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11,00 12,00 12,00
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13,80 12,40 12,80 12,80 12,570 12,80 12,70 12,00
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13,80 1256 14.26 14.56 13. 56 14,56 14,26 13,560
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15,00 14,50 1409 14,20 13,50 12,80 13,40 13,60 12,80 12, 80 13,00 13,60
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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufgwerth auf volle Mark — mitgetheilt. Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende ?
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Noch: Hafer. 13, 5h 16,13 14, 00 15, 00 14,26 14.50 14, 00 14,10 15, 00 16,20
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Bemerkungen.
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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet,. reis nicht vorgekommen ist; ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Deutscher Reichstag. 23. Sitzung vom 22. Januar 1898, 2 Uhr.
Die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ treffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats 53 das Rechnungsjahr 1858, wird beim Etat des Reichsamts des Innern, und jwar beim Titel „Gehalt des Staatssekretärs“ sortgesetzt.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Der Herr Abg. Wurm hat gestern lebhafte
Beschwerde geführt über die mangelhafte Durchführung der Arbeiterschutzbestim mungen und den Terrorismus der Arbeitgeber. Ich kann diese Anschuldigungen nicht unwidersprochen ins Land hinausgehen lassen. Der Herr Abg. Wurm hat dle amtlichen Mittheilungen über die Thätigkeit der Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten im Jahre 1896 offenbar nur daraufhin durchgesehen, wo sie irgend einen Anhalt bieten, einen Angriff zu richten entweder gegen die Arbeitgeber oder die Thätigkeit der Gewerbe ⸗Aufsichtöbeamten. Er hat aber selbstverständlich und wohlweislich verschwiegen alle diejenigen Angaben, welche bezeugen, daß sowohl das Verhalten der Arbeitgeber, wie der Behörden ein korrektes gewesen ist und gute Erfolge für den Arbeiterschutz gezeitigt hat. (Sehr richtig! rechts) Meine Herren, diese Thatsache nöthigt mich, hiermit auch meinerseits Punkt für Punkt auf die Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Wurm einzugehen. Wir sind nun einmal in der Lage, daß solche Debatten nicht geschlossen werden können. In— folge dessen wiederholen sich die Angriffe der Herren Sozialdemokraten gegen die verbündeten Regierungen, und die verbündeten Regierungen sind in der Zwangslage, zu antworten, um nicht ein vollkommen falsches Bild von den thatsächlichen Verhältnissen im Lande verbreiten zu lassen. Der Herr Abg. Wurm hat zunächst aus den Auszügen der amt⸗ lichen Mittheilungen der Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten sür 1896 Fol⸗ gerungen gezogen. Seiner Behauptung, daß die Revxisionsthätigkeit der Orts Polizeibehörden überall eine ungenügende sei, steht die Mit⸗ theilung der Aufsichtsbeamten für Sachsen Altenburg, Reuß älterer Linie und Bremen entgegen, daß die Revisionsthätigkeit durchgehends in vorgeschriebener Weise stattgefunden, und es liegen auch Mit⸗ theilungen aus anderen Bezirken vor, daß ein erheblicher Fortschritt in der Revisionsthätigkeit der Polizeibeamten zu beobachten gewesen sei. Davon hat der Herr Abg. Wurm leider in seiner Rede nichts gesagt.
Er hat ferner darauf hingewiesen, daß der Verkehr der Aufsichts⸗ beamten mit den Arbeitern dadurch wesentlich beeinträchtigt wurde, daß angeblich Arbeitgeber diesen Verkehr beaufsichtigten und eventuell Nachtheile aus diesem Verkehr für die einzelnen Arbeiter folgten oder wenigstens von den Arbeitern befürchtet wurden. Er hat sich da bezogen auf den Bericht des Aufsichtsbeamten für Unterfranken, in welchem ein fortdauerndes Beobachtungssystem, welchem die Auf⸗ sichtsbeamten und die Arbeiter während der Revision unter⸗ worfen seien, mitgetheilt ist. Der Herr Abg. Wurm hat aber unterlassen, aus den amtlichen Mittheilungen anzugeben, wie dort ausdrücklich hervorgehoben ist, daßß nur aus wenigen Bezirken, darunter auch aus Unterfranken, berichtet wird, daß die Beziehungen der Arbeitgeber zu den Aufsichtsbeamten und zu den Arbeitern mit Mißtrauen betrachtet würden und daß nach zahlreichen Berichten die Bemühungen der Beamten, eine nähere Verbindung mit den Arbeitern herzustellen und deren Vertrauen zu gewinnen, einen größeren Erfolg hatten als in der Vergangenheit.
Das Zutrauen der Arbeiter zu den Beamten ist theilweise auch — wie dort ausdrücklich gesagt ist — zu verdanken der Einwirkung der Arbeitgeber selbst, und wo ein solches Vertrauensverhältniß noch nicht hergestellt sei, so beruhe das durchgehends auf einem unberechtigten Mißtrauen der Arbeiter gegen die Arbeit- geber. Herr Abg. Wurm hat auch darauf hingewiesen, daß die Arbeiter verhältnißmäßig nur selten in die Sprechstunden kämen, welche die Aufsichtsbeamten zur Rücksprache über die Verhältnisse in den Fabriken ansetzten. In den amtlichen Mittheilungen wird dies einfach damit erklärt, daß den Arbeitern diese Stunden sehr häufig nicht paßten und sie mit Rücksicht auf ihre eigene Beschäftigung die Stunden aussuchten, die ihnen selbst zusagen, um bei den Auf sichtsbeamten vorzusprechen.
Dann ist auch der Herr Abg. Wurm eingegangen auf die geringe Höhe der gerichtlichen Strafen für Zuwiderhandlungen und Ueberschreitungen der Arbeiterschutzgesetze. So lange es eine Zoll⸗ verwaltung giebt, wird es Leute geben, die Zollkontraventionen be⸗ gehen, und so lange es eine Gewerbeaufsicht giebt, wird es immer auch Leute geben, die die Schutzbeflimmungen überschreiten. Aus den
einzelnen Fällen aber, die hier der Herr Abg. Wurm an— geführt hat, kann man meines Erachtens nicht auf die Funktionierung der gesammtten Arbeiterschutzgesetzgebung Schlüsse ziehen. Wenn Arbeitgeber sich dazu herbeilassen, solche Mittel anzuwenden, die übrigens auch bei anderen Revisionen ähnlich stattfinden, daß sie durch elektrische Klingeln benachrichtigt werden u. s. w., wenn Revisions—⸗ beamte erscheinen, daß sie, falls Kontraventionen stattgesunden haben, diese Kontraventionen durch unlautere Mittel verdecken, so halte ich ein derartiges Verfahren für höchst tadelnswerth, und ich wünsche, daß solche Arbeitgeber, die namentlich ihre Arbeiter verleiten, wissentlich unwahre Angaben zu machen, gerichtlich ganz gründlich bestraft werden; aber eine Kritik an die einzelnen gerichtlichen Erkenntnisse anzulegen, das scheint mir doch sehr bedenklich; denn dazu muß man den aktenmäßigen Befund in jedem einzelnen Falle genau kennen. Ich will nur darauf hin— weisen, daß denn doch auch sehr harte Bestrafungen erfolgt sind. In Düsseldorf beispielsweise ist nach dem Bericht des Düsseldorfer Auf⸗ sichtsbeamten über einen Unternehmer, der einen jugendlichen Arbeiter zur Nachtzeit beschäftigt hat, eine Strafe von 1000 „ festgesetzt worden. (Hört, hört! rechts) Diesen Fall hat auch der Herr Abg. Wurm nicht erwähnt. Daß eine weitere Vermehrung des Aufsichtspersonals zweckmäßig und nothwendig ist, muß ich unbedingt zugeben. Ich be— merke, daß durch die Befreiung der preußischen Gewerbe ⸗ Auf⸗ sichtsbeamten von der Revision der landwirthschaftlichen Dampf⸗ kessel und Schiffskessel 11 500 Dampfkessel aus der Revisions⸗ thätigkeit der Gewerbe ⸗Aufsichtsbeamten ausgeschieden sind, das heißt ein Drittel der gesammten ju revidierenden Dampflessel. Wenn man aber hier gegenüber unseren Verhäͤltnissen stets die Ver⸗ hältnisse Englands, Amerikas, Oesterreichs, kurzum die Verhältnisse des Auslandes zitiert, so sind, glaube ich, diese Vergleiche nicht ganz gerechtfertigt. Wir hatten im Jahre 1897 in Preußen 187 Gewerbe⸗ Aufsichtsbeamte. In der gleichen Zeit waren in Großbritannien und Irland 110 Aussichtsbeamte (hört! hört! bei den Nationalliberalen) und in Oesterreich nur 40 Aufsichtsbeamte beschäftigt. Ich glaube also, relativ ist unsere Gewerbeaufsicht in Preußen durchaus gut besetzt, und man hat in Preußen sehr ernstliche Anstrengungen ge⸗ macht, das bestehende Verhältniß der Gewerbeaufsicht zu verbessern. Im Jahre 1891 waren in Preußen nur 60 Gewerbe⸗Aufsichts beamte vorhanden, während es im Jahre 1897 deren 187 waren. Also in der Zeit von 1891 bis 1897 hat sich die Zahl der Gewerbe⸗ Aufsichtsbeamten verdreifacht, und im Etat für 1898 find auftrags⸗ weise Stellen für 11 neue Assistenten neben der Vermehrung etats⸗ mäßiger Stellen eingesetzt.
Ich möchte auch mit einigen Worten auf die weiblichen Aussichts⸗ beamten zu sprechen kommen. Meine Herren, in England, auf das bei dieser Gelegenheit wiederholt exemplifiziert worden ist, befinden sich nur 5 weibliche Aufsichtsbeamte. (Hört, hört! bei den National- liberalen.) Also auch dort ist man mit dieser Maßregel außerordent⸗ lich vorsichtig vorgegangen. Wir haben aber, um uns über diese Frage gründlich zu unterrichten, Anfragen sowohl nach Amerika, wie nach England gerichtet, wie dort die Thätigkeit der weiblichen Aufsichtsbeamten wirkt. Ich gestatte mir zunächst die Mittheilung vorzulesen, welche seitens unserer Botschaft in England eingegangen ist auf Grund einer Ver⸗ bindung mit Lord Salisbury. Dort heißt es: „Die weiblichen In⸗ spektoren bildeten nach wie vor, wenn sie auch die Erledigung von Fragen rein technischer Art meistens den männlichen Inspektoren überließen, ein durchaus selbständiges Detachement. Diese weiblichen Inspektoren hätten auch in den letzten zwei Jahren bei allen von ihnen geführten, die Beschäftigung von Frauen und Kindern betreffen den Untersuchungen eine äußerst ersprießliche Thätigkeit entwickelt.“
Weniger günstig lauten die Nachrichten aus Amerika. Dort scheint man über den Werth der Verwendung von weiblichen Beamten für die Fabrikaufsicht noch ziemlich getheilter Ansicht zu sein. Um aber vollkommen gerecht zu bleiben, will ich selbst darauf hinweisen, daß die weniger befriedigende Thätigkeit der weiblichen Beamten in Amerika wahrscheinlich daran liegt, daß das bekanntlich nicht dauernd angestellte Beamte sind, sondern Funktionäre, welche bei jeder Präsi⸗ dentenwahl aus politischen Gründen wechseln und sich infolge dessen, wie es scheint, nicht genügend einarbeiten können. Ich glaube aber, meine Herren, es ist doch richtig, wenn die Reichsregierung ihrerseits zur Zeit keine Schritte in der angegebenen Richtung thut, sondern wenn man es den Einzelstaaten überläßt, selbst erst auf diesem noch zweifelhaften Gebiet Erfahrungen zu sammeln.
Es ist ferner gesagt, wir sollten doch Aerzte und Hygieniker mehr beschäftigen und heranziehen zur Beaufsichtigung der Fahrlken. Ich gestatte mir, darauf hinzuweisen, daß beispielsweise in Oberschlesien Kassenärzte und beamtete Aerzte über den Einfluß der Arbeiten in
Zinkhütten auf die Gesundheit der Arbeiter gehört worden sind, und
daß gleiche Untersuchungen seitens des Reichs⸗Gesundheitsamts an⸗ gestellt sind über die Einwirkung der Arbeiten auf die Gesundheit der Arbeiter in Chromatfabriken und Accumulatorenfabriken. Diese Untersuchungen, wie weit die Gewerbethätigkeit auf die Gesundheit der Arbeiter wirkt, wie weit sie namentlich die Ursache von gewerb⸗ lichen Krankheiten ist, sind so schwierig, so weittragend, erfordern die Vergleichung eines so reichen Materials, daß dieselben von einem einzelnen Arzte in der Regel abschließend nicht vorgenommen werden können, sondern da tritt eben das Reichs⸗Gesundheitsamt ein.
Es ist uns auch der Vorwurf gemacht worden, daß die Thätigkeit der Aufsichtsbeamten und Unternehmer in Preußen eine mangelhafte sei in Bezug auf die Unfallverhütung; auch diesen Vorwurf kann ich nicht unwidersprochen lassen, im Gegentheil haben, wie auch aus dem Bericht der Aufsichtébeamten hervorgeht, dieselben diesem Gegen⸗ stande ihrer Thätigkeit das größte Interesse entgegengebracht. Speziell ist erwähnt worden, daß noch immer keine Vorschriften be⸗ züglich der Verhütung von Unglücksfällen ergangen seien, welche da⸗ durch entstehen, daß in Webereien die Webeschiffchen, die sogenannten Schützen, ausspringen und den Arbeiter unter Umständen verletzen, sogar schwer verletzen oder tödten können. Ja, meine Herren, auch diese Behauptung ist nicht begründet; man beschäftigt sich im Reichs Versicherungsamt seit Jahren damit, gegen diese bekannten Uebel⸗ stände ausreichende Schutzvorrichtungen zu treffen. Als Beweis hierfür mag Ihnen dienen, daß 50d verschiedene Modelle zur Herstellung eines Schützenfängers vorliegen. Aber von diesen Modellen haben sich nach den bisherigen Erfahrungen noch keine völlig ausreichend bewiesen. (Hört, hört! rechts.) Entweder sind sie derart, daß sie den Arbeiter bei der Arbeit stören, dann beseitigen die Arbeiter einfach die Schutzeinrichtung, was noch viel gefährlicher wirkt, weil selbstverständlich gegenüber einem an⸗ geblichen Schutz die Konstruktion wahrscheinlich so ist, daß bei Beseitigung des Schutzes die Gefahr für den Arbeiter wächst; oder die Modelle sind derartig, daß sie bisher keinen völlig aus⸗ reichenden, unbedingt sicheren Schutz gewähren und es infolge dessen überflüssig ist, dieselben einzuführen. Ich kann Ihnen versichern, daß ich mich selbst jahrelang mit der Frage beschäftigt habe bei den Häckselmaschinen auf dem Lande, bekanntlich der dort verbreitetsten Maschine, weil der kleinste Bauer eine solche Häckselmaschine hat, ausreichende Schutzvorrichtungen zu finden. Gerade die Ver⸗ unglückungen bei diesen Häckselmaschinen sind außerordentlich zahlreich in den landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften. Aber es ist trotz der zahlreichen Modelle, die ich besichtigt habe, nicht gelungen, eine wirklich wirksame und brauchbare Vorrichtung zu finden, und es ist mir nicht bekannt, ob eine solche Vorrichtung jetzt gefunden ist. Die Vorrichtungen waren entweder so kompliziert, daß sie nicht sicher genug funktionierten, oder der Mann, der die Maschine bedient, empfand sie bei der Arbeit als lästig und schob sie einfach bei Seite. Daraus also, daß wir eine solche Vorrichtung bei den Webereien noch nicht gefunden haben, kann uns doch kein Vorwurf gemacht werden. Das Reichs⸗Versicherungsamt, das kann ich ver⸗ sichern, ist fortgesetzt gerade mit dieser Frage auf dem Gebiete der Textilindustrie eifrig beschäftigt, und vier Textilberufsgenossenschaften haben auch, wie aus einem mir eben vorgelegten Berichte heivorgeht, jetzt entsprechende Versicherungsvorschriften gegen das Ausspringen der Schützen in ihre Unfallverhütungsvorschriften aufgenommen. Herr Abg. Wurm hat auch weiter auf die wachsende Zahl der an⸗ gemeldeten Unfälle hingewiesen. Aus der absoluten Zahl der Un⸗ fälle folgt aber keineswegs, daß auch eine entsprechende Zunahme der Gefährdung der Arbeiter eingetreten wäre. Ich bitte, doch nicht zu vergessen, daß durch die Verbesserung des Meldewesens, durch die wohlwollende Entscheidung in Unfallsachen seitens der Unfallsgerichte, durch die größere Kenntniß der Arbeiter von den Vorschriften der Unfallversicherungsgesetzgebung, — sich schon die Zahl der ange—⸗ meldeten Unfälle vermehrt hat. Es ist ja eine allgemeine Erfahrung, die alle UnfallversicherungsGenossenschaften gemacht haben, daß jetzt auch der minimalste Unfall zur Anzeige gelangt. Ter Herr Abg. Wurm hat aber unterlassen, hervorzuheben, daß die Abnahme der Anjahl der schweren und der tödtlichen Unfälle und die Zunahme der Arbeit und der Arbeiterzahl in Verhältniß stehen. Ich gestatte mir aus den amtlichen Mittheilungen hier noch Folgendes vorzu = tragen: im Bezirk Koblenz sind nach den amtlichen Mittheilungen die Unfälle mit tödtlichem Ausgange zurückgegangen. 1893 betrugen sie 3,64 0/0 der Meldungen, 1894 nur noch 2,58 , 1895 1,76 0½ und 1896 nur nech 1v200/o9. Während im Jahre 1893 im Bezirk Koblenz 23 Fälle mit tödtlichem Ausgange vorlagen, sind 1896 nur noch 13 Fälle zu verzeichnen gewesen.
Aber noch ein anderer Umstand trägt dazu bei, daß sich die Unfälle
absolut vermehrt haben, und er wirkt auch auf die Unfälle mit tödt⸗