1897 / 122 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

In den Staatsforsten det Reglerungsbenrks Gumbinnen steben etwa 200 Stück Elchwild, eine genauere Zäblung steht noch aus.

In den beiden Regierung bezirken Königsberg und Gumbinnen steben also insgesammt noch 325 Stück Elchwild. Im Regierungs benirk Gumbinnen steht das Elchwild fast ausschließlich in den Staats. forften, einige wenige Stücke stehen in der Kaiserling'schen Forst.

Einen Maßstab für die Veränderung der Zahl des Elchwild⸗ standes bieten die von der Regierung Königaberg gemachten Angaben über Zählungen in den dortigen Staatsforsten während der letzten 10 Jabre; es wurden gejäblt: 1881: 48 Stück, 1886: 985 Stück, 1891: 123 Stäck, 1896 und 1897: 95 Stäück.

Im Regierungsbezirk Königsberg bat der Abgang betragen:

1 1895 a. durch Abschuß im Staatswald 3 Stück, b. in Privatforsten Abschuß. . 10 Stäck,

c. durch andere Umftãnde S Stũd.

Sa. 21 Stck;

Y 1896 a. durch Abschuß im Staatswald 1 Stück, . (. in Privatforften 9 Stck,

Cc. andere Umstãnde 11 Std.

Sa. 21 Stäãck.

Im Regierungsbezirk Gumbinnen sind im letzten Jabr 8 Stũck Elchwild an Milzbrand eingegangen, abgeschossen ift kein Stück.

Zweifellos hat, wie wir annehmen, schon seit Jahren hin und wieder der Miljbrand in nicht zu großem Umfange unter dem Elch⸗ wildstande aufgeräumt. In früheren Jahren ist das nicht genau fest⸗ gestellt. Erst in den beiden letzten Jahren sind in dieser Richtung genaue Untersuchungen der gefallenen Stücke Elchwild ausgeführt.

Meine Herren, ich will auf Zahlen nicht weiter eingehen. Aus meinen Mittheilungen geht aber hervor, daß die Gefahr, welche der Herr Antragsteller als Anlaß seines Antrages schildert, daß eine Vernichtung des Elchwildes zu befürchten sei, meines Erachtens nicht begrũndet ist. Im Gegentheil, während 1848 infolge der revolutionären Verhältnisse der Jagdverhältnisse der Elchwildstand fast vernichtet war, hat er sich in den letzten Dezennien wieder sehr gehoben und umfaßt jetzt nach den vorliegenden, meiner Meinung nach unan⸗ fechtbaren Ermittelungen eine Zahl von etwa 325 Stück eine Zahl, welche seit Dezennien nicht erreicht wurde.

Nun will Herr von Gustedt im 5 J seines Antrages das Elch⸗ wild für die Zeit vom 1. September 1897 bis zum 1. September 1900 vollständig von der Jagd verschont wissen. Der Antrag dürfte meiner Meinung nach schwerlich anzunehmen sein. Die Forstverwal⸗ tung kann sich die Befugniß nicht nehmen lassen, im Interesse der Erhaltung des Wildstandes kranke oder Geltthiere abzuschießen, auch unter besonderen Umständen mal abzuschießen, wo den Forsten zu empfindliche Schädigungen vom Elchwild zugefügt werden. Außerdem müßten, wenn man für drei Jahre absolute Schonzeit einführen würde, die bestehenden Jagdpachtverträge gelöst werden. Andererseits würden weitgehende Bestimmungen über Wildschaden erforderlich werden; denn wenn dem Fortstfiskus die Möglichkeit genommen wird, den Wildstand auf einem angemessenen Maß zu erhalten, dann würde er verxflichtet werden müssen, den Wildschaden voll zu entschädigen. Darin sind dech m. E. schwerwiegende Bedenken gegen den Antrag zu finden. Ich bin damit einverstanden, ohne daß ich in der Lage bin, namens der Staatsregierung, die zu dieser Vorlage noch keine Stellung genommen hat, Erklärungen abzugeben, daß den Bestimmungen, wie sie in 2 vorgeschlagen werden, näher getreten wird; es erscheint mir unbedenklich, die Abschußzeit lediglich auf den Monat September zu beschränken und den Abschuß von Elchwildkälbern gänzlich auszu⸗ schließen. Damit würde vielleicht auch das Staats⸗Ministerium ein⸗ verstanden sein.

Es sind das indessen Fragen, die zweckmäßig in kommissarischer Berathung erörtert werden. Ich gebe also anheim, das hohe Haus wolle beschließen, die Angelegenheit zur näheren Prüfung an eine

Spezialkommission oder an die Agrarkommission zu verweisen.

Abg. Kirch (Sentr.) hält die Verschläge des Antrags ni jämmtlich für richtig, ist aber mit der ö der 53 in 2 Agrarkommission einverstanden.

Abg. von Gu stedt-Lablacken (kons.) bemerkt, daß es ihm nur auf das Ziel der Erhaltung des Elchwildes ankomme und das Weitere in der Kommission berathen werden könne.

Der Antrag wird an die Agrarkommission überwiesen.

Schluß 3/9 Uhr. Nächste 5 Dienstag 11 Uhr. (Zweite Lesung des Handelskammer⸗Gesetzes)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist eine zweite Den kschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 13. August 1895, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Ver⸗ besserung der Wohnun gsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, zugegangen, aus der Folgendes hervorgehoben sei:

Nachdem in der unterm 28. Mai 1896 dem Landtage vorgelegten Denkschrift der Plan und die vorbereitenden Schritte zur Verwendung der durch Gesetz vom 13. August 1895 zur Errichtung ven Arbeiter- bäusern verfügbar geftellten Mittel näher dargelegt worden sind, wird in der vorliegenden zweiten Denkschrift über die weitere Ausführung des gedachten Gesetzes, wie folgt, Rechenschaft gegeben:

1. Im Herbst 1885 wurden die betheiligten Eisenbabn. Direktionen beauftragt, an 21 verschiedenen Orten insgesammt 458 Wohnungen, nebst einigen Zimmern für Unverheirathete, berzuftellen. Ueber die einzelnen Orte, die Zahl und Art der in ihnen erbauten Häuser, die Zabl, die Größe und den Zubehör der Wobnungen ist dieser Denk- schrift eine Uebersicht beigefügt. Die Muster von Bauentwürfen (s bis e) sowie einige Muster zu Entwürfen von Nebengebäuden und Lageplane der Häuser werden duf Erfordern vorgelegt

erden.

Bei der Bestimmung der Zahl der Räume und bei der Wahl der Entwurfsmuster für die einzelnen Orte waren die ö der Eisenbahn . Direktionen maßgebend. Die rstellung von Gin⸗ er, ,, . leinfach oder doppelt) verbot sich, weil wegen des

ächtlich höheren Kostenaufwandes eine angemessene Verzinsung des gesammten Anlagekapitals (rd. 3 9 neben der Amorfisation er , Baukosten ¶] * nach Deckung der Kosten für die

altung und die bauliche Unterhaltung der Gebäude (1 é co des gesammten Anlagekapitals) aus dem Miehszinse nicht erwartet werden konnte ( 3 des Gesetzes). Es hätten wesentlich Höhere Miethssätze in Aussicht genommen werden müffen, als mit Räcksicht auf das Einkommen und auf die Miethen, an welche die Bedienfteten bisher gewöhnt sind, angesetzt werden durften. Durch eine so hohe Preisffellung würde aber wieder die Vermiethbarken der Wohnungen in Frage geftellt worden sein. Demgemäß wurde, soweit als möglich, die zwelgeschossige Anlage der Häuser (ein Erd⸗

forderte cder die örtliche Gewohnheit nicht entgegenstand, die drei⸗ ela gie 2 ser gewahlt. Geldmitteln waren veranschlagt:

1) für die Baukosten, mit Ginschluß aller 1 Koften ** Nebenanlagen (Sof und Straßenregelung, t⸗ und Be⸗ wãfferung. Stãlle u. I. f dd. . 1501 M0 *,

2) fur Bauplätze, die noch im Staats besiz waren, rxr. 0 6M

jzusammen L537 300

3) Der Werth des im Staatsbesttze berelts befind⸗ sichen Gelãndes wurde auf rd.. 3670. geschãtzt, sodaß das gesammte Anlagekapital auf. 1585 970 anzunehmen war.

An Wohnungsmiethen mußten im wesentlichen die Sätze zu

Grunde gelegt werden, die von den Gisenbahn Direktionen mit Rũck⸗ sicht auf das Lobneinkommen und die von den betheiligten Be⸗ diensteten in der Regel gejablten Miethevergütungen veranschla

waren und die, im einzelnen nach den Orten verschieden, im Dur

schnitt 188 6, 150 66 und 88 für eine vier, drei⸗ und zwei⸗ rãumige Wohnung (960 M für ein Zimmer für Unverheirathete) be⸗ nnn

Rach Abrechnung von 1 0 des gesammten Anlage-

kaxitals für Verwaltung und Unterbaltung 15 860 4A

und o/o der Bau⸗ und sonftigen Kosten

l 7508 ö

ergab sich ein Reinertrãgniß von rd. 46 0527 4 d. h. 2,90 Co des gesammten Anlagekapitals, was noch als eine an= gemessene Verzinfung im Sinne des 8 3 des Gesetzes betrachtet wurde.

Die Ausführung der Bauten wurde zur thunlichsten Herabminde⸗ rung der Baukoften versuchsweise im Generalverdingungsverfahren gegen feste Pauschsummen vergeben.

Die Bauten sind im wesentlichen vollendet, und die Wohnungen zum theil bezogen.

Die Kosten des Grunderwerbs werden rd. 35 700 M und die Baukoften rd. 1 516 660 4 betragen. Für den Mehrbedarf gegen⸗ über den ursprünglich berechneten Erfordernissen darf ein entsprechender Zugang am Miethserträgniß in Aussicht genommen werden.

In den Baukosten sind außer den Baukosten im engeren Sinne für die Wobn , Stall ˖ c. Gebäude) und den Kosten für Straßen⸗ regelung, Ent⸗ und Bewässerung 2c. auch die Kosten der Bauleitung eingeschlofsen. Als solche müssen 50 e aller Grunderwerb und Bau⸗ kosten zu Gunsten des EGisenbahnbetriebsfonds in Rechnung gestellt werden (vgl. die allgemeinen Erläuterungen zum Etat der Eisenbahn⸗ verwaltung für das Jahr vom 1. April 1896,97 Seite 30), obwobl die wirklichen Koften für die Bauleitung in dem vorliegenden Fall, wegen der Ausführung durch Generalunternehmer, diese Höhe bei weitem nicht erreichen dürsten.

Die Baukoften, welche auf eine größere, mittlere oder kleinere Wohnung an den A verschiedenen Orten entfallen, sind sebr ver⸗ schieden je nach der Geschoßzahl des einzelnen Hauses, nach dem Zubehör der einzelnen Wohnung, nach den örtlichen Baupreisen, nach der Höhe der Koften für Straßenregelung, Entwässerung 2c. Sie werden im Durchschnitt für eine vierräumige Wohnung auf rund 3925 , für eine dreiräumige auf rund 3215 A, für eine zweiräumige auf rund 2420 Æ angenommen werden können.

Infolge der Resolution des Hauses der Abgeordneten vom 17. Juni 1896, daß bei der Ausführung von Wohnungen für Arbeiter und gering besoldete Beamte staatlicher Betriebe auf die örtlichen Verhält⸗ nisse, die Lebenshaltung der für sie bestimmten Miether und die Lebens- gewohnbeiten der Gegenden, in denen sie errichtet werden, Rücksicht ge⸗ nommen werden solle, wurde auch bezüglich dieser bereits in der Aus führung begriffenen Wohnbäuser geprüft, in wie weit sie diesen Gesichtspunkten entsprechen. Nach dem Urtheil der Eisenbahn Direktionen darf im all⸗ gemeinen angenommen werden, daß die Wohnungen den Bedäürfnissen derer, für die sie bestimmt sind, Rechnung tragen. Einzelne Wünsche, die sich auf die nachträgliche Errichtung von Ställen, Waschküchen und dergleichen bezogen, konnten theilweise noch erfüllt werden, ohne daß das oben berechnete Reinerträgniß (2.99 Ye) geschmälert wurde, weil diesen Mehraufwendungen an anderen Stellen Minderausgaben gegenüber standen. Die bezüglichen Aufwendungen sind bei den obigen Zahlenangaben bereits berücichtigt.

Bezüglich der fernerhin zu erbauenden Häuser wurde im Sinne der Resolution nochmals geprüft, ob es nicht obne Verletzung der gesetzlichen Vorschrift über das Reinerträgniß (56 3) zu ermöglichen sein würde, das Einfamilien ⸗Doppelbaus mit ausgebautem Dach- gescheß und getrennten Wehnungseingängen an geeigneten Orten zur Ausführung zu bringen. Es muß indessen aus dem schon oben ange⸗ führten Grunde hierauf verzichtet werden. Die Baukoften für eine derartige Wohnung würden 35 bis 40 9 mehr als für eine gleich große Wohnung in einem dreigeschossigen Doppelhause nach dem Entwurfs muster (für je sechs Familien mit jwei Ein- gängen, zwei massiven Treppen, Ziegeldach. Boden und Keller⸗ räumen) und rd. 25 9,C mehr als für eine gleich große Wohnung in einem derartigen zweigeschossigen Dorpelbause betragen; außerdem würden für Gelände und Nebenanlagen (Straße, Entwässerung, Ein friedigung 2c. durch die breitere Ausdebnung Mehrkosten entstehen. Das Einfamilienhaus kann nur unter besonderen Umftänden ein Rein⸗ erträgniß von rd. 30/0 des gesammten Anlagekapitals in dem oben näher begrenzten Sinne gewähren, d. h. nachdem 10/9 des gesammten Anlagekapitals für Verwaltungs- und Unterhaltungskosten und oo der sämmtlichen Baukoften (der Wohngebäude und Nebenanlagen) für Amortisation derselben vom Miethserträgniß gekürzt sind. Es wird dies in der Regel nur dann der Fall sein, wenn der Bodenwerth und die Baupreise gering 6. und die Lobneinkünfte und die Gewöhnung der Arbeiter die Erhebung einer genügend bohen Miethe gestatten. Auch von den gewerblichen Großunternehmern, welche für die Bediensteten ibrer Betriebe Einfamilienhãuser erbauen, dürfte nur unter besonderen Umständen das bezeichnete Reinerträgniß erzielt werden, vorausgesetzt, daß außer den Baukosten im engeren Sinne auch die sonstigen Koften für Nebenanlagen (Straßenregelung, Ent und Bewässerung, Ein friedigung, Stallgebäude c.), der Bodenwerth und 5 aller baaren Aufwendungen für die Bauleitung vollständig und gengu mit in Rechnung gezogen werden. Für den Fehlbetrag finden sie Ersatz in Erwägungen, die für die Staatsbehörden bei Ausführung des Ge⸗ setzes vom 13. Auguft 1885 nicht in gleichem Maße in Betracht kommen durfen.

Eher zu erfüllen ift die Forderung vollständig getrennter Ein⸗ gänge und Treppen für sämmtliche Wohnungen eines Hauseg. Sine derartige Bauweise ist * dem Muster d bei den Vier familien häusern in Leinhausen durchgeführt. Indessen fehlt diesen Häusern der Bodenraum, und es war bedenklich, auf einen solchen an anderen Orten, wo man an diesen Mangel nicht gewöhnt ist, zu verzichten.

Bei den Wohnhäusern, die demnächst im Auguft 1896 in Auftrag egeben wurden, war dies auch von geringerer Bedeutung, weil sie in

tädten oder Orten mit überwiegend städtischem Charakter erbaut werden sollen. Es sind deshalb dort zum theil wieder die Ent⸗ würfe a, b, e, die in der Uebersicht I in Bezug genommen sind, zum theil aber auch andere Entwurf muster f, g, h —, die auf Erfordern werden vorgelegt werden, zur Ausführung bestimmt worden. Der . der Wohnungen lann zur Zeit noch nicht überall genau mitgetheilt werden: er wird jedoch im allgemeinen demjenigen der Wohnungen der ersten n entsprechen.)

Gemäß dieser Uebersicht sollen an 8 verschiedenen Orten 244 Wohnungen eingerichtet werden.

An Geldmitteln sind veianschlagt:

I) für die Baukoften mit Ginschluß aller sonftigen Kosten für

D aan

2) für Grund und Boden, der noch nicht dem

Staate gehört w J 840 420 4

25439 . 6d do 0 0

fan? 3) Der Werth des staatseigenen Gelmer n,

und fũr sãmmtlichen Baukoften

jusammen rd. 12719 ; sodaß ein Reinertrãgniß von oder 286 ο, des gesammten Anlagekap

* lte. n wuesic im Jab

erner in Aussicht genommen, im Jahre 1897 an weit sechs Vrlen! welch. n den Keberstchten. J Tad. nech niqk tern kommen, etwa 100 Wohnungen mit einem Kostenaufwande von 332 9000 M berzuftellen. Doch wird auch hier auf die Erbauung Len Einfamilienhãusern verzichtet werden mũssen.

Außerdem ist im Jahre 1895 auf den Antrag des von Eisenbahn. bediensteten in Dirschau gebildeten Spar⸗ und Bauvpereins das ben demselben erbaute mit jwei jzweiräumigen Wohnungen für rund 4500 angekauft worden, weil der Verein dem weiteren Be dürfniß an Wohnungen abzuhelfen nicht stark genug war und es det. balb nothwendig wurde, ftaatsseitig in nicht großer Entfernung ven jenem Hause 54 Wohnungen in Dirschau ju erbauen (fd. Nr. 20 der Uebersicht 1): der Kaufpreis ist aus den Mitteln des Gesetzes vom 13. August 1895 entnommen.

Gemäß § 4 des Gesetzes sind zur Bewilligung von Baudarlehnen an Baugenossenschaften, deren Mitglieder ganz oder zu einem erheb⸗ lichen Theile aus unteren Staats, ins besondere Eisenbahnbedien steten bestehen, im Laufe des Jahres 1896 aus den Mitteln des Geseßzes vom 13. August 1885 folgende Beträge den örtlich zuftändigen Gisen. bahn · Direktionen zur Verfügung gestellt worden, und zwar;

I) für den Wilhelmsburger Bau. und Sparverein von Eisenbahn.

eingetragene Genossenschaft mit beschrãnkter Haftung für den Spar und Bauverein zu Greifswald, eingetragene Genossenschaft mit beschrãnkter Haftung, 000 4, für den Beamtenwohnungsverein ju Münster, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 200 000 , für den Brockauer Spar⸗ und Bauverein zu Breslau, ein getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 200 000 . für den Volkebauverein in Conz - Karthaus, eingetragene Ge— nossenschaft mit beschränkter Haftung, 25 000 4, insgesammt 635 000 4 Die Bedingungen, unter welchen solche Darlehne gewährt werden lönnen, sind durch die voꝛjäbrige Denkschrift mitgetheilt. In dem i zu 5 ist indessen auch darin gewilligt worden, daß nicht nur Ilche Häuser beliehen werden dürfen, welche bestimmt sind, im Eigen thum der Genossenschaft zu bleiben und von ihr nur vermiethet zu werden, sondern auch solche, die von ihr einzelnen Genossen zunächst zur Miethe und demnächst zum Cigenthum überlassen werden sollen.

Auf den beliebhenen Grundstücken sind errichtet:

in Greifswald 7 dreigeschossige Wohn häuser mit 40 Wohnungen,

in Münster 6 dreigeschossige Wohnhänser (unter ihnen ein

Doppelhaus) mit 21 Wohnungen,

in Breckau 3 dreigeschofsige Doppelhäufer mit 76 Wohnungen, auch 2 Läden.

In Wilhelmsburg und Conj -⸗Kartbaus haben die Bauten, fur welche fiskalische Baudarlehne zur Verfügung geftellt sind, noch nicht begonnen werden können.

Für den Bereich der Allgemeinen Bauverwaltung wird beab⸗ sichtigt, zur Verbefferung der Wohnungsverhältnisse der unteren Be—= diensteten aus den Mitteln des Gesetzes vom 13. August 1895 etwa 125 000 M zu verwenden. Bieber ist über 14 000 46 verfügt worden, um in Fordon (Westpreußen) ein für Unterbedienstete der Strom br,, ,. günstig gelegenes Wohnhaus (nebst Stall- gebäude und Waschküche) anzukaufen und theilweis umzubauen; aus den Miethserträgnissen wird sich eine Reinverzinsung von 30/0 des gesammten Anlagekapitals ergeben.

h . übrigen Bauten waren im Jahre 1896 noch in der Vor ereitung.

Hiernach ift die Verwendung der durch das Gesetz vom 158. Auguft 1895 bewilligten Mittel bisher in folgendem Umfantz erfolgt oder in bestimmte Aussicht genommen:

I) zur Herstellung staatseigener Miethwohnhäuser:

im Bereiche der Eisenbabnverwaltung in Höhe ven 1552 360 0 4 S840 420 M 4500 l,, 2729 280 4 im Bereiche der Allgemeinen Bauverwaltung m,, 2) zu Baudarlehnen in Höhe von 635 000 . . zusammen rd. 3 489 300 4

II. Im Bereiche der Bergwerkgverwaltung hat bei dem fefst, 1 Verzinsungssatze von d. 3 O des Anlagekapitals bis jetzt ür 17 zur Vergebung ausgebotene Häuser der Zuschlag ertheilt werden können. Diese 17 Haͤuser, nämlich:

3 Vierfamilienbãuser für Arbeiter des Saliwerks jzu Staßfurt, 2 K für Beamte daselbst,

1èẽ Zweifamilienhaus für Beamte der Saline in Schönebeck,

8 Zveifamilienhäuser für Arbeiter in Dudweiler und

1 Vierfamilienhaus für Beamte beim Hafenamt Malstatt werden etwa 217 250 M Baukosten erfordern. Voraus sichtlich werden indeß demnächst weitere Bauten, welche eine angemessene Rentabilität versprechen, vergeben werden können.

Zur Gewährung von Baudarlehnen (6 4 des Gesetzes) sind der Bergwerks · Direktion in Saarbrücken 100 9000 mit der Bestimmung zur Verfügung gestellt worden, Arbeitern der Saarbrücker Staats- werke Darlehne zura Bau von Wohnhäusern unter den in der vor jährigen Denkschrift mitgetheilten Bedingungen zu bewilligen.

Danach sind von dem der Staatsregierung zur Verfügung ge⸗ stellten Kredit von d nn bisber verwendet oder zur Verwendung festgelegt:

a. zur Herstellung von Wohnungen im Bereiche der Eifenbabnverwaltung 2729 280 M 125 000

21 20. drr ssd

im Bereiche der Bauverwaltung. im Bereiche der Berg⸗ ꝛc. Ver⸗ nnn,

zur Gewährung von Baudarlehnen im Bereiche der Eisendahnver⸗ d / im Bereiche der Berg⸗ ꝛc. Ver⸗ ö

635 0009 .

1000. 735 000 *

zusammen rd. 3 806 0090 Mithin stehen noch zur Verfügung rd. IId G0

Statiftik und Volkõwirthschaft.

Arbeitsnachweis in Berlin.

Der Zentralverein für Arbeitsnachweis zu Berlin bat soeben seinen Geschäftsbericht für das Jahr 1896 veröffentlicht, aus welchem hervorgeht, daß die Arbeitspermittelung des Vereins im vergangenen Jahre eine weitere, nicht unwesentliche Steigerung erfahren hat. Es wandten fich inggefammt 27 645 Arbeitfuchende 3 23 573 im Vorjahre) an den Verein, von denen 20 619 (gegen 17995 im Jahre 1895) durch seine Vermittelung Arbeit r. hielten. Von den 24 637 männlichen Ardeitfuchenden waren Soo Maler und Anstreicher (4639 von ihnen wurde durch den

arbeltẽnachweis deg Vereins Arbeit vermittelt, Ai Schlee ser fis erhielten Arbeit, 1511 Fiempner iso fanden Arbeit)

und ein Obergeschoß), soweit aber das ungünstige ägniß es er⸗

geschätzt, sodaß das gesammt ĩ . u. ö. gesammte Anlagekapital auf

Bg Maurer und JZlämerer von denen 55 Acheit erhielten,

Arbeits nachwei dez 6

s9 Lackierer (67 von ihnen wurde Arbeit vermittelt), 12 Hand⸗ hahmacher, Na dler und Siebmacher, Lederzurichter und Gerber Hoon denen 9 durch die Vermittelung des Arbeit Duden. Außerdem nahmen noch 14 602 (i885. 12782) ungelernte rbeiter Kutscher, Lauf · und Arbeits burschen, Stallleute Berufen angebörende Arbeitnehmer den allgemeinen

Vereins in Anspruch, von denen 11 318 (gegen S387 im Vorjahre) Arbeit erhielten, während 11 574 (1895: ) derartige Arbeitskräfte verlangt worden waren.

Von ungelernten Arbeitern lagen 7426 Gesuche um Arbest (gegen 6611 im Vorjahre) vor, von denen 5994 (1895 3214) permittelt wurden. Die Zabl der zu besetzenden Stellen betrug 6071 An Haus dien ern suchlen 1821 (gegen 1569 im Vorjahre) und fanden 897 (1895: 784) Arbeit durch des Vereins; ver⸗ langt wurden 991. Von 1376 Kutschern (1385: 1128), welche eine Stelle fuchten, wurden 702 (1895: 655) untergebracht, dagegen verlangt IJgY. Lauf und Arbeit sbur schen meldeten sich 3372 (1885: 3296) Stellung erhielten 3610 (1895: 2677); verlangt waren 3696, sodaß M Stellen unbesetzt blieben. Von 64 Stallleuten fanden 53, von 40 n Berufen angehörenden Arbeitnehmern noch 17 durch Vermittelung des Vereins Stellung. Hervorzuheben ist auch in diesem Jahre die Steigerung bei der Kategorie der Lauf- und Arbeitsburschen; Fei den zu besetzenden und den besetzten Stellen hat eine Steigerung von rund 1050 statigefunden. Zeitwesfe konnte der Nachfrage nach diesen jugendlichen Arveitskrãften überhaupt nicht genũgt werden. Entfyrechend dem großen Antheil derselben bei der Arbeitavermittelung, waren auch in diesem Jahre die jũngsten Altersklassen am stãrksten vertreten, wie sich aus folgenden Zahlen ergiebt: Von 14 602 Arheitsuchenden, welche den allgemeinen Arbeitsnachweis (nicht den für nne des Vereins in Anfpruch nahmen, waren noch nicht 16 Jahre alt 1420 Personen oder 7M, im Alter von 16 bis 29 Jahren standen 3425 oder 2335 M0, im Alter von 21 bis 25 Jahren 2464 oder 16,9 , im Alter von 25 bis 30 Jahren 1976 oder 135 0½0, im Alter von II bis sis 35 Jahren 1921 oder 131060, im Alter von 36 bis 40 Jahren 1501 oder 10,3 M, im Alter von 41 bis 145 Jahren 96 oder 68 vo, im Alter von 46 bis 50 Jahren S621 oder 43 Co, über 50 Jahre alt waren A8 oder 1,9 o/. Daß der Arbeitsnachweis gerade für die jugendlichen Arbeiter von großem Werth ist, ö auf der Hand; sie werden sofort nach der Entlassung aus der Schule untergebracht, vor den vielen Gefahren des beschäf⸗ tigungslosen Herumpagierens geschützt und tragen vielfach durch ihren BVerdienst zum Unterhalt der Familie bei. Die Vertheilung der

Arbeits vermittelung auf die einzelnen Monate gestaltete sich folgendermaßen: Das Angebot von Arbeitskräften war am größten im Juni (1106 und im Oktober (10,3 το) 1885 im Oktober und im Juli am geringften, wie in den Vorjahren, im Dezember (48 o) Ind im Februar (3.5 /o). Offene Stellen waren am zahlreichsten im Dftober I 3 do), September (11 06) und Auguft (9,9 0 /o), am wenigsten im Dezember (5,5 o). Januar (H8 oo) und Februar (5, 8 C vor- handen wie in den Vorjahren. Der Nachfrage entsprechend wurden im Oktober, September und August natürlich auch mehr Stellen besetzt (ül,3 bejw. 11,1 und 8.9 o/ als in den übrigen Monaten, die ge ringfte Zahl im Dezember (5,3 ), Januar und Februar (je 6, 80/9). Wie in den früheren Jahren, so wurde auch 1896 den von aus⸗ wärts zu gezogenen ungelernten Arbeitern die Eintragung in die Listen des Arbeilsnachweises so lange und soweit versagt, als ein ge⸗ nügendes Angebot einheimischer Arbeiter vorhanden war. Auch wurden die einheimischen Arbeiter je nach der Lage des Arbeitsmarktes vor der Einschreißung darauf aufmerkjam gemacht, daß die Aussicht, Arbeit zu erlangen, nur eine geringe sei. Was die Höhe der Löhne anlangt, so wurden in der Regel als Wochenlohn e, . für er⸗ wachsene ungelernte Arbeiter: 15 bis 18 60, für Arbeitsburschen: g bis 12 0 Mit dem Arbeits nachweis des Zentralvereins ist die Einrichtung einer Bibliothek verbunden, die sich als sehr jweck⸗ mäßig und empfehlen gwerth erwiesen hat. Die Zabl der im Jahre 1896 verliehenen Bücher beträgt 6042. Neben den Büchern werden auch die Tageszeitungen eifrig gelesen. Als Pfand wird bei der Ent- nabme der Bücher und Zeitungen der Legitimationsschein hinterlegt, welcher für die Arbeiter einen Werth von 20 3 darstellt. Infolge dessen werden die entliehenen Bücher in der Regel prompt zurũck⸗ geliefert. Die Kan tine des Arbeit snachweises erfreute sich, ent sprechend dem gestiegenen Verkehr, gleichfalls eines regen Zuspruchs und kennte noch cinen Ueberschaß von 1381 6 an die Kasse des Zentralvereins abfübren, obwobl nur die besten Materialien für die⸗ selbe zur Verwendung gelangen und zu den denkbar niedrigften Preisen verkauft werden. = . .

Wie der allgemeine Arbeitsnachweis, so weist auch derjenige fũr 4 einen erfreulichen Fortschritt auf. Allein durch den

rbeitsnachweis für Maler und Anftreicher wurden rund 1000 Arbeite⸗ stellen mehr besetzt alls im Vorjahre (4630 gegen 3655 im Jabre 1895). Nur die Arbeits vermittelung für das Maurer- und Zimmerer⸗ 4 bat einen Rückgang erfahren. Auf die Schwierigkeiten der

ermittelungsthätigkeit in diesen beiden Gewerben hat der Verein schon in seinem vorjährigen Berichte hingewiesen: Die Umschau der Arbeitfuchenden auf den Bauplätzen bat sich se tief eingenistet, daß der Verein die Hoffnung, auch den Maurern und Zimmerern mit gutem Erfolg Arbeit vermitteln zu können, fast auf⸗ Jegeben hat. Die Annahme der Arbeiter auf den Bauplätzen liegt in den Händen der Poliere, und die Meister haben nicht die Kraft, viel- leicht auch nicht den Willen, hier Wandel zu schaffen. Die Arbeiter suchen die 6 täglich ab und werden an Ort und Stelle sofort eingestellt; das ist den Polieren bequemer, wenn auch dieser Zustand für die Arbeiter ein höchst unerwünschter ist. Der biesige Bund der Bau⸗, Maurer. und Zimmermeister (Innung) hat den besten Willen, den Zentralperein in seinen Bestrebungen zu unterftützen, er kann indeß nichts ausrichten.. Die Facharbeitsnachweise für die Ge werbe der Lackterer, Handschuhmacher, Nadler und Siebmacher, Leder- zurichter und Gerber, die noch keine erhebliche Thätigkeit entfaltet haben, sind erst im Laufe des letzten Jahres im Einvernehmen mit den betreffenden Innungen eingerichtet worden. .

Was den Familienstand sämmtlicher im Jahre 1896 in die Listen des Arbeifsnachweises eingetragenen männlichen Personen an⸗ langt, so waren verheirathet 8144, ledig 16483; und jwar von den ungelernten Arbeitern, Hausdienern, Kutschern 2c. 3925 verheirathet und 10 677 ledig (darunter 3872 Lauf und Arbeitsburschen), von den Malern und Anstreichern 3040 verbeirathet und 2960 ledig, von den . 430 verhetrathet und 1751 ledig, von den Klempnern 558 verbeirathet und 56 ledig, von den Maurern und Zimmerern 160 verheirathet und 74 ledig, von den Lacklerern 28 verheirathet und 61 ledig, von den Handschuhmachern, Nadlern und Lederzurichtern 3 ver⸗ beirathet und O ledig. ; ;

In den Räumen des Zentralvereins hat im Oktober 1896 auch die Landwirthschaftskammer für die Probinz Sachen eine Filiale ibres Arbeitsnachweises für lan dwirthschaftliche Arbeiter ein⸗ gerichtet. Die Verwaltung des Arbeitsnachweises erfolgt durch einen don der Landwirthschaftskammer angestellten und besoldeten Beamten. In der Jeit vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember 1896 wurden 73. in der Jeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1897 34, insgesammt also bis dahin Io7 Stellen vermittelt. Der Bericht bemerkt hierzu: Wenn die Vermittelungsthätigkeit bis jetzt keinen großen Um- fang angenommen hat, so dies zum theil seinen Grund darln, daß die landwirthschaftlichen¶ Arbeitgeber der Prohin; Sachsen nur gelernte landwirthschaftliche Arbeiter annehmen wollen, welche durch Zeugnisfe ihre Befähigung nachweisen. Es konnte eine große Anzahl von Arbeitern, welche sich für die ausgebotenen Stellungen meldeten, nicht genommen werden, weil sie diese Vorgus⸗ setzung entweder garnicht oder nur in ungenügender Weise erfüllen konnten. Der Verein wird sich bemühen, mit anderen Provinzen weitere Verbindungen anzuknüpfen. Wenn dann die Arbeitgeber ihre Anforderungen etwas herunterstimmen, so wird es viel 4 sein, Arbeiter in größerer Zahl aufs Land zu bringen. Im allge⸗ meinen ist aber die Unlust der Arbeiter, landwirthschaftliche Arbeit anzunehmen, hier wie aller Orten in hohem Grade vorhanden.

An den Ärbeitsnachweis für weib liche Arbeitskräfte haben sich im abgelaufenen Jahre 5013 (1895: 3392) Personen gewandt, wãhrend

mit solchen 1662 (1895. 1882) Stellen. Unter den stellen chenden Arbeiterinnen befanden sich 1056 Fabrikarbeiterinnen (315 von diesen erbielten als folche durch die Vermittelung des Vereins Arbeit), 73 Packe⸗ rinnen (68 fanden Arbeit),, 285 Metallarbeiterinnen (164 von ihnen wurden Stellen vermitteltj. 2X0 Luxuspapierarbeiterinnen (568 erhielten als solche Arbeit), 84 Buchbinderinnen (106 offene Stellen für solche wurden belegt) S836 Anlegerinnen (636 fanden Beschäãftigung), 259 Bogenfãngerinnen (174 erhielten Stellung), 57 Falie- rinnen (651 wurden untergebracht), 140 Punktiererinnen (von denen 90 als solche Arbeit fanden) und 3 Wäscheausbesserinnen.!— Von den 3013 eingeschriebenen weiblichen Personen waren 286 ver- beirathet. Dem Alter nach ergab sich folgende Vertheilung der weiblichen Arbeitsuchenden: Noch nicht 16 Jabre alt waren 209 Per⸗ sonen oder 6,93 Co, 16 bis 20 Jahre alt 1308 oder 50 0, 21 bis 25 Jahre alt 821 oder 27. 20½0, 26 bis 30 Jahre alt 231 oder 7,6 9o, 31 is 35 Jahre alt 127 oder 42 00, 36 bis 40 Jahre alt 67 oder 253 og, 41 bis 45 Jahre alt 34 oder 12 d und 46 bis 50 Jahre alt 16 Personen oder O6 6. Bei den Eltern wohnten 1633 oder 54,1 Cͤο0. der weiblichen Arbeit suchenden. Die Interesseloesigkeit der Arbeitgeber an der Ein- richtung des Arbeits nachweises für weibliche Personen, über die schon in allen frãheren Berichten des Vereins geklagt worden ift, hat im vergangenen Jahre angedanert, sodaß dleser Arbeits nachweis einen Rückgang in seiner Vermittelungstbätigkeit erfahren bat. Seit der Einrichtung der Abtheilung für weibliche Personen im Jahre 1891 sind bis Ende vorigen Jahres 8856 Stellen vermittelt worden. Das neue Geschäftsjahr hat dem Bericht jufolge befriedigender begonnen, und der Jentralverein hofft daher, daß auch dieser Arbeitsnachweis wieder eine fortschreitende Entwickelung nehmen werde.

Sächsische Arbeiter statistik.

Nach dem Jahresbericht der sächfischen Gewerbe⸗Inspektoren für das Jahr 1895 wurden in den Fabriken des Königreichs Sach sen während des vergangenen Jahres insgesammt 156 402 Arbeiter beschäftigt, gegen 420 495 im Vorjahre und 404 010 im Jahre 1895. Die Zunahme im letzten Jahr betrug also 35 go Köpfe. Auf die einzelnen Industriegruppen vertheilten sich dieselben, wie falgt: Es entfielen auf die Textilindustrie 176 631, Maschinenindustrie 60 6896, Industrie der Steine und Erden 463583, ier und Lederindustrie 31 631, Nahrungsmittelindustrie 27 238, Holzindustrie 28 678, Metall verarbei- tung 27 138, Bekleidungs und Reinigungeindustrie 23 365, poly⸗ graphische Gewerbe 19183, Bergbau z. 219, chemische Induftrie I9g86 Induftrie der Heiz⸗ und Leuchtftoffe 3722 Arbeiter. ;

Von diesen 456 402 Arbeitern waren weiblichen Geschlechts 152 163; und zwar beschäftigten die Textilinduftrie 86 151, die Be⸗ fleidungs⸗ und Reinigungsindustrie 13548, die Nahrungsmittel- induftrie 10 001, die Papier. und die Lederindustrie 9957, die Induftrie der Steine und Erden 5557, die volygraphischen Gewerbe 5546, die Metall verarbeitung 4104, die Holjindustrie 3111. die Maschinen⸗ induftrie 2545, die chemische Industrie 996, die Induftrie der Heiz- und Leuchtstoffe 463, der Bergban 2c. 59 Arbeiterinnen.

Wie infolge der steigenden Konjunktur die Zahl der erwachsenen männlichen und der erwachsenen weiblichen Arbeiter nicht unerheblich gestiegen ist, so hat auch die der in Fabriken beschäftigten kind lichen Arbeiter (unter 14 Jahren) im vergangenen Jabre wieder zugenommen bis auf 1268 während sie im Jahre 1895 von j002 auf 930 gesunken war. Fast die Hälfte 552 derselben entfiel auf die Textilindustrie; dann folgten die Maschinenindustrie mit 128, die Industrie der Steine und Erden mit 116, die Metall⸗ verarbeitung mit 104, die Holzinduftrie mit 94, die Bekleidungs⸗ und Reinigungsindustrie mit 76, die Papier. und die Lederinduftrie mit 73, die polygraphischen Gewerbe mit 61, die Nahrungsmittelindustrie mit 49, die Industrie der Heiz- und Leuchtstoffe mit 4, die chemische Industrie mit 2 kindlichen Arbeitern und der Bergbau mit 1 Arbeiter unter 14 Jahren.

Literatur.

Im Verlage von P. Stankiewmicz' Buchdruckerei in Berlin ist in Broschürenform ein Sammelwerk unter dem Titel Landes⸗ bebsrdiche Arbeiterschußzvorschriften.! erschienen, deßen Inhalt der Titel erschöpfend kennzeichnet. Diese landesbebördlichen Ärbeiterschutzvorschriften sind im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellt worden zu dem Zweck, um dieselben in übersichtlicher Anordnung nicht nur den Behörden, sondern auch den Privatinteressenten zu⸗ gänglich zu machen. Za diesem Bebufe enthält die Broschüre in einem ersten Theil in tabellarischer Form eine Nachweisung der auf Grund des 5 120 e Absatz ? (bejw. der entsprechenden Vorschriften der älteren Fafsungen) der Gewerbeordnung oder auf Grund des Landesrechts durch Anordnung der Landes · Zentralbebõrden oder durch Polize⸗ verordnungen erlassenen Vorschristen, die den Schutz der gewerblichen Arbeiter betreffen. Die Tabelle bezeichnet die Industriezweige, für welche Vorschriften erlassen sind, die Behörden, welche die Vor— schrfften erlassen haben, sowie den Bezirk ihrer Gültigkeit, und giebt kur; den Inhalt der Vorschriften an. An erster Stelle führt die Tabelle solch: Vorschriften an, welche allgemein oder für mehrere Industriezweige gemeinsam erlassen sind, an zweiter solche, die nur für einen bestinmten Induftriezweig gelten. Der jweite

Theil des Sammelwerks giebt die wichtigeren der im ersten Theil

zufammengestellten Verordnungen im Wortlaut wieder. Die Broschũre

ewinnt dadurch ein allgemeines Interesse, daß sie nicht nur die im e ig Preußen, sondern die im ganzen Reiche erlassenen Arbeiter schutzvorschriften behandelt.

Das w, , vom 5. Juli 1896. Aus der Praxis und für die Praxis insbesondere des Dandelsstandes erläutert von Justiz Kath Dr. Riesser, Bankdirektor in Berlin. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Preis geb. 2 Dieser Kommentar zum Depotgesetz ist in erster Linie fuͤr den Handelsstand, und zwar ins. befondere für den praktisch tätigen Banguier und Bankbegmten be— flimmt, dem er über alle praktisch wichtigen Fragen des Bankdepot⸗ geschäftes eingehend Auskunft ertheilt. Auch auf rechtliche Fragen ist der Verfasser eingegangen, jedoch treten die juristischen Erörterungen mehr in den Hintergrund und bilden nicht die Hauptsache. Immerhin wird auch der praktische Jurist sich häufig mit Nutzen dieses Kom⸗ mentars bedienen können, dessen Verfasser aus einm Born reicher Erfahrungen auf juriftischem wie auf banktechnischem Gebiete ge⸗

schöpft hat.

Der Ersatzan spruch aus n,, , , durch rechtmäßige Handhabung der Staatsgewalt t. Drei öffentlich ⸗rechtliche Studien von Dr. jur. Gerhard Anschůtz, Regiernngs. Assessor und Dojent der Rechte an der Universitãt Berlin. Rarl Beymann z Verlag. Berlin. Preis 3 * Gegenstand dieser Abhandlungen ist die Beantwortung der Frage, ob, ganz abgesehen von den Fällen, in denen auf Grund besonderer R tęvorschriften, wie ste jahlreich in den Enteignungegesetzen enthalten sind, Ent⸗ schãdigung zugesichert, ein allgemeiner Ersatzanspruch a4 en ist aus Beschadigungen, die durch legale Handhabung der taatsgewalt entstanden sind. Der Verfafser verneint diese rage in der ersten Studie ũber Staatsgewalt und Einzelrecht im Staate der Gegenwart / grundsãtzlich . gegenüber der e , , wie der verwaltenden und der rechtsprechenden Thätigkelt des Staats, in⸗ dem er namentlich hervorhebt, daß auch der sogenannten vollziehenden Gewalt des Staats gegenüber keine wohlerworbenen Rechten be⸗ ständen, deren Verletzung durch rechtm r Dandbabung der Staats 26 einen Crsatzanspruch begründen könnte. In der jweiten Studie egt fodann der Verfaffer dar, daß insbesondere das gemeine deutsche Recht einen generellen Ersatzanspruch aus Beschädigungen durch recht- mäßige Handhabung der Staatsgewalt nicht lenne, und daß die gegentheilige, in der Litergtur und in der Rechtsꝑrechung zu Tage getretene Ansicht der Begründung entbehre. In der dritten Studie endlich erörtert er ausführlich, daß im Gegensatz zum

nut 1284 Kigg5: 193) g, urden. Besett weren konnten

allerdings nach M des § 75 der ö n Landrecht und . vom 4. 1831 dem Ginzelnen, dessen Privateigenthum durch eine

n der Verwaltung gefäbrdet wird!‘, ein Anspruch auf Eat · schäͤdigung aus dem Gesammtvermögen“ zusteht. Es wird dabei nachgewie en, daß nach den Bestimmungen der Fabinets Ordre von 1831 der dafelbst auegesprochene Entschädigungegrundsaz nur noch im Ge= biete der pollzeilichen Verfügungen zur Anwendung kommt, daß aber auch auf Ldiesem Gebiet die Anwendbarkeit des Grundsa dadurch erheblich eingeschränkt ift, daß nach A. L. Art. J 22 S8 1 und 2 jeder Grundbesitzer sich den gesetzlichen Einschränkungen des SGigenthums. unterwerfen muß und für Einschränkungen und Beläftigungen dieser Art Entschädigung nur dann verlangen kann, wenn sie im Gesetz ihm ausdrücklich vor⸗ behalten wurde. Obwohl hiernach der Grundsatz der Entschädigung für rechtmäßige Handhabung der Staats gewalt sehr erheblich ein⸗ geschrãnkt it, spricht sich doch der Verfasser dafür aus, daß dieser Grundfatz überhaupt zu beseitigen und durch den im gemeinen Recht geltenden Grundsatz ju 2. sei, nach welchem aus Vermögens- beschãdigungen ne, rechtmäßige Handhabung der öffentlichen Ge- walten ein Ersatzanspruch nur dann zulässig sein soll, wenn durch ausdruckfiche Gesetzesvorschrift ein solcher Anspruch aus Billigkeits gründen eingerãumt ist. .

Tor Hedberg hat im Verlage von Albert Abn in Berlin, Köln und Leipzig eine philosopbierende Erzãblung unter dem Titel Judas“ erscheinen lassen, welche der Verfasser eine Passions⸗ ö,. nennt. Die Erzählung, welche in enger Beziebung ju dem

andel des Heilandes auf Erden stebt, macht im Ganzen einen würdigen Eindruck; aber die pfycholegische Begründung der Vorgänge in deren Mittelpunkt der Apostel Judas Ischarioth steht, hat fast durchweg einen mystischen Beigeschmack, and die ganze Darstellung der feelischen Vorgänge reicht trotz der schönen und voetischen Sprache in ibrer Wirkung auf Seele und Gemüth nicht entfernt an die schlichte Erhabenheit des Bibelwortes heran.

Die Kakteen-Liebhaberei ist feit einigen Jabren bei uns wieder im Emporblüben begriffen: ein Erfolg, an dem die hiesige Gesellschaft der Kakteenfreunde' und die Monatsschrift für Kakteen. iunde (Verlag von J. Neumann in Neudamm) sich ibren Antheil beinessen dürfen. Auch die Wissenschaft hat sich in der letzten Zeit mebr mit dieser eigenartigen Pflanzenfamilie beschäftigt. Bisher aber fehlte es an einem umfassenden Werke, welches Beschreibungen der vielen Arten und gleichzeitig eine genaue Spystematik aller Kakteen⸗ gattungen böte. Nach langjaͤbrigen und eingehenden Studien in den 3 Sammlungen des In- und Auslandes hat sich nun der

orsitzende der obengenannten Gesellschaft und Herausgeber jener Mongtsschrift, Herr ö Dr. Karl Schumann bierselbst, ent. schloffen, ein derartiges Werk abzufassen, welches unter dem Titel Gefammtbeschreibung der Kakteen (NoOnographia Ggctacsarum), mit einer kurzen Anweifung zur Pflege der Kakteen von Karl Hirsch', im Verlage von J. Neumann in Neudamm (Pro- vinz Brandenburg) zu erscheinen begonnen hat. Alle zwei Monate wird eine reich illuftrierte Lieferung (Pr. 2 M ausgegeben, deren erste bereits vorliegt. Ein Probebogen, welcher einen Ueberblick über die Art der Abfaffung des ganzen Werkes bietet, wird von der genannten 1 jedem Interessenten umsonst und postfrei ge—⸗ iefert.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Großbritannien.

Der Board of Agriculture in London hat unter dem 7. X. M. eine Verordnung erlassen, nach welcher vom 15. September d. J. ab die Einfuhr von Hunden nach Großbritannien nur nach vorgängig eingebolter, von dem Board of Agriculture in London zu ertheilender Genehmigung gestattet ist.

Handel und Gewerbe.

Der Zentral⸗Ausschuß der Reichsbank versammelte sich heute Vormittag 10 Uhr. Der Vorfitzende, Präsident des Reichsbank Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr, Koch, hob im Anschluß an die Zahlen der letzten Wochen⸗ übersicht hervor, daß die Lage der Reichsbank sich weiter erheblich verbessert habe. Die Anlagen seien um 59 Millionen kleiner als in den Jahren 1896 und 1895, das Metall um 3 bezw. 45 Millionen größer als in den ge—⸗ nannten Jahren, die mit 91,1 Proz. durch den Baar⸗ vorrath gedeckten umlaufenden Banknoten um 3 Mil⸗ lionen geringer als im Vorjahre, die Noten⸗Reserve um 7 Millionen größer als 1896. Der Goldvorrath sei seit der letzten Sitzung um 65 Millionen gewachsen, obwohl bei den ungünstigen Wechselkursen nur etwa 8 Millionen hätten an⸗ gekauft werden können. Eine erhebliche Jnanspruchnahme der Reichsbank sei für die nächste Zeit kaum zu er⸗ warten. Eine Diskussion über den Gegenstand fand nicht statt. Der Zentral⸗Ausschuß stimmte der Absicht der Reichsbank⸗Verwaltung bei, die entsprechende Ausdehnung des Wittwen⸗ und Waisengeldgesetzes vom 17. d. M. auf die Reichsbankbeamten in Antrag zu bringen. Nachdem noch einige Beleihungsanträge genehmigt worden waren, wurde geschlossen.

Die Wochenübersicht der Reichs bank vom 22. Mai 1897 zeigt bei einem gesammten Kassenbestand von 965 150 000 (895 961 404000, 1895 1 1735 735 000) Æ der Vorwoche gegenüber eine Zunahme von 14 376 000 (1896 von 13163 000, 1895 ron 13 404 000) t der Metallbestand von 929 153 000 ( 1896 925 800 009, 1895 1090575000) 0 allein hat sich um 15 991 900 (1896 um 14759 000, 1895 um 12 545 000) M vermehrt. Der Wechselbestand im Betrage von 565 165 0060 (1896 627 836 000, 1895 594 963 0009) M erscheint um 11819 000 (1898 Zunahme 9 295 000, 1885 Zunahme 7 102 600) M vermindert, und der Bestand an Lombardforderungen von g98 or os (18896 93 260 000, 1895 68 254 0900) A um 2626 000 (1896 Abnahme 4 871 000, 1895 Zunahme 170 000 M niedriger als vor acht Tagen; auf diesen beiden Anlage⸗ konten zufammen ergiebt sich also ein Abfluß um 14 445 000 (1386 Zunahme 424 005, 1895 Zunahme 7572 500 M Auf passtver Seite ist der Betrag der umlaufenden Noten mit 1020 260 90 li Ss6 1035 089 00, 1895 1027 210 009) 6 um 24183 000 (1885 Abnahme 26 12 060, 1895 Abnahme 24 033 900) vermindert. während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) von 505 768 000 (1896 5485 755 000, 1895 566 998 900) Æ um 27 431 000 (1896 Zunahme 43 161 000, 1895 45 262 000) Æ zu-

genommen haben.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 24 d. M. gestellt 13 002, nicht rechtzeitig

geste llt 2 Wagen. In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 4175, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs ⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 24. Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Nugtauerstraße , dem Staakermeifter Fr. Nim scho l gehörig; Fläche 10,14 a; Nutzungswerth nicht vorhanden; mit dem Sel ot von 64 500 Æ blieb Kaufmann Max Baron im Berlin Meiflbietender.