1897 / 235 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Oct 1897 18:00:01 GMT) scan diff

a für das Auspacken von Rieselthürmen, welche gesund⸗ heiteschãdliche Gase enthalten (5. B. Gan⸗Lussac⸗Thürme, Glover⸗Thürme, Absorptionsthürme für Salzsäure, Salpeter⸗ säure, Chlor u. s. w.),

b. für Sprengzündhütchen⸗ und Zündhütchen⸗-Fabriken,

c. für das Laden von Revolver⸗, Jagd⸗, Sport⸗ und Militärpatronen mit Schwarzpulver oder rauchschwachem Pulver und für das Entladen derselben, .

d. für die gewerbsmäßige Herstellung sowie die Verdichtung und Verflüssigung von Acetylengas;

3) Nachträge zu den Besonderen Unfallverhütungt⸗Vor⸗ schriften der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie:

a. für Betriebe zur Herstellung von Feuerwerkskõrpern,

b. für den Betrieb von Dampffässern und sonstigen Appa⸗ raten unter Druck,

c. für Mineralwasserfabriken.

Ferner enthält die Nummer folgende Rekurs⸗Ent⸗ scheidun gen, Bescheide und Besch lüsse: *)

Der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes der bei sogenannten Nothstandsarbeiten mit der Verrichtung gewöhnlicher Tagelöhnerarbeiten beschäftigten Personen ist der gemäß s 8 des Krankenversicherungsgesetzes festgesetzte orts⸗ Übliche Tagelohn erwachsener männlicher Tagearbeiter zu Grunde zu legen. (1639.) .

Die freie Schlafstelle eines Schiffsarbeiters auf dem Fahrzeug ist als Naturalbezug im Sinne des § 3 des Unfallversicherungsgesetzes nicht anzunehmen und deshalb bei Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes außer Ansatz zu lassen. (1640)

Die Netzmacher auf einem der Hochseefischerei dienen den Schiffe sind zur gleichen Klasse wie die Segel- iacher auf Seeschiffen zu rechnen; daher ist für sie nach 86 des See Unfallversicherungsgesetzes bei der Rentenbemessung nicht ihr thatsächlicher Jahresarbeitsverdienst, sondern der vom Reichskanzler fur die Klasse VI der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1887 festgesetzte Durchschnittsbetrag zu Grunde zu legen. (1641)

Bei der Festsetzung der Unfallrente für einen Verletzten,

dem bereits wegen eines früheren Unfalls eine Entschädigung zuerkannt ist, wird regelmäßig nach dem Unfallversicherungs⸗ gesetze auf ben Umstand, daß die Erwerbsfähigkeit bereits eine Minderung erfahren hatte, hinsicht lich des Prozentsatzes keine Rücksicht zu nehmen sein, da die bestehende Be⸗ eintraͤchtigung der Erwerbsfähigkeit im allgemeinen bereits in dem geringeren Jahresarbeitsverdienste in Anrechnung kommt. 1642.) t Pie Frage, ob der bei der erstmaligen Feststellung der Rente einer Guts-Wirthschafterin irrthümlich ange⸗ nommene Jahresarbeitsverdienst aus Anlaß einer anderweiten Feststellung der Rente wegen Veränderung der Verhälmisse (570 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungs— gesetze) von ker Berufsgenossenschaft angefochten werden kann, ist nach der besonderen Lage des Einzelfalles verneint worden. ( 1643.)

Eine von einem verunglückten Arbeiter bezogene In⸗ validenrente ist bei der Berechnung seines Jahresarbeits⸗ verdienstes außer Ansatz zu lassen. (1644)

Die Frage, ob ein völlig blinder, 63jähriger Landwirth bereits als gänzlich erwerbsunfähig anzusehen ist, sodaß ihm bei einem Unfall, den er im eigenen Betriebe (beim Vieh⸗ füttern) erleidei, eine Rente nicht zusteht, ist auf Grund des S6 letzter Satz des landwirthschaftlichen Unfallversicherungs— gesetzes bejaht worden. (1645.

Die Entstehung einer Höhle im Mundinnern infolge der Thätigkeit des Glasblasens ist in der Regel als Gewerbe—⸗ krankheit und nicht als Unfall anzusehen. (1646)

Die Rückenmarkserkrankung eines Arbeiters, der drei Monate täglich in einem Senkkasten (caisson) 18 m unterhalb der Wassersohle des Rheins acht Stunden in Preß— luft gearbeitet und eines Tages nach seinem Austritt aus dem Senkkasten plötzlich krampfartige Schmerzen im Nacken und eine eigenthümliche lähmungsartige Schwäche in den Beinen verspürt hatte, ist als Unfall angesehen worden, nachdem ein Universitäts-Obergutachten dahin erstattet war, daß die Erkrankung nicht eine Folge dauernder Arbeit unter Druckluft, sondern im Laufe weniger Minuten, infolge relativ zu raschen Uebergangs von hohem in niedrigen Druck, entstanden wäre. (I1647.)

Der die Einstellung der Rente als Folge eines Verzichts des Arbeiters auf Rente aussprechende Bescheid einer Berufs— genossenschaft unterliegt der Nachprüfung im Streit— verfahren. Die Erklärung eines Arbeiters, auf eine ihm zugebilligte Rente von 50 Proz. derjenigen für völlige Er— werbsunfähigkeit so lange verzichten zu wollen, als er denselben Lohn wie vor dem Unfall beziehe, ist nach der besonderen Lage des Einzelfalls als gegen die Vorschrift des 8 Y des Urfall⸗ versicherungsgesetzes verstoßend und daher un wirksam angesehen worden. ( 1648.)

Die Kapitalabfindung eines Rentenberechtigten außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ist un zulässig und unwirksam, jedenfalls aber, wenn sie nach Lage der Sache als eine Abmachung zum Nachtheil des Versicherten im Sinne des 38 99 des Unfallversicherungsgesetzes anzusehen ist. (1649)

Die in Ausführung des 5 265 Absatz 4 des Bau⸗Unfall⸗ versicherungsgesetzes über die Höhe der Hebegebühren er— gangenen Erlasse der Landes-Zentralbehörden sind im all⸗ gemeinen, so lange nicht ausdrücklich das Gegentheil verfügt wird, so zu verstehen, daß die Hebegebühr (4 Proz.) den Ersatz für alle mit der Einziehung der Prämien verbundenen Unkosten darstellt, die Gemeinden daher bei fruchtlos ausgefallener Zwangsvollstreckung den Ersatz baarer Auslagen nicht zu bean spruchen haben. (1650)

Aus dem Gebiet der Invaliditäts- und Alters— versicherung sind folgende Revisions-Entscheidungen mitgetheilt:

Ein Straßen-Aufseher in einer preußischen Pro⸗ vinzial-Hauptstadt ist, wenngleich er thatsächlich gegen Kündi⸗ gung angestellt war, als pensionsberechtigter Kom— munalbeamter angesehen und daher als nicht versiche— rungspflichtig erachtet worden. (604.)

Ein Schiedsgerichtsbeisitzer, der in einer Streitsache eine für deren Ausgang erhebliche Auskunft über die körperliche Leistungs fähigkeit des Klägers ertheilt hat, ist von der Aus— übung des Richteramts in dieser Sache kraft Gesetzes

) Die neben den einzelnen Rekurs⸗ und den Revisions. Ent- scheidungen, den Bescheiden und Beschlüssen stehenden eingeklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter der diese in den Amtlichen Nach richten veroffentlicht sind.

ausgeschlossen, wenn auch seine Vernehmung nicht in förmlicher Weise stattgefunden hat. (605.

Untere Verwaltungsbehörden im Sinne des 5 29 Satz 2 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetes sind nur die von den Landes⸗Zentralbehörden gemäß § 138 a. a. O. bezeichneten Stellen. (606)

Den Entscheidungen der unteren Verwaltungs⸗ behörden aus § 122 des Invaliditäts- und Alters⸗ versicherungsgesetzes kommt eine bindende Kraft für die in der vorgefetzlichen Zeit liegenden Beschäftigungsverhältnisse eines Rentenbewerbers nicht zu.

Fleischbeschauer in Bayern und deren Stell—⸗ vertreter sind in ihrer Erwerbsthätigkeit selbständig und können daher keiner der im 8 1 des Invaliditäte⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes aufgestellten Klassen von Versicherten zugerechnet werden. (607) .

Das Eingreifen der Verwaltungsbehörde nach 5 122 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes setzt voraus, daß darüber Streit entstanden ist, ob oder welche Beiträge zu ent⸗ richten sind. Ist aber das Beschäftigungsverhältniß abgeschlossen, und sind die dafür bestimmten Beiträge durch Einklebung der ent⸗ sprechenden Marken in die Quittungskarte des Klägers ordnungs⸗ mäßig geleistet worden, so kann nur von den Spruchinstanzen darüber entschieden werden, ob durch das Arbeitsverhält⸗ niß und die Beitragsleistung eine Anwartschaft auf Rente erworben worden ist. Insbesondere ist die Entscheidung der Verwaltungsbehörde dann ausgeschlossen, wenn der Renten⸗ bewerber vor deren Erlaß bereits dauernd erwerbsunfähig ge⸗ worden ist, sodaß nur die Berechtigung des erhobenen Renten⸗ anspruchs in Frage steht. (608)

In dem nichtamtlichen Theil ist ein Obergutachten der medizinischen Fakultät der Universität Berlin über die traumatische Neurose nebst einem Nachtrag vom 6. Juli 1897 mitgetheilt, ferner wird auf eine von der Knappschafts-Berufsgenossenschaft herausgegebene Statistik über die in der Zeit vom 1. Oktober 1885 bis 1. Januar 1895 in den ihr zugehörigen Be—⸗ trieben vorgekommenen 31 679 entschädigungspflichtigen Betriebs⸗ unfälle (Berlin 1897, Carl Heymann's Verlag, Preis gebunden 6 . sowie auf ein von dem Verbande der deutschen Berufs— genossenschaften erlassenes öffentliches Preisausschreiben über die Beschaffung geeigneter Arberter-Schutz— brillen aufmerksam gemacht.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath im Reichs⸗ Eisenbahnamt Kraefft ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Der Archiv⸗-A Assistent Dr. phil. Paul Richter ist von Koblenz an das Staats-Archiv in Wiesbaden, und

der Archiv⸗Hilfsarbeiter Dr. phil. Richard Knipping . an das Staats⸗Archiv in Düsseldorf versetzt worden.

Danzig, 5. Oktober. In Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers und Königs fand, wie „W. T. B.“ berichtet, heute Nachmittag um 4 Uhr der Stapellauf des auf der Werft von F. Schichau für den „Norddeutschen Lloyd“ in Bremen neuerbauten Doppelschrauben-Schnelldampfers statt. Das Schiff erhielt den Namen „Kaiser Friedrich“. Die Taufe vollzog Fräulein Franziska Albrecht, die Tochter eines der ältesten Verwaltungsräthe des „Norddeutschen Lloyd“. Im Gefolge Seiner Masestät des Kaisers befanden sich der Ober⸗-Präsident der Provinz Westpreußen, Staats⸗Minister Dr. von Goßler, der Chef des Marinekabinets, Kontre-Admiral Freiherr von Senden-Bibran, sowie die Spitzen der Zivil⸗ und Militärbehörden der Provinz Westpreußen. Anwesend waren ferner: der Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski, der Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rotze, der Direktor im Reichs Postamt Feitsch und der Ge— heime Ober-Postrath Krätke, der Inhaber der Schichau'schen Werft Ziese, der Verwaltungsrath und Direktor Dr. Wiegand sowie der Chef⸗Konstrukteur Walter vom „Norddeutschen Lloyd“ und die Direkioren der Schichau'schen Werft. Nach dem Stapellauf besichtigte Seine Majestät die Kaiserliche Werft und begab Sich sodann, von der zahlreichen Menge jubelnd begrüßt, nach dem Offizier-Kasino des Ersten Leib— Husaren-Regiments Nr. 1 in Langfuhr, wo das Souper eingenommen wurde. Der Kommandeur des Regiments, Oberst Mackensen brachte während der Tafel ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus, Allerhöchstwelcher hierauf auf das Regiment toastete. Um 8 Uhr 40 . setzte Seine Majestät die Reise nach Hubertusstock fort.

Cronberg, 6. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich sind heute Vormittag 10 Uhr mit den Prinzen Waldemar und Sigismund zu 14tägigem Besuch bei Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich eingetroffen.

Sigmaringen, 5. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten der Fürst und die Fürstin von Hohenzollern sind wieder hierher zurückgekehrt.

Bayern.

Der dem Landtage vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Kapitalrentensteuer, stellt für die Veranlagung der Steuer folgende Sätze auf: 11 Proz. bei einer Rente von 40 bis 100 M, 2 Proz. bei einer Rente von 100 bis 400 6, 2a Proz. bei einer Rente von 400 bis 700 K, 3 Proz. bei einer Rente von 700 bis 1000 6, 3 Proz. bei einer Rente von 1000 bis 100 000 S, 4 Proz. bei einer Rente von mehr als 100 000 4

Baden.

Seine Majestät der König von Siam ist am 4. d. M. in Baden-Baden eingetroffen. Zur Begrüßung waren der Flügel-Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, der Großherzogliche Amtsvorstand, Geheime Regierungs⸗Rath Haape und der Ober⸗Bürgermeister Gönner am Bahnhofe an⸗ wesend. Gestern stattete Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog dem König einen Besuch ab.

Der russische Minister des Auswärtigen Graf Murawjew überbrachte, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern dem König von Siam eine i ,. des Kaisers von Rußland. Der König wird dieser Einladung Folge leisten und sich morgen nach Darmstadt begeben.

Sessen.

Seine Majestät der Kaiser von Rußland empfing gestern Mittag, wie die ‚„Darmst. Itg.“ meldet, den hessischen

Staats⸗Minister Dr. Finger und Nachmittags den russischen Militär⸗Attachs in Berlin Prinzen Engalitscheff in Audienz. Gestern besichtigte der Kaiser in Begleitung Seiner König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs auf der Mathildenhöhe die Baustelle für die griechische Kapelle, zu der voraussichtlich in der nächsten Woche der Grundstein gelegt werden wird.

Mecklenburg⸗ Schwerin. Die feierliche Beisetzung der Leiche Seiner Hoheit des gers g riedrich Wilhelm in der Fürstengruft des omes zu Schwerin fand gestern Nachmittag 4 /g Uhr statt. Die Feier begann mit einem Trauergottesdienst am Sarge vor dem Alkar. An der Feier nahmen, außer Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie und der Großherzoglichen Familie die fremden Fürstlich⸗ keiten, ferner der General-Oberst Graf von Waldersee, der kommandierende Admiral von Knorr, der Admiral Köster, die Vize⸗Admirale Karcher und Thomsen, die Kontre-Admirale Büchsel und von Arnim, sowie die zur Kondolenz ein⸗ getroffenen fremden Abgesandten theil. Nach dem Gottes⸗ dienste, bei welchem der Hofprediger Wolf die Trauer⸗ rede hielt, wurde der Sarg von Marineoffizieren zur Gruft getragen und dort in Anwesenheit der Fürstlichkeiten und des Ministers des Großherzoglichen Hauses beigesetzt, wobei der Ober⸗Kirchen-Rath Bard den Segen sprach. Während der Beisetzung wurden von den Truppen Ehrensalven abgegeben.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog kehrt heute von Schwerin nach Dresden zurück.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen ist gestern Abend 8 Uhr von Schwerin nach Ham⸗ burg abgereist.

Sachsen⸗Meiningen.

Bei den am 28. v. M. vorgenommenen allgemeinen Landtagswahlen wurden 6 Nationalliberale, 4 Sozial⸗ demokraten, 3 Mitglieder des Bundes der Landwirthe und 1, Freisinniger gewählt. Außerdem haben 2 Stichwahlen stattzufinden.

Anhalt.

Ihre Hoheit die Herzogin ist am 4. d. M. von Groß⸗ harthau bei Dresden wieder in Dessau eingetroffen.

Oefterreich⸗ Ungarn.

Die „Budapester Korrespondenz“ meldet: Die gestern unter dem Vorsitze des Ministers des Aeußern Grafen Goluchowski abgehaltene gemeinsame Minister-Konferenz befaßte sich mit der Durchberathung des gemeinsamen Vor⸗ anschlages, dessen endgültige Feststellung in einem gemein⸗ samen Ministerrath erfolgen wird, welcher am Sonntag unter dem Vorsitz des Kaisers statffinden soll. Der Zeitpunkt des Zusammentritts der Delegationen ist noch nicht festgesetzt worden. Es scheint aber festzustehen, daß bie Vorlagen, be⸗ treffend das Ausgleichsprovisorium, an einem Tage der nächsten Woche den Parlamenten in Wien und Budapest werden unter⸗ breitet werden.

In der gestrigen Sitzung des österreichischen Abge⸗ ordnetenhauses brachten die Abgg. Freiherr von Dipauli und Genossen einen dringlichen Antrag auf so— fortige Wahl eines Ausschusses zu dem Zwecke der Auf⸗ hebung der Sprachenverordnungen ein; der Ausschuß soll ferner grundsätzliche Bestimmungen uͤber eine im Gesetzes⸗ wege anzustrebende Regelung der Nationalitäten⸗ und Sprachenfrage binnen sechs Wochen dem Hause vor— legen. Der Abg. Ebenhoch brachte einen Antrag ein, worin eine achtjährige Schulpflicht festgesetzt, jedoch den Land⸗ tagen das Recht eingeräumt wird, dieselbe auf sechs Jahre herabzusetzen. Der Landesvertheidigungs⸗Minister Graf von Welsersheimb legte einen Gesetzeniwurf, betreffend das Rekruten⸗-Kontingent pro 1898, vor. Sodann trat das Haus in die Berathung der Nothstands-Anträge ein.

Italien. Der Kapitän Cicco di Cola ist, dem „WB. T. B zu⸗ folge, zum Vertreter Italiens bei dem König Menelik ausersehen und wird heute nach Afrika abreisen.

Spanien.

Der Minister-Präsident Sagasta hat, wie „W. T. B.“ aus Madrid erfährt, sich dahin ausgesprochen, daß die Re⸗ gierung willens sei, das politische und militärische Programm mit Entschlossenheit und Aufrichtigkeit durchzuführen. Wenn der General Weyler nicht selbst seinen Abschied nehme, werde er abberufen werden, Es handle sich namentlich, so fügte der Minister hinzu, um schnelles Vorgehen auf den Philippinen, wo die politische Lage keinen Verzug zulasse. Es heißt ferner, der Minister für die Kolonien Moret sei auch entschlossen, die in dem liberalen Programm enthaltenen Maßnahmen für die Antillen binnen kurzem zur Durchführung zu bringen.

Griechenland.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte der Minister⸗Präsident Zaimis, daß er in der Krise berufen worden sei, ein Ministerium zu bilden; er habe es für seine Pflicht gehalten, dem Rufe zu folgen. Das Ziel des Kabinets sei die Lösung der nationalen Frage und die Räumung Thessaliens. Damit die Regierung die Lösung herbeifürren könne, begehre und fordere sie Zeit. Er biite die Kammer, ihre Arbeiten einst⸗ weilen einzustellen; später werde er ihr das System einer voll— ständigen Reorganisation der Verwaltung des Landes vor⸗ legen. Del yannis erklärte, seine Partei werde die Maß⸗ nahmen unterstützen, welche auf die Lösung der nationalen Krise hinzielten, er billige den Vorschlag, die Arbeiten der Kammer einstweilen einzustellen. Karapanos und Deli—

iorgis sagten im Namen ihrer Parteien dem Kabinet eben—⸗ . Unterstützung zu. Die Sitzung wurde sodann , .

Wie die „Agence Havas“ berichtet, hat das Mi nisterium in Anbetracht dessen, daß die Kammer bereits ihre Ansicht über den Friedensvertrag kundgegeben habe, dem Doyen des diplomatischen Korps nottfiziert, daß es bereit sei, in Unterhandlungen wegen des Artikels 2 des Vertrages einzu⸗ treten, und beschlossen habe, Unterhändler zur Berathung des endgültigen Vertrages zu entsenden.

Das Dekret, durch welches der Fürst Mavrokordato zum Unterhändler für den endgültigen Friedensschluß ernannt wird, ist gestern veröffentlicht worden. Fürst Mavrokordato wird am 11. d. M. von Athen abreisen.

Schweden und Norwegen.

Bei den Wahlen der Wahlmänner zum Storthing siegte wie W. T. B.“ aus Christi ania berichtet, die Linke n der Stadt Stapanger und im Amte Bugkerud. Im Ganzen hat die Linke bisher 14 Sitze im Storthing ge⸗

wonnen. ö Dänemark.

Der Landwirthschafts⸗Minister von Sehested unter— breitete, wie ‚W. T. B.“ me ldet, dem Landsthing gestern eine Vorlage, betreffend die Verhütung der Verbreitung der zuberkulose beim Vieh. Nach derselben darf lebendes Horn⸗ neh aus dem Auslande nur über n. bestimmte Orte, in welchen es einer Quarantäne und der Tuberkulin: Impfung unterzogen wird, eingeführt werden. Inländisches Vieh kann auf Staatskosten mit Tuberkulin geimpft werden. Die Ab⸗ nabe nicht pasteurisierter Milch aus den gemeinschaftlichen Molkereien wird verboten.

Amerika.

Eine Depesche des „New⸗Hork Herald“ aus San Joss in Guatemala meldet aus amtlicher Quelle, daß die Truppen der Regierung Quezaltenango wiedergenommen, Waffen und Munition erbeutet und eine Anzahl Offiziere der Auf⸗ süändischen gefangen genommen hätten. Die Nachricht von zem Siege der Regierung sei auch aus Totonicapan und anderen Orten eingelaufen.

Asien.

Die „Times“ meldet aus Simla vom gestrigen Tage: Der Emir von Afahanistan habe gestern in Kabul die Antwort be⸗ fannt gegeben, welche er den in seinem Auftrage von Dschelalabad zus zurückgeschickten Abordnungen der Afridis ertheilt habe. Ferner habe der Emir eine Proklamation an seine Unter—⸗ hanen erlassen, worin er das Verhalten der Stämme, welche zu den Vaffen gegriffen hätten, verwerfe und erkläre, er könne denselben nicht Beiftand leisten, da er ein Uebereinkommen mit den Engländern abgeschlossen habe, welches von den letzteren ge⸗ wiff nhaft beobachtet worden sei. Der Emir betone sodann, daß Großbritannien Chitral nicht genommen habe, um Ab⸗ gaben aufzuerlegen, sondern um seine Stellung gegen Rußland zu stärken, und erkläre schließlich, er sei kein solcher Thor vie Scher-Ali, daß er sich in einen Krieg mit England verwickeln lassen sollte. J

Die Ausgaben für Heer und Flotte in Japan, wie sie in dem Staatshaushalt von 1897/98 vorgesehen sind, weisen nach einem in der „Admiralty and Horse Guards Gazette“ abgedruckten Berichte des britischen Konsuls zu Tokio gegen das Vorjahr sehr erhebliche Steigerungen auf. Die regelmäßigen Bedürfnisse des Heeres, welche im Etaisjahre 1896/97 mit 32 Millionen Mark be⸗ stritten wurden, erfordern nunmehr einen Aufwand von 6) Millionen. Die Mehrausgabe haben namentlich die Besoldung, die Verpflegung, die Bekleidung, die Remon⸗ tierung, die Truppenübungen und der Gesundheitsdienst noth⸗ wendig gemacht, für welchen letzteren der Betrag infolge der durch die Besetzung der Insel Formosa vermehrten Er— krankungsfälle verdreifacht worden ist. Die Besitznahme von Formosa hat ferner eine bedeutende Verstärkung der Gendarmerie erfordert und veranlaßt, daß der Auf⸗ wand für diese versechsfacht worden ist. Unter den außerordentlichen Ausgaben, deren Gesammtibetrag von nicht ganz 40 auf mehr als 60 Millionen gewachsen ist, stehen solche, welche der Krieg gegen China veranlaßt hat, und die durch die Vornahme von Befestigungsarbeiten im eigenen Lande hervorgerufenen in vorderster Linie. Diese erheblichen Steigerungen des Aufwandes setzen die Regierung in den Stand, ein ., von 145 000 Mann unter den Fahnen und daneben eine Reserve in der Stärke von 375000 Mann zu halten. Der Flottenhaushalt hat in noch höherem Maße Mehr⸗ ausgaben nöthig gemacht. Die regelmäßigen Ausgaben be— tragen freilich nur 20 Millionen Mark gegen 16 im Vor— jahre, sie sind durch dieselben Verhältnisse bedingt wie beim Heere. Anders ist es bei den außerordentlichen Ausgaben. Während diese nicht ganz 60 Millionen Maik betrugen, belaufen sie sich jetzt auf etwa 135 Millionen. Die Kosten, welche der Unterhalt der Flotte verursacht, sind within um mehr als das Doppelte gewachsen; sie ver⸗ folgen das Ziel, eine Flotte von 65 Fahrzeugen mit 233 000 t Deplacement und außerdem von 126 Torpedobooten zu schaffen. Für die Durchführung dieses Marinegründungsplanes ist eine längere Reihe von Jahren in Aussicht genommen, deren End⸗ punkt noch nicht fest bestimmt ist.

Afrika.

Nach einem bei dem Auswärtigen Amte in London ein⸗

, Telegramm ist der König von Benin nach Old alabar gebracht worden. Von den sieben Führern, welche . die am Anfang dieses Jahres erfolgte Nießermetzelung der ritischen Abtheilung verantwortlich waren, sei einer vor der Untersuchung gestorben, zwei hätten Selbstmord begangen, zwei seien hingerichtet und einer nicht ergriffen worden; der König habe offenbar an der Niedermetzelung keinen Antheil gehabt.

Arbeiterbewegung.

Aus Stettin berichtet die ‚Ostsee⸗ Ztg.! zum Ausstande in der Stöwer'fchen Nähmaschinen? und Fahrradfabrik, daß gestern Vormütag auch die in der Nähmaschinen⸗Abtheilung be⸗ schäftigten Arbeiter, etwa 400 an der Zahl, die Arbeit niedergelegt haben, obgleich nach dem Ergebniß der Versammlung vom letzten Sonntag hierüber erst heute Abend ein endgältiger Beschluß fh werden sollte. Die in der Fabrik beschäftigten Former und Tischler haben sich dem Ausstande nicht angeschlossen. Als Grund dieser neuen Arbeitseinstellung wird mitgetheilt, daß die Direktion einige Arbeiter wegen ungebührlichen Betragens entlassen hatte.

Hier in Berlin fand gestern vor dem Einigungsamt des Ge— werbegerichts die Fortsetzung der Verhandlungen zur Beilegung des Ausffandes der Former statt. Das Einigungsamt kam schließ⸗ lich zu folgendem neuen, von der „Voss. Zig.“ mitgetheilten Ver— gleichsvorschlag: ‚Nachdem durch die Verhandlung vor dem Einigunge⸗ amt des Gewerbegerichts thatsächlich festgestellt worden ist: I) daß der Anspruch der Arbeitnehmer, den streitigen Doppelzylinder und die Gleit⸗ bahn zu den von den Arbeitnehmern geforderten Preisen nur in der Borsig'schen Gießerei fertigzustellen, ebenso unberechtigt war wie die auf die Ur n . dieses Anspruches gegründete Weigerung der Former der übrigen , , des Verbandes der Berliner Metallindustriellen, Borsig'sche Ärbeit anzufertigen, 2) daß die Forderungen von seiten der Arbeitnehmer, die fänf Tage nach Ausbruch des Ausstandes gestellt wurden, mit dem Ausstande selbst in keinem Zusammenhange stehen, auch nicht soweit sie jetzt zur Annahme gelangen, M schließen die Parteien folgenden Vergleich: 1) Die Accordlöhne für die an— zufertigenden ÄUrbeiten sind wischen den zur Ausführung bestimmten Formern und den Meistern beiw. Gießerei⸗

vorstehern, die die Arbeitgeber vertreten. zu vereinbaren; 2) Guß, der nachweislich ohne Verschulden des Formers zu Ausschuß wird, soll bezablt werden. In Streitigkeiten sollen betheiligte Former gutachtlich gehört werden. 3) Die Arbeitgeber werden die am Ausstande betheiligten Former und Arbeiter wieder einstellen, möglichst bevor auswärtige Former zur Beschäftigung an⸗ enommen werden. Es wird keinem der am gegenwärtigen Aus—⸗ tande betheiligten Arbeiter, sofern er die Verpflichtung übernimmt, seine Mitarbeiter, die während des Ausstandes gearbeitet baben, dieserhalb weder durch Wort noch That, inner⸗ halb oder außerhalb der Werkstätte zu beleidigen oder zu belästigen, von dem Arbeitsnachweis des Verbandes Berliner Metallindustrieller der Arbeitsschein vorenthalten werden. Der Arbeiter. Vertreter Litfin gab die Erklärung ab, daß die Arbeiter diesen Vergleich vorbehaltlich der Zustimmung einer Versammlung der Ausständigen annehmen, wenn auch wider Erwarten das Gericht zu einer Verurtheilung der Ausständigen gekommen sei. Kommerzien⸗Rath Henneberg erklärte sich mit dem Wortlaut des Vergleichs einverstanden. Innerhalb der nächsten drei Tage haben die Betheiligten, die den Vergleich unterzeichnet haben, die Zustimmung ihrer Auftraggeber beizubringen.

Aus Tro ppau meldet . W. T. B.“, daß 229 bei der Oppa⸗ Regulierung bei Jägerndorf beschäftigte Arbeiter wegen Lohn—⸗ streits und Entlassung eines Partieführers die Arbeit eingestellt hatten. Der Ausstand wurde aber beigelegt, indem die Lohnforderungen der Arbeiter befriedigt wurden. Etwa hundert von ihnen haben die Arbeit wieder aufgenommen; die übrigen wollen in Wien Beschäfti⸗ gung suchen.

Aus London meldet W. T. B. jum Aus stande der englischen Maschinenbauer; Die Arbeitgeber im Maschinen— baugewerbe haben erklärt, daß sie sich auf die Dazwischenkunft Dritter zur Beilegung des Gewerbestreites nicht einlassen können.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Hauptergebnisse der landwirthschaftlichen Betriebs— zählung vom 14. Juni 1895.

Wie mit der Berufszählung vom 5. Juni 1882 war au mit der vom 14. Juni 1895 eine landwirthschaftliche Betriebszäblung verbunden. Die Hauvtergebnisse derselben liegen in dem kürzlich vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebenen zweiten Ergänzungsheft zum Jahrgang 1897 der „Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ in einem kurzen, aber inhaltsreichen Aufsatz vor, während das vollständige Tabellenwerk über diese wichtigen Erhebungen noch in Bearbeitung ist. Bei dem hohen Interesse, welches die Entwickelung der landwirtbschaftlichen Betriebsverhältnisse seit 1882, soweit die erwähnten Zählungen sie überhaupt erfaßten, in Anspruch nimmt, dürften einige vergleichende Mittheilungen über die Hauptergebnisse der Erhebungen von 1895 und 1882 weiten Kreisen nicht unerwünscht sein.

Die Zahl der 1895 ermittelten landwirthschaftlichen Betriebe betrug 5 556 g00 mit 32511 899 ha landwirthschaftlich d. i. als Acker, Wiese, Weide, Hopfenland 2.) benußter Fläche und 43278 45R ha Gesammtfläche (d. i. einschließlich der gärtnerisch und forstwirthschaftlich benutzten Fläche, auch der Weingärten, des Oed⸗ und Unlandes, der Haus,, Hofräume, Ziergärten, Wege und Gewässer) gegen 5 276 344 Betriebe mit 31 865 972 ha landwirtbschaftlich be⸗ nutzter und 40 178 681 ha Gesammifläche im Jahre 1882. Es hat somit die Zahl der Betriebe um 280 556, die landwirthschaftlich benutzte Fläche um 642 927 ha und die Gesammtfläche um 3 098 806 ha zugenommen. Abgesehen von genauerer Zählung und von der Ein— rechnung der rein sorstwirthschafilichen Betriebe, die 1882 nicht erfolgte, ist diese Zunahme, was die Zabl der Betriebe anbetrifft, thatsächlicher Ratur und jedenfalls auf Parzellierungen zurückzuführen. Wie diese Zunabme auf die verschiedenen Größenklassen der Betriebe (die amtliche Siatistik unterscheidet deren 18) sich vertheilt, ist aus nach stehender Uebersicht zu erkennen: .

2a

; 9 . . =

Zabl der Betriebe: 1895 35 169 1016 239 398 701 281 734 1885 831 981 407 926 605 281 510 Landwirtbschaftlich benutzte Fläche: 1895 7870 3285 720 9720935 9868367 1882 25 938 3190 203 9158 398 9908170 Gesammtfläche:

1895 2415308 4141789 12536 700 13155712 11028978 1882 2159368 3 832 90 11492017 12415463 10278 941 Auf die Betriebe von 2 bis 100 ha, den bäuerlichen Besitz, ent— fallen demnach 41,33 0, aller Betriebe mit 70,360, der landwirth— schaftlich benutzten Fläche. Sowohl nach unten wie nach oben reicht der bäuerliche Besitz aber je nach der Fruchtbarkeit des Bodens und den Absatzverhältnifssen über die hier angenommene Grenze vielfach hinaus. Die Parzellenbetriebe, unter 2 ha, machen 58,22 0/o aller Betriebe aus, umfassen aber nur 5,56 Y des landwirthschaftlichen Bodens. Die Großbetriebe, O45 Cο aller Betriebe, umfassen 24,08 oJ des landwirthschaftlichen Areals. Gestiegen ist seit 1882 der Antbeil der Parzellenbetriebe und der mittleren Bauerngüter an der Zahl aller Betriebe, während die kleinen (2—5 ha) und die großen 20 100 ha) Bauerngüter sowie die Großbetriebe der Zahl nach eiwas zurückgegangen sind. Der Antheil an der landwirth— schaftlich benutzten Fläche ist gestiegen bei den kleinen und den mittleren Bauerngütern, gefallen bei dem Parzellenbetrieb, den die großen Bauerngütern und den Großbetrieben. Der mittlere Grundbesitz hat also auf Kosten der Parzellen. und der Großbetriebe zugenommen.

Was das Besitzverhältniß betrifft, so haben sich von 1882 bis 1895 die Pachtbetriebe von 2322 899 auf 2 606 320 ver— mehrt, d. i. um 12,20 ,ση˖, das Pacht land von 5173122 ha auf 5356 703 ha, d. i. um 3, 55 o/o. Die Betri be ohne Pachtland sind der Zahl nach um O10 zurückgegangen, ihre Fläche aber hat um 8, 330 /0 zugenommen. Von der Gesammtfläche der landwirthschaftlichen Be⸗ triebe (43 278 487 ha) waren 1895:

eigenes Land. Sb, 11 0 Deputatland . O, 37 0/ Pachtland . 12,38 0 o ö 2. Halbscheidland O, 11 09ͤj Antheil am Gemeindeland O, 39 o/o

Das Eigen land beträgt bei dem Parzellenbetrieb 65, 25 C, der Fläche aller dieser Betriebe, bei den kleinen Bauerngütern 81, 23 0so, bei den mittleren und den großen Bauerngütern (zu 5 bis 20 und 20 bis 10 ha) g0, 55 oo bezw. 91,98 0 /o, bei den Großbetrieben 80 47 0.

Hinsichtlich der Benutzung der zu den landwirthschaftlichen Betrieben gehörigen Gesammtfläche ist 1895 Folgendes ermittelt worden: Von der Gesammtfläche (43 278 487 ha) waren im oben angegebenen engeren Sinne landwirthschaftlich (als Aecker, Wiese) benutzt 32 956 510 ha, ferner gärtnerisch 320 280 ha und als Weinberg 126 129 ha, jusammen also landwirthschaftlich im weiteren Sinne: 32511 899 ha. Daneben waren in Verbindung mit den landwirth⸗ schaftlichen Betrieben forstwirthschaftlich benutzt 7 582 229 ha, ferner sind angegeben worden an Ded und Unland ? 256 738 ha und an sonstiger Flache 527 621 ha. Von den bbs 900 Betrieben waren ausschließ⸗ fich gärtnerische: 369 335; es hatten neben dem landwirth— schaftlich benutzten Areal noch forstwirthschaftlich benutztes Land: S3 8258, Oed. und Unland: 552782. Am zahlreichsten sind die autschließlich gärtnerischen Betriebe unter den Parzellenbetrieben unter 2 ha, nämlich 11,39 ͤj0. Forstwirthschaftliches Land haben 5,88 so der Großbetriebe (ber 1650 ha), 52,18 0;0 der großen Bauerngüter (E20 bis 100 ha), 4011 9 der mittleren Bauerngũter (5 bis 20 ha), 21, 92 oo der kleinen Bauerngüter (2 bis 5 ha) und nur 451 50 der Parzellen betriebe. Von der forstwirthschaftlich benutzten Fläche entfallen 25.34 o/o auf die Großbetriebe, 165 1 Yo auf die großen, 476 ojo auf die mittleren und 13,20 0/ auf die kleinen Bauerngüter und 17,10 ½ auf die Parzellenbetriebe. Von dem Oed und Unlande, im Ganzen 2 256738 ha, entfallen 903 402 ha auf- die größeren Bauernguͤter bei einer Gesammtfläche derselben von 13 1565 712 ha, so⸗

20 - 100 ha

dann 768 557 ha auf die mittleren Bauerngüter bei 12 536 700 ha Gesammtflãche, 283 949 ha auf die Großbetriebe bei einer Gesammt⸗ flache von 11 628 978 ha, 2085 613 ha auf die kleinen Bauerngüter bei einer Gesammtflãche von 4141 789 ha und endlich 85 217 ha auf den Parzellenbetrieb bei 2 415 308 ha Gesammtflãche.

Ueber die a ndwirthschaft als Haupt; und Nebenerwerb geben folgende Zablen Aufschluß: Von 100 Betriebsinhabern jeder Größenklasse gehörten 1895 2 Hauptberuf nach an .

unter = u⸗ 6 5 20 20—- 100 u mehr sỹm⸗

d Selbständig 1513 77.20 679 8615 85 358 17

der Land⸗ Abhängig 21,30 2,48 oos O35 12,

wirthschaft

der Gärt⸗

nerei, Forst

wirthschaft,

nicht landw.

Thierzucht,

Fischerei

der Indu⸗ S' r r dia 16,51 strie . 22,96

. Selbstaͤndig 3,34

dem Handel ö 8.

Selbständig O, 7 dem Verkehr Thhängig ? 2353 die Get. . Gel hstndi 13 wirtbschaft Abhängig 0, 02 wechselnder Lohnarbeit 9 . anderen Berufsarten 2 6,47 Die Mebrzahl der Inhaber landwirthschaftlicher Betriebe bestebt also aus Personen, die ihren Hauptberuf in der Landwirthschaft finden, aber nur unter Hinzurechnung der Abhängigen (4497 12,90 57,87 ,). Die große Zahl der einem anderen Hauptberuf ange⸗ börenden Inhaber landwirthschaftlicher Betriebe begnügt sich, von ver⸗ hältnißmäßig wenigen Ausnahmen abgesehen, mit Parzellenbetrieben unter 2 ha. Dagegen hat sich ergeben, daß von sämmtlichen ihrem Hauptberuf nach selbständigen Landwirthen 79,90 0,0 ohne Neben⸗ erwerb und 20,10 mit einem Nebenerwerb wirthschaften.

Es erübrigt noch, auf die für die einzelnen Bundesstaaten und Landestheile ermittelten Zahlen einen Blick zu werfen.

Im Königreich Preußen hat sich die Gesammtzahl der Betriebe von 3040 196 im Jahre 1882 auf 3 308126 im Jahre 1895 erhöht, ein Rückgang ist nur in Schleswig -Holstein und Hohenzollern zu ver⸗ zeichnen, welcher in ersterem ausschließlich auf die Parzellenbetriebe, die kleinen Bauerngüter und die Großbetriebe, in letzterem nur auf die Parzellen- und die Großbetriebe entfällt. Eine Zunghme haben die Großbetriebe (109 und mehr Hektar) erfahren in Ostpreußen, Han⸗ nover, Westfalen, Hessen⸗Nassau und dem Rheinland, in den übrigen Provinzen sind sie zurückgegangen. Die Großbauern (20 = 100 ha) baben abgenommen in Ostpreußen, Schlesien, Sachsen, Hannover und HessenNassau, sonst zugenommen. Die Mittelbauern (5 26 ha) haben in allen Gebietstheilen zugenommen, die Kleinbauern (2 bis 5 ha) gleichfalls mit Ausnahme der Provinz Sachsen, die Parzellenbetriebe ebenso mit Uusnahme von Schleswig⸗Holstein und Hohenzollern. Im Königreich Bayern hat sich die Gesammtzahl der landwirthschaftlichen Betriebe von 681 521 auf 663 785 verringert; dabei haben die Großbetriebe rechts des Rheins zugenommen, links des Rheins um 1 abgenommen, auch die Großbauern sind in beiden Theilen etwas zurückgegangen, dagegen die Mittelbauern rechts und links des Rheins an Zahl gewachsen, die Kleinbauern haben rechts ab«, links zugenommen, die Parzellenbetriebe überall abgenommen. Im Königreich Sachsen sind die Groß- betriebe ein wenig zurückgegangen, ebenso die Kleinbauern, alle übrigen Größenklassen, auch die Gesammtzahl, haben zugenommen. Im Königreich Württemberg ist die Gesammtzahl zurückgegangen, aber nur bei den Parzellenbetrieben, die übrigen Größenklassen sind gewachsen. In Baden hat die Gesammtzahl zuge— nommen, nur die Großbauern zeigen eine Abnabme. In Hessen ist die Entwickelung die gleiche, nur haben hier auch die Groß betriebe um 1 abgenommen. Von den übrigen Bundes staaten weisen eine Zunahme der Großbetriebe auf: Sachsen. Weimar⸗Eisenach, Mecklenburg. Strelitz, Oldenburg (. 2), Braunschweig, Sachsen⸗ Altenburg, Sachsen⸗ Coburg Gotha, SchwarzburgRudolstadt, Schaum⸗ burg Lippe, Lübeck, Bremen, Elsaß Lothringen; die übrigen eine Ab— nahme. Die Großbauern sind zurückgegangen in Mecklenburg⸗Schwerin, Sachsen Weimar ⸗Eisenach, Braunschweig, Anhalt, Schwarzburg⸗ Sondershausen, Lübeck, Elsaß⸗Lothringen; in den übrigen Staaten haben sie zugenommen. Die Mittelbauern haben abgenommen in Mecklen⸗ burg⸗Strelitz, Braunschweig. Szachsen. Altenburg, Schwarzburg Sonders⸗ hausen, Schwarzburg Rudolstadt, Reuß älterer Linie, Lübeck; sonst haben sie zugenommen. Die Kleinbauern haben nur abgenommen in Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach, Braunschweig, Sachsen Altenburg, Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha, Anhalt, Elsaß⸗Lothringen. Die Parzellenbetriebe endlich baben abgenommen in Oldenburg, Sachsen⸗Meiningen, Reuß jüngerer Linie, Bremen (von 4922 auf 3316) und Elsaß Lotbringen. Dabei ist die Gesammtzahl nur zurückgegangen in Sachsen⸗Altenburg, Bremen und Elsaß⸗Lothringen.

„Hinsichtlich der Entwickelung, welche die Betrieb sflächen⸗ größen seit der 1882er Aufnahme genommen haben“ bemerkt das Statistische Amt zum Schluß „wurde oben für das Reich als solches festgestellt, daß sowohl der grsßbäuerliche und der Großgrund⸗ besitz wie der Parzellenbesitz in seinem Umfange zurückgegangen ist und zwar zu Gunsten des kleinbäuerlichen, namentlich aber des mittel bäuerlichen Besitzes. In den einzelnen Theilen des Reichs hat sich diese Entwickelung selbstverständlich nicht ebenmäßig vollzogen, immer⸗ hin doch so, daß für die meisten Staaten und Landestheile eine Zu⸗ nahme des klein- und mittelbäuerlichen Besitzes sich konstatieren läßt, und daß, wo ausnahmsweise eine Vermehrung des großbäuerlichen und des Großgrundbesitzes platzgegriffen hat, sie, im allgemeinen wenigstens, in solchen Gebieten stattfand, deren landwirthschaftliches Areal an diesen Größenklassen verhältnißmäßig nur in geringem Maße betheiligt ist.“

Selbstãndig 97

Abhängig 1,6

*

OO O λQO b

Or O =

3 2

OO K 2 2 ö 8 D & SSSxFER

. S3 F S S5 S

D 3 , D S 8

2

Der Achtuhrladenschluß für weibliche Angestellte

hat in Berlin in letzter Zeit vielfach die öffentliche Meinung beschäftigt. Nunmehr ist die Angelegenheit in Fluß gekommen, und zwar durch ein in Verbindung mit 58 Berliner Firmen vom kauf— männischen und gewerblichen Hilfsverein für weibliche Angestellte an 16500 Ladeninhaber versandtes Rundschreiben mit der Anfrage, I) ob sie sich für den einheitlichen Achtuhrladenschluß oder dagegen und 3) aus welchen Gründen erklären. Bis zum 20. September waren im Ganzen 1845 brauchbare Antworten eingegangen, wovon sich 1285 für, 560 gegen den Achtuhrladenschluß ertlären. Der Verein nimmt an, daß ein gleiches Verhältniß auch für die übrigen Ladeninhaber vorausgesetzt werden könne, d. h. daß in Berlin eine überwältigende Mehrheit für den Achtuhrschluß zu haben sei. Interessant sind einige zustimmende Begründungen, z. B. bei einer Schuhwaaren handlung mit mehreren Filialen: „Ich bin für den Achtubrladenschluß, weil die Arbeitszeit von 7—8 Uhr Abends zur Genüge anstrengt und das Publikum sich sehr schnell daran gewöhnen wird‘; ein Näb⸗ maschinenhändler erklärt sich für den Schluß, „weil nach 8 Uhr das Gas oft nicht verdient werde‘, und der Inhaber eines toßen Kolonial⸗ waarengeschäfts sagt kurz und bündig: ‚Gegen den Achtuhrschluß giebt es überhaupt keine Gründe“.

Kunst und Wissenschaft.

In dem Wettbewerb, den die Stadt Köln zur Erlangung von Entwürfen zu je einem Denkmal für Wallraf und Richartz, die Begründer des nach ibnen genannten Museums in Köln, eröffnet hatte, hat das Preisgericht die beiden erften Preise den Arbeiten der Bildhauer J. B. Schreiner und W. Albermann in Köln zuerkannt. Den ö, . erhielt der Entwurf des Bild⸗ hauers Michael Lock⸗ Berlin. Von weiteren Entwürfen wurden vom Preisgericht die Arbeiten der Bildhauer Jean Degen ⸗Köln und N. Friedrich Charlottenburg zur Prämtierung empfohlen.