Oefterreich⸗Ungarn.
Der Minister⸗Präsident Graf Badeni begiebt sich heute nach Bu dapest.
Die großen Herbstmanöver, denen der Kaiser beizu⸗ wohnen beab tic werden, wie die „Reichswehr“ meldet, zunächst zwischen dem J. Korps Krakau und dem II. (Wien) stattfinden; das Allerhöchste Hoflager wird sich während dieser Manöver in Bistriz unterm Hostein befinden. So⸗ dann wird der Kaiser sich an Bord der Jacht Miramar“ nach Süd⸗Dalmatien (Neum) begeben, um den kombinierten Manövern der 94. und 96. Infanterie ⸗Brigade und eines Geschwaders beizuwohnen. Den Schluß wird die Theil⸗ nahme an den für Ungarn angeordneten Uebungen bilden, während deren ein Aufenthalt in Totis beabsichtigt wird.
Der Wiener Gemeinderath hat nach einem Referat des Bürgermeisters Dr. Lueger beschlossen, an den Kaiser eine Abordnung zu entsenden und Allerhöchstdemselben eine Adresse zu überreichen mit der Bitte, der Kaiser möge unter Aufhebung der Sprachenverordnungen die mg ng, der Sprachenfrage in Oesterreich auf dem Wege der Gesetz⸗ gebung anordnen.
Rußland.
Der Großfürst⸗Thronfolger ist, wie dem W. T. B.“ aus St. Petersburg gemeldet wird, gestern in Batum ein⸗ aettoße
estern Abend ist die Prinzessin Heinrich von Preußen von ö . Kiel abgereist. Der Kaiser und die Kaiserin, der Großfürst und die Groß⸗ fürstin Sergius, sowie der Großfürst Paul geleiteten Ihre Königliche Hoheit nach dem Bahnhofe.
Italien.
In der gestrigen Sitzung der Deputirten kammer verlas der räsident eine Depesche, worin Ricciotti Garibaldi mittheilt, daß der italienische Deputirte Fratti in Griechenland gefallen sei. Den ehrenden Worten des Prä⸗ sidenten, welcher ausführte, Fratti sei für die große Sache nationaler Unabhängigkeit gefallen, schlossen sich viele Deputirte sowie namens der Regierung der Minister der öffentlichen Arbeiten Prinetti an. vier gf setzte das a. die Berathung der Anträge, betreffend Afrika, fort.
er Deputirte Dal Verme (ehemaliger Unter⸗Staatssekretär in dem früheren Ministerium Ricotti) brachte eine Tages⸗ ordnung ein, worin beantragt wird, die ganze Berathung über die Zukunft Erythräas zu vertagen, bis der Erfolg der Misston des Majors Nerazzini nach Schoa und der englisch⸗ egyptischen Operationen am Nil bekannt sein werde; inzwischen möge die Regierung die militärischen Ausgaben für Erythräa soviel wie möglich beschränken.
Niederlande.
Die Erste Kammer hat, wie W. T. B.“ meldet, gestern den zwischen dem Deutschen Reich für Preußen einerseits und den Niederlanden andererseits abgeschlossenen Vertrag, betreffend die Unterhaltung des Seefeuers auf Borkum, sowie der Beleuchtung, Betonnung und Bebakung der Unter⸗Ems, ferner den Nachtrags⸗Etat, betreffend die Erstattung von Ausgaben, die früher von Preußen . die bezeichneten Zwecke gemacht, aber durch den früheren festen Beitrag der Nieder⸗ lande nicht gedeckt waren, genehmigt.
Türkei.
Der Sultan hat, der „Times“ zufolge, von dem Kaiser von Rußland ein Telegramm erhalten, worin der Kaiser dem Sultan für die Einstellung der Feindseligkeiten dankt. — Wie das Wiener, Telegr⸗Korresp⸗Bureau“ meldet, hätte diese Depesche, welche auch eine Berufung auf das zwischen beiden Reichen bestehende gute, , , ,,. Verhältniß enthält, den Sultan besonders dadurch freudig überrascht, daß sie ihm in seiner friedlichen Absicht entgegengekommen sei.
Eine in Konstantinopel veröffentlichte amtliche Kundgebung hebt, dem W. T. B.“ zufolge, die Friedens⸗ liebe der Pforte als allbekannt hervor und betont, die Pläne der Pforte, ihre Aktionen sowie ihre Beziehungen zu den Mächten dienten der Sache des Friedens. Griechenland habe ohne Grund den Angriff gegen die Türkei entgegen dem Völkerrecht und den Verträgen begonnen. Alle Mächte hatten die Haltung Griechen⸗ lands ungerecht gefunden; die Pforte sei gezwungen gewesen, den Krieg zu erklären, und die türkischen Truppen hätten die Griechen überall besiegt. Griechenland habe die Vermittelung der Mächte nachsuchen müssen. Die Pforte wünsche ihre friedlichen In⸗ tentionen in dem mit der Waffe eroberten Lande zu beweisen. Der Ministerrath habe nach zu vereinbarenden Bedingungen die Einstellung der Feindseligkeiten beschlossen; dieser Beschluß habe die Sanktion des Sultans erhalten. An die Befehlshaber der Armee in Thessalien und Epirus seien bezügliche In⸗ struktionen ergangen. Die Friedensbedingungen, welche aus dem Waffenstillstande hervorgehen würden, würden auf den Rechten und Interessen der Pforte basieren, um für die Zu⸗ kunft das Ansehen der Pforte an der türkischen Grenze und die Erhaltung des allgemeinen Friedens zu sichern.
Laut amtlicher Mittheilung hat Edßem Pascha an den Kriegs⸗Minister telegraphiert, daß über Domoko die türkische
ahne wehe und daß das Hauptquartier dorthin verlegt sei.
8 1 dort drei Gebirgs-Geschütze, ein Zwölfzentimeter⸗ Geschütz und große Vorräthe von Infanterie⸗ und Artillerie⸗ munition erbeutet worden. Nach einem Bericht Hakki Paschas sei auch Almyro genommen worden.
Die „Agence Havas“ meldet, daß eine griechische Ab⸗ ordnung gestern mit Seifullah Pascha zusammengetroffen sei. Dieser habe erklärt, er werde den Waffenstillstands⸗ vorschlag Edhem Pascha übermitteln, und habe in Erwartung weiterer Anweisungen in die Einstellung der Feindseligkeiten für 24 Stunden eingewilligt.
Das vom Schwarzen Meere nach Marseille gehende ö Handelsschiff „Artemisia“ ist als Kompensation ür das von den Griechen gekaperte türkische Handelsschiff in den Dardanellen zurückgehalten worden.
Griechenland.
Die „Agence Havag“ meldet aus Athen, daß der Minister⸗ Praͤsident Ralli im Namen der Minister dem Kronprinzen die Bedingungen des Waffenstillstandes mit—
theilt habe, der in Arta abgeschlossen worden ist; die
rundlage dieses Waffenstillstandes sei die Besetzung der von den beiden Gegnern vor dem Kriege innegehabten Stellungen. Gleichzeitig hat Ralli den Kronprinzen er⸗ sucht, dem Kommandanten der türkischen Streitkräfte die Bedingungen mitzutheilen und demselben zu erklären, daß er — der Kronprinz — von demselben Augenblick ab die
Feindseligkeiten einstelle, dieselben nur im Fall eines Angriffs
wieder aufnehmen und jede Verantw keit für eine Ver⸗
ö an , dem Kommandanten der tũrkischen äfte zuschieben werde. . — 1
Aus Lamia ist in Athen die Nachricht eingetroffen, daß gestern Vormittag um 10 Uhr seitens der beiden . 1 die weiße Flagge gehißt worden sei. In
tadt war eine Panik entstanden, weil sich das Gerücht verbreitet hatte, die Strafgefangenen seien freigelassen worden. Das Einrücken einer Truppenabtheilung in Lamia während der Nacht diente nur dazu, die Panik zu erhöhen. Die Bewohner von Lamia verließen in aller Eile die Stadt, welche indessen von der griechischen Armee t worden ist. Die gestern erfolgte Ankunft des zum General beförderten Obersten Smolenski in Lamia wirkte beruhigend.
Das Ministerium hat beschlossen, daß der Minister des
Eren Theotokis und der Minister für den Unterricht utaxias nach Stylis abreisen sollen, um zur Hebung des Geistes der Armee beizutragen und bei der 2. mierung derselben vor den Thermopylen mitzuwirken. er größte Theil der griechischen Armee, welche durch die Brigade Smolenski und durch ein weiteres Korps unter dem Obersten Vassos verstärkt wird, soll den Phurka⸗Paß besetzen. Der Kron⸗ prinz befindet sich in Taratsa, in der Naͤhe von Lamia. Das Dst⸗Geschwader hat den Befehl erhalten, nach dem Hafen von Stylis 9 gehen. Der „Agence Havas“ wird aus Lamia berichtet, daß sich die Saen in der Schlacht bei Do moko trotz der beträchtlichen Streitkräfte der Türken, die auf 60 000 Mann eschätzt wurden, tapfer geschlagen hätten. Die Griechen 66 nach Beendigung des Kampfes ihre Stellungen be⸗ hauptet und daran gedacht, am folgenden Tage mit Sonnenaufgang den Kampf wieder aufzunehmen. Allein der Kronprinz habe schlimme Nachrichten . vom rechten, wie vom linken Flügel erhalten und nach Athen tele⸗ graphiert, von wo er die Weisung erhalten 9 von Domoko aufzubrechen, da er Gefahr laufe, eingeschlossen zu werden. Gleich Morgens habe nun der Kronprinz seinen Abmarsch angetreten, dann hätten die Offiziere und Soldaten den Ort verlassen und die Richtung nach Phurka eingeschlagen. Der Kronprinz traf Mittags in Lamia ein. Vor dem Ge⸗ fecht hätten die Türken mehrere Dörfer und große Gehöfte im Süden von Pharsala in Brand gesteckt. An mehreren Stellen sei die türkische Infanterie bis auf kurze Entfernung an die . Linien vorgedrungen, welche jedoch standgehalten ãtten.
Der Präfekt Phthiadides und . . sind beauftragt worden, den in Epirus abgeschlossenen . stillstand bekannt zu geben. Eine Abordnung türkischer Offiziere hat denselben Auftrag erhalten.
Der Agent von „Lloyd's Agency“ in Athen 1 estern Abend telegraphisch gemeldet, . der ir g che Post⸗ dampfer „Minerva“, der sich auf der Fahrt von Kon⸗ stantinopel nach Volo befunden habe, durch das Schiff der griechischen Regierung „Kanaris“ gekapert und nach Oreos auf Euböa geschleppt worden sei.
Rumänien. Das Befinden des Prinzen Ferdinand hat sich ge⸗ bessert und war gestern durchaus zufriedenstellend.
Afrika.
Den „Daily News“ wird aus Kapstadt gemeldet, daß die Regierung des Oranje⸗Freistaats gestern im Volksraad ein Gesetz über Frem deneinwanderung eingebracht habe, dessen Bestimmungen mit denen des jüngst in Transvaal ue e, Einwanderungsgesetzes identisch seien. Die erste Lesung sei durch die den Ausschlag gebende Stimme des Präsidenten angenommen worden. Der Volksraad sei mit der Einbringung dieser Bill überrascht worden, als nur 22 Mitglieder anwesend gewesen seien. Man sei der Ansicht, daß das Gesetz einen nicht wünschenswerthen Durchzug von Einwanderern nach Trans⸗ vaal durch den Freistaat verhindern solle.
Der Volksraad der Südafrikanischen Republik hat gestern eine geheime Sitzung abgehalten.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (225) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗Minister Freiherr von Marschall und der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posa⸗ dowsky beiwohnten, wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaus⸗ halts⸗Etat für 1897 98, ohne Debatte der Budgetkommission überwiesen. .
Es folgte die dritte Berathung des von den Abgg. Rickert (fr. Vgg), Eh ni (fr. Volksp.), Dr. von Jazdzewski (Pole), Dr. Lieb er (Zentr.), Richter (fr. Volksp.), Singer (Soz.) und Werner (Reformp.) eingebrachten Gesetzentwurfs, be⸗ treffend das Vereinswesen. In der Generaldiskussion er⸗ hielt zunächst der Abg. Ahlwardt (b. k. F) das Wort.
(Schluß des Blattes)
Dem Reichstage ist der nachstebende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung und des Krankenversicherungsgesetzes, zugegangen:
Attitel I. Die Gewerbeordnung wird durch nachstehende Vorschriften abge⸗ ändert und ergänzt: t I) Hinter § 114 wird ,, timmung eingeschaltet: F a.
8 Für bestimmte Gewerbe kann der Bundesrath Lobnbücher oder Arbeitszettel vorschreiben, in denen Art und Umfang der übertragenen Arbeit, bei Accordarbeit die Stückzahl, ferner die Lohnsätze und die Bedingungen für die Lieferung von Werk⸗ zeugen und Stoffen zu den übertragenen Arbeiten von dem Arbeitgeber oder dem dazu Bevollmächtigten zu beurkunden sind. Auf die Eintragungen finden die Vorschriften des § 111 r . bis 4 entsprechende Anwendung.
as Lobnbuch oder der Arbeitszettel ist von dem Arbeit. 6 seine Kosten zu beschaffen und dem Arbeiter nach Vollziehung der vnargeschriebenen Eintragungen vor oder bei
der Uebergabe der Arbeit kostenfrei auszuhändigen.
Die E der Lohnb und 2. ücher Arbeits zettel wird
durch den ö. ian! Bundegrath getroffenen Anordnungen sind
Die 42. lichen und dem
das blatt zu verõffent d . feinen , k zur Kenntnißnahm. orz
v en. ) Im 6 ist ftatt S§ 115 bis 1192 zu setzen:
S§ 114a bis 119a. 3) Hinter § 137 wird folgende Bestimmung eingeschaltet:
S 137 a. Für bestimmte Gewerbe kann durch Beschluß des Bundes. raths angeordnet werden, daß den Arbeiterinnen und jugend. lichen Arbeitern, sofern ihre tag . Beschäftigung in der Fabrik sechs Stunden übersteigt, Arbeit nicht mit nach Haufe gegeben werden darf. 8 Die von dem Bundesrath getroffenen Anordnungen sind durch das Reichs · Gesetzblatt ! zu veröffentlichen und dem Reichs. tage bei seinem nächsten Zusammentritt zur Kenntnißnahme
vorzulegen. ö. Im § 146 Absatz 1 Ziffer 2 ist statt S§ 139 und 1392 zu setzen
J * 1372, 139, 139 a“.
5) Am Schlusse des § 146 Absatz 1 Ziffer 3 ist beizufügen: „oder die Eintragungen in die Lohnbücher oder Arbeitszettel (§ 1142) mit einem Merkmal versehen, welches den Inhaber des Lohnbuchs oder des Arbeitszettels günstig oder nachtheilig zu kennzeichnen bezweckt;
6) Im 5§ 150 Absatz 1 ist einzuschalten:
6) wer außer den im 5 146 Absatz 1 Ziffer 3 vorge⸗ sehenen Fällen den Bestimmungen über die Lohnbücher und Arbeitszettel (5 114 a) zuwiderhandelt.“
7) Hinter § 16542 wird folgende Bestimmung eingeschaltet: § 154.
Die Bestimmungen des § 1372 finden auf die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Werkstaͤtten G 154 Absatz 3 bis 5) entsprechende Anwendung.
Artikel II. Das Krankenversicherungsgesetz wird durch nachstehende Vor⸗ schriften abgeändert und ergänzt: 1) Der 5 2 erhält als vierten Absatz folgenden Zusatz:
Auf die im Absatz 1, Ziffer 4 bezeichneten Gewerbe⸗ treibenden kann die Anwendung der Vorschriften des § 1 auch durch Beschluß des Bundesraths erstreckt werden. Die An⸗ ordnung kann auch für bestimmte Gewerbszweige und für ört⸗ liche Bezirke erfolgen.
2) Der § 54 erhält als Ziffer 3 des zweiten Absatzes und als dritten Absatz folgende Zusätze: 3 3) daß und inwieweit in Fällen, in welchen die Beschäf⸗ tigung der im § 2 Absatz 1 Ziffer 4 bezeichneten Hausgewerbe⸗ treibenden durch Zwischenpersonen (Ausgeber, Faktoren, Zwischen⸗ meister u. s. w.) vermittelt wird, diejenigen Gewerbetreibenden, in deren Auftrag die Zwischenpersonen die Waaren herstellen oder bearbeiten lassen, den auf die Arbeitgeber entfallenden Theil der Beiträge für die Hausgewerbetreibenden sowie für deren Gesellen (Gehilfen) und Lehrlinge aus eigenen Mitteln zu entrichten haben.
Die den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechenden Anordnungen können in den Fällen des § 2 Absatz 4 auch durch
Beschluß des Bundesraths getroffen worden.
Artikel III. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
— Für die morgen Rachmittag 1 Uhr stattfindende 14. Plenar⸗ sitzung des Herrenhauses lautet die Tagesordnung, wie folgt: Mündlicher Bericht der Kommission für Eisenbahn Angelegenheiten zu dem Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der Preußischen Staatseisenbahnen im Betriebsjahre 1895/96; Berichterstatter:
Küper. Antrag: Erledigung durch Kenntnißnahme. — Mündlicher Bericht der Kommission für Eisenbahn Angelegenheiten zu dem Bericht über die Bauausführungen und Beschaffungen der Eisenbahn verwaltung während des Zeitraumes vom 1. Oktober 1895 bis dahin 1896; Berichterstatter: Herr Küper. Antrag: Erledigung durch Kenntnißnahme. — Mündlicher Bericht der Kommission für , , über die Petition der Wittwe Anna Hansen in Schwab tedt um Erwirkung einer Entschädigung aus Staatsmitteln für inzwischen aufgehobene Kohli. An⸗
eine ihrem Ehemann gehörig gewesene, Fährgerechtigkeit; Berichterstatter: Herr Dr. trag: Ueberweisung zur Berücksichtigung. — Mündlicher Bericht der Kommission für Petitienen über die Petition des Bürzermeisters Beuder in Worringen um sofortige Ausbaggerung der Rheinuferbucht in Worringen auf Staatskosten; Berichterftatter:
Veltman. Antrag: Ueberweisung zur theilweisen Berücksichti⸗ gung. — Einmalige Schlußberathung über den Antrag Dr. Udo Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, betreffend die Aufhebung von Zoll⸗ krediten bei der Einfuhr von Getreide ꝛc.; Berichterstatter: Herr von . Antrag des Berichterstatters: Unveränderte An⸗ nahme.
— Die Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vor⸗ berathung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung und Abänderung von Bestimmungen über Versammlungen und Vereine hat sich konstituiert und den Abg. von Kröcher zum Vorsitzenden, den Abg. Dr. Rintelen zum Stellvertreter des Vorsitzenden und die Abgg. b. d. Groeben, Krause (Waldenburg). Dr. Lohmann (Hagen) und von Hagen zu Schriftführern gewahlt.
Nr. 20 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts! vom 19. Mai hat folgenden Inhalt: Personal Nachrichten. — Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Desgl. gegen Cholera. — Aus dem Statistischen Jahrbuch von Berlin, 1894. — Beyvölkerungs⸗ statistik von Halle, 1889/85. — Gesetzgebung u. s. w. ( Deut sches Reich.) Arzneitaxe. — (Preußen) Lepra. — Impfwesen. (Berlin.) Nahrungsmittel. — (Reg. Bez. Posen) Schweine seuchen. (Reg. Ber. Minden) Ziegeleien. — (Anbalt.) Schlachtviebbeschauer. — (Oester⸗ reich) Sanitäre Berichterstattung. — Zulassung von Frauen bei den phil osophischen Fakultãten. — (Schweiz. Kanton Basel⸗ Stadt) Fleisch c. ¶ Brasilien.) Gesundheitẽ ordnung. (Neu Süd. Wales.) Gesundheite⸗ schãdliche Gewerbe 2c. Gang der Thierseuchen in Oefterreich, J. Viertel; jabr. — Desgl. in Ungarn. Desgl. in Serbien. — Zeitweilige Maß⸗ regeln gegen Thierseuchen. Preuß. Reg ⸗-Benirke Koblenz, Düsel˖ dorf. Bayern, Desterreich, Schweiz, Argentinien). — Vermischtes. (Preußen. Berlin) Mannheimer Pflaumenmus. — Sterblichkeit in Berlin, Breslau, Köln, Nürnberg, i866. — Geschenklifte. — Wochen. tabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 900 und mehr Einwohnern. — Desgl in größeren Städten des Auslandes. — , , in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt und Landbezirken. — Witterung.
Nr. 16 des Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, heraus egeben im Minifterium der öffentlichen Arbeiten, vom 15. Mai, 6 folgenden Inhalt: Großherzoglich hessisches Gesetz, die de⸗ ehaltsverhältnisse und die Versorgung der Hinter h licbenen der im effisch preuß ichen Gemein schaftsdienft angestellen Staatgeisen bahn beamten betreffend, vom 26. März 1897. — Großherzoglich bessische⸗ Geset, die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebzunfällen be treffend, vom 26. März 1897. — Nachrichten.
Aus Breslau berichtet die Berliner Volks- Ztg. zum Tischler⸗ aus stan de Die Gesammtijahl der entlassenen ilfen betrug am ĩ 300. Gestern haben diejenigen Gehilfen, welche in Accord- arbeit noch 3 bis 4 Wochen g gehabt hätten, die Arbeit niedergelegt. Die Zahl der F den ee nunmehr gegen 1000. In Mg gdeburg haben, der * Ztg.“ zufolge, die Tischlergesellen durch Beschluß einer 5 entlichen 8 esellen⸗ — 1 die Forderung an die Meister gerichtet, die Ar zuf 35 Stunden herabiusetzen. Ferner wird ein allgemeiner Lohn- ausschlag verlangt. Diese Forderungen sollten den M 1 Montag vorgelegt und da, wo sie nicht du anerkannt wurden, die Arbeit eingestellt werden. auch zum tbeil geschehen, während eine Anzahl Werkstätten — 22 mit 136 Gesellen — die Forderungen der Gesellen bewilligt haben sollen. In den Werkstätten, wo die Gesellen mit den 2 Arbeits. und Lohnverhältnifsen im allge- meinen zufrieden waren und deshalb den Arbeitgebern die Forderungen nicht unterbreitet wurden, ist dies trotzdem von der Lohnkommission geschehen, die eine bestimmte Frist jur Abgabe einer Annahme erklärung festgesetzt hat, widrigenfalls die Arbeit niedergelegt werden würde.
In Müblbausen i. Thür, stellten nach demselben Blatt alle Arbester der Schuhfabrik von Müller u. Schreiber die Arbeit ein, weil den Accordarbeitern am Sonnabend gekündigt worden war.
In München stellten einer Mittheilung des Vorwärts“ zu⸗ folge 25 Gehilfen der Schuhmacherei von J. Wanninger wegen Lohnstreits die Arbeit ein. .
Aus Paris meldet W. T. B.“: Der Mechaniker Delahgve, der als Delegirter Frankreichs an dem Berliner Arbeiterschutz Kongreß theilnahm, ist im Alter von 49 Jahren gestorben. — Die Geschäftslage der sozialistischen Glasfabrik Albi bat sich so ungünstig gestaltet, daß zur Fortführung des Unternehmens neue Antheilscheine ausgegeben werden müssen.
Aus Antwerpen wird dem W. T. B.“ gemeldet:; Etwa 1000 Metallarbeiter sind in den Ausstand eingetreten. Sämmt⸗ liche Metallwaaren. Fabriken, mit Ausnahme von einer, sind geschlossen.
Kunft und Wissenschaft.
Unter dem Titel ‚Thüringische bistorische Kom mission“ hat sich eine freie , ,, , historischen Vereine der Thüringi⸗ schen Staaten und einiger Archivvorstände zu gemeinsamer Arbeit zusammengethan. Durch Zusammenfagssung aller in Thüringen vor—⸗ handenen Kräfte soll eine Reihe allgemeiner historischer Aufgaben gelöst werden. Die Geschäfte werden durch eine von dem „Verein für thüringische Geschichte! ernannte Kommission von vier Mitgliedern und je einen Vertreter der dem Verbande beigetretenen Vereine geführt. Vorsitzender und Stell⸗ vertreter werden von dem genannten Verein bestimmt. Die Kom⸗ nission hat das Recht, weitere Mitglieder zu wählen. Der Kommission gehören eine Anzahl tbüringischer Archivare an, desgleichen
istoriker und Rechtshistoriker, sowie der Germanist der Universität ena. Die Publikationen sollen vorwiegend Materialsammlungen sein. 5 Förderung der im Arbeitsprogramm verzeichneten Arbeiten, esonders der in Angriff genommenen. Inventarisierung der Bestände kleiner Archive, sind Bezirke gebildet worden, in deren jedem ein der Kommission angehöriger Hauptpfleger die Arbeiten leitet. Unter ihm arbeiten Pfleger in den einzelnen Amtsgerichtsbezirken und Ortspfleger in den Ortschaften. Die Ernennung der Pfleger und Ortspfleger muß der Kommission angezeigt werden. Die auptpfleger tragen Sorge, dc überall die Archivalien verzeichnet werden, und unterbreiten der Kommission ihre Anträge bezw. Veröffentlichungen. Für die Zwecke der Inventarisierung ist eine Anwelsung für die Pfleger und ein Inventarisierungs vorbild ausgearbeitet worden. Neben der In⸗ ventarisierung ist die Vorarbeit für Herausgabe eines Corpus juris municipalis Thuringiae begonnen worden. Nicht berührt werden ven der Thätigkeit der Kommission die besonderen Arbeiten des Vereins für thüringische Geschichte' u. a.ů, wie Urkundenbücher, die Regesta diplomatica nechon spistolaria historia Thuringiae und die geplanten Publikationen aus thüringischen Archiven zut neueren
Geschichte.
Die „Gesellschaft für die Erhaltung der geschichtlichen Denkmäler im Elsaß hat einen Preis ausgesetzt für eine Untersuchung: Ueber die archäologischen Ergebnisse der vorrömischen Grabhügelfunde des Elsasses?. Für die Vorgeschichte des Elsasses baben Faudel und Bleicher eine Zusammenstellung der bis⸗ herigen Funde begonnen, sind aber über die Steingeräthe wenig hinausgekommen. Aus den folgenden Perioden fehlt nicht nur eine brauchbare Uebersicht, sondern auch eine erste wissenschaftliche Durch, arbeitung des vorhandenen Materials. Ueber die älteste Metallzeit läßt der Stand der Ausgrabungen ein befriedigendes Resultat auch kaum erwarten. Dagegen ist die spätere Bronzeperiode mit den sogenannten Hallstatt Funden und die sich anschließende vorrömische La⸗Tone⸗Zeit in den Grabhügeln des Elsaß reichlich vertreten und besonders durch die im Unter ⸗Elsaß vorgenommenen sorgfältigen Aus⸗ grabungen bestens zu illustrieren. Die Gesellschaft wünscht nun eine archäologische Gesammtdarstellung der elsässischen Grab hügelfunde belder Perioden, in der die sich gleichbleibenden und die abweichenden Merkmale, sowie die , . Uebergangstypen möglichst vollständig erörtert werden sollen. uch die Keramik wird dabei besonders zu berücksichtigen sein. Diese Darstellung soll auf den Ori⸗ ginalfunden beruhen, deren Provenienz und Aufbewahrungsort genau angeben und die vorhandene Literatur sorgfältig ver⸗ zeichnen. Die Beigabe illustrierender Abbildungen und eine kartographische Uebersicht der Fundorte wird erwartet. Der Preis beträgt 660 M, doch behält die Gesellschaft sich vor, wenn keine Ge—⸗ sammtbehandlung eingegangen ist, auch brauchbare Theilarbeiten ent⸗ sprechend zu honorieren. Burch die Preisertheilung erwirbt die Gesell⸗ schaft den Bestz des Manustripts. Die Arbeiten können in deutscher oder französischer Sprache abgefaßt werden und sind, mit einem Motto ver⸗
sehen, zugleich mit dem in versiegeltem Kuvert enthaltenen Namen
des Verfassers bis zum 1. April 1898 an den Präsidenten der Gesell⸗ schaft einzureichen.
— Aus Paris meldet W. T. B.“, daß die Akademie der Wissenschaften daselbst , der Mathematik F. Klein in Göttingen zum auswärtigen Mitgliede gewählt hat.
Bauten.
Für Entwürfe zu einem neuen Kurhause in Wies baden schreibt der Magistrat dieser Stadt eine öffentliche Preis be wer bung aus. An Preisen sind ausgesetzt ein erster zu 6000 4A, ein zweiter zu 4000 AM, zwei dritte zu je 2000 M und zwei vierte zu je 1000 ½ Außerdem sind 4000 M zum Ankauf weiterer Entwürfe ausgeworfen. Preisrichter sind die Herren Geheimer Regierungs Rath
rof. H. Ende in Berlin, Geheimer Baurath Prof. Dr. P. Wallot n Dresden und Prof. Fr. Thiersch in München. Einlieferungstag ist der 30. November d. J. Die Unterlagen sind 6. Ginsendung von 5 M zu beziehen, die bei ,, oder nach Rücksendung der kite gen . diese innerhalb vier Wochen erfolgt, zurückerstattet erden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Saatenstand in Syrien.
Die frische Witterung, welche während des vergangenen Monat in ganz Syrlen bert i und die Regen, welche im April von Zeit zu * fielen und dem Boden aug de Feuchtigkeit zuführten, haben auf den Stand der Saaten in Syrien sehr vortheilhaft ein⸗ gewirkt. Die Nachrichten aus dem Innern lauten gleichmäßig gunstig, und man rechnet überall auf eine gute Ernte.
Ernteergebnisse Dänemarks im Jahre 1896. Ueber die Anbaufläche und das Ernteergebniß Dänemarks im Jahre 1896 liegt folgende Uebersicht vor:
Ernteertra Anbaufläche Getreideart in 1000 ha auf 1a in kg 9 gin
48 2917 140
280 1793 502
KJ 297 1805 536
1 425 1562 664 k 52 9386 488
Saatenstand in Dänemark.
Roggen und Weizen haben den Winter gut überstanden. Ihr jetziger Stand wird durchschnittlich als ein recht befriedigender be⸗ zeichnet. Die kalten Witterungsverbältnisse der letzten Wochen haben war bier und da, namentlich im nördlichen Jütland, die Entwickelung der Wintersaaten etwas beeinträchtigt, indeß verlautet nichts von durch Nachtfröste verursachten nennenswerthen Beschädigungen.
Die i e ce fat ist — sechsreihige Gerste ausgenommen — nunmehr fast überall beendet. Ihr Stand wird als befriedigend bezeichnet. Die Bestellung der Felder zur Aufnahme der Kartoffeln und anderer Wurzelgewächse ist im Gange. . .
Die in den 1 * Tagen eingetretenen wärmeren Witterungs verhältnisse dürften in Bälde ihren Einfluß auf eine kräftigere Ent⸗ wickelung der Saaten und Weiden geltend machen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Aus den ‚Veröͤffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 20 vom 19. Mai.
est.
Britisch⸗Ostindien. . amtlicher Feststellung (. Papers relating to the outbreak of bubonic plagus in India. Presented to Parliament by command of Her 3 betrug die
ahl der Erkrankungen (und Todesfälle) in der Stadt Bom bay im
ktober 1896 389 (276), im November 333 (268), im Dezember 1655 (160), im Januar 1897 2374 (1826), vom 1. bis 8. Februar S835 (910), in Karachi (Kurachee) im Dezember 1896 47 (99), im Ja—⸗ nuar 1897 808 (743), vom 1. bis 8. Februar 364 (340), in 38 an dern indischen Ortschaften und BSistrikten vom 18. Dezember 1896 bis 8. Februar 1897 1515, darunter in Thang 630, in Puna Z90, in Ratnagiri und Ahmedabad je 74, in Satara 70. — Einer Nachricht vom 23. April zufolge lassen die gesundheitlichen Verhältnisse in Bomb ay nunmehr unzweideutig eine stetig fort- schreitende Besserung erkennen. Die Gesammtzahl der Todesfälle an allen Krankheiten in der am 20. April beendigten Woche betrug 836 gegen 949, g97, 1120, 1115, 1242, 1311, 1467, 1634, 1710, 1891 in den zehn Wochen vorher.
Cbolera.
Britisch⸗ Ostin dien. Kalkutta. Vom 28. März bis 3. April starben 118 Personen an der Cholera, 16 an Packen und 65 an Fiebern. Gelbfieber.
In den beiden Wochen vom 2. bis 15. April zählte man, den Publie health reports“ zufolge, in Sapanna 20 bezw. 19 Todes- fälle, darunter 17 bezw. 19 unter spanischen Soldaten im Militär- lazareth und 80 bezw. 82 Neuerkrankungen, ferner vom 4. bis II. April in Cienfuegos und vom 1; bis 7. April in Matanzas je 1 Todesfall, vom 7. bis 13. März in Rio de Janeiro
5 Todesfãälle. Verschiedene Erkrankungen. .
Pocken: Madrid und New⸗Vork je 3, Moskau 2 Todesfälle; London (Krankenhäuser) 3, Paris 8, St. Petersburg 9 Erkrankungen; Rückfallfieb er: Moskau 2 Todesfälle; Genickstarre; Regierungs⸗ bezirk Arnsberg 3, NewYork 7 Todesfälle; Regierungsbezirk Arntg⸗ berg 8 Erkrankungen; Influenza: Berlin, Danzig je 2, London 29, Moskau 3, New⸗Jork 11, Paris 4. St. . 6 Todesfälle; Nürnberg 15, Kopenhagen 35, Stockholm 26 Erkrankungen; Ke uch⸗ hu sten: London 35 Todesfälle; Milzbrand; Altong 2 Todes⸗ fälle; Tollwuth: Moskau 1 Todesfall; Rotz: St. Peters burg 1 Todesfall. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen 6, an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/99: 1,30 : in Edinburg — Erkrankungen sind angemeldet in Berlin und Breslau je 23, in den Regierungsbezirken ö 264, Posen 222, in München 194, Nürnberg 23, Hamburg 48, Budapest 167, Edinburg 397, Kopenhagen 27, St. Petersburg 276, Prag 75, Stock⸗ holm 25, Wien 645 — desgl. an Scharlach in Budapest 42, Edinburg 34. London (Krankenhäuser) 231, Paris 35, St. Peters⸗ burg 80, Wien 95 — desgl. an Diphtherie und Croup in Berlin 50, im Regierungsbezirk Arnsberg 125, in München 70, Hamburg 57, Budapest 26. Kopenhagen 31, London (Krankenhäuser) 107, Paris 51, St. Petersburg 111, Wien 58 — desgl. an Unter⸗ leibstyphus in St. Petersburg 73.
Die Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Innern haben mittels eines an die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten und den Königlichen , , zu Berlin gerichteten Runderlasses vom
1. März 1897 die nachstehenden Anweifungen zur Nach; achtung bei dem diesjährigen Impfgeschäft, wie überhaupt bis auf weitere Bestimmung für die Folgen, gegeben:
Da der Bedarf an gi fc. Impfsteff nach Errichtung einer ausreichenden Zahl von staatlichen Anstalten zur Gewinnung thierischen Impfstoffs leicht und in genügender Menge jederzeit gedeckt werden ann, so bestimmen wir, daß in Zukunft für die öffentlichen Impfungen im allgemeinen ausschließlich thierischer Impfstoff aus den Landes- anstalten zu verwenden ist. Sollte in einem einzelnen Falle sich die Benutzung von Menschenlymphe als nothwendig erweisen, so ist dies von dem Impfarzte besonders zu begründen.
Durch die Untersuchungen Üüber den thierischen Impfstoff, welche von der von mir, dem Minister der geistlichen, Unterrichts und Medi- zinal⸗Angelegenheiten, eingesetzten Kommission ausgeführt und in dem durch Verfügung vom 29. Oktober v. J. — . M. 16346 — über⸗ sandten Druckbericht niedergelegt sind, ist erwiesen, daß lange und nahe bei einander gelegte rn cht ee bei welchen ein Zusammen⸗ fließen des um jede Impspustel der Regel nach entstehenden Ent- zündungshofes eintritt, je nach der Individualität des Impflings stärkere Reiz und Entzündungserscheinungen veranlassen können. Behufg Vermeidung solcher Folgen ist deshalb darauf zu achten, daß die Anweisung, wonach dle Länge der Schnitte höchstens 1 em und ihre Entfernung von einander mindestens je? em betragen soll, von den Impfärzten befolgt wird. Kreuz ⸗ und Gitterschnitte, welche nach den Berichten noch vereinzelt angewandt werden, sind zu unter⸗ sagen. Bei der Wirksamkeit des thierischen Impfstoffs erscheint in den meisten Fällen ein einmaliges Einstreichen in die klaffend ge⸗
haltenen Schnitte anstatt der bisher vielfach geübten wiederholten
Ginreibung des Impfstoffs ausreichend.
ö. ist ferner, daß die wirklichen erysipelatösen und phlegmonöfen Entzündungen (Erysipelas Phlegmone) durch die in der Thierlymphe vorhandenen bekannten Keime, wie auch die Unter⸗ sfuchungen über den Keimgehalt des von den preußischen Anstalten er zeugten Impfstoffes neuerdings wieder festgestellt haben, 3. erzeugt werden, sondern daß dieselben, wenn sie auftreten, aceidentelle Wund⸗ infettionskrankheiten sind. Es wird deshalb die Aufmerksamkeit der Impfärzte ganz besonders darauf zu richten sein, da eine Uebertragung spezifischer Infektionserreger in die Impf⸗ wunde nicht stattfindet. Zu diesem Zwecke müssen die Impfinstrumente durchaus rein sein und, fo lange keine weitergehenden Vorschriften er⸗ gangen sind, mindestens den Bestimmungen im 817 der Vorschriften, welche von den Aerzten bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu be⸗ folgen sind (Anlage J des Runderlasses vom 6. April 1886, M. s 451), hr. end behandelt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, daß
ein steriles Instrument eder Impfung verwendet und . e e —— 532 und Arme, 24 vor 35
eit desin stimmungen i 2 — ⸗ en ? .
gen im er Ver n en für die Angehörigen der er r. nlage 3 und im § 6 der Vorschriften, welche von den Orts Polizeibehörden bei der Ausführung des Imp eschãftes zu befolgen sind (Anlage III des erwähnten Runderlasses), 6 die k Ziffer 19 dieses Runderlasses zu letzterem Paragraphen gegebene Erläu⸗ ferung innegehalten werden, wonach die Impfpflichtigen oder andere zur Impfung n,. Personen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern zur Impfung gestellt und für den Fall, daß dies nicht zutrifft, zurückgewiesen werden müssen. Um eine Störung der ordnungsm digen Abwickelung des Impfgeschäfts durch solche Zurück= e n, thunlichst zu vermeiden, ist zweckmäßig bei Abhaltung eines öffentlichen Impftermins Vorsorge zu treffen, 24 eine noch erforder⸗ lich erscheinende Reinigung des Armes mit Wasser und Seife dabei ausgeführt werden kann. . .
Behufs Vermeidung einer Ueberfüllung der Impfräume und zur möglichsten Sicherung einer raschen und ungestörten Ausführung der Impfungen sind die Vorladungen an der Hand der Erfahrungen so zu gestalten, daß bei Erstimpflingen die Zahl 50, bei Wiederimpflingen die Zahl 80 im einzelnen Impftermine voraussichtlich nicht über- schritten wird. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, daß mehrere Impf⸗ termine an demselben Tage und in demselben Impflokale mit an⸗ lia, . zeitlichen Zwischenräumen angesetzt werden.
ie Schwierigkelt, mit welcher die Feststellungen über behauptete Impfschädigungen nach Ablauf einer längeren Zeit verknüpft zu sein pflegen, macht es erwünscht, daß die Behörden thunlichst alsbald Kenntniß von den Fällen erhalten, bei denen ein abnormer Verlauf der Impfung beobachtet wird und vermuthet werden kann, daß die⸗ selben zur Behauptung einer Impfschädigung früher oder später Anlaß geben können. Die Impfärzte sind deshalb anzuweisen, daß sie von derartigen Fällen, welche aus eigener Anschauung im Nachschautermine oder anderweit zu ihrer Kenntniß gelangen, der zuständigen Behörde Mittheilung machen, damit die nach dem Runderlaß vom 22. Mai 1895 — M. d. g. A. M. 3941 M. d. J. II. 6480 — angeordneten that⸗
sächlichen Ermittelungen rechtzeitig vorgenommen werden können. Zur — 21 einer ordnungsmäßigen Durchführung des Impf⸗ ge ft wollen Euere Hochwohlgeboren den
hnen unterstellten Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath beauftragen, daß derselbe einzelnen Impfterminen in der jeweiligen Impfperiode beiwohnt. Dies würde unvermuthet zu geschehen haben Sofern die Anzeige der Impftermine seitens der Ortsbehörden an die Regierungs⸗ Präsidenten noch nicht überall vorgeschrieben worden, ist dies zu vor⸗ stehendem Zweck noch anzuordnen.“
Verkehrs⸗Anstalten.
Laut Telegramm aus Goch ist die erste englische Post über Vlissingen vom 19. Mai ausgeblieben. Grund: Sturm auf See. .
Bremen, 20. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. PD. „Havel“, v. New⸗ Jork kommend, 19. Mai Nachm. Dover passiert, überbringt 494 Passagiere und volle Ladung. Saale“ 18. Mai Mittags v. New⸗ York n. d. Weser abgeg. Roland“, v. Galveston kommend, 18. Mai Nm. Lizard passiert. München“, v. Baltimore kommend, 18. Mai Nm. Dover passiert. ‚Wart⸗ burg“, v. Brasilien kommend, 18. Mai Mrgs. in Antwerpen angek. Heimburg“ 18. Mai v. Santos abgeg. Lahn“, n. New⸗NVork best., 19. Mai Mrgt. Dover passiert. Werra“ 19. Mai Mrgßs. in New⸗JYork angek. Roland“, v. Galveston kommend, 19. Mai Mittags Dover passiert. ‚Coblenz“, n. Brasilien best,, 19. Mai Mrgs, in Oporto angek. „Hab sburg “* v. Brasilien kommend, 15. Mai Vm. Las Palmas passiert. Stuttgart“, n. Australien best,, 19. Mai . in Neapel angek. ‚Barbarossa“ hat 19. Mai Nm. die Reise v. Ant⸗ wer pen n. Bremen fortgesetzt. ;
London, 19. Mai. (W. T. B.) Castle⸗Linie. „Roslin Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passiert.
Union ⸗Linie. ‚Tartar“ ist heute auf der Heimreise in Madeira angekommen.
Rotterdam, 19. Mai. (W. T. B. Holland⸗Amerika⸗ Linie. D. „Spaarndam “, von New⸗Jork nach Rotterdam, hat gestern Nachmittag Lizard passiert. D. P. Caland“ von New⸗ York heute Vormittag in Am sterdam angekommen. D. . Ob dam“ von Rotterdam heute Nachmittag nach New⸗JYork abgegangen.
Bukarest, 19. Mai. Die Bahnverbindung mit dem Auslande auf der Linie Verciorova — Bukarest, welche infolge Ein⸗ sturzes einer Brücke bei Slatina unterbrochen war, ist wieder⸗ hergestellt. An zwei Stellen müssen die Reisenden umsteigen.
Theater und Mufik.
Königliches Schauspielhaus.
Zwei klassische Werke heiteren Charakters gingen am Dienstag in neuer Einstudierung wieder in Scene: ein deutsches und ein fe gen Den Anfang machte Heinrich von Kleist's köstliches einaktiges Lust⸗ spiel Der zerbrochene Krug“, welches seit dem Tode des Hof⸗ schauspielers Krause, der den Dorfrichter Adam zu seinen besten Rollen zählte, in Ermangelung eines geeigneten Darstellers nicht mehr zur Aufführung gekommen war. Auch die vorgestrige Wiederaufnahme des Werks war nur durch einen Kompromiß ermöglicht, indem Herr Ober⸗ Regisseur Grube muthig in die Bresche sprang und den schwierigen Part des Dorfrichters selbst übernahm. Was er bot, war eine kluge und bis ins kleinste Detail fleißig ausgearbeitete Leistung, wie das bei dem eindringenden Verstande des künstlerischen Leiters des Schauspiel⸗ hauses wohl vorauszusetzen war; nur der Humor kam dabei ein wenig zu kurz. Der Dorfrichter Adam ist nun einmal ein komischer Schelm, der sich in sein eigenes Lügengewebe verstrickt; seine mit viel Ver⸗ schmitztheit gepaarte Dummheit muß mehr zum Lachen reizen, als seine Bosheit zur Entrüstung Anlaß geben. Herr Grube betonte, wie bereits bemerkt, den Bösewicht ein wenig zu stark. Herr Heine spielte den Schreiber Licht mit anerkennenswerther Charakteristik, blieb aber auch der Rolle manchen kleinen, feinen Zug schuldig, den sein Vor⸗ ganger Herr Vollmer so meisterlich wirksam werden ließ. Ganz am Platze war hingegen Frau Schramm als resolute Klägerin, Frau Martha Rull, welche die einstigen Schönheiten ihres zerbrochenen Kruges mit großer Lebendigkeit zu schildern und ihr Recht tapfer zu ver fechten wußte. Das von Fräulein Hausner und Herrn Krüger verkörperte Liebespaar konnte befriedigen, ebenso die Leistungen der übrigen, das Ensemble vervollständigenden Mitwirkenden. — Ganz im Stil der Dichtung gehalten war die Aufführung des nachfolgenden Moliore'schen Lustspiels Die gelehrten Frauen in der sorgfältigen
ereimten Uebertragung Ludwig Fulda's. Auch hier stand ö Schramm als die schöngeistige, alternde kokette Belise mit ihrem unerschöpflichen Humor und ihrem fein schattierenden Darstellungspermögen im Vordergrunde. Das Gleiche gilt von Herrn Vollmer, welcher den unter den Blicken seiner willensstarken, gelehrten Gattin Philaminte bebenden Ehemann Chrysal vollendet zur Anschauung brachte. Die Philaminte selbst wurde bon Fräulein Haverland überaus wirksam verkörpert. Die beiden so ver⸗ schieden gearteten Töchter . Ehepaares fanden in . Abich und Fräulein Lindner die geeignetsten Vertreterinnen. Ein besonderes Lob verdient ferner Herr Hertzer für seine Wiedergabe des schmarotzenden Dichterlings Trisffotin. Unter den übrigen Mit- wirkenden sind noch die Herren Keßler, Arndt, ölrsch n und Link, sowie Frau Conrad mit Anerkennung zu nennen. Das Werk selbst wirkte fast aktuell wie eine Satire auf gewisse Aus⸗ artungen der modernen Frauenbewegung. Einige Kürzungen an Stellen, die . ihre Wiederholung von bereits Gesagtem zu sehr in die Brelte gehen, wären vielleicht rathsam. Das Publikum folgte mit sichtlichem Behagen den Instigen Vorgängen und gab seine Be⸗ friedigung mehrfach durch Beifall kund.