1897 / 284 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Dec 1897 18:00:01 GMT) scan diff

des Falles bis zur Beendigung des die An—⸗

; haben, oder wenn in den Fällen des 3 420 Nr. 1 und 2 itels begründenden Verhältnifses aufgeschoben 5 h t. 1 und 2 oder des

s 427 Nr. 1 und 2 nach Lage der Sache die Annahme aus sst, daß die in diesen Beftimmungen bezeichnete Handlung a scheidung Einfluß gehabt hat. Anderenfalls verordnet das Reichs nahme des Verfahrens, sowie die Erneuerung der Ha unter Bezeichnung des Gerichte, bei welchem die letztere stattfinden soll.

ung nach 36 wendbarkeit dieses werden kann.

Wird im Lgu verfahrens der

uf die Ent⸗ e eines im Felde oder an Bord eingeleiteten Straf⸗ Militärgericht die Wiederauf⸗ ) zu einem immobilen ulli , Ver⸗ 599 9. 6 bande versetzt oder einem solchen überwiesen, so findet die Ueberleitung in das ordentliche Verfahren statt.

doch ein Urtheil bereits ergan gung der bis dahin zuständige Befehls Wird die Bestätigung

Beschuldigte uptverhandlung

8 Ist der Verurtheilte bereits verstorben oder in eine unheilb Geisteskrankheit verfallen. so findet eine Erneuerung der . lung nicht statt.

en, so hat über die Bestäti⸗ aber nach Maßgabe dieses versagt, so ist das Urtheil Uebertritt in den immobilen Verband Gegen das Urtheil ist binnen der gesetz⸗ Die Frist läuft auch für r Bekanntmachung des Urtheils an den . errlichen Befugnisse gehen in einem solchen e auf den Gerichtsherrn des immobilen Verbandes über.

eir uptverhand Das Reichs Militärgericht hat vielmehr auf Grund der neuen Ermittelungen ohne mündliche Verhandlung auf Frei⸗ sprechung zu erkennen oder den Antrag auf Wiederaufnahme ab-

Mit der Freisprechung ist die Aufhebung des früheren Urtheils zu verbinden.

Titels zu befinden. dem Angeklagten nach dessen bekannt zu machen (5 130).

lichen Frist 6 364) die Berufung zulässig. hts herrn vom Ta Die gerichts

In der erneuten Hauptverhandlung ist entweder das frühere

Urthell aufrecht zu erhalten oder unter Aufhebung desselben anderweit Sache zu erkennen. Ist die Wiederaufnahme des Verfahrens nur von dem Ver—⸗ zu Gunsten desselben seitens des Gexichtsherrn beantragt worden, so darf das neue Urtheil eine härtere Strafe als die in dem früheren erkannte nicht verhängen.

Bei der Marine steht dem Uebertritte zu einem immobilen Ver bande (6 417) die Ablösung von Bord gleich.

85 Mit der Demobilmachung treten die Bestimmungen dieses Titels ch nicht erledigte Strafsachen sind in das

ü bilmachung noch nicht bestätigten Urtheile finden die im 8 417 Absatz 2 für den Fall der Versagung der Bestätigung gegebenen Bestimmungen Anwendung.

Sechster Titel.

Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens.

20.

rechtskräftiges Urtheil geschlossenen rtheilten findet statt: tverhandlung zu seinen Ungunsten als lich angefertigt oder verfälscht war; seinen Ungunsten abgelegten Gutachtens der Zeuge oder d fahrlässigen Verletzung der

außer Anwendung. ordentliche Verfahren überzuleiten. Auf die bei Eintritt der Demo . Wird im Wiederaufnahmeverfahren auf Freisprechung erkannt, so ist auf Verlangen des Freigesprochenen, in den Fällen . 5 . Verlangen des Antra durch den Deutschen

r, , rm,

stellers, die Au

hebung des früheren Urtheils eichs · Anzeiger k 2

ekannt zu machen. Das G kann anordnen, daß die Bekanntmachung auch durch andere öffentliche Blätter erfolgen soll.

*

Siebenter Titel.

Die Wiederaufnahme eines dur Strafvollstreckung.

Verfahrens zu Gunsten des Veru

1) wenn eine in der Hau echt vorgebrachte Urkunde fäls

2) wenn durch Beeidigu Zeugnisses oder abgegebenen derständige sich einer vorsätzlichen oder Eidespflicht schulbig gemacht hat; bei dem Urtheil ein in Beziehung auf die schuldig gemacht hat, sofer gerichtlichen Strafverfahren droht und nicht vom Verurtheilten

4) wenn ein zivilgerichtliches

5e Militãrgerichtliche Strafurtheile sind nach Maßgabe der Bestä⸗ ,, Strafverfügungen (5 334) nach Maßgabe ihres Inhalts zu vollstrecken.

K .

ng eines zu

8

. Die Strafvollstreckung wird durch den Gerichtsherrn angeordnet, Richter mitgewirkt hat, welcher sich welcher die Erhebung der Anklage verfügt hat. 36. z Sache einer Verletzung seiner Amtspflichten 436

n diese Verletzung mit einer im Wege des 3 zu verhängenden öffentlichen Strafe be⸗ selbst veranlaßt ist;

Urtheil, auf welches das Straf⸗

urtheil begründet ist, durch ein anderes rechtekräftig gewordenes Urtheil

Thatsachen oder Beweismittel beigebracht ssein oder in Verbindung mit den früher erhobenen eilten, sei es bezüglich der ihm zur Last 8 bezüglich eines die Anwendung eines etzes begründenden Umstandes, ergiebt.

An geisteskranken oder schwangeren Personen darf ein Todesurtheil nicht vollftreckt werden.

Die Vollstreckung einer dur strafe erfolgt durch die . .

Die Vollstreckung einer durch Enthauptung zu vollziehenden Todes strafe erfolgt durch die bürgerlichen Behörden auf Grund einer mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehenen beglaubigten Abschrift des Urtheils, welcher eine beglaubigte Abschrift der Bestätigun beizufügen ist. Die Bescheinigung und die Beglaubigungen ge durch den Gerichtsherrn (5 456).

439. Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurtheilte in Geisteskrankheit verfällt. . Das elbe gist bei anderen Krankheiten, wenn von der Vo eine nahe Lebensgefahr für den H zu besorgen ste

Die Vollstreckung von Arresistrafen kann im Interesse des Dienstes auf Anordnung des kommandierenden Generals (Admirals) aufgeschoben

437. Erschie ßen zu vollziehenden Todes.

aufgehoben ist; 5) wenn neue

sich die Unschuld des Verurth That überhaupt, sei e

arteren Strafges

§ 421 Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird weder durch die erfolgte Strafpollstreckung, noch durch, den Tod des Per noch durch die Beendigung des die Militärstrafgerichtsbar⸗ rtbeilten begründenden Verhältnisses ausgeschlossen. Todes sind der Ehegatte, die Verwandten auf⸗ sowie die Geschwister des Ver⸗

, /

keit über den Veru

Im Falle des eigender und absteigender Linie, orbenen zu dem Antrage befugt.

e ee, .

Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges enen Verfahrens zu Ungunsten des Angeklagten findet statt: n eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als chlich angefertigt oder verfälscht war;

seinen Gunsten abgelegten

5

Für den in Untersuchunge haft befindlichen Angeklagten, welcher zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt wird, ist die zu verbũüßende Strafe vom Tage der Rechtskraft des Urtheils zu berechnen. at der Angeklagte auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet, die Strafe bereits vom Tage des Verzichts berechnet. wenn der Angeklagte das eingelegte ohne eine Erklärung abzugeben,

echt vorgebrachte Urkunde fäls

2) wenn durch Beeidigung eines zu 8 oder abgegebenen Gutachtens der Zeuge oder S sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der

in Richter mitgewirkt hat, welcher sich f die Sache einer Verletzung seiner Amtspflichten ese Verletzung mit einer im Wege des zu verhängenden öffentlichen Strafe

dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergericht ; diges Geständniß der strafbaren Handlung ab

verftãndige Eidespflicht schuldig gemacht hat; bei dem Urtheil ein

entsprechende Berechnung tritt ein,

Rechtsmittel zurückgenommen oder,

die Einlegungsfrist hat k . 4

Erfolgt in den Fällen des F 44) die V erst nach den dort bezeichneten Zeitpunkten, Tage der Berhaftung berechnet.

443.

Ist der Verurtheilte nach Begin

daß eine Unterbrechung derselben ange in eine von der Strafanstalt getrennte fo ist die Dauer des Aufenthalts in der urechnen, sofern er nicht mit der brechen, die Krankheit herbeigeführt oder verlängert hat.

in Beziehung au schuldig gemacht hat, sofern di erichtlichen Strafverfahrens edroht ist,

H wenn don lich ein glaubwür gelegt wird.

( .) ö . ; .

erhaftung des Angeklagten so wird die Strafe vom

n der Strasvollstreckung, ohne ordnet wird, wegen Krankheit Krankenanstalt gebracht worden, Krankenanstalt in die Straf⸗ Absicht, die Strafvollstreckung

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zum Zwecke der Aenderung der Strafe innerhalb des durch dasselbe Gesetz bestimmten Straf⸗ maßes findet nicht statt.

Ein Antrag die Behauptun nur dann zulässig, Verurtheilung e führung eines

auf Wiederaufnahme des Verfahrens, welcher auf einer strafbaren Handluug gegründet werden soll, ist wenn wegen dieser Handlung eine rechtskräftige angen ist, oder wenn die Einleitung oder Durch⸗ trafverfahrens aus anderen Gründen als wegen mangels an Beweis nicht 2

Die Bestimmungen der SIS zös, 354 Absatz s und zes 8 zöͤb finden auch bei dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entsprechende Anwendung.

müssen der gesetzliche Grund der Wiederauf⸗ sowie die Beweismittel angegeben werden. tens des Angeklagten oder einer der im 8 421 Personen bei dem Gerichtsherrn erster Instanz 554 Absatz 64 3 anzubringen.

Ueber die Zulassung des Antrags entscheidet das Reichs⸗Militär⸗

gericht.

Bie Entscheidung erfolgt ohne mündliche Verhandlung nach An⸗ hörung der Militäranwaltschaft.

Bas Reichs Militärgericht brechung der Strafvollstreckung r

Ist der Antrag oder ist darin kein g acht oder kein gee ntrag als unzulässig zu verwerfen. Anderenfalls ist der Falle des 5 421 Absatz 2 Milstäranwaltschaft, wenn er ju war, diesem unter Bestimmung einer Fr

chtskräftige Urtheile zu Strafen

8 Ist jemand durch verschtedene re die Vorschriften über die Zu⸗

verurtheilt worden, und sind dabei erkennung einer Gesammtstrafe (5 79 des bürgerlichen Strafgesetz · lieben, so sind die erkannten Strafen durch

buchs) außer Betracht geblieben, litärgerichts nach Anhörung der Militär⸗

Beschluß des Reichs ⸗Mi an waltschaft auf eine inn,

Die Vollstreckung der auf Geldstrafe lautenden Urtheile und der über (ine Vermögensstrase ergangenen Entscheidungen erfolgt im Wege des Verwaltungs zwangsverfahrens nach Maßgabe der dafür geltenden landes rechtlichen Bestimmur

Die Intendanturen bi

In dem Antrage nahme des Verfahrens,

Absatz 2 bezeichneten in Gemäßbeit des 5

n bilden die zur Anordnung und Leitung des Zwangsßverfahrens zuständigen Vollstreckungsbehörden.

Kann eine verhängte Geldstrafe nicht beigetrieben werden, und ist der für diesen Fall eintretenden Freiheitsstrafe unter so ist die Geldstrafe durch Verfügung des Gerichtsherrn erichtsbarkeit in die entsprechende Freiheitsstrafe umzu⸗ ist von einem richterlichen Militär⸗Fustiz-

die Festsetzung lassen worden, der böheren G Die Verfügun beamten mit zu unterzeichnen.

Bestehen über die Auslegung eines Strafurtheils oder über die i ̃ Zweisel, oder sind Einwendungen ulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben, so ist die Ent⸗ erichts einzuholen.

streckung wird hierdurch nicht gehemmt; Militärgericht können jedoch die

Die Enkscheidung des Reichs. Milttärgerichts erfolgt ohne münd⸗ liche Verhandlung nach Anhörung der Militäranwaltschaft.

Achter Titel. Kosten des Verfahrens.

kann einen Aufschub, sowie eine Unter⸗

Berechnung der erkannten Strafe scheidung des Relchs / Militär

Der Fortgang der Vo der Gerichlsõherr sowie das Reichs Unterbrechung der Vollstreckun

nicht in der dorgeschriebenen Form angebracht esetßzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend ignetes Beweismaterial angeführt, so ist der

enn er von dem Verurtheilten oder zu dessen Gunsten gestellt war, der Ungunsten des Verurtheilten ist zur Erklärung mitzutheilen.

Antrag, w

ch für usãssig befunden, so veranlaßt das ufnahme der angetretenen Beweise, soweit ittels Erfuchens an einen Gerichtsherrn oder

Wird der Antrag an Reicht Militärgericht d diese erforderlich ist, m an einen Amtsrichter.

Die Vernehmung der . soweit die Beeidigung zulässig ist.

Hinsichtlich der bei der Beweigaufna entsprechende Anwendung.

Nach Schluß der B und der Angeklagte unter klärung aufzufordern.

8 Das Reichg. Militärgericht entschei auf Wiederaufnahme des Verfahren

in er Antrag wird als unbegründet v aufgestellten Behauptungen keine genügen

5 Die Kosten des militärgerichtlichen Verfahrens und der durch die Milstärbehörden bewirkten Strafvpollstreckung fallen der Militãr⸗

st findet hinsichtlich der durch die Wahl eines Bertheidigers entstandenen Kosten keine Anwendung.

Die Kosten der durch die bürgerlichen Behörden bew vollstreckung hat der Verurtheilte .

Zeugen und Sachverständigen erfolgt eidlich, Justiiverwaltung zur La Diese Bestimmung der Betheiligten zur Anwesenheit

hme finden die Vorschriften der 85 1658 bis 160

gaufnahme sind die Militäranwaltschaft Beflimmung einer Frist zur ferneren E

Berechtigung irkten Straf⸗

Sind Strafverfolgungsmaßregeln durch eine wider besseres Wissen gemachte oder auf groher Fahrläs veranlaßt worden, so kann auf Antrag des ärgericht dem Anzeigenden, Militäranwaltschaft gehört hat, d zu erlassenden Beschlu Justizverwaltung oder dem lagen auferlegen.

gkeit beruhende Anzeige etreffenden Gerichts herrn nachdem es diesen und die urch einen ohne mündliche Ver⸗ die Erstattung der der-Militär- uldigten erwachsenen baaren Aus

det über den zugelassenen Antra das Reichs ⸗Milit

s nach Maßgabe des 5 42

erworfen, wenn die darin de Beflätigung gefunden

.

450.

Erfolgt die Einstellung 44 Strafverfahrens wegen Zurück⸗ nahme desjenigen Antrags, durch welchen dasselbe perfeg⸗ 23 so können zugleich dem Antragsteller die der Militär⸗Justizwerwa ltung erwachsenen baaren Auslagen zur Last gelegt werden.

Gegen die eine solche Auflage r, Verfügung oder Ent⸗ scheidung ist binnen vier Wochen nach Bekanntmachung der Ver- fügung an den PBetheiligten die Rechtsbeschwerde an das Reichs Militärgericht zulässig. Der § 447 Absatz 3 findet Anwendung.

IV. ordentliche General Synode.

In der vorgestrigen, sechsten Sitzung nahm die General⸗ Synode zunächst dag Kirchengesetz über einige Abänderungen der r betreffend die emeritierten Geistlichen, vom 26. Januar 1880 und vom 16. März 1892 in zweiter Lefung ohne Berathung an. Es folgte der Bericht des Syn. Hospredligers D. Rogge über die Thätigkeit des Gustap⸗Adolf⸗Vereins in der evangelischen Landeskirche der älteren preußischen Provinzen. Danach ist die Zahl der den neun altpreußischen¶ Hauptvereinen eingegliederten Zweigvereine von 443 im Jahre 1891 auf, 476 im Jahre 1896 gestiegen. Diesen 476 Zweigvereinen steben in den neun altpreußischen Provinzen 182 Frauenvereine, deren Gesammtzahl in allen Hauptvereinen zusammen 49 beträgt, wetteifernd zur Seite, manche von ihnen die Ortsvereine an rühriger Thätigkeit übertreffend. Die größte Zahl der Frauen⸗ vereine hat die Rheinprovinz mit 39, die geringste die . Posen mit nur 2 aufiuweisen. Von den großen jährlichen Haupt- versamm lungen ist seit der letzten ordentlichen General⸗Synode im Jahre 1891 nur eine, nämlich die diesjährige, innerhalb des Gebiets der preußischen Landeskirche abgehalten worden, die sich aber als die fünfzigste zu einer Jubelversammlung und durch ihren gesammten Verlauf zu einer der bedeutsamsten in der Reihe aller Haupt⸗ versammlungen gestaltet hat. Die von den Hauptversammlungen allsährlich gestiftete große Liebesgabe ist in dem hier in Rede stehenden Zeltraum zweimal altpreußischen Gemeinden zugefallen, nmlich: im Jahre 1894 der Gemeinde Sacken in Schlesien und im Jahre 1897 der Gemeinde Jezewo in Westpreußen. Die Gesammteinnahmen des Gustav. Adolf⸗ Vereins einschließlich der ihm von verwandten Vereinen in den Nieder⸗ landen, Schweden, Schweiß, Italien, Rumänien zugewen deten Gaben haben in den Vereins jahren 1891 / 92 bis 1395/96 9 688 542 4 betragen, davon 2 969 484 6 in den neun älteren Provinzen. Der Ertrag der Reformationskollekten ist in fast allen Provinzen ein gesteigerter gewesen. Die Gesammtsumme aller Verwendungen für die 6 ora hat in demfelben Zeitraum 6 828 615 M betragen. In der Reihenfolge der Verwendungen steht die Rheinprovinz obenan. Im Vereinsjahr 1895/96 hat die Zahl der unterstützten altpreußischen Gemeinden 632 und die Gesammtsumme, der ihnen, zugewendeten Unterstůtzungen 397 152 M betragen. Mit Hilfe dieser Unterstützungen sind in den letzten 6 Jahren 90 Kirchen und Bethäuser, 37 Pfarrhäuser und 16 Schulhäufer neu erbaut worden, nicht eingerechnet die Orte, denen der Gustap⸗Adolf · Verein zu umfassenden Reparaturen oder Umbauten die Mittel dargereicht hat. Von den neu eingerichteten gottesdienst⸗ lichen Gebäuden entfielen allein je 22 auf die Provinzen Posen und Westpreußen, sowie 18 Kirchen und Kapellen auf die Rheinprovinz. Auch an den neuerbauten Pfarrhäusern hatten die Provinzen Posen und Westpreußen, die eine mit 8, die andere mit 10, den größten Antheil. Nachdem der Berichterstatter noch die Noth und Bedrängni mancher in der Diaspora lebenden Gemeinden geschildert hatte, schlo er mit der Bitte an die General⸗Synode, dem Werke des Gustav Adolf · Viereins auch fernerhin ihre Fürsorge angedeihen zu lassen. - So dann wurde ein von dem Syn. Konsistorlal. Präsidenten von der Groeben gestellter Antrag folgenden Inhalts einstimmig genehmigt: „Die General⸗Synode nimmt mit Befriedigung von der Denkschrift und von der ng Gottes Gnade von Jahr zu Jahr reicher gesegneten Thätigkeit des Gustav Adolf-Vereins in den altpreußischen Pro- vinzen Kenntniß und spricht dem Zentralpvorstand und den Haupt- vereinen dieser Provinzen den Dank für ihre thatkräftige Hilfe im Osten und Westen aus, Sie dankt auch dem Evpangelischen Ober⸗ Kirchenrath für die wirksame Förderung des Liebeswerks, indem sie zugleich an den letzteren die Bitte richtet, dieses Liebeswerk auch in Zukunft in gleicher Weise zu fördern und dazu insbesondere die jähr⸗ iche Kollekte am Reformationsfeste weiter zu bewilligen. Die Herren General Superintendenten aber bittet General Synode, bei den von ihnen abzuhaltenden General ⸗Kirchenvisitationen auch auf Belebung der Theilnahme für die Sache des Gustav Adolf⸗Vereins in den Ge⸗ meinden Bedacht zu nehmen.“

Hierauf berichtete Syn. Konsistorial⸗ Rath, Professor D. Haupt⸗ Halle über die Förderung der kritischen Luther⸗Ausgabe der Bibel. Derselbe begründete folgenden Antrag, welcher ohne Debatte ein⸗ stimmig. genehmigt. würde;. . Die General Synode wolle be⸗ schließen: Synode begrüßt die seit 1883 auf, Herstellung einer kriti⸗ schen Luther⸗ Ausgabe mit Unterstützung aus Allerhöchsten Fonds ver⸗ wendete Ärbest mit freudiger Anerkennung. Sie bedauert aber zu⸗ gleich den langsamen Fortgang, den dieses Werk mehr und mehr ge= nommen hat, sfodaß seine Vollendung sich in unerwünschter Weise hinauszieht. Sie richtet daher an den Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ tath die Bitte, seinerseits an zuständiger Stelle mit aller Energie dafür einzutreten, daß dieses Werk, das eine Ehrenschuld der . deutscher Reformation ist, g. schnell zu Ende geführt wird.“

Syn. Konsistorial Rath Brandt⸗Stettin begründete nachstehenden Antrag: „Die General Synode erachtet es für einen schweren Mißstand, daß den geistlichen Räthen des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ raths und der Ce ff bei ihrer Anstellung ihr Dienstalter im kirch⸗ lichen Amt in Gemäßheit des 8 1 des Kirchengesetzes vom 17. April 1886 nicht angerechnet wird. Durch dag, was nach der Mittheilung des Cvangelischen Ober Kirchenraths bisher erreicht worden, ist dieser Miß⸗ stand nicht beseitigt worden. General Synode bittet daher mit Bezug⸗ nahme auf den Beschluß (37 11) der dritten ordentlichen General · Synode vom 24. November 1891 den Evangelischen Ober ⸗Kirchenrath, eine Aenderung der betreffenden Bestimmungen im Sinne voller An⸗ rechnung des kirchlichen Bienstalters auch ferner mit Gntschiedenheit anzustreben. Auf Befürwortung seitens des Syn. Regierungs Prã⸗ sidenten von Jagow, Posen wurde dieser Antrag der Verfassungs⸗ Kommission zur Vorberathung überwiesen. Dasselbe geschah mit einem Antrage des Syn. Andrae (Roman): Den Cvangelischen Ober⸗ Kirchenrath zu erfuchen, zu veranlassen, daß bei bee enn solcher Güter, mit denen das Patronat verbunden ist, steis die Kirche an⸗ gemessen vertreten wird. .

Ben erften Gegenstand der gestrigen, sie benten Sitzung bildete der Bericht der VerfaffungeèKommisston über die Mittheilung des Cvangelischen Ober⸗Kirchenraths, betreffend den Beschluß der General⸗ Synode bon 1891 wegen Benutzung der Kirchen zu gottesdienstlichen Felern. Die Mittheilung lautet: „Die dritte ordentliche General- Synode hatte gegenüber dem Erlaß des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths bom 12. März 1891 beschlossen, den Eyangelischen Dber-Kirchenrath zu ersuchen, in Ergänzung des Erlasses vom L. März 1891, betreffend die Auslegung des § 18 alin. 4 der Kirchengemeinde. und Synodal⸗Ordnung, sich damit einverstanden zu erklären, daß die Benutzung der Kirchen zu gottes dienstlichen Fest feiern der Bibelgesellschaften. der Gustap Adolf Vereine und der Vereine der inneren und äußeren Mission, sowie zu anderen außerordentlichen Gemeindegottesdiensten, insofern dadurch nicht die ublichen Gemeindegottesdienste gestört und nicht Ausgaben der Kirchenkassg veranlaßt werden, nicht der Zustimmung des Gemeinde⸗Kirchenraths, sondern nur der Genehmigung des Srispfarrers bedarf. Der Beschlu hat uns Anlaß gegeben, durch Vermittelung des Herrn inisters der geistlichen Angelegenheiten uns darüber zu informieren, ob, enisprechend der für das Rechtegebiet der Kirchengemeinde und Synodal- Srdnung vertretenen AÄuffassung, auch in den Landeskirchen der neuen , . in den in dem Beschluß erwähnten Fällen besonderer gottes dlenstlicher Feiern es der Zustimmung deg Gemeinde · Kirchenraths (Kirchenvorstandeg) bedarf. Die vom Herrn Minister der geistlichen

Land · und Jorstwirthschaft.

and und Getreidehandel in Süd⸗Rußland. Nachrichten aus Odefsa zufolge haben die Wintersaaten unter ältniffen zu leiden gehabt. spät beginnen können. Dur e des Sommers war der Boden vollständig aus= e Stein, fodaß er fast überall Spalten und

ausführliche alphabetische Sachregister machen das Buch auch für den Laien besonders werthvoll.

dem Königli

uns vorgeleglen Aeußerungen der Kirchenb deskirchen bekunden übereinsti raxis derselben durchaus konform ist dem Stand⸗ Erlaß vom 12. März 1891 eingenommen Uebereinstimmung besonderen Werth und Deklaration unseres Erlasses umso⸗ ig erscheint, die in einem eidung des Erangelischen Beschlusse der

ent beim Ober⸗Verwaltungs⸗ d begründete namens derselben

Angelegenbeiten

hvoll

Hayn's Erben in Berlin ist eine von dium hierselbst besorgte Aus⸗ Eintheilung der Polizei erschienen (Preis 1 4),

Wahrung der Rechtsmittel und Formen und Reichs ges

reußisches Zuständigkeits⸗

ü rlag von Lützenkirchen u. vorliegenden Buch sind mit großer

ut in der Reichszivil⸗, Strafprozeß⸗

und dem Handelsgesetzbuche, der dnung, in den Reichsgese

Perfonenstand, Pateniwesen, Kranken⸗,

Altersversicherung

Gesetzes vom 36. Juli 1883

waltung) über das Verwaltungsstreit, und dem preußischen Ges

und Verwaltungsgerichts⸗·

mittel, Nothfristen u. s.

Gesetzesstellen systematisch

Da die Lehre von den Fris

Verlust von Rechten ausschl

n gehört, weil das Heraussu

reut sich findenden Rechtsregeln zeitraubend und

dem Laien wie dem in der Pr

ichter, Verwaltungsbeamten und Rechtsanwalt w

von Paul Schimmelwitz in Leipzig theilt mit, e des zur Centenarfeier erschienenen illustrierten ilheim J. und seine Zeit“ von Professor ben hat und zu dem herabgesetzten ) für das Exemplar (in elegantem cher Gesinnung verfaßte, mit ch auch dem weniger vortrefflich als Weihnachts⸗

e von A. W. en Polizei⸗Präsi . äfts⸗ und Revier, erwaltung von Berlin“ dieser Stelle gleichfalls hingewi s Wegweiser zur Beobachtung der ährungen ch lbert Schroeder. gesetz vom 1. August 18853. Wies Bröcking. Preis 2 1 In dem Genauigkeit und Sorgfalt die zerstre und Konkurgordnung. in dem Straf⸗ Wechsel⸗ und der Gewerbeor Genossenschaften,

. auffassung und die P n welchen wir in dem Wir legen auf diese en von der b absehen zu müssen, als es nicht angän falle etwa nothwendig werdende Entscheil chenraths durch eine dem vorerwähnten General Synode entsprechende Zufa der Kommisston, Syn. Senats. Prã ericht von Meyeren olgenden Antrag: nahme von Ober · Kirchenra daß die Gem Lebens ihrer

ungũnstigen Witterungsverh

Die Einsaat hat erst haltende starke Hitz getrocknet und hart wi Risse zeigte. Es war unmöglich zu pflüge Stellen gemachten von Erfolg Chersonschen

worauf an

n; die an verschiedenen eftellung waren nicht Getreide ging nicht auf, und im Beispiel waren auf einer Strecke noch auf dem Guts ; eine Haupt⸗ dwirthschaft in Südrußland, trat Oktober ein.

n ie Anbaufläche geringer als sonst, die Härtẽ des Bodens und den Mangel an Regen

die sich an den reichlichen Regenfall Ende Sep- ch die darauf trächtigt worden.

Regens und der wind⸗ Es trat kaltes, n der zweiten Nobember⸗ r scharfer Frost, sodaß der Thermometer Saumur Kälte zeigte. Dieser Umschwung eingesäten und keimenden Weijen und e er die Bauern, die ohnehin schon

risten, Zeiten, ö. wichtig sten

zu binden.“ Nebst Anhang:

t, denn das ouvernement zum von 100 - 200 Werst weder auf dem Bauern⸗ besitzerlande Keime zu erblicken. bedingung für den Erfolg der Lan erst Ende September und Anfang diesem Jahre d

Berlin, stellte un General · Synode spricht der Mittheilung ths vom 18. November d. einde Kirchenräthe im eigen Gemeinden und in Erfüllun Rirchen gemeinde und Synodal⸗ nutzung ihrer Kirchen zu gotte schaften, der Gustav Adolf⸗Ver zußeren Mission sowie zu anderen au mit dem Ortspfarrer daß der Beo

würdigen Evangelischen ; Erwartung aus: Interesse des kirchlichen des ihnen nach § 13 der iegenden Berufs die Be n Festfeiern der Bibelgesell eine und der Vereine der inneren und Ferordentlichen Gottesdiensten im nach wie vor bereitwilligst ge⸗ bachtung dieses Verfahrens die bhut auch fernerhin gewidmet sein wird.“ Der

en über Ge⸗ o. werbegerichte, erner ist in Unfall., Invaliditäts. und stimmungen des preußis die allgemeine Landesver Beschlußverfahren un keit der Verwaltungs⸗ Ausschluß· Rechts auf die einschlägigen sammengestellt.

stehung und den zu den schwierigste reichen Gesetzen zerst mühsam ist.

zurückzuführen.

Die Hoffnungen, tember und Anfang Oktober geknüpft hatten, si folgende ungünftige Witterung wesentlich beein

Die Landwirthe haben zwar die Zeit des losen Wärme gut benutzt, aber diese war zu windiges Wetter ohne woche, früher als sonst, so theilweise 8 bis 10 Grad war sowohl dem bereits Roggen schädlich, als auch bindert im Rückftande mit der Landbestellung waren, an der F Nachrichten sind sowohl aus dem Gouvernement rablen und Jekaterinoslaw eingetroffen und Stimmung, die die gestiegenen Getreidepreise Erst neuerdings ist wärmere Temperatur

über die Zuständig⸗ ehörden angeordneten w. unter Bezugnahme und übersichtlich zu⸗ welche für die Ent⸗ gebend sind, deshalb en der in den zahl⸗

EGinverstaͤndniß währen werden, sow kirchen regimentliche O wurde angenommen.

ach Erledigung mehrerer P Antrages der We st faͤlischen und betr. die Schulbibel bezw. die Her für die Volksschulen. empfahl namens der Unterri Die General. Synode era derte Bibelausgaben, enan nte Schulbibeln), iblif che Lesebücher, die einem Bedürfnisse werden nicht beanstandet: schlicht und treu wiedergeben; Erforderliche Möglichkeit

iederschläge ein und i

etitionen folgte die Berathung eines der Rheinischen Provinzial Synode, stellung eines biblischen Lesebuches Hark. Gütersloh ssion folgende Beschlußfassung: tet es nicht für zulässig, daß gekürzte und die die Bibel zu verdraͤngen geeignet in den Schulgebrauch eingeführt des Jugend⸗

wird das Buch

Berichterstatter, Syn. Reltor

Solche ungũnstige on wie aus trächtigen die gute mit sich gebracht haben. und darauf Schneefall eingetreten.

Die Getreldepreife des Odessaer Marktes stellten sich nach den letzten amn, folgender

kommen sein.

Der Verla daß er die Restaufla Werkes Kaiser Pr. Bernhard Kugler erwor Preise von 5 M,

im Text verän erscheinen unterrichts entsprechen⸗ den beiligen iht der Bibel

beschränken; anschließen und Schulbuches zeigen. zur erfolgreicheren chrift eine aus Ausgabe des gesetzt als Aufgabe zum Konfirmandenun der Bibel vertraut ge 5) Indem d Erscheinungen vertrauensvoll d sie die Petiti

(früher 20 4 Das mit patriotisch ilderschmuck versehene Werk wir Bemittelten zugänglich und eignet geschenk für die Jugend.

Nordisch German Für die deutsche Jugend Dritte Auflage. Oldenburg und L 2 S 80 d. auß der Urquelle des großen germanis geschöpft und es ges Kern nach dem thümlicher Fassung na Buch auch in pädagog die Beowulf und die Frithjof · Sage, Sammlung beigefügt. Auflage vor. Sagenwelt bereits werk für die Jugen

Die Malteser. nutzung des Schiller Oldenburg, chwartz⸗. Preis 2 S6. hlöekannté Verfasser entrollt in die Schiller'schen Entwurfs, nachdem er zu demselben ausgesprochen h erschütternder Wirkung. der Gestalt, die es au auch vielfach aufgeführt word

Novellen Biblio XXI. Band. Verlag von neue Band der a h hl kleiner fesselnder Erzäͤh

sür den Unterricht

an die Sprache der Bibel nach auch äußerlich das deutliche Gepräge des 3) Für Volksschulen wird in das Verständni den Lebr⸗ und prophetischen

d: is 120 Kopeken 69

der Regel nach 5 der Heiligen chern erweiterte en. 4) Es bleibt fort⸗ e besteben, daß die r der Oberstufe mit Gebrauch befähigt Prüfung von einzelnen ll dem Epangelischen Qber⸗ onen für erledigt.“ - Synode den Kommisstong⸗Antrag an. der Unterrichts. Kommission berichtete Syn. Kahle⸗Danzig betreffend die Einführung und Gesangbüchern Pom merschen Erwägung, daß der 28. April 1896 dem Jahre 1891 und den 38 des Evangelischen elischen Ober⸗Kirchenrath itwirkung der Provinzial⸗ von Katechismuserklärungen, in den Schulgebrauch in geeigneter sichergestellt werde. die Annahme des schen dem Erlaß des pril 1596 und dem bez. Beschl ynode vom Jahre 1391 ein Widerspru daß dem Konsistorium wie dem K. G. u. Syn. O lichkeit gegeben ist. General · Synodal⸗

ische Götter- und Heldensagen. d das deutsche Volk.

Mit 6 Original⸗-Illustrationen im Text. Verlag von Gerhard Der Verfasser hat den Stoff chen Sagen

Einfuhrung 6 on Gu stav

k .

Die uf? des Getreides nach Odessa ist weiter geftiegen; in den Lagerhäusern der Spekulanten und Kommissionäre befanden . . g Hoh 000 Pud gegen 7 885 000 am 13.1. ober d. J.

Ausgeführt wurden seit Beginn des Jahres bis zum 6. November / 25. Oktober d. J. folgende Getreidemengen. 7h 202,0 Tausend Pud,

Riłolajem 53 308,0

Sebastopol . Theodosta.. Genitsches . Berdjansk .. Mariupol . . 11 151,0 Kertsch ...

Ernteergebniß in Finland.

iesjährigen Ernte liegen Berichte der bo und Björneborgs ⸗Län vor. arstellungen hat der Weizen im letzt⸗ theilweise aber

biblischen Geschichtsbuchs genü der evangelischen Volks se terricht heranreisenden Kinde macht und zu ihrem heils ie General⸗Synode die

ür diese Sammlung tromes, der „Edda“, die ehrwürdigen alten Mären Veeständniß der heutigen Generation in volks. urch den Beifall, den das hat er später auch noch ebenfalls in Prosaerzählung, der Buch nunmehr bereits in dritter be hat fich zur Einführung in die nordische et bewährt und sei darum besonders als Geschenk⸗ empfohlen.

Tragödie in vier Akten mit freier Be— 'schen Entwurfs von Heinrich Bulthaupt. Schulze'sche Hof ⸗Buchhandlung. Der als Dichter und Dramaturg ser Tragödie an der Hand des ̃ orwort seine Stellung ein Kulturbild von machtvoller, iefe zweite Auflage zeigt das Drama in f der Bühne angenommen hat und in der es

thek der Illustrirten Zeitung. J. J. Weber in Leipꝛig. lljährlich erscheinenden Sammlung bietet lungen für jedes Temperament des Humors wird von den Suleika“ betitelte gefallen, welche von H. ßt und von übermüthiger Karnevals. Lawinenzeit' schildert Achleitner kühnen Kampf mit wilden Naturgewalten. de Gestalt bat C. Dahlers in dem greisen Ueberhaupt geht durch die meisten Er es Bandes ein gesunder, optimistischer Zug. Felsberg endigt mit einer schrillen

ln kündigt das zu Weih⸗ n Romans von Josef Nürnberg“, an. eine Stadtgeschichte aus dem Zeit, als der berühmte Meister Step han Malerei zum höchsten Glanze verhalf. z des Haushalts pon Constanze von 3s Verlag in Leipzig. Preis geh. 2M. W die Frauenwelt schon eine

ickt verstanden, literarischen c d Firchenrath anheimstellt, erklärt längerer Debatte nahm die

Ebenfalls im Namen und Gymnasial⸗Direktor ntrag der Pommerschen Mitwirkung Katechismuse rklärungen, chulgebrauch.

he zu bringen. Angespornt d ischen Krelsen gefunden,

So liegt das Provinzial ⸗Synode, ö Provinzial · Synoden Religionslehrbüchern Der Antra ynode wolle beschließen: chen Ober ⸗Kirchenraths vom General Synode vom Kommissar

Synode lautet:

des Evangelis bez. Beschlusse der damals abgegebe Ober Kirchenrath zu bitten, dafür Synoden bei Einfü rung n und Gesangbuchern Wege der Gesetzgebung,

Erklärungen des 6 nicht entspricht, den Evan r Sorge zu tragen, da

Ueber den Ausfall der Gouverneure von Kuopio ⸗Län,

Nach diesen amtlichen D nten Gouvernement großentheils einen mittleren, inen höheren und stellenweife sogar einen guten Ertrag ergeben, für Weizen ein zu rauhes hat in einem kleineren Benrke von Kuopio⸗Län z mittleres, stellenweise darunter bo⸗ und Bijörneborgs Län d tleres, aber anderentheils eine Ernte

nöthigenfalls im ferent beantragte namentz der K In Erwägung, ho vom 28.1

während Kuopio⸗Län Der Roggen ein mittleres, sonst ein stellenwei bleibendes Ergebniß geliefert, in gegen zwar auch zum theil ein mit in großen Bezirken sogar eine Die Gerste weist in Kuopio Län a Distrikten mit mittlerer und darunter bleibender theils wenigstens das Mittel übersteigende o und Björneborgs Län dagegen bloß in guten, sonst einen theils mittleren, theils daru in einem Kreise sogar einen schlechten Ertrag. Hafer hat im größeren Theile von Kuo theils ein das Mittel übersteigendes Ergebni Bezirk mit nur mittlerer, und einem an on Abo und Björneborgs⸗

folgenden Beschlusses: Eyangelischen Qber · Kirchenrat der 3 ordentlichen General · S nicht besteht; in Erwägung ferner, Ober ⸗Kirchenrath d. Gen. Syn. O. die Mög heiten den Provinzial bez. General Synode an Evangelischen Qber⸗Kir in Gemäßheit 1855 zustehenden Mitwirkung zur den Schulgebrauch den von den Provinz ebenen Erklärungen, en Provinzia Fommissar, Konsist orial⸗Prä . Antrag der P Cvangelischen Ober ⸗Kirchenrath weil er bezwecke, die Widersprüche legen. Nach längerer Debatte wur Synodalen Präsidente Richter an die Unterri zurück verwiesen.

Preis 2 Auch dieser eine Auswa

25 Novellen besonders die . Sul von Götzendorff⸗Grabowski verfa laune erfüllt ist. in packender Weise den to Eine eindrucksvolle, rühren Küster von Chur zählungen auch d die Novelle Zu stolz von P

Verlag von Albert Ahn in nachten bevorstehende Erscheinen eines neue Lauff, dem Dichter des Burggrafen führt den Titel Im R und spielt zu der

über Mittel und gesehen von kleinen

in wichtigen Angelegen⸗ Ernte einen

Vorstand zuzuziehen, dem Beschluß von 1891 fest; den bei der den Kircher

n Ertrag auf, einem Bezirk ei

senrath zu ersuchen, nter bleibenden und

Kabinetsordre

Einführung von Religions⸗ in Uebereinstimmung zu ial⸗ Synoden bez. der G und erklärt damit den Antrag Der Königliche chter⸗Stettin beantragte Provinzial ˖· Synode dem zur Berkdksichtigung zu überweisen“, zwischen den bez. Erlassen klar zu de auf Befürwortung seitens des die Petition nebst dem Antrage erichterstattung

lehrbüchern pio Län theils ein gutes, halten mit Synode abg der Pommers

s geliefert, abgesehen von einem deren mit einer unter Mittel Län dagegen hat nur alles Uebrige bloß eine mittlere oder dar- Bezirk aber sogar eine schlechte Ernte.

jahrssaaten den gehegten Wünschen nicht scheint dies doch durch den Ertrag der siert, daß die Getreidevorräthe bis zur chen und die Gewährung von Staatshilfe mit Regierungé⸗Magazinen nicht er⸗

Disharmonie. bleibenden Ernte. ein kleiner Theil eine gute, unter bleibende, ein kleiner sonach die Früh voll entsprochen haben, Herbstsaaten insowei nächsten Ernte ausrei Brotkorn oder Saatkorn aus den

t des Herbstgetreides hat unter günstigen Verhält- und Bliörne⸗

l.Shnode für erledigt. sident D. Dr. Ri

ommerschen osenhag“,

alten Köln, der Kölner Katechis mu Franken. Max H die Verfasserin, der liebt gewordener der Vorrede zu sie darin keine gelehrten Auseinandersetzun Belehrungen geben, keine ausnahmsweise ereignen o geführt zu werden, sondern Katechismus erfordert, kurze, Fragen des häuslichen Hausfrau, die berfleht, sondern auch der einzelne Auskünfte su bieten. In klarer, le cher dem das Budget des Haushalts, die rich Dienstbotenangelegenhelten bes ens und zeigt d Neuerungen heranzuziehen,

n von Meyeren

chts⸗Kommission zur weiteren ere ffn, men,

Die Aussaa nissen statt

und üppig, schadet haben.

Gesundheitswesen,

anze Reihe rasch be⸗ Lebensklugheit verdankt, dem vorliegenden Haushaltungè · Katechismus sagt, will en und weitschweifigen älle, die sich nur ganz der die zu umständlich sind, um je aus sie will, wie es die Form eines buͤndige Antworten auf alle wichtigen nicht nur der noch jagend ihren mannigfachen Pflichten

en Rathgeber dar⸗

Bücher über praktische k h unden, wie der Gouverneur von Abo—

onders betont, und die Saaten stehen dicht, von einem einzelnen Punkte abgesehen, wo

Literatur. Raͤthschläge für

Das amtsgerichtliche Dezer fügungsentwürfe fuͤr die gesa Reichs- und Landrecht unter An Bestimmungen von E mehrte und verbesserte Auflage.

Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

der Tollwuth im Jahre 1896. serlichen Gefundheitsamt bearbeiteten elften seuchen im Deutschen en das Vor

größere Op

tsrichterliche Thätigkeit nach gen gesetzlichen Dritte, ver⸗

mmte am e führung der einschlä Amtsgerichts. Rat XXII, 625 S. Breslau, Verlag ant gebunden 10 S9 OD schem Wissen angefüllt, in den tungsdienst tritt, fteht in den ersten In neuerer Zeit sind nu rendar über

Verbreitung Nach dem im Kal bericht über die Verbreitung von Thier hat im Jahre 1896 die Tollwuth g ch weiter ausgebreitet ün den Thieren gefordert. darunter 68, 0 ½ bei Verdachtes der Anstes herrenlosen wuthverdäͤ dächtigen Hunden weniger unter pol

t, einen praktischen, ver t verstaͤndlicher Weise berücksichtigt sie, nach⸗ tige Zelteintheilung und die d, alle wichtigen Vorfälle fich überall bemüht, die letzten Er— ohne die alten erprobten von den verschiedenen Ansichte fachen Methoden die bewährteste auszu⸗ Sachregister it des elegant

junge Referendar, der, mit theoret praktischen Vorberei diefem meist rathlos ge große Anzahl von B diese peinlich bei der praktisch ersparen wollen,

d auch erhebli d im ganzen g2,0ö /o Erkrankungsfälle, Die Zahl der wegen

prochen sin des Hauswes findungen un ! Erfahrungen zu vernachläͤssigen

chern erschienen, welche dem Refe tuation forthelfen und zugleich dem Amtsrichter en Ausbildung des jungen Juristen Zeit und Mühe indem sie an Beispielen zeigen, wie man Bota, Urtheile ꝛc. in den verschi riften hat sich ganz be erwähnte, zum ersten Male im Jahre in der Form von Beispielen Thätigkeit zur Darstellung bringt. Auflage des Werks, in welcher da in das Schiffs

gekommen, das Verfahren der 3 allem aber der Sprache die ihr ge

hunden mehr gemeldet. ung getödteten Hunde und die der getödteten fegen, wogegen von den ver⸗ Beobachtung gestellt worden getödtet sind 939 Thiere (gegen 724 Hunde (431), 2 Katzen (1) und 213 nsleckungsverdächtige Hunde wurden 1851 e Anordnung getödtet und herrenlose wuthverdächtige den. Am stärksten herrschte den östlichen Gebieten von Hunden) und im Königreich während die übrigen im Reiche zerstreut auftraten.

n gegen Rußland ist Neurode, Hirs

d von den mannigfa chtigen Hunde ist gest

das handliche Format, das augführliche chtliche Eintheilung kommen der Brauchharke us zu statten.

Beamten -Kalender für das Jahr 1898, Sekretär, und W. Deimel, 13. Jahrgang.

rotokoll führt, enen Materien onders das eingangs enene Buch bewährt, die gesammte amtsrichterliche ie seit kurzem vorliegende dritte s Verfahren bei Rentengütern, bei nd in das Börsenregister hinzu⸗ wangẽvollstreckung umgestaltet, vor bührende Sorgfalt gewidmet ist, n warm empfohlen werden.

ikum. Eine Darstellung der beider grundlegenden Be⸗ Verwaltungs⸗ Verlag von

und die überft auggestatteten Katechism

Allgemeiner herausgegeben von R. Schmitt, Kreis Steuer Sekretär in Hamm i. W h amm. Preis 2,50 Gegenü Kalenders folgende

459 im Vorjahre), nämli andere Hausthiere (67 (gegen 1017 i 18 (gegen 67 unter Hunde sind die Seuche, wie au eußen (835 achfen (82 Falle, Fälle (22 unter Hunden

Von den Grenfkrei Oesterreich Habelschwerdt, Glatz, in Schlesien und Oelenitz im eblieben. In Bayern

hre) auf polizeilich Beobachtung gestellt; 2727 (gegen 1265) getödtet wor ch im Vorjahre, in alle, darunter 622 unter darunter 80 unter Hunden),

Verlag von ber der vorjäbrigen Ausgabe Bereicherungen erfahren: ührliche Zusammenstellung der neuen leren Beamten, das neue Wittwen⸗ betreffend die Tagegelder und Reise⸗ Gerichtskostentabelle, Münzwesen nebst Münzvergleich ber die Verhaltun

E. Griebsch,

Gintragungen hat der J

nhalt dieses Et sind neu aufgenommen eine ausf Gehaltsstufen der oberen und mit Pensiong. Gesetz, das neue Gesetz, sosten der Stäatsbeamten, Abhandlung über das eine Diskontotabelle, bei Unglücksfällen; h Beginn der 6. und 14. Diese Ergänzungen wer l Freunden gewiß manche neue gewinnen.

Trowitzsch's Volkska von Trowitzsch u. Sohn; Pr. eleg. ge genden einündfiebzi größere Erzählungen im Claudius, Willy Werne Witze und Anekdoten. Im Kalendarium endlich finden si Derthe Notizen und ein Verzeichn NRorddeutschland. Die vier beigegebenen Vollbilder gereichen dem Kalender zum

keiner, von denen gegen chberg und Löwenberg önigreich Sachsen von der Seuche wurden die Grenzbezirke Tirschenreuth wel weitere, in der Nähe der Grenje gegen Die mejsten Erkrankungsfälle Vöbaun j. Westpr. (G33), Lyck, O), Osterode i. Ostpr. 23), Allenstein (2). Berichts jabre

eine ausführliche ungstabelle, Smaßregeln ist ferner der en angegeben. lreichen alten

en an der Hand der ung der örtlichen allgemeinen hne, Bürgermeister. 2,75 SS Daß vorliegende, aus täglichen Lebens heraus entstandene inerseits das Publikum Geltendmachung

und Verwaltungsklage)

echte und Pfli stimmungen für die reußen von M. K eine, Berlin. Preis geb. gen der Praxis Buch verfolgt den Zweck, e Rechtsmittel essen Beschwerde,

ständniß des Polizeirechts be diesen als Hilfsmittel ewalt zu dienen.

echtsanwalten, sowie den Mitglie Buch willkommen sein. in Priva trechte, e aus gem einem Eigenthum und Die gemeinverständliche Sprache und das

eine Anleitung ü inter jedem Tage im Kalendarium Wochen in Kranken und Unfallsa den dem Kalender zu seinen za

eid, sowie z ende Bezirke betroffen. ellt in den Kreisen ꝛc. (31), Mohrungen 6 Stubm (25), Braunsberg Bie Tollwuth ist auch im KUuslande übergelaufene wuthkranke

Desterreich lie wurden festges je 32), Elbing 29), Schlochau (26), nit (21), Schroda (20. er mehrfach durch aus dem Hunde eingeschleppt worden.

über die viel

(Berlin SW. , Verlag b. 1 ) bringt in dem vorlie⸗ 1898 an Unterhaltungsstoff vier Bildern von Wilh e und Sprüche, elehrende Theil. r den kläglichen Verkehr wisseng⸗

in Tonholzschnitt gedruckten besonderen Schmuck.

andererseit⸗ den unteren Behörden beizutragen und mäßigen Handhabung der it der Materie weniger vertrauten dern der Verwaltungsgerichte erster Besondere Beachtung ver⸗ über die Ent⸗

gst en Jahr it künstlerisch ausgeführten r u. Anderen, ferner Gedicht ist auch der

ei der gesetz Aber auch den Spanien. Königliche Verordnung vom 25. d. d. M. aus Pen säcola

Instanz wird das dienen die Abschnitte über Eingriffe ädigungsansprũche, er den Zivilrechtsweg.

M. wird für Sch (Florida) ausgelau en Fiebers Quarantäne

sind, wegen des dort aufgetretenen gelb