1897 / 282 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Nov 1897 18:00:01 GMT) scan diff

entstandener Konflikte eine Sin Stelle noth ig wird. ec

schleunigun

au

forderlich, die bei der Schla Schiffe der Material Reserve heimi kann.

größere Machtentfaltung an

Als Material-Reserve für den Auslandsdienst werden

hiernach 3 Eee Kreuzer und kleine Kreuzer

für erforderlich erachtet.

Im Kriegsfalle wird es die Aufgabe sammtlicher nicht zur

Schlachtflotte gehöriger Kreuzer sein, den eigenen i 4 Schuh zu gewähren. Je nach Lage

6 n' den mögli er

Handels⸗

Berhältnisse kann dies dadurch geschehen, daß die Handels e

schiffe gesammelt (Konvoys), oder e,. lichen angreifen, oder

daß die

und durch Kriegss

begleitet werden eigenen Kreuzer die feind⸗

etztere durch Angriffe auf feindliche

Kolonien und feindliche Handelsschiffe von den eigenen Handels⸗

dem Feinde zu verbergen, Kraft zum Widersta feindli Kreuzer besizen müssen. Eine derartige

standskraft kann aber nur durch große Kreuzer, nicht durch eine größere Anzahl kleiner r, . gegeben werden.

chon im Eingange der Be ründung ist darauf hin⸗ gewiesen worden, daß eine Schlachtflotte, um im Kriege leisten zu können, was man zu erwarten berechtigt ist, eines be⸗ stimmten Maßes von Friedensindiensthaltungen bedarf, Vom

Umfange dieser Indiensthaltungen ist die Organisation der

Schlachtflotte abhangig . :

3623 dieser Srganisation ist es, die Sicherheit zu affen, da ;

9. 1 r Mahnmachn alle 6 jedes Schiff der Elf t⸗ flotte eine ausgebildete Besatzung vorhanden ist, so⸗ daß der maschinelle Betrieb des Schiffes in allen

Theilen gesichert ist und die Waffen des Schiffes in

2 *

, weil auf

* den fl

en, um 5 Kenntniß . (. zu verschaffen, oder um die Bewegun iese

en r

ankommen, die Ko iu verlheidigen, als sie in der Heimath durch die dort e , Schutztruppe und Auslandsschiffe an Srt

u schützen. 2 ihr Möglichstes thun; das . der Kolonien wird indeß nicht durch die kleinen Gefechte draußen entschieden, sondern durch den Ausfall des Kampfes auf dem Hauptkriegs⸗

schauplatze. II. Theil.

Begründung der einzelnen Bestimmungen.

I. Schiffsbestand.

S 1 Ziffer 1 setzt den Sollbestand an Linienschiffen, Küstenpa chiffen, großen und kleinen Kreuzern est. ieser Sollbestand ist getrennt in verwendungsbereite Schiffe, d h. Schiffe. welche im Dienst find oder zur Indienftstellung fertig sein soellen, und in die Material⸗Reserve, d. h. Schiffe, welche zum Erfatz für reparaturbedürftige Schiffe bestimmt sind

Diese Trennung ist erforderlich, weil für die als Material⸗ Reserve bestimmten Schiffe weder Indiensthaltungen noch

aten sollen bis zum Ablauf des Re J en io ö, chnungs⸗

An . jahres in den Etat eing

Linienschiffe.

Kleine Kreuzer.

Bayern

2

Summe 4

. König . .

jahren folgende

Große Kreuzer .

n d ilbelm Summe

2 5

Linienschiffe.

Kleine Kreuzer.

1

ö.

Planmãßige Formation.

xinienschiffen.

Kistenpanjerschiffen.

großen Kreuzern

kleine Kreuzer. dinienschiffe.

Rüsten pan erschiffe.

Linienschiffe. große Kreuzer.

kleinen Kreuzern.

kleine Kreuzer.

—— -

Küstenpanzerschiffe. große Kreuzer.

Flotten⸗ flaggschiff (fũr die aus den beiden Linienschiffsge⸗

schwadern zu bil dende Flotte) L aktives Linien- schiffsgeschwader 1 Reserve . Linien⸗ schiffsgeschwader 2 Reserve⸗Küsten⸗

gefordert.

27) Für die

III. Personalbestand.

. r ,. 6 . Grundsate für die

s ersichtlich Die Begründung für diese

ist im allgemeinen Theil gegeben. Schiffe der Materialreserve wird kein Personal

erlich:

eihe dur

aßregel

Nach Maßgabe der Indiensthaltungen sind für diejenigen Kategorien, deren Etatsstärke in erster 3 di

haltungen bedingt wer Etats vermehrungen erford

i e Indienst⸗ den, bis zum Jahre 1904 nachfolgende

Chargen.

Bedar Etat Mehr. 19094 1897 bedarf

Jahres⸗ rate

Admiral Vizeadmirale

I. Seeoffiziere. . 11 5

9

panzerschiffsdivi⸗ sionen 3

2 aktive Aufklärungs⸗ gruppen

4 Resewe ⸗Auf⸗

Negh wen,, 7 . Ersatzbauten 1 10 Summe 11 5 17 Serner muß zur Ergänzung und, Erhaltung der Topedo—⸗ fahrzeuge in jedem Jahre eine Torpedoboots-Dwwision in Bau

vollkommenster Weise ausgenutzt werden können;

2) Kommandant und Offiziere geübt sind, mit dem Schiffe in rangierter Formation zu fahren, zu ma—⸗ növrieren und zu fechten;

3) der Flottenführer und seine Stellvertreter den ran⸗

Personal vorzusehen sind.

Die allgemeine Begründung für den Sollbestand ist be⸗ reits im J. Theil gegeben. Zur besseren Uebersicht dient fol⸗ gende Nachweisung:

schiffen ab und auf fich ziehen.

Die zweite Aufgabe der Marine ist der Schutz der vater⸗ ländischen Küsten und damit zusammenhängend die Sicherung des Seeverkehrs durch Verhinderung einer Blokade, ;

Der Flottengründungsplan von 183 unterschied für diesen

Nontreadmiral c 13 4 Kapitãne zur Seetdc . 60 46 14 Forye tte n apitẽ aas. 131 34. 4 Kapitãnlieutenant z 234 172 62 Lieutenants zur Sec 382 254 128

. . * . . 1 ö 1 ö z . .. . .. ö. 9 1 ö . ., . H . . 4 . 17 U 32 . 121 1 . ö ö 6 . ö 1 35 P ö ö ů. ö . . ö 4 ö H ö . 1

. ö 44 .

6 1 1 ö

I. 11

. . . 1

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. 1 14 34

1 ö .

*

H

.

.

6

(

.

—— 2

e Q Q Q 2 5 n . er, = ö weer, —=— 2

2. —— *

Zweck bereits eine lokale und eine lebendige Küstenvertheidigung.

Für erftere wurden 7 Monitors,

2 schwimmende Batterien,

12 Kanonenboote und W Torpedofahrzeuge

gefordert; für die lebendige Küstenvertheidigung

14 Panzerschiffe und eine größere nicht näher be⸗ stimmte Zahl von Kreuzern.

von der müß g gg ie

6 e, wie bereits erwähnt, auge unken.

Als s . sollten diejenigen Kreuzer und Avisos dienen, welche esammtzahl, die im Laufe der 8. rechnungs⸗

A453 stieg, 5 im Kriegsfall in der .

Mittel zu der lokalen Küstenvertheidigung sind heute

in ausreichendem Maße in den . n

kandnenbobten vorhanden. Dagegen ist di

eimath waren.

en und Panzer⸗ e Zahl der 14 Linien⸗ nblicklich auf die Hälfte ge⸗

Die Anzahl der für die lebendige Küstenvertheidigung er⸗

forderlichen

Linienschiffe ist von hängig.

Welche Gegner im nächsten

der Stärke der Gegner ab⸗

ahrhundert in Betracht

kommen, wie starf dieselben, sei es allein oder im Bunde mit einander sein werden, und wiepiel Linienschiffe sie ven ihrer

Gesommt ahi nicht voraussehen.

egen uns verfügbar machen können, läßt sich Nur das wird als sicher angenommen

werden können, daß wir einer größeren Uebermacht gegenüber

stehen werden,

als im Jahre iS75 vorausgesetzt wurde, denn

seit jener 3 . sämmtliche Nachbarmächte ihre Kriegs⸗

marine erheblich verstärkt. Zahl von 14 Linienschiffen als das

so wird heute eine ö um 2 Schiffe, chen

jedes unserer en, eere ein ormiexen können, schon allein aus orderung nicht n , , werden

Zur Beschaffung dieser Zahl

Wenn nun im

im Jahre 1873 die Mindestmaß erachtet wurde, sodaß wir für Geschwader zu je 8 Schiffen diesem Grunde als eine hohe können.

von Linienschiffen zwingt

aber noch eine andere Ueberlegung. Damit die Schlachtflotte

auch im Gefecht mit einer überlegenen Flotte eine des Erfolges hat, muß die eigene Gefechtsformgtign

öglichkeit o viele

Schiffe enthalten, als in einer Formation n , geleitet

und zur vollen Ausnutzung sind nach unseren eingehenden unf aus zwei ö u eindliche Formation ü

an Schiffen nicht zur vollen Ausnutzun

ebracht werden

önnen. Dies robungen 16 Schiffe eine je 8 Schiffen. Geht die

er diese Jahl hinaus, so kann das Mehr

gebracht werden,

bildet dar insöfern ein Moment der Schwache, als es die

Leitun

er Formation erschwert und die Beweglichkeit derselben

vermindert. Geht die eigene Flotte unter diese ö herunter,

ö. vermindert si

für den Kampf mit einer Üb

egenen Flotte

ie Ausficht auf Erfolg ganz unverhältnißmäßig.

Zur Führung der 15 Schiffe Admiral eines Flaggschiffes. Da der Linienschiffe nicht fernbleiben Linienschiff sein. Aus diesem G Regierungen gezwungen, noch ein

bedarf der kommandierende dieses Schiff dem Gefecht kann, muß es ebenfalls ein runde sind die verbündeten 17. Linienschiff zu fordern.

Um aber jederzeit 7 verwendungsbereite Linienschiffe zur

Verfugung zu haben, bedarf es

einer Reserve von Eciffen

welche schon im Frieden in die Formationen eingestellt werden

können, wenn Schiffe

reparaturbedürftig werden.

Anderen⸗

1 entstehen in den 2 Lücken, und es tritt dann

ei der Mobilmachung verwendungsbereit sind.

och der Fall ein, daß nicht 17 Schiffe Der en,. sieht für ö.

8 Linienschiffe ein Schiff als Material⸗Reserve vor. Der Mehrbedarf an Ine fg gegen die bisherige

Zahl 14 beziffert sich demnach au

5 Schiffe; *) nämlich

2 Schiffe zur Vervollständigung der taktischen For⸗

mationen, 1 Nattenflaggschiff,

2 Schiffe als Material⸗Reserve.

Eine Schlachtflotte besteht aber

nicht nur aus Linienschiffen

n, sie bedarf heute ebenso wie in früherer Zeit e e he.

no

. und Vorpostenschiffe

der vorigen

ö ö ö

arduf hingeiwiesen worden, daß in England auf jedes 2 rankreich 1 bis 2 Kreuzer ge⸗ ahrungen sind für die n .

schiff der Schlachtflotte 2, in

rechnet werden Nach unseren

die Rothwendigkeit hinzugetreten, die auf dem zu Anker oder im Gefechte befindliche Schlachtflotte durch Kreuzer gegen

Ferner ist gegen früher Marsche, vor⸗ Torpedobogtsangriffe zu Session des . ist

anzer⸗

Schla te von 17 Linienschiffen ünd die beiden Kusten⸗ pa iffsdivistonen zum Aufklärungs- und Sicherheitsdienst, sowie zum Schutze gegen Torpedobootsangriffe

Anmerkung. Siehe Anlage zum

rotokoll über die 26. Sitzung

der 8e für den R alts Etat vom 5. März 1897.

mer kung. ; al nur eine weit

Dieser Mehrbedarf von 8 Linienschiffen macht

ng die Stammbesatzung

indeß an ere B e Ste bes 5. und 16. Schiffes (Seite 2 Spalte 2. Abf. 107 und die

Indienst h 3. gschi das Personal and ẽe m, ö iffs (Seite 3 r Für die fe der Materi haltungen noch Personal vorzusehen.

ng ein es weiteren Schiffes not 1 das Flotten

die Indtensthaltungskosten des Spalte 2 Schulschiffe in An al⸗Reserve sind weder Indienst⸗

gierten Schlachtkörper als Ganzes zu handhaben und en fr günstig an den Feind heranzubringen ver⸗ ehen.

Sind ö drei Bedingungen nicht erfüllt, so wird nicht nur jegliche Kriegsleistung in Frage gestellt, sondern man setzt die heütigen komplizierten Schiffe auch schon vor der Begegnung mit dem Feinde den gefährlichsten Katastrophen aus.

m Jahre 1891 wurde die Zahl der im Dienste zu halten⸗ den Schiffe der Schlachtflotte auf die Hälfte der r, . bestimmt. Im Kriegsfalle sollte jedes im Dienste befindliche Schiff die Hälfte seiner ausgebildeten Besagtzung an ein zweites, bis dahin außer Dienst befindliches Schiff ab eben, die Auf⸗ füllung der . durch Reservisten erfolgen und so die ganze Schlachtflotte bereitgestellt werden.

Diese Organisation ermöglicht zwar die Ausbildung und würde auch als ausreichend angesehen werden können, wenn sie nicht den schwer wiegenden Nachtheil hätte, daß in den ersten Tagen der ,. keine sofort verwendungsbereiten Schiffe zur Verfügung stehen, ; .

Da die benachbarten größeren Seemächte eine Anzahl von Schiffen in sofort verwendungsbereiten Kriegs formationen be⸗ reits! im Frleden im Dienste halten, so müssen wir damit rechnen, daß diese Streitkräfte uns unmittelbar nach der Kriegs⸗ erklärung angreifen. . ö

Wir würden dann genöthigt sein, dem Feinde mit unseren im Frieden im Dienste befindlichen Schiffen 3 n. bevor die Reservisten eingetroffen sind, und die 2 der Besatzungen nebst on er . der zweiten Hälfte der Schiffe stattgefunden hat. Dadurch würde die Mobilifierung der zweien Hälfte der Schiffe in Frage gestellt werden un der Gegner in der Bereitstellung seiner gesam mten Streitmacht einen Vorsprung erlangen, der ihm ermöglicht, diese seine gesammte Streitmacht gegen uns zu verwenden, bevor bei üunseren Schiffen eine Theilung der, Besatzungen möglich

eworden ist. Außerdem muß darauf hin ewiesen werden, daß jeder Verlust eines Schiffes, das seine atzung noch nicht getheilt hat, auch den Verlust der Stammbesatzung des zweiten Schiffes in sich schließen würde. .

Um dieser Gefahr vorzubeugen, ist es bereits in den letzten Jahren nothwendig gewesen, mit dem vorhandenen Personal nr erster Reihe ein sofort verwendungzsbereites Geschwader im Dienste zu halten, bei welchem eine Theilung der Besatzungen nicht stattfinden sollte. . ö .

Die künftige Srganisation der Schlachtflotte ist derart in Aussicht genommen, daß von den Linienschiffen die Hälfte, von den Aufklärungsschiffen 16 in sofort dern, , r. aktive = Verbände formiert wird, welche im Mob lmachungs⸗ fall ihre vollen Friedensbesatzungen behalten. . zweite Hälfte der Linienschiffe, a ü . Küstenpanzerschiffe und 2 z der Aufklärungsschiffe soll die bisherige rganisation Theilung der Besatzungen im Mobilmachungsfalle bei⸗ behalten werden. bien, . Schiffe, welche im Frieden im Dienste sind und im Mobilmachungsfall ihre atzungen theilen, heißen Stammschiffe. Dieselben bilden zusammen mit den außer Dienst befindlichen Schiffen, welche die Hälfte der Besatzungen empfangen, die Reserveformationen der Schlachtflotte. ; ö;

Von diefen Reserveformationen bedürfen diejenigen, welche aus Linienschiffen oder Küstenpanzerschiffen bestehen, einer in bestimmten Jeltabschnitten zu wiederholenden Aktivierung, um Uebungen im taktischen Verbande vornehmen zu können. Bei den r,, liegt dies Bedürfniß in geringerem Maße vor, da bei diesen die Ausbildung im taknschen Verbande weniger wichtig ist. Ferner ift es nothwendig, die Theilung der Besatzungen und Indienststellung der zweiten Schiffe wenigstens bei einer

ormalion alljährlich zu üben. Aus diesen Gründen ist im

esetzentwurf dorgesehen, daß außer den dauernden 3 dienst⸗ haltungen Ihr g 2 Linienschiffe oder Küstenpanzerschiffe auf 3 Monate in Dienst gestellt werden können. Da 4 Neserve= formationen zu je 4 Schiffen vorhanden sind, ist es hierdurch rmöglicht, jede Reserveformation in Zwischenräumen von 1 a einmal vorübergehend zur Uebung zu aktivieren.

a die . 3 * 3 r möglichst zu sränken, sollen Schiffe der Schlach e für be oe igen Aufgaben der Marine . iffe 23 Syeʒial⸗

schiffe), soweit dies angängig, nutzbar gemacht werden. Es ist les im II. Theil näher ausgeführt worden. . Die Aufgabe der Schlachtflotte ist die Vertheidigung der , . Küsten. Ausschließli hiernach ist Jahl und roͤße der Schiffe bemessen. Größeren Seemãchten gegenüber * die Schlachtflotte lediglich die Bedeutung einer Ausfall otte. Jede weitergehende Verwendung ist durch die geringe Stärke, welche das Gesetz feftlegt, ausgeschlossen. Daß die vorhandenen Linienschiffe, Kr und Torpedoboote gegen schwachere Seemächte, falls Deutschlands Interessen es er⸗ n. auch zur offen ven Verwendung gelangen werden, van, keiner besonderen hrung. . ie letzte Aufgabe der Marine, die 1873 noch nicht vor⸗ lag, ist der Schu

der Kolonien. In Friedensze

iten brauchen dieselben zur Unterstützung der

Schutztruppen die Stationierung von einigen kleinen Kreuzern

n, 1 19 Linienschiffe . zu je S Schiffen 16 Materlal Reserter 2 * . 1 2 Divisionen zu je 4 Schiffen 8 Schlachtflotte um Aufklãrungs⸗ und Sicherheitsdienstz) 5 Ausland w 3 3 2 6

8 Küstenpanzerschiffe

12 große Kreuzer. Material Reserve . 1

Schlachtflotte zum Aufklärungs⸗ 30 kleine Kreuzer . eitsdienst). . ] Material ⸗Resererr 4 Eine gesetzliche Festlegung von Schiffszahlen für das Zu⸗ behör einer Marine Eg g hiß' Spezialschiffe und Kanonen⸗ boote ist nicht thunlich, da der Bedarf an solchen 86 nicht in gleicher Weise wie bei der Schlachtflotte dauernd fest⸗ steht, . Schwankungen unterworfen ist. Ebensoweni empfiehlt es sich, die Sollstärke der Torpedofahrzeuge gesetzlich festzulegen. e.

1. Apri r als kriegsbrauchbarer Istbestand werden:

den gesetzlichen Sollbestand können von den am 1898 vorhandenen und im Bau befindlichen Schiffen in Anrechnung gebracht

4 ö Große Kreuzer. Kleine Kreuzer.

Brandenburg⸗ Siegfried⸗ nig Wilhelm Irene ; Wei ff 4 Klasse 8 —— n . Wilhelm Sachsen⸗Klasse 4 1 and Gefion She rn, n Iftbestand 8 ern wugnsta eng Kaiser Friedrich Victoria Louise AVexandrine w Sertha . essbestans T Freya Tormoran Istbestand 12 ̃ Bismarck Condor zer M Geier Kreuzer N

Istbestand d 8

Istbestand 25

Die übrigen noch vorhandenen Schiffe ) kommen für eine Kriegsverwendung auf hoher See 3. ihrer Konstruktion und AÄrmierung nicht in Betracht. Dieselhen dienen im Frieden als Schulschiffe oder Se in schif und können im Kriege im Troß oder als schwimmende tterien zur lokalen Hafen⸗ ö Verwendung finden. ̃

Demnach find an Neubauten erforderlich:

Linienschiffe. Große Kreuzer. Kleine Kreuzer.

Sollbestand 19 12 30 Istbestand 12 10 23 Neubauten. 7 2 7 Um eine Flotte kriegsbrauchbar zu erhalten, muß der rechtzeitige Ersatz kriegsunbrauchbar werdender Schiffe sichergestellt sein. Nach den Erfahrungen in der e en und in fremden Marinen ist eine Ersatzbes ng durchfchnittlich nach Ablauf der im GJetzentwurf vorgesehenen Fristen erforderlich. Es können ind älle vorkommen, in henen eine frühere oder spätere Srsatzbeschaffung geboten der uläfsig ist, ersteres beispielsweise beim Untergang eines Schiffes, . wenn ein Schiff nach Ablauf der vorgeschriebenen Lebensdauer noch brauchbar ist. . Eine . abe g ung würde der Genehmigung durch den Rei alts⸗ Etat bedürfen. Das Hinausschieben eines Ersatzbaues kann der Marineverwaltung überlassen bleiben. Um beiden Möglichkeiten Rechnung zu tragen, ist im Gesetzentwurf der Ausdruck „regelmäßige“ Ersatzbauten gebraucht. : Anmerkung. Schulschiife; ; i 5 66 ö ein , , welt Svezi 4 4 s . ;. * rn. nn Große, riedri rl, Kronprinz, Arminius. Kanon enbogte: 13 Panzerkancnenboote, Habicht, Wolf, Hyãne.

Mats, Charlotte, Stosch, Stein, ixe, Carola,

genommen werden. Der Beda

rf an neuen Kanonenbooten wird in den nãchsten

7 Jahren doraussichtlich 3 betragen

Tie Vertheilung Finar

ig der Schifföbauten ist im Interesse der n, der Privatindustrie und der Arbeiter derart in

zsicht genommen, daß die einzelnen Jahre möglichst gleich⸗

mãßi

belastet werden. Um jedoch die Flotte möglichst bald auf gesetzlichen Sollbestand zu bringen, s ;

ollen zunächst

sämmtliche Neubauten fertig gestellt werden. Dies bedingt

allerdings daß der Beginn .

lichen Zeitpunkt hinaus verscho

per,. über den gesetz⸗ wer

en muß.

Die Rechnungsjahre, in welchen die ersten Raten der

Neu⸗ und Ersatz bauten eingestellt

werden sollen, und die in

den einzelnen Rechnungsjahren für Schiffsbauten, einschließlich Artillerie und Toryedogrmierung, aufzuwendenden Geldmittel ergeben sich aus folgender Uebersicht:

Rech⸗ nungs⸗

fahr.

Linienschiffe.

Große Kreuzer.

Kleine Kreuzer.

1888 Neubauten (das 13. u. 14. iff, 12sind vorhanden)

Neubauten das 15. u. 16. Schiff) Neubau das Flagg⸗ schiff 2 Neubauten Material⸗ erve) 1 Grsagbau Bachern)

land)

helm)

1 Ersatzbau 46

2 Ersatz bauten Wuͤrttembg. Sachsen)

1Neubau

1Neubau

1 Ersatzbau ((Kaiser)

1 Ersatz bau Deut sch⸗

1 Ersatzbau (König Wil⸗

2 Reubanten

P

2 Neubauten

2 Neubauten

1Neubau 1Ersatzbau (Sieten) 3 Ersatz⸗ bauten k— 53. Ffeil, Alexan⸗ drine) 3 Ersatz bauten Arcona, Greif. Wacht) 3 Ersatz bauten Gagd, Schwalbe, Sperber)

11 5

17 410,3 Durchschn. 58,5 Mill.

Die Schiffe welche bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1904 fertig

gestellt sein werden, sind in gesperrter Schrift gedruckt.

Die nach

1904 noch ausstehenden Raten der dann im

Bau befindlichen Schiffe betragen 25 Millionen Mark. Von der Summe von 4823 Millionen Mark entfallen auf: 2. Neubauten“) von Linienschiffen, großen

Kreuzern und kleinen Kreu

b. Ersatzbauten *) von

roßen Kreuzern . h Kanonenboote

. Torpedobootsdi visionen JJ Restraten der zur Zeit im Bau befind⸗

lichen Schiffe

1

inienschiffen,

und kleinen Kreuzern 211,0,

41 5

Als Kosten für die einzelnen Schiffstypen c Tel Artillerie und r de n m, find vorstehender Tabelle ö

Grunde gelegt für: Linienschiffe Große Kreuzer Meine Renner, mene, . Toryedobootsdivisionen

Vorstehende Summen entspre

je 2 Millionen Mark, 15

4 1 I, ,

I, 6,

59 r. y. en dem jetzigen Stande der

Technik, sowie den heutigen Arbeitslöhnen und Material⸗

II. Indiensthaltungen. Der Gesetzentwurf unterscheidet Indien rng en für die

preisen.

Schlachtflotte (Linienschiffe,

SBesehlich enigen Indien ührung der

Ugnn otte erforderlich fi

. üstenpanzerschi

schif. und die sonstigen Indiensthaltungen. oll nur die Bereitstellun

thaltungen festgelegt werben, welche zur Durch⸗

in 331 ,, ere,

in

e, Aufklärungs⸗ der Mittel für die⸗

ation der

Indlensthaltungen werden durch nachstehenbe Tabelle

erlãutert:

sind den Ersatzbauten zugerechnet.

Anmerkung. Die Kosten für das 13. und 14. Linienschiff

klãrungsgruppen

10d 2 5

Im Ganzen. 17 8

14 2

47

führen lassen. Auslandsschiffe, Schulschiffe ganisatorischen stellung der Geldmittel für Üm indeß den voraussichtli

Aussicht genommen sind. Eine Vermehrun zeugen ist nicht beabsichtigt.

3 großen Kreuzern,

10 kleinen Kreuzern,

1 Stationsschiff für 46 Dienste befindlichen S schiffe in Fortfall kommen;

3

werden die Aufgaben b. des Schiffes, wel

rekruten.

sehen.

im Dienste befindli werden:

b. die

b. 1 Vermessungsschi von Dan

Eine na rechnung der

sindli

n Schi 3 Sch

lionen

ark

theilen. Zum Vergleich ist . 3 gleich ist

Die sonstigen Indiensthaltungen

aussichtliche Höhe der gesammten 1901 berechnen zu können, sind nachstehend diejenigen sonstigen Indiensthaltungen aufgeführt, welche für das genannte Jahr in

worden, daß im Auslande

nommen werden. Infolge dessen können na

Von den i der Spezial

apitel 60 Titel

15

6 1613 4 41 32

Diese Indiensthaltungen werden sich in vollem Umfange erst nach Ergänzung des Schiffs- und Personalbestandes

urch⸗

Torpedofahrzeuge,

Spezialschiffe und Kanonenboote

lassen sich , e . festlegen, weil sie nicht auf einer or⸗ Grundlage be

ruhen, sondern durch den wechseln⸗

en lediglich

Festsetzung durch den Reichshaushalts⸗-Etat überlassen

en Personalbeda

Im JI. Theil der , . ist berei

den Bedarf bestimmt werden. fee dessen soll die Bereit⸗ diese

der jährlichen bleiben. und die vor⸗

ndiensthaltungskosten für

der Indiensthaltung von Torpedofahr⸗

ts ausgeführt

ie dauernde Indiensthaltung von

4 Kanonenbooten und

erachtet wird.

Bie bereits im J. Theil angegeben, sollen die Aufgaben

der bisherigen k zum theil i

von den im

der n , über⸗

Mas

folgende Schul⸗

IN) 2 Beischiffe des Artillerieschulschiffs zur Ausbildun der Schnellladekanonenschützen, . ? schützen und Maschinengewehrschützen 3 das Schiff zur Ausbildung in der Küstenkenntniß, das Torpedoflottillenfahrzeug,

das Schiff zur .

Die Aufgaben des Torpedoschulschiffs sollen

flaggschiff übertragen werden.

on den Aufklärungsschiffen können nicht wahrgenommen

chinenkanonen⸗

von Torpedoheizern.

dem Flotten⸗

a. der Schulschiffe zur Ausbildung von Seekadetten, Kadetten und Schiffsjungen

es als Artillerieschule im Dienste

ehalten werden muß, c. der Torpedoschulboote zur Ausbildung der Torpedo⸗

1

ĩ d. 1 ver , chi für Minenwesen. vorstehenden Ausführungen aufgestellte Be⸗ osten für den Betrieb der Flotte sowie fur . und Reparatur der im Dienst be⸗

a) im Jahre

e Vertheilung für

Diese Indiensthaltungen sind daher auch ferner vorzu⸗

ift können seitens der en Aufklärungsschiffe künftig wahrgenommen

a. der , . (2 Schiffe), ufgaben des Torpe oversuchsschiffs.

Dagegen müssen auch ferner besonders vorgesehen werden:

a. die Kaiserliche Yacht,

c. 2 Panzerkanonenbobte zur Vertheidigung des Hafens

apitel 52), 1904 ergiebt

Die nachfolgenbe Tabelle gewährt einen Ueberblick, wie sich die Kosten auf die ng. , m ,, wecke ver⸗

daneben

Millionen

1897

grhzent. Millio

Mar

1904

nen f. Prozent.

Schlachtflotte Auslandoschiffe Schulschiffe Epeialschiffe 5. Zwecke

13,7

7,2 4, 1,7 02

In dieser Tabelle si enigen Schiffe der Schlacht . oder

ür letztere Schif

die Vauer von? Monaten lin

Spalte 2, Abs. II.

Im Ganzen . ... 17,9 100

nd die Indiensthaltungskosten der⸗ : . welche im Frieden als Schul⸗ re g g Ve

26,9

lenst gestellt werden.

100

rwendung finden, den Ausgaben e zugerechnet worden.

Anmerkung. Von diesen 3 Schiffen sollen jährlich auf

Vergl. S. 2.

Generalarzt.

Stab ãrzte Assistenzaͤtzte

Unterlientenants zur Seen.

Stabsingenieure« Maschinen⸗Oberingenieure ö sneningenieure Maschtien⸗Unteringenieure

Stationgãrzte . Ober Stabgärzte

Ober⸗Zahlmeisteer . 15 Zahlmeister und Unter⸗Zahlmeister 121

Summe Lbis IV.

2AI4

199 33

12

1100

760

II. Maschineningenienre.

. 17 39 43

340

Die Etatsvermehrung kann bei einer jährlichen Einstellung von 100 bis 120 Kadetten innerhalb der nächsten? Jahre durchgeführt werden. . s ist beabfichtigt, in jedem Jahre so viel neue Offizier⸗ stellen auf den Etat zu bringen, als besetzt werden können. Die Chargenvertheilung errechnet sich aus den Besatzungs⸗Etats der Schiffe und den für die Besetzung der Landstellungen vor⸗ handenen Grundsätzen.

49

S- N

102

182 IV. Zahlmeifter.

12

10 28

136

88

1598 102

Marinetheile und Chargen.

Bedarf Etat 1909 1897

Mehr— bedarf.

Jahres⸗

rate.

Unteroffiziere Gemeine.

Deckoffiziere Unteroffiziere Gemeine.

Deckoffiziere Unteroffiziere Gemeine.

Unteroffiziere Gemeine.

Unteroffiziere Gemeine.

jungen von

Deckoffiziere

Deckoffiziere .

Deckoffiziete.

Summe V bis VII. Hierzu Summe J bis IV.

Gesammtsummen.

, 3m . einzelnen Indiensthaltungszwecke die Verthéllung 3. eg

173 2107 10705

V. Matrosendivifionen.

17 465, 13516 1761 23506 2875

12 985

VI. Werftdivisionen.

a. Maschinenpersonal. w 658 2172 4536

9303 3 682

1139

358 2 1

7 366

b. Sonstiges Personal.

97 469 927

4103

9 355, 303

14935

1270

VII. Torpedoabtheilungen. a. Seemännisches Personal.

57 292 1134

20 255 36

1483

b. Maschinenpersonal. ö 161 461 110

1215

136 dan 17

.

1719

1205

25 O39 1325

7 066

1072

* ö

2 26 637

vertheilt. aneben gestellt.

18 138

8 499

2. 21

2 .

Um die , . der seemännischen Unteroffiziere durchführen 3 können, ist eine Erhö ff

. 300 auf 1000 Köpfe ,,, Die nachfolgende Tabelle gewährt einen Ueberblick wie sich die Mannschaftsstärke der Matrosendivisionen, Werft⸗ orpedoabtheilungen im Jahre 111 auf die

hung des Etats der Schiffs

Zum Vergleich ist

Die

190]

1897

pCt.

Mehr

Schulschiffe

Landbedarf Reserve

Schlacht flotte. Auaͤlandoschiffe .

Spegialschiffe

pCt. 12423 49 5 189 2A 2666 11 1067 4 2520 10 1196 5

j 7924 46 3171 W 1922 12 8 6 166 12 4

1 ö 56

4149 1718 6885 78 554 4490

Im Ganzen E 039 100

17 066 10

7 873