w
Weiterbeförderung vom überseeischen Ausschiffungs dgafen aus verpflichtet. *.
8 * Der 4 ist verpflichtet, den Auswanderern an dem zu ihrer Einschiffung oder Weiterbeförderung bestimmten Orte bei jeder nicht von ihnen selbst verschuldeten Verzögerung der Beförderung von dem vertragsmäßig bestimmten Ab⸗ fahrtstag an ohne besondere Vergütung Unterkunft und Ver⸗
pflegung zu gewähren. 8 28.
Falls die Verzögerung langer als eine Woche dauert, hat der Auswanderer, unbeschadet der ihm nach dem bürgerlichen Recht etwa zustehenden Ansprüche auf Schadensersatz, das Recht, von dem Vertrage zurückzutreten und die Räckerstattung des gezahlten Ueberfahrtsgeldes . verlangen.
Die Rückerstattung des Üeberfahrtsgeldes kann auch dann verlangt werden, wenn der Auswanderer oder einer der ihn begleitenden Familienangehörigen vor Antritt der Seereise stirbt oder nachweislich durch Krankheit oder durch sonstige außer seiner Macht liegende Zwischenfälle am Antritt der See⸗ reise verhindert wird.
Das Gleiche gilt, wenn in Fällen des 8 26 Absatz 2 die Verhinderung im überseeischen Ausschiffungshafen eintritt, rücksichtlich des den Weiterbeförderungskosten entsprechenden Theiles des Ueberfahrtsgeldes.
Die Hälfte des Ueberfahrtsgeldes kann zurückverlangt werden, wenn der Auswanderer vor Antritt der Reise vom Vertrag aus anderen Gründen zurücktritt.
Wird das Schiff durch einen Seeunfall oder einen anderen Umstand an der Fortsetzung der Reise verhindert oder zu einer längeren Unterbrechung derselben genöthigt, so ist der Unter⸗ nehmer (8 1) verpflichtet, ohne besondere Vergütung den Auswanderern angemessene Unterkunft und Verpflegung zu gewähren und die Beförderung derselben und ihres Gepäcks nach dem Bestimmungsorte sobald als mözlich herbeizuführen.
Diese Vorschrift findet sinngemäße Anwendung auf die Weiterbeförderung vom überseeischen Ausschiffungshafen aus (8 26 Absatz 27). g 3
Vereinbarungen, welche den . der 58 27 bis 30 zuwiderlaufen, haben 23 rechtliche Wirkung.
Der Unternehmer kann verpflichtet werden, zur Sicher⸗ stellung der ihm aus den S88§ A bis 30 entstehenden Ver⸗ pflichtungen eine das Ueberfahrtsgeld um den halben Betrag übersteigende Summe zu versichern oder einen der Versicherungs⸗ summe entsprechenden Betrag .
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß das Schiff, mit welchem die Auswanderer befördert werden sollen, für die beabsichtigte Reise völlig seetüchtig, vorschriftsmäßig eingerichtet, ausgerüstet und verproviantiert ist.
Die gleiche Verpflichtung trifft den Führer des Schiffes.
34
Jedes Auswandererschiff unterliegt vor dem Antritt der Reise einer Untersuchung über seine Seetüchtigkeit, Einrich⸗ tung, Ausrüstung und Verproviantierung.
Die Untersuchung erfolgt durch amtliche, von den Landes⸗ regierungen bestellte ö .
§ 35.
Vor Abgang des Schiffes ist der Gesundheitszustand der Auswanderer und der Schiffsbesatzung durch einen von der Auswanderungsbehörde (8 40 zu bestimmenden Arzt zu unter⸗
suchen. 3 36.
Der Bundesrath erläßt Vorschriften über die Beschaffenheit, Einrichtung, Ausrüstung und Verproviantierung der Aus⸗ wandererschiffe, über die amtliche Besichtigung und Kontrole dieser Schiffe, ferner über die ärztliche Untersuchung der Reisenden und der Schiffsbesatzung vor der Einschiffung, über die Ausschließung kranker Personen, über das Verfahren bei der Einschiffung und über den Schutz der Auswanderer in gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht.
Die vom Bundesrath erlassenen Vorschriften sind durch das Reichs-Gesetzblatt zu veröffentlichen und dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritte zur Kenntnißnahme vor—
zulegen. 8 J.
Als Auswandererschiffe im Sinne dieses Gesetzes gelten alle nach außereuropäischen Häfen bestimmten Seeschiffe, mit denen, abgesehen von den Kajütspassagieren, mindestens fünf— undzwanzig Reisende befördert werden sollen.
VI. Auswanderungsbehörden. .
Zur Mitwirkung bei Ausübung der dem Reichskanzler auf dem Gebiete des Auswanderungswesens zustehenden Be⸗ fugnisse wird ein sachverständiger Beirath gebildet, welcher aus einem Vorsitzenden und mindestens vierzehn Mitgliedern be⸗ sieht. Den Vorsitzenden ernennt der ö Die Mitglieder werden vom Bundesrath gewählt. Alle zwei Jahre findet eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder statt. Im übrigen wird die Organisation des Beiraths durch ein vom Bundesrath zu erlassendes Regulativ und seine Thätigkeit durch eine selbst⸗ gegebene Geschaͤftsordnung geregelt.
8 39.
Die Anhörung des Beiraths muß erfolgen vor Ertheilung der Erlaubniß für solche Unternehmungen, welche die Be⸗ siedelung eines bestimmten Gebiets in überseeischen Ländern zum Gegenstande haben, sowie im Falle der Beschränkung oder des Widerrufs der einem Unternehmer ertheilten Erlaubniß.
Außerdem können auf dem Gebiete des Auswanderungs⸗ wesens von dem Reichskanzler geeignete wichtigere Fragen dem Beirathe zur Begutachtung vorgelegt und von letzterem Anträge an den Reichskanzler gestellt werden.
8 40.
Zur Ueberwachung des Auswanderungswesens und der Ausführung der darauf bezüglichen Bestimmungen sind an denjenigen Hafenplätzen, für welche Unternehmer zugelassen sind, von den Landesregierungen a, . zu bestellen. .
8 In den Hafenorten übt der Reichskanzler die Aufsicht über das Auswanderungswesen durch von ihm bestellte Kom⸗ missare aus. Diese Kommissare sind befugt, den im § 34 vorgesehenen Untersuchungen beizuwohnen, auch selbständig Untersuchungen der Auewandererschiffe vorzunehmen. Sie haben die Landes⸗
behörden auf die von ihnen wahrgenommenen Mängel und 2 — aufmerksam zu machen und auf deren Abstellung zu ringen.
Die Führer von Auswandererschiffen sind verpflichtet, den Kommissaren auf Erfordern wahrheitsgetreue Auskunft über alle Verhältnisse des Schiffes und über dessen Reise zu er⸗ theilen, sowie jederzeit das Betreten der Schiffgräume und die Einsicht in die Schiffspapiere zu gestatten.
Im Auslande werden die Obliegenheiten der Kommissare behufs Wahrnehmung der Interessen deutscher Auswanderer von den Behörden des Reichs wahrgenommen, denen erfor⸗ derlichenfalls besondere Kommissare als Hilfsbeamte bei⸗ zugeben sind.
VII. Beförderung von außerdeutschen Häfen aus. S 42.
Durch Kaiserliche Verordnung mit. Zustimmung des Bundesraths können zur Regelung der Beförderung von Aus⸗ wanderern und Passagieren auf deutschen Schiffen, welche von außerdeutschen Häfen ausgehen, Vorschriften der im § 36 be⸗ zeichneten Art erlassen werden.
VIII. Strafbestimmungen. 8 43. Unternehmer (58 1), welche den Bestimmungen der 55 8, 22, 23, 25, 32 und 33 Abs. 1 oder den für die Ausübung ihres Geschäftsbetriebs von den zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe von ein⸗ n,, , . zu sechstausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Sind die Zuwiderhandlungen von einem Stellvertreter (8 9) begangen worden, so trifft die Strafe diesen; der Unter⸗ nehmer ö neben demselben strafbar, wenn die Zuwiderhand⸗ lung mit seinem Vorwissen begangen ist, oder wenn er bei der nach den Verhältnissen möglichen eigenen K des J es an der erforderlichen Sorgfalt hat fehlen lassen. Die gleiche Strafe trifft Schiffsführer, welche den ihnen im § 33 Absatz? und im § 41 Absatz 3 auferlegten Ver⸗ pflichtungen oder den auf Grund des 8 36 erlassenen Vor⸗ schriften zuwiderhandeln, ohne Unterschied, ob die Zuwider⸗ handlung im Inland oder im Ausland begangen ist. § 44. Agenten (6 11), welche den Bestimmungen der S8 16, 16, 17, 22 Abfatz 2, 23 und 265 oder den für die Ausübung ihres Geschäftsbetriebs von den zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe von dreißig bis zu dreitausend Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. ö. O.
Wer ohne die nach 88 L und 11 erforderliche Erlaubniß die Beförderung von Auswanderern betreibt oder bei einem solchen Betriebe gewerbsmäßig mitwirkt, wird mit Gefängniß bis zu einem Fakt? und mit Geldstrafe bis zu sechstausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. .
Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher sich zum Ge⸗ schäfte macht, zur Auswanderung anzuwerben.
S 46.
Wer der Vorschrift des 8 26 Absatz 1 zuwiderhandelt,
wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit
Haft bestraft. ‚
8 47.
Wer den auf Grund des § 42 erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe von ö bis zu sechstausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Meo⸗ naten bestraft.
48. Wer eine Frauensperson zu dem Zwecke, sie der gewerbs⸗ mäßigen Unzucht zuzuführen, mittels arglistiger Verschweigung dieses Zwecks zur Auswanderung verleitet, wird mit Zuchthaus
bis zu fünf Jahren bestraft. Neben der Zuchthausstrafe ist der Kelhn der 1 Ehrenrechte auszusprechen; auch kann zugleich auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu sechstausend Mark, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.
Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen An⸗ wendung, welcher mit Kenntniß des vom Thäter in solcher Weise verfolgten Zweckes die Auswanderung der Frauens— person vorsätzlich befördert; sind mildernde Umstände vor— handen, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter drei Monaten ein, neben welcher auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu sechstausend Mark erkannt werden kann. .
Schlußbestim mungen. 8§8 49.
Welche Behörden in jedem Bundesstaat unter der Be⸗ eichnung-: Aufsichtsbehörde, höhere Verwaltungsbehörde, 6M i hͤrdẽ zu verstehen sind, wird von der Zentralbehörde des Bundesstaats bekannt gemacht.
8 50.
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1898 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt erlöschen die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften ertheilten Genehmigungen zur Beförderung oder zur Mitwirkung bei der Beförderung von Auswanderern.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 9. Juni 1897. (L. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 .
den Regierungs-Rath Dr. Pollack in Hannover zum a ,. des ersten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu
annover,
den , Krenzlin in Arnsberg zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Bezirksausschuß zu Arnsberg,
den Regierungs⸗Assessor Dr. Francke in Aurich zum k des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Aurich,
den Regierungs⸗Assessor Grafen von Galen in Sig⸗ maringen zum Stell vertreter des Regierungs⸗-Präsidenten im Bezirksausschusse zu Sigmaringen sowie ö zum Stell⸗ vertreter des ersten und des zweiten Mitgliedes dieser Behörde,
den Regierungs⸗Assessor Köhler in Münster 9 Stell.
vertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses z Münster und. . ;
den Regierungs⸗Assessor Walter in Danzig zum Stell vertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Danzig, unter Enthebung des Regierungs⸗Assessors von Hey king von diesem Amt, . .
auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitz des Bezirkz. ausschusses zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts Rath Boehncke in Insterburg zum Landgerichts⸗Direktor in f . den Gerichts⸗Assessor Westphal in Elberfeld zum Land— richter daselbst, und . . ö den Gerichts⸗-Assessor Ziegler in Ehrenbreitstein zum Amtsrichter in Hachenburg zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Kreisphysikus Dr. Niemeyer zu Hünfeld ist auz dem Kreise Hünfeld in den Kreis Neuß versetzt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Die Rechtsanwalte Plehn in Rawitsch, Köpp und Dr. Toelle in Schneidemühl sind zu Notaren für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Posen, mit Anweisung ihres Wohn⸗ sitzes in Rawitsch bezw. Schneidemühl, ernannt worden.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des 8 46 des Kommunalabgabengesetzez vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuer— jahre komm unalabgabenpflichtige Reineinkommen aus dem Betriebsjahre 1896 bei der Breslau⸗Warschauer Eisenbahn auf 128 160 4 festgesetzt worden ist.
Breslau, den 15. Juni 1897.
Der Königliche k,
Guäihzeit.
Angekommen:
der Unter⸗-Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Lohm ann, und
der Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Ober⸗Berghauptmann Freund, aus dem Oberharz;
der Präsident des Ober⸗Landeskulturgerichts Rintelen, aus Bad Nauheim.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. Juni.
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten sind gestern Abend 11/4 Uhr mittels Sonderzuges von der Station Wildpark nach Bielefeld und Köln abgereist.
In der am 16. d. M. unter dem Vorsitz des Vize—⸗ ö des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des nnern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Registrierungsabgaben für die Uebertragung von Apotheken und Kuxen u. s. w, die Zustimmung ertheilt. Ferner wurden die Ent— würfe von Gesetzen für Elsaß Lothringen über das Stempel⸗ wesen u. s. w, über die Rechtsverhältnisse der Gerichts⸗ vollzieher u. s. w. und über das Vermögen der Ortschaften u. s. w. gemäß den Beschlüssen des Landesausschusses an⸗ genommen. Der Ausschußantrag, betreffend den Salzsteuer⸗ verwaltungskosten⸗Etat für Sachsen⸗Meiningen, und die Vor⸗ lage, betreffend die Erweiterung des Bezirkes der Nord⸗ deutschen Knappschafts⸗-Pensionskasse, wurden genehmigt. Den zuständigen Ausschüssen wurden überwiesen: der Antrag Preußens, betreffend die Behandlung von Naturalisations⸗ gesuchen, — der Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen dem Reich und dem Oranje-Freistaat, — die Vorlage, be⸗ treffend die Desinfektion von Eisenbahnwagen bei der Beförde= rung thierischer Abfälle und Fäkalien; dem Reichskanzler wurden überwiesen die Beschlüsse des Reichstages zu Petitionen wegen gesetzlicher Regelung des k und zu einer Petition wegen Errichkung kaufmännischer Schiedsgerichte. Außerdem wurde uber die Resolution des Reichstages, betreffend die Ein⸗ berufung einer Koömmission zur Berathung der Impffrage, sowie uber die Vorlage wegen der ö nichtst nt e Mitglieder des Reichs-Versicherungsamts u. s. w. und über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt, und die Wahl der Mitglieder der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds vor— genommen.
Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundes⸗ raths für das Landheer und die Festungen und für vVandel und Verkehr eine Sitzung.
Die amtliche Ausgabe der „Jahresberichte der Könlglich preußischen Regierüngs- und Gewerbe— Räthe und Bergbehörden' für 1895. wird in diesen Tagen im Verlage von W. T. Bruer in Berlin erscheinen Dicse Berichte enthalten auch diesmal eingehende Mittheilungen über die weitere Durchführung der Lire ier cht ge tg en, und beachtenswerthe, vielfach durch Beschreibungen und ͤ 1 näher erläuterte Vorschläge über Unfallverhütung oder ,, gewerblicher Krankheiten sowie endlich auch ; weitere Kreise interessante Mittheilungen aus dem Gebiete Arbeiter⸗Wohlfahrtseinrichtungen. Abdruck
Der Preis des Werks beträgt für den gehefteten ö. 1065 6 und für den in Ganzleinen gebundenen 11,
Der hiesige Königlich vortugiesische Gesandte Vicomte Pindella hat Berlin mit Urlaub verlassen. Für die Dauer seiner Abwesenheit fungiert der Erste Sekretär der Gesandt⸗ schaft Baron von Sendal als Geschäftsträger.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. „Habicht“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Gercke (Eduard, gestern in Mossamedes angekommen und beabsichtigt, am 19. d. M. nach Kamerun in See zu gehen.
Cronberg, 18 Juni. Ihre Majestät die Kaiser in riedrich hat mit Seiner Hoheit dem Prinzen und Ihrer Ii ne, Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Hessen heute Mittag von Schloß Friedrichshof die Reise nach London angetreten.
Kiel, 18. Juni. Die Kaiserliche Jacht „Hohenzollern“ ist heute von hier durch den Kaiser-⸗Wilhelm⸗-Kanal nach Brunsbüttel abgegangen.
Köln, 18. Juni. Die Stadt Köln hat zum Empfange Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin anläßlich der Enthüllung des Denkmals Kaiser Wil⸗ helm s J. reichen Festschmuck angelegt. Einen besonders festlichen Eindruck machen die Straßen, durch welche Ihre. Majestäten fahren werden. An fast allen Straßenkreuzungen sind prächtige Ehrenpforten er⸗ richtet. Trotz des kühlen und bedeckten Wetters wogt schon seit den frühen Morgenstunden eine festlich gestimmte Volksmenge in den Straßen, welche durch Tausende, die aus der Provinz und von weiterher noch fortwährend ein⸗ treffen, stetig anschwillt. Die Ankunft Ihrer Majestäten er⸗ folgt heute Nachmittag 5 Uhr 40 Minuten.
Sachsen.
Ihre Majestäten der König und die Königin sind am Mittwoch Abend von Leipzig in der Villa Strehlen ein⸗ getroffen.
Mecklenburg⸗Schwerin.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich gestern von Gelbensande nach Dresden begeben.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der König von Siam ist gestern in Ischl eingetroffen.
Der Erzherzog Franz; Ferdinand von Oesterreich⸗ Este ist heute Vormittag zu den Jubiläums⸗Feierlichkeiten von Wien nach London abgereist.
Großbritannien und Irland.
Die Königin ist gestern von Balmoral wieder in Windsor eingetroffen.
Das Unterhaus nahm gestern einen Antrag des Ersten Lords des Schatzamts Balfour an, daß das Haus am nächsten Sonntag dem aus Anlaß des Jubiläums der Königin in der St. Margaret's Kirche zu veranstaltenden Dankgottesdienst in corpore beiwohnen möge. William Redmond protestierte egen den Antrag und bemerkte, die Iren könnten sich an der
eier nicht betheiligen.
Die deutsche Kolonie in London hat eine Glückwunsch⸗ Adresse herstellen lassen, welche der Königin überreicht werden soll.
Frankreich.
Der Präsident der Republik Faure hat das Schieds⸗ richteramt in den Grenzstreitigkeiten zwischen Co sta— Rica und Columbia angenommen.
Der Prinz und die Prinzessin von Neapel sind heute früh 6 Uhr in Paris eingetroffen.
Italien.
Die „Opinione/ und die „Italie“ veröffentlichen folgende Mittheilung: Der Prinz und die Prinzessin von Neapel werden auf der Reise zu der Jubiläumsfeier in London sich incognito unter den Namen eines Grafen und einer Gräfin Pollenzo in Paris aufhalten. Dieser mit Zustimmung des Königs gefaßte Entschluß wird in offiziellen Kreisen als den kern affe Beziehungen entsprechend angesehen, welche zwischen Italien und Frankreich bestehen.
Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Budgets des Ministeriums des Innern fort. Der Zivilkommissar für Sizilien Graf Codronchi vertheidigte den Angriffen des Deputirten Finocchiaro⸗Aprile gegenüber seine Thätigkeit und hob im einzelnen hervor, daß durch das ger betreffend die Schwefellager, für 40 000 Familien Arbeit geschaffen worden sei. Der Zustand der öffentlichen Sicherheit auf Sizilien habe sich bedeutend gebessert. Es sei für eine gleichmäßige ,,, der lokalen Steuern unter
erabsetzung der Abgaben auf Mehl, Maccaroni und Gebäck Versorge getroffen worden. Der Einheitsgedanke habe auf Sizilien an Boden gewonnen durch die Erkenntniß, daß die Regierung den Bedürfnissen der Bevölkerung eine eifrige Sorgfalt angedeihen lasse.
Schweiz.
Die ,, des Ständeraths für die Vor⸗ berathung der Vorlage, betreffend den Rückkauf der Eisen⸗ bahnen, hat die Aufnahme des folgenden Artikels in das Rückkaufs⸗Gesetz beantragt: „Der Bund als Rechtsnachfolger der Jura⸗Simplonbahn verpflichtet sich zur Ausführung der durch den Bundesbeschluß vom Jahre i873 ertheilten Kon— zession für den Bau einer Simplonbahn und der italienischen Konzession vom Jahre 18965 für den Bau und den Betrieb einer Eisenbahn durch den Simplon von der re r . tallenischen Grenze bis Iselle, sofern die in dem schweizerisch⸗ kalienischen Staaisvertrag vom 25. November 1895 ausbedun⸗ genen Subventionen geleistet werden.
Türkei.
Si Die für gestern in Konstantinopel anberaumt gewesene 6 zur Forisetzung der Friedens verhandlungen ist, le . T. B.“ meldet, auf morgen verschoben worden. X Nach Konsularmeldungen aus Janing hat, wie das ener „Telegr. Korresp. Bureau“ berichtet, eine aus zh Mann bestehende 6 Bande bei Vovusa . Metzovo die Grenze überschritten und ist von zwei aillonen mit einem Verlust von 106 Mann zurückgeschlagen
worden. Ein drittes Bataillon wurde zu ihrer Verfolgung abgeschickt. .
Einer Depesche des in Konstantinopel erscheinenden Journals „Sabah“ von gestern zufolge, hätten griechische Briganten die Dörfer in der Umgebung von Kala baka angegriffen. — 4 seien jedoch nach mehrstündigem Kampf zerstreut worden. —
Aus Kanea wird gemeldet, daß die Admirale, um Zusammenstöße zwischen der mohamedanischen und der christ⸗ sichen Bevölkerung zu vermeiden und um die Verproviantierung der eingeschlossenen mohamedanischen Bevölkerung zu fördern, die Zurückziehung der türkischen Truppen aus
ierape tra vorgeschlagen hätten; Tewfik Pascha habe ich aber in Gemäßheit der ihm aus Konstantinopel zu⸗ gegangenen Befehle geweigert, diesem Verlangen nachzu⸗ kommen. Schweden und Norwegen.
Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin ist mit den Prinzen Adolf, Wilhelm und Erik am 15. d. M. in Schloß Tullgarn eingetroffen, wo Höchstdieselbe von Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen begrüßt wurde.
Amerika.
Nach dem Wortlaut des gestern in Washington veröffent⸗ lichten Vertrages über die Annexion von Hawaii bleiben, dem „W. T. B.“ zufolge, die zwischen . und anderen Nationen bestehenden 8 und sonstigen Verhältnisse in Kraft, bis der Kongreß die Geltung der in den Vereinigten Staaten bestehenden Gesetze auf Hawaii ausdehnt. Im Senat glaubt man, daß es in der gegenwärtigen Parlamentssession nicht zur Ratifizierung des Vertrages kommen werde, da die meisten Senatoren nach Erledigung der Tarifbill nicht länger in Washington bleiben dürften.
Aus Buenos Aires wird der „Times“ gemeldet: alle dort aus Montevideo eingelaufenen Nachrichten stimmten darin überein, daß die Unzufriedenheit unter den hervorragenden Mitgliedern der Partei der Colorados im Wachsen sei.
Afrika.
Die Agence Havas“ berichtet aus Prätoria vom gestrigen Tage, daß der Volksraad des Oranje-Frei⸗ staates mit 40 gegen 15 Stimmen einen zweiten Vertra mit Transvaal genehmigt habe, worin erklärt werde, 9. die beiden Staaten eine Bundesvereinigung zu bilden wünschten. Bis zur Ausführung derselben wurden folgende vorläufige Bestimmungen getroffen: 1) Abschluß eines engeren Friedens- und Freundschaftsvertrags zwischen den beiden Staaten; 2) Uebernahme der Verpflichtung der beiden Staaten, sich gegenseitig zu unterstützen, wenn der eine Staat bedroht werden sollte, ausgenommen in dem Fall, daß der bedrohte Staat im Unrecht sei; 3) jeder der beiden Staaten solle dem anderen Mittheilung von allen Vorgängen machen, durch welche der Frieden und die Unabhängigkeit des einen Staates berührt werde. Weitere Schriftstücke ergänzten diese Ab⸗ machungen und beträfen die . der Ange⸗ hörigen des einen Staates in dem anderen, die Bildung eines Bundesraths ꝛc.
Arbeiterbewegung.
Die Dachdecker in Erfurt (vgl. Nr. 138 d. Bl.) baben dem „Vorwärts“ zufolge von den Meistern 126, Lohnerhöhung und 75 J Aufschlag auf den Tagelohn bei Thurmarbeit bewilligt be⸗ kommen. Von dem geforderten Aufschlag für Theerarbeit nahmen sie Abstand. Nur bei einem Meister kam es zum Ausstand, der jedoch nur fünf Tage dauerte.
Aus Weißenfels (gl. Nr. 138 d. BI.) meldet W. T. B.“: Eine Erklärung sämmtlicher Grubenbesitzer des Kohlenreviers Weißenfels⸗Zeitz lehnt die Beseitigung der Accord ⸗Arbeit ab, ebenso den AchtstundenTag, eine allgemeine Lohnerhöhung sowie die Mai⸗ feiet. Dagegen sagt die Erklärung eine Prüfung und Abstellung ver— schiedener Mißstände und die Einführung von Arbeiterausschüssen zu.
Im Maurerausstand in Wies baden (vgl. Nr. 137 d. Bl.) ist es, dem Vorwärts“ zufolge, zu einem Vergleich gekommen. Die vereinigten Meister boten den Zehnstundentag und einen Normal ⸗Stundenlohn von 38 für tüchtige Maurer und von 28 und 298 3 für tüchtige Tagelöhner. Wer tüchtig ist, das soll der Meister bestimmen; den Mindertüchtigen soll jedoch der Lohn garantiert sein, den sie vor dem Ausstand erhielten; sie würden also denselben Lohn für zehnstündige Arbeitszeit bekommen, den sie früher für ein elfstündiges Tagewerk empfingen. Die Ausständigen acceptierten diese Bedingungen und beschlossen, überall da die Arbeit wieder aufzunehmen, wo der Vergleich anerkannt wird und Maß— regelungen unterbleiben. .
Der Ausstand der Berliner Maurer (vꝗJ. Nr. 140 d. Bl.) ist, wie die ‚Voss. Ztg.“ schreibt, auch von großem Einfluß auf die Zimmerer, Pußer und Bauhilfsarbeiter. Von diesen Arbeitern sind etwa 3000 gezwungen, infolge des Maurerausstandes mitzufeiern. Sie sind übel daran, weil sie nicht unterstützt werden und keine Aui'sicht vorhanden ist, daß sie durch den Ausstand ihre Lage verbessern. Die Maurer, die erklären, mit 55 3 Stundenlohn und 33 „ Wochenlohn nicht aus⸗ kommen zu können, nehmen auf die Hilfsarbeiter, die mit 30 und 35 3 Stundenlohn auskommen müssen, keine Rücksicht. In einer Versammlung wurde von den Hilfsarbeitern beschlossen, sich an dem Ausstand der Maurer nicht zu betheiligen.
In Schwein furt sind, wie ebenfalls dem Vorw. berichtet wird, die Arbeiter der Kugelfabrik von Jänichen u. Komp., an Zahl ca. 120 Personen, ausständig.
In Leipzig lehnte der Bau Unternehmerverband, wie das Leipziger Tageblatt‘ mittheilt, in seiner gestrigen Sitzung das Aner- bieten des Leipziger Gewerbegerichts, als Einigung amt bei dem Aus— stande der Maurer (vgl. Nr. 140 8. Bl) thätig zu werden, ab. Zugleich wurde der frühere Beschluß, den Mindestlohn von 45 auf 48 3 zu ei⸗ höhen, zurückgezogen., da er keine Anerkennung seitens der Ärbeit⸗ nehmer er — Das Ausstands⸗Comité der Maurer hat bis jetzt über 2700 Karten ausgegeben. Im Ganzen dürfte man mit etwas über 3009 Ausständigen zu rechnen haben. 21 Meister mit 383 Ge— hilfen haben die Forderungen bewilligt. 350 Maurer arbeiten zu den alten Lohnsätzen weiter. 200 sind abgereist.
Die Maler in Weimar stellten, wie dem Vorw.“ mitgetheilt wird, einen Lohntarif auf, laut welchem folgende Forderungen erhoben werden sollen: Zehnstundentag, halbstündige Frühstücks- und 14stündige Mittags pause, 15 ,υ, Lohnerhöhung, Aufschlag für Ueberstunden, Nacht. und Sonntagsarbeit, sowie für Arbeiten über Land, Abschaf⸗ fung der Accordarbelt, Freigabe des 1. Mai. Eine Arbeitseinstellung ist nicht geplant, sondern man hofft, eine gütliche Abmachung mit den Unternehmern zu erlangen.
In Dessau befinden sich, wie das Volksblatt“ mittheilt, die Former der Maschinen fabrik von Becker im Ausstande.
Aus Budapest wird der „Frkf. Ztg. berichtet, daß in Tisza— földvar unter den Feldarbeitern Unruhen ausgebrochen sind. Es wurde Militär entsendet.
In Brest sind, der Köln. Ztg. zufolge, die Kohlenträger wegen Einziehens einer rothen Fahne durch die Polizei in den Aus. stand getreten. Drei Verhaftungen wurden vorgenommen. Zwei mit Kohlen beladene Dampfer können nicht ausgeladen werden.
Aus Marseille, wird W. T. B. vom gestrigen Tage tele⸗ graphiert: Die Arbeit in den Salzwer ken in Giraud (wgl. Nr. 149 d. Bl. unter Mannigfaltiges“) ist heute Vormittag wieder auf⸗ genommen worden, ohne daß es zu einem neuen Zwischenfall kam. Gendarmerie · Abtbeilungen befinden sich noch immer mit dem Unterpräfekten von Arles an Ort und Stelle. Die Erregung scheint nachzulassen; es berrscht überall Ruhe. Das Bataillon Zuaven, welches zum Abmarsch bereit war, hat Arles nicht verlassen und wird es wahrscheinlich auch nicht verlassen. — Die Meldung, daß bei dem gestrigen Zusammenstoß zwei Arbeiter getödtet worden seien, bestätigt sich nicht. . ö
In Utrecht in Holland sind, wie der Vorwärts. erfährt, die Arbeiter der Königlich niederländischen Zigarrenfabrik G. Ribbins Peletier in den Ausstand getreten.
Knust und Wissenschaft.
In der Gesammtsitzung der Königlichen Akademie der Wissenschaften vom 3. Juni (Vorsitzender Sekretar: Herr Auwers) las zunächst Herr Vahlen Hermenentische Be⸗ merkungen zu Aristoteles? Poetik“. Dieselben betrafen eine Anzabl von Stellen dieses Aristotelischen Buches mit spezieller Berücksichtigung der neuerlichen Ausführungen von Tb. Gom⸗ perz. — Sodann überreichte Herr E. Schmidt einen Nachtrag zu seiner am 1. April d. J. vorgelegten Mittheilung . Quellen der Komischen Einfälle und Zügen Lessing's. — Herr Waldeyer legte eine Mittheilung des Assistenten am ersten Anatomischen Institut der biesigen Universität, Herrn Dr. Fr. Kopsch vor ‚über eine Doppel Gastrula bei Lacerta agilis.. Diese Mittheilung enthält die Beschreibung einer jungen Boppel⸗Gastrula von L. a, an welche der Verfasser eine kurze Darstellung der wichtigsten neueren Theorien über die Entstehung der Mehrfachbildungen anknüpft. Der Verfasser stimmt der von O. Hertwig vorgetragenen Ansicht insofern bei, als nach der Theorie dieses Autors zur Entstehung von Mehrfachbildungen stets mehrfache GastrulaEinstülpungen vor- handen sein müssen, während er in Bezug auf den Ort der Ent- stehung der Embryonal⸗Anlage bei den Sauropsiden anderer Meinung ist und zur Erklärung des bei vielen Mehrfachbildungen zu beobach⸗ tenden konjunktiven Wachsthums die bei jeder Invaginations—« Gastrula zu beobachtenden Zellenverschiebungen heranzieht. —
err von Bezold übergab ein Exemplar der neuesten Veröffent— ichung des Königlichen Meteorologischen Instituts: ‚Ergebnisse der Niederschlags · Beobachtungen im Jahre 18941. — Herr Ferdinand Josef Obenrauch, Professor der Mathematit an der Landes. Oberrealschule in Brünn, Üübersandte ein Exemplar seines Werks Geschichte der darstellenden und projektiven Geometrie mit besonderer Berücksichtigung ihrer Begründung in . und Deutschland und ihrer wissen« schaftlichen Pflege in Oesterreich. (Brünn 1897.)
Die Akademie der Wissenschaften hat ihrer zur Veranstaltung einer neuen Herausgabe der Werke Kant's eingesetzten Kommission behufs volständiger Durchführung dieses im Vorjabr begonnenen und mit einer ersten Rate unterstätzten Unternehmens weiter 25 0090 S überwiesen. Ferner hat dieselbe ihrem Mitgliede Herrn Schulze zur Bearbeitung und Herausgabe eines Werks Das Thier⸗ reich, welches eine übersichtliche Darstellung und Kennzeichnung aller bisher erkennbar beschriebenen lebenden oder in historischer Zeit ausgestorbenen Thierformen enthalten soll, 35 000 „ bewilligt. — Die philosophisch-⸗̃Hhistorische Klasse hat zur Fortführung ihrer großen Unternehmungen bewilligt: 6000 e an die Herren Schmoller und Koser zur Herausgabe der Politischen Korrespondenz König ö II.; 3006 6 an Herrn Kirchhoff zur Fortführung der
ammlung der griechischen Inschriften; 7200 M an Herrn Diels zur Herausgabe der Gommentaria in Aristotelem Graeca. — Dieselbe Klasse. bewilligte zu neuen wissenschaftlichen Arbeiten Herrn Professor Dr. H. Finke in Münster i. W. zur Vollendung seiner Aus⸗ gabe der Acta concilii Constantiensis 800 ; dem Archivar der Stadt Köln Herrn Professor Dr. Jos. Hansen zu Vorarbeiten für eine Geschichte der Inquisition in Deutschland 1000 ; Herrn Dr. Joseph Paczkowski in Göttingen zur Fortsetzung seiner agrarhistorischen Unter suchungen 1800 „S6é; Herrn Professor Dr. Schiemann in Berlin zu Vorarbeiten für eine Geschichte Kaiser Nikolaus J. von Rußland 1000 S6; Herrn Dr. Hans Graeven, z. Zt. in Rom, zu einer Gesammtausgabe der antiken Elfenbein diptychen 750 S6; Herrn Dr. Richard Schmit in Eis⸗ leben zur Herausgabe einer Uebersetzung des Kämasültram 500 Mt; Herrn Professor Br. Fausböll in Kopenhagen zur Herausgabe des VII. (Register⸗ Bandes seines Jataka⸗Buchs 1000 M — Die physikalisch⸗mathematische Klasse hat zu wissenschaftlichen Unternehmungen bewilligt: Herrn Engler zur Herausgabe von Monographien afrikanischer Pflanzenfamilien 2009 M; dem Privat- dozenten für Botanik an der hiesigen Universität Herrn Dr. G. Lindau zu lichenologischen Studien 900 S; Herrn Professor Dr. Fr. Frech in Breslau zur Vollendung seiner geologischen Untersuchung der e. städter Tauern 1500 16; Herrn Professor Dr. K. Hürthle in Breslau zur Beschaffung von Instrumenten für Momentaufnahmen von kontrahierten Muskeln 850 M; dem Ptofessor der Anatomie an der Universitäͤt Greifswald Herrn Rob. Bonnet zur Bearbeitung eines Werks über die elastischen Gewebe der Blutgefäße 800 Fe; dem Privatdozenten für Zoologie an der Universität Königsberg Herrn Lr. Lühe zur Unter- suchung der Fauna der Saljseen in Französisch⸗Nordafrika 2000 A; dem Privatdozenten für Zoologie an der Universität Halle Herrn Dr. G. Brandes, z. 3. in Neapel, zu Studien über Nemertinen in Messina 300 S; dem Privatdozenten für Zoologie an der Universität Tübingen Herrn Dr. Richard Hesse zu Üntersuchungen über die Augen niederer Seethiere, insbesondere von Mollusken, auf der Zoologischen Station in Neapel 500 4; dem Professor der Mineralogie an der Universität Greifswald Herrn G. Cohen zu Untersuchungen von Meteor⸗ eisen 1500 ; Herrn Dr. Ludwig Wulff in Schwerin i. M. zur han seiner Versuche zur Herstellung künstlicher Krystalle 500 0
Das korrespondierende Mitglied der physikalisch⸗mathematischen Klasse Herr A. L. O. des Cloizeaux in Paris ist verstorben.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Bei der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin hat die Vertheilung der Preise für die im Studienjahre 1896/97 aus geschrieben gewesenen Preisaufgaben nunmehr stattgefunden. Es erbielt einen Preis von 1850 S der Studierende der Landwirthschaft Peter Roeper aus Germete in Westfalen und einen solchen von 1600 4 der Studierende der Landwirth⸗ schaft Felix Hilpert aus Magdeburg für die Bearbeitung der Preisaufgabe aus dem Gebiete der landwirthschaftlichen Thier⸗ zuchtlehre. .
Für das Studienjahr 1897/98 sind wiederum vier Preis- aufgaben für die Studierenden der genannten Hechschule aus geschrieben worden, und jwar je eine aus dem Gebiete der landwirth⸗ schaftlichen Pflanzenbaulehre, der Botanik, Mineralogie und Kulturtechnik.
Zur Bewerbung um die ausgesetzten Preise von je 150 M sind nur die als ordentliche Hörer immaͤtrikulierten Studierenden der Landwirthschaftlichen Hochschule berechtigt. Die Arbeiten sind bis zum 1. April 1898 dem Rektorat einzujenden.
In einer dem Landwirthschaftsrath für Elsaß⸗ Lothringen zugegangenen Vorlage werden auf Grund des von dem Direktor der f e n r ee gf bei Hüningen erstatteten Berichts nähere Mittheilungen über die Geschäftsthätigkeit dieser Anftalt im Betriebgjahre 1896! 97 gemacht. Das Betriebsjahr zeichnete sich danach im Gegensatz zu dem vorausgegangenen durch einen Wasserreich⸗ thum aus, wie er seit Gründung der Anstalt nicht dagewesen ist. Das Abfischen der Teiche im Spätjahre wurde dadurch sehr erschwert, bei einigen ließ es sich überhaupt nicht regelrecht durchführen. Die andauernd kühle und regnerische Witterung des Sommers bewirkte einen erheblich geringeren Zuwachs der Karpfen und sonstigen im