1897 / 190 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Aug 1897 18:00:01 GMT) scan diff

* * unter die Marke des niedrigsten Standes sinken ftande vorgencmmen werden, sofern zin, Lelcher dur 3 D C I t E B E 1 I 6 9 C

jn wi icht ausgeschl verbindert wird. Bei Laftenaufrügen mit Personen. . 76 Jede e e rn f. rr e m n, läsen; zeschicht dies dennoch, so ist die Ginwiriung die Natur des Betriebes ict zus gesch ossen ist.

36. n igkei = i Jen dürfen während dez 5 2 . 12.2 12 22 .

l . x lich auf ihre Tragfähigkeit und sichere Wirksam szubcben und dem Vorgesetzten Mit,! Aue Transmissienswe ö .

derung sind dis nicht mum, He der atladen Fhrlich an Des Feuers aufn es nur von festem Standorte aug und nur z 7 3 z

—— Seiten . . 3 6 lei i biabet der Seile, . 3 2 wer r e andre ger sind unter Benutzung ** zeeigneter Werkzeuge gereinigt oder geputzt Um ll en l * n ll kr Un om rell l en Ul n ll er.

2 . . ie ist mit der doppelten größten zulässigen Belastung, 35) täglich wiederholt werden.

1 k n ee, een no ,. 5 190. Berlin, Sonnabend, den 14. Auguft 1897. die den Fahrstubl benutzenden Personen einfachen größten Belastung; üble, die aus banden, o find beide dauernd zn benutzen, . ; ,, p 82

* 5 ge f. nicht verletzt werden 77) Es ist 6. 6 rde sthh f en find, 36 Sämmtliche Speisevorrichtungen sind täglich . . des Ganges nicht don Hanß ö

können. k benutzt werden, foweit es die zu benutzen und stets in brauchbarem Zustande ju ar ehe ende be work en Würden, Diesch Benn

69) Bei Lastenaufzügen ohne Personenbeförderung von n mr ,, . erhalten. . 6 . lt auch für lang famer laufende Tresbrlemen von . Seil (Kette, Gurt ꝛc.), an . die ung 63 . en , darf nur 7) Das Mansmeter ö. . . 2 0 mm Breste. .

Förderschals bängt, die, rhtz mne, * . Perfonen, die mit der Handhabung der Steuerung prüfen, 3 k. 36 sz) Abgeworfene Riemen und Seile müssen mit fünffacher Sicher beit, bel solcken mit Pen nau vertraut find, Übertragen werden. auf Null zurückge d soll die festgesetzte höchste entweder ganz entfernt oder an festen Trägern so beförderung mit . , . 6 ö ge KB. Hebezeuge. 9 ** Der k aufgehängt werden, a. 666 bewegten Theilen

Die Förderschalen der unmittelbar wir sdrau⸗ . sãmmtlt Pekejengen ist die Trag- annung nis ; en. 36 por nick in Berührung kommen können. ; 2 dn, . ; meg K falt e dels h Fel. ffn sichtbarer Weise anzu⸗ ñ . . eie re 9 . der Dieselben w Hirs ben n penn, 6 angebrachte Gegengewichte en Die Einlaufstellen der Zahnräder und k g K . . ö. . . 1 kann. . . irñ eschũtzt urz bor o ; e vorgenommen werden.

beg. , , ir Förderschale an Seilen Reibungsräder sind, sobald sie nicht an sich geschüt ist der Kessel über den normalen Wasserstand zu . 1 e r fre Zeit. des Still.

; ; . irkenden liegen, zu verkleiden. . ijen und der Jug zu vermindern. W bed Crangmfff Ketten 2c bäͤngt, sind mit einer sicher wir ö k e mit Kurbel! oder Zugseilantrieb speisen u tende standes berdauernde Arbeit an der Transmisston . , , ne,, ,n, 3 g er , . 4 ö ui so ö ẽa. sehen. Letztere darf eine Cerdan statten sehen, sofern sie nicht selbftsperrend sind. i Resselbetrieb übernommen Fat. hiervon und auch von der der A von höchstens 15 m in der Sekunde, 76 ö Fahr. Geschiebt das Herablassen der Last nur durch das Wärter den 6 36 mähen die zulassige Mitteilung gemacht werden, fofern nicht die be— Bei unmittelbar wirkenden bydraulischen Fah . icht der letzteren, so muß eine zuverlässige 42) Steigt der Dam 5 d der Zug freffende Transmission sicher ausgerückt werden kann. ‚. en, e, Steuerungsa t und Treib⸗ Eigengewicht der leßteren, f Spannung, so ist der Kessel zu speisen und der Zug d Hebezeuge stählen ist iwischen Steuerung apparat dune, Bremkvorrichtung vorhanden sein. . va nn, . ügt dies nicht, so ist die Ein⸗ 5) Fahrstühle und Hebezeuge. , mn tung einzuschalten, Bremkv ie Fördergeschwindig⸗ zu vermindern. Genügt dies nicht, A. Fahrstühle. zylinder Line Siche beiter ch ich order Vorrichtungen, durch welche die Förderge . u ben. l 2 . e, , ,,,, , , . gien ebene sär daß dit dsr, ern bet dt K s Falle 1 en. * = ĩ elastun schh 16 BGegengewichte angewendet, so sind ficht ,,,, sind mindestens den Dampf thunlichst aufzubrauchen. . 16 4 erf edel. diete en an een genen n gn den en rel che sab ich einmal auf ihre Tragfähigkeit und sichere mählich zu , . und eingehen zu

. laden der Fahrstühle hat so zu er— fie mit fünffacher Sicherheit zu tragen vermögen. K . 9. ö en en

5 g Bahn so Wirksamkeit zu prüfen. seber geschloffen und der Kessel bis über den nor folgen, . t nirgends ub Die Gegengewichte ind auf ihrer ganzen Ba ) Viren gport zu Lande. schieber geschloffen n , v. äbren, daß sie weder aus ihr heraustreien ller Art, nicht auf malen Stand gespeist werden. viefelbe hervortritt und nicht herabfallen kann. 36 ö. 1 Niederfallen Menschen oder die Fuhrwerke . 44) Bei außergewöhnlichen Erscheinun gen; Un . ,

4 ö ( ; 31 Fralũ theilen ꝛc. l. Förderschale beschädigen , betriebene Fahr = S3) Jeder Wagen, welcher mit Pferden oder Rind dichtigkeit n, Beulen, Erglühen , ga fle Tilt furt fr n Ton Per onen nir e

, ,, für die Höchste vieb bespannt und in bergigen Gegenden oder Ort ist die Einwirkung des Feuers

z . d In⸗ e m. ; der x siall dung zu nutzt werden, soweit es die Untersuchung und J stubl ist. mit selbsttbätiger schaften verwendet wird, ist mit einer wirksamen, und dem Vorgesetzten unverzüglich Meldung ; ee e fe, erfordert.

iefste Stellung zu versehen. ö zfãhi 8 oder Hemmvor⸗ machen. . 7761 wegung des Fahrstuhls darf erst ein mm e allen . welche durch mehrere . 3 Brems. oder H C. Riu ge hett ieb etz ng 2 89 . e. es 3 Huang ju ihm g k . ö. ö. 6 . 84 Vize müssen, soweit es ihre 2. . . . . das Feuer ent, schlossen worden 9. ö. an ,. 96 g anzubringen, dur , ö ; it Rück, und Seitenlehne erst vorge ö ö ; in telle aus gehandha . 6 er en in der Ruhelage der Förder⸗ , . l e n mn r mn, 1 Sofern fernt uhnd das Mauerwert ̃wn, . 2 . Fir e e , g, ne, saͤnßz ire nr ., sene Rwischem fatichen muß leihe, -, rt debate, gt wrerarne n, wn g ertkh rr gar ehe sebels dci. aus iber bie otgenammmnene äcfchlschan 7c) Bei Fabrstühlen obne Zwischen tarnen, selbst einen ficheren Sitz oder Stand nicht gewährt, darf so ier Atmol erfolgt ist ö 4 die , Schachtöff nung mit selbstthätigem Veischluß , die Fuͤhrung vom Wagen aus nicht i , Ginlaffen von kaltem Wasser in den ent! Bei ö ,,, ers sein. . Dea. ! ne; en, ist die S n g.; . v hene ein Fahrstuhl von mehreren Stock zu gestatten. Fahrten wahrend leetten Keen de hfel ist verboten. , ö ö e ber m n,

un etzt werden jann, so So] Fuhrwerke aller Art sind auf h x ; 26 des Kessels. r die

. ö. 5 3 . der k ö. ö V 47 peer e n muß von ne in . ö ö . zu benutzen mu n n,, , ichtung an- des Gefäbrtes erkennbar ist. . befindlichen Kesseln in fammtlichen Rohr. und dor In ; Lcdestellen zesichert ode. he sede the, dessert een, glstznit Pferden, bespannten Bcktiebe befmiii gdein ri ab. B. Sebezeuge, 7 1 digen Ke gen Cure, ö zu on sil nur Fahrens kundige Personen k Feuerungzeinrichtungen sicher 3) Die i den e e,. gen n schale erkennen läßt. ir Steuerung gesperrt w . . . 3 äfsig? Belastun sarf in t. J ,,,

1iständigung zwischen dieser Stelle, ö. schen. ist die Be . 2 a. ie zum Befestigen der La ) * n n . ermöglicht werden , . . erfahrungs mäßig beißen, böherer Temperatur leicht entzündlichen Beleuchtungs , kun e. , Seile sind in zwe An jedem Fahrstuhl it e, daß schlagen oder stoßen, sind in ihren Ständen als stoffen e, gtraftmaschtuen. entsprechender Stärke zu , . . ö solche besonders zu kennzeichnen. a) Der Masckinenwärfer hat bei eintretender der Tast und am Hehb zeug zu bescftigen. der Fahrstu ewegt. 3. l

; ; ãdi t der Seile Rm * J . schriftsmäßige Beleuchtung die Gefahr einer Beschädigung der Ketten o e en, , 2 . ,,, 1), Anlgemine Borschriten, . . ln, ,, ö. 26 Der Moschinenwärter darf unbefugten Per⸗ Zwischenlagen: Strohseile, z . plosiver Sto e

̃ g e. 3 Maschinenraumes und den dergl. zu schützen. . ö . 2. 1 k k größeren Mengen, als dies die Natur des Betriebes k 6 . . 70) Die e,, . sh 9 . k geb bedingt, ist verboten. 136 chem Stillstande der Kraft⸗ von den beim Niedergange der Last inri ͤ 2 da bel angehracht:n bedingt. ü s nd,! 51). Nach jedem längeren Stillst⸗ ñ ĩ icht getroffen werden können. Finrichtungen diese sowie die da re. ebrauchtes Putzmaterial und selbstentzünd. I). . Inbetrieb, den Kurbeln nicht getroffen sönn gar gere e n , fel de. 0, 6. , k derselben 75) Unter frei schwebenden Lasten ist jeder Verkebt sich im ordnungẽ mãßigen , ,. 4 en angehaͤuft werden. . etzun z en zu Überzeugen, sowie verboten. : . . m,. 3 . ö . . ,,, ) Räume, für welche 96 . ö ,, Oelen und Schmieren 6 Beim n , . Last muß die Sperr e,, ne, , K Si its lampen vorgeschrieben ist, dürfen n f Ni f ste angel sind dem klinke im Sperrade liegen. t Aung lae n e e Schutz vorrichtungen 4 3. nur . Befugten betreten werden. zu sorgen. Nicht ö abstellbare Mängel Iesch tbr des Heraz la ffen der Lat . rn , , mn, t nd, In soichen Räumen ist das Anzünden von Streich, Vergesegen zu nflzen d Schmieren einzelner Theile so ist dieselbe zur Vermeidung von Stößen glei . . 2. . e, ,. He, Tin, Lie Wenns fron Feuettengen und das d 8 K Ganges erforderlich, mäßig zu bandbaben. icht früber gelöst werden a benutzen. er, hang, , m, ng, itzung nen der Lampen verboten. . . der Krastm sttels der vassenden, hierzu be— Die Bremse Tarf ni rũher g . feitigung. absichtliche De dig , J Arbeitsräume und Arbeiteplätze mit Gruben, fo darf dies a ö als bis die an den Kurbeln , e, . r, , n,, . Schutz or. Kanälen, versenkten Gefäßen und anderen gefahr stimmten She ich ö schnell gehender Kraftmaschinen⸗ diese losgelassen haben und zur Seite getreten sind. geschrie benen Schutznitte⸗ 6 En, beflimmte bringenden Vertiefungen, welche weder ahgedeckt noch . ö , des Ganges derselben , n, . * nicht auf richtungen, die aus Betriebe en nac dem dieser eingefriedigt., nock durch Geländer eingeschlossen sind, tbeile darf niemals Zuhrwerke und Farren aller rt, 3 , werden. dürfen bei Dunkelbeit, insoweit sie 6 beleuchtet , Anziehen der Keile und Schrauben an 3 : a,,, durfen dasselbe Zweck erreicht it, 3 Betriebes zuwiderlaufenden find, nur mit Laternen begangen werden. ö. kenden Theilen von Kraftmaschlnen während 73) Die Führer von n In getroffen 3). Alle den Zwecken des Betriebes zuwide 15) In Betriebsräumen, in denen sich feuergefähr⸗ sich drehenden Theilen, nicht verlassen, ebe Sicherheits mgßregeln getroffen Beschãftigungen, , , a e . befinden, darf nicht ge⸗ den gen k . ich um as Durchgehen der Zugthiere zu ver äncketeienn Ind mnie mn, mn, wer! ,,, ; e hindern. ; ö eum 5 geeignet sind, den Urheber selbst oder Andere zu ra renn der Wartung und Bedienung von . . a enn k antretende h 74) Beim Abwärtsfahren ist die Hemmvorrichtung al si J ö ö. 8 35 s s 3551 . q 4 . . 3 35 9 gefährden, sind verboten. m6 Främpfen it. Motoren und Transmissionen beschäftigten Arbeiter arter⸗ ie k maligen Anlassen und Abstellen sachgemäß zu benutzen. ö 3. Arbeite, die an i Fallugt, , * e m e, anschließende Kleidung zu tragen. 6) Vor dem ,, n Zeichen J3) Wagentritte (Trittstufen) find 2 weiligen Dbnmacht san allßsn 66 k 217 Den in' der Nähe bewegter Maschinentheile der Kraftmaschine muß j solchem Juslande zu erhalten, daß bei ö. 1e böꝛigkeit. Fre richtig git. Dru h che, n Schwächen besckäftigten Perfenen ist daz Tragen lole kängznder gegrtfn werder. s Arbeitsraume aus das Zeichen Rfmerksémkeit ein Ausglerten, auf dense nicht in die Augen fallenden , , dadurch Dagre und Zöpfe, freihängender Kleidertheile, , gegeben, so ist sie hütet wird. . t bat dae selbe auf 3 k Ge. Schleifen, Bünder, Halstuchfipfel und dergleichen rr ö stellen und erst dann wieder anzulassen, ö. Der . , , so zu bikenchtet ,,, en die Verpfli i x chr: ich den sst. zrten waͤbren elb . abr aue ee sind, haben die ö ver geg, im Betriebe erhaltene Verletzung ist von en, . GJ 2 . . Annãherung 36 n,, der arge ene disbon nnn, , nnn, ,. r Verletzten, sobald er bierzu im ftande ist, an ) Der Ma nacht s Dampfein,. 77) Führer ven Fuhrwerk dürfen ; ; 3 19 beauftrag den. dem Verletzten, . des der Dampfmaschine das ampfeir l 2 mit einer derartigen Arbeit beauftragt. werden g; ändiger Stelle zu melden. Schwungrades If re . inder. Fabrt nicht schlafen. . 8 5) Betrunkene Arbeiter dürfen 3. Betriebsstãtten u . ö. dafür Sorge zu tragen, daß strõmungsventil zu schließen und vorhandene Zylinder F e, m f lzie nich mit einem ier, ö. weg g iel . 9 rg. te enge Per ier Wunde, such wenn e hes. . ö 3 . Transmissionen. versehen sind, 9 ,,, . n, . . bei. erscheint, sofort gereinigt und gegen das Gindringen 58 iitun gen, Riemen, Seile oder Stand nicht gewährt, dür z . he ihm zur Hilfe oder Unterweisung bei⸗ erscheint, Jof a, . inlichkeiten sorgfälti 8) Unverdeckte Wellenleitungen, Riemen, Se . zerden. Das Sitzen auf der Deiche! ö. . , . e nen ö J u. s. w., die 1, Bewegung befinden, dürfen nicht 33 . der Fahrt in , . Fs Fr geschützt wird. ö ** 6, rbeiter, auf die mit ihrer Beschäftigung verbundenen So' lange die Verletzung nicht mindestens durch überschtitten werden. salossen ne, hne, nen. . . 26 k V , einen Notbwerband geschützt ist, hat der Verletzte die . dürfen nur von . = . n n,, achten, daß die, gegebenen erfonen befolgt Arbeit zu unterbrechen. f . befugten Perfonen betreten werden. seite des Wagen . feitens dieser ihm unterstellten Personen befolgt Arbe . besonders, dazu befugten Personen kh en we . . . . ö. 2) IBetrieb von Damp fkesseln. ye, ,, . fei 6 Sag n gh ien Zugthieren ist für die Dauer der 53 Jeder Arbeiter ist verpflichtet, etwa von ihm A. Allgemeines. Reinigen, Putzen, das Ausbessern, Auflegen . anzulegen.

. fonstia ñ , ,,, ; ane ffsioner; Seile) darf Fahrt der Maulkorb an . aum wahrgenommene Beschädigungen oder sonstige aus. 24 Die Keffelanlage ist stets rein und in werfen der Franemissions riemen und Seile) dern Auf. und Absteigen während der Bewegung

80 420 0 J

6b6 145 0d 419

Rübenverarbeitung und Inlandsverkehr mit Zucker im Juli 1897.

andere

736 565 41074391 4221096

Abläufe 467 76 360663

Monat Juli 1897 In den freien Verkehr sind gesetzt worden:

gegen Entrichtung der . 54 der Ver⸗ Zuckersteuer: *] steuerfrei:

cker Verwaltungs⸗ , . arbeitete h. . Zuc crab sãuse . das denaturiert

ber ir ke die Rüben. Rob. khstell. St Direkti K. mengen 3 , . 62 . err. Steuer⸗ v⸗ ö flüũ . . ; . (Steu rekti zucker flüssige ö riert Ve

Bez scte) haben Zucker u ruũngsmitteh mitte etto

2 . 36 478

631 10831 11462 116569 39182 31 812

Speise⸗ syrup

rs zu 18 210 193 42

57 (

d * a, ,, 7 ö ; M ,,,,

66 909 36 984 92l 669 34728

2

776 295 6 bis 31. Juli 1897 nach Abzug des eingeworfenen Zucke

Zu⸗ mmen 6 479 17

ö ;;. —— 2 2 K

1, 9803 89z 1 82 gh 7 255 466 773 os

1

Zuckerablãufe

leinschließ.

lich Zucker⸗ waaren) 10 843 952

18 ö . 10 06638

101

4. sa

ö. Q. N

98805 10 826 9084 1021 9805 10 826 9 085

lüssi ffina einschl

491 des Inpert⸗

ucker ˖ er.

Preußen. ldd . Westpreußen . 41 18 943 Brandenburg.. 199

Hd, 1 36 213 Kd, 4102 Schlesien .. 1591 30556 k 442 128152 Schleswig ⸗Holstein. 29 587 1 —⸗ 183 419 i 5027 Hessen Nassau. .. 622 k 69 833 Hohenzollern

Summe Preußen n

z

9479 16 637 16 352 35 S5. 34 264 5 g

5172 37 265

322

34 07 201 203 235 273 297 1899

50 823 454024 504 847 432 010

Farine.

und

Melis. 144 902

gemahlene Raffinaden 228 369

161 903 2440 602 162 899 2619831

86 214 1095573 .

16446

17621 144282 2212233

114 660 1240 475 125 430 1 528 477

und Krümel⸗ zucker (crushod und Pil)

Stücken

J 65 935 J 5726 Württemberg... 15 072 Baden und Elsaß⸗ Lothringen.

H Mecklenburg Thüringen. Oldenburg.. Braunschweig . ö

123 177 134 455

103 111 122 663 1209 117 1371912

Platten Stangen und Würfel zucker 1506367 1466 655

68 sind gewonnen worden:

133 954 1312228 144 145 1474 257

II. zucker.

87 275 95h 393 1 109133

Raffinierte und Ron fum nder; Brot⸗

133 964 1042668 1232310 144 145 1168034 1195612

11291 122 663

11291

Kandis.

mburg Luxemburg.

Summe deutsches . . Zollgebiet... 4187 625 734 591 312 811 1846 ) Außerdem: Zuckerhaltige Waaren unter Erstattung der Vergütung 97 dæ, Gewicht des darin enthaltenen Zuckers 40 dz.

Ein- und Ausfuhr von Zucker im Juli 1897.

die Zeit vom 1. August 189

7

13 095 413272 ür

315005 2 643 536 3) 3 066 808 3 384903 3 813 0 Herzog.

426 367 396081 328 100

Zucker.

24

3760 307 572 2661 2661 2297 46 645

283 645 2958 541 550 993

386 650 3 416989

311332 Entzuckerungsanstalten.

330777 42 885

240 760

597 638 197

* (

Krystall⸗ granulierte zucker.

Juli 1897 1896 Juli 1897 1896

In Vertretung:

76 126 14 682 57181

4068 38 863 42931 79 725 94 876

71 863 98 358 berhaupt (I bis

Aus ländischer Zucker. da netto In ländischer Zucker. da netto Einfuhr: Ausfuhr: . 78 2

Monat Juli 1897 und in ver Zeit vom 1. 2Rugust 18296 bis 31. Juli 1897.

14 496 286

7) Zuckerraffinerien. 14 674 369 M umgerechnet) berechnet sich f

Rohzucker aller Produkte

I) in den freien Verkehr: Zucker der Zuschußklasse a 1 523 853 dd, 245 H e. b 300 70 339 819 Raffinierter Zucker. 765 . ö e 1409 5811

darunter zur Ver— Zuckerhaltige Waaren unter AM anf ie lung ö. ö. steueramkflicher Kontrole: 2) auf Niederlagen: J los] Se sanmmigen icht ö Rohꝛuder K 2 ö Gewicht des darin enthal⸗ Raffinierter Zucker. 6. 18 075 fenen Zuckers ; Ausfuhr aus Niederlagen: . t ö ; k 31 3 69 Raffinierter Zucker. 310561 39 454

Berlin, den 13. August 1897. . Kaiserliches Statistisches Amt. In Vertretung: Herzog.

Oeffentlicher Anzeiger.

3) Unfall- und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

lz 1684 Besondere Unfallverhütungsvorschriften

der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie

für das Auspacken von Rieselthürmen, welche gesundheitsschäüdliche Gase enthalten

3. B. Gan - Lussarthürme, Gloyerthürme, Absorptiansthtirme für Salzsäure, Salpeter säure, Chlor u. s. w..

26. i ö ö ( ö

An die Stelle der unter dem J S e, 8e. 1893 erlassenen besonderen Unfallverhütungsvorschriften fürl das Auspacken von GapLussacthürmen treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Reichs · Anzeiger! folgende Bestimmungen:

A. Vorschriften für Arbeitgeber und 5 4. Wo es die Konstruktion des Thurmes und

Betriebsleiter. die Natur des Füllmaterials erlaubt, ist die Leerung

§ 1. Vor dem Beginn der Ausräumungsarbeiten, seitlich von außen vorzunehmen. In solchem Falle die nur unter sachkundiger Aufsicht ausgeführt werden sind bei hohen Thürmen oder Thürmen mit mehreren dürfen, ist jede Verbindung des zu leerenden Turmes Rosten in erforderlichen Abständen von oben nach mit der rückwärtigen Apparatur vollständig zu unter., unten, dem Fortschreiten der Arbeit folgend, mehrere brechen und darf nicht wieder hergestellt werden, bis Oeffnungen herzustellen und die Leerung etagenweise die Arbeiten im Innern des Thurmes vollendet sind. zu besorgen. Stein oder ähnliche Füllung ist durch § 2. Darauf ist der Thurm unter gleichzeitiger Arbeiter hinauszureichen oder hinaußzuwinden. ausreichender Ventilation durch seine ganze Aus. Sämmtliches berausgebrachte Füllmaterial ist sofort dehnung in zweckdienlicher Weise auszuwaschen, zum aus dem Gebäude bezw. aus der Nähe des Thurmes Schluß mit einer so großen Menge Wasser, daß ein zu entfernen. Die Arbeiter sind nach Bedürfniß, weiteres Auftreten schädlicher Gase im Innern des jedenfalls aber auf ihr Verlangen sofort abzulssen. Thurmes als ausgeschlossen erscheint. ; §5 5. Den Arbeitern sind zum Schutz der F§z 3. Erst nachdem der Thurm auf solche Weise Athmungs werkzeuge Mundschwämme, Respirations⸗ genügend von schädlichen Gasen befreit ist, darf die apparate, Tücher oder dergl., sowie zum Schutz der Ausräumung des Füllmaterials beginnen, und es Hände geeignete Sachen (Gum mihandschuhe, Hand⸗ muß während der ganzen Dauer dersekben für ge⸗ lappen 2c.) zur Verfügung zu stellen. . nügenden Luftwechsel an der Arbeitsstelle e § 6. Vor dem Ausbringen etwaigen Schlammes getragen werden. Der Luftwechsel ist durch Ab., vom Boden des Thurmes muß nochmals Wasser saugung der Luft an derjenigen Stelle zu bewirken, eingelassen und. von außen durchgerührt werden. wo die Gase in den Thurm eintreten. Die Ab Treten dabei schädliche Gase auf, so ist die Flüssig saugung kann durch kräftigen Kaminzug oder durch keit von außen zu entfernen und das Duichrühren geeignete luftabsaugende Apparate bewerkstelligt mit Wasser zu wiederholen. werden. § 7. Arbeiter, die als lungen⸗ oder herzleidend

741 3 62016 490 516

741 3 620 16 394 472

übenzuckerfabriken. 4361 16470 598 4361 16585 392

anderer zerfahren.

V

1) R

der Stron⸗ tian⸗ 7300 94 900 102 200 99 535 116163 160 822 3) Melasse 190 121 19272651 2117372 1690 848 4) Zuckerfabriken ü 197 421 2138 314 ltniß von 9:1

Sollgebiets im 6

ha engen darstellen. Kaiserliches Statistisches Amt.

2

295 a6 96 76 Ish 68h

8 *

2 (

295 76 Y

de Aus⸗ scheidung. verfahren.

Zucker im Verl

.

der Sub⸗ stitution

188 777

!

Zucker Abläufe

krystallisierten Zeitraum verarbeiteten

der Elution und Fällung. 188 777 18 357

Hiervon wurden antnckert mittels

2

606 (die anderen den im betr

03 606 223 647

der 103 og 188 m)

Osmose.

.

356 979 2928 241 103

280 753

rtem Zucker in

Es sind verarbeitet worden:

8041

J im 190 121

198 162 2730079 2 678 889

Ganzen. 71 690 848

2 Rohzucker Ausbeute aus

2

J 24 35 560 686 665

9506 90 179 1927251

we d . te . , j sti Personen bewirkt . .

fallende Erscheinungen an den Betriebseinrich tungen Ordnung, alles nicht , . 1 . von . Srl des Fuhrwerks ist verboten.

sofort anzuzeigen. J ö 6. 256) Der Kesselwãrter darf n . . das Be werden. 5 t . ö.

. 2 6 n ,,, . treten ,. und den Aufenthalt in dem⸗ III. Ausführungs⸗ und K .

schinen zu schaffen 1 53 2 pe. selben ni estatten. . . ; w ; schlz ĩ oppelten Betrag .

, n. Instandbaltung ihm nicht obliegt. . eng Der e r e grter darf während des Betriebes 1) Für die in Gemäßheit vorstebender . 3a ble, . 1. 81 Rö. Ziffer 1 un 9) In Arbeitsräumen und au . seinen Posten, fo lange nicht für Ersatz gesorgt ist, mungen zu treffenden Aenderungen wird den ,. 8. 26 vel g , ? .

dürfen die Arbeiter nur di ihnen zugewiesenen 66. nicht verlassen und ist für die Wartung des Kessels unternehmern eine Frist von 6 , . . 7 ö ) Feli i Personen, welche den unm

kehrswege. Ein. und Ausgänge, benutzen, un, verantwortlic. ö des Betriebes der amtlichen Pekanntmachung durch den Reiche chütungs vorschriften zuwider bandeln, oder wel

befugten ist es verboten, abgesperrte Räume zwischen ö n selwärter muß während des Betriebes k verhut ung

Transmissionstheilen ; *I / ; S ichtungen nicht bent, bewegten Maschinen. und Transmisfionstheilen zu den Ausgang stets frei und unverschlossen kalten. Wenn es sich herausstellen sollte, daß Dig Vor ., . . in eine y berreten, 25. Der Kesselwärter hat bei eintretender Dunkel, schristen in einzelnen Fällen ohne erhebliche Schwing. ö bis zu 6 , welche der betreffenden Kranten

n an, d. Anhãuf 30 ,. eff ge, ins R zan tosten ni sgeführt ö tuel 16 Verkebröwege dürfen durch Anhäufung . t für die Beleuchtung der Kesselanlage, ins- keiten und unzuträgliche Kosten *icht, ausgeführt stig *. ö etzung der hiernach eventue Meri oder Tarch den Trank port von, en, . der Wasserstandsanzeiger und Manometer, werden können, fo, follen eiwaige Abweichungen uf kasse 1 ge dn durch den Vor, staͤnden nicht verfrerrt werden, sofern dies nicht durch Sorge zu tragen. Antrag des Betriebsunternehmers und nach An= 2 . etriebs Fabrik,) Krankenkaffe, oder , die Betriebs weise bedingt ist Feuerstellen KE. Betrieb des Kessels. börung des Beauftragten der Genehmigung des tn chr e , ben de ricb errichtet . ug, i. Das Autruben und Schl en ee telßr 6) Der Keffeldeürkee darch e dem Füllen des Binh znschzftzorftandte n hterligesze den Unfallů El Kroll bel ede ge m effenden Melttäg . auf Oefen, Kesselmauerungen, , , *. 2 än, Kesseis von dem ordnungs mäßigen Zustande desselben 3. Genoffenschaftsmitglieder, welche J ö k in die Krankenkasse, welcher der zu ihrer ang rüsten oder in beseßtzten Der nnen, mie uben, fowie der sämmtlichen dazu gehörigen Apparate zu verbütungsbvorschriften zuwider handeln, 3h Verpflichtete zur Zeit der uwiderhandlung 24 Hrn, nr , n, , walchtnen, Gruben. der Krch dena Henghen e terge fand nn fende, ddt, fetg fen e unh, s do , ach , das Aufbewahren ö 3 Bas Anheizen darf erst . nachdem der e,. a , . J. 6 . e. z 2.95 12 Das Ah. und Anlegen omie das u de ma f it Wasser versehen ist. bereits in der e ; eee, , e. . z von Kleidungsstücken in unmittelbarer Nähe bewegter 366 6 ene soll das Dampf⸗ Die vorstehenden Revidierten Unfallverhütungsvorschriften der Berufsg

. ; (. An , n,. . ; 7 h setzes vom 6. Juli 1 *,, ö beleuchteter Arbeitsstätten ventil geschlofsen, das Sichetheitzventil dagegen so Induftrie werden gemäß 5 8 . des Unfall versicherungsgesetze

13 Dos , soweit die Natur des Be. lange geöffnet bleiben, bis Dampf entweicht. Berlin, den . August 1807. Das Reichs · Versicherungsamt. und dunkler e, n, e n, nur mit Licht 33 Das Nachziehen der Dichtungen bat während 0. 8.) 9 In Vertretung: de dr k des Anheizens zu erfolgen. R. V. A. J. 19005. Gare.

14) Arbeiter dürfen die ihnen für bestimmte Zwecke 33 Dampfabsperrventile sind langsam zu öffnen

ü iese Leitern nur zu diesen verwenden. Die und zu schließen. 3 . e ni, n fee Leitern ist verboten. 34 Der Kesselwärter darf den Wasserstand nicht

M9 685 2117372

748 58 243

Raffinierte Zucker 298 736

Q 1 P8Genrgebnisfse der Zuckerfabriren des ventschen

engen nicht die

1759 18 244 20 003 40 030

S70 399

Roh⸗ zucker. 73 776 1102944 137 209 295 8 281 915

w

ystallisie

gewonnenen M

gebnisse. den 13. August 1897.

Rohe

Rüben. 116728 16410 040 684

gust Der Gewinn an kr

Hierzu wird aber bemerkt

116 728 1641 1 1594463 137 209 295 9152 314

137 209 295 1176 720

gust ugust

7 daß die

finitive Er

eit v. 1. A K

eit v. 1. Au uli 1897. Dagegen 1895/96)

eit v. I. Au uli 189 I. ) De Berlin

Zeit v. J. Au Juli 189 96 *)

; ; g /

enossenschaft der chemischet S384 genehmigt.

31.

auf welchen 5

die Betriebsergebnisse

Zeitabschnitt, sich beziehen.

n den Vormonaten agegen 1806 Den);

1896 bis 31. Dagegen 189 1896 bis 31. 1896 bis 1896 bis 31. Dagegen 18

2 k Zusammen in der k In den Vormonaten Zusammen in der

Im Juli 1897 ö. In den Vormonaten;.;. Zusammen in der

Im Juli 1897 ö In den Vormonaten?.. Zusammen in der

D