Das Telegramm des Herrn Reichskanzlers lautet: 8. rau von Stephan. Mit tiefer Betrubniß la e ich die Nachricht vom Ableben Ihres TLheuern, auch von mir hochverehrten Gemahls erhalten. Mit Ihnen, gste Frau, betrauert das deutsche Vaterland den Verlust eines ᷓ verdienstvollsten und genialsten Männer, dem es vergönnt war, großer Zeit Großes zu leisten. Fürst zu Hohenlohe.
Die Nr. 4 der „Amtlichen Nachrichten des Reich s⸗ Versicherungsamts“ vom 1. April 1897 enthält aus dem Gebiete der Unfallversicherung ein Rundschreiben an die Vorstände sämmtlicher Berufsgenossenschaften vom 6. März 1897, betreffend die durch üebernahme des Heil ver fahrens während der Karenzzeit seitens der Berufsgenossenschaften erzielten weiteren Erfolge, und folgende Rekurs⸗Entscheidungen:
er Unfall, von dem ein Landwirth betroffen wurde, als er aus Gefälligkeit mehrere benachbarte Fischer zu einer Fischerversammlung fuhr, ist als lan dwirth⸗ schaftlicher Betriebsunfall angesehen worden, indem an⸗ genommen wurde, . die in der Nachbarschaft des Klägers wohnenden Fischer diesem, namentlich beim Aufladen und An⸗ fahren des Holzes, Gefälligkeitsdienste erwiesen und als GBegenleistung dafür die Gewährung des Fuhrwerks des Klägers zu Reisen in die Umgegend erwar⸗ teten, auch daß der Kläger bei der Lage seines Gehöfts auf diese Gefälligkeiten angewiesen war und deshalb, wenn er den . sein ö gewährte, im Interesse seines landwirthschaftlichen Betriebes handelte, der durch die Dienstleistungen der Fischer gefördert wurde (1585).
Die Größe der bewirthschafteten Bodenfläche ist für die Annahme eines versicherten landwirthschaftlichen Be⸗ triebes unerheblich (1586). .
Der Unfall einer Gutsbesitzerswittwe, die im Hause des Gemeindevorstehers verunglückt war, als sie diesen aufsuchen wollte, um die Befreiung ihres in der Wirthschaft mit⸗ arbeitenden Sohnes von der Militärdienstpflicht
u erwirken, ist nicht als landwirthschaftlicher
etriebs unfall erachtet worden, weil sich im vor⸗ liegenden Fall die Bemühung der Klägerin um die Befreiung ihres Sohnes dom Militärdienst zunächst als eine rein persönliche, im Familieninteresse ausgeübte Thätigkeit darstellte, die den Zweck hatte, das Wohl der Klägerin und ihrer Angehörigen, sowie den Vortheil ihres Vermögens standes . Mochte auch ein günstiger Erfolg dieser Bemühung
Bewirthschaftung des Guts zu statten kommen, so ver⸗ mochte doch das Mitwirken dieser Erwägung dem von der Rlägerin unternommenen Gange zum Gemeindevorsteher nicht das Wesen einer landwirthschaftlichen Betriebshandlung zu verleihen (1587) .
Der Entschädigungsanspruch eines nebenher Böttcherei betreibenden Landwirths, der verunglückt war, als er eine „Horde“ (einen Zaun) zur Absperrung feines of es von den Nachbarhöfen anfertigte, ist anerkannt worden, indem angenommen wurde, daß der Verunglückte den Zaun zum Schutze seines kleinbäuerlich bewirthschafteten Besitzthums, insbesondere aber auch zu dem Zwecke machen wollte, um landwirthschaftliche Geräthe und Erzeugnisse, die er ab und zu auf seinem Hofe lagern ließ, einigermaßen zu sichern und um zu verhindern, daß Federvieh und andere Hausthiere auf die Straße liefen (1588).
Der Entschädigungsanspruch eines Kleinbauern, der sich beim ö von „Klumpen“ (Holzpantoffeln) zum eigenen Bedarf, das er in seiner Wohnstube ausführte, eine Handverletzung zugezogen hatte, ist zurückge wie sen worden, weil die Klumpen in der hier fraglichen Gegend nicht aus⸗ schließlich von Landleuten getragen wurden, sondern ein landes⸗ Übliches Bekleidungsstück auch ö anderer Bevölkerungs⸗ klassen, namentlich der Dienstboten, der Arbeiter, der Schul⸗ kinder sind, ihre Herstellung also lediglich dem Kleidungs⸗ bedürfniß diente und deshalb eine rein hauswirthschaftliche, von der landwirthschaftlichen Betriebsthätigkeit des Klägers deutlich geschiedene Verrichtung war, zumal sie in der Wohn⸗ stube, also auch räumlich getrennt von dem Bereiche jenes Betriebes, sich vollzog (15389).
Das Schlachten eines in der eigenen Land— wirthschaft aufgezogenen Schweines ist im allgemeinen, soweit es sich innerhalb der äußerlichen Betriebsgrenzen voll⸗ sieht, als land wirthschaftliche Betriebsthätigkeit an⸗ jusehen, da das Schlachten gleichsam den Abschluß der auf die Dewinnung des Fleisches gerichteten landwirthschaftlichen Produktion bildet; das Gleiche kann indessen nicht ohne weiteres auch von der Zubereitung des hierdurch ge— wonnenen Fleisches zum Genuß, sei es durch Kochen, Einsalzen, Verarbeitung zur Wurst u. s. w. gelten; diese stellt sich an sich als hauswirthschaftliche Verrichtung dar (1590.
Die Entschädigungspflicht für den Unfall eines Tage⸗ löhners, der auf einem Schloßgut beim Schmieren eines Wasserdruckwerks verunglückte, das sowohl den anf eb gf der Gutsherrschaft deckte, als auch das nöthige Wasser für die
beiden, zum Schloßgut gehörenden, aber verpachteten Betriebe, die Landwirthschaft und eine Brauerei, . ist der zu⸗
ständigen landwirthschaftlichen erufsgenossen⸗ schaft auferlegt worden, obwohl der Verunglückte im Dienst und . bei dem Schloßbesitzer, der selbst nicht Landwirth⸗ n etrieb, stand; denn, da weder die Hauswirthschaft
es Schloßguts noch die Brauerei bei ihrem geringen Um⸗ fange versichert waren, so kam als versicherter Betrieb allein die Landwirthschaft in Betracht, die von dem Wasser⸗ druckwerke und seiner Bedienung Vortheil zog, und diese Thatsache war ausreichend, um den von dem Gesetz ge⸗ forderten . Zusammenhang des Unfalls mit dem versicherten Betriebe als gegeben anzuerkennen. Daß der Kläger nur bei der Gutsherrschaft, nicht aber bei dem Unter⸗ nehmer der verpachteten Betriebe in Lohn gestanden hatte, wurde aus dem Grunde für unerheblich erklärt, weil ver⸗ sicherungsrechtlich bei der Bestimmung, in welchem Betriebe ein Arbeiter als beschäftigt zu gelten habe, nicht das getroffene Lohnabkommen und die Person des Dienstherrn, sondern die innere wirthschaftliche Zugehörigkeit der Arbeitsthätigkeit aus⸗ schlaggebend sei (1591).
ö sind folgende Bescheide und Beschlüsse mit⸗ etheilt:
7 Die Frage, ob die endgültige Feststellung der Prämie gegen den Bauunternehmer — 8 26 des . rungsgesetzts — Angriffe des Bauherrn — 827 a. a. O.
— gegen die Höhe der Prämie ausschließt, ist verneint 2 (1592 d
Die . von Ordnungsstrafen auf Grund der 58 78. 80 des Unfallversicherungsgesetzes (Uebertretung von Un fallverhütungsvorschriften) neben gerichtlichen Strafen ist anerkannt worden (15953). .
Die Versicherungspflicht einer Kunsttischler ei, in der ausschließlich Kirchenmöbel, wie Altäre, Kanzeln u. s. w. angefertigt wurden, ist anerkannt worden, weil es sich bel deren Aufstellung regelmäßig um eine mehr oder weniger feste Verbindung mit dem Kirchengebäude selbst handelte, somit Bauschreinerarbeiten in Frage kamen (59.
Der Betrieb der Wach ere eines Armenhauses, in der außer einem Bleicher etwa 59 weibliche Personen aus⸗ schließlich für den Anstaltsbedarf beschäftigt waren, ist wegen der Verwendung eines Dampfkessels gemaͤß 5 1 Abs. 3 des Unfallversicherungsgesetzes als versicher ungspflich tig aner⸗ kannt und der k . über⸗ wiesen worden, obgleich der Dampfkessel sich in einem Raum befand, der keinerlei Verbindung mit dem Waschraum hatte und den hier thätigen Personen nicht zugänglich war, weil es im Sinne der bezeichneten Gesetzesbestimmung genügt, um die Versicherungspflichtigkeit zu begründen, daß in einem Betriebe ein Dampffkessel u. ö w. zur Verwendung kommt, d. h. daß der Betrieb, so wie er vor sich geht, im wesentlichen auf der Ausnutzung eines Dampfkessels u. s. w. beruht (1595).
Aus dem Gebiete der Invaliditäts- und Alters⸗ versicherung sind folgende Revisions⸗Entscheidungen mitgetheilt:
Die Verjährung des Anspruchs auf In validen⸗ oder Altersrente iritt nach gegenwärtiger Gesetzgebung nicht ein (560. .
Die Versicherungsberechtigung einer Ehefrau, die in der eigenen Wohnung auf besonderem Webstuhl neben dem als Hausgewerbetreibenden thätigen Ehemann für den⸗ selben Fabrikanten wie dieser webte, ist in einem Einzelfall nicht an erkannt, vielmehr angenommen worden, daß die
rau lediglich als Gehilfin ihres Ehemannes, nicht als elbständige Hausgewerbetreibende thätig gewesen sei (561).
Die Rentenberechtigung eines Hauswebers, dem für die drei Jahre vom 2. Juli 1891 bis zum 1. Juli 1894 von drei Fabrikanten oder anderen Gewerbetreibenden etwa 90 Arbeitswochen, ferner von sechs verschiedenen Privatkunden insgesammt 53 Arbeitswochen bescheinigt waren, ist verneint worden, weil nach Lage des . nicht angenommen werden konnte, daß er nur „vorübergehend für eigene Rechnung“ im Sinne der Ziffer 1 Absatz 1 des Bundesrathsbeschlusses vom 1. März 1894 gearbeitet habe 9
Das Kiefernzapfen (Kienäpfel)⸗Pflücken und Sammeln ist dann als eine versicherungspflichtige Lohnarbeit anzusehen, wenn dasselbe von Personen, die sich dazu anbieten, auf Grund eines forstfiskalischen Erlaubniß⸗ scheines vorgenommen wird, und die gepflückten Kiefernzapfen (Kienäpfel) nicht frei veräußert werden dürfen, sondern gegen einen bestimmten Sammellohn ausschließlich dem Forstfiskus abzuliefern sind (563).
Die Versicherungspflicht der von einer Forstverwaltung an Waldarbeiter vergebenen Thätigkeit der Eine rntung von Wildheu ist, obwohl die Arbeiter die Thätigkeit nicht allein, sondern unter Zug nne ihrer Angehörigen verrichteten und sie nur durch einen Theil des gewonnenen Heues entlohnt wurden, namentlich mit Rücksicht darauf anerkannt worden, daß die Forstverwaltung die Arbeiten beaufsichtigte, überwachte und für ihre Fertigstellung zur bestimmten Zeit sorgte, damit die als Wildheuer beschäftigten Forstarbeiter nachher wieder zu anderen Zwecken verfügbar würden (564).
Bei der Prüfung der Erfüllung der Wartezeit für Invalidenrenten sind, sofern die dauernde Erwerbs⸗ unfähigkeit nicht innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes eintritt, gemäß S8 165 Ziff. 1 und 16 Ziff. 1 des Gesetzes sämmtliche Beitragsmarken und nicht bloß die innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Invalidität verwendeten zu berücksichtigen (665).
Wenn der Bewerber um eine Inpalidenrente mit Ansprüchen an die Träger der Unfallversicherung aus dem Grunde ab⸗ gewiesen worden ist, weil seine Beschwerden ent weder eine Be⸗ einträchtigung der Erwerbsfähigkeit nicht bedingten oder mit dem Unfall nicht in ursächlichem Zusammenhang ständen, so kann die Zurückweisung des Invalidenrenten⸗ anspruchs nicht darauf gestützt werden, daß die in dem früheren Verfahren getroffenen Feststellungen irrthümliche seien, und daß ihm ö, §8 9 Abs. 2 des Invaliditäts⸗ und
Altersversicherungsgefetzes nur ein Recht auf eine entsprechende
Unfallrente zustehe (566).
Der Arbeitgeber eines Rentenbewerbers ist nicht be⸗ rechtigt, sein Zeugniß darüber zu verweigern, ob er für die Arbeitszeit regelmäßig Beitragsmarken verwendet habe; denn, wenn auch nach §8 349 Nr. 2 der Zivilprozeß⸗ ordnung das Zeugniß unter anderem über Fragen verweigert werden kann, deren Beantwortung dem Zeugen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zuziehen würde, so kommt doch in Betracht, daß der 8 143 des Invaliditäts⸗ und ö gegen den lässigen Arbeit⸗ geber nur Srdnungsstrafen bis zu 300 6 androht, deren Festsetzung dem Vorstand der Versicherungs⸗ anstalt übertragen ist; , kann der Strafrichter mit diesen Ordnungsstrafen niemals befaßt werden, und somit ist auch fin den Arbeitgeber die Gefahr einer strafgerichtlichen Ver⸗ olgung ausgeschlossen (567).
(Die neben den einzelnen Entscheidungen, Bescheiden und Beschlüssen stehenden eingeklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter der diese in den „Amtlichen Nachrichten“ mitge⸗ theilt sind.)
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Ministerial⸗-Direktor von Herrmann, Königlich württem⸗ bergischer Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Horion und Großherzoglich mecklenburgischer Ministerial⸗Rath Dr. Lang⸗ feld sind von Berlin abgereist.
Elsaß⸗⸗Lothringen. Der Landesausschuß hat sich gestern bis zum 27. 8. M. vertagt.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Kaiser empfing gestern das neugewählte Praͤsi— dium des Abgeordnetenhauses und sprach dabei Aller höchstseine Befriedigung über die Wahl desselben sowie die Erwartung aus, das hen werde den großen, ihm gestellten Aufgaben gerecht werden.
Dem „Fremdenblatt“ zufolge wird der Erz herz zg Otto den Ka iser auf der glei nach St. Petersburg begleiten.
Das österreichische far r dn eln n,, tern in der Berathung des dringlichen Antrages , auf Ein⸗ setzung eines Ausschusses zur Prüfung der bei den letzten Reichstagswahlen, insbesondere in Galizien, vorgekommenen Wahlmißbräuche fort. Nach längerer Debatte wurde ein Antrag des Abg. Stransky mit großer Mehrheit ange⸗ nommen, den Antrag Daszynski und einen denselben Gegen⸗ stand betreffenden Antrag Okuniewski dem Legitimationtz⸗ ausschuß zur eventuellen Berücksichtigung der in der Debatte vorgebrachten Thatsachen bei Verifizierung der betreffenden Wahlen zu überweisen.
Der zur Berathung der Im munitätsangelegenheit des Abg. Szajer eingesetzte Ausschuß des Abgeordneten⸗ hauses beschloß mit großer Stimmenmehrheit, die Einstellung der gerichtlichen Verfolgung Szajer's für die ganze Dauer der laufenden Sitzungsperiode zu beantragen.
Der Polenklub hat eine Kundgebung veröffentlicht, worin er dem Minister-Präsidenten Grafen Badeni warme Anerkennung für dessen Haltung in der Debatte über die Wahlen in Galizien zollt und demselben die Versicherung fort— dauernden Vertrauens zu seiner Person und Politik ausspricht.
In der gestrigen Sitzung des ungarischen Oberhauses brachte zunächst Baron Vecsey eine Interpellation über die auswärtige Lage und den türkisch⸗griechischen Konflikt ein. Da dieselbe von dem Minister⸗Präsidenten nicht sogleich beantwortet wurde, so beschloß das Haus, die Interpellation an diesen zu überweisen, und trat sodann in die Berathung des Budgets ein. In der Generaldebatte erklärte der Erzbischof Samassa, die Lage des Landes sei, trotz des Fortschritts der letzten dreißig Jahre, weder in materieller noch in geistiger Hinsicht befriedigend. Redner bezeichnete die Art und . wie die Regierung die Geistlichkeit behandele, als fehlerhaft. Baron Pronam sprach sein Mißtrauen gegenüber der Politik der Regierung aus; auch Graf Zichy richtete Angriffe gegen die Regierung. Schließlich wurde das Budget im allgemeinen mit allen Stimmen gegen die des Barons Pronay angenommen, worauf das Haus in die Spezial⸗ berathung des Budgets eintrat. Bei dem Kultus⸗Etat erklärte der Ressort⸗Minister Dr. Wlassies bezüglich der Autonomie der katholischen Kirche: es bestehe kein Hinderniß mehr, den Katholiken⸗Kongreß beliebig früher einzuberufen; er könne schon jetzt erklären, daß die Autonomie weder die hierarchische Organisation der katholischen Kirche noch das oberste Patronatsrecht des Königs beeinträchtigen werde. In Betreff der Volksschule bezeichnete es der Minister als wünschens⸗ werth, daß möglichst viele konfessionelle Schulen die Staats⸗ hilfe in Anspruch nähmen, da die Staatsaufsicht für die Schulen heilsam sei.
Die liberale Partei hat in den Ausschuß zur Revision des Imkompatibilitätsgesetzes dreizehn Mit— glieder gewählt. Acht Mitglieder wurden der Opposition vor⸗ behalten, die ebenfalls ihre Wahlen in diesen Ausschuß bereits vollzogen hat.
Großbritannien und Irland.
Das Oberhaus hat sich gestern bis zum 3. Mai vertagt.
Im Unterhause erklärte der ,,, des Aeußern Curz on: Die Regierung habe nichts von einem for⸗ mellen Vorschlage Frankreichs, betreffend die baldige Räumung Kretas seitens der fürkischen Truppen, gehört. Frankreich habe hierüber die Ansicht der Mächte nachgesucht. Es sei unmöglich, gegenwärtig zu sagen, wann die Räumung erfolgen werde. Mehrere Mächte hätten die Ansicht geäußert, daß dem Ab⸗ zuge der türkischen Truppen die Räumung Kretas seitens der griechischen Truppen vorhergehen müsse. Es scheine somit, daß der erste Schritt den Griechen überlassen werden solle. Das Haus nahm sodann mit 219 gegen 41 Stimmen die weite Lesung der Vorlage an, welche in Kriminalsachen Ge⸗ , n. gestattet, als Zeuge aufzutreten, die Frau oder den Gatten solcher Gefangenen aber zwingt, als Zeuge zu er⸗ scheinen. Die Vorlage findet auf Irland keine Anwendung. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die erste Lesung der Volksschul⸗Bill genehmigt.
Frankreich.
Der Senat genehmigte gestern den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Unterdrückung der Butterverfälschungen und die Regelung der Verwendung von Margarine. Der Senator Béranger richtete sodann eine Anfrage an die Regierung über die Maßnahmen, welche sie gegen die Veröffentlichung anstößiger Bilder in den Blättern und gegen die sittenwidrigen Darstellungen auf gewissen Bühnen zu er⸗ greifen gedenke. Redner verlangte ein Gesetz gegen die bezeich⸗ neten Ausschreitungen.
Die De putirtenkammer stimmte der Gesetzes vorlage zu, nach welcher der Zusatzartikel vom 4 Mai 1896 zur Berner Uebereinkunft über den Schutz des literarischen und künstlerischen Eigenthums seitens Frankreichs anerkannt wird, und nahm sodann die Berathung der Vorlage, betreffend das Oberkommando der Armee, wieder auf. Der Depu⸗ tirte Le Hörissé sprach sich gegen den Entwurf aus. Der Depu⸗ tirte Lannes de Montebello bekämpfte denjenigen Theil der Vorlage, welcher die Errichtung des neuen Grades betrifft, befürwortete aber den 26. welcher der , durch Dekret geregelten Organisation des obersten Kriegsrathes gesetz= liche Geltung verleiht; Redner beantragte daher die Trennung der beiden Theile bei der Berathung. Mit diesem Antrage erklärte sich der Vorsitzende der Kommission Möziéres ein⸗ verstanden. Der Deputirte Vicomte de Montfort trat für die Ernennung eines Höchstkommandierenden ein. Im Laufe seiner Ausführungen bemerkte der Redner, die aus der Kriegsschule hervor⸗ gegangenen Offiziere könnten gute Vorträge halten, ermangelten aber der Entschlossenheit wenn ihnen ein Kommando über⸗ tragen sei. Der Kriegs⸗-Minister Gillot erwiderte hierauf: Die Kriegsschule habe vorzügliche Ergebnisse erzielt. In Friedenszeiten müsse die rmee vorbereitet werden; man dürfe an dem, was heute bestehe, nicht allzu plötzliche Aenderungen vornehmen. Es sei schwer, ein Heer von drei Milllonen Mann zu organisieren; doch würde die gegenwärtige Organisation des französischen Heeres sich im Falle eines Konflikts als ausgezeichnet erweisen; was
die Regierung verlange, sei, sie zu vervollständigen. Der Minister verlangte die Dringlichkeit für die Vor h sowie die Einzelberathung der Artikel derselben. Das Haus beschloß, die Weiterberathung auf Sonnabend zu vertagen. Der Deputirte Sembat (Sozialist) brachte hierauf den Antrag auf Einsetzung eines aus der allgemeinen Vollswahl hervorgegangenen National⸗Schwurgerichts⸗ hofes ein, welcher den Auftrag haben solle, Beamte, Deputirte und Minister, die beschuldigt werden, aus ihren Mandaten bezw. ihren Stellungen unerlaubten Vortheil gezogen zu haben, ab⸗ uurtheilen, und welcher eine Untersuchung uͤber den Ur⸗ enz der großen Vermögen anstellen solle. Sembat beantragte die Dringlichkeit für seinen Antrag. Der Justiz⸗Minister Darlan sprach gegen den Antrag, der einen beschimpfenden Angriff auf die Rechtschaffenheit des Landes in sich schließe. Der Deputirte Pourquery de Boisserin stellte diesem Antrage gegenüber die Vorfrage, die mit 3655 gegen 127 Stimmen angenommen wurde. Die Kammer nahm sodann den Gesetzentwurf, betreffend die Anwendung des allgemeinen Zolltarifs auf Madagaskar, an, nachdem die Dringlichkeit für die Berathung desselben genehmigt worden war.
Der Minister-⸗Präsident Méline wohnte gestern einem von dem Syndikat der Zuckerfabrikanten aus Anlaß der Bewilligung der Zuckerprämien veranstalteten Bankett bei. Der Minister⸗Präsident rieth den Fabrikanten, an dem Gesetz festzuhalten oder, wenn es nothwendig sein sollte, nur im Einvernehmen mit allen Interessenten daran zu rühren. Die Zuckerfrage, die früher eine innere gewesen, sei jetzt eine internationale 5 geworden, aber die Regierung sei entschlossen, bei eventuellen Verhandlungen die Aufrecht⸗ erhaltung des Gesetzes von 1884 außer Diskussion zu stellen. Der Minister⸗Präsident schloß mit dem Wunsche, eine glück⸗ liche Lösung der Frage durch eine internationalen Konferenz herbeigeführt zu sehen.
Die Avisos „Dague“ und „Bom be“ gehen heute von Toulon nach Kreta ab.
Rußland.
Der bisherige Kommandeur der 10. Kavallerie-Division, General⸗Lieutenant Rehbinder ist, wie W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, zum Kommandeur des XIII. Armee— Korps ernannt worden.
Italien.
genehmigte gestern den Entwurf der Adresse auf die Thronrede. In dem die DOrientfrage behandelnden Theil wird der Wunsch ausgedrückt, es möge der italienischen Regierung gelingen, gemeinsam mit den übrigen Mächten den Frieden zu sichern, indem den Völkern Gerechtigkeit geschehe.
In der Deputirtenkam mer legte der Kriegs⸗ Minist er einen Gesetzentwurf über die Heeresorgani⸗ sation vor. Hierauf schritt die Kammer zur Besprechung der Interpellationen und Anfragen über die Orient⸗ politik des Kabinets. Die Deputirten Imbriani, Barzilai, Bovio, Valle, Pantano, Colajanni und Bissolati begründeten die von ihnen eingebrachten Interpellationen, indem sie die von der Regierung befolgte Orientpolitik bekämpften. Die Kammer vertagte sich sodann auf heute.
Türkei. In Cetinje find, wie ‚W. T. B.“ meldet, Berichte aus Skutari (Albanien) eingetroffen, denen zufolge die in der Umgebung der Stadt zusammengeströmten Malissoren und Mohamedaner in ihre Heimath zurückkehren. Der Bazar sei wieder geöffnet worden.
Da die türkische Regierung sich weigert, mit den Aufständischen in Betreff des Vorschlages des Abersten . den gefangen genommenen Theil der Garnison von Malaxa auszuliefern, wenn derselbe nach einem 56 außerhalb Kretas gebracht würde, in direkte amtliche
eziehungen zu treten, so hat sie, der „Agence Havas“ zufolge, den Admiralen an⸗
Der Senat
die Erledigung dieser Angelegenheit vertraut.
In Suda ist gestern ein von einem Kreuzer begleitetes russisches Transportschiff eingetroffen, welches ein Bataillon und 6 Geschütze an Bord hat.
Die „Daily News“ erfahren aus Kanea vom gestrigen Tage, das russische Flaggschiff „Alexander“ werde heute Suda verlassen, um den russischen Konsul nach Rethym on zu bringen, welcher aus eigener Initiative ver— suchen wolle, wenn irgend möglich, eine Zusammenkunft der fretischen Führer herbeizuführen, um ihnen die PVor⸗ theile der Autonomie auseinanderzusetzen. Das russische Kriegsschiff Nikolaus“ gehe nach Smyrna, um Kohlen und Proviant in Vorbereitung der Blockade Griechenlands ein⸗ zunehmen. Der Kapitän des österreichischen Kriegsschiffes „Kronprinzessin Stefanie“ habe ein Schreiben von den Insurgenten aus Kissamo erhalten, worin erklärt werde, daß bei einem feindlichen Vorgehen der Mãchte die Insurgenten verfahren würden, als seien sie im Kriegszustande mit denselben. Der Kampf werde 1 erwartet. Der österreichische Admiral werde heute na Kissamo gehen. Man halte es für wahrscheinlich daß die Blockhäuser zerstört werden würden, um sie nicht in die Hände der Insurgenten fallen zu lassen.
Montenegro.
Der Fürst von Montenegro ist, wie dem „W. T. B.“ aus Cetinje gemeldet wird, auf der Rückkehr von der Riviera gestern in Antivari eingetroffen.
Schweden und Norwegen.
Die Stadtverordneten von Christiania haben, wie W. T. B.“ berichtet, gestern mit 43 gegen 13 Stimmen be⸗ schlossen, die norwegische Flagge ohne Unionskennzeichen auf allen städtischen Gebäuden Christianias zu hissen und zwar zum ersten Mal am 17. Mai, dem Tage der Ver⸗ sassungsfeier.
Amerika.
Die nach einer Meldung des „New⸗York Herald“ von dem revolutionären Comité in New⸗Mork verbreitete Nachricht, guf Porte Rico sei ein Aufst and ausgebrochen, wird von spanischer Seite für absolut falsch erklaͤrt. Auf Porto Rico herrsche vollkommene Ruhe.
Die Ratifikationsurkunden des Handelsver⸗ trags zwischen dem Deutschen Reich und Nicaragua sind, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern in Guatemala aug⸗ getauscht worden.
Das Reuter sche Bureau“ meldet aus Montevideo: Die revolutionäre Partei sei nunmehr thatsächlich im Besitz des i g, Theiles von Uruguay und belege die von der brasilignischen Seite her kommenden Güter mit 583 Eine beträchtliche Zahl von Blankos stehe in geringer
ntfernung von Montevideo. Der Kriegs⸗Minister Diaz habe seine Entlassung eingereicht. Die Zolleinkünfte fur die letzten sechs Monate zeigten eine Abnahme von mehr als einer Million Pesos gegenüber den Einkünften im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Arbeiterbewegung.
In Magdeburg, wo bereits vor einigen Tagen 30 Hafen arbeiter die Arbeit eingestellt hatten, haben, wie die Mgdb. Zig.“ berichtet, gestern früh etwa 100 Arbeiter am Neustädter Hafen die Arbeit niedergelegt, weil die Verwaltung ihre Forderungen nicht be—⸗ willigt hat. 10 Arbeiter betheiligen sich nicht am Ausstande.
Aus Barmen wird der Köln. Ztg. geschrieben: Der Schreineraus stand ist als beendet zu bekrachten, weil die größte Zahl. der Ausständigen zu den neuen Bedingungen bei neunstündiger Arbeitszeit Arbeit gefunden hat.
Aus Heiligenhaus im Regierungsbezirk Düsseldorf wird der Rhein. Westf. Itg.“ gemeldet: In mehreren hiesigen Schloß und Riegelfabriken haben sich die Arbeiter dahin geeinigt, von den Unternehmern günstigere 1 zu fordern. So ver⸗ langen die Arbeiter der Vereinigten Riegel und Schloßfabriken—⸗ Aktiengesellschaft die zehnstündige Arbeitszeit, und diese Forderung fällt ganz besonders ins Gewicht, da die meisten der unzufriedenen Arbeiter Tagelöhner sind. Falls die . nicht bis zum 10. d. M. be⸗ willigt wird, wollen die Arbeiter in den Ausstand treten. In der Schloßfabrik von Arnold Kiekert Söhne haben die Arbeiter ebenfalls zehnstuͤndige Arbeitszeit und 15 0,½ Lohnerhöhung gefordert und wollten in den Ausstand treten, wenn die Forderung nicht bis zum 6. d. M. bewilligt war. An diesem Tage haben nun die Inhaber der letzteren Firma ihren Arbeitern erklärt, daß die ge⸗ forderte Lohnerhöhung nicht zugestanden werden könnte; aber in Betreff der Arbeitszeit, welche 114 Stunden beträgt, wollen sie eine Ver⸗ kürzung von 4 Stunden eintreten lassen. Dieses Zugeständniß hat die Arbeiter aber nicht befriedigt, weshalb sie das Arbeitsverhältniß gekündigt haben. ;
Aus Bremen berichtet die ‚Weser⸗Ztg. zum Schuhmacher⸗ ausstand: Die Ausständigen haben folgende Forderungen aufgestellt: I) Grrichtung von Betriebswerkstätten, 2) Abschaffung von Kost und Logis beim Arbeitgeber, 3) zehnstündige Arbeitszeit, 4) 20 bis 30 9½0 Lohnaufschlag für Accordarbeiter, 5) 10 bis 15 00½ Lohnaufschlag für die, welche jetzt „auf Logis arbeiten“, 6) Minimallohn für Wochen⸗ ee 18 M, 7) sämmtliche Fournituren sind vom Arbeitgeber zu
ellen.
In Markranstädt bei Leipzig befinden sich, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, die Maurer wegen Lohnstreits im Ausstande.
Kunst und Wissenschaft.
In der Sitzung ber physikalisch⸗mathematischen Klasse der Akademie der Wissenschaften am 1. April (vorsitzender
Sekretar: Herr Waldeyer) las Herr Auwers über einen von ihm auf.
6 Fundamental⸗Katalog für den südlichen Himmel. Der atalog ist zunächst aus dem Bedürfniß hervorgegangen, für eine Fort- setzung der Zonen der Astronomischen Gesellschaft über — 23 Grad Dekl. hinaus Anhaltspunkte zu schaffen. Der Verfasser hat für diesen Zweck 1887 ein Verzeichniß von 480 Sternen zwischen — 20 Grad und — 83 Grad ausgegeben, um neue Beobachtungen dieser Sterne zu veranlassen, und nunmehr die Oerter und Eigenbewegungen derselben aus sämmtlichen von der Südhalbkugel herrührenden Sternkatalogen, zwei noch nicht veröffentlichten Beobachtungsreihen der Sternwarten am Kap der guten Hoffnung und in Cordoba und, soweit ken,, mit Zuziehung der Bestimmungen von nördlichen Sternwarten ab geleitet, nachdem zuvor die Relationen zwischen allen benutzten Quellen untersucht und die Reduktionen auf ein vorläufiges Mittelsystem fest⸗ gestellt worden waren. Um die auf der bezeichneten Himmelsfläche vorkommenden Sterne bis zur Größe 3,5 vollständig einzuschließen, wurden dann (mit Uebergehung von 3 bereits im A. G. C. ent⸗ haltenen) noch 19 Sterne, und schließlich noch 24 von Dr. Gill aus— gewählte und neuerdings am Kap häufig beobachtete Sterne aus der ursprünglich ausgeschlossenen Gegend zunächst am Südpol hinzugefügt, sodaß der ganze, demnächst an anderer Stelle zu veröffentlichende Katalog 523 Sterne zwischen — 200 90! und — 890 20) für Aeg. 19090 enthält. In dieser Zahl sind 30 Sterne aus dem ersten Nachtrag zu dem ursprünglichen Fundamentalkatalog der A. G. und weiter 25 Sterne aus dem für die zweite Abtheilung ihrer Zonen 1889 herausgegebenen Verzeichniß wieder inbegriffen, ihre Serter und Gigenbewegungen aber unabhängig neu und mit den übrigen leichmäßig bestimmt. — Herr von Bezold überreichte das Manuseript . in der Sitzung vom 23. Juli 1896 gelesenen Mittheilung „Zur Theorie des Erdmagnetismus“. Der Hauptzweck dieser Abhand⸗ lung ist, die Grundsätze aufzustellen, welche man bei der Sammlung, Ver⸗ arbeitung und Veröffentlichung des magnetischen Beobachtungsmaterials festzuhalten hat, um dasselbe der theoretischen Verwerthung zugang. lich zu machen. Der Verfasser bespricht deshalb in einem ersten Theil die Methoden, durch welche fich die Grundlagen der Gauß schen Theorie an der Erfahrung prüfen lassen. Die dort gewonnenen Sätze werden in einem zweiten Theil auf die tägliche Variation des Erd—⸗ magnetismus angewandt, deren Theorie unter ganz allgemeinen Ge⸗ sichtspunkten entwickelt wird.
In der an demselben Tage abgehaltenen Sitzung der philo⸗ sophisch⸗historischen Klasse der Akademie der Wissenschaften (vor⸗ sitzen der Sekretar: Herr Vahlen) legte Herr E. Schmidt eine Ab⸗ bandlung vor ‚über die Quellen der Comischen Einfälle und Züge“ Lessing's“. Der Verfasser bespricht dieses Jugendwerk Lessing's, dessen Inhalt treuer oder freier aus dem Théätre italien Gherardi's und anderen ausländischen Stücken entlehnt ist, und knüpft daran Be⸗ merkungen über die Verwerthung fremder Motive in Lessing's Dramen und seine Arbeitsweise. ö
Der Präsident der Deutschen Shakespeare⸗Gesell⸗ schaft“, Geheime Kommerzien⸗ Rath Dr. Oechelhäuser, und der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses in Weimar, Geheime Hofraih von Bojanowski, versenden an die Mitglieder der Gesell⸗ schaft ,, Mittheilung:
„Als wir im Begriff standen, die übliche Einladung zur dies⸗ jährigen Generalversammlung zu erlassen, hat es Gott gefallen, unsere Durchlauchtigste Protektorin, die Frau Großherzogin Sophie von Sachsen, von dieser Welt abzuberufen. Wir haben im Namen der Deutschen Shakespeare⸗Gesellschaft einen Kranz an dem Sarge der entschlafenen Fürstin niedergelegt, deren Andenken nimmer in unseren Herzen erlöschen wird. Wir erachten es als selbstverständlich und glauben keinem Wider⸗ spruch bei unseren Mitgliedern zu begegnen, wenn wir vorschlagen, die d n, auf den 23. April, einen Monat nach dem Todestag, anstehende eneralversammlung unserer Gesellschaft aus fallen zu 3 Schon jetzt können wir dagegen unseren Mit- gliedern vertraulich Kenntniß geben, daß wir, in Gemeinschaft mit der „Goethe⸗Gesellschaft̃. der Schiller ⸗ Stiftung? und dem Schiller ⸗ Goethe ⸗Archiv', dem Gedanken näher getreten sind, im Herbst dieses Jahres, zum Andenken an die hohe Verblichene, eine gemeinschaftliche Gedenk- und Trauerfeier zu veranstalten, worüber nähere Mittheilungen und die Aufforderung zur Theil⸗ nahme seiner Zeit von dem hierzu niedergesetzten Comité ergehen werden. Wie hinsichtlich des Ausfalls der diessährigen General versammlung, so setzen wir auch, falls kein Widerspruch erfolgt, bei
sämmtlichen Mitgliedern die stillschweigende r,, . für den Vorstand voraus, den Haushalt unserer Gesellschaft, un , des üblichen Jahresbeitrags, in gewohnter Weise fortniführen, Ergänzungswahlen zum Vorstand und die Anträge auf Decharge⸗ Ertheilung aber auf die nächstjährige Gee, n,. zu ver⸗ schieben. Das voraussichtlich im Mai zur Ausgabe gelangende Jahrhuch wird, mit dem Nekrolog, auch das Bildniß der verewigten Frau Großherzogin bringen.“
— Die Senckenbergische natur forschende Gesellschaft
in Frankfurt a. M. hat den Söommeringpreis (Denkmünze und bo00 6) dem Pyrofessor Gustav Born in . sür seine Versuche ber Amphibien larven und die daran sich knüpfenden physto— logischen Forschungen zuerkannt.
In der Jahressitzung der Royal Society of sciene es“ in London sind die Professoren Heidenhain und Ferdinand Cohn in Breslau zu Mitgliedern der Gesellschaft ernannt worden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Mit ihrer in den Tagen vom 17. bis 21. Juni in Hamburg
stattfindenden Ausstel lung wird die Deutsche Landwirth⸗ schafts ⸗ Gesellschaft auch wiederum eine Wan der ⸗Ver⸗ Das Programm derselben
sammlung verbinden.
gliedert
sich einersests in die Vollversammlung und die Versammlungen
der Abtheilungen und
mannigfachen Vorträgen, andererseits in die üblichen Aus⸗
Ausschüsse mit gemeinsamer Arbeit und
flüge in die nähere und weitere Umgebung des Ausstellungsorts.
letzter! Veranstaltung sind die Vorarbeiten
ür die i einer besonderen Abtheilung des ö bereits
in Angriff genommen; derselbe plant, unter Beihilfe der Landwirth⸗ schaftskammer für Schleswig ⸗Holstein, belehrende und unterhaltende Ausflüge nach folgenden Zielen: in die Pferde und Rinder“ Zucht⸗ gebiete Holsteins und Mecklenburgs, in Masterwirthschaften und Meiereien, ju dem Gemüsegarten Hamburgs, den Vierlanden!, in den Kirschen⸗ und Obstgarten, das „alte Land“, zu den Anglo Konti⸗
nental⸗Guano⸗Werken, nach Kiel und dem Kaiser Wilhelm ⸗Kanal endlich nach Cuxhaven und Helgoland. — Die Anmeld ,, der landwirthschaftlichen Ausstellung in Hamburg sind nur noch für
die Fischerei⸗Abtheilung, für die Geflügel⸗Abtheilung sowie für 53 elzucht
Pflanzen, und zwar bis zum 31. Mai gültig. Für Ge üg
stehen an Preisen 3125 „, 38 Preismünzen und einige C rengaben,
für die Fischerei 10900 M, 12
Preismünzen und einige Ehrengaben zur
Verfügnng. Da besonders die Teichwirthschaft in Rordwest⸗Deutsch⸗ land neuerdings an Umfang und Nutzung sehr gewonnen hat, fo hofft
man auf eine reichhaltige Beschickung der Fischerei⸗Abtheilung. Heft 3 des Jahrgangs 1897 der
„Nachrichten vom
Deutschen Landwirthschaftsrath. (Kommisstons⸗Verlag von
Paul Parey, Berlin) hat folgenden Inhalt: A
enderungen im Mit⸗
ßliederbestande des Vorstandes und des Ausschusses; Ueber die Feier des 26 jährigen Bestehens des Deutschen Landwirthschaftsraths; Theil⸗ nahme an der Enthüllung des Nationaldenkmals; Aus den Verhand. lungen des provisorischen Börsenausschusses vom 19. bis 26. Nopember 1896 über die Reform der Produktenbörsen; Der gegenwärtige Stand der Börsenfrage; Zur Neuregelung des Unfall versicherungsgesetzes (oon Landgerichts Rath Schneider ⸗Casselh; Eingabe an den Reichstag zum
Entwurf eines Handelsgesetzbuchs.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗
Maßregeln.
Bombay, 8. April. (W. T. B.)
Seit dem Ausbruch der
83. sind hier 10 943 Erkrankungen und 9299 Todesfälle vorgekommen. ie Gesammtsterblichkeit in der letzten Woche betrug 1007 Fälle. In der ganzen Präsidentschaft wurden bis zum 2. d. M. 22 668 Pest⸗
erkrankungen und 18 361 Todesfälle verzeichnet.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 9. April. (W. T. B.) Nor ddeutscher Lloyd SD. ‚Tra ven, v. New. Jork kommend, Weser angek. SD. „Spree hat 7. April Nm. Southampton n. New. Jork fortges. PD. Baltimore kommend, ist 7. April Nachts a. d. We ser angek. RPD Prinz Heinrich! hat 7. April Abds. Reise v. Neapel n. Port Said fortges. SD. Kaiser Wilhelm II., v. New⸗Jork kommend 8. April Mrgs. in Neapel angekommen.
Lon d on, 8. April. (W. Eng ist auf der Heimreise gestern von Kapsta dt abgegangen.
Theater und Musik. Berliner Theater.
eise v
J v. ek.
8. April Mrgs. a. d.
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Union⸗Linie. D. Mexican *
Ernst von Wildenbruch's Schauspiel Das neue Gebot“,
Jahren zuerst im
das vor etwa zehn erschien gestern Abend mit großem
geführt wurde,
Ostend Theater auf⸗ äußerem
Erfolg auf der Bühne des Berliner Theaters, auf der n auch
seine Heinrichs dramen jüngst erst einen hervorragenden und ö. erobert haben. im
cheren Das neue Gebot“ steht geschichtlich und örtlich usammenhange mit den neuen Königsdramen Wildenbruch's und
verdankt diesem Umstande seine Neuaufführung; denn in der drama⸗
tischen Technik, im Bau der Seenen, in der folgerichtigen Entwickelung
der Handlung reicht es an die übrigen bekannten Werke des Dichters
nicht heran. Dichters auflohende Leidenschaft so zündend, Massen auf der Bühne Bewegung und e n daß ihm bei jeder Vorstellung ein neuer üht.
Trotzdem ist die Gewalt der Rede so groß, des
seine Fähigkeit, großen Erregung einzuflößen, so Frfolg er⸗ Die Hauptrolle, die des Pfarrers Wimar Knecht, wurde hier
von Max Pohl in großem Stil mit Aufbietung aller Kräfte ge⸗
spielt;
dieser Pfarrer wird durch das neue Gebot aus Rom, das
ihm die Treue gegen seinen König ebenso zur Sünde stempeln
will wie die langjährige Liebe zu seinem treuen Weibe, in die herbste
Gewissensnoth versetzt, und dem Ringen und Kämpfen dieses Gottes-
gi ; Max Pohl im Leid und in der Wehmuth mächtigen Ausdruck. ie Zu endlich nach dem dritten Akt arch der Dichter dankend auf der Bühne
erscheinen mußte. Schiller⸗ Theater.
chauer waren so beifallsfreudig, daß mit dem Hauptdarsteller
G. von Moser's beliebter Schwank Das Stiftungsfest“ erweckte gestern bei seiner ersten Aufführung auf der Bühne in der
Wallnertheaterstraße die fröhlichste Heiterkeit.
Es ist eine Arbeit aus
Moser's bester Schaffensperiode, und bei der Fülle witziger Einfälle
und komischer Situationen, welche das Stück enthält, vergißt der Zu⸗
schauer ganz, daß die Figuren der Moser'schen Bühnenwelt im Grunde
nur wenig
ebenswahres an sich haben. Ihr Gebahren dient vorzüglich
Zwecken der Unterhaltung, und diese Aufgabe erfüllen sie vollauf. Herr Patry hatte als Regisseur und Darsteller des zungenfertigen Hartwig dafür
ublikum keine Zeit zu kritischen Bedenken läßt, und die übrigen itwirkenden . seinen Intentionen willig und mit gutem Ge⸗ lingen. Die Besetzung war völlig einwandfrei. Herr Vereinsdiener Schnake, Herr Steinecke als Brimborius, als Kommerzien⸗ Rath, ferner die Damen Detschy, Levermann und Pauly sowie die Herren Reimann und Blank bildeten ein er,. wie man es sich nicht besser wünschen konnte, und ernteten den le und wohlverdienten Beifall des vollbesetzten Hauses. .
Im Königlichen Opernhause geht morgen Lortzing's Oper
Undine“ in Scene. Im Königlichen Schausptelhause gelangt morgen Otto chauspiel 1812 in der bekannten Besetzung zur
von der Pfordtens Aufführung. .
Dag Streichauartett der Herren Professor Joseph Joachim und Genosfen wird in pletätvollem Gedenken und zur Ehrung des Komponisten Johannes Brahms die am 22. April statt-
. daß das Spiel in dem flotten Tempo blieb,
daß dem
masow als ben
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