1898 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jan 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Bestimwungẽland.

Bemerkungen.

ö

Bestimmungsland.

1.

50) Griechenland über Triest. 51 Großbritannien u. Irland a. über Hamburg od. Bremen b. über Belgien od. Niederl.

. Guadeloupe.

ö ö

k

3) Guatemala ;

54 Honduras (Republik).

ob Hongkong a. üb. Breinen dir.

D. Über England

56) Japan ö

3 talien m. S. Marin

58) Kamerun....

59) Kongostaat ......

60) Labuan

61) 2 m. d. Brit. Besitzungen

i. Niger ⸗Delta (Westafrika) .

62) Liberia

63 Luxemburg....

64) Madagaskar

65) Madeira über Hamburg..

66 Malta über Oesterreich ...

67) Marokko über Hamburg. ..

68) Martinique ö

69) Mauritius

70) Mayotte

71 Mexiko

72) Montenegro.

35 Natal und Echowe (3ululand)

74 Neu⸗Caledonien

75) Neue Hebriden

76) Neu⸗Fundland

77) Nicaragua

3 Niederland

79) Niederl. Antillen (Curagao)

SM Niederl. Guyang (Surinam)

SI) Niederl. Indien üb. Niederland über Bremen

87) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Hamburg

83) Nossi⸗Béo

S4) Obock

Sh) Oesterreich⸗ Ungarn

S6) Oesterr. Otkkupationségebiet

(Bosnien, Herzegow., Novibazar)

87) Oranje ⸗Freistaat ..

88) Paraguay

89) Persien

90 Peru

91) Pondichery (Ghandernagor, Karikal, Mahs, Janaon) ...

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8 S de do r do do do do do Ce do Ce do do ee de

m. Vaarg)

50) Nur nach best. Orten. 51) Werthangabe b. 1000 * zul. Eilbestellung zuläͤssig.

f. 53) Nur nach best. Orten. Kosten für Beförderung Colon⸗ Panama vom Empf. zu zahlen.

19) Werthangabe b. 1000 6 zul. Di

5h) b. Werthangabe b. 1000 0 zul. 56) Nur nach best. Orten. 57) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 Me

. 58) Werthangabe bis 8000 M nach Kamerun und Victoria n 59) In der Taxe sind die Kosten o. f. für die Beförderung innerhalb des

Kongostaates nicht mit einbegriffen. 60) Werthangabe b. 1000 0 zul. 61 Werthangabe bis 1000 M nach . jule (

62) Nur nach ft Orten. Werth⸗ f. angabe bis 00 ½½ nach Monrovia zul. 638) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗ f. nahme und Eilbestellung, dringende

v.. Packete zulässig.

d. 64) Packete müssen in Disgo⸗ e. o. f Suarez, Majunga, Ste. Marie oder Tamatape abgenommen werden. 65) Werthangabe bis 400 ½ zul. 67) Nur nach best. Orten.

; 71) Nur nach best. Orten.

f. 72) Werthang. bis 800 M zul. ; Lill st: ern für Sen⸗ .o. f. dungen u. Packete an Empf. im o. f. Bestellbezirk der Bestimmungs Post⸗

f. anstalt zul.

76) Werthangabe b. 1000 M zul. 77) Nur nach best. Orten. Kosten für Beförderung Colon⸗Panama vom Empf. zu zahlen.

78) m . bis 800 M, Nachnahme u. Eilbestellung zul. 827) Werthangabe unbegrenzt und Nachnahme zulaͤssig.

d Für den sog. Grenzverkehr d. er o. f. bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, d. Nachnahme u. Eilbestellung, drin⸗

18, 15 gende Packete mit Fischlaich zul. 3 18.,2f. 86) Werthangabe unbegrenzt.

. l) Die Packete sind in Pondichery

zollfreie

. e K F X e do do Ce Re do ere do Ce Oe ee do Cie O ee 2

72) Portugal: a. Aber Hamburg b. über Frankreich u. Spanien 93) Portugiestsche Kolonien: a. . Verdische Inseln,

b. St. Thomas u. Principe,

. NGunion.. ...

S O

95) Rhodbesia. ....

96) Rumänien ö. 97) Salvador über . 9 . 28) Samoa⸗Jus. üb. Bremen dir. 3) Sandwich Jnseln (Hawah 109 Saramak (Borneo) .... 101) St.

102) St.

103

Ta r n n , n, , .

n Gn oO σς G G G6 σ s σσ σ

8 *

106) Serbien.... 107) Seychellen . 108) Siam über Frankreich ... 1099) Sierra Leone . 110 Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln 111) Straits⸗Settlements a. über Bremen direkt... b. über England 112) Südafrikanische Nepublik 113) Tahiti 2. 114 Togogebiet ; 115) Ton kin 116) Tripolis (Afr.) üb. Oesterr. 117) Türkei: a. Constantinopel ũber Rumänien über Trieft .. b. Hafenorte 1) über Rumänien. über Triest C. Orte im Innern: 1) Adrianopel über Rumänien über Triest. . . 2) Janina u. über Rumänien

a,. Mer⸗ Syrien)

D O QO G QO O , cn

8 . o o o 6

CG CMCM Ct O , , . . 0 Gs 07, . o.

*

163 Tunis über Frankreich...

119) Uruguan

(20) Venezuela

121) Zanzibar (über Bremen oder Vamburg)

f. lin Empfang zu nehmen. FHF. Tele

Vorbemerkungen. 1) Die Länge eines Taxwortez in offener Sprache ist auf 15 Buchstaben ober 5 Ziffern festgesetzt. Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Großbritannien und Irland go Pf., im

Übrigen Verkehr 50 Pf.

(Für Stadt⸗Telegramme beträgt die Worttage 8 Pf., bie Mindestgebühr so Pf.) gebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 8 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erhöhen.

Die Telegramm⸗ Soweit im

Verkehr mit dem Auslande mehrere Jeförderungswege sich darbieten, sind die Geblhrensätze für den billigsten und gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. 2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche und Apostrophe werden nicht gezählt; Punkte, Kommas, Hindestriche und Bruch⸗ striche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer. 3) Für dringende Telegramme (M), Dringend, d. s. solche, welche bel der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor den Übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen

Bändern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D“ angedeutet. 4 Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (P), Antwort bezahlt, wird die Geblhr eines gewöhnlichen

Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist (RhD) zu setzen.

Soll eine andere Wortzahl

vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (EP 16). Die Vorausbezahlung barf die Gebühr eines Telegramm beliebiger Art von 80 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Wiederholung eines

vorangegangenen Telegrammsz.

s) Für die Vergleichung eines Telegramms (EC), Vergleichung, ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche

Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten.

6) Fir die telegraphische Empfangsanzeige go), Empfangsanzeige, ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu beförbernden gewöhnlichen Telegramm von 16 Wörtern zu entrichten; für eine briefliche Empfangs anzeige (Eb6k), Empfang

anzeige mittels Post, sind 40 Pf. im Voraus zu entrichten.

bie Gebühr auf 20 Pf.

Für briefliche Empfangsanzeigen des inneren Verkehrs ermäßigt sich

) Für die Nachsendung eines Telegramms auf Verlangen ves Absenders (FS), Nachzusenden, wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Bas Nachsenden stadet innerhalb Deutschlands auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der 22

gramm e.

(MP) bezeichneten Ländern zulässig.

für je 1900 Wörter oder einen Theil derselben 40 Pf.

Telegramme unzulässig.

deutsche Sprache gebräuchlich ist.

.

.

11189901

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8) Offen zu bestellende Telegramme (Ro) und

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O = S doe do

0 M 00 & g = =

OD OO] 8835

de = D do ———

do D D 8

Bemerkungen.

D Ferran e, , e d .

23) Nur nach bestimmten Orten. 25) Nur nach hest. Orten. Porto ab Capstadt vom Empf. zu zahlen. 96) Werthangabe bis 450 MM und Nachnahme zul 3 7) Kosten für Befgzrderung Colon⸗ Panama vom Empf. zu zahlen. 98) Nur nach Apia. 101) Werthangabe b. 10090 4 zul. 193) Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme zulãäͤssig. f. 164) nn, unbegrenzt, Nachnahme und Eilbestellung zuJ. 1066) Werthangabe big 406 s zulaͤssig. 108) Nur nach best. Orten. Eil⸗ bestellung zul. 110) Postpackete nach Balearen werd. nur biz Barcelona, nach Canar. ,. ö . e von f. wo enachrichtigung d. Empfunger behufs Abnahme d. Gern , . 111) b. Werthangabe b. 1060 zulaͤssig.

1 * ——— 2

S 8 8g 3 2 82 er.

116) Werthangabe bis 800 A, Nachnahme zul.

117) Wegen Ost⸗Rumelien . a., b. u. c. bei der Leitung üb. Triest ĩ , unbegrenzt, über Ru⸗ mänien bis 400 0 zul ssig.

2. Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua- ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat. Safenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavalla, Darda⸗ nellen, Dede ⸗Agatsch, Duraz zo Gallipoli, Ineboll, Jaffa, Keras⸗ unde, Lagos, Mltisene, Preyefa, etimo, Rhodus, Salonich, Sam⸗ San Güiobanni di Medua,

2 2 , e o de Ce ee Re ee do do do en de c . O , Do de ee do Ce ee do CR ee de Ce do no

sun, Santi Quaranta, Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi. 120) Nur nach bestimmten Orten.

de K c C , ,

neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhast bekannt ist, und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthalts ort Anstalten ber Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staats⸗Telegraphenverwaltungen Bayerns ober Württembergs befinden.

eigenhändig zu bestellende Telegramme MP) sind nach den mit ( R0) oder

9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Ver Eilbote bezahlt, ohne Rücksicht auf die Entfernung mit A0 Pf.

glltung für Weiter beförderung durch Eildoten (r, für jebes Telegramm durch den Aufgeber voraus bezahlt werden. Dieselbe Gebühr hat der Aufgeber eines Telegramms mit bezahlter Anwort für die etwa gewünschte Eilbestellung des Antworts⸗ Telegramms vorauszubejahlen (RXP), Antwort und Bote bezahlt. Wenn das Eilbotenlohn sowohl für das Ursprungs⸗Telegramm als auch für das Antworts⸗Telegramm vorausbezahlt werden soll, hat der Vermerk CP) (ckXF) zu lauten. Findet die Voraunbegahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten für die Weiter⸗ beförderung der Telegramme im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen.

10) Die Gebühr für jede einzelne Verviel fältigung eines gewöhnlichen Telegramms (ITMx), x Aufschriften, betrügt Für dringende Telegramme erhöht sich dieser Betrag auf 89 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika find zu vervielfältigende

1) Die Zeichen OM) (RP) (EC) u. s. w. (vgl. 3 bis 10) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwenbung kommen, so müssen die gleich⸗ bedeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungz lande nicht die

12) Eine Quittung Über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. 13 Für jebes Telegramm, welches einem Telegramm besteller oder Landbriefträger zur Beförberung an die Telegraphenanstalt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

Europãischer Vorschriften⸗Bereich:

Wort⸗ taxe *

8

Alu ffereuropaischer Vorschriften · Bereich: .

Wort.

Ausfereuropaischer Vorschriften ˖ Bereich:

Ansfereuropaischer Vorschriften Bereich:

Deutschland (DO) (RO) (MP)

Afrika, Weftk. (westl. Weg); O) (RO) (MP) ausgen. Ganar. Ins.: Angola: Loanda mit Loanda verbundene Anstalten... Benguela Mossamedes mit Mossamedes verbundene Angtalten Bissao und Bolama Canarische Inseln Dahomey Deutsches Togo. Gebiet (via Emden, Vigo, Gastern Kabel, Kotonou) Elfenbeinküste gen g Congo ranzösisch Guinea rincipe San Senega Übrige Länder s. II. Hauptspalte. Algerien und Tunis (D) (Ro) MP) .. Azoren (D) (RO) (MP) Belgien (6) (RO) (MBP) Bosnien⸗Herzegowina (D) (Ro) MFP). Bulgarien u. Dst⸗NRumelien (D) (RO) (MP) Dänemark (D) (RO) MP) rankreich (D) (RO) (MBP) ibraltar (D). Griechenland (D) (RO) (MP). . . .... Großbritannien und Irlau8d . talien (D) (RO) (MPF) .... uxzemburg (D) (RO) (MP) Malta (D) =

9 Ro Ro) (MP

sitzungen an

Türkei, ous gen. Dst⸗Rumelien (s. Bulgaren (D) (Ro)

4 .

.

. —— 2 0 853

6b Brasilien (via Madeira) (6) (MP). , übrige Anstalten. ...... 5 ½ bis

45

Afrika, Süd⸗(östl. oder westl. Weg): (RO)

(MP) ausgen. engl. Kol. Cape Town in der

Cap⸗-Kolonie und Durban in Natal...

übrige Anst. in der Cap-Kolonie und in Natal, serner Orane⸗Freistaat u. Süd⸗ Afrik. Republit

British South Africa Company-Gebiet Zambesi⸗Region:

Afrika, (MP), ausgen. englische Kolonien:

Deutsch⸗Ostaftika

Madagaskar

Massaua

Mojambique: Mozambique u. Lourengo⸗ Marques (Delagoa. Bai). .... e ,, üihrige Anstalten

Zanzibar, Seychellen, Mombassa, Mauritius

Afrika, Westküste (westl. Weg): Bathurst Bonny (Nigerdelta)

Braß (Nigerdelta)

Goldküste: Accra

Kamerun (Ro) (MP)

Lagos (Sklavenküste)

Sierra Leone

übrige Länder s. J. Hauptsp.

Annam (via Emden, Vigo, Moulmein) (Ro) (ME)

Arabien (D) (RO) (MP): Aden, Perim u. Hedjaʒ

Yemen

Argentinische Republik (D via Madeira) (Ro) (MP)

Auftralien (via Emden, Vigo, Penang): Süd ⸗Australien (MP) u. West⸗Australien mee n n . Neu ⸗Caledonten

a. südlich hom Zambesi b. nördl. vom Zambesi Ostküste (östlicher Weg) (RO)

übrige Anstalten 3 65 Pf. bis

übrige Anstalten

20 0K Q

übrige Anstalten..

A —— 090g, n C , *

5 Honduras (RO) Guyana, Frz. (RO), Cayenne

Cap-⸗Verdische Inseln (D) (RO) (MP) St. Vincent, Insel San Thiago, Insel Chile (RO) ö China (via Emden, Vigo) (RO) (MP): Macao übrige Anstalten Cochinchina (via Emden, Vigo, Moulmein) (RO) (MFE Columbien, Republit (via Galveston) (RO): Buenaventura übrige Anstalten Corea (via Amur) (D) (RO) (MP). . .. Costa Niea (RQ) Ecuador (via Galveston) (RO) Egypten: D) Alexandrien I. Region übrige Anstalten .... II. Region III. Region 36 wann, ;,, Guatemala (RO): San Joss .... übrige Anstalten

Guyana, Brit. (RO)

J Guyana, Niederl. (Ro)

Indien (via Bushire) (RG) (MP): Britisch⸗ Indien und Kaschmir = Birma ] Ceylon sthmus von Panama (RO)

Japan (via Amur) (D) (RO): Insel For⸗ mosa übrige Inseln ; . 56

Madeira halt (MP). 54

Malacca, Ibinsel (vin Emden, Vigo,

Penang) (RO) (MP): Malacea, brit. und Staaten der Ein⸗ geborenen Wellesley, britis 3 (Ro):

1 *

exico, Tampico u. Ver

Indien (via Emden, Vigo,

Penang) (RO) (MPI: Java.. ......

übrige Inseln .... Paraguay (RO).

Penang (via Einden, Vigo) Rich hr.

0 EE NQ ,

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Gol Pers. (M

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2A O —— 2

St. St.

8

fn ausgen. die Anstalten am Persischen

2

Cebu, Negros und Panay Rußland, asiatisches D) (MP):

I. Region, westl. v. Meridian v. Werkhnö⸗

Dudinẽt

II. Region, östlich von demselben

Both Salvador a Libertad übrige Anstalten Siam (via Emden, Vigo, Moulmein) (R0) Singapore (via Emden, Vigo, Penang)

Uruguay (RO) Venezuela (RO): Puerto Cabello übrige Anstalten Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch⸗

übrige Anstalten au

Guragao

*r it. Ca barten, ini Cr asti, Republik: stien, e St. Nicolas und Port au Prince ......

Minne, .. , San Domingo, Republik: sämmtliche An⸗

c

Trinidad, Insel ...... 3 Uebrige 3. .... 6 ƽ 65 Pf. bis

Golf (via Persien, Bushire) (RO)

ara

. * n (via Emden, Vigo, Moulmein) ME)

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merika (mit Bahama⸗ u. Ber⸗

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übrige Anstalten

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Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs. und Kgl. Preuß. Staat⸗Anzeigers (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin 3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Scio (Chios),

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

oͤniglich Preußiseher Staats ⸗Anzeiger.

Alle Nost⸗Anstalten nehmen Bestellung an; 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

3 83 . W- Der Krzugspreis hrträgt vierteljährlich 4 M 50 5. P

für Gerlin außer den Nost⸗Anstalten auch die Ezpedition

Sinzelne Aummern kosten 25 5.

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 9. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs · Anzeigers

und Königlich Rreußischen taats- Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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.

9 iy 3 ——

Berlin, Dienstag, den 4. Januar, Abends.

1898.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichts⸗Präsidenten a D. Lutterbeck zu Düssel⸗ dorf, bisher zu Hirschberg i. Schl, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Kapitän⸗Lieutenant Kirchhoff, dem Amtsgerichts⸗ Rath a. D. Küchler zu Karthaus, dem Kreisphysikus, Sani⸗ täts⸗Raih Dr. med. Terstesse zu Büren, , Minden, und dem Präparanden⸗-A nstaltg⸗Vorsteher Frobel zu Ziegenhals den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Kirchenältesten, Premier⸗Lieutenant a. D. und Ritter⸗ gutsbesitzer Schatz zu Marienheim im Kreise Gostyn den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem ordentlichen Seminarlehrer Einicke zu Elsterwerda 4 2 Liebenwerda den Königlichen Kronen-Orden vierter klasse,

dem evangelischen Ersten Lehrer Sbrzesny zu Kamionken im Kreise Lötzen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus— Ordens von Sha ollern, sowie

dem Wir e r len Michael Krawezynski zu Oporowo im Kreise Lissa und dem pensionierten herrschaft⸗ lichen Kutscher Friedrich Krekel zu Waldburg im Kreise Gerdauen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Zweiten Sekretär bei der Königlich italienischen Bot⸗ schaft an Allerhöchstihrem Hofe Mattioli⸗Pasqualini den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Attachs bei derselben Boischaft Orsini⸗Baroni den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem bisherigen Militär⸗Attaché bei der Königlich schwe— disch⸗norwegischen Gesandtschast an Allerhöchstihrem Hofe, Flügel- Adjutanten Seiner Majestät des Königs, Königlich norwegischem Oberst⸗Lieutenant Ru stad den Königlichen Kronen⸗

Orden zweiter Klasse, . dem Königlich italienischen Lieutenant zur See Borrello

und dem französischen Bildhauer und Medailleur Roty zu Paris den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, sowie

dem . Santoro zu Neapel den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Hauptmann Holtz im Kolbergischen Grenadier⸗ Regiment Graf Gneisenau (3. Pommersches) Nr. 9; des Großkomthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone und des Fürstlich K Ehrenkreuzes erster asse: dem Rittmeister z. D. Freiherrn von Bothmer vom Landwehrbezirk I Oldenburg; des Ehren kreuzes des Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinschen Greifen⸗Ordens: dem Major von Bismarck, Abtheilungs⸗Kommandeur im Holsteinschen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. M; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von der Lühe, Adjutanten desselben Regiments; des Ehren kreuzes vierter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus⸗Ordens: dem Rittmeister Freiherrn von dem Bussche vom Olden⸗ burgischen Dragoner⸗Regiment Nr. 19, kommandiert als Ordonnanz ⸗Offizier bei Seiner Königlichen Hoheit dem Erb⸗ großherzog von Oldenburg;

ferner: des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens zweiter Klasse: dem Obersten von Rex, Kommandeur des 6. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-⸗Ordens zweiter Klasse: den Majors von Sanben und von Sulicki, sowie dem Hauptmann Geyer vom 6. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 965; des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens dritter Klasse: den Hauptleuten Schweitzer und von Graevenitz,

den Premier ⸗Lieutenants Dunin von Przychowski, von Conta und Schoenebeck,

sämmtlich von demselben Regiment;

des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse: dem Second ⸗Lieutenant und Bataillons⸗Adjutanten Kraut, sowie den Second⸗Lieutenants Krüger, Lawrenz, Graffun⸗ det, von Gazen genannt Gaza (Fritz, Riemann (Erich) und Nonne, sämmilich von demselben Regiment; des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens vierter Klasse: dem Second⸗Lieutenant Martin, dem Feldwebel Zöller, sowie dem Vize⸗Feldwebel Fey, den Vize⸗Feldwebeln und Musikleitern Hoßfeldt und Schwanen berger, sämmtlich von demselben Regiment; der kleinen goldenen Medaille am Bande des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens: den Vize⸗Feldwebeln Motschmann, Dornheim, Schmiodt und Munzer, sowie dem Vize⸗Feldwebel und Bataillons⸗Tambour Reimann, sämmtlich von demselben Regiment; der kleinen silbernen Medaille am Bande des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens: dem Unteroffizier und Bataillons⸗Tambour Spindler von demselben Regiment; der kleinen silbernen Medaille am Bande des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens: dem Gefreiten Theilig von demselben Regiment; sowie des Komm andeurkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“:

dem Obersten Litzmann, Kommandeur des 6. Pommer⸗ schen Infanterie⸗Regiments Nr. 49.

Deuntsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Münster i. W., Rechnungs⸗Rath Brüning bei seinem Ueber⸗ tritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗ Rath zu verleihen.

Die Aenderungen, die das statistische Waaren⸗ verzeichniß und das Verzeichniß der Massengüter im Jahre 1897 erfahren haben, sind in einem Zweiten Nach⸗ trage ,, ,. dessen Vertrieb der Firma R. von Decker's Verlag, G. Schenck, zu Berlin 8W., Jerusalemer⸗ straße 56, übertragen ist.

Der Ladenpreis beträgt 15 3 für das Exemplar.

Berlin, den 31. Dezember 1897.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Ober⸗Steuer⸗Inspektoren Thiele zu Stargard i. P. Raddünz zu Biebrich, Willmer zu Lübben, Hefter, bisher zu Osterode i. Ostpr, fortan zu Halle a. S., 6 zu Langensalza, Stellbogen i Neuwied und Stockfisch zu Braunsberg, sowie dem Ober⸗Zollinspektor Matthiae zu Swinemünde den Charakter als Steuer⸗Rath

den Haupt⸗Steueramts⸗Rendanten Raebsch zu Glogau, Paul zu Rogasen, Hunger zu Landsberg a. W, Griehl zu Münden und Limprecht zu 9 den Sekretären bei den . ial⸗Steuer⸗Direktionen Metzig zu Breslau und Rupke zu Köln den Charakter als Rechnungs⸗Rath, und

dem Bureau⸗Vorsteher für das . und Kanzlei⸗ wesen bei der Provinzlal⸗Steuer⸗Nirektion zu Königsberg Brennekam den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu

Koblenz getroffenen Wahl den bisherigen Gerichts⸗Assessor Dr. 33 9 Janssen in Aachen als besoldeten Beigeordneten

der Stadt Koblenz für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

jährigen Theilbeträgen im voraus erfolgt. des Stipendiums hat sich zu verpflichten, am Schlusse des ein⸗ jährigen Lehrgangs sich einer Prüfung aus dem Bereiche der

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung.

Das von dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Do⸗ mänen und Forsten errichtete Stipendium, welches bezweckt, denjenigen in der Richtung des Ingenieurwesens geprüften Königlichen Regierungs⸗Baumeistern, welche bei vor⸗ kommender Gelegenheit als Meliorations⸗Bauinspek⸗ toren angestellt oder anderweit mit kulturtechnischen Auf⸗ gaben betraut zu werden wünschen, die Möglschkeit zu ge⸗ währen, sich neben ihrer Fachbildung auch noch genügende Kenntniß der praktischen und theoretischen Grundlagen der eigentlichen Kulturtechnik ö erwerben, ist vom 1. April 1898 ab auf ein Jahr zu vergeben. Dem Bewerber steht es frei, den kulturtechnischen Lehrgang nach seiner Wahl entweder bei der Landwirthschaftlichen Hochschule hierselbst oder der 2 schaftlichen Akademie in Poppelsdorf zurückzulegen. Die döhe des mit unentgeltlichen Vorlesungen verbundenen Stipendiums beträgt 2500 Se, deren Zahlung in viertel⸗ Der Empfänger

von ihm gehörten Vorlesungen zu unterziehen. Ueber den , dieser Vorlesungen bleibt weitere Bestimmung vor⸗ dehalten.

Geeignete Bewerber haben ihre Meldung unter Beifügung ihrer Zeugnisse, aus denen die bisher erlangte Ausbildung ersichtlich ist, bis zum 10. Februar 1898 an mich einzureichen.

Berlin, den 31. Dezember 1897. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: Schultz.

Der Ingenieur Karl, Gaul ist zum Königlichen Assistenten im Bureau für die Hauptnivellements und Wasser⸗ standsbeobachtungen bei der Bauabiheilung, des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Andreag⸗Nealgymnasium in Berlin Dr. August Schleich ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Thierarzt Hugo Vater zu Hannover ist die kom⸗ missarische Verwaliung der Kreis⸗Thierarztstelle für den Kreis Eupen, mit dem Amtswohnsitz in Eupen, übertragen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Schiffsbauwerft und Maschinenfabrik Howaldtswerke in Kiel und der Flensburger Schiff tz⸗ baugesellschaft, Schiffsbauwerft und Maschinen⸗ fabrik in Flensburg ist die Medaille mit der Inschrift „Für gewerbliche Leistungen“ in Silber verliehen worden.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Nachweisung der in den Jahren 1898 und 1899 behufs anderweiter Verpachtung zur öffentlichen Ausbietung kommenden Domänen vorwerke nebst der hierauf bezüglichen Bekanntmachung des Ministers für anban tes sn Domänen und Forsten veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preuß en. Berlin, 4. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen im Neuen Palais heute Vormittag von 9 Uhr ab die Po ge des Vizt⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staals⸗Ministers Dr. von Miquel sowie des Chefs des Millitarkablnets, Generals von Hahnke entgegen.