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Die Personal-Veränderungen in der Armee, Marine ꝛc. befinden sich in der Ersten Beilage.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Oktober.
Aus Anlaß der Gerichtsverhandlung über den Tod des Lehrers Grütter wird in der Tagespresse der Staats⸗ Eisenbahnverwaltung ein Vorwurf daraus gemacht, daß die Züge auf der Strecke Terespol — Schwetz nicht mit einer Zug⸗ leine versehen seien, und daß denselben außer Lokomotio—⸗ führer und Heizer besonderes Begleitpersonal nicht bei⸗ gegeben werde. Die genannte Eisenbahn ist eine Neben⸗ bahn; auf solchen wird allgemein eine Zugleine nicht mitgeführt, weil die Bahnordnung für Nebenbahnen eine solche nicht vorschreibt. Auch die Einrichtung, daß dem Lokomotivführer zugleich der Zugführerdienst mit⸗ übertragen ist, widerspricht nicht einer Vorschrift; diese Einrichtung besteht seit mehr als zehn Jahren auf einer Reihe von Nebenbahnen, welche wie die Terespol⸗ Schwetzer sehr einfache Betriebs- und Verkehrsverhältnisse auf⸗ weisen, ohne daß sie bis jetzt zu Unzuträglichkeiten für das Publikum oder für das Bahnpersonal geführt hat. Es würde nicht wirthschaftlich sein und den Ausbau von Neben⸗ bahnen und von Kleinbahnen gegen das allgemeine Jateresse des Landes hemmen, wenn für Schienenwege mit so einfachen Verkehrsverhältnissen der gleiche Verwaltungsapparat zur An⸗ wendung gebracht würde, wie er für Hauptbahnen richtig und nothwendig ist.
In dem vorliegenden Falle wäre es bei der stärkeren Zug⸗ benußung an dem Wahltage zweckmäßiger gewesen, wenn dem Lokomotivführer ein weiterer Begleitbeamter beigegeben worden wäre, wie dies der für besondere Anlässe gegebenen Vorschrift entsprochen haben würde. Ob damit das Verbrechen verhindert worden wäre, erscheint allerdings zweifelhaft.
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Der Großherzoglich hessische Gesandte am hiesigen Aller—⸗ höchsten Hofe von Neidhardt ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschaͤfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte hansea—
ische Gesandte Dr. Klügmann ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder
Bayern. der Kammer der Abgeordneten eingebrachten etreffend die Einkommensteuer, die euer,
in lren uer, die Gewerbesteuer und die ung der Grundentlastung, machte der Finanz⸗ Freiherr von Riedel in seinem Finanz—
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ist, wenn sie außer der Kapitalrente kein oder nur ein geringfũgiges Glnkommen besizen, nur die Hälfte der Steuersätze zu entrichten baben, und endlich ist, hnlich wie in dem Einkommensteuer - Gesetzentwurf, eine Steuerermäßigung oder Steuerbefrelung wegen besonderer, die Leistungs.˖ faãbigkeit des Steuerpflichtigen gefährdender Verhältnisse vorgeseben. Diese Entlastungen, welche sich auch im Hinblick auf die staatliche Jinsherabsetzung empfehlen, werden voraussichtlich einen Steueraus fall don ca. 300 G00 MÆ bewirken, der durch die im Entwurf vorgeschlagene Erhöhung des Steuersatzes für Renten im Betrage von mehr als 100 050 4 von 35 do auf 4 dο0 nicht ausgeglichen werden dürfte. Der Landtagsbeschluß bezüglich der Besteuerung der Ausländer, welche in Bayern ihren Wohnsitz baben oder sich länger als ein Jahr daselbst aufhalten, ist im Entwurf berücksichtigt. Der Entwurf des Gewerbesteuer ⸗ Gesetzes legt den Schwerpunkt auf die Gewerbefteneranlage nach dem Ertrag, wenn auch daneben das bieber vorwiegend in Anwendung gebrachte System der Besteuerung nach festen Elen (äußeren Merkmalen) beibehalten ist. Für die Berechnung der Betriebsanlage in den Fällen der Besteuerung nach dem Ertrag ist dem Entwurf eine eigene Skala mit steigen den Klassen⸗ sätzen beigefügt; die Einzeltarifierung der Gewerbe in einer Tarifbeilage sowie die Normalanlage sollen auch fernerhin beibehalten werden. Die Sinrichtung der Normalanlage ist aus finanziellen und steuer⸗ fechnischen Gründen äußerst werthvoll; sie sichert eine gewisse Stetigkeit der Gewerbesteuer und erleichtert die Schonung der kleineren Betriebe. Andererseits empfiehlt sich ibre Anwendung und zwar in verstãrktem Maße namentlich in jenen Fällen, in denen kapitalkräftige Unternehmer durch Ausübung einer Anzahl getrennter Betriebe oder durch das Feilbieten der verschiedenartigsten Artikel die Existenz des Kleingewerbes bedrohen. Denn wenn auch die Landesgesetzgebung die freie Bewegung auf gewerblichem Gebiet durch Besteuerungsmaßregeln nicht unterbinden darf, so erscheint es doch als ein Gebot der Gerechtigkeit, für den Steuerentgang, der sich infolge der durch rücksichtslose Steigerung des Erwerbs veranlaßten Aufsaugung kleiner Existenzen ergiebt, mittels höherer Besteuerung der Urheber entsprechend Ersatz zu schaffen. Der Entwurf macht daber auch von dieser Maßnahme im Hinblick auf den Gesammtbeschluß des Landtages bezüglich der Besteuerung der sfogenangten Waarenbäuser u. dgl. einen recht kräftigen Gebrauch. Die Sätze der Normalanlage sind bei der Mehrzahl der Ge⸗ werbe einerseits dem bisherigen Tarife, andererseits den Klassen⸗ sätzen für die Berechnung der Betriebsanlage angeglichen. Eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Tarifeinricktung besteht darin, daß überall, wo bei dem nämlichen Gewerbe eine Abstufung von Normalanlagesätzen vorgesehen ist, diese Abstufung nicht mehr, wie dermalen, nach der Bevölkerungszahl des Betriebsortes, sondern nach dem größeren oder geringeren Umfange des Geschäftsbetriebs vor, genommen werden soll. Für untergeordnete Gewerbegruppen ist völlige Steuerbefreiung in Aussicht genommen, wenn in solchen Gewerben ein Ertrag von 500 M nicht erreicht wird, und deren In— baber ein anderweitiges Einkommen nicht oder nur in geringem Maße beziehen; für Fälle, in denen eine Steuerüberbürdung vor— liegen sollte, ist eine Herabsetzung der Steuer zugelassen, und außerdem ist ähnlich wie in dem Einkommenfteuer ⸗Gesetz, entwurf den Verhältnissen einer durch große Kinderzahl u. dgl. geminderten perfönlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen. Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Ertrags ist der Abjug der ge— werblichen Schuldzinsen allgemein gestattet, und endlich sucht der Ent⸗ wurf die bei der bis herigen Gesetzes anwendung nicht selten vorgekommene Häufung von Zuschlägen zur Normalanlage zu beseitigen und der— artige Zuschläge auf ein in den jeweiligen Verhältnissen begründetes Maß zurückzuführen. Es ist natürlich, daß die soeben erwäbnten umfangreichen Entlastungen einen beträchtlichen Steuerausfall ver⸗ ursachen, und daß der Entwurf einen Ausgleich in der böheren Be— steuerung der leistungsfähigeren Gewerbe sucht. Das Hauptgewicht der Mehrbelastung tritt in denjenigen Sätzen zu Tage, welche für die Berechnung der Betriebsanlage in der dem Entwurf beigegebenen, in aufsteigender Linie sich bewegenden Skala vorgeschlagen sind. Diese Säße nähern sich in den untern Stufen den Klassensätzen des Einkommensteuer⸗Gesetzentwurfs, mußten aber allmählich eine stärkere Steigerung erfahren, da das höhere gewerbliche Einkommen fast regelmäßig wegen des mitwerbenden Betriebskapitals auch als ein fundierte erscheint und schon das gegenwärtige Gewerbesteuergesetz einen Steuersatz von 23 0 des Ertrages kennt. Der Höchst atz ist 350 und beginnt mit der Ertragsklasse von mehr als 40 000 bis 41060 MV Der Entwurf eines Gesetzes, die Fortsetzung der Grundentlastung betreffend, befaßt sich in dem ersten Abschnitt mit den im Eigenthum von Privaten, Stiftungen und Gemeinden befindlichen Grundgefällen, welche wegen Versäumung der im Grundentlastungsgesetz vom 258. April 1872 bestimmten Fristen von der Uebernahme auf die Ablösungskasse des Staats ausgeschlossen wurden. Diese Grund— gefälle sollen bei rechtzeitiger Anmeldung sowobl auf Verlangen des Berechtigten als des Pflichtigen auf die Staatskasse übernommen und sodann in allen Beziehungen den bisherigen Bodenzinsen zur Staats kasse gleichstehben. Nach dem zweiten Abschnitt, welcher von den Bodenzinsen zur Staatekasse handelt, sollen diese Bodenzinse allmählich in der Weise getilgt werden, daß den Pflichtigen der achte Theil der Jahresleistung als Tilgungsrate des Kapitals angerechnet wird, was dem baperischen Staat bis zum Jahre 19568 ein jährliches Opfer von S90 000 M auferlegt. An der Spitze des dritten Abschnitts, der die Bodenzinse der Grundrenten. Ablösunäskasse zum Gegenstand hat, befindet der Satz, daß vom 1. Januar 1893 an für den Rest der Tilgungs⸗
de die gemaͤß Art. 8 des Gesetzes vom 28. April 1872 an Tie
1 u1gskasse des Staats zu entrichtenden Leistungen auf den Be— trag des ursprünglichen Bodenzinses ermäßigt und der achte Theil eses Betrages den Pflichtigen als Tilaungsrate angerechnet werden
J. er nachaelassene Betrag ist alljäbrlich von der Staats kasse an die Ablösungskasse zu vergüten und infolge dessen bis zum Jabre 1934 vom Staat alljährlich die Summe von rund 780 900 6 für ie Pflichtigen zu leisten. Die zur Ablösungskasse Boden⸗ werden daber vom 1. Januar 1898 so—⸗ den achten Theil ihrer Jahresschuldigkeit er⸗ des Verkehrs mit bodenzinspflichtigen
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ere die Größe der etwa dara: ehenden Renkapitale, ersichtlich sind. Wenn dem Staat chtliche Opfer für Beseitigung der Bodenzinse angesonnen werden, es nur natürlich, daß d
nur unvollkommen zum Ausbau gelangten Gedanken, unter Um⸗ einen gewissen Zwang zur Ablösung der Bodenzinse ein—
zu lassen, zurückkommt. Im Gesetzentwurf wird daher in Ver⸗ ; der Bodenzinse bis zu 10 M und bei
orwer zur Pflicht gemacht. Diese Bestimmung, welche auch geeignet ist, die Gutszertrümmerungen zu erschweren, soll jedoch keine An⸗ en finden auf Grundtausche zum Zweck der Flurbereinigung, z r Besizübergänge zwischen Verwandten oder Stief ⸗ cten in auf⸗ oder absteigender Linie, sowie zwischen Ehegatten Nach der bestebenden Gesetzg bung war es der nahezu unmöglich, auf die wenn auch noch so
erbältnisse einzelner Bodenzinspflichtiger Rücksicht zu nehmen; es ist daher in den Entwurf eine Besltimmung aufgenommen, wonach das Finanj⸗Ministerium ermächtigt wird, an den jãhrlichen Leistungen zur Staats und zur Ablöfungskasse den Pflichtigen auf Anjuchen in unverschuldeten Unglücksfällen einen angemessenen Nachlaß zu gewähren, wenn die Pflichtigen durch die Beitreibung der vollen Jatresschuldigkeit in die Gefahr des Vermögensverfalles gerathen würden. Zum Volljug dieser Bestimmung, welche es ermöglicht, wirklich bedürftige und nothleidende Landwirthe bei häuslichen Ehren zu erhalten, sind im Budget mehrere hunderttausend Mark vorgeseben, sodaß sich der Gesammtaufward für die Bodenzinepflichtigen auf ungefähr zwei Millionen Mark jährlich belaufen wird, wozu noch die im Budget für die XXIV. Finanzperiode auf 379 890 M ver⸗ anschlagten Zuschüsse für die Verzinsung und Verwaltung der Grund
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rentenschuld treten. Weiter zu geben, verbietet die Rücksicht auf die Leistungsfäbigkeit des taats sowie auf die nicht im Besitz bodenzinspflichtiger Grundstücke befindlichen Staats angehörigen, welche die überwiegende Mehrjahl der Bevölkerung Bayerns bilden, und auf diejenigen Landwirthe, welche bereits abgelöst haben. Insbesondere erscheint eine allgemeine Herab⸗ minderung des Bodenzinekapitals unthunlich, denn eine derartige Maßnahme würde einer großen Anjabl Bodenzinepflichtiger zu gute kommen, die deren garnicht bedürftig sind, und andererseits den Grund⸗ sätzen unserer Verfassung über die ungeschmälerte Erhaltung des Grundstockoermögens des Staats widerstreben. Nachdem durch die Gesetzgebung des Jahres 1848 ein neuer, seit fast 50 Jahren un⸗ bestritkener. den Rückgriff auf frühere zum theil sagenbafte Verhält- nisse ausschließender Rechtsboden gelegt worden ist, und nachdem wohl die sämmtlichen dermaligen Besitzer bodenzinspflichtiger Grundstäcke ihren Besitz erst nach dem Jahre 1848 erworben und seitdem von keiner Seite irgend eine Gewalt erlitten haben, und da die Ansicht, als ob die Bodenzinse Steuern seien, schon des- halb unrichtig ist, weil die Bodenzinse zur Ablösungskasse dem Staat selbst ja garnicht zu gute kommen und auch des Bodenzinsen zur Staatskasse vielfach befondere Leistungen gegenüberstehen, so kann von einem Rechtsanspruch auf die Gewäbrung von Erleichterungen über haupt nicht die Rede sein. Wenn nun gleichwohl so namhafte Er— leichterungen vorgeschlagen werden, so rechtfertigt sich dies lediglich deshalb, weil es im Staatsinteresse gelegen ist, die Bodenzinse allmäblich ganz aus der Welt zu schaffen und einen gesunden, tüch⸗ tigen Bauernstand in seiner Existenz zu befestigen. Um dies zu er— möglichen, ist es aber unerläßlich, daß die Landwirthe in erster Linie selbst nach Kräften mitwirken und sich nicht Heil mittel anrathen lassen, die in Uebergriffen in die berechtigte Interessensphäre anderer Berufsklassen bestehen und unter Ümständen die Fundamente der Staatsordnung gefährden. Wie sehr der Staatsregierung das Wohl der Landwirtbschast am Herzen liegt, ist auch aus der Bestimmung des Finanzgesetzentwurfs, wonach die Umlaufshöhe der Kulturrentenscheine auf 3 Millionen Mark festgesetzt wird, sowie aus einem weiteren Gesetz⸗ entwurfe entnehmen, nach welchem zum Zweck einer gedeihlichen Weiterentwickelung der Einrichtungen für die Befriedigung des länd—⸗ lichen Personal- und Realkredits der Bayerischen Zentral⸗ Darlehenskasse ein unverzinslicher Betriebsvorschuß von 100 000 und ein zu 30! verziaslicher, jederzeit kündbarer Betriebsworschuß bis zum Betrage von 1 900 000 M und der Bayerischen Landwirthschafts⸗ bank ein gleichfalls mit 3 G verzinslicher, jederzeit kündbarer Betriebs vorschuß bis zum Betrage von 2 Millionen, je nach Bedarf, gewährt werden soll.
Hamburg.
Wie der „Hamb. Korresp.“ aus Cuxhaven meldet, wird die Leiche Seiner Hoheit des Herzogs Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg morgen früh mit der Bahn nach Schwerin übergeführt werden, wo dieselbe Nachmittags 4½ Uhr ein⸗ treffen wird.
Deutsche Kolonien.
Ueber die Utshungwe⸗Berge in dem deutsch⸗ost⸗ afrikanischen Gebiete von Uhehe berichtet der Forst⸗ Assessor von Bruchhausen aus Iringa unter dem 3. August d. J. nach dem „Deutschen Kolonialblatt“ Folgendes:
Das für Ansiedelungen in Ubehe in erster Linie in Betracht kommende Gebiet liegt südlich der Station Iringa und umfaßt die sogenannten Utsbungwe⸗Berge mitsammt den Vorbergen und eventuell noch einen großen Theil des Landes östlich des kleinen Ruaha bis zum Gebirgsrande. Dieser ganze Komplex. der nach Abzug der schlechten, nicht in Frage kommenden Landstriche etwa 10 000 4km beträgt, läßt sich in drei Zonen zerlegen, von denen die erste die un— endlichen Gratflächen, die zweite den Uebergang von diesen Grasflächen zum Buschwald und die dritte und Hauptzone den Buschwald selbst umfaßt. Alle drei Theile zeichnen sich ganz besonders dadurch aus, daß fast nirgendwo schroffe Felswände und steile Hänge vorhanden sind, sondern die zablreich aneinander gereihten Hügel, bezw. Berge fanft ansteigen und fallen, sodaß ein Bebauen derselben auch mit dem Pfluge stets möglich sein wird. Dieses letztere wird noch dadurch er⸗ leichtert, daß das durchweg aus Granit bestehende Urgestein nur selten kompakt zu Tage tritt und kleinere Steinbrocken wenig im Boden vorhanden sind. Einen besonderen Charakter erhalten die Berge, insbesondere die Vorberge, durch das Vorhandensein zablreicher kleiner Schluchten, aus denen vielfach Quellen entspringen. Ein Wasserreichthum herrscht überhaupt in dem ganzen Gebiet, wie er wobl selten wieder in einem Gebirge unserer Kolonie zu finden sein wird. In jedem Thal und jeder Senkung, an den Berghängen u. s. w. ist frisches klares Wasser vorhanden, das obne Gefahr für Erkrankungen getrunken werden kann. Die Temperatur desselben betrug durchschnittlich 15 Gr. Celsius. Das Klima ist bei der Höhenlage, 1506 bis 2000 m über dem Meere, ein vollständig europäisches, er⸗ frischendes, oft sogar empfindlich kaltes. Zur Zeit unserer Anwesenheit zeigte das Thermometer häufig Morgens eine Temperatur von unter 10 Gr. Celsius an. Fieberanfälle dürften bei dieser Höhenlage aus⸗ geschlossen sein, zumal wenn etwa bei den Niederlassungen vorhandene Sumpfbildungen entwässert werden. Die nur einmal im Jahre, von November bis Anfang Mai, eintretende Regenzeit bildet zugleich auch die warme Jahreszeit, worauf alsdann die kalte von Mai bis No—⸗ vember folgt. Es regnet jedoch, wie wir selber zu konstatie en Ge— legenheit hatten, in den Bergen auch außerhalb der Regenzeit, nach den Aussagen der in Uhehe lebenden Europäer das ganze Jahr über. Nebelbildungen scheinen häufig zu sein.
Der Boden der ersten Zone besteht nun aus sehr tief⸗ gründigem, heller und dunkler, bisweilen ziegelroth gefärbtem Laterit. In geringer Tiefe kann derselbe als frisch bezeichnet werden. Die eigentliche Humusschicht ist, wie bei fast allen hiesigen Böden, unbedeutend. Leider ist hierselbst auch die Unsitte des Abbrennens des alten Grases arg vertreten, obne daß es vorläufig auch nur im entfernteften möglich sein wird, derselben energisch ent— gegenzutreten. Der Boden wird infolge dessen eines Theiles seiner besten Kräfte beraubt und überzieht sich mit einer harten Decke. Im Gegensatz zu den auf unserer Reise fast nur beobachteten schilf— ahnlichen Hochgräsern findet sich hier ein kurzes, sa tiges, dicht stehendes Gras, das vom Vieh gerne gefressen wird. Baumarten sind fast garnicht vertreten, nur an den vor den Winden geschützten Stellen, wie z. B. in den Schluchten, befinden sich krüppelwüchüge Stämme. Diese ungeheueren Weideflächen sind wie geschaffen zur Viebzucht im größten Maßstabe, wenngleich andererseits die be—⸗ sichtigten, nur einzeln vorkommenden, mit Mais,. Uleri, Viari, Bohnen, Erbsen, Kürbissen, Tomaten, Taback, Hanf u. s. w. bestandenen Schamben keinen Zweifel an einem guten Gedeihen der Feldfrüchte aller Art aufkommen lassen. Die zweite Zone zeigt, wie erwähnt, den Uebergang von den Grasflächen zum Buschland, indem einzelne Baume, insbesondere kleine Buschrondels, sich einfinden und der Adlerfarn in oft dichtem Stande ganze Berghänge bedeckt. Der ebenfalls sehr tiefgründige und frische anlehmige Boden ist von dunkler Be—= schaffenheit und zum theil für hiesige Verhältnisse auffallend humos. Er dürfte mit dem der dritten Zone von einer ganz hervortagend guten Beschaffenheit sein. Der Boden dieser letzteren weist ver⸗ schiedene Schattierungen auf, ist aber zumeist dunkel und anscheinend sehr kräftig. Von den Eingeborenen waren vor allem die Gipfel der Berge bebaut, doch ist auch guter schwerer Schwemmboden in den Thälern vorhanden. In dieser dritten und Hauptzone herrscht eine üppige Vegetation, Blumen und Sträucher, Farne und Bäume wett⸗ eifern um den Platz und bilden im Verein mit den dDaiwischen befindlichen dornigen Rankengewächsen — unter denen die Brombeere an die Heimath erinnert — und Lianen, eine fast undurch⸗ dringliche Hecke. Merkwürdig stechen bisweilen ganze Hänge mit Bambus bestanden mit ihrem matten Grün von der Umgebung ab, ein werthvolles Material für Häuserbauten u. s. w. liefernd. Waldungen von irgend einer Bedeutung waren in diesem bereisten
Gebiet nicht vorbanden. Alles zeigte mehr den Charakter des Nieder Valdes. Die vorhandenen Akazien und Baumarten, die noch an der Küste näher zu bestimmen sind, überschreiten selten die Höbe von 0 n und den Durchmesser von 5 em. Doch scheinen einzelne Arten, bei denen das Holt engringig und hart war, für Bauzwecke gut ver- wendbar zu sein. Erdproben dieser drei Zonen werden zur näheren Untersuchung nach Berlin gesandt werden. .
Nach den allerdings erst kurzen Erfahrungen der Station und Mission Jring a müssen die gesammten europäischen Getreide ⸗ und Gemüsearten Ferrorragend gut gedeiben und sich zwei Ernten im Jahre erzielen lassen. Pas Vieh ift von großem, kräftigem Schlage. Schon jeßt werden größere Viebberden von Unternehmern mit geringen Unkosten zur Rüste getrieben und ein guter Ertrag erzielt, da das hierselbst etwa 22 Rupien kostende Stück Rindvieb an der Küste zu dem doppelten Preise verkauft werden soll. Infolsze der Schiffbarkeit des Rufidschi, Ülanga und des unteren Theiles des Kikami ist eine Wasserstraße vorhanden, die es gestattet, mit Ausnahme einer kurzen Strecke bis zu dem südlichsten Theile des in Frage kommenden Gebietes, nämlich kis Perondo, zu Schiff zu gelangen, sobald nur ein kleiner Dampfer vor and einer hinter den Panganifällen des Rufidschi vorhanden ist.
Zur Erforschung einer bösartigen Krankheit unter den Eingeborenen im Gebiet von Kisiba, nördlich von Bukoba am? Viktoria⸗Nyanza, wird seitens des Kaiserlichen Gouvernements eine Expedition unter Stabsarzt Dr. Zu- pitz a, der zwei Jahre am Viktoria⸗Nyanza stationiert war und während der Anwesenheit des Geheimen Medizinal⸗Raths, Professors Dr. Koch in Dar⸗es⸗-Salam diesem bei seinen Arbeiten behilflich gewesen ist, entsandt werden.
Der Kaiserliche Landeshauptmann von Deutsch⸗Süd⸗ westafrika, Major Leu twein, hat unter dem 29. März d. J. für den Umfang dieses Schutzgebietes eine im „Deutschen Kolonialblatt“ veröffentlichte, am 1. Januar 1898 in Kraft tretende Verordnung, betreffend die Einführung von Feuerwaffen und Munition, erlassen, nach welcher die Einführung von Feuerwaffen, Munition oder Pulver jeder Art, sowie der Handel damit nur der Kaiser⸗ lichen Landeshauptmannschaft gestattet ist. Auf Grund eines schriftlichen, von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft auszustellenden Erlaubnißscheines kann Nichteinge⸗ borenen die Erlaubniß zur Einführung von Feuerwaffen und Munition zum eigenen Gebrauch gestattet werden, sofern sie hinreichende Sicherheit dafür gewähren, daß sie dieselben nicht an Dritte vergeben oder verkaufen wollen. Die Beamten der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft, sowie die Offiziere und europäischen Mitglieder der Schutztruppe bedürfen zur Einführung von Waffen und Munition, insoweit sie zum eigenen Gebrauch bestimmt sind oder zur dienstlichen Ausrüstung ge— hören, keines Erlaubnißscheins. Zur Weitergabe von Waffen und Munition sowohl an Nichteingeborene wie an Eingeborene durch Kauf, Tausch, Schenkung oder in sonst einer Weise bedarf es der behördlichen Genehmigung u. s. w. Zuwider— handlungen gegen diese Verordnung werden, soweit nicht nach den Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Ge⸗ fängniß bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 5000 „e, allein oder in Verbindung miteinander, bestraft. Die Feuerwaffen, die Munition und das Pulver, welche Gegenstand der Zuwiderhandlung sind, unterliegen der Einziehung.
De sterreich⸗ Ungarn.
Die Kaiserin ist gestern Vormittag in Budapest ein— getroffen und am Bahnhof von dem Kaiser empfangen worden.
In der gestrigen Sitzung des österreichischen Abgeord⸗ neten hauses legte der Finanz⸗-Minister Dr. von Bilins ki in seinem Fin anz⸗Exposs die einzelnen Posten des Staats— voranschlags eingehend dar.
Der Minister stellte zunächst mit Befriedigung fest, daß die Tilgungsrente bei ihrer Begebung einen bis dahin nie erreichten Kurs erhalten habe, wobei er großes Gewicht auf die Thatsache legte, daß, obwohl bei der ersten Begebung der Tilgungsrente nur auf den in⸗ ländischen Markt reflektiert worden sei, dennoch Deutschland, Frank—⸗ reich und auch Schweden große Posten bezogen hätten, was einen Beweis dafür liefere, wie die Kreditfäbigkeit Oesterreichs gestiegen sei; auch im Inlande habe sich die Investitionsrente vollständig ein gelebt. Der Minister führte sodann aus, daß der Ueberschuß von rund 3 900 000 Fl, mit dem der Voranschlag abschließe, durch die gemeinsamen Auslagen eine wahricheinliche Verkürzung auf go 060 Fl. erfahren werde. Ein großer Ueberschuß im laufenden Jahre sei nicht zu erwarten, da die Hochwoasserschäden die Steuer⸗ eingänge herabdrückten. Das Jahr 1898 dürfte ein kritisches Finan jahr werden, weil sichere alte Einnahmen fortfielen und an deren Stelle ursichere neue träten. Nur mit Mühe und durch die Einstellung des Restes des Kaufschillings für die Südbahn im Betrage von 1 800 000 Fl. in den Einnahme ⸗ECtat, habe er (der Finanz ⸗Minister) eine Bedeckung für alle Ausgaben gefunden. Vollsländig unmöglich sei jedoch, daß die von dem Hause und von der Regierung angestrebte Regulierung der Beamtengehälter und die Unterstützung der Landesfinanzen obne neue Einnahmequellen erreicht würden. Dies würde kein Finanz⸗Minister auf sein Gewissen nehmen können. Für die Vurchfübrung dieser und noch anderer Staats- zwecke, deren Gesammtberarf auf 40000 00 Fl. berechnet werde, sei die Bedeckung durch eine im Einverständniß mit Ungarn vorzunehmende Erhöhung der Branntwein, Bier⸗ und Zucker⸗ steuer geplant gewesen, was aber leider jetzt nicht realisierbar sei. Andererseits sei die Regulierung der Beamtengehälter, welche 18500 000 Fl. erfordere, dringend nothwenig. Deshalb. werde die Regierung die Einführung einer Zuckerverschleißsteuer mit einem Ertrage von 14 bis 15 Millionen und eine Transportsteuer vor—⸗ schlagen. Es liege in der Hand des Hauses, ob und wann das Beamtengesetz in Kraft treten solle; die Regierung wolle zur Einlösung dieser moralischen Verpflichtung gern behilflich sein Was die Steuerreform betreffe, so könne er erklären, daß dieselbe in vollem Zuge sei, und es stehe zu hoffen, daß das große Werk zum Wohle Oesterreichs gelingen werde. Das Ergebniß der im November in Kraft tretenden Boöͤrsensteuer sei schwer vorher zu bestimmen. Die Börse sei jetzt zwar etwas günstiger gestimmt, allein die an die Steuer geknüpften Erwartungen dürften wohl nicht eintreten. Der Mmister wies hierauf auf die außerordentlich humane und milde Handhabung der Steueipraxis hin. 1896 seien g Millionen Fl. an Steuern abgeschrieben und gegen ?2 Millionen Fl. Cxekutionsgebühren nachgelassen worden. Der Minister schilderte so⸗ dann die Maßnahmen sozialpolitischer Natur in den dem Finanz⸗ Ministerium unterstehenden Betrieben. Speziell für die Salinen arbeiter in Ebensee sei die Herstellung von Arbeiterwohnungen binnen elf Jahren im Zuge. Des weiteren kündigte der Redner eine Reihe von Gesetzvorlagen an, darunter ein Immobiliengesetz zur Entlastung des bäuerlichen und des kleinen städtischen Grundbesitzes, ferner ein Gefällstrafgesetz und eine Zollordnung nach modernen Prinzipien; in Betreff der letzteren seien Verhandlungen mit Ungarn in der Schwebe. Der Minister schloß alsdann mit den Worten: „In der Hand des Hauses wird es nun liegen, sich den Anträgen der Re— gierung anzuschließen und so dem Staat die budgetäre Elastizität wiederzugewinnen, dem Beamtenstand und der Landwirthschaft ent⸗ gegenzukommen, die Landesfinanzen zu sanieren und einige Ein nahmequellen zu beseitigen, welche Oesterreich nicht in die gehe der Kulturstaaten stellen. Mit Hilfe des Hauses kann Oesterreich binnen zwei Jahren auf eine neue finanzielle Grundlage gestellt werden.“
Sämmtliche Nothstands anträge wurden sodann vom . einstimmig als dringlich anerkannt. Der Abg. reuenfels (Zentrum) brachte darauf einen Antrag auf Einsetzung eines Ausschusses zur Schaffung eines parla⸗ mentarischen Ehrengerichts ein. Der Abg. Socol (Jungezeche) interpellierte über Vorkehrungen zum Schutz der Gzechischen Minoritäten in den deutschen Bezirken Böhmens. Der Abg. Pacak (Jungczeche) überreichte einen Gesetzentwurf, betreffend Abänderung des Preßgesetzes und der Strafprozeßordnung, sowie eg des Zeilungsstempels. Nachdem noch der Abg. Iro in mehreren Zwischenrufen den JustizMinister wegen der Verhaftung des Reichenberger Redakteurs Hofer heftig an— gegriffen hatte, wurde die Sitzung unter großer Unruhe geschlossen.
Im ungarischen Unterhause brachte gestern die liberale Partei den Antrag ein, an den Kaiser Franz Joseph aus Anlaß Allerhöchstdessen Handschreibens, betreffend die Errich⸗ tung von zehn Denkmälern in Budapest, eine Huldigungs⸗ Adresse zu richten. Der Antrag wurde angenommen und die Verhandlung über die Adresse auf den 4. d. M, den Namenstag des Kaisers, anberaumt.
Frankreich.
Der Präsident Faure hat den Polizei⸗Präfekten von Paris L 6épine zum General⸗Gouverneur von Algerien ernannt.
Rußland.
Die Kaiserin-Wittwe Maria Feodorowna ist, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, mit dem Groß⸗ fürsten Michael Alexandrowitsch und der Großfürstin Olga Alexandrowna gestern Nachmittag 4 Uhr in Hdessa eingetroffen und alsbald an Bord des Panzerschiffs „Georgij Pobjedonoszew“ nach Batum abgereist.
Spanien.
Sagasta hat, dem „W. T. B.“ zufolge, erklärt, daß er bereit sei, die Bildung des Kabinets zu übernehmen.
Türkei.
Das Kriegs-Ministerium hat, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel meldet, bekannt gegeben, daß vor dem definitiven Friedensschlusse in der Operations-Armee keine Beurlaubungen stattfinden werden.
Griechenlaud.
Der Minister⸗Präsident Ralli begab sich, wie, W. T. B.“ aus Athen berichtet, im Laufe des gestrigen Tages in das Königliche Palais und bot dem König die Entlassung des Kabinets an, welche angenommen wurde. Der König berief hierauf den Präsidenten der Kammer Zaimis in das Palais, um sich über die parlamentarische Lage zu unter⸗ richten, und ließ sodann Delyannis durch seinen Adjutanten den Wunsch ausdrücken, daß Delyannis jedes Ministerium unterstützen möge, welches der König bilden werde. Dely⸗ annis erwiderte: trotz seines Wunsches, den König zu⸗
u stellen, könne er ein derartiges Versprechen nicht abgeben. Hierauf ersuchte der König Zaimis, die Kabinetsbildung zu unternehmen; dieser zögerte, den Auftrag anzunehmen, unter dem Hinweis, daß Delyannis der Führer der Mehrheit sei, erklärte sich indeß auf aber—⸗ maliges dringendes Ersuchen des Königs schließlich zur Bildung des Kabinets bereit. Delyannis meldete dem König, daß seine Anhänger nur ein unter seinem Präsidium gebildetes Ministerium unterstützen würden. Indessen sind die Verluste seiner Partei durch eine in derselben eingetretene Spaltung so zahlreich, daß diese Drohung hinfällig werden dürfte.
Die wichtigsten Schriftstücke, welche das der Deputirten⸗ kammer vorgelegte Weißbuch enthält, sind folgende: Am 1. Mai berichtete der griechische Geschäftsträger in London, die großbrikannische Regierung schlage die Einberufung eines Kongresses vor zur Berathung der Orientangelegenheiten. — Der russisché Minister des. Aus⸗ wärtigen Graf. Murawjew erklärte am 5. Mai dem griechischen Geschäftsträger Tombazis, er sei der An— sicht, daß Griechenland, wenn es die Vermittelung annehme, seine Interessen ohne Vorbehalt den Mächten anvertraue,. — Am 28. Mai erklärte der italienische Minister des Auswärtigen Visconti Venosta dem gariechischen Geschäftsträger Kunduriotis, die Friedensbedingungen würden schwere sein, Griechenland dürfe aber keine Neigung zeigen, sie zurückzuweisen, da in diesem Falle das europäische Konzert bedroht sei. Hierauf ließ der griechische Minister des Aeußern Skuludis erklären, die griechische Regierung denke durchaus nicht daran, die Friedensbedingungen abzulehnen, sondern beabsichtige nur, den Mächten über die Mittel des Landes Auf⸗ klärung zu geben — Am 30. Mai erkundigte sich der französische Minister des Auswärtigen Hanotagux mit lebhaftem Interesse bei dem griechischen Ge⸗ sandten Delyannis nach der inneren Lage Griechenlands und erklärte dabei, jeder Angriff gegen die Dynastie würde die Existenz Griechenlands bedrohen. Delyannis sowohl, wie Stuludis stellte hierauf förmlich in Abrede, daß eine anti— dynastische Bewegung oder Uneinigkeiten zwischen dem König und dem Kabinet beständen. — Die übrigen Schriftstücke sind entweder bereits bekannt oder von geringerem Interesse.
Asien.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Sim la vom gestrigen Tage, daß die Brigade Jeffrey's neuerdings einen Zusammenstoß mit dem Feind bei Agra und Got gehabt habe. Nach einem heißen Gefecht seien beide Ortschaften zerstört worden. Auf britischer Seite seien ein Oberst, ein Lieutenant und zehn Mann gefallen und drei Offiziere sowie Z8 Mann verwundet worden. — Der Emir von Afgha⸗ nistan soll Befehl ertheilt haben, alle ö des Afridi⸗ Stammes, die in Kabul erscheinen sollten, festzunehmen.
Aus Peshawar erfährt dasselbe Bureau, daß die Afridis gestern Vormittag auf eine bengalische Kavallerie⸗ Patrouille in der Nähe von Barra geschossen hätten. Ein Mann der Patrouille sei getödtet worden.
Arbeiterbewegung.
In Essen haben, einer Mittheilung der „Rhein Westf, Ztg.“ zufolge, einige Brauerburschen der Brauerei von Fehrenberg u. Stimmsbeck wegen Lohnstreits die Arbeit eingestellt. ᷣ
Aus Dom browa (Russisch Polen) meldet die „Kattowitzer Ztg.“: Auf dem Hüttenwerke Huk Bantkowa sind sämmtliche Arbeiter, 500 Mann, ausständig. Der Gendarmerie Oberst gus Warschau und hohe Regierungsbeamte sind eingetroffen. Am Donnerstag Abend kam es zu Ausschreitungen der Menge, welche das
Militär mit Steinwürfen borabardierte, worauf der Oberst Feuer 566 ließ. Dabei wurden zwei Mann getödtet und fünf schwer ver⸗ 16 von denen einer inzwischen gestorben ist. Sechs Kompagnien lilitär sind eingetroffen. Sämmtlichen Arbeitern wurde von der Hüttenverwaltung getündigt. Das Hüttenwerk gehört einem Kon- sortium russischer und französischer Kapitalisten. — 8 Aus London meldet W. T. B.“ zum Aus stand der Maschinen bauer: In Erwiderung auf das Ansuchen einer Londoner Arbeiter ⸗Vereinigung schrieb Lord Salis burv . er bedauere, daß er nicht zur Herbeiführung einer Erledigung des Maschinenbauer ⸗Ausstandes beitragen könne; jedoch werde die Angelegenheit von der Regierung im Auge behalten werden.
Kunft und Wissenschaft.
Hauptmann Herrmann hat den Bukumbi⸗Golf am Südende des Viktoria⸗Ryanja und die Insel Ukerewe trianguliert. Die Aufnahmen sind in Berlin eingetroffen und werden hier bei der großen Karte von Ost -Afrika Verwendung finden.
— Dem Königlichen Museum für Naturkunde zu Berlin ist eine von Dr. Fülle born in Lindi (Deutsch⸗Ostafrika) zu sammengebrachte Naturaliensamm lung zugegangen. Die Sen⸗ dung enthielt: 6 Säugethiere in Alkobol, 9 Bälge zum theil mit Schädeln, 7 Vogelbälge, 150 Laubfrösche, etwa 40 Eidechsen, einige Schlangen und Schildkröten, 31᷑ Orthopteren, 41 Hemipteren, 20 Raupen und Puppen, zum tbeil in Spiritus, zum theil genadelt und in Düten, 30 Coleopteren und einige Larven, 9 Myriapoden in Spiritus, 2 Ameisen in Spiritus, 1 Schlupfwespe in Spiritus, Biologie einer Belonogaster, 1 Nest einer Wespe,. S6 trockene Hymenopteren, 10 Landschnecken in Spiritus, etwa 60 Spinnen, 1 Skorpion, eine Anzahl Pentastomum aus Python, 2 Krebse und Nematoden aus Python sp. Die Konservierung der Thiere war gut, ihr wissen⸗ schaftlicher Werth zum theil bedeutend; namentlich in Betreff der Säugethiere ist durch diese Sendung die Kenntniß der Thier—⸗ welt von Deutsch⸗Ostafrika wesentlich bereichert worden. Von den Vögeln waren zwei Kuckucke ihrer ungewöhnlichen Färbung wegen von Werth, während unter den Laubfröschen sich eine bisber unbekannte Rappienform befand. Unter den Coleopteren war eine kleine Anzahl Arten, die im Museum noch nicht vorhanden und anscheinend neu sind, auch unter den Hymenopteren und Myriapoden finden sich einige seltenere, vielleicht neue Arten. Die Spinnen enthielten außer be⸗ kannten auch seltene Attus⸗ und einige neue Arten. Die eingesandten Krebse waren für das Museum neu; der wissenschaftliche Werth der Nematoden ist ein großer.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ernteaussichten in Finland. .
Nach den von den Gouverneuren von Wiborgs Län und von Abo- Biörneborgs- Län zu Ende vorigen Monats veröffentlichten Berichten versprach der,Weizen in Wiborgs. Län nur eine mittlere oder darunter bleibende, in Lbo und Björneborgs-Län dagegen eine bessere, theil⸗ weise sogar eine gute Ernte.
Der Roggen ergiebt in beiden Gouvernements im allgemeinen einen theils mittleren, theils besseren Ertrag, und nur in einem kleinen Bezirk von Wiborgs-Län bleibt die Ernte unter Mittel, während in verschiedenen Theilen von Abo und Björneborgs Län sogar ein gutes Ergebniß erreicht wird. .
Die Gerste verspricht im ganzen Wiborgs⸗Län — mit Aus— nahme eines kleinen Bezirls mit gutem Erträgniß. — eine mittlere, im bo und Björneborgs Län ebenfalls meist eine mittlere Ernte, während hier der gute Ertrag in einem kleinen Bezirk den ungenügenden Ausfall in einem anderen Theilbezirk etwa auswiegt.
Der Hafer giebt im Wiborgs⸗Län meist, einen mittleren, stellen- weise einen besseren und sogar guten, im Abo und Biörneborgs Län faft überall einen mittleren Ertrag, bleibt aber stellenweise doch e . und sein Ertrag wird in einzelnen Theilen sogar als schlecht e zeichnet.
Theater und Mufik.
Königliches Opernhaus.
Die gestrige Aufführung von Mozart's komischer Oper Figaro's Hochzeit“ gewann wieder darch die im vorigen Jahre eingeführte neue Rococoausstattung erhöhtes Interesse. Die Kostüme haben gegenüber den früheren spanischen wohl etwas an buntfarbiger Pracht eingebüßt, dafär heben sie sich aber von glänzenden Schloß— dekorationen mit herrlichen Ausblicken in die Landschaft und von phantastevoll angelegten Gartenseenerien ab. Die Rollenbesetzung war mit Ausnahme des Figaro und des Cherubin gegen früher unverändert. Die Partie des Tigaro sang Herr Moritz Frauscher vom Königlichen Hof-⸗Theater in Stuttgart korrekt und sympathisch, aber sein Organ hat eine für den Vortrag der Figaro-Melodien nicht besonders geeignete, etwas dunkle Klangfarbe; es mangelt der Stimme die Geschmeidigkeit, durch welche sie sich den verschiedenen Stimmungen charakteristisch anpassen soll; auch die Aussprache war nicht immer klar genug. Das Gesammtbild des Figaro, dieser lustigsten und beweglichsten aller Gestalten der komischen Oper, wurde dadurch etwas einförmig. Der Sänger scheint zwar Humor zu be⸗ sitzen, aber gestern kamen die stets heitere Laune Figaro'sz und seine zügellosfe Luft am Ersinnen neuer Kniffe nicht charakteristisch genug zum Ausdruck. Fräulein Deppe verabschiedete sich in der Rolle des Cherubin; sie sang mit schöner Stimme, deren sorg— fältige Schulung Sicherheit und Sauberkeit in sich schließt. Die Damen Hiedler (GräfinJ und Dietrich (Susanne) führten ihre gesanglichen und darstellexischen Aufgaben mit schönstem Gelingen im Einzelnen und Ganzen durch. Herr Hoffmann sang die Partie des Grafen mit belebtem Ausdruck und angenehmer Stimme. Herr Lieban (Bafilio) trug seine Arie im letzten Akt wieder, gewinnend, und lebendig vor und erhielt hierfür besonderen, wohlverdienten Beifall; die Stimme diefes Sängers besitzt jenes seltene Anpassungvermögen, das den wechselnden Gedanken durch den Tonklang Ausdruck giebt, und die Klarheit seiner Sprache ermöglicht es dem Hörer, nicht nur feinen Tönen, fondern auch seinen Worten zu folgen. Auch die Damen Kopka“ (Marzelline) und Reinisch (Bärbchen) verdienen für ihre tüchtigen Leistungen Anerkennung. Herr Kapellmeister Dr. Muck leitete das Orchester und die ganze Aufführung mit gewohnter
Meisterschaft. Berliner Theater.
Die rein didaktische Poesie hat immer etwas Trockenes und Nüchternes, selbst wenn sie nur in kürzerer, epischer Form auftritt; im Rahmen einer längeren Theatervorstelluug wirkt sie auf die Dauer aber faft immer ermüdend, mag ihr Zweck auch ein noch so guter fein. Darum haben sich die Stücke, welche die soziale Frage und ihre Lösung an einem dramatisch ausgearbeiteten Beispiel darzulegen Y suchten, bereits überlebt. Ein Nachzügler der vorgedachten Richtung, welche eine Zeit lang in der Mode war, ist T. Szafranski, dessen vieraktiges Schauspiel ‚Daß höchste Gesetz' gestern zum ersten Male zur Aufführung kam; aber es gelang ihm nicht einmal, seine Vorgänger auf diesem Ge⸗ biet zu erreichen. Dle sichere Zeichnung einiger Charaktere, der bisweilen bemerkbare Sinn für bühnenwirksame Situationen und etwas Humor verriethen hier und da die dichterische Veranlagung des Verfassers, Das Werk schildert in recht stark aufgetragenen Farben die Noth, in welche eine Familie geräth, deren Oberhaupt, ein den arbeitenden Klassen angehörender Mann, in das Getriebe der gegen die bestehende Ordnung sich auflehnenden Partei gerissen wird. Sein Weib. sucht in Verzweiflung den Tod, seine Tochter wirft sich der Schande in die Arme, sein Sohn, der sich als Schreiber ernährte verliert seinen Posten, und er selbst wandert unschuldig ins Gefängniß, weil er im Verdacht stebt, ein geheimes Aktenstück aus dem Ministerium, das der Sohn zur Abschrift nach Hause gebracht