1897 / 224 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Sep 1897 18:00:01 GMT) scan diff

oc e geren . erer eee. , ID. rbeiten und Zeichnungen abgegebenen Gutachte . . . ; 44. Erbprinz von Sach Meini d die direkt ĩ ũ een der akademischen Studien 3) die hauptsachlichsten Gegenstnde der mündlichen Prüfung, un Den Berg. Referendaren ist nach Befinden der einzelnen Dezernenten 365. Die vorftehenden Vorschriften tret ĩ ö grinz von Sachsen,- Meiningen, und die direlten Vorgesetzten vor 8 2 5 aft . . 1. 3. der 3 e er e e, der dior über den 2 der oder nach Bestimmung des . insbesondere auch Ge⸗ Reicht ein Berg- Referendar die schriftlichen Arbeiten nicht recht lichung ah in . l en vom Tage ihrer Veröffent⸗ des Regiments . 4 Uhr 35 Minuten setzte Seine Berg. Akademie in Berlin und bei den Ober Bergãmtern zu Breslau, QPNrũfung legenheit zu häufigen mündlichen j 86— und zur Augarheitung von xeitig ein, so 2 , 6 von der Prüfung abstebe. Ber Ausbildungsgang der Bergbaubeflissenen und Berg ⸗Referendare, Majestät die Reise nach Vominten fort Am Bahnhof Hdakle a. S. Klaustbal am Sitze dieser Behörden, fowie ge⸗ anzuführen sind. Referaten zu geben. Auch können d * g Referendare * . 3 er ; e ung entscheidet der Minister für Handel und welche bereits in der Ausbildung begriffen 34 ist von den Ober waren der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen, der Kom⸗ Keinschaftlich für die Bezirke der beiden Sber⸗Bergämter zu Bonn und § 20. . - von Schiedsgerichtssachen in den Angelegenheiten der Ar iterversiche⸗ Gewerbe darüber, ob alle im S 33 bezeichneten Arbeiten oder nur die Bergämtern soweit wie möglich nach diesen Vorschriften zu regeln. mandant von Breslau, General ⸗Major von Alvensleben, Dortmund in Bonn eingesetzt sind. Ist die 1 bestanden, so wird dem Bergbaubeflissenen über rung herangezogen werden. eine oder andere, beziehungsweise mehrere derselben wiederbolt an- Berlin, den 18. September 1897. der Kommandeur des Leib⸗Kürassier⸗ Regiments Großer Kurfürst Die Mitglieder und der . dieser Prũfungskommissionen das Ergebniß von dem Vorsitzenden der Prũfungstommission ein 25. ; ie sind und zwar nach gutachtlicher Anhörung der Prüfungs⸗ Der Minister für Handel und Gewerbe. (Schlesisches) Nr. 1 von Szymonski, der Polizei⸗Präsident Dr weden wen n n hie, fir are unn, Hr 3 . 2 f . 6 Die 4 ,, . 1 lan gg .. Versäumung der zur Einreichung bestimmten . Dien co und der Graff von T chirschf arb anmesend Ihre 6 ĩ ĩ Referendar und seine Vereidigung be . er :. 1e stã ; sseri ura . 23 der höheren Bergbehörden, theils aus akademischen ehrern be . en hat, in dessen ö 23 i und ge- Technik zu fertigen und dem Ober Bergamt vorzulegen. Statt einer Frist erfolgt die Entlassung des erg⸗Referenda rs. Majestãt die Kais erin un d Königin trat heute Nach⸗ §11. schãftliche Ausbildung betreiben will. diefer Arbeiten können auch technische Aufteichnungen, welche der 5 36. mittag um 31M Uhr die Rückceise nach dem Neuen Palais an. Die Prüfung ist eine schristliche und mündliche. Sie findet Ist die Prüfung mit Auggeichn ung bestanden, ig kann der Berg- Referendar auf Reisen gesammelt hat (Reiseberichte), eingereicht Die Probearbeiten werden den Mitgliedern der Prüfungskommission Bekanntmachung Am Bahnhof hatten fich zur Perabschiedung der Ober-Kräsident halbjãhrlich im Frühjahre und Herbste statt. Bergdaubeflifsene von der Prüsungökommission dem Minifter * werden. ; . . uur schrifilichen Begutachtung vorgelegt, betreffend wie Smmatrikulation das B Fürst von Hatzfeldt, die Fürstin von Hatzfeldt, der General⸗ . n,. und Gewerbe zur Verleihung einer Prämie zum Zwecke der Die Vorlage dieser Arbeiten hat pãtestens bei der Meldung zur ob die Acbest des Kandidalen vrobemäßig und im Bejahungz⸗ 3 1 23 31 ür das Winter Masor von Aklbengleben hebst Gemahlin sowie der Polizei= In der Meldung zu dieser Prüfung, welche für den Frũhjahrs⸗ usführung einer Studienreise empfohlen werden. Beschãftigung am Ober⸗Bergamt zu erfolgen. Gleichzeitig sind ein⸗ falle, ob sie ausreichend, gut oder recht gut, oder ob sie nicht . . . Hs. Präsident Dr. Bienco eingefunden. termin bis zum 15. März und für den Herbsttermin bis zum 15. August § 21. uureichen ĩ ö. ; ö probemäßig ausgefallen sei. . Diejenigen Herren Studierenden, welche beabsichtigen, sich an zu erfolgen hat, ist der Verlauf der praktischen Lehrzeit 8 6 und der Hat der Bergbaubeflifsene die Prüfung nicht bestan den, so wird a. die Darstellung eines selbst r. Nivellement in Zeich Dag Gutachten muß sich nicht nur üher den Nachweis gründlicher biefiger Unibersität immatrikulieren zu lassen, wollen sich in der Zeit Bayern. Gang der akademischen Studien darzuthun und min e, 2b, wäß., er von der Prüsangskemmisfion zur Wiederholung der Präfung auf nung und Berechnung oder eine selbftbearheitete e, ,. von Kenntnisse. über die Tiefe der wiffenschaftlichen Auffaffung, Töchtig. vam, 15, Ottober bis 5. Nopemhber er. auf dem Uni— Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold hat, wie rend? welcher Zeit und wo der Kandidat feiner Militärpflicht ge. den nächsten, halbjährlichen oder auf den zweitfolgenden Průfungs⸗ , oder einer Gruppe von Gruben (Flötz- 2 2 4 . g n e, ede ö. 2 * . . ö . f ,,,, g85. die „Allg. Ztg.“ meldet, bei Niederlegung des Armee Ober nũgt hat. termin derselben Kommifsion verwiesen. . ; 24 6 3 ob die Arbeit von der Fäbigkeit deg Verfassers zeugt, im schriftlichen Zimmer Nr. 7. während der Vormittags stun den ran, ,,, f ĩ 7 s ; ; nigen sind: . mn ig g hun ifm if . je nach dem Ausfall der b. die Zulage eines Grubenzuges mit, einer Durchschlaggangabe Vortrage unbeschadet der erforderlichen Grändlichtelt die Gegenftände don bis 11 hr unter 1bagde ibtez Papiere gie e ü Ab. für, die großen Truppenübungen 1807 nachstehem⸗= H die Vescheinigung des Ober-⸗Bergamts über die Annahme als nicht bestandenen Prüfung darüber zu bestimmen, ob nur die münd= nebst den zugeht gen Profilen und Observationen mit Beifügung eines fur; klar und bestimmt grammatisch und logisch richtig in fließendem, hr ee eu gniffe früher besuchter Universitäten und, falls seit dem en Tageshefehl erlassen: ö Bergbaubeflifsener (5 3) und über den Abschluß der praktischen Lehr jiche Prüfung zu wiederholen ist oder ob und wie weit auch die Erlãuterungẽherichts . t tt d gefälligem Stil darzustellen. : bgange von der Schule oder von der letzten Unzversität Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von ei C5 6 6 ,, . vorgeschrie benen d schristlichen oder bildlichen Arbeiten nochmals zu . len,, . ner Bergwerks, Hütten oder ; , ö kehr wer; y hat j 2 7 . n n , . 2! , 1 , . , ) die Rachweise über die gehörten akademischen Vorlesungen. i ; z ö ; er Regel nach, bevor er zur mündlichen Prüfung zugelassen werden run ge. melden. eutsche, welche ein uritãtę⸗ . . ; 2 ) 9 ; liefery in Beiüglich der VBersicherung der selbständigen Anfertigung dieser kann, eine andere Arbeit anzufertigen, und 2 n, n uf. FKeugniß nicht bestzen, haben die für ihre Aufnahme e. minen geri, der mme, sesssbftdeng e nder, mn

d Mit der Meldung sind einzureichen: Bergbaubeflissene, welche auf ergangene Vorladung zu dem münd⸗ ; j ie iht 6 An Zeichnungen; lichen i ln, nicht hien oder sich vor Schluß der Arbeiten kommen die Vorschristen ö S 12 zur Anwendung. gaben, die ihm nach Maßgabe der SS 30 flg. zu erteilen stad. besondere Genehmigung bei der Immatrikulations Kommission, und erkennung für deren mausterhafte Haltung, gezeigte

. . . . . x 26. Es kann hiervon abgefehen werden, wen it iwar ebenfalls unter Ueberreichung ihrer sere na, Tächtig keit, Ausbildung und gute Führung während und . , 3 ir en en e ,,, . , 96 Die Zeit, während welcher ein Berg - Referendar die Stelle eines für nicht ieh e n; . worden ist. k Sekretariat, nachzusuchen. . rn, . 2 der abgelaufenen, großen Manöbgr zum . ö bringen. sein brauchen, aber ein richtiges und vollftändiges Bild des dar⸗ Die Ramen' der Bergbaubefliffenen, welche die Prüfung nicht be⸗ technischen Berg., Hütten oder Salinen beamten versehen hat, ist ihm Sind mehrere Probearbeiten ungenügend befunden, so kann der Reifezeugnisses erlassen werden. Indem ich von. dieser Allerböchsten Anerkennung mit Allerhöchster Ge⸗ gestellten Gegenstandes geben muͤssen. Zwei dieser Zeichnungen müffen standen haben oder von ihr zurückgetreten sind, sind von der . bis zu sechs Monaten auf die technische Ausbildung anzurechnen; auf Berg⸗Referendar zuförderst behufs besserer Vorbereitung auf die Dauer Spater eintreffende Studierende baben ihre Anmeldung zur hehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Prinz⸗Regenten der nach eigener Aufnahme angefertigt sein. kommisston, welche die Prüfung abgehalten hat, allen übrigen Prüfungs⸗ ,, 2 dann, wenn er n, bis neun Monaten an das Ober⸗Bergamt zurückgewiesen w sofort nach ihrer Ankunft in Halle vor— 1 1 . e, nn,, . 2 1 2 z ß [ 3 . D . . 3 n ; n. Ane schzif lien Aus heitungen Mineral ,, 22. Ueber die stwaige Anrechnung der zu ziner Reise in auslandische . Auch in diesem Falle sind, wenn der Berg⸗Referendar demnächst Halle a. S., den 17. September 1897. Majestãt den Deutschen Kaiser, sondern auch zu dem 1 11. d. e. geognostische Dr re nng 2 Ge 2 a n, err . Wenn ein Bergbaubeflissener auch die wiederholte Prüfung nicht Bergwerkebezirke berwendeten Zeit ist auf Grund des von dem Berg⸗ auf seinen Antrag zur Wiederholung der schriftlichen r nnn zu⸗ 56 : Der Rektor ergangenen Allerböchsten Erlaß Seiner , Hoheit des Prinz vor ame, oder 5 an * 2 ah, 4 ö 2 beramern, hesteht, so wird er von der weiteren Ausbildung für den höberen Referendar zu erstattenden Reifeberichts im einzelnen Falle besondere elaffen ist, nur für die un genügend befundenen Arbeiten andere der Königlichen vereinigten Friedrichs -Universität Halle⸗Wittenberg. Regenten zu beglückwünschen. In dem ugenblick, in dem ich . . oe, em uch e hn 2 . Staatsdienst im Bergfach ausgeschlossen und sein Name auf Mit- Entscheidung zu treffen. . ufgaben zur schriftlichen Bearbeitung zu stellen. In Vertretung: das Ober · Kommando über die Armee niederlege, spreche ich die Hoff- . 46 * ö. 4 5 De nf, Lie eit ihrer Hheilung der Prüfungskommisston von Ren Ober Verhamt, Fefsen . Bis zur Dauer bon sechs Monat en kann die technische Aus. Werden wiederum mehrere Probearbeiten ungenügend befunden. Droysen. nung aus, daß die Armee durch raftlose Arbett im Frieden der von 1 ster diesen Porlagen dat d . ihm felbstandig Verwaltungsbeiirk er angehört, in der Lsste Ter Bergbaubeflifsenen bildung mit befonderer Genehmigung des Yber. Bergamtes auch an. so ist eine nochmalige Wiederbolung der schriftlichen Prüfung nicht unserm oberften Kriegs herrn ausgesprochenen Erwartung im Kriege nfertigung anzugeben und zu versichern., daß sie von ihm . geloͤscht schließend an die vorschriftsmäßig beendigte Lehrzeit 7) bereits zestattet, und es erfolht die Enklaffung des Berg Referendars. vollauf und ganz entsprechen werde. e . , ,, ö 1 3) Weitere technische und geschäftliche Ausbildung dor dem Beginne der a,, Studien betrieben werden. ne. , J j ; ilfsmi 5 di j j . ; 2 ; . eneral⸗Oberst der Kavallerie und Inspekteur Henn r Hilfsmittel, auf die auch im Text Bezug zu nehmen ist, § 23. Berg⸗Referendare können, sofern sie nach dem Ermessen des Ober⸗ . ( 3 . Aichtamtliches. der IV. Armee Inspektion. ( anzuführen. Die weitere Ausbildung der Berg⸗Referendare' zerfallt in die Bergamteg die erforderliche Ausbildung erlangt haben, mit der selbft. Die mündliche Prüfung oll nicht sewohl in dem Gebiete der ö 5153. 2 über di technische und die geschäftliche. sfändigen Ausführung einzelner Dienstgeschäfte oder zur Aushilfe mit reinen Wiffenschaften sich bewegen, als vielmehr dahin gerichtet sein, Deuntsches Reich. Mecklenburg⸗Schwerin. Die Prüfung der Meldung und die Entscheidung über 52 Auf diese Ausbildung find mindestens drei Jahre zu verwenden, der Pertretung eines technischen Beamten beauftragt werden. zu erforschen, ob und inwieweit der Berg Referendar sich die Fähigkeit . Die Mittheilung von dem Ableben Seiner Hoheit des lassung oder e, we, e. . , . 35. von denen Die darauf verwendete Zeit ist ihnen auf die geschäftliche Aue, ,. ian . 3. , n , 34 Zweigen des Prenßen. Berlin, 23. September. Herzogs Friedrich Wilhelm traf gestern Abend 6 Uhr sitzenden der Brüfungskommission, bei der die 9 e m . neun Monate der technischen und geschäftlichen Ausbildung auf bildung auf Staatswerken oder bei dem Revierbeamten je nach enftes praktisch anzuwenden, ob er die amtlichen Verrichtungen nicht Seine Majestät der Kaiser und König sind heute n Schwerin ein. Ihre Königliche 9 , ,

Bie Prüfung ft ingbefondere darauf zu richten, nach den vor.! Bergwerken, Hütten oder Salinen des Staates Art des Auftrages anzurechnen. floß der Form nach erlernt, fondern auch nach Sinn und Absicht der ö. . ; , . . gelegten Zeugnissen anzunehmen ist, daß der Gefuchsteller ein min⸗ J gMsuspi . —= ; z efetzlichen Bestimmungen richtig aufgefaßt, sich den inneren Zusammen—⸗ früh um 10 / Uhr über Trakehnen in Jagdhaus Rominten Großherzogin M grie, die Mutter Seiner Hoheit, empfing neun Monate der weiteren technischen Ausbildung durch Be Die ö. . ng derselben unter sich und mit anderen Dienstzweigen der Staats eingetroffen. die Nachricht auf Schloß Rabensteinfeld. Die Vorstellung

deftens dressähriges akademisches Studium gemäß der Bestimmung im fahrung und Besichtigung von Privatwerken und anderen Staats nstön ͤ d 5 d betrieben hat werken, Nach Beendigung der technischen und geschäftlichen Vorhereitung k e, . . ö gründliche Einsicht in die n, , 3 k ö Um 8 Uhr begann

844 zwei Monate der Beschäftigung bei einem konzessionierten hat der Ber . ö j ĩ , . g⸗ Referendar sich alsbald zur zweiten Prüfung zu ; ; . Dem zugelassenen Bergbaubeflissenen ertheilt der Vorsitzende der Markscheider, melden. . . w hat sich die Prüfung auf folgende Das Staats-Ministeri trat heute Nachmittag

Prüfungskommission jwei Aufgaben, und zwar; z 66 ; ö 2 . ; ster I Tie llusfübrungs einer einfachen duantitatiren Analpse, nebt 9. ö . 1 . 2 ö . ö . de n ' gemelne g srwaltungs,- An gelegen belt en zrggyische 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipfiger Plaßz 11, unter dem Vorsih der schriftlichen Darlegung des dabei angewandten Verfahrens, widmet werden müssen. don fechs Monaten zu beurlauben. Gesuche um Verlängerung eines Ginrichtungen der Behörden, Zuständigkeitsverhältnisse. Dienstkreise des Vize⸗Präsidenten, Staats⸗Ministers Dr. von Miquel zu Desterreich⸗ Ungarn.

N eine schriftliche Aufgabe über einen Gegenstand aus dem Ze⸗ Fierestanehnd ertung der Ausbildung der Berg-Referendgre liegt solchen Urlaubs sind dem Mirste! für Handel und Gewerbe zur Ent md Rechts herhaltniffe der Vegmkten, Dis ziplinar-Vorschriften; Staats. einer Sitzung zusammen. . . 2 * e . * dem Gebiete der Hilfs- für ihre ganze Dauer im? einzelnen Falle demjenigen Ober, Bergamt scheidung vorzulegen ebw nr g. ö. 6 . ,,, und a . f 29 . 1 434 Goluchowski ist wissenschafsten des Tergfaches. 0 . j ez Berg⸗ ü bbranchliche Verzz . wesen. Ftateuberschreitungen, Rechnungslegung, Abnahme und Revision estern Abend von Budapest wieder in Wien eingetroffen.

ob, in deffen Bezick der Berg Referendar nach bestandener Prüfung den Mißbräuchliche Verzögerung des Abschlufses des Vorbereitung? e gie ge e fr Ter Tr bre erüing ander Hiechnunge—, 9 ö . getroffen Frankreich.

Für die Ausführung der Analyse und die Bearbeitung der ge. Vorberettungedi ; ö 2 J mn, . f zl ö gẽdienst angetreten hat C. 20. dienffes kann gemäß 3 4 des Disziplingrgesetzes vom 21. Juli 1852 . . . stellten Aufgabe ißt. cine Frist don zwöll Wochen, zu gewähren, woche Kehr zum Zwecke feiner möglichsf gründlichen und umfassenden en , 2 Dien tẽ . fich . führer; Münzwesen, Maß. und Gewichtsordnung, Banken, Geld- und Am 22. d. M. 9 Uhr 48 Minuten ist beim Einlaufen in

nur aus sehr erbeblichen Gründen (Krankheit u. s. w von dem Vor- Augbifdun ü̃ ; ü ; . ft 9 15711 andli Wechselverkehr, Depositalverwaltung und damit zusammenhängende di ; ‚. ; ; ; 22 ann. ; ö . g oder aus anderen dafür sprechenden erheblichen Gründen Die weite Prüfung sst eine schrift liche und mündliche. ö die Elbe unweit Feuerschiff „Elbe I“ S. M. Torpedoboot Auf Ersuchen des großbritannischen Botschafters Sir E.

siten , , ,, . frsorderlich erscheint, kann der Berg, Feferendar don, tem eine Aus⸗ . . ,,, , ii. Ceuntnifsfe in Hennig ef Sie Attetten „S 267 durch eim achterlich? See gekenteri und nach einer MonJon werden die sranzösisch englischen Verhandlungen über . ? bildung leitenden Sber⸗ Bergamt einem anderen Ober Bergamt zur Be⸗ i ausflrn ü, u ge fen n ni ichen beirn ü Berg eth, hüten. a Stunde gesunken. Von der . sind ertrunken: die Abgrenzung des Gebiets am Niger am nächsten Sonn⸗

erschöpfenden Lösung erforderliche Zeit der dafür beflimmten Frist 36 . 3 we, ,,. f f ö. . k . h ; ; schaftizung ähern iesen werden, Hierbei ind dir ,, Die Meldung zur zweiten Prüfung erfolgt schriftlich bei dem Salinenbetriebe vorkommen und zum Zwecke der Nutzbarmachung der Seine Hoheit der Herzog Friedrich Wilhelm zu abend wieder aufgenommen werden.

möglichst genau entspricht. n. ; ; ö ie. ch ̃ Die Bearbeitung einer während des akademischen Studiums aus— ö w, 2 9 k Ober Bergamt unter ausführlicher Angabe des seit dem Eintritt (6 3) Bergwerksprodukte in der Industrie Anwendung finden, mit Berück= Mecklenburg, Nach einer Meldung des „Journal des Dobats“ erlangte gefübrten quantitativen Analvfe, welche von dem Vorsteher des chemi⸗ chtigung ibrer wissenschaftlichen Grundlagen und ihrer volkswirth⸗ Torpedo⸗Ober⸗Feuermeistersmaat Richard, der König von Siam von dem Minister Hanotaux die Zusage,

. r ve 1. f ĩ ; t zu üb den. verfolgten Bildungsganges. Beizufügen sind: ichtigr ö em Mi 4 ͤ schen Labargioriums einer Universitãt, technischen Hochschule oder Berg⸗ Fi 2 ö * 1) die Zeugnisse der Königlichen Behörden und Beamten oder . Bedeutung. Torpedo⸗Maschinistenmaat Hoffmann, daß die Bestimmung des französisch⸗siaamesischen Vertrages nach

Atedemie als ausreichend erachtet ist, kann angerechnet, werden. ; ̃ Dher. f öüber, dem der Berg. Privatbeagmten, in deren Geschaͤftskteisen der Berg Referendar beschãftigt G. Betrieb und Verwaltung der Bergwerke, Hütten Torpedo⸗Oberheizer Griepertro ampel, Sasse welcher Siam bisher in den Provinzen Battambang und Siam⸗ Seschieht dies, so ist für die Bearbeitung der fach oder hilfswissen˖ . 9 k gewesen ist; . . . ö und Salijwerke des Staates; . Verhästnisse in der . ö pel, Hasse, Reap (7 und in einer 25 Rm e, de. Zone ö. rechten schaftlichen Aufgabe in der Regel nur eine Frist von 8 Wochen zu Bie Genchmigung zu Reisen in ausländische Bergwerksbezirke Y eine Bescheinigung über die geschehene Ableistung der Militär⸗ Einrichtung und Verwaltung dieser Werke; Betriebsleitung, Haus Gerettet sind; Mekong⸗Ufer keinerlei reguläre oder irreguläre Streitkräfte gewahren ; . . zum JIwecke der K Ausbildung darf nur ganz ausnahmsweise pflicht oder die Befreiung von derselben; ö . ö haltsführung, Verwerthung 3. ae, Kassen⸗ . Rechnungs⸗ Torpedo Bber⸗Maschinist Worms unterhalten durfte, werde aufgehoben werben Für jede Arbeit ist die Versicherung der selbstãndigen Anferti⸗ arbesf reerden. dal eg waͤhlend der auf dlesen Theil der Auebildung 3) ein Verzeichniß der im Verlaufe der Ausbildungszeit von dem hrung und Verwahrung der Bestände im Geld und Natural Daus⸗ To rhche. Jod iernaims i pz Wie der „Temps“ aus Sansibar erfährt, ist ein fran⸗ gung abzugeben. G 12 letzter Satz] t ; zu verwendenden Zeit vor allem darauf ankommt, daß die Berg erg Referendar gelieferten 3 Arbeiten (Relationen, Berichte, alt auf den Werken, Führung der Kontrole durch die dorgesetzten rpedo⸗Bootsmannsmaat Jacobs, zich d * 2 er i Hoehn der Bid die Friff obne genügende Entschuldigung versäumt, so ist Referendare die Betriebsverhältnisse Und Betriebseinrichtungen der in - Heschlüß. in Berechtsams., Bergpolizei⸗ oder Enteignungssachen, Behörden; Vermögens,, Ertrags. und Selbstkosten⸗Berechnungen; Torpedo⸗Bootsmannsmaat Hübner, zb s e iff von der britischen Behörde in Mombasa unter dem Bergbaubefliffenen auf feinen Antrag eine andere Aufgabe zu er; andischen Bergwerke, Hütten und Salinen kennen lernen. Reifeberichte u. dergl.); . . . wirthschaftliche Ergebnißse der Betriebe. . . Torpedo⸗Ober⸗Matrose Bruder, der Anschuldigung des Sklavenhandels angehalten und der teeilen. Bel wiederholter Fristversaäumniß gilt die Prüfung als nicht ö 24 Y elne geognoflische Beschreibung einer Gegend oder eines Mineral. P. Rechts. und staatswissenschaftliche Kennt nisse =* Torpedo⸗Matrose Donimin, Gamrodt, Witt, Kapitän sowie ein Theil der Mannschaft festgenommen worden. bestuaden 18. 818 Die Ausbildung beginnt u der mindestens neunmongtlichen Be- vorkommen, deren selbständige Anfertigung . , 1 k 8. ö. ĩ K Torpedo Maschin ien pplikant Boldt, Rußland Sind die Probearbeiten a w. eingegangen, so werden sie von schärtigung auf Bergwerken, 6 rg einne mr, k in 812 zu versichern ist. 7 kan ns w , Torpedo⸗Heizer Lekebusch. Die Großfürstin Marie dem Vorsitzenden einem Mitgliede der Prüfungskommhssion zur Be= k n g, mn ihn, ö. e,, eee, 36 Wenn die Prüfung des Gesuches ergiebt, daß der Berg · Referendar verhaltnisse, Arbeiterschu aer e ms u. dergl. . W. T. B.“ berichtet, gestern mit ihren Kindern, dem Groß⸗ gutachtung zugerwiesen und sodann mit den erstatteten Gutachten den Tönt retsch reh en ' rsten helter auf, alle Acheiten und, Aus den Vorschriften der Zs5 25 bis 27 genügt hat, so erstattet ͤ 1 ö Mit der ,,. ist ein . Vortrag aus Akten zu verbinden, fürsten Boris Wladimirowitsch und der Großfürstin Helena 33 er, 3 6 Zeich. säbrungen zu erstrecken, welche bei den Betrieben der Staatswerke vor⸗ i nt . , n , n, n, 9 8 ar n er eferendar drei Tage vor dem Prüfungstermin zuge— Seine Excellenz der kommandierende Admiral, Admiral Wladimirowna, von St. Petersburg in das Ausland abgereist. n gleicher Weise 6 von Knorr, sowie der Chef des Stabes des Ober⸗Kommandos Leontjew und Ato Jossi p wurden gestern als außer-

] ; Niali f j ; Ileichzeitig ist den Berg ⸗Referendaren Gelegenheit zu geben, ö 26 38 nungen und Arbeiten bei den Mitgliedern der Prüfungskommission in . 81 ; m. . saffung zur zweiten Prüfung. ; . z38. = al ie den technifchen Werksbeamten obliegenden schriftlichen Arbeiten an ̃ 9 n ordentliche Gesandte des Negus Menelik vom Minister des Dem Berichte 66 die Personalakten des Berg⸗Referendars, eine u einem Prüfungstermine sind der Regel nach nicht mehr als der Marine, Kontre⸗Admiral Barandon sind heute von Ars wärtigen Grafen Mu rade w einpfangen.

Umlauf zu setzen. =. ; ö : §16. der Dand der daf nr erlafsenen Dienftg n weisungen Tennen zu lernen Begutachtung der gemäß 5 25 anzufertigenden markscheiderischen Ar⸗ bier Berg · Referendare vorzuladen. Wilhelmshaven hier wieder eingetroffen. Zur mündlichen Prüfung 263 mehrere, jedoch der Regel nach sowie in die Geschäste der technischen Betriebsleitung nãberen Einblick . 3 6. ö, , ein vollstãndiger Nach⸗ SF 39. . e. a. ff . . Italien. nicht über vier Bewerber geladen werden. zu gewinnen; Auch haben die Berg · Referenz ar sich mit dem Lohnungs. weis der Beschäftigung während der praktischen Lehrzeit und des Vor⸗ Die Frage, ob die Prüfung überhaupt bestanden und im Be⸗ ; Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Königlich . 517 wefen, den Arbeiterangelegen heiten, den Wohl fabrtseinrichtungen und bereitungsdienstes, fowie ein Verzeichniß der während des akademischen enge e, vb sie ausreichend „gut! oder vorzüglich! be⸗ niederlãndische Gesandte Jonkheer van Tets van Gou⸗ Der Admiral Canevaro, der, wie „W. T. B.“ be⸗ Die mündliche Prũfung erstreckt sich auf folgende Gegenstände: den damit im Zufsfammenhang stehenden Gegenftänden genau vertraut Studiums gehörten Vorlefungen gnzuschließen. anden sei, wird von der Prüfungskommission durch Stimmenmehr« driag an ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat richtet, . Unterredungen mit dem Minister⸗Präsidenten . ,,,, 6 zu machen. ; ; Gleichteitig find von dem Ober, Bergamt Vorschläge wegen der heit, und zwar nach dem Gesammtergebnisse der schrift, die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen. di Rudini, dem Minister des Aeußern Visconti Venosta * Bissenschaftliche Kenntnisse, Wärend der weiteren noch mindestenz drei Monate dauernden dem Berg, Referendar zur schriftlichen Bearbeitung zu ertheilenden Auf— lichen und mündlichen Prüfung entschieden. und dem Marine⸗Minister Brin hatte, wird sich am nächsten J m. Vesßäfr gung bahn die werd, diefen ge fh dec, felt, , gaben He, nne mne en 5 40 Der Regierungs Rath Stiller zu Posen wird vom Sonntag in Spezla an Bord der „Sicilia - wieder nach Kreta I in der Mineralogie und der Geognosie, einschließlich der Petre tbeiligung an allen vorkommenden Anbeiten und durch eingehendes 831. Die Průfungskommission hat äber die Prüfung ein Protokoll 1. November d. J. ab der göniglichen Regierung zu Düssel⸗ Inf hhiffen / fakten kunde; Studlum der betechenden allgemeinen Vorschriften und, Dien stanmwei. Der Minister für Handel und Gewerbe entscheidet über die Zu⸗ aufzunehmen . bem Minister für Jandel und Gewerbe mittels dorf und der Regierungs-Assessor Br. Momm in Ottweiler ̃ 2) in der allgemeinen anorganischen Chemie und der chemischen fungen von den Bureaugeschäften der stagtlichen Verwaltungen, sowie laffuth u · Kr l hr sung . ö gen a dene eil ine, it ber Königlichen te le ung zl Trier zur weiteren dienftlichen Belgien. Analyse; bon der Buchführung, der Aufstellung. Prüfung und Feststellung der Be nge e e kann obne weiteres auf sechs Monate zur n 6 , , , n. Der König der Belgier, Allerhöchstwelcher sich von 3 in der Mert; Hinnahme. und AÄnsgabebeläge, dem Held. Wechsel. and abrechnung, weiteren golf e n der Vorbereitung zurückgewiesen werden, wenn er iber den en de . fen denn . . 1 Dr gen D ö ĩ A Dr. G unchal nach Las Palmas auf, der Insel Gran Canaria 1 in der Matbemahs, im ich e, er terien, e üinherri' nn. e Fassenssfchise nd de, wd Ulcus m g Her- Härgamts noh nicht al e , der Kernngs (fer , Tf, de n iner ght ö hatte, ist. dem „X. T. B. zufolge, in der Nacht voni in der reinen Mathematfk bis zur höheren Analysis ein Kassenextrakte, der e hn ge eau und Stattaufftellung bei der rechen vorgebikdet anzusehen ist 8 ö. ö. r * ff ah 32 ' z 9 e Lee . Domäne Niederhone, Kreis Eschwege, ist vom 1. Oktober 1857 i , , n, , , n schließlich, mit Anwendung auf Kurvenlehre, Funktionen u. . E; Raffen. Deposttal⸗ Produkten, Materialien und Inventarienver⸗ ' . 2 d fen ö. ö r. nister für Handel und Gewerbe jum „Berg, ab dem Landrath des Kreises Bunzlau, der Regierungs⸗Assessor 6 , 7 . ik 3 gen, Je. Eb. in der angewandten Mathematik und zwar der Statik und waltung die für die Beaufsichtigung und Leitung des Kassen. und ian n,, ? rde. in. . Dr. von Strempel zu Domäne Rothschloß, Kreis Nimptsch, j i gador und dann Tanger sowie Gibraltar zu be⸗ Mechanit fester. Aüssiger und gasförmiger Körper, (Die Prufung in Natural haushalts der Staats werke erforderlichen gründlichen Kennt⸗ Di K Db er Pr fun gs kom mission Wiederholung der zweiten Prüfung. dem Landrath des Kreises Löwenberg, Regierungsbezirk Liegnitz, uchen. ö der Mathematik beschränkt sich nicht auf die allgemeinen Lebrsätze, nisse Uu erwerben. : . . 9. . 5 gt i er , H nenn, nn 66 He rind 41. . . der Regierungs-Assessor Ostendorff zu Königsberg i— Ostpr. Türkei. , Die r Tn guns ei den dr bern fi, es mrtötzs e . 3 4, . 97 8 b . t werden Den Berg Referendaren, welche die Prüfung nicht bestanden haben, dem Landrath des Kreises Lübbecke im Regierungsbezirk Minden Wie die „Agence Havas“ aus Kanea meldet, überfielen eielt, wobei Fertigteit im Zahlen und Buchstabenrechnen, im Ge⸗ der Berg ⸗Referendar alle vorkommenden Dienstgeschãfte des Istepier⸗? von dem Minister für Dandel und ee . ernann rden. ist eine einmalige Wiederholung derselben gestattet. Sie werden, den nnr ran, , fffor oon Ro gu 8s zu Temnee, Aufslndische an Dienstag bei , , , * der Logarithmentafel, auch Bekanntschaft mit den Methoden beamten nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch kennen lernt. Da⸗ A. Schriftliche Prüfung. wenn . diese beabsichtigen, von dem Minister für Handel und Gewerbe weft 6. 3. ba gr and eth ec Kreises Cttwe ben l abe ghalt! raubien gbr so rn. 3 , r 2 , ,, i li daß i Arbeiten zum Gegenstande 6. . n,, e., auf mindestens sechs Monate an ein Ober ef r e, . . zac ef. k wei Hirten welche sie verstůmmelten Der Brand der 366 Lovãdi ö ivi ĩ j is ĩ : i e Prüfung hat drei Arbeiten a iesen. h J ö 8 n der Gacyclopädie des Rechtes, im Zivilrechte (in leiner nischen Kenntnisse zu * ie schriftliche Prüfung ð 9 gamt zurückverwiesen , lvenpflanzungen in der Umgebung von Rethymon

Egeftaltung d das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich) Die besondere Beauffichtigung und Leitung der Ausbildung der nämlich: . 42. 2 * 1 , . ö ö Berg- Referendare liegt denjenigen Behörden und Beamten ob, denen 17 eine Abhandlung über einen staatswissenschaftlichen oder berg Für den Fall der zu n Prüfung bestimmt der Mi⸗ dauert fort.

. de, Staaten isfenschaften, namentlich im Staatsrechte, dem sie von dem Ober Bergamt der darüber zugleich zu ertheilenden rechtlichen Gegenstand; ö . nister für Handel und Gewerbe je nach dem Ergebniß der erstmaligen Griechenland. Verree lt ae eredte, n der Finanzwiffenschaft, der Bolkswirtbschafts näberen Anweisung gemäß zur Beschäftigung überwiesen sind. Diese 2 eine Ausarbeitung über einen technischen Gegenstand der Piüfung, ob nur die mündliche Prüfung zu wiederholen oder ob nur Laut telegraphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando Der „Agence Havas“ wird aus Ath en gemeldet, daß der lebre der sonalpolitijchen Geseggebung und der Handels. und Gewerbe, Beamten und Behörden haben dem Ober: Bergamt nach Beendigung Berg, Hütten ˖ oder Salinenkunde; die eine oder andere der drel schriftlichen Probearbelten (6 33) noch⸗ der Marine beabfichtigte S. M. S. „Stein“, Kommandant russische WMinifter des Aeußern Graf Muraw se w dem

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Paulowna ist, wie

atiftit᷑. der dem ertheilten Auftrage gemäß erfolgten Beschäftigung des Berg- 3) eine aus Akten zu fertigende Relation über eine Verwaltungẽ⸗ mals anzufertigen und ob etwa bei der erneuerten Meldung von der 77 8 e ute von Stockholm in ; ; .

46 B. Technische Kenntuisse Referenbars sogleich ein Zeugniß ber deffen dienfilicheß und außer sache Berechtsame, Enteignung Ser olf ach und dergl). seferung einer anderen geognostischen Arbeit (3 29) abzusehen ist, . e van ,, te m , n ie fn Gin eh 86 ' ff 66 8 .

und zwar in der Bergbanfar de einschliehlich Aufbereitung, der Salinen dienstliches Verbalten, sowie über seine Leistungen und die darin Zwei dieser Gegenftande können in eine Aufgabe jusammen⸗ Hat der Berg⸗Feferendar eine zweite Relation zu liefern, so kann Cie . i it arm 865 Sen et uber r r we angeln mm en . 3 . Hie e e mne. . 1 e. zt ; . * ö. 2. *

ö nd jeu. 7 ; ret ö ö j ; . er ; . z zur . sunde, der Sütienkunde und der Probierkazft, der chemischen Tech⸗ heworgetretenen Mängel zu ũbermitteln gefaßt werden sich die Aufgabe dazu erbitten, fobald die Hälfte des verlängerten ud beebsicht. an? . September na ,

ie, Naschine re üteslich Elektrotechnik und in der Bie jehnmonatliche Beschäftigung bei dem Ober Bergamt hat §5 34. ; Vorbereitungtbienstes verstrichen ist. * 1 en . e,, den 2 r , , , han e. Sie hat sich auf alle ein⸗ Die Aufgaben zu diesen dre! Arbeiten werden von dem Ministe: Im übrigen! gelten! auch für die Wiederholung der mweiten gehen; S. M. S. k. Kommandant Korvetten⸗ Der General Smolenski hat den Befehl erhalten, sich ge

. 518. zelnen Dejernate der Mitglieder des Kollegiums zu erflrecken. Diefe für Handel und Gewerbe gestellt. Für die Anfertigung einer jeden Prüfung die Vestimmungen der S5 34 bis 40. apitän Winkler, ern in Auckland eingetroffen. unverzüglich nach Volo zu begeben.

Die Frage, ob die Průũfung Fberhaupt und im Bejahungsfalle, sind verpflichtet sich der 8 Berg⸗Referendare unmittelbar derselben erhält der Berg⸗Referendar eine Frist von jwei Monaten h Ein nochmaliger ungünstiger Ausfall der wiederholten Prüfung Schweden und Norwegen.

aus de, =, gut = oder mit Auszeichnung befianden anzunehmen. Außerdem hat der g⸗eferendar fich in dieser Zeit sechs Monaten für alle drei in der Regel gleichzeitig zu er. t. den Autschluß vom höheren Staatsdienste im Bergfach zur 9. , vm en erf, ,, annere, wmnemergefch egenge mn ben, elnelnen Brnrain (hegltcrätur, HKeilenden hnsßaben Diese Feist wir nur aut ehr erheblicher dolge. . Der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, zwar nad dem Gesam mt-Ergebniffe der schriftlichen und FRanzlei, Kaffe, Revifion, Markscheidere) genau bekannt zu machen. Grũnden 8a verlãngert werden. r; . Prüfungsgebühren. Bres lau, 2. September. Seine 66 m der Regent des ec hero un Mecklenburg⸗Schwerin, ist, wie n 26 ell fn prifmn als nickt besland * , . aer ,,,, . a und Seitennahl zu , . . , Kaiser und König begab Sich, wie ‚W. T. B.“ meldet, W. T. B. meldet, aus Anlaß des Todes seines Bruders, 1 Sti ilt die ng als mi anden. in . ö ; ; z in . 19 . . zu . die Berg Referendare in dem Dezernate des Ober; Unter jeder diefer Arbeiten hat der Berg Referendar ihre selbst⸗ nmelden, haben. für jede diefer Prüfungen eine Gebühr von dreißig 36 = ken t nnn. teh n nee ff Wr ae eee , n, . 9 * t J. S* z *

e we ; ber die Vrö lr? fel reichende in möglicht viel eitiger und nutz. ständige Anfertigung zu versichemn und die dabei benußten Dill art zu entrichten. ̃ ̃ ; ö . d . h ee n nr, en,, * g w. Ce n, . a auf ft 2 im Text Bejug zu nehmen ist, vollständig an oh Bei einer Wiederholung einer dieser Prüfungen ist diese Gebühr Nr. L in Kleinburg und nahm dort bei dem Offizierkorps des hat in der vergangenen Nacht an Bord der Yacht Hohen⸗

I) die Aufgaben für die Probearbeiten (6 14, eines Berg FReferendarg in mehreren Deiernaten sst daher nicht allein zugeben. mals zu zahlen. Regiments das Fruäͤhstück ein, an welchem auch der komman⸗ ] zollern“ die Rückreise angetreten.