1897 / 145 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jun 1897 18:00:01 GMT) scan diff

darm , ee ,.,

K / / d /.

von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des mr, , ,, m genügen. Berlin, den 21. Juni 1897. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Woedtke.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 28. Mai d. J. will Ich hierdurch enehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihescheine, zu * Ausgabe der Kreis Jerichom I im, Regierungs⸗ bezirk Magdeburg durch die Allerhöchsten Privileglen vom 536. April 1880, 13. Juli 1881 und 30. Januar 1884 ermächligt worden ist, gemäß dem Kreistagsbeschlusse vom 9. April d. J, auf dreiundeinhalb Prozent herabgesetzt werde. Alle sonstigen Bestimmungen der Allerhöchsten Privilegien, insbesondere hinsichtlich der Tilgungsfristen, bleiben unberührt, Dieser Erlaß ist nach ö des Gesetzes vom 10. April 1872 (G⸗S. S. 357) zu veröffentlichen.

Neues Palais, den 5. Juni 1897.

Wilhelm R. von Miquel. Freiherr von der Recke.

An den Finanz⸗Minister und den Minister des Innern.

Finanz⸗Ministerium.

Dem Sekretär Schreyer von der Provinzial⸗-Steuer⸗ Direktion in Breslau ist die Stelle eines Geheimen Registrators beim Finanz⸗-Ministerium verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Dozenten an der Technischen Hochschule zu Hannover Eugen Meyer und dem zum Bibliothekar des Hauses der Abgeordneten ernannten bisherigen Bibliothekar der Universi⸗ täts-Bibliothek Dr August Wolfstieg zu Berlin ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Für die Turnlehrerinnenprüfung, welche im Herbst 1897 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag, den 22. November d. J., und die folgenden Tage anberaumt.

Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum 1. Oktober d. J, Meldungen anderer Bewerberinnen bei der⸗ jenigen Königlichen Regierüng, in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. Oktober d. J. anzubringen.

Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen . in Berlin bis zum 1. Oktober d. J. ein⸗ ureichen. 3 ; Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen die nach 54 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1894 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnungsmäßig bei⸗ gefügt sind. .

Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit beizu⸗ bringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.

Die Anlagen jedes Gesuchs sind zu einem Heft vereinigt einzureichen.

Berlin, den 12. Juni 1897.

Der Minister . der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage:

Schneider.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Dem Thierarzt Carl Kober ist die interimistische Ver⸗ waltung der Kreis⸗-Thierarztstelle für den Kreis Erkelenz, mit dem Amtswohnsitz in Erkelenz, übertragen worden.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie aus Helgoland gemeldet wird, gestern Vormittag 9 Uhr an Bord der Yacht „Hohenzollern“ in See, um die Artillerie⸗Schulschiffe Mars“ und „Carola“ im Scharfschießen zu besichtigen. Allerhöchstdieselben stiegen an Bord des „Mars“, verblieben daselbst bis 4 Uhr Nachmittags und kehrten dann an Bord der Yacht „Hohenzollern“, welche nördlich von Helgoland vor Anker gegangen war, zurück.

Am Abend gingen Seine Majestaͤt der Kaiser, wie „W. T. B.“ berichtet, unter dem Jubel der Bevölkerung bei herrlichem Wetter an Land. Zum Empfange hatten sich auf der Landungsbrücke die Spitzen der Behörden und sämmtliche Vereine eingefunden; auch 20 Ehrenjungfrauen in alt⸗ helgoländer Tracht begrüßten Seine ajestãt. Das Souper nahmen Seine Majestät bei dem Kommandanten der Insel, Kapitän zur See Stubenrauch ein. Nach dem Souper fand ein Liedervortrag des Helgoländer Männergesangvereins sowie ein Fackelzug der freiwilligen Feuerwehr und des Turnvereins statt, woran sich eine benga⸗ sische Beleuchtung der Düne schloß. Seine Majestät der Kaiser begaben Sich darauf wieder an Bord der Jacht „Hohen⸗ ollern.

z Am heutigen Vormittag besichtigten Seine Majestät der Kaiser die Schutzanlagen 23 der Düne von Helgoland.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin trafen, wie ‚W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag gegen 4 Uhr, von Ploen kommend, mit Gefolge in Eckernförde ein und wurden von den militärischen Vereinen, welche auf dem Bahnhof Aufstellung genommen hatten, sowie von einem zahlreichen Publikum stürmisch begrüßt. Nach kurzem Aufenthalt fuhren Ihre Majestät zu Wagen nach Schloß Grünholz weiter.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für oll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten eute eine Sitzung.

Im Monat Mai d. J. haben 2605 Schiffe (gegen 1702 Schiffe im Mai 1896) mit einem Netto⸗Raumgehalt von 201 959 Regiflertons (1896: 139 935 . den Kaiser Wilhekm-Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblootsgeldes, an Gebühren 96 331,20 Mνς (1856: 78 261,48 M) entrichtet.

Der Regierungs-Assessor Freiherr von Salmuth zu Homburg v. 9 Höhe ist der Königlichen Regierung zu Wies⸗ haden zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. Der Regierungs⸗Assessor Freiherr von Schuckmann in Steinau a. G. ist dem Landrath des Kreises Stolp und der Regierungs⸗Assessor hr. von Marx dem Landrath des Ober⸗ taunuskreifes zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staaks⸗Anzeigers! wird die vom Reichs⸗ Eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ n ,, . deutscher Eisenbahnen für den Monat Mai d. J. veröffentlicht, auf welche am Sonnabend v. W. an dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist.

Sach sen.

Unter dem Vorsitz Seiner Majestät des Königs trat, wie das „Dresdener Journal“ meldet, gestern Vormittag um g Uhr im Königlichen Residenzschlosse zu Dresden das für die Entscheidung der Thronfolge im Fürstenthum Lippe gebildete Schiedsgericht zu einer nochmaligen berathenden Sitzung zu—⸗ sammen, an der die Parteivertreter nicht theilnahmen. Die Sitzung war Nachmittags 11M Uhr beendigt.

Mecklenburg⸗ Schwerin.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen trifft, den „Meckl. . zufolge, in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzogin⸗Wittwe und des Erbgroßherzogs sowie Seiner Hoheit des Prinzen Bernhard Heinrich heute Abend in Schwerin ein, wo auch Seine Durchlaucht der . und Ihre Hoheit die Prinzessin Heinrich VII. Reuß erwartet werden. Ihre Hoheit die Herzogin Johann Albrecht ist bereits gestern Abend von der ö in Schwerin eingetroffen.

Anhalt.

Ihre Hoheit die Herzogin ist am Sonntag zum Besuch K ö des Prinzen und Ihrer Hoheit der Prinzessin Albert zu Sachsen-Altenburg von Dessau nach Schloß Oranienbaum bei St. Petersburg ab— gereist.

Oe sterreich⸗ Ungarn.

Der König von Siam ist gestern Abend von Ischl in Wien eingetroffen und von dem Kaiser, den Erzherzogen Otto, Ludwig Victor und Eugen, sowie von den Spitzen der Zivil⸗ und Militärbehörden empfangen worden. Der Kaiser ünd die Erzherzoge begrüßten den König mit herzlichem Händedruck. Nach erfolgter gegenseitiger Vorstellung der Ge⸗ folge schritten der Kaiser und der König von Siam die Ehren⸗ Kompagnie ab, worauf die Fahrt nach der Hofburg erfolgte. In den Straßen waren die Truppen der Wiener Garnison aufgestellt. Die Monarchen wurden vom Publikum aufs ehr⸗ erbietigste , . . ;

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Verleihung des Freiherrnstandes an den Führer der Alt-Czechen Dr. Rieger.

Die Wiener Blätter von heute Morgen melden aus Aussig: Der Bezirks⸗Hauptmann nahm die bereits ertheilte Genehmigung der Abhaltung eines Festes des Bundes der Deuisch-Böhmen vom 27. bis 29. Juni in Aussig zurück und untersagte die Abhaltung mit der Begründung, daß aus der Eingabe nicht ersichtlich sei, welche Vereine ein⸗ geladen seien. Erst jetzt habe er erfahren, daß über 200 in⸗ und ausländische Vereine und Bundesorts⸗Gruppen geladen seien, während bisher nur vier inländische Vereine um die Erlaubniß der Theilnahme ersucht hätten. Die An— wesenheit so vieler Vereine und die Theilnahme solcher, denen die Erlaubniß nicht ertheilt worden sei, könne unmöglich gestattet werden.

Großbritannien und Irland.

Ueber den gestrigen Jubiläumszug der Königin be— richtet W. T. B.“ weiter: Um 10 Uhr Vormittags begab sich der Lord⸗Mayor Faudel⸗Phillips zu Pferde und in Be— gleitung des Sheriffs nach dem Temple⸗Bar, der alten West⸗ grenze der Stadt London, wo er um 106K Uhr eintraf, um die Ankunft der Königin zu erwarten. Als der Königliche Zug am Temple⸗-Bar Halt gemacht hatte, trat der Lord-⸗Mayor, der inzwischen vom Pferde gestiegen war, an den Wagen der Königin heran und über⸗ reichte Allerhöchstderselben das „Pearl“⸗Schwert der Stadt London. Die Königin nahm das Schwert entgegen und händigte es dann dem Lord⸗Mayor wieder aus, der darauf wieder zu Pferde stieg und sich mit dem Sheriff dem Zuge anschloß. Den zweiten Halt machte der Königliche Zug um 12/5 Uhr vor der St. Pauls⸗Kathedrale, wo ein kurzer Gottesdienst im Freien stattfand. Die Chorsänger, die Geistlichkeit, an ihrer Spitze der Bischof von London und der Erzbischof von Canterbury, hatten auf den Stufen der Freitrepppe vor dem westlichen Portal Aufstellung genommen, um die Königin zu empfangen. Allerhöchstdieselbe verblieb während der Zeremonie in ihrem von acht Isabellen gezogenen Wagen, der dicht vor den Stufen Halt machte. Der Prinz von Wales und die Herzoge von ,, und von Cambridge hielten zu Pferde auf der rechten Seite des Wagens der Königin, während die anderen Fürstlichkeiten, welche gleichfalls zu n Te waren, sich um denselben gruppierten. Nach Abfingung des Te Deum sprach der Bischof von London das Dankgebet und der Erzbischof von Canterbury den Segen. Nach Beendigung des Gottes dienstes wurde die Nationalhymne angestimmt, welche

von der Volksmenge begeistert mitgesungen wurde. Tausend⸗

stimmige Hochrufe erschallten, in welche die Marine⸗Brigade, die Kolonialtruppen, di Premier⸗Minister der Kolonien sowie die indischen und ausländischen Abgesandten wiederholt enthusiastisch einstimmten. Die Königin war sichtlich ties gerührt und dankte huldvoll lächelnd nach allen Seiten. Der 34 bewegte sich dann nach dem Manfion House und dem Süden Londons weiter, während die Truppen, die auf der zurückgelegten Strecke und in der City Aufstellung genommen hatten, mit dem Abmarsch begannen. Die Königin wurde auf dem ganzen Wege mit unbeschreib⸗ lichem Jubel unter Schwenken von Tüchern aus den Fenstern und von den Tribünen herab begrüßt. Aller hõchst⸗ bieselbe kehrte um 16 Uhr in den Bugingham-Palast zurück.

Die Illumination Londons am 6 Abend war von einer außerordentlichen Pracht. Die schaulustige Menge drängte sich bis gegen Mitternacht durch die glänzend erleuchteten Straßen. Trotz der großen hin und her wogenden Menschen⸗ massen sind weder am Tage noch am Abend ernstliche Unfälle gemeldet worden. . . .

Aus allen Theilen des britischen Reichs, von der Ost— und Westküste Afrikas, aus Australien u. s. w, sind Be— richte über festliche Veranstaltungen anläßlich des Regierungs⸗Jubiläums der Königin eingelaufen. In Ost⸗ indien war die Feier . der Pest und der Hungers⸗ noth eine ernste. In Kalkutta und Bombay wurden öffentliche Subscriptionen, Speisungen der Armen und andere Liebeswerke veranstaltet. Nur in Dublin sind antihritische Demonstrationen vorgekommen. Dort wurde am Monta Abend von einigen Personen eine schwarze Flagge halbmast gehißt. Dieselbe wurde nach einer halben Stunde wieder heruntergeholt und unter dem Geleit eines Zuges mit Stöcken bewaffneter Männer, welche das „Gott schütze Irland“ sangen, durch die Straßen getragen. Die Demonstranten wurden schließlich von der Polizei erstreut. Ein anderer Zug trug einen Sarg mit der In— nf „Das britische Reich“ durch die Straßen. Eine ihn be— gleitende Musikbande spielte einen Trauermarsch, und eine gewaltige Volksmenge bildete das Gefolge. Auf dem Wege, den der Zug nahm, wurden viele Fensterscheiben durch Stein⸗ würfe zertrümmert.

Frankreich.

In dem gestern im Elysée abgehaltenen Ministerrath erklärte der Minister des Auswärtigen Hanotaux, daß die in Konstantinopel schwebenden Verhandlungen einen günstigen Fortgang nähmen.

Die Deputirtenkamm er lehnte gestern im Verlauf der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erneuerung des Privilegiums der Bank von Frankreich, einen Zusatzantrag des Deputirten Jaurès, welcher die Schaffung einer landwirthschaftlichen Zentral⸗Kreditbank verlangte, mit 397 gegen 107 Stimmen ab. . .

Der „Rappel“ meldet: Der zwischen dem Negus Menelik und dem französischen Gesandten 3 abgeschlossene Vertrag verbürge Frankreich und Abessynien vollständige Reciprozität betreffs der Ein⸗ und Ausfuhr.

Italien.

In der gestrigen Sitzung des Senats wies Blaserna darauf hin, daß das britische Volk den sechzigsten Jahrestag des Regierungsantritts der Königin Victoria feiere, und schlug vor, daß der Senat der erhabenen, glorreichen Königin seine Wünsche für das Wohlergehen und den Ruhm der Königin und des britischen Volks zum Ausdruck bringe. Der Arbeits⸗Minister Prinetti erklärte, die Regierung schließe sich dem Vorschlage Blaserna's von ganzem Herzen an. Der Antrag wurde angenommen, und der Präsident Farini er— klärte hierauf, er werde den Beschluß des Senats zur Aus— führung bringen. In der Deputirtenkammer er— klärte der Deputirte Sonnino; die britische Nation begehe in voller Festesstimmung im Mutterlande sowohl, wie in den über die ganze Erde zerstreuten Kolonien, den 60. Jahrestag des Regierungsantritts der Königin Victoria. Er sei sicher, den Gefühlen des ganzen Hauses Ausdruck zu geben, wenn er den Präsidenten bitte, bei diesem feierlichen Anlaß dem Sprecher des britischen Unterhauses die warm ge— fühlten Wünsche des Hauses für eine lange und segensreiche Fortdauer der ruhmreichen Regierung der Königin sowie den Äntheil auszudrücken, welchen das italienische Volk an den Ereignissen nehme, welche die große bri⸗ tische Nanion freudig bewegten. Der Marine⸗Minister Brin trat im Namen der Regierung dem Antrage Sonnino bei. Präsident Zangrdelli erklärte hierauf, er schätze sich glücklich, den angenehmen Auftrag anzunehmen, dem Sprecher des Unterhauses die Gefühle der Vertreter der italienischen station bei diesem ruhmreichen Jahrestage aussprechen zu dürfen. ;

fe. von Paris aus verbreitete Nachricht, daß der Negus Menelik zwanzig Millionen Lire als Lösegeld für die italienischen Gefangenen verlangt habe, wird von der „Agenzia Stefani“ als unrichtig bezeichnet. Die Angelegenheit 5 im Gegentheil schon seit einigen Monaten geregelt. Es handele sich um eine weit geringere Summe, welche von der italienischen Re⸗ gierung festgesetzt worden sei, der Menelik die Entscheidung in dieser Frage überlassen habe. . Der Pap st empfing gestern den neuernannten russischen Gesandten von Tscharyksw, welcher sein Beglaubigungs⸗ schreiben überreichte. Die Audienz währte eine halbe Stunde und trug einen sehr herzlichen Charakter. Der Gesandte be— tonte dabei die ausgezeichneten Beziehungen, welche zwischen Rußland und dem Päpstlichen Stuhl beständen. Belgien.

Die Repräsentanten kammer hat, wie „W. T. B. meldet, gestern mit 79 gegen 55 Stimmen (drei Deputirte enthielten sich der Abstimmung) die Vorlage, betreffend den Ankauf der Eisenbahn „Grand Central Belge“ und der Neben— linien durch den Staat, angenommen.

Griechenland.

Eine in Athen , , , aus Kanea

versichert, dem W. T. B.“ zufolge, daß eine Versammlung der

Aufständischen in Armeonii (?) beschlossen habe, jede weitere

Berathung bis nach Abschluß des Friedens zwischen Griechen⸗ land und der Türkei zu vertagen.

Schweden und Norwegen.

Die nor wegischen Zeitungen haben, wie W. T.

aus Ehrist ia nia melbet, durch das norwegische Telegraphen,

Bureau folgende Erklärung erhalten: Da es öffentlich aus⸗

gesprochen worden ist, daß sich ausländische Gesandte im Jahn

1895 wegen eines angeblich von Schweden geplanten

riffs auf Norwegen an die schwedische Regierung gewandt ꝛ5ö3— 9 derselben Schritte gethan hätten, so theilen wir aus der besten Quelle mit, daß diese Behauptungen jeder Grund⸗ lage entbehren und gänzlich aus der Luft gegriffen sind.

Amerika.

Der General Weyler hat nach einer Meldung des W. T. B.“ . verlassen, um die Operationen gegen bie Ausständischen zu leiten.

Die Times“ meldet aus Santiago vom 26. d. M., daß das chilenische Ministerium an diesem Tage zu rück⸗ getreten sei.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Zweiten und Dritten Beilage.

In der heutigen (235) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld beiwohnten, wurde die dritte Berathung des Ent⸗ wurfs eines e, betreffend Abänderungen der Ge⸗ werbeordnung, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse fortgesetzt.

Zu S 1, der von den Innungs⸗Schiedsgerichten handelt, liegt ein sozialdemokratischer Antrag vor, wonach die Entscheidung über eingereichte Klagen innerhalb 14 Tagen er—⸗ folgen muß; wird bis dahin keine Entscheidung getroffen, so sollen die Streitigkeiten an die Gewerbegerichte, wo solche nicht bestehen, an die ordentlichen Gerichte übergehen.

Abg. Stadthagen (Soz.) vertheidigt diesen Antrag, dessen Grundgedanken auch Abg. Gamp (Reichsp.) als richtig anerkennt. Um eine allgemein annehmbare Fassung zu finden, wird die weitere Berathung des § 91 ausgesetzt.

Nach . werden die Calscheldungen des Innungs⸗ Schiedsgerichts rechtskräftig, wenn nicht innerhalb einer Noth⸗ frist von 10 Tagen Klage beim ordentlichen Gericht er⸗ hoben wird.

Die Sozialdemokraten wollen die Nothfrist auf einen Monat ausgedehnt wissen, während die 7 reisinnigen die Klage bei den Gewerbe⸗Schiedsgerichten, wo sie vorhanden sind, zugelassen wissen wollen.

Der sozialdemokratische Antrag wird angenommen, der freisinnige dagegen abgelehnt.

Nach § 94 sollen die Innungen das Recht haben, die Betriebsräume ihrer Mitglieder zu beaufsichtigen.

Es liegen hierzu zwei Anträge vor (von Freisinnigen und von den Abgg. Dr. Hitze (Zentr.) und Genossen), wonach von dieser Beaufsichtigung die Räume nicht betroffen werden sollen, in denen ein Handwerker arbeitet, der in einem land⸗ wirthschaftlichen oder gewerblichen Betriebe beschäftigt ist.

Der Antrag Hitze wird angenommen und mit ihm 8940.

Zu § 100, , . die Zwangs⸗Innungen, liegt außer mehreren redaktionellen Anträgen ein Antrag des Abg. Richter (fr. Volksp.) vor, die Bestimmung zu streichen, wonach die Voraussetzung für eine Zwangs⸗Innung schon dann gegeben sein soll, wenn zwanzig Handwerker beitrittspflichtig sind.

Abg. Richter hält das Vorhandensein von 20 Mitgliedern für eine Zwangs⸗Innung nicht für ausreichend, zumal bei der großen 86 von Handwerkern ohne Gesellen und Lehrlinge eine solche

nnung kaum eine Thätigkeit entfalten könne auf dem Gebiete der Tehrlingsausbildung, der Fachschulen u. s. w.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld: Ich kann auch nur die Streichung befürworten. Wenn der Satz nicht auf⸗ genommen wird, so würde es dem Ermessen der zuständigen Behörden überlassen bleiben, wie groß die Zahl der Innungsmitglieder sein muß, um die Leistungsfähigkeit der Innung zu sichern. Gegen die Entscheidung der Behörde würde die Beschwerde zulässig sein. Bei diesem Ermessen der Behörden könnte man es wohl verbleiben lassen. In den meisten Fällen wird die Zahl 20 ausreichen; man könnte sogar mit einer geringeren Zahl auskommen, wenn die betreffenden Handwerke zu den weniger verbreiteten gehören. Aber La namentlich auf dem Lande die Zahl der Meister, welche Gesellen oder Lehrlinge halten, eine sehr geringe ist, so würde vielfach eine Innung von 20 Mitgliedern nicht hin⸗ reichende Leistungsfähigkeit haben. Ich kann erklären, daß ich in diesem Sinne, wie ich eben dargelegt, innerhalb des Gebiets meiner Verwaltungsthätigkeit Anordnungen treffen werde.

Nachdem auch die Abgg. Bassermann (nl. und Dr. Hitze dem Antrag Richter zugestimmt haben, wird der⸗ selbe bei Schluß des Blattes angenommen.

Auf der Tagesordnung der heutigen (98.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein bei— wohnte, stand zunächst die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Zwangsvollstreckung aus ,,, landschaftlicher (ritterschaftlicher)

reditanstalten.

Abg. Dr. von Cuny (nl) beantragt die Ueberweisung der Vor⸗ lage an eine Kommission, weil er, obwohl nicht prinzipieller Gegner der Vorlage, doch verschiedene juristische Bedenken gegen Einzelheiten habe. Um diese des Näheren erörtern zu können, wünsche er die Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

. Minister für Landwirthschaft z. Freiherr von Hammerstein ist mit einer Kommissionsberathung einverstanden, empfiehlt aber die Ueberweisung an die Justizkommission. Die Vorlage werde den Er⸗ folg haben, daß der Kreis derjenigen, welche aus landschaftlichen Kreditanstalten Darlehen entnehmen können, auch auf den mittleren und kleineren Grundbesitz ausgedehnt werde. Manche Kreditanstalten hätten im Gegensatz zu den älteren noch nicht das Exckutlontprivilegium, die Vorlage wolle es ihnen deshalb geben. Den individuellen Eigenthümlichkeiten der ein zelnen Kreditinstitute könne auf Grund dieser Vorlage Rechnung ge—⸗ tragen werden. Die juristischen Bedenken seien aufs eingehendste bei der Vorbereitung der Vorlage erwogen worden und könnten in der Justizkommission erledigt werden. Er hoffe, daß die Vorlage noch in dieser Session Gesetz werde. Abg. von Arnini (kons.): Meine Fraktion wünscht die möglichst einstimmige Annahme der Vorlage, welche ja nur den neueren Land—⸗ schaften die Privilegien geben will, welche die älteren schon haben. Die e Privilegien haben sich für die älteren Landschaften bereit! als vortheilhaft erwiesen und ermöglichen ihnen ein rascheres Arbeiten. Die Zwangeverwaltung liegt oft im Inter⸗ esse der betroffenen Güter selbst, insofern sie Devastationen verhütet und dem Schuldner eine Frist läßt, seine Verhältnisse zu regu— lieren. So ift es oft möglich gewesen, den Besitz in den Händen einer Familie zu erhalten, was unsere wichtige soziale Auf— gabe ist. Die Vorlage. überläßt eg mit Recht dem pflichtmäßigen Ermessen der Landschaft, ob die Zwangß⸗

vermeiden lassen. Bei der vorgerückten Session möchte ich eine Kom- missionsberathung nicht empfehlen; wenn sie aber beschlossen wird, kann sie nur in einer besonderen Kommission erfolgen.

Abg. Kirsch 6a äußert juristische Bedenken. Die Vorlage gebe die privilegierte Exekution auch den provinzialständischen Grund⸗ kreditanstalten in der Rheinprovinz; dort sei sie aber vollständig ein Novum. Es sei bedenklich, die provimial⸗ und kommunalständischen Grundkreditanstalten den Landschaften ohne weiteres gleichzustellen. 2 an g ren sich die Vorberathung der Vorlage in einer besonderen

ommission.

Abg. Krause⸗Waldenburg (frkons): Meine Fraktion wünscht die Nnnahme der Vorlage obne Kommissionsberathung noch in dieser Session. Die juristischen Bedenken theile ich nicht. Wenn aber Kommissioneberathung gewünscht wird, dann empfehle ich dafür die Justijkommission.

Abg. Schmidt. Warburg (Zentr.) kann das Gesetz nicht ohne weiteres, wie es vorliege, annehmen und schließt sich dem Antrage auf Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern an. Wenn das Vereinsgesegt im Herrenhause durchberathen werde, bleibe das Ab= geordnetenhaus ja noch wochenlang zusammen.

Die Vorlage wird an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.

Es folgt die Berathung des Antrags der Abgg. von Mendel⸗Steinf els (kons.) u. Gen.:

Die Regierung aufzufordern, daß dieselbe

a. die amtliche Kontrole für alles zum öffentlichen Verkauf ge⸗ langende Fleisch in die Wege leite;

b. für die Fleischbeschau allgemein gültige Vorschriften erlasse;

e. im Bundesrath dahin wirke, daß im Ausland geschlachtete Thiere, sowie alle Fleischwaaren fremdländischen Ursprungs hinsichtlich der Kontrole bei uns ebense wie die des Inlandes behandelt werden.

Abg. von Mendel -⸗Stein fels (kons. ; Seit der Gründung des Reichs ist vieles für die Nahrungsmittelkontrole geschehen, aber in Bezug auf das Fleisch bestehen nech Lücken. Die all— gemeine obligatorische Fleischschan ist eine dringende Forde⸗ rung in sanitärer und veterinärer Beziehung. In den meisten deutschen Staaten, Baden, Württemberg, Bayern, Elsaß 2c, auch in der Preußischen Provinz Hessen⸗Nassau haben wir bereits die obligatorische Fleischbeschau. Die Handels verträge zu unter⸗ graben, wie die freisinnige Presse behauptet, ist nicht der Zweck unseres Antrags. Die Fleischbeschau soll derjenige vornehmen lassen, der Fleisch gewerbt mäßig verwerthet. Die Fleischbeschau wollen wir nicht den Thierärzten übertragen, denn deren Zahl reicht nicht aus, sondern besonderen Fleischbeschauern, die auch zur Bekämpfung der Viehseuchen beitragen müssen. Es werden sich genug intelligente Per⸗ sonen für diesen Zweck finden lassen. In Verbindung mit der obliga⸗ torischen Fleischbeschau kann vielleicht auch die obligatorische Schlacht- vlehversicherung gebracht werden, denn oft erweist sich das Fleisch erst bei der Schlachtung als ungesund. Händler, Kommissionäre und Landwirthe haben sich in Versammlungen für diese Versicherung aus—⸗ gesprochen. Die Prüfung dieser Frage darf aber nicht allein der Veterinär⸗ deputation, welche eine einseitige Körperschaft ist, überlassen werden, es muß eine besondere Kommission dafür gebildet werden. Mit der Einführung der obligatorischen Fleischbeschau müssen zugleich strenge Vorschriften erlassen werden, welche die sachgemäße und gleichmäßige Durchführung der Fleischbeschau ermöglichen.

(Schluß des Blattes)

Nr. 22 des Eisen bahn⸗Verordnungsblatts“, heraus gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 21. Juni, hat folgenden Inhalt: Gesetz, betr. die Erweiterung des Staats—⸗ eisenbabnnetzes und die Betheiligung des Staats an dem Bau von Kleinbahnen, sewie an der Errichtung von landwirthschaftlichen Ge—⸗ treidelagerhäusern, vom 8. Juni 1897. GErlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 15. Juni 1897, betr. Beförderung von Bremsern und Schaffnern. Nachrichten.

Arbeiterbewegung.

Der Ausstand der Tischler in Magdeburg (vgl. Nr. 137 d. Bl.) ist, dem ‚Vorw.“ zufolge, am Sonnabend für beendet erklärt worden, da ein zu großer Theil der Gesellen zur Arbeit zurückgekehrt ist. Als die übrigen am Montag bei ihren früheren Prinzipalen um Arbeit anfragten, wurde fast allen die Wiedereinstellung verweigert. Die „Volksstimme“ nimmt an, daß diese Maßnahme auf einem früheren Meisterbeschluß beruht, wonach die am Ausstand betheiligten Gesellen bis zum 4. Juli ausgesperrt werden sollen.

Die Maurer und Zimmerer in Kalkberge⸗Rüdersdorf haben gegenüber den Maßnahmen der Unternehmer, die am 21. d. M. sämmtliche Arbeiter aussperrten, dem „Vorw.“ zufolge, beschlossen, dem Verlangen der Unternehmer, aus der Fachorganisation auszu⸗ treten, keine Folge zu geben. Bis jetzt sind von der Aussperrung 25 Arbeiter betroffen.

Der Ausstand der Maurer in Berlin (vergl. Nr. 140 d. BI.) hat, wie die ‚Volks⸗Ztg. mittheilt, dem Berichte der Lohnkommission in der am Montag abgehaltenen Versammlung der Ausständigen zufolge, seinen Höhepunkt bereits überschritten. Bisher ist der Stundenlohn von 60 3 auf 418 von den 694 unter Kontrole stehenden Bauten mit insgesammt 4836 Maurern zur Durchführung gelangt. Auf 126 Baustätten mit 1007 Maurern wird noch zu den alten Bedingungen gearbeitet, während auf rund 60 Bauten die Arbeit vollständig ruht. Die Zahl der Ausständigen beträgt 1525. Besonders bemerkenswerth ist das Nachgeben des größten Theiles der bauausführenden Innungs— meister, von denen 51 auf nahezu 100 Bauten den 60 Pfennig⸗ Stundenlohn eingeführt haben.

W. T. B.“ meldet von gestern aus Weißenfels: In den meisten Gruben (vgl. Nr. 144 d. Bl) des hiesigen Reviers wurde die Arbeit eingestellt. Nur auf den Gruben der Riebeck'schen Montan werke und drei kleineren Gruben wird weiter gearbeitet. Ruhe⸗ störungen sind bis jetzt nicht vorgekommen.

Kunst und Wissenschaft.

Der Professor der Philosophie an der Universität zu Bonn, Dr. Jürgen Bona eyer ist, wie W. T. B.“ meldet, gestern früh daselbst gestorben. Er war am 25. Oktober 1825 zu Hamburg geboren, studierte in Bonn und Berlin Natur⸗ wissenschaften und Philosophie, wurde 1867 Privatdozent der Philosophie an der lin verfitãt und Lehrer derselben an der Kriegs Akademie zu Berlin und 1868 ordentlicher Pro—⸗ fessor der Philoesophie zu Bonn, wo er bis zu seinem Tode wirkte. Der Verstorbene gehörte der Kant'schen Richtung an und hat . vornehmlich um die i, g, . des Aristoteles als Naturforscher owie um pädagogische, Schul und Universitätsreformen Verdienste erworben. Von . zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: „De principiis Aristotelis in distribution animalium ad- hibendis“ (Berlin 1854); ‚Aristoteles' Thierkunde“ (das. 1865) Die Idee der Seelenwanderung“ inn 1861); „Ueber Fichte's Reden an die deutsche Nation“ (das. 1862), „Kant'z Psychologie“ (Berl. 1869); „Philosophische Zeitfragen. Populäre Aufsätze' (Bonn 1870, 2. h, 1874); A. Schopenhauer als Mensch und Denker“ Berlin 1872) Weltelend und Weltschmerz (Bonn 1872); „Zum

vollstreckung oder die Zwangsverwaltung oder die Zwangsversteigerung eintreten soll; denn auch die Fälle der letzteren Ärt werden sich nicht

Bildungskampf unserer Zeit“ gel 1876); „Leitfaden zur Geschschte der Philosophie! (das. 1882); Probleme der Lebensweisheit“ (Berlin 1887).

Literatur.

Das wichtigste Material für die . des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist in den Sitzungsprotokollen der Kommission für die zweite Lesung enthalten, welche die Brücke zwischen dem ersten Ent⸗ wurf und den dazu ausgearbeiteten fünf Bänden der Motive einerseits und der Reichstagsvorlage andererseits bilden. Das Motivenwerk der ersten Lesung hat sich, abgesehen von seiner legielativen Bedeutung, auch als gründliches und Übersichtliches Handbuch über das derzeit in den einzelnen Theilen Deutschlands und seiner Nachbarstaaten geltende Privatrecht bereits großer Werthschätzung zu erfreuen gehabt. Diesem Werke schließt sich nunmehr eine den Anforderungen des praktischen Gebrauchs entsprechende Ausgabe der Protokolle der Kom- missien für die zweite Lesung des Entwurfs des Bürger— lichen Gesetzbuchs an, welche im Auftrage des Reich s⸗Justiz⸗ amts von dem Reichsgerichts ⸗Rath a. D. Dr. Achilles, dem Groß⸗= herzoglich badischen Geheimen Rath, Professor Dr. Gebhard und dem Kammergerichts Rath Dr. Spahn bearbeitet werden. Das im Verlage von J. Guttentag hierselbst erscheinende Werk ist auf sechs Bände und einen Registerband projektiert, soll binnen Jahresfrist pollendet vorliegen und der Preis für alle sieben Bände 25 M nicht überschreiten. Band L soll den Allgemeinen Theil, sowie den Ab⸗ schnitt 1 und den Abschnitt 2 Titel J des Rechtes der Schuldverhält-⸗ nisse umfassen, Band II den Abschnitt 2 Titel 2 bis 20 sowie die Abschnitte 3 und 4 des Rechtes der Schuldverhältnisse, Band III das Sachenrecht, Band IX das Familienrecht, Band 7 das Erb⸗ recht, Band VI die Vorschriften über die räumliche Herrschaft der Rechtsnormen, die Revision der in erster Berathung be⸗ schlossenen Borschriften des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das Einführungkgesetz (mit Einschluß der bei der zweiten Lesung be⸗ rathenen, aber ausgeschiedenen Art. 11 bis 15 des Entwurfs erster Lesung) sowie die Revision der in erster Berathung hierzu beschlossenen Vorschriften. Die Bearbeitung des Allgemeinen Theiles und des Einführungsgesetzes mit Einschluß des internationalen Privatrechts ist von dem Großherzoglich badischen Geheimen Rath, Professor Dr. Gebhard, welcher Mitglied der ersten und der zweiten Kommission, in der ersten Redaktor für den Allgemeinen Theil, in der zweiten Referent für den Allgemeinen Theil und das Einführungsgesetz war, die Bearbeitung des Rechtes der Schuldverhältnisse und des Sachen rechts von Reichegerichts Rath a. D. Dr. Achilles, welcher der ersten Kommission als Hilfsarbeiter, der zweiten als Kommissar der Reichs⸗ Justijverwaltung angehörte, und diejenige des Familien und Erbrechts von dem Kammergerichts⸗Rath Dr. Spahn, Zweitem Vize⸗Präsidenten des Reichstages, übernommen, welcher Mitglied der zweiten Kommission und Vorsitzender der für die Berathung des Entwurfs des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes bestellten Kommission des Reichstages war. In diesen Tagen ist die erste Lieferung zur Ausgabe gelangt, welche den Allgemeinen Theil mit Ausnahme der von den juristischen Personen handelnden Bestimmungen umfaßt. So⸗ bald mehrere Theile bearbeitet vorliegen, werden wir auf die werth⸗ volle Publikation zurückkommen.

Staub's Kommentar zum Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch (Verlag von J. J. Heine in Berlin) ist in der neuen, fünften Auflage, welche neben der Ausbeute aus Judikatur und ö., auch das Börsen⸗. das Depotgesetz und das Gesetz zur Be⸗ ämpfung des unlauteren Wettbewerbes beruͤcksichtigt, in einem Anhang ferner eine vergleichende Darstellung des gegenwärtigen und des neuen, vom Jahre 1960 ab geltenden Handelsrechts enthalten soll, bereits bis zur fünften Lieferung gediehen. Dieselbe führt den Kommentar bis Ltr nnd bricht in dem von den Handelsgeschäften handelnden vierten

uche ab.

Im Verlage der Dietz'schen Hofbuchdruckerei in Coburg ist soeben erschienen: Aus dem Leben der Königin Victoria, zumeist nach ihren eigenen Aufzeichnungen dargestellt von Dr. M. Schmitz? (Preis 1 S). Das sechzigjährige Regierungs⸗Jubiläum der Königin Victoria hat nicht nur in England, sondern bei den mannigfachen nahen verwandtschaftlichen Beziehungen der greisen Herrscherin zu deutschen Fürstenhöfen auch in Deutschland eine lebhafte Antheilnahme hervorgerufen. Der auf biographischem Gebiet schon lange und er⸗ folgreich thätige Verfasser des oben genannten Büchleins hat es aus diesem Anlaß unternommen, die interessantesten Mittheilungen aus dem Leben der Königin Victoria auf Grund ihrer eigenen Tagebücher zusammenzustellen, die auch in deutscher Uebersetzung im Druck er⸗— schienen, gleichwohl aber wenig bekannt sind. Auch ein Gedicht der Königin ist beigefügt. Die kleine Schrift ist fesselnd geschrieben, elegant ausgestattet und durch 11 Lichtdruckbilder illustriert.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Saatenstand in Rußland.

Ueber die diesjährigen Ernteaussichten in Rußland veröffentlicht die Novoje Vremia' vom 6. / 18. d. M. folgende Notiz:

Die Provinzialpresse bringt täglich die trostlosesten Nachrichten vom Stande der Saaten fast in allen Theilen des europäischen Ruß⸗ lands und vornehmlich in den Gubernien und Gebieten, welche zum größten Theile Weizen liefern. Den Lesern der ‚Novoje Vremia' ist Es bekannt, daß man in vielen Gegenden die Wintersaaten umpflügen mußte. Fast täglich müssen wir derartige traurige Nachrichten bringen, die in vielen Provinzzeitungen von traurigen Vermuthungen begleitet werden, daß die diesjährige Ernte ähnlich wie in dem Schreckensjahr 1891 ausfallen könne. Diese Vermuthungen werden sich zum Glück vielleicht nicht bestätigen, aber mit der Thatsache der Vernichtung der Wintersaaten in vielen Gegenden muß natürlich gerechnet werden. Man muß sich auf die Bekämpfung der aus einer Mißernte entstehenden Folgen im voraus gefaßt machen. Im MNishe⸗ goroder Gubernium steht nicht nur die Wintersaat, sondern auch die Sommerung und das Gras schlecht. In den Voler und Zariziner Kreisen, in den Gubernien Saratow und Pensa, im Kras⸗ nosloboder Kreis gilt die Wintersaat als verloren. Die Wintersaat im Kreise Liwen im Gubernium Orlow hat schrecklich von der hessischen Fliege gelitten. Im Jelezer und Malo Archangler Kreise im selben Gubernium hat die Wintersaat stark durch die Dürre ge⸗ litten. Aber in der Krim, in Cherson, Kiew und Podolien ist alles durch den Regen vernichtet. In Podolien hat der Regen die Saaten weggeschwemmt. Raps, Klee und Rüben sind vernichtet. Die Mißernte der Rübe wird nachtheilig auf die Zuckerindustrie wirken, die ihre Verluste wie gewöhnlich vom Konsumenten tragen lassen wird. Die Preise des ohnehin theuren Zuckers werden noch mehr steigen. Jedenfalls kann man jetzt nicht mehr daran zweifeln, daß in wirthschaftlicher und industrieller Beziehung dies Jahr kein

leichtes sein wird.

Sagatenstand in Belgien. Im Allgemeinen sind die Witterungsverhältnisse im Monat Mai für die Landwirthschaft im Königreich Belgien recht günstig gewesen. Die zu Anfang des Monats ziemlich kühle Temperatur hat eine zu rasche Entwickelung der Feldfrüchte verhindert, die vorherrschende Wärme in der zweiten Hälfte des Monats ist von gutem Einfluß auf dieselben gewesen und hat zu ihrem Wachs thum ird r f lch beigetragen. Infolge dessen ist der Stand der Winter- frucht im Allgemeinen ein günstiger, auch haben die an einzelnen Orten im Rückstande gebliebenen Frühjahrssaaten so gefördert werden können, daß sie um die Mitte des Monats überall beendigt waren. Sowohl aut den Provinzen Ost Flandern, Hennegau, Namur, Luxemburg, Antwerpen, als auch aus der Provinz Lüttich, aus welcher im Monat April nicht sehr günstig berichtet wurde, lauten die Nach richten über das Wintergetreide wie über die Sommerfrucht recht zu friedenstellend, und man hofft bei gleichmäßiger Weiterentwickelung überall auf eine gute Ernte. ; In WestFlandern, wo die Witterung im vergangenen Monat ziemlich kühl war, haben die Feldfrüchte, die etwas zurückgeblieben waren, das Verlorene anscheinend noch nicht ganz einholen können, auch ist der Stand der Felder nicht gleichmäßig. Auch in der Provinz Limburg wird über den Stand der Winter⸗ frucht geklagt, besonders hat der Winterroggen unter dem naßkalten srubiz rSwetter zu leiden , die warmen Tage Ende des Monats

al sind aber auch hier nicht ohne günstigen Einfluß geblieben.