1897 / 295 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1897 18:00:01 GMT) scan diff

zweifeln ist, vielfach an der erforderlichen Vorsicht bei der Uebernahme 3) Die Ueb ; H ben Arbeiten ebe ? e Uebung, wonach die Mittel zur Herstellung des Baues Verfügungsrecht über den Bau erst se H et nach den allgemeinen Vorschriften, welche in § 7. in Betracht, daß ihnen durch die Vorschtif ö ,,,, ne er r e sr er :,, auspekulati ũckli ; , 1 J . n ommt in Betracht, daß ohnehin ö. ntwurf den Baugläubigern gewährten e zukommen sollen. r die Bezahlung ihrer 6 . 5 . ihr . . künftigen Gebäudes bildet, würde nicht aufrecht erbalten werden der Regel erst einige 3 . n ,, , , , n S3. g Im Änschluß an den 8 645 des B. G. B. werden biergza junächst zu laffen, beeinträchtigt werden würde. jedoch nicht euß r Acht gelaffen werden, daß die Bauh . . nn, wenn auch der Vorrang dieser Hypothek vor den Bau. meist der Abschluß der Miethrerträge abgewartet wird. Den an Fur die Maßnabmen zum Schutze der Baubandwerker und Bau; diejenigen gerechnet, weich als Unternebmer des Bauwerk Sicherungshypothek, welche nicht inner K nil 2 ie . 3 . den Baustellenwerth beschränkt würde. Die Beseitigung schränkungen, welchen sich der Ei 26 unterwerfen muß, stehe beiler ist eine reichsgesetzliche Regelung in Aussicht genommen, weil oder eines einzeinen Theiles des Bauwerks auf Grund eines mit I , 3 2 dverträge würde aber eine Cinschränkung der Bauthätigkeit guf der anderen Seite erhebliche Vortheile gegenüber. urch n äber hilfe auf dem Gekiete des pom 1. Januar 1800 an ernterilichen dem Gigenthümer des Grundstücks abgeschloffnen Berhhertraqe . . . ir. . Folge haben, welche gerade diejenigen Interessen gefährden müßte, Vorschriften des Entwurfs, welche es dem Verkäufer der Baustell Hei eqhtz gesucht wird und die Bestimmungen des Entwurf eine betheiligt sind. Der Entwurf geht jedoch über jene Vorschrift 2 ff. n. r ald Car d 1 . . 1 7 . geschützt werden sollen. Will man diesem Gesichtẽ punkt Rechnung und dem Baugeldgeber erschweren, im Wege der Zangeversteig ö , reichsrechtlicher Vorschriften (Bürgerliches Gesetzbuch, insofern hinaus, als er den mit dem Eigentbümer abgeschlossenen Hiocren Banbantbwerker biker icht in stande geh sen find er c. . so darf man sich nicht darauf heschränken, den Baugeldgeber, den fertigen Hau billig an sich u bringen, wird seine Stellung 5. Srundbuchordnung. Gefetz über die Zwangeversteigerung und die Werkverträgen diejenigen gleichstelln, welche für Rechnung des rden der w, m ann, , , ann, '. 1 ] * 3 veischie denen Seiten vorgeschlagen worden ist, im Falle gegenüber gestärkt. In den sechs Monaten nach Fertigstellung =. JInangẽhermalt ng) in sich schließen; auch kommt in . daß die Gigenthümers Eeiesen ind, und als er die einmal ent—⸗ nach dem Inkrafttreten dez Bürgerlich n Ce sc r ö * ö et 34 3 Zahlung von Bauforderungen aus den Baugeldern gleiche Rechte aues, während welcher seine freie Verfügung beschränkt ist, wird NMißflände im Baugewerbe sich nicht nur in Preußen, sondern au in standene Eigenschaft einer Bauforderung trotz einer Verãußerung gegebene Vorschtist, wonach die Baubandwerfer berechtigt 1 8 Ain . Baugläubigern einzurdͤumen, sondern muß ihnen, wie dies in der Eigenthümer andererseit durch die Vorschrist des 5 15 g deren Bundesstaaten gezeigt haben. Der Entwurf hat indessen des Grundstäcks fortbestehen läßt, also nickt voraussetzt, daß der Be⸗ ihre Forderungen aus dem Werkvertrage die Eintragung en n . , 236 . ö. n. K. . dr,, ,, . -, d in . auen g n ö ge ng, 3 , n. er ab d ö run ĩ ĩ ö ö tzugsweise urf, soweit thnnlich, die Interessen des Ei ü . ielmehr die Bestimmung der Grundsätze zur etzung de ümer ist, 3 3 W , , ü ,, , ,,

s 7 ; ; Annahme de nt⸗ oder von einer gegen ihn zu i i ĩ andesre en Regelun erlassen. ist dies m n ' oder durch einen Vertreter den Werkvertrag abgeschlossen elche unmitte gemeinen Landrechts, insbesondere auch in Berlin bestehenden ähnlichen wurfs wird die Frage sein, welche Folgen er in wirtbschaftlicher Hin⸗ neren mn n, nn,, 35 . geschehen, daß 9 ezlehung! auf Schätzungen von hat, in denen aber, der Bertrag für seine Rechnung 4 ist, Im allgemeinen wer

Bestimmungen wegen Gewährung eines Pfandrechtstitels haben sich sicht äußern, ob er den Bauha ben G Ch . alle, i : ; ndwerkern und Bauarbeitern aus⸗ Pc Entwurf ist üb b in den elnzelnen Bundes staaten verschiedenartige Ver, alfo namentlich der Fälle, in denen ein Beauftragter oder Geschäfts· Dachdecker, Tapezierer, Steinsetzer u. 6 ern , n, ,,, in e nin nden 9 f : führer ohne Auftrag den Vertrag geschlossen , erwünscht, aber beispielsweise nur dann, wenn si

als unzulänglich erwiesen, weil meist schon bei Beginn des Baues der reichenden Schutz bi ĩ ĩ i i i 2 . e J utz bieten und andererseits nicht die Sicherheit des widerstreitenden Interessen zu finden. liegen ; T erh, , neh , . 45 Hypothekenverkehrs erschüttern würde. ; das Erreichbare mag ,,, . ,, din fe e, 6a. er, , . Regelung wird es sein, das Verfahren um etwaigen Versuchen zur Umgehung des Gesetzes thunlichst vor, Thüren u. s. w. selbst in das Gebäu k , ,,,, K ö k od ; er würde der Ent augewerbe Finjuwirken ö daß nicht die Umstände un osten, die es verursacht, in a die Bauhypothe ets nur für solche Forderungen gewährt wird, abzuliefern haben. . . . 3 , , . 65 3 * . n . 6 wurf nicht den Erfolg haben, daß sie nunmehr die Sicherheit hätten, n, . . ö ,., ier oe we n., zu dem beabsichtigten Erfolge stehen. zu deren Berichtigung er ohnehin . ift. Weiter läßt sich Der Entwurf hat sich für die Nichtberũücksichtigung der Lieferanten 1 r nr nicht in allen Fässen zu ihrem Gelde zu kommen. Sie müffen darauf be. dienen, 9 Ta für die praktische Hurchführbarkeit des Reiche zesetzs die Art und nicht gehen. Eine allgemeine Berücksichtigung der mit Fritten entschleden. Er ist dabei bons der Erwägung ausgegangen, daß eine jede 2 ö e,, f ge 3 59 ) , dacht sein, ibre Verträge mit dem Eigenthümer abzuschließen (s. unten Zur Erläuterung der einzelnen Vorschriften ist Folgendes zu b Reife, wie diese Aufgabe gelöst wird, von wesentlicher Bedeutung ist, wischenpersonen) abgeschlossenen Verträge würde zu unabsehbaren Erweiterung des Krelses der Baugläͤubiger geeignet ist, die Durchführung sondern auch der Billigkeit nicht entspreche 8 2 . ff os sein, zu dz kz sie müssen ferner in gewissem Umfange zu ihrer Sicherung merken: ö. Yird gleichteitig ein für Preußen bestimmter Entwurf eines Aus erwickelungen und Schwierigkeiten mannigfacher Art führen. Wenn der Vorschreften dez Entwurfs zu erschweren. Gs ist ferner vorausgesetzt , . 1 denn ö spftematiche selbst thätig werden, indem fie rechtzeitig die erforderlichen Schritie §1. fihrungsgese es veröffentlicht. Derselbe sieht die Bildung befonderer nämlich auch die Zwischenpersonen und ihre Nachmänner zur An. worden, daß die Lieferanten trotz der hervorgehobenen Erschwerungen au , , v 3 n,, , thun, um eine Anerkennung ihrer Baufgrderung durch den Eigen⸗ Der Entwurf geht davon aus, daß die zum theil einschneidenden Behörden auschöffenämter) von der Art vor, wie sie vom preußischen meldung ihrer unbefriedigt gebliebenen Forderungen zugelafsen würden, in Zukunft in der Lage sein werden, sich in ausreichender Weise zu ö . . mög 3 n . thümer herbeizuführen oder eine die Zulässigkeit der Anmeldung ihrer Maßregeln, welche er vorschlägt, nur da zur Anwendung gelan Ibgeordnetenhause in feinem Beschlusse über den Antrag Wallbrecht so würde die Summe der als Bauhypobhek einzutragenden Forderungen ö Wird einer für den Lieferanten eingetragenen Hypothek, wie . 2 J 9 6 6. 14 ] . rundstũ Forderung angrdnende gerichtliche Verfügung zu erwirken (8 8); ferner ollen, wo eine lebhafte Bauthätigkeit herrscht, infolge deren 36 vor zeschlagen waren und befffmmt, daß diese Behörden für die zweifelloß von vornherein sich als übermäßige Belastung des Grund.] dies regelmäßig zu Gunsten der Baugelderhypothek geschieht, der Vor. elne , e, 6 . ö . Opypotheken. Jen ährt die Bauhrpothel. nur, dann einen Vorteil in der Zangs, stände bereits herporgelreten oder zu befurchten sind. Da sich ö Berechnung der Baustellenwerthe Durchschnittssätze aufzustellen haben, stücks darstellen, da in ihr wirthfchaftlich ein und dieselbe Forderung rang vor dem eingetragenen Restkaufgelde eingeräumt, s9 erlangt er . Ii mr h. ann, wenn das herstelgerung, wenn ein über den Baustellenwerlh und die aus den voraus nicht bestimmen läßt, wo ein solches Bedůrfniß für die DH) vorbehaltlich des Rechts der Betheiligten, im einzelnen Falle eine so vielmal enthalten sein würde, als unbezahlt gebliebene Hinterleute immerhin eine Sicherung, die bei ordnungdmãhigem Verlaufe der , n . gien, t iehen er, ist, Baugeldern geleisteten Zahlungen (Es 18, 16 hinausgehendes Gebot wendung des Gesetzes besteht, überläßt es der Entwurf landes herr licher befondere Abschätzung der Bauftelle zu verlangen. Je nach den Ver. vorhanden sind. Umständlicher und verwickelter Vorschriften würde Dinge noch genügen kann, weil die Bauhvpgthek, die nur für die For⸗ Ble . . ke. ö 6. nr ringt dei begeben wird. Der Gntwurf' bedeutet aber gleichwohl eine wesent. Vererduung, diesenigen Benlrke (Gteubaubenirke ju, bezeichnen, n hältnissen der einzelnen Bundesstaaten wird sich das erstrebte Ziel auch es bedürfen, um die Herabsetzung der Haftung des Grundstücks auf derungen der Bauhandwerker und Arbeiter haftet, den durch die Ar⸗ 1 k ne lshr, 5 3 r 3 et c eisften muß, in iche Verbesferung der Lage der Banbandwerker und Arbeiter und denen eine besondere Sicherung der Bauforderungen stattfinden 1 auf audere Weise, vielleicht unter Anlehnung an bestehende Einrichtungen den xichtigen Betrag und die Augeinandersetzungen hinsichtlich der beiten dieler Personen und durch die Lieferungen der Baustoffe ber⸗ 1 , . en c r ö . das Gebäude die dürfte denselben alles bringen, was billigerweise von der Gesetzgebung Unter Umständen, insbesondere bei Bildung neuer Gemeinden 1 nnd Behördenorganisationen, erreichen lassen. Theilnahme der einzelnen Betheiligten an der herabgesetzten Saftfumme ] vorgebrachten Mehrwerth des Grundstũckes nicht zu erschöpfen vermag. K, ahin vielleicht werthlofen Vor. erwartet werden darf. Er beseitigt den aus der bisherigen Hefetz., Vorortbezirken, kann es angezeigt fein, den ganzen Gemelndebezir lie Von der * und Weise, in welcher das Verfahren geregelt klarzustellen. In der Regel wird die Forderung eines Vormannes um Im übrigen sind diejenigen Lieferanten, welche nicht dem Eigenthümer, Eee r renne deren enn, de. bath fi Hierin liegt eine gebung hervorgehenden Mißstand, daß der durch sie geschaffene Werih Vorschriften des Gesetzes zu unterwerfen . werden die Neub e wird, wird es abhängen, db dle Regelung durch Gesetz oder durch den Unternehmergewinn höher sein, als die gegen ihn selbst be. sondern einem Bau andwerker Stoffe zur Verarbeitung in das Ge⸗ hen m e. te,, m ö. . ) ihn schwer empfindet; kraft Gesetzes den ed len if en anheimfäͤlll, indem er den bezirke aber nur einzelne Theile eines Gemeindebezirk umfassen * Verordnung angezeigt ist. Der ntwurf läßt daher die Wahl gründeten Forderungen seiner Nachmanner. So lange seine Nach bäude liefern, durch die Vorschriften des Entwurfs mittelbar geschũtzt, 2 , agen der Bauhandwerker in weiten Beitrag der Werthserhöhung zu ihrer vorzugswessen Befriedigung be, nähere Bestimmung dieser Bejtrke kann in der landes herrlichen V ö. wischen Landesgesetz und landesherrlicher Verordnung. Da indessen männer nicht beiahlt sind, würde er also an der durch die Bauhypothek indem der Anspruch des Bauhandwerkers auf Ersatz seiner Auslagen Wenn gleichwohl ein gesetzgeberisches V ̃ stimmt; hierdurch wird sowohl der Eintragung übertriebener Rest. ordnung selbst erfolgen, sie kann aber auch der Anordnung von . 6 das Vorhanbensein von Vorschriften über die Feststellung des zebotenen Sicherheit nir in Pöhe diefes Ünternchmergewinnes ker; für die Stoffe als ein Theil feiner Bauforderung an der Bauhypot het ,,, . . ö . , 6 . n ö 4 For⸗ einn re gerne. ilberta fen werden. Za A seů nn e. BVauflellenwerthes die in 5 1 vorgesehene , eng 7 erst . gi Na , eg, 2. sich ,. und dieser Anspruch dem Lieferanten ũberwiesen al. . ,,,, n,, ; durchlührbar sein würde, beftimmt der sein Antheil an der Sicherungsd vothek um die gejahlten Beträge er i. j .., erörtert sind, hat sich ergeben, daß ihrer Durchführung wesentliche treten . . 9. mi, zem Verlangen einer Sicherstellung hervor. daß alle Bezirke einer Gemeinde, in denen diese Vorgussetzung jn. welchen eine landes gesetzliche Regelung nicht erfolgt. durch landes ⸗· r achmanner Ioher nde als die dem Vormanne fbst crwach een . . et. 8 66. . ö e,, von 695 k i. on 6 a afür, daß zunächft von AÄmtzwegen das zur trifft, gleichmäßig den Vorschriften des Gesetzes unterstell' werden; berrliche Verordnung zu treffen sind, und ermächtigt damit den k z. B. wenn ihnen zu hohe Preise bewilligt sind u. 4 ver 3 6 2 6 Bauhypo 3 ie , , ,, rung ihrer Rechte Erforderliche geschieht; die abweichende insbesondere kann bei Vorortgemeinden die Anwendung des Gefege Landesherrn, auch solche Anordnungen zu erlassen, welche an sich lsdann würde das Grundstück in Höhe der Forderungen der Nach; deg B. G. B. den Baugläubigern einen Vorrang vor frü g , inder ö ; 1er d b hen würden. männer haften müffen. Eine Regelung, die diese Möglichkeiten berück. genen Rechten sichert, wird man sg weit nicht gehen können. Ent. . ee g ren ir. gemacht. 4 n. , . . ö . . e , n, , ,, 8. 6 KJ at g, ur e , ö. . vr le ,. und ke de an die , ö. 6 . 9 , . . bhorschtsithe gerne haen? Her Gntwurf shützt senmttihe Die R ; e vekmerks wird von einem Antrage des den Cigenthümer übe? Gebühr! benachlheiligen. Cine Veräußerung muß vielmehr entsprechend; dem Srumnge anken 1iss6 = , , ,, ,, , . * ö. r a ö.. . erst später, als andere fällig werden, mit werden kann. Es kann jederzeit eine Ausdehnung auf neue Bezirke Grunde geschehen, um dem Eigenthüũmer Gelegenheit zu geben, in auhypothek auf lange Zeit hinqu unmöglich sein. Der Eigenthümer ; ethei 9 din . an her ne, e,, men , 6 9 . . 5 er . e Befriedigung erlangen (8 14; der Tischler, erfolgen, es kann aber auch ein Ausscheiden von Bezirken stattfinden der Zwischenzeit zwischen der Entscheidung der Baupolijeibehörde und wäre sters der Gefahr ausgesetzt, doppelt zahlen zu müssen. Gegen diese das rundstũ gefunden hat. 2 Bed ö. ö , ,, , n, , ? ich ö ien Eint Ter Baugelder⸗ Gefahr würde er nur unvo kommen badurch geschützt werden können, dah daher die Bauhvpolhek nur für die in Geld vereinbarte Vergütung J Baubhpothef) gewährt (5 Jö. ausgefetzt find, werden nach dem Entwurfe 5 wie die . ,, ir ö. J J ene ü nr ge e. git nn er ö man Zahlungen, die er in , Glauben an einen Vordermann geleistet worunter die gesammte vertragsmäßige Gegenleistung einschließlich , ö ö . . , und? Bauarbeiter ju Herstellung, des Kohbaues Betheiligten gefichert sein. Durch die Vor⸗ 532 ; ihre Eintragung vor dem Baupermerk zur Voraussetzung hat (8 16). hat, zu seinen Gunsten gelten ließe. Dem Eigenthümer kann überhaupt des etwa besonders ausgeworfenen , von Auslagen u versteben Grundftũcke bestimmt i . Fe ,. anderen Rechten am schriften über die Baugelderbypothek (Gz 16 giebt der Entwurf dem Den Bauhandwerkern und Ballarbeitern soll eine Hypothek mit Der Antrag auf Eintragung des Baubermerks ist durch die nicht zugemuthet werden, sich darum zu kümmern, ob der Zwischen. ist, nicht auch für stwaige weitergehende 9 der gh gie ,, . daß sie allen Rechten 9. , . re fn n ö ae . darauf zu balten, Vorrang bor allen nac Beginn des Baues . dic Baucrlaubniß, welche bie Vebingung de Eintragung dee Germ gts , , 6. . 8 ö gi meg ö. . y . ö . k gen. . e Baugelder thatsächlich zur Befriedigung der Baugläubi ĩ J di inigi den Jandetzrechtlichen Be. geworden ist. Die Folge einer solchen digen würde sein, daß die nf an bia erfüllt ird in' r, ö ,, . 2 en gen n, 5 w re. ö. 4 . diese Weise i, een en, ö. . K , , ,. r rr ed ö. die . e e ene ö 6 . f n,, , , . . nicht vollstandig erfüllt ist, wird in 8 II geregelt. fr i gelder zu anderen Zwecken entgegen. „Tine 9 k Ban · . ; d Eint erforder · gesammte Bauspekulation auf Baubanlen, die zug eich Terraingesellichasten . . ; d , J ,, i . . ö,. je nicht zu besorgen. Infolge der Einschränkung seines Eintragung in jedem Falle rechtzeitig geschieht, soigen die Bestim⸗ Voraussetzungen, unter denen die n ng der Kintragung des gung der Santander ,, , e. n . ih 6 6 §z 3895 Absatz? des B. G. B) macht der Entwurf die Wirk , ,,,, ,,,, Danch lerst, nach ritter ,,, e , ö n . werden; Hypotheken auf ländlichen Grundstücken, Eintragung zulässig ist. Zur Erreichung dieses ieles nimmt der nicht zu. Ebensowenig kann die Wirksamkeit der Bauhvpothek im währten Schutzes davon abhängig, daß die . er fz 2 k . Lepoer gebend, daß gleichze tig mit der Verhältniß zum Baugeldgeber außer dem Bauftellenwerthꝰ auch 3 . en 3 bebalten ihre bieherige Rangordnung An. Entwurf die Mitwöirlung der Baupglizeibehörde n e ml, dieselbe Rechtswege mit der Yehauptung angefochten werden Baß die Zoraus. ki. , ,, . J. e 1 in ; 9 a un oder nachtrãglich jedoch vor dem Ablause der Anmeldungs . J . . mãälert. er auch in den Neubaubezirken, in dem die Ein. hat die Bauerlaubniß an die Bedingung der Eintragung det setzungen des 52 nicht gegeben gewesen seien; nach dem Systeme Fällen zu schützen, in welchen fie jede Vorficht außer Acht lassen, i n J! ; lich Eigenthümers oder eine ; . l gung ö ; ̃ e icht vi Aufgabe des Gefetzes; es darf auch vorausgesetzt werden, daß frist, entweder die schristliche Zustimmung des igen hümers o e . e . , . ö ̃ . . . ] bung der Baustelle kann mit dem Kigenthümer hingemiesen werden, batguf Hedacht nchen n 5 i ; , ,,, r e ,,,, , ,, d n ge, g, e, ,,,, , , , ere k anden herrlicher Verordnung überlassen C 3. 3 , . FHeilichmer an der Hauspftalatign, er it enthält s. in, der Ferm einer Anwessung, an die Sanpolits, n ,,, e 3 hne g , ,. zäriften 1nd enrla ng der Enstweiligen erf uns gehügt nach Ake die K . ö 3. . 9 6 einer Baustelle ein schwankender ist und kann behörde zugleich die nähere Begrenzung des Wirkungskreises det Grundftück oder Grundstückstheile die Eintragung des Bauvermerks 826 des e ,. . 6 en gr. **'*0M ** a w. u Glaubbastmachung der Bauforderung, 1. B, durch Vorlegung des e d , ö . arũ . e n daß fein Vorrecht auf den bei Beginn des Gesetzeg. Bamit eine Sicherung der Bauforderungen durch Bau⸗ n erfolgen hat, sodaß beim Grundbuchamt Zweifei in dieset Hin. it hend . 5 . 3 mn i ß . 9 . . 36 sichen Vertrages mit dem Gigenthumer, daß die Bauforderung zur Zeit . , . n ,,,, ,, Cen sscobes, ebe ghfange, . . . nnn lang bergie fig ii, n dichte niert, d en, der Gesetzgebung darin, daß die durch Bauhandwerker und ,,, ö . . I illigkeitestand punkte, aus diz. Bauhcndwerkgz und 4) Die Haustelle muß in einem Neub aubezirke liegen, d. b. die Baustelle, so ist es in erster Linie Sache des Eigenthümers, über 3 ö. 5 2 1g. . 96 . . finden auf das Verfabren die Vorschriften der SS 5J5 ff. der Zivilprozer. geschaffene Werthserhöhung des Grundstücks unbilliger Weise den am 3 r eiter, welche den Werth des Srnndstüchẽ durch ihre Leistungen in einer Gemeinde oder einem Gemeindetheile, für welche die in die Abgrenzung dieses Thelleg zu bestimmen; seine Zetimmung unter, nn,, 6. ö ; unt e , 25 ing die ordnung Anwendung. Der Gigenthãmer lann daher die Grbebung einer 9 s höht haben, den Vorzug vor denjenigen, die beim Beleihen des 5 1 vorgesehene landesherrliche Verordnung ergangen ist. liegt aber der Prüfung der Banpol zelbeh zrde, welche sonohl einetziu , , , sind Feststellungẽ klage vom Anmeldenden erzwingen 8 3 2

gzverbältnsffe zum des Grundbuchs durch Löschung der Bauhvpothek zu verlangen (d 22 K der Grundbuchordnung vom 24. März 18575. Gelingt es ihm, schon

Grundstücke dinglich Berechtigten in den Schoß faͤllt, so kann das Grundstücks i ĩ i ünftigen Stei ; ̃ ̃ 1 rundstücks ihre Sicherheit nur in der Erwartung künftigen Steigens 2) Es muß sich um die Errichtung eines zu Wohn oder ge—⸗ roßen Einschränkung, als einer zu weit gehenden Ausdehnung der ,, 6. Eiliet, Kernen, Hie ibm n, dice Ile ndr hin das Re a

Ziel einer Reform nur darin gesucht werden, den Bauhandwerke s : den handwerkern der Bauplatzpresse fuchten. ) Ist das Grundftück zu einer Zeit be. werblichen Zwecken hesti ĩ t treten hat. die g. K Werthẽerhöhung einzuräumen. liehen, zu welcher eine künftige Bebauung nicht in , 53 . 6 1 2. n, . ö in. 1 , Stelle des Grundbuchs der Bauvermerk ein · Schacht. und Putzarbeiter in unmitt⸗ K . mit mehreren bisherigen war, fo sst mit Sicherheit anzunehmen, daß der Baustellenwerth ein hervorgetreten. Ausgeschlossen bleiben Gebäupe, die für . det zutragen ist, baben nach 5 1 der Grundbuchordnung hom 24a. März 1857 Sigenthümer oder zu dessen Beauftragten zu ftehen pflegen. Der ̃ B ther die Aufhebung der einstweil igen Ver, Anklang gefunden hat 363 ö. il e. zo 23 . e e r n lehr, . 1 k J e. w Dienstes oder zu gemeinnützigen Iwecken errichtet werden, die Dandeb· u stizerwaltungen . zu treffen. . si len . , mn J . een. , i d fbr, so ist damit J . , . . al nkung auf den Baustellenwer edenken irchen, Kapellen u. dgl. Von der Anwendung des Gesetzes sind ferner zalichfei Bauglãunbi wei gzudeh Di eden die Be. ] die Wirksamkeit der Anmeldung beseitigt und diese wird bei der Ein⸗ J ga f . ni Siege 3 . ( die Bauten auf den in 8 24 bezeichneten Grundstücken ausgenommen, Die Verschrift des 5 5 eröffnet die Möglichkeit, den Bauvermerk der Baugläubiger, weiter auszu 23 . ö. hten Be. tragung der Bauh pothek nicht berũcksichtigt & 10 des Entwurfs). Erfolgt die bishersgen Vorschläge erhoben werden können, sucht der , durch 6. 3 e Praxis, die Mittel zur Ausführung dez Baues insbesondere Bauten des Fiskus oder des Landesherrn (wegen dea zu befeittgen, wenn eg nicht zur Ausführung des Baueg kommt. Ein rücksichtigung ven n, , n, . auh . . lehung die Kufhebung erst nach der Gintragung, so steht sie einer Löschungs. durch eine neue Ausgeftaltung des Gedankens eines beschränkten * R h in Baugelddarlehn zu beschaffen, wird durch den Entwurf Näheren vgl. Bemerkungen zu s 24). Daß für die Anwen dung de Erlöschen, der Bauerlaubniß bitt nach den mchten Ban ieiork, heren, treffen bier in erhzhtem Naß zun; Gin elfter ö. ll ü 13 Ubfatz des Gntwurfs). Bei der aus eranlafsung 4 3 . 1 n . een ( lench char? eine große Knbiligteit gegen Fbewilsigung glzich z lag Hdeg n mur chü beeinträchtigt. Soweit das Baugeld innerhalb des Banstellen. Gesetzes nur Gebäude von selbstandiger Bedeutung in Frage kommen, nungen ein, wenn mit dem k enn 666 kim . zu . , der des . ö in Auzficht genommenen Abänderun der

rechts zu begegnen. Seine Eigenart beruht hauptsächlich auf fol i i genden werths eingetragen ist also namentlich zu dem Betrage, für welchen wird sich aus den Erörterun . , , . , T mn nl gn g frre. ö . d S260 eine Aenderung erfahren. Hier. d in s 5 geregelt. Abgesehen von Jnteressen der Bauhandwerker selbst führen, weil alsdann der Eigen w. misgerichte ö allen Fällen für die Erlassung der

drei Punkten: 1) der Einschraͤnkung seines Geltungsbereichs, 2) der üblicherweise an,. ; ; . das Vorrecht vor dem Restkaufgelde eingeräumt wird 3 D q —̃ f ĩ der ö. d 5 J in n en . 6. k. 8 8 ; 2 2 . z ,,,, , 9 , . . . am. k ,,, . rer ir; 31 , einer Vormerkung erforderlichen einstwelligen Ver⸗ ö ndun er augelder kontrolieren, w di 5s j j ; ** 3 J d n angemeldet oder die DV un u h ; Ve— wN , soll nur in densenigen Bezirken stattfinden, für welche dies durch unmitt . , ,,,, , , , unbebaute Frundftücke werden bierbel angesehen Grund täcke ne zypothek erloschen it 8] atz h;. Ta die , . j ĩ ů die hier in Frage stehenden einstweiligen Verfügungen entsprechend an⸗ ĩ n, ; elbar an die Bauhandwerk 6 ; ĩ t Gebã ö ll inen Vortheil. Sind sie bisher dadurch geschäbigt worden, daß sie durch die hier in Frag iligen n, n, , , . , n , n , m,, I , ahiung in der That auf eins ju Recht Haben, welche nicht geeignet sind, dem Grundstäcke die igen schaft eine 85 smt gie He set kg r ge Ke, feng legs hhgerüühs legende Win tar bern den Vorsheil' daß e. der Zunebnng eine⸗ ĩ ] ; ßirken, bestehende Bauford ü ü ĩ ; ' . ; te. Auch die Berüäckfichtigung der für Rechnung det Gigenthümers bietet den Bauglänbiger heil, . j . . . 8 r ff in ö , dle dlung ,, ft 3 ig a , . gi e n en nn, . . ei,, n , . h . 5 . gen n ö und der Auftvendung der hierdurch entstehenden Kosten nicht e en der Feststelung der Werths⸗ em Eigenthümer der ü ie baͤltni 8. ĩ⸗ d. Lin denen bisher ein unmittelbarer Re utz versagt war, namentli ; . ö ö Hin, . gie, mern nh g fn, e e, e, ö. e . . gi . . aer 3. , , . ö. , ,, ,, 4 t . ö. , , gelen s , . 36. ö i ,,, 6. ö. a rer n. , u vermeiden, beschrän des Grundstäcks durch Veräußerung oder Belastun tli ; ; ñ äude er bietet auch die oben erwähnte Vor chäist de . ü ; ĩ ũ ch dag Gesetz ferner unter Ausschluß der Umbauten auf Neubaut chwert, da bi ĩ ; , r 9 in dem bisherigen Rechte nicht gegebenen Wechtsbehelf rhümer war, erthellt ist oder wenn die einstweilige Verfügung sich ei welchen die ju bekämpfenden Mißstände in besonderem 2 . * is zum bezeichneten Zeitpunkte nicht feststeht, oh und in auf einem unbebauten Grundstüͤck errichtet werden' foll, ist die Feft⸗ hen, mn, e, J . pwerk d gegen diesen richtet. Ein späterer Eigenthumgwechsel wird nicht be . h e eine Bauhypothek zur Eintra I . i ( ĩ kt Es ist in Frage gekommen, ob außer den Bauhandwerkern und g wor get f r hengltetihen soll ein Recht auf vorzugsweise Be . . ö. 4. k . e. e ,. , ,, , ,,. ch , . . g . 6 34 ö ki ,, e, 4 nie Form der Anmeldung sind nicht friedigung insoweit eingeraumt werden, als durch ihre Leistun ; z rker und Bauarbeiter will. Die Einschränkung des nicht die Art der Gintragung im Grundbwche; das zur Hebaunng be⸗ Gecllez fern, getroffen. Gbenfo, wie für Gintragungs anträge nach d Z0 der Grund · . ö ,,. gen zer Verfügungẽrechts d ; ö ? Kalt! der andere Stoffe zur Herstellung des Gebäudes efern, r ; ; . z 3 ne , erhöht worden ist. Legt man auf eine K 5 6 1 6 k 6 i ce , , . . den Baugläubigern zu rechnen und an der auhypothet . ᷣ. ß i n n n,, . e , . der Werthserhöhung Gewicht, so muß in —— . e hlt r , ,. ,, qcks . it maß g ist d zu betheiligen seien Die rechtliche Lage der Lieferanten ist Form 6 die mündliche Erklärung zum Pr . er. . . . die Rangfrage praktisch wird, also im 1) Aus diesem Grunde ist das von Eckels (Verhandlungen des gebend sowohl für die Fra 36 ö. n . ö 3 einẽt snsofern eine andere, wie die der Bauhandwerker und. Bau. amts genügen. §§ 9, 10 werden, ben e e n eeuc es eff, m gn ,. 1 r e r, 99 ; . . ö ĩ r ann, d . . . . . ö 9. t ist und ö 1 . ,, ni c rf, Frist wirl ame Anmeldungen nicht vor, . , , In gon. dem zr errf erke e, ö ö tz if und wann sict; Löt ssnteentin R Rewe! ber Art, dag sie in stͤnde ud gon . . 2 9 ö ar ö ö . 4 Hoff nung auf ein Steigen des Werthes nicht ge. bäude nicht besetztes Terrain mit zur Baustelle zu rechnen ist. Dadurch hren die Intereffenten nichts 2 1 . 86 ⸗. , Enke imm ih g unnd, renn . k 3 e, n, . . daß eine Beschränkung des Vorrechts vor. daß im Anschluß an ein bestehendes Gebäude Nebengebäude errichtet Jer. ien, gh ihnen der Preis gezahlt oder sichergestellt wird. Gegen . Anmeldung bedarf ebenso, ange ftets zweifelhaften Prozeffe. Bis zur. Vurchführung diefes . *. . .. . 9 ,. enwertä eine ünjulässig. Be. werden, wird der Boden, auf welchem biese stehen, noch ficht zu ee in? Ber ucksichtigung der irren spricht serner die Erwägung, daß trages, der für Gintraqungz. f. ,, 6 heren helenperkehrs enthalte, zur Stütze zu Baustelle im Sinne des Entwurfs; vielmehr ist als Baugrund tc werden pird, ob eine ieh feli nn beg fon, poistischen Zwee d ntwurfs. uch⸗ ben konnen, weicher Hang feiner Hypothek mihommt. Um diefe Baues. 9 , ,. bis zum Beginn des das ganze Grundftück, einschließlich des mit dem Hauptgebäude be ten Efunden J Schutz! der wirthschaftkich schwachen Handwerker und Arbeiter, ge⸗ enn, n, , deen, ne nnn, de, . nf . ö eff 36 em Entwurf dem Barleiher zu Gute. Nicht be. Grund und Bodens, anzufehen, wag zur Folge hat, daß das Neben, ten J 6a 3 würde, indem durch die Theilnahme der häufig einen . , ,,, , th ein dnmnäche nden Foräerunden Fer Lic serghien Cretan, f Labelem Wegd re er ichen, näm sich adurch, daß bei Beginn des Baue . ß ö 36 oßenden Garten, der als Baustelle nur 10 000 wird, den Vorschriften über Bauvermerk und Bauhvvothel Iich bin 1 6 pier die , . der Bauhandiwerker und Bauarbeiter in er⸗ Anmeldungen bei. Ablauf der Werth der Baustelle festgestellt und dag Vorrecht der vorein sein 937 ee, e. A an einen Bauunternehmer veräußert, weil unterljegt. Andererseits wird die Annahme einer unbebauten Baustelle Frist erfolgen. pp . ürde. In Würdigung dieser der Frist führt. zur er als Bauhvypothet 3 z z = grundstück durch den V d . ch ni j heblicher Weise geschmälert werden würde. 9 88 nenn, ., , , n g Te fern ,,. t. . ,. , . 36. e e , en 6 e, , . ltane Anmesdungen erfolgen, die si ͤ ka en, ,, Herr if, . ,, . rien, . . des Entwurfs den Baugläubigern Beträge zufließen, welche, flreng 1. 8 3e. . unternehmer, der fäg eine Banstelt im Wertbe gigenschaft eines selbständigen Gebäudes zukammt, ins beso) dere ist heraugstellen, weil inzwischen rechtzeitig die Hgelebit worden, ber den Än spruch auf Ginräßumung hee, Bauglänbiger unter sich gleichen Ning, haben sollen (5 14 des 96. be welche, A zailt, würde höchst unwirthfchaftlich handeln. Bauvermerk einzut zßere lrrain obne Gläuhigers erfolgt. in Antrag abgelehnt worden, Re gde ick! im Interesse der Vereinsachting zunächst für ah genommen, nicht ihnen, sondern den voreingetragenen Gläubigern ge. Aber auch abgesehen hi ĩł ele e rmerk einzutragen, wenn auf einem größeren Bautfrrain Ulaupig 9 n B sehen, so⸗ Sicherungöhvpothek an dem Haugrun dt 63 bas . Ge M uch Entnurfe), wird im Inte le gr sahrten, nämlich dann, wenn bis zur JIwanggsbollstreckung eine Er. die Vorschlä . des Gir ann aus dem Beispiele ein Grund gegen vorherige grundbuchmäßige Theilung des rundstücks nach und na Aig vollendet im Sinng des Abf. 1 ist der wan anznlden, h ll liche Waden zum Bau liefern Gläubigen, zusammen nur eine Eintragung vorgenommen, welche sich . ̃ 8 z f i = ber andere solchen Perfonen gewähren wollte, welch; z 6 . , . der Baustelle eingetreten ist. Eg wird sich in⸗ in 6. ufer nr . . . Ein, g . e ran e r rag ö ik iber n 6. en zu den Verhandlungen des eschstages S9ö / 7 Band 3 8 . e . Ee e bern lng e fg *r ö. e 9. h , ,. um verbältnißmäßig seltene Fälle handeln; auch macht werden, daß er sich einen Preis von 20 0900 4 aucsbedingt; icht daß der Bau vollendet ist, nicht entgegen. Eine Gebrauchs abnahme 1979 fg. ; * . n , Gl beer gelen mr gen bei der 2 1 ici, . , ige 3. * 2 Ee. ie en fene fh kein s n B a nach Vollendung des Baueg findet wohl überall, 3 3 86 39 ' b . ,, . n n, . kr inf, sind, und den Betrag, mit dem die Forderungen des Baues jn uanderrückbarer Weife Festgestelll wirk, Lis i we en. hi. run Hintz fein ö . ,, . 1 ,, . n . rtheg des Gründstäctz beitragen und daß es daher an fich der berücksichtigt sind, altenkundig zu machen. Sachlich steht nach Maßgabe w . . , , lor m ide ! aus s, dis Berflchtung, er , l theilung des Be⸗ dieses Atteninhalts jedem Baugläubiger in Höhe seiner Forderung nicht erreicht n . J . JJ . rein. ken n . J . 6 r e mr al! eu r ar e , Khun ferner eine besondere ginn zu, die er für fich allein geltend machen und