1898 / 11 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jan 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Leitung statt.

Mittags 1 Uhr findet an demsel

Meiffer's Lehrsahren von Michel Garrs und Juies

Hofrath: Keßler; . von Bremenfels, Chirurgus: Herr , fe

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g 2 Bremens Nichte: . Lindner; der Amtmann: Herr ; 8 die Landleute Martin, Albert und Peter:

üger, Plaschke und Will; Georg, Bedienter der Gräfin: Herr Link. Das Wer ist vom Der Negiffeur Grube in Scene gesetzt.

Im Theater Unter den Linden findet die erste rn, der neuen Operette Die Göttin der Vernunft! von Johann Strau nunmehr am Donnerttag, den 20. Januar, statt. Das Werk, dessen Libretto von Willner und Buchbinder herrährt, erscheint hier in einer textlichen Bearbeitung von Benno Jacobson.

Der sechste Symphonie Abend der Königlichen Kapelle findet am Freitag, den 21. Januar, unter Kapellmeister Dr. Mu ck's Is Novbität gelangt die Ouvertüre zur Oper Der Barbier von Bagdad von P. Gorneltus zu Gehör. Ferner kommen die symphonische Dichtung Aus Böhmens Hain und

Bremens Tochter: Fräulein von Mayburg; Luise, . Magister: Herr Arndt; der

Flur von Smetang, die Symphonie in D-moll von Volkmann und

die Pastoral⸗ Symphonie (Nr. ö von Beethoven zur Aufführung.

en Tage die öffentliche Haupt- probe statt. Billets zu der letzteren zum Preise von 2 bezw. 1 sind hei Bote u. Bock zu haben. .

Für das zweite Konzert des Phil harmonischen Chors (Dirigent Siegfried Ochs), am 17. Januar, findet eine öffentsiche J. nicht statt. Die soltstische Mitwirkung bei den zur Auf⸗ ührung gelangenden Chorwerken ( Sylvesterglocken von H. Koeßler, Snöfrid! von W. Stenhammar,. „er Feuerreiter von H. Wolf und „Der Hagestolz von Arnold Mendelssohn) übernehmen die Damen Fräulein EGmmg Hiller aus Stuttgart, Frau Marie Götze von der Königlichen Oper sowie die Herren Kammersänger C. Dierich und F. Schleicher. Den Orgelpart führt Herr B. Irrgang aus.

Mannigfaltiges.

Das Königliche Polizei Präsidium macht Folgendes bekannt: Auf Grund der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 4. März 1896 über den Betrieb von Bäckereien und Konditorelen zu 132. werden vorläufig hierdurch der 29. Januar, 5., 12., 19. und 22. Februar, 5., 12., 19. und 26. März, 2. 7. und 30. April, 7, 26. und 27. Mai d. It. als diejenigen Tage festgesetzt, an welchen in den in der Bekanntmachung angegebenen Bäckereien und Konditoreien Gehilfen und Lehrlinge über die vorgeschriebene Dauer hinaus beschäftigt werden dürfen.

Von zahlreichen Großindustriellen und Gewerbetreibenden aus allen Theilen Deutschlands war für gestern Nachmittag nach dem Kenn Festsaale des Hotels „Kaiserhof⸗ eine Verfammlung zu

un sten der Flottenvorlage einberufen. Der Saal war in allen seinen Theilen dicht gefüllt. Es mochten etwa 1000 bis 1200 , anwesend sein, darunter hervorragende Großindustrielle,

ndelsherren, Vertreter von Handelskammern und kaufmännischen orporationen, sowie die Ober⸗Bürgermeister einer Reibe größerer Städte. Der Vorsitzende des Verbandes deutscher In dustrieller, Kommerzien⸗ Rath Haßler (ugs burg), welcher der Ver sammlung präsidierte, eröffnete dieselbe mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestaͤt den Kaiser, die deutschen Fürsten und die freien deutschen Städte und bemerkte, daß bei dem einberufenden Comits Zu⸗ stimmungs · Erklärungen aus allen Theilen Deutschlands in großer Zahl eingegangen seien. Die Versammlung selle keine Demonstration sein, sie wolle durch ihre Kundgebung nur auf diejenigen Mit= lieder des Reichtztages Einfluß zu gewinnen suchen, welche die Vor= age ablehnen wollen. Senator Woermann (Hamburg) begründete alsdann in längerer, mit Beifall aufgenommener Rede nachstehende Resolution: „Die aus allen Theilen Deutschlands heute in Berlin im Hotel Kaiserhof., versammelten Vertreter von Handel, Schiffahrt und Industrie, von Groß und Kleingewerbe sprechen die Ueberzeugung aus, daß das Reich einer Verstärkung seiner Seemacht drin end bedarf, damit dieselbe der Machtstellung des Deutschen Reichs, feinen n, politischen, vor allem aber seinen gesteigerten wirth⸗ schaftlichen Interessen entspricht, daß das gefammte deutsche

ine; Jakob, ing Landmann und ger . . ,

e,. der deutschen Stagigangehörigen und der Wahrung der wirth⸗ schaftlichen Interessen im Auglande betheiligt ist. Die versammelten Vertreter von Handel und Industrie, von Greß⸗ und Kleingewerbe erklären es hiernach als ein ngtionales Bedürfniß, daß die geplante He ln der deutschen Seemacht zur Annahme und geficherten Durchführung gelangt.“ er General Sekretär des Verbandes n ser Industriellen, Abg. Bueck⸗Bersin, führte hierauf an der Hand von Zahlen den Nachwelg, daß dag Deutsche Reich in der Lage sei, die Ausgaben für die prosektierte Flotte zu bestretten. Nachdem noch Kapitän V ang im Namen des Nautischen Verein zu Hamburg und r, un gf, choenner aus Nürnberg im Namen vieler dortiger Industrieller zu Gunsten der Flottenporlage eingetreten waren, gelangte die mitgethellte Resslution einsftimmig zur Annahme, Der Vorsitzende gab der Hoffnung Ausdruck, daß diese Refolution bei denen nachhaltigen Widerball finden werde, weiche berufen feien, die Geschicke Deutschlands zu bestimmen, und schloß . die Ver⸗ sammlung mit einem dreifachen Hoch auf das deutsche Vaterland.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten gelangte zunächst folgendes Allerhöchste Dankschreiben Seiner Majestät des Kagisers und Königs zur Verlesung:

Ich spreche den Stadtverordneten für die Glückwünsche, welche Sie Mir im Namen der Bürgerschaft Meiner Haupt., und Resstenz= stadt Berlin beim Jahreswechsel zum Ausdruck gebracht haben, Meinen Dank aus. Mit Befriedigung bin Ich in der Adreffe der pietätvollen Erinnerung an Meinen in Gott ruhenden Herrn Vater und Meinen Hochseligen Herrn Großvater begegnet und habe dabei ern der erhebenden Begeisterung gedacht, mit welcher im vorigen Ce hre der 100. 9 des Großen Kaisers in Berlin begangen worden ist. Wie Sein Standbild, so hoffe Ich wird auch bald dasjenige Seines edlen Sohnetz und. Nachfolgers an der Krone die a n. schmücken. Und wenn, wie die Stadtverordneten versichern, die Berliner Bürgerschast eifrig bemüht ist, an ihrem Theile die nationale Wohlfahrt ju fördern, so wird ihr dies um fo erfolgreicher gelingen, je ernster die Bürgerschaft und ihre Vertretung die dankbare Frinnerung an jene beiden Helden und die große Zeit, welche Gott der Herr durch sie unserem Volke geschenkt ar, in königstreuer Gesinnung bewahrt und bethätigt. Neues Palais, den 6. Januar 1898. Wilhelm R.“

Den ersten Gegenstand der Berathung bildete die Vorlage, be— treffend die einheitliche Regelung des Suk missionzrerfabreng. Pie— selbe wurde auf den Antrag des Stadtv. Kalisch einem Ausschuß von 15 Mitgliedern überwiesen. Die Versammlung nahm sodann Kenntniß von der erfolgten Bauabnahme einer Anzahl Brücken. Es folgte die Vorlage des. Magistrats betreffs der Festsetzung der Schulferien für die höheren Lehranstalten Verllns durch das. Königliche Provinzial, Schul Kollegium. Der Stadtv. Perls wiederholte seinen bereits im vorigen Jahre gestellten Antrag um Gleichlegung der Ferien an den Gemeindeschulen mit denen der höheren Schulen, weil vielfach Kinder derselben Eltern theils die Gemeindeschule, theils höhere Schulen befuchten und die Ungleichhein der Ferien für diese Familien sebr störend wirke. Nach kurzer Debatte wurde der Antrag abgelehnt. Die von der staädtischen Schul⸗ deputation aufgestellten Allgemeinen Bestimmungen über den Reben⸗ unterricht in den Gemeindeschulen', nach denen Gemeindeschul⸗ kinder, welche infolge geistiger oder körperlicher Hemmmiffe an. dem lehrylanmäßigen Unterricht nicht mit Erfolg theil— nehmen, einem Unterricht in Nebenklassen überwiesen werden können, wurden, nachdem der Stadtv. Singer die vom Magistrat vorge—⸗ , . Bestim mungen befürwortet hatte, angenommen. = Gin Antrag der Stadtv. Dinse und Genossen, dahin lautend: .Die Versammlung ersucht den Magistrat, eine erste ärztliche Untersuchung aller im städtischen Dienste anzustellenden . schon vor deren Eintritt in den Dienst stattfinden zu lassen“, wurde auf Vorschlag des Stadtv. Kalisch einem Ausschusse zu Vorberathung überwiesen. Min der Vorlage, betreffend den Austausch frei gewordenen städtischen Brücken⸗ terrains gegen das zum Bau der Torf. und Fennstraßen.- Brücke in Anspruch genommene fiskalische Terrain des Schiffahrtskanals, er- klärte sich die Versammlung einverstanden. Es folgte sodann die. Vorlage, betreffend die Aufnahme einer 3 prozentigen

Volk mit seiner nationalen Ehre und seiner wirthschaftlichen Entwickelung an dem Schutze der deutschen Küsten und an dem

Anleihe der Stadt Berlin in Höhe von 60 Millionen Mark. Pie Anleihe soll zu folgenden Zwecken Verwendung finden: 1) für die

Wetterbericht vom 14. Januar, r Morgens.

= 2 mann.

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red. in Millim.

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Stationen. Wetter.

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770 . bedeckt halb bed. 757 Regen Copenhagen. 777 Nebel Stockholm. 767 bedeckt Haparanda . 746 wol kia

Gork. Queens town... 773 3 bedeckt Gherbourg. 773 2 bedeckt k ill bedeckt 1 bedeckt burg. 777 Nebel winemünde 778 bedeckt Neufahrwasser 779 Dunst Memel... 776 bedeckt

774 Dunst 776 Nebel 776 bedeckt 777 bedeckt 777 wolkenlos 779 wolkenlos 782 wolkenlos 782 Nebel 772 bedeckt 774 wolkig 779 4 wolkenlos

Uebersicht der Witterung.

Dag barometrische Maximum, welches gestern über Süddeutschland lag, ist ostwärts nach Oester⸗ reich fortgeschritten, wäbrend über Skandinavien das Barometer stark gefallen ist. Ein tiefes Mini⸗ mum liegt über Nordskandinavien, auf seiner Süd- seite starke, stellenweise stürmische westliche Winde verursachend. In Deutschland ist bei schwachen Winden aus südlichen Richtungen das Wetter meist trübe ohne nennenswerthe Niederschläge. Die Temperatur, welche in den nördlichen Gebieiztheilen r gesunken ist, liegt noch allenthalben über dem

ittelwerthe. Deutsche Seewarte.

x e e ee er ee e eee ee eee, Theater.

g,, n. Ihm aizu. Sonnabend: Opern⸗ haut. ellung. ,,, in 3 Akten

von Ambroise Thomag. Wolfgang von Goethe) Romang u g g,

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Julia.

Anfang 74 Uhr.

Frieden. Mon im Frieden.

Sonnabend: Anfang 8 Uhr.

Gift. =

Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet.

von Paul Tiglioni.

Anfang 75 U

, , ö ö l. eburtstag. Sappho. Trauerspiel in 5 Aufzügen

von . Grillparzer. In Rg

egisseur Ma

Sonntag: Opernhaus. der Letzte der Tribunen. in 5 Akten von Richard Wagner. Ballet von Emil Grgeb. Anfang 66 Uhr.

Schauspielhaus. 16. Vorstellung. Die Hermanns⸗ schlacht. Ein Drama in 5. Aufzügen von Heinrich bon Kleist. (Mit Benutzung der Bearbeitung von Rudolf Gene.) Anfang 76 Uhr.

Neues Opern. Theater. Charakterbild in 3 Akten von Adolph Arron Anfang 71 Uhr. Der Billet⸗ Verkauf zu die Vorstellung findet Sonnabend und Sonntag von = 10 Uhr und 1064-1 Uhr bezw. 12— 1 Uhr im Königlichen Schauspielhause statt. Preise der Plätze: 3, 2, 1,50 A4 und hoben. Die Billets tragen die Bezeichnung 7. Re⸗

Dentsches Theater. Sonnabend: Zum ersten

Male: Johannes. an g in 5 Akten und einem Vorspiel von Hermann Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Das stäthchen von Heilbronn. Abends 77 Uhr: Johannes. Montag: Johannes.

Berliner Theater. Sonnabend: Nome und Anfang 74 Uhr.

Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Faust, J. Theil. Abends 74 Uhr: In Behandlung.

Montag: Der Pfarrer von n ger.

Goethe · Theater. Bhf. Zoologischer Garten. Kantstr. 12. Sonnabend: Das Haus des Majors.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Journalisten. Abends 77 Uhr:

(19. Abonnementg⸗Vorstellung): gtrieg

Schiller · Theater. Der Negistrator auf Reisen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Cin Tropfen äbends 8 Uhr: Die wil be h Montag: Der König. Anfang 8 Uhr.

ö Musikdireltor Stein r

Nößl. i 74 Uhr. 15. Vorstellung. Grillparzer's

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr

Montag: Bartel Turaser. Dienstag: Im weißen Rößl.

cene geht vom Grube. Anfang 75 Ubr.

15. Vorstellung. Rienzi, Große tragische Oper

Neunes Theater.

Logenbrũder.

74 z. Mutter Thiele. Ein“ n

er Preisen: Trilby. Dientztag, den 18. Januar:

amilie. Lustspiel in 3 Akten

75 8. Aufgeld wird nicht er⸗

Der Herr standidat. Ernst Berger.

udermann. Anfang? Uhr.

Romes und Julia. Montag: Kean.

und Antony Mars. 7I6 Uhr. Sonntag, Nachmitta

vreisen: Odette. Tage: Sein Trick.

und Richard Gense. um ersten Male: Krieg im . . 7 Uhr

Der Bettelstudent.

Wallner · Theater)

agd. von Ogecar

fang 741 Uhr.

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e . Erwei bauten deg e Erbauung

. ; enregulierungen aus Anlaß det Die Vorlage wurde einem Ausschusse über öffentliche folgte elne geheime Sitzung.

Im Verein Berliner Kaufleute und Industrieller⸗ wird am Mittwoch, den 19. Januar lim großen Saale des Raft. hofes, Abends 8 Uhr), der Kunstschriftsteller Herr Fritz Stahi einen Vortrag über Arnold Böcklin ,, erlauternden Projektionebildern nach Böcklin ichen Gemälden) halten und sodann der Schrisistelts . uel Schnitzer Einiges aus seinen neueren Dichtungen

orlesen.

In der Gatanstalt zu Schöneberg erfolgte gestern Vor⸗ mittag gegen 8 Ubr ei Reparaturarbeiten im Gasschleufengebäude eine gewaltige Explosion, durch tie der 60jährige Schleusenmeister Göritz sowie die Arbeiter Mehlitz und Dube getödtet, der Inspeltor Wiesner, ferner der Anstaltsschreiber Hübner und der Arbeiter Schericke schwer, der Arbeiter Pasten leichter verwundet wurden.

Die Mitglieder des Schiller - Theaters veranftalten auch in dieser Saison. und zwar am Sonnabend, den 5. Februar, in den Räumen des Neuen Königlichen Opern -Theaterz ein Ball. fest. Ein etwaiger Ueberschuß foll, wie im vergangenen Jahre, der Unterstützungskasse des Theaters zu gute kommen.

Buda est, 13. Januar. Auf der Linie Miskolez— Fülek fand bei der Station Feled ein Zu sfammenstoß zweter Lastzüge statt. Dabei sind, dem . W. T. B.“ zufolge, 3 Personen getödtet, ein Lokomotivführer schwer, ein Zugführer und eln epãckschaff ner leicht verletzt worden. Drei Lokomotspen und 22 Wagen sind ent. gleist. Der Personenverkehr war beute eingestellt. Ber Unfall ist durch sträfliche Sorglosigkeit des Siationzauffeßerg verschuldet und dieser sofort seines Amtes enthoben und dem Gericht übergeben worden.

Bern, 13. Januar. Die in den letzten Tagen hier verstorbene in Ber set⸗Müller, aus Dresden gebürtig, setzte, nach einer

teldung des, W. T. B., die Eidgenossenschaft und die Stadt Dres den zu gleichen Theilen ju Haupterben ein. Die Stadt Dresden wild zur Errichtung einer Mädchenerziehungsanstalt nach dem Muster einer bereits in Bern bestehenden, die Eidgenoffenschaft zur Schaffung eines Heims für Lehrer und Lehrerinnen mit 260 Dienst— jahren verpflichtet. Die jedem Theil zufallende Summe wird auf mindestens eine Million Francs geschätzt.

Hiörring, 13. Januar. Bei Lökken ist, wie dem. W. T. B.“ gemeldet wird, ein Schiffsboot, das den Namen „Otto von Sillis trägt, mit zwei Kajütenthüren und weiteren Schiffs trümmern an getrie ben. Man befürchtet, daß es sich um den Verlust eines deutschen Trawlers handelt.

New Jork, 13. Januar. Bei dem gestrigen Wirbel sturm in Fort Smith (s. Nr. 10 d. Bl) sollen nach einem weiteren Bericht des W. T. B.. etwa 50 Perfonen umgekommen sein. Bisher sind 41 Leichen geborgen.

Melbourne, 13. Januar Waldbrände baben in der ganzen Kolonie Vietoria, besonders im Distrikt Gippsland, sehr großen Schaden angerichtet. Zwei Townships sind vom Feuer verwüstet und hunderte von Ansiedlern obdachlos geworden; auch die Verlufte an Vieh sind bedeutend.

, , Jugend. Abends 79 Uhr: Im weißen

Schiffbauerdamm 4 a. / 5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Die Schwank in 3 Akten von C. Lauft und C. Kraatz. Regie: Hermann Werner. Anfang

Sonntag, Montag: Die Logenbrüver. 6 Sonntag, Nachmütags 3 Uhr: Zu volksthümlichen

Zum ersten Male:

ermain. Dentsch von Max Schönau. Schwank in 1 Akt von

Belle · Alliance · Theater. Belle. Alliancestr. /

Sonnabend: Der Bräutigam auf Probe. Sonntag, Nachmittags: Die Grille. Abends:

Nesiden Theater. Direktion: Theodor Brandt. Sonnabend: Sein Trick. (Le Trug de SSraphin.) Schwank in 3 Akten von Maurice Degvallisres Uebersetzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang

3 Uhr: Zu halben Kassen⸗ bends 71 Uhr und folgende

Theater Unter den Linden. Sonnabend:

Der Bettelstubent. Operette in 3 Akten von F. Zell Musik von Carl Millöcker.

onntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Orpheus in der Unterwelt. Abend

Donnergtag: Zum ersten Male: ver Vernunft von Johann Strauß.

Thalia · Theater. (Vormals: Adolph Grnst / , ,, ,, Das Oypferlamm. Schwank in 3 A er und Seene gesetzt vom Direktor W. Hasemann.

Sonntag und folgende Tage: Tas Opferlamm.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

m ene e er e e eee e eee erde eee e e me e ee e ee e e ee e e e ee eee e eee me e en Lessing Theater. Sonnabend: Im weißzen

Central · Theater. Alte Jakobftr. zo. Diretrion: Rich. Schultz. Sonnabend: Letzte Woche. Emil Thomag, a. G. Berliner Fahrten. Burleske Ausstartungs⸗ posse in 6 Bildern von Jul. Freund und Wilh. Mannstädt. Mustk hon Kapellmeister Jul. Ein zd. hofer. Anfang 71 Uhr.

Sonntag: Berliner Fahrten.

In Vorbereitung: Die Tugendfalle. Große Posse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern, nach einem französischen Stoff, von Freund und Mann⸗ städt. Musik von Jul. Einödshofer.

(volÜksthümliche

Konzerte.

Sing · Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Konzert des Violin virtuosen Henri Petri mit dem Philharmonischen Orchester.

von Auguste

Vorher, Saal Pechstein. Sonnabend, Anfang 7 Uhr:

Klavier · Abend von Vera Maurina. 1 ; ä ää 7 7

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Mien von Radnötfäy mit Hrn. Hauptmann Johann Albrecht Grafen von Mandelsloh (Dresden). Fel Margarethe Wolff mit Hrn. Sec. Lieut. Fritz Eiswaldt (Berlin Spandau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann H. von Loeper (Berlin). Hrn. Amit verwalter H. von Oertzen (Ostorf⸗Schwerin). Hrn. Rittmeister von Keudell (Berlin). Hrn. Sec -Lieut Fr. von Waldenburg (Groß ⸗Leipe). Eine Tochter: Hrn. von Gaudecker. Rabuhn (Rabuhn i. Pomm.). Hrn. Amtsanwalt Wittig 9

Gestorben:; Hr. Oberst z. D. Fritz Hübner (Berlin). Hr. Justijz⸗Rath Anton Huck (Glei- witz). Fr. Wirkliche Geheime Rath Rosalie Wehrmann (Breslau). Fr. Pauline von * boni di Sposetti, 8 Fuhrmann ( Carlgzruhe O. S.). Verw. Fr. Qberförster Bertha Hochgesang,

geb. Hoeltzer (Berlin).

3 Uhr: Die Göttin

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage),

und eine Preisliste von . Soennecken in Bonn, betr. e, Schreibfedern⸗ em.

Leo Stein.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

M 11.

Grete Beilage

Berlin, Freitag, den 14. Januar

1898.

Deutsches Reich.

Ein- und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet.

Davon Einfuhr 42

Abgang von Niederlagen in den freien Verkehr 2

Big jetzt

Gesammteinfuhr Jahr 1897 d

a. unmittelbar in den freien Verkehr (sofort

verzollte Mengen) lager

b. auf Mühlen⸗ p

Davon Ausfuhr 42

b. auf Mühlen⸗

a. verzollte Mengen lager

verkehr

C. auf Niederlagen verzollte

Gesammtaut fuhr 4. aut freiem Verkehr

c. von Niederlagen aa b. aus Mühlenlagern

Dezember,

Januar e 2. Hälfte

Dezember, bis jetzt

2. Hälfte

Januar Dez., bis jetzt 2.

Januar H. bis jetzt

Januar Januar

Dezember, bis jetzt

Dezember, Januar Mengen ub 2. Hälfte

Dez., 2. Hälfte bis jetzt d2 2. H.

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bis jetzt

Dezember, Januar

ber, Dezember, Januar 7. Halfte bis jetzt

Januar 1 2. Hälfte bis jetzt

Dezember, bis jetzt

2. Hälfte

286 516 7179 207 21068 276 345 5 615 332 452 567 8 463 587 207 165 4181 828

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Weizen . Roggen .. Gerste ... Hafer ... Weizenmehl Roggenmehl

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5 8 do 927 1 8656 091 5 249 32 220 1290 541 bog

für Bewohner des Grenzbezirks: Dezember, 2. Hälfte: Außerdem zollfrei für h ö, Cinfuhrüberschuß ; Dezember, 2. Hälfte Januar big jetzt 303 571 42

277 745 ,

572 267 258 886

Berlin, den 14. Januar 1898.

297 727 6 814 886 1 143 579 4m 166 3 814919 93 093 2092038

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Weizenmehl... Roggenmehl ....

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10445 285 7475 604 , 10532 120 b 274 773 ,

258 305 526 015 15 867

Dezember, 2. Hälfte

Weizen... Roggen...

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hrüůberschuß

Januar bis jetzt 23 861 S5 221 42 94636, 112121198

ägern am 31. Dezember 1897. 1361707 42 ,,, Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Fuhry.

Königreich Preußen.

Auf Ihren Bericht vom 17. v. M. ertheile Ich dem anbei zurückfolgenden, vom Ausschusse der Landschaft mit Geneh⸗ migung der Generalversammlung erlassenen Statut der land⸗ schaftlichen Bank der Provinz Sachsen und dem dem⸗ selben beigegebenen Reglement, betreffend die Aufbringung, Verzinsung und Rückzahlung des Grundkapitals für die landschaftliche Bank, sowie die Verwendung der von ihr erzielten Ueherschüsse, hierdurch Meine landes⸗ herrliche Genehmigung. Gleichzeitig und infolge dieser Meiner Genehmigung, sowie auf Grund des Wdes Gesetzes vom L. Juni 1883 (Gesetz⸗Samml. für 1833 S. 75) will Ich der landschaftlichen Bank der Provinz Sachsen das Privilegium

lermit ertheilen, die in dem Reglement bezeichneten Zins⸗ hm, und Zinsscheinanweisungen für die nach 85 2 auszugebenden Schuldverschreibungen mit der rechtlichen Wirkung auszustellen, daß ein jeder In⸗ aber derselben die daraus hervorgehenden Rechte, ohne 3 ö rnthutn nachweisen zu dürfen, eltend zu machen befugt ist. . e gn hs 8. Privilegium vorhehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber eine Gewährleistung seitens des Staats zu übernehmen, ertheilt worden. Dieser Mein Erlaß und das anliegende Statut nebst Reglement sind im gesetzlichen Wege zu veröffentlichen.

Neues Palais, den 3. Januar 1898.

Wilhelm R. ; von Miquel. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen und der Justiz.

Statut der landschaftlichen Bank der Provinz Sachsen.

und 3 daselbst

8941. ; Von der Landschaft der Provinz Sachsen wird zur Unterstützung ihrer Geschäfte, sowie zur Erleichterung und Förderung des länd⸗ lichen Kredits in der Provinz Sachsen eine landschaftliche Bank er-

che. 1 82.

Diese Bank führt den Namen . Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen-?, bat ihren Sitz in Halle (Saale), steht unter Aufsicht der Landschaft der Provinz Sachsen und genießt 96 Rechte einer juristischen Person.

93.3

Zum Betriebe der Geschäfte wird der landschaftlichen Bank von

der Landschaft der Provinz Sachsen ein Grundkapital von zwei

Millionen Mark gewaͤhrt. Ueber die Aufbringung, Verzinsung und

Rückzahlung des Grundkapitals für die landschaftliche Bank, sowie die

Verwendung der von ihr erzielten Ueberschüsse ergeht gleichzeitig ein

besonderes Reglement. Ueber dieses Grundkapital von zwei Millionen

Mark hinaus haftet die Landschaft nicht für Verbindlichkeiten der landschaftlichen Bank. 84

Die landschaftliche Bank der Provinz Sachsen ist unter den in den nachstehenden Ss 5. bis 9 enthaltenen Einschränkungen befugt:

1) denjenigen Grundbesitzern, welche Baarmittel bedürfen, um ihre Realschuldenverhältnisse zur Erlangung eines Pfandbrief darlehns zu ordnen, Vorschüsse zu verabfolgen (5 5), .

2) Venn in en, . , zu bewilligen (5 6),

3) Darlehne gegen Verpfändung .

6 solcher zingtragender Papiere, welche die Reichsbank be⸗ leihen 236 ; ö Gennsaum b. von Hypotheken- un rundschulden, e. von landwirthschaftlichen Erzeugnissen nach den Grundsätzen w 6 u gewähren 3 x 3 den An und Verkauf aller an der Börse gehandelten Papiere zu bewirken (5 8), . ;

5) Werthpapiere, Werthsachen und baares Geld gegen eine an⸗ gemessene Gebühr zu verwahren und zu verwalten,

6) Einzahlungen in baarem Gelde anzunehmen und zu verzinsen,

7) Gelder im Auftrage einzukassieren und für die Auftraggeber einen Giroverkehr zu eröffnen, ;

8) verfügbare Kassenbestaͤnde nutzbar zu machen durch Diskon⸗ tierung und Ankauf von Wechseln, duich Ankauf von Werthpapieren sowie im Lombardgeschäft oder durch Niederlegung bei Banthäusern

und Bankanstalten nach näherer Bestimmung des Ausschusses der Landschaft, .

9 ö. Vermittelung von baaren Darlehnen an ländliche Grund⸗ besitzer der Probinz Sachsen gegen Provision zu übernehmen. Der Ausschuß der Landschaft ist jedoch befugt, den Betrieb eines oder mehrerer der vorstehend unter Nr. bis) aufgeführten Geschãͤfts⸗ zweige zeitweilig auszuschließen oder zu beschränken.

§ 5. -. Vorschüsse an Pfandbriefsdarlehnssucher (6 4 Nr. 1) dürfen nur in dem . daß 9. Zustandekommen des Bepfandbriefungsgeschäfts gesichert erscheint, und in der Regel nur auf sechs Monate gewährt werden. Nur unter besonderen UÜmständen und mit Genehmigung der Direktion der Landschast können solche Vorschüsse auf einen längeren Zeitraum bewilligt und gestundet werden.

9. Sicherstellung des Vorschusses ist außer der Hypotheken bestellung für die Landschaft und deren Ermächtigung zu den erforder⸗ lichen Anträgen beim Grundbuche, sowie etwa sonst nothwendig werdender Sicherheitsleistung erforderlich, daß der Besitzer seinen An⸗ spruch an die Landschaft auf Herausgabe der auszufertigenden Pfand⸗ briefe der landschaftlicher Bank bis zu demsenigen Hetrage abtritt oder veipfändet, welcher zur Deckung der Vorschüsse nebst Zinsen und Kosten erforderlich erscheint.

.

Die in laufender Rechnung zu bewilligenden Kredite sind durch Bestellung einer Sicherungshypothek oder durch Verpfändung von Hypotheken oder Grundschuldforderungen, sowie von Werthpapieren nach Maßgabe des nachstehenden § 7 sicher zu stellen.

Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der Direktion der Land schaft gestattet, welche im einzelnen Falle die zu stellende Sicherheit bestimmt.

. Werden ausnahmtweise als solche Wechsel angenommen so müssen aus denselben mindestens zwei als zahlungsfähig bekannte Ver- ichtete haften. . . 6 und Grundschulden sind nur bis zu jwei Oritt⸗ theilen des landschaftlichen Schätzungswerthes oder bis zum sechs⸗ unddreißigfachen Grundsteuer⸗Reinertrage der Pfandgrundstücke für sicher zu erachten. ; ; ür Genossenschaften und öffentlichrechtliche Korporationen wird nach Prüfung ihrer Statuten und ihrer Verhältnisse die Kreditgrenze und die zu stellende Sicherheit durch die Direktion der Landschaft

besonders festgesetzt.

§ 7.

Deutsche zinstragende, auf den Inhaber lautende Staats, gan und landschaftliche oder ritterschaftliche Werthpapiere dürfen höchstens bis ju ig zehn Prozent unter dem letzt- bekannten Tageskurse, jedoch nicht über den Nennwerth, die übrigen im § 4 Nr. Ja gedachten Papiere höchstens bis 20 jwanzig Prozent unter dem letztbelannten Tageskurse, jedoch nicht über den Nennwerth beliehen werden. Vas Unterpfand muß auf Verlangen der landschaftlichen Bank beim Sinken des Kurses ange—⸗ messen verstärkt werden. ö

fem ,. und Grundschuldforderungen dürfen nur als Uater⸗ pfand angenommen werden, soweit sie innerhalb der ersten zwei Drftt⸗ theile des landschaftlichen Schätzungswerthes oder innerhalb des sechs unddreißigfachen Grundsteuer⸗Reinertrages bleiben, und im ersten Falle nur bis 85 fünfundachtzig ent des Nennwerthes der ver⸗ pfändeten Forderung, im zweiten Falle nur bis zum 30 dreißig fachen Grundsteuer⸗Reinertrage beliehen werden.

In der Regel sollen Darlehne gegen Verpfändung von Werth⸗ papieren oder Hypotheken. und Grundschuldforderungen nicht auf längere Zelt als auf 6 sechs Monate bewilligt werden. Eine Ge⸗ währung auf längere Zeit ist nur mit Genehmigung der Direktion der Landschaft unter den von dieser festzusetzenden Bedingungen zu⸗

aͤssig, . I auf landwirthschaftliche Erzeugnisse dürfen nur dann ge⸗ . . diese innerhalb der Provinz Sachsen lagern.

§ 8.

Ankauf von Werthrapieren (3 4 Nr. 4) darf, soweit die Dire 5 len ba nicht ausnahmzweise anders bestimmt, nur gegen Hinterlegung des Gegenwerthes, der Verkauf ausnahmslos nur gegen borherige Keberlieferung der betreffenden Werthpapiere über-

nommen werden.

§ 9.

ichen Cinjahlungen in baarem Gelde (S 4 Nr. 6)

. 3 Sinn, des Erundkapitals der landschaftlichen ĩ übersteigen. .

k der Annahme, Verzinsung und Rückzahlung bestimmt die Birertion der Landschaft, ebenso die Höhe der Ver= gütung für Aufbewahrung und Verwaltung der Depossten, sowie die Bedingungen für Inkassogeschäfte und die Vermittelung von Dar⸗ sehnen. Diese Bedingungen, sowie spätere Aenderungen derselben

§5 10.

Wenn eln nach 8 4 Nr. 2, 3 gegebenes Darlehn zur Verfallzeit nicht zurückgezahlt wird, so ist die landschaftliche Bank berechtigt, das Unterpfand ohne gerichtliche Ermächtigung oder Mitwirkung durch einen ihrer Beamten oder durch einen zu Versteigerungen befugt en Beamten öffentlich verkaufen oder, wenn der verpfändete Gegenstand einen Börsen. oder Marktpreis hat, den Verkauf auch nichtöffentlich durch einen ihrer Beamten oder durch einen Makler oder durch einen zu Verstelgerungen befugten Beamten zum laufenden Preise bewirken zu lassen und sich aus 4 Erlöse wegen Kapital, Zinsen, Auslagen und Kosten bezahlt zu machen. .

Dieser . hat sich jeder Darlehnsnehmer bei Eingehung des Vertrages ausdrücklich zu .

Die Bücher der landschaftlichen Bank werden mit dem 31. De⸗ zember eines eden Jahres abgeschlossen. Auf diesen Tag wird die Bilanz vom Vorstande gezogen, von der Direktion der Landschaft dem Ausschusse derselben vorgelegt, bon letzterem geprüft und festgestellt.

Bei Aufnahme der Bilanz müssen sowohl die sämmtlichen ver⸗ ausgabten Geschäftsunkosten, als auch die etwa vorgekom menen Ver- luste abgesetzt und für die etwa zweifelhaften Forderungen ein an⸗ gemessener Prozentsatz abgerechnet und uneinbringliche Forderungen abgeschrieben werden.

z 6 etwa vorhandenen Effekten sind zum Börsenkurse am Tage der Bilanzaufnahme in die , ,.

Aus dem nach 5 11 ermittelten Reingewinne, wird zunächst das von der Landschaft eingezahlte Grundkapital jährlich mit 35 Prozent verzinst. ö ,,, müssen aus dem Reingewinne der olgenden Jahre nachgezahlt werden. iin Der hiernach verbleibende Rest des Reingewinnes fließt in Höhe von zehn Prozent in einen zu bildenden Reservefonds, big dieser mit den angesammelten Zinsen seiner Bestände fünfzig . des von der Landschaft gewährten Grundkapitals erreicht hat. Im übrigen wird der Reingewinn nach Maßgabe des Reglementz, betreffend die Aufbringung, , und Rückzahlung des Grund⸗ kapitals fuͤr die landschaftliche Bank sowie die Verwendung der von ihr erzielten Ueberschüsse', verwendet. Auf der vorbezeichneten Höhe muß der Reservefonds gehalten und nöthigenfalls wieder auf dieselbe gebracht werden. Sobald der Reservefonds die vorbe zeichnete Höhe erreicht hat, fliehen die Zinsen seiner Bestände in den Ver⸗ waltungsfonds der Landschaft.

13. Für die landschaftliche Bank werden von der Direktion der Landschaft besondere Beamte angestellt, welche damit Beamte der Landschaft sind. Die Anstellungsbedingungen bestimmt der Ausschuß

der Landschaft. Der erste und zweite Beamte bezw. deren Stellvertreter bilden

den Vorstand der landschaftlichen Bank. Die Namen dieser Beamten und ihrer Stellvertreter sind in den für die Veröͤffentl ichungen der Landschaft bestimmten Blättern 1 zu machen.

§ 14.

Der Vorstand der landschaftlichen Bank hat deren Geschäfte nach Maßgabe der ihm vom . der Landschaft zu ertheilenden gie mene zu führen und ist für deren Innehaltung ver⸗ antwortlich.

Nach 6 vertritt er die landschaftliche Bank mit den un⸗ beschränkten Befugnissen eines Geschäftsinhaberg in allen Geschäften, selbst solchen, welche sonst eine Spezialvollmacht erfordern. Von dritten Personen kann die Vorlegung der Geschäftsanweisung nicht gefordert, ihnen gegenüber aber auch der Einwand nicht erhoben werden, daß der Vorstand ihr zuwidergehandelt habe.

;. a Erklärungen des Vorstandes erfolgen unter der nterschrift: Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen“ und bedürfen, um rechtsverbindlich zu sein, der Vollziehung durch zwei Mitglieder, von denen eines Stellvertreter ein kann. Kassenquittungen bedürfen der Unterschrift von zwei Beamten, welche die Direktion der

Landschaft hierzu bestimmt.

§ 15.

Die Aufsicht über die Verwaltung der landschaftlichen Bank steht der Direktion der Landschaft zu, welche solche durch dassenige Mitglied ausübt, das zugleich Mitglied der Landschaft ist. Die näheren Bestimmungen hierüber, sowse über die Vertretung dileseg Mitgliedes trifft die ,,, G 14.

Der Ausschuß der Landschaft kontrolliert die a, , des Vorstandes der landschaftlichen Bank und deren gesammte Verwaltung. Er hat insbesondere

t alle Anordnungen zur Ausführung dieses Statuts zu treffen und die erforderlichen Geschäftganweisungen zu erlassen,

2) jährlich mindestens einmal die Kassenführung durch; elner Mitglieder prüfen zu lassen, welche befugt sind, geeignete 2

sind dem Ausschuffe der Landschaft in seiner nãchsten Sitzung vorzu⸗

legen, welcher befugt ift, sie zu ändern.

revisoren zuzuziehen,