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Deutscher Reichs⸗Anzeiger
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1 geng⸗ preis betragt vierteljährlich 4 80 5.
Königlich Preußischer
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Sg., Wilhelmstraße Nr. 32.
Scinzt lune Anmmern kosten 25 .
taats⸗Anzeiger.
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M 152.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe: dem General⸗Major z D. von Strantz, bisher Komman⸗ deur der 5. Kavallerie⸗Brigade;
den Rothen Adler-Orden zweiter Klass mit Eichenlaub:
dem General ⸗Major z. D. von Bärensprung, bisher Kommandeur der 9. Kavallerie⸗Brigade;
den Rothen Adler-Orden dritter Klass mit der Schleife: dem Obersten a. D. Goes, bisher à la suite des Fuß⸗ Artillerie⸗Kegiments Nr. 10 und Direktor der Geschützgießerei in Spandau; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Rittmeister a. D. Freiherrn von Massenbach, — 1 im Oldenburgischen Dragoner⸗Regiment 2
den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe: dem General ⸗Major z D. von Holwede, bisher Kom⸗ mandeur der 49. Infanterie⸗Brigade (I. roßherzoglich Hessische)
den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse:
dem General⸗Major z. D. Lölhöffel von Löw en⸗ sprung, bisher Kommandeur der 36. Infanterie⸗Brigade,
dem' General Major z. D. von Rabe, bisher Komman⸗ deur der 28. Kavellerle⸗Brigade,
dem General⸗Major z. D. von Bredow, bisher Kom⸗ mandeur der 6. Kavallerie⸗Brigade,
dem General⸗Major z D. Bock von Wülfängen, bis⸗ her Kommandeur der 58. Infanterie⸗Brigade, und
dem General Masor 3 D. Lichtenberg, bisher Kom— mandeur der 2. Feld⸗ALrtillerie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Freiherrn von Stosch, bisher Kommandeur des Thüringischen Ulanen⸗Regiments Nr. 6; sowie das Ritterkreuzes des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern: dem Major von Graffen, Kommandeur der reitenden Abtheilung des 2. Garde⸗Feld Artillerie⸗Regiments, bisher vom
Militärkabinet und à la suite des Feld⸗Artillerie⸗ Regiments * 4
General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenburgisches) Nr. 3.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem chilenischen Obersten der Artillerie Alberto E. Gormaz den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse,
dem Königlich bayerischen Premier Lieutenant Freiherrn von Axter, à la suits des 1. Chevaulegers⸗Regiments und persönlichem Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Christoph in Bayern, den Rothen Abler⸗Orden vierter Klasse, sowie
dem früheren K. und K. österreichisch ungarischen Haupt⸗ mann, jetzigen Landwehr⸗Pensioniften Cajetan Pizzighelli zu Wien den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu ver— leihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten in dem Ressort des Aus⸗ wärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkomthur kreuzes des Großherzoglich mecklenburg ⸗schwerinschen Greifen⸗ Ordens: dem Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Paris, Legations⸗Rath von Müller; des Ehrenkreuzes desselben Ordens: dem Kanzlei⸗Vorstand bei derselben Botschaft, Hofrath Hammerdörfer; der vierten Klasse des Königlich. bayerischen Verdien st-Ordens vom heklligen Michael: dem Dragoman bei dem Kaiserlichen General⸗Konsulat in Kairo Dr. phil. Reinhardt; der mit dem Kü i bayerischen Verdienst⸗Orden vom heiligen Mi K silbernen edaille:
dem Kawassen bei demselben Gener al⸗Konsulat Osman;
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and KRaniglich Rreußischen Ataatz- Anzeiger
Berlin 8n., Wiltelmstraße Nr. 32.
Berlin, Donnerstag, den 1. Juli, Abends.
ferner:
des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Königlich schwedischen Nordstern-Ordens: dem Geheimen Legations⸗Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt von Aichbe rger, und dem Geheimen Legations-⸗Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, Kammerherrn Dr. jur. von Mohl;
des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Legations⸗Sekretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft 9 Buenos Aires Freiherrn von dem Bussch e⸗Hadden⸗ hauen;
des Ritterkreuzes des Kaiser lich oöͤsterreichischen Franz Joseph-Ordens: dem zur Kaiserlichen Botschaft in Wien kommandierten Premier ⸗ Lieutenant Grafen zu Eltz vom 1. Garde ⸗Ulanen⸗ Regiment, und dem derselben Botschaft zugetheilten Baurath von Pelser⸗ Berensberg;
des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse:
dem Kanzler bei dem Konsulat in Wien, Vize⸗Konsul Dr. Edler von Vivenot, und
dem Chiffreur im Auswärtigen Amt, Hofrath Fran⸗ ze liu s; sowie
des Ritterkreuzes des Königlich belgischen
Leopold⸗Ordens:
dem im Auswärtigen Amt beschäftigten Gerichts⸗Assessor mit dem Charakter als Vize⸗Konsul Schnitzler.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von
Boettich er die nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen und
denselben von der allgemeinen Stellvertretung des Reichs⸗ kanzlers zu entbinden, sowie . den bisherigen Staatssekretär des Reichs ⸗Schatzamts
Pr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner zum Staatssekretär
des Innern, und den General Lieutenant z. D. von Podbielski zum Staatssekretär des Reicht⸗Postamts zu ernennen; ferner . den Staatssekretär des Innern, Dr. Grafen von Posa⸗ dowsky⸗Wehner mit der allgemeinen Stellvertretung des Reichskanzlers nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 5 2 zu beauftragen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des
Reichs den Kaufmann Jul ius Weiß zum Vize⸗Konsul in
Iquitos (Peru), für das Departement Loreto, zu ernennen geruht.
In Bremen wird am 21 Juli d. Z. mit einer See⸗ steuermanns⸗Prüfung und am 26. Juli d. J. mit einer Seeschiffer⸗Prüfung für große Fahrt begonnen werden.
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Bekanntmachung
betreffend das Verbot des Handels mit Schweinen im Umherziehen.
Behufs Abwehr und Unterdrückung der Schweineseuchen wird auf Grund des S 56 b Absatz 3 der Gewerbeordnung Reichs ⸗ Gesetzblatt 1856 S. 85) angeordnet, was folgt.
81.
Der Handel mit Schweinen im Umherziehen ist in den Kreisen Grünberg, Freystadt, Glogau, Lüben, Liegnitz, Jauer, Bolkenhain, Landeshut, Schönau, Goldberg⸗Haynau dis zum 1. April 1835 untersagt.
Die Ausdehnung des Verbots auf weitere Kreise des Regierungsbezirks durch die hierzu ermächtigten Landrãthe blelbt vorbehalten. .
8 2.
Der Handel mit Schweinen von festen Verkaufs⸗ stätten aus ist in diesen Kreifen gestattet. Der Orta⸗Polizei⸗ behörde ist von der Errichtung einer solchen Verkaufsstãtte vor Beginn des Verkaufs Anzeige zu erstatten und bei jeder Neu⸗ einführung von Schweinen in die Verkaufsstãtte das Kontrol⸗ buch zur hun soñ , ö ᷣ
je in eine Verkaufsstätte eingeführten Schweine dürfen nicht in eine andere überführt oder vor dem Verkaufe aus derselben entfernt werden.
8 3. Zuwider handlungen werden gemäß S 148 Ziffer Ta der Gewerbeordnung bestraft. Liegnitz, den 23. Juni 1897. Der Regierungs⸗Präsident. von Heyer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ Minister Dr. von Boetticher die nachgesuchte Dienst⸗ entlaffung unter Belaßung des Ranges und Titels eines
Staats⸗Ministers zu ertheilen, sowie den Staats- und Finanz⸗Minister Dr. von Mi quel zum
Vize⸗Präsidenten des Staate ⸗Ministeriums, und
den Staatssekretär des Innern Dr. Grafen von Posa⸗ dowsky⸗Wehner zum Staats-Minister und Mitgliede des Staats⸗Ministeriums zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Professor am Gymnasium in Paderborn Dr. Martin Wetzel zum Königlichen Gymnasial⸗Direktor, und
den Sberlehrer am Progymnasium in Malmedy Dr. Joseph Baar zum Direktor einer sechsklassigen höheren Tehranstalt zu ernennen, sowie
dem Kreis-Schulinspektor Goestrich zu Siegburg den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse, und dem Regierungs⸗Sekretär Lücke zu Stade aus Anlaß seines 50 jährigen Dienstjubiläums den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen.
Finanz⸗Ministerium.
Nach einem vom Bundesrath in einem Einzelfalle ge⸗ faßten Beschlusse sind alle landwirthschaftlichen und Material⸗Brennereien, denen ein besonderes, 10 hl reinen Alkohols übersteigendes Kontingent nicht air,, ist, berechtigt, in einem Betriebsjahre 19 hl reinen Alkohols zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze herzustellen, gleichviel ob fie in diefem Zeitraume mehr als 10 hl reinen Alkohols er⸗ zeugen oder nicht.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügung vom 16. Juni v. J. veranlasse ich Sie daher, für das laufende Betriebsjahr und die Zukunft diese erweiternde Bestimmung allgemein zur Anwendung zu bringen. Berlin, den 21. Juni 189. Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Schom er.
An sämmtliche Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, die Königliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Posen, den Herrn General⸗Direktor des Thüringischen n und Steuervereins zu Erfurt und die Königliche Regierung zu Sigmaringen.
Die durch das Ableben ihres bisherigen Inhabers er⸗ ledigte Stelle des Königlichen Rentmeisters der Kreiskasse in Geldern ist dem Rentmeister Krauß früher bei der Steuer⸗ kaffe in Tönning, Regierungsbezirk Schleswig, und
die durch Versetzung ihres bisherigen Inhabers erledigte Stelle des Königlichen Rentmeisters der Kreiskasse in Dirschau dem Regierungs⸗Sekretãär Wagner in Danzig, früher Rent⸗ meister bei der Steuerkasse in Hermeskeil, Regierungsbezirk Trier, verliehen worden.
Bei der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗ kasse sind ; der Kassen⸗Sekretär Purrucker zum Effekten⸗Kassierer, un die Diãtare Rugge zum Kasfierer, Laage zum Buchhalter, Arndt zum expedierenden Sekretär, Renner zum Buchhalter, Detbarn zum Buchhalter, Drucker zum Buchhalter ernannt worden.