1897 / 113 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Länder der iberischen Halbinsel bieten, wie der Vortragende ausführte, eine Fülle von Anregung für den Forscher wie für den schaffenden Künstler. Die dekorative Kunst zeigt sich auch in nachmittelalterlicher Zeit von jener Formenfreude und Eeilsdn Schaffenslust beherrscht, wie sie vorher besonders die Mauren an ihren unvergleichlichen Bauten entwickelt hatten. Plastische und Holz ⸗Arbeiten, Fliesen, Waffen, Silberarbeiten wurden in mancherlei Beispielen vorgeführt und gewürdigt. Vorher hatte der Architekt Möhring die Konkurrenz- arbeiten für einen Meisterbrief der Berliner Steinmetz Innung besprochen.

Der Ausschuß der Casseler Grimm -⸗Kesellschaft hatte einen öffentlichen Aufruf um Zuwendung von Grimm Erinnerungen erlassen. Infolge dessen sind Erinnerungsstücke der verschiedensten Art eingesandt worden, die von der Direktion der Landes Bibliothek im Museumsgebäude zu Cassel zu einer Grimm ⸗Aus stellung vereinigt wurden. Der Münch. „Allg. Ztg. zufolge sind es vorzugsweise eigenhändige Briefe der Brüder Grimm an Pertz, Duvinage, Roguefort, Nicolai u. A., ferner das Manuseript des dänischen Heldenltedes von Wilhelm Grimm, die Originalsammelliste für die Göttinger Sieben aus dem Jahre 1838, die Ledermappe, welche Jacob Grimm in Huis benutzte; dazu kommen Bildnisse der Brüder in Kupferstich, Radierung 2E, verschiedene Ausgaben der Märchen, Zeitungen, wissenschaftliche Abhandlungen u. s. w.

Die ‚Deutsche Zoologis e Gesellschaft“ hält ihre siebente Jahresberfammlung vom 9. bis 11. Juni in Kiel ab. Die Ver— handlungen werden vornehmlich den Meeresthieren gewidmet sein, deren Studium dem Kieler zoologischen Institut ganz besonders obliegt. Vorträge werden halten; Professor Brandt ⸗Kiel über „Die Faung der Ostsee, insbesondere in der Kieler Bucht“; Professor Chun Breslau Ueber den Bau und die morpho⸗ logische Auffassung der Siphonophoren; Geheimer Medizinal ⸗Rath Hensen⸗Kiel über die Nordsee⸗Expedition 1895; Dr. Apstein über die Methoden und Apparate der neueren biologischen Meeresforschungen; Dr. Vanhöffen, Assistent am Zoologischen Institut, wird grönländische Meeresthiere, die er von seiner wissenschaftlichen Exkursion mitgebracht hat, demonstrieren. Die Leitung der Versammlung liegt in diesem Jahre in den Händen des Professors O. Bütschli⸗Heidelberg.

Ueber neue Funde aus römischer Zeit, die in den letzten Monaten in Köln gemacht wurden, meldet die „Köln. Ztg.“: In der Gegend am Severinsthor, der man schon viele werthvolle Grab⸗ funde, meist dem dritten und vierten Jahrhundert n. Chr. entstammend, veidankt, fand man eine Kalksteingruppe, die Herkules im Kampfe mit dem nemeischen Löwen darstellt, jetzt 70 em hoch und 62 em breit. Ursprünglich mag die Höhe mit Hinzurechnung des jetzt fehlenden Kopfes 16 em mehr betragen haben. Das rechte Bein leicht eingeknickt, das linke vorgestreckt, die mächtige Brust zurückgebogen, steht der Heros da, ein Bild gewaltiger Kraft— anstrengung. Seine Arme umklammern. den. Nacken des an ihm aufspringenden Thieres, um es zu erdrosseln; schon sinkt dessen mähnenumwalltes Haupt erschöpft über den linken Arm des Siegers hinab. Die Komposition, die sich ähnlich auch auf Sarkozhagreliefs findet, ist sehr wirkungsboll, die Formen sind gut behandelt, wenn auch auf feinere Ausführung der Einzelheiten in dem spröden Material. Verzicht geleistet werden mußte. Am wenigsten Sorgfalt ist auf die Durchbildung des Löwenkopfes verwandt, der vom Be⸗ schauer abgekehrt ist. Seine starr emporstehende, in breite Massen gegliederte Mähne erinnert etwas an die Stilisierung von Pferde⸗ mähnen und findet sich genau an der großen Figur eines Löwen im Museum Wallraf⸗Richartz wieder, der im Kampf mit einem Eber begriffen ist. Diese schon 1865 aufgefundene Gruppe hat wie der Löwenkampf ursprünglich ein Grabmal auf dem jetzigen Severins⸗ wall geschmückt. Der zweite Fund ist die Figur einer thronenden Göttin, sorgfältig in Kaltstein ausgeführt und 47 em hoch; der Kopf ist leider auch hier abgebrochen. Sie trägt ein langes gegürtetes Unter—⸗ kleid, der Mantel fällt über beide Schultern auf die Beine herab und füllt den Raum zwischen, den Knien mit zierlichem Gefaͤltel. Im Schoße ruht ein kleines vierfüßiges Thier, das im jetzigen Zustande nicht ohne weiteres zoologisch bestimmt werden kann. Ob sich in den

änden der Göttin Attribute befunden haben, ist zweifelhaft. kleine Thonstatuetten, dieser Art sind im. Rheinlande nicht selten. Sie sind geschmückt mit dem Diadem, dem Modius oder der Ringhaube der Matronen, über die Schultern fallen zwei lange Locken. Das Thier in ihrem Schoße sieht wie ein Hündchen aus. Von Steinskulpturen dieser Art w. M bisher am Rhein nur zwei bekannt; eine in Köln, die andere in? x. Während aber an diesen die Thiergestalt noch viel schwieriger zestimmen ist, als

auf der dritten neugefundenen Figur, erkennt in einem Relief⸗

bilde des Kölner Museumg, eine thronende Göttin mit Früchten im Schoße darstellend, deutlich rechts zu ibren Füßen einen Hund. Auch auf zwei Stein figuren des Museums in Trier ist das Thier zu Füßen der Göttin als Hund zu ergänzen. Ohne zureichende Gründe wurden sie für Bilder der gallischen Göttin Nehalennia gehalten. Wahrscheinlich aber wird man die beiden aus Gräbern stammenden Thonstatuetten der Göttin mit dem angeblichen Hündchen und die vereinzelten Stein⸗ sfulpturen dieser Art, von denen die neuaufgefundene die beste ist, als a m. der Cybele ansehen können. Daß bei beiden Skulvturen die Köpfe fehlen, ist kein Zufall; als die einfachste Art, antike Götter⸗ bilder zu entweihen, erschlen den Franken und anderen Völkern das Köpfeg. Hatte es damit Schwierigkeiten, so begnügte man sich, sie durch Abschlagen der Nase und der Hände zu gn

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Aus den ‚Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 19 vom 12. Mai.

Pest.

Britisch⸗Ostin dien. Nachrichten vom 3. bezw. 12. März zufolge hat in Karachi die Krankheit an Ausdehnung nachgelassen und neuerdings auch einen milderen Charakter angenommen in der J. Märzwoche kamen täglich durchschnittlich 25 bis 30, im Februar 35 bis 45, im Januar 59 bis 60 Todesfälle vor. Auch in Bombay ist feit Anfang März ein geringer Rückgang der Seuche beobachtet worden.

Cholera.

Arabien. In Kamaran ist am 24. April ein Tags zuvor mit dem Dampfer Manika“ aus Maskat in Persien eingetroffener Pilger unter Choleraerscheinungen gestorben.

. Gelbfieber.

An Bord der am 23. März in der Quarantänestation South Atlantie, Sapelo Island, Ga. aus Rio de Janeiro ein— gelaufenen norwegischen Bark Rosenburg“ ereignete sich den „Public health reports“ zufolge je 1 Todesfall im Abgangshafen und während der Fahrt. Auf Cuba wurden in Havanna vom 26. März bis 1. Avril 13 Todesfälle Jund ungefähr 20 Neuerkrankungen) festgestellt, davon 7 bei spanischen Soldaten im Militärlazareth und 6 unter der Zivilbevölkerung der Vorstadt Jesus del Mente, in Sagua la Grande vom 21. bis 27. März 6 (17), in Santjago vom 14. bis 27. März 1, ferner in Rio de Faneiro vom 21. Februar bis 6. März 16, in Para vom 7. bis 20. März 3.

. Pocken.

Brasilien. In Bahia ist ein heftiger Ausbruch der Krankheit erfolgt. Eine in der Nähe des Hafens belegene Straße ist als völlig verseucht anzusehen, und auch in anderen Theilen der Stadt sind Erkrankungen vorgekommen. Bisher sollen nur Farbige betroffen sein. Die Seuche scheint durch die zur Bekämpfung der Unruhen im Innern des Staats aus dem Norden herangezogenen 53 eingeschleppt zu sein. Die Behörden haben die Impfung sämmtlicher Soldaten angeordnet und lassen in allen Theilen der Stadt die far⸗ bige Bevölkerung zur Impfung anhalten.

Epidemische Genickstarre.

Mecklenburg⸗Schwerin. Einer Nachricht vom 29. April zufolge sind in Rostock seit Anfang Februar 17 Erkrankungen (und 3 Todesfälle) festgestellt worden, ferner auf einem Hofe des Amts Gade busch im Februar etwa 5. Bei einer in Parchim im März beobachteten Erkrankung handelte es sich wahrscheinlich gleichfalls um

Genickstarre.

. Verschiedene Erkrankungen.

Pocken: Madrid 2, Motkau, St. Petersburg je 3, Warschau 6 Todesfälle; Reg. Bez. Marienwerder 2, London 6, Paris 7, St. Petersburg 18 Erkrankungen; Flecktyphus: St. Petersburg 3 Er= krankungen; Genickstarre: New⸗York 5 Todesfälle; Berlin 2, Wien 3 Erkrankungen; Influenza; Berlin 5, Hamburg 4, Darmstadt, Frankfurt a. M., Hannover je 2, Anster⸗ dam 4, London 30, Moskau 2, NewYork 17, St. Peters⸗ burg 8, Rom 2 Todesfälle; Kopenhagen 41, Stockholm 598 Er⸗ krankungen; Keuchhusten: London 40 Todesfälle. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durch schnitt aller deutschen Berichtsorte 1881ũ90: 1,ů30 0½e): in Edinburg Erkrankungen kamen vor in Berlin 48, Breslau 26, in den Reg.⸗ Bezirken Düsseldorf 127, Posen 202, Wiesbaden 360, in Nürnberg 27, Hamburg 35, Budapest 207, Edinburg 351, Kopenhagen 22, St. Petersburg 182, Prag 62, Wien 610 an Scharlach (I881 / 90: 1,39 ö /a): in Krefeld Erkrankungen sind angemeldet in Berlin 22, im Reg.-Bez. Königsberg 113, in Budapest 34, Edinburg 20, London (Krankenhäufer) 225, Paris 41, St. Petersburg 84, Wien 82

ö

an Diphtherie und Group (lssi,g0. 4490: ih S

Trier Erkrankungen wurden . a . 59, 2 Kopenhagen 25, London (Krankenhäuser) 192, Paris So, St. Peters; 2 6. Wien 76 desgl. an Unterleibstyphus in St. 883

Theater und Mufsik.

Im Königlichen Opernhause geht morgen (zum 70. neu einstudiert Verdi's Oper Aida? unter Kapellmeister 8 n. Leitung in Scene. Die Besetzung lautet:; König; Herr Krolop Amneris: Frau Goetze; Aida; Fräulein Hiedler; Radames: Fer; Sylva; Ramphis; Herr Mödlinger; Amonasro:; Herr Hoffham als Gast. Das Werk ist vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff in Scene in die dekorative Einrichtung hat der Far nen Brandt

Im Königlichen Schauspielbause gelangt morgen Shake— speare's Lustspiel „Viel Lärmen um Nichts‘ zur , . Benedikt spielt Heir Matlowsky, die Beatrice Fräulein Poppe.

Dem Spielplan des Berliner Theaters wird in der nächsten Woche Weyrauch's Volksstück mit Gesang Die Maschinenbauer ' ein. gereiht werden. Seit Ausgang der fünfziger Jahre, wo die Maschinenbauer ' ihre . ugkraft in unzähligen Wiederholungen bewährten, ist dieses Werk in keinem großen hiesigen Theater mehr zur Aufführung gelangt. Ein Ensemble . Gastspiel des Berliner Theaters in Leipzig soll am Dienstag, den 1. Juni, mit der Auf— führung des Lustsptels Kinder der Bühne“ seinen Anfang nehmen.

Das Schiller: Theater bringt morgen eine Wiederholung von Moser s Lustspiel Der Bureaukrat“. Die erste Aufführung von Madame Bonivard“ findet erst am Montag statt.

An den Symphonie⸗Abenden der Königlichen Kapelle, welche unter Leitung des Kapellmeisters Weingartner in der nächsten Saison stattfinden, werden neben sämmtlichen Symphonien von Beethoven solche von Mozart, Haydn, Spohr, Schumann, Mendelssohn, Raff, Brahms zu Gebör gebracht werden. Für neuere Werke sind die Komponisten Wagner Liszt, Berlioz, Glasounow, Cornelius, Volkmann, Tschaikowsky und Smetana in Aussicht ge— nom nen.

Mannigfaltiges.

Morgen, Sonnabend, den 15. Mai, tritt der Sommer⸗Fahr⸗ plan der Großen Berliner Pferde⸗Eisenbahn in Kraft, durch welchen auf verschiedenen Linien ein früherer Betriebsanfang zur Einführung gelangt. Ferner wird die jetzige Linie Dalldorf— Tegeler Chaussee' bis in das Innere der Stadt, und zwar bis zur Charlottenstraße (Unter den Linden) weitergeführt, wobei gleichzeitig statt des jetzigen stündlichen Betriebs ein 30 Minuten, Verkehr ein tritt; die Slgnalfarbe ist: weiß mit gelbem Strich. Für die Linien Tegel Charsottenstraße . . Schöneberg == Alexanderplatz, und. . Wil. mers dorf Rathhaus Spittelmarkt“ gelangen einige Verbilligungen der Fahrpreise zur Einführung.

Paris, 14. Mai. In der Kunst⸗Akademie fanden gestern, wie . W. T. B. meldet, so lärmende Streitseenen zwischen den männlichen und weiblichen Eleven statt, daß die Anstalt provisorisch geschlessen werden mußte. Zehn Studenten sind verhaftet, jedoch nach dem Verhör wieder freigelassen worden.

Auxerre, 13. Mai. In dem ganzen Departement VPonne herrschte in der vergangenen Nacht starker Frost; der dadurch ange⸗ richtete Schaden in den Wein. und Obstanpflanzungen wird, dem W. T. B.“ zufolge, auf 20 Millionen Franes geschätzt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Kanea, 14. Mai. (Meldung der Agence Havas“) Zum zweiten Mal haben der britische Admiral und der dritische Konsul ohne Wissen ihrer Kollegen eine Proklamation an das kretische Volk gerichtet.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

83

icht vom 14. Mai, r Morgens.

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*

18 8

haus.

Stationen. Julius Schanz.

Bar. auf Gr. 0 Temperatur in O Celsius

50 C. 40 R.

Du. d. 82

1. d. Meeressp red. in Millim.

Belmullet . Aberdeen . Christiansund Kopenhagen. Stockholm.

aparanda.

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Cork,. Queens⸗ ö, Cherbourg 2 wolkenlos K W 15alb bed. H I bedeckt mburg .. 2 helter winemünde heiter Neufahrwasser 3 wolkig Memel ... bedeckt . J 1Dunst ünster ... wolkig Rarlsruhe .. H bedeckt Wiesbaden. 2A halb bed. München.. 4 wolkig Ghemnitz .. 2 bedeckt Verlin ... 3 wolkig k 3 Regen Breslau ... z 3 Regen 3

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wolkenlos 2 wolkig

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arbeitet. Schauspielhaus.

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3 bedeckt Shakespeare,

häuser in Scene Grube. Ner es

Raimund.

nicht erhoben.

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Uebersicht der Witterung.

Eine breite Zone hohen Luftdrucks mit ruhiger, meist heiterer und trockener Witterung erstreckt sich von der Bifeayasee nordostwärts nach Lappland, flache Depressionen über Nordwest. und Südaost⸗ Europa scheidend. In Deutschland, wo Regen gefallen ist, ist bei schwacher, meist nördlicher Luftströmung das Wetter heiter und etwas wärmer. Mülhausen hatte gestern , , aus Süddeutsch⸗ land werden vereinzelt Nachtfröste gemeldet.

Deutsche Seewarte.

Anfang 74 Uhr. Sonntag,

Oo 2 IFC OCG dM OO

Anfang 73 Uhr.

oder:

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Qpern .; 119. Vorstellung. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Gbislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Ballet von Paul Taglioni. gent: Kapellmeister Sucher.

Schauspielhaus. 130. Vorstellung. Viel Lärmen um Nichts. Lustspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, übersetzt von August Wilhelm von Schlegel und Ludwig Tieck. In Scene gesetzt vom; Ober⸗Regisseur Max Grube.

Sonntag: Opernhaus. 120. Vorstellung. Undine. Romantische Zauber Oper in 4 Akten von Albert Lortzing. Text nach Fouqué's Erzählung frei be⸗ Tanz von Emil Graeb. Anfang 74 Uhr.

Historisches Drama in 5 Aufzügen von übersetzt von Schlegel und Tieck.

Nach der Bühneneinrichtung von

Opern ⸗Theater. De Ren ,, . in 3 Aufzügen von Ferdinand Mu Der Billet Verkauf zu dieser Vorstellung findet heute und morgen in der Zeit von 9-19 und 19 11 Uhr im Königlichen Schauspielhause statt. , der Plätze: 3, 2, 1,50 S und 75 3. Au

Anfang 73 Uhr.

Nentsches Theater. Sonnabend: Freiwild.

Nachmittags 25 Uhr: Abends 77 Ubr: Die versunkene Glocke. Montag: Einsame Menschen.

Kerliner Theater. Sonnabend: Renaissance.

h Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Die Brüder. Abends 77 Uhr: Renaissance. Montag: Faust. Anfang 7 Uhr.

lLessing · Theater. Sonnabend: Die Geisha. Cine japanische Theehaus⸗Geschichte. Operette in 3 Akten von Owen Hall. rt.

Sidney Jones.

Theater.

Neu einstudiert: Aida. Text von Antonio

Diri⸗ Anfang 71 Uhr. burg. Sonnabend:

Vorher: er neue 73 Uhr.

Sonntag und folgende Tage:

Anfang 77 Uhr.

131. Vorstellung. Coriolan. William

Uhelm Oechel- 2 Potter,

gesest vom Ober ⸗Regisseur Max

Der Verschmender.

Mareelle.

von Konradin Kreutzer.

geld wird Der Bureaukrat.

gebildete Kranke.

34 Uhr: Junkermann, des Herrn Maria Stuart.

Doctor. Montag: Unser Doctor.

des Fräuleins Annie Wien in Wien.

Deutsch von C. M. Roehr und Julius Freund. (Ferenczy Ensemble.) Anfang 74 Uhr. Sonntag: Die Geisha. (Ferenezy⸗Ensemble.)

Montag: Die Geisha. (Ferenczy Ensemble.)

Nesidenz · Theater. Direttion: Sigmund Lauten · Vaterfreuden. 3 Akten von P. Hirschberger und G. Klitscher. Ganymed. Schwank in 1 Akt von Bolten⸗Bäkers.

Vaterfreuden. Vorher: Der neue Gauymed.

Aenes Theater. Schiffbauerdamm 4 a. / 6. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Trilby. Schauspiel in 4 Akten nach George Maurier und deutsch von Emanuel Lederer. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang

71 Uhr. , . Sonntag: Trilby. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:

Schiller · Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr:

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Abends 3 Uhr: Bauernehre. Der ein⸗

Theater des Weslens. Kantstraße 12. (Bahn. oologischer Garien.) Sonnabend, Nachmittags inder⸗Vorstellung. Hänsel und Gretel. Abends 77 Uhr: Gastspiel des Herrn August ranz Guthery und Martha Glück. Zum ersten Male: Unser

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Abends 75 Uhr:

Theater Unter den Linden. Behrenstr. S5 / 7.

Direltion: Julius 6 Sonnabend: Gastspiel irkens vom Theater an der Der Vogelhändler.

in 3 Akten von M. West und L. Held. Musik von C. Zeller. Anfang 79 Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen Der Obersteiger. Abends 7 Uhr: Gastspiel des Fräuleins Annie Dirkens. Der Vogelhändler.

Thalia · Theater (vorm. Adolph Grnst · Theater) Dresdenerstraße 72/73. Nirektion: W. Hasemann. Sonnabend: Norletztes Gastspiel der Frau Julie Koxaczy⸗Karczag und des Herrn Oscar Bauberger vom Stadt Theater in Leipzig. Die schöne Helena. . in 3 Akten von J. Offenbach. Anfang

.

Sonntag: Letztes Gastspiel der Frau Julie Kopaezy⸗Karezag. Die schöne Helena.

Montag: Frau Lieutenant.

Schwank in

(Café Lefort.) Anfang

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Aschrott mit Hrn. Ober= Ingenieur Arthur Ritter von Boschan (Berlin

Wien).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Walter ben Below (Saleske). Hrn. Pastor von Dobschüs (Karoschke b. Sbernigksf. Eine Tochter⸗

. Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. Hermann

docholl 2 Regierungs⸗Assessor Dr. Droste (

Gestorben: Hr. Major a. D. Graf Ferdinand von Fittberg Berlinj. Fr. Agnese Rogalla von Bieberstein, geb. Gräfin bon Krockow (Hirsch⸗ berg i. Schl.). Verw. Fr. Oberst Wanda don Leutsch, geb. von Szwykowska (Berlin)ẽ * Rittergutsbesitzer Anna Plewig, geb. Kutsche Riegergzdorf. Marie Freifr. von Bock Tochter Lida (Neisse).

erlin).

räulein octor.

m,

Verantwortlicher Redakteur: Siem en roth in Berlin.

Verlag der Cppedition (Scholj) in Berlin.

Drud der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlast⸗= Anstalt Berlin Sr., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage).

Unser

Dperet:e

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M 113.

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Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Erste Beilage schen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

Berlin, Freitag, den 14 Mai

Marktort

Qualitãt

gering

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

nie⸗ drigster

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Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach über⸗ schläglicher Sch ing verkauft Doppel⸗ zentner (Preis

unbekannt)

Ratibor Aschersleben. Döbeln. . Breslau. Neuß.

k Aschersleben . Döbeln.. Bres lau Neuß

Ratibor. Aschersleben. Breslau .

Ratibor. Aschersleben. Döbeln . Breslau Neuß

14,65 13,15 14.50 16,50 15, 80

11,25 11, 10 1130 1080

11,90 11,40 12,50

12,60 12,70

11,50

12, 60

1290

13,10 12,10 13,00

16 0

16,30

Rog 11,40

1150 11.36

zen. 15,55 15,30

16 50 16 h

gen. 11,B70

1780 11.80

Ger st e.

13550

13,50

Ha 13,40 13,20

1310 Ii. 6

15,40 14,40

. 13,60 13,60

1550

12,80

Bemerkungen.

20

251

1270

1770

139.6.

10

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durch⸗

schnittspreis wird aus den unabger Ein liegender Strich Punkt (.) in den letzten sechs

85

undeten Zahlen berechnet. Jin den Spalten für Preise alten, daß entsprechender Bericht fehlt.

hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein

Deutsches Reich. B enrord nung

zur Verhütung des Zusam au

See.

Vom 9. Mai 1897.

menstoßens der Schiffe

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze,

verordnen im Namen des

Reichs auf Grund des 8 145 des

Strafgesetzbuchs (Reichs⸗Gesetzbl. 1876 S. 40), was folgt:

See im

Seeschiffen befahrenen Gewässern.

Ein Dampffahrzeug, wel ist, gilt als Segelfahrzeug, mag es zugleich unter Sege

Unter den Dampffahrzeugen wegten Fahrzeuge einbegriffen.

Ein Fahrzeug ist in Fahrt, am Lande befestigt ist, noch am Gr

II. Lichter u. s

Der Ausdruck „sichtber“ bedeutet m

J. Einleitung.

Die nachfolgenden Vorschriften See und auf den mit der

braucht: sichtbar in dunkler Nacht bei klarer Lust'.˖

Die Vorschristen über Licht Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bef Zeit dürfen keine Lichter ge geschriebenen Lichtern verwe

Ein Dampffahrzeug muß, a. an oder vor dem

Fockma

Arti

zeigt werden, chselt werden können.

n n. er müssen bei jedem Wetter von olgt werden; während dleser welche mit den hier vor⸗

Artikel 2.

wenn es in Fahrt ist, führen: st oder beim Fehlen eines solchen im zwar in

vorderen Theil deg Fahrzeugs ein helles weißes Licht, und einer Höhe über dem Rumpfe von mindestens sechs Meter. Fahrzeug breiter als sechs Mete

des Fahrzeugs gleichkommen höher als zwölf Meter über eingerichtet und angebracht sein, über einen Bogen des Horizonts von ; und zwar zehn Strich nach jeder Seite, von rech Strich hinter die Richtung quer ab (jwei Strich Ez muß von solcher Stärke sein, destens fünf Seemeilen sichtbar ist;

Dasselbe muß so daß es ein ununterbrochenes Licht über hn Kompaßstrichen wirft, und iwar ü Strich hinter die Richtung quer ab Steuerbord. ( tfernung von mindestens zwei

dware) auf jeder Seite. Cl auf eine Entfernung von min ũ e b. an der Steuerbordseite ein grünes Licht. eingerichtet und angebracht sein, einen Bogen des Horizont von recht voraus bis zu zwe . Strich achterlicher als dwars) an Alcher Stärke fein, daß es auf eine En Seemeilen sichtbar ist; ö (e. an der Backbordselte ein rotbes Licht. gerichtet und angebracht sein, einen Bogen des Horizonts von zehn Komp u zwei Strich hinter die an Backbord. ntfernung von mindestens zwei

von recht voraus bis

i. Strich achterlicher als dwars solcher Stärke sein, daß es auf eine Seemeilen sichibar ist;

8 von ze

dem Rumpfe zu sein.

elten für alle Fahrzeuge auf usammenhange stehenden, von

ches unter Segel und nicht unter Dampf ein Fahrzeug, welches unter Dampf ist, l sein oder nicht, als Dampffahrzeug.

sind alle durch Maschinenkraft be⸗

wenn es weder vor Anker liegt, noch unde festsitzt.

. it Beziehung auf Lichter ge—⸗

Ist das

r, so ist das Licht in einer der Breite den Höhe zu führen, es braucht jedoch nie

Das Licht muß so daß es ein ununterbrochenes Licht wanzig Kompaßstrichen wirft

cht voraus bis zu zwel achterlicher als

daß es

Es muß von

Dasselbe muß so ein⸗

daß es ein ununterbro

chenes Licht über aßstrichen wirft, und zwar Richtung quer ab

Es muß von

d. die Laternen dieser Münen und rothen Seitenlichter müssen Schirmen versehen sein, welche mindesteng

an der Binnenbordseite mit n Meter vor dem Lichte vorausragen, über den Bug hinweg von der anderen 6. ein , fahrzeug darf

t glei

mässen in der Kiellinie, Venigstens vier und einen halben ? Die senkrechte Entfernung zwis

weites weißes X

als die horlzontale.

Ein Dampffahrjeug, wel außer den Seltenkichtern jwel welle Lichter und 69 . M

mehr als ein Fa

dem Li Und zwar so angebracht sein, daß das hintere deter böher ist als das vordere.

chen diesen Lichtern muß geringer sein

ĩ

außerdem,

Artikel 3.

te unter a führen.

5 ein anderes Fahrzen senkrech eter von elnander entfernt führen. rzeug schleppt und die Länge des Schleppöugs vom

derart, daß die Lichter nicht Selte gesehen werden können; wenn ez in Fahrt ist, ein

Beide Lichter

schleppt, muß über einander Wenn es

fähig i weißen

deren mitt

werden. sind, das von der Steuerbor bis zu zwei Strich

auf eine Entfernun Bei Tage muß ein Bälle oder Körper, jeden von fün senkrecht über einander und mindestens zwei fernt führen.

b. Ein Fahrzeug, welches ein Tele oder auffischt, muß an derselben Stelle, di a erwähnte weiße Licht vorgeschrieben ist, und, w fahrzeug ist, statt dieses weißen Licht ander und mindestens zwei Meter oberste und das unterste dieser Lichter müssen roth, weiß sein, und alle müssen von solcher über den ganzen Horizont auf Seemeilen sichtbar sind. Körper von mindestens fün recht übereinander und mind führen, deren oberster und un lerer wie ein schräges Viereck geformt und von weißer ist. Die Körper müussen an der Stelle, an welcher sie am besten ge⸗ sehen werden können, angebracht sein.

C. Die vorbezeichneten Fahrzeuge dürfen, r durch das Waffer machen, die Seitenlichter nicht führen, müssen die⸗ selben aber führen, wenn sie Fahrt machen.

d. Diefe Lichter und Körper sollen anderen daß das Fahrzeug, welches

Signale dafür gelten, ; cht aus dem Wege gehen kann. Sie

manövprierfähig ist und daher ni . ; sind keine Nothsignale im Sinne des Art. 31 dieser Vorschriften.

gebracht werden können, gebrauchsfertig zur Hand anderen oder ein anderes Seiten, zeitig genug, um einen Dies muß so

unter 87 bim sie in Fahrt sind die im Art. nicht 0 sabren, sie müssen aber, mit folgenden Lichtern verseben sein:

Ein Segelfahrzeug, welches t welches geschleppt wird, muß dieselben Lichter führen, Art. 2 für ein Dampffahrzeug nahme der dort erwähnt zeug niemals führen.

Wenn, wie es bei kl Wetter vorkommt, die grünen und rothen Seitenlich x so müssen diefe Lichter doch angezündet und

ehalten und, wenn das ahrzeug sich ihm nähert, an den betreffenden usammenstoß zu ver eschehen, da üne aber nicht von der Ba ; dseite her, und beide wo möglich nter die Richtung quer ab Gwei Strich achter licher als dwars) gesehen werden können.

Um den richtigen Gebrauch der tra jede Laterne außen mit der Farbe des gestricihen und mit einem gehörigen Schirme ver Artikel 7. Dampfsahrzeuge unter 113 und zrutto. Raumgehalt und 2 unter a,

Bei

en wei

Artikel 4. a. Ein Fahrzeug, welches infolge eines Unfalls nicht manövrier⸗ st, muß in der Höhe des im Artikel 2 unter a erwähnten Lichtes und, wenn es ein Dampffahrzeug ist, statt des weißen Lichtes zwei rothe Lichter senkrecht über einander und mindestens zwei Meter von einander entfernt führen. Stelle, an welcher sie am besten gesehen werden können, angebracht und von folcher Beschaffenhelt sein, daß sie über den ganzen Horizont g von mindestens zwei Seemeilen sichtbar sind. olches Fahrzeug an gleicher Stelle zwei schwarze . entimeter Durchmesser, eter von einander ent⸗

Artikel

. in Fahrt bei schlecht einen Fahrzeugen in Fahrt bei schlechtem ter nicht fest an⸗

ndsechzig

eine En

die Li ackbordseite h

Hk des schleppenden Fahrzeugs bis zum Heck Fahrzeugs einhundertundachtzig Meter übersteigt ficht noch ein drittes weißes Licht über oder unter den anderen führen. Jedes dieser Lichter muß ebenso eingerichtet und angebracht sein, wie dag im Art. Z unter a erwähnte weiße Licht, jedoch genügt für das Zusatzlicht eine Höhe von mindestens vier Meter über dem Rumpfe des Fahrzeugs. .

Ein Dampffahrzeug, welches ein anderes Fahrzeug schleppt, darf hinter dem Schornstein oder dem hintersten Mast ein kleines weißes Licht führen. Dieses Licht, nach welchem sich das geschleppte Fahr zeug beim Steuern richten soll, darf nicht weiter nach vorne als quer ab sichtbar sein.

*

des letzten geschleppten ͤ, muß es als Zusatz⸗

Diese Lichter müssen an der

graphenkabel legt, aufnimmt

Beschaffenheit sein, tfernung von mindestens zwei Tage muß ein solchez Fahrzeug drei fundsechzig Zentimeter Durchmesser senk⸗ stens zwei Meter von einander entfernt terster kugelförmig und von rother .

von einander entfernt führen. das mittlere muß

in Fahrt vorgeschrieben ißen Lichter; diese darf ein solches Fahr⸗

e für das im Art. 2 unter enn es ein Dampf— es drei Lichter senkrecht über ein⸗

Das daß sie

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wenn sie keine Fahrt

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sind, mit Aus⸗

Fahrzeug sich einem

ttz n gezeigt ter möglichst gut sichtbar er, das rothe nicht nicht weiter als

baren Lichter zu sichern, muß ichtes, welches sie zeigt, an⸗

Ruder⸗

sehen sein.

oder Segelfahrzeuge Ruderboote brauchen, wenn

b und e erwähnten Lichter wenn sie diese Lichter nicht führen,

1897.

tun 1) Dampffahrzeuge unter 113 ebm Brutto Raumgehalt müssen ähren:

Aa. im vorderen Theile des Fahrzeugs oder an oder vor dem Schornstein in einer Höhe von mindestens drei Meter über dem Schan-⸗ deckel ein weißes Licht. Das Licht muß an der Stelle, wo es am besten gesehen werden kann, sich befinden und im übrigen so ein⸗ gerichtet und angebracht sein, wie im Art. 2 unter a worgeschrieben; es muß von folcher Stärke sein, daß es auf eine Entfernung von mindestens zwei Seemeilen sichtbar ist;

b. grüne und rothe Seitenlichter, so eingerichtet und angebracht, wie im Art. 2 unter b und C vorgeschrleben, und von solcher Stärke, daß sie auf eine Entfernung von minvestens einer Seemeile sichtbar sind, oder an deren Stelle eine deppelfarbige Laterne, welche an den betreffenden Seiten ein grünes und ein rothes Licht von recht voraus bis zu zwei Strich hinter die Richtung quer ab (wei Strich achterlicher als dwarc) zeigt. Die Laterne muß mindestens ein Meter unter dem weißen Lichte geführt werden.

2) Kleine Dampfboote, wie zum Beispiel solche, welche von Seeschiffen an Bord geführt werden, dürfen das weiße Licht niedriger als drei Meter über dem Schandeckel, jedoch über der unter 1 er⸗ wähnten doppelfarbigen Laterne führen.

3) Ruder und Segelfahrzeuge von weniger als 57 ebm Brutto⸗ Naumgehalt müssen eine Laterne mit einem grünen Glase auf der einen Seite und einem rothen Glase auf der anderen gebrauchsfertig zur Hand haben. Diese Laterne muß, wenn das Fahrzeuz sich einem anderen oder ein anderes Fahrzeug sich ihm nähert, zeitig genug, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, und derart gezeigt werden, daß das grüne Licht nicht von der Backbordseite her und das rothe Licht nicht von der Steuerbordseite her gesehen werden kann,.

4) Ruderboote, gleichviel ob sie rudern oder segeln, müssen eine Laterne mit einem weißen Lichte gebrauchsfertig zur Hand haben, . zeitig genug gezeigt werden muß, um einen Zusammenstoß zu verhüten.

Die in diesem Artikel bezeichneten Fahrzeuge brauchen die im Art. J unter a und Art. 11 Schlußsatz vorgeschriebenen Lichter nicht

zu führen. . Artikel 8.

Leotsenfahrzeuge, welche Lootsendienste auf ihrer Station thun, haben nicht die für andere Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter, sondern ein weißez, über den ganzen Horizont sichibares Licht am Masttop zu führen, und außerdem in kurzen Zwischenräumen, mindestens aber alle fünszehn Minuten ein oder mehrere Flackerfeuer zu zeigen.

Wenn sie fich anderen oder andere Fahrzeuge sich ihnen auf ge⸗ geringe Entfernung nähern, müssen sie die Seitenlichter angezũndet und gebrauchsfertig haben und in kurzen Zwischenräumen aufleuchten lassen oder zeigen, um die Richtung, in welcher sie anliegen, erkennbar zu machen. Das grüne Licht darf nicht an Backbordseite, das rothe Licht nicht an Steuerbordseite gezeigt werden. .

Ein Lootsenfahrzeug solcher Bauart, daß es längsseits der Schiffe anlegen muß, um einen Lootsen an Bord zu setzen, raucht das weise Licht nur zu zeigen, statt dasselbe am Masttey zu führen; auch genũgt ez, wenn solchez Fabrzeug an Stelle der oben erwähnten farbigen Lichter eine Laterne mit einem grünen Glase auf der einen Seite und einem rothen Glase auf der anderen zur Hand hat, um dieselbe so, wie im Art. 7 unter 3 vorgeschrieben, zu gebrauchen.

Lootsenfahrzeuge, welche keinen Lootfendienst auf ihrer Statien thun, müssen Lichter wie andere Fahrzeuge ihres Raumgehalts führen.

Artikel 9 betrifft Regeln für die Fischerfahrzeuge, deren Erlaß vorbehalten! Artitel 10.

Ein Fahrzeug, welches von einem anderen überholt wird, muß diesem vom Heck aus ein weißes Licht oder ein Flackerfeuer jei

Das weiß Licht darf fest angebracht und in einer Latern

328 D4 jeder Seite var

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Artikel 11.

Ein Fahrzeug vor Anker muß, wenn es vierzig Meter lang ist, vorne ein weißes Licht dasfelbe am besten gesehen werden kann, jede Meter über dem Rumpfe, führen, und jwar in

3

gegebene Länge. . Fahrzeuge, welche in einem Fahrwasser eder nahe bei einem solchen am Grunde festsitzen, unterliegen derselben Verpflichtung; außerdem müssen sie die im Art. 4 unter a vorgeschriebenen iwei rothen Lichter führen. Artikel 12.

Ein jedes Fahrzeug darf, wenn es nöthig ist, um die Aufmerk⸗ samkest auf sich zu ziehen, außer den Lichtern, welche es führen muß, ein Flackerfeuer zeigen oder irgend ein Knallsignal, welches nicht mit Rothsignalen verwechsfelt werden kann, geben.

Artikel 13. ö

Vorschriften, welche bezüglich der Führung von zusätzlichen Sta⸗ tions und Signallichtern für wei oder mehrere Kriegsschiffe oder für Fahrzeuge, die unter Bedeckung fahren, erlassen sind, werden durch diese Verordnung nicht berührt. Auch wird durch sie das Zeigen von een e e fen, welche von Schiffsrhedern mit amtlicher Geneh= migung angenommen und vorschriftsmäßig eingetragen und bekannt gemacht sind, nicht beschränkt. Artikel 14. .

Ein Dampffahrzeug, welches nur unter Segel ist, aber mit auf⸗ gerichtetem Schornstein fährt, muß bel Tage einen schwarzen Ball oder runden Signalkörper von fünfundsechzig Zentimeter Durchmesser führen, und zwar vorn im Fahrzeuge an der Stelle, an welcher das Zeichen am besten gesehen werden kann.

III. Schall signale bei Nebel u. s. w. i r 16. ö Schallsignale für in Fahrt befindliche Fahrzeuge mässen gegeben

en: 1) von Dampffahrzeugen mit der Pfeife oder Sirene,

2 von Segelfahrzeugen und geschleppten Fabriengen mit dem Nebelhorn. . ; . .

Ein lang gezogener Ton im Sinne dieser Vorschriften ift ein Ton von vier bis sechs Sekunden Dauer. .

Ein Dampffahrzeug muß mit einer kräftig tönenden Pfeife oder Sirene versehen sein, welche durch Dampf oder einen Frsat für Dampf geblasen wird und so angebracht ist, daß der Schall durch keinerlei Hinderniß gehemmt wird, erg mit einem wirksamen Nebelhorn, welches durch eine wn, Vorrichtung geblasen wird,

nabe

werd

fowie mit einer kräftig tönenden Glocke. Ein Segelfahrzeug von