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Kriegs⸗Ministerium.
Der Premier⸗Lieutenant der Reserve Graf Clairon d'Hanssonville sst unter Ueberweisung zu der Korys= Intendantur des X. Armee⸗Korps zum etatsmäßigen Militãr⸗ Intendantur⸗Assessor ernannt worden.
Abgereist: Seine Excellenz der Staatz⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts; und Medizinal⸗Angelegenheiten D. Dr. Bosse.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. Oktober.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Abend um Fs, Uhr auf der Station Wildpark Seine Faiferliche Hoheit den Großfürsten Michael von Rußland, Höchstwelcher zum Besuch bei Ihren Majestäten eingetroffen ist.
Heute Vormittag um N / J Uhr empfingen Seine Majestãt der Kaiser den Staats⸗Minister Freiherrn von Marschall und nahmen hierauf den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke entgegen.
Am 2. Oktober starb nach längerem Leiden, 61 Jahre alt, der Geheime Dber⸗Regierungs-Rath und vortragende Rath im Ministerium des Innern Albert Höpker. .
Der nunmehr Heimgegangene begann seine Laufhahn im Jahre 1855 als Regierungs⸗Assessor und wurde als solcher zu⸗ nächst in Liegnitz, dann in Bromberg verwendet. Im Jahre 1855 zum Reglerungs-Rath befördert und demnächst dem Dber⸗Präsidium in Königsberg überwiesen, wurde er im Jahre 8866 Ober RegierungsZs⸗Rath und Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten in Königsberg. Im Jahre 1888 erfolgte seine Berufung in das Ministerium des Innern als Hilfs⸗ arbeiter, und noch in demselben Jahre wurde er zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath, im Jahre 1391 zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗-Rath ernannt. Et war Mitglied der Prũüfungskommission für hohere Verwaltungsbeamte, der Stanstischen Zentralkommission, des entral⸗Direktoriums der Vermesfungen und außerordentliches Mitglied des Gesundheits⸗ amtes.
An Allerhöchsten Auszeichnungen besaß der Verewigte das Eiserne Kreuz zweiter Klasse, die Landwehr⸗Dienst⸗ auszeichnung erster Klasse und den Rothen Adler ⸗Orden zweiter Klaffse mit Eichenlaub! .
Anspruchslos und liebenswürdig im persönlichen Verkehr,
hat er, ausgerüstet mit einem reichen Maße gründlicher
Renntnisse, mit scharfer Auffassung, vielseitiger Erfahrung und unermüdlicher Arbeinskraft, mit Hingebung und Erfolg seines Amtes gewaltet. Das Ministerium des Innern bedauert seinen Verlust auf das schmerzlichste und wird dem Verstorbenen stets
ein ehrendes Andenken bewahren.
Bayern.
Die Kammer der Abgeordneten trat gestern in die Berathung des Militär-Etats ein. Die Abgg. Dr. Schädler und Dr. Orterer brachten dabei die Frage der Militär⸗Strafprozeßordnung zur Sprache und be⸗ haupteten, daß der Oberste Gerichtshof ein Reservatrecht Bayerns sei. Wenn man aus der jüngsten Erklärung des Kriegs⸗ Ministers im Finanzausschusse herauslesen dürfe, daß die bayerische Regierung für die volle Wahrung dieses Reservat⸗ rechts eintrete, dann werde das ganze Volk hinter dem Minister stehen.
Sessen.
Der rusfische Minister des Auswärtigen Graf Murawjew ist gestern Abend in Darmstadt eingetroffen. ;
Den Ständen des Großherzogthums, zunächst der Zweiten Kammer, ist ein Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung eines Staatsschuldbuchs, zugegangen.
Sachsen⸗ Altenburg. ute Abend findet, wie die „Weim. Ztg.“ meldet, im Schlosse zu Hummelshain am Sarge Ihrer Hoheit der verewigten Herzogin eine Trauerfeier statt. Die sterb⸗ lichen Ueberreste der Hohen Verblichenen werden morgen in feierlichem Zuge nach Kahla und von dort mit der Eisenbahn nach Altenburg übergeführt werden. In Altenburg erfolgt
alsdann die feierliche Einholung nach der Schloßkirche und die
Aufbahrung daselbst. Am nächsten Sonnabend wird die Leiche in der Familiengruft beigesetzt werden.
Dentsche Kolonien.
Um künftigen Einfällen der Wangoni (auch Magwang⸗
wara genannt), welche in den letzten Jahren durch wiederholte Raubzüge das Hinterland von Lindi und Mikindani
fowie das Rovuma⸗Gebiet beunruhigt hatten, vorzubeugen
und die zahlreichen, von dort stammenden Kriegssklaven der Magwangwara zu befreien, unternahm die 8. Kompagnie der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika unter dem Befehl des Premier⸗Lieutenants Engelhardt im Juli d. J. eine Strafexpedition. Dem von dem Genannten erstatteten Bericht über den Verlauf der Expedition entnimmt das „Deutsche Kolonialblatt“ das Folgende:
In dem Bestreben, über die Schäxigungen, welche die Bevölke- rang Tes Hinterlandes von Lindi und Mikindani und des Roduma- Gebietes durch die Wangeni erfahren hat, umfaffende Kenntnis zu er⸗ Halter, batte die Kompagnie von Beginn ihres Ausmarsches von Lindi an die dortigen Häuptlinge aufgefordert, Vertreter zu schicken, welche mit der Kompagnie nach Ungoni geben sollten; dort sollten sie als
letzten Jahren geraubten Menschen und Güter nicht ju erreichen sei, —— . Verhaftung der 1 — und ihrer bedeutendsten Akidas eschritten. Bei der Ausführung dieser Maßnahmen bezablten fũnf 6 Fhiakoma, Mahenge, Mdaura, Mtinle und Chapan die später als die schuldbelastetften beransftellten, einen versuch aus dem Lager mit dem Leben, da Lie wachbabenden Agstaris, der vorher ausdrücklich ergangenen Androhung gemãß, von ibren Waffen Gebrauch machten. Die energische Durchfũhrung der Verhaftung der mächtigen und gefürchteten Sultane, welche im Schauri zuvor den die Kempagnie begleitenden Häuptling Kanyenda don Robuma als ihren Sklaven bebandelt batten, erwies fich als außer. prdentlich wirkfam. Noch an demselben Tage lieferten die von mir bestimmten Vertreter der gefangenen — * nabe Verwandte der felben oder angesebene Männer, mebrere hundert Kriegsskladen im Lager der Kompagnie ab. Am 18. Juli wurde der Sultan Mlamiro wieder aus der Haft entlassen, nachdem er die ibm auferlegte Strafe von 10 Stück Rindvieb erlegt batte. In den der Verhaftung folgen . den Verhandlungen hatte sich seine Schuld als eine ver bãltnigmãßhig ge · ringe berausgestellt, und es war erwiesen worden, daß er sich in den let ten Jahren oft bemübt hatte, die Kläger, die ihre geraubten An ⸗ gebörigen zurückbaben wollten, wieder in Besitz derselben zu setzen. Am 23. wurde er feierlich in der Jumbenwürde bestãtigt und ibm die Flagge verlieben. Masesse; der Sohn des Häuptlings Songea, den ich zum Vertreter seines Vaters während dessen Gefangenschaft be⸗ stimmt atte, zeigte sich am eifrigsten in der Herbeischaffung der von Songea's Kriegern geraubten Menschen, sodaß die gegen seinen Vater vorliegenden Klagen rasch Erledigung fanden. Nachdem Songea die ibm zugemessene Strafe von 50 Stück Großvieh gezahlt batte, wurde auch er am 1. August in Freiheit gesetzt. Mlamiro und Songea find die bedentendften unter den Wangoni⸗ Häurtlingen. Erftersm verleiht seine dirette Abstammung von Maharuli und das reine Zulublut, das in seinen Adern fließt, ober Anseben; letzterer, der Sohn eines Sklaven, bat sich durch fein Herrschertalent, feine politische Klugheit und Thatkraft Macht und Einfluß erworben. Auch Mlamtro ist ein verständiger Kopf und uns Europäern freund. lich gesinnt, aber es feblt ibm die rũcksichtslose Energie des Songea, dessen Anordnungen bei seinen Unterthanen un⸗ bedingten Geborsam finden. Mlamiro's und Songea 's Entlassung aus der Haft hat die durch die Festsetzang der Sultane im Lande entstandene Panik wieder vollkommen beseitigt. Steben sie fernerhin treu auf unserer Seite — und ich boffe dies zuversichtlich — so wird Ungoni aller Krieg ersxart bleiben. Songea ist jetzt beauftragt worden, den Unterbäuptling Mubawi, welcher den im Dezember v. J. bei dLigelonga stattgefundenen Neberfall der Handelskarawane des Suvinda geleitet bat, fangen zu lassen und bier ein zuliefern, wäbrend Mlamiro die Gefangennahme des Liguku, welcher einen in neuerer Zeit unter⸗ nommenen Streifzug gegen Nankamma bei Uundi anfübrte, anbe⸗ foblen ist. . Die Häuptlinge Chikuse, Fuse und Mgendera werden in Haft zebalten, bis die gegen sie vorliegenden Klagen auf Herausgabe von riegsftlaven erledigt und die ihnen auferlegten Strafen gezahlt find. Insbesondere wird Mgendera nicht eber freigelassen werden, bis die Erben des in dem erwäbnten Ueberfall am Ligolonga ge⸗ tödteten Supinda aus Lindi voll entschädigt sind, damit die Händler an der Küste keine Verluste haben und kennen lernen, daß ibre Handels ⸗ unternehmungen im Innern unter dem wirksamen Schutze des Gou⸗ vernements fleben. Die Zahl der eingelieferten Kriegsgefangenen bat fich feit dem Tage der Verbaftung täglich vermehrt, sie hat jetzt rund 650 erreicht; weit größerer Zuwachs ist besonders dann zu erwarten, wenn es sicher ist, daß eine entsprechende militärische Macht bier längere Zeit stationiert bleibt. Viele der in Sklaverei Gerathenen iaufen ißren Herren deshalb nicht weg, weil sie fürchten, daß sie nach dem Abzug der Kompagnie von den Wangoni wiedergeholt werden könnten und ihr Loos dann ein schlimmes sein würde. ; Ueber die befreiten Sklaven verfügt die Kompagnie in der Weise, daß sie, soweit dies nicht für die Leute aus dem unmittelbaren Hinter · lande von Lindi und Mikindani durch die dortigen Behörden geschiebt, Freibriefe ausstellt und die Leute nach Mõ lichkeit in ibret Heimath wieder anzufiedeln sucht. Ungoni, das Quellgebiet des Rovuma, wie das nach Osten daran angrenjende Undonde, im Norden des mittleren HFoöpuma, sst, wie ich in der Afrika Literatur vorhandenen Aeußerungen gegenüber hervorheben möchte, ein fruchtbares, wasferreiches Land, ein nur durch Kulturland unterbrochenes Waldgebiet. Meiner Ansicht nach übertrifft besonders Ungoni an Baffeireichtbum und Fruchtbarkeit das Wahehe Land. Zu weitaus größtem Theile weist es Ackerboden auf, der verschwinden de Rest ist mmer noch als Weideland brauchbar. Ungoni und das Ropumathal find überdies fo gut bepslkert, daß dieser bisher nur wenig bekannte Theil unseres Schutzgebietes wobl werth sein därfte, der Segnungen einer geordneten Verwaltung tbeilbaftig und dem das Eindringen unsere? Kultur und Zivilisation in erbeblichem Maße erschwerenden arabischen und is lamitischen Einflufse entzogen zu werden.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
Das Bureau des österreichischen Abgeordnetenhauses ist gestern unter dem Vorfitz des Präsidenten Dr. Kathrein zusammengetreten, um im Sinne der Geschãftsordnung eine Hausordnung festzustellen; die Berathung gelangte nicht zum Abfchluß, wird aber demnächst zu Ende Feführt werden. Das ungarische Unterhaus nahm gestern die Vorlage über das Budgetprovisorium im allgemeinen und im einzelner an. Der Minister-Präsident Baron Ban ffy er⸗ klärte bei der Berathung, die Regierung könne das Budget nicht einbringen, bevor die Beitragsleiftung zu den gemein⸗ samen Angelegenheiten festgestellt sei, und außerte sich sodann über das Verhältniß zu Oesterre ich. Der Minister⸗Präsident betonte dabei, daß die Regierung es nicht für statthaft erachte, sene Uneinigkeit, die sich in Desterreich zeige, auszunũtzen Zwischenruf auf der äußersten Linken; „Verfehlt genug, denn sene nützten alles gegen uns aus!“), sie erachte es nicht für vortheilhaft, daß jener Staat, mit welchem Ungarn in einem stabilen Bündnisse und in engen Beziehungen stehe, schwächer werde. „Ich wiederholen, fuhr der Minister⸗Vräsident fort, „die Regierung erachtet es nicht für fatthaft, die dortigen verworrenen Verhältnisse unrechtmãßig, eventuell zum eigenen Vortheile so auszunützen, daß dadurch jenes Verhältniß gestört wird, auf welchem die Grundlagen unseres staatlichen Bestandes beruhen. Denn jenes Band, welches einerseits zwischen den Ländern der ungarischen Krone, andererseits zwischen den übrigen Königreichen und Ländern Seiner Majestät rechtlich besteht, basiert auf der Pragmatischen Sanktion. Die aus diesem Verbande sich ergebenden und im 1867 er Ausgleich bezeichneten gemeinsamen Angelegenheiten müssen daher, was für eine Aenderung auch immer eintreten möge, unter den verfassungs mäßigen Verhältnissen der auf Grund der Pragmatischen Sanktion mit uns in einem unlöslichen Verbande stehenden Länder den Gegenstand unferer Fürforge bilden. Und weil wir dieses Bundes
Kläger auftreten und eventuell vorgefundene Angebörige agnoscieren. Leider batte die Furcht, daß die Kon pagnie den Wangon nicht gewachsen fei und entweder unverrichteter Dinge umkehren oder durch die Magwangwara vernichtet werden würde, mebrere Häuptlinge ab⸗ gebalten, Vertreter zu senden. Am 12. und 13. Juli waren die WangoniHäurtlinge Mlamiro, Songea. Mgendera, Chikuse und Fufe mit ibren Akidas im Lager der Kompagnie bei Songea zum Schaurt bersammelt worden. Als sich im Verlauf der Verhandlung
erkennen ließ, daß auf gütlichem Wege die Herausgabe der in den
verhältniß nicht tangieren wollen, erachten wir es nicht für vortheilhaft, daß sich dort die zerfahrenen Verhãltnisse in dieser Richtung noch weiter entwickeln. Es ist im Gegen⸗ theil unser Wunsch und unser Streben, daß auch in Dester⸗ reich das verfassungsmäßige Leben fortdauere und sich ungestõrt
weiter entwickele, und daß wir mit einem unter verfassungs⸗
stande bringen. Wir wünschen es als ausgeschlossen zu be⸗ trachten, daß man in Desterreich anders als verf ßig regieren müsse: wenn aber die Verhãltnisse sich dennoch so ge alten sollten, was Gott verhüten möge, so wird in einem lchen Falle die 4 es nicht verabsäumen, mit Beob⸗ achlung der in dem Artikel XII des Gesetzes von 18657 vorbe⸗ zeichneten Grundsätze ihre Pflicht zu erfüllen, die Angelegen⸗ heiten vorzubereiten und Ungarns Interessen zu wahren unter Berücksich tigung der in jenem Gesetz übernommenen Ver⸗ pflichtungen und gesicherten Rechte. Die Modalitãten des Vorgangs in dieser Hinsicht sind schon in dem Artikel MI des Gesetzes von 18657 gegeben, welches ausspricht, daß in dem Falle, daß . des Zoll⸗ und Handelsbündnisses oder der Bank bezw. der gemeinsamen Angelegenheiten keine Vereinbarungen zu stande kommen, die ungarische Gefetzgebung im Sinne des Gesetzes von 1867 vorzugehen habe. Die Regierung kennt ihre Pflicht. Der Paragraph lautet: ‚Es versteht sich von selbst, daß, wenn in Betreff der in den obigen S885 58. 457 aufgezählten An⸗ elegenheiten ein Uebereinkommen nicht gelingt, das Land as selbstandige Verfügungsrecht sich vorbehält, und daß alle seine Rechte auch in diesem Betracht unangetastet bleiben“ Wenn sich die Verhältnisse so gestalien sollten daß man im Sinne diejes Paragraphen vorgehen müßte, wird die Regierung es für ihre Pflicht erachten, die nöthigen Vorarbeiten zu treffen und dem Hause solche Vorlagen zu unterbreiten, welche im Geiste der obigen Ausführungen zur Durch⸗ führung derselben unter den gesetzlichen Formen nöthig sein werden“ Der Minister⸗Präsident schloß seine Rede mit den Worten: „Ich glaube, daß sowohl bezüglich der ungarischen Staatlichkeit als auch bezüglich der Sicherung der Interessen des Landes und der Betonung der nationalen Intexessen gegen die Regierung mit Recht keine Beschuldigung erhoben werden kann. Ich glaube, daß die Thatsachen während der dreijahrigen Amtsführung dieses Kabinets beweisen, daß die Beschuldigungen ungerechtfertigt und unbegründet find. Die fffentliche — 8 des Landes und die allgemeine Stimmung sind für uns. In diesem sicheren Bewußtsein sehen wir der Zukunft ruhig entgegen; denn wir wissen, daß wir nicht nur hier im Hause, sondern auch im Lande das Vertrauen der großen Mehrheit besitzen; deshalb bitten wir, mit wahrer Beruhigung diesen Gesetzentwurf anzunehmen.“ Frankreich.
Die Deputirtenkammer verhandelte in ihrer gestrigen Sitzung über einen Antrag des Deputirten Rozs, nach welchem fingierte Geschäfte in landwirthschaftlichen Produkten bestraft werden sollen, und nahm später mit 28 gegen 145 Stimmen die Vorlage, betreffend die Verlegung des Orlsans⸗ Bahnhofes in Paris nach dem Platze des alten Rechnungs⸗ hofes am Quai d 'Orsay, an. U .
Die Fudgetkommission hat im Einklange mit den Vorschlaͤgen des Finanz-Ministers Cochery eine Herab⸗ setzung der im Juli 8d. J. bewilligten Grundsteuer be⸗ schlofsen. Zur Herstellung des Gleichgewichts im Budget soll der durch diesen Steuernachlaß entstehende Aus fall ausgeglichen werden: 1) durch Auflegung der durch Gesetz von 1873 eingeführten Steuer auch auf die fremden Werthe, welche derselben bisher entzogen waren, was einen Ertrag von 10 Millionen Francs ergeben würde, und 2) durch Erhebung einer Stempelsteuer von fremden Fonds, die 16 Millionen ab⸗ werfen würde. Die Kommission hat es indessen abgelehnt, die Abgaben von franzöfischen Werthen zu erhöhen.
Rußland.
Die „Petersburgskija Wijedomosti⸗ erfahren, daß dem General⸗ Gouverneur von Warschau Fürsten Imeer etins ky ein vom Ministerium des Innern ausgearbeiteter Entwurf, be⸗ treffend die Einführung einer neuen Städteverfassung in den zehn Weichsel-Gouvernements, zur Begutachtung zu⸗ gegangen sei.
Dvanien.
Die Königin⸗Regentin ist, wie W. T. B.“ meldet, von einem leichten Unwoöhlsein befallen worden. .
In Santander verweigerten mehrere Soldaten, die sich nach Tuba einschiffen sollten, anfangs den Gehorsam, gaben aber spater nach und bestiegen die Fahrzeuge.
Türkei.
Wie das Wiener „Telegr⸗Corresp- Bureau“ aus Kon⸗ stantinopel meldet, sind alle Artikel des endgültigen Friedens vertrages angenommen worden mit Aus⸗ nahme der Konsulat-Konvention und der Be— stimmungen über die Behandlung der Prozesse zwischen türkischen und griechischen Unterthanen seit der Kriegserklärung. Die griechischen Delegirten verlangen, vor der Annahme der rediglerten Artikel 3 und 8 die Natur der Konfular⸗Konvention kennen zu lernen, die türkischen Delegirten lehnten diese Forderung ab. Die griechischen Delegirten be⸗ suchten gestern die Botschafter, um mit denselben über die Differenzen zu berathen. . .
Der „Neuen Freien Presse' zufolge lassen sich die Vor⸗ schläge der Pforte zur Lösung der kretischen Frage in folgende Punkte zusammenfassen: vollständige Autonomie der Insel unter Souveränetät des Sultans; Ernennung des Deneral⸗ Gouverneurs, der tärkischer Unterthan, wenn auch christlicher Religion, sein soll, durch den Sultan; Garantie des Jebens und Eigenthums der mohamedanischen Bewohner von Kreta; Aufrechterhaltung von türkischen Garnisonen und Be⸗ lassung türkischer Kriegsschiffe an den Punkten der Insel, an denen dies nothwendig sei; Ausübung aller Akte der Verwaltung und Justiz im Namen des Sultans; Zahlung eines festen jãhr⸗ sichen Tributs an die Türkei; Beibehaltung der tũrkischen Flagge für alle kretischen Handelsschiffe . Die osterreichisch ungarischen Kriegsschiffe Franz Joseph“ und „Frundsberg“ sind gestern in die Suda⸗Bay ein⸗ gelaufen. ö ö
Nach einer Meldung der Agence Hava. hat die tũrkische Behörde in Kanea die Admirale von dem Wunsch der Pforte in Kenntniß gesetzt, daß die internationale militärische Ge⸗ richts ommission aufgelost werde und die Angeklagten. von Tsikalaria vor einen He hehe eines näher gelegenen Vilajets des türkischen Reichs oder vor einen gesetzmäßig gebildeten zuständigen Gerichtshof in Kanea geftellt werden mõchten.
ö Dem Parifer Blatte „Le Journal“ zufolge sollen ziemlich ernste Verwickelungen im Nikki⸗ und Borgu⸗Gebiete be⸗ vorstehen. Der gegenwärtig am Senegal weilende Kolonial⸗ Minister Lebon habe die schleunige Entsendung einer Kompagnie
mäßigen Verhältnifsen lebenden und wirkenden Desterreich den Ausgleich auch definitiv, jetzt aber einstweilen provisorisch zu
Senegalschützen nach Dahomey angeordnet.
Griechenland.
Der türkische Delegirte Oberst Ismail Bey und der britische Delegirte Kapitän Brig ham von der Kommission zur lieberwachung der Heimkehr der flüchtigen Thessalier iind in Zaur ion eingetroffen, um die Einzelheiten der Rückkehr zu zrdnen. Der Agence Havas“ zufolge ist diese Angelegenheit zwischen Edhem Pascha und den griechischen Delegirten dahin geregelt worden, daß zuerst die Bewohner der von den türkischen Truppen besetzten Dörfer, darauf die flüchtigen Be⸗ wohner der Städte zurückkehren sollen.
Infolge der großen, auf Kreta herrschenden Erregung hat die Regierung strenge Befehle zur Verhinderung jeglicher Vaffensendung oder Abreise von Freiwilligen erlassen.
NRumãnien.
Der König Karol wohnte, wie ‚W. T. B.” berichtet, vorgestern in Pierer der Enthüllung des Den kmals für das zweite Jäger⸗Bataillon bei, das sich bei dem ersten Siege der rumänischen und der russischen Armee vor Plewna ausgezeichnet und am 11. September 1877 die Redoute von Grivitßza mit Sturm genommen hatte. Der König wurde in der Stadt, die zur Feier des Tages reichen Flaggenschmuck trug, mit großer Begeisterung begrüßt. Bei der Enthüllungs— feier hielt der König folgende Rede:
Namens der Armee danke ich der Stadt Ploesci, welche die Initiative dazu ergriffen hat, als Zeichen der Dankbarkeit für die auf Dem Felde der Ehre gefallenen tapferen Söhne des Distrikts Prahova ein Denkmal zu errichten, auf das wärmste. Ich bin stol; darauf, daß ich an der Spitze dieser Helden gestanden babe, die ihr Leben der Unabhängigkeit des Landes Rumänien geweibt haben. Der Tag des II. September wird für immer in unsere Herzen eingeschrieben sein. An dicsem denkwürdigen Tage stürzte sich das zweite Bataillon Jäger, okwobl es durch erbitterte Kämpfe geschwächt und dezimiert war, äbn ins Feuer, es erftärmte gegen Abend die Redoute von Grivitza und entriß dem Feind die Fahne. Zwanzig Jabre sind seitdem ver⸗ flossen; die Erinnerung an jene gefabrvollen, jedoch an bervorragenden, pon Erfolg gekrönten Thaten reichen Zeiten wird niemals aus unserem Gedächtniß entschwinden können. Ploesci ist die erste Stadt, die erkannt hat, daß die glorreiche Vergangenheit den mitlebenden und kemwenden Geschlechtern durch ein sichtbares Zeichen übermittelt werden muß Geleitet von diesen edlen Gefüblen, baben Sie dieses schoöne Denkmal errichtet, nicht nur als Schmuck der Stadt, sondern auch als Zeichen der Dankbarkeit gegen diejenigen, die sich für das Vater land geopfert haben.“
Nach der Denkmalsenthüllung empfing der König die Behörden und hervorragenden Persönlichkeiten von Ploesci, worauf Allerhöchstderselbs unter den lebhaften Huldigungen der Bevölkerung die Rückreise nach dem Schlosse Pelesch antrat.
Amerika.
Dem Madrider Imparcial“ wird aus Havanna be⸗ richtet, daß die Partei der Intransigenten entschlossen sei, trotĩz der gegentheiligen Befehle zu Gunsten des Generals Weyler Kundgebungen zu veranstalten; die Gegner der Auto— nomie suchten der Thätigkeit des Marschalls Blanco Schwierig⸗ keiten in den Weg zu legen. Die militärische Lage sei die gleiche wie seit einem halben Jahre, die Operationen stockten, 10 0590 Soldaten seien erkrankt. Die Regierung habe nach⸗ drückliche Maßregeln getroffen, um einen etwaigen Zusammen⸗ stoß in Havanna bei Gelegenheit der Abreise des Generals Weyler zu verhindern; letzterer habe den Befehl erhalten, die Ankunft des Marschalls Blanco abzuwarten.
Afrika.
Aus Prätoria wird der „Agence Havas“ gemeldet, daß der Volksraad den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die neuen Einfuhrzölle, welches Nahrungsmittel beinahe voll⸗ ständig freigebe, aber Luxusgegenstände besonderen Abgaben unterwerfe, genehmigt habe.
Arbeiterbewegung.
In Görlitz haben, wie im Vorwärts“ mitgetheilt wird, die Stein setzer der Firma Müller u. Wagner wegen Lohbnstreits die Arbeit eingestellt.
Aus London wird der Voß. Ztg.“ unter dem 25. Oktober zum Ausstande der englischen Maschinenbauer gemeldet: Der Maschinenbauerver band beschloß, die Einladung des Handels⸗ amts zu einer Konferenz unter der Bedingung anzunehmen, daß gleich⸗ zeitig mit der Zurückziehung des Verlangens nach dem Achtstundentag die von den Arbeitgebern verhänzte Arbeitssperre aufhöre.
Kunft und Wissenschaft.
Dem Königlichen Museum für Naturkunde hierselbft ist von dem Premier ⸗ Lieutenant Wertber eine Sammlung zoologischer Ok jekte aus dem Massailande zugegangen. Die Sendung enthielt: 1 Säugethierbalg, 2 Säugethierschädel, 10 Vogelbäl ge, 9 Reptilien, 32 Schmetterlinge, 6 Käfer, 3 Orthop⸗ teren. Die Thiere sind fämmtlich gut konserviert und bilden eine will⸗ kommene Bereicherung der zoologischen Sammlung. Durch den Pavianbalg vebst Schädel ist feitgestellt daß der Massai⸗Papian eine besondere Form Ldarstellt. Der zweite Säugetbierschädel stammt von einem Stachelschwein (Hystrix galaata) und war bisher in der hiesigen Sammlung nicht vertreten. Unter den Vögeln befinden sich mehrere für das deutsch-⸗ostafrikanische Schutzgebiet noch nicht nachgewiesene Arten und eine neue Art von Feuerfinken, welche Eyromelana Wertheri benanrt worden ift. Von den vier Käferarten fehlten der zoolozischen Sammlung jwei; eine Art ist für die Wissenschaft neu.
Die von der „Kaiserlich russischen geographischen Gesellschaft' ausgerũstete wissengchaftliche Expedition unter Leitung Dim itriew's (vgl. Nr. 243 d. Bl.) ist, wie dem. W. T. B. aus Odef sa gemeldet wird, gestern nach Abessynien aufgebrochen.
Literatur.
. Die Rechtsprechung des Königlich vreußischen Ober ⸗Verwaltungsgerichts in systematischer Dar⸗ stellung. II. Band, bearbeitet von B. von Kamptz, Ver— waltungsgerichts Direktor, St Genzmer, Ober Verwaltungs⸗ gerichts⸗ Rath, Ph. Freytag, Ober. Verwaltungsgerichts. Rath, und M. Dirk sen, Regierungs⸗Rath. Berlin, Verlag von Karl Heymann. Preis 16 99. — Die Rechts grund— sätze des Königlich rer ilch Ober ⸗Verwaltungs⸗ fericht sé. Begründet von Parey. Dritte, gänzlich neu bearbeitete und bis jur Gegenwart ergänzte Auflage, heraus—⸗ gegeben von Fr. Kunze. Ober⸗Verwaltungegerichts Rath, und Hr. G. Kautz, Regierungs Rath. Lieferung 2 bls 5. Berlin, Verlag bon J. J. Heine. — Behandelte der J. Band des von B. von Kamptz, St. Genzmer ꝛc. bearbeiteten Werks, der Anordnung des Zuständig⸗ eitsgesetzes und im einzelnen dann dem System der das materielle Recht enthaltenden Gesetze folgend, die Angelegenheiten der Provinzen, der Kreise, der Amts verbände, der Stadtgemeinden, der Landgemeinden
Armenwesen und Zwangzerziehung, kirchliche und Schul ⸗ sowie Synagogengemeinde · Angelegenbeiten. Die Mittheilung der Ent- cheidungen ist in der Weise erfolgt, daß der Thatbeftand kurx — in Antiquaschrist — angegeben und dann die Gründe ausführlich ab⸗ gedruckt sind. Den Schluß bilden, wie in dem früber besprochenen I. Bande, ein alpbabetisches Sachtegifter, ein Verzeichniß der erläuterten oder jur Anwendung gebrachten Gesetze, Verordnungen 2c. und eine nach der Zeitfolge geordnete Ueber- sicht der mitgetheilten Entscheidungen, nach welcher man die Zabl der⸗ selben auf annähernd 900 schätzen kann. Band III (Wege⸗ Wasser Wald, Fischerei⸗ und Jagdangelegenbeiten) soll demnãchst. Band L im Fräbjabr 1898 erscheinen. — Dle Neubearbeitung der wohlbekannten Parey'schen Sammlung der Rechtsgrundsätze des Ober⸗Verwaltungt⸗ richts auf deren Werth und Bedeutung ebenfalls schon
über bingewiesen wurde, ist nahezu vollendet. Sie unter sckeidet i von dem vorerwäbnten Werke dadurch, daß die Verfaffer derselben mit bervorragendem Geschick den Inhalt jedes Grkenntniffes in kurze, gemeinverftändliche Leitsätze zusammengedrängt und diesen nur den wesentlichsten Theil der Begründung beigefügt haben. Letztere ist aber bäufig noch mit einem kurzen Kommentar verseben, der Hinweise auf die einschlägigen Gesetze, auf in⸗ zwischen eingetretene Veränderungen der Rechtslage u. s. w. enthält. Sebr erwünscht ift die den einzelnen Materien vorangestellte Literaturubersicht, auch erleichtert die Angabe der Gesetzesmaterialien derjenigen die Nachforschung, die weitere Aufflärung an der Quelle des Gejetzes suchen wollen. Die bisher erschienenen fünf Lieferungen, von denen die dritte den J. Band abschließt, bebandeln zunächft die Angelegenbeiten der Kommunal- perbände, die Wahlen zum Provinzial⸗Landtage, die Provinzialabgaben, die Aufsicht über die Provinzial Verwaltung, die Zwangs. Etatisie⸗ rungen, die Dotationsangelegenheiten, sodann die Auseinandersetzung bei Veranderung der Kreisgrenzen und Bildung neuer Kreise, die Kreisabgaben, die Wablen jum Kreistage, die Verpflichtung der Kreis angebörigen zur Annahme von unbesoldeten Aemtern in der Kreis. verwaltung, die Beibilfe der Kreise an die Ortsarmen verbände, das Dis ziplinarverfabren gegen Kreis beamte, die Oberaufficht über die Kreis⸗ verwaltung, ferner die Angelegenheiten der Amtsverbände, der Städte, der Landgemeinden und Gutsbezirke, das Kommunalabgabenrecht und die poltzeilichen Angelegenheiten (Wasser⸗ Deichpolizei, Fischerei, Jagd, Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, Ansiedelungen und Fofenien, Dismembrationssachen, Bau⸗, Wege⸗ und Gewerbepolizei). In jwei nicht zu umfangreichen Bänden wird diese Sammlung Den wesentlichften Inhalt der bisher erschienenen 33 Bände der offtziellen Ausgabe von Entscheidungen des Ober Verwaltungsgerichts wiedergeben. ⸗
— Kommentar zum Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich von Br. Justus Ols bausen, Reichsgerichts Rath. Fünfte, umgearbeitete Auflage. Verlag von Franz Vablen, Berlin. Preis 36 — Wie sebr dieses für die Strafrechtspflege faft unentbehrliche Werk von allen Seiten wegen seiner wissenschaftlichen Gründlichkeit und praktischen Brauchbarkeit geschätzt wird, beweist der Umstand, daß nach der erst vor wenigen Jabren erschienenen vierten Auflage des Kommentars, dessen erstes Erscheinen in die Jahre 1880 bis 1883 fällt, jetzt schon eine fünfte nothwendig geworden ist. Ueber die vom BVerfasser mit dem Kommentar verfolgten Zwecke und deren Durchführung ist an dieler Stelle bereits früber ausführlich berichtet worden. In der neuen Auflage haben die Literatur und die Entscheidungen des Reichsgerichts aus den letzten Jahren eine ein⸗ gebende Berücksichtigung und eine erschöpfende kritische Würdigung gefunden. Trotz des hinzugetretenen gewaltigen Stoffes hat es die muftergültige Sekonomie des Verfassers ermöglicht den äußeren Um⸗ fang nur um drei Bogen vermehren zu müssen.
— An Textausgaben von Reichs⸗ bezw. Landesgesetzen sind in jLngster Zeit folgende erschienen: das neue Handelsgesetz buch für das Deütsche Reich vom 10. Mai 1897, von welchem der Abschnitt über die Handlungszehilfen und Lehrlinge schon am 1. Januar 1898 in Kraft tritt, nebst Einführungsgesetz Verlag von J. J. Weber in Leivjig; Originalleinenband 2 ; dasselbe in einem Bande mit dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz vom 18. August 1898 vereinigt, jedes der beiden Gesetzbächer mit sehr ausführlichem Sachregister, als Theil des wohlbekannten, von dem Geheimen Regierungs, Rath G. A. Grotefend herausgegebenen Gefammten preußisch deutschen Gesetz⸗ gebungt Materials üffeldorf, Verlag von L. Schwann; Preis 3 40); das Reichsgesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 nebst dem Einführungs— gesetz, mit einer in das Gesetz einführenden Einleitung und An— merkungen von Dr. J. Krech, Kaiserlichem Geheimen Regierungs- Rath in Berlin, und Dr. O. Fischer, o. 5. Professor der Rechte in Breslau (Verlag von J. Guttentag, Berlin; Preis 1,20 4A); die Grundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897, mit Einleitung und Anmerkungen von Dr. Otto Fischer, ordentlichem Professor der Rechte an der Universitãt Breslau (Verlag von J. Guttentag, Berlin; Preis 1 6), und in einer anderen, gleichfalls mit Anmerkungen versehenen, außerdem die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das Liegenschaftsrecht sowie eine praktische Anleitung zur Bearbeitung der Grundbuch- Angelegen⸗ beiten enthaltenden Ausgabe von W. Schwarze, Amtsgerichts⸗ Rath und seiner Zeit Mitglied der Reichstags -FKommission (Berlin, Verlag von Franz Vahlen; Preis 2,60 A6); das Reichsgesetz über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897, mit erläuternden Vorbemerkungen von M. Hallbauer, Ober Landesgerichts⸗Rath (Verlag von Albert Berger, Leipzig; Preis 50 ). Ausgaben des für die Gewerbetreibenden wichtigen Innungs« und Handwerkergesetzes (des Reichsgesetzes, be— treffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897) baben der Regierungs⸗Rath Kurt von Rohrscheidt (Leipzig, Verlag von C. L. Hirschfeld; Preis 1.80 M, der Regierungs ˖ Assessor im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. F. Hoffmann (Berlin, Karl Heymann's Verlag; Preis 2 ) und, der Königlich sãchsische Landgerichts. Direktor Dr. Faul Fahnert (Leipzig, Verlag von Albert Berger; Preis 1“ 6) besorgt; während die letzt⸗ genannte Ausgabe außer dem Text des Handwerkergesetzes und der in diesem angezogenen Bestimmungen anderer Ge— setze (der Gewerbeordnung, des Gewerbegerichtsgesetzes, des Kranken⸗ versicherungsgesetzes, der Jivilprozeßordnung und des Bürgerlichen Ge⸗ setzbuches für das Deutsche Reich) nur 15 Seiten umfassende Vor— bemerkungen bietet, die allerdings die Hauptgrundsätze des Gesetzes und die Abweichungen von den auf diesem Gebiete bisher in Kraft gewesenen Bestimmungen klar zum Ausdruck bringen, bildet den Haupttheil der beiden ersten Ausgaben des Innungs und Handwerker⸗ geseßes eine die vorhandenen Auslegungsmaterialien (amtliche Be⸗ gründung, Kommissionsbericht, Reichstagsberhandlungen und — soweit verwendbar — bisherige Judikatur und Verwaltungspraxis) verwerthende kfommentatorische Bearbeitung desselben, welcher von Rohrscheidt eine längere Einleitung über die Zwecke und Ziele und Hoffmann klare syste⸗ matische Ausführungen über den Inhalt des Gesetzes vorausgeschickt hat. . seien angeführt: die Bestimmungen über die An— egung und den Betrieb von Dampfkesseln in Preußen (Auszug aus der Reichs Gewerbeordnung, Bekanntmachung des Reichs« kanzlers, betreffend allgemeine polijeiliche Bestimmungen Über die An—= legung von Dampfkesseln, vom 5. August 1890, Bestimmungen Tber die Genehmigung, Prüfung und Revision der Dampf⸗ kessel nach einer Vereinbarung der verbündeten Regierungen in der Bundesrathssitzung vom 3. Juli 1890, das preußische Gesetz, den Betrieb der Dampfkessel betreffend, vom 3. Mai 1872 und die Anweisung des preußischen Ministers für Handel und Ge⸗— werbe vom 15. März 1897, betreffend die Genehmigung und Unter⸗ suchung der Dampfkessel, nebst Gebührenordnung), mit ausführlichen Anmerkungen von H. Jaeger, Föniglichem Gewerbe ⸗Inspektor und Hilfsarbeifer in der Königlichen Technischen Deputation für Gewerbe (Verlag von Karl Heymann, Berlin; Preis gebunden 2 4); endlich das preußische Gesetz über die Handelskammern
und Gutsbenirke, so enthält der vorllegende II. Band bie Ent- scheidungen des Ober .⸗Verwaltungsgerichts über Gemeindelasten,
vom A4. Februar 1870/19. August 1897 nebst Aus⸗ führungsanweisung vom 31. August 1897, mit eingehenden sach⸗
emäßen Erläuterungen und einer die Grundlinien der neuen Rechte =
ge und namentlich ibre Abweichungen von dem bigherigen Rechte bervorhebenden Einleitung von Dr. jur. Reitz, Kaiserlichem General- Konsul a. D., Syndikus der Handelekammer ju Nordhausen (Verlag von Franz Vahlen, Berlin; Preis 3 A).
Gesundheitswesen, Thierkr ankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Nach der im Kaiserlichen Gesundheits amt bearbeiteten Statistit über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich während des zweiten Vierteliahrs 1897 ist die Maul ⸗ und Klauenseuche in 4468 Gehöften (gegen 11 907 im ersten Vierteljahr 1897) mit einem Gesammtbestand von 553 804 Rindern, 72 9665 Schafen, 3898 Ziegen und 15 756 Schweinen, jzusammen 143 514 Thieren gegen 321 206 im ersten Vierteljahr ausgebrochen. Die Ausbrüche ver⸗ theilen sich auf
21 Staaten gegen 25 im ersten Vierteljahr 1897,
3 Regierungs ꝛc. Bezirke k ? ö
478 Kreise ꝛc. . 89 s 1248 Gemeinden ꝛc. 11 ö i
Die Seuche hat mithin sowohl hinsichtlich ihrer räumlichen Ver⸗ breitung als auch in der Heftigkeit gegenüber dem ersten Viertel jabre 1897 erheblich abgenommen. Vollständig seuchefrei oder doch don neuen Ausbrüchen verschont geblieben sind die Regierungs bezirke Königsberg, Gumbinnen und Aurich, ferner Mecklenburg⸗Strelitz, die oldenburgischen Fürstentbümer Lübeck und. Birkenfeld, das Herjogthum Coburg, Schwarzburg ⸗Rudolstadt, Reuß ä. S., Schaumburg ⸗Lippe und Lübeck. Am stärksten verseucht waren hauptsächlich wieder einzelne Gegenden in West. und Süddeutschland.
* Schluß des zweiten Vierteljahrs 1897 herrschte die Seuche noch in
21 Staaten . gegen 21 bei Beginn,
58 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirken ö ö . 199 Kreisen ꝛe. w . . 397 Gemeinden ꝛxũFk.. 899 149096 Gehösten. 2a ;
. , am stärksten verbreitet war die Seuche um
diese Zeit in Mittelfranken, im Neckar-, Jagst⸗ und Donaukreise und
im Landeskommissariatsbezirk Mannheim.
Verkehr s⸗Anstalten.
Bremen, 25. Oktober. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. PD. Wart burg“ 23. Okt. v. Pernam buco n. d. Weser abgeg. Aachen. v. La Plata kommend, 23. Ott. Nachts 4. d. Weser 23 Pfalz“, v. La Plata kommend, 25. Okt. Vm. Vlissingen passiert. Bayern“, n. Ost⸗Asien best., 26. Okt. Vorm. Suez an⸗ gekommen.
— 26. Oktober. (W. T. B. PD. Aller“ 25. Ott. Mttgs. Reise v. Sibraltar n. New. Jork fortges. Ems“ 25. Okt. Vm. Reise 5. Gibraltar n. Neapel fortgesetzt.
London, 25. Oktober. i r Union Linie. Dampfer Gagscon' ist gestern auf der Ausreise in Kapstadt angekommen. D. . Goorkha“ ist am Sonnabend auf der Heimreise von Kap— stadt abgegangen. D. . Gaul“ ist heute auf der Heimreise auf den Canarischen Inseln angekommen.
Theater und Mufik.
Königliches Qpernhaus.
Gestern Abend ging Niccola Spinelli's Oper A Basso Eorto“, die vor nicht langer Zeit bereits im Theater des Westens einige Aufführungen erlebte, auf der Königlichen Bühne mit schönstem Erfolge in Scene. Dag von Eugen Chechi nach den „ neavolitanischen Volksscenen Goffredo Cognetti's bearbeitete Libretto bot mit seinen lebensvollen, bewegten Scenen dem Komponisten teiche Gelegenheit dar, in der Musik das südländische Temperament, Innigkeit und höchste Leidenschaft ergreifend zum Ausdruck zu bringen. Der Inhalt des Textbuchs, welches schildert, wie die Mutter Maria sich gezwungen sieht, ihren ehemaligen Geliebten Cöicillo zu tödten, um ihre Kinder vor seiner Rache zu bewahren, darf als bekannt voraus⸗ gesetzt werden. Der Komponist fesselt die Hörer, indem er die mäch⸗ tige, blinde Leidenschaft, welche die Dichtung durchzieht, im Gesang und in der Instrumentation musikalisch charakteristisch ausgestaltet. Die gestrige Aufführung, welche unter der Leitung des Kavellmeisters Sucher stand, war im Einzelnen und Ganzen vortrefflich. Fräulein Reinl gab die Mutter Maria mit tiefer Empfindung, und ihre Stimme erklang bis zum Schluß kraftvoll. Herr Bulß brachte als Cieillo die Wildheit dieses Charakters nicht nur im Spiel, sondern auch im Gesang gut zur Geltung. Fräulein Dietrich sang die Partie der Sesella durchaus beifallswürdig; eine sehr gute Leistung, gesanglich und schauspielerisch, bot auch Herr Sommer als Luigino dar.
. Konzerte.
Das zweite, von Arthur Nikisch geleitete Phil harmonische Konzert fand gestern unter soliftischer Mitwirkung des Bari—⸗ tonisten Mattia Battistini statt und wurde mit der in fein ster Ausführung vorgetragenen Es-dur-Symphonie von Mozart würdig eröffnet. Der Sänger brachte hierauf die Arie des Renato aus Verdi's Oper Der Maskenball? zu Gehör und ließ sowohl in dieser wie in einer anderen Arie aus „Maria di Rudens“ von Donizetti ungewöhnliche Kraft und großen Umfang der Stimme erkennen. Das unausgesetzte und für deutsche Ohren un- erfreuliche Tremolieren muß man bei italienischen Gesangskünftlern mit in den Kauf nehmen, bei Herrn Battistini aber kommt dazu eine Manieriertheit der Vortragsweise, die durchaus nicht gutzuheißen ist, und welche durch die von ihm beliebten unvermittelten Uebergänge vom forte zum piano noch unleidlicher wird. Rauschender Beifall wurde ihm dennoch zu theil. Künstlerisch werthvoller waren die übrigen Darbietungen des Abends. Aus einer Orchestersuite von Tschaikowsky (op. B65) wurden Variationen über ein kleines, an⸗ muthiges, nur im Intervall der Quinte sich bewegendes Thema vor⸗ getragen, in denen die verschiedenen Instrumente auch einzeln hervor⸗ traten — ein Umstand, der dem ganzen, geschickt gearbeiteten Werke eine interessante Abwechselung verlieh. Darauf folgte als Novität ein Vorspiel zum zweiten Akte einer hier nur dem Namen nach bekannten Oper „Gernot“ von d'Albert. Das Werk zeichnet sich durch Reichthum an melodischer Erfindung und maßvolle Ver⸗ wendung der orchestralen Mittel sehr vortheilhaft gegen frühere Kom⸗ positionen des Künstlers aus und wurde von dem zahlreich erschienenen Publikum mit großem Beifall aufgenommen. Den Schluß des Abends machte Beethoven's herrliche B-dur⸗-Symphonie, die unter der fein sinnigen Leitung des Dirigenten unzweifelhaft den Glanzpunkt des Konzerts bildete.
Im Konzert ⸗Saal des Königlichen Schauspielbauses fand am Sonntag die erste Kammermusik. Matinée der Herren C. Halir, G. Exner, A. Müller und H. Dechert statt. Zum Vortrag kam an erster Stelle ein Streichquartett in A-moll von J. Brahms; in vollendeter Ausführung gelangten alle Feinheiten des Tonwerks vollkommen zur Wirkung. In dem dann folgenden Mozart'schen Klarinetten Quintett Acdur spielte Herr Kammervirtuos O. Schubert mit Meisterschaft die führende Klarinette; es zeigte sich hier recht auffällig, wieviel sympathischer uns dies Instrument in Verbindung mit den Streichinstrumenten anmuthet, als die Flöte, wie wir sie ng f in dem D-dur, Quartett desselben Komponisten in dem Dolländer'schen Konzert gehört haben. Mit Beethoven's F-moll⸗ Streichquartett op. 965, einem der herrlichsten Werke des Meisters. schloß das Konzert.
Am Sonnabend vergangener Woche gab die Altistin Fräulein Elsbeth Berner unter Mitwirkung des Königlichen Kammer— musikers Herrn Heinrich Kruse (Violoncelle) ein Konzert in der Sing ⸗Akademie, welches sie mit der Arie Ach, ich habe sie verloren“ aus der Oper Orpheus. von Gluck eröffnete. Im übrigen enthielt der gesangliche Theil des Programms nur Lieder, und zwar
von Schubert, Schumann, Brahms, Tappert und Hildach. Die Stimme
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