige und selbst. und selbst. Haus. Haug⸗ . industrielle industrielle Gewinnung von Stein⸗ Verfertigung von und Braunkohlen, Schreibfedern aus Ren ce Mag Stahl, Aluminium ꝛc. 900 Barbiere lauch wenn zu— Friseure und Perrücken⸗ gleich Friseure). 0, 2 1 in der Berufsabtheilung Handel und Verkehr: auf je 100 auf je 100 Selbst Selbst⸗ ständige ständige Straßenbahnbetrieb . . 855 Straßenbahnbetrieb. 667 Hausierhandel ... 0,05 Hausierhandel ... O3.

Auffallend ist der große Abstand der Verhältnißzahlen in beiden Berufsabtheilungen, sowohl für das männliche wie für das weibliche Geschlecht. Es ist daraus ersichtlich, wie sehr einzelne Gewerbearten bei dem jetzigen Stande der Betriebstechnik geeignet sind, Betriebs beamte, Rechnungs⸗ und Verwaltungsbeamte in sich aufzunehmen, während in anderen die solcher nicht bedürfenden Kleinbetriebe über⸗ wiegen. Dabei ist indessen einschränkend zu bemerken, daß die hohen Verhältnißzahlen auf niedrigen absoluten Ziffern beruhen können. So beträgt die Anzahl der weiblichen Personen dieser Klasse in der Be⸗ rufsart „Verfertigung von Schreibfedern aus Stahl u. s. w.“ nur 9 und in der Berufgart „Straßenbahnbetrieb' nur 20, wie denn über⸗ haupt die weiblichen Beamten nur in einzelnen wenigen Gewerben zahlreicher vertreten sind.

Za den ungelernten Arbeitern stehen die technisch gebildeten Be— triebsbeamten und das kaufmännisch gebildete Rechnungs- und Ver⸗ waltungspersonal im allgemeinen in demselben Quantitätsverhältniß wie die gelernten Arbeiter, sodaß also dem größeren Verwaltungs- personal auch eine höhere Quote ungelernter Aröeiter entspricht. In⸗ dessen wird diese Regel wiederkehrend überall in denjenigen Berufs—⸗ arten durchbrochen, wo einem Verwaltungsbeamten in der Hauptsache stets noch eine Anzahl gelernter Personen gegenübersteht. Das tritt z. B. deutlich in der Berufsart „Gewinnung von Stein und Braunkohlen, Koks, Graphit. Asphalt ꝛc. zu Tage, wo auf je 100 Selbständige 2230 Betriebs-,, Rechnungs⸗ und Verwaltungsbeamte kommen, trotzdem gerade die ge⸗ lernten Arbeiter über die ungelernten nicht unerheblich überwiegen (16: 11). Andererseits finden sich die Ausnahmen aber auch in solchen Berufsarten, in welchen sich die Betriebsart des Großhandwerks, sei es als Theilbetrieb einer Großunternehmung oder in selbständiger Form, immer mehr herauszubilden scheint, wie z. B. bei den Tape⸗ zierern und den Maurern.

Fast überall ist eine starke Zunahme des Verwaltungspersonals zu verzeichnen. Eine erheblichere Abnahme hat nur in der Ziegelei und Thonröhrenfabrikation (2926: 1604) und bei den Kupferschmieden (226: 120) stattgefunden. Wo eine Abnahme sonst noch Platz ge⸗ griffen hat, ist sie von verschwindender Bedeutung.

Je mächtiger sich unsere Industrie entfaltet, desto mehr sucht sie Fühlung mit der Wissenschaft, wie es ja auch einzelne Fabrikattons— zweige giebt, z. B. die sogenannte chemische Großindustrie, in denen, abgesehen von dem Hilfspersonal, der gelernte Arbeiter ein wissen⸗ schaftlich ausgebildeter Techniker ist. Demgemäß überwiegen die technisch gebildeten Betriebsbeamten, also die Chemiker, Ingenieure, Architekten 2c, in den Berufsarten mit der Großbetriebstendenz. Im Ganzen hat man 325318 solche Personen, 65 295 Aufsichts⸗ personen (Aufseher, Weikmeister. Obersteiger, Steiger ꝛc.) und 52 935 kaufmännisch gebildete Verwaltungs-, Bureau. und Rech⸗ nungsbeamte zu verzeichnen. Der Schwerpunkt der in der Ueber schrift genannten Klasse von Personen liegt demnach in dem Aufsichtspersonal und in dem kaufmännischen Verwaltungspersonal. Unterscheidet man lediglich die technische und die kaufmännische Funktion, so stellt sich das Verhältniß zwischen beiden wie 97 613: 52935. Immerhin erscheint das kaufmännische Element in der Produktion stark vertreten, und dies findet nur darin seine Erklärung, daß neuer dings der Großbetrieb immer allgemeiner auch den AÄbsatz seiner Fabrikate in den Kreis seiner Geschäfte einbezogen hat.

Wenn man schließlich der Frage näher zu kommen versucht, welche Aussichten ein Verwaltungsbeamter hat, sich zum selbständigen Unter⸗ nehmer emporzuschwingen, so ist von vorn herein zu bemerken, daß sich diese Frage aus den zur Zeit vorliegenden zahlenmäßigen Angaben nicht abschließend beantworten läßt. Denn abgesehen davon, daß der Abgang der Selbständigen infolge des höheren Durchschnittsalters größer als derjenige der Verwaltungsbeamten sein dürfte, ergänzen sich auch die Selbständigen in den mehr handwerksmäßig betriebenen Berufsarten zum großen Theil ohne weiteres aus den gelernten Arbeitern.

Die Anzahl der Selbständigen im Jahre 1895 ist gegen das Jahr 1882 etwas zurückgegangen; diejenige der Verwaltungsbeamten dagegen zeigt eine bedeutende Zunahme. Sie hat sich nahezu ver— dreifacht. Berechnet man, wie viele derselben auf je 100 Selbst⸗ ständige in den Jahren 18532 und 18295 entfielen, so stellen sich die diesbezüglichen Verhältnißzahlen auf 5, 4 und 15,44 9so.

Sozialpolitischl, bemerkt zu diesen Zablen die „Stat. Korr.“, ist der geringe Rückgang der selbständigen Personen sicher kein erfreuliches Zeichen. Dagegen darf man die 2 starke Ausdehnung des Verwaltungspersonals dann mit vollem Recht als ein solches ansehen, wenn man bedenkt, daß das ut tuierten Kleinmeister wirthschaftlich und soztal durch—⸗ litt ich auf niedrigerer Stufe steht, als die Verwaltungs⸗ beamten. Abgesehen davon, daß mit dem Zuwachs derselben eine technische Vertiefung der gesammten nationalen Gütererzeugung

Heer der weniger

verbunden ist, hat der Kleinmeister und Arbeiter bei persönlicher

igkeit heute bessere Aussicht, in die ebenso auskömmliche wie , Kin un 44 k aufzurücken. Von diesem Gesichtspunkte aus ergiebt sich, daß die moderne Industrie sehr wohl Ceignet ist, selbständig einen Theil jener erstrebenswerthen Mittel- tandzpolitik zu verwirklichen, welche für manche in ihrem Schooße entstandene Schattenseite volle Entschädigung zu bieten vermag.“

Deutscher Zuckerverbrauch.

In dem Geschäftsbericht des Deutschen Landwirthschafisraths für das Jahr 1896 wird auf die Wechselwirkung zwischen der sinkenden Ten denz der Zuckerpreise und der gleichzeitigen Steigerung des inlãndischen Zuckerverbrauchs hingewiesen und bemerkt, daß hierin vielleicht ein Fingerzeig für die künftige Entwickelung der deutschen Zuckerindustrie gegeben sei. In den 5. Jahren von 1886/37 bis 1890 91 stand der Zucker⸗ preis im Durchschniit auf 41 M pro 1090 kg, während er von 1891/92 bis 1595/96 auf 28 M sank, dementsprechend stieg der Verbrauch von durch⸗ schnittlich 84 Kg pro Kopf der Bevölkerung im ersten Zeitraum auf 1665 kg im zweiten Zeitraum. Im letzten Betriebsjahr 1895/96 betrug er 127 kg. Den Gegnern der Zuckersteuer Gesetzgebung gegen⸗ über wird eine Berechnung aufgestellt, welche zeigt, daß für absehbare Zeiten die Zuckerindustrie den Schutz der Gesetzgebung nicht wird ent⸗ behren können und auf die Ausfuhr angewiesen sein wird, selbst wenn man annähme, daß der inländische Verbrauch im Laufe der Jahre weiter bis aaf 25 kg pro Kopf der Bevölkerung stiege. Erst bei einem Verbrauch von 325 kg Zucker pro Kopf, dem 2,6 fachen des jetzigen Konsums, wie er seit fünfzehn Jahren thatsächlich in Groß. britannien besteht, würde die gegenwärtige Zuckerproduktion des Deutschen Reichs schon jetzt im Inland abgesetzt werden können.

Kunst und Wissenschaft.

Ueber neuere Forschungsreisen in Asien entnehmen wir dem soeben erschienenen 3. Heft von Petermann's Mittheilungen (Gotha, Justus Perthes) Folgendes: Die Münchenen Expedition nach Syrien und Kleinasien ist mit der glücklichen Rückkehr ihrer Führer Rom. Oberhummer und Dr. H. Zimmerer Ende Januar zum Abschluß gelangt; die Rückkehr erfolgte über Konia und Konstantinoyel. Auf zem Geographentag in Jena werden beide Reisende über den Erfolg ihrer Forschungen eingehenden Bericht erstatten. Auf Veranlassung von Prof. L. Löoczy hat Dr. A. Cholnoky, Assistent am Geologischen Institut der Universität Budapest, am 3. Dejember 1856 eine Reise nach China angetreten, um die große chinesische Ebene und ihr hydrographisches 234 eingehend zu studieren. Seine Reise ist auf 18 Jahr projektiert. ine Durchkreuzung von Tibet haben, dem, Goographical Journal zujolge, die englischen Offiziere Kapt. Wellby und Lieumn. Malcolm im Mai 1896 von Leh aus begonnen und mit der Erreichung von Peking glücklich beendet. Am PVasse Wapu ⸗La wurden sie von der tibetanischen Grenzwache zurückgewiesen; auf einem weiten Umweg gelang es ihnen jedoch, den Lanak-La zu über schreiten und, ungefähr auf der Breite 36 38 Grad sich bewegend, das ganze Land zu durchwandern; es war die nördlichste aller bisherigen Durch⸗ kreuzungen. Allerdings war die Expedition mit großen Entbehrungen verknüpft; der größte Theil der Lastthiere ging durch Mangel zu Grunde, endlich desertierten noch fast sämmtliche Begleiter; alles irgendwie ent⸗ behrliche Gepäck, darunter auch die Sammlungen, mußten zurück⸗ gelassen werden, und die Lage drohte in jeder Weise kritisch zu werden, bis die Reisenden Anfang September mit einer tibetanischen Kara vane zufammentrafen, welche nach China ging. In ihrer Begleitung ge⸗ langten sie an die Quelle des Hauptzuflusses des Jangtseklang und durch Tsaidam nach dem Kukumnor, von wo aus auf bekannten Wegen Peking erreicht wurde. Eine größere Tour durch das westliche Tibet, auf welcher bedeutende Strecken unbekannten Gebiets bereist wurden, haben Kapitän H. H. P. Deary und A. Pike von Ende Mai bis November 1896 ausgeführt. Nach ihren vorläufigen Mit- theilungen im Geographical Journal“ ist besonders die Ausbeute an kartographischen Aufnahmen sehr bedeutend. Wie Kapitän Wellby hatten auch fie starke Einbuße an ihren Lastthieren erlitten, sodaß der Rückweg unter großen Entbehrungen zurückgelegt werden mußte.

Das Organisations- Comité für die VII. Internationale Geologen⸗Verfammlung, welche Ende Sommer d. J. in St. Petersburg stattfinden soll, hat das zweite Zirkular versandt, welches die näheren Bestimmungen über die vor und. nach den Sitzungen zu veranstaltenden Exkursionen enthält. ie Sitzungen des Kongresses finden vom 29. August (n St.) bis 4. September in den Räumen der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu St. Petersburg statt; die ausführlichen Programme über die in Aussicht stehenden Vorträge und Verhandlungen werden später zur Versendung kommen. Die für die Ausstellung bestimmten Gegenstände, wie Karten, Profile, Sammlungen, Instrumente ꝛe, unterliegen, wenn sie mit der richtigen Adresse: Exposition du Congrès géologique International versehen sind, nicht der Zollrepision an der Grenze, son⸗ dern werden in St Petersburg unter Aufsicht des Comitèés ausgevackt. Gegen Vorzeigung der Mitgliedskarte, welche für den Betrag von 10 M 6 Rl; 12 Fr.; 10 sh.) von dem Schatz⸗ meister des Comités A. O. Michalski (Comité Geologique, St. Petersburg, Wassili Ostrow. 4. Linie) einzulösen ist, wird sowohl von den russischen Konsuln die Ausstellung der Pässe, wie auch von den Zollteamten an der Grenze die Gepäckrevision ohne weitere Schwierigkeiten besorgt werden. Sämmtliche Theilnehmer haben während der Dauer det Kongresses und der Exkursionen freie Fahrt in der J. Klasse auf sämmtlichen russischen Eisenbahnen. Das Organisations - Comits hat alfo alle Maßregeln ergriffen, um den Besuch, des Kon- gresses möglichst zu erleichtern. Eine besondere Anziehungskraft bilden natürlich die Exkurstonen, welche vor und nach der Tagung ver⸗ anstaltet werden. Unter Führung der Geologen S. Nikitin, Th. Tschernyschew, A. Arzruni, A. Karpinsky und A. Stuckenberg findet vom 25. Juli bis 26. August eine Bereisung des Ural nebst Be⸗ sichtigung der dortigen Bergwerke statt: die Theilnehmer an dieser Exkursion haben sich, da große Strecken im offenen Wagen zurũck⸗ gelegt werden müssen, mit warmer, undurchlässiger Kleidung zu ver⸗ sehen. Der Akademiker Fr. Schmidt übernimmt die Führung der Exkursion nach Esthland und der Insel Dags vom 13. bis 27. August; die finischen Geologen J. Sederholm und W. Ramsay führen vom 21. bis 28. August durch Finland. Nach Schluß des Kongresses beginnt der große Ausflug nach dem Kaukasußz, welcher auf dre verschiedenen Wegen crreicht werden soll: über Charkow und durch das Donetz⸗ Becken, auf der Wolga und über Kiew, Cherson; von Wladikamkas aus wird der Kaukasus auf der . nach Tiflis über schritten, wo am 21. September die Theilnehmer sich wieder ver= einigen. Hieran schließt sich der Besuch von Baku, Borshom, Abas . Tuman und anderer Punkte. Am 27. September * von der Station Rion die Abfahrt nach der Krim, wo am 5. Oktober in Sebastopol der Schluß der Ausflüge erfelgt. Seitenausflüge sind vom Kaukasus aus in Aussicht genommen zur Besteigung des Elbrus und Ararat, zur Besichtigung der Gletscher Genaldon, des Namisson und anderer Punkte. Da das Entgegenkommen der russischen Regierung und durch die in Aussicht gestellte Gastfreundschaft sind die Preise für diese Ausflüge äußerst billig berechnet; dieselben betragen mit Einschluß der Kosten für Unterkunft und Verköstigung, Beförderung zu Wagen, Dampfbootggund Pferd für die Exkursion in den Ural 150 Rbl. (320 Mν). für die Exkursion nach Esthland 50 Rbl. (108 M, nach

inland 0 4 finisch (40 ), nach dem Kaukasus und der Krim

50 Rbl. (632 1) mit Ausschluß der Seitenausflüge. Das geolggische Reilsehandbuch, welchem die geologische Uebersichtstarte des russischen Reichs in 1: 6 300 000 sowie zahlreiche Detailkarten und Profile bei⸗

efügt werden ist im Druck und wird nach Erscheinen spätestens Ende

pril jedem Theilnehmer für den Betrag von 10 Fr. (3 „), welcher bei Lösung der Mitgliedskarte 6 ist, übermittelt werden. Vorsitzender des Organisations Comités ist A. Karpineky, der Direktor des Gomité goologique, General- Sekretär Th. Tschernyschew.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

In Dresden ist am 3. d. M. auf dem Verbandstage der Land⸗ wirthschaftlichen Genossenschaften im Königreich Sachsen, dessen Ver- handlungen ein Vertreter der sächsischen Regierung beiwohnte, wie W. B.“ meldet, eine landwirthschaftliche ,, , egründet worden, welcher sofort viele Landwirthe unter eichnung namhafter Beiträge bei⸗ traten. Gestern beschloß der Verbandstag, den Getreide- verkauf der Landwirthe genossenschaftlich zu regeln. Das Betriebs—⸗ kapital ist durch Zeichnung von Antheilscheinen, dem Ver⸗ hältniß der Größe des Landbesittzes entsprechend, zu beschaffen. Die endgültige Erledigung dieser Angelegenheit bleibt dem im August d. J. in Dresden stattfindenden 13. allgemeinen Vereinstage der deutschen Landwirthschaftsgenossenschaften vorbehalten.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 31. März 1897. (Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen , ., Kreise (Imts⸗ 2c. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul! und Klauenseuche oder Lungen—⸗ seuche am 31. März herrschten. Die Zahlen der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem

Kreise vermerkt.

A. Rotz (Wurm). Reg⸗Bez. Marien werder: Marienwerder 1 (1), Pots dam; Teltow 1 (1); Reg.-Bez. Kösiin: Bütow 2 (23. Reg, Bez. Posen: Birnbaum 1 (1 Reg. Bez. Breslau: Dels 1 1), Trebnitz 1 (1). Brieg 1 (I), Habelschwerdt 1 (1). Reg.-Bez. Liegnitz: Bunzlau 1 (1), Schönau I (I). Reg.-Bez. Oppeln: Grottkau 1 (I.. Reg. Bez. NMagde⸗ burg: Aschersleben 1 (I). Reg. Bez. Hildesheim: Landkreis Götfingen 2 (2). Reg. Bez. Os nab rück: Landkreis Osnabrück 101). Bayern. Reg.⸗Bez. Schwaben Neuburg a. D. 1 (). Sachen. Kreis hauptmannschaft Zwickau: Schwarzenberg 1 (1), Auerbach 1 (3. Schwarjburg ˖ Sondershausen: Sondershausen 1 (1). Elsaß. Lothringen. Bejirkt Ober⸗-⸗Elsaß: Mülhausen 2 (2). Bezirk Lothringen: Diedenhofen 1 (1), Saarburg 1 d). Zusamm en 25 Gemeinden und 26 Gehöfte.

E. Maul. und Klauenseuche.

Preußen. Reg.-Bez. Gumbinnen: Stallupönen 1 (1). Reg. Bez. Marienwerder: Stuhm 1 (), Marienwerder 3 6), Briesen 1 (I), Thorn? (3), Kulm 2 (, Graudenz 3 (3), Konitz 1 (29), Flatom 1 (0. Reg.‘ Bez. Potsdam: Prenzlau 1 (1), Templin 1 (1), Anger⸗ münde 1 (1), Oberbarnim 1 (), Niederbarnim 1 (), Teltow 2 9. Osthavelland 3 (8), Westhavelland 1 (1), Ruppin 3 (3). Reg.. Bez. Frankfurt: Königsberg i. Nm. 3 (3), Soldin 1 (1). Arnt⸗ walde 2 (2), Friedeberg 1 (1), Landkreis Landsberg 2 (9), Züllichau—⸗ Schwiebus 1 (I). Reg. Bez. Stettin: Anklam 1 (1), Saatzig 2 (2), Greifenhagen 1 (IJ. Reg.. Bez. Posen: Jarotschin 1 (1) Schroda 4 (4), Posen Ost 1 (1), Samter 1 (I), Birnbaum 1 (), Meseritz 1 (1), Kosten 1 (1), Rawitsch 1 (3) Gostyn 2 (2),

lefchen 1 (15. Reg. Bez. Bromberg: Wirsitz 2 (2),

chubin 1 (15. Inowrazlaw 5 (5), Strelno 2 (2), Mogilno 1 (1. Gnesen 1 (15. Reg. Bez. Breslau; Gr. Wartenberg 2 (2), Militsch ! (1), Wohlau 1 (i), Neumarkt i. Schl. 1 (l, Strehlen 1 (1), Schweidnitz 3 (H), Glatz 1 (1), Habelschwerdt 4 (11). Reg.-Bez. Liegnitz: Grünberg 1 1) Glogau 1“ (1x Jauer 1 (1), Bol ken— hain 1 1). Reg. Bez. Ovpeln: Groß⸗Strehlitz 1 (1), Landkreis Beuthen ? (2), Ratibor 2 (2), Leobschütz 1 (). Grottkau 1 (I. Reg. Bez. Magdeburg:. Osterburg 7 (14), Garde⸗ legen 5 ), Stendal 1 (1), Jerichow 1 3 (21), Kalbe 1 (1), Wanzleben 6 (8), Stadtkreis Magdeburg 1 (I), Wolmirstedt 1 (), Neuhaldeng· leben 8 (29), Oschersleben 1 6). Reg⸗Bej. Mer seburg; Schweiditz 4 (4), Wittenberg 1 (1), Bitterfeld 7 (7 Saalkreis 3 6), Delitzsch j0 (is), Mansfelder Gebirgskreis 1 (1), Mansfelder Seekreis 4 (13), Sangerhausen 2 (4, Eckartsberga 2 (2), Querfurt 1 (65), Mersehurg 5 (6, Weißenfels 5 (14), Naumburg 2 (3), Zeitz 1 (2). Reg.-Bez. Erfurt: Grafschaft Hohenstein 1 (15, Worbis 2 (14, Heiligenstadt 2 (3), Landkreis Mühlhausen 1 (3), Langen alza 4 (30), Weißensee 3 (12), Stadtkreis Erfurt 1 (1), Landkreis Erfurt 2 (5), Ziegenrück 1 (2). Reg. Bez. Schleswig: Steinburg 1 (15, Stormarn 1 (I). Reg. Bez Hannover: Diepholz 1 (1), Hoya 1 (1), Nienburg 1 (1). Stoljenau 16 (44), Sulingen 2 (2), Stadtkreis Hannover 1 (Schlachtho), Landkreis Hannover 1 (15, Landkreis Linden 2 (3), Springe 3 (6), Hameln 5 (15). Reg ⸗Bez. Hildesheim: Peine 1 (2, Marienburg k. Hann. 1 (15, Gronau 1 (15, Alfeld 2 (G3), Goslar 1 (1). Stadtkreis Göttingen 1 (1), Landkreis Göttingen 3 (), Münden i. Bann. 1 (1), Uslar 6 (28). Einbeck 5 (6), Ilfeld I (I). Reg. Bez. Lüneburg; Landkreis Celle 2 (4), Burgdorf 4 (7), , d. 2 (3). Reg.-Bez. Stade: Verden 1 (1), Achim 2 2). Reg. Bez. Osnabrück: Grafschaft Bentheim 1 (1). Bersenbrück 2 (2), Melle 1. (1), Iburg 1 (1). Reg.-Bez. Aurich: Norden 1 (1), Leer 1 (). Reg.-Bez. Münster: Warendorf 3 (6), Beckum 5 2), Lüdinghausen 2 (27), Recklinghausen 1 (I). Reg. Bez. Minden: Minden 2 (9, Herford 2 (7), Halle i. W. 6 (17, Wiedenbrück 1 (28), Paderborn (35, Büren 2 (4), Warburg 2 (2j, Höxter 1 1). Reg. Beß. Arn s berg: Brilon 3 (), Lippstadt 18 (45). Soest 7 (13), Landkreis Bochum 1 (1), Schwelm 1 (I), Siegen 2 C). Reg. Bez. Cassel: Landkreis Caffel 2 (9), Eschwege 3 (8), Frankenberg 2 (5), Fritzlar 11 (38), Stadtkreis Hanau 1 (1), Hers feld 1 (1), Hofgeismar 1 (3), , 7 (20), Melsungen 5 (25), Wolfhagen 4 (1D. Reg. Bez.

iesbaden: Westerburg 2 (7), Lüneburg 1 (3), Höchst 1 (3, Stadtkreis Frankfurt . M. 1 (1). Reg, Bej. Kohlenz: Zell 1 (1), Altenkirchen 1 (1). Reg. Bez. Düsseldorf: Kleve 1 (6), Rees 2 (), Landkreis Krefeld i (9, Landkreis Essen 1 (2, Mörs 8 (, Geldern 4 (4), Kempen 5 (),. Stadtkreis Düsseldorf 1 (1), Land kreis Düsseldorf 1 (1), Stadtkreis Elberfeld 1 (2. Solingen 3 G), Grevenbroich 11). Reg. Bez. Trier: Daun 1 6) Prüm L (10, Bern⸗ kastel 1 (2), Gearbra gen 1 (I). Reg.-Bej. Aachen: Jülich 1 (, Schleiden ig (24). Reg. Ber Sigmaringen: Haigerlsch 1 (1 Bayern. Reg.⸗Bez. Ober Bayern: Stadtbezirk Freising 1 (G), Stadtbezirk Ingolstadt 1 (2, Stadtbezirk Landsberg 1 (17, Stadt⸗ bezirk München 1 (3, Aichach 1 (1), Bruck 3 (), Dachau 1 (5), Ebersberg 1 (1), Erding 2 (2x Landbezirk Freising 1 91). dLandhezirk Ingolstadt 3 (9), gan ben Landsberg 2 (Y), Miesbach 6 N. Land dbezirk München i 8 (16), Landbezirk München II 4 (G8), Schroben⸗ hausen 3 (67. Tölz 1 (4), Wasserburg 1 (1); Reg.-Bez. Nie der⸗ bayern: Tandbejirk Deggendorf 1 (1), Landbezirk Landshut 1 (), Regen 1 (1); Reg.⸗Bez. rer, Frankenthal 1 (1), Germersheim 3 (5), Kirchheimbolanden W (12), Landau 5 (I), Neustadt a. S. 1 (1), Speyer 2 (2), Reg.⸗Bez. Oberpfalz: Neastadt 3. W. N. 4 (7), Landbezirk Regensburg 1 (3). Waldmünchen 1 (7; Reg. Ben. Ober franken: Landbezirk Bamberg I 1 (1). Landbezirk Hof 2 (3), Naila 1 (2), Wunstedel 2 (9; Reg.-Bez. Mittelfran ken: Stadt bezirk Fürth 1 (), Stadtbezirk 1 1 (I), Landbezirk Dinkels- bübl 1 (3), Landbezirk Erlangen 2 (2), Meustadt a. A. 5 (6, Schein feld 8 (12), Uffenheim 9 (16); Reg.⸗Bejz. Un terfranken: Ebern 2 (2), Gerolshofen 1 (1), arlstadt 2 69 dandbezirk Kitzingen 5 (6), Königshofen 1 (2), Lohr 1 (2), arktheidenfeld 4 (5), Ochsenfurt 4 8. Reg. Bez. Schwaben: Stadtbezirk Neu⸗ burg a. D. 1 (1). Landbezirk Dillingen 1 G), Landbezirk Gunz · burg 3 (8), Illertissen 1 (1). Landbezirk Kaufbeuren 6 (14), Land⸗ bezirk Kempten 6 (27), Landbezirk Memmingen 3 (7. Mindelheim 2 (4), Landbezirk Nördlingen 2 (2), Oberdorf 2 (5). Sachsen. Freishauptm. Bautzen: Zittau ( (4). Kreis hauptm. Dres den: Stadtbezirk Dresden 1 Schlachthof). Dresden · Altstadt 2 (2), Meißen 2 (27). Kreishauptm. 53 Landbezirk Leipzig 7 (7), Borna 1 (165, Oschatz 1 (IJ. Döbeln 5 (6). Kreishauptm. Iwickau:

Preußen. Briesen 1 (1); Reg.⸗Bez.

Landbezirk Chemnitz 1 (1). Marienberg 1 (1). Zwickau 1 (1). Plauen 3 (, Glauchau 2 (2). Württemberg. . Hachen 5 (Ci), Brackenheim 1 (1). Cannstatt 2 (2, Eßlingen 1 (1, Heil bronn 1 (1), Leonberg 1 (-i), Ludwigsburg 3 (3). Marbach 1 9 ö Maulbronn 2 (3), Neckarsulm 3 (o), Stadtbenirk Stattgart 1 Tandbezirk Stuttgart 1 (1), Vaihingen 5 (5), Waiblingen 1 (1 Weinsberg 1 (2). Schwarzwaldkreis: Herrenberg 1 C3), Hor

3 (96, Nürtingen 4 (15 , Oberndorf 1 (1), Rottenburg 3 (3). Rott⸗ well 'n z), Gul; 1 Th, Täbingen 2 (115 Jagt kreis; Gilwangen 4 (19). Gaildorf 3 (3 Gerabronn 3 (8) Gmünd 5 (9), Hall 5 (10), Heidenheim 4 (6), Künzelsau 4 (10), Mergentheim 4 (15), Neregs⸗ heim 2 (3), Oehringen 5 (13), Schorndorf 8 (15), Weliheim 6 (30), Dona ukreis; Biberach? (is), Ehingen 3 (6), Geislingen 4 (7), Göppingen 6 (7), Kirchheim 5 (6), Laupheim 3 (6), Leutkirch 4 (8, Münsingen 2 U7), Saulgau 1 (1), Ulm 13 (145), Baden. Landes kommiss. Kon st anz: Konstanz 1 (1), Meßkirch 1 (1 Landes⸗ kommiss. Freiburg: Breisach 1 (1), Emmendingen 406), Kehl 1 (1), Lahr 1 (H, Offenburg 1 (1). Landeskommiss. Karlsruhe: Achern 1 (10, Bühl 1 (H, hꝛasteit 1 (20, Bretten 1 (2, Bruchsal 1 (), Durlach 1 (1), Pforzheim 1 (23). Landetzkommiss. Mannheim: Mannheim 1 (2), Schwetzingen 1 (2). Weinheim 2 (68), Eppingen 09), Heidelberg 2 (2), Sinsheim 2 (33), Adele heim 1 Ch), Mosbach 2 (16), Tauberbischossheim 2 (7), Wertheim 1 (17. Hessen. Provinz Starkenburg: Erbach 1 (3), Offenbach 2 (2). Provinz Dber⸗ hessen: Gießen 7 (12), Büdingen 1 (1). Friedberg 1 (I Schotten 2 (C). Provinz Rheinbes sen: Mainz 1 (63), Bingen 3 (3), Qppen⸗ heim 1 (2). Worms 5 (16). Mecklenburg⸗Schwerin. Wimagr 16044, Güstrow 1 (I). Sachsen⸗Weimar. Weimar 13 (79, Apolda 4 (6), Neustadt a. D. 1 (ID. Oldenburg. Herzog⸗ thum Oldenburg: Butjadingen 2 (35, Brake 1 1, Elsfleth 1 (I. Braunschweig. Braunschweig 6 (173, Wolfenbüttel 2 (2, Helmstedt 1 (1), Gandersheim 3 9) Holzminden 3 (65. Sachsen⸗Meiningen. Saalfeld 2 (8 Sachsen⸗Altenburg. Altenburg 2 (2). Sachsen⸗Coburg Gotha. Herzogthum Gotha: Landbezirk Gotha 5 (29). Anhalt. Dessau 49, Cöthen 8 (15), Zerbst 2 (2), Bernburg 1 (1). Schwarzburg⸗ Sondershausen. Sondershausen 2 (3). Waldeck. Kreis des Gisenberges 3 (29), Kreis der Twiste 8 (177). Reuß j. 8. Schleiz 3 (3). Schaumburg⸗Lippe. Stadthagen Hagenburg 2 (2). Lippe. Stadtbezirk Salzuflen 1 (2), Schötmar 1 (15), Brake 4 (. Verwaltungtamtsbejirk Blomberg 2 (2), Verwaltungsamts bezirk Detmold 7 (8). Hamburg. Stadtbezirk Hamburg 1 (1), Marsch⸗ lande 1 (). Elfaß⸗Lothringen. Bezirk Unter -Elsaß: Land= kreis Straßburg 2 (3), Erstein 2 (3), Schlettstadt 1 (2), Zabern 4 (14). Bezirk Ober Elsaß: Altkirch 1 (3), Colmar 2 (2), Gebweiler 4 (17), Mülhausen 2 (19). Bezirk Lothringen: Land- kreis Metz 1 (1), Diedenhofen 4 (19), Forbach 1 (3), Saargemünd 2 (7). Zusammen 939 Gemeinden und 2326 Gehöfte.

C. Lungenseuche. Reg Bez. Potsdam: Angermünde 1 (ID. Qft- havelland 46 (8), Ruppin 1 (1. Reg Bez. Bromberg: Gzarnikau 1 (I. Reg.⸗Bez. Magdeburg: Wanzleben 2 (2), Wolmirstedt 5 (O), Neuhaldensleben 6 (10). Reg. Bez. Düsseldorf: Kempen 19. Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Grimma 1 (I). Zusammen 22 Gemeinden und 35 Gehöfte.

2

Preußen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wa gengestellung für Koblen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 13 0083, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Ober schlesien sind am 3. d. M. gestellt 4028, nicht recht ˖ zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 2. April das Grundstück Petersburgerstraße 46, dem Maurer⸗ meister Wilh. Schwanz und dem Privatier Andr. Gatz gehörig, zur Versteigerung; Fläche 4,12 a; für das Meistgebot von 84 200 4 wurde der Privater Andreas Gatz, Petersburgerstraße 48, Ersteher.

Beim Königlichen Amtsgericht zu Charlottenburg wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 87, Blatt Nr. 3278, auf die Namen des Rentier Wilhelm Gustav Barnitzke und des Kaufmanns Felix Fürsten hal eingetragenen, zu Charlottenburg, Sophie⸗ Charlottenstraße 31/32, belegenen Grundstücks aufgehoben, da der be⸗ treibende Gläubiger, Hof ⸗Bäckermeister Lou is Weise zu Charlottenburg seinen Antrag auf. Zwangsversteigerung zurückgenommen hat. Der Versteigerungstermin und der Zuschlaqgétermin am 15. April 1897 fallen fort. In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des im Grundbuch von der Stadt Charlottenburg Bd. 161, Bl. Nr. 5635, auf den Namen der verehelichten Kaufmann Martha Baer, geb. Fischer, zu Schöneberg eingetragenen Grundstücks wird das Ver⸗ steigerungspatent vom 1. März 1897 dahin berichtigt, daß genanntes Grundstück zu Charlottenburg nicht, wie angegeben, Passau⸗ straße 1, sondern Pafsauerstraße 26 belegen ist.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht- viehmarkt vom 3. April 1897. Auftrieb und Markt- preife nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rin der. Auftrieb 4795 Stück. ¶Durchfchnittspreis für 100 kg.) J. Qualität 12 - 118 4A. II. Qualitãt ä og , J. Qualität = 96 M, JV. Qualität 6s s5 6. Schweine. Auftrieb S836 Stück. (Durchschnittspreis für Io0 kg) Mecklenburger 94 -= 96 , Landschweine: a. gute 90 02 * P. geringere 82 -= 88 S bei 20 0/0 Tara pr. St. Kälber. Auftrieb 1355 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg. I. Qualität 1,12 1.18 S6, II. Qualität 0, 94 - 1,06 AM. III. Qual. O, I6 -9 88 M Schafe. Auftrieb 8614 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Eg.) I. Qualität O, 98 - l, AM, II. Qualität 0 92 - 0 94 M, III. Qua- litt A

Berlin, 3. April. (Wochenbericht für Stärke, Stärke— fabrlkate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 8.) Ja. Kartoffelstãrke 174 - 174 . a. Kartoffelmehl 17H 176 6 Ha. Kartoffelmehl 157 16 4M, Feuchte Kartoffelstärke. Frachtpari tat Berlin R. 6 , Gelber Syrup 206 21 4. Kap ⸗Syrup 214.22 46, Export 221 23 . Kartoffelzucker gelb 20-208 4, Kartoffelzucker kap 214 = 22 4, Rum Kuleur 32 —=33 46. Bier. Kuleur 32 = 33 *,

Wetzenstärke (kleinst 34 35 M, do. (großst) 38— 40 . Hallesche ö 10 —– 41 16, Reiestärke (Strahlen) 30-52 , do. (Stũcken 49-59 16, Maisstärke 49-41 . Schabestärke 35— 36 M, Viktoria⸗Erbsen 15— 18 6, Kocherbsen 14 - 18 46, grüne Erbsen 14 —- 18 , Futter. Erbsen 12— 13 46, inl. weiße Bohnen 23— 25 X, Flachbobnen 24 26 1, Ungar. Bohnen 20 22 *. Galiz.- russ. Bobnen 18-20 , große Linsen 34— 45 , mittel do. 28-34 Æ, kleine do. 20 - 238 M, weiße . 16-20 , gelber Senf 22 - 30 46, Hanfkörner 174 - 18 , Winterrübsen 23 231 , Winterraps 25 = 24 , blauer Mohn 24 –- 28 M., weißer do. 40-48 6, Buchweizen 13— 16 . Wicken 133 15 MS, Pferde⸗ bohnen 13— 13 4, Leinsaat 19-20 4, Mais loko 8f - 9 ö Kümmel 44-50 M, prima inl. Leinkuchen 13 —14 6, do. rufs. do. 116 135 , Rapskuchen 1-12 6, pa. Marseill. Erdnußkuchen 14 —–-16 6, pa. doppelt gestebtes Baumwollen˖ Saatmehl 58 - 62 00 12— 13 46, helle getr. Biertreber 28 340sg 964 106 , getr. Ge⸗ treideschlempe 32 = 36 60 12 13 6, getr. Mais. Weizenschlempe 36 -= 39 559 13— 14 46, getr. Maisschlempe 49 4470 126-13 4, Maljkeime t = Io „6, Roggenkleie , 39 91 M Weizenkleie 8, 99-844

(ülles per joo Kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindesteng 10 000 kg.)

Dextrin gelb und weiß Ia. 23-24 6, do. sekunda 42,