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1 Kö . ö . * 3 * ö . . . 2 * 3 . 2 — 451 . .
Becker, Stener⸗Aufseher zu Hanau, Beinze, Kasernenwärter zu Weimar, Bender, i , l zu Huppert, . — Birsch, Bahnwärter zu Osterspai, Regierungsbezirk Wiesbaden, Elemen, Eisenbahn⸗Bureaudiener zu Frankfurt a. M, Daniel, Kreisbote zu Hanau, Die hm, Kasernenwärter zu Gießen, Dischereit, berittener Gendarm zu Langenschwalbach, Eberhardt, Bürgermeister zu Rettert, Unterlahnkreis, Eisenächer, e , , , Cassel, Engelhardt, Gerichtsdiener und efangen⸗Ausseher zu Oberaula, ̃ Tau t., Gefangen⸗Aufseher zu Limburg an der Lahn, Franz, Schutzmann zu 2 5 ö Funke, Gerichtsdiener bei dem Landgericht zu Frankfurt a. M., . Gabriel, Bote bei der Kunst⸗Akademie zu Cassel, Gebauer, Pulverarbeiter in der Pulverfabrik bei Hanau, Geilhaupt, Eisenbahn-Bremser zu Cassel, Gerstung, Bürgermeister zu Braach, Kreis Rotenburg, Götz, Helzer beim Garnison⸗-Lazareth zu Frankfurt a. M., Grebe, Postschaffner zu Cassel, . Grebe, Gerichtsdiener bei dem Amtsgericht zu Wiesbaden, Grupe, Briefträger zu Rinteln, ; . Gutschke, Kassendiener bei der Rei hsbankstelle zu Cassel, Fartmann, Briefträger zu Frankfurt a. M., . Gefangen⸗Aufseher zu Frankfurt a. M. Heinemann, Steuer-Aufseher zu Ulfen, Kreis Rotenburg, Herbst, Schutzmann zu Frankfurt a. M, Hesse , Eisenbahn-Werkführer zu Cassel, euser, Bürgermeister zu Heskem, Kreis Marburg, Hille ke, Bahnwärter zu Albungen, Kreis Eschwege, zirschberger, Feldgerichtsschöffe zu Altendiez, = hirschfelder, Schuldiener am Königlichen SGymnasium zu Fulda, . . Hogen, Gärtner und Klassenwärter am Kadettenhause zu Oranienstein, omburg, Bürgermeister zu Heckershausen, Landkreis Cassel, oß, Postpackmeister zu Wiesdaden, . Ilgen, Gemeinde-Förster zu Naurod, Landkreis Wiesbaden, Ilkhardt, Kreisbote zu Schmalkalden, Jünger, Gerichtsschöffe zu Kirchen, hlmann, Gärtnergehilfe am Botanischen Garten der Universität zu Marburg, aiser L, Eisenbahn-Packmeister zu Wiesbaden, rchhof, Kasernenwärter zu Butzbach, rchner, Bürgermeister zu Langenschwarz, Kreis Hünfeld, naut, Obersteiger zu Holzhausen, Koch, Magazin-Aufseher zu Mainz, Kunkel, Eisenbahn-Haltestellen-Aufseher zu Walburg, Kreis Witzenhausen, 4 Lange, Intendantur⸗Kanzlist zu Cassel, Langen, Kasernenwärter zu Mainz, Metz, Bürgermeister zu Heftrich, Untertaunuskreis, Mochlhen rich, Bürgermeister zu Sickenberg, Kreis Witzen⸗ hausen, Noll, Eisenbahn Lokomotivführer zu Cassel, Reichel, Kassendiener bei der Reichsbank-Hauptstelle zu
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sführer zu Helsa, Landkreis Cassel,
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itt, Kirchenkastenmeister zu Kirchhain,
briefträger zu Aumenau, eim Garnison-Lazareth zu Mainz, ö egiteruns le zu E ssel, ng, General-Kommissions⸗Botenmeister zu Cassel, häuser, Gendarmerie-Ober-Wachtmeister zu Frank⸗ niglicher Siedemeister zu Sooden a. d. Werra, Büurgermeister zu Schiffelbach, Kreis Kirchhain, cker, Postschaffner zi na
121 Königlicher Foͤtster zu Simmern, Unterwester—
87 Schukmanns⸗Ma t 8⸗
2111 .
Hessen⸗Nassau
Allergnädigst geru mr. 2 82 . zorfteher bei dem ritter—
! Tre 9 * 84 ni Freiherrn Hugo Dörnberg auf Hausen im Regierungsbezirk Cassel aus ann, n nn,, . 264 . 2 erem Allerhöchsten Vertrauen zum Mitgliede des Herren⸗ f Lebenszeit zu berufen, sowie
an! jise3s Mijes aheria- Landkreises Wiesbaden, bisherigen & * S 3 a Georg von Schlieffen zu Wies—
Rittmeister a. D. Karl Taver Kalkhof im Kreise Eschwege, rd von Schwertzell zu Ziegen—
Hohenhaus im Kreise Eschwege verleihen.
Seine Majestät der
kegierun g⸗Präsidenten von Tepper-⸗Las ki zu
.
Rath mit dem Range der Räthe erster Klasse, dem Landgerichte⸗Präidenten Koppen zu Hanau und m erichtz⸗Bräsidenten Dr. von Stockhausen zu
en Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗
. * an)
8
Charakter als Geheimer Qber⸗Justiz⸗Rath mit dem Räthe zweiter Klasse,
dem Regierungs⸗ und Schulrath Sternkopf zu Cassel und K dem ordentlichen Professor an der Univerfität zu Mar⸗ burg Dr. Zincke r
den Charakter als Geheimer Regierungs⸗-Rath, dem Ersten Staatsanwalt Grawert zu Marburg, dem Ersten Staalsanwalt Klingelhöffer zu Cassel und dem Ersten Staate anwalt Meyer zu Wiesbaden
den Charakter als Geheimer Justiz-Rath,
dem ordentlichen Professor an der Universität zu Mar⸗
burg Dr. Gasser . . den Charakter als Geheimer Medizinal⸗Rath,
dem Kommerzien⸗Rath Haurand zu Frankfurt a. M. den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath,
dem Direktor und Ersten Arzt des Landes⸗Hospitals zu
Haina Dr. med. Scheel . den Charakter als Sanitäts⸗Rath,
dem Ober⸗Steuer⸗Inspektor Krull zu Frankfurt a. M. den Charakter als Steuer⸗Rath,
dem Gerichtekassen-⸗Rendanten Brocke zu Cassel, dem Rechnungs-Revisor Kals zu Limburg an der Lahn, dem Regierungs⸗Sekretär Kersten zu Cassel und dem Eisenbahn-Sekretär Mantz zu Frankfurt a. M. den Charakter als Rechnungs-Rath, dem Ersten Gerichtsschreiber, Sekretär Birnbaum zu Cassel, . dem Gerichtsschreiber, Sekretär Koch zu Wiesbaden, dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Ober⸗Landesgericht in Cassel, Sekretär Kornrumpf, * - . dem Ersten Gerichtsschreiber, Sekretär Lüdicke zu Renn, ö . dem Gerichtsschreiber, Sekretär Merz zu JIostein, dem Gerichtsschreiber, Sekretär Neubauer zu Wetzlar, dem Gerichtsschreiber, Sekretär Ramroth zu Gladen⸗ bach und . dem Kreissekretär Winhold zu Cassel den Charakter als Kanzlei⸗Rath, dem Kaufmann Goldschmidt zu Frankfurt a. M. und dem Fabrlkbesitzer Krayer zu Johannie burg im Rheingau⸗ kreise den Charakter als Kommerzien-Rath, dem Vermessungs-Inspektor bei der General⸗Kommission in Cassel Foerster . den Charakter als Oekonomie⸗-Rath, dem Mitglied der Direktion der Nassauischen Landesbank Keßler zu Wiesbaden den Titel Landesbank-Rath und dem Ober-Bürgermeister Westerburg der Residenzstadt Cassel die Befugniß zu verleihen, bei geeigneten Gelegenheiten die goldene Amtskette zu tragen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Bei den württembergischen Staatseisenbahnen ist am 1. d. M. der an der Strecke Rottweil — Villingen liegende Haltepunkt Lauffen O⸗-A. Rottweil für den Personen— verkehr eröffnet worden.
Berlin, den 4. September 1897.
Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts. Schulz.
— —
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Nachweisung der Bestände an Zucker in den Zuckerfabriken und amt⸗ lichen Niederlagen des deutschen Zollgebiets am 31. Juli 1897, — auf Grund der Bestands⸗ Mebersichten, welche von den Fabrik-Inhabern und Niederlage⸗Aemtern eingesandt wurden, zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt, — veröffentlicht. .
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät
der Universität Greifswald Dr. Wilhelm Tzoms den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen.
Gesetz, betreffend die Zwangsvollstreckung aus Forde— rungen landschaftlicher l(ritterschaftlicher) . Kreditanstalten. Vom 3. August 189. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. . verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 23 8.1 . .
Für öffentliche landschaftliche sritterschaftliche) Kredit⸗ anstalten kann mit kandesherrlicher Genehmigung durch Satzung bestimmt werden: .
1) daß der Anstalt als Vollstreckungsbehörde ein Zwangs⸗ vollstreckungsrecht nach Maßgabe dieses Gesetzes zu⸗ * soll; . 2) daß aus Urkunden, welche von einem zum Richter⸗ amte befähigten Beamten der Anstalt innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse aufgenommen sind, die gerichtliche Zwangsvollstreckung stattfindet.
Als landschaftliche Kreditanstalten im Sinne dieses Ge⸗ setzes gelten auch die provinzial⸗(kommunal⸗sständischen öffent⸗ lichen Grundkreditanstalten. .
Beruht die Verfassung der Anstalt unmittelbar auf Gesetz,
§ 2. Das Zwangsvollstreckungsrecht isi auf die Beitreibung fälliger Forderungen an Darlehnekavitalien und Zinsen, an Tilgungsbeiträgen und auf sonstige durch die Satzung vor⸗ gesehene Leistungen beschränkt. Es kann nur gegen Schuldner, welche Eigenthümer des beliehenen Grundstücks sind, geltend gemacht werden. 83
Kraft des Zwangs vollstreckungsrechts ist die Anstalt befugt, die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners zu betreiben. .
Der Anstalt kann auch die Befugniß beigelegt werden, das beliehene Grundstück in Zwangsverwaltung zu nehmen. In diesem Fall ist die Anstalt deu die Zwangasvollstreckung in das bewegliche Vermögen und die Zwangsverwaltung zu— sammen oder einzeln zur Ausführung zu bringen.
4.
Gleichzeitig mit den imd 3 bezeichneten Maßregeln kann die Anstalt die gerichtliche Zwangsversteigerung des beliehenen Grundstücks betreiben. Der vollstreckbare Schuldtitel wird durch den Antrag auf Zwangsversteigerung ersetzt. Der An⸗ trag soll das Gründstück, den Eigenthümer und den Anspruch bezeichnen.
55.
Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über das Verwaltungszwangsverfahren vom 7. September 1879 (GesetzSamml. S. 591).
Bas Verfahren der Zwangsverwaltung ist, soweit nicht hier⸗ über in diesem Gesetze Bestlmmungen getroffen sind, durch Satzung zu regeln. Die Regelung soll im Anschluß an die Vorschriften des Reichsgesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 97) erfolgen.
Bestreitet der Schuldner die Verbindlichkeit zur Ent⸗ richtung der geforderten Geldbeträge, so bleibt ihm überlassen, seine Rechte im Wege der Klage geltend zu machen.
S6.
Die Einleitung einer Zwangsverwaltung durch die Anstalt ist ausgeschlossen, so lange eine gerichtliche Zwangsverwaltung anhängig ist.
Eine durch die Anstalt eingeleitete Zwangsverwaltung endigt, wenn wegen des Anspruchs eines anderen Gläubigers die gerichtliche Zwangserwaltung angeordnet wird.
Die Vorschriften des § 145 des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, vom J3. Juli 1883 (GesetzSamml. S. 151) bleiben unberührt. Nach dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Zwangs⸗ versteigerung und Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 werden diese Vorschriften durch folgende ersetzt:
Die Anstalt kann auf Ersuchen des Gerichts die dem letzteren durch 88 150, 153, 154 des gedachten Reichs⸗ gesetzes zugewiesene Thätigkeit bezüglich land- oder forstwirth⸗ schaftlicher Grundstücke übernehmen; bezüglich der von ihr be⸗ liehenen Grundstücke kann ihr mit landesherrlicher Genehmi⸗ gung durch Satzung ein Recht auf Ueberweisung dieser Thätigkeit beigelegt werden. ö
Liegen die Vorausseßungen vor, unter denen nach 88 1134 und 1135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Gericht gegen den Schuldner einzuschreiten haben würde, so ist die Anstalt befugt, unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Verord— nung über das Verwaltungszwangsverfahren vom 7. Sep⸗ tember 1879 (GesetzSamml. S. 591) den Arrest in das bewegliche Vermögen des Schuldners vollziehen zu lassen. Steht der Anstalt die Befugniß zu, das beliehene Grundstück in Zwangsverwaltung zu nehmen, so kann sie auch diese Maß⸗ regel im Wege des Arrestes zur Ausführung bringen.
Wird von dem Schuldner die Rechtmäßigkeit des Arrestes bestritten, so ist der Widerspruch im Wege der Klage geltend
zu machen. 88.
Bei einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, bei welcher eine landschaftliche (ritterschaftliche) Kreditanstalt betheiligt ist, brauchen Ansprüche, welche nach 82 dem Zwangs vollstreckungsrechte der Anstalt unterliegen, auch insoweit. als sie aus dem Grundbuche nicht hervorgehen, weder zum Zwecke ihrer Berücksichtigung bei Feststellung des geringsten Gebotes, noch zum Zwecke ihrer Aufnahme in den Theilungsplan glaub⸗ haft gemacht zu werden. .
Durch den Widerspruch, welchen bei der Verhandlung über den Theilungsplan ein anderer Betheiligter gegen einen Anspruch der bezeichneten Art erhebt, wird die Ausführung des Planes nicht aufgehalten. Dem widersprechenden Be⸗ theiligten bleibt es überlassen, seine Rechte nach erfolgter Aus⸗ zahlung im Wege der Klage geltend zu machen.
8 9. .
Führt die von einer landschafilichen sritterschaftlichen) Keedllanstalt in Gemäßheit des 85 Absatz 1 betriebene Zwangs⸗ vollstreckung zu einem Vertheilungsverfahren, so finden die Vorschriften des 8 8 entsprechende Anwendung.
§ 10.
Auf die gerichtliche ien, aus den im 81 Absatz 1 Ziffer 2 vorgesehenen Urkunden finden die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden ent⸗ sprechende Anwendung. . .
In den Fällen der S858 664 und 665 e n n , ordnung ist die vollstreckbare Ausfertigung nur auf nordnun des Amtsgerichts zu ertheilen, in dessen Bezirk die Anstalt ihren Sitz hat. .
Die Vorschriften der 587 bis 9 können mit landes⸗ herrlicher Genehmigung durch Satzung auch für solche land⸗ schaftliche (ritterschaftliche) Kreditanstalten eingeführt werden, denen schon vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Zwangs⸗ vollstreckungsrecht im Sinne des 5 1 Ziffer 1 zustand.
8 12.
Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Ver⸗ fassungen und Satzungen der landschaftlichen. sritterschaftlichen) Kreditanstalten und , öffesnt⸗ lichen Grundkreditanstalten werden, auch soweit sie den An⸗ stalten weitergehende Befugnisse gewähren, durch die Vor⸗ schriften dieses Gesetzes nicht .
Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zwangsver⸗ steigerung und die gerichtliche Zwangsverwaltung von Grund⸗ stücken gelten nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen He uch nur für die zur Zeit dieses Inkrafttretens be⸗
so können die im Abf. J erwähnten Bestimmungen durch
ordentlichen Professor an der Universität zu Marburg
Königliche Verordnung getroffen werden.
stehenden Kreditanstalten.
d, unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen gel.
Gegeben Kiel an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 3. August 1897.
(L. 8.) Wilhelm. ürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. 3 5666 *. Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der ecke. Brefeld., von Goßler. Graf von Posadows ky.
Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Schon⸗ zeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 (Gesetz⸗ Samm l. S. 120. Vom 13. August 1897.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den ganzen Umfang Unserer ö was folgt:
Mit der Jagd zu verschonen sind das männliche Elchwild in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. August, das weibliche Elchwild, sowie Elchkälber das ganze Jahr hindurch. Als Elchkalb gilt das Jungwild bis zum letzten Tage des auf die Geburt folgenden Kö
Die 5. 12 und 13 des lw schadengesehes vom 11. Juli 1891 [Gescz⸗Samml. S. 30) kommen auch hinsichtlich des durch Elchwild verursachten Wildschadens zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“, Ostsee, den
13. August 1897. (L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. von Miguel. Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. von Goßler.
Graf von Posadows ky.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten 5. Verloosung der Vorzugs⸗Anleihescheine zweiter Ausgabe der Westholsteinischen Eisenbahn über je 500 6 sind die Nummern
227 und 288 gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. April 1898 ab gegen Quittung und Rückgabe der Anleihescheine und der nach diesem Termin zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe 1 Nr. 19 und 20 nebst Anweisungen für die nächste Reihe bei der Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben.
Der Betrag fehlender Zinsscheine wird vom Kapital zurück⸗ behalten.
Mit dem 1. April 1898 hört die Verzinsung der verloosten Anleihescheine auf. Berlin, den 4. September 1897. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Merleker.
Bekanntmachung.
Gemäß Sz 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (HesetzSamml. S. 152) wird hiermit zur öffe˖ꝗtlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs⸗ jahre 1896/97 bei der Krefelder Eisenbahn auf 72 000 en ll worden ist.
Elberfeld, den 3. September 1897.
Der Königliche w ie ck.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 39 der, Gesetz⸗ Sammlung“ enthält unter
Nr. 9941 das Gesetz über den Erlaß polizeilicher Straf— verfügungen wegen Uebertretung strom⸗ und schiffahrts⸗ polizeilicher Vorschriften auf der Elbe und auf dem Rheine, vom 26. Juli 1897; unter
Nr. 9h42 das elf betreffend die Zwangsvollstreckung aus Forderungen landschaftlicher (ritterschaftlicher Kredit⸗ anstalten, vom 3. August 1897; und unter Nr,. 9943 das Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 (Gesetz-Samml. S. 120, vom 13. August 1897.
Berlin W, den 6. September 1897.
Königliches Gesetz-Sammlungs⸗Amt. In Vertretung: Bath.
Angekommen:
Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗-Justizamts Dr. Nieberding; Seine Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Schönstedt und 261
der Ministerial⸗Direktor im Justiz-Ministerium, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz Rath Vietsch, aus der Rheinprovinz;
Seine Excellenz der Ober⸗-Landforstmeister und Ministerial⸗
Direktor im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Wirkliche Geheime Rath Don ner, vom Urlaub;
der Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden von Hoffmann, von Helgoland.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. September.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend Vormittag in Gegenwart Ihrer Majestäten des Königs und der Königin von Italien bei Ober⸗ Eschbach die Parade über das XI Armee⸗Küorps ab. Am Abend fand bei Ihren Kaiserlichen Majestäten im Kurhause zu Homburg v. d. H. Paradetafel statt. Vorher hielt der Chef des Generalstabes der Armee, General der Kavallerie, Graf von Schlieffen Seiner Majestät dem Kaiser Vortrag.
Gestern Vormittag um 9 Uhr nahmen Seine Masjestät den Vortrag des stellvertretenden Chefs des Marinekabinets, Korvetten⸗Kapitäns von der Groeben entgegen.
Dem „W. T. B.“ wird über die Festlichkeiten in Hom⸗ burg v. d. H. von dort berichtet:
Die Parade bei Qber⸗Eschbach, am Sonnabend Vormittag, nahm bei anfangs trübem Wetter, das sich später aber aufhellte, einen glänzenden Verlauf. Pünktlich um 10 Uhr trafen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften auf dem Parade— felde ein. Seine Majestät der Kaiser trug Generals⸗ Uniform mit den Abzeichen Seines hessischen Infanterie Regiments Nr. 116, Seine Majestät der König von Italien hatte die Uniform Seines Husaren-Regiments 1. Hessischen, Nr. 13) angelegt. Ihre Majestäten der König von Sachsen und der König von Württemberg, Ihre König— lichen Hoheiten der Großherzog von Hessen, der Prinz Albrecht von Preußen und der Herzog von Camhridge sowie die anderen Fürstlichkeiten wohnten der Parade zu Pferde bei. Gleichfalls zu Pferde erschienen Ihre Majestät die Kaiserin, in der Uniform der Bayreuther Dragoner, sowie Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Hessen, in der Uniform Ihres hessischen Regiments. Ihre Majestäten die Kaiserin Friedrich und die Königin von Italien wohnten der Parade in sechsspännigem Wagen bei.
Auf dem Paradefelde stand das XI. Armee⸗Korps unter dem Oberbefehl des Generals der Infanterie von Wittich in zwei Treffen. Bei dem zweimaligen Vorbeimarsch defilierte die Infanterie zuerst in Kompagniefronten, sodann in Regimentskolonnen, die Kavallerie das erste Mal im Trab, das zweite Mal im Galopp, mit Ausnahme des 1. Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 13, welches zuerst im Schritt vorbeirückte. Ihre Majestäten der Kaiser Wilhelm und der König Humbert sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Hessen fuhrten beide Male Ihre betreffenden Regimenter vor. Ihre Majestäten der Kaiser und der König von Italien wurden von dem Publikum besonders lebhaft begrüßt.
Kurz nach 1 Uhr war die Parade beendigt, worauf Sich Ihre Majestäten die Kaiserin Friedrich und die Königin Margherita sowie Ihre Majestät die Kaiserin Auguste Victoria und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Hessen zu Wagen nach der Stadt. zurückbegaben, während Ihre Majestäten der Kaiser Wilhelm und der König Humbert zu Pferde, an der Spitze der Fahnen-Kompagnie des 80. Füuͤsilier⸗Regiments und der Skandarten⸗Eskadron des 13. Hula ge, men, diese bis vor das Schloß führten. Die Ankunft dafelbst erfolgte gegen 3 Uhr. Auf dem ganzen Wege vom Paradefelde bitz zur Stadt brachten die Spalier bildenden Kriegervereine und die zahlreich zusammengeströmte Volksmenge den Allerhöchsten und Häöchsten Herrschaften be⸗ geisterte Huldigungen dar.
Abends um Ju Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Kurhause Paradetafel statt, welche etwa 1760 Gedecke zählte. Ihre Majestät die Kaiserin saß in der Mitte der Tafel; zur Rechten Allerhöchstderselben folgten Ihre Majestät die Königin von Italien, Seine Majestät der Kaiser, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von een Seine Majestät der König von Württemberg, der Herzog von Cambridge, der Prinz Ludwig von Bayern, die Herzogin Massimo, der Prinz Ludwig Ferdinand von Bayern, die Gräfin Fürstenberg-Stammheim, der Landgraf Alexis von Hessen, die Gräfin Bassewitz, der Prinz Bernhard Heinrich von Sachsen-Weimar, der Prinz Aibert zu Schleswig⸗Holstein und der Prinz Otto zu Schaumburg-Lippe. Zur Linken Ihrer Majestät der Kaiserin saßen Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich, Seine Majestät der König von Italien, Seine Majestät der König von Sachsen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen, der Prinz Albrecht von Preußen, die Gräfin von Brockdorff, der Herzog Karl Theodor in Bayern, die Marquise Trotti, der . von Waldeck, die Gräfin Keller und der Prinz Bernhard von Sachsen⸗Weimar. Ihren Majestäten gegenüber saßen der General von Wittich, der Botschafter von Bülow, der Minister Visconti-Venosta und der Botschafter Graf Lanza.
Bei der Tafel brachte Seine Majestät der Kaiser folgenden Trinkspruch aus:
Mein lieber Wittich! Ich freue Mich, daß Ich Ihnen vor den Königlichen und Durchlauchtigsten Gästen vollste Anerkennung zu dem heutigen Tage und damit Meine Anerkennung dem ganzen Korps aus— sprechen darf. Ich freue Mich, es sagen zu können, daß der heutige Tag in seinen Leistungen auch nicht im geringsten zurücksteht hinter dem Tage, an dem vor so viel Jahren das Korps vor Meinem seligen Großvater, Meinem theuren Vater und dem seligen Groß— herzog vorbeidefilierte. Ich danke Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog für die schöne Division, die er vorgeführt hat, und Ich freue Mich, ihn an der Spitze der schönen Truppen zu sehen, die so Großes unter seinem Vater geleistet haben. Eine hohe Ehre ist dem Korps zu theil geworden dadurch, daß, an der Spitze eines seiner Regimenter reitend, Seine Majestät der König Humbert von Italien dasselbe vorgeführt hat. Eure Majestät! Mein Heer dankt Eurer Majestät von ganzem Herzen für die hohe Ehre, die ihm dadurch zu theil geworden. Aber nicht nur Mein Heer, sondern das gesammte deutsche Vaterland begrüßt in Eurer Majestät den hohen Fürsten, den innigen Freund Meines verstorbenen Vaters, den treuen Verbündeten, dessen Hierher —⸗ kunft von neuem Uns und der Welt zeigt, daß unerschütterlich und fest das Band des Dreibundes besteht, der im Interesse des Friedens gegründet wurde und je mehr und je länger, desto fester und inniger in dem Bewußtsein der Völker Wurzeln schlagen und Früchte tragen wird. Ich heiße zugleich im Namen Meines Volkes in tieffter Dank— barkeit die hohe Königin willkommen, die es nicht verschmäht hat, aus
ihrer Ruhe und ibrer der Kunst und Literatur gewidmeten Thätigkeit herzukommen, um hier inmitten des Feldlagers unseren Soldaten ihre holde Erscheinung zu zeigen. Eure Majestät sind uns Deutschen ganz besonders lieb und werth, weil Sie gleichsam das Ebenbild des hohen Gestirnes find, auf das Ihr Volk und Vaterland vertrauend blickt, weil der Künstler, der Weise, der Musiker, der Gelehrte stets freien Zutritt zu Eurer Majestät haben und weil unter dem Schatten Eurer Majestät so mancher Deutsche seiner Wissenschaft leben und so mancher Kranke seiner Genesung im schönen, sonnigen Süden entgegengehen kann. Von ganzem Herzen beiße Ich Sie beide willkommen und rufe mit Meinem XI. Korps aus: Ihre Majestäten der König und die Königin von Italien Hurrah! Hurrah! Hurrah!“
Seine Majestät der König von Italien erwiderte hierauf in französischer Sprache:
„Ich danke Eurer Majestät von ganzem Herzen in Meinem Namen und im Namen der Königin für die liebenswürdigen Worte, welche Eure Majestät soeben an Uns gerichtet, und für den so herz lichen Empfang, welchen Eure Majestät Uns bereitet haben. Ich war glücklich, die freundliche Einladung Eurer Majestät annehmen zu können, um Eurer Majestät ier laut Meine Gefühle auszudrücken und von neuem Zeugniß abzulegen für die zwischen Unseren Regierungen und Unsern Staaten bestehenden Beziehungen herzlicher Freundschaft und Allianz. Ich bin Eurer Majestät dankbar, Mir Gelegenheit geboten zu haben, Eurer Majestät tapfere Truppen zu bewundern und das schöne Regiment zu begrüßen, zu dessen Chef Mich zu ernennen Eurer Majestät Erlauchter Großvater vor 25 Jahren Mir die Ehre erzeigt hat. Eure Majestät haben Sich eine edle Aufgabe gestellt, indem Sie Ihre beständigen Anstrengungen der GSrhaltung des Friedens in Europa widmen. Die Erhaltung des Friedens durch die Einigkeit und den einmüthigen Willen der Regierungen ist — wie Eure Majestät wissen — auch Mein heißester Wunsch. Ich werde immer glauben, der Mission Meines Landes treu zu bleiben, wenn Ich der Vollendung dieses größten und für das Glück der Völker und die Fortschritte der Zivilisation heilsamsten Werks Meine loyale Unterstützung leihe. Mit diesen Empfindungen, mit festem Vertrauen in die Zukunft trinke Ich auf die Gesundheit Eurer Majestät, auf die Gesundheit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und auf die Gesundheit der ganzen Erlauchten Familie Eurer Majestät.“
Nach der Tafel fand in dem glänzend erleuchteten Kurpark großes Konzert und Feuerwerk statt. Die Stadt Homburg hatte prachtvoll illuminiert.
Seine Majestät der König von Württemberg reiste nach der Tafel nach Stuttgart ab.
Um 11 Uhr Abends traf der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe in Homburg ein und wurde am Bahnhöfe von dem Botschafter von Bülow empfangen.
Am Sonntag Morgen begaben Sich Ihre Majestäten der König und die Königin von Italien, Seine Majestät der König von Sachsen, die bayerischen Prinzen und der Reichs⸗ kanzler Fürst zu Hohenlohe zum Gottesdienst in die katholische Kirche. Die hohen Herrschaften wurden am Portal von der Geistlichkeit empfangen und in die Kirche geleitet.
Um 11 Uhr fand in Anwesenheit der Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Kurpark Feldgottesdienst statt. Nach Schluß der gottesdienstlichen Feier hielt Seine Majestät der Kaiser an das hessische Jägerbataillon Nr. 11 eine Ansprache, in welcher Allerhöchstderselbe die Leistungen des Bataillons belobte und demselben mit⸗ theilte: dem Bataillon sei die große Ehre zu theil geworden, daß Ihre Majestät die Königin von Italien geruht habe, die Stelle als Chef des Bataillons anzunehmen. Seine Majestät der Kaiser schritt hierauf, Ihre Majestät die Königin Margherita am Arm führend, die Front des Bataillons ab. Ihre Majestät die Königin richtete hierbei freundliche Worte an das Bataillon. Die Musik spielte den italienischen Königsmarsch. Mit einem Parademarsch sämmtlicher Truppen schloß die Feier.
Um 1 Uhr fuhren Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, der König und die Königin von Italien, der Köni von Sachsen und die anderen Fürstlichkeiten zum Besu Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich nach Schloß Friedrichs⸗ hof, wo hierauf eine Familien-Frühstückstafel von 22 Ge⸗ decken stattfand. Der König und die Königin von
talien pflanzten zur Erinnerung an Allerhöchstihren Besuch
im Schloßpark zwei Coniferen. Um 4M Uhr kehrten die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nach Homburg zurück. Abends 8 Uhr fand bei Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin im Königlichen Schlosse kleinere Tafel nebst musikalischer Abendunterhaltung statt.
Heute früh 5 Uhr 50 Minuten begaben Sich Ihre Majestäten der Kaiser und der König von Italien mittels Sonderzuges in das Manövergelände.
Der Regierungs-Rath Schwarzlose aus Königsberg, z. Zt. Hilfsarbeiter im Ministerium für Landwirthschaft ꝛc., ist vom 1. Oktober d. J. ab der Regierung zu Merseburg zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. Der Regierungs-Assessor Müller zu Merseburg ist vom . Oktober d. J. ab der Domänen⸗Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Landwirthschaft 2c. als Hilfsarbeiter zu⸗ getheilt und der Regierungs⸗Assessor Graf Schack von kttenau, z. Zt. in Sprottau, dem Landrath des Land⸗ kreises Kiel in Bordesholm zur Hilfeleistung in den landräth⸗ lichen Geschäften überwiesen worden.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Nixe“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Goecke, am 3. September in Vigo angekommen und beabsichtigt, am 7. September nach Lissabon in See zu gehen.
Koblenz, 6. September. Seine Majestät der Kaiser und König hat an den Ober⸗-Präsidenten der Rhein⸗ provinz folgenden Erlaß gerichtet:
Beim Scheiden aus Meiner getreuen Rheinprovinz, an welche sich unvergeßliche Erinnerungen Meines Hauses knüpfen, spreche Ich, zugleich im Namen der Kaiserin und Königin, Meiner Gemahlin, gern Meinen herzlichen Dank aus für den seitens der Provinz wie seitens der Residenzstadt Koblenz