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daß wir eine Bestimmung treffen für das Jahr 190957 Wer ist der Gesetzgeber für 190657? Das wäre nur der von 1964, nicht der von 1897. Nun, meine Herren, können wir denn übersehen, wie die Verbältnisse im Jahre 1909 liegen? Warten Sie doch ab, bis dieser Zeitpunkt gekommen ist! Wenn Sie dann der Meinung sind, daß es nothwendig wäre, eine solche Bestimmung zu treffen, dann machen Sie ein solches Gesetz; jeßt wäre es aber verkebrt. Wir baben jetzt die Vorlage durch alle Klippen gesteuert, und es ist sebr nabe daran, daß wir sie zu Land bringen; bepacken Sie sie jetzt mit dieser Bestimmung, dann gebt das Fahrzeug unter, und das wünschen Sie nicht und wir auch nicht. Abg. Euler (Zentr.) bedauert, daß der Befäbigungsngchweis von der Regierung so energisch bekämpft werde. Er erklärt sich für den Antrag und bofft, daß die Regierung daran die Vorlage nicht werde scheitern lassen. ᷣ Der Lnrag wird abgelehnt. ö ; Inzwischen ist eine Verständigung erfolgt über die Aende⸗ rung des 8 91, dahin gehend, daß vom Innungs⸗Schiedsgericht die Anberaumung eines Termins innerhalb acht Tagen nach Eingang der Klage erfolgen müsse und der Kläger sich andern⸗ falls an die Gewerbe⸗Schiedsgerichte, bezw. an die ordentlichen Gerichte wenden könne. Dieser Antrag wird angenommen. . — Nach Art. VI der Beschlüsse zweiter Lesung sollen die
*
bevorrechteten Innungen, auch ohne daß die Voraussetzungen
des 8 100 zutreffen, in Zwangs⸗-Innungen sich umwandeln kõnnen.
Die Freisinnigen und die Sozialdemokraten be— antragen die Streichung dieser Bestimmung. .
Die Abgg. Gamp u. Gen. wollen diese Umwandlung in
wangs Innungen ohne die gesetzliche Voraussetzung nur zu⸗
assen wissen, wenn dieselde innerhalb des Zeitraums von Monaten vollzogen werde. ö. .
Abg. Richter: Wir beantragen über diese Frage die namentliche
Ab stim . um durch die Ferm der Abstimmung noch einmal die
merk i ses dieraaf ju lenken. Die Mehrbeit des
t der g, daß Zwangs Innungen nur unter Zu⸗.
der Mebrbeit gebildet werden können. Dieser Grundsatz
durchdbrecher. Ia Berlin sind den über 60 Innungen
fie würden sich obne weiteres in Zwangs. Innungen
obgleich re Pririlegien ganz verschieden sein
Gastwirtbe baben cine Vririlegierte Innung,
mm mam 8 * we nm n nmwande ln Dar der, enn ng. F * . ** d M — 2 1 — 3— ** 3 re erregte dedalten tonkten, ade T Y Weise ihre 822 11712
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Ie ilegien, und doech will man sie obne weiteres in Innungen verwandeln. Laßen Sie doch die Handwerker elber die Probe darauf machen.
In namentlicher Abstimmung wird die Streichung mit 170 gegen 126 Stimmen verworfen.
Darauf wird die weitere Berathung vertagt, da die Sozialdemokraten die in einer besonderen Vorlage enthaltenen Be⸗
n die Konfektionsarbeiter in die Sand ** stimmungen er die Konfektionsarbeiter in die Handwerker⸗
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ng vom 23. Juni 1897. stehen lediglich Petitionen. ermeister Veltman-Aachen berichtet namens mission über die Petition der evangelischen zu Dortmund um Zurücknahme eines ; der geistlichen, Unterrichts- und ien, nach welchem die endgültig an⸗ en die Stellung als sogenannte System⸗ und der Köni nr i Sißznngen der S — Die Kommission des Fuunsi Mente er Staatsregierung zur Be⸗ ,. ; Srnnmmer Teer Regen, mr s Rath don Bremen tritt dem Kom mii nmnnn teen mere Der dean druchte Einfluß der Kommunal. wewnstum niht mm, geseslicke Begtündung. In Dortmund be⸗ tünnrer Stn niente der ait der vLolitischen Gemeinde nichts zu auff ür, Tg, räcktzeen Entwickelung, welche mit dem . R der Stadt auch die Schulverbältnisse 2 dem Minister getroffene Neuregelung
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mr ernchrem häte, mwrömmhnz gemrfimn Graf non Pfeil-Sanst derf bält ihm ig * j der PNetitien er T ar. Sreslaa. Man sollte doch den Femeindemn und dem Danfe die Sesezesftelle nachweisen, welche die Hegierung ermächt ann. die benrkende J digkeit der Kommunen m ullner Weise — 2 bandle sich nicht um Nratenffunen der Befugnisse, die sich auf as AMI meine reckt ändeten und auch speziell durch dag seien. verde in cer mfttun Linti u rern i wee emndert e . get mt: r mr bert ee Mmfterr ür Eregluu in t m Würer nnen e amen, mar emngen könne, bestimmte Personen 2 Tas ke Rem garnaler Justand, wenn derartigeg obne 2e een ne Linretlige am er Verwaltaag an geerdnet werde. Aufsicht rea kung Binger wit durhmeg darcheinander. Mit solchen Ertan, rere nenn mr rgnmfcherkeit. In den großen Städten Ir er Here nnümneemr, marrnche dag lerften, wag die Schul-
utationen leisten könnten. Alle neueren Erlasse, soweit sie mit 1 . Landrecht bezw. mit der Verordnung von 1811 über die Schuldeputationen im Widerspruch steben, seien ungesetzlich.
Ober Bürgermeister Struckmann⸗ Hildesheim hält dem Grafen Pfeil entgegen, daß die Kommission über die Petition in jwei Sitzungen berathen und ihren Beschluß einstimmig gefaßt habe. Die Sache sei also schon sehr gründlich erwogen, und es wäre sehr be⸗ dauerlich, wenn das Haus die Entscheidung aussetzte. ach des Redners Ansicht seien die Gemeinden., von denen das Schulaussichts⸗
esetz spreche, keineswegs * die politischen Gemeinden, sondern alle
chulgemeinden. Jenes Gesetz sei doch nicht gegen das Schulauf— sichtsrecht der Gemeinden, sondern en das der Geistlichkeit gerichtet gewesen. In Dortmund bestehe zwischen dem Kreis. Schulinspektor und den Schulinspektoren noch die Zwischeninstanz der Beztrks. Rektoren, welche die stãdtischen Verwaltungs. und Aufsichtsbefugnisse wahrnehmen. Diese Bezirks. Rektoren solle die Stadt i n Inspektoren von je nur einer Schule machen, so verlange es der Minister. Obne die Stadt auch nur zu bören, werde ihr hier eines ihrer Rechte genommen. Das könne auch das Herrenhaus nicht billigen. .
Ministerial ⸗ Direktor Dr. Kuegler: Die Bestimmengen des Allgemeinen Landrechts engen die Gemeinde viel weiter ein, als die jüngsten Erlasse. Die Ministerial˖ Instruktion von 1811 war ein großes Entgegenkommen gegen die Städte. Bei gutem Willen ist auch ein harmonisches Zusammenwirken verbürgt, nicht aber dann, wenn die Schuldeputatienen, wie es in Breslau gescheben ist, an den Minister einfach schreiben: Nein, das thun wir nicht.. Lassen Sie den kleinlichen Kompetenzstreit und reichen Sie der Behörde zur praktischen Ge staltung der Verwaltung die Hand! In Dortmund liegen die Ver⸗ bältnisse keineswegs so, wie Herr Struckmann es dargestellt. Die Stellung der Bezirks. Rektoren zum Schulvorstand ist nicht geändert worden; es hat lediglich jedes größer ausgestaltete Schulsy tem seinen eigenen Rektor erhalten. Neben dem geistlichen Schulinspektor war dann freilich für den BezirksRektor und Schulrektor als Aufsichts. instanz kein Plaz mehr. Die Neuordnung bat somit eine höchst wünschenswerthe Vereinfachung der Instanzen berbeigeführt. .
Ober · Bůrgermeister nf er , G fel glaubt, daß durch die Debatte der Sachverhalt so Kklärt sei, daß der Annabme des Kom ⸗ missionsantrags nichts im Wege ftehe. Um die Frage der Zweck mäßigkeit bandle es sich nicht; Gegenstand der Beschwerde sei, daß die Regierung einseitig den bee benden Rechtszuftand durch Dekret geändert babe. Im Kultus ⸗Ministerium sei effenbar die Auffassung vor · berrschend gewerden: Es existiert kein Schulgesetz, ergo können wir beliebig dekretieren. Das dürfe so nicht weiter geben. In diesem Sinne sei die Annahme des Kemmisstonsantrages geboten.
Nach Ablehnung des Antrages des Grafen Pfeil gelangt der Kommissionsantrag zur Annahme. .
Ueber die Petition des Vorstandes des rbeinischen Landgemeinde—⸗
empfänger Vereins um Regelung der Reliktenversorgung der Land ge neindeempfänger der Rbeinprorinz und um Gewährung der Pensiont⸗ berechtigung berichtet Ober Bürgermeister St ruckmann - Hildesbeim. Die Petition soll nach dem Antrage der Petition kommission der Re gierung als Material überwiesen werden. Das Haus beschließt dem⸗ gemãß. Der Rektor Lienenklaus in Osnabrück und Gensssen petitionieren um gesetzliche Regelung der Gebaltaverbältnisse der Leiter, Lebrer und Lehrerinnen an den öffentlichen höheren Mädchenschulen. Auch diese Petition wird nach dem Antrage der Petitionskommission der Re⸗ gierung als Material üäberwiesen, ebenso die Petition des Rektors Tarkel in Kressen . O. und Genoffen um gesetzliche Regelung der Besoldungeperbältnifsfe der Sebrpersonen an Mittelschulen.
Die Magifstrate von Hannover und Hildesheim petitionieren um Aufhebung des Seitrittszwanges der größeren Städte zu den Ruhegehaltskassen für Volks— schullehrer und um 6 Korrektur der Gesetzgebung. Diese Petition soll nach dem Antrage der Petitionskommission ebenfalls als Material der Regierung überwiesen werden.
Ein Antrag Struckmann auf Ueberweisung zur Berück⸗ sichtigung findet nicht die genügende Unterstüttzung;.
Ober Bürgermeister Struckm ann Hildesheim: Das Haus bat bei der voriäbrigen Berathung analoger Petitionen von Magdeburg, Breslau u. s. w. die Erwartung ausgesprochen, daß die Regierung in eine ernfte Prüfung des Materials eintreten werde; die Regierung ist dielleicht bereit, vorab in dieser Beziebung Auskunft za geben.
Ministerial Direkter Dr. Kuegler: Diese Erbebungen finden jweckmäßiger Weise erst dann statt, wenn das neue Lebrerbesoldungs.= geses durchgeführt ist. Daß die rechnerischen Grundlagen des Gesetzes nicht angejweifelt werden können, stehbt wobl fest.
Ober · Bürgermeister Schneider. Magdeburg bestreitet letzteres. Irgendwo müsse ein großer Fehler in dieser rechnerischen Grundlage stecken. Manche Gemeinde babe jetzt 160 0,0 mehr als früher ju zahlen. Die zugesagten Erwägungen sollten doch recht bald angestent und die Resultate den Gemeinden mitgetheilt werden. Für Magde— burg beträgt der Unterschied 38 000 M
Ober. Vůr ermeister Struckmann beantragt, zu beschließen, die e. der Regierung als Material für die in Aussicht gestellte Aenderung der Gesetzgebung zu überweisen und die Regierung um Mittbeilung der Ergebnisse der baldmöglichst vorzunebmenden Er— hebungen zu ersuchen.
Ministerial. Direktor Dr. Kuegler stellt richtig, daß er eine Aen⸗ derung des Gesetzes nicht unbedingt in Aussicht gestellt babe.
Ober ⸗Bürgermeister Bender-Breslau: Die größeren Städte baben von Jabr zu Jahr eine größere Differenz zuzuzablen; von einer allmäblichen Ausgleichung ist also keine Rede, die Ungerechtigkeit bleibt besteben, wenn sie auch durch das Lebrerbesoldungsgesetz in ibrem Effekt vermindert werden wird. Richtige Rechnung muß man doch wenigstens von den Gesetzen verlangen. Die porjäbrige Kritik. die das Herrenhaus in diesem Punkte geübt bat, ist wabrscheinlich die Veranlassung gewesen, daß die Regierung in Breslau für dieses Jahr den Plan für die Vertbeilung der Beiträge zu den Rubegehaltskassen weniger, durchsichtig aufgestellt bat.
Ministerial⸗ Direktor Dr. Kuegler weist diese Unterstellung ent⸗ schieden jurück, während Qber. Bürgermeister Schneider⸗ Magdeburg den Ausführungen von Struckmann und Bender voll bespflichtet.
Nachdem Ober⸗Bürgermeister Bender sich nochmals gegen den Regierungekommissar gewendet und bestritten hat, daß er der Breslauer Regierung einen Vorwurf habe machen wollen, und Ministerial-Direktor Dr. Kuegler auf seine vorjährige, nicht widerlegte Rede über die Zahlengrundlage des Gesetzes verwiesen hat, wird der Antrag Struckmann angenommen.
Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Donnerztag 1 Uhr. (Vereinsgesetz)
Haus der Abgeordneten. 98. Sitzung vom 23. Juni 1897.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Geletzentwurfs, betreffend die Zwang svollstreckung aus Forderungen landschaftlicher (ritterschaft⸗ licher) Kreditanstalten.
Abg. Dr. won Cunv (nl) beantragt die Ueberweisung der Vor⸗ lage an eine Kemmission, weil er, obwohl nicht prinzipieller Gegner der Vorlage, doch verschledene suristische Bedenken gegen Einzesbeiten babe. Um diese des Näberen erörtern zu können, wünsche er die Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hamm er⸗ stein:
Meine Herren! Ich beabsichtige nicht, den Versuch zu machen, die juristischen Bedenken des Herrn Vorredners bier im Plenum des Dauses zu widerlegen; ich glaube, es würde das den Wünschen des boben Hauses nicht entsprechen und würde die Verbandlung nur ver⸗
zögern. Nachdem eine große Zahl juristischer Bedenken erhoben is, scheint es mir richtig zu sein, die Angelegenheit einer kommissarischen Prüfung zu unterwerfen. Ich möchte aber bitten, daß, abweichend von dem Antrage des Herrn Vorrednerg, die Angelegen. heit zur Prüfung an die Justizkommission verwiesen werde, die ja für diese Prüfung an sich zuständig sein würde. Es würde dadurch vermieden, daß ein voller Tag verloren wird, der erforderlich sein würde, um die vierzehngliedrige Kommission zu wählen und zu kon. stituieren.
Meine Herren, ich beschränke mich im übrigen auf einige allge⸗ meine Bemerkungen. Die landwirthschaftliche Verwaltung erkennt die Förderung des Realkredits durch öffentliche Kreditinstitute alz eine ihrer wesentlichsten Aufgaben, um der schwierigen Lage der Landwirthschaft in der gegenwärtigen Zeit aufzuhelfen. Meine Herren, in dieser Richtung sind eine große Zahl von Maßnahmen seitens der landwirthschaftlichen Verwaltung ergriffen, theilweise bereits ausge⸗ führt, theilweise in der Vorbereitung begriffen, die einmal die ganze
Verwaltung dieser öffentlichen Kreditinstitute betreffen, namentlich
aber auch den Zweck verfolgen, den Kreis derjenigen, die aus diesen offentlichen Kreditinstituten Darlehne entnehmen können, auch auf den mittleren und kleineren Grundbesitz zu erweitern. Gerade der Um- stand, daß das geschehen ist, macht es mit nothwendig, daß die Ver= waltung der Kreditanstalten besser und selbständiger organisiert werde, als das bisber der Fall ist. Diesen Zweck verfolgt besonders auch die gegenwärtige Gesetzesvorlage. Je größer der Kreis der Darlehensnehmer bei den öffentlichen Kreditinstituten ist, um so häufiger treten Fälle ein, in denen das Kreditinstitut ge— zwungen ist, im Wege der Zwangsvollstreckung die schuldigen Beiträge einzuziehen, die gewährten Darlehne zurückzuziehen. Da ist es nothwendig, um Gerichtskosten zu vermeiden, nun das weitläufige Verfahren nicht eintreten zu lassen, was durch das An— geben an die Gerichte eintritt, die Einrichtung zu treffen, die, wie ich hier ausdrücklich hervorhebe, bei einer großen Zahl preußischer Land— schaften und anderer öffentlicher Kreditinstitute, beispielsweise bei der Kreditanstalt in Hannover, tbeils durch statutarische Bestimmungen schon besteht, die theils auf Gesetz, theils auf statutarischen Bestim— mungen beruben. Oeffentliche Kreditinstitute neueren Datums ent bebren aber vielfach dieses Vorzugs. Auch bestehen öffentliche Kredit= institute, bei denen der Umfang der Zuständigkeit auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung, der Zwangsverwaltung u. s. w. im äußersten Grade anfechtbarer oder zweifelhafter Natur ist.
Also das Gesetz beabsichtigt, denjenigen Kreditinstituten, welche die Rechte, die das gegenwärtige Gesetz gewäbrt, bereits besitzen, die⸗ selben zu belassen, sogar weitergehende Befugnisse aufrecht zu erhalten. Andererseits bezweckt das Gesetz, Zweifel über die Zuständigkeit der öffent⸗ lichen Kreditinstitute auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung zu beseitiger. Drittens ist es der Zweck dieser Gesetzgebung, öffentlichen Kredit. instituten, welche das Recht der Zwangsvollstreckung u. s. w. noch nicht erworben haben, die Erwerbung solcher Rechte zu ermöglichen. Es ist aber nicht die Absicht, diese Rechte in jedem Fall durch Gesez oder generell durch Gesetz festzulegen, vielmehr soll das durch Satzungen geschehen, für welche das gegenwärtige Gesetz den Rahmen festlegt. Das ist nach meiner Auffassung durchaus empfehlenswerth und zweckmäßig, weil die Verhältnisse in den einzelnen Kreditinstituten außerordentlich verschiedenartiger Natur sind. Man kann also diel leichter den besonderen Einrichtungen der Kreditinstitute Rechnung tragen, wenn der Weg der Gesetzesvorlage betreten wird.
Das ist im Greßen und Ganzen der Zweck dieser Vorlage und ein Weg, der, wie ich glaube, von allen Parteien des Hauses ge— billigt werden kann; denn allseitig erkennt man an, daß die Land. wirthschaft gegenwärtig in einer sehr schwierigen Lage sich befindet und daß der Realkredit möglichst billig, leicht und sicher gegeben werden muß, und daß jede Einrichtung, welche dazu dient, diesen Zweck zu erreichen, empfeblentkwerth ist. Ich glaube daher, daß bir im Hause kaum jemand gegen den Zweck des Gesetzes sein wird.
Nun kann ich versichern, daß die juriftlschen Bedenken, die der geehrte Herr Vorredner dargelegt hat, Gegenstand eingehender und sorgfältiger Prüfung bei den verschiedenen Ressort⸗Miniftern gewesen sind. Unter der Vorlage stebt auch der Name des Herrn Justiz⸗Ministers, der an der Ausarbeitung dieser Vorlage naturgemäß eiren hervorragenden Au— theil genommen bat. Ich würde in der Lage sein, desgleichen ach der Kommissar des Herrn Justij.Ministers, schon bier im Plenen die Bedenken, die bervorgeboben sind, vollständig zu widerlegen, namentlich auch das Bedenken, ob mit Einführung des bürgerlicher Rechts auch wieder eine Aenderung in diesem Gesetze nothwendig werde.
Ich enthalte mick, auf diese Fragen, welche speziell juristiche Natur sind, bier näber einzugeben; ich bitte das hohe Haus, die N. gelegenheit an die Juftijkommission zu verweisen, und gebe mich der Doffnung bin, daß es möglich sein wird, noch in dieser Tagung dat Gesetz zur Verabschiedung zu bringen, was zweifellos eine Wort khet für den ländlichen Srundbeñitz sein würde. (Bravo recht?.)
Die Vorlage wird nach längerer Debatte, über die bern gestern berichtet worden ist, an eine KJemmission von 14 Ma gliedern verwiesen.
Es folgt die Berathung bes Antrags der Abgg.
Men del⸗Stein fels (kons ] u. Gen.! die Regierung aufzufordern, deß dieselbe ie amtliche Kontrole für
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ichs ist viele är bie Nabrungzaittest eatreie germ. in Bezag auf das Fleisch bentken nech zäden. Dr al. obligaterische Flersch char it eiae ringer r- rung in sanitärer vnd Pteriadrtr Beziehung Sn r meisten deutschen Staaten, CGäarttem berg Deren. Elsaß 2c, auch in der prenßtscher Vroni Hefen Mere, heher mr bereits die obligatortich⸗ Fletch char L . an bels verträge zu unte graber, wie die freisir nig Pre me ern, . ngicht der J wer untere Antragt. Die sien gte e , er, ,. 2. rernttrer Hier 27 Fleisch gewerbe me ßig verwertet J ,n , de, walken rr nicht den Thierar ten Ghertzagen, ben, ere, Jarl reiãd nie amn lendern besonteren Flite ere, b, dach, ar Set, rr. Vieb senchen benragen mä en,, G ge, ich 2 irmelligent. er sonen är rieler ard aer lee,, n, Herr mmm me de, maln torischen Fleishbe dan zun, dan, gn, d, , mige mr n, Sn,
iebversicher vag ger rad mer, nn, en, o, ni, . * va? Riem ert bei der Schlecht ung At man, mn, Maeder, Fammifftmiar .
Landwirthe haben sich in Versammlungen für diese Versicherung aus— gesprechen. Die enn dieser Frage darf aber nicht allein der Veterinär- dexutation, welche eine einseitlge Körperschaft ist, überlafsen werden, es ö eine besondere Kommission dafür gebildet werden. Mit der Cinführung der obligatorischen Fleischbeschau müssen zugleich strenge Vorschriften erlassen werden, welche die sachgemäße und gleichmãßige Durchführung der Fleischbeschau ermöglichen Wie verschieden die Maßregeln jetzt sind, zeigen namentlich die schlesischen Verhäͤltnisse; in Neisse 363 1. H. 1894 in den Schlachthäusern bei 18,5 der Thiere Beanstandungen statt, in allen übrigen Städten des Regierungsbezirks Oppeln dagegen nur bei 3 bis 5 . Es fehlt eben an einheitlichen Vorschriften, damit nicht Fleisch, das noch zu verwerthen ist, ganz ber⸗ worfen wird. In Berlin geht das zweifelhafte Fleisch in den Koch⸗ apparat. Der. Kochapparat bedingt eine Werthverminderung des Fleisches, aber das ist noch besser, als wenn es ganz ver= worfen wird. Wenn eine einzelne abgestorbene Finne vorgefunden wird, braucht doch nicht das ganze Thier verworfen zu werden. In, gekochtem Zustande ist es sehr wohl zu verwenden. Sehr wichtig für die Landwirthschaft und in sanitärer Beziehung ist die Kontrole des fremdländischen Fleisches. Dieses muß demselben Verfahren unterworfen werden, wie unser Fleisch. Da wir das Aus⸗ land nicht veranlassen können, dieselben Sicherheitsmaßregeln zu treffen, die wir haben, müssen wir selbst das eingehende Fleisch kontrolieren. Gs ist nachgewiesen, daß Las dänische Vieh uns Seuchen eingeschleppt hat. Das beste dänische Vieh geht nicht nach Deutschland, sondern nach anderen Ländern. Warum soll unser Volk das abgestandene daͤnische Fleisch unkontroliert genießen? Was eirgeschmuggelt wird, eht in die Wurstfabrik und wird gefärbt, um ihm die Farke gesunden
leisches zu geben. In den Corned beef⸗Büchsen geht das Cellar-Fleisch, die geringste Qualität, die auf unseren Schlachthöfen einfach verworfen wird, massenhaft unkontroliert und wahrscheinlich von luberkulosen Thieren aus Amerika bei uns ein. In amerikanischer Zervelatwurst sind in Mülhausen Trichinen gefunden worden. Der Bundesrath muß schleunigst für die nöthigen Kontrolmaßregeln sorgen, und zwar mäßen sowehl das frische Fleisch als auch die Präsferven wi: das Büchsenfleisch kontroliert werden, damit unser Volk vor Erkrankungen durch das amerikanische Fleisch bewahrt bleibt. Unsere heimische Landwirthschaft ist im stande, unser Volk hinreichend mit gutem Fleisch zu versorgen, wenn sie nur vor dem heftigen Schwanken der Preise und der Schleuderkonkurrenz des Auslandes bewahrt bieibt, damit sie sich im rechten Maße der Viebzucht widmen kann. Nehmen Sie unseren Antrag an, er dient dem Wohle unseres ganzen Volkes! t Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer— tein:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat durchaus zutreffend aus geführt, daß es sich bei dem vorliegenden Antrage einerseits um sanitäre, andererseits um veterinäre Maßregeln handele. Daraus folgt, daß nicht allein der Landwirthschafts⸗ Minister, sondern auch der Kultus Minister, zu dessen Ressort die sanitären Fragen gehören, sehr wesentlich bei diesem Antrage betheiligt ist. Ferner hat der Herr Vorredner durchaus zutreffend dargelegt, daß, wenn Maßnahmen auf diesem Gebiete ergriffen werden sollen, sie nur wirksam sein können und werden, wenn sie sich auf das ganze Reichsgebiet erstrecken. Daraus folgt also, daß, wenn die Maßnahmen wirklich ausgeführt werden sollen, auch die Mitwirkung der Reichsregierung dabei noth— wendig ist. Desbalb, weil es sich um Fragen handelt, bei denen zwei Ressorts betheiligt sind, werden Sie es verständlich finden, daß ich, bevor ich eine Erklärung abzugeben in der Lage war, mich mit dem Herrn Kultus. Minister über die abzugebende Erklärung zu verständigen hatte. Aber auch die Königliche Staatsregierung hat zu dem vorliegenden Antrag Stellung genommen. Der materielle Inhalt dieses Beschlusses des Königlichen Staats. Ministeriums stimmt überein mit derjenigen Erklärung, über welche ich mich mit dem Herrn Kultus, Minister verständigt habe, und die ich mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten wörtlich verlesen werde. Sie lautet:
Die den Gegenstand des Antrags bildende Angelegenheit berührt zunächst zwar das Ressort des Herrn Kultus- Ministers, weil es sich um Maßnahmen handelt, die zum Schutze der menschlichen Ge— sundheit vor allerlei Gefahren dienen sollen. Da aber andererseits die Durchführung der beantragten Maßregeln in die landwirth— schaftlichen Verhältnisse tief einschneidet und von wirthschafts— volitischer Bedeutung ist, habe ich mich mit dem Herrn Kultus— Minister dahin verständigt, daß ich den Standpunkt der König⸗ lichen Staatsreglerung kurz darlege—
Die Königliche Staatsregierung erkennt an, daß auf dem Ge— biete des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaaren Mißstände vor— handen sind, die der Abhilfe bedürfen. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen müssen, da das Deutsche Reich ein einheitliches Wirthschaftsgebiet darstellt, gleichmäßig in ganz Deutschland er— griffen werden.
Die unerläßliche Grundlage hierfür bildet die allgemeine Fleischbeschuu. Das Königliche Staats ⸗Ministerium hat daher beschlossen:
Diese in Preußen möglichst bald einzuführen und gleich⸗ zeitig bei dem Herrn Reichskanzler dahin zu wirken, daß auch diejenigen anderen Bundesstaaten, die noch keine obligatorische Fleischbeschau haben — es handelt sich im wesentlichen um einige norddeutsche Staaten —, in gleicher Weise vorgehen.“
Bravo! rechts.)
In Preußen soll die obligatorische Fleischbeschau im Wege der Polizeiverordnung, wie es bereits für die Provinz Hessen-Nassau und andere Bezirke mit gutem Erfolge geschehen ist, geregelt werden. Ich kann nur dringend anheimgeben, in dem Provinzialrath bezw. Bezirksausschuß dahin zu wirken, daß diese Verordnungen so schnell als möglich zu stande kommen, andernfalls würde der Weg der Gesetzgebung zu beschreiten sein.
Bravo! rechts.) Sobald die obligatorische Fleischbeschau für das für den Verkehr bestimmte Fleisch u. s. w. im Inlande durchgeführt ist, oder sobald wenigstens ihre Durchführung gesichert ist, wird die nöthige Grundlage gegeben sein, um der Ein— fährung von Kontrolmaßregeln für die aus dem Auslande eingehenden Fleischwaaren näher zu treten und bei dem Bundesrath veitere Anträge zu stellen.
Saxo! rechts.)
Meine Herren, ich enthalte mich, auf die speziellen Darlegungen * Herrn Vorrednerg näher elnzugehen, und beschränke mich auf die N gemeine Bemerkung, daß, sowelt ich den Darlegungen babe folgen wen, sie im wesentlichen lt melnen persönlichen Anschauungen Tereinstimmen, und daß die statistischen Angaben, soweit ich der Lage war, sie zu kontrolleren, denlenigen statistischen An n entsprechen, die auch mir vorllegen. (Bravo! rechts.) = AlUgemelne Flelschbeschau lst bereits welter ausgefübrt, als der = Vorredner annahm. Wenn es im Laufe der Debatte noth— Sag sein würde, wilrde lch darlegen Fannen, daß sie im wesentlichen mr Laznahme vom Köngrelch Gachsen und Großberzegtbum Olden—
burg und einiger Theile Preußens faft schon im ganzen Deutschen Reiche besteht. (Bravo! rechts.)
Abg. Ring (kons.) bringt verschiedene Klagen vor. Er bedauert u. a., daß die Mitwirkung der Landwirthschaft bei den , ,, an den Märkten trotz des Landwirthschaftskammergefsetzes noch nicht 2 sei. Die Besichtigung der Pferde finde immer noch zur
estelljeit statt, in der die Pferde gebraucht würden. Redner kommt auch auf den Fal? des Thierarztes Arnons zurück und beklagt sich, daß bei dem Prozesse keine Zeugen geladen worden seien. Bie Er⸗ klärung des Ministers bezüglich der zukünftigen obligatorischen Fleisch· beschau sei erfreulich; die deutsche Landwirthschaft verlange nur gleiches Licht und gleiche Sonne mit dem Auslande. Gegenüber den Dänen solle man keine Rücksicht walten lassen, sie seien uns immer feindlich gesinnt. Redner erzäblt ein Erlebniß aus Kopenhagen gelegentlich der Anwesenhelt der französischen, nach Kronstadt fahrenden Flotte.
Geheimer Regierungs Rath Conrad: Ich nehme an, daß der Abg. Ring mit seiner Bemerkung über die Betheiligung der Land wirtbschaft bei e, ,, der Regierung keinen Vorwurf hat machen wollen, sondern nur eine Auskunft wünschte. Ueber die nach §.2 Abs. 4 des Landwirtbschaftskammergesetzes vorgeschriebene Mit- wirkung der Vertreter der Landwirthschaft bei der Verwaltung der Märkte schweben zur Zeit Berathungen im Ministerium; wir werden uns demnächst in einer Verfügung an die Landwirthschaftskammern mit den Vorschlägen wenden, die wir zu machen haben. Die Land pirtbschaftskammern sind zu Aeußerungen aufgefordert worden, wie sie sich ihre Mitwirkung bei der Verwaltung der Viehmaͤrkte denken. Die Aeußerungen sind eingegangen, und es wird zur Zeit eine Denk— schrift darüber ausgearbeitet. Es wird namentlich geklagt über das Ueberwuchern des Zwischenhandels, das Kautionswefen, das Kredit- system, daz Fehlen des Handels nach Lebendgewicht. Zur Beseitigung des Borgtsystemg ist eine Viehabrechnungekasse empfohlen worden. Um alle diese Wünsche zu befriedigen, müssen wir den Weg der Gesetzgebung beschreiten.
t Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer— tein:
Meine Herren! Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich infolge einer kurzen Bemerkung des Herrn Abg. Ring über den Fall Arnons genöthigt bin, nochmals zu dieser Angelegenheit das Wort zu ergreifen. Ich thue das einmal auf Wunsch des Herrn Regierungs-Präsidenten in Oppeln, und andererseits, um Auskunft darüber zu geben, welche Schritte seitens der Königlichen Staatsregierung infolge des hier im Hause von den Herren Abgg. Gamp und Ring angeregten Wunsches, ich möge auf den Herrn Justiz. Minister eine Einwirkung in der Sache veisuchen, geschehen sind. Meine Herren, ich habe eine meiner früheren Darlegungen, wenn dieselben im stenographischen Bericht derzeit richtig wiedergegeben sind, zu berichtigen. Der Herr Regierungs ⸗ Präsident in Oppeln hat seiner Zeit bei mir nicht beantragt, es solle der Kompetenzkonflikt in der Angelegenheit erhoben werden. Es ist das unrichtig, und wenn ich das wirklich gesagt haben sollte, so beruht das auf einer nicht genügenden Er— innerung dessen, was in den Akten stand. Die Sache lag folgender maßen. Der Herr Regierungs⸗Präsident berichtete, daß allerdings nach seiner Auffassung der Kompetenzkonflikt in dieser Frage zulässig sei, daß er aber glaube, daß es nicht rathsam sei, nachdem ich bereits erklärt habe, ich wünsche, daß durch eine Zivilklage die Sache klar gestellt werde, daß der Kompetenzkonflikt erhoben werde. Nun legte ich dar, ich sei materiell mit dieser Ansicht des Herrn Regierungs— Präsidenten nicht einverstanden, ich halte die Frage, ob der Kompetenzkonflikt zulässig sei, mindestens für zweifelhaft, habe aber keinen Anlaß gehabt, eine Entscheidung über diele Frage zu fällen.
Meine Herren, dann hat der Herr Abg. Gamp hier dargelegt, daß er glaube, wenn zwar offiziell der Herr Regierungs⸗Präsident in Oppeln duf den Herrn Staatsanwalt nicht eingewirkt habe, doch wahrscheinlich — ich glaube, das waren seine Worte — beim Biere die Sache besprochen, und infolge dessen der Staatsanwalt ein— geschritten sei. Ich habe festgestellt, daß in etwa zwei Jahren über haupt kein Verkehr zwischen dem Staatsanwalt, der hier mitgewirkt hat, und dem Herrn Regierungs-Prasidenten stattgefunden hat, sodaß also die Insinuation, als habe der Herr Staatzanwalt und der Herr Präsident, gegen die dem Herrn Praäͤsidenten in Oppeln ertheilte Anweisung, durch private Einwirkung etwa Anderes ausgeführt, als was dem Herrn Regierungs⸗Praͤsidenten auf⸗ getragen war, absolut unrichtig ist.
Meine Herren, ich habe dann feststellen können, daß der Herr Staatä anwalt nicht auf Anweisfung des Herrn Justiz.Ministers in die Privatklage eingegriffen hat. Der Herr Justiz⸗Minister hat den Herrn Staatsanwalt neuerdings angewiesen, in dem weiteren Verlauf der Sache sich jedes Einwirkens auf die Sache zu enthalten, und der Herr Staatsanwalt hat seinerseits bei dem Verfahren zweiter Instanz sich jeder Einwirkung enthalten.
Schließlich noch eine Bemerkung: Sollte wirklich, wie Herr Ring mir eben mittheilt, zu meinem Bedauern (Bravo! rechts) die Zeugenvernehmung in diesem Fall nicht eingetreten sein, so ist das nicht mein Verschulden; denn ich habe den Herrn Justiz ; Minister, an⸗ geregt durch Herrn Gamp, ausdrücklich gebeten, er möge auf das Gericht, wenn er es für zulässig erachte, einwirken, daß das Gericht zweiter Instanz nunmehr die Zeugenvernehmung eintreten lasse, um Klarheit in die Sache zu bringen, habe allerdings dem Herrn Justiz. Minister mündlich erklärt, daß ich persönlich zweifelhaft sei, ob der Herr Justiz⸗Minister in der Lage sei, diesem Wunsche zu entsprechen, da der Herr Justiz⸗Minister zu einer solchen Einwirkung auf den Richter erster oder zweiter Instanz in einer Privatprozeßsache kaum zuständig sein werde. (Sehr richtig! links) Und so ist denn auch die Erklärung des Herrn Justt;⸗Ministers ausgefallen, der mir erwidert hat, er bedauere, meinem Wunsche nicht entsprechen zu können. Mündlich meinte der Herr Justiz⸗Minister: er verkenne nicht, daß nach Lage der Sache es erwünscht sei, wenn das Gericht aus eigener Initiative sich veranlaßt sehen werde, durch die Zeugenvernehmung Klarheit in die Sache zu bringen; aber dahin einzuwirken, halte sich der Herr JustizMinister nicht für berechtigt. Diese Mittheilung habe ich machen zu sollen geglaubt, um die Stellung der Staatsregierung, meine Stellung und die Stellung des Herrn Regierungs⸗Präsidenten zu der Angelegenheit und zu ihrem ganzen Verlauf klar zu stellen, und um jeder Miß— deutung vorzubeugen, als habe ich hier einerseits öffentlich dem Herrn Arnons empfohlen, die Privatklage zu erheben, andererseits
direkt oder indirekt aber dahin gewirkt, daß dieser Privatklage nur ein
formaler, kein materieller Abschluß gegeben werde. Ich bitte noch⸗ mals um Entschuldigung, daß ich das hohe Haus mit der an sich ja mehr oder weniger geringfügigen Angelegenheit wiederholt zu befassen genöthigt worden bin; es war aber nicht zu umgehen, die Sachlage klar zu stellen; hoffentlich ist dies das letzte Mal gewesen, daß der Fall Arnons hier im Hause besprochen wird. (Bravo!)
Abg. Graf von Hoensbroech (Zentr.) tritt für die Einfüh⸗ rung 6 gleichmäßigen obligatorischen Fleischbeschau ein und weist be⸗
sonders auf das amerikanische Pökelfleisch hin, das mit Borsäunre be⸗ handelt werde, die zwar den dulnißprezeß verdecke, ihn aber nicht verhindere. Diese ge sei für die Landwirthschaft des ganzen Reichs von der höchsten Bedeutung und müsse von allgemeinen Gesichts. punkten, nicht vom provinziellen Standpunkt aus beurtheilt werden; es gebe keine provinzielle agrarische Frage, sondern nur eine allgemeine deutsche agrarische Frage, und Alle müßten zusammenstehen und könnten der Regierung für ihre Erklärung nur dankbar sein.
Abg. Jansen Zentr.) wünscht baldige Aufklärung darüber, a. gerade in Neisse die Zahl der Beanstandungen von Vieh so groß ist.
Abg. Ring meint, . auf den Provinzialmärkten in Städten von mehr als 5000 Einwohnern durch eine neue Marktocdnung vor⸗ geschrieben werden könne, daß die Marktkommission aus einem Ver⸗ treter des Marktes, einem Landwirth und einem Händler gebildet werden müsse. Dann könnten auch dort offizielle Preise notiert werden. Dem Herrn Landwirthschafts-Minister danke er für seine loyale Haltung im Falle Arnons.
Abg. Gothein (fr. Vgg) bemerkt, daß kein Sachverständiger gezwungen werden könne, das Amt als Notierungskommissar zu über= nehmen, und daß es die Kompetenz des Ministers überschreiten würde, die Städte einfach anzuweisen, eine Notlerungskommission zu bilden. Mit diesem Vorschlage werde man zu keinen Notierungen kommen.
Abg. Dr. Hahn ist der Ansicht, daß man mit diefem Vorschlage schneller zum Ziele komme, als wenn nach langen Engusten erst der Weg der Gesetzgebung beschritten werde. Die Mißstände an den wenigen großen Märkten, wo der jüdische Handel den christlichen überwiege, könnten nur gebessert werden. wenn auch die kleinen Märkte mehr Einfluß erhielten. Gegen die Börse gehe die Regie⸗ rung hoffentlich jetzt energisch vor; Alle, die an dem Ahr sen e mit⸗ gearbeitet haben, feien noch heute der Ueberzeugung, daß damst das Richtige getroffen worden sei. In den Lebensmittelpreisen müsse möglichste Stabilität herrschen.
Abg. Ring bestreitet, daß der Minister nicht berechtigt sei, eine solche neue Marktordnung zu erlassen. Alle Anstrengungen der Börsenleute, wie erst jüngst in Breslau, wo eine Liste zum Eiag— zeichnen für diejenigen herumgegangen sei, welche in Zukunft Nottien nicht mehr machen wollten, würden nichts nützen und den Termin« handel nicht wiederbringen. Auf freisinnige Wahlagitation und die Einführung des Terminhandels laufe die ganze Entrüstung über die Verletzung der kaufmännischen Ehre hinaus. Wenn man aber h ö frage, wer sie beleidigt habe, blieben sie die Antwort
uldig.
Abg. Gotbein: Die Marktpolizei ist nicht Sache der Regie— rung, sondern der Magistrate. Notizen können die Landwirthe fich all machen, aber sie haben keinen Einfluß; in Stettin haben sie sich als falsch erwiesen. Die Erbitterung über das Börsengesetz ist nicht nur bei den Spekulanten, sondern gerade bei den Effektivhändlern so groß, wie ich es nicht für möglich hielt. r
Abg. Dr. Hahn: Von einer Erbitterung in den Kreisen der Effeltivhändler ist keine Rede, diefe sind froh, von dem Einfluß der Spekulanten befreit zu sein, welche ja die Schützlinge der freisinnigen Partei sind. Es ist ein geschickter Trick der wenigen Spekulanten, es . darzustellen, als ob die Ehre der ganzen Kaufmannschaft verletzt sei.
Abg. Ring: Die brandenburgische Landwirthschaftskammer wollte mit der Börse eine friedliche Vereinbarung über die Ausführung des Börsengesetzes herbeiführen, aber die Börse wellte nicht, und daher sind die anarchischen Zustände gekommen. Wenn die Regierung die Feenpalast⸗Versammlung und die Frühbörse schon im Januar auf gelöst hätte, wären wir schneller darüber hinweggekommen.
Abg. von Eynern (ul.): Die Herren werden noch selbst kommen und die Wiederaufhebung des Verbots des Terminhandels beantragen. Für das Verbot des Terminhandels in Getreide sind auch Getrelde⸗ händler außerhalb Berlins gewesen, aber nicht aus idealen Gründen, sondern weil sie so die unbequeme Berliner Konkurrenz los wurden. Die Erbitterung der Kaufleute ist deshalb so groß, weil sie mit polizeilichen Chlkanen verfolgt werden und unter die Aufsicht von Leuten gestellt werden sollen, die nichts davon verstehen und ihnen feindselig gesinnt sind. . ;
Abg. Dr. Hahn: Die Zusammenkunft im Feenpalast verstieß doch gegen das Reichsgesetz. Es muß nun eben eine andere Form des Handels gefunden werden, der Terminhandel wird es nicht sein. Die Regierung hat das allgemeine Recht gegenüber dem Handel wahr⸗ zunehmen. Es muß die Konzentration des . verhindert werden, damit nicht die haute finances allein ausschlaggebend ist.
Abg. von Eynern: Dann möchte ich Heren Hahn fragen, ob der Probinzialhandel in Getreide ein besserer geworden ist, nachdem der Terminhandel beseitigt ist. Auf die Wünsche des 3 Hahn kommt es nicht an; der Handel bahnt sich seine eigenen Wege. Die
eenpalast⸗Versammlung verstieß nicht gegen daz Reichsgesetz. Herr
ahn ist wohl der einige Sachverständige, der das meint. Der Handelsminister hat erklärt, daß das Ober⸗Verwaltungsgericht darũber eatscheiden solle. Es ist sehr bedaugrlich, daß trotzdem durch die Polizei ohne jede Prüfung ein neues Recht geschaffen ist.
Abg. Dr. Hahn: Die Feenpalast Versammlung war als Börse anzusehen und fiel daher unter das Reichsgesetz. Nur sehr wenige Sachverständige haben sie nicht als Börse betrachtet. Der Handel sucht sich allerdings seine eigene Bahn, und vom Großkapital kommen wir zum Syndikat und zum Monopol; aber es giebt noch eine Macht, die stärker ist, das ist der nationale Staat, der die Auswüchse des Handels bekämpft.
Abg. von Eynern:; Die Auswüchle des Handels mögen beseitigt werden. Hoffentlich hilft Herr Hahn auch bei der Be- seitigung der Auswüchse im Handel mit landwirthschaftlichen Pro dukten, im Pferdehandel c. Aber hier handelt es sich um andere Fragen. Ich verlange keine Autoritäten, sondern die Entscheidung des Ober Verwaltungsgerichts. Diese hat der Minister nicht ab⸗ gewartet, sondern hat mit Zwangsmaßregeln eingegriffen, die ich immer mehr bedauere.
Damit an ic die Diskussion. Nach einem kurzen Schluß⸗ wort des Abg. von Mendel-⸗Steinfels, in welchem er dem Minister für dessen Erklärung dankt, wird der Antrag angenommen. .
Darauf erledigt das Haus noch eine Petition des Frei⸗ herrn von Steinäcker in Lauban, betreffend Ansprüche aus einer Zwangsenteignung, durch Uebergang zur Tagesordnung.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Petitionen)
Statistik und Bolkswirthschaft.
Das Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich bringt in seinem (18.) Jahrgang 1897 in gewohnter Uebersichtlichkeit und Knappheit Nachrichten über alle diejenigen Gegenstände, für welche gleichmäßige und regelmäßige Zusammenstellungen für das Reich zu erlangen sind. Diesmal konnten auch die Ergebnisse der Beruft⸗ zählung von 1895 berücksichtigt werden, über die in der Statistik des e i her Reichs nunmehr schon 3 Baͤnde, betreffend die Hauptergeb= nisse der Zählung für das Reich (Bd. 102), die Großstädte (Bd. 107) und die kleineren Verwaltungsbezirke (Bd. 109), veröffentlicht worden sind. Auch in anderen Abschnitten, z. B. in denen über das Justizwesen, das Versicherungswesen, das Medizinal · wesen, sind Zusätze gemacht worden. Durch kleine Ein. sparungen an anderen Stellen ist es aber ermöglicht, daß der bisherige handliche Umfang des Jahrbuchs, ea. 200 Seiten, auf dem seine Beliebtheit mit beruht, nicht überschritten wurde. Die Karten— Beilagen sind in diesem Jahrgang besonders reichlich; sie betreffen den, Anbau von Roggen, Weißen, Kartoffeln, die Verbreitung des Zuckerrübenbaues und der Zuckerfabrikation, und ferner die Kriminalität der Bevölkerung nach Geschlecht und Alter. Der Preis des Jahr-