1897 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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Das . . Prbilegium ist durch das Amtsblatt der Re- gierungen in Frankfurt a. D. und Stettin bekannt zu machen und eine davon, daß dieses geschehen, in die Gesetz⸗ Sammlung aufzu⸗ nehmen. Gegeben Schlitz, den 29. April 1897. (L. S.) Wilhelm R. von Miquel. Thielen.

Muster A. 200 Mark Nr. A. Dreiein halbproʒentiger Anleiheschein

der Stargard. Kästriner Cisen bahn Gesellschaft 636 vom Jahre 1897 über weihundert Mark. Inhaber dieses Anleihescheins hat auf . von Zweihundert Ma Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten l, aufgenommenen Anleihe von 5 766 900 M der Stargard⸗ üstriner EisenbahnGesellschaft. Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. Soldin, den 1897. (Trockener . ; Die Direktion der Stargard⸗Küstriner isenbahn⸗EGesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. (AUnterschrift eigenhändig.) Diesem Anleihescheine sind 20 Zinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom bis mit Zinsschein⸗Anweisung beigegeben.

Muster B. 00 Mark Nr. B.

Dreieinhalbproʒentiger Anleiheschein

der Stargard ⸗Küstriner Eisenbahn⸗Gesellschaft, , vom Jahre 1897

Fünfhundert Mark. Inhaber dieses Anleihescheins hat auf Höhe von Fünfhundert Mark Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten Privilegiums aufgenommenen Anleihe von 5 700 900 S der Stargard⸗ Küstriner Gisenbahn ⸗Gesellschaft. Die Zinsen sind gegen gabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. Soldin, den 1897. (Trockener Stempel.) Die Direktion der Stargard -Küstriner Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. n et eigenhãndig.) Diesem Anleihescheine sind 20 Zinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom bis mit Zinsschein⸗Anweisung beigegeben.

Muster C. 1000 Mark Nr. C.

Dreieinhalbprozentiger Anleiheschein

der Stargard⸗Küstriner Eisenbahn ⸗Gesellschaft, Aus 9 31. Jahre 1897 r.

uber Eintausend Mark. Inhaber dieses Anleihescheins hat auf Höhe von Eintausend Mark Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten 6 aufgenommenen Anleihe von 5 760 090 AM der Stargard⸗ üstriner Cisenbahn⸗Gesellschaft. Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. Soldin, den 1897. (Trockener Stempel.) Die Direktion der Stargard⸗Küstriner Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Auggefertigt. (Unterschrift eigenhändig.) Diesem Anleihescheine sind 20 Zinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom bis mit Zinsschein⸗Anweisung beigegeben.

Muster PD.

Nr. A. Inhaber dieses hat vom 1. April (1. Oktober) 18. . ab die halbjährlichen Zinsen für die Zeit vom bis auf den oben genannten Anleiheschein über 200 Mark bei den umstehend angeführten Zahlstellen zu erheben mit ö Soldin, den 1897. (Trockener Stempel). Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

Verjhrt am ......

. Zinsschein 1. Reihe zu dem dreieinhalbprozentigen Anleihescheine der Stargard ⸗Küstriner Eisenbahn⸗Gesellschaft, Ausgabe von 1897

über 500 Mark bei den erheben mit 3. Soldin, den 1897. ; Trockener Stempel) Die Direktion der Stargard⸗Küstriner Eisenbahn⸗Gesellschaft. lunterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Gunter fr hand nterschrift eigenhändig. Einlösungẽstellen: d ö 9) n Soldin bei der Gesellschaftskasse.

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Verjãhrt am ....

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, 1. Reih zu dem pres elbe Ter e g. wie en. der Stargard. Kũůstriner Eisenbahn · Gesellschaft, Ausgabe von 1897

, . Zinsen für die i über 1000 Mark bei den erheben mit Soldin, den Trockener Stempel.)

I. Die Direktion der Sir ,,, . menbabn Geselfchatt (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert). Ausgefertigt. . (Unterschrift eigenhändig.) Einlösungsftellen: = Soldin bei der Gesellschaftskasse.

Versährt am.

Mu ster . Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine für den dreieinhalb- prozentigen Anleiheschein der Stargard ⸗Küstriner Eisenbahn ˖ Gefellschaft, Ausgabe von 1897

k

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung nach vor⸗ r. oͤffentlicher Bekanntmachung der Direktion bei unserer Gesell⸗ chaftskasse die folgende Reibe von 20 Stück Zinsscheinen zum vor—⸗ bezeichneten Anleihescheine der Stargard ⸗Küstriner Fisenbahn ⸗Gesell⸗ schaft, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Augreichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solchen Wider spruchs, oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Soldin, den ö (Trockener Stempel) Die Direktion der Stargard Küstriner Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.)

Muster H. Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine für den dreieinhalb- prozentigen Anleiheschein der Stargard⸗Küstriner Eisenbahn ˖ Gesellschaft, Ausgabe von 1897

500 Mark.

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung nach vor⸗ e gige öffentlicher Bekanntmachung der Direktion bei unserer Gesell⸗ chaftskasse die folgende Reihe von 20 Stück Zinsscheinen zum vor- bezeichneten Anleihescheine der Stargard. Küstriner Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Ausrcichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eine solchen Wider⸗ spruchs, oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Soldin, den . (Trockener Stempel) Die Direktion der Stargard⸗Küstriner Gisenbahn⸗Gesellschaft. Interschriften eigenhändig oder faksimiliert.]) Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.)

Mu ster J. Anweisung jur Abhebung neuer Zinsscheine für den dreieinhalb— prozentigen Anleiheschein der Stargard⸗Küstriner Eisenbahn⸗Gesellschaft, Ausgabe von 1897

ö Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung nach vor⸗ n iger öffentlicher Bekanntmachung der Direktion bei unserer Gesell⸗ chaftskasse die folgende Reihe von 20 Stück Zinsscheinen zum vor⸗⸗ bezeichneten Anleihescheine der Stargard. Küstriner Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Augreichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle einetz solchen Wider⸗ spruchs, oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Soldin, den . (Trockener Stempel) Die Direktion der Stargard ⸗Küstriner Eisenbahn⸗Gesellschaft. . Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.)

Preußischer Landtag. Herrenhaus.

19. Sitzung vom 28. Mai 189.

Die Berathung des Staatshaushalts⸗-Etats für

1897, 98 wird beim Etat der Ju stizverwaltung fortgesetzt. Bei den Einnahmen giebt

Ober. Bürgermeister Struckmann Hildesheim zur Erwägung anheim, ob nicht eine Redultion der zu hohen Gebührentarife angezeigt sei. Die Steigerung der Einnahmen sei nicht durch eine Zunahme der Geschäfte, sondern durch die neue Gebührenordnung von 1895 zu erklären. Nach derselben hätten sich auch die Notariatsgebühren nach den Gerichtsgebübren zu richten. Besonders hart sei die Provinz Hannover von der neuen Regelung betroffen worden. Jedenfalls habe das neue Gerichtskostengesetz für die städtischen und ländlichen Ge, meinden eine ungemein hohe Mehrbelastung zur Folge und wirke auf das Publikum geradezu abschreckend gegen die fernere Inanspruchnahme der Gerichte fr Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das sei eine sehr bedenkliche Wirkung des neuen Gesetzes.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Auf die Anregung des Herrn Ober⸗Bürger⸗ meisters Struckmann kann ich zunächst die Erklärung abgeben, daß die Königliche Staatsregierung und insbesondere die Justizverwaltung die Wirksamkeit des neuen Kostengesetzes mit der größten Aufmerksamkeit zu verfolgen bestrebt ist und zwar speziell auch nach der Richtung hin, um sich ein Urtheil schaffen zu können, ob die in dem Kostengesetz vorgesehenen Gebühren über das Maß des Billigen und Nothwendigen hinausgehen. Die von Herrn Ober⸗Bürgermeister Struckmann vor⸗

gebrachten Zahlen, soweit sie Einzelfälle betreffen, bin ich

selbstverständlich zu kontrolieren nicht in der Lage gewesen, ich habe aber nicht den geringsten Zweifel, daß alle diese Zahlen richtig sind. Es sind auch wohl ähnliche Berechnungen schon aufgestellt bei

der Berathung des Kostengesetzes selbst; es bedurfte dabei nur einer

Gesetzentwurfg, um zu diesem Resultate ju gelangen. Es ist auch bei der Berathung des Gesetzes niemand darüber im Zweifel gewesen, daß dasselbe nach oben hin eine Erhöhung der Kosten zu Lasten des rechtsuchenden Publikums jzur Folge haben würde; nichts desto weniger

sich einverstanden erklärt, und dasselbe ift mit nicht sehr erheblichen Aenderungen im Großen und Ganzen auch Ihrerseits genehmigt worden.

Daß die jetzige Kostenhöhe auf dem Gebiete der nicht ftreitenden Gerichtsbarkeit zu vielen Beschwerden Anlaß giebt, wird an und für sich keinem Zweifel unterliegen; daß diese Empfindung in der Provin Hannover lebhafter hervortritt wie anders wo, dafür hat Herr Ober. Bürgermeister Struckmann bereits eine Erklärung gegeben; sie liegt darin, daß bis zum Erlaß dieses Gesetzes nach den in der Provim Hannover geltenden alten Sportelordnungen die Gebühren für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit ganz erheblich niedriger waren, als in den alten Provinzen, daß sie insbesondere schon sehr bald eine

Hannover für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhoben werden konnte, betrug nur 30 M, sie war bereits erreicht bei Objekten von 27 - 30 000 A

Noch eine weitere, in den alten Provinzen nicht gekannte Er⸗ leichterung für die Eingesessenen der Provinz Hannover lag darin, daß nicht unterschieden wurde zwischen ein und zweiseitigen Ge—⸗ schäften. Auch nach dieser Richtung hin hat die neue Gebühren« ordnung, welche eine gleiche Behandlung der Sachen im ganzen Um- fange der Monarchie berbeiführte, sich in der Provinz Hannover be⸗ sonders fühlbar machen müssen, indem auch dort ein zweiseitiger Akt jetzt doppelt so hoch tarifiert wird wie ein einseitiger.

Wenn Herr Ober⸗Bürgermeister Struckmann noch besonders hin⸗ gewiesen hat auf die sehr hohen Sätze für Erb⸗ und Uebertragsverträge, so wirkt noch ein anderer Umstand dabei mit, nämlich der, daß nach einer Entscheidung des Kammergerichts, des höchsten Gerichtshofes in Kosten⸗ sachen, Erb⸗ und Uebertragsverträge doppelt besteuert werden, nämlich einmal als Uebertrags verträge, und dann auch noch als letzt willige Verfügungen, als Testamente, sodaß jetzt im Bezirk des Ober⸗ Landesgerichts Celle der vierfache Satz desjenigen, was früher zu zahlen war, herauskommen kann.

Meine Herren, ich gebe vollkommen zu, daß derartige Dinge nicht angenehm berühren und vielfach schmerzlich empfunden werden; anderer seits werden wir aber nicht vergessen dürfen, daß bei den niedrigen Objekten dieses Gesetz im allgemeinen erhebliche Erleichterungen ge⸗ bracht hat, daß besonders auf dem Gebiet des Immobiliarverkehrs für kleinere Objekte die Sätze nicht unerheblich heruntergesetzt sind. Es ist von vornherein, namentlich auch von seiten des Herrn Finanz⸗ Ministers der Grundsatz scharf ausgesprochen, daß die Neuregelung der Gerichtskosten auf diesem Gebiet nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen führen dürfe, und deshalb für die Herabsetzung der Kosten nach unten ein Ausgleich gefunden werden müsse in der Er⸗ höhung der Kosten nach oben. Daß dieser Gesichtspunkt sich auch in der Praxis als berechtigt erwiesen hat, dafür darf ich mich berufen auf den Bericht eines Ober⸗Landesgerichts. Präsidenten, der besonders hervorhebt, daß in seinem Bezirk es ist der Bezirk Kiel die Kosteneinnahme für die kleinen Objekte in der freiwilligen Gerichtsbarkeit seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgenommen babe, daß aber dieser Ausfall in den höheren Einnahmen für größere Objekte seinen Ersatz finde.

Betreffs der Ehe⸗ und Uebergabeverträge erlaube ich mir noch zu bemerken, daß der Erhöhung der Kosten für diese Verträge auf der anderen Seite eine Erleichterung gegenübersteht, indem für Um⸗ schreibungen von Grundstücken auf Grund solcher Verträge nur die Hälfte der Kosten gezahlt wird, die sonst für Auflassungen zu zahlen wären.

Was speziell die Gestaltung der Verhältnisse im Bezirk Hildes⸗ heim betrifft, so hat der Herr Ober-⸗Bürgermeister Struckmann vor⸗ gestern, wo der Justiz⸗Etat schon zur Verhandlung kommen sollte, mir Mittheilung davon gemacht, daß er die Verhältnisse des dortigen Amtsgerichts zur Sprache bringen werde, und ich bin deshalb in der Lage gewesen, mir Auskunft von dem aussichtführenden Richter in Hildesheim darüber zu verschaffen, wie thatsächlich sich die Ver—⸗ hältnisse dort gestaltet haben. Die Uebersicht ist heute Morgen ein⸗ gegangen. Die Zahlen decken sich nicht mit denen des Herrn Ober⸗ Bürgermeisters Struckmann, die auch deshalb nicht ganz maßgebend waren, weil, wenn ich richtig verftanden habe, sie sich nicht über das ganze Jahr, sondern nur über den Zeitraum vom 1. November bis 1. April erstreckten. Mir liegen hier die Uebersichten der Einnahme der Gerichtskasse in Hildesheim für die Etatsjahre 1893,94 bis 1896,‚97 vor, und daraus ergiebt sich, daß die gesammte Ist⸗Ein⸗ nahme an Gerichtskosten, der streitigen wie der freiwilligen Gerichts barkeit einschließlich der Stempel, die im Jahre 1894 / 95, dem letzten Jahre unter der Herrschaft des alten Gesetzes, 191 558 4 betrug, im Jahre 1896/97, dem ersten Jahre, in dem das neue Gesetz zur vollen Gel⸗ tung gelangt ist, in dem dazwischen liegenden Jahre galt zur Hälfte das alte, zur andein Hälfte das neue Gesetz sich auf 255 566 4 erhöht hat, also im Ganzen um etwa 64 000 M Diese Zahl, die sehr hoch klingt, verliert aber wesentlich an Bedeutung, wenn man zugleich erwägt, worauf diese Mehreinnahme beruht; denn aus den weiteren mir mitgetheilten Zahlen ergiebt sich, daß in dem gleichen Zeitraum die darin enthaltene Stempeleinnahme sich von 37 777 M auf 72 314 A erhöht hat, also um annähernd 34 000 , die von der genannten Mehreinnahme abzuziehen sind. Die Erhöhung der Stempeleinnahme hat ja mit den Gerichtskosten an sich nichts zu thun.

In dem Schreiben des aufsichtführenden Richters wird weiter gesagt, daß die Erhöhung allerdings im wesentlichen zurückzuführen sei auf die Einnahme in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, weil die Projesse beim Amtsgericht und beim Landgericht Hildesheim sich im Ganzen auf derselben Höhe gehalten haben; aber er hebt zugleich hervor, daß in der Stadt Hildesheim eine rege Bauthätigkeit und Spekulationskäufe von Grundstücken stattgefunden hätte, die fort⸗ gesetzt zu solchen Einnahmesteigerungen führten, und daß auch im

Landbezirke gesteigerte Umsatzberhältnisse wahrzunehmen gewesen seien.

Auffallend hoch gegen frühere Jahre kann übrigens diese Mehr⸗ einnahme an Kosten kaum erscheinen; denn auch schon unter der Herrschaft des alten Kostengesetzes haben z. B. die Mehreinnahmen vom Jahre 1894 auf 1895 im Amtsbezirk Hildesheim etwa

13 000 betragen. Gegenwärtig liegen die Abschlüsse über die ge⸗

em fache Vergleichung der frũheren Tarife mit dem des vorgelegten

baben beide Häuser des Landtages mit den Grundprinzipien des Gesetze ;

Maximalgrenze erreichten. Die höchste Gebühr, die in der Probim

sammten sinamiellen Crgebnifse det Justüwerwaltung aus dem am

1. April abgelaufenen Etatsjahte vor: danach hat sich im Gesammt⸗ umfang der Monarchie eine Vermehrung der Einnahmen um etwa 2 Millionen Mark ergeben. Das kann nicht als unverhältnißmäßig hoch bejeichnek werden. Denn 3. B. vom Jahre 1893/94 zum Jahre 1894/95, also unter der Herrschaft des alten Gesetzes, hat die Mehr⸗ einnahme beinahe 3 Millionen betragen, ohne daß irgend eine Aende⸗ rung in den Kostensätzen selbst vorgekommen war. Daraus ergiebt sich, daß auch andere Umstände bei der Erhöhung wesentlich mitwirken. Wir sind nun bemüht gewesen, genau festzustellen, worauf im einzelnen die Mehreinnahmen zurückzuführen sind, und auf eine von mir erlassene Anordnung hin wird seit Beginn dieses Etatssahres, seit dem 1. April, ein Nebenregister in allen Kassenverwaltungen geführt, worin auseinander gehalten werden die Kosten nach den Gegenständen, aus denen sie erwachsen. Diese Nebenregister sollen das ganze Jahr geführt werden und dann wird sich ein festes Urtheil ge⸗ winnen lassen, ob und inwieweit die Mehreinnahme aus der Erhöbung der Kostenansätze oder aus anderen Umständen hervorgeht und ins⸗ besondere inwieweit die freiwillige und die streitige Gerichtsbarkeit dabei in Frage kommen. Wenn sich ergeben sollte, daß durch diese Erhöhung in der That eine zu große Belastung des rechtsuchenden Publikums herbeigeführt ist, so wird sich die Staatsregierung der Er⸗ wägung nicht entziehen, ob nicht da die bessernde Hand anzulegen und ob nicht bei den höheren Objekten eine Ermäßigung der Ansätze zu erstreben sei.

Herr Ober. Bürgermeister Struckmann hat weiter hervorgeboben, daß es insbesondere übel empfunden werde, daß einzelne Notarien ganz unverhältnißmäßig hohe Einnahmen unter der Herrschaft des neuen Gesetzes bezögen. Auch diese Thatsache wird vielfach richtig sein; sie hängt aber mit dem Grundprinzip aller neuen Gebührengesetze zusammen, wonach nicht die Thätig⸗ keit, das Arbeitsmaß, für den Beamten, die Behörde oder den Rechts⸗ anwalt, den Maßstab für die Höhe der Gebühren abgiebt, sondern lediglich die Höhe des Objektes. Das ist bei den Kosten der streitigen Gerichtsbarkeit schon seit 1351 in Preußen durchgeführt worden; die Gebührenordnung für Rechtsanwalte beruht auf demselben Gesichtspunkte. Es kommen da allerdings unter Um⸗ ständen für einzelne Fälle Gebühren heraus, die in gar keinem Verhältnisse stehen ju der geleisteten Thätigkeit; aber dies ist einmal unzertrennlich von dem ganzen System. FCr die kleinen Objekte wird außerordentlich wenig erhoben. Es arbeiten da die Beamten und Gerichte vielfach mit Verlust. Dafür wird dann ein Ausgleich in den höheren Objekten gesucht. Ferner ist es richtig, wenn Herr Ober ⸗Bürgermeister Struckmann gesagt hat, daß dieses Mißverhältniß bezüglich der Notarien seitens des Publikums besonders unangenehm empfunden würde, und die Notarien selbst haufig es peinlich empfinden, für verhältnißmäßig geringfügige Akte solche außergewöhnlichen Gebühren erheben zu müssen. Der maß⸗ gebende Gesichtspunkt der Gleichstellung der Notariatskosten und der Gerichtskosten war der, daß man nicht eine für den Staat nach- theilige Konkurrenz der Notarien und Gerichte herbeiführen wollte. Wenn die Gebühren für die Notarien geringer angesetzt worden wären, dann wäre die nothwendige Folge gewesen, daß alle Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für welche die Notarien zuständig sind, ausschließlich von diesen aufgenommen würden und den Gerichten diese Einnahme vollständig entginge. Eine solche Konsequenz konnte nicht zugelassen werden und das hat zur Gleichstellung geführt, die wir übrigens in den alten Provinzen schon seit 1851 gekannt haben.

Welche Konsequenzen im einzelnen aus der neuen Gebührenord⸗ nung für die Notarien sich ergeben haben und wie weit die Einnahmen ein⸗ zelner Notarien es werden hier hauptsächlichst die großen Städte in Frage kommen eine ganz ungerechtfertigte Höhe erreicht haben, vermag ich nicht zu übersehen. Daß Klagen vielfach laut werden, ist mir nicht entgangen und ich beabsichtige deshalb, ebenso wie jetzt bezüglich der Gerichtskosten Erhebungen ausgeführt werden, auch Feststellungen treffen zu lassen für die Einnahmen der Notaren. Für diese Feststellung ist der nächste Winter in Aussicht genommen, als diejenige Jahreszeit, in der eine größere Gleichmäßig⸗ keit in der notariellen Thätigkeit sich zeigt, als in den Sommer⸗ monaten. Wir werden also vorauksichtlich im nächsten Jahre in der Lage sein, genaue Zahlen auf Grund dieser Ermittelungen geben und daraus ersehen zu können, ob sich ein Anlaß zu weiteren Maßnahmen ergiebt. Der Gedanke, den Herr Ober ⸗Bürgermeister Struckmann angeregt bat, daß die Notarien gesetzlich verpflichtet werden könnten, einen Theil ihrer Gebühren an den Staat abzuführen, ist ja auch nicht neu; er ist schon bei der Vorbereitung dieses Gesetzes angeregt worden, und, wie ich meine, auch bei der Berathung des Gesetzes zur Sprache gekommen es ist aber vorläufig wenigstens nicht thunlich erschienen, diesen Weg zu beschreiten. Eine ähnliche Einrichtung besteht in dem Großherzogthum Baden, wo die Notare mit sehr hohen Ginnahmen verpflichtet werden können, einen Theil der Einnahmen an die Staatst⸗ kasse abzugeben. Dafür giebt der Staat den Notaren, die ein unzureichendes Einkommen haben, einen Zu⸗ schuß, er sichert ihnen also ein gewisses Mindesteinkommen. Wieviel dabei herausgekommen ist, weiß ich nicht; aber jedenfalls ist der Gedanke der Erwägung werth. Zu einer Erleichterung für das Publikum würde diese Maßregel selbstverständlich nur dann führen können, wenn Hand in Hand damit eine Ermäßigung der Kosten für die Notare und die Gerichte ginge, und nach dieser Richtung hin würde die Prüfung sich zu erstrecken haben. Bei dieser Prüfung ist insbesondere das Finanzressort betheiligt; ich werde aber nicht unterlassen, den Herrn Finanz⸗Minister auf den heute hier angeregten Gesichtspunkt auf— merksam zu machen, und wenn weitere Erfahrungen ergeben sollten, daß ein dringendes Bedürfniß nach Erleichterung auf diesem Gebiete vorliegt, so glaube ich nicht bezweifeln zu dürfen, daß auch der Herr Finanz⸗Minister seine Mitwirkung zu einer solchen Erleichterung nicht versagen wird.

Damit schließt die Debatte. Ueber die Petition um Neu⸗ bau des Amtsgerichtsgebäudes in Querfurt und über diejenige um anberweite Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Ge⸗ richtsschreibergeh ö. und ⸗Assistenten bei ihrer Beförderung zum Sekretär wirb zur Tagesordnung übergegangen.

Beim Etat des Ministeriums des Innern findet eine Debatte überhaupt nicht statt; über die auf Ausbesserung des Gehalts der Strafanstalts⸗-Sekretäre gerichtete Petition geht das Haus zur Tagesordnung über.

Ueber den Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten referiert Freiherr von Durant. Die dazu eingegangenen Petitionen,

welche auf Erhöhung des Gehalts der Geistlichen gerichtet ind, ollen der Regierung als Material für eine anzustrebende Ver⸗ . der Gehaltsverhältnisse der Geistlichen überwiesen werden. reiherr von Stumm: Im preußischen Abgeordnetenhause bat der Kultus. Minister dem sogenannten Kathedersonlalismus eine Ver= tbeidigung angedeihen laßsen, und identifthert mit dem Verein für Sonnalreform, mit den Bestrebungen fur Schutzzoll und Soziglre form, mit der Politik des Fursten Bismarck, ja mit der Kaiserlichen Botschaft von 1855. Danach würde ich einer der ersten Kathedersogialisten gewesen sein und . sein; ich muß mir aber diesen Titel entschieden verbitten. An die Stelle der royalistischen Soꝛialpolitik der siebziger Jahre ist ein ,, . Soialismus, Klafsenkampf. Hetze gegen Kapital und Grundbesitz getreten. Es wird die bestehende Gesellschaftsordnung, selbst der af des Eigenthums angegriffen. Fürst Bismarck hat mich ausdrücklich autoristert, hier zu erklären, daß niemand schärfer den Kathederfozlalismus bekämpft habe als er. Diese Richtung ist typisch fär die Lehre der Nationalökonomie auf den preußischen und außervreußischen deutschen Universitäten. Der Kultus Minister will die Paritaͤt wahren; aber noch kürzlich ist einer der Fortgeschrittensten der Art nach Marburg berufen. Die Männer aus der Praxis, die der Kultus-⸗Minister ihnen gegenüberstellen will, werden von der herrschenden Gefellschaft als unwissenschaftlich stigmatisiert. Die rren seien nicht arbeitgeberfeindlich, meint der Kultus snister. Dagegen lassen sich Aeußerungen von Schmoller und Anderen anführen, die nach meiner Ansicht fanatischer als Bebel und Liebknecht gegen den Besitz sich richten, und gerade seine Schüler . auf diesem Gebiete die Allerfortgeschrittensten. Nur in die mosphäre der Arbeiterversammlungen ist Herr Schmoller noch nicht hinabgestiegen. Anders Herr Wagner, der nach dem Saarrevier und nach Bochum gekommen ist. Auch ihn hat der Herr Kultus- Minister verlheidigt und die von ihm in Bochum gehaltene Rede in Schutz genommen, es seien da Mißverständnisse untergelaufen. Sind aber noch Mißverständnisse möglich, wenn von Diners gesprochen wird, die 29 M und mehr kosten, wenn angerathen wird, Arbeiterorgani⸗ sationen zu schaffen, die bon einem Unternehmergewinn von 10 9 Sog in die Tasche der Arbeiter überführen? Wie muß sich die Sache im Gehirn des Arbeiters darstellen, wenn ihm ein Königlicher Beamter, ein Professow und berühmter Gelehrter solches vorträgt? Was foll da aus Betrieben werden, die weniger als 10 0, Reinertcag bringen? Ihr Ruin wäre ungußbleiblich. Bricht jetzt noch ein Strike an der Ruhr aus, so hat ihn Herr Wagner müt veranlaßt. Warum floriert keine der korporativen Produktivgenossenschaften? Weil die Dieziplin fehlt. Unsere Industrie dringt auf dem Weltmarkt vor, weil bei ihr noch Bisziplin herrscht; die eng⸗ sische geht zurück, weil der englische Arbeiter nicht zu seinem Chef, fondern zu dem Generalsekretͤr seiner Union gut zu stehen bestrebt ist. Herr Wagner hätte den Arbeitern in Bochum zeigen follen, in welcher relativ vorzüglichen Situatisn sie sich befinden. Ein Königlicher Beamter darf nicht gegen die Arbeitgeber auftreten. Kann man da nicht verhindern nach der Lage der Gesetz. gebung, so muß diese geändert werden, wie sie bezüglich des Falles Arong' geändert werden soll. Nach dem „Vorwärts“ tritt übrigens „‚Genosse“ Arons nach wie vor agltatorisch hervor. Ihm muß das Handwerk gelegt werden, sonst leidet die Autorität des Staats. Was nützen alle Vereinsgesetze, wenn man die sozialdemokratischen Elemente als Universitätslehrer weiter gewähren läßt? Jetzt ist Herr Professor Belbrück, der wie Naumann mit den Sozialdemokraten kokettiert, zum Geschichtgordinariuß in Berlin befördert worden, ein Führer der Rationalfozialen. Das nationale Mäntelchen, das diese Herren ihren Bestrebungen umhängen, ist nach meiner Ansicht sehr sadenscheinig. Delbrück bekämpft in den Preußischen Jahrbüchern“ jede Maßregel gegen die Sozialdemokratie; er hat u. A. auch die amburger Arbeltgeber beschuldigt, im Strike sich unlauterer Mittel edient zu haben. Ist das . Geschichte, was da gelehrt wird? Wenn der Studen dies hören muß, wohin soll das kommen? Die Wiffenschaft muß Halt machen, wie vor Religion und Sitte, so vor dem Ümfturz. Hat die Gesetzgebung dazu teine Macht, so muß sie verschärft werden, und namentlich auf dem Verwaltungswege sollte mit der alleräußersten Vorsicht verfahren werden. Dies vorzubringen hielt ich für meine heiligfte Pflicht.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Für eine Aufrollung der ganzen Polenfrage und der polnischen Sprachenfrage ist der Zeitpunkt jetzt augenblicklich der denkbar ungünstigste. Ich will mich deshalb auf ein paar Bemer⸗ kungen gegenüber den Ausführungen des Herrn Fürsten Radziwill be— schränken. Er hat gesagt, es sei ein konzentrischer Angriff gegen den Bestand und die Erhaltung der polnischen Volkssprache von seiten des Herrn Ministers des Innern und des Kultus⸗Ministers in der Provinz Posen erfolgt. Mir ist überhaupt von einem Angriff auf die polnische Volkssprache nichts bekannt, geschweige denn von einem kon⸗ zentrischen Angriff. Ich sollte meinen, daß ich wohl der Letzte wäre, dem der Vorwurf zu machen wäre, daß er illegitimer Weise die polnische Volkssprache angegriffen hätte. Denn ich bin es gewesen, der vor 5 Jahren zum ersten Male polnische Schreib n und Lesestunden in den deutschen Unterricht der Provinz Posen eingeführt hat (leider), aller⸗ dings unter den Kautelen, die uns davor sichern, daß die polnische Sprache nicht die deutsche Unterrichtssprache wird; denn die deutsche Schule muß deutsch unterrichten, und wir müssen dafür danken, daß wir wieder die polnische Schule bekommen, in der anädigst gestattet wird, daß die deutsche Sprache darin in einigen Stunden gelehrt wird. (Sehr guth Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die deutschen Kinder in der Provinz Posen, die in unsern Staat aufgenommen und Deutsche sind, die deutsche Landessprache, die deutsche Amtosprache, die deutsche Armeesprache beherrschen lernen (Bravoh, und dazu führt uns die deutsche Schule. Wir haben aber auf die Religion und die Sprache der polnischen Kinder die Rücksicht genommen, daß wir sie für die Fruchtbarmachung ihrer religiösen Unterweisung darin vorbereiten lassen. Das ist eine Rücksicht auf ihr Gewissen, aber kein Angriff auf ihre polnische Sprache. Nein, meine Herren, davon kann nicht die Rede sein.

Dann hat Herr Fürst Radziwill gemeint, der Herr Minister des Innern habe eine Aeußerung gethan: die Völker seien zwar nicht für die Könige, aber für die untergeordneten Polizeibeamten da, denen sich ihre Sprache anzupassen hätte. Meine Herren, ich habe diese Aeußerung des Herrn Ministers des Innern nicht gehört, ich babe sie auch nicht gelesen, und ich muß sagen: ich möchte bezweifeln, daß sie in diesem Wortlaut und in diesem Sinne gehalten worden ist. (Heiterkeit, Ich gebe anheim, diese Aeußerung wörtlich uns mitzutheilen; ich bin jetzt nicht in der Lage, dafür einzutreten; aber ich meinestheils habe bis jetzt auch nicht eine Silbe davon gehört, daß eine solche Aeußerung von dem Herrn Minister des Innern gethan worden sei: die Völker seien zwar nicht für die Könige, aber für untergeordnete Poltieibeamte da. Ich halte daz für kaum denkbar, daß der Verr Minister des Innern sich so geäußert haben soll. (Heiterkeit.)

Endlich habe ich zuletzt zu bemerken, daß ich mit dem Herrn Minister⸗ Praͤsidenten vollkommen darin einverstanden bin, was er neulich bier gesagt hat. Ich habe es gehört und bin namentlich damit einver⸗ standen, daß alle Dinge in der Probinz Posen nicht von dem Boden des Natlonalltätenprinzip aug, sondern auf dem Boden des Staats.

prinzips geregelt werden müssen. Das war der Anfang, der Kern · punkt der ganzen Ausführungen des Herrn Minister · Prãsidenten, darin bin ich vollkommen mit ihm einverstanden. Ich weiß überhaupt von keiner Differenz mit ihm in dieser Frage; wir sind voll—= kommen einig, wir hindern niemand in der Provin. Posen polnisch zu reden, die polnische Volkssprache dort weiter zu sprechen wir beschränken uns lediglich darauf, zu bewirken, daß die Kinder in der Schule deutsch lernen, was sie durchaus lernen müssen, da sie es für ihr künftiges Leben brauchen, und, meine Herren, damit werden wir auskommen sowohl nach der polnischen, wie nach der deutschen Seite hin. Wir erfüllen damit nichts weiter als unsere einfache Pflicht und Schuldigkeit. (Beifall.)

ö , . Westerburg⸗Cassel giebt der Freude Aus⸗ druck, die eine Anzahl von Mitgliedern über die Schluhworte des Ministers empfänden. Freilich werde, auch von Professoren, viel dummes Zeug geredet, aber das sei doch nicht bloß auf dem Gebiete der Nationalökonomie der . was er Herrn von Stumm zu be⸗ denken gebe. Wissenschaftliche Strömungen müsse man sich entwickeln saffen; daß die Bäume auch auf diesem Gebiete nicht in den Simmel wachfen, stehe doch fest. Professoren seien auch Staatsbürger, und sei es auch zweckmäßiger, wenn sie auf der Höhe ihres Katheders blieben, so könne man ihnen dsch nicht verwehren, auch in die Arena der Lohnkampfversammlungen und dergleichen herabzusteigen.

; rofeffor Br. De rnburg-⸗ Berlin: Während Überall anderswo die Studierenden an der Spitze der radikalen Bewegungen stehen, weist die deutsche, weist die Berliner Studentenschaft die Aufforderun sich an der sozialrevolutionären Bewegung zu betheiligen, wie no vor einigen Tagen geschehen, entschieden zurück. Das liegt an dem tüchtigen Sinne unferer akademischen Jugend, die Herr von Stumm doch mehr beachten sollte. Bie histerische Schule hat nirgends besser Wurzel geschlagen als in Deutschland und in Berlin. In ihr liegt das Gegengewicht gegen die von Herrn von Stumm bhe⸗ klagten Erscheinungen. Seit Anfang dieses Jahrhunderts macht dieser flilke Einfluß der historischen Schule sich auf unsere akademische Jugend geltend. Aber freilich, die Erhaltung dieses Einflusses ist be droht. Die neuen Reserivte über die juristische Prüfungsordnung, erlaffen anläßlich der Vollendung des. Bürgerlichen Gesetzbuchs, können so ausgelegt werden, als ob die feste historische Begründung des römischen und des deutschen Rechts sollte in Frage gestellt werden.

Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff beruhigt den Vorredner äber diese feine Befürchtung. Wenn Herr Professor Dernburg die Neu⸗ regelung der Professorengehälter neulich beanstandet habe, so könne die Verwaltung nur bei der Auffassung bebarren, daß dieselbe eine große Errungenschaft und einen erbeblichen Fortschritt be⸗ deute. Um finanzielle Vortheile für die Staatskasse handle es sich dabei nicht im Mindesten. Die Zuschässe, welche gewisse Professoren zu ihrem Gehalt durch die Honorare für die Kollegien bezögen, seien vielfach erschreckend boch, und die Möglichkeit, allin großen Luxus zu treiben, sei der Wissenschaft auch nicht förderlich. Von einem Attentat auf die Freiheit und Unabhängigkeit der Universitäten könne keine Rede sein. .

Professor Dr. Do ve Göttingen erkennt durchaus an, daß die Regelung für die schlechter gestellten Professoren eine dankenswerthe Maßnahme ist. Alle Wünsche der Professoren seien freilich mit dieser Neuordnung nicht erfüllt.

Freiherr von Manteuffel giebt für seine Freunde der Za⸗ stimmung zu den Ausführungen des Freiberrn von Stumm Ausdruch; er vermißt in der Antwort des Kultus- Ministers Auskunft über die praftische Wirkung der Thätigkeit der sogenannten Kathederso;ialisten Zwischen Freiheit der Wissenschaft und Freiheit der Lehre sei noch ein erheblicher Unterschied. Wenn Herr Dernburg auf den patriotischen Sinn der Berliner Studentenschaft verweise, so sei damit noch nich:s beigebracht, was beruhigend wirken könne. 6 ö

Professo Dr. Dernburg: Es ist nicht zulässig, daß ein Professor sozialdemokratische Lehren vertritt; er steht unter dem Disziplinargesetz. . .

Freiherr von Manteuffel: Ich habe nur bypothetisch von der Jukunft eine solche Bemerkung gemacht. .

Professor Dr. Rein ke⸗Kiel stellt fest, daß die Professorenschart stets in patriotischem Sinne sich bethätigt hat. .

Sber⸗Bürgermeister Becker⸗Köln tritt für die absolute Lerr⸗ freiheit ein. . J .

Fürst Radziwill macht darauf aufmerksam, daß von den Ressorts des Kultus und des Innern ein kenzentrischer Angriff gegen den Bestand der polnischen Volks sprache gerichtet werde, der im Widerspruch stehe mit der jüngsten Auslassung des Minister⸗ Präsidenten.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Ich beschränke mich darauf zu konstatieren, daß die Aeußerurg, die ich mir notiert hatte und von der ich angenommen batte, daß Fürst Radziwill sie meinem Herrn Kollegen Freiberrn von der Recke von der Horst zugeschrieben hatte, dem Herrn Minister des Innern nicht zugeschrieben wird, und konstatiere damit, daß diese Aeußermg, die mich so befremdet hat, nicht gefallen ist. Das genügt mir voll= kommen.

Fürst Ra dziwill beziebt sich auf einen ang des Ministers des Innern, daß er nicht genag Beamte Versammlungen der Polen zu überwachen, und da lungen aufgelöst worden seien. .

Ober. Bürgermeister Struckmann fordert die Polen auf, 8 den Deutschen in den polnischen Landestheilen ihr Recht ju töeil werden zu lassen, dann werde Friede eintreten, aber nicht eber.

Bei dem Kapitel „Elementarschulwesen“ bemerkt eine Anregung des Herrn von Wiedeb ach der

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Sosse:

Meine Herren! Wir haben bereits daran gedackt, den solcht Härten bei den Beiträgen zu den Penfionskasen eintreten Fönnten. Wir haben deshalb einen kleinen und, wie ich glaube, ent prechenden Betrag reserviert, um im Falle, daß solche Härten eintreten sollten, damit zu helfen und ausgleichen zu können. Doffentlich wird er aak⸗ reichen, und ich glaube, daß wir damit den Wänschen des Herrn den Wiedebach entgegenkommen werden.

Ober Bürgermeister Bender; Breklau bedauert die Haltung det Kultus. Ministers in der Frage des Religionsunterrichts der Dissidenten kinder und verlangt die Achtung der Rechte der Eltern.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich kann unmöglich auf die Diffidentenkinder. Frage in ihrem vollen Umfange näher eingehen. Ich beschranke mich darauf zu konstatieren, daß die Praxis der Unterrichtẽ verwaltung sich in vollkommenster Uebereinstimmung mit der konstanten Recht sprechung des preußischen Kammergerichts befindet, welches in dieser Beziehung der böchste Gerichtshof in Preußen ist. So lange die Ueberemnstimmung besteht, denke ich an diesem Zustande nichts ju andern. (Bravo!)

Beim Kapitel „Kunst und Wissenschaft“ wünscht

Ober . Struckmann eine wissenschaftliche Be. arbeitung des Hildesheimer Silberfundes.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich kann Oerrn Ober⸗Bürgermeister Struckmann beruhigen: Die wissenschaftliche Bearbeitung des Hildesk eimer Silber- fundes und die Publtkation degselben ist bereit vorbereitet und in

vollem Gange.

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