1897 / 295 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1897 18:00:01 GMT) scan diff

22. Dezember. Verwaltung von Jerseke (Seeland): Ver⸗ e ,, ,,, , ö r. a von .

Lieferung und Aufstellung von 2 21 T

Rumänien.

II. Dezember. General ⸗Direktion der rumänischen CGisenbahnen in Bu karest: Lieferung und Legung der Rohre für die Wasserleitung von Küstendje. Voranschlag 86 875 Fr. Vorläufige Kaution 4500 Fr.

31. Dejember. Ebenda: Lieferung und Aufstellung einer Pumpe, einer Maschine und 2 eiserner Reservoirs für die 2 der Station Küstendje mit Wasser. Voranschlag: 38 387 Fr. Vorlaͤufige

Kaution 2000 Fr.

29. Janugr. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bu karest: Aufschüttungs arbeiten Legung des Schienenweges, Liefecung und Aufschüttung des Kieses auf der Eisenbahnlinie von

Berlad nach Galatz. Voranschlag 1757 000 Fr.

Verkehrs⸗Anstalten.

Köln, 14. Dezember. (W. T. B.) Die Rheintrajekt⸗ st ör ung Sxyyck = Welle ist seit gestern Vormittag beg .

Bremen, 14. Dejember. (W. T. B. Norddeutscher Lloyd. Dampfer Stuttgart?, n. New. Jork best., 13. Dez. 1 Point pass. Roland‘, v. Buenog. Aires n. Bremen est, 13. Dez. Las Palmas pass. „Sachsen‘, v. Oft. Asien kommend, 15. Dez. Reise v. Lissabon n. Bremen fortges. Fulda v. New York kommend, 13. Dez. Vm. von Gibraltar gteise n. Lee unn 33 . ö.

15. Dezember. . T. B. ampfer Preußen“ 14. Dez. Vm. Reise v. Genaa n. Neapel fortges. ht ren, v. Cen e kommend, 14. Dez. Vm. St. Vin cent passiert. Friedrich der Große 14. Dez. Reise v. Albany n. Colombo fortges. Cre- feld‘, v. Galveston kommend, 14 Dej. Vm. a. d. Weser an⸗ 6 14. Dejember. (W. T. B.) H

am burg, 14. Dezember. T. B.) Hamburg ⸗Amertika⸗ Linie. Dampfer Patria“, von NewYork kommend, 3 . 9 , n. x X. S) ö ñ .

ondon, 14. Dezember. T. B.) Castle⸗Lin ie. Dam Harlech Castle“ hat auf der Heimreise heute die Hen cer f r In seln passiert.

2 . w . nie. ampfer Veendam“, von New ⸗York nach Rotterdam, hat heute Vormittag Lizard passiert. j

Theater und Musik.

Königliches Opernhaus.

Nachdem am Sonnabend der Mozart -⸗Cyclus mit einer sehr er⸗ freulichen Aufsührung der Zauberflöte, beendet worden war, in der sich wieder Frau Herzog als Königin der Nacht und Frau Gradl als Papagena gesanglich und darstellerisch auszeichneten, hatte Herr Cre- monini bei der Wiederholung der Oper - Don Giovan ni am Montag Gelegenheit, die Partie des Ottavio, welche er bei der ersten Vor⸗ stellung zu singen durch Krankheit verhindert war, dem Berliner Publikum doch noch darzubieten. Der Sänger besitzt eine sympathische und wohlklingende Stimme, doch schien die Kraft und Sicherheit des Organs für dieses Hau auf die Dauer nicht ganz autzureichen. Vielleicht war dies als eine Folge der voraufgegangenen Indisposition anzusehen; jedenfalls lonnte die künstlerische Leistung im Ganzen wohl befriedigen. Die übrigen Mitwirkenden lösten ihre Aufgaben wieder mit Auszeichnung, namentlich fanden Frau Lili Lehmann (Donna Anna) und Fräulein Rothauser (Donna Elvira) vielen Beifall.

Im Königlichen Opernhause wird morgen Bizet's Der Carmen“ mit Frau Götze in der Titelrolle gegeben. Den Don Joss singt Herr Philipp,

3 un Königlichen Schauspielhause findet morgen eine Auf— führung von Shakespegre's Trauersviel Coriolan' mit Herrn Mat⸗ kowsly in der Titelrolle statt. Den Tullus Aufidius spielt Herr Moler ar, die Virgilla Fräulein Lindner, die Volumnia Frau Stollberg.

brücke eine feste Verbindung der beiden Spreeufer bis jetzt fehlt, ist die städtische Baudeputation zur Zeit mit einem Projekt beschäftigt, in der Verlängerung derselben eine massive Brücke erbaut und im Anschluß daran fortgeführt werden soll. Von dem Ergebniß der Berathungen der Baudeputation wird es abhängen, ob nicht ein bereits in früherer Jeit auf

der Verlängerung dieser Straße bis zur bauung einer Brücke durchgeführt werden soll. führung dieses Projekts ein durchgehender Verkehr von der Kottbuser Brücke bezw. dem Kottbuser Ufer nach dem Küstriner Platz und e,. nach der Frankfurter Allee und der Friedenstraße geschaffen erden.

, in der Lindwurmstraße, Ecke der Daiserstraße, ein Erker ein. elf Arbeiter wurden schwer verletzt.

Intendant Prasch hat von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pachtung des Goethe⸗Theaters Seine Pacht zei bört 9 . 6. 6. k 2 . . ]

m Neuen eater gelangen an der drei Weihnachts · Feiertage zu ermã Eintrittspr 1 . Wr. zur Aufführung: am ersten Felertag Meil bag g piel S Abbé Con- sftantin', am zweiten Daudeins s Schauspiel Der Kampf ums Dasein“, 8 ö. der Schwank Aschermittwoch von Hans Fischer und

Die Königliche Sängerin Frau Emilie Herzog hat Mos kau begeben, um in einem der dortigen . une eln re? Konzerte mitzuwirken.

Jagd.

Am 27. Januar 1898 wird unter dem Allerhöchsten Protektorat Seiner Majestät des Kgisers und Königs die Geweih⸗Ausstellung eröffnet werden, und zwar abermals in den von den Besitzern hierzu zur Verfügung gestellten Parterre⸗Räumen des Borsig'schen 2 Berlin W., Voßstraße 1. Gönner und . des edlen Waidwerks setzt der Ober Jãgermeister vom Dienst

reiherr von Heintze im Auftrage des Vorstandes hiervon in Kenntniß mit der Bitte, die Ausstellung auch dieses Mal wieder mit Hirsch⸗ gewelhen, Elch. und Damschaufeln, Nehkronen und Gemskrickeln, welche im Kalenderjahre 1897 von deutschen Jägern im In⸗ oder Auslande oder von Ausländern auf deutschen Jagdrepieren gewonnen worden sind, reichlich beschicken und seinerzeit fleißig besuchen iu wollen. Prospekte und Anmeldelisten sind unentgeltlich durch das e g Hof ⸗Jagdamt, Beilin W. 9, Potsdamerstraße 1340, zu

ehen.

Mannigfaltiges.

. Dan ksagung geht uns zur Veröffentlichung zu: Dem Comité zur sofortigen Linderung der Noth in Schlesien . sebr zahlreiche Gaben aug allen Theilen Preußens zugegangen.

andwirthe, vornehmlich aus Westfalen, sandten Feldfrüchte für die hart betroffenen Berufsgenossen; auch verhältnißmäßig unbemittelte Arbeiter und Arbeiterinnen schickten Geldbeträge; zu dem für die armen Ueberschwemmten veranstalteten Bazar haben biele Industrielle aus Schlesien und Berlin Erzeugnisse ihrer Industrien gespendet; kurz, es zeigte sich hier wieder in erfreulicher Weise, daß wirkliche Noth alle politischen Parteien und religiösen Bekenntnisse einig findet, sie zu lindern. Da es nun nicht möglich ift, jedem freundlichen Geber zu danken, möchte ich es auf diesem Wege thun.

Berlin, im Dezember 1897. Grnst Günther Herzog zu SchlesWwig⸗Holstein.

Da zwischen der Schillingsbrücke und der Oberbau m⸗

nach welchem im Zuge der Eisenbahnstraße und

die Eisenbahnstraße bis Mühlenstraße

zur

estelltes Projekt zur Verwirklichung gelangt, nach welchem die Manteuffel⸗ traße über die Köpenickerstraße hinweg bis zur 5 durchgelegt 64 in ühlenstragze mit Er⸗

Es würde bei Aus⸗

München, 14. Dezember. Heute Mittag stürzte bei einem

Ein Bauarbeiter wurde, dem W. T. B.“ zufolge, getödtet,

Nach Schluß der Redattion eingegangene Depesch en.

Hamburg, 15. Dezember. (W. T. B. S Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher e , en Uniform angelegt hatte, traf heute Vormittag 11 Uhr 40 Minuten auf dem Dammthor⸗Bahnhofe hierselbst ein. Jur Begrüßung waren der Bürgermeister Dr. Versmann und re Senatoren auf dem Bahnhöfe erschienen. In der Begleitu Seiner Majestãt befanden sich Seine Königliche Hoheit der Prin Adalbert, der kommandierende Admiral, Admiral von Knorr, der Staatssekretär, Staats⸗Minister von Bülow, der Staatssekten des Neiche⸗Marineamts, Kontre⸗Admiral Tirpitz, der Chef dez , Wirkliche Geheime Rath Pr. von Lucanus, der

hef, des Militärkabinets, General von Hahnke, der Chef dez Marinekabineis, Kontre⸗Admiral Freiherr von Senden⸗Bibran der Ober-Hof⸗ und Haus⸗Marschall Graf zu Eulenburg, der General⸗Adjutant, General-Lieutenant von Plessen, die . Adjutanten Oberst Graf von Klinckowstroem und Major von Boehn so wie der General⸗Arzt Dr. von Leuthold. Seine Majestät

auf das freundlichste und begab Sich sodann mit

kifen und dem Gefolge zu Wagen ö. dem z bause. Auf der Fahrt dorthin wurde Seine Majestät von der Bevölkerung mit stürmischen Zurufen begrüßt. Nach der r in n, des Rathhauses fand in der festlich deko= rierten ‚Nose“ des Rathhauskellers ein Frühstück von 18 Gedecken statt. Seine Königliche Hoheit der Prin; Adalbert begab sich vom Bahnhofe mit mehreren militäri⸗ schen Begleitern nach dem Hafen, um eine Rundfahrt auf der Elbe zu unternehmen. Das Wetter war anfangs trübe, später aufklaͤrend. Um 1 Uhr 10 Minuten erschien Seine Mase tãt der Kaiser mit dem Gefolge in der Börse, wo Aller—⸗ höchstderselbe von den Mitgliedern der Handelskammer empfangen wurde. Seine Majestät begab Sich auf die mit Teppichen und Blumen geschmückte Galerie und wurde, als Allerhöchstderselbe an der Brüstung erschien, von dem überauß zahlreichen Publikum mit anhaltenden Hochrufen begrüßt. In Vertretung des abwesenden Handels kammer⸗Präsidenten hielt Herr Adolf Woermann an Seine Majestät den Kaiser eine Ansprache, in der er auf die hohe Ehre des Kaiserlichen Besuches hinwies und heiße Wünsche für eine glückliche ahrt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich aussprach. Er schloß mit den Worten: „Dem mächtigen Schirmherrn des Deuischen Reiches und der deutschen Flagge auf allen Meeren, Seiner Majestät dem Kaiser Wilhelm II. ein donnerndes Hoch!“ Die Rede, welche mehrfach von lautem Beifall unterbrochen wurde, rief beim Schluß tausendstimmigen, brausenden Jubel hervor. Seine Majeftät der Kgiser dankte und reichte Herrn Woermann die Hand. Um 1 Uhr 20 Minuten begab Sich Seine Majestät zu Wagen nach dem Dammthorbahnhofe zurück, um nach Kiel weiter zu fahren. Auch auf dem Rückwege wurden Seiner Majestãt von dem Publikum überall lebhafte Huldigungen dargebracht. Im Gefolge Seiner Majestät auf der Fahrt nach Kiel be= findet sich auch der General⸗Oberst Graf von Waldersee.

(Foitsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten

und Vierten Beilage.)

, 7 7 7 77 77 ! nc!/ / /

icht vom 15. Dezember,

r Morgens. Mẽrimẽ e.

Stationen. Wind. Wetter.

Temperatur in 0O Celsius 56 C. 40 R.

bedeckt wolkig bedeckt Dunst bedeckt Regen Schnee

Belmullet .. Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm 2 aranda.

t. Petersbg.

Cort. Queens⸗

Anfang 7 Uhr. reitag:

12 Uhr:

F O C O0

Schauspielhaus.

heit nr Weib.

halb bed. heiter Regen bedeckt wolkig bedeckt wolkig wolkig Regen wolkenlos vol kig halb bed. 6a halb bed. Nebel bedeckt

halb bed.

*

do K CM O 2 Q O O X M 0 M

1 . 26 winemünde Neufahrwasser Memel ... K Karlsruhe..

freunde.

11

L. Theil.

Wien.... Breslau... Ile dMAix .. , Regen ß bedeckt Uebersicht der Witterung. Ein tiefes barometrisches Minimum liegt westlich von den Hebriden, einen Ausläufer südsüdostwärts nach England entsendend, sodaß über der Nerdsee südliche, im Kanal westliche Winde wehen, welche allenthalben lebhaft auftreten. Das Hochdruckgebiet im Osten zeigt wenig Aenderung. Vorm Kanal ist das Barometer stark gestiegzen. In Deutschland ist das Wetter andauernd mild und trübe. In den westlichen Gebietstbeilen ist Regen gefallen. Ab⸗ kühlung zunächst für das westliche Deutschland wahr⸗

74 Uhr.

Deutsche Seewarte. ü ///

Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern hauz. 216. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhae und

Anfang 8 Uhr.

Ludovie Halsvy, nach einer Novelle des Prosper Tan von Emil Graeb setzt vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Musik⸗ direktor Steinmann. Schauspielhaus. 6 Drama in 5 Aufzügen von Shakespeare, übersetzt voo Schlegel und Tieck. Nach der Bühneneinrichtung von Wilbelm Dechelhäuser in Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt.

Dvernhaus. bleibt geschlossen. sFöniglichen Kapelle. Anfang 71 Uhr. Mittags Oeffentliche

Verkauf bei Bote u. Bock, Vormittags im Opernhause.

Lustspiel in 4 Aufzügen von Rud Stratz. Anfang 71 Uhr. ; 56

Dentsches Theater. Donnerktag: Jugend Anfang 74 Uhr. ö Mädchentraum.

onnabend: Mãdchentraum.

Berliner Theater. Donnerstag: Faust Anfang 7 Uhr. . Freitag (15. Abonnements ⸗Vorstellung): Die kleinen Vagabunden. . Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Abends 75 Uhr: In Behandlung.

Goethe · Theater. (Direktion Zutendant A. Prasch.) Bhf. Zoologischer Garten. Donnerstag: Ein Sommernachtstraum. Anfang

Freitag 5. Abonnementa⸗Vorstellung): Zum ersten Male: Das Haus des Majors.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. Abends 71 Ubr: Das Haus des Majors.

2 6 Theater. onnerstag: Heimg funden. scheinlich. 3 Zum ersten Male: Die wilde Jagd.

Sonnabend, Nachmittags 4 Hbr: Kinder ⸗Vær⸗ stellung. Der verwunschene Prinz. Abends s Uhr: Die wilde Jagd.

Lessing · Theater. Donnerstag: Hans Hucke⸗ bein. Anfang 74 Ahr.

. Bartel Turaser.

In Scene ge⸗ . 8 Hans Huckebein. onntag: Hans Huckebein. Anfang 74 Uhr. ; w 285. Vorstellung. Coriolan.

mn; MNenrs Theanter.

Logenbrüder. und C. Kraatz. Werner. Anfang 77 Uhr.

ö. ö ae, , , . 1 m 869 *

. ö 5 *. Nachmittags ⸗Vorstellungen auptprobe. Billet · reitag von 11— 12 Uhr

286. Vorstellung. Montag, den 27. Dezember:

, , ,

ihrer

Josset mit Comédie en

PDivorgons.

Création de Mlle. 7 Uhr.

halben Preisen: Dorina. Vorurdschen.

Kantftr. I2. e ee

nfang 78 U

zember: Wiederholung des 3. Pariser Leben. .

Preisen: Die Fledermaus.

(Wallner · Theater.) Anfang 8 Uhr.

Butleske mit Gesang in 1 Jacobson. Musik von Berlin über Alles. Schwank Benno 36 Anfang 71 Uhr. eitag: Dleselbe Vorstellung.

Schiffbauerdamm 4 a. / 5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Die Schwank in 3 Akten von C. Laufs

In Scene gesetzt von Herm. ?

Freitag und folgende Tage: Die Logenbrüder. p . . 3 33 Zu volksthümlichen eisen: j Fi n, wg i inen god; ehümlichen Sing Akademie. Donnerstas Anfang zz nbe. Preisen an den Weihnachts-Feiertagen: Sonnabend, den 25. Dejember: Abbs Constantin. Sonntag, den 26. Dezember: Der stampf ums Dasein. Aschermittwoch.

Residen . Theater. Direktion: Theodor Brandt. Donnerstag: Viertes Gastspiel der Mlle. Marxcelle französischen trois actes par V. Sardou et FE. de Najac. La Chanson. Marcelle Josssét.

Freitag; Fünftes Gastspiel von Mlle. Marcelle Josset mit ihrer französischen Gesellschasft Sonntag, den 19. d., Nachmittags 3 Uhr: Zu

Theater Anter den Linden. Donnerstag: Offenbach⸗Cyelus. Orpheus in der Unterwelt. Burleske Oper in 4 Bildern von Hector Crs mieux, neu bearbeitet von duard Jacobson. Musik von Sacques . In Seene gesetzt von Julius

irigent: Herr Kapellmeister Korolanyi.

.* Freitag: Orpheus in der Unterwelt.

Sonnabend, den 18, und Sonntag, den 19. De⸗ Offenbach⸗Abend:

Tenntag. den 19, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben

Thalia ˖ Theater. (Vormals: Adolph Erust. Theater.) Donnerstag: Bitte, recht freundlich! Akt von Benno G. Steffens. in 3 Akten von

r 6 Nachmittags 4 Uhr: Kinder ⸗Vorftellung. Schneewittchen und die sieben Zwerge.

Central · Theater. Alte Jakobstr. zo. Direttion: Rich. Schultz. Donnerstag: Emil Thomas, als Gaft. Berliner Fahrten. Burleske Ausftattungevosse mit Gesang und Tan in 6 Bildern von Juliug ö und Wilhelm Mannstädt. Mustk von

ultug Einsdshofer. Anfang 74 Ubr.

Freitag und folgende Tage: Berliner Fahrten.

Konzerte.

Konzert mit dem Philharmonischen Orchester unter Leitung von Ritter ⸗Brown. Mitwirkung: Fräulein Edith Walker (Gesang).

Saal Bechstein. Donnerstag, Anfang 8 Uher * , . Konzert von Joseph Debrouz Violine).

eee, , , , . . , , , , Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Margarete Heismann mit „Hnn.

Gesellschaft:

Anfang

Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Sec. leut. Ernft Frhrn. von Lüttwitz (Berlin). Hrn. Landrath bon der Schulenburg (Oscherẽ leben). n. Regierungs · Assessor Wagner (Bromberg). Hm. Ferdinand von Prittwitz und Gaffron (Cawg em. Gine Tochter: Hin. Hans Fihrn. von Meer heimb (Gnemern).

Gestorben: Hr. Hauptmann a. D. Carl Hermann ise (Berlin). H. Landgerichtg. Präsident, heimer Ober- Justiz; Rath Rudalf Vannier

Berlin): Hr. Paul von Frankenberg und 6 1 Hr. Nicolaus Frbr. von anteuffek a. d. Hause Ratzdangen (Dserwen i.

Kurl.). = Hr, Ober Regierung ⸗Rath von Steinau Steinrück Königsberg 6. Pr. Hr Tandgerichtẽ⸗ Rath a. D. Hermann Köhlisch (Schweidnitz,.

m

Verantwortlicher Redakteur: Si emenroth in Berlin. Verlag der Cppedition (Sch oln in Berlin.

Drud der Nerddeutschen Buchdruckerel und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 2 W Nr. 32.

Zehn Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).

Hierauf:

der Kaiser begrüßte die zum Empfange erschienenen Herren

Pollzei⸗Lieut. und Lieut. d. R. Ernst Rassom

1 Entwurf)

eines Gesetzes, betreffend die Sicherung

der Bauforderungen. Bir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Pre ußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des

Bundegraths und des Reichstages, was folgt:

§1.

Durch landesherrliche Verordnung kann angeordnet werden, daß r einzelne Gemeinden oder Theile von Gemeinden, in welchen die ichtung von Neuhauten in größerem Umfange zu erwarten ist (Neu⸗ haubentrkej, eine Sicherung der Bauforderungen nach den Vorschriften

diefes Gesetzes stattzufinden hat.

Soll in einem Neubaubezirke ein zu Wohn oder gewerblichen wecken bestimmtesz Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden, beiches in den letzten fünf Kalenderjahren unbebaut oder nur mit Gebäuden untergeordneter Art besetzt war, so darf die Bauerlaubniß mur unter der Bedingung ertheilt werden, daß auf dem Grundbuch⸗ hlatte der Baustelle ein Bauvermerk eingetragen wird. Der Bau⸗ vermerk enthält die Angabe, daß das Grundstuͤck bebaut werden soll, und die Höhe des Ben ger enm elch Mit der Ausführung des Baues darf nicht begonnen werden, bevor der Baupollzeibehörde die Ein⸗ fragung des Bauvermerks nachgewiesen ist.

8 3. Die Grundsätze für die Bemessung dez Baustellenwerths und das eststellun gt verfahren werden, sofern sie nicht landesgesetzlich geregelt . durch landesherrliche n ng bestimmt.

Die Eintragung des Bauvermerks erfolgt auf Antrag des Eigen thümers auf Grund der Bauerlaubniß und einer Bescheinigung der zu⸗ sändigen Behörde über die Höhe des Baustellenwerths.

ider die Baustelle nur einen Theil eines Geundstüde, so ist der Theil von dem Grundstück abzuschreiben und als selbftändiges Grundstück einzutragen. 2

5.

Der Bauvermerk wird gelöscht, wenn dem Grundbuchamt eine Bescheinigung der Baupolizeibehörde vorgelegt wird, daß vor dem Beginne des Baues die Bauerlaubniß erloschen oder von dem Bau Abstand genommen ist.

6.

Sobald nach der Vollendung des Baues festgestellt worden ist, daß baupolizeiliche Bedenken, das Gebäude in Gebrauch zu nehmen, nicht bestehen, hat die Baupoliʒelbehõörde hiervon dem Grundhuch⸗ amte Mittheilung ju machen. Binnen einer Frist von sechs Mo— naten, die mit dem Eingange dieser Mittheilung beginnt, können die Baugläubiger ihre Bauforderungen bei dem Grundbuchamt an⸗

elden.

Erlischt die Bauerlaubniß nach dem Beginne des Baues, so hat die Baupolijeibehörde hiervon dem Grundbuchamte Mittheilung zu machen. In diesem Falle beginnt die in Abf. 1 bestimmte Anmel⸗ dungsfrist mit dem Gingange dieser Mittheilung

Die Ginsicht der Mittheilungen der Baupolizeibehöorde ift Jedem

estattet. test 37.

Als Baugläubiger gelten; ; . J. die Unternehmer des Bauwerks oder eines einzelnen Theiles

des Bauwerks, ; Y) die an der Herstellung des Bauwerks auf Grund eines Dienst⸗ vertrages Betheiligten / = wegen ihrer Ansprüche auf die in Geld vereinbarte Vergütung. sofern die Werk. oder Dienstverträge von dem Eigenthümer der Baustelle nder für deffen Rechnung geschlossen sind Bauforderungen) Durch eine nachtrag liche Veräußerung der Baustelle werden die Rechte der Baugläubiger nicht berührt. ö . Zinsen der vereinbarten Vergütung gehören nicht zu den Bau—⸗ o

forderungen.

Die Anmeldung einer Baufocderung ist nur wirksam, wenn bis um Äblaufe der Anmeldungsfrist (6 6) eine schriftliche Zustimmung des Eigenthümers zur Anmeldung oder eine gegen den Gigenthümer ergangene, die Zulässigzkeit der Anmeldung anordnende einstweilige Verfügung zu den Akten des Grundbuchamts eingereicht wird.

Zur Erlafsung der einstweiligen Verfügung genügt die Glaubhaft⸗ machung der Bauforderung.

Sind bis zum Ablaufe der ÄAnmeldungsfrist (6 6) wirksame An⸗ meldungen nicht erfolgt oder die erfolgten Anmeldungen in der für Eintragungsbewilligungen in der Grundbuchordnung vorgeschriebenen Form zurückjenommen, so wird der Bauvermerk von Amtswegen

elischt. gelöscht 10

§ 10.

Liegen beim Ablaufe der Frist wirksame Anmeldungen vor, so wird von Amtgwegen eine als Bauhypothek zu bezeichnende Sicherungs⸗ hypotbßek in Höhe des Gesammtbetrages der angemeldeten Bau forderungen eingetragen. Mit der Eintragung entstebt die Hypothek. Jedem Baugläubiger, dessen Bauforderung bei der Eintragung der Baubppothel berücksichtigt ist, steht diese in Höhs des berũcksichtigten Betrages zu. Einer Eintragung der einzelnen Baugläubiger in das Grundbuch bedarf es zur anke heng der Hypothek nicht.

Hat der Baugläubiger den Werk. oder Dienstvertrag nicht voll ständlg erfüllt, so kann er die Bauforderung nur insoweit geltend machen, alg leine Leistungen in den Bau verwendet sind. Die ver⸗ einbarte Vergütung it in dem Verhältnisse herabzusetzen, in welchem zur Zeit des s,, der Werth der vereinbarten Leistung zu dem Werthe der wirklichen . haben würde.

Uebersteigt die Höbe einer vereinbarten Vergütung die übliche um mehr alg ben fünsten Theil, fo kann jeder Betbeiligte verlangen, daß bei Berechnung der Aasprüche aus der Bauhvpothek der übliche Preis an Stelle deg vereinbaren zu Grunde gelegt wird.

13.

Wird die Bauhypothek vol sẽ en gelöscht, so hat das Grund buchamt zugleich von Amte wegen den BVauvermerk zu loöͤschen.

Die Baußppothek erlischt, wenn sie sich mit dem Gigenthum an dem Grundstück in einer . vereinigt; die S5 1164, 1180, 1136, 1195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden keine Anwendung.

Im Falle deg 5 6 Abfatz 2 erlischt die Bauhvpothek mit dem Ab⸗ laufe von drei Jahren seit der Gintragung; sie wird von Amts wegen gelöscht. Ist die Zwangsverstelgerung oder die Zwangsverwaltung

Eine am tliche Ausgabe dieses Entwurfg und des Entwurf eines preußischen Ausführungsgesetzes nebst nn erscheint in 8 in R. v. Veqer's Verlag, G. Schenck in Berlin zu dem Preise von 60 3. Sie Verlagshandiung liefert bei Abnahme einer größeren ahl von grenpis zn diefe zu elnem ermäßigten Preise und jwar

Er. zu os J, 50 Gr. zu 54 3, ibo Ex. jn bo und 200 Ex. und darüber hinaus zu 45 3.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

295.

Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember

vor dem Ablaufe der drei Jahre angeordnet worden, so gilt die Bau— hypothek gleichwohl für dieses Verfahren als fortbestehend.

Berubt die Wirksamkeit einer Anmeldung auf einer einstweiligen Verfügung, so steht die Auftzebung der Verfügung durch rechtskräftige Entscheidung einer Wc nn n ner , n gleich.

Mehrere bei Eintragung der Bauhyvpothet berũcksichtigte Bau · forderungen haben unter sich gleitden Rang.

Der Rang der Bauhvpotheß gegenüber anderen Rechten bestimmt sich nach der Eintragung des Bauvermerks. Die Bauhypothek geht jedoch im Falle der Zwangeverfteigerung voreingetragenen Rechten in Ansehung des den eingetragenen Baustellenwerth , Theiles des Meistgebotes vor. Im Falle der Zwange verwaltung begründet die Bauhypothek in Ansehunz desjenigen Theiles der Ueberschůsse, welcher den mit vier vom Hundert berechneten Jahreszins einer dem Baustellenwerthe gleichkommenden Geldschuld übersteigt, ein Recht auf Befriedigung mit dem Range vor dem im § 10 Nr. 4 des Ge.

setzes über die Zwangzeversteigerung und die Zwangẽverwaltung be⸗ zeichneten Anspruche. 816

Ist vor der Eintragung des Bauvpermerks eine Hypothek zu Gunsten eines Gläubigers eingetragen, welcher die Gewährung bon Baugeldern übernommen hat, und ist die Hypetbek bei der Eintragung als Baugelderbypothek bezeichnet, so finden in Ansehung des Ranges dieser Hyzotbek die Vorschriften des s 15 mit der Maßgabe An⸗ wendung, daß der Bauftellenwerth sich um den Betrag derjenigen Zahlungen erböht, welche von dem Baugeldgeber in Anrechnung auf die Baugelder zum Zwecke der Tilgung einer Bauforderung geleistet sind. Die Erböhung ist aut geschloffen, soweit dem Baugeldgeber zur Zeit der Zahlung bekannt war, da die Bauforderung nicht bestehe; der Kennfniß steht eine auf grober Fahrlässigkeit beruhende Unkenntniß

gleich. 8117.

Ist im Falle der Zwangsversteigerung oder der Zwang verwaltung zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks die Eintragung der Bauhypothek noch nicht erfolgt, so können die Bangläubiger auf Grund des Bauvermerks Befriedigung aus dem Grundstücke ver= langen; die Vorschriften der 85 11, 12, 14 bis 16 finden entsprechende Anwendung. 31

Das Grundbuchamt hat nach der Eintragung des Voll streckung?⸗ vermerks dem Vollstreckungsgericht eine beglaubigte Abschrift der wirk · samen Anmeldungen zu ertheilen. Baugläubiger, für die nach der Mittheilung des Grundbuchamts zur Zeit der Eintragung des Voll⸗ streckungsvermerks eine wirksame Anmeldung vorlag, stehen für das Vollstreckungs verfahren Gläubigern, die ju dieser Zeit im Grundbuch eingetragen waren, gleich.

Liegen später wirksame Anmeldungen vor, so hat das Grundbuch⸗ amt von diesen nachträglich Mittheilung zu machen; die Mittheilung ersetzt die Anmeldung und Glaubhaftmachung der Forderung im Voll⸗ streckungsverfahren.

§ 189.

Hatte zur Zeit der Eintragung des Vollstreckunggvermerks die An⸗ meldungsfrift (I5 6) bereits begonnen, so darf der Versteigerungstermin nicht auf einen früheren Zeitpunkt als zwei Wochen nach dem Ablaufe der Frist bestimmit werden. Ist diese Vorschrift verletzt, so ist der Zuschlag zu versagen.

Beginnt die Anmeldungsfrist im Laufe des Vollstreckungt. verfahreng, fo kann jeder an dem Verfahren Betheiligte die Aufhebung des Termins und Bestimmung eines anderen Termins verlangen, wenn der Termin auf einen früheren, als nach Absatz zulässigen Zeitpunkt bestimmt ist. Im Falle der Verletzung dieser Vorschrift ist der Zu⸗ schlag zu versagen, es sei denn, daß das Recht des Betheiligten durch den Zuschlag nicht beeinträchtigt wird oder der Betbeiligte das Ver⸗ fahren genehmigt. Die Genehmigung ist durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.

§ 20. .

Soweit durch ein Urtheil der Widerspruch eines Bauglãubigers gegen die Aufnahme der Forderung eines anderen Baugläubigers in den Vertheilungeplan rechtskräftig als begründet anerkannt ist, wirkt das rtheil fär alle Baugläubiger. Der widersprechende Baugläubiger kann Erftattung feiner Prozeßkosten aus dem bei der Vertheilung auf die Baugläubiger entfallenden Betrag in soweit verlangen, als infolge des Widerspruchs der Antheil des Projeßgegners an diesem Betrage vermindert ist.

§ 21. Auf die durch dieses Gesetz den , , gewährten Rechte kann erst nach dem Beginne der Anmeldungsfrist (S 6) oder nach der Anordnung der Zwangsversteigerung oder der Zaangsverwaltung ver⸗ zichtet werden. 82

Solange der Bauvermerk eingetragen ift, steht den Baugläubigern das im 8 648 des Bürgerlichen esetzbuchs bestimmte Recht nur für folche Forderungen aus dem Werkvertrage zu, forderungen im Sinne dieses 2 sind.

Wird die landes herrliche Vrordnung 6.10) zurückgenommen, so finden die Vorschriften dieses Gefetzes nur noch in Ansehung der Grund⸗

erfolgt ist.

dem offentlichen Verkehre dienenden Bahnunternehmen gewidmet sind, sowie auf Grundstücke, welche nach landes herrlicher Verordnung ein Grundbuchblatt nur auf Antrag erbalten, finden die Vorschriften dieses

Gesetzes keine Anwendung. 1 as Gleiche gilt von den Grundstücken eines Landesherrn und

den Grundstücken, welche zum Hausgut

landesherrlichen Familie, der F ilie der Familie des vormaligen Hannoberschen Königshauses, des vor- maligen Kurhessischen und des vormaligen Herzoglich Nassauischen

Fürflenhauses gehören.

äber die Iwangsversteigerung und Zwan verwaltung in Kraft. D in S5 1 und 3 bezeichneten Anordnungen können schon vor diesem Zeit punkte getroffen werden.

Urkundlich ꝛe.

Gegeben ꝛe.

Begründung

des Entwurfes eines Reichsgesetzes, betreffend die Sicherung der Bauforderungen.

Die Frage, ob und in welcher Weise aus Anlaß von Mißständen im Baugewerbe Maßregeln der Gesetzgebung ae n. seien, hat schon seit lange die Regierungen und die parlamentarischen Körperschaften bes Reich und der Bundes staaten beschäftigt.)

) Vgl. Drucksachen des Reichs tages 1893194 Nr. 126. 271; 1894 / 5 Nr. 28, 6; 1895/96 Nr, 365, 39, 98; 1897 Nr. 817; Sten. Ber. 1896 S. 473 bis 4963, 1897 S. 500, 5327, 6152.

Drucksachen des preuß. Abgeordnetenhauses 1892 Nr. 69,

welche nicht Bau⸗

stücke Anwendung, bei denen die Eintragung eines Bauvermerks bereits

§ 24. Auf Grrundstäcke des Fiskus und solche Grunbstücke, welche einem

oder Familiengut einer ärstlichen Familie Hohenzollern oder

§ 25. Die Vorschriften dieses Gesetzes treten gleichleitig mit dem Se g

1897.

Der Reichstag bat am 2. Januar 1896 (Sten. Ber. S. 495) mit großer Mehrheit, fast mit Ginstimmigkeit, beichlossen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Bauhaondwerler und Bauarbeiter für ihre aus Arbeiten und Lieferungen an Neu⸗ und Umbauten erwachsenden Forderungen gesichert werden. Das preußische Abgeordnetenhaus bat nach einem in der Sitzung vom IS. Mai i896 (Sten. Ber. S. 2222, 2237) gefaßten Beschlusse

die Königliche Staate⸗Regierung ersucht, einen Gesetzentwurf zur Be⸗

seitigung der Mißstände im Baugewerbe, für welchen die Grundzüge näher angegeben sind (äntrag Wallbrecht), vorzulegen und hiermit das Ersuchen verbunden,

die Erwägungen darüber , in welcher Weise den

Forderungen der Bauhandwerker, Lieferanten und Arbeiter ein

wirksamer dinglicher Schutz gewährt werden kann. Dag preußiscke Herrenhaus hat wiederbolt am 31. Mai 1892 Sten. Ber. S' 283 und 27. März 1855 Sten. Ber. S. 48 Petitionen zum Schutz der Bauhandwerker der Staatsregierung zur Berüͤcksichtigung überwiesen. . An zuverlaässigen statistischen Ermittelungen über die Verhältnisse im Baugewerbe feblt es. Gleichwohl kann als festftehend angesehen werden, daß in Berlin und in anderen größeren, sowie in einigen mütleren Städten sich ein förmliches System der Ausbeutung der Bauhandwerker und Bauarbeiter herausgebildet hat, durch welches diese sehr erhebliche Verluste erlitten haben., zum theil wirthschaftlich zu Grunde gegangen sind. Die in dieser Hinsicht von den Betheiligten feit Jahren vorgebrachten lebhaften Klagen werden durch die von den preußischen Behörden erstatteten Berichte durchaus bestätigt, für Berlin auch auf Grund der beim Gewerbegericht gemachten Beobachtungen 32 6. Vorsitzenden desselben als in vollem Umfange berechtigt an⸗ erkannt.

Der tvpische Vorgang, wie er übereinstimmend von allen mit den Verhältniffen Vertrauten dargestellt wird, ist in Kürze der:

Der Besitzer einer Baustelle, welcher diese mit thunlichst hohem Gewinn verwerthen will, baut nicht selbst, sondern sucht einen Bau⸗ unternehmer, dem er jum Zwecke der Bebauung das Grundstũck zu einem hohen Preise verkauft. Darauf, daß dieser Bauunternehmer zahlungsfähig ist, wird von dem Verkäufer kein Gewicht gelegt, im Gegentheil werden unsolide Elemente bergrzugt. weil diese geneigt sind, weit über den wahren Werth hinausgehende Preise zu bewilligen. Der Kaufpreis wird hypothekarisch eingetragen, außerdem wird ein Bangeldvertrag abgeschlossen, durch welchen der Baugeldgeber sich ver⸗ pflichtet, nach Maßgabe des Fortschreitens des Baues bestimmte Be⸗ träge zu zahlen, deren Rückzahlung durch eine vor Beginn des Baues eingetragene Hypothek sichergestellt wird. Die Bedingungen des Ver⸗ trages sind in der Regel sebr ungünstig für den Bauunternehmer und derart, daß der Baugeldgeber mit Leichtigkeit es zu einer Zwangs versteigerung des Grundstuͤcks bringen kann, Baugeldgeber ist entweder der Verkäufer selbst oder ein Dritter, häufig ein Bankinstitut; im letzteren Falle wird meist dem Baugelddarlehn in gewissem Umfange das Vorrecht vor dem eingetragenen Kaufgeld eingeräumt; mindestent insoweit, als das Kaufgeld den wahren Werth der Baustelle übersteigt. Ein Theil der Baugelder wird in allen Fällen zur Bezahlung der Bauhandwerker, Arbeiter und Lieferanten verwendet, damit das Bauen in Gang kommt. Im übrigen kommt es auf die Person des Bau⸗ unternehmers an. Ist er gewissenlos, so verwendet er den Rest der Baugelder zur Bezahlung anderer Schulden und zur Be⸗ streitung eines seine Verhältnisse übersteigenden Aufwandes. Als⸗ dann ist der Zusammenbruch nach kurzer Zeit unvermeidlich, und das Gebäude, welches vielleicht im Rohbau fertig geworden ist, fällt in der Zwangsversteigerung an den Baugeldgeber oder den Verkäufer, während die Bauhandwerker und Bauarbeiter bei der Vertheilung des durch die eingetragenen Hypotheken voll in Anspruch genommenen Erlöses leer ausgehen. Aber auch dann, wenn der Bau⸗ unternehmer nicht darauf ausgebt, auf Kosten der Handwerker und Arbelter zu leben, kommt es leicht zur Zwangsversteigerung, weil die Baugelder nicht zur vollständigen Deckung der Baukosten ausreichen, vielmehr in der Regel nur in Höhe von zwei Dritteln des Betrages der Baukosten gegeben werden. Auch der solide Bauunternehmer muß, wenn er nicht tapitalkräftig ist, um den Bau vollenden iu können, eine laͤngere Kreditierung eines Theiles der den Bauhandwerkern zu zahlenden Vergütung in Anspruch nehmen. Gelingt es ihm, das Haus fertig zu stellen und bald günstig zu vermiethen oder zu verkaufen, so kommen alle Betheiligten zu ibrem Gelde. Häufig wird ibm aber die Vollendung des Baues oder die günstige Verwerthung des selben unmöglich, sei es infolge ungünstiger Konjunkturen, sei es infolge des Drängen seiner Hypothekengläubiger und chikanöser Ausnutzung der shm nachtheiligen Bestimmungen des Baugeldvertrages; dann ist das Ergebniß im wesentlichen das gleiche wie bei dem unredlichen Bau⸗ unternehmer, die Bauhandwerker fallen in der Zwangsverfsteige⸗ rung aus. .

Bie vorstehende Darstellung zeigt, daß die bestehenden Mißstände auf das Zusammenwirken zweier Urfachen zurückzuführen sind. Nicht nur der zahlunggunfähige Bauunternehmer, der die Baugelder nicht für den Bau, sondern zu anderen Zwecken verwendet, verschuldet die Verluste der an der Herstellung des Bauwerks Betheiligten; neben ihm ift es der Baustellenverkäufer, welcher allein oder in Verbindung init einem Dritten, dem Baugeldgeber, die Errichtung des Gebãudes durch den Bauunternehmer ohne eigene Verantwortlichkeit in der Ab⸗ sicht oder doch in der sicheren Voraussicht veranlaßt, das auf Kosten Anderer hergestellte Gebäude zur Befriedigung der aus seinem Ver⸗ trage mit dem Bauunternehmer entspringenden Ansprüche ju ver⸗ werthen. Gegen beide müssen sich daher die zu ergreifenden Maß⸗ regeln richten, wenn eine wirksame Abhilfe geschaffen werden soll.

Die Beseitigung der Mißstände im Baugewerbe liegt nicht nur im Interesse der Bauhandwerker und Bauarbeiter, welche bei dem bestchenden Zustande der Gefahr großer Verluste ausgesetzt sind son dern erschein auch im allgemeinen Jnteresse erforderlich. Die Bedeu · tung, welche die Erhaltung eines sebenskräftigen Standes der Bau⸗ handwerker für die fozialen Verbältnisse hat, bedarf keiner näheren , Panchen kommt in Betracht, daß die ungesunden Zu⸗

ande, wie sie vielfach im Baugewerbe herrschen, einen ungũnstigen Ginfluß auf die Gestaltung der Weohnungsverhältnisse üben, indem sie einerselig einer sorgfältigen Herftellung der Wohnungen nicht förder · lich find und andererseits die HDerstellungskosten und damit die Miethen vertbeuern, da die Ungewißbeit des Eingangt der Forderungen der Bauhandwerker diese zu einer Erhöhung ibrer Preise drängt.

Zur Beseitigung der bestehenden Mißstände ist ein Einschreiten der Gesetzgebung erforderlich. Man kann die Betheiligten nicht ein · fach auf den Weg der Selbstbilfe verweisen. Die aubandwerker

laffen es war, wie nach den angestellten Ermittelungen nicht zu be⸗

249; 1892383 Nr. 260; 1886 Nr. Ao; 1896 Nr. 99, 207; Sten, Ber' 18386 S. 476; 1896 S. 1516 bis 1820, 2222 bis 2237; 1897 S. 2601. Herrenbaus: Sten. Ber. 1892 S. 281 bis 283; 1895 S. 42 bis 49; 1896 S. 102. .

Verbd. der Kammer der Abgeordneten des bayerischen Land⸗ tages 1885/86 S. 40 - 545, 569, b83.

Landtagsakten des Königreichs Sachsen 1895/96 Bd. III, Dekret Nr. 23; Bericht der Ersten Kammer Nr. 82; Mitth. über die Verhdl. des ordentlichen Landtages 1885/95 (Erste Kammer) S. 328 bis 331,

(Zweite Kammer) Bd. II S. 1133 f. Verhdl. der württembergischen Kammer der Abgeordneten

1895156: Protokolle Bd. UI, S. 1744.