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Dann wird wieder ein wirklicher Mittelstand entstehen. Ferner ist notbwendig die Schaffung eines ausreichenden, möglichst amortisier⸗ baren Kreditẽ, und jwar —— dem Wege der , der Reichs. bank, die jetzt als Altiengesellschaft nur reichen Leuten Kredit giebt, die ibn eigentlich garnicht gebrauchen. In der Debatte ist die Gegen- sätzlichkeit der Interessen auch dahin hervorgetreten, daß das, was auf der einen Seite als Vortheil, auf der anderen Seite als Nachtheil empfunden wird. Die Gemeinsamkeit aller Interessen ist viel bedeutender, als die Gegensätzlich keit der Interessen. Herr Bebel faßt das Wesen der Krisen auch irrthümlich auf; es findet nicht eine Ueberproduktion, ondern eine Unterkonsumtion statt. Wir müssen die Kaufkraft der Massen durch Erhöhung ihres Einkommens stärken, davon haben Alle Vor— tbeil. Zu diesem Zwecke müssen die Drohnen im Volke immer mehr zurückgedrängt werden. Sie gehören gar nicht dem deutscken Volks⸗ stamme an, sondern einer Volksmasse, welche nicht auf dem Boden der Aibeit fteht, welche bloß nimmt, was andere geschaffen haben. Die Juden sind zu uns gekommen als Gäste ohne Einladung und ohne Mittel. Jetzt besitzen sie fast die Hälfte des deutschen National⸗ vermögens. Das Judenthum ist dem Staate um so gefährlicher, als es eine Einheit bildet. Die Juden haben sich in alle Parteien ge⸗ drängt, sie benutzen auch die Sozialdemokratie als Sturmbeck für ihre Interessen; nur zu diesem Zwecke ist Herr Singer mit seinen
killionen zu Ihnen gekommen. Die Juden sind ein fremdes Volk wie die Russen und Franzosen; sie wüssen, wie Napoleon J. sagte, staatsrechtlich, nicht zwilrechtlich behandelt werden. (Präsident Frei- berr von Buol bittet den Redner, endlich zur Sache zu kommen.) Ich meine, daß die Landwirthschaft krankt an der Konkurrenz des Auelandes und der Uekerlastung mit Syxotheken. Der Landwirth myß für seine Produkte mehr bekommen, während der Konsument nicht mehr zu geben hat. Den Nachtheil soll dabei nur der Zwischenbandel haben. Was in Amerika einer einzigen Gesellsckaft gelungen ist, an deren Spitze der Londoner Rothschild steht, sollte doch auch dem Deutschen Reiche oder den Staaten gelingen: die Monopelisierung des Getreidehandels. Wir brauchen einen kräftigen Mittelstand auch auf dem Lande, einen zahlreichen Bauernstand, namentlich auch im Osten im Interesse der Germanisierung.
Darauf wird ein Vertagungsantrag
Persönlich bemerkt
Abg. Freiherr von Stumm: Der von dem Abg. Bebel er. wähnte Heir Fink hat die auf ihn bezüglichen Behauptungen des Abg. Bebel für unwahr erklärt; er hat die erwähnte Broschüre nicht gemacht, sondern lediglich auf Aufforderung des Verlegers stilistisch überarbeitet. Er erklärt es für unwahr, daß ihm nahe gelegt worden sei, aus dem Verein Berliner Presse. auszutreten, es ist ihm nie⸗ mals eine solche Aufforderung zu theil geworden. Wenn Herr Bebel gleichwohl seine Behauptungen aufrecht erbalten will, so mag er dies im einer Form thun, welche es dem Herrn Fink gestattet, die Wahr beit gerichtlich festzustellen; solange er das nicht thut, bin ich voll⸗ kommen berechtigt, die gegen einen Mann, der sich nicht vertheidigen kann, einen Mann, der in weiten Kreisen als Ehrenmann gilt, ge— richtete Verdächtigung mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen.
angenommen.
. Abg. Singer (Soz.): Herr Ahlwardt hat sich erdreistet, mir zu Timputieren, daß ich aus materiellen Interessen der Sozialdemokratie
beigetreten sei oder das Interesse der Arbeiterklasse vertrete; ich habe es nicht nöthig, idiotischen Behauptungen gegenüber ein Wort der Abwehr zu sagen.
Präsident Freiherr von Buol eiklärt diestn Ausdrrck für unzulãssig.
Abg. Bebel: Ich hätte Herrn Fink nicht in die Debatte ge⸗ zogen, wenn Herr von Kardorff nicht die Gelegenheit benutzt hätte, den Fischer in die Debatte zu ziehen. Daß Fink die Broschüre korrigiert hat, ist zugegeben, und damit auch alles, was ich in Bezug auf diesen Punkt behauptet babe. Fink ist der Austritt aus dem Verein Beiliner Presse! nahegelegt worden, weil er vor einigen Jahren bei seinem Aufenthalt in Amerika wegen Urkundenfälschang verurtheilt ist.
Abg. Ablwardt bestreitet, den Abg. Singer beschuldigt zu haben, aus materiellen Gründen der sozialdemokratischen Partei beigetreten zu sein, und weist die Angriffe des Abg. Singer zurück.
Abg. Freiberr von Stumm: Ob mon berechtigt ist, jemand, der einige stilistische Aenderungen vornimmt, als Verfasser der Bro⸗ schüre zu bezeichnen, überlasse ich dem Urtheil des Hauses. Ich kann Herrn Bebel nur nochmals auffordern, eine Form für seine Angriffe zu wählen, durch die die Wahrheit festgestellt werden kann. Was der Abg. Bebel vorgetragen hat, balte ich für eine Ver⸗ lseumdung, und es ist hier niemand in der Lage, festzustellen, wer Recht hat. Ich bin um so berechtigter zu dieser Behauptung, als Derrn Bebel wiederholt in Militärangelegenheiten nachgewiesen ist, daß die von ihm aufgestellten Behauptungen vollständig aus der Luft gegriffen waren.
Abg. Bebel: Herr von Stumm hat mich für einen Verleumder erklärt, für einen, der wider besseres Wissen etwas gesagt bat. Wenn er das Wort Verleumder aufrecht erhalten will, dann müste ich ihn für einen gemeinen Menschen erklären. Ich werde Herrn Fink Gelegen⸗ beit geben, das, was er von mir verlangt, auch an der betreffenden Stelle zu thun.
Abg. Freiherr von Stumm: Ich habe nicht bebauptet, daß Herr Bebel ein Verleumder ist. Ich habe nur erklärt, daß Herr Fink diese von Herrn Bebel vorgebrachte Behauptung für eine Verlenmdung erklärt bat, und die Erfahrungen in militärischen Dingen berechtigten mich auch hier zu dem Schluß, daß Herr Bebel leichtfertig oder leicht sinnig solche Behauptungen weiter trägt. Im übrigen kann ich nur wiederholt erklären, daß ich es für eine Ehre halte, wenn ich von jener Seite beleidigt werde.
Präsident Freiherr von Buol: Der Abg. ven Stumm hat über ein Mitglied des Hauses gesagt, er halte es für eine Ehre, von diesem beleidigt zu werden. Das ist eine Beleidigung, ich rufe ihn zur Ordnung.
Abg. Bebel: Wenn Herr von Stumm gesagt hätte, Fink erachte mich als Verleumder, so wäre kein Wort darüber zu verlieren, aber 8 von Stumm fügte hinzu, er glaube das umsomehr, als Herr
ebel auch in Bezug auf die Militärpverwaltung verleumdet hätte. räsident Freiherr von Buol verliest aus dem Stenogramm, daß Abg. von Stumm gesagt babe: ‚Ich balte es für eine Verleum. dung und bin um so berechtigter dazu c.“, meint jedcch, daß damit nur eine objektive, nicht subjektive Verleumdung gemeint sei.
Auf Wunsch des Abg. Bebel, das Stenogramm im Ganzen zu verlesen, erklärt sich Präsident Freiherr von Buol am Beginne der nächsten Sißzung dazu bereit. .
Ecki 7i / 9g Uhr. Nächste Sitzung Donners tag 12 Uhr. (Etat; Militär⸗Strafgerichts ordnung.)
IV. ordentliche General ⸗ Synode.
In der vorgestrigen, sie bze hnten Sitzung stand als erster Gegen⸗ stand auf der Tagesordnung die zweite Berathung des Kirchengesetzes, betreffend die mit der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen in Verbindung stehenden deutschen Kirchengemeinden außen halb Deutsch⸗ lands. — Zu § 17 beantragte Syn. Unter -⸗Staats sekretär Humbert den Zusatz. Die durch Abberufung der Geistlichen erwachsenden Kosten werden, sofein die Abberufung icht auf Antrag der Gemeinde erfolgt, vom Grangelischen Ober ⸗Kirchenrath getragen. Präsident D. Dr. Bart hausen bemerste hieriu, daß der Evangelische Ober-Kirchentath für diesen Zweck keinen Fonds habe, und 1 die Gemeinden, die in solchem Falle die Rückreisekosten nicht selbst tragen wollen, sich ja nicht zu entschließen brauchten. Man möge dem Kirchenregiment nur das Vertrauen schenken, daß es in jedem einzelnen Falle das Richtige im Interesse der Kirche treffen werde. In ter Praxis seien Schwierig keiten noch niemals entstanden. — Die Synote lehnte bierauf den Antrag Humbert ab und nahm den Entwurf unverändert nach der
Xerflen Lesung an. und Es solgte die Berathung des Kirchengesetzes, betreffend das Dienst⸗ und Hmmen der Geistlichen der evangelischen Landeskirche der älteren
*
1 Der Berichterstatter, Syn. Suyerintendent Felgentrãger˖ odigtfledt, Kr. Sangerhausen, empfahl in längerer Begründung nachstehende Anträge der Kommission: 1) General Spnode ertbeilt dem Eniwurf eines Küchengesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Geistlichen der evangelischen Landes ˖ kirche der älteren Provinzen, in der von der Kemmissian vor—⸗ geschlagenen Fassung die verfassungs mäßige Zustimmung. 2) General- Synode eillärt: Die Verhandlung und Anrahme des Kirchengesetzes ist in der durch die Erklärungen der Vertreter des Kirchenregiments und der Staatsregierung und durch die der Kommission vorgelegte Denkschrift begrũnteten Voraussetzeng erfolgt, daß der evangelischen Tandes kircke aus Staate mitteln durch Staatggesetz ein Betrag über wie len wird, welcher zur Bestreitung der gemãß 24 zu gewãhrenden Beihilfen behufs Deckung der den Kirckengemeinden aus dem Gesetz erwachsenden Lasten ausreicht, und daß eine spätere Erböhung jenes Betroges im Falle steigenden Bedürfnisses nicht ausgeschlossen wird. 3) General⸗ Synode hält on der Auffassung fest, daß ohne eine allgemeine Er⸗ höhung des Mindesteinkommens auf 2400 4 die Notk lage der Geist⸗ lichen nicht beseitigt werden kann, und hat nur unter schweren Be⸗ denken im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes zu Gunsten der älteren Geistlichen auf eine dementsprechende Abänderung des selben verzichtet. Sie ersucht deshalb den Evangelischen Ober⸗ Kirchenrath, auf die Beschaffung der zu einer Aufkesserung des Mindestgebalts auf 2100 M erforderlichen Mittel Bedacht zu nebmen. H General. Synode ersucht den Erangelischen Ober⸗Kirchen ˖ ratb, bei der Königlichen Staatsregierung dahin zu wirken, daß ihm aus Staatsmitteln ein ausreichender Fonds überwiesen wird, der ermöglicht, den Superintendenten endlsch eine ibrer Thätigkeit und den komit verbundenen Ausgaben entsprechende Funktions—⸗ zulage und Bureaukosten⸗Entschädigung zu gewähreg. 5) General⸗ Synode ersucht den Evangelischen Ober ⸗Kirchenrath, dahin zu wirlen, daß in dem zur Aufführung des Kirchengesetzes er⸗ forderlichen Staatsgesetze nicht die feste Vertheilung der ganzen, für die evangelische Lan deskücke der älteren Provinzen bereit zu stellenden Summe unter die Konsistorien vorgeschrieben, sondern die Ueberlassung eines angemessenen Theiles derselben an den Evangelischen Ober ⸗Kirchentath behufs Ausgleickung etwaiger Fehl⸗ bettäge is einzelnen Konsistorialbezirken vorgesehen werde. 6) General Synode ersuckt den Erxangelischen Ober-⸗Kirchenrath, bei der Aus- führung des Kirchengesetzes dafür Sorge zu tragen, daß der Alter⸗ zulagekasse durch Gewährung eines Betriebs fondꝛ aus Staats fonds bereits unmittelbar noch dem Inkrafttreten des Kirchergesetzes die pünktliche Leistung sämmtlicher ihr hiernach obliegenden Zahlungen ermöglicht werde. 7 General Synode spricht die bestimmte Erwartung aus, daß die Königliche Staatsregierung im Hinblick auf die durch dieses Kirchengesetz ersckwerte Gründung neuer Pfarrstellen erhöhte Mittel zur Dotierung derselben durch Staategesetz bereitstellen werde. 8) General⸗ Synode ersucht den Evxangelischen Ober, Kirchenrath, bei der König⸗ lichen Staatsregierung die Bildung eines besonderen Fonds zur Unterstützung bedürftiger Geistlicher in Anregung zu bringen. 9) General⸗Synode wiederbolt den Beschluß bezüglich der Anrechnung der Militärdien stzeit, übergiebt eine Reihe hierauf bezüglicher Petiticnen dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath als weiteres Material und spricht dabei die Erwartung aus, daß der nächsten General⸗Synode der schon jetzt in Aussicht genommene, aber nicht eingebrachte Gesetzentwurf vor⸗ gelegt werde.“ 3.
Der Regierungskommissar, Sebeime Regierungs⸗Rath Schmwartz⸗ kepff legte junächst die Entwickelung des Pfarrbesoldungswesers der preußischen Landeskirche dar. Inzwischen seien in dem Staatshaushalt und dem Pfarraufbesserungsfonds erhöhte Mittel bereitgestellt worden; die Mindeftgehälter seien aber noch immer unzulänglich, und deshalb habe der Cvangelische Ober -Kirchenrath neuerdings wiederholt eine entsprechende Erhöhung derselben erbeten. Es erscheine in der That unerläßlich, den Weg der Gesetzgebung zu betreten, um diese Materie zu regeln. Das bisherige Srstem sei unhaltbar und fübre zu Konsequenzen, die für den helfend eintretenden Staat wie für die empfangende Kirche in gleichem Maße unerträglicher würden. Für die Neuregelung des Besoldungswesens werde vorgeschlagen, davon abzuseben, daß wie bisher ftaatliche Mittel durch den Etat bereit gestellt und aus diesen Mitteln wechselnde Zuschüsse an die Pfarrer gezablt werden. Die Abhilfe solle vielmehr auf dem Wege gesucht werden, daß die Alterszulage von den Schwankungen des Pfründen⸗ einkommens unabhängig gemacht und den Kirchengemeinden selbst die Last auferlegt werde, das Stelleneinkommen durch Gewährung der erforderlichen Zulagen aufzubessern. Dies solle in der Weise geschehen, daß eine Alterszulagekasse errichtet werde, die feste Beiträge von den Kirchengemeinden erhebe und dagegen die Zahlung der jeweiligen Alters zulage übernehme. Die Grundgehälter sollten, je nach der Höhe des Stelleneinkommens, nach fünf Klassen normiert werden und mindestens 1800 4 betragen. Die von vielen Seiten gegen diese Vorichläge erhobenen Bedenken und Vorwürfe seien unzutreffend; insbesondere bezüglich des Grundgehalts stehe die Vorlage durchaus auf den Belchlüfsen der General- Synoden von 1891 und 1894. Gegenüber der heutigen Unsicherheit, welche im Pfarr⸗ besoldungswesen herrsche, bringe die Vorlage den großen Fertschritt, daß die fungen Geistlichen mit der Gemeinde verwachsen könnten und nicht mehr genöthigt seien, berumzureisen, um geeignet dotierte Pfarr⸗ stellen auszukund schaften. Ein anderer Vortheil bestehe darin, daß eine gesetzlich Grundlage für die Weiterentwickelung geschaffen und endlich, daß eine Festlegung der Staatsmittel durch Gesetz erfolge: ein Ziel, um dessen Erreichung seit 15 Jahren gekämpft worden sei. Er würde es bedauern, wenn die General. Synodæ das Gesetz ablehnen wollte. — Der Vertreter des Evangelischen Ober- Kirchenraths, Ober · Konsistorial. Rath Kuttig, empfahl gleichfalls die Vorlage, die doch wesentliche Verbesserungen gegen den jetzigen Zustand darbiete. Trotz mancher Bedenken könne er den Entwurf warm empfeblen. Die Augen der Pfarrer seien darauf gerichtet, die Noth in den Pfarr⸗ häusern sei eine . und die Synode sollte die Gelegenheit benutzen, um dieser Noth zu steuern. ⸗
Bei der Einzelberatbung wurde über die S§ 1 und 2 zusammen verhandelt, da Syn. von Tiedemann ⸗ Seeheim zu F 1 beantragte, ftatt des grundlegenden Gehalts von 4800 M zu setzen 5400 / — Der Regierungskommissar Geheime Regzierungs⸗Rath Schwartzkopff wider⸗ sprach diesem Antrage, indem er darauf hinwies, daß durch Annahme desselben das ganze Gesetz hinfällig werden würde. — Syn. Pfeiffer beantragt ju § 2, die durch die Kommission ge— strichenen Worte im voraus jahlbar! wieder herzustellen. — Bei der Abstimmung wurde 51 angenommen. Der Zusatzantrag von Tiedemann zu 5 2 wurde abgelehnt, dagegen der Antrag Preiffer angenommen und im übrigen dem § 2 zugestimmt. Das Grund⸗ gebalt ist also (wie es die Vorlage des Cvangelischen Ober ⸗-Kirchen⸗ raths wollte) im voraus vierteljährlich zu zahlen.
Die 55 3 und 4 wurden in der Kemmissionsfassung genebmigt. Bei der Berathung der 5§ 5 und 6 über die Alterszulage wurden zugleich die Satzungen der Alterkzulagekasse besprechen. Die Ge— 2 der SS 5 und 6 erfolgte gemãß den Kemmisstons vorschlägen. — Die Weiterberathung wurde vertagt.
Bei der Fortsetzung der Berathung des Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Her fich in der gestrigen achtzebnten Sitzung warde zunächst über die s, 7 bis 11 verbandelt, welche die Dienstwobnung betreffen. Nach den Kommissionsvorschlägen bleibt § 7 unverändert. In S8 wird eine ausreichende Miethsentschädigung verlangt, die in vierteljäbrlichen Beträgen vorher (Antrag Pfeiffer) zu 4 ist. F 9 wird folgendermaßen gefaßt: Ueber die Höhe rer Mietbeentschärigung, sowie über Lie dr ob und in welchem Umfange ein Hauägarten zu gewähren ist, beschließt die Kirchengemeinde. Der Beschluß bedarf zur Gültigkeit der Genehmigung des Konsisftoriums. Kommt kein gültiger Beschluß zu stande, so entscheidet das Konsistorium nach Anbörung des Kreie⸗ Synodal⸗Vorstandes endgültig. In 5§ 10 wird statt die Einziehung einer Dienstwohnung und eines Lausgartens geseßt oder ein Haus garten. Sz 11 bleibt unverändert. — Mit diesen Aenderungen wurden die Sg 7 bis 1I angenommen.
Die 55 12, 13 und 14 (AAgemeine Bestimmungen) wurden zusammen berathen. Sie lauten nach den Kommissionsvorschlägen:
*
12 (in völlig neuer Fassung]! Die Kirchengemeinde bat von d
ge des Inkrafttretens die ses Gesetzes ab dem Stelleninhaber Sr and gebalt und eie Zuscht fs. s. 3 nnn c fene we ,, wohnung oder die Mietheentschädigung (568 . 8 und ) iu gewãbren und die Pfarrstelle bei der Alters;zalegekafse nach Maßgabe ihrer Satzungen zu versichern. Hingegen hört der Nießbrauch des Stesfen. inhabers am Stellen bermögen vorbebaltlich der Bestimmungen des 5 iz auf. Aus den Erträgnissen des Stellenvermögens, dessen Verwaltang der Kircher gemeinde zusteht, sind nach Entrichtung der darauf ruhenden Abgaben und Lasten die Grundgebälter, die Beiträge zur Alterz. zulagekasse und die Zuschüsse zu beftreiten. Der Ueberschuß ist der Be, stiimmung des Stellenrermögengs zum Besten des Pfarramtes zu er, balten. Die Verwendung zur Unterhaltung der Dienstwohnung oder zur Miethsentschädigung ist mit Genchmigung des Konsisteriums zr. lässig. Bei den unter einem Pfarramte veremigten Gemeinden ent., scheidet über das Verhältniß, in welchem sie zu den nach diesem Gesetze ibnen . Leistungen beizutragen haben, in Ermange, lung vor bandener Bestimmungen oder rechtsgültiger Vereinbarungen das Konsistorium nach Anhörung des Kreis. Synodal⸗Vorstandes. — § 13 sebenfalls in völlig nerer Fassung): Dem Stellenin baber stebt bei Inkrafttreten dieses Gesetzes oder bei Uebernahme der Stelle die Befugniß zu, den Nießbrauch des ganzen Stellenvermögens oder einielner Theile desselben für die Amtsdauer gegen einen bestimmten, entweder ein für allemal oder auf eine Reibe von mindestens fünf Jahren festzusetzenden Uebernahmepreis zu behalten oder zu über nehmen. Die Nachfolger des gegenwärtigen Stelleninhahers be— dürfen dazu der Genehmigung des Konsistoriums, welches vor seiner Entscheidung den Kreig⸗Synodal⸗Vorstand zu hören bat. In solchen Fällen ist zur Verrachtung oder Vermiethung von Pfarrgrundstücken über den Zeitrunkt hinaus, bis zu welchem der Uebernabmepreis festgesetzt ist, die Zustimmung der kirchlichen Gemeinde organe erforderlich. Der Uebernahmexreis bestimmt sich bei den Stol. gebübren nach dem sechsjährigen Durchschnitt oder nach einer anzu . stellenden Schätzung. im übrigen nach dem ortsüblichen Werthe. Die Höhe und Zablungsbedingungen des Uebernahmepreises werden rach An börung der Betheiligten und des Kreis Synodal ⸗Vorstandes von dem Konsistorn:m festgesetzt. — 5 14 (am Schluß von der Kommission neu gefaßt): Wegen der Auszeinandersetzung zwischen dem Stellen. inhaber und der Kirchengemeinde finden die Vorschriften, welche über die Auseinandersetzung zwischen dem Stelleninhaber und dem Amts⸗ nachfolger gelten, mit der Maßgabe Anwendung, daß, wenn eint Einigung nicht erzielt wird, nach Anbörung des Kreis⸗Synodal⸗Vor—⸗ standes das Konsistorium endgültig entscheidet.“
Syn. Wirklicher Geheimer Rath Dr. von Levetzow beantragte: „General Synode wolle beschließen: die 85 12, 13 und 14 der Kommirsiensbeschlüsse zu streichen und dafür zu sezen; 5 12. Soweit die Erträge des im bisberigen Nießbrauch des Stelleninhabers ver⸗ bleibenden Stellendermögens der im § 2 bezeichneten Pfarrstellen nach Deckung der darauf ruhenden Abgaben und Leistungen das Grund gehalt der Klasse (6 2), die Zuschüsse (5 4! und die beim Fehlen einer Dienstwobnung (§5 7) zu gewährende Mietheentschädigung (6 9 nicht decken, hat die Kirchengemeinde das Feblende zu ergänzen. — Sie hat auch die Veisicherung der Pfangstelle bei der Alterszulagekasse zu bewirken, doch hat der Pfarrer den Betrag beijusteuern, um welchen das nach Maßgabe der Satzungen (§ 13) ermittelte Stelleneinkommen das Grundgehalt der Klasse, die Zuschüsse und die Miethsentichädigung übersteigt. — Die Ermittelung des Stelleneinkommens ift auf Antrag des Pfarrers ocder der Kirchengemeinde von sechs zu sechs Jabren auf dieselbe Weise neu vorzunehmen und, wenn eine Einigung nicht erzielt wird, nach Anhörung des Kreis⸗Synodal-Vorstandes von dem Konsistorium endgültig festzusetzen — 3a Verpachtungen und Vermiethungen von Pfarrgrundftücken über diesen sechs jährigen Zeit⸗ raum hinaus ist die Zustimmung der kirchlichen Gemeindeorgane erforderlich. — Auch andererseits waren mehrere Abänderungtanträge gestellt worden. .
Bei der Abstimmung wurden jedoch sämmtliche Anträge mit Ausnabme derjenigen des Syn. Ministers des Königlichen Hauses von Wedel: statt fünfjäbrige zwölfjährige! Revisions⸗Perioden zu setzen, abgelebnt und die S§ 12 lis 11 im übrigen nach den Kommissiors⸗ beschlũssen genehmigt.
Auch ju dem 5 21 lagen mehrere Abänderungsanträge vor. Dieser Paragraph lautet: ‚Bebufs Gewährung von Beihilfen an unterstützungsbedürftige Gemeinden, welche zur Aufbringung der Grundgebälter, Zuschüfse und Alterszulagekassenbeiträze für beim Inkrafftreten dieses Kirchengesetzes bestebende und bei der Altere« zulagekasse versicherte Pfarrstellen Umlagen ausschreiben müssen, wird ein von dem Konsistorium zu verwaltender Zuschußfonds ge—⸗ gründet, in welchen die vom Staate für diesen Zweck gewährte Summe fließt. Ueber die Gewährung der Beihilfen beschließt das Konsistoriam unter Mitwirkung des Provinzial⸗Synodal⸗Vorstandes.“ Mit der von den Span. Freiberr von Durant und D. Dr. Cremer beantragten Aenderung: die Exitheta leistungtunfähige“ bez. unter- stützungs bedürftige wegzulassen und dafür einfach zu sagen solche“ Gemeinden, wurde der § 21 in der Fassung der Kommission an⸗ genommen.
Von den Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen des Gesetzes wurde 5 22 unverändert nach der Vorlege angenommen. — 5 23 er⸗ hielt nach dem Vorschlage der Kommission folgende Fasfsung: „Bei denjenigen Pfarrftellen, welche den Vorschriften dieses Kirchengefetzes unterliegen, steben im Falle einer Sterbe⸗ und Gnadenzeit während des Sterbemonats und des darauf folgenden Monats den Erben, nächst diesen sowie während einer weiteren Gnadenzeit von sechs Monaten den Hinterbliebenen die Fortsetzung des Nießbrauchs der Dienstwohnung und des Hausgartens bezw. die Mietbs⸗ entschädigung sowie Las Grundgehalt der Stelle, die Alters ulagen, die Zuschüsse und die nach 16 der Satzungen dem Geistlichen ge⸗ währte Entschädigung zu. Soweit die Ausnahme des § 13 Platz greift, treten die Erben und Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Sterbe⸗ und Gnadenzeit in die Rechte und Pflichten des Stelleninhabers ein. = Die jenigen Verpflichtungen, welche nach den § 4, Ab . 2, 5 und 6 des selben Kirchengesetzes den zum Bezug der Stellenein kũnfte Berechtigten auferlegt sind, liegen den Erben und den Hinterbliebenen bez den vom Konsistorium bezeichneten Berechtigten (5 2 Abs. 2 a. . O.) ob — Fz 24 wurde nach der Vorlage genebmigt, ebenso der von der Kom⸗ mission neu vorgeschlagene 5 25: „Die Provinz Weftfalen und die Rheinrropinz bleiben von den Vorschriften dieses Gesetzes zunächst ausgenommen. Die Einführung des Gesetzes erfolgt in diesen Pro⸗ vinzen, sobald dessen Annahme von beiden Provinzial Synoden oder von einer derselben beschlossen wird, durch kirchliche, vom Landesherrn zu erlassende Verordnung, welche in der dem § 6 der General- Synodalordnung entsprechenden Form zu verkünden ist. — Auch die beiden letzten Paragraphen über den Zeitpunkt der Verabschiedung u. s. w. fanden gemäß der Vsrlage die Zustimmung der Synode.
Vor der Absftimmung über das Gesetz im Ganzen nahm der Präsident des Evangelischen Ober ⸗Kirchenratbs D. Dr. Bark hausen das Wert und bat um möglichst einftimmige Annahme des Gesetzes. Es lasse sich nicht leugnen, 5 in der Landes⸗ kirche, in vielen Gemeinden und bei vielen Geistlichen sich ein Gefübl der Beunruhigung gezeigt habe. Er selbst trage die Sorge um Aufbesserung der Gehälter der Geistlichen schon seit 28 Jahren auf dem Herjen und habe an allen Arbeiten in den verschiedenen Stadien, die diese Angelegenheit durchgemacht, mitgewirkt; die wirksamste Anregung zur Regelung dieser Frage sei von dem . König Wilhelm J. gegeben worden. Leider sei er,
edner, durch einen schweren Unfall veibindert gewesen, diesmal an den KReratbungen in der gewünschten Weise tbeiljzunehmen, und er 3 zugtsteben, daß manche Punkte auch ihm Sorge machten. Er bitte jedoch, alle Bedenken ju ückzu⸗ stellen und das Gesetz n, anzunehmen, in der Hoffnung, später an Unvollkommenheiten die bessernde Hand werde gelegt werden.
Das ganje Gesetz wurde hierauf mit allen gegen drei Stimmen angenommen.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.
Mn 29G.
Berlin, Donnerstag, den 16. Dezember
1897.
r
56w i eiten und Ab 8⸗ Gesundheitswesen, Th — en sperrung
Gesundbeitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
den Veroffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts *, Nr. 50 . vom 15. Dezember]
Cholera. . h
Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. Vom 31. Oktober bis 6. No- bember starben 8 Personen an Cholera und 175 an Fiebern.
Gelbfieber. . .
In Majatlan (Mexiko) sind im Oktober 7; Todes fälle bei ein
sschen Personen vorgekommen, in Progreso und Verg Cru; 1 J Fall unter der Bemannung von Schiffen, die aus nordamerikan ischen Häfen gekommen waren,.
Verschiedene Krankbeiten.
Pocken: Madrid und St. Petersburg je ?, Warschau 7 Todes fälle; Paris 10, St. Petersburg 53 Erkrankungen; Flecktyphus: Fdinburg 2, St. Petersburg 5. Erkrankungen; Genickstarre: Nem⸗ Jork 3 Todesfälle; Influenza; Berlin 8. Elberfeld 2, London 4, Neskau und Paris je 2 Todesfälle; Milzbrand: Reg; Bez. Schleswig 1 Erkrankung. — Mebr als ein Zehntel aller Gestorbenen farb an Ma fern (Durchschnitt aller deutschen Berichtzorte 133120: 1300/0: in Bielefeld — Erkranlungen kamen vor in Berlin 82 Breslau 02, in den Reg. Bezirken Düsseldorf 134 Erfurt 1098. Hildesheim 113, Königsberg 145, Marienwerder 215, Schleswig 132. Sigmaringen Bf, Stettin 203, Wier baden 241, in München 272, Butapest 47, St. Petergburg 780, Wien 175 — an Sch arlach (1881.80: 139060: in Bechum, Flensburg, Frankfurt a. O. Krefeld und Denabrück — Grkrankungen wurden angezeigt in Berlin 32, Budapest 27, Göinburg 53, Kopenhagen 10. London rankenhäuser) 325. Faris 32, St. Petersburg 24, Steckholm 43, Wien 41 — an Diphtherie und Croup (1881/89: 4,4900). in Altendorf, Bromberg, Erfurt, Flensburg, Frankfurt a. O., Gera, NMäGladbach, Cassel, Zwickau — Erkrankungen sind gemeldet in Berlin 102, Breslau 28, Nürnberg 28, Hamburg 23, Kopenhagen 42,
London (Krankenhbäufer) 147, Paris 60, St. Petersburg 258. Steck⸗
olm 44, Wien 78 — desgl. an Unterleibstyphus in Paris 21, t. Petersburg 121, Prag 22 — desgl. an kontagiöser Augen⸗ en tjündung Reg.-Bez. Stade vom 7. November bis 4. Dejember 1511 Erkrankungen.
Kopenhagen, 15. Dezember. (W. T. B.) Das Landwirth- schaftg. Ministertum erließ aus Anlaß von Fällen der Maul ⸗ und KRiauenfeuche in Schweden ein Einfübrverbot für Klauenvieh aus Schweden.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien.
n ben r, en, am 15. d. M. gefiellt 14 565, nicht recht⸗ eitig zeftellt keine Wagen. ; 293 Dberschlefien sind am 15. d. M. geftellt 6316, nicht recht⸗ zeitig geftellt keine Wagen.
— Die Hobenlohe'sche Präservenfabrik in Gerabronn ist in eine Akt iengesellschaft unter der Firma Hohen⸗ lobe'sche Nährmittkelfabrik * mit einem Kapital von 500 000 umgewandelt worden. In den Aufsichtsrath wurden gewählt die
erren G. Mutschler, Färstlich Hohenlohe scher Domänen Rath in angenburg, Vorsttzender; Geheimer Kemmerzien⸗Rath von Dutten⸗· bofer in Rottweil, Rudolf Andrae (in Firma Johann Goll Söhne) und Friedrich Thorwart, Direktor der Deutschen Genossenschaftsbank in Frankfurt a. M. Die Leitung verbleibt in den Händen der bisherigen Direktoren, der Herren Carl Lauber, Johannes Unsöld und Louis Jacob. . — Der Ausschuß der Hanseatischen Versicherungs: Anstalt für Invaliditäts. und Altersversicherung trat am 9. Dejember d. J. in Lübeck zu seiner regelmäßigen Jahres⸗ bersammlung zusammen. Der Autschuß nahm zunächst von dem Geschästsbericht fär 1836 Kenntniß. Direktor Gebhard machte hierzu einige ergänzende und erläuternde Bemerkungen und wies be sonders darauf hin, daß die Rüäckerftattung von Beiträgen bei Ver= beirathungen dem Interesse der versicherten Personen häufig durchaus zuwiderlaufe und derartige Anträge auf einer Verkennung der wohl⸗ ibätigen Wirkung der mit wenig Mitteln zu bewirkenden Weiter versicherung für den Fall des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit beruhen. Darauf wurde der Verwaltung die Entlastung ertheilt. Der dem Kapitalkonto zu überweisende Ueberschuß für 1896, der nach dem Voranschlage auf rund 2 830 000 4 ermittelt war, hat in Wirklichkeit 3 150 C00 M betragen. Ferner wurde ein Antrag des BVorffandes auf Beschaffung von RKleidungsstücken 2c. für die Feilftätte Oderberg im Betrage von Szo6 „6. kewilligt.! Ein weiterer Berathungsgegenftand betraf die Beschlußfaffung über den Voranschlag für 1885, welcher in der vom Varstand vorgelegten Gestalt mit einigen Aenderungen der Rechnungs- Prüfun . angenommen wurde. Alsdann machte Direktor Gebhard Mit theilungen über die Unterbringung lungenkranker weiblicher Versicherten. Der Betrag von Anstaltsgeldern, die zur Förderung der Beschaffung ron Ärberferwohnungen ausgelieben werden sollen, wurde für die Jahre 1598 und 1859 auf je 590 600 MS erhöht. Der bisherige Vorsitzende des Ausschusses, Herr Möring aus Hamburg, der dieses G hrenamt ne,. 4 Bestehen der Anstalt wahrgenommen hat, wurde wiedergewã
rr 15. Dejember. (W. T. B.) Spiritus loka 36 bo bez.
Sreztiau, 15. Dejember. B. T. B.) Schluß -Kurse. Schles. zz oso L. Psdbr. Titt. A. 10000, Breslauer Diekontobank 120,75, Vreelaue? Wechslerbant 107,10, Schlesischer Bankverein 18975, Breslauer Sprifabrik 14456, Donnersmarck 162 90, Fattowitzer 168 50, Drerschlef. Eif. 108, 60, Caro Hegenscheidt Akt. 13460 ern e Kois 176, 00, Oberschl. P. 3. 15975. Opp. Zemen o,, Giesel Zem. 16 l, 00, .- Ind. Kramfta 146,90, Schles. ent 227 96, Schlef. Jinth - A. 218 75. Laurahütte 17875, Bres ]. Gelfabr. . ö , 102530, Riederschles. elcktr. und Kleinbahn⸗ gesellschaft 132,10.
PFroduktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 1990ͤé0 kl. 50 Verbrauchs abgaben pr. Dezember 54,90 Gd., do. 70 M Verbraucht⸗ abgaben pr. — 35,90 Gd.
Magdeburg, 158. Dezember. (W. T. B.) Zuckerbericht. Lornzuder exfl. 3 o,, Rendement 10 00 = 1015. Nachprodukte erll. 25 0/0 Rendement 7I5 — 81. Ruhig. Brotraffinade ] ö e. n, ,. I 2360. Gem. Raffinade mit Faß 23,121 —– 2326. Gem. HMelit J mit Faß 227, 24 — 2275. Fest. Rohzucker 1. Pro · dukt Transito s. a. B. Hamburg pr. Helember 929 Gd., O, 30 Sr., pr. Januar 9,50 Gd. F335 Br., pr. Februar 9,74 Gd, 4421 Br., pr. Mär; S175 Gr., d,. 0 Br., vr. April ,' ber, S524 Br. Lebhafter.
Frankfurt 4. M., 15. Dezember. (B. T. B.) Schluß⸗Kurse. Lond. Wechs. 20 367, Pariser do. S0, 65, Wiener do. 168,60, Iwo Reichs. A. 6 ö, Ünif. Cgyyter — — Italiener 94, 40, 8 o/o port. Anseihe 21,50, 5 b, amort. Rum. i0o6, 5, 400 russische Kons. jd3 a5. 455. Ruß. 894 56, r, 4 o, Spanier S6 Hö, Varm—=
zdter 156 96, Peutsche Genoffenschafis. Bent 117,10, Diston!. ommandit 199, 40, Bregdner Bank 168, 09, Mitteld. Kredit. 115.770, Natlonash. 1 D. jb bo, Desterr. Rrehtiakf. zZ05g, Dest Ung. Ban 189 66, Relchäbank 161, c06, Allgem. Elettriztta. 277, 30, Schuchert
259,50, Bochum. Gußft. 202 70, Dortm. Union — — Haryener Bergw. 189 70, Hibernia 205,30, Laurahütte 179,80, Westeregeln 202.59, Höchster e ,. 481 50, Privatdiskont 43.
Effet ten Sozietãt. (Schluß.) Desterreichische Kredit ˖ Aktien 295k, Franzosen 281, Lombarden —, Gotthardb. 147. 40, Deutsche Bank 207, 10. Diskonto Comm. 1939. 30, Dresdner Bank —— Berl.
ndelsgef. 174 30, Bochumer Gußst. 202, 45, Gelsenkirchen —
rener 189 75, Hibernia — —, Laurahütte — —, Ital. Mittel meerb. - — Schweij. Zentralb. 13840, do. Nordofthahn 105,29, do. Union 76, So, Ital. Méöridionauxr — —, Schweiz. Simplonb. S3 60, 60 / Mexikaner — —, Italiener 84 30, Allgem. Clektrizitäte⸗ gesellsch. 278 00, Helios 189,75.
Köln, 15. Dezember. (W. T. B.) Rüböl loks 61,00.
Dres den, 15. Dezember. (W. T. B.) 30/0 Sächs. Rente 986. 25, 34 o do. Staatsanl. 160, 50, Dresd. Stadtanl. v 93 100,75, Allg. deutsche S reditbk. 218. 30, Dresd. Kreditanft. 146 50, Dresdner Bank 158,25, Dresdner Bankverein — — Leipziger Bank 193 50, Sächs. Bank — —, Deutsche Straßenb. 18100, Dresd. Straßenbahn 22.75, Säãchs. Böbm. Tampfschiffahrts⸗Ges. 275,00, Dresdner Bau⸗ gesellsch. 237,60.
Leipzig, 15. Dejember. (W. T. B.) Schluß ⸗ Kurse. 3 * Sächsische Rente 86,25, 3 0 do. Anleibe 100 65, Zeitzer Paraffin und Solarẽl⸗Fabrik 117,75, Mansfelder Kure 970, Teipziger Kredit anstalt / Arien 218 00, Kredit und Sparbank ju Leipzig 121,50, deipziger Bankaktien 193 85, Leipziger Hypothekenbank 154 00, Saͤchsische Bankaktien 131,25, Sächsische Boden Kreditanstalt 128.00, Leipziger Baumwollspinnerei⸗ Aktien 172, 00, Leipziger Kammgarn⸗ pinnerei⸗ Aktien 170,0, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 179,75,
ltenburger Attienbrauerei M5 06. Zugterraffinerie Halle ⸗Atien 11900, Große Leipziger Straßen babn 243, 806, Leipziger Elektrische Straßenbabn lol o, Thbäaringijcke Sage ellschafts. Aktien 220 00, Deutsche Spitzen. fabrik 232,00, Leirziger Elettrititãtswerke 130,00.
Kammjug⸗ Termin bandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 3121 AÆ, pr. Januar 3,124 M, pr. Februar 3, 10 A, pr. März 307 A, pr. April 3.074 4, vr. Mai 30 Æ, pr. Juni 3,071 Æ br. Juli 3 07 t, pr. Auguft 3 07 M, vr. September 307 At, vr. Oktober 3 07 46, pr. November 3, 77 Æ Umsatz: —. Tendenz: Ruhig. ;
Bremen, 15. Dejember, (B. T. B) Börsen⸗ lußbericht. Raffniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum Börse) Soko 495 Br. — Sch mali. Sehr fest. Wilcor At , Armonr sbield 2566 3, CGudaby 266 , Choice Grocery 266 , Bbite label 2385 9. Speck. Fest, unverändert. Short clear middl. Ioko — Rel rubig. Kaffee fest. Baumwolle. Stetig. Uwland middl. Ioko 30 3. Taback. 321 Seronen Carmen. 186 Kisten Seadleaf. ⸗ .
Kurse des Effekten ⸗Makler⸗Vereins. 590 Norddeutsche Wollkãmmerei und FKammgarnspinnerei · Aktien 159 Gd, o /o Nordd. Llovd⸗ Aktien 1025 Gd. Bremer Wollkämmerei 287 Sd.
Hamburg, 15. Dejember. (W. T. B.) Schluß Kurse. Hamb. Kommerzb. 14450, Braf. Bk. f. D. 158,06, Lübeck⸗Büchen 167,00, J. C. Guano W. 72, 00, Privatdisk. 44, Hamb. Packetf. 112, 00, Nordd. Lloyd 104 00, Truft Dynam. 168,50, 3 59 Hamb. Staatsan]. 94 80, zz 6so do. Staatsr. 106 05, Vereinsb. 157 06, Hamburger Wechsler⸗ bank 129,75. Gold in Barren pr. Kilogr. Ss Br. 2784 Gd., Silber in Barren pr. Kilogr. 7875 Br., 78,25 Gd. Wechselnotierungen: London lang 3 Monate 20 214 Br., 20, 174 Gd., 20.20 bez, London kurz 2.377 Br., 20,33 Gd. 20,36 bei, London Sicht 27 385 Br., 20, 4 Gd., 20,37 bem, Amsterdam 3 Monate 167,50 Br., 167,00 Gd., 167,35 bez., Oest. u. Ungar. Blpl. 3 Monate 167,25 Br., 166,75 Gd., 167,20 bez, Paris Sicht 80, 80 Br., S0, 59 Sd. So, 72 ez, St. Petersburg 3 Monate 213,49 Br., 21270 Gd., 213, 10 bez, New-⸗Jork Sit 420 Br., 4,18 Gd., 4,194 bei., do. 60 Tage Sicht 417 Br., 414 Gd., 416 bez. .
Getreidemarkt. Weijen loko schwach, holfteinischer loko 130— 183. — Roggen schwach, mecklenburger loko. 140 1509, ruffischer loko maft, 1066. Mais 99. Hafer fest. Gerste behauptet. Rüböl ruhig, loko 57 Br. — Spiritus (unverzollt) kbebauptet, ver Deibr. Januar 15 Br., pr. Jan Februar 22 Br., pr. Februar. März 23 Br., pr. März - April 209 Br. Kaffee behauptet. fimsagz 3000 Sad. Petroleum ruhig. Standard white loo 480 Br.
Fa. (Nachmittagsbericht Good average Santos yr. Dezember 314, per März 32, pr. Mai 324, pr. Seytbr. 334, — Zuckermarkt. (Schlußbericht Rüben Rohzucker J. Produkt Basig IS 0 Rendement neue Usance frei an Bord Hamburg ber Dezember g.223, pr. Januar g 271, pr. Februar 9.374, pr. März 9,45, pr. Mai 9,57, pr. Juli 9,75. Behauptet.
Wien, 16. Dezember. W. T. B.) Schluß-⸗Kurse. Desterr. 4 /s o / g Papierrente ol, 0, Oesterr. Silberrente 101,40, Oesterr. Goldrente 121,75, Oesterr. Kronenrente 101,60, Ungar. Goldrente 2I, 50, bo. Kron. A. 99, 45, DOefterr. 60 er Loose 143 900, Länderbank 218 060, Oesterr. Kredit 351, oo, Unionbank 293 90, Ungar. Kreditb. 351.25. Wiener Bankverein 263,60, Böhmische Nordbahn — Buschtiehrader 567, 00. Elbethalbahn 26090, Ferd. Nordb. 3495, Sesterr. Staatsbahn 334, 25, Lemb. Czern. 2953, 90, Lombarden 77,560, Nordwestbahn 245, , Pardubitzer 210,90, Alp. Montan 128,75, Amsterbam 99,70, Deutsche Plätze 59,13, Londoner Wechsel 12969, 8 Wechsel 47,70. Napoleons 9,57, Marknoten 598,13, Ruff. Banknoten 1,28, Grůxer 283, 00, Tramway 44309.
Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 1175 Gd, 11357 Br., pr. Mai⸗Juni — Gd., — Br. Roggen pr. Frühjahr 378 Gd. 5.77 Br., vr. Mal Juni — Gd; — Br. Mais wr. Mai⸗Juni 5,67 Gb., 5 68 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,73 Gd., G75 Br.
Die Brutto⸗Finnahmen der Orientbahnen betrugen in der 46. Woche vom 12. Nopbr. bis 18. Novbr. 1897) 256 542 Fr., Minder einnahme gegen das Vorjahr 36 677 Fr. Seit Beginn det Betriebs⸗ jahres (vom J. Januar bis 18. November 1897) betrugen die Brutto ⸗ Einnahmen 11 540 779 Fr. Mehreinnahme gegen das Vorjahr S00 336 Fr.
— t Dejember, Vormittags 10 Uhr 0 Minuten. (BW. T. B) Fest. Ung. Kredit ⸗Attien 381. 00, Dest. Kredit ⸗Aktien 351,00, Hranzosen 34, 50, Lombarden 77,75, Elbethalbahn — * Dester⸗ reichische Papierrente 101,60, 4 0s ae . Goldrente 121,45, Desterreichische Kronen ⸗Anleihe — —, Ungari che Kronen⸗Anl. 99,45, Marknoten 9,08, Bankverein 254,90, Länderbant 216560, Busch⸗ fiehrader Litt. B. Att. 567 00, Türk. Loose 59, 99, Brürer — —, Wiener Tramway 445, Alpine Montan 13030.
Bu dapest, 15. Dezember. (W. T. B.) Produktenmarkt. Wesen loko behauptet, pr. Frühslahr 11,81 Gd, 11,85 Br., pr. September 915 Gd, g 20 Br. Roggen pr. Frühjahr 8, 60 Gb., FöV Br. Hafer pr. Frühjahr 6,36 Gd. 638 Br. Mais pr Mat⸗ Jun 538 Gb., 5,59 Br. Kohlraps loko 158,99 Gd, 13,0 Br.
Eon don, 15. Dejember. B. T. 83 Schluß. Kurse. . Engl.
og Konf. 131i, Preuß. 4o/ 9 Kons. —. Ital. H do Rente 9hß, 40 /o FH er Ruff. 2. S. olf, Konvert. Türk. 214. 40/9 Spanier 694, doo Ggypter 1021, 40,0 unif. do. 106, 46 ½6 XTrib.- Anl. 1075, Go /0 kons. * 96, Neue 9g3er Mex. 92, Ottomanbanł 123, De Beers neue 29, Rio Tinto neue 26, r o Rupeeg 61, Goo fund. Arg. A. 89g, hoss Arg. Goldanl. 5, 460 äuß, Arg. 60, 3 F so Reichs Anl. 966, Brasil. Ser Anl. 61, Platz diskont 3, Silber 26*/is, bo / Chinesen 993.
Aus der Bank flosen 19000 Pfd. Ster. ‚
Getreidemarkt. , n, Markt träge. Rother Weizen J — ] sh. niedriger, Mehl loko fest, auf Lieferung t — 4 sh. niedriger.
An der Küste 1 , , ,
96 o/ FJapvazucker 10k stetig. ũ ben⸗-Rohiucker loko 9 schwãcher. — Chile⸗Kupfer 48*/is, pr. 3 Monat 48u / 1s.
Die Exploration Company giebt über die Anacenda⸗Mine weitere telegraphische Mutbeilungen ihres Direktors bekannt, nach denen für den Rest des Geschäftejabres Verschiffungen in Höbe von 12 bis 14 Millionen Pfunden erwartet werden. Die Jahresproduktion wird sich voraussichtlich auf 140 Millionen Pfunde belaufen. Ohne den Rückgang des Kupferpreises würde der Gewinn größer sein als im Vorjahre. Trotz der hohen Ausbeutespesen in der größeren Tiefe ist die Entwickelung sebr befriedigend; die Erzreserven sind beträchtlich erhöht und die Qualität des Erzes ist besser.
Liverpool, 15. Dezember. (W. T. B.) Baum wolle. Umsatz 12 000 B., davon für Spekulation und Export 10900 B. Stetig. Middl. amerikan. Lieferungen: Stetig. Dezember ⸗Jannar 35/0 Käuferpreis, Januar Februar 37 Verkãuferpreis, Februar⸗Mãär; 35 30 — 310 /g do., März ⸗April 31 /e, Käuferpreis, April ⸗Mai 3 / sa do., Mai⸗Juni 31 34 — 31/4 Verkäuferpreis, Juni⸗Juli 31s /g. — 31/8 Käuferpreis, Juli⸗Auguft 31 e — 315 e do., August⸗Septem ber Zis / — 316 86 do., September ⸗Oktober 315, 8 — 3 / e d. do.
Glasgew, 185. Dezember. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 45 sp. — d. Stetig. — (Schluß.) Mixed numbers warrants 45 sp. 3 d. Warrants Middlesborougb III 40 sh 18 d.
Paris, 15. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete still und in abwartender Haltung. Nach festem Verlauf waren die Kurse tbeilweise abgeschwächt. Die Realisgtionsneigung bängt angeb⸗ lich mit Besorgnissen wegen der Geldverhältnisse zusammen. Dester⸗ reichische Werthe desser auf Wiener Berichte.
Schluß Kurse.) Zo / g Französische Rente 103,87, So /g Italienis⸗ Rente 96, 36, 30 o Portugiesische Rente 20,70, Portugiesische Tabac⸗ Obl. — —, 400 Rufs. 94 — —, 30/0 Russen 96 94,32, 4o /o svan. äußere Anl. 603, Konv. Türken 21,97, Türken Loose 110,50, Oesterreichische Staatsbahn 719, 00, Banque de France —, B. de Paris 883, 00, B. Ottomane 566 C00, Crséd. Lyonn. 792,00, Tebeeré 739 00, Lagl. Estat. 100,09. Rio Tinto⸗ A. neue 633, 00, Robinson· A. 11,00, Suezkanal. A. 3273, Privatdiskont — . Amst. f. 206,75, Wchs. a. dtsch. Pl. 1223, Wchs. a. Italien 4t, „ Londen k. 25,214. Chéqu. 4. London 25,235, do. Madrid k. 371,460, do. Wien k. 207,50, Huanchaca 39 00.
Getreidemarkt. (Schluß.) Weizen behauptet, pr. Dezbr. 29, 80, vr. Januar 29,65, vr. Januar⸗April 29, 15, pr. März Juni 28 60. Roggen rubig, pr. Dezember 1825, pr. März⸗Juni 18,50. Mehl fest, pr. Dezember 61,35, pr. Januar 61,25, pr. Januar⸗April 61,10, vr. März. Juni 60,50. RüÜböl fallend, pr. Dezember 574, pr. Januar 577, pr. Janrar⸗April 57. pr. Mai⸗August 66. Spiritus matt, pr. Dezember 444, pr. Januar 444, pr. Januar- April 443, pr. Mai⸗August 431.
Rohzucker. (Schluß.) Ruhig. 88 ½ loko 28 à 2835. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3. vro 100 kg,. pr. De. 315 pr. Januar 314, pr. März ⸗Juni 32, pr. Mai⸗August 321.
St. Petersburg, 15. Dezember. (W. T. B.) Wechsel auf London 93.50. do. Amsterdam —, do. Berlin 45,75, Choqu. a. Berlin 46,277, Wechsel a. Paris 37,15, 4 9 Staatisrente von 1894 993, 460 Gold. Anl. von 1894 6. Ser. 155, 34 o, Gold-⸗Anl. von 1894 1495, 4 0½ kons. Eisenb. Obl. von 1880 —, 41 0ᷣ0 Bodenkr.- Pfandbr. 1565, St. Petersb. Diskontobank 668, do intern. Bank J. Em. 581, Ruff. Bank für auswärt. Handel 498, Warsch. Kommeribank 482.
Mailand, 15. Dezember. (W. T. B.) Italien. 50/9 Rente 100,55, Mittelmeerbahn 527.90, Möridionaux 7530 00, Wechsel auf Paris 104,523, Wechsel auf Berlin 129,5. Banca d' Italia 848.
Amsterdam, 15. Dezember. (W. T. B.) Schluß ⸗Kurse. 9d er Russen (6. Em.) 993, 40/9 Russen v. 1894 65, 3 oo holl. Anl. 983, 5 ½0 Transv. Obl. 101, 6o/o konv. Transvaal —, Marknoten 59, 30, Ruff. Zollkupons 1916. -
Getreidemarkt. Weizen auf Termine geschäfte los, do. pr. März — vr. Mat —. Roggen loko unverändert, do. auf Termine unberändert, yr. März 131, pr. Mat 127,00, pr. Juli — —. Rüböl loko 285, do. px. Mai 274, do. pr. September ⸗Dezember —.
Java⸗Kaffee good ordinary 37. — Bancazinn 373.
Antwerpen, 15. Dezember. (W. T. B) Petroleum. (Schlußbericht) Raffiniertes Type weiß loko 145 bez u. Br., pr. Dezember 145 Br., pr. Januar 14 Br. Ruhig. — Sch maln pr. Dezember 53.
Konstantinopel, 15. Dezember. (W. T B.) Der Marine Minister unterhandelte mit hiesigen deutschen und französischen Banquiers wegen einer Anleihe von 600 909 türkischen Pfund zur Reorganisation der Schiffsgesellschaft Mahsuse.
NewYork. 15. Dezember. (W. T. B.) Die Börse er- öffnete fest und lebhaft; später trat Reaktion ein. Der Umsaß in Aktien betrug 460 9000 Stück. ; .
Weizen eröffnete ruhig, schwächte sich vorübergehend etwas ab auf lokale Verläufe und zog während des übrigen Verlaufes im Preise an auf Deckungen der Haissiers, auf Wetterberichte über Kälte, auf Kabelberichte aus Frankreich sowie auf reichliche Käufe und auf unbedeutende Ankünfte im Nordwesten. — Mais war infolge geringer Ankünfte sowie auf festere Kabelberichte und im Einklang mit Weizen allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.
(Schluß Kurse.) Geld für Regierungehonds: Prozentsatz 2, do. für andere Sicherheiten 4 Wechsel auf London (60 Tage) 4,823, Cable Transfers 4,853, Wechsel auf Paris (60 Tage) **1 do. auf Berlin (60 Tage) 945, Atchison Topeka & Santa Fo süktien 1343, Canadian Pacifle Attien 8og. Zentral Paeifie Aktien 10t, Chicago Milwaukee & St. Paul Aktien 963, Denver & Rio Grande Preferred 154, Illinois ⸗Zentral Aktien 104, Lake Shore Sbares 174, Louig- vill? X Nashville Aktien 578, NewYork Late Erie Shares 1586. New. Jork Zentralbahn 1074, Northern Paeifie Preferred (neue Emi, 60z, Norfolk and Western Preferred (Interimg. Anleihescheine 47, Philadelphia and Reading First Preferred 45, Unten Pacifie 354, oo Vereinigte Staaten Bondz pr. 1925 1293, Silber Com ; mercial Bartz 57. Tendenz für Geld: Fester.
Wagrenbericht. Baumwolle Preis in New Jork 3, do. für Lieferung pr. Januar h, 69, do. do. pr. März 3776 do, in New⸗Drleang 5, Petroleum Stand. white in die gr b, 40, do. do. in Philadelphia 5,3, To. Refined (in Cases) 5, 95, vo. Credit Balances at Oil City pr. Januar 66, Schmalz Western steam 475, do. Rohe C Brothers b, 99, Mais per Dezember 315, do. per Januar —, per Mai 3483, Rother Winterweizen loko g8t, Weijen per Dezember 7k, do. per Januar 97, do. Per Mär —, do. ber Pai 934, Getreidefracht nach Liverpool 4, 5 fatr Rio Rr. 7 68, do. Rio Nr. 7 per Januar 5, 90, do. do. Per März 600, Michl, Spring⸗Wheat clears 3, 95, Zucker 34, Zinn Iz rd. Kupfer I0 o.
Chicago, 15. Dezember. (WH. T. B.) Weizen allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs guf unbedeutende Ankünfte im Nordwesten, auf reichliche Käufe, auf ee, ,,,. aus Frankreich, auf Broadftreetsmeldungen und auf ungünstige rnteberichte aug Argentinien. 5. ö ; Nachfrage und erwarteter Ab- nahme der Ankünfte durchweg fest.
Weizen pr. Dezember get, do. pr. Januar 83, Mais 6 Dezember 263. Schmalz pr. Dejember 436, do. pr. Januar 4.47. Speck short clear 45625. Pork vr. Dezember 7.0,
Rio de Janeiro, 16. Dezember. (W. T. B.) Wechsel auf
London 7* / ya. . 6 Aire z, 15. Dezember. (W. T. B. Golda gio 176,00.