1897 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jul 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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Vorsitzenden der Veranlagungskommission Ihres Bezirks mit entsprechender Weisung versehen. Berlin, den 4. Juli 1897. Der Finanz⸗Minister. von Miquel. An die sämmtlichen Herren Vorsitzenden der Einkommen⸗ steuer⸗Berufungskommissionen.

Das Königliche Ober⸗Verwaltungsgericht hat in einem Er⸗ kenntnisse vom 24. Mai d. J. dahin Entscheidung getroffen, daß ein Steuerpflichtiger, welcher Gehalt aus der preußischen Staats⸗ kasse bezieht und von diesem Bezuge nach 5 2a des Ein⸗ n n,, zur preußischen Einkommensteuer zu ver⸗ ö ist, von seinem Einkommen die in dem § 9 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes genannten Kassenbeiträge in Abzug bringen darf, sofern die Verpflichtung zu der Entrichtung der Beiträge durch eine gesetzliche oder anderweite rechtliche Vor⸗ schrift mit seinem Amte verbunden ist, der Beitritt zu der Kasse also nicht von seinem freien Willen abgehangen hat.

Indem 4 auezugsweise Abschrift des irn ff g zu Ihrer Kenntnißnahme beifüge, ersuche ich Sie, in Zukunft hiernach zu verfahren und auch die Vorsitzenden der Ver⸗ K mit Weisung zu versehen. Der Artikel Nr. 3 der Anweisung vom 5. August 1891 wird dem Vorstehenden entsprechend abgeändert.

Berlin, den 22. Juli 1897.

Der Finanz⸗Minister. von Miguel. An die sämmtlichen Herren Vorsitzenden der Einkommen⸗ steuer⸗Berufungskommissionen.

Auszuasweise Abschrift aus dem Erkenntnisse des Königlichen Ober? Verwaltung gerichts, Sechsten Senats, vom 24. Mai 1897 (O. V. ⸗G. Nr. VI )Y.

Im Namen des Königs ze.

Das Einkommensteuergesetz enthält eine ausdrückliche erschöpfende Bezeichnung derjenigen Abzüge nicht, welche bei der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommen der lediglich nach § 2 desselben zu ver⸗ aniagenden Personen zuzulassen sind. Nur der 2. Absatz der Ziffer 2 des 8 9] bestimmt, nachdem im 1. Absatz die Abzugsfähigkeit der Schuͤldenzinsen und Renten ausgesprochen worden, daß, wenn sich die Besteuerung lediglich auf das im 5 2 bezeichnete Einkommen erstreckt, nur die Zinsen ole Schulden abzugsfähig sind, welche auf den inländischen Einkommensquellen haften oder für deren Erwerb auf⸗ genommen sind. Diese Bestimmung ist dann in Art. 4 Ziffer Hh der Aus⸗ führungsanweifung ohne weiteres auch in Betreff der auf den inländischen Quellen haftenden Lasten (Siffer 3 des 91) für anwendbar erklärt; und die gleiche Ansicht ist in den Entscheidungen des Ober · Verwal⸗ tungsgerichts V. Senat vom 2. Oktober 1893 und VI. Senat vom 15. Jkovember 1855 (Entscheidungen in Staatssteuersachen Band 11 . 1071116 und Band IV Seiten 188/196) zum Ausdruck gebracht.

Fiermit ist aber bei der beschränkten Besteuerung die Zulassung anderer Abzüge keineswegs völlig ausgeschlossen,

Die Abzugsfähigkeit der einzelnen im § 9 1 aufgeführten sach⸗ lichen Ausgaben ist davon abhängig, ob die Aufwendungen mit einer bestimmten Einkemmentg quelle in einem solchen sachlichen oder recht⸗ lichen Zusammenhange stehen, daß der Bezug des Einkommens daraus ohne die betreffenden Aufwendungen oder die Entstehung der Ver⸗ pflichtung zu den fraglichen Ausgaben nicht möglich ist; von Rein⸗ einkommen aus der betreffenden Quelle kann erst die Rede sein, nachdem die fraglichen Abzüge berücksichtigt sind. Dahin gehören zunächst die in §5 9 1 4 angeführten Aus⸗ gaben, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Ein⸗ kommens verwendet werden, weiter die daselbst zu Nr. 4 erwähnten direkten Staalssteuern u. s. w. Aus den gleichen inneren Gründen aber, wie insbesondere die zu Nr. 4 erwähnten Abgaben, gehören hierher auch die zu Nr. 6 angeführten, von dem Steuerpflichtigen zu entrichtenden Beiträge zu Kranken⸗, Unfall, Alters⸗ und Invaliden⸗ versicherungs⸗,, Wittwen⸗, Waisen⸗ und Pensionekassen, wenn eine Verpflichtung zur Entrichtung der fraglichen Beiträge durch eine gefetzliche oder anderweite rechtliche Vorschrist mit einer bestimmten Erwerböthätigkeit, einem Amt oder dergleichen verbunden ist, der Bei⸗ tritt zu der fraglichen Kasse also nicht lediglich von dem freien Willen abhängt. Wenn eine solche, insbesondere also auch eine von der zu⸗ ffändigen Dienstbehörde erlassene zwingende Vorschrift in Betreff der Zahlung der Kassenbeiträge besteht, so gelangt das Einkommen aus der fraglichen Quelle überhaupt nicht in den Genuß des Bezugk⸗ berechtigten ohne die gleichzeitige Entstehung der entsprechenden Bei⸗ tragepflicht; durch diese wird also auch jenes gemindert ꝛc.

(L. S.) (gez. Fuisting.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.

Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter, König Friedrich Wilhelm II, am 3. August d. J, Mittags 12 Uhr, in der Aula eine Ge⸗ dächtnißfeier begehen. .

Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Einlaßkarten am Eingang vorzuzeigen.

Berlin, den . Juli 1897.

Der Rektor der Universität. Brunner.

Ministerium für Land wirthschaft, Domänen und Forsten.

Die zum Gesetz über den Waffengebrauch der; orst⸗ und Jagdbeamten vom 31. März 1837 (Gesetz⸗Samml. S. 65) für die Königlichen Forst⸗ und Jagdbeamten erlassene Instruktion vom 17. April 1837 (von Kamptz, Annalen XXI S. 339) bestimmt in Art. 4, daß die Waffen gegen keinen schon auf der Wh befindlichen Frevler zu gebrauchen sind.

ehrfach vorgekomrnene Faͤlle, in denen fliehende Frevler während der Flucht Deckung gesucht und, sich plötzlich gegen die sie verfolgenden Forst⸗ und Jagdbeamten wendend, von ihren Schußwaffen Gebrauch gemacht und diese getödtet oder schwer verletzt haben, sowie die fortgeschrittene Technik in der Konstruktion der Schußwaffen, welche es den Frevlern ermöglicht, auch während eiliger Flucht ein bereits abgeschossenes Gewehr mit Leichtigkeit wieder schußfertig zu machen, lassen es mir nicht angängig erscheinen, das unbedingte Verbot des Gebrauchs der Waffen gegen fliehende Frevler noch weiter aufrecht zu erhalten. .

Ferner erscheint es mir zweckmäßig, die im Art. 3 der Instrüktion gegebene Einschränkung hinsichtlich der Art der zu⸗ Jelassenen Waffen zu beseitigen, insbesondere um dadurch den Forst⸗ und Jagdbeamten die Möglichkeit zu gewähren, auch von dem Revolver Gebrauch zu machen.

Mit Rücksicht hierauf wird der Art. 3 der genannten In⸗ struktion aufgehohen und der Art. 4 derselben durch folgende Bestimmungen ersetzt ; .

„Beim Gebrauch der Waffen müssen die Forst⸗ und Jagd⸗ beamten sich stets vergegenwärtigen, daß solcher nur soweit staitfinden darf, als die Erfüllung des bestimmten Zwecks, die Holz oder Wilddiebe, oder die Forst⸗ und Jagd⸗ konträvenienten bei thätlichem Widerstande oder gefähr⸗ lichen Drohungen unschädlich zu machen, es unerläßlich erfordert. In‘ der Regel sind daher die Waffen nicht gegen fliehende Frevler zu gebrauchen. Legt indessen ein auf der Flucht befindlicher Frevler auf erfolgte Aufforderung die Schußwaffe nicht sofort ab, oder nimmt er . wieder guf, und ist außerdem nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls in dem Nichtablegen oder Wiederaufnehmen der Schußwaffe eine gegenwaͤrtige, drohende Gefahr für Leib oder Leben des Forst! oder Jagdbeamten zu erblicken, so ist letzterer auch gegen den Fliehenden zum Gebrauch seiner

affen berechtigt. In jedem Falle sind die Waffen nur so zu gebrauchen, daß lebensgefährliche Verwundungen soviel als möglich vermieden werden. Deshalb ist beim ebrauch der Schußwaffe der Schuß möglichst nach den Beinen zu richten und beim Gebrauch des Hirschfängers der Hieb nach den Armen des Gegners zu führen. Uebrigens muß beim Gebrauch der Schußwaffe die größte Vorsicht angewendet werden, damit durch das Schießen nicht dritte Personen verletzt werden, welche ohne Theilnahme an einer Kontravention sich zufällig in der Schußlinie oder in deren Nähe befinden. In dieser hinsicht ift besonders dann Aufmerksamkeit nöthig, wenn nach Aner Richtung geschossen wird, in der sich eine Landstraße, oder ein bewohntes Gebäude befindet. Auch ist der Gebrauch der Schußwaffe überhaupt in der Nähe von Gebäuden zur Verhütung von 1 möglichst zu vermeiden.“

Die Königliche Regierung wolle bie Königlichen Forst⸗ beamten des dortigen Bezirks hiervon in Kenntniß setzen und mit entsprechender Anweisung versehen, auch dafür Sorge tragen, daß die Abänderung der Vorschriften der Instruktion in geeigneter Weise ien. bekannt gemacht wird.

Berlin, den 14. Juli 1897.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein.

An sämmtliche Königlichen Regierungen (ausschließlich Aurich).

Die Oberförsterstel le Friedersdorf im Regierungs— bezirk Potsdam ist zum 1. Oktober d. J. anderweit zu besetzen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloos 19 der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm⸗Aktien der Nied erschlesisch⸗Märkischen Gisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 2698 Stück gezogen worden. .

n werden den Besitzern mit der Aufforderung ge— ündigt,

den ,,, zugleich mit den Zinsen für das

2. Halbjahr 1897 vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der dazu ge⸗ hörigen , zur AÄbhebung der Zinsscheine Reihe X bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst. Tauben⸗ straße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 98 Uhr Vor⸗ mittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Finlöfung geschieht auch bei den Regierungs⸗ Haupt⸗ kaffen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zweck können die Effekten einer dieser Kassen schon dom 15. Rovember d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter . die Auszahlung vom 15. Dezember d. J. ab bewirkt.

Vom 1. Januar 1898 ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.

ge h werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Ver⸗ zinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Ver⸗ loosung aufgehört hat.

Foͤrmukare zu den Quittungen werden von den oben be— zeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt. 5

Berlin, den 1. Juli 1897.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Königliche Technische Hochschule zu Aachen.

Im Winter⸗Semester 1897 / g8 beginnen die Im ma⸗ trikülati nen am 1. Oktober, die Varlesungen am II. Oktober. Programme werden auf Ersuchen vom Sekretariat ũbersandt.

Aachen, den 22. Juli 1897.

Der Rektor. Intze.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staate⸗ und Kriegs-Minister, General⸗ Lieutenant von Goßler.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Handel und Gewerbe Brefeld, nach der Schweiz;

der Unter⸗Staatssekretaͤr im Ministerium für Handel und Gewerbe Lohmann, auf Urlaub.

Aichtamtliches Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König sind, wie dem W. T. B.“ gemeldet wird, nach guter Fahrt heute Vor⸗ mittag an Bord der Jacht „Hohenzollern“ in Bergen ein⸗ getroffen.

Der hiesige Großherzoglich hessische Gesandte v Neidhardt hat Berlin mit längerem Urlaub verlassen. .

Kiel, N. Juli. Der König von Siam traf heute Nach— mittag hier ein und hat durch den Nord⸗Ostsee⸗Kanal die Reise nach London fortgesetzt.

Mecklenburg⸗Strelitz. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist am Montag

nach langerem Aufenthalt in London wieder in Neustreliz eingetroffen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Der Landtag des Herzogthums Gotha hat in seiner vorgestrigen Sitzung die Vorlage, betreffend die Zuschüsse ber Staatokaffe zu den Besoldungen der Geistlichen, angenommen. Danach beträgt das den Pfarrern aus der Staatskasse ge⸗ wäͤhrleistete Einkommen vom 1. Oktober ab mindestens 18065 ½ und steigt von fünf zu fünf Jahren um je 300 60 bis 3660 MS; auch die Pensiensverhältnisse werden durch das

Gesetz geregelt. Lippe.

Der Landtag ist, wie der „Hann. Courier“ meldet, am Montag von Seiner Erlaucht dem Grafen Ernst zur Lippe⸗Biesterfeld, Regenten des ürstenihums, im Fürst⸗ sichen Schlosse zu Detmold mit folgender Thronrede

eröffnet worden: Hochgeehrte ,

Ein für Mich und Mein Haus und, wie Ich hoffe, auch für Mein geliebtes Stammland hocherfreuliches Ereigniß, die Beendiqung des Thronstreites, führt Sie heute hier zusammen. Das unten dem Vorsitze Seiner Majestät des Königs von Sachsen gebildete Schieds- gericht hat in seinem am 22. Juni d. J. gefällten Schieds spruche, welcher inzwischen seinem ganzen Wortlaute nach durch die Gesehz⸗ Sammlung veröffentlicht worden ist, Mein Recht auf die dereinstige Thronfolge und damit zugleich Mein Recht auf die Regentschaft im Fürstenthum Lippe in unanfechtbarer Weise anerkannt. Alsbald nach Zuftellung dieses Schiedsspruches habe Ich durch Meinen Erlaß vom 9. d. M., welcher am 106. d. M. durch Ab⸗ druck? in Nr. 16 des Gesetzblattes zur allgemeinen. Kenntniß gebracht worden ist, auf Grund des Regentschaftsgesetzes vom 34. April 1895 die Regierung dieses Landes als Regent im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten Karl Alexander angetreten. Sas im §z 8 desselben Gesetzes vorgesehene eidliche Gelöbniß habe

am 71. d. M. mittels Unterschreibens der die Gides norm ent- Faltenden Sidesformel in Gegenwart des mit der Führung der Ministerialgeschäfte betrauten Beamten, des Vize ⸗Präsidenten des Landtags, des Landgerichts ⸗Präsidenten und des Direktors der Fidei⸗ kommißverwaltung abgelegt. Die hierüber sprechende Urkunde wird Ihnen noch heute durch Mein Rabinets.Ministerium zugehen.

Hochgeehrte Herren! Der mehrjährige Streit um die Thron⸗ folge und Regentschaft hat nunmehr endgültig seinen . funden. Es drängt Mich, dem Allmächtigen dafür auch an dieser Stelle aus tiefftem Herzensgrunde Meinen demüthigen Dank dar⸗ zubringen, zugleich aber Ihnen, meine Herren, es anerkennend auszufhrechen, daß Ihrer sachlichen und festen Haltung in der Thronfolgefrage es nicht zum Geringsten mit zu verdanken ist, daß Recht Recht geblieben ist, und daß wir wieder einer ruhigen Ent⸗ wickelung der Verhältnisse entgegensehen dürfen. Ich knüpfe hieran den Ausdruck der Hoffnung, daß fortan alle Zerwürfnisse, aller Zwie, spalt der Gemüther, aller Hader, welche der Thꝛonfolgestreit erregt hat, aufhören und vergesfen sein möge, und die infolge derselben ent. standenen Parteien sich zum gemeinsamen friedlichen Wirken für des Landes Wohl versöhnt die Hände 3 .

Im Hinblick auf die augenblicklich im Gange befindlichen Ernte⸗ arbeiten, welche, wie Ich annehme, die meisten von Ihnen nach Haufe zurückrufen, verzichte Ich für jetzt darauf, Ihre Zeit durch Gesetzes oder andere Vorlagen länger als unbedingt vothwendig in Anspruch zu nehmen. Ich will daher nur noch das dringende Er⸗ suchen an Sie richten: Seien Sie Mir behilflich, das eben angegebene Ziel zu erreichen. ;

Oesterreich⸗ Ungarn.

Wie die Wiener Blätter melden, haben in Kärnten die Gemeinden Spittal a. d. Drau und Seeboden und in Deutsch⸗Böhmen die Gemeinden Halbstadt, Kalsching, Weigensdorf, Dörns dorf, Kupferberg, Galtenhof, Ostrau, Alt-Fund Neuzedlich beschlossen, die Geschäfte in dem ihnen von der Regierung übertragenen Wirkungskreise einzustellen

Zum 35. Juli Abends ist, einer Meldung des „W. T. B.“ aus Budapest zufolge, eine Konferenz der liberalen Partei einberufen worden, in welcher der Minister⸗Präsident Baron Banffy weitere Vorschläge zur Bekämpfung der Bbstruktion machen und, wie verlautet, weitergehende Maß⸗ regeln beantragen werde. -

Der in Karlowitz tagende serbische Kirchenkongreß ist durch den Königlichen Kommissar Baron Nikolics sus⸗ pen diert worden, weil der Kongreß die in dem Königlichen

Reskript vorgezeichnete Tagesordnung nicht annehmen, sondern

eine andere Tagesordnung feststellen wollte.

Großbritannien und Irland.

Das Oberhaus erledigte am Montag die Spezial— debaste über die Arbeiterunfalls- und Entschädigungsbill, nahm jedoch nur die von der Regierung genehmigten Abänderungen an. In der gestrigen Sitzung erwiderte auf eine Anfrage Lord Loch's, ob die Regierung Aenderungen in der Ver⸗ waltung der Gebiete, welche unter der Südafrika ⸗Gesell⸗ schaft fänden, beabsichtige, der Premier-Minister Marquis von Salisbury: Lord Loch habe aus der Rede des Staats⸗ sekretärs für die Kolonien im Unterhause ersehen können, baß es nicht beabsichtigt werde, der Gesellschaft den Freibrief zu entziehen, daß aber gewisse Aenderungen in demselben nöthig seien. Er könne nicht im voraus sagen, welche Maß⸗ regeln ergriffen werden würden. Das Haus nahm sodann die dritte Lefung der Bill an, durch welche die Londoner Universitat in ein Lehrinstitut umgewandelt wird.

Im Unterhause bemerkte gestern der Parlaments⸗ Sekrctär des Aeußern Curzon, die Regierung habe Madrid gegen die Verschiffung ausgewiesener Anarchisten nach Tir rpool Einspruch erhoben; die spanische Regierung habe ihr Bedauern über die erfolgte Verschiffung von Anarchisten na England ausgedrückt und versprochen, daß keine aus gewiesenen Anarchisten mehr nach England gesandt werden wurden. Bei! der Erörterung des Marinebudgel⸗ erklärte der Erste Lord der Admiralität Goschen: Es bestehe die Absicht, den Bau der für dieses Jahr vorgesehenen Kriege schiffe zu beschleunigen; außerdem werde in einem Nachtrags Eis eine halbe Million Pfund Sterling für weitere Schiffa baute beansragt werden. Er habe seiner Zeit gesagt, daß, wenn andere

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Mächte ihre Marinevoranschläge steigerten, Großbritannies

sicer ihrem Beispiele folgen werde. Die Richtung anderer Länder ehe dahin, sehr starke, große Kreuzer zu bauen, die im lle eines Krieges bie Verbindungen Großbritanniens bedrohen dürden; Großbritannien müsse daher ebenso mächtige Kreuzer haben, um ihnen zu begegnen. Die fremden Nationen hätten auch die außerordentliche Geschwindigkeit der britischen Torpedo⸗ zerstõrer bemerkt und vermehrten deshalb ihre Flotten wesentlich urch derartige Schiffe. Der Nachtragskredit bezwecke, dem weiteren Schiffsbau anderer Nalionen durch den Bau neuer Schiffe und durch die Beschleunigung des Baues der bereits begonnenen Schiffe zu begegnen; es werde beabsichtigt, ehr schnelle Kreuzer zu bauen, die geeignet seien, sich an Ge⸗ ir, zu betheiligen und die Verbindun gölinien Großbritanniens zu schützen. ußerdem sollten von dem Nachtragskredit 30 0h60 Pfund für vier neue Torpedozerstörer verwendet werden.

Frankreich.

Der Minister des Aeußern Hanotaux gab gestern ein Diner zu Ehren des Grafen Goluchowski, an welchem der Minister⸗Präsident Meline, der Finanz⸗Minister Cochery sowie die Botschafter Courcel, Tambon und Harrsre theilnahmen. Gestern Vormittag atte der Minister des Aeußern eine Unterredung mit dem Botschafter in Konstantinopel Cambon, welcher sich demnächst wieder auf seinen Posten begeben wird.

Rußland.

Zum Ehrendienst bei Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin während des 56 3 der Deutschen Majestäten in Peterhof sind, wie „W, T. B.“ aus St. Petersburg meldet, der Ober⸗Stallmeister Graf Orlom⸗Dawydow und der Fürst Gortfchakow, zum Ehrendienst bei Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich . der General⸗Major 1 ja Suite Fürst Bjeloselski⸗Bjeloserski befohlen worden.

Niederlande.

Das Ministerium Pierson hat sich in der in Nr. 172 d. Bl. gemeldeten Zusammensetzung konstituiert. Die neuen Minister haben gestern Vormittag der Königin-Regentin im Schlosse Het Loo den Eid geleistet. Belgien. In Brüssel wurde am 26. d. M. der internationale Arbeiterversicherungs⸗Kongreß von dem Staats⸗

Minister, ö der Repräfentanten⸗Kammer Beernaert eröffnet. n dem Kongreß nehmen Vertreter aller Länder

theil. Türkei.

Aus Kanea meldet die „Agence . daß der Kom⸗ mandant der türkischen Truppen auf Kreta Dschewad Pascha den Admiralen längere Besuche abgestattet habe, die Im Montag von den Admiralen erwidert worden seien. Letztere hätten Dschewad Pascha erklärt, sie würden keinerlei . uen dulden. Dschewad Pascha habe mit den Auf— i f in Verhandlungen treten wollen, doch habe der Bischof Nikephoros erwidert, daß die Aufständischen nur durch die Admirale mit ihm in Beziehung treten könnten.

Amerika.

Die gestern nach dem „New⸗Hork⸗Herald“ im Auszuge mitgetheilte Antwortnote Japans vom 10. Juli auf die Erwiderung, welche der Staatssekretär Sherman auf die Protestnote Japans gegen die Einverleibung Hawaiis an die japanische Regierung gerichtet hatte, lautet, dem „W. T. B. ufolge, in der von dem genannten Blatt verbffentlichten aus⸗ , . den Auszug theilweise berichtigenden Fassung, wie olgt:

Der japanische Minister gesteht den vorherrschenden Einfluß der Vereinigten Staaten in Hawall zu. Mit Bezug auf die Behauptung Sherman'z, daß keine der betheiligten Mächte im Jahre 1893, als die Annexion der Inseln gerlant war, die Aufrechterhaltung des status que verlangt habe, bemerkt die Antwortnote: Japan glaube nichr, daß seine damalige Haltung als zustimmend be⸗ trachtet werden könne. Jedenfalls sei eine Zustimmung infolge der inzwischen veränderten Verhältnisse und der Steigerung der ,, . Interesfen für Japan jetzt unmöglich. Die Politik der olonialen Erwerbungen im Stillen Ozean sei in dem mit dem Jahre 1897 schließenden Jahrzehnt besonders lebhaft betrieben worden. In gemeinschaftlicher Uebereinstimmung hätten die Mächte in der letzten Zeit geneigt gezeigt, sich der⸗ selben zu enthalten, und. die internationale Rivalität so⸗ wie die einander entgegenstehenden Interessen böten heute die allerbesten Garantien für die Fortdauer der Selbständigkeit der übrig gebliebenen Gruppen. Die Einverleibung Hawaiis durch die Vereinigten Staaten würde jedoch zweifellos das Signal für das Wiebererwachen des schlummernden Strebens nach Geblets⸗ erweiterungen sein und dadurch die japanischen Interessen im Stillen Ozean schaͤdigen. Japan könne nicht mit Gleichgültigkeit auf Ver⸗ änderungen blicken, durch welche Rechte Japans zerstört würden. Es sei nicht die Abficht, die heute bestehende Situation im Stillen Ozean in Frage zu stellen; allein Japans Lage mache es ihm unmöglich, ohne Befürchtungen oder mit Gleichmuth den Folgen ent⸗ gegenzusehen, welche das Erlöschen der hawaiischen Selbstaͤndigkeit wahrscheinlich haben müsse. Die Anwendung der Zoll sowie anderer Gesetze der Bereinigten Staaten müsse die japanischen Interessen schädigen. Keine Aenderung in den Verhältnissen Hawanis könne dieses im geringsten von 1 Verbindlichkeiten gegenüber Japan befreien.

Asien.

Aus Simla wird dem „Reuter'schen Bureau“ gemeldet, daß in der Nacht zum Dienstag das britische Lager bei Malakand in Chitral von eliwa 1000 Eingeborenen ange— griffen worden sei. Auf . britischer Seite seien ein Lieutenant getödtet, drei Stabsoffiziere und ein Lieutenant verwundet worden. Die Kavallerie . den Feind, welcher sich gestern früh zurückgezogen habe. Die Garnison von Malakand werde schleunigst 3 werden.

Afrika.

Das egyptische „Journal officiel / veröffentlicht das Dekret des Khedive vom 12. Juli d. J, durch welches an Stelle des i von Richthofen der Geheime Legations⸗Rath von

ohl zum ö bei der Kommission für die Ver⸗

waltung der egyptischen Staatsschuld ernannt wird.

Urbeiterbewegung.

Aus Breslau wird der „Köln. ö telegraphiert: Auf der Pauluthätte bei Rotdzin im Regierungsbezirk Oppeln legten hundert ginkhüttenarbeiter nach Ablehnung einen Forderung au dohnerhöhung die Arbelt nieder. Auf der Cäctliengrube be Scharley traten die russischpolnischen Arbeiter in den Ausstand. Sie wurden über die Grenze nach Rußland gebracht,

In Stettin sollen, einer Mittheilung des Borwärtg“ zufolge,

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die Arbeiter zweier Oelfabriken wegen Lohnstreites die Arbeit ein⸗ gestellt haben. ;

Aus Bielefeld wird der Rhein.⸗Westf. Ztg. geschrieben, der Ausstand der Maurer gl. Nr. 172 d. Bl) beginne von neuem, da die Meister 10 stundige Arbeitszeit und den Austritt aus der Organisation verlangen.

Im Meuselwitzer Kohlenrevier dauert, wie der Köln. i berichtet wird, der Ausstand fort; eine Versammlung, in welcher der Landrath Stöhr die Wiederaufnahme der Arbeit empfahl, führte zu keiner Verständigung. Da neuerdings versucht wurde, Arbeitszwillige durch Drohungen und Ehrverletzung von der Arbeit zurückzuhalten, verweist der Landrath in einer Bekanntmachung auf die einschlägigen Strafbestimmungen und verbietet Zusammenrottungen und Aufläufe.

In Berghofen im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben haben, wie im, Vorwärts ! mitgetheilt wird, 116 Arbeiter der mecha⸗ nischen Weberei von Buxbaum wegen Lohnstreits die Arbeit nieder⸗ gelegt. Die Versuche des Augsburger Fabrikinspektors, eine Einigung herbeizuführen, scheiterten.

Aus Trie ff wird der Köln. Ztg.“ gemeldet: Die Ausstan g= bewegung unter der Arbeiterschaft greift immer mehr um sich Arbeiter verschiedener Berufszweige, darunter die zahlreichen Last ˖ träger, stehen schon seit längerer . im Ausstand. Nun sind diesen auch die Schloffer gefolgt. Der Grund des Ausstandes ist die Forderung einer w . Vergl. Nr. 168 d. Bl.)

Aus Lens (Has de Calais) meldet W. T. B.“: Infolge der Streitigkeiten, welche gestern in einer Mine in Drocourt zwischen belgischen und französischen Arbeitern entstanden waren (vgl. Nr. 174 d. Bl), sind die Arbeiter dieser Mine, deren Zahl 1200 beträgt, heute früh nicht zur Ärbeit erschienen. In Drocourt herrscht voll⸗ ständige Ruhe.

Statistik und Volkswirthschaft.

Das Wirthschaftsjahr 1896.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin stellen in der einleitenden Uebersicht ihres soeben erschienenen Berichts über Handel und Industrie von Berlin! die Grundzüge der wirthschaftlichen Lage im Jahre 1896 folgendermaßen dar: Die guͤnstige Entwickelung, welche die Mehrzahl der Handels« und In⸗ dustriezweige Berlins im Jahre 1895 zu verzeichnen hatte, hat er⸗ freulicherweise auch im Jahre 1896 im großen Ganzen an⸗ gehalten. Namentlich der Handel mit Erzeugnissen der Berg⸗ werkg. und Hüttenindustrien, der. Maschinenbau, die elektrotech⸗ nische Branche, die Papierfabrikation, die chemische Industrie, ein Thell der Textilindustrie, das Bank und Börsengeschäft haben das Jahr 1896 mit günstigen, zum theil sehr günstigen Resultaten ab⸗ geschlofsen. Die für die fertigen Fabrikate erzielten Preise ließen in vielen Fällen zu wünschen übrig, da es nicht immer möglich war, der steigenden Preisbewegung der Rohmaterialien (besonders der Berg⸗ werkzprodukte) zu folgen; indessen konnte dies durch den großen Um⸗ fang des Absaͤtzes ausgeglichen werden. Weitaus der größte Theil der Produktion fand auf dem Inlandsmarkt Unterkunft, während der Grport mannigfacher Industriezweige hinter dem Umfang früherer Jahre zurückblieb. Besonders lag die Ausfuhr nach den Vereinigten Stagten bon Amerika barnieder, da die Beunruhigungeng welche die Wahl des neuen Präsidenten mit sich brachte, die geschäftliche Unter⸗ nehmungslust der betheiligten Kreise dort wie in Deutschland lähmte. Unter den Geschäftszweigen, welche ein ungenügendes Jahresresultat zu verzeichnen haben, . hervorzuheben; einige Zweige der Textil⸗ industrie, der Handel mit Baumaterialien, Drogen, Spiritus, Schmalz, Zucker. Einen großen Einfluß übte die naßkühle Witterung der Frühjahrs- und Sommermongte auf viele Geschäfts⸗ zweige aus. Die Ernten der meisten landwirthschaftlichen Produkte, auch! der Gemüse und des Obstes, fielen ungenügend aus. Auf der anderen Seite beeinträchtigte jene Witterung den Konsum einzelner Lebens und Genußmittel, welche sonst in warmen Sommer⸗ monaten guten Absatz finden, auch Ten Verbrauch von Textil- erzeugnissen, welche als Kleidung oder Schmuck im Sommer dienen. An diefem Resultat hat im allgemeinen der große Fremdenverkehr, welcher in den Sommermonaten infolge der Gewerbe ⸗Ausstellung in Berlin herrschte, nichts geändert; nur für den Konsum von Nahrungs⸗ mitteln war er naturgemäß von merkbarem Einfluß.

Kunst und Wissenschaft.

Achtunddreißigste Plenarversammlung

der historischen Kommission bei der Königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Bericht des Sekretariats.

München, im Juli 1897. Die 38. Plenarversammlung der historischen Kommission hat gemäß Allerhöchstem Befehl in der

singstwoche, am 11. und 12. Juni, stattgefunden. Der nach dem

ode des Wirklichen Geheimen Raths von Sybel von der Kommission in der, vorigen Plenarversammlung gewählte und pon Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz- Regenten ernannte Vorstand der Kemmission, der Wirkliche Gehelme Rath von Arneth Excellenz aus Wien, leitete die Verhandlungen, an welchen außer ihm folgende ordentliche Mitglieder thellnahmen: die Geheimen Regierungs Räthe Dümmler und Wattenhach und Professor Lenz aus Berlin, der Wirkliche Geheime Rath Klosterpropst Freiherr von Liliencron Excellenz aus Schleswig, Geheimer Rath von Hegel aus Erlangen, Professor von Bezold aus Bonn, Hofrath von Sickel aus Rom, Professor Meyer von Knonau aus Zürich, Geheimer Rath pon Maurer, Ober⸗Bibliothekar Riezler, die Professoren Heigel, Stieve, Lossen und der Sekretär der Kommission, Geheimer Rath Gornellus von hier; ferner die außerordentlichen Mitglieder Professor Quldde von hier und Dr. Wrede aus Göttingen.

Seit der letzten Plenarversammlung im Mai 1896 sind folgende Publsfationen durch die Kommission erfolgt:

I) Allgemeine deutsche Biographie. Band XLlI, Lieferung 2-6.

Band Xl, Lieferung 1—3. .

Y Chroniken der deutschen Städte. Band XXV, Band V der

schwäbischen Städte: Augsburg.

3) Bie Rezesse und andere Akten der Hansetage 1256 1430.

Band VIII (Schlußband).

Die Hanserezesse, welche einst von der Kommission auf Lappen⸗

berg's Vorschlag in erster Reihe unter ihre Unternehmungen auf⸗· enommen worden waren, sind damit von Dr. Koppmann, den nach

unghans' frühem Tod noch Lappenberg im Jahre 1866 zum Heraus⸗ geber bestimmt hatte, zum glücklichen Ende gebracht worden.

Auch die Chronlken der deutschen Städte, unter der Leitung des Gehelmen Raths von Hegel, nähern sich dem Abschluß. Als 26. Band soll ein zweiter Band der Magdeburger Chroniken erscheinen, für welchen der Bearbeiter, Stadtarchivar Dr, Dittmar in Magdeburg, baz Manuskript bereits im Laufe der nächsten Wochen eintuliefern versprochen hat. Der erste Band, Band J der ganzen Reihe, hatte die Magdeburger Schöffenchronik, bearbeitet von Janicke, gebracht. Fur den zweiten Band ist die hochdeutsche Fortsetzung dieser Chronik bi 1566 und die Chronik des Georg Butz 1467 bis 16651 bestimmt. Als vorläufiger Schluß des ganzen Unternehmens, nämlich als Band 27, ist ein zweiter Band der Lübecker Chroniken in Aussicht genommen, welchen Pr. Koppmann, sobald er die nöthige Muße ge— winnt, beacbeiten will.

Von den Jahrbüchern des Deutschen Reichs unter Friedrich II. wird in der allernächsten Zeit der zweite Band veröffentlicht werden, der die Jahre 1228 bis i23z3, im Manustript vom Geheimen Hof rath Winkekmann hinterlassen, umfaßt. Auf eine Fortsetzung und ö diefer Arbeit ist eine bestimmte Aussicht noch nicht vor⸗ anden.

Für die Jahrbücher des Reichs unter Otto II. und Otto III.

ist Dr. Uhlirz mit der Bearbeitung des gesammelten Stoff, für die

3 Friedrich's J. Dr. Simonsfeld noch mit der Sammlung des toffes beschäftigt, Professor Meyer von Knonau arbeitet unausgesetzt am dritten Band der Jahrbücher des Reichs unter Heinrich IV. und

nrich 7.

Betreffend die Geschichte der Wissenschaften in Deutschland, ist das für dieses Jahr erhoffte Erscheinen der Geschichte der Geologie und Paläontologie von dem Geheimen Rath von Zittel guf das nächste Jahr verschoben worden, weil die Schwierigkeit der Bewälti⸗

ung der für die Geschichte des 19. Jahrhunderts vorliegenden Literatur 6 als alliu groß erwies. . .

Die Allgemeine deutsche Biographie, unter der Leitung des Frei⸗ herrn von Lillencron und des Geheimen Raths Wegele, ist in diesem Jahr in außerordentlicher Weise in ihrem Fortgang aufgehalten worden, zuerst durch den Tod von Sybel's, der den rtikel Kaiser Wilhelm J. übernommen hatte, dann durch den Eintritt des neuen Tutors, Professors Erich Narcks in Leipzig, zuletzt durch das Zu⸗ sammentreffen der Ausarbeitung dieses Artikels mit der Centenarfeier und der durch dieselbe hervorgerufenen jahlreichen Literatur.

Die Reichstagsakten der älteren Serie stehen am 10. und 11. Band. Es hat sich die Zweckmäßigkeit einer Theilung der Kaiserzeit Sigmund's (Mitte 1433 bis Ende 1437) in zwei ard herausgeftellt. Der 11. Band soll bis zur Mitte des Jahres 1435 reichen. Die Drucklegung ist von Pr. Beckmann bis zum 453. Bogen geführt worden. Das Erscheinen des Bandes lann für den Herbst hiefes Jahres in Aussicht gestellt werden. Der Druck des 12. Bandes soll dann sofort sich anschließen.

Während des Jahres hat Dr. Beckmann kleine Lücken des Ma- terials fowohl aus Münchener, wie aus den von Paris, Basel, Nörd⸗ lingen, Köln eingesandten Archivalien, sodann durch eine kurze Reise nach Nürnberg ausgefüllt.

Der Stand der Arbeiten für den 10. Band ist weniger befriedi⸗ gend. Doch darf erwartet werden, daß mit dem Druck desselben be⸗ gonnen werden kann, sobald der Druck des 11. Bandes beendigt sein wird. Dr. Herre hat sich entschließen . seine eingehenden und außerordentlich lange Zeit in Anspruch nehmenden Forschungen über die Vorgeschichte des Romzuges Sigmund s nicht, wie beab⸗ sichtigt war, in die Einleitung, des Bandes aufzuJnehmen, sondern in einer besonderen Abhandlung zu veröffentlichen und in der Einleitung nur kurz deren Ergebniß mitzutheilen. Die Akten zur Vorgeschichte des Romzuges können nicht nach Reichs⸗ tagen geordnet werden; sie erscheinen vielmehr in zwei Ab⸗ theilungen; 1) Romzugsverhandlungen vom Herbst 1427 bis zum Sommer 1428. 2) Verhandlungen von 1431 bis zum Aufbruch des Kaisers von Feldkirch nach Mailand. Für reichlich 400 selbständige Nummern ist die Textrezension fast , , kleine Nachträge werden theils brieflich, theils auf einer Reise nach Wien zu erledigen sein. Auch das Material zu den Anmerkungen ist zum größeren Theil bereits gefichtet. Cine nicht unwesentliche Schwierigkeit für die Schlußredaktion des Bandes, die große Zahl undatierter Stücke, die sich auf die Konzilsfrage beziehen, konnte durch Benutzung eines in⸗ zwischen publizierten Pariser Kodex (Protokoll Brunet 's) in der Haupts ache gehoben werden, Benutzt wurden im ablaufenden Jahre besonders das Münchener Reichs. Archiv, Handschriften aus den Bibliotheken von Paris, München, Kues an der Mosel, Heidelberg und Dresden, und Akten aus dem Nürnberger Keeigarchiv. Anfragen in den römischen Archiven und Bibliotheken wurden in dankenswerther Weise durch Dr. Schellhaß in Rom erledigt.

Für die Reichstaggakten der Resormationszeit sind die Arbeiten wie Fisher von Pr. Wrede mit Unterstützung von Hr. Bernaps fort⸗ geführt worden. Das Material für den dritten Band ist vervoll⸗ ständigt worden aus Akten von Köln, Nürnberg, Frankfurt, Karls⸗ ruhe und Würzburg; einige bisher noch zurückgestellte Stücke, wie die große Beschwerdeschrift der Grafen und Herren vom Ende 1522, wurden abgeschrieben; aus dem Mainzer Erzkanzlerarchiv in Wien wurden ÄAbschriften erbeten und geliefert. Hiermit ist dieser Theil der Arbeit für den dritten Band vollendet.

Daneben ist bereits ein großer Theil des Manuseripts fertig⸗ gestellt: Die Akten des Regiments Reichstags zu Nürnberg vom Früh⸗ ling 1522 und von dem zweiten Nürnberger Reichstag die Verhand⸗ lungen über die Religionssache, die Gravamina, die Verhandlungen der Stände mit den Städten, die Zollordnung und zum größten Theil die Verhandlungen mit der Ritterschaft: zusammen etwa die kleinere Hälfte des Bandes. Im nächsten Jahr foll das Manuscript ganz oder bis auf einen geringen Rest vollendet sein und dann mit dem Druck des dritten Bandes begonnen werden.

Von der im vorigen Jahre 1 Kollationierung der vorliegenden Abschristen der Berichte des Chursächsischen Reichẽtags⸗ Gefandten Hans von der Planitz mit den Originalen im Weimarer Archiv konnte abgesehen werden, da diese Planitz ⸗Berichte von der Königlich sächsischen in gn für Geschichte selbständig und voll- ständlg verö 6 werden sollen. Die Reichstagsakten werden sich beshalb auf kurze Auszüge beschränken können, und diese Entlastung wird es möglich machen, mit dem dritten Band bis zum Beginn des dritten Nürnberger Reichstags zu gelangen.

Die altere bayerische Abtheilung der Wittelsbacher Korrespondenzen unter Leitung des Professors Lossen wird demnächst zum Abschluß kommen. Von den durch Dr. Goetz bearbeiteten „Beiträgen zur Ge⸗ schichte Herzog Albrecht's V. und des Landsberger Bundes“ sind 48 Bogen gedruckt, die bis zum Ende des Jahres 1570 reichen. Nur noch 16 bis 12 Bogen sind zu drucken.

Die ältere Pfälzische Abtheilung der Wittelsbacher Korrespondenzen konnte auch in diesem Jahre keinen Fortgang gewinnen, da der Herausgeber, Professor von Bezold, von der Vellendung der Briefe des Pfaljgrafen Johann Casimir neuerdings durch seine Berufung an die Univeisität Bonn abgehalten wurde. Derselbe hofft nun, in den naächsten Ferien die bisher aufgeschobene Forschungsreise nach Kopenhagen ausführen zu können.

Die Arbeiten der jüngeren Bayerischen und Pfälzischen Abtheilung der Wittelsbacher Korrespondenzen unter Leitung des Professors Stieve waren in gleicher Weise wie früher in erfreulicher Entwick⸗ lung begriffen. Nur war Professor Stieve selber, durch die nämlichen Gruͤnde wie im vorhergehenden Jahre, an der gewobnten Mit- arbeit gehindert; er wird voraussichtlich erst im Frühling 1898 ö. die Herausgabe des 7. Bandes der Briefe und Akten gehen önnen.

Dr. Chroust war zunächst mit einer Nachlese in den Münchener Archiven beschaͤftigt, Im Staatsarchiv fand er, dank den hilfreichen Bemühungen des Geheim⸗Sekretärs Herrn Dr. Werner, Pfalz⸗Neu-⸗ burger Akten, die über den Streit um die Churpfälzer Administration (16109 - 1614) sowie über den Jülicher Streit werthvolle Aufschlüsse gewährten, und bayerische Akten von großer Bedeutung für die Ge⸗ schichte des assauer Kriegsvolks und den Streit Herzog Maximilian's mit Erzbischof. Wolf Dietrich von Salzburg, In der Absicht, für die Lücken in den Münchener Churpfälzischen Unionsakten eine Er= gänzung zu finden, reiste Dr, Chroust im Oktober 1896 nach Stutt gart, wo die Württembergischen Unionsakten sich fanden, die, soweit sie den Jahren 1611 bis 1613 angehören, nach München gesandt und dort, aufgearbeitet wurden. In Karlsruhe fanden sich Pfals⸗Neu⸗ burgische Akten über den Administrationsstreit mit Churpfali und über das Reichs vikariat von 1612, die ebenfalls nach München geschickt wurden. In Innsbruck gewährten die Akten über Erzherzog Maximilian s bekannte lebhafte Thätigkeit im Hausstreit und in der Successionsfrage so reiche Ausbeute, daß der Forscher sich zunächst auf das Jahr 1611 beschränken mußte. Leider ist der auf die Kaiserwahl bezuügliche Successions⸗ fascitel' spurloß berschwunden. Die Osterferien widmete Dr, Cbreuft in Wien hauptsächlich dem Finanzarchiv, dessen überaus umfangreiche Akten neben einer Menge werthvoller Nachrichten über Perssnlichketten ein Bild von der Finanzgebarung des Hofes, der Zerrüttung des Geldwesens und von dem Verhältniß der beiden Reich wfennzg. ämter zur Hofkammer gewährten. Der Güte des Direktors des Kriegsarchivs, des , . Lieutenants von Weßer, wurden Abschriften von wichtigen Akten über die Schulden des Kaisers und die Leistungen der Reichsstände zum Türkenkrieg derdan kt. Die Kommission hat nicht versäumt, Seiner Ercellenz den schuldigen ebr⸗ erbietigen Dank auszusprechen. Die Hofzablamtsrechnungen fanden

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