1897 / 152 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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Im Neuen Königlichen Opern, Theater wird morgen Richard Wagner's Over Lohengrin“ mit Herrn Ernst Kraus in der Titelrolle unter Kapellmeister Wolfram s Leitung gegeben. Als Elsa astiert Fräulein iborg vom Hoftheater in Stuttgart. Im

arten findet von Nachmittags 6 Uhr an großes Militär⸗Konzert, aus⸗ e vom Musik⸗Korps deg 2. Garde ⸗Regiments 3. F. unter tung des Königlichen Musik⸗Dirigenten Herrn Graf, statt.

Die französische Schauspielerin Ada Röjane wird mit einer eigenen Gesellschaft in der ersten Hälfte des Monats Oktober im Lessing⸗Theater ein Gaftspiel geben. Unter Anderem wird die n die Titelrolle von Henrik Ibsen's Schauspiel Nora“

elen.

Im Theater des Westens geht morgen zum ersten Mal in Scene: A bassg porto“ (. Am unteren Hafen /), lyrisches Drama in drei Akten, nach neapolitanischen Volks⸗ scenen von Goffredo Cognetti, Text von Eugen Checchi, deutsch von Ludwig Hartmann, Musst von Niecola Spinelli. Die Hauptpartien werden von den Bamen Fanny Moran; Olden (als Gaft! und Anna Triebel, sowie den Herren Oscar von Lauppert und Emil Buchwald gesungen. Der Komponist wird der Aufführung persönlich bei⸗ wohnen. Am Sonnabend wird die Oper wiederholt. Am Sonntag verabschiedet sich Herr Heinrich Bötel als Lyonel in Flotow's Martha“.

Aus Mänchen meldet W. T. B.“, daß Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent dem Intendanten der bayerischen Hof⸗ sbeater, Hofschauspieler Ernst Po ssart, den Verdienst. Orden der erer en Krone, mit dem der persönliche Adel verbunden ist, ver⸗

ehen hat.

Mannigfaltiges.

Das Königliche Polizei⸗Präfidium macht Folgendes bekannt: Mit dem 1. Juli tritt die Perordnung in Kraft, wonach die bisher nur für Fabriken geltenden Bestimmung en der Gewerbeordnung üũber die Beschäftigung von Kindern, jugendlichen Personen und Arbeiterinnen auch auf die Werkstätten der Kleider und Wäschekonfektion Anwendung finden. Als solche Werk⸗ stätten gelten diejenigen, in welchen die Anfertigung oder Bearbeitung von Maͤnner⸗ und Knabenkleidern (Röcken, Hosen, Westen, Mänteln und dergl.), von Frauen und Kinderkleidung (Mänteln, Kleidern, Um⸗ hängen u. dergl.) sowie von 4 und bunter Wäsche im Großen erfolgt. Ausgenommen sind solche erkstätten, in welchen der Arbeitgeber ausschließlich zu seiner Familie gehörige Personen beschäftigt, sowie solche Werkstätten, in denen die Herstellung der Bearbeitung von Waaren der Kleider. und Wäschekonfektion nur gelegentlich erfolgt. Der Arbeitgeber aus der Konfektionsbranche, der künftig erwachsene Arbeiterinnen oder jugendliche Personen (maͤnnliche oder weibliche von 14 bis 16 Jahren) in einer derartigen Werkstätte beschäftigen will, muß davon der Polizei schriftliche Anzeige machen. In den Werkstatträumen müssen an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichniß der jugend⸗ lichen Arbeiter nebst Angabe der ihnen zustehenden Arbeitspausen und eine Tafel aushängen, an der in vorgeschriebenem Wortlaut eine Zu⸗ sammenstellung der für den betreffenden Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften enthalten. ist. Schulkinder dürfen in derartigen Werk ssätten garnicht beschäftigt werden, nicht mehr schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren nur 6 Stunden täglich, junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren höchstens 10 Stunden täglich. Die Arbeitszeit der jougendlichen Arbeiter darf nicht vor 55 Uhr Morgens be⸗ ginnen und nicht über 87 Uhr Abends binaus dauern, Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Tage regelmäßige Pausen eingehalten werden, während deren nicht nur jede Arbeit im Werk—⸗ stattbetriebe, sondern auch der bloße Aufenthalt in den Arbeitsräumen verboten ist, sofern nicht im Gesetz genau vorgesehene Aus⸗ nahmen von diesem Verbot eintreten. Arbeiterinnen dürfen in der Nachtzeit von 85 Uhr Abends bis 55 Uhr Morgens und an Sonnabenden und. Vorabenden der Festtage nicht nach 55 Uhr Nachmittags beschäftigt werden; die Dauer ihrer Beschäftigung darf 11 Stunden fäglich, und an Vorabenden von Sonn und Festtagen 19 Stunden täglich nicht überschreiten, abgerechnet eine ihnen regelmäßig zu gewährende Mittagspause von min⸗ destens einstündiger Dauer. Mit Rücksicht auf die bei der Kleider⸗ und Wäschekonfektion regelmäßig vorkommende besondere Häufung der Arbeit hat die Verordnung aber reichliche Rücksicht auf die Erforder— niffe dieser sogenannten Saisonarbeit genommen, namentlich dürfen an 60 Tagen im Jahre Arbeiterinnen auch über die sonst für sie geltende Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden, allerdings nicht länger 5. ö Stunden an einem Tage und nicht über 10 Uhr Abends

naus.

Die von dem verstorbenen Geheimen Kommerzien⸗Rath Gerson von Bleichröder testamentarisch angeordnete, mit einem Kapital von einer Million Mark dotierte milde Stiftung, welche zu Ehren seines Vaters den Namen . Samuel Bleichröder⸗Stiftung“ führen soll, wird nunmehr ins Werk gesetzt werden. In diesen Tagen ist den Testamentsvollstreckern der Allerhöchste Erlaß zugestellt worden, wonach der Stiftung die Genehmigung ertheilt und ihr die Rechte einer juristischen Person verliehen werden. Zweck der Stiftung ist: bedürftigen, lungenkranken Personen, die nicht als un⸗ heilbar zu erachten sind, ärztliche Behandlung und Pflege in einem eigenen Krankenhause unentgeltlich zu gewähren. Die Zulassung geeigneter Kranker ist weder durch Alter, e en, noch religiöses Bekenntniß beschränkt. Das Stiftungskapital beträgt eine Million Mark, wozu die seit dem Tode des Erblassers, dem 19. Februar 1893, laufenden und bis zu

Beginn der Stiftungsthätigkeit anzusammelnden Zinsen treten. Das Krankenhaus oll allen Anforderungen der Wissenschaft und Erfah⸗ rung entsprechend eingerichtet und mustergültig erhalten werden. Es wird junächst für 20 Betten bestimmt. Die ärztliche Be= handlung foll den FJortschritten der Wissenschaft folgen. Die Kranken können nur eine beschränkte Zeit im Krankenbause verbleiben. Die Een, und außergerichtliche Vertretung und Verwaltung ber Stiftung führt ein Kurgtgrium, das aus den Testamentsvollstreckern des Stifters, den künftigen Nach- folgern der Testamentsvollstrecker und drei Vorstandsmitgliedern des Berlin Brandenburger ilstätten Vereins für Lungenkranke besteht. Der Vorsitz im Kuratorium liegt einem der Testa⸗ ment svollstrecker ob. Zur Durchführung der Stiftungs zwecke haben die Testamentsvollstrecker bereits im Mai 1896 mit dem Berlin Brandenburger Heilstätten Verein für Lungenkranken über die Erbauung und Versorgung des Kran ken⸗ hauses eine Vereinbarung getroffen. Das Krankenhaus soll danach mit Einrichtungen des Vereing räumlich und innerlich derart verbunden sein, daß der Verein die vollständige Verwaltung des Hauses über⸗ nehmen kann. Er hat die ärztliche Behandlung und Ver⸗ pflegung der Kranken zu versehen, alle Bedürfnisse der letzteren zu, erfüllen und das Personal von Aerzten, Hilfs beamten, Dienern c. zu stellen und zu kontrolieren. Die Behandlung der Kranken foll nach zuverläffigen Erfahrungen der Wissenschaft geschehen und das Krankenhaus von dem Verein als ein Musterinstitut erhalten bleiben. Als Vergütung zahlt das Kuratorlum an Pen Verein: einen jährlichen Beitrag zu den Generalunkosten von 12 000 6 und für jeden Kranken und jeden Verpflegungstag 3 und höchstens 18000 , wofür bis zu 6600 Verpflegungstage zu ge⸗ währen sind. Der Heilstätten⸗Verein hat unter , der Testamentsvollstrecker ein großes, schön und gesund gelegenes Wald areal bei der Stadt Belzig erwerben, von welchem der Bleichröder⸗ Stiftung ein erheblicher Antheil eigenthümlich überlassen ist. Dort baut das Kuratorlum der Samuel Bleichröder Stiftung das Kranken⸗ hau felbständig und auf eigene Kosten, und es soll sich die Errichtung der dem Verein nothwendigen Baulichkeiten daran anschließen.

Ein gewaltiger Brand zerstörte gestern Nachmittag die Gebäude

des großen Lagerhofes auf dem Grundstück Chausseestraße 80, 81, 82. Der Lagerhof hat nach der Chausseestraße zu eine Front von etwa 100 m und erstreckt ö bis an die Häufer der Boyenstraße; die Rückfront stößt an das Garnifon -Lazareth in der Scharnhorststraße an. Dlefem gegenüber befindet sich ein vierstöckiges Wohngebäude, welches die Pächter bewohnen. Vor diesem . erhob sich ein aus Fachwerk errichteter Schuppen, in welchem sich Pferdestallungen, eine Lackiererei und mehrere Fuhrgeschäfte befanden; diesen schloß sich eine Häckselschneiderei an. Die hierzu gehörigen Stroh⸗ und Heuvorräthe lagerten in dem Bodengeschoß eines fich dem Gebãudekompler rechtwinkelig anschließenden, etwa 1900 me langen und 16 m hohen Fachwerkbaues, in welchem sich außerdem die Lagerei eines Lumpen Engrosgeschäfts und eine Engros⸗ handlung für Papierabfälle befanden. Wie die Nat Ztg.. berichtet, bemerkten Arbeiter gegen? Uhr Mittags, daß in der Haͤckselschneiderei ein Brand entftanden war; sie machten sofort Alarm, jedoch ehe die auf dem Platze beschäftigten Personen sich aus der ersten Bestürzung emporraffen konnten, standen bereits der ganze linke Flügel und der Mittelbau in Flammen. Mit rasender Geschwindigkeit ver⸗ breitete sich das Feuer über den ganzen Lagerhof, er— griff das Wohnhaus, die im Freien stehenden Wagen und bedrohte das Etabliffement , Eiskeller, die Wohnhäuser Chausseestraße 83 und 84, die Holz- und Kohlenhandlung Boyenstr. 43 sowie das Garnison⸗ Lazare fh in der Scharnhorststraße, dessen Eiskeller ebenfalls in Mit⸗ seidenschaft gezogen wurde. Die Bewohner des Grundstücks Chaussee⸗ straße S0 / s' konnten nur ihr Leben retten. Die Arbeiter persuchten, die Wagen und mehr als 260 Pferde, die sich in den Stallungen be⸗ fanden, ins Freie zu bringen, aber zum theil vergeblich mehr als 40 Pferde fanden in den Flammen den Tod, und über 80 Wagen ver⸗ brannten. Bei der Ankunft der Löschzüge der Feuerwehr, welche in⸗ folge Meldung „Großfeuer in voller Stärke zur Stelle waren, standen nicht nur die gesammten Baulichkeiten des Lagerhofes in lammen, sondern das Feuer hatte auch bereits den Eiskeller des arnifon Lazareths fowie das Haus Chausseestraße 85 ergriffen. Unterstützt von inzwischen abkommandierten Mannschaften aus den Kafernen des Garde, Füsilier⸗ Regiments (in. der Chaussee· straße) und des Feld, Artillerie⸗Regiments (in der Scharnhorststraße), trat die Feuerwehr dem Element von der Scharnhorst , Boyen und Chausseestraße sowie von den umliegenden Häusern aus, insgesammt mit 16 Rohren, von denen vier durch Vampfspritzen gespeist wurden, ent⸗ gegen. Mit donnerartigem Getöse stürzten alsbald die Dächer und Seitenmauern zufammen, auß denen gewaltige Feuergarben empor⸗ loderten. Erst gegen 4 Ühr Nachmittags war die größte Gewalt des Brandes unterdrückt. Die Rauchentwickelung war eine enorme, und der gewaltige, von allen Stadtgegenden aus sichtbare Qualm zwang die Löschmannschaften, wiederholt ** Plätze zu verlassen und Reserve⸗ kräfte berbeijuholen. Zwei Personen, darunter eine Frau, welche sich in dem brennenden Wohngebäude befand, werden vermißt, und neun Feuerwehrleute als verletzt gemeldet.

Kiel, 30. Junk. Bei der heutigen Bin nen⸗Regatta gewann, wie W. T. B.“ meldet, in der Klasse Ja die Pacht Karen Johanne (Christensen Kopenhagen) den ersten ich kh Marina Schulz. Berlin) den zweiten, ‚„Swanhild? (Bi el⸗Hamburg) den dritten Preis; in der Klasse Vb „Gmma. (Schell haas Wannsee) den ersten Preis und den Dohna Pokal, ‚Tümmler' (von Hassel Kiel)

den jzweitẽn Preis; in der Klasse I Visurgis“ lodtmann-⸗ Damburg) den ersten, Bussard' 66 weiten, „Irrlicht (Müller Neu Rurpin) den dritten Preis. Das Rennen der VII. Klasse wurde für ungültig erklärt und wird morgen noch einmal gesegelt.

Niebüll (Holstein), 30. Juni. In der heutigen Ighreg⸗ versamm lung des schleswig-bolsteinischen Gustav⸗Adolf⸗ Vereins wurde, dem W. T. B. zufolge, beschlossen, die Refor⸗ mations · Kollekte zur Begründung einer evangelischen Schule in Inns. * zu n , ie Festpredigt hielt General ⸗Superintendent

Dryander.

Stuttgart, 1. Juli. In der letzten Nacht wüthete ein furchtbares Unwetter in den Oberämtern Neckarsulm, Welnsberg, Oehringen, Künzelsau, Gerabrunn und Hall, Zahllose Fenster wurden Jertrümmert, Dächer abgehoben und Fabrikschornsteine umgeworfen. Tausende von Abstbäumen sind tbeils entwurzelt, theils umgebrochen. Felder und Weinberge sind auf weite Strecken von hühnereigroßen Hagelkörnern völlig vernichtet. Der Schaden ist sehr beträchtlich und beläuft sich jedenfalls auf mehrere Millionen Mark. Der Minister des Innern von Pischek wird sich, dem. W. T. B.“ zufolge, heute Nachmittag in die betroffenen Bezirke begeben.

Ham burg, 30. Juni. Zu dem Brande des Gebãudes der hiesigen Elektrizitätswerke berichtet W. T. B.“ weiter: Bei dem Brande wurden 5 Feuerwehrleute leicht verletzt. Der Schaden betrãgt etwa 250 900 M Das Feuer ist durch das Durchbrennen einer WMaschine entstanden. Die verschiedenen, durch den Brend erfolgten Stockungen im Motorenbetrieb und im Lichtkonsum werden in aller⸗ nächster Zeit beseitigt sein. Der elektrische Betrieb der Straßenbahn ist nur unerheblich gestört, jedoch müssen auf einige Tage die Anhänge⸗ wagen infolge nicht genügend starken Stromes fortgelassen werden.

Paris, 1. Juli. Ueber den Badeort Mont ⸗Dore (Dep. Puy de Döme) ist, wie . W. T. B.. berichtet, ein furchtbares Hagel-⸗ wetter niedergegangen. Die Hagelstücke, die von seltener Größe waren, richteten arge Verheerungen an.

Konstantin opel, 30. Juni. W. T. B. meldet: Im hiesigen Hafen stieß heute Nachmittag das deu tsche Meer dn e g ff, „Berthilde mit dem deutschen Kauf fahrteischiff . Rein⸗ beck! zusammen. Der „Reinbeck, ging alsbald unter; die Mannschaft, mit Ausnahme des Kapitäns, ertrank. Bei den Rettungsarbeiten ertranken auch zwei Matrosen eines der österreichischen Stationsschiffe.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Kiel, 1. Juli. (W. T. B.) Bei dem gestrigen Diner im Jachtklub trank Seine Majestät der Kaiser auf das Wohl Seiner Majestät des Königs der Belgier und theilte mit, daß er Allerhöchsidenselben zum Ehrenmitglied des Kaiser⸗ lichen Jachtklubs ernannt habe. Der König Leopold dankte für die Auszeichnung und, betonte, daß er bereits fruͤher, vor zwanzig Jahren, Kiel besucht habe, das damals klein 3 sei und in dessen Hafen sich nur wenige Kriegsschiffe befunden hätten. Jetzt sei Kiel ein Kriegshafen, und die Flotte habe einen gewaltigen Aufschwung genommen, worüber er sich von Herzen freue. Dieser Aufschwung sei das Verdienst des großen Kaisers Wilhelm 1. aber nicht minder das der rastlofen Bemühungen Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm II. Der König schloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser.

Wien, 1. Juli. (W. T. B.) Der Kaiser ist heute früh nach Ischl abgereist; am 8 d. M. wird Allerhöchst⸗ berselbe zur Begrüßung der aus Schwalbach zurückkehrenden Kaiferin Elifabeth zu dreitägigem Aufenthalt wieder hier eintreffen und dann nach Ischl zurückkehren. Ende August wird der Kaiser sich zu den großen Herbstmanövern nach Mähren begeben.

Bern, 1. Juli. (W. T. B.) Der Ständerath setzte heute die Berathung der Vorlage, betreffend den Rückkauf der Eifenbahnen, fort. Nach längerer Verhandlung wurde im dritten Wahlgange mit 25 Stimmen Bern zum Sitz der General-Direktion gewählt. Zürich erhielt 19 Stimmen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

icht vom 1. Juli. yr Morgens.

Wind. Wetter.

Stationen. Inseln

Bar. auf ohr.

8 8 u. d. Meeressp.

Winde

red. in Millim.

Belmullet .. 2 bedeckt Aberdeen. 12 fort, Christiansund 3

Kopenhagen. Stockholm.

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erwarten sein.

Uebersicht der Witterung. t ö.

Eine Depression, die gestern an der norwegischen Text nach Fouqus's. Erzählung Küste lag, ist mit zunehmender Tiefe ostwärts nach Tanz von Emil dem Bottnischen Busen fortgeschritten, während ein Hochdruckgebiet westlich von den Britischen herannabt. nördlichen Zentral. Europa nördliche bis westliche des Prosper Morimse. vsrherrschend Einfluß die Temperatur herabgegangen ist. In Deutschland dauert die warme, heitere Witterung

stellenweise ; ; ; Unter dem 5. des Maximums im Westen Ferenczp-Ensembles. Die Geisha. Rer: Eine Verlobt: Frl. Melanig ven Schlicht mit Hrn.

YMbrñ savanische Theehaus⸗Geschichte. Operette in Abkühlung iu siägmlen, Geer, inf van Sshner Jones. Deutsch von C. PH. Roehr und Julius Freund.

dürfte für ganz

Montag: 31. Vorstellung.

Dementsprechend sind im

geworden, unter deren Anfang 76 Uhr.

haben Gewitter stattgefunden. Cessing · Theater.

Deutschland

Deutsche Seewarte. Anfang 76 Uhr.

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Sonnabend:

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1Ww 3 (tische Oper in Neufahrwasser

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Sonnabend:

still wollig Musik von Richard Cilenberg. Anfang 7 Uhr. Sonntag: 30. Vorffellung. Undine. Romantische 1 77 Uhr.

still halb bed. N

H j Königliche Schanspiele. Freitag: . n. Dpern⸗ Theater. 28. Voꝛstellung. Lohengrin. Roman⸗

Dekorative Glnrichtung vom Ober ⸗Inspektor Brandt. Stell vertreter. Dirigent: Kapellmeister Wolfram. Ernst Kraus, Elsa: Fräulein Wiborg, vom Hof⸗ beiter Theater in Stuttgart, als Gäste.) Anfang 7 Uhr.

ꝛ; 29. Vorstellung Die Boheme. vertreter. (Pariser Künstlerleben 1830.) Scenen aus Henry Murger's „Vie de Boheme“ in 4 Bildern von G. Giacosa und L. Illiea. Deutsch von Ludwig Hartmann. Mustt von Giacomo Puccini, Die hof Nose von Schiras. Ballet Idylle nach einer er⸗ Direktion von Heinrich zählenden Dichtung von H. Ploch von Emil Graeb. von Fanny Moran ⸗Olden. Zum ersten Male: A Kagso Porto. (Am Unteren Hafen.) Anfang

Die Geisha.

Theater. Die Geisha.

Neues

3 Atten von Richard Wagner. Pircktion: Sigmund Lautenburg.

esetz; vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. bedeutend ermäßigten Preisen. Neu einstudiert: Der Schwank in 3 Akten von Busnach Deutsch von Max Schönau. Regie: Herrmann Werner. Anfang 74 Uhr Sonnabend und folgende Tage:

Lohengrin: Herr und G. Duval.

Zaaber. Dper in 4 Akten von Albert Lortzing. raeb. Anfang 77 Uhr.

Carmen. Oper Hafen.)

in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry t Meilhac und Ludovie Halsby, nach einer Novelle Bötel. Martha, oder: Der Markt zu Rich⸗

Tanz von Emil Graeb.

Freitag:

Gastspiel des Ferenery ˖ Ensembles. Sonntag: Gastspiel des Ferenczy⸗Ensembles.

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Kinder⸗Vor⸗ frei bearbeitet. stellung. Der Rattenfänger von Hameln. Abends 7 Uhr: A Rasso Porto. (Am Unteren

Sonntag: Letztes Gastspiel des Herrn Heinrich

Gastspiel des Familien⸗ Nachrichten.

Affistenzarzt 1. Kl. d. R. Max Jokisch (Rengerẽ⸗ dorf O. X). Frl. Mimi Callenberg mit Hrn. Sec. Lieut. Otto ( Casseh. ; Geboren: Ein Sohn: Hrn. Geh. Ob.: Finanz⸗ Rath Dr. von Glasenapp (Berlin). Hrn. Hilfs⸗Pred. Hischer (Breslau). Eine Tochter: n. Ernft Son Treuenfels (Möllenbech. Hrn. vin. . Dunkelberg (Barsinghausen a. D.). Hrn. Prem. Lieut. Petis eus (Torgau).

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a. / 5. Gestorben: Fr. Forstmeister von Jonquisres, geb.

pon Hinüber (Frankfurt a. O.). Hr. Sec. Lieut. Erich von der Sode (Frauenmark). Hr. Lehrer Ernst Zachen (Schöneberg).

Freitag: Bei

; Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth

. . in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Theater des Westens. (Kantstr. 12. Bahn⸗ Druck der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlage

oologlscher Garten) Opern⸗Vorstellung unter ; Hersh Freitag: 8.

Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage), und das Post⸗Blatt Nr. 3.

stspiel

zu Duutschen Reichs-Anzeiger unn Königlich Freusischen Staate⸗-Anzeigtt

M 152.

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den J. Juli

Berichte von deutschen Fruchtmãrkten.

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Stargard. Lissa. Limburg * 1 Dinkelsbühl, . Schweinfurt. Braunschweig

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30. Juni Stolp, Paderborn: Keine Zufuhr. Die verkaufte Menge w

Frankfurt a. O. ;

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Frankfurt a. O. .

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1409 1420 1760 155 15 66 1695 1056 1650

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ird auf volle Doppel

uttspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet, 6 Ein liegender Strich 85 in den Spalten für Preise hat Sp

Punkt (.) in den letzten sechs

alten, da

Weizen.

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15.60 18,42

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14.00 12,50 12,90

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Roggen.

11,00 11,40 1140

106,40

10,90

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15,00 13,00

1090 1150

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11,70

15,20 15,20

15,60 1857 16.30 18,00 15,95 13,40 15.60 1630

1100 11.46 . 11569 1135 1640 1050 160353 10 30 1655 10860 1533 ö 13 13 15.35 1150 1100 11.31 15.20 1474 1441 15 56 .

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1290 368 1385 12,78 1185 o 5s rr

1233 11,80 30. 6.

Bemerkungen.

zentner und der Verkaufewerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durch⸗

die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein

5 entsprechender Bericht fehlt.

Prenßischer Landtag.

Herrenhaus. 26. Sitzung vom 30. Juni 1897.

Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden.

Auf der Tagesordnung steht Ergänzung Bestimmungen über Versamm

Minister des Inner Die Ueberzeugung von

entwurfs zur

Meine Herren!

staatlichen Machtbefugnisse au sammlungswesens zu stãrken, i

heute davon absehen kann, Es wir nur noch darauf ankommen, in welcher Weis der Staatsregierung diese gesetzlichen Vollmachten zu geben werden. Die Staatsregierung verhehlt nicht, daß nach ihrer Auf⸗ etsten und richtigsten gewesen wäre, zu bung in Anspruch zu nehmen. Wenn sie hat, so ist das in der wohl von allen den Erwägung geschehen, daß dieser Weg riedigenden Ergebniß nicht o eigentlich

näher zu erörtern.

fassung es an sich am geeign diesem Zwecke die Reichsgesetzge diesen Weg nicht eingeschlagen Seiten für zutreffend anzuerkennen unter den jetzigen Umständen zu einem bef geführt haben würde. Die Königliche Staatsregierung ist als

gegen ihren Willen auf den Weg der Landesgesetzgebung gedrãngt

worden.

Meine Herren, die Königliche Staatsregierung hält nach wie vor an der Auffassung fest, daß der von ihr betretene Weg des gemeinen Rechts auch in Betreff der Formulierung der Art. und III ihres Entwurfs den Vorzug verdient v durch die Berathung Sie

welche die Vorlage

dieses hohen Hauses erhalten hat. die übrigens auch, wie ich annehme, hohen Hauses grundsätzlich als richtig aner

ist

herigen , , en nicht erschüttert worden.

der Sondergesetzg

anlassung gebe, könnten, gegen

die Vorlage

nicht

die Berathung des Gesetz⸗ und Abänderung von lungen und Vereine.

n Freiherr von der Recke: der Nothwendigkeit, die f dem Gebiete des Vereins und Ver— st bei der ersten Berathung in diesem hohen Hause mit solcher Einmüthigkeit zum Ausdruck gekommen, daß ich das Bedürfniß dieser Vorlage jetzt noch d meines Erachtens im wesentlichen e und auf welchem Wege sein

or derjenigen Gestaltung, in der Kommission

in dieser Ansicht, von zahlreichen Mitgliedern dieses kannt wird, durch die bis⸗ Sie hat den Weg ing, der bereits bei Aufstellung der im Jahre 1894 dem Reichstage unterbreiteten Vorlage verlassen worden ist, gern ver⸗ melden wollen, zumal es sich um ein Landesgesetz handelt. Königliche Staatsregierung kann auch nicht zugeben, daß die von ihr vorgeschlagene Formulierung zu Bedenken in der Richtung Ver

daß dadurch Bestrebungen welche mache darauf aufmerksam,

getroffen werden gerichtet ist. daß auch in anderen Bundes staaten,

Die

Ich

namentlich erst vor wenigen Jahren in der Freien Stadt Hamburg ähnliche Gesetze ergangen sind, welche sich auf dem Boden des gemeinen Rechts halten, obwohl sie in materieller Beziehung theil⸗ weise ungleich schärfere Bestimmungen aufstellen als die Vorlage.

Bei der dringenden Nothwendigkeit indessen, die Macht und Abwehr⸗ mittel des Staates zu verstärken, und da der Vorschlag der Kommission in seiner auf gewisse Bestrebungen beschränkten Fassung das trifft und kennzeichnet, was auch nach der Tendenz der Regierung vorlage im wesentlichen getroffen werden sollte, hält die Königliche Staats- regierung sich verpflichtet, die oben bezeichneten Bedenken zurücktreten zu lassen. (Bravo) Sie hofft, auf diese Weise eher eine Einigung der beiden Häuser des Landtages zur Auf⸗ richtung festerer Bollwerke für die Sicherheit des Staates und der gesellschaftlichen Ordnung gegen die Umsturjzbestrebungen herbeiführen zu können. Diese sind es, welche getroffen werden sollen, während es keineswegs in der Absicht liegt, den berechtigten Be⸗ strebungen der Arbeiter zur Besserung ihrer sozialen Lage entgegen⸗ zutreten. Wenn daher das hohe Haus dem Vorschlage seiner Kom⸗ mission beitritt, so ist die Königliche Staatsregierung bereit, die also gestaltete Vorlage im anderen Hause zur Annahme zu empfehlen. (Lebhaftes Bravo.)

Graf von Hohenthal: Unsere Verfassungsverhãltnisse haben sich so eingelebt bis in die ungebildeten Klassen hinein, daß niemand baran denkt, daß ein Verfassungsbruch beabsichtigt ist. Es schien eine Zeit lang so in dem Anfang der sechtiger Jahre, aber nach Beilegung der Differenzen üker das Militärbudget ist jede Gefahr beseitigt worden; man ist wieder in die alten Bahnen eingelenkt. Eine Ver⸗ fassungsänderung wird als nothwendig bezeichnet. Das . schließt Schüler und Frauen aus von den Versammlungen. Aber i glaube nicht, daß die Verfassung minderjährigen Personen das Vereins. und Versammlungsrecht geben wollte. Das hätte expressis Terbis darin stehen müssen. Wenigstens interpretierte Fürst Bismarck

die Verfaffung immer in diesem Sinne.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Die von dem Herrn Vorredner Grafen von Hohenthal aufgeworfene Frage, ob das vorliegende Gesetz eine Aende⸗ rung der preußischen Verfassung enthalte, ist nach Ansicht der König⸗ lichen Regierung zweifellos zu bejahen; sie war zu bejahen nach der Fassung der Regierungs vorlage, sie ist in noch höherem Maße zu bejahen in der Fassung, die der Entwurf in der Kommission dieses hohen Hauses bekommen hat. Es kommen zwei Artikel der preußischen Verfassungs⸗ urkunde in Frage, die Artikel 29 und 30. Der Artikel 29 gewährt allen Preußen das Recht, sich ohne vorgängige obrigkeit⸗ liche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschlosse⸗ nen Räumen zu versammeln. Der zweite Absatz macht

1897.

eine Ausnahme für Versammlungen unter freiem Himmel. Der Artikel 30 giebt allen Preußen das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Dieser Artikel 30 bestimmt dann weiter:

Das Gesetz regelt, insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherbeit, die Ausübung des in diesem und in dem porstehenden Artikel (29) zewährleisteten Rechts.

Politische Vereine können Beschränkungen und vorüber⸗ gehenden Verboten im Wege der Gesetzgebung unterworfen werden.

Meine Herren, diese Ausnahmebestimmung im 3. Absatz des Art. 30 ist diejenige, auf der die Zulässigkeit der Bestimmung des Vereinsgesetzes von 1859 beruhte, welche Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge ausschloß von Versammlungen, aber nicht von Ver⸗ sammlungen allgemein, sondern von Versammlungen politischer Ver⸗ eine. Also innerhalb dieses Rahmens der Beschränkungen auf Ver⸗ sammlungen politischer Vereine bewegt sich die Bestimmung des Vereinsgesetzes von 1850. Das gegenwärtige Gesetz geht aber erheblich weiter; es will ausschließen Minderjährige von allen politischen Versammlungen, nicht nur von Ver⸗ sammlungen, die von politischen Vereinen veranstaltet werden, und insoweit geht es über die Bestimmung der Verfassung hinaus. Man kann allerdings sagen, daß bei Erlaß der Verfassung nicht daran ge⸗ dacht worden wäre, unmündige Kinder zu öffentlichen Versammlungen zuzulassen. (Widerspruch.) Ja, meine Herren, gewisse Beschränkungen ergeben sich ja aus der Natur der Dinge von selbst; man wird nicht Säuglinge in öffentliche Versammlungen bringen und Schulkinder; wenn sie aber dennoch hineingebracht würden von der Mutter, so würde das einen Grund zur Auflösung einer solchen Versammlung nicht abgeben, so lange damit nicht eine öffentliche Störung verbun⸗ den wäre. (Heiterkeit Aber, meine Herren, wir müssen rechnen mit denjenigen Altersklassen, die schon eine gewisse Selbständigkeit im praktischen Leben erlangt haben, ohne daß ihnen auf dem Gebiete des Privatrechts die vollen Dispositionsrechte eingeräumt sind. Wir können nicht ohne weiteres die Bestimmungen, die auf dem privat⸗ rechtlichen Gebiet gelten, auf das Gebiet des öffentlichen Rechts aus- dehnen, und wir können nicht sagen, daß unter allen Preußen, von denen die Artikel der Verfassung sprechen, nur diejenigen Preußen ju verstehen sind, die schon auf privatrechtlichem Gebiete durch Gr⸗ reichung der Großjährigkeit ihre volle Verfügungsfähigkeit erlangt hätten. Daraus erhellt nach Auffassung der Königlichen Staats⸗ regierung, der ja bis dahin im hohen Hause kaum wider- sprochen ift, allerdings, daß schon die Regierungsvorlage, indem sie die Minderjährigen von allen politischen Versammlungen ausschließen will, eine Abänderung der Verfassung enthält; daß aber die weiter⸗ gehenden Vorschriften, die jetzt nach den Beschlüssen der Kommission in das Gesetz hineingebracht werden sollen, eine Beschränkung der ver⸗ fassungsrechtlichen Befugnisse der preußischen Staatsbürger enthalten, darüber wird ein Zweifel nicht bestehen.

Die Streitfrage, die im übrigen im Laufe der Diskussion sowohl im anderen Hause wie hier angeregt worden ist, richtet sich wesentlich auf einen anderen Punkt, nämlich darauf, in welchen Formen die Verfassungsänderung zum gesetzlichen Ausdruck zu bringen sei: ob es einer vorhergebenden Aenderung der Verfassung bedürfe; ob, wenn diese Frage zu verneinen, es wenigstens im Gesetz auszusprechen sei, welche Artikel der Verfassung und wie weit sie durch das Gesetz geändert werden sollen; oder ob stillschweigend eine Aenderung der Verfassungsbestimmungen dadurch herbeigeführt werden könne, daß für dies Gesetz die für die Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Vorschriften beobachtet würden. Ich habe schon bei einer früheren Veranlassung Gelegenheit gehabt, zu erklären oder es ist mein Kollege, der Herr Minister des Innern gewesen —, daß die Staatsregierung den letzten Weg für gangbar erachtet hat. Ich kann diese Erklärung heute nur wieder⸗ holen, darf aber wohl die Gelegenheit benutzen, auf die Frage etwas näher einzugehen. Es ist dem hohen Hause ebenso wie mir wohl bekannt, daß die Meinungen unserer Staatsrechtslehrer darüber, in welchen Formen sich Verfassungsänderungen zu vollziehen haben, auseinandergehen. Es giebt eine strenge Richtung, die dahin geht, es könne überhaupt kein Sondergesetz erlassen werden im Widerspruch mit der Verfassung, ohne daß eine Aenderung der Verfassung voraus⸗ gehe. Meine Herren, ich kann, glaube ich, behaupten, daß diese strenge Ansicht doch nur einen kleinen Kreis von Anhängern hat, und daß sie in der maßgebenden Praxis der gesetzgebenden Körperschaften sowohl Preußens wie des Veutschen Reichs eine Unterstützung nicht findet. Es ist eine ganze Reihe von Gesetzen erlassen worden ich darf mich zunächst auf Preußen beschränken —, in denen eine solche Nothwendig⸗ keit nicht anerkannt ist, in denen vielmehr nur gesagt worden ist: die Bestimmungen der Verfassungsurkunde, soweit sie dem neuen Gesetz entgegenstehen, werden aufgehoben oder treten außer Kraft. Eine solche Anerkennung durch die gesetzgebenden Faktoren hat eine ausschlaggebende Bedeutung für sich in Anspruch zu nehmen, und ihr gegenüber müssen die theoretischen Ansichten der Staatsrechtslehrer verstummen. Meine Herren, man ist aber in unserer Gesetzgebung weiter gegangen; man hat es in vielen Fällen nicht für nothwendig erachtet, einen solchen ausdrücklichen Hinweis aufjunehmen, daß das Gesetz eine Verfassungs⸗ änderung enthalte, und daß die entgegenstehenden Bestimmungen der Verfassung dementsprechend aufgehoben oder verändert werden sollen. Ich habe im Abgeordnetenhause auf die Einführung der norddeutschen Bundesverfassung aufmerkfam gemacht. Meine Herren, das war die größte Verfassung? änderung, die Preußen erlebt hat; es wurden die bedeutungsvollsten Rechte der preußischen Staatshoheit, der preußischen Krone und der Landesvertretungen preisgegeben an die neugebildeten gesetzgebenden Faktoren des Deutschen Reichs. Damals, meine Herren, ist es nicht für nothwendig erachtet worden, ausdrücklich zu bestimmen, welche Vorschriften der preußischen Verfassung nunmehr als durch die norddeutsche Bundesverfassung aufgehoben anzusehen wären. Der Vertreter dieser Auffassung, der die beiden Häuser des Landtages damals sich angeschlosfen hatten, war der Abg. Twesten, von dem

gewiß niemand behaupten wird, daß er auf einem vorgeschrittenen