von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 151, Golz vom 4. Bat. Inf. Regts. Großherzeg Friedrich Franz II. von Mecklenburg Schwerin (4. Brandenburg) Nr. 24 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. I51, Seelig von der 1. Abtheil. Feld⸗ Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister (J. Brandenburg.) Nr. 3 zum 1. Bat. Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von eußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, Noack vom 4. Bat. Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (23. Brandenburg.) Nr. 12 jur 1. Abtbeil. eld ⸗ Artillerie Regiments , ,, (1. Brandenburg.) 1. 3, Schulze vom 4. zum 2. Bat. Leib Gren. Regiments König Friedrich Wilhelm III. (J. Brandenburg) Nr. 8, Reh feldt vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Graf Tauentzien von Wittenber (3. Brandenburg.) Nr. 20, Mischke vom 4. zum 3. Bat. * Regts. General- Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen CG. Brandenburg.) Nr. 64; JV. Armee ⸗Korps: Schröter vom 1. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 153, Poppe von der reitenden Abtheil. Magdeburg. Feld ⸗ Art. Regts. Nr. 4 zum 2. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 98, Weißborn von der 3. Abtheil. Magdeburg. Feld⸗Art. Regts. Nr. 4 zum 1. Bat Inf. Regts. Nr. 152, Dorndeck vom 2. Bat. Magdeburg. Füs. Regts. Nr. 36 zum 1. Bat, 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 öttinger vom 4. Bat. 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72 zur 3. Abtheil. Thüring. k Regts. Nr. 19. Gerke vom 4. Bat. Inf. Regts. Fürst opold von Anhalt. Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26 zur 3. Abtheil. Magdebarg. Feld. Art. Regts. Nr. 4, Knauff vom 4. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 zur reitenden Abtheil. Magdeburg. . Regts. Nr. 4, Kol ler vom 4. zum 3. Bat. Anhalt. Inf. egts. Nr. 95, Pauckert vom 4. zum 1. Bat. 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, Thein vom 4. Bat. Inf. Regtz. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg) Nr. 27 zum X.. Bat. Fuß ⸗Artillerie Regiment? Encke (Magdeburg.) Nr. 4, Gleichmann vom 4. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 1653, He sse vom 4. zum 2. Bat. Magdeb. üs. Regts. Nr. 36, Postlep vom 3. Bat. Anhalt. Inf. Regts. tr. 933 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 152, Voigt vom 2. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 zum 3. Bat. Inf. Regts. Fürst Leo—⸗ pold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26; V. Armee-Korps: Hofrichter rom 4. zum Füs. Bat. Gren. Regts. König Wilhelm J. (2. Westpreuß) Nr. . Kieper vom 2. Bat. Inf. Regts. von Courbiore (2. Posen.) Nr. 19 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 154, Remus rom 4. zum 2. Bat. Inf. Regts. von Courbisre (2. Posen.) Nr. 19, Krause vom 4. zum 2. Bat. 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. bo, Schütze von der 1. Abtheil. Posen. Feld⸗Art. Regts. Nr. 20 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 155, Hauschild von der 4. Abtheil. Posen. Feld⸗Art. Regté. Nr. 20 zum J. Bat. Inf. Regts. Nr. 164, Provinzki vom Füs. Bat. Gren. Regts. König Wilhelm J. 2. Westpreuß.) Nr. 7 zum 3. Bat. 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, Forner von! 4. Bataillon Grenadier Regiments Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreußisches) Nr. 6 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 155, Nelson vom 4. Bat. Füs. Regts. von Steinmetz ¶ Westfal. Nr. 37 zur 4. Abtheil. Posen. Feld⸗Art. Regts. Nr. 20, Schul; vom 4. Bat. 2. Niederschlel. Inf. Regts. Nr. 47 zur 1. Abtheil. Posen. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 20; XVI. Armee-Korps; Behrens vom 4. Bat. Inf. Regts. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 156, Schubert vom 1. Bat. 3. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 62 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 157, For ner vom . Bat. 4. Niederschlel. Inf. Regts. Nr. 51 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 156, Barndt vom 4. Bat. Inf. Regts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 167, Potrz vom 4. zum Füs. Bat. Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlef.) Nr. 11, Matschke vom 1. Bat. Inf., Regts. Keith (1. Qberschles Nr. 22 zur 3. Abtheil. Feld ˖ Art, Regts. von Peucker Schles Nr. 6, Gerdessen vom 4. Bat. Gren, Regta. König riedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10 zur 2. Abtheil. Feld. Art. egts. von Peucker (Schles.) Rr. 6, Dem s ki vom 4. Bat. 3. Ober- schlef. Inf. Regts. Nr. 62 zur 2. Abtheil. Feld-Art. Regts. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. ., Weile vom 4 zum 3. Bat. 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, Klin gm üller vom 3. zum 2. Bat. dessel ben Regts., Ballarin vom 2. Bat. Füs. Regts. General- ⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38 zum Füs. Bat. Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles) Nr. Io, Pohl! vom 4. zum 2. Bat. Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38; VII. Armee-Korps; Moll vom 2. Bat. Inf. Regts. Herzog Fer⸗ dinand von Braunschweig G. Westfäl.) Nr. 57 zum 1, Bat. H. West⸗ fäl. Inf. Regts. Nr. 53, Schmidt vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (6. Westfäl.) Nr. 57, Witte vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. West. fäl.) Nr. 13, Scheer vom 4. Bat. 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 63 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 158, Jünt gen vom 4. zum 1. Bat. Niederrhein. Füf. Regts. Nr. 39, Lenz vom 4. Bat. Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westsäl) Nr. 56 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 159, Stümbke, vom 4. Bat. Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl) Nr. 55 zum 3. Bat. Inf. Regts. Vagel von Falckenstein (7. Westfäl. Nr. 6, Frie dag vom 4 zum 14. Bat. Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 16, Schmitz vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts, Freihert von Sparr (3. Westfäl) Nr. 16, Törkell vom 3. Bat. Inf. Regis. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl) Nr. 56 zum 2. Bat. Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (3. Westfäl) Nr. 7. Grube, vom J. zum 3. Bat. 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53; VIII. Armee- Korps: Palm vom 3. Bab. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 160, Horn von 4. Bat. 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 7J0 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 160, Poppe vom 1. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. srrn) Nr. 28 zum J. Bat. Inf. Regts. Nr. 161, Zie mer vom 2. Bat. Inf. Regts. Graf Werder (4. Rhein) Nr. J0 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 161, Schwinn vom 4. zum 1. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Fourmann vom 4. zum 2. Bat. Inf. Regts. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Thomas vom 4. Bat. 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68 zum 3. Bat. Inf. Regtg. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Lange vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Rr. 29, Herxmann vom 4. zum 3. Bat. Füs. Regts. Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern. Nr. 40; IX. Armee-Korps: Jer⸗ mie ss vom 4. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regts. Nr. 89 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 162, Rosen berg vom 4 Bat. Inf. Regts. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 163, Walther vom 4. Bat. Füs. Regts. Königin (Schleswig, Holstein.) Nr. S6 zur 3. Abtheil. Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr.“ Schmidt vom 4. Bat. Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31 zum 3. Bat. 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Prüter vom 4. zum 1. Bat. Großherzog. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. 90; X. Armee Korps: Reinkober vom 1. Bat. Füs. Regts. General Feldmarschall rinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73 zur Kriegsschule in annover, Teuber vom 4. Bat. genannten Regts. zum 3. Bat. 1. Hannov. nf. Regts. Nr. 4, Wei de vom 3. Bat. 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74 zum 1. Bat. Füs. Regts. General ⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, Fin ke vom 4. Bat. 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77 zur 3. Abthell. Feld⸗ Art. Regts. von Scharn horst (1. Hannob.) Nr. 19. Marahrend vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. erjog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (stfrieß] Nr. I.8, rause vom 3. Bat. Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr 164, Temps vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. von VoigtsRbhetz (3. Hannop.) Nr. 79, Fischer vom 4. zum 3. Bat. 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Trumann vom 4. Bataillon Oldenburg. Inf. Regts. Nr. 91 zur 3. Abthell. 2. Hannover. Feld⸗Art. Regts. Nr. 26. Schmidt vom 3. Bat. Braunschw. Inf. Regts. Nr. 92 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 166, Scheele vom 4. zum 3. Bat; Braunschw. Inf. Regts. Nr. 92, Preiß von der 3. Abtheil. Feld ⸗Art. Regts. von Scharnhorst (J. Hannob,) Nr. 10 zum 2. Bat. Inf. Vegts. Nr. 164, Rißling von der 2. Abtheil. 2. Hannov. Feld⸗Art. Regts. Nr. 26, zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 165, Klement von der 3. zur 2. Abtheil. 2 Hannov. Feld Art. Regts. Nr. 25; XI. Armee-Korps: TWösch ven der 2. Abtheilung Großherzoglich Heß. Feld-⸗Artillerie⸗ Regtt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps) zum 1. Bat. Inf. Regts.
Nr. 166, Wagner vom 2. Bat. Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80 zum 2 Bat, Inf. Regts. Nr. 166, Steude vom 4. Bat. b. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 167. Hoffmann vom 3. Bat. 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 167, Meibert vom 4. zum 3. Bat. 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Finck vom 4. Bat. 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde) Regts. Nr. 115 zum 1. Bat. d. Großherzog! Hess. Inf. Regts. Nr. 168, Graulich vom 4. Bat. 3. Großherzogl. Hess. * Regts. (Leib⸗ Regts. Nr. iI7 zum 2. Bat. 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regiments Nr. 168, v. Dziegelews ki vom 4 zum 2. Bat. Füs. Regts. von Gersdorff (Hef) Nr. 80, Loren; vom 4. Bat. 4. Großherzogl. ess. Inf. Regts. . Karl) Nr. 118 zur 2. Abtheil. Großherzogl. eff. Feld⸗Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Artillerie⸗Korps); XIV. Armee-Korps: Stein vom Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8 zum 1. Bat. 8. Bad. Inf. Regts. Nr. 169, Herrmann vom 4. Bat. Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein) Nr. 25 zum 2. Bat. 8 Bad. Inf. Regts. Nr. 166, John vom Hannov. Jäger⸗Bat. Nr. 10 zum 1. Bat. 93. Bad. Inf. Regts. Nr. 170, Keller vom 3. Bat. 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112 zum 2. Bat. 9. Bad. Inf. Regts. Nr. 179, Giesel vom 4. zum 3. Bat. 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilbelm Nr. 112, He os von der 2. Abtheil. 1. Bad. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 14 zur 4. Abtheil. 2. Bad. Feld Art. Regts. Nr. 30, Wehmann rom 4. Bat. 1. Bad. Leib Gren. Regts. Nr. 109 zur 2. Abtheil. 1. Bad. Feld⸗Art. Regts, Nr. 14; XXV. Armee⸗ Korps; Schulzig vom 2. Bat. Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 10 zum Pion. Bat. Nr. 19, Schoeps vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 132 jzum 2. Bat. Fuß Art. Regts. Nr. 19, Kemmerich vom 4. zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 132, Stübichen vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 137 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 171, Strabel vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 99 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 172. Jacob vom 2 Bat. Inf. Regts. Nr. 97 zum 2, Bat. Inf. Regts. Nr. 99, Fieck vom 4. Bat. Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg) Nr. 60 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. I71, Suhren vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 138 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 172, Diehl vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 136 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 97; XVI. Armee-Korps: Frenkel vom 4 zum 1. Bat. Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Wefffäl.) Nr. 17, Trieb vom 4. Bat. 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 174, Poblmann vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 130 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 173. Spiegel vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 144 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 173, Zix vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 135 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 174 Keßler vom 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 131 zum 1. Bat. 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67“, Schmidt vom 1. Bat. Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Rr. 17 zur 3. Abtheil. Feld Art. Regts. Nr. 33, Burghardt vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 98 zur reitenden Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 34, Kümmel vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 151, Jang vom 4. zum 3. Bat. Königs⸗Inf. Regts. Nr. 145; XVII. Armee-Korps: Wenzel von der reitenden Abtheil. Feld Art. Regts. Nr. 35 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 1765, Jablowski vom 4. Bat. Inf. Regts, von Grolman (1. Posen.) Nr. 18 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 175, Stresau vom 4 Bat. Inf. Regts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21 zum 1. Bat. Inf. Regtt. Nr. 176, Schildko pf von der 3. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 35 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 176, Guttzeit vom 4. Bat, Inf. Regts. Graf Vönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44 zur reitenden Abtheil. Feld Art. Regts. Nr. 35. Bull lę von der 4. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 36 zur 3. Abtheil. Feld Art. Regts. Nr. 35, Ka hlau vom 4. Bat. Gren. Regts. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5 Zur 4. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 36. Popis te vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. I41 zur 2. Abtheil. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 35, Piwinski vom 4. Bat, Inf. Regts. Nr. 128 zum 2. Bat. Gren. Regts. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5. ö.
XII. (stöniglich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛ. Ernennungen, Beför derungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 3. Mai. Hoffmann, Sec. Lt. im Drag. Regt. König Nr. 26, à la suite des Regts. gestellt.
Im Sanitäts⸗Korps. 7. Mai. Dr. Hüeber, Ober⸗Stabs⸗ arzt 2. Kl; und Regts. Arzt des Feld ⸗Art. Regts. König Karl Nr. 15, zum überzähl. Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. befördert. Dr. Goetz. Ober- Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Stuttgart, zum Regts. Arzt des 2. Feld. Art. Regts. Nr. 23 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Dr. Dannecker, Stabs, und. Garn. Arzt in Lundwigs⸗ burg, unter Besörderung jum Ober Stabsagrzt 2. Kl., zum Regts. Arzt des Inf. Regts. Alt. Württemberg Nr. 121, — ernannt, Dr. Schaller, Stabs. und Bats. Arzt des Pion,. Bats. Nr. 15, Dr. Diet len, Stabs- und Abtheil. Arzt der 5. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, — zu überzähl. Ober⸗Stabsärzten 2. Kl. befördert. BHr. Hochstetter, Stabs und Bats. Arzt des 3. Bats. 8. Inf. Regts, Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zum Garn. Arzt in Stuttgart, Dr. Schliephake, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats., Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, zum Garn. Arzt in Ludwigsburg, — ernannt. Dr. Mühlsschlegel, Assist. Arzt 1. Kl. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, unter Belassung in seinem Kommando zum Kaiserlichen Gesundheitsamt in. Berlin, zum Stabs⸗- und Bate,-Arzt des 3. Bats. Inf. Regt. Kaiser Wil helm König von Preußen Nr. 120, Dr Seeger, Assist. Arzt 1. Kl. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz Regent Luitpold von Bayern, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. Jaf. Regts. Alt Würt⸗ temberg Nr. 121, Dr. Wagner, Assist. Arzt 1. Kl. im Gren. Regt. König Karl Nr. 125, zum Stabs- und Bats. Arzt des 3. Battz. 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Dr. Sch loßberger,
Assist. Arzt 1 Kl. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, zum über⸗
zähl. Stabsarzt, Müller, Unterarzt der Res. vom Landw. Bez. Hall, zum Assist. Arzt 2. Kl., — befördert. Guß mann, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bat. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, à la suite des Sanitäts⸗Korps gestellt. Pr. Klein, Ober⸗Stabs arzt 1. Kl. und Regts. Arzt des 2. Feld Art. Regts. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, mit Pension und der Erlaubniß zum g der bisherigen Uniform, unter Ver— leihung des Charakters als Div. Arzt, Dr. Baumgärtner, Ober- Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Alt.-Württem berg Nr,. 121, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, — der Abschied bewilligt.
Du rch Verfügung des Korps Genergl-Arztes, 21 April. Baum ann, einjährig⸗freiwilliger Arzt im Inf. Regt. Kaiser Friedrich,
König von Preußen Nr. 1265, zum Unterarzt des aktiven Dienststandes
ernannt und mit Wahrnehmung einer bei diesem Regt. offenen Assist. Arztstelle beauftragt. . stf Militär Justizbeamte.
7. Mai. Mit Wirkung vom 1. Juni d. J. Dr. Wer ner, Justiz Rath, Garn. Auditeur zu Ulm, in die Garn. Stuttgart versetzt. DVaigis, Justiz⸗ Referendar 1. Kl. und stellvertretender Amisrichter in Künzelsau, zum Auditeur der Garn. Ulm ernannt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
7. Mai. Herbst, Zahlmstr, im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, auf seinen Antrag mit der gesetzlichen Pension und unter Verleihung des Titels Rechnungs⸗Rath in den Ruhestand versetzt.
Kaiserliche Schutztruppen.
Stettin 4. Mai. Sand, Königl, bayer. Sec; Lt., bisher vom Königl. Bayer. 8. Inf. Regt. Pranckh, mit dem 28. April d. J. als Sec. Lt. mit Patent vom 5. März 1892 in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika angestellt.
Dentscher Reichstag. 2X0. Sitzung vom 11. Mai 1897, 2 Uhr.
Der Gesetzentwurf wegen anderweiter . messung der Wittwen- und Waisengelder wird nn dritter Berathung ohne Debatte genehmigt.
Es folgt die erste Berathung eines zweiten Nachtragz— Etats für 1897/98 (Vermehrung der Stellen im Rei Versicherungsamt und Kosten der Pariser Weltausstellung)
Auf Antrag des Abg. Dr. von Leipziger (d. kons) wird der Nachtrags⸗Etat der Budgetkommission überwiesen.
Dann folgt die Berathung von Petitionen.
Der Inhaber des Leipziger Dienstmannginstituts, dem 1891 erklärt worden war, daß die Dienstmänner nicht in validenversicherungspflichtig sind, ist 1893 zur Nach zahlung von mehr als 50900 „S6 Beiträgen verurtheilt worden Er meint, daß man nur für die Zukunft die Beiträge hätte fordern können, und bittet um Rückgewährung der Beiträge, ⸗
Die Kom mission beantragt die Ueberweisung der Petition zur Berücksichtigung.
Direktor im Reichsamt des Innern von Woedtke erklärt sich gegen diesen Antrag, weil dadurch die Interessen der ver sicherungk—⸗ pflichtigen Dienstmänner geschädigt würden.
Der Berichterstatter Abg. Engels (Rp.) empfiehlt den An,
trag, weil der Petent im guten Glauben auf Grund einer amili Auskunft die Beiträge nicht gezahlt habe. . 2
Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Mir thut der Mann ja auch sehr leid, der ohne daß er es hat voraussehen können, eine größere Summe zur Deckung der nachträglich von ihm eingeforderten Klebmarken auf ein— mal hat zahlen müssen. Er thut mir umsomehr leid, als er anfäng—= lich im Zweifel darüber gewesen ist, ob er für die in seinem Institut beschäftigten Dienstmänner Alteré⸗ und Invaliditätsbeiträge zu zahlen hätte, er den Zweifel bei der zuständigen Behörde zur Sprache ge— bracht und dabin beschieden worden ist, daß diese Dienstmänner nicht versicherungspflichtig wären.
Inzwischen haben die zuständigen Behörden anders entschieden, und er ist dann angehalten worden, die bisher nicht entrichteten Einzelbeiträge nunmehr in voller Summe abzuführen. Wenn der Herr Referent den Zweifel ausgedrückt hat, ob für die Summe, dit der Mann abgeführt hat, nun auch wirklich Marken in die Quittungt⸗ karten der Dienstleute eingeklebt sind, so glaube ich doch, daß dieser Zweifel nicht begründet ist. Wenn die Versicherungsanstalt bloß die Summe bekommen hätte, ohne daß der einzelne versicherungepflichtige Dienstmann mit einer Karte versehen und in dieser der Nachweis für die Entrichtung der Versicherungsbeiträge erbracht worden wäre, so würde dieser Dienstmann ja gar nicht in der Lage sein, demnächst thatsächlich, wenn er eine Rente haben will, den Nachweis zu führen, daß während der Zeit, während welcher nach der endgültigen Entscheidung der zuständigen Stelle die Versicherungepflicht bestanden hat, auch wirklich Beiträge für ihn ent⸗ richtet sind. Also die Marken sind, wie ich annehme, eingeklebt, und das ist um so sicherer, als für die Nachbringung der Marken nach § 126 des Gesetzes die untere Verwaltungsbehörde verantwortlich ist. Die Versicherungsanstalt würde also gar nicht in der Lage sein, jetzt den Betrag, den sie vom Petenten empfangen hat, wieder zurüch— zuzahlen, weil sie für diesen Betrag ia zu Gunsten der versicherten Dienstleute belastet ist.
Was soll nun der Herr Reichskanzler, dem Sie hier die Sache aus Billigkeitsgründen „zur Berücksichtigung“ überweisen wollen, machen? Der Herr Reichekanzler hat keinen Fonds dan, um dem Manne das, was er bezahlt hat, zu ersetzen; et kann ihn also höchstens an die Versicherungsanstalt verweisen. Diese aber wird, wie ich glaube, kaum in der Lage sein oder gar dazu angehalten werden können, aus Billigkeitsgründen einen Ersatz für das Geleistete zu gewähren. Nun sage ich, dieser Sach und Rechtslagt gegenüber scheint es mir nicht gerathen zu sein, daß der Reichstag eine so kategorische Aufforderung an den Herrn Reichskanzler richtet, er möchte die Petition aus Billigkeitsgründen berücksichtigen. Ich würde es für viel richtiger halten, — und ich kann, wenn der Reichstag so be— schließen wollte, versprechen, daß ich alles versuchen werde, um den Mann für den Schaden, den er erlitten hat, zu entschädigen, sofem es irgend möglich ist — wenn der Reichetag beschließen wollte, daß die Petition dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung“ überwiesen wird. Ob diese Erwägung dann dazu führen wird, den Mann schadlot⸗ zu halten, das weiß ich nicht. Aber auf dem Wege, den Ihre Kom— mission vorschlägt, auf dem Wege einer kategorischen Aufforderum, wird ein besseres Ergebniß auch nicht erzielt.
Wenn nun nebenher der Wunsch besteht, den Zweifel, in dem sich die Behörde bezüglich der Versicherungepflicht dieser Angehörigen det Dienstmannsinstituts anfänglich befunden hat, demnächst zu beseitigen, so wird ja unsere Vorlage über die Korrektur des Invaliditäts. und Altersversicherungsgesetzes dazu eine geeignete Veranlassung bieten.
Also ich komme zu dem Schluß: ich würde es für richtiger balten, wenn sich die Herren dazu entschließen könnten, zu beschließen, dah diese Petition dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung“ über— wiesen wird.
Abg. Gerisch (Soz) bittet, den Kommissionsantrag anzunehmen wenn die Behörden solche Auskunft ertheilten, so müßten sie eigentli regreßpflichtig sein für den angerichteten Schaden. .
Abg. Graf von Oriola nl) tritt ebenfalls für den Kommissiont⸗ antrag ein, der darauf mit großer Mehrheit angenommen wird.
Die Petition wegen Einfügung der Prüfung in der Ohrenheilkunde in die ärztliche Approbationt— Prüfung wird zur Berüchsichtigüng, Petitionen, betreffend Beseitigung von Mißständen auf dem Gebiete der Zahnheilkunde, werden als Material zu einer benoh, . Aenderung der Gesetzgebung dem Reichskanzler über— wiesen. ‚
Die Petition des Holzhändlers Saxem und Genossen in Westerrönfeld bei Rendsburg um Gewährung einer Ent— schädigung für die durch die Anlage des Kaiser Wilhelm⸗ Kanals herbeigeführte verminderte Ertragefähigkeit ihrer Wiesem⸗ grundstücke wird dem Reichskanzler zur Erwaͤgung überwiesen.
Die Petitionen, betreffend den obligatorischen Achtuhr⸗ Ladenschluß, werden, entsprechend dem Antrage der Kom⸗ mission, dem Reichskanzler als Niaterial zur Abänderung der Gesetzgebung überwiesen. (
wei Petitibnen uber die Einführung der Braumgli,
Staff elsten er sollen dem Reichskanzler zur Erwägung über.
wiesen werden. ; Abg. Roesicke (b. k. FJ.) weist darauf hin, daß die eine Petitin
die andere gegen die Staffelsteuer sich ausspreche; des balb könne *. sie dem een nicht zur Erwägung, sondern höchstens als Naterial ãberweisen.
Der Kommissionsantrag wird angenommen. . ;
Fie Petition des Nationalliberalen Vereins in göln, die gesetzliche Regelung der Abgrenzung der Wahl⸗ freise Köln⸗Siadt und Köln⸗Land betreffend, wird dem Reichs⸗ lanzler als Material überwiesen,
Die Petition der Glasfabrik Dreibrunnen, betreffend die Ermäßigung des Eingangszolls auf Spiegelglas⸗ abfälle, wird durch Uebergang . Tagesordnung erledigt.
Die Petitionen, betreffend die Einführung einer Betriebs⸗ oder Um satzsteuer für Großmühlen, sollen dem Reichs⸗ fanzler zur Erwägung überwiesen werden.
Abg. Graf von Arnim (Rp.) weist darauf hin, daß die e Grportmũhlen ein bedeutendes Uebergewicht über die kleinen Mühlen hätten; die 18 großen Exportmühlen, welche 11 bis 1800 Dividende gäben, ruinierten nach und nach die 35 060 kleinen Müblenbetriebe. Un diesem Aufsaugungeprozesse könnten nur die Soꝛialdemokraten ein Hefallen finden. Im Anschluß bieran erklärt der Redner, bezüglich seines früher genannten Gewährs mannes Bertinetti, daß derselbe hurchaus von keiner Animosität gegen die Müblen ausgegangen sei, auch nicht behauptet habe, daß verdorbenes Getreide vermahlen werde, sondern er habe nur don minderwerthigem Material gesprochen.
Abg. Fisch beck (fr. Vollep.): Seit langer Zeit hat Graf Arnim Beschuldigungen gegen die Börse und die Mühlen erhoben; er hielt nit dem Namen seines Gewährgniannes zurück. Als er Herrn Hertinetti nannte, glaubte man, daß dieser der Gewährsmann sei, aber R stellt sich heraus, daß dieser Herr erst am 22. Oktober 1896 mit tem Grafen Arnim bekannt geworden ist und daß er seit Jahren mit dem Getreidehandel nichts mehr zu thun gehabt hat. Verdorbenes Getreide kommt hauptsächlich im Inlande vor, und die deutsche Land⸗ wirthschaft wird doch nicht wollen, daß die ganze Ernte weggeworfen wird. Sie sollte zufrieden sein, daß es gelingt, diese Waare noch zur Verwendung zu bringen, wie dies den deutschen Mühlen gelungen ist. Die Mühlen legen kein Gewicht auf das Urtheil des Grafen Arnim, sondern begnügen sich mit dem Urtheil der Leute, auf deren Achtung sie Gewicht legen. . .
Abg. Graf von Arnim: Der Vorredner hat mich nicht wider⸗ legen können; er hat sich zu informieren gesucht, weil er von der Sache nichts versteht, aber es ist ihm nicht gelungen. Es sind in dumpfigen Kähnen lagernde und daher mit Krebsen behaftete Getreidemengen als lieferungsfähig erklärt worden. Ein Mühlen . besitzer theilte mir mit, daß Herr SBertinetti meine An⸗ schauungen theile. Daraufhin habe ich eine Zusammenkunft mit ibm gehabt. Muß ich denn alle meine Gewährs männer nennen? Meine Anschauungen sind bestätigt von einem Organ der Mühlenindustrie, dem Muller / und Herr van den Wyngaert hat es als berechtigt erklärt, daß die Mühlen auch feuchtes, mit Geruch bebaftetes Getreide vermahlen. Ich habe dafür Gewährsmänner ge⸗ babt; aber es giebt eine ganze Anzahl von Männern, welche ihren Namen nicht gern genannt sehen, weil die Börse einen Boykott ausükt gegen solche Leute. Das Flugblatt des Vereins zur Abwehr agrarl⸗ scher Uebergriffe enthält Druckfehler, die an Fälschungen streifen; deshalb wollen die Herren auch die Verantwortlichkeit dafür nicht übernehmen. ö
Abg. Fischbeck.: Wenn man so schwere Vorwürfe wie Graf Arnim erhebt, fo muß man seine Vorwürfe beweisen oder Gewährs— manner nennen, an die man sich halten kann. Graf Arnim hat die Rennung der Namen von Gewährsmännern in Autsicht gestellt, und darauf habe ich die Nennung der Namen verlangt. Herr Bertinetti hat ausdrücklich erklart, daß die feuchte Waare meist inländische sei, daß der ruffische Roggen dagegen meist trocken ankommt. Das ist der Gewährömann des Grafen Arnim. - .
Abg. Graf von Arnim: Das ausländische Getreide kann in den Kähnen garnicht trocken werden, das ist in der Börsen⸗Enquõte festgestellt. enn Herr Bertinetti jetzt seinen Berliner Freunden zu— gesteht, daß er den Ausdruck Dreck nur auf die inlãndische Waare angewandt hat, fo habe ich einen Zeugen, daß Herr Bertinetti dieseß Wort gerade auf die Waaren von Cohn und Rosenberg an— gewendet hat. .
Abg. von Kardorff (Rp.): Wenn jemals eine Behauptung gründlich bewiesen ist, so ist es die des Grafen Arnim. Wie wenig Perr Fischbeck versteht, beweist die Behauptung des Herrn Fischbeck, daß die ruffische Waare trocken ankommt. (Zaruf: Das sagt Herr Bertinetti J Ja, vielleicht gedrängt von den Berliner Getreidehänd— lern. Ein russischer Grundbesitzer hat angeführt, daß nur das minder⸗ werthige rufstsche Getreide hier eingeführt wird, weil das gute Ge⸗ nieide von den Deutschen nicht bezahlt wird. Dieses minderwerthige Getreide drückt dann den Preis auch für das gute Getreixe. .
Damit schließt die Debatte. Der Antrag der Kommission
wird angenommen. .
Schluß / Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 2 Uhr. Antrag Auer wegen Aenderung des Strafgesetz buches . und Antrag Prinz Arenberg wegen
Aenderung des Strafgesetzbuchs Kuppelei])
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 81. Sitzung vom 11. Mai 1897. Die dritte Berathung des Staats haushalts⸗Etgts für 1897/98 wird beim Etat des Ministeriums des Innern fortgesetzt.
Ueber den ersten Theil der Debatte ist worden. . w
Nach der Rede des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums Fürsten zu Hohenlohe erhält das Wort .
Abg. von Heydebreck (kons.): In der Einladung an die Freunde des Vereins „Nordostꝰ hieß es: Der General ⸗Lieutenant von Veydebreck werde wahrscheinlich in der Versammlung erschejnen. Herr Rickert hat jedenfalls Angst vor mir, sonst hätte er die Oeffentlichkeit der Verfammlung nicht ausgeschlossen. Auf die Erlasse des Landraths lasse ich mich nicht ein. Ich halte meine früheren Behauptungen über den Verlauf der mehrfach erwähnten Versammlung aufrecht. Herrn Rickert hat es geänstlgt, daß die armen Bauern von den Raubrittern so fehr bedrängk werden. Ein Flugblatt der Konservativen erklärt es ohne weiteres für Unsinn.'. In Klein ⸗Gansen soll, nach Herrn Rickert, zwar eine Versammlung, aber nicht die Schule wegen Schar lachs geschlofsen worden sein. Während der Osterferien war aber gar keine Schule. Ich verwies einen Kaufmann aus Zoppot mit seinen Wünschen auf Herrn Rickert. Er sagte: „Ach, Herr Rickert hat ja gar keinen Einfluß!! Er hat bei uns nur kurze Erfolge gebabt. Kommen Sie nur (zum Abg. Rickert) recht oft nach Stolp!
Minister des Innern Freiherr von der Recke:
Meine Herren! Ich bedauere es, daß der Herr Abg. Rickert in seinem, ich möchte fast sagen jugendlichen Ungestüm sich dazu hat ver leiten lassen, einige Stürme im Glase Wasser der Provinz Pommern (Oh! oh! links) zu Cyklonen auszugestalten, welche angeblich geeignet sein sollen, die ganzen verfassungs mäßigen Grundlagen in dieser Pro- vinz über den Haufen zu werfen. Ich glaube, es wäre umsomehr angezeigt gewesen, diese Sache mit vollster Ruhe und Objektivität zu behandeln, als, wie sich doch nicht leugnen läßt, der Herr Abg. Rickert hinsichtlich einer Reihe von Fällen Partei ist. (Sehr richtig! recht. Denn ihm selbst sind ja einige derartige Vorfälle begegnet. Ich werde mich meinerseits bemühen, mit desto größerer Objektivität die Sache hier ganz kurz zu beleuchten.
gestern berichtet
Meine Herren, der Herr Abg. Rickert macht, wie es scheint, dem Herrn Landrath des Kreises Stolp hauptsächlich einen Vorwurf daraus, daß er es überhaupt gewagt hat, eine Aktion gegen den hier schon so oft genannten Verein zu unternehmen. (Zuruf links.) In dieser Beurtheilung weiche ich von ihm ab. (Bravo! rechts.) Nach meiner Meinung ist der Landrath nicht nur dazu da, Steuern einzuschätzen, Aushebungen und sonstige Geschäfte zu vollziehen, sondern es ist sein Recht und seine Pflicht, allen Bewegungen im Kreise auf politischem und sozialem Gebiet genau nachjuforschen und sich zu überlegen, was er derartigen Bewegungen gegenüber, wenn sie ihm gefährlich scheinen, zu thun hat. (Bravo! rechts.) Ich muß deswegen grundsätzlich das Recht für den Landrath in An— spruch nehmen, in derartigen Fällen dasjenige zu thun, was er im Interesse der guten Sache (Zuruf links: gute Sache!) als Beamter für erforderlich erachtet. (Bravo! rechts) Das schließt aber garnicht aus, meine Herren, daß ich in den vorliegenden Spezialfällen auf einem anderen Standpunkt stehe. (Sehr richtig! rechts) Es liegt mir durchaus fern, mir die Aktion des Landraths und die Ausdräcke, die sich in den einzelnen Schreiben finden, anzueignen; ebenso wenig bin ich in der Lage, alle diejenigen Ausführungen, die sich in der ge haltenen und nicht gehaltenen oder publizierten Rede finden, hier zu vertreten. Meine Herren, ich mache daraus gar kein Hehl, und ich glaube auch, daß dem betreffenden Beamten bereits nach dieser Rich⸗ tung hin das Erforderliche eröffnet worden ist. Sollte das noch nicht geschehen sein, so wird es sicherlich noch erfolgen.
Ich habe dem Herrn Abg. Rickert ferner zu bestätigen, daß aus dem Stolper Wahlkreise und auch aus anderen Kreisen eine Reihe von Beschwerden über angebliche unrichtige Auslegung und Hand- habung des Vereinsrechts an mich gediehen sind, theils auf schrift lichem Wege, theils telegraphisch. Nun ist das für mich sehr schmeichelhaft, wenn man sich aus einer Versammlung direkt an die höchste Verwaltungsstelle wendet, aber praktisch und zweckmäßig ist das sicher nicht; denn man wird nicht von mir verlangen können, daß ich ohne Kenntniß der thatsächlichen Verhältnisse sofort eine Entscheidung treffe. (Sehr richtig! rechts) Es bleibt mir also nichts Anderes abrig, als daß ich diese einzelnen Beschwerden derjenigen Instanz übermittele, die darüber nach den bestehenden Gesetzen zu entscheiden hat. Es ist das auch in diesen Fällen geschehen, es sind, soviel ich weiß, auch schon von einzelnen Stellen Ent— scheidungen getroffen worden. Es wird also abzuwarten bleiben, wie endgültig entschieden wird. Es ist aber nicht richtig, wenn der Herr Abg. Rickert mir imputiert, daß ich es bei diesem Verfahren belassen hätte. Ich habe getade deswegen, weil eine größere Anzahl von Beschwerden, die sich sämmtlich auf dieses Gebiet bezogen, bei mir eingingen, sofort Veranlassung genommen, mir von den betreffenden Behörden über diese Angelegenheit Berichte einzufordern. Dieselben sind zum größten theil bei mir eingegangen, und ich mache gar kein Hehl daraus, daß ich aus diesen Berichten den Eindruck gewonnen habe, daß die Auffassung über die Auslegung des Vereinsrechtes bei den betheiligten Lokalinstanzen nicht überall eine ganz geklärte ist. (Hört! hört! links.)
So scheint es mir schon ohne weiteres völlig unrichtig zu sein, daß in einzelnen Fällen die Ertheilung der Anmeldebescheinigung versagt worden ist; ebensowenig bin ich in der Lage, mir — soweit ich es bis jetzt übersehen kann — die Auslegung anzueignen, die hinsichtlich der Vertheilung von Druckschriften seitens mebrerer Behörden aufgestellt ist. Dieselbe steht meines Wissens mit der Judikatur des Kammergerichts nicht im Einklang. Ich werde deshalb Veranlassung nehmen, diefer Sache näher zu treten und Remedur dort eintreten zu lassen, wo ich es für erforderlich halte.
Meine Herren, nun habe ich aber auch noch eine Bitte an den Herrn Abg. Rickert. Aus den mir zugegangenen Berichten habe ich gleichzeitg entnommen, wie sehr das Vorgehen und die
Thätigkeit dieses schon so oft genannten Vereins geeignet ist, den . ö 3 1
welches nur die Aufhebung des bekannten . enthält; es muß ; ,, 3 ö . dc. auch andere Reformen enthalten, eine wirksame Remedur gegen um waltenden Frieden zu beeinträchtigen (sehr richtig! rechts), ich meine ch b f *
bisher zwischen den verschiedenen Gruppen der Bevölkerung ob—
den Frieden zwischen dem Großgrundbesitz und dem Kleingrundbesitz (sehr richtig! rechts). Ich richte daher an den Herrn Abg. Rickert die Bitte, was er thun kann, dazu beizutragen, diese Bewegung in ruhigere Bahnen zu lenken. Er wird, wenn das nicht ge⸗ schieht, glaube ich, sonst eine Verantwortung auf sich nehmen (Abg. Rickert: Sehr gernh, die er schließlich nicht tragen kann.
Wenn dann der Abg. Rickert sowohl im Eingange seiner Rede, als auch am Schlusse erwähnt hat, er halte sich für verpflichtet, diese einzelnen Angelegenheiten hier vorzubringen, schon um zu beweisen, wie gefährlich es sein würde, das sogenannte reaktionäre Vereinsgesetz hier zu beschließen, so möchte ich ihm doch den Rath ertheilen, abzu⸗ warten, was in dem Gesetz steht. (Sehr richtig! rechts Es ist, glaube ich, richtig, auch in dieser Beziehung den Grundsatz festzuhalten, daß man sich nicht um ungelegte Eier kümmert. (Bravo! rechts. Heiterkeit.)
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons. ):; Der Verein „ Nordost kämpft Schulter an Schulter mit dem Verein zur Bekämpfung agrarischer Uehergriffe, und die Bauern haben eine unreife Anschauung, wenn sie sich diesem Verein anschließen. Trotzdem meine ich, daß gegenüber allen Vereinen die Gesetze aufs strengste innegehalten werden müssen, und ich begrüße es mit Genugthuung, daß der Minister die Verfehlungen des Landraths und der anderen Behörden korrigiert hat. Je mehr wir um— stürzlerischen Bestrebungen entgegentreten und die Befugnisse des BVereinsgesetzes erweitern wollen, um so mehr müssen wir dafür sorgen, daß das Vereinsgesetz aufs strikteste beohachtet wird. Die Erklärung des Reichskanzlers begrüße ich mit Genugthuung, daß die Regierung auch eine Aenderung der reformbedürftigen Bestimmungen des Vereinsgesetzes in Aussicht . hat. Unser BVereinsgesetz ist ein adäquater Ausdruck der erfassung. Es rührt aus derfelben Zeit her wie unsere ganze Verfassung. Wie kann Herr Rickert da von reaktionären Bestrebungen sprechen! Nicht nur Schüler und Lehrlinge gehören nicht in öffentliche politische Ver⸗ sammlungen, sondern alle minderjährigen Personen. Eine bloße Auf⸗ hebung des § 8 hätte niemals die . des Landtages er⸗ halten Wir müssen schatf begrenzte Repressignsmaßregeln gegen den Mißbrauch des Vereinsrechts durch revolutionäre Bestrebungen baben. Fine Verfständigung hierüber würde in dieser Session eher möglich sein als im naͤchften Jahre; frische Fische, gute Fische; sonst be⸗ mächtigt sich die Agitation des Gegenstandes.
Abg. Rickert (fr. Vzg.): Ich habe keinen Anlaß, Herrn von eye noch etwas zu fagen. Er hat mich mit keinem Wort widerlegt, und seine Witzchen verfangen nicht. Die Art des Ministers, wie er Herrn von Puttkamer mit Glachandschuhen anfaßt, wird im Lande wenig gefallen. Es wäre richtiger gewesen, wenn er gesagt hätte: Der Landrath 8 feine Amtsbefugnisse inißbraucht, und ich mißbillige das. Warum mißbilligt er nicht das Vorgehen des Bundes der Landwirthe und das Verfahren der Amtsvorsteher und deren gemeingefährliche
, . Se lange die Junker in Podnmern es so weiter treiben, halte ich es für meine Gewissengpflicht, dagegen aufzutreten. Der Minifter möge mich mit seinem Rath verschonen: ich Übernehme die Verantwortung für unfer Vorgehen in Pommern. Weiß der Minister nicht, waz der Bund der Landwirthe gegen den Grafen Caprivi esagt hat? Die Bewegung des Vereins Nordost“ soll bedenklich 35) meint der Minister. Die Bauern in Pommern sind loyale Staatsbürger. Man wird den Leuten schließlich Rechtsanwalte zum Schutz ihrer Rechte an die Seite geben müssen. Ich bedaure sehr, daß der Herr Reichskanzler nicht mehr anwesend ist. Ich bin mit Herrn von Zedlitz der Meinung, daß das Vereinsgesetz sobald als möglich hier berathen wird. Wir müßsen in dieser Frage zum Ab= schluß kommen. Wir wollen sehen, ob sich hier die Neigung zeigt, ein reoktionäres Gesetz zu schaffen. Sollte das der Fall sein, so ist, Gott sei Dank, der Reichstag da, und wir würden dort die Aktion aufnehmen. Mögen die Minister den Minister⸗Präsidenten bitten, das Vereinsgesetz so schnell wie möglich einzubringen.
Abg. Dr. Friedberg (nl): Das Eingrelfen des Landraths von Puttkamer war seiner Autorität nicht förderlich. Im politischen Parteikampfe glaubt jeder Einzelne für die gute Sache einzutreten, and es ist bedenklich, daß ein Staatsbeamter in dieser Weise Partei ergreift. Der Minister scheint zu glauben, daß der Verein Nordost ! eine schlechte Sache vertritt, viele glauben dasselhe von dem Bund der Landwirthe. Es kann nur das Ansehen der Verwaltungsbeamten schädigen, wenn sie in die Arena des politischen Kampfes berabsteigen. Daß fie der Bewegung folgen, ist selbstverständlich. Die versprochene Remebdur ist erfreulich; aber bedauerlich ist es, daß so etwas überhaupt vorkommt und daß die Beamten die Gesetze nicht kennen. Die Herren sind aber wohl gesetzeskundig, und sie haben ein Interesse daran gehabt, um das Gesetz herumzukommen. Der Minister möge überlegen, ob solche Leute in der Lage sind, ein politisches Amt ju bekleiden. Ich würde es auch für wünschenswerth halten, wenn wir noch in dieser Session das Vereinsgesetz bekämen. Die Erklärung des Minister⸗Präsidenten würde den Zweck, beruhigend über das Schicksal diefes Gesetzes zu wirken, nicht erreichen, wenn wir nicht wissen, was in dem Gesetz steht. Der 5 8 steht in keinem unmittelbaren Zu— sammenhange mit anderen Bestimmungen, die angeblich reform⸗ bedürftig sind. Ich bestreite das letztere und meine, daß das Gesetz auch trotz des Herrenhauses verabschiedet werden kann. Es könnte dann die Sache durch ein Reichs ⸗Nothgesetz geregelt werden. In diefer Sache hat aber der Regierung keiner einen schlechteren Dienst geleistet, als der Landrath von Puttkamer. Die Beamten müßten durch eine Zirkularverfügung daran erinnert werden, daß die Inne⸗ haltung der Gesetze die erste Pflicht der politischen Beamten ist.
Abg. Ehlers (fr. Vgg): Möge uns das Vereinegesetz recht bald zugehen! Die Vorgänge in Prmmern sind viel ernster aufzufassen, als es die Rechte thut. Welch komische Auffassung, wenn der Land⸗ rath glaubt, es sei genügend, daß eine Versammlung zwei Stunden gedauert hat! Es wäre mir lieber gewesen, wenn ein Konservativer folche Beinflussung der öffentlichen Dinge wider Recht und Gesetz getadelt bätte. Mit der Rede des Herrn von Heydebreck ist nichts anzufangen. Wir wissen bis jetzt noch nicht, wie die konservative Partei, die Hüterin von Recht und Ordnung“, darüber denkt. Wie soll es mit der pietas im Lande stehen, wenn die justitia nicht ge— geschützt wird!
Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum (kons.): Ueber die Vorgänge in Stosp kann ich mir nach der Rede des Herrn Rickert allein kein klares Bild machen. Nach den Aeuserungen des Ministers scheinen dort allerdings Irrthümer und Inkorrektheiten vorgekommen zu sein. Daß wir wunschen, daß die Gesetze umgangen werden zu unserem Vor⸗ theil, brauche ich nicht erst zurückzuweisen. Man weiß im ganzen Land, daß dies nicht der Fall ist. Wir wollen, daß die Gesetze gehandhabt werden, auch wenn sie ungenügend sind und, wie das Vereinsgesetz, den Bedürfnissen des Staates nicht entsprechen. Die Beamten sollen die Gesetze streng und gerecht handhaben, aber ich kann nicht zugeben, daß die Verwaltungsbeamten einen vollkommen neutralen Standpunkt ein⸗ nehmen sollen gegenüber den politischen Parteien. Man muß wissen, wie die höchsten Instanzen über die Dinge denken. Die Agitation des Herrn Rickert ist ganz geschickt. Er weiß durch seine Art zu reden Aufreizung und Unzufriedenheit unter die Leute zu bringen. Aber was für ein Resultat ist das für einen so alten Politiker! Wer hat die Ernte eingeheimst? Die Leute, die dahinter stehen, die Sozialdemokraten. Augenblickliche Erfolge werden nicht Ihnen llinks), sondern den Sozialdemokraten zu theil werden. Es ist unrichtig, wenn der Kleinbesitz in Feindschaft gesetzt wird mit dem Groß- grundbesitz. Wenn dieser seine Sache richtig versteht, ist er der geborene Führer in den . auf dem Lande, und Ihre Erfolge werden Ihnen später selbst leid thun. Was das Ver⸗ einsgesetz betrifft, so kann das Versprechen des Minister ⸗Präsidenten im Relchstage uns nicht bestimmen, für ein Gesetz zu stimmen,
stürzlerische Bestrebungen. Eine unvollkommene Reform des Ver— einsgefetzes wird unsere Zustimmung nicht finden. Die Drohung mit dem Reichstage schreckt uns nicht, es giebt doch auch einen Bundes rath. Wir werden nur einem Gesetze zustimmen, welches die noth— wendigen Waffen gegen den Umsturz enthält, wozu uns die Hilfe des Herrn Rickert und seiner Freunde keine Garantie giebt. .
Abg. Fritzen (Zentr ): Auch ich hätte eine schärfere Zurück weisung des Landraths von Puttkamer gewünscht, Allerdings soll der Landrath bis zu einem gewissen Grade die Politik der Regierung ver⸗ treten. Der Landrath hat aber die zulässige Grenze überschritten. Mit großer Genugthrung erfüllt es mich, daß das Vereinsgesetz fertig gestellt ist, aber nicht, daß eine weitere Reform beabsichtigt wird. Im Reichstage hat der Reichskanzler die Aufhebung des Verbots des Verkehrs der politischen Vereine in Aussicht gestellt. Wir verzichten lieber auf die Einlöfuag dieses Versprechens, als daß das Vereine gesetz in reaktionärem Sinne zurückrebidiert wird. Wenn das Geseß die Aenderungen enthält, die die Rechte empfiehlt, so müßte die Ver fassung geändert werden, und dann würden wir lange bis in den Sommer hinein sitzen müssen. Ich hoffe, daß die geplanten Aende⸗ rungen derartige sein werden, daß wir in der Lage sind, dafür ein⸗ treten zu köanen. ; .
Abg. Pr. Sattler (nl): Die Regierung muß wenigstens das Gesetz sofort publizieren, wenn sie es noch nicht dem Landtage vorlegen will. Es fliegt im Interesse der Regierung, dem Lande darüber klaren Wein einzuschenken. .
Abg. Pr. Tangerbans (fr. Volke): Ich schließe mich den Ausführungen des Abg. Friedberg an. Der Minister mußte sofort einschreiten und nicht erst die weiteren Berichte abwarten. Wir ver⸗ wehren dem Landrath nicht, daß er eine politische Gesinnung hat, aber er darf nicht parteiisch sein. Oder verlangen Sie, daß die Landräthe mit der Regierung wechseln? Die Antwort des Ministers entsprach nicht dem Ernst der Sache. Der Minister. Präsident hat das dringendste Interesse, die Vorlage so bald wie moglich zu machen. Er hat uns die Vorlage versprochen und uns damit beruhigt. Verfassungdãnderungen können wir ruhig machen, dazu haben wir Zeit genug, Es genügt nicht, daß das Gesetz publiziert wird, wir müssen darüber beschließen.
Abg. Motty (pole) hält das bestehende Gesetz für ausreichend. Es werde gegen die Polen scharf genug gehandhabt, Klarheit sei aber wünschenswerth. . ; .
Äbg. Rickert: Das Gesetz sollte schon in dieser Sessien vor= gelegt werden, das übrige wird sich schon finden. Das höhnische Ge⸗ lächler der Rechten begann schon, als ich kaum angefangen hatte. Schweigen soll ich, das thue ich aber nicht. Die Herren mögen an ihre eigene Brust schlagen und in sich gehen in Bezug auf den Bund der Landwirthe. Die , sollen geborene! or, . der Bauern fein, wie die geborenen Landräthe, Regierungs ⸗ Präsiden en u. s. w. Die Bauern sind aber n n geworden. .
Abg. Fischer (kons.): Neulich wollte Herr Rickert das Vereins⸗
eset in drei Tagen erledigen, heute ist er anderer Meinung. Der Bind und der Verein „Nordost“ stehen sich wie Feuer und Wasser Der Nordoff ' sst eine Fortsetzung, des Wisser schen
egenüber. . Henn Der Bund der Landwirthe will Frieden, der Verein Nordost! Unfrieden und das Böse der Landwirthschaft. Der