von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20 zum 1. Bat. Inf. Regt. Nr. 151, Golz vom 4. Bat. Inf. Regts. re hßbe , Friedrich Franz II. von Mecklenburg ˖ Schwerin (4. Brandenburg) Nr. 24 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. I51, Seelig von der 1. Abtheil. Feld- Art. Regis. General⸗Feldzeugmeister (J. Brandenburg.) Nr. 3 zum 1. Bat. Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von ßen (8. Brandenburg.) Nr. 64, Noack dom 4. Bat. Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12 jur 1. Abtbeil. eld⸗ Artillerie. Regiments — meister (1. Brandenburg.) r. 3, Schul je vom 4. zum 2. Bat. Lelb. Gren. Regiments König Friedrich Wilhelm III. (L. Brandenburg) Nr. 8, Rehfeldt vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Graf Tauentzien von Wittenber (3. Brandenburg.) Nr. 20, Mischke vom 4. zum 3. Bat. 86. Regts. General- Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64; IV. Armee-Korps: Schröter vom 1. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 956 zum 1L. Bat. Inf. Regts. Nr. 153, Poppe von der reitenden Abtheil. Magdeburg. Feld⸗Art. Regts. Nr. 4 zum 2. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 98, Weißborn von der 3. Abtheil. Magdeburg. Feld. Art. Regts. Nr. 4 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 152, Dornd eck vom 2. Bat. Magdeburg. 6. Regts. Nr. 36 zum 1. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, Röttinger vom 4. Bat. 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72 zur 3. Abtheil. Thüring. 2 Regts. Nr. 19. Gerke vom 4. Bat. Inf. Regts. Fürst opold von Anhalt. Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26 zur 3. Abtheil. Magdeburg. Feld. Art. Regts. Nr. 4 Knauff vom 4 Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 zur reitenden Abtheil. Magdeburg. , Regts. Nr. 4, Kol ler vom 4. zum 3. Bat. Anhalt. Inf. egts. Nr. 95, Pauckert vom 4 zum 1. Bat. 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, The in vom 4. Bat. Inf. Regtz. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg) Nr. 27 zum z. Bat. Fuß⸗Artillerie Regiments Encke (Magdeburg.) Nr. 4, Gleichmann vom 4 Bat. J. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 153, He fse vom 4. zum 2. Bat. Magdeb. . Regts. Nr. 36, Postley vom 3. Bat. Anhalt. Inf. Regts. tr. 93 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 152, Voigt vom 2. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 zum 3. Bat. Inf. Regts. Fürst Leo⸗ pold von Anhalt. Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26; V. Armee-Korps: Hofrichter rom 4. zum Füs. Bat. Gren. Regts. König Wilhelm J. (2. Westpreuß) Nr. 7, Kieper vom 2. Bat. Inf. Regts. von Courbisre (2. Posen.) Nr. 19 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 164, Remus rom 4. zum 2. Bat. Inf. Regts. von Courbiore (2. Posen.) Nr. 19, Krause vom 4 zum 2. Bat. 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Schů tze von der 1. Abtheil. Posen. Feld⸗Art. Regts. Nr. 20 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 155, Hauschild von der 4. Abtheil. Posen. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 20 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 154, Provinzki vom Füs. Bat. Gren. Regts. König Wilhelm J. 2. Westpreuß.) Nr. 7 zum 3. Bat. 3. Pofsen. Inf. Regts. Nr. 58, Forner vont 4. Bataillon Grenadier⸗Regiments Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreußischesꝛ Nr. 6 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 155, Nel son vom 4. Bat. Füs; Regts. von Steinmetz ¶ Westfãl. Nr. 37 zur 4. Abtheil. Posen. Feld⸗Art. Regts. Nr. 20, Schulz vom 4. Bat. 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47 zur 1. Abtheil. Posen. Feld⸗Art. Regts. Nr. 20; VI. Armee-Korps; Behrens vom 4. Bat. Inf. Regts. Keith (1. Oberschles ) Nr. 22 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 156, Schu bert vom 1. Bat. 3. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 62 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 157, For ner vom . Bat. 4. Niederschlel. Inf. Regts. Nr. 51 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 156, Ba rndt vom 4. Bat. Inf. Regts, von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 2z zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 157, Pot rz vom 4. zum Füs. Bat. Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesf) Nr. 11, Matschke vom 1. Bat. Inf. Regts. Keith (1. Qberschles.) Nr. 22 zur 3. Abtheil. Feld ⸗Art. Regts. von Peucker Schles Nr. 6, Gerdessen vom 4. Bat. Gren. Regts. König riedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10 zur 2. Abtheil. Feld Art. egts. von Peucker (Schles. Rr. 6, Dems ki vom 4. Bat. 3. Ober schlef. Inf. Regts. Nr. 62 zur 2. Abtheil. Feld- Art. Regts. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21. Weile vom 4. zum 3. Bat. 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, Klingmüld'er vom 3. zum 2. Bat. desselben Regts., Ballarin vom 2. Bat. Füs. Regts. General ⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38 zum Füs. Bat. Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles) Nr. Io. Pohl vom 4. zum 2. Bat. Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke. (Schles) Nr. 38; VII. Armee Korps: Moll vom 2. Bat. Inf. Regts. Herzog Fer- dinand von Braunschweig G6. Westfäl.) Nr. 57 zum , Bat. 5. West⸗ fäl. Inf. Regts. Nr. 53, Schmidt vom 4 zum 3. Bat. Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (68. Westfäl) Nr. 57, Witte vom . zum 3. Bat. Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. West. fäl.) Nr. 13, Scheer vom 4. Bat. 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 158, Jüntgen vom 4 zum 1. Bat. Niederrhein. Füf. Regis. Nr. 39, Lenz vom 4 Bat. Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westsäl) Nr. 56 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 159, Stümbtke vom 4. Bat. Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl) Nr. 55 zum 3. Bat. Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. S6, Friedag vom 4 zum 1. Bat. Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 16, chmitz vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl) Nr. 16, Törkell vom 3. Bat. Inf. Regis. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56 zum 2. Bat. Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl) Nr. 57. Grube, vom J. zum 3. Bat. 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53; VIII. Armee- Korps. Palm vom 3. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 160, Horn vont 4. Bat. 8. Rbein. Inf. Regts. Nr. J0 zum 1. Bat. Inf. ö.. Nr. 160. Poppe vom 1. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 jum J. Bat. Inf. Regts. Nr. 161, Zie mer vom 2. Bat. Inf. Regts. Graf Werder (1. Rhein.) Nr. J0 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 161, Schwinn vom 4. zum 1. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Fourmann vom 4 zum 2. Bat. Inf. Regts. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Thom as vom 4. Bat. 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 53 zum 3. Bat. Inf. Regtg. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Lange rom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Rr. 25, Herrmann vom 4. zum 3. Bat. Füs. Regts. Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern. Nr. 40; TX. Armee⸗Korps: Jer⸗ mie ss vom 4. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regts. Nr. 89 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 162, Rosenberg vom 4 Bat. Inf. Regts. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 163, Walther vom 4. Bat. Füs. Regts. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86 zur 3. Abtbeil. Schleswig. Feld ⸗Art. Regts. Nr. R Schmidt vom 4. Bat. Inf. Regts. Graf Hose (1. Thüring.) Nr. 31 zum 3. Bat. 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Prüter vom 4. zum 1. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. 90; X. Armee; Korps: Reinkober rom 1. Bat. Füs. Regts. General. Feldmarschall rir; Albrecht von Preußen (Hannev.) Nr. 73 zur Kriegsschule in nnover, Teuber vom 4. Bat. genannten Regts. zum 3. Bat. 1. Hannov. af. Regts. Nr. 4, Weide vom 3. Bat. 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74 um 1. Bat. Füs. Regts. General-⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr 713, Fin ke vom 4. Bat. 2. Hannov. Inf., Regts. Nr. 77 zur 3. Abtheil. Feld- Art. Regts. von Scharnhorst fi. Hannov.) Nr. 19, Marabrend vom 4. jum 3. Bat. Inf. Regts. Dertog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries Nr. 78, rause vom 3. Bat. Inf. Regts. von VoigtsRhetz (3. Hannov.) Nr. 795 zam 1. Bat. Inf. Regis. Nr 164, Temps vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hanno.) Nr. 72, Fischer vom 4. zum 3. Bat. 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Tramang rom 4. Bataillon Oldenburg. Inf. Regts. Nr. 91 zur 3. Abrbeil 2. Hannover. Feld ⸗Art. Regtg. Nr. 26 Schm idt vom 3. Bat. Braurschw. Inf. Regts. Nr. 97 zum 2. Bat. Inf. Negte. Ar. 165, Scheele vom 4. zum 3. Bat. Braunschw. Inf. Negts. Nr. 2, Preiß von der 3. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. von Scharnborst (J. Hannor. Nr. 10 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 164, Rißling von der 2. Abtheil. 2. Hannov. Feld⸗Art. Regte. Nr. 26, zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 165, Klement von der 3. zur 2. Abtheil. 2 Hann or. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 25. XI. Armee-Korps: Zösch ven der 2. Abtheilung Großherzoglich Hess. Feld-⸗A rtillerie⸗ Regtz. Nr. 25 (Greßherzogl. Art Korps jum J. Bat. Inf. Regte.
Nr. 16, Wagner vom 2. Bat. Füs. Regts. von Geredorff (Hess.) Nr. 80 zum 2. Het Inf. Regt. r 166, Steude vom 4. Bat. 5. Dag, Inf. Regis. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) zum 1. Bat. Inf. 3 r. 167, Hoffmann vom 3. Bat. 2. Thüring. Inf. Regis. Nr. 32 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 167, Meibert vom 4. zum 3. Bat. 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Finck vom 4. Bat. 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗ Garde) Regts. Nr. 119 zum I. 1 1 Hess. Inf. Regts. Nr. 168, Graulich vom 4. Bat. 3. Großherzogl. Hess. * Regts. (Leib⸗ Regts.) Nr. iI7 zum 2. Bat. 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regiments Nr. 168. v. Dzie gelews ki vom 4 zum 2. Bat. Füs. Regts. von Gersdorff (Hess Nr. 80, Lorenz vom 4. Bat. 4. Großherzogl. be Inf. Regts. . Karl) Nr. 118 zur 2. Abtheil. Großherzogl. eff. Feld Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Artillerie⸗Korpé); XIV. Armee-Korps: Stein vom Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8 zum 1. Bat. 8. Bad. Inf. Regts. Nr. 169, Herrmann vom 4. Bat. Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein) Nr. 25 zum 2. Bat. 8 Bad. Inf. Regts. Nr. 166, John vom Hannov. Jäger⸗Bat. Nr. 10 zum 1. Bat. 9. Bad. Inf. Regts. Nr. 170, Keller vom 3. Bat. 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112 zum 2. Bat. 9. Bad. Inf. Regts. Nr. 170, Giesel vom 4. zum 3. Bat. 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, He os von der 2. Abtheil. 1. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 14 zur 4. Abtheil. 2. Bad. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 30, Weh mann rom 4. Bat. 1. Bad. Leib. Gren. Regts. Nr. 109 zur 2. Abtheil. 1. Bad. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 14; XV. Armee⸗ Korps; Schulzig vom 2. Bat. Fuß Art. Regts. Nr. 10 zum Pion. Bat. Nr. i898. Schoeps vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 132 zum 2. Bat. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 19, Kemmerich vom 4. zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 132, Stübichen vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 137 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 171, Strabel vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 99 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 172. Jacob vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 97 jum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 99, Fieck vom 4. Bat. Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. I71, Suhren vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 138 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 172, Diehl vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 136 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 97; XVI. Armee-Korps: Frenkel vom 4. zum 1. Bat. Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Wesffäl.) Nr. 17, Trieb vom 4. Bat. 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 174, Poblmann vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 130 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 173, Spiegel vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 144 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 173, Zix vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 135 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 174 Keßler vom 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 131 zum 1. Bat. 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 57“, Schmidt vom 1. Bat. Inf. Regts,. Graf Barfuß 8 Westfäl.) Rr. 17 zur 3. Abtheil. Feld. Art. Regts. Nr. 33, Burghardt vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 98 zur reitenden Abtheil. . Regts. Nr. 34. Kümmel vom 4. zum 3. Bat. Inf. egts. Nr. 151, Jang vom 4. zum 3. Bat. Königs⸗Inf. Regts. Nr. 145; XVII. Armee-Korps: Wenzel von der reitenden Abtheil. Feld Art. Regts. Nr. 35 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 175. Jablowski vom 4. Bat. Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 175, Stresau vom 4 Bat. Inf. Regts. von Borcke (4. P(ormCÿu Nr. 21 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 176, Schil dko pf von der 3. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 35 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 176, Guttzeit vom 4. Bat, Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44 zur reitenden Abtheil. . Regts. Nr. 35, Bu L lę von der 4. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 36 zur 3. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 35, Ka hlau vom 4. Bat. Gren. Regts. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5 zur 4. Abtheil. Feld Art. Regts. Nr. 36. Popis ke vom 4. Bat. Inf, Regts. Nr. 141 zur 2. Abtheil. Feld Art. Regts. Nr. 35, Piwinski vom 4. Bat, Inf. Regts. Nr. 128 zum 2. Bat. Gren. Regts. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5. .
XIII. (stöniglich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und BVersetzungen. Im aktiven Heere. 3. Mai. Hoffmann, Sec. Lt. im Drag. Regt. König Nr. 26, à la suite des Regts. gestellt.
Im Sanitäts⸗Korps. 7. Mai. Dr. Hüeber, Ober⸗Stabs⸗ arzt 3. Kl, und Regts. Arzt des Feld-⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, zum überzähl. Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. befördert. Dr. Goetz. Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Stuttgart, zum Regts. Arzt des 2. Feld Art. Regts. Nr. 23 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Dr. Dannecker, Stabs- und Garn. Arzt in Ludwigs⸗ burg, unter Beförderung zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., zum Regts. Arzt des Inf. Regts. Alt. Württemberg Nr. 121. — ernannt, Dr. Schaller, Stabs. und Bats. Arzt des Pion, Bats. Nr. 156, Dr. Diet len, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt der 5. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, — zu überzähl. Ober⸗-Stabsärzten 2 Kl. befördert. Br. Hochstetter, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. 8. Inf. Regts,. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zum Garn. Arzt in Stuttgart, Dr. Schliepha ke, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats,. Inf. Regts. Alt Württemberg Nr. 121, zum Garn. Arzt in Ludwigtburg, — ernannt. Dr. Mühlschlegel, Assist. Arzt 1. Kl. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, unter Belassung in seinem Kommando zum Kaiserlichen Gesundheitsamt in Berlin, zum Stabs- und Bats⸗Arzt des 3. Bats. Inf. Regtz. Kaiser Wil helm König von Preußen Nr. 120, Dr Seeger, Assist. Arzt 1. Kl. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz ⸗ Regent Luitpold von Bayern, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. Jaf. Regts. Alt. Würt⸗ temberg Nr. 121, Dr. Wagner, Assist. Arzt 1. Kl. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zum Stabe und Bats. Arzt des 3. Batz. 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Dr. Sch loßberger,
Assist. Arzt 1 Kl. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, zum über⸗
zähl. Stabsarzt, Müller, Unterarzt der Res. vom Landw. Bez. Hall, zum Assist. Arjt 2. Kl., — befördert. Guß mann, Stabs- und Bats. Arjt des 3. Batz. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, à la suité des Sanitäts- Korps gestellt. Dr. Klein, Ober⸗Stabtarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des 2. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Hayern, mit Pension und der Erlaubniß zum . der bisherigen Uniform, unter Ver⸗ leihung des Charakters als Div. Arzt, Dr. Baumgärtner, Ober⸗ Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Alt-⸗Württem berg Nr, 121, mit Pension und der Crlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, — der Abschied bewilligt.
Durch Verfügung des Korys-General-Arztes, 21 April. Baum ann, einjährig⸗freiwilliger Arzt im Inf. Regt. Kaiser Friedrich,
König von Preußen Nr. 125, zum Unterarzt des aktiven Dienststandes
ernannt und mit Wahrnehmung einer bei diesem Regt. offenen Assist. Arztstelle beauftragt. 6 fir . Militãr⸗Justizbeamte.
J. Mai. Mit Wirkung vom 1. Juni d. J.. Dr. Werner, Justiz⸗Rath, Garn. Auditenr zu Ulm, in die Garn. Stuttgart versetzt. Daigis, Justiz- Referendar 1. l. und stellvertretender Amtsrichter in Künzelsau, zum Auditeur der Garn. Ulm ernannt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
7. Mai. Herbst, Zahlmstr., im Ulan. Regt. König Karl Ni. 19, auf seinen Antrag mit der gesetzlichen Pension und unter Verleihung des Titels Rechnungs⸗Rath in den Ruhestand versetzt.
Kaiserliche Schutztruppen.
Stettin,. 4. Mai. Sand, Königl. bayer. Sec. Lt., bit her vom Königl. Bayer. 8. Inf. Regt. Pranckh, mit dem 28. April d. J. als Sec. Lt. mit Patent vom 5. März 1882 in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika angestellt.
Dentscher Reichstag. 2X0. Sitzung vom 11. Mai 1897, 2 Uhr.
Der Gesetzentwurf wegen anderweiter Be messung der Wittwen- und Waisengelder wird n dritter Berathung ohne Debatte genehmigt.
Es folgt die erste Berathung eines zweiten Nachtragz— Etats für 1897/98 (Vermehrung der Stellen im Rei Versicherungsamt und Kosten der Pariser Weltausstellung).
Auf Antrag des Abg. Dr. von Leipziger (d. kons) wird der Nachträgs⸗Etat der Budgetkommission überwiesen. Dann folgt die Berathung von Petitionen,
Der Inhaber des Leipziger Dienstmannginstituts, dem 1891 erklärt worden war, daß die Dienstmänner n invaliden versicherungspflichtig sind, ist 1893 zur Na zahlung von mehr als 5009 S Beiträgen verurtheilt worden Er meint, daß man nur für die Zukunft die Beiträge hätte fordern können, und bittet um Rückgewährung der Beiträge. ⸗
Die Kommission beantragt die Ueberweisung der Petition zur Berücksichtigung.
Direktor im Reichsamt des Innern von Woedtke erklärt sich gegen diesen Antrag, weil dadurch die Interessen der ver sicherungẽ= pflichtigen Dienstmänner geschädigt würden.
'. . . . 64 elgs g . den An⸗ ag, we er eétent im guten auben au rund einer a i Auskunft die Sr nich gezahlt habe. u
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Mir thut der Mann ja auch sehr leid, der ohne daß er es hat voraussehen können, eine größere Summe zur Deckung der nachträglich von ihm eingeforderten Klebmarken auf ein— mal hat zahlen müssen. Er thut mir umsomehr leid, als er anfäng⸗ lich im Zweifel darüber gewesen ist, ob er für die in seinem Institut beschäftigten Dienstmänner Alters⸗ und Invaliditätsbeiträge zu zahlen hätte, er den Zweifel bei der zuständigen Behörde zur Sprache ge— bracht und dahin beschieden worden ist, daß diese Dienstmänner nicht versicherungspflichtig wären.
Inzwischen haben die zuständigen Behörden anders entschieden, und er ist dann angehalten worden, die bisher nicht entrichteten Einzelbeiträge nunmehr in voller Summe abzuführen. Wenn der Herr Referent den Zweifel ausgedrückt hat, ob für die Summe, die der Mann abgeführt hat, nun auch wirklich Marken in die Quittunge. karten der Dienstleute eingeklebt sind, so glaube ich doch, daß dieser Zweifel nicht begründet ist. Wenn die Versicherungsanstalt bloß die Summe bekommen hätte, ohne daß der einzelne versicherungepflichtige Dienstmann mit einer Karte versehen und in dieser der Nachweis für die Entrichtung der Versicherungsbeiträge erbracht worden wäre, so würde dieser Dienstmann ja gar nicht in der Lage sein, demnächst thatsächlich, wenn er eine Rente haben will, den Nachweis zu führen, daß während der Zeit, während welcher nach der endgültigen Entscheidung der zuständigen Stelle die Versicherungepflicht bestanden hat, auch wirklich Beiträge für ihn ent⸗ richtet sind. Also die Marken sind, wie ich annehme, eingeklebt, und das ist um so sicherer, als für die Nachbringung der Marken nach § 125 des Gesetzes die untere Verwaltungsbehörde verantwortlich itt. Die Versicherungsanstalt würde also gar nicht in der Lage sein, jetz den Betrag, den sie vom Petenten empfangen hat, wieder zurück zuzahlen, weil sie für diesen Betrag ia zu Gunsten der versicherten Dienstleute belastet ist.
Was soll nun der Herr Reichskanzler, dem Sie hier die Sache aus Billigkeitsgründen zur Berücksichtigung“ überweisen wollen, machen? Der Herr Reichekanzler hat keinen Fonds dam, um dem Manne das, was er bezahlt hat, zu ersetzen; er kann ihn also höchstens an die Versicherungsanstalt verweisen. Diese aber wird, wie ich glaube, kaum in der Lage sein oder gar damn angehalten werden können, aus Billigkeitẽgründen einen Ersatz für das Geleistete zu gewähren. Nun sage ich, dieser Sach und Rechtslage gegenüber scheint es mir nicht gerathen zu sein, daß der Reichstag eine so kategorische Aufforderung an den Herrn Reichskanzler richtet, er möchte die Petition aus Billigkeitsgründen berücksichtigen. Ich würde es für viel richtiger halten, — und ich kann, wenn der Reichstag so be—= schließen woll te, versprechen, daß ich alles versuchen werde, um den Mann für den Schaden, den er erlitten hat, zu entschädigen, sofem es irgend möglich ist — wenn der Reichktag beschließen wollte, daß die Petition dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung“ überwiesen wird. Ob diese Erwägung dann dazu führen wird, den Mann schadles zu halten, das weiß ich nicht. Aber auf dem Wege, den Ihre Kom— mission vorschlägt, auf dem Wege einer kategorischen Aufforderung, wird ein befferes Ergebniß auch nicht erzielt.
Wenn nun nebenher der Wunsch besteht, den Zweifel, in dem sich die Behörde bezüglich der Versicherungepflicht dieser Angehörigen dez Dienstmannsinstituts anfänglich befunden hat, demnächst zu beseitigen, so wird ja unsere Vorlage über die Korrektur des Invaliditäts . und Altersversicherungsgesetzes dazu eine geeignete Veranlassung bieten.
Also ich komme zu dem Schluß: ich würde es für richtiger balten wenn sich die Herren dazu entschließen könnten, zu beschließen, daß diese Petition dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung“ über · wiesen wird.
Abg. Gerisch (Soz) bittet, den Kommissionsantrag anzunehmen wenn die Behörden solche Auskunft ertheilten, fo müßten sie eigentl regreßpflichtig sein für den angerichteten Schaden. ĩ
Abg. Graf von Oriola (nl) tritt ebenfalls für den Kommissiont⸗ antrag ein, der darauf mit großer Mehrheit angenommen wird.
Die Petition wegen Einfügung der Prüfung inder Ohrenheilkunde in die ärztliche Approbatiens— Prüfung wird zur Berücksichtigung, Petitionen, betreffend Beseitigung von Mißständen auf dem Gebiete der Zahnheilkunde, werden als Material zu einer benen ö Aenderung der Gesetzgebung dem Reichskanzler übet— wiesen. . Die Petition des Holzhändlers Saxem und Genossen n Westerrönfeld bei Rendsburg um Gewährung einer Sn schädigung für die durch die Anlage des Kaifer Wilhe n Kanals herbeigefuͤhrte verminderte Ertragsfäͤhigkeit ihrer Wesen grundstücke wird dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen
Die Petitionen, betreffend den obligatorsschen Achtuhr⸗ Ladenschluß, werden, entsprechend 6 Antrage der Kom mission, dem Reichskanzler als Material zur Abänderung Gesetzgebung überwiesen. .
wei Hennen . über die Einführung der Braumgli
Staffelsteuer sollen dem Reichskanzler zur Erwägung aber wiesen werden. 2
Abg. Roeficke (ö. 6. Z) weist darauf hin, daß die eine Pehl
die andere gegen die Staffelsteuer sich ausspreche; des halb könne Reichskanzler nicht zur Erwägung, sondern böchstens als aberweisen. n, , wird angenommen. . Die Petition des Nationalliberalen Vereins in ln, dle gesetzliche Regelung der Abgrenzung der Wahl— freife Köln⸗Siadt und Köln- Land betreffend, wird dem Reichs⸗ lanzler als Material überwiesen. ᷣ .
Die Petition der Glasfabrik Dreibrunnen, betreffend die Ermäßigung des Eingangszolls auf Spiegelglas⸗ abfã lle, wird 2 Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
Die Petitionen, betreffend die Einführung einer Betriebs⸗ oder Umsatzsteuer für Groß mühlen, sollen dem Reichs⸗ kanzler zur Erwägung überwiesen werden.
Abg Graf von Arnim (Rp.) weist darauf hin, daß die großen Cpportmühlen ein bedeutendes Uebergewicht über die kleinen Mühlen hätten; die 18 großen Exportmühlen, welche 11 bis 180, Dividende gäben, ruinierten nach und nach die 35 060 kleinen Müblenbetriebe. Un dlesem Aufsaugungeprozesse könnten nur die Sozialdemokraten ein Gefallen finden. Im Anschluß hieran erklärt der Redner, bezüglich seines früher genannten Gewähremannes Zertinetti, daß derselbe durchaus von keiner Animosität gegen die Müblen ausgegangen sei, auch nicht behauptet habe, daß verdorbenes Getreide vermahlen werde, sondern er habe nur don minderwerthigem Material gesprochen.
Abg. Fisch beck (fr. Volkep.): Seit langer Zeit hat Graf Arnim Beschuldigungen gegen die Börse und die Mühlen erhoben; er hielt nit dem Namen seines Gewährsniannes zurück. Als er Herrn BZertinetti nannte, glaubte man, daß dieser der Gewährsmann sei, aber 3 stellt sich heraus, daß dieser Herr erst am 22. Oktober 1896 mit tem Grafen Arnim bekannt geworden ist und daß er seit Jahren mit dem Getreidehandel nichts mehr zu thun gehabt hat. Verdorbenes Getreide kommt hauptsächlich im Inlande vor, und die deutsche Land— wirthschaft wird doch nicht wollen, daß die ganze Ernte weggeworfen wird. Sie sollte zufrieden sein, daß es gelingt, diese Waare noch jur Verwendung zu bringen, wie dies den deutschen Mühlen gelungen ist. Die Mühlen legen kein Gewicht auf das Urtheil des Grafen Arnim, sondern begnügen sich mit dem Urtheil der Leute, auf deren Achtung sie Gewicht legen. ͤ .
Abg. Graf von Arnim: Der Vorredner hat mich nicht wider⸗ legen können; er hat sich zu informieren gesucht, weil er von der Sache nichts versteht, aber es ist ihm nicht gelungen. Es sind in dumpfigen Kähnen lagernde und daher mit Krebsen behaftete Getreidemengen als lieferungsfähig erklärt worden. Ein Müblen befizer theilte mir mit, daß Herr Bertinetti meine An. schauungen theile. Daraufhin habe ich eine Zusammenkunft mit ihm gehabt. Muß ich denn alle meine Gewährsmänner nennen? Meine Anschauungen sind bestätigt von einem Organ der Mühlenindustrie, dem ‚Müller', und Herr van den Wyngaert hat es als berechtigt erklärt, daß die Mühlen auch feuchtes, mit Geruch bebaftetes Getreide vermahlen. Ich habe dafür Gewährsmänner ge⸗ habt; aber es giebt eine ganze Anzahl von Männern, welche ihren Namen nicht gern genannt sehen, weil die Börse einen Boykott ausükt
egen solche Leute. Das Flugblatt des Vereins zur Abwehr agrarl⸗ . Üebergriffe enthält Druckfehler, die an Fälschungen streifen; deshalb wollen die Herren auch die Verantwortlichkeit dafür nicht übernehmen. .
Abg. Fischbeck: Wenn man so schwere Vorwürfe wie Graf Arnim erhebt, fo muß man seine Vorwürfe beweisen oder Gewährs⸗ männer nennen, an die man sich halten kann. Graf. Arnim hat die Rennung der Ramen von Gewährsmännern in Aucssicht gestellt, und darauf habe ich die Nennung der Namen verlangt, Herr Bertinetti hat ausdrücklich erklärt, daß die feuchte Waare meist inländische sei, daß der russische Roggen dagegen meist trocken ankommt. Das ist der Gewährsmann des Grafen Arnim. .
Abg. Graf von Arnim: Das ausländische Getreide kann in den Kähnen garnicht trocken werden, das ist in der Börsen⸗Enqusõte festgestellt. enn Herr Bertinetti jetzt seinen Berliner Freunden zu⸗ gesteht, daß er den Ausdruck Dreck nur auf die inländische Waare angewandt hat, fo habe ich einen Zeugen, daß Herr Bertinetti dieses Wort gerade auf die Waaren von Cohn und Rosenberg an— gewendet hat. .
Abg. von Kardorff (Rp.): Wenn jemals eine Behauptung gründlich bewiesen ist, so ist es die des Grafen Arnim. Wie wenig Herr Fischbeck versteht, beweist die Behauptung des Herrn Fischbeck, daß die russische Waare trocken ankommt. (Juruf: Das sagt Herr Bertinetti! Ja, vielleicht gedrängt von den Berliner Getreidehãnd⸗ lern. Ein russtscher Grundbesitzer hat angeführt, daß nur das min zer⸗ werthige russifche Getreide hier eingeführt wird, weil das gute Ge⸗ neide pon den Deutschen nicht bezahlt wird. Dieses minderwerthige Getreide drückt dann den Preis auch für das gute Getreide.
Damit schließt die Debatte. Der Antrag der Kommission
wird angenommen. .
Schluß K / Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 2 Uhr. Antrag Auer wegen Aenderung des Strafgesetzbuches , , und Antrag Prinz Arenberg wegen
Aenderung des Strafgesetzbuchs Kuppelei])
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 81. Sitzung vom 11. Mai 189.
Die dritte Berathung des Staatshaushalts⸗Etgts für 18M7/98 wird beim Etat des Ministeriums des Innern fortgesetzt. — ;
. den ersten Theil der Debatte ist gestern berichtet worden.
Nach der Rede des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums Fürsten zu Hohenlohe erhält das Wort .
Abg. von Heydebreck (kons.: In der Einladung an die Freunde des Vereins Nordost hieß es: Der General ⸗Licutenant von Deydebreck werde wahrscheinlich in der Versammlung erschejnen. Herr Rickert hat jedenfalls Angst vor mir, sonst hätte er die Oeffentlichkeit der Verfammlung nicht ausgeschlossen. Auf die Erlasse des Landraths lasse ich mich nicht ein. Ich halte meine früheren Behauptungen über den Verlauf der mehrfach erwähnten Versammlung aufrecht. Herrn Rickert hat es geänftigt, daß die armen Bauern von den Rauhrittern so sehr bedrängt werden. Ein Flugblatt der Konservativen erklärt es ohne weiteres für Unsinn?'. In Klein⸗-Gansen soll, nach Herrn Rickert, zwar eine Versammlung, aber nicht die Schule wegen Schar lachs geschlofsen worden sein. ahrend der Osterferien war aber gar leine Schule. ch verwies einen Kaufmann aus Zoppot mit seinen Wünschen auf Herrn Rickert. Er sagte: „Ach, Herr Rickert hat ja gar keinen Einfluß!“ Er hat bei uns nur kurze Erfolge gebabt. Kommen Sie nur (zum Abg. Rickert) recht oft nach Stoly!
Minister des Innern Freiherr von der Recke:
Meine Herren! Ich bedauere es, daß der Herr Abg. Rickert in seinem, ich möchte fast sagen jugendlichen Ungestüm sich dazu hat ver⸗ leiten lassen, einige Stürme im Glase Wasser der Provinz Pommern (Oh! oh! links) zu Cyklonen auszugestalten, welche angeblich geeignet sein sollen, die ganzen verfassungsmäßigen Grundlagen in dieser Pro⸗ vinz über den Haufen zu werfen. Ich glaube, es wäre umsomehr angezeigt gewesen, diese Sache mit vollster Ruhe und Objektivität zu behandeln, als, wie sich doch nicht leugnen laßt, der Herr Abg. Rickert hinsichtlich einer Reihe von Fällen Partei ist. (Sehr richtig! recht.) Denn ihm selbst sind ja einige derartige Vorfälle begegnet. Ich werde mich meinerseits bemühen, mit desto größerer Objektivität die Sache hier ganz kurz zu beleuchten.
Meine Herren, der Herr Abg. Rickert macht, wie es scheint, dem Herrn Landrath des Kreises Stoly hauptsächlich einen Vorwurf daraus, daß er es überhaupt gewagt hat, eine Aktion gegen den hier schon so oft genannten Verein zu unternehmen. (Zuruf links.) In dieser Beurtheilung weiche ich von ihm ab. (Bravo! rechts.) Nach meiner Meinung ist der Landrath nicht nur dazu da, Steuern einzuschätzen, Aushebungen und sonftige Geschäfte zu vollziehen, sondern es ist sein Recht und seine Pflicht, allen Bewegungen im Kreise auf politischem und sozialem Gebiet genau nachzuforschen und sich zu überlegen, was er derartigen Bewegungen gegenüber, wenn sie ihm gefährlich scheinen, zu thun hat. (Bravo! rechts.) Ich muß deswegen grundsätzlich das Recht für den Landrath in An spruch nehmen, in derartigen Fällen dasjenige zu thun, was er im Interesse der guten Sache (Zuruf links: gute Sache!) als Beamter für erforderlich erachtet. (Bravo! rechts) Das schließt aber garnicht aus, meine Herren, daß ich in den vorliegenden Spenialfällen auf einem anderen Standpunkt stehe. (Sehr richtig! rechts) Es liegt mir durchaus fern, mir die Aktion des Landraths und die Ausdrücke, die sich in den einzelnen Schreiben finden, anzueignen; ebenso wenig bin ich in der Lage, alle diejenigen Ausführungen, die sich in der ge— haltenen und nicht gehaltenen oder publizierten Rede finden, hier zu vertreten. Meine Herren, ich mache daraus gar kein Hehl, und ich glaube auch, daß dem betreffenden Beamten bereits nach dieser Rich⸗ tung hin das Erforderliche eröffnet worden ist. Sollte das noch nicht geschehen sein, so wird es sicherlich noch erfolgen.
Ich habe dem Herrn Abg. Rickert ferner zu bestätigen, daß aus dem Stolper Wahltkreise und auch aus anderen Kreisen eine Reihe von Beschwerden über angebliche unrichtige Auslegung und Hand- habung des Vereinsrechts an mich gediehen sind, theils auf schrift⸗ lichem Wege, theils telegraphisch. Nun ist das für mich sehr schmeichelhaft, wenn man sich aus einer Versammlung direkt an die höchste Verwaltungsstelle wendet, aber praktisch und zweckmäßig ist das sicher nicht; denn man wird nicht von mir verlangen können, daß ich ohne Kenntniß der thatsächlichen Verhältnisse sofort eine Entscheidung treffe. (Sehr richtig! rechts) Es bleibt mir also nichts Anderes abrig, als daß ich diese einzelnen Beschwerden derjenigen Instanz übermittele, die darüber nach den bestehenden Gesetzen zu entscheiden hat. Es ist das auch in diesen Faͤllen geschehen, es sind, soviel ich weiß, auch schon von einzelnen Stellen Ent— scheidungen getroffen worden. Es wird also abzuwarten bleiben, wie endgültig entschieden wird. Es ist aber nicht richtig, wenn der Herr Abg. Rickert mir imputiert, daß ich es bei diesem Verfahren belassen hätte. Ich habe gerade deswegen, weil eine größere Anzahl von Beschwerden, die sich sämmtlich auf dieses Gebiet bezogen, bei mir eingingen, sofort Veranlassung genommen, mir von den betreffenden Behörden über diese Angelegenheit Berichte einzufordern. Dieselben sind zum größten theil bei mir eingegangen, und ich mache gar kein Hehl daraus, daß ich aus diesen Berichten den Eindruck gewonnen habe, daß die Auffassung über die Auslegung des Vereinsrechtes bei den betheiligten Lokalinstanzen nicht überall eine ganz geklärte ist. (Hört! hört! links.)
So scheint es mir schon ohne weiteres völlig unrichtig zu sein, daß in einzelnen Fällen die Ertheilung der Anmeldebescheinigung versagt worden ist; ebensowenig bin ich in der Lage, mir — soweit ich es bis jetzt übersehen kann — die Auslegung anzueignen, die hinsichtlich der Vertheilung von Druckschriften seitens mebrerer Behörden aufgestellt ist. Dieselbe steht meines Wissens mit der Judikatur des Kammergerichts nicht im Einklang. Ich werde deshalb Veranlassung nehmen, dieser Sache näher zu treten und Remedur dort eintreten zu lassen, wo ich es für erforderlich halte.
Meine Herren, nun habe ich aber auch noch eine Bitte an den Herrn Abg. Rickert. Aus den mir zugegangenen Berichten habe ich gleichzeitig entnommen, wie sehr das Vorgehen und die
Thätigkeit dieses schon so oft genannten Vereins geeignet ist, den . ö. 3 ̃ welches nur die Aufhebung des bekannten Verbots enthält; es muß auch andere Reformen enthalten, eine wirksame Remedur gegen um—
bisher zwischen den verschiedenen Gruppen der Bevölkerung ob— waltenden Frieden zu beeinträchtigen (sehr richtig! rechts), ich meine den Frieden zwischen dem Greßgrundbesitz und dem Kleingrundbesitz (sehr richtig! rechts). Ich richte daher an den Herrn Abg. Rickert die Bitte, was er thun kann, dazu beizutragen, diese Bewegung in ruhigere Bahnen zu lenken. Er wird, wenn das nicht ge— schieht, glaube ich, sonst eine Verantwortung auf sich nehmen (Abg. Rickert: Sehr gernh, die er schließlich nicht tragen kann.
Wenn dann der Abg. Rickert sowohl im Eingange seiner Rede, als auch am Schlusse erwähnt hat, er halte sich für verpflichtet, diese einzelnen Angelegenheiten hier vorzubringen, schon um zu beweisen, wie gefährlich es sein würde, das sogenannte reaktionäre Vereinsgesetz hier zu beschließen, so möchte ich ihm doch den Rath ertheilen, abzu— warten, was in dem Gesetz steht. (Sehr richtig! rechts. Es ist, glaube ich, richtig, auch in dieser Beziehung den Grundsatz festzuhalten, daß man sich nicht um ungelegte Eier kümmert. (Bravo! rechts. Heiterkeit.)
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons. ): Der Verein „Nordost“ kämpft Schulter an Schulter mit dem Verein zur Bekämpfung agrarischer Uebergriffe, und die Bauern haken eine unreife Anschauung, wenn sie sich diesem Verein rn, Trotzdem meine ich, daß gegenüber allen Vereinen die Gesetze aufs strengste innegehalten werden müssen, und ich begrüße es mit Genugthunng, daß der Minister die Verfehlungen des Landraths und der anderen Behörden korrigiert hat. Je mehr wir um— stürzlerischen Bestrebungen entgegentreten und die. Befugnisse des Vereinsgefetzes erweitern wollen, um so mehr müssen wir dafür sorgen, daß das Vereinsgesetz aufs strikteste beohachtet wird. Die Erklärung des Reichskanzlers begrüße ich mit Genugthuung, daß die Regierung auch eine Aenderung der reformbedürftigen Bestimmungen des Vereinsgesetzes in Aussicht n, hat. Unser Vereinsgesetz ist ein adäquater Ausdruck der erfassung. Es rührt auß derfelben Zeit her wie unsere ganze Verfassung. Wie kann Herr Rickert da von reaktionären Bestrebungen sprechen! Nicht nur Schüler und Lehrlinge gehören nicht in öffentliche politische Ver⸗ sammlungen, fondern alle minderjährigen Personen. Eine bloße Auf⸗ hebung des § 8 hätte niemals die . des Landtages er⸗ halten. Wir müssen schaff begrenzte
n ,, gegen den Mißbrauch des Vereinsrechts durch revolutionäre Bestrebungen haben. Eine Verständigung hierüber würde in dieser Session eher möglich
sein als im nächsten Jahre; frische Fische, gute Fische; sonst be⸗ mächtigt sich die Agitation des Gegenstandes.
Abg. Rickert (fr. Vz): Ich habe keinen Anlaß, Herrn von Heydebreck noch etwaß zu fagen. Er hat mich mit keingm. Wort widerlegt, und seine Witzchen verfangen nicht. Die Art des Ministers, wie er Herrn von Puttkamer mit ,, , anfaßt, wird im Lande wenig gefallen. Es wäre richtiger gewesen, wenn er gesagt hätte: Der Landrath 8 feine Amtsbefugnisse mißbraucht, und ich mißbillige das. Warum mißbilligt er nicht das Vorgehen des Bundes der Landwirtbe und dat Verfahren der Amtsvorsteher und deren „gemeingefährliche
. So lange die Junker in Pύꝑrmern es so weiter treiben, eich es fãür meine Gewissengpflicht, dagegen aufzutreten. Der Minister möge mich mit seinem Rath verschonen: ich Übernehme die Verantwortung für unser Vorgehen in Pol mern. Weiß der Minister nicht, waz der Bund der Landwirthe gegen den Grafen Caprivi efagt hat? Die Bewegung des Vereins Nordost‘ soll bedenklich ein, meint der Minister. Die Bauern in Pommern sind loyale Staatsbürger. Man wird den Leuten schließlich Rechtsanwalte zum Schutz ihrer Rechte an die Seite geben müssen. Ich bedaure sehr, daß der Herr Reichskanzler nicht mehr anwesend ist. Ich bin mit Herrn von Zedlitz der Meinung, daß das Vereinsgesez sobald als möglich hier berathen wird. Wir müssen in dieser Frage zum Ab⸗ schluß kommen. Wir wollen seben, ob sich hier die Neigung zeigt, ein reaktionäres Gesetz zu schaffen. Sollte das der Fall sein, so ist, Gott sei Dank, der Reichstag da, und wir würden dort die Aktion aufnehmen. Mögen die Minister den Minister ⸗Präsidenten bitten, das Vereinsgesetz so schnell wie möglich einzubringen.
Abg. Pr. Friedberg (nl. ):; Das Eingrelfen des Landraths von Puttkamer war seiner Autorität nicht förderlich. Im politischen Parteikampfe glaubt jeder Einzelne für die gute Sache, einzutreten, und es ist bedenklich. daß ein Staatsbeamter in dieser Weise Partei ergreift. Der Minister scheint zu glauben, daß der Verein Nordost!/ eine schlechte Sache vertritt, viele glauben dasselhe von dem Bund der Landwirthe. Es kann nur das Ansehen der Verwaltungsbeamten schädigen, wenn sie in die Arena des politischen Kampfes berabsteigen. Daß fie der Bewegung folgen, ist selbstverständlich. Die versprochene Remedur ist erfreulich; aber bedauerlich ist es, daß so etwas überhaupt vorkommt und daß die Beamten die Gesetze nicht kennen. Die Herren sind aber wohl gefetzeskundig, und sie haben ein Interesse daran gehabt, um das Gesetz herumzukommen. Der Minister möge überlegen, ob solche Leute in der Lage sind, ein politisches Amt ju bekleiden. Ich würde es auch für wünschenswerth halten, wenn wir noch in dieser Session das Vereinsgesetz bekämen. Die Erklärung des Minister⸗Präsidenten würde den Zweck, beruhigend über das Schicksal dieses Gesetzes zu wirken, nicht erreichen, wenn wir nicht wissen, was in dem Gesetz steht. Der 58 steht in keinem unmittelbaren Zu— sammenhange mit anderen Bestimmungen, die angeblich reform⸗ bedürftig sind. Ich bestreite das letztere und meine, daß das Gesetz auch trotz des Herrenhauses verabschiedet werden kann. Es könnte dann die Sache durch ein Reichs ⸗Nothgesetz geregelt werden. In dieser Sache hat aber der Regierung keiner einen schlechteren Dienst geleistet, als der Landrath von Puttkamer. Die Beamten müßten durch eine Zirkularverfügung daran erinnert werden, daß die Inne⸗ haltung der Gesetze die erste Pflicht der politischen Beamten ist.
Abg. Ehlers (fr. Vgg): Möge uns das Vereintgesetz recht bald zugehen! Die Vorgänge in Pommern sind viel ernster aufzufassen, als es die Rechte thut. Welch komische Auffassung, wenn der Land⸗ rath glaubt, es sei genügend, daß eine Versammlung zwei Stunden gedauert hat! Es ware mir lieber gewesen, wenn ein Konservativer solche Beinflussung der öffentlichen Dinge wider Recht und Gesetz getadelt bätte. Mit der Rede des Herrn von Heydebreck ist nichts anzufangen. Wir wissen bis jetzt noch nicht, wie die konservative Partei, die Hüterin von Recht und Ordnung“, darüber denkt. Wie soll es mit der pietas im Lande stehen, wenn die justitia nicht ge⸗ geschützt wird!
Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum (kons.): Ueber die Vorgänge in Stolsp kann ich mir nach der Rede des Herrn Rickert allein kein klares Bild machen. Nach den Aeußerungen des Ministers scheinen dort allerdings Irrthümer und Inkorrektheiten vorgekommen zu sein. Daß wir wuͤnschen, daß die Gesetze umgangen werden zu unserem Vor⸗ theil, brauche ich nicht erst zurückzuweisen. Man weiß im ganzen Land, daß dies nicht der Fall ist. Wir wollen, daß die Gesetze gehandhabt werden, auch wenn sie ungenügend sind und, wie das Vereinsgesetz, den Bedürfnissen des Staates nicht entsprechen. Die Beamten sollen die Gesetze streng und gerecht handhaben, aber ich kann nicht zugeben, daß die Verwaltungsbeamten einen vollkommen neutralen Standpunkt ein- nehmen sollen gegenüber den politischen Parteien. Man muß wissen, wie die höchsten Instanzen über die Dinge denken. Die Agitation des Herrn Rickert ist ganz geschickt. Er weiß durch seine Art zu reden Aufreizung und Unzufriedenheit unter die Leute zu bringen. Aber was für ein Resultat ist das für einen so alten Politiker! Wer hat die Ernte eingeheimst? Die Leute, die dahinter stehen, die Sozialdemokraten. Augenblickliche Erfolge werden nicht Ihnen llinks), sondern den Sozialdemokraten zu theil werden. Es ist unrichtig, wenn der Kleinbesitz in Feindschaft gesetzt wird mit dem Groß grundbesitz. Wenn dieser seine Sache richtig versteht, ist er der gebotene Führer in den Dingen auf dem Lande, und Ihre Erfolge werden Ihnen später selbst leid thun. Was das Ver einge etz betrifft, so kann das Versprechen des Minister ⸗Präsidenten irn Reslchstage uns nicht bestimmen, für ein Gesztz zu stimmen,
stürzlerische Bestrebungen. Eine unvollkommene Reform des Ver— einsgesetzes wird unsere Zustimmung nicht finden. Die Drohung mit dem Reichstage schreckt uns nicht, es giebt doch auch einen Bundes rath. Wir werden nur einem Gesetze zustimmen, welches die noth. wendigen Waffen gegen den Umsturj enthält, wozu uns die Hilfe des Herrn Rickert und seiner Freunde keine Garantie giebt. .
Abg. Fritzen Gent: Auch ich hätte eine schärfere Zurück weisung des Landraths von Puttkamer gewünscht. Allerdings soll der Landrath bis zu einem gewissen Grade die Politik der Regierung ver treten. Der Landrath hat aber die zulässige Grenze überschritten. Mit großer Genugthuung erfüllt es mich, daß das Vereinsgesetz fertig gestellt ist, aber nicht, daß eine weitere Reform beabsichtigt wird. Im Reichstage hat der Reichskanzler die Aufhebung des Verbots des Verkehrs der politischen Vereine in Aussicht gestellt. Wir verzichten sieber auf die Einlöfung dieses Versprechens, als daß das Vexeins⸗ gefetz in reaktionärem Sinne zurücktebidiert wird. Wenn das Gesetz die Aenderungen enthält, die die Rechte empfiehlt, so müßte die Ver fassung geändert weiden, und dann würden wir lange bis in den Sommer hinein sitzen müssen. Ich hoffe, daß die geplanten Aende⸗ rungen derartige sein werden, daß wir in der Lage sind, dafür ein⸗ treten zu können.
Abg. Dr. Sattler (ul.): Die Regierung muß wenigstens das Gesetz sofort publizieren, wenn sie es noch nicht dem Landtage vorlegen will. Es fliegt im Interesse der Regierung, dem Lande darüber klaren Wein einzuschenken. ⸗ . .
Abg. Pr. Langerh ans (fr. Volksp): Ich schließe mich den Ausführungen des Abg. Friedberg an. Der Minister mußte sofort einschreiten und nicht erst die weiteren Berichte abwarten. Wir ver⸗ wehren dem Landrath nicht, daß er eine politische Gesinnung hat, aber er darf nicht parteiisch sein. Oder verlangen Sie, daß die Landräthe mit der Regierung wechseln? Die Antwort des Ministers entsprach nicht dem Ernst der Sache. Der Minister. Praͤsident hat das dringendste Inkteresse, die Vorlage so bald wie möglich zu machen. Er hat uns die Vorlage versprochen und uns damit beruhigt. Verfassungsänderungen können wir ruhig machen, dazu haben wir Zeit genug, Es er n nicht, daß das Gesetz publiziert wird, wir müssen darüber beschließen.
Abg. Motty per hält das bestehende Gesetz für ausreichend. Es werde gegen die Polen scharf genug gehandhabt, Klarheit sei aber wünschenswerth. ; J
Äbg. Rickert: Das Gesetz sollte schon in dieser Sessien vor⸗ gelegt werden. das übrige wird sich schon finden. Das höhnische Ge⸗ lächker der Rechten begann schon, als ich kaum angefangen hatte. Schweigen soll ich, das thue ich aber nicht. Die Herren mögen an ihre eigene Brust schlagen und in sich gehen in Bezug auf den Bund der Landwirthe. Die hen, ,, sollen geborene“ Beschützer der Bauern fein, wie die geborenen Landräthe, Regierungs ⸗Präsidenfen u. s. w. Die Bauern sind aber mündig geworden, ;
Abg. Fischer (kons.): Neulich wollte Herr Rickert das Vereins eses in drei Tagen erledigen, heute ist er anderer Meinung. Der Bund und der Verein „Nordost“ stehen sich wie Feuer und Wasser egenüber. Der Nordost“ ist eine Fort cpu des Wisser'schen Hine Der Bund der Landwirthe will Frieden, der Verzin Nordost“ Unfrieden und das Böse der Landwirthschaft. Der