1898 / 5 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jan 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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ö die . auf einander folgenden Kalenderjahre

. in der Ueberschrift des Näheren zu bezeichnen. Es

eht den Steuerpflichtigen frei, für jedes Kalenderjahr ein

besonderes Verzeichniß zu führen oder die w für n dem⸗

selben Verzeichniß zu bewirken. .

8) Das Verzeichniß ist von dem Verpächter. Vermiether 667 . seinem Beauftragten mit folgender Bescheinigung lu versehen:

; Daß andere unter die Tarifstelle Nr. 48 Buchstabe a des r, , vom 31. Juli 1895 fallende Verträge, als die vorstehend eingetragenen, in dieses Verzeichniß nicht aufzunehmen waren, ver⸗

sichere ich. den so

Vor⸗ und Zuname sowie Stand des Verpächter, ermiethers u. s. w. oder seines Beauftragten).

3 Versteuerung des Verzeichnisses muß bis um Ablauf des Januar, der auf das Kalenderjahr kannt, für welches die Versteuerung geschehen soll, bewirkt werden, und zwar bei demjenigen e ober Steueramt bezw. Nebenzollamt, in N26 Geschäftsbezirk die betreffenden Grundstücke belegen sind, oder bei einem benach⸗ barten Stempelvertheiler. Gehören die Grundstücke zu den Geschäftsbezirken verschiedener Unterämter, so hat der Steuer⸗ pflichtige die Wahl, welchem dieser Aemter er das Verzeichniß vorlegen will Geng, rf 7I. .

Jo) Die Stempelpflicht wird dadurch erfüllt, daß der zur Führung des Verzeichnisses Verpflichtete oder dessen Beauf⸗ tragter einer der in Ziffer 9 bezeichneten Steuerstellen das Verzeichniß ausgefüllt und mit der in Ziffer 8 angegebenen ö versehen unter Zahlung des Stempelbetrages entweder einreicht oder durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes einsendet, oder daß er die in dem Verzeichniß zu machenden Angaben vor der Steuerbehörde unter Entrichtung des Stempelbetrages zu Protokoll erklärt.

11) Die zur Führung der Verzeichnisse Verpflichteten haben die Ver ichn sse fünf Jahre lang aufzubewahren. Auf Verlangen erfolgt die Aufbewahrung durch die Steuerbehörde.

1j Alle Verpächter, Vermiether u. s. w. sind verbunden, die von ihnen zu führenden Verzeichnisse den Vorständen der Stempelsteuerämter auf Verlangen einzureichen oder, wenn sie Verzeichnisse nicht eingereicht haben, auf Aufforderung der Steuerbehörde anzuzeigen, daß von ihnen während des voran⸗ egangenen Kalenderjahres Verträge der erwähnten Art, deren

intragung in das Verzeichniß gesetzlich erforderlich ist, nicht errichtet worden sind.

13 Wer den . n, 2. zur * wm

Entrichtung der Stempelsteuer Pacht⸗, Mieth⸗ u. Verträge zuwiderhandelt, hat eine Geldstrafe verwirkt, . dem zehnfachen Betrage des hinterzogenen Stempels gleich⸗ kommt, mindestens aber 30 M beträgt. Ergiebt sic aus den Umständen, daß eine Steuerhinterziehung nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt worden ist, so tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 300 6 ein. Eine Strafe bis zu einem 3 Betrage ist verwirkt, wenn den Vorschriften bezüglich er Aufbewahrung der Verzeichnisse zuwidergehandelt wird 4 die unter Ziffer 12 erwahnten iu

eiben.

ö Durch die Versteuerung der Pacht⸗, Mieth⸗ ꝛc. Ver⸗ zeichnisse gelten die Verträge nur . als versteuert, als in ihnen die Pacht⸗ Mieth⸗ 2c. Abkommen beurkundet sind, nicht aber auch hin ichtlich anderer, in ihnen etwa noch ent⸗ altener, besonders stempelpflichtiger Rechtsgeschäfte. nsbesondere . nicht als mitvvmersteuert die von den Pacht- Mleth⸗ ꝛc. Abkommen r,, . Nebenverträge, also beispielsweise die ,, die Entscheidung ent⸗ stehender Streitigkeiten einem Schiedsgericht oder einem an sich unzuständigen Gericht übertragen werden solle oder die Ver⸗ einbarung eines Vortaussrechts für den Pächter, Miether u. s. w. Derartige Nebenabreden sind nach 5 14 und der Tarifstelle 71 Ziffer 2 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise zu versteuern, daß die erforderlichen Stempelmaterialien zu der Urkunde selbst durch eine Steuerstelle innerhalb der im §z 16 des Gesetzes bestimmten Frist von zwei Wochen ent⸗ werthet werden. ls besonders stempelpflichtiger Nebenvertrag ist aber nicht anzusehen die Verabredung, wonach der Vermiether, wenn er sein Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Miethe ausübt, nach fruchtloser schriftlicher Zahlungsaufforderung berechtigt sein soll, die zurückbehaltenen Gegenstände freihändig zu ver⸗ äußern und . aus dem Erlöse zu befriedigen, ohne daß Miether Schadensersatzansprüche geltend machen kann, und ferner die Vereinbarung, wonach der Miether die eingebrachten Sachen an den Vermieiher während der Dauer des Vertrags 6 den richtigen Eingang der Miethe sowie für die sonstigen Insprüche aus dem Miethvertrage verpfändet.

15) Die Führung des Verzeichnisses erfolgt nach dem nachstehend abgedruckten Muster. In demselben ist eine jähr⸗ liche oder monatliche Pacht, Miethe u. s. w. vorausgesetzt; in den Fällen, in denen die Pacht, Miethe u. s. w. nach Wochen oder Tagen vereinbart ist, wird das Formular entsprechend abzuändern sein.

forderungen unbeachtet

2

ö Bezeichnung au⸗ des fende Name . Vertrages: Mun des Pächters (Miethers, Pfand ˖ inhabers).

29 Datum.

. , im Betrag der Pacht, Miethe] Betrag der nach

Kalenderjahre; bei Voraus versteuerungen Angabe des zu ver⸗ steuernden Zeitraum?

Art. im Ganzen und nach Kalenderjahren. 1454 5

den Spalten Betrag 4 und H zu ver⸗ des ̃ steuernden Pacht, Miethe oder des Stempels monatlich Nutzertrages

oder des Nutzertrages:

jährlich

2. 3.

4.

Friedrich Rücker 15/3. 97 Miethe Johann Bestãndig 20. / 3. 97 desgl.

Ernst Unverzogen 111. 97 desgl.

Heinrich Habermann

Daß andere unter die Tarifstelle 483 Buchstabe a des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 fallende Beträge, als die vorstehend eingetragenen, in dieses Verzeichniß nicht auf⸗ zunehmen waren, versichere ich. .

Drt, Datum. Vor⸗ und Zuname, sowie Stand des

Vermiethers, Verpächters u. s. w.

Berlin, den 28. Dezember 1897.

Der Finanz ⸗Minister. von Miquel. An sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und an den Herrn General⸗Direktor des Thürin⸗ gischen Zoll⸗ und Steuervereins in Erfurt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Gymnasial-Direktor Krösing ist die Direktion des Par, n. in Putbus übertragen worden.

. er bisherige ordentliche Seminarlehrer Langer in . ist zum Vorsteher und Ersten Lehrer an der Praͤparanden⸗Anstalt daselbst ernannt, und

der bisherige Hilfslehrer am Schullehrer-Seminar in Ziegenhals Tschech zum ordentlichen Seminarlehrer an der letzteren Anstalt befördert worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Durch meinen Runderlaß Nr. 34 für 1895, vom 25. Juli 1895, ist angeordnet, daß sich die Spezial⸗Kommissare der General⸗ Kommission bei Errichtung von Rentengütern zur Prüfung der Vorbedingungen ihrer Lebensfähigkeit des Bei⸗ raths orts- und sachkundiger Personen zu bedienen haben, die ihnen von den Vorsitzenden der Kreisausschüsse benannt werden. Diese Einrichtung hat sich nach der übereinstimmen⸗ den Ansicht der General⸗Kommissionen und nach sonstigen Er— mittelungen bewährt.

Ich halte es jedoch weiter für erwünscht, daß in Renten⸗ gutesachen auch für die Beschlüsse der Kollegien der General⸗ Kommissionen im Verwaltungswege der Beirath von 4 nutzbar gemacht werde, denen über die Verhältnisse ihrer engeren Heimath hinaus allgemeinere Erfahrungen und Kennt⸗ nisse auf sozial⸗ und agrarpolitischem Gebiete, in kommunalen Angelegenheiten, wie in landwirthschaftlich⸗ technischen Fragen zur Seite stehen.

Durch die Zuziehung solcher Personen in Rentengute— sachen, die in mehrfacher Hinsicht neue, der sonstigen

1.4. 97 - 15.4. 97 1.4. 97 - 30. 11. 97 1.4. 97 31. / 3. 99 und zwar 14. 97 31/12. 97 l./1. 98 - 31. / 12. 98 1.1. 99— 31/153. 99 1.10. 97 30./9. 17 und zwar L/ 10. 97 - 31/12. 971 1/1. 8 - 31. 12. 11

1.1. 1-31.12. . ma 1.1. 17 - 30 / 9. 17 ö. .

Thätigkeit der General⸗Kommissionen fremde Aufgaben stellen, wird einerseits die dem Kollegium obliegende Prüfung der Richtigkeit und Zweckmäßigkeit des in der Lokalinstanʒ eingeschlagenen Verfahrens und seiner Ergebnisse im Einzelfalle wesentlich unterstützt und andererseits, soweit die Behandlung der Rentengutssachen aus einheitlichen Gesichtspunkten in Frage kommt, auch für die desfallsigen Anweisungen der General⸗Kommissionen eine sichere Grundlage geschaffen werden.

Bei der hohen Bedeutung der inneren Kolonisation für die gesammten landwirthschafilichen Verhältnisse der Provinz erachte ich es für zweckmäßig, die Auswahl von Personen der vorbezeichneten Art als K der General⸗Kommissionen (Beziksbeiräthe) der Landwirthschaftskammer zu übertragen, und habe in der beifolgenden Anweisung vom heutigen Tage, in der der Vollständigkeit wegen der Inhalt meines Eingangs erwähnten Runderlasses unter Nr. IJ Wieder⸗ ,. gefunden hat, diese Maßregel im einzelnen ge⸗ ordnet.

Unter Bezugnahme auf Nr. II 2 der Anlage veranlasse ich deshalb die Landwirthschaftskammer zur baldigen Vor⸗ nahme der Wahl und bemerke, daß die General⸗Kommission hiervon in Kenntniß gesetzt ist.

Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß diese Anordnung den planmäßigen Fortgang einer gesunden inneren Koloni⸗ sation und damit zugleich die von der Landwirthschaftskammer vertretenen landwirthschaftlichen Interessen der Provinz zu fördern geeignet sein wird, und will in Ihren Jahresberichten einer Aeußerung über die Erfolge entgegensehen.

Berlin, den 28. Dezember 1897.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein. An die Landwirthschaftskammer zu Königsberg i. Pr., Danzig, Posen, Berlin, Stettin, Breslau.

Anweisung,

betreffend die Zuziehung von Landwirthen zu dem Verfahren, betreffend die Begründung von Renten⸗ gütern durch die General⸗Kommissionen.

J. Zuziehung von Landwirthen zu dem Verfahren vor dem Spezial⸗-Kommissar.

1) Bei Prüfung der Vorbedingungen für die Lebeng⸗ fähigkeit der zu begründenden . sollen sich die ke e e e nisfare des Beiraths von Landwirthen bedienen (Kreisbeiräthe).

Zu diesen Vorbedingungen gehören insbesondere die Größe der Rentengüter mit Berücksichtigung der bestehenden Boden⸗

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vertheilung in der betreffenden Gegend, die zweckmäßige Zu=

ammenseßung der Kulturarten und der . für as einzelne Rentengut, der Umfang und die Bauart der er— forderlichen Wohn- und Wirthschaftsgebäude, der Umfang des zur wirthschaftlichen Aussiattung des Rentengutes nothwendigen lebenden und todten Inventars die Angemessenheit der Kauf⸗ preise, die Höhe der Betriebsmittel für die erste Einrichtung des Rentengutes.

2) Die General⸗Kommission hat die Vorsitzenden der Kreisausschüsse zu ersuchen, Personen zu bezeichnen, die sich auf Grund ihrer gere n r, mit den örtlichen Verhältnissen und ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in den unter Rr. 1 erwähnten Fragen fu Kreisbeiräthen eignen.

3) Die General⸗Kommission hat zu bestimmen, zu welchem . des Verfahrens und in welchen Formen die An⸗ örung der Kreisbeiräthe zu erfolgen hat.

. Die Erklärungen der Kreisbeiräthe sind aktenkundig zu machen.

9 Zuni ehung von Landmirthen zu den Berathungen er General⸗Kommission.

I) In allen wichtigeren Rentenguttsachen, namentlich bei Errichtung von Kolonien, sollen zu den Berathungen der General⸗Kommission über die sozial⸗ und agrarpolitische Seite, wie über die öffentlich rechtlichen und privatwirthschaftlichen Verhältnisse des Einzelfalles Landwirthe zugezogen werden GBezirksbeiräthe).

Ihre Zuziehung kann auch erfolgen zu den Berathungen der General Koömmission über allgemeine, die Rentengutsbildungen betreffende Fragen.

2) Die Landwirthschaftekammern haben auf diesseitige Aufforderung Personen zu wählen, die sich auf Grund ihrer KLenntnisse und Erfahrungen in den unter II Nr. I erwähnten Fragen zu Bezirksbeiräthen eignen.

Die Zahl dieser Personen soll die der Regierungsbezirk der . nicht übersteigen und kann auf eine beschränkt werden.

Für jede Person ist ein Stellvertreter in Behinderungs—⸗ fällen zu wählen; es kann wechselseitige Stellvertretung be— schlossen werden.

Die Wahl erfolgt auf drei Jahre. ministeriellen Bestätigung.

Die Landwirthschaftskammer hat sich in diesen Beziehungen mit der General⸗Kommission zu verständigen. Durch gemein⸗ samen Bericht ist die Bestätigung der Wahl, wie die Ent⸗ ann n etwaiger Meinungeverschiedenheiten bei mir nach⸗ zusuchen.

3) Die Bezirksbeiräthe haben eine berathende Stimme. Bei jedem Beschluß des Kollegiums ist aktenkundig zu machen, ob er im Einverständniß mit den Bezirksbeiräthen gefaßt ist.

Die Bezirksbeiräthe sind befugt, ihre von den Beschlüssen ö. Kollegiums abweichenden Gutachten zu den Akten zu ringen.

4) Das Kollegium der General⸗Kommission beschließt darüber, in welchen Einzelfällen die Bezirksbeiräthe und ob sie zu Berathungen über allgemeine Fragen zuzuziehen sind, sowie über die Beschaffung ihrer Information.

Die Sitzungstage, an denen die Bezirksbeiräthe zu den Be⸗ rathungen zuzuziehen sind, und die Gehl n nnen für diese Berathungen bestimmt der Präsident der General⸗Kommission.

5) Die Bezirksbeiräthe bekleiden ein Ehrenamt. Bei Reisen erhalten sie Tagegelder und Reisekosten wie die Mit— glieder der General⸗Kommission.

6) So lange Bezirksbeiräthe nicht gewählt sind, ist die General-Kommission befugt, die Kreisbeiräthe (. Nr. 1) zu den Berathungen in Rentengutssachen über die vorstehend unter II Nr. J beregten Fragen zuzuziehen.

Auch wenn Bezirksbeiräthe gewählt sind, kann die General— Kommission die Zuziehung der Kreisbeiräthe zu den Berathungen aus besonderen Gründen des Einzelfalles, insbesondere zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten unter den Bei⸗ räthen, veranlassen.

Im übrigen finden auf die Zuziehung der Kreisbeiräthe zu den Berathungen und auf ihre desfallsige Thätigkeit die vorstehend unter II 3 bis 5 aufgeführten Bestimmungen ent⸗ sprechende Anwendung.

Berlin, den 28. Dezember 1897.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein.

Sie bedarf der

Dem Oberlehrer an der Landwirthschaftsschule zu Kleve Dr. Kögel ist der Charakter als „Professor“ beigelegt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Arthur Koenig in Barmen ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Ronsdorf, ernannt worden.

Dem Notar Dr. Brink in Kastellaun ist der Wohnsitz in Mayen angewiesen worden.

Ministerium des Innern.

Bekanntmachung.

In Verfolg meiner Bekanntmachung vom 23. Dezember v. J. setze ich die Herren Mitglieder der beiden Häuser des Landtages der Monarchie ergebenst davon in Kenntniß, daß die Eröffnung des auf den 11. d. M einberufenen Land⸗ tages an diesem Tage Mittags 12 Uhr im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses erfolgen wird.

Zuvor wird Gottesdienst um 11 Uhr in der Dom⸗ Interimskirche 3 und um 1116 Uhr in der St. Hedwigs⸗Kirche statifinden.

Berlin, den 6. Januar 1898.

Der Minister des Innern. Freiherr von der Recke.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verloosung der Aktien der Magdeburg⸗ Wittenbergeschen Eisenbahn, jetzt Magdeburg⸗-Halber⸗ städter 3prozentigen Rentenpapiere, sind folgende Nummern gezogen worden:

5920 bis 5928, 5930 bis 5933, 5936 bis 5943, 5945 bis 5959, 5961 bis 5965, 5967 bis 5980, 5982 bis 5985, 5987, 5988, 5990 bis 6006, 6008 bis 6020,

*

6022, Co23, 6025 bis 6927, 6029 bis 6036, 6oss, 6öl6, Sori, 6043 bis 6045. Hod, 22 451,

zusammen 113 Stück über je 00 Thaler 2 600 Thaler

oder 67 So0

Dieselben werden den Besitzern zum 1. Juli 1898 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stückzinsen fur die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1898 gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der nach dem Kündi⸗

unggtermine zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe 1M

gr 10 nebst Anweisungen für die nächste Reihe vom 1. Juli 1898 ab bei der Staatsschulden-Tuilgungskaffe in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗-Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom J. Juni 1898 ab eingereicht werden, welche sie der Staats⸗ schulden⸗Tilgunggkasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1858 ab bewirkt.

Der e der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Vom 1. Juli 1898 ab hört die Verzinsung der ver— loosten Aktien auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, noch rück— ständigen Aktien:

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1890. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe III Nr. 2 bis 10 und Anweisung zur Abhebung der Reihe IV.

Nr. 16231.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1894. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe III Nr. 6 bis 10 und Anweisung zur Abhebung der Reihe IV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1894.

Nr. 18950.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1895. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe III Nr. bis 10 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe IV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1895.

r. 158, 164, 244.

Aus der Kündigung zum 1. Ju li 1896. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IJ Nr. 8 bis 10 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe TV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1896.

r. 165 Hoo, 16 320, 16 943, 16 944.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1897. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe II Nr. 9 und 10 nebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe IV unter Ver⸗ gütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis

30. Juni 1897.

Nr. 19744, 19746 bis 19 750, 19 807, 19 831, 19 833,

19 834, 19 844, 19 851, 19 858 wiederholt aufgerufen. ö . .

Die Staateschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Aktien über die Zahlungs⸗ leistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 4. Januar 1898. .

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Januar.

Der Bundes rath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung. Vorher beriethen die Ausschüsse für Justizwesen und fur Handel und Verkehr.

Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, Herr Andrew D. White und dessen Gemahlin werden, wie aus der im amtlichen Theil der heutigen Nummer des „R⸗ u. St.Anz.“ veröffentlichten Ansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten 3 und Damen empfangen. Dieser Empfang wird am

ontag, den 109., und am Dienstag, den 11. d M., jedesmal Abends von 9 bis 11 Uhr statifinden. Der Anzug ist: für die Damen in ausgeschnittenen Kleidern, für die Herren vom Militär in kleiner Uniform, für die Herren vom Zivil in Frack mit Ordensband über der Weste.

Der Königlich sächsische Gesandte Graf von Hohenthal und Bergen ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Sach sen⸗Coburg⸗Gotha.

Seine Königliche Hoheit der Herzog, Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Herzogin und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Beatrice haben sich gestern Nach⸗ mittag zu längerem Aufenthalt von Coburg nach Gotha

begeben. Elsaß⸗Lothringen. Dag „Gesetzblatt für Elsaß⸗Lothringen“ veröffentlicht die Allerhöchste Verordnung, durch welche der Landes ausschuß zum 10. d. M. nach Straßburg einberufen wird.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der General⸗Truppen⸗Inspektor, Feldzeugmeister Freiherr von Schönfeld ist, wie „W. T. B.“ aus Wien berichtet, in der vergangenen Nacht gestorben. ; 4

In Linz fand gestern unter sehr zahlreicher Betheiligung ein deutscher Volkstag statt. In zwei Lokalen wurden Versammlungen abgehalien, in welchen verschiedene Ab⸗

eordnete zum Reichsrath, darunter Lecher und Wolf., prachen. In den Begrüßungsreden wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, die Nothwendigkeit des Volkstages als Ant⸗ wort auf die czechisch⸗polnischen Verbrüderungsfeste betont

und das JZusammenhalten aller Deutschen Desterreichs sowie die Fortsetzung des Kampfes gefordert. Degen die Regierung des Grafen Badeni wurden heftige Ausfälle ge⸗ macht. Ein Redner erklärte, daß an Stelle ber Real⸗Union mit Ungarn die Personal⸗Union treten müsse. Die Klerikalen und der Ausgleich mit Ungarn wurden hefti ,, . Die Stadt war theilweise beflaggt, zumeist in , ben und weiß⸗ rothen Farben. Abends fand ein Festkommers statt.

In einer gestern in Budwels abgehaltenen Versamm⸗ lung, welche von etwa 3000 Czechen besucht war, sprachen die Abgeordneten Prinz Friedrich Schwarzenberg, Engel, Skala undPagak. Lehterer erklärte, die Czechen würden niemals auf das Projekt der Dreitheilung Böhmen eingehen, sondern immer auf der Forderung beharren, daß jeder Czeche und Deutsche in seiner Sprache bei jedem Amt und bel jeder Be⸗ hörde sein Recht finde, und daß Anliegen in der Sprache der Eingabe nicht nur erledigt, sondern auch behandelt würden. In diesem Sinne wurde eine Resolution beschlossen.

Schweiz.

Dem „W. T. B.“ wird aus Bern gemeldet, daß die Schweiz die Anregung Italiens, sämmtliche Silber⸗Scheide⸗ münzen zu nationalisieren, bei den übrigen Staaten der Lateinischen Münzunion unterstützen werde.

Türkei.

Aus Konstantinopel vom gestrigen Tage meldet das Wiener „Telegr⸗Korresp. Bureau“, daß trotz der Erklärung Griechenlands, die erste Rate der Kriegsentschädigung der Ottomanbank zu überweisen, welche die Pforte verlangt hatte, um von dieser Bank einen Vorschuß von 800 0090 Pfund zu erhalten, dieses letztere Geschäft noch nicht abgeschlossen worden sei, da Griechenland bei diesem Anlaß den Wunsch ausgesprochen habe, die Räumung Thessaliens möge gleich⸗ zeitig beginnen; man befürchte, die Pforte werde hierin eine Beeinträchtigung ihrer durch den Friedensvertrag gewähr⸗ leisteten Rechte erblicken.

Die wiederholt aufgeschobenen Verhandlungen zwischen der Türkei und Griechenland über den Abschluß einer Spezial⸗ Konvention sollen nunmehr definitiv morgen beginnen.

Griechenland.

In der morgen stattfindenden Sitzung der Deputirten⸗ kammer wird der Finanz⸗Minister, wie „W. T. B.“ erfährt, außer dem Budget die Vorlagen, betreffend die

inanzkontroale und das Arrangement mit den läubigern, vorlegen. Die zur Vorberathung dieser Vor⸗ lagen eingesetzte Kommission hat ihren Bericht fertiggestellt.

Amerika.

In Madrid eingetroffenen Meldungen aus Havanna zufolge griffen die Aufständischen das Dorf Niquero bei Manzanillo an, wurden aber zurückgeschlagen.

Afrika.

Der russische Kreuzer „Rossija“ ist, wie das „Reuter'sche Bureau“ berichtet, auf der Fahrt von Kreta nach China gestern in Port Said eingetroffen.

zeute Vormittag um 9g Uhr passierten, wie „W. T. B.“ aus Suez meldet, die deutschen Kreuzer Deutschland“ und „Gefion“ unter dem Salut des britischen Kreuzers „Scout“ und der Festung die Mündung des Kanals.

Es ist beschlossen worden, die bis Abu Hammed fertig gestellte Eisenb ahn bis nach Ed⸗Damer, an der Mündung des Atbara in den Nil, zu verlängern.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Berlin berichtet die Berliner Volks. Ztg.“, daß die ge⸗ plante Vereinigung der beiden hier bestehenden sozialdemokratischen Maurer ⸗Organisationen, und zwar der Maurer, die dem Zentralverbande, und derjenigen, welche dem lokalen Verein angehören, gescheitert sei.

Aus Brüssel wird der Köln. Ztg.“ zum Ausstande der belgischen Bergarbeiter gemeldet, daß am 4. Januar in der Gegend von Charleroi bereits 3400 Bergleute ausstaäͤndig waren.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ernteergebniß Rußlands an Wintergetreide im Jahre 1897.

Nach der von dem Russischen Statistischen Zentraleomits ver⸗ öffentlichten Uebersicht über die Ernte des Jahres 1897 betrug die Aus saatfläche für Wintergetreide in den 60 Gouvernements des eurgpäischen Rußlands (einschließlich des Weichselgebiets) 27 3843 618 Dessjätinen gegen 28 532 186 Dessjätinen im Jahre 1896 und 27749 603 Dessjätinen im Jahre 1895.

Davon standen unter Winterweizen 3101681, unter Winter⸗ roggen 24741 937 Dessijätinen.

Geerntet wurde (in 1000 Pud) . 1897 1896 im Durchschnitt 23 der Jahre 1892/96: gb 943.5 1174091

1154928,2 114 536,8 163 3599.2

173 878

101480,3 1337 450,2 1328 806,2 Die Ernte des Jahres 1897 bleibt hiernach hinter der des Vorjahret um 266 0090 000, hinter dem Durchschnitt 1892/96 um

257 000 000 Pud zurück.

Winterroggen. Winterweizen.

Saatenstand und Getreidehandel in Rußland,

Aus Rostoff am Don liegt folgende Nachricht vor; die Aus sichten für das Gedeihen der Wintersaaten im Dongebiet können fort- dauernd als günstig bezeichnet werden. .

Auf das schon in der ersten Hälfte des November eingetretene, verhältnißmäßig gelinde Frostwetter (— 4 bis 60 R.) folgten gegen Ende des Monats in schnellem Wechsel Regen, neuer, gleichfalls gelinder Frost und sodann Thauwetter, as bis zum 35. Dezember anhielt. Auch der hierauf eintretende und bis um 18. Dejember andauernde Frost erreichte nur ganz vereinzelt die Schärfe von S0 R.;, während im übrigen das Thermometer nicht mehr als 2 bis 50 R. auf⸗ wieg. Vom 19. bis zum 21. Dezember berrschte wiederum Thau⸗ wetter mit nassen Niederschlägen. Am 22. Dezember trat starker 2. mit , scharfer Kälte (bis zu 130 R.) ein, welche bis jetzt andauert. ö

Nach dem Urtheil Sachkundiger sind die früheren schneelosen Fröste nicht anhaltend scharf genug gewesen, um die Wintersaaten zu schäpigen, und die gegenwärtige Schneedecke dürfte abgesehen vielleicht von den Bodenerhebungen, wo der Steppenwind eine gleich⸗ mäßige Auflagerung des Schnees verhindert haben mag hinreichend dick sein, um die Saaten auch gegen ein etwa nunmehr zu er wartendes längeres scharfes Frostwetter in wirlsamer Weise zu schützen.

Am 29. (17) November hat die hiesige Zollbehörde die Schiff fahrt des Hafens von Rostoff für geschlossen erklärt. Die Mündung des Don ist indessen schon seit dem 18. (6) November infolge von Cisstauungen unpassierbar gewesen, und eine Anzahl von Flußbarken,

mit Getreideladungen von hier hatte abgehen lassen, hat unver: Sache hierher zurückkehren müssen.

1. ; ?. vember folgende Austfuhrziffern Wein. . Gerste. ö ö Pund ud Pud 2 bis 6. November (neuen zo ooo S564 ooo 86 ooo

,,

7. bis 13. Nobember (neuen Stils) 1248 000 2179090 89 000 . . . 276 000 57 0900 . 27 p f ö . 44000 20 000 28. November bis 4. Dezember (neuen

in,, 79 000 59 000 Hiervon sind jedoch nur die für die Zeit vom 31. Oktober bis zum

JI3. November, fowie ein kleiner Theil der für die Zeit vom 14. Ne⸗ vember bis zum 4. Dezember aufgeführten Getreidemengen thatsächlich zur Ausfuhr gelangt. Der Rest ist zwar auch bei der Verladung in die Flußbarken hier zur Ausfuhr deklariert worden, hat aber, da die Donmündung seit dem 18. November verstopft geblieben ist, die en gg, . 6 . können und dürfte inzwischen n die hiesigen Lager zurückgelangt sein.

Im n. sind nach dem letzten Bericht des Börsen⸗Comitétz 1j diesem 4 . Beginn bis zum Schluß der Schiffahrt von ier ausgeführt worden:

Weizen Roggen Gerste Leinsaat Raps. Mehl

Pud: 24336000 13105000 3664000 3599000 394000 3000. 3 , Hefen obiger Produkte betrug somit im

ahre :14 ud.

In den Lagerhäusern und Mühlen der Städte Rostoff und Nachlischewan befanden sich am 13.1. Dejember 1897 an Getreide n, ,. Mehl) und Oelsaaten im Ganzen noch etwa 7 Mil- ionen Pud (davon gern 200 000 Pud Oelsaaten und gegen 225 000 Pud Mehl). An Welzen, Roggen und Gerste waren vorhanden:

eizen: Roggen: Gerste: Pud: 4 500 000. 1500000. 6h0 000. Die Getreidepreise stellten sich nach den letzten Nachrichten hier pro a,. Tschetwert, wie folgt: eljen: a. Winterweizen Rbl. 10,40 bis 11B70 b. Hartweizen Hm. . a,, 11,00 g gen- J 6,40 , 1466

Aus Nikolgjew liegt folgende Nachricht vor: Ueber den allgemeinen Stand der ö ,. läßt sich augen⸗ blicklich nicht viel Neues sagen. Im Jekaterinoslavschen Gouverne-⸗ ment steht die Aussagt befriedigend. Aus dem Poltawaschen Gou— vernement wird gemeldet, daß in einigen Distrikten der Stand des Winter ⸗Getreldes ein schlechter und zu befürchten sel, daß die junge Aussaat gänzlich vernichtet werde, da die Erdfläche bisher mit einer ,. Schneedecke nicht versehen war und infolge des starken rostes der Boden rissig geworden ist. Auch in hiesiger Gegend ehlt es an Schnee. . Angeführt wurden seit dem 1. Januar bis 25. Dezember 1897 64 991 237 Pud. . Ausgeführt wurden seit dem 1. Januar bis 25. Dezember 1897 73 233 9900 Pud. Der augenblickliche Lagerbestand sstellt sich auf 4 757 337 Pud, und zwar: Bestand am 1. Januar 1897... 13 000 009 Pud, Angeführt per 25. Dezember 1897 64 90M 237. 77 991 237 Pud

Ausgeführt per 25. Dezember 1897 3 233 90990 T TD Fm.

Flachsernte Rußlands im Jahre 1897.

Einer in der russischen ‚Handels⸗ und Industrie⸗Zeitung“ er⸗ schienenen Uebersicht über die diesjährige Flachternte entnehmen wir nach der St. Petersburger Zeitung“ folgende Angaben:

Nach der Erweiterung des Aussaatareals zu urtheilen, konnte an= genommen werden, daß die Flachsernte viel günstiger als im vorigen Jahre ausfallen würde. Jedoch infolge der Dürre im Juni fiel der Flachs kurz und undicht aus, und in vielen Ortschaften war der Durchschnittsertrag pro Dessjätine viel geringer als im vorigen Jahr. Infolgedessen ist der Ertrag auch nur in denjenigen Rayons größer, wo das Aussaatareal sich erweitert hat, in den übrigen Rayons sst die , ebenso, wie im vorigen Jahre, oder sogar schlechter ausgefallen.

m Motschonez Rayon fiel die Ernte reich aus, im Gouvernement Pskow überstieg der diesjährige Ertrag den vorjährigen von 3 400 lim Kreise Dpotschla) bis 26 20009 (im Kreise Porchow), haupt= sächlich dank. der Erweiterung des Aussaatareals; ferner wurden in einigen Kreisen des Gouvernements Witebsk etwas mehr Flachs als im vorigen Jahre eingebracht; im Gou⸗ vernement Livland hatte der diesjährige Ertrag den vorjährigen nicht äberstiegen. Im Sslaver Rayon fiel die Flachsernte viel ungleichmäßiger auß. Im Kreise Beshejk war der Flachs⸗ ertrag, bei einem ebenso großen Aussaatareal wie im Jahre 1896, um 19 —= 15 G geringer, während er im benachbarten Kreise Kaschin um 15 20 9 höher als im Vorjahre ausgefallen ist.

In Bezug auf die Qualität ist der Flachs nicht hervorragend; fast aus den meisten Rayons wird gemeldet, daß die Flachsfaser schwach ist. Eine Ausnahme macht der Jaropolster und Wologdaer Flachs, der besser als der vorjährige ist. Flachs aus Beshezk, Kaschin und Krassnoholm kann nach Aussage französischer Weber nur als Einschlagsgarn benutzt werden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maszregeln.

Bombay. 6. Januar. (W. T. B.) In den letzten 48 Stunden sind hier 142 Erkrankungen an Pest vorgekommen, von denen 105 tödtlich verliefen. Die Epidemie ist jetzt wieder annähernd so heftig wie bei ihrem ersten Auftreten. Falls nicht vor dem Eintritt der Sonnenfinsterniß (am 22. Januar) eine Besserung erfolgt, werden zahlreiche Auswanderungen und eine allgemeine Einstellung der Geschäfte befürchtet.

Verdingungen im Auslande.

Serbien.

17. Januar. Direktion der Serbischen Staatsbabnen, Belgrad: Schriftliche Verdingung behufs Lieferung von 200 C00 kg Pflanzenöl zum Brennen, 20000 Kg Pflanzenöl für Maschinen. 50 909 kg Mineralöl für Maschinen und Tender, 25 009 kg Mineralöl für Eisenbahnwagen, 69 900 kg Mineralöl für Leuchtgas⸗-Fabrikation. Kaution 12 000 Goldfranken. .

13. Februar. Direktion der Serbischen Staatsbahnen, Bel grad?; Bau der Eisenbahnstrecke Save —Geleise der Belgrader Eisenbahn⸗ station Neuer Schlachthof an der Donau. Kautlon 60 000 Dinar. Bedingungshefte zu 12 Dinar, sowie Pläne (zur Ginsicht) in der Bautenabtheilung des Königlich serbischen Handels. Ministeriums.

Verkehrs⸗Anstalten.

Wie die „Hamb. Börsenh.“ berichtet, bat die Hamburg Amerika⸗Linte gestern mit der Werft von Blohm und Voß einen Abschluß gemacht, wie er in solchem Umfange bisher dem Ham— burgischen Schiffsbau kaum zu theil geworden ist. Die Hamburg- Amerika Linie bestellte ein Schiff in der Größe der „Pretoria“ und der Pennsylvania“ mit erheblich vergrößerten ,, für

die Beförderung von Passagieren erster Klasse. Ferner übertru die Gesellschaft der Werft von Blohm u. Voß den Bau von 24 Dampfern, welche je 500 Fuß lang, 60 Fuß breit und 40 Fuß tief

.

die man in der Hoffnung eines Wiederaufgeheng der n ,, (

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n e . Die Berichte des hiesigen Börsen⸗Comités enthalten für No⸗ ö