VI. Beschlagnahme und Durchs uchung. erlaffen wird, die Anklage zu verfügen oder die Sache an den zu⸗ J anderen rr mindestens drei Tage vorher dienstlich bekannt ju ; 5 268. § 285. 301 5 XI. stãnd igen Gerichtsherrn a 2 . ma e Meldung, daß und wann dies geschehen, ist zu den Die Hauptverhandlung erfolgt öffentlich. Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweigauf⸗ Die Hauptverhandlung 6d mit der Erlassung des Urtheils. Gegenftande, welche als ewelsmittel für die Untersuchung von ᷣ . Akten 9 16 ⸗ . . . nahme. Das Urtheil kann nur auf Freisprechung F n, oder Ein Bedeutung sein kznnen oder der Ginziehung unterliegen, find in Ver⸗ zt der Beschuldigte einer strafbaren . überführt, die Die im a bezeichneten Fristen können mit Zustimmung des Die Oeffentlichkeit kann für die ganze Verhandlung oder für einen Es bedarf eines Gerichtebeschlusses, wenn ein Beweisantrag ab- stellung den Verfahrens lauten. ; nahe f en g, , , Wer, 13 6 . 1 2 . n nn r e n, 1. 16. Angeklagten abgekuͤrzt werden. 6 ; 2 te ; 2 e n n . . — 4 ol, oder ,. 3 Vornahme einer Beweishandlung Bie Ginstellung des Verfahrens ist insbesondere auszusprechen, ; - ; e n Ordnun esondere der 8 ; und werden diefelben nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der iu befinden, ob eine foi rng; nach Lage der Sache für aus⸗ . welche nicht zu den im 5 2653 eichneten Personen Staatssicherheit, oder eine Gefährdun ul bn glich Interessen 63 83 1 rn n, kö die Ladung i eb k ern. arg n, ede , 4 — Beschlagnahme. reichend zu erachten ist. In dieser ezießung ist, wenn der Gerichts gehören, sin zu dem anberaumten Termine schriftlich zu laden. Die Yer eine Gefährdung der Sittlichkeit besorgen läßt. von Zeugen und Sachverftändigen, sowie die . anderer Antrag rechtjei lig zurückgenommen ist § 222. herr nicht jugleich Hiszsplingrvorgesetzter des Beschuldigten ist, bei dung eines guf freiem Fuße befindlichen Angeklagten kann unter der Anter welchen Ho Tf en und in welchen Formen der Aus. Beweismittel anordnen. 365 Wer . . , . u in ehen 965 wen r , dle Anficht des Disziplinarvorgesetzten maß ⸗ 6 r oe, r, 6 — ln e, Gründen der Disziplin zu erfolgen hat Die Bestimmungen der §§ 268, 269 finden entsprechende An—⸗ Ueber das Ergebniß der Beweiz aufnahme entscheidet das Gericht e ; w erde. Be ; = ⸗ . ; ĩ — 16 — p Ist der Gerichtsherr zugleich der r , so hat er eines nicht auf N. Fuße befindlichen Angeklagten findet ö 8 7 Ei d § 286. l a, , jm Falle der Weigerung nach Maßgabe der Bestim entweder die Siszihlinarftrafe felbst zu verhängen oder die Verhängung Anwendung. Das Gericht bestimmt den Umfang der Beweisgufnahme, ohne . § 303.
Er kann ̃ 8.27.
mungen in den g8 15g bis oö bierru angebalten merden, Gegen derfelben einem (hm unterstellten Disziplinarvorgesetzten des Beschul⸗ Zwischen der Ladung und dem Tage der Hauptverhandlung mu Die Verkündung des Urtheilg und der Urtheilsgründe erfolgt hierbei durck, Anträge, Verzichte oder rũ . ĩ̃ ĩ i ü ; der
Perfonen, welche zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt find, digten zu überlassen. die im. S 263 Absatz 2 vorgeschriebene Frift liegen. Ist diese 6 öffentlich. 29 . sein. ö, , , ne m e, n,
finden Zwangmittel nicht Anwendung, . § 239. ; nicht eingehalten, f kann der Angeklagte die Aussetzung der Ver= Durch einen besonderen Beschluß des Gericht kann für die Ver. Bie Bestimmungen der S§ 178 bis 207, 5 208 Abs. 1. 2, 3, gericht auch über dieses nach den für das Verfahren und den Beweis 5 223 Vor der Anklageverfügung wegen einer der im 5 151 bezeichneten handlung verlangen, solange mit der Verlesung der Anklageverfũgung tändung der Urtheilsgründe oder eines. Tbeiles derselben die 8x Ado bis 213 finden entsprechende Anwendung. Bezüglich der in Strafsachen geltenden Vorschriften.
n strafbaren Handlungen ist, wenn sie gegen den Kaiser oder das Reich nicht begonnen ist. Beffentfichkest aus einem der im § 270 bezeichneten Gründe aust⸗ usschließung und Ablehnung von Sachverständigen gelten die Das Gericht ist jedoch befugt, das Urtheil auszusetzen und einem
di 3 2 24 e ge ä n 4 . erichtet ist, an den Reichskanzler, in anderen Fällen an die oberste § 255 schloff d
enstlicher Verwahrung befindlichen riftstücken und Gegenständen = ; anzler, n n ? ⸗ geschlossen werden. 131, 122. ; 5 j
durch Behörden, öffentliche Beamte oder Personen des Soldaten. ilitär· Justizverwaltungs behörde ö. zu erstatten. Im Verfahren dor den . und Borkgerichten bedarf 58 272 * Die Beeidigung eines Zeugen darf unterlassen werden, wenn dessen er e n fe, . in,, , nn. J § 304
standes darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde . . ) es einer Ladung des Angeklagten ( 254) nicht. Die Gestellung richtet Die Verhandlung über die Aus schließung der Oeffentlichkeit findet Aussage nach der Neberzeugung des Gerichts Is b laub⸗ des Inhalts diefer Akten oder Schrift⸗ 14 dem Beschuldigten nach dem Ergebnisse des . sich nach den Umständen des Falles in nicht öffentlicher Sitzung statt. Der Beschluß, 2 die 83 ö. un ng n nn J Gegenstand der Urtheilsfindung ist die in der Anklageverfügung
erklärt, daß das Bekanntwerden ; stüͤcke dem Wohle des Reichs oder eines Bundesstaats Nachthell be⸗ verfahrens mehrere strafbare ndlungen zur Last, und erscheint ür Die Bestimmungen des 5 253 Absatz 2 bleiben außer Anwendung. Deffenklichkest ausschließt, muß öffentlich verkündet werden. Bei der bezei j ö r. ö k . e enen oder her anderen , 2566. Verkündung ist anzugeben, aus welchem der im 8 270 beteichneten Eine Beweiserhebung darf de i nicht abgelehnt werden, weil ier ee fer. w
reiten würde. . ; 5 J ö 224. falls unwesentlich, so kann der Gerichtsherr in Ansehung eines solchen Der Termin zur Hauptverhandlung ist den zur Zeit der An Gründe die Ausschließung erfolgt. das Beweismittel oder die zu bewelfende Thatsache zu spät vorgebracht Das Gericht ist an diejenige Beurtheilung der That, welche der
8 2 2 1 * 9 1
Schriftliche Mittheilungen zwischen dem Beschuldigten und den ⸗ bis zur rechtskräftigen Entscheidung Über die anderen Fälle von einer beraumung dieses Terming bergits bekannten Vertheidigern zugleich § 273. worden sei Anklageverfügung zu Grunde liegt, nicht gebunden
jenigen Perfonen, die wegen ihres Verhältnisses zu ihm nach S5 179, 3 ien nd Bord sol mäßig in dieser Wen mit der Benachrichtigung (3 253) oder Vorladung (8 254) des An⸗ Ist die Oeffentlichkeit wegen Gefäbrdung der Staats sicherheit gt lsidoch ein zu vernehmender Zeuge oder Sachverständiger dem ; ; ö 366 j
ö. zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind, unterliegen der fen,, an d soll regelmäßig in dieser Weise ver⸗ eklagten, den erst fpäier bestellten Vertheidigern gleichzeitig mit der oder wegen Gefährdung militärdienstlicher Interessen ausgeschloffen, Angeklagten so spät namhaft gemacht oder eine zu beweisende That⸗ Eine Verurtheilung des Angeklagten auf Grund eines anderen als
e lee ten, . vel fi, ,, . Die Verfügung ist von dem Gerichtsherrn allein zu erlassen und estellung bekannt zu machen. 3 20! h . . 2 ,, e en r gern 6 1 spät . 9 . . n an fn . zur des in der Anklageverfügung angeführten Strafgesetzes darf nicht er⸗ l n ) ( ö ; nn, zerhandlung, dur e Anklageschr nziehung von Erkundigungen erforderlichen Zeit gefe at, so folgen, ohne daß der Angeklagte zuvor auf di i .
Hehlerei verdächtig sind. : zu e . n br err, teherr nachträglich die weitere Anklage fu Verlangt der Angellagte vor dem Termine die Ladung von oder durch andere amtliche Schriftstücke des rozesses zu ihrer Kennk. kann derselbe bis zum Schluß der Beweisaufnahme 3. . 6. br n dan; 8 ,,
: : . § 2265. , K 9 lend 3 9 er 1 Zeugen oder Sachverständigen oder die e, , anderer Be⸗ uiß gelangen, zur Pflicht machen. Der Beschluß ist in das Sitzungs, der Hauptverhandlung zum Zwecke der Erkundigung beantragen. Vertheidigung gegeben worden ist.
Zulã sig ist die Beschlagnahme der an den Beschuldigten ge⸗ ö. z kh 3 an e 3 innerhalb eine onats na echtskraf weismittel zur Hauptverhandlung, so hat er unter Angabe der That⸗ protokoll aufzunehmen. Ueber die Anträge entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn erst in der Verhandlung
, , ,,, n, m e, k , 6 ö ͤ ; ö zu⸗ ö 1 J. oweit sie n ereits zu Protokoll erklärt sin 3), an er Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen ist aktive itãr⸗ ; g ; i i 6 faffig an den bezeichneten Orten die Beschlagnahme solcher Zriefe, 8 23 ,,,, des Gerichtsherrn (6 237) hat die dem den Gerichteherrn zu richten. Die Anträge sind 96 yd chef personen . ionen if er n. als b gn ö 3 Das Gericht kann den Angeklagten, wenn zu befürchten ist, daß , ö von Amtswegen die Haupt . u eln ,. erg , ber en, f Win emrah, ,,,, . Heeres . der aktiven Marine dem nächsten mit Dis⸗ dem Angeklagten und, wenn mehrere Personen verschiedenen mili⸗ 3 e ern e , . in ö. verhandlung auszufetzen, falls dies infolge der veränderten 3 u en leßen ist, daß sie von dem Beschuldigten herrühren h J sgesetz⸗ zjiplinarstrafgewalt ve r s ãren. äri ̃ ö Bahr hen agen = rend die er üĩ e idigung vder für ihn bestimmt sind, und daß ihr Inbalt für die Unterfuchung sowle die Angabe zu enthalten, ob die Aburtheilung der Sache durch nip f lg n n n n ,, zu Protokoll zu erklären faͤrsschen Ranges angeklagt sind, nicht unter dem Range des höchst Vernehmung aus dem Sitzungszimmer abtreten lassen. Der An. jur genügen den Vorbereitung der Anklage oder der Vertheidigung an ⸗ Bedeutung habe. 8*6 ein Standgersicht oder durch ein , m erfolgt. § 123 Abf. 3 Anwendung. eg, , ,. . 3 zos 26. ö . ; . . Die Verfügung des Gerichte herrn i ; z ; Eli wefentlichen Inhalt desjenigen zu unterrichten, was während seiner ö ;
. Bei strafbaren Handlungen, deren Verfolgung nur auf Antrag Die Anklageverfüͤgung ist, dem Beschuldigten gleichzeitig mit zu machen. fugung e mn n, . . 9 er bfg fr Abwelenhejt auge sagt oder sonst verhandelt worden ist, d r 1 , ö e , eintritt, ist die Beschlagnahine auch vor Stellung des Antrags zu. einer die Angabe der Beweismittel und die wesentlichen. Ergehnisse § 268. im Besitze der bürgerlichen Ghrenrechte befinden ober welche in einer In gleicher Wesse ist zu verfghren, wenn das Gericht wegen . . a fh . . — 13 ,. Vier ,,,, ö läffig. Sie ist jedoch von Amtewegen wieder auffäheben, wenn der der stattgehabten Ermsttelungen enthaltenden Anklageschrift bekannt Stehen dem Erscheinen eines Zeugen oder Sachverständigen in der Wkrde des Gerichts nicht entsprechenden Weife erscheinen. ordnüngswidrigen Benehmens des Angeklagten zeitweise dessen Ent. 96 That mit! seines Zuftimmung zum o, . Antrag nicht binnen einer Woche gestellt ist. zu 5 eschrift ist in Sachen der nied Herichts barkeit der Hauptverhandlung für eine längere oder ungewisse Zeit Krankheit Zu nicht öffentlichen Verhandlungen kann der Zutritt einzelnen fernung von der Gerichtsstelle angeordnet hat. urtheilung gemacht werden.
3227. a v . en gh ö. 866 ö ; . e. oder Gebrechlichkeit oder andere nicht zu beseitigende Hindernisse ent⸗ ; Personen von dem Vorsitzenden gestattet werden. § 289. Diese Bestimmung findet nicht Anwendung, wenn, die That sich Die Anordnung von Beschlagnahmen und Durchsuchungen bei dern ee, e , n. welchen der 58m ,, ö. lee, , 6. gegen, so kann der Gerichte herr die Vernehmung desselben durch einen § 2b. Die vernommenen Zeugen and Sachverständigen dürfen sich nur als ein bürgerliches oder militärisches Verbrechen darstellt, oder die aktiven Milttäꝛmpersonen steht dem Gerichts herrn, wenn Gefahr im Ache, enden erkennenden Gerichte beauftragt, anzufertigen und richterlichen Militär- Justizbeamten ober Gerichts offizier oder durch Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung liegt dem mit Genehmigung oder auf Anweisung des Vorsitzenden von der Ge. Aburiheilung derselben die Zuständigkeit des Gerichts überschreitet. Verzug, auch dem Unterfuchungeführer zu. Das Gleiche gilt für die unterzeichnen gl anz gen und zu] Grfuchen eines Amtsrichters herbeiführen. Tie Vernehmung erfolgt, Vorsstzen den ob. richtsstelle entfernen. Der Vertreter der Anklage und der Angeklagte § 307 ö 2 fofern der Beschuldigte zu den aktiven Militär- Vin Fride und an Bord bedarf es der Anfertigung einer be— e n n, indernisse oder erhebliche Bedenken dagegen . § 277. sind vorher zu hören. 5 xo Die Leitung der Urtheileberakhung und das Sammeln der Stimmen
; icht. s 1 ; eklagte, Zeugen, Sachverständige oder hei r J ; . igen, ie Ver g fũ ;
Durch suchungen bei den im Abs. 1 bezeichneten Personen unter ⸗ sonderen Anklageschrist nicht 8 2tz. Dasselbe gilt, wenn ein Zeuge oder Sad verständiger vernommen nian e mn, ö 8. ö. . , . Urkunden und andere als Beweismittel dienende Schriftstücke rn, ö k ö , . die Fest⸗ liegen keinerlei Beschränkung. Au Verlangen ist ihnen ein Per⸗ Die im 8 242 vorgeschrictene Bekanntwymachung erfglgt an Be— werden foll, deffen Erscheinen wegen groher Entfernung besonders er= mung erlassenen Befehlen nicht gehorchen, können auf Beschluß des werden in der Hauptverhandlung verlesen. Dies gilt insbesondere setzung des Strafmaßes ist erst nach besckloff ner Anwendung des zeichniß der in Verwahrung oder Beschlag genommenen Gegenstẽnde schuldigte, welche dem aktiven Heere oder der aktiven Marine an⸗ K . Gerichts von der Gerichtsstelle entfernt werden. von früher ergangenen Strafurnheilen, gon Straflisten und von Aus. Strafgesetz s, die Gesammtstrafe erft nach Festsegung der Einzelstrafen
; S 259. zügen aus Kirchenbüchern und Perfonenstandsregistern und findet auch und die 1 einer Nebenstrafe erst nach der Bemessung der
auszuhändigen. . ö , . — ; . Biese Bestimmungen finden auf die im 8 1 Nr. 3, 5, 6, be⸗ gebören oder sich in. HMäaft Kefinden, mündl. bur ehen Gerichte. Von den zum Zwecke dieser K anberaumten Terminen . ö , enn, 6 Anwendung auf Protokolle über die Einnahme des richterlichen Hauptstrafe zur Abstimmung zu bringen.
zeichneten Personen Anwendung, so lange sie der Militärstrafgerichts⸗ ,, , ?. . sind der Gerichte herr, ssfern dieser den Termin nicht selbst angeordnet d, fofern nicht gerichtliche Verfolgung eintritt, disziplinarisch mit Augenscheins. Meinung verschiedenheiten über den Gegenstand, die assung und barkeit unterstellt sind. 8 20 feine Vertheidigung zu stellen habe. ; 4 ö. r , n,, init zu bestrafen. Die Bestimmung des 8 154 Abfetz 3 findet An⸗ Beruht der Beweis einer h z auf det Wahrnehmung einer die Reihenfolge der Fragen oder über das Grgebniß der Abstimmung
Beschlagnahmen und Durchsuchungen in anderen, als den im ru w kann auch durch Vertretung der Anklage oder des An eklagten bei der Vernehmung . . andere Personen kann das Gericht in einem solchen Falle Person, so ist die letztere in der Hauptverhandlung zu in n, entschethet den Gericht. 3 30s. 227 bezeichneten Fällen werden vom Gerichtsherrn, bei Gefahr im cher ri. Vrtanntmachung und die Nufsorderung, sowie über bedars es nicht. Das aufgenommene Protokoll ist dem Gerichteherrn vorbehaltlich der strafrechtlichen Verfolgung, eine Omdnungsstrafe bi Bie Vernehmung darf nicht durch Verlesung des aber eine frühere Kein Richter darf die Abstimmung über eine Frage verweigern ,,, e d, g, , ieee, eee e , ,,,, , , , ere Tee e e dess, Fl ähh bee ee, ee, ee. ö.
8 1* 1 ö 9 4 1 ö . 22 k j 22
sc ö . im 6. . 3 — 61 en, . aufn chm . chuldi gten ist auf Verlangen eine Abschrift der Anklage och . r ige ln n . . ier Hauptverhandlung ö . d ; S 292. ö § 309 aft oder diejenigen Polizei oder Sicherheitsbeamten gerichtet werden, — noch ein richterlicher Augenschein einzunehmen ist. . j tsanwalt, d theidi ; Ist ein Zeuge, Sachverständiger oder Mitbeschuldigter verstorben . . a ; . : schrift mitzutheilen. Gegen einen Rechts anwa er als Vertheidiger in der Sitzung , , ö. ma n, jeden Entscheidung des Gerichts ist Stimmenmehrheit
welche als Hilfsbeamte der Staatzanwaltschaft den Anordnungen der—⸗ 2 § 260. ö. einer Angebähr fich schusdig macht, kann das Gericht, vorbehaltlich der selben Folge zu leisten haben. j 5.24. — Auf Grund neu hervorgetretener Umstände kann der Gerichtsherr disziplinaren oder straf erichtlichen Versolgun eine Drdnun gstrafe ermitteln gewesen, so kann das Protokall über seine frühere durch Bilden sich bei einer Abstimmung mehr als zwei Meinunge Gehört der Beschuldigte nicht zu den im 8 243 Absatz 1! be. vor der Hauptverhandlung zu Gunsten des Angeklagten die Anklage= bis . einhundert Ye e . 3 gastraf einen Gerichtgoffizier, einen Kriegsgerichts-⸗Rath oder einen anderen von denen . die Mehrheit f. sich 55 so 6 die ö .
Gegen die Anordnung des Gerichtsherrn und des Unter suchungs⸗ gan, . fährers findet binnen drei Tagen vom Vollzug an die Rechtsöeschwerde zeichneten Pe nen ö. erfolgt die Hekanntmachunßc und Nlufferztung verfügung abändern oder jurücklehmen, Auf eine lch Gut s ; : richterlichen Beamten erfolgte Vernehmung berlesen werden. Das . ĩ ĩ — in . nen. t 4 , 8 ! ; e Entschließung Iff eine Ordnungsstrafe festgesetzt, so findet binnen der rist von rsolg 9 geklagten nachtheiligsten Stimmen den zunächst minder nachtheiligen an . eichs Militärgericht statt. Beh ö g. 6 . ö 56 Zustellung sS 132. 135 ff finden die Bestimmungen der S5 232 ff. entsprechende Anwendung. einer Woche nach der . der Entscheidung 5 ta, selbe gilt von dem bereits verurtheilten Mitschuldigen. . so lange hinzugerechnet, bis sich nach Vorschrist des ersten Absatzes a . 29 6 R e. e, . Mit der Bekanntmachung der Anklageverfügung an den Be— Fünfter Abschnitt. bed f; ö * ,, Dieselbe hat nur in . . e fing . n, n ih e, 6 n . ,, Ist es e ( welche . , , l ee, de, , d me,. ö, JJ ,,,, ,, de, e s,. w. ö . ö Haben vor der Erhebung der Anklage oder der Zastellung der ; k Wird eine strafbare Handlung in der Sitzung begangen, so hat , G3 i qhts ; ᷓ 8 519. . ki , n, , e e, s,, , , , außer And endung 6. Ei, H echlag nahmen und , Beschuldlgten. insbesondere durch Versetzung. Beförderung oder in den . 66 . w . . , , . k In geeigneten . rn, e en are n 6 na . * . * enden nach den Bienstrange; det Jingfte im Rant knn ; e ö. ĩ ; = ; ̃ zug z ägen ) 16 Ua bat. 2 rst. gelten allgemein die Vorschriften des 227. Fill , . i , , ,,, y,, . leetung der Anklage beauftragten Gerichtsofftziers oder Kriegsgerichte⸗ , , nne, rr ö . , ,,. über y,, , wird ie. . ö. Bel den . stimmt der die Verbandlungen führende . ü Herichtsberrn getreleh it, fo, ist die Sache M diele abzugeben. Die ait r e en, g nei rü senhelt des Gerichtsherr Bei dem Kriegsgericht erfoͤlgt die Vernehmung des Angeklagten . ausführbar iän, nichiz geändert. gie her e, bier ge die Hen ter nn mud. ö Werden bei Gelegenheit einet Durch lichung Gegenstände gefunden, Bestimmungen der S5 31, z2 finden entsprechende Anwendung, e Verhandlung sindet in Abwesenhelt des Gerichtsherrn statt und die Aufnahme des Beweises durch den die Verhandlung führenden . 8 293. Standfericht. vors Chrigzen fn Heben algen Hirten eue gen ge. welche zwar in e. Beztehung zu der Untersuchung stehen, aber auf Später eingetreiene Veränderungen ziehen eine Aenderung der S 262. Rriegsgerlchts Kath (5 565). Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen zeichneten Kriegsgerichts. Rath noch andere Militärbeamte als Richter die J,. Verübung einer anderen strafbaren Handlung hindeuten, gerichtlichen Zuständigkeit nur dann nach sich, wenn der Angeklagte Es können in der Hauptverhandlung mehrere Gerichtsschreiber, ö Vei den Standgerichten kann der Vorsitzende die Führung der Zeugen, welcher erst in der Hauptoerhandlung von seinem Rechte, daz mit, fo stimmen diese vor den Offizieren. . sind dieselben einstweilen in Beschlag zu nehmen. Ber Militär! Lurch Beförderung der niederen Gerichtsbarkeit entzogen wird. mehrere Vertreter der Anklage, sowie mehrere Vertheidiger mitwirken Verhandlung einem Beisitzer überlassen. Zeugniß zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden. ö § 311. ; . ehbrde oder der zuftärndigen Staat ganwaltischaft ist hiervon Kenntniß § 247. und sich in die ihnen obliegenden Verrichtungen theilen. ⸗ Wird eine auf die ö. bezügliche Anordnung als un— § 294. . Wird der Angeklagte Perurthellt, lo smüssen die Urtheilsgründe zu geben. Nach der Erhebung der Anklage muß, vorbehaltlich der Bestim S 263. zulässig beanstandet, so entscheidet das rh Grklärt ein Zeuge oder Sachverständiger, daß er sich einer That, die fuͤr erwiefen erachteten Thatsachen angeben, in welchen die gesez ·
8 220. mung des 5 2660, die Sache zur Aburtheilung gebracht werden. Wird in d tverhandl i = ĩ j ügli ; lichen Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden, und die g § 269, che heilung gebracht we rd in der Hauptverhandlung die Aussetzung derselben be 5 280 sache nicht mehr drinnert, jo kann der hierauf bezügliche Theil des ,
Die in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände Der Aburtheilung muß eine mündliche Verhandlung vor dem antrggt ü itgli i — ü ü ü . . j gt, so entscheidet das Gericht. Kürzere Unterbrechungen ordnet Jedem Mitgliede des Gerichts, dem Vertreter der Anklage, dem rotokolls über feine frühere Vernehmung zur Unterstützun eines
sind nn, ö . zur ,, v9 g, , ,. erkennenden Gerichte (Hauptverhandlung) vorangehen. . der Vorsitzende an. ; Angellagten ah! dem Vertheidiger ist auf Verlangen ju affe, Herr n fe lf. . . . erachtft worden sind. ĩ
durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter eise kennntlich zu Vierter Abschnitt Fine Verhinderung des Vertheidigers giebt nur in den Fällen Fragen an die Zeugen und Sachverständigen zu stellen. Der Ver⸗ Basfelbe kann geschehen, wenn ein in der Vernehmung hervor⸗ Waren in der Verhandlung solche vom Strafgesetz, besondert
machen. . . der nothwendigen Verkbeidigung (vgl. S 323 dem Angeklagten das Hel lger lanne'dfe ragen nut dutch den die Verhandiung Führenden töetender Widenspruch, mit, der währen! Aushagè nicht auf andere vargesehene Umstände behauptet worden, welche die Stra ba: keit aug orbereitung der Hauptverhandlung. Recht, die . ung der Verhandlung zu verlangen. stellen. Welfe ohne Unterbrechung der Hauptverhandlung festgestellt oder ge⸗ schlleßen, vermindern oder erhöhen, so müssen die Urtheils gründe sich
; . Ist die Frist des s 2535 Abs. 2 nicht eingehalten, so soll der 1 Üngeelgnete oder nicht zur Sache gehörige Fragen können von hoben werden kann. , Umftände für festgestellt oder für nicht
erke ;
§ 251. ; me, e, e., . . h fte ez a n e. 2 ten entzogen wurden, sind, falls nicht Ansprüche Dritter entgegenstehen, r ; ö. . 6 ; ö . t Der Zusammentritt de nnenden Standgerichts oder Kriegs Vorsitzende den Angeklagten mit der Befugniß, Aussetzung der Ver dem Vorsitzenden nach Anhörung des die Verhandlung Führenden ö kö ö Kl geriet ure Wirafuttheils müssen ferner das mr .
nach Beendigung der Untersuchung und geeigneten Falles schon vorher gerichts erfolgt, nachdem die Anklage erhoben ist, auf Befehl des handlung zu verlangen, bekannt machen. . zurückgewiesen werden. ꝛ1 ] zur n von Amtzwegen dem Verletzten zurückfjugeben, ohne daß es eines Urtheils Gerichtsherrn. 5 264. Zweifel uber die Zulässigkeit einer Frage entscheidet das Gericht. halten sind, können zum Zwecke der Beweizaufnahme äberrein Ge,. gebrachte Strafgesetz bezeichnen und sollen die Umstände anführen, tändniß verlesen werden. welche für die Zumessung der Strafe bestimmend gewesen sind. Macht
hierüber bedarf. —⸗ ⸗ . Die Richter werden im Dienstwege berufen. Ist der Angeklagte Eine unterbrochene Hauptverhandlung muß spätestens am 2 ! —; wel Dem Beitheiligten bleibt die Geltendmachung seiner Rechte im ein General oder Admiral, so erfolgt die Werufläe! dach“ Mößgcbe. vierten Eage nach der Ünterbrechunz zortos iet Heben, widrigen falle Die Hauptverhandlung beg 266 dem Aufrufe des Angeklagten, Dasselbe kann . ea, 49 8 . . bas Strafgesetz die Anwendung einer geringeren Strafe von dem Ver, m er früheren Aussage n auf andere
Zivilverfahren vorbehalten. des 5 15 Abs. 4. mit dem Verfahren von neuem zu beginnen ist. des Bertdeldigers, der Jeugen 'und der Sachverständigen. tretender Widerspru handensein? mildernder Umstände oder eines minder schweren Falles 8 2665 . Weise ohne Unterbrechung der Hauptverhandlung festgestellt oder ge⸗ ⸗ ; ö . scheidung und die dafür maßgebend gewesenen Erwägungen ergeben,
Dritter Abschnitt § 249. ; § 26 abhangig, so' müssen die Üürtheilsgründe die hierüber getroffene Ent ; Abschluß des ö,, z =, Erhebung der . ,, . kenn e g, 96. r , ,, ö. Nachdem der , . ,. ist, I, e der Vorsitzende die an, keen mn kann. § 296. sofern das Vorhandensein mildernder Umstände oder eines minder 9 bes Gerichts erforderlichen Personen innerhalb seines Befehlsbereichs findlichen Angeklagten anochnen. Dat selbe gilt im Fall. der Per⸗ 865. 2 d ie. de nr h dg hend weift den Angeklagten In den Fällen der 5 294. 295 ist die Verlesung und, der n, e. Falles angengmmen . einem in der Verhandlung gestellten 8.2532. zur Berufung des erkennenden Gerichts außer stande ist, kann er einen urtheilung. Von der Anordnung der Festnahme ist der Gerichtsherr 3 . Grund derfelben auf Antrag des Angeklagten oder des Vertreters der ntigg entgegen verneint wird. ö ; ö Grachtet der Untersuchungefuührer das Ermittelungsversghren für anderen Gerichtsherrn ersuchen, entweder ihm linzeine fehlende Richter in Kenntniß zu setzen. Derselbe hat ju bestimmen, ob die Festnahme S 283. Anklage im Protokolle zu errähnen. Wird der An gellagte freigesprochen, . müssen die Urtheilsgründe abgeschloffen (5 161, so bat er unter Vorlegung der Akten dem zuzuweisen oder felbst die Aburtheilung der Sache herbeizuführen. aufrecht zu erhalten ist. An dle Verlesung der Richterliste schließt sich die Beeidigung ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt, oder ob und aug Gerichtsherrn äber das Ergebniß mündlich oder schriftlich Vortrag Bas Letztere kann auch gqeschehen, falls große Entfernung des § 266. der nicht fländigen Richter. Dieselbe erfolgt bei den Standagerichten ; 54 297. thal Ertl welchen Gründen die für erwiesen angenommene That für nicht zu n . — 3 ö. dem Unkterfuchungs führer gestellte Antrag ist Angeklagten oder der Zeugen . sonstige besondere Üümstände der Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptver- 6 . ö . durch den die Verhandlung k ö. n en ren , zen fe, strafbar erachtet worden ist. . u den Akten zu bringen. indi ichts⸗ ; renden Kriegsgerichts Rath. : . 312. j ; 33. , k bend er g h ten eines gemäß S 254 Absatz J geladenen An= Per den Eid Äbnehmende richtet an die zu Beeidigenden die Alteste lber Köperverletzungen, welche nicht zu den schweren gehören, Die Verkündung deg Urtheils enfolgt durch Verlesung der Der Gerichtsherr kann eine Vervollständigung des Ermittelungẽz⸗ 8 260. geklaglen nicht genügend i ulbnr o kann Lic Vorführung ange⸗ Worte: können verlesen werden. . ö ; t Urtheslöformel und Eröffnung der Urtheile gründe, am Schlusse verfahrens anordnen. Ist in den Fällen des 8 249 ein anderer Gerichtsherr um Her. ordnet oder die Verhaftung veranlaßt werden. Sie schwöͤren bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, Ist das Gutachten einer kollegialen Fachbehörde eingeholt worden, der Verhandlung oder spätestens innerhalb dreier Tage nach 234. beifüßrung der Aburtheilung ersucht worden, so verbleibt dem er. . § 267. die füichten eineg Richterg getreulich zi erfüllen und Ihre so kann dag Gericht zie 3mhörke , . eines ihrer j n, ,. mit dem Schiüuffe der Verhandlung durch den Norsitzenden; bei den Frieg⸗· Auf Grund der Ergebnisse des Ermittelungsverfahrens hat, der fuchenden Gerichts herrn das Recht der Ginlegung von Rechtsmitteln Der erschienene Angeklagte darf sich aus der Verhandlung nicht Stimmen nach bestem Wißsen und Gewissen abzu eben.“ * ö * , , n der Hauptverhandlung ju beauf. gerichten durch diesen oder durch den die Verhandlung führenden Rriegh⸗ r,, e,. 83 . ob h ,, außer Ver · und der Strafvollstreckung. entfernen. Ber Vsrfitzende kann die geeigneten Naßregeln treffen, p ö betreffenden Richter leisten den Eid, indem sie die Worte ragen und dem Gerichte zu 63 geri i nn n , , h m n, folgung zu setzen oder ob gegen ihn einiuschreiten sei. i ö j f des elb dern; f . ährend n: ĩ . —ĩ 298. 4 ; der Dle . ist vom Gerichtsherrn allein zu erlassen. , . 2 . ,,, , 1 bn n fr Ich schwöre es, se wahr mir Ggtt helfe. Nach der Vernehmung eines jeden Zeugen, Sachverständigen oder durch mündliche Mittheilung ihres wesentlichen Inhalts. . § 2365. zugeordneten Kriegsgerichts, Räthe zu beauftragen Entfernt der Angeklagte sich dennoch, oder bleibt er bei der . c 2 Schwörenden sollen bei der Eidesleistung die rechte Hand , , e. . n . . 2 6 soll berker K . in' eff en 3. . en 6. 55 ber,. ĩ ĩ . ĩ ̃ z ; . j erheben. er Angeklagte gefragt werden, ob er etwas zu erklären habe. Bernein a r über e ng Wird die Verfolgung eingestellt, so ist der Beschuldigte hiervon Im übrigen werden die gerichtsherrlichen Befugnisse von dem setzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung aus, so kann diese in e TQitehen an demselben Tage mehrere 1 n . . geklagte gefrag . Reg (nr ffn e, gäb dg , sowie den e,.
in Kenniniß zu setzen, sofern er im Laufe des Ermittelungzverfahrens ersuchten Befehlshaber wahrgenommen. ner Abwesenheit zu Ende geführt werden, wenn seine Vernehmung ö unter der ef nl n 6 ene rn strafbaren w 2 . ö S 251. ir die , hen men. . und das Gericht seine fernere An= . , . . ö der . , , J, , . ,,, , 5. belege e agerichtlichen Urtheils nebst der im antwortlich vernommen worden 36 . . der Hauptverhandlung werden von ö Gerichts⸗ wesenheit nicht für erfoꝛ derlich 6 Jen ndll*r e seiftelen n Feichlereid verweist. . gm men ace , ö . 0 ö. 26 , ö i r e. Heir en ö, 1 In allen Fällen, in denen die Einleitung eines Ermittelung, S 262. Der Angeklagte kann mit seiner Zustimmung wegen großer Ent⸗ S 284. Dem Vertreter der ö. teht das Recht der Erwiderung zu; . w 35 M eee, eist die ü ũ ; ĩ ̃ ĩ i⸗ ines inen in d tver⸗ Nach der Bildung des Gerichts 282, 283) läßt der Vor. dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Im Falle der Zustellung des Urtheils (; atz?) ist die verfahrens abgelehnt oder die Einstellung verfügt wird, ist derjenige, Die zur Hauptverhandlung erforderlichen Ladungen und die Herbei⸗ fernung seines ufenthaltsorts von dem Erscheinen in der Hauptver e. ö n 23 gern 9 K. . ren rn , me eh Wrethelhlger für ihn gesprochen Beleh ung nit der 36. ung ii verbinden. che s
welcher die Strafverfolgung beantragt hat, unter Angabe der Gründe schaffung der als Beweismittel dienenden Gegenstände hat der Gerichts- handlung entbunden werden. Ueber einen darauf gerlchteten Antrag ! s. e P at, zu befragen, ob er selbst noch eiwas zu seiner ertheidigung an⸗ § 313. zu bescheiden. herr zu veranlassen. des Angeklagten entscheidet, wenn er vor der Hauptverhandlung ein hat, 9 s guet ds Herscht jm Lauf ! . ö n,
ü ü ; , i Dieselbe beginnt mit der des Angeklagten über zuführen babe. st der Antragfteller zugleich der Verlete so steht ihm gegen Die Gestellung oder Ladung der Zeugen und Sachverständigen ,, , das erkennende Gericht nach An a elfi 2 ö . ir en g siün n . zuflihren h ö. , ir
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diesen Bescheid innerhalb einer Woche na essen Zustellung die regelt sich nach Vorschrift der 85 177, 188, 199. . §5 39099. l
Rech ar di i der Anklageverfũgu d der Ankl ift durch den Vertreter der Einem der Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten müssen schlußh seine Unzuständigkeit auszusprechen. . ö . 8863 ,,,, . e,, 6 , , , . ist, sofern eine aus den Schlußvortrãgen mindestens die Anträge des Vertreters der Gegen diesen Beschluß steht sowohl dem Gerichtsherrn wie dem
; . Angeklagte, welche zu den Personen des Soldatenstandes des Entbindung des Angeklagten vom Erscheinen nur eintreten, wenn vor, Anklage. Vor einem Feldgericht oder Bor ( Liegt gegen den Beschuldigien hinreichender Verdacht einer straf⸗= aktiven . oder der matt nen r. gehören, sind ö dem an⸗ Si rn keine . als eine innerhalb der Strafbefugnisse der Anklageschrift nicht mitgetheilt war, die Änklage mündlich ju Anklage und des Vertheidigers durch den Dokmetscher bekannt ge Angellagten binnen einer Wo 3 3 , des . es baren und möilitärgerichtlich verfolgbaren Handlung vor, so hat der beraumten Termine zu gestellen. Stand gerschte liegende Strafe zu erwarten steht. begründen. macht werden. die Re tsbeschwerde an das 1 3. ; i e. zu. Ha 1 Ver⸗ Gerichtsherr, fofern nicht Disziplinarbestrafung eintritt (8 3 des Ein. Der Termin sst' denfelben, wenn die Hauptverhandlung vor dem Dae erkennende Gericht bleibt. befugt, nachträglich das persönliche Sodann n gt die weitere Vernehmung des Angeklagten nach Dasselbe gilt von . tauben Angeklagten, sofern nicht eine kündung in n ,. . nge 4 en 5 , . so läuft für führungsgesetzes zum Militärstrafgesetzl uch) oder eine Strafperfüqung ! Standgerichte stattfindet, spätestens am vorhergehenden Tage, in allen Erscheinen des Angeklagten zu beschließen. Maßgabe des 5 165. schriftliche Verständigung erfolgt. diesen bie Frist vom Tage der Justellung des Beschlusses.
‚ . o findet die Bestimmung des gesteliten Mitangeklagten stehen, . getlagte ist 6 febals er weber vorgelassen worden, don dem gemessen erscheint.