1897 / 241 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Oct 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

öniglich Preußischer

Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich A M 50 .

Alle Post-Anstalten nehmen KHestellung an;

für Gerlin außer den Post Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sinzelne Uummern kosten 25 3.

Mm 241.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen Reichs⸗Kriegs⸗-Minister, General der Kavallerie Edlen von Krieghamm er und dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen Feldzeugmeister Prinzen von Lobkowitz, Kom⸗ ö des F. Korps, den Schwarzen Adler⸗-Orden zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Forstmeister Ditt mer zu Posen den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Landrath a. D., Geheimen Regierungs⸗Rath Hammer zu Wiesbaden, bisher zu Meschede, dem Land⸗ gerichts⸗Rath a. D. Streu ber zu Köslin, dem Amtsgerichts⸗ Rath a. D. Bopp zu Berlin, dem Forstmeister Cornelius u Bischhausen im Kreise Eschwege und dem Gymnasial⸗

ircktor' 4. D. Dr. mus zu Halle a. S', bisher zu Merse⸗

burg, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Sber-Bürgermeister Bödcher zu Halberstadt und dem Konsistorial-Rath a. D., Superintendenten und Pfarrer Gutschmidt zu Reideburg bei Halle a. S, bisher zu Stettin, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Gerichtsdiener und Kastellan Christukat bei dem K in Danzig das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, owie

dem Kanzlei⸗Gehilfen Köther zu Cassel und den Förstern Krahmer zu Authausen im Kreise Torgau und Bau szus zu Bagdohnen im Kreise Pillkallen das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Kammerjunker, Regierungs-Assessor von Uechtritz und Stein kirch;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipp's des Groß⸗ müthigen: dem Regisseur am Königlichen Theater zu Wiesbaden Max Köchy;

des silbernen Verdienstkreuzes des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Hauspolizei⸗Inspektor bei demselben Theater Georg Reh nus;

der demselben Orden affiliierten Verdienst-Medaille in Silber: dem Logen⸗Portier des genannten Theaters Eduard Rehm;

ferner:

der von Ihrer Majestät der Königin von Groß⸗ britannien und Irland gestifteten Jubiläums⸗ Medaille von 1897 in Silber: der Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinrich von Preußen, Freifrau von Secken⸗ dorff, geborenen Freiin von Liliencron, und dem Kammerherrn vom Dienst Ihrer Königlichen Hoheit, Grafen von Hahn⸗Neuhaus;

derselben Medaille in Bronze und der Kaiserlich russischen großen silber nen Medaille am Bande des St. Stanislaus-⸗Ordens: dem Lalaien Gimmler vom ofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinrich von Preußen; sowie

der silbernen Spange mit der Jahreszahl 1897 zu der von Ihrer Majestät der Königin von Groß⸗ britannien und Irland gestifteten Jubiläums— Medaille von 1887: dem Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen ei n von Preußen, Kontre⸗Admiral à la stüte der Marine reiherrn von Seckendorff.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Admiralitäts⸗ Rath und Hilfsrath im Reichs⸗Marine⸗

r nf den Charakter als Wirklicher Admiralitäts⸗-Rath,

und

taats⸗Anzeiger.

f

t .

Insertionspreis für den Raum einer Aruczeile 30 Inserate nimmt an:

3. die Königliche Expedition des Aentschen Reichs Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers

Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 32. 1 ö **

dem Marine⸗Garnison⸗Baubeamten, Baurath Berlin und dem Marine⸗FGarnison-Hauinspefter Wilhelmshaven den Charakter als

eidler zu ü erst zu Marine⸗Intendantur⸗ und

Baurath mit dem Range der Räthe vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kgiser haben im Namen des

Reichs den bisherigen Vize⸗Konsul bei

dem General⸗Konsulat

in New⸗-Hork Br. Falcke zum Konsul in Havana zu ernennen

geruht.

Erzeugung, Verbrauch und Bestand inländischen Branntweins.

Nach den Angaben der Direktivbehörden.

Monat September 1897.

Menge

Verwaltungs⸗

bezirke

des her

gestellten

Brannt⸗ wein

Entrichtung

Verbraucht⸗

des am Schluß des Rechnungs⸗ monats

des zu gewerb⸗ lichen u. s. w. in den Lagern Zwecken und Reinigungs⸗ steuerfrei Anstalten ver⸗ unter steuerlicher abfolgten Kontrole Brannt · verbliebenen weins Bestandes

des nach der

abgabe

in den freien

Verkehr gelesetzten Branntweins

Hektoliter reinen Alkohols

Preußen.

Ostpreußen Westpreußen .

Brandenburg..

ommern Posen Schlesien...

Sachsen ... Schleswig ⸗Holst.

nnover

stfalen 33

Hessen · Nassau

Rheinland ...

Hohenzollern.

10101 7935 19090 13 112 12459 23 174 23 860 361898 7432 8 908

*

K O do bio de de - e CO t NN

O0 OO— do do

8 064 1

Sa. Preußen.

Bayern .. Sachsen.

Württemberg.

Baden irn K Tecklenburg

Thüringen einschl. Allstedt und Ost⸗

beim

Sldenburg .

Braunschweig

9

fsaß Lothringen

? 698 400 455

85 170

1470 649

139 536

1718 2 * ä 4077

12231 346 2299 1090 2855

124 123 833 2 5566 565 218

134

Deutsches Steuergebie

t ol 863

113 64 80 0 2d s6a

I

) Angabe steht noch aus.

Nach

den halbmonatlichen Verkehrs ⸗Nachweisungen der

Zollbehörden wurden ausgeführt im Monat September:

Inlãndis

In Trinkbra

haltigen mit dem

cher Spiritus, roh und raffiniert nntweinen und anderen alkohol⸗ abrikaten, die unter Steuerkontrole nspruch auf Steuervergütung aus— geführt worden sind, waren enthalten

2 398 hl r. A.

19190,

Berlin, den 13. Oktober 1897. Kaiserliches Statistisches Amt.

von

Scheel.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“

deutschen nzstätten

wird eine Uebersicht der in den bis Ende September 1897 vor⸗

enommenen Ausprägungen von Reichsmünzen ver⸗

f .

1892.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom

30. Juli 1883 (Gesetz: Samml. S. 195) den Regierun S8⸗Rath Dr. jur. Kretschmann in Oppeln zum Mitgliede des 3 ausschusses zu Marienwerder und zum Stellvertreter des zn n e ha stbe len im Vorsitz dieser Behörde mit dem Titel, Verwaltungsgerichts⸗Direktor auf Lebenszeit zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Konsistorial-Rath Hempel in Koblenz bei seinem Ausscheiden aus dem Anit als Mitglied des Konsistoriums der Rheinprovinz zum Ehrenmitgliee dieser Behörde zu er⸗ nennen und ihm zugleich den Charakter als Ober⸗Konsistorial⸗ Rath zu verleihen.

Privileg i um wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An⸗ leikescheine der Stadt Münster i. W. im Betrage von 5 000 000 A

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.

Nachdem der Magistrat der Stadt Münster i. W. im Einver⸗ ständniß mit der Stadtoerordneten⸗Versammlung beschlossen hat, die zur Abtragung älterer Schulden und zur Deckung der Baukosten eines Hafens am Dortmund⸗Ems Kanal erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats, .

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen dersehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 5 000 000 MÆausstellen zu dürfen“, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern sender hat, gemäß § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage pon 5 006600 „, in Buchstaben: „Fünf Millionen Mark‘, Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Anleihescheine sind in folgenden Abschnitten;: 250 Stück zu 5000 4 1250 000 M , o 2 500 000 , 1 750 000 ho; , 500 000 zusammen 5 000 000 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei und einem balben Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgesetzten Til⸗ gungsplane mittels Verloosung jährlich vom 1. Januar 189 ab mit wenigftens zwei und einem halben Prozent des Kapitals, unter Zu⸗ wachs der Jinsen von den getilgten Änleihescheinen, zu tilgen.

Die Ertheilung Unserer Genehmigung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleshescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Rominten, den 26. September 1897.

(L. 8.) Wilhelm R. Für den Minister des Innern: Bosse.

von Miquel.

Regierungsbezirk Münster. (Stadt · Wappen.) Anleiheschein der Stadt Münster. III. Ausgabe, Buchstabe Nr ũber Mark Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund des landesherrlichen Privilegiumz vam 765. September 1897 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster enn, nnn, .. Seite. und Gesetz⸗ Sammlung für 1897 Seite .. )

Provinz Westfalen.

0 der von dem Bezirksausschusse zu Münster genehmigten Beschlüsse der städtischen Körper chaften vom 5. Juni und 7. Juli 897 wegen Aufnahme einer Schuld von 5 000 090 bekennt sich der Magistrat der Stadt Münster namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehntschuld von Mark, welche an die Stadt baar gejahlt worden und mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückjahlung der ganjen Schuld von h 000 000 M erfolgt nach Maßgabe des genebmigten Tilgungsplanes mittels Verlogsung der Anleihescheine in den 8 1599 bis spätestens 1924 einschließ⸗ lich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens zwei und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird.

Außerdem wachfen dem Rilgungsstocke diejenigen Straßenanlieger· Beiträge ju, welche für Straßen erhoben werden. die aus den Mitteln der gegenwärtigen Anleihe hergestellt worden sind, und welche be⸗ ,,, ,. zur außerplanmäßigen Abstoßung der Schuld zu ver⸗ wenden sind.

Dem Tilgungsstocke werden ferner die etwaigen Ueberschüsse aus der Verwaltung des Hafens und der Erlös aus dem Verkaufe des Ge⸗ ländes der alten Gasanstalt überwiesen. .

Die Ausloofung geschieht in dem Mongt Juni jeden Jahres. Der Stadt bleibt Hoh das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock